Deutscher Reichsanzeiger
und
Königlich Preußischer Staatsanzeiger.
Der Zezug-xprciz beträgt virrtcljährlich 5 9-6 40 „1. ;] Alle Poaannnltcu nehmen Bestellung an; für Berlin außer ; dcn Polkanstaltcn nnd Icitungzspediteuren für Iclbnabholcr ' aurh die Expedition 817. 48, Wilhelmstraße Nr, 32.
Einzelne Nummern kosten 25 „Z.
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M 272.
Inhalt des amtlichen Teiles: Ordensverleihungen usw.
Deutsches Reich. Bekanntmachung über den Gesamtbetrag der Darlehn!!-
kaffenscheine. Bekanntmachung über die Behandlung von Feuerungömaterial
als relative Konterbande. Anzeige, betreffend die AUSgabe der Nummer 99 des Reichs-
e e blatts. gsß Erste Beilage: Personalveränderungen in der Armee.
Königreich Preußen.
Ernennungen, Charaktcrverleihungen, Standeßerhöhungen und sonstige Versonalveränderungen. , ' '
Bekanntmachung, die Vergebung emes Sttpendntms dsr VeutH- Stiftung.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
dem Oberlehrer, Professor Dr. Mex) in Dortmund, d-Zn Oberlehrern a. D., Professoren Goctte in Beuel, Landkreis FBZlonsY, und Hoffmann m Trier den Noten Adlerorden vierter
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dem (Heheémen Kommerzienrat Herz in Posen den König- lichen Kronenorden m_eiter Klasse,
dem Ritterguts exißer, Hauptmann a. D. von Bothmer auf Bothmer, Kreis Fallingbostel, und dem Kreissckretäx a. D., RechnungSrat Breitjprecher in Perleberg den Königlichen Kronenorden dritter Klasse, -
dem Rektor a. D. Gerlach in Hoffnungsthal, Landkreis Mülheim a. Rh., dem Eisenbahngütervorsteher a. D. Vecu in GeUendorf, Kreis Trebnixz und dem Eisenbahnwerkmeister a. D. Langner in BreIlau den Königlichen Kronenorden vierter Klasse,
dem Hauptlehrer a. D. Birkel in Ottmeiker, den Lehrern Gaedtke in Barfußdorf, Kreis Naugard, König in Neheim, Kreis Arnsberg, Pfeiffer in Polsniß, Kreis Waldenburg, den Lehrern a. D. Heinrich in Berlin-Wittenau, Steuer in Saarbrücken und Voigt in Bunzlau den Adler der Inhaber des Königlichen Hansordenß von HohenzolTern,
dem technischen Obexbahnafsistenten a. D. Stsphan in Brieg, dem Oberbahnassistenlen a.„D. Muckzalla in Leob- schi'tß und dem Eisenbahnlokomotivxührex a. D. Breitner in Liegnitz das Verdienstkreuz in Gold,
dem Eisenbahnkanzleisekretär a. D. Jäniscl) in Breslau und_ dem Eisenbahnzugführer a. D. Dombrowsky ebenda; selbst das Verdienstkreuz in Silber,
dem Eisenbahntelegrapbisten a. _D. Heinzel in Lander“- but i. Schl., dem Eisenbahnunterasjistenten a. D. Fuchs in Waldau, Kreis Bunzlau, den Eisenbahnschaffnern a. D. Pxeußner in Breslau und Thiel in (Hlaß, den Eisenbahn- werchenstelXern a. T). Maskus 'm Ohlau und Töpfer in Hausdorf, Kreis Sagan, dem Eisenbahnstationsschaffner a. D. Morcinek in Haatsch, Landkreis Ratibor, dem ;Vahn- Wärter a. D. Wolf in Ober Lichtenau, Kreis Lauban, den) bisherigen Eisenbahnvorschloffer Schneider, dem bis- hertgen Eifenbahnschlosser Schmolke, dem bishcrigen Eisen- baénbohrer Straube, sämtlich in Breslau, dem bisherigen Ei enbahnlokomotivschloslxer Daniel in Kerzdorf, Kreis Lauban, dem bisherigen Eisen ahn1naschinenpuezer Scheunchen in HFWUSdorf , Kreis Sagan, dem bisherigen Eisenbahnwerk- stattetxarbetter Engmann in Wünschendorf, Kreis Lauban, den blSherigey Eisenbahngiiterbodenarbeitern Elpel in Langen- dorf, andkrers Neisse, und Krems in Görliß das AÜgemeine Ehrenzetchep sowie
den Etsenbahnschrankenwärtern a. D. Fengler in Rogan- Rosx11au, Landkreis 'Schweidniß, und Ullrich in Heidersdorf, Kreis Haubau, dem bzsher'igen ÉixenbaYnmaschinenpußer K o s ch ek ux Strregau, dem bishertgen Ei enba nstraßenfeger Peschel in Ltegniß ,und dem früheren ZKeizer: Weber in Elberfeld das.; Yügememe Ehrenzerchen in ronze zu verleihen.
