1914 / 258 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Nov 1914 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher" Néi' sanzeigeé

und

Königlich Preußischer Staatsanzeiger.

"2 a |

Einzelne Nummern konen 25 EZ.

X

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 5 „M 40 „1. Alle postanstaltcn nehmen Sescllnng an; für Berlin außer den Postanstnltrn und Reitungkzspediteuren für Sclbßabholer auch die Expedition 8142 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

FK

.!" 258.

des „Reichs- und Staatsanzeigers“ erfolgen kann.

Inhalt des amtlichen Teiles: OrdenSverleihungen 2c.

, Deutsches Reich. Exsqualurerteilung.

Bekanntmachung, betreffend Regelung des Verkehrs mit Zucker und der Verwertung der Zuckergewinnung im Be- triebEjaHr 1914115.

Anzeig9, betreffend die Au§gabe der Nummer 96 des Reichs- geseZblatts.

Königreich Preußen.

Ernennungen, Charakterverleihungen, Standeserhöhungen und sonstige Personalveränderungen.

Erlaß, betreffend die Verleihung des Enteign11ng§rechts an die Kleinbahn-Akiien-Gesellschast Lüben-Koßenau in Lüben.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem biSherigen Domänenpächter, Oberamtmann Henn in Wiesbaden, dem Stadtrentmeister a. D. Loben in Cöln- Mülheim, den AmtherichtSsekretären «. D., Rechnungsräten Spiekien in Heiligenbeil und Wolff in Königsberg i. Pr. den Roten Adlerorden vierter Klasse, dem Forstmeister Loep er in Erkner, Kreis Niederbarnim, ösm Forstmeister a. D. Schüller in Memsen, Kreis Hoya, uud dem Postmeister, Rechnungßrat Kinzel in alkenberg, Vsz. HAUS, den Königlichen Kronenorden dritter Klase, dem Rektor a. D. Drebmann in Berlin-Stegliß, den Oberstadtsekretären Esch in Cöln und Tbönert in Cöln-Deuß, dem städtischen Rendanten Flink in Cöln, dem ZoÜsekretär „„a. D. Zehe in Görliß und dem Hegemeister a. D. Henning in Förjterei Theerbütte, Kreis Frankenberg, den Königlichen Kronenorden vierter Klasse, den Lehrern a. D. Grunert in Almerick) bei Naum- burg a. S. und Nixen in Cöln den Adler der Inhaber des Königlickwn HauSordenS von Hohenzollern, “' dem (Hamisonverwa[tungsinspektor a. D. (Harski in I)i'aküsen, Kreis Greifenhagen, dem Landgericht§asüstenten a.D., G&Wtssekretär Olschewsky in Königsverg i. Pr. und dem ZoÜassistenten a. D. Albrecht in Pillau, Kreis Fischhausen, das Verdienstkreuz in (Gold, dem Gendarmerieoberwachßneister a. D. Stehr in Cottbus, dkm Postagenten, AUSzügler Anlauf in Ober Rosen, Kreis. Strehlen, das Verdienstkreuz in Silber, dem Gßmeindevorsteher Großmann in Leipe, Kreis Glogau, den berittenen Gendarmeriewachtmeistern a. D. Dicke in Heinsberg, Merkert in Breslau und Cummeron) in ,Uldemp, Kreis Sonderburg, dem Fußgendarmeriewachtmeister Hollerback) in Brnchköbel, Landkreis Hanau, dem Fuß- gendarmeriemackßmeister a. D. Sander in Zellerfeld, dem Kriminalmachtmeister a. D. Lange in Fürstenberg, Mecklen- burg, dem Polizeiwachtmeister a. D. Behnert. dem Schutz: mann Fortems, beide in Bsrlin, und dem Zollaufseher a. D. Schiemann in Königsberg i. Pr. das Kreuz des Allgemeinen Ehrsnzeichens sowie dem Gemeindeschöffen, Rentner Franke in Rathsdorf, Kreis Oberbarnim, dem Polizeiwachtmeister a. D. Sechebaye, dem Kriminalschußmann a.D. Orlowski, den Schußmännern a. D. Döring und Wellniß, sämtlich in Berlin, das Al]- gemeine Ehrenzeichen zu Verleihen.

Deutsches Reich.

Dem Konsul der Vereinigten Staaten von Amerika in

Breslau Harry G. Sel ßer ist namens des Reichs das Exequaiur erteilt worden.

Bekanntmachung, betreffend Regelung des Verkehrs mit Zucker und der Verwertung der Zuckergewinnung im BetriebS- jahr 1914/15. Vom 31. Oktober 1914..

