Kaden Rechts _ die diesem Gesetzgebungswerk, das in mühselige: Arbeit oeschaffen worden isi, leichtbin den Votivm'f maehen, es sei nur eine Kompilation. Das Wort, meine Herren, nehme ich bin, denn es ist nach meiner Meinung eine Anerkennung; eine Anerkennung, daß die Kommission “den größten Fehler vermieden Hat, den Idealisten wahrscheinlich gemacht haben würden, den Fehler: mit dem bestehenden