* Seine Majestät der Kaiser Mergnädigst geruht: den nachbenannten Reichsbcamten die Erlaubnis zur An-
legung der ihnen verliehenen nichtpreufzischen Orden zu erteilen, und zwar:
„des Ritterkreuzes erster Abteilung des Großherzog- lich Säck) ischen HaUSordenS der Wachsamkeit oder vom mei en Falken und des Ehrenkrenzexz dritter Klas e des Fürstlich Lippischen Hausvrdens: dem ReichsbevollmäYtigten für die Erbschaftssteuer, Geheimen
Regterungsrat emdrichs in Hamburg;
des Verdienstkreuzes in' (Hold des Groß erzoglick) Mecklenburgischen Hazxkzsordens der ?Wendischen raus:.
dem Oberpostsekretär, Rechnungsrat Dieseuer in Berlin;
und König haben
Berlin, Donnerstag, den 19. November, Abends.
des Verdienstkreuzes in Silber desselben Ordens:
dem Vostsekretär Busch und
dem Oberpoftassistenten Rolls ck), beide in Berlin;
der Großherzoglich Mecklenburg-Strelißschen
Verdienstmedaille in Silber:
den Oberpostschaffnern Gast und Hoffmann,
dem Briefträger Gleiniger, sämtlich in Berlin;
des Kreuzes zum Fürstlich Lippischen Leopoldorden:
dem Obertelegraphenassistenten Gottschalk in Berlin;
ferner:
der dritten Klasse des Oesterreichisch-Kaiserlichen Ordens der Eisernen Krone:
dem Postinspektor Dr. (Hörs in Berlin;
des Großkreuzes des Königlich Schwedischen Nord-
sternordens: dem Direktor im ReichSpostamf Kobelt;
des Komturkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Wirklichen Geheimen Oberpostrat Knof, vortragendem Rat im ReichSpostamt, und dem Oberpostdirektor, Wirklichen Geheimen Oberpostrat V o rbe ck in Berlin; des Ritterkreuzes desselben OrdenH: dem Postdirektor Bettac in Freienwalde a. O. und dem Oberpostinspektor Schenk“ im ReichSpostamt; sowie
des Komturkreuzes erster Klasse des Königlich Schwedischen Wasaordens: dem Ytberpostdirektor, Geheimen Oberpostrat Schwieger in ettin.
Deutsches Reich.
Bekanntmachung über den Gesamtbetrag der DarlehnSkassechine.
Vom 11. November 1914.
Der Vundeßrat hat auf Grund der ihm im „»I 23 Abs. I ch Darlebnsknssengeseßes vom 4. August 1914 (RcichSgeseHbl. S. 340) erteilten Ermächtigung beschlossen, das; der „Höchstbetrag der auszugebenden Darlehnskassen- scheine auf 3000 Millionen Mark festgesest werde. Berlin, den 11. November 1914.
Der Reichskanzler. In Vertretung: Kühn.
Bekanntmachung
über die Behandlung yon Feuerung§111aterial als relative Konterbande.
Vom 17. November 1914.
Zi'fer 23 Nr. 9 der Prisenordnung vom 30. September 1909 ( cichsxxeseßbl. 1914 S. 275) wird dahin erläutert:
Mit AusnahnZe von einigen sehr arten überseeischen Höl ern, wie Pocklxolz, Polijander, Ebenholz un dergleichen, smd aÜe Öqlz- arten in unbearbeiteter oder nux rok) bearbeiteter Form als relatwe Konterbande anzusehen, weil sie sich als Feuerungßmaierial ver- wenden laffeU und unter Umständen auch tatsächlrcb als solches verwendet werden. Zu diesen Holzarten zählen auc?_Gruhe_nbi§lzer und Papierhölzer, roh oder entrindet. Dagegen md dtelxemgxn Holzarxen nicht zum Feuerungömateriale zu rechnen, we che, m- folge threr Bearbeitung durch Menschenhand oder Maschmen eine so erhebliche Wertstxigerung erfahren haben, daß ihre Be- nußung als Feuerungßmckterial mit ihrem durch die Bearbeixung erhöhien wirtschaftlichen Werte in keinem Einklang stehen wnrde.
Berlin, den 17. November 1914.
Der Steüvertreter des Reichskanzlers. D e [ br 1": ck.
Die von heute ab zur Auggabe gelangende Nummer 99 des Reicbsg eseßblattS enthält unter
Nr. 4544 eine Bekanntmachung über den Gesamtbetrag der Darlehnskaffens eine, vom 11. November 1914, und unter
Nr. 4545 eine ekanntmzxchung Über die Behandlung von Feuerungsmaterial als relative Konterbande, Vom 17. No- vember 1914.
Berlin W . 9, den 19. November 1914.
Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
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1“ Anzeigenpreix für den Kaum einer 5 gespaltenru EinheitI- "*, jk zeile 30 „5, einer despalteneu Einheitszcilc 50 „5.