, Der Bunde'Srat hat auf Grund des § 3 des Geseßes über die Ermächtigung des BundeSrats zu wirtschaftlichen Maß- nahmen usw. vom 4. August 1914 (NeichSgeseßbl. S. 327) fülgende Verordnung erlassen:

- . § 1. Von ,dem im Betriebsjahr 1914/15 in den_ einzelnen Roh- zuckerfabrtken und Melaffeentzuckerungsanstalten hergestellten

ZL

Inzelgenprei; für den Kaum einer 5 gespaltenen Einheits- zcile 30 „5, einer despaltenen Eicheit53eile 50 „5.

Anzeigen nimmt an : *

| die Königliche Expedition dex Reichy- nnd Staatxanzeigers

Berlin LW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

des nach Abs. 2 festgeseßten Kontingents zum steuerpflichti en Julandgyerbrauck) abgelassen. Die Höhe der bis zum 31. AuYust 1915 weiter abzulaffenden Mengen bestimmt der BundeSrat. Der übrige Zucker ist, sofern er nicht auSgeführt oder steuer- frei abgelassen wird, von der Steuerverwaltung unter Sperre zu halten. Am 1. September 1915 tritt die Absaßbeschränkung außer Kraft. Als Kontingent gilt die im Betriebsjahr 1913/14 von den einzelnen Fabriken hergestellte Rohzuckermenge. Die näheren Bestimmungen über die Festseßung der Kontingente erläßt der BundeSrat; er bestimmt auch das Kontingent für diejenigen Fabriken, w2lche im Betriebsjahr 1913/14 keinen oder einen unregelmäßigen Betrieb gehabt habLn. Verbrauchßzucker wird bei der Festsetzung der Kontingente und der Abschreibungen darauf im Verhältnis von 9 zu 10 auf Nohzucker umgerechnet. Die Kontingente sind übertragbar.

§ 2.

Rohzuckerfabriken, die auch Verbrauchszucker herstelLen, und Melasseentzuckerungsanstalten dürfen im Vetriebsjakx 1914/15 nur die glxichen Mengen Verbrauchszucker in den reien Ver- kehr bringen wie im Betriebsjahr 1913/14.

?uckerraffinerien, die keinen Rohzucker hersteUen, dürfen nur o viel Verbrauchszucker in den freien Verkehr bringen, als sie nach dem UmrechnungSverhältniffe von 9311 10 aus dem in den Fabrikbetrieb aufgenommenen sperrfreien Zucker 1) herstsUen können.

Der Reichskanzler. kann Nußnahmen zulassen.

. § 3-

Dsr Preis des zum steuerpflichtigen JnlandSverbrauche freigegebenen Rohzuckers beträgt für 50 ](Z von 88 vom Hundert Ausbeute ohne Sack frei Magdeburg 9,50 4/16 bei Lieferung bis zum 31. Dezember 1914; bei späterer Lieferung erhöht er sich am Ersten jeden Monats um 0,15 91-6 bis auf den Höchstsaß von 10,25 916.

Der Bundesrat bestimmt auf dieser Grundlage die Preise, die für die einzelnkn Fabriken frei Verladesteüe gelten.

Zu diesen Preisen muß der Rohzucker den Verbrauchs- zucker abriken zur Verfügung gehalten werden.

§ 4. Die VerbrauchSznckerfabriken dürfen gemahlenen Melis nicht teurer verkaufen als zu einem Preise, der bei Lieferung ab Magdeburg fiir 501chxx ohne Sack einschließlich der Ver- braucbssteusr 10 ..)-6 mehr beträgt als der im Lieferungsmonate geltende Preis für Rob ucker 3). Der BundeSrat betimmt auf dieser Grundlage die Höchst- preise der übrige'n VerbrauchSzuckerarten sowie die Höchstpreise, die für Lieferung ab Verladestelle der einzelnen Fabriken gelten.

§ 5.

Auf die in FZ 4 vorgesehencn Höchstpreise finden der § 4 des Geseßes, betreffend die Höchstpreise, vom 4. August 1914 (ReichL-gesexzbl. S. 339) und der § 2 Abs. 1 desselben (He- seßes in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Oktober 1914 (NeichSgeseZbl. S. 458) entsprechende Anwendung.

§ 6. Die Kaufverträge über Rohzucker des Betriebséahrs 1914/15 werden, soweit sie nach dem 31. Oktober 1914 zu er üÜen sind: mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung so angesehen, als ob ein Vertragsteil gemäß eines ihm zustehenden Rechts zurückgetreten ist. A 7

» .

K fDiese: Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in ra t.

Berlin, den 31. Oktober 1914.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.

r“

Die von heute ab Zur AUEgabe gelangende Nr. 96 des Reichsxzeseßblatts ent ält unter

Nr. 4539 eineBekanntmachung, betreffend Regelung des Verkehrs mit Zucker und der Verwertun der uckergewinnung im Betriebsjahr 1914/15, vom 31. Okto er 1 14.

Berlin W. 9, den 2. November 1914. Kaiserliches Postzeitungöamt. Krüer. .

Zucker werden bis zum 1. Januar 1915 nur 25 Hundertleile

Regierungs- und Veterinärrat zu ernennen.

in Crefeld, G otthardt in burg und Käß in Stettin, den

nungsrat zu verleihen.

DerKleinbabn-

Anlage in Ans verliehen.

Berlin, den 29. Oktober 1914.

des Königs.

Das Staatsministerium. von Bre1tenbach.

Staats ministerium. Bei dem „Reich?»- und Staatsanzeiger“

Kalkulator ernannt worden.

und Forsten.

Dem Regierungs- SteÜe des Regierungs- Regiernng m Potsdam übertragen worden.

5

1914. _

Zahlungen für den „Reichs- und StaatSanzeiger“ können auch durch Ueberweisung der Beträge auf dessen Reichsbankgirokonto geleistet werden. Im Jntereffe der rechtzeitigen * Veröffentlichung der Anzeigen wird jedoch darauf aufmerksam gemacht, daß der Abdruck vorschußpflichtiger Anzeigen erst einen Ta

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Aüergnädigst geruht: den bisherigen Kreistierarzt Friedrich Müs s emeier zum

g nach der Gutschrift des Kostenvorschuffes auf das Konto

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Eisenbahnobersekretären Amtho r in Berlin, Bönneken annover, Bondiek in Magde- berbahnhovaorstehern Q n and t ' in Gollnow und Lehmann in Weimar sowie den Oberbahn- meistern Horn in Stettin und Dahs e in Königsberg bei dem Uebertritl in den Ruhestand den Charakter als

ITZ?

, AktiengesellschaftLü-ben-Koßenau m Lüben, der die Genehmigung zum Bau und Betriebe einer Kleinbahn von Lüben nack) Koßenau mit unmittelbarem Gleis,- anschluß an die Staatsbahn bei Läden und Koßenau erteilt wordsn ist, wird auf ihren Antrag das Enteignun zur Entziehung .und zur dauernden Beschränkung des "r diese pruch zu nehmenden Grundeigentums hiermit

Srecht

Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät

' , ist der Bureauhilfs- arbetter Franz Jaszkowskl zum expedterenden Sekretär und

Ministerinm für Landwirtschaft, Domänen

und Veterinärrat Müssemeier ist dk? und Veterinärrats bet der Königlichen

Yichtamtsiches.

Das Königliche Staat einer Sißung zusammen.

In der, am 31. Oktober Ministers, Vizepräsidenten des sekretärs des Innern Dr. sißuxyg des BundeSratS wurde einer betrensnd Regelunq des Verkehrs und der

erteilt.

Der Verkauf von Rei

Maße der Privatbedarf zurückgeseßten Reifen befriedigt werden kann.

Das das Er fassende französische Mit der Verwaltung unter dem Befehl des prä

und von waltung der Angelegenheiten der Zivilverwalkmg

pationSgebiets beim Gouvernement wurde

49 *!

7

dem I;)

fen an Private ist nach

zbecken von Longwy und Bri 'OkkupationSgebiet ist, wie „W. meldet, auf Befehl Seiner Majestätdes Kaisers dur A des Reichskanzlers unter deutsche Zivilverwaltung ge elit- GouveW Mex, Generals der Infanterie von Oven wurde der“ '

tdent von Lothringen Freiherr von Gemmingen?- und unter diesem die Kreisdirektoren von *MM » Diedenhofen-West Vostetter beauftrfxö'gt.

Preußen. Berlin, 2. November1914. sministerium trat heute zu

unter dem Vorstß des Staats: - Staatsministeriums, Staats- Delbrü ck abgehaltenen Plenar- Bekanntmachung,

. . ' Verwertung der Zuckergewinnung 1m Betrtebsxahr 1914/15, die Zustimmung

eike-

Meldng dTS „W. T. B.“ verboten, außer zur Be * der fur dle Heercsverwaltung bestimmten neuen Kraft:?- fahrzeuge. ' * *

Private, die Reifen zu kaufen wünschen, haben. sich andß Beret ungsstelle (Schöneberg, Fiskalischestraße, Alte Lasern" zu menpen, die im Einverständnis mit der Verkehrßabteil “' des KrtegSministeriums entscheiden wird, ob und in me!

aus wieder in Stand geseyten'od-ek

ey

T