1914 / 248 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 21 Oct 1914 18:00:01 GMT) scan diff

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Königlich Preußischer Staatsanzeiger.

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlith 5 „FC 40 «5. Ille Bonanstalteu nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Postaußalten und Zeitungsspeditenren für Ielbßnbholn anrh die Expedition 877. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Einzelne Nummern kosten 25 .,Z.

M 248.

Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen usw.

Deutsches Reith.

Mitteilung, betreffend eine Ermächtigung zur Vornahme von Zivilstandsakten.

Exequaturerteilung.

Bekanntmachung, betreffend ZahlungSverbot gegen Frankreich.

Saßungsänderung der Usambara-Kaffeebaugesellschaft in Berlm.

Anzeige, betreffend die AUSgabe der Nummer 89 des Reichs-

geseßblatts. - Königreich Preußen. Ernennungen, Charaktewerleihungen, StandeSerhöhungen und skonstige Personalveränderungen. Be anntmachungen, betreffend den kommunalabgabenpftichtigen Reinertraq der Brandenburgischen Städtebahn und der Stendal-Tangermünder Eisenbahn.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Oberpfarrer Gottschick in Gebesee, KreiS'Weißensee, dem Pfarrer und Ortsschulins ektor, Fürsterzbischöfl1chen Notar Klesse in ?einzendorf, Kre S Habelschwerdt, dem Pfarrer Steinhof? n Wenigensömmern, Kreis Weißensee, dem eme- ritierten P arrer Horn in Merzwiese, Kreis Krossen, dem Rektor Bracht in Paderborn und dem Realschullehrer Tiedge in Dortmund den Roten Adlerorden vierter Klasse,

_ dem emeritierten Pastor Matthes in Kolberg und dem Staatsanwaltschaftssekretär a. D., RechnungSrat Fran- kowski in Gnesen den Königlichen Kronenorden dritter Klasse,

dem Rektor a. D. Reinicke in Waidmannslust,_ Kreis Niederbarnim, dem Organisten, Königlichen Musikdirektor Oesterling in Berlin, dem Geheimen Sekretär a. D. Theu- be rt in Ziegenhals, Landkreis Neisse, bisher bei der General- militärkaffe, und dem egemeister Springer in Moschwig, Kreis Wittenberg, den *öniglichen Kronenorden vierter Klasse,

dem Superintendenten und Kreisschulinspektor Hedtke in Naugard den Adler der Ritter des Königlichen HauSordenS von Hohenzolkern,

den Hauptlehrern Genning in Staffelde. Kreis Soldin, und Scholz in Altaltmannsdorf, Kreis Frankenstein, dM Lehrern a. D. Kneuttinger in Saarbrücken und Muhs in Neuruppin den Adler der Inhaber des Königlichen HaUEordens von Hohenzollery,

dem ZoÜasjistensen a. D. Pieck in Danzig das Verdienst- kreuz in (Hold,

dem Botenmeister Noack in Sommerfeld, Kreis Krossen, dem Zollaufseher a. D. Stephan in Karlshafen, Kreis Hof- gei§mar, dem Gerichtsdiener a. D. Klement in Ostromo und dem bisherigen Bahnunterl)alkunngbeiter Wolff in Wehlau das Kreuz des Allgemeinen Ehrenzeichens,

dem Kirchenältesten und KirchenkaÜenrendantem Altsitzer Müller, dem Kirchenältesten, Altsißer Zßalkenhagcn, béide in Kreuzburg, Kreis Westprigniß, dem (HUtsbrenncreivemvalter Rathke in LöperSdorf, Kreis Regemvaldc, dem eldhiiter und HilZSpolizeidiener Effer in MesYenick), Landkreis Cöln, dem bis erigen Eisenbahnplanflicker reiksckxat in Drugelmen, Landkreis Königsberg i. Br., dem Chauffcevorarbeiter Malze in Gralow, LandkreiI Landsberg, und dem bisherigen Balm: unterhaltungßarbeiter J oneleit in Instcrburg das AUgemeine Ehrenzeichen sowie

dem bisherigen Bak)nunterhaltungsarbeiter Sommer in Wshlau das Mlgemeine Ehrenzeichen in Bronze zu verleihen.

Deutsches Reich.

Dem mit der Vertretung des KaiserlichenKonsuls in Rom beauftragten Generalkonsul Hopmcm ist auf Grund des § 1 des Geseßes vom 4. Mai 1.870 für den Amtsbezirk des Kon- sUlatS 1111 für die Dcmer seiner Geschäftsführung die Ermächti- ÜUUg erteilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen zwischen ÜrLkÜchYangchörigen vorzunehmen und dieTe Heiraten zn be-

un en.

, Dem Konsul von Guatemala in Berlin Antonio Wiatrak 1st namens des Reichs das Exequatur erteilt worden.

Bekanntmachung, betreffend Zahlungsyerbot gegen Frankreich.

Vom 20. Oktober 1914.

Auf Grund des § 7 Abs. 2 der Verordnung, betreffend YblungH-verbot gegen England, vom 30. September 1914 ( Sichsgeseßbl. S. 421) wird folgendes bestimmt:

, Artikel 1. Die Vorschriften der Verordnung vom 30. September 1914 werden tm Wege der Vergeltung auch auf Frankreich

und die ran ö' * ., . * , anwendbxr eZklsiljsLen Kolomen und auswarttgen Besxxzungen fur

“Berlin, Mittwoch, den 21. Oktober, Abends.

Die Anwendung unterliegt folgenden Einschränkungen:

1) Für die Frage, ob die Stundung gegen den Erwerber wirkt oder nicht (§2 Abs. 2 der Veryrdrmng), kommt es ohne Rücksicht auf den Wohnstß oder Siß des Erwerbers nur darauf an, ob der Erwerb nach dem Inkrafttreten dieser Bekanntmachung oder vorher statt- gefunden hat.

Soweit in der Verordnung vom 30. September 1914 auf den Zeitpunkt ihres Inkrafttretens verwiesen wird, tritt der Zeitxsunkt des InkrafttretenI dieser Bekannt- machung an ie SteUe.

Artikel 2.

Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage der Verkündung, hinfichtlick) der Strafbeftimmungen des § 6 der Verordnung vom 30. Se tember 1914 jedoch erst mit dem 25. Oktober 1914 in Kra t.

Berlin, den 20. Oktober 1914.

Der SteÜvertreter des Reichskanzlers. D e l b r ü ck.

Saßungsänderung der UsambaYa-Kaffeebau- Gesellschaft in Berlin.

Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 12; Sep- tember 1914 haben die Saßfungen der Usambara-Kaneebau- Gesellschaxt eine Aenderung er uhren.

Arti el 2 erhält olgende Fassung: ,

.Der Zweck der eseÜschaft ist, in- Ostafrika, vornehmlich in Usambara, Grundbefiß zu erwerben und zu vernoerten, Land- und Plantagenwirtscbaft, namentlich Kaffeeplantagen, aucb gewerbliche“ Unternehmungen und Handelsge1chäfte, Welche damit in Vexbindung stehen, zu betreiben oder fich an solchen zu beteiligen.“

Die vorstehende Saßungsänderung ist von Anffichts wegen genehmigt worden.

Berlin, den 17. Oktober 1914.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: Busse.

Die von heute ab zur Außgabe gelangende Nummer 89 des ReichSgeseYblattS enthält unter

Nr. 4515 eine Bekanntmachung, betreffend Zahlungswsrbot gegen Frankreich, vom 20. Oktober 1914.

Berlin W. 9, den 20. Oktober 1914.

Kaiserliche?) Postzeitungsamt. Kr Ü e r,

Königreit!) Preußen.

Seine Majestät der König haben Mlergnädigst geruht:

die RegierungeZaffefforen Freiherrn von dem Knesebeck-

Mi1endonck in NUtruppin und Böhme in Tondern zu Landräten zu ernennen.

Ministerium d es Innern.

Dem Landrat Freiherrn von dem Kneseb eck- Milendonck ist das Landratsamt im Kreise Ruppin und

dem Landrat B 6 hm e daS Landratéoamt im Kreise Tandem übertragen worden.

Bekanntmachung.

Gemäß §46 des Kommunalabgabengeseyes vom 14. Juli1893 (G.:S. S. 152) wird hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kommunalabgaben einschäxzbare Reinertrag aus dem Betriebsjahre 1913/14 bei der Brandenburgischen Städtebahn auf 140000 «16 festgestellt worden ist. _

Magdeburg, den 17. Oktober 1914.

Der Königliche Eisenbahnkommiffar. S o m m e r.

Bekanntmachung.

Gemäß Z' 46 des Kommunalabgabengexßes vom 14. Juli 1893 G.-S. S. 152) wird hiermit zur 6 entlichen Kenntnis gebra t, daß der im laufenden Steuerjahr zu den Kommunal- abgaben einschäybare Neinertrag aus dem Betriebsjahr 1913/14 bei der Stendal-Tangermünder Eisenbahn auf 94200 «16 festgestellt worden ist. Magdeburg, den 18. Oktober 1914. Der Königliche Eisenbahnkommiffar. Sommer.

queigenpreis für den Kaum einer 5 gespaltenen Einheitx- zeile 30 .«5, einer despalteuen Ciuheitszeile 50 „z.

die Königlittze Expedition des Keiths- aux Staatsanzeiger-

Auzeigen nimmt an: Berlin 897. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.-

1914.

Yichtaméxiches.

Deutsches Reith. Preußen. Berlin, 21. Oktober 1914.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin ist gestern abend aus Braunschweig hier miedereingetroffen. '

Wie „W. T. V.“ meldet, _wünscht Ihre _Majßstät ihren morgigen Geburtstag in Rückstchi auf die Krtegs ett m regel- mäßiger Arbeitstätigkeit ganz in der Stine zu verle en. Es ist deshalb von dem EmYang der Palastdamen und des Präfidinms des Reich§tag§3, das si zur Ueberbringung der Glückwünsche des Reichstags angemeldet hatte, sowie anderweitiger offizieller Körper- schaften Abstand genommen worden.

Die vereinigten Ausschüsse des VundeSrats für Zoll- und Steuerwesen und für Handel und Verkehr sowie der Ausschuß xfür Zoll- und Steuerwesen hielten heute Sißungen.

Personen, die sich mit schriftlichen Anlie am an Stellen des auswärtigen Reichsdienstes (Botchaften, Gesandtschaften, Konsularvehörden) wenden, werden, _ wie „W. T. B.“ mitteilt, im Interesse der schneüeren VeYndlung ihrer ZusckxiLen ersucht, diese nur an die betreffende ehörde, nicht an die erson eines Beamten zu richten.

Der heutigen Nummer des „ReichS- und StaatSanzet ers“ liegen die Nquaben 126, 127, 128 und 129 der Den" chen Verlustliften bei. Sie enthalten die 56. Verlustlifte der preußischen Armee, die 31. Verlustliste der bayerischen Armee, die 35. Verlustliste der sächsischen Armee und die 39. Verlustliftc dsr württembergischen Armee.

Bayern.

Die „Korrespondenz Hoffmann“ veröffentlicht folgende «keldung [1er das Befinden Seiner Majestät des Königs:

Das Allgsmsinbsfindén Seimék Majestät des Königs ist gut. Die Heilung dxr Wunde zsigte bei dem neuen Verbandswecbsel fort- schreitendcx Bcffsrung.

Waldeck.

SLine Durchlaucht der PrinzWolrad zu Waldeck und Pyrmont irt, wie das Fürstltche Hoffmarschallamt be- kannt gibt, am 17. Oktober als Patrouillen ührer bei Mask!) in Nordframkrcick) den Heldentod gestorben.

Oesterreich-Ungarn.

Der Kaissr Franz Joseph hat gestern den vom nörd- lichen Kriegsschauplatz eingetroffenen Thronfolger, Erzherzog Franz Joseph, m zmeistündiger Audienz zum Vortrag empfangen.

- Der ständige Außschuß für Industrie, Handel und Gewerbe beschäftigte sick) gestern unter anderem mit der in England und Frankreich von Staats wegen ver- fügten Beschlagnahme von Privateigentum und beschloß, wie „W. T. V.“ meldet, bei der Regierung alsbald die Aufhebung aüer vor dem KriegSaquruch mit feindlichen Staaten abgeschlossenen und die Ungültigkeitßerklärung der nach dem Kriegsbeginn etwa eingegangenen Handengeschäfte im Wege der» Vergeltung zu beantragen und auch auf dem Ge- biete des Patentwesens die Anwendung der Vergeltung im Sinne des Patentgeseßes der Regierung nahezulegen.

- Die Ortsabteilung des Nationalen Arbeitewerbandes in Krakau hat, dem Blatts „Naprzod“ zufol e, in einer von mehreren tausend Personen besuchten Ar eiterversamm- [ung einstimmig den Beitritt zur polnischen nationalen Organisation beschlossen. Zugleich wurden aUe Mitglieder zum Eintritt in die Legionen aufgefordert.

„„ In dem Hochverratsprozeß Princip und Ge- nossen wurde gestern das Beweisverfahren fortgeseßt und eine große Anzahl Zeugen vernommen.

Naéh dem Bericht des .W- T. V.“ find die vernommenen Zeugen meist Bekannte der Angeklagten, zum Teil Zeugen des Attentats. Einige dadon find Verletzt. Kennzeichnend für die Tätigkeit der Narodna Odbrana find die Aussagen des Trifko Krstanovic, der unter Eid aussagte, er sei auf der Suche nach Arbeit in Belgrad vor der Einwerleibung Von serbischen Gendarmen angehalten und mit dem Hauptmann Tankofic bekannt aemaabt worden. D er nahm ihn sofort als Komitatscbi an. 140 solcher Komitat wurden im Legen yon Minen, Sprengungen von Tunnel! und der Zerstötun der Babnkörper unterwtesen und dabei von dem General Jan ovic beficbti t. Nach der EinVerleibung wurden fie nacb Abnahme der Bom en entlassen. Hierauf nahm der . ge Dienste beim General Jankovic, was entlich einem Dienst, _; der Narodna Odbrana gleichkam. Diese be aßte fich mit Spionage und