Anzeigen nimmt an :
die Königliche Expedition des Reichs- und Itantsanzeigcr; ? Berlin 8127. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. !
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1914.
Königreich Preußen.
Ministerium der geistlichen und Unterrichts- angelegenheiten.
Der bißherigo Gymnasialoberlehrer Dr. Kaul Merkert uustagan ist zum Kreisschulinspektor in Zabrze ernannt wor en.
Königliche Friedrich Wilhelms-Universität. Bekanntmachung.
Zum 1. April 1915 kommt ein Skiwendium der B e ut!) - Fri fbtung zum jährlichen Betrage Von 1200 .“ auf 5 Jahre zur
erge ung.
Die BeWcrrber müssen würdige und _bedürftiae Studierende sein u,nd einer der vier Fakultäten dCT hie1igen Universität oder LMLr der Abteilungen [ und 11 der Technischen Hochschule Berlin angehören.
Nachkommen des Gerteralmajors von Willisen, des Geheimen Finanzrats und Provinzialsteuerdirektors August von Maaßen, des OberregierungSrats Hugo von Schierftädt oder des Geheimen Medtzinnlrats Dr. Quincke haben, ohne den Nachweis der Be- dszrftigkxit führen zu müssen, ein unbedingtes Vorzu Grecht; nachst diesen steht den Eingeborenen der Stadt K ewe ein Vorzugskeckzt Vor anderen BeMrbern zu.
Der thaber dés Stivsndiums ist Vérpflkchtet, mindesiens ein Jaka: auf der Hkxfigsn Universität zu studieren, die übrige Zeit kann er fick) den' Studien auf einCr anderen deutschen Uniwerfität widmen, das Stipendium auch nach béendeten Studien in der Zeit foribeziehen, die er13u seiner Weiteren Ausbildung Verwendet. bewor er in eine selb- ständige mét Einem Einkommen vekbnndene Berufstätigkeit eintritt.
Bcwerbungsn find bis zum 15. Februar 1915 einschließlich an uns einzureichsn.
Bsrlin, den 17. Nonk-kr 1914.
Rckwr _und Senat. Kipp.
Yichtamtliches. Deutsches Reich.
Preußen. Bsrlin, 19. November 1914.
ZHW Könialiche Hoheit die Herzogin zu Braun- schweig 1:11d_Liinevurg ist gestern abend zum Besuche Ihrer Majeytät dcr KaZZC'cZn und Königin hier ein- getwffkn.
Der BundeNat versammelte sick) Heute zu einer Plenar- “sikzung; voxher hielten der Ausschuß für Handrl und Verkehr sowie die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und fiir Instizwsscn Sißungen.
Ueber die Zoll: und Steuerverhältnisse in den von unscxren Truppen beseßten feindlichen Gebieten herrscht melfack) Unklarheit. Dte Beseßung feindlichen Gebiets hat auch dann noch feine Angliederung an das ZoUgebiet zur Folge, Zvemx 111 dem besexzten Gebiets eine deutsche Verwaltung emgertchtet worden ist; die von uns verwalteten Gehiete bleiben vielmehr im Verhältnis zum * ol]- gebzet Ausland. Waren, die von dort in das “ oll- gebtet eingeführt_ werden, unterliegen daher den den chen ZölZen; Waren, die aus dem deutschen “'oÜgebiet dort in aus- gefuhrt werd-zn, z. B. Salz, Zigarren, ;igaretten. [) en An- 1pruch auf dte in den Gesesen vorgesehene Abgabenbefreiung und ngahenvergütung. Ebenso gelten die Ausfubrverbote auch für dte Ausfuhr nach den besesten Gebieten. Anderseits gelten dort die russischen, belgischen und franzöfikchen Geseße weiter, solange sie_ nicht von den mit gesesgeberi cher Gewalt aus estatteten deut1chen Militär- oder '- ivilbehörden an er Kraßt geseßt smd. Solange also die Zö e von den deuts en Behörden nicht geändert und durch neue * öUe ersetzt werden, unterliegt die Ein-[u :: nach Belgierx den isherigen belgischen Zöan, die Eins r nach Rusfixch-Polen den bis erigen russtschen Zöllen, die Einfuhr nach Frankrei den bis erigen franzöfischen “ öllen. Der Umstand, daß in olge der lucht der einheimi chen Mabeamten die Zollämter in 5 alen, Belgien und ran eich vorübergehend unbexeßt gewesen smd und teilwets noch unbeseßt find, hebt de Zollpflicht für die einge'ührten Waren nicht auf. Derjenige, der während dieses Zustan es Waren nach den besetzten Gebieten einführt, ohne daß ihm beim Ueberschreibm der Grenze Zoll abgefordert wird, muß gewärtigen, daß der ZoU nacherhoben wird, obald es gelungen ist, die Zollverwaltung in den besevten Ge ieten wieder in Gang zu brmZ-en. Der Handelwird daher gut tun bei Geschä ten, die er ua) den beseyten Gebieten macht, sus die Fllötgli keit der nachträglichen Zollerhebung vor Augen zu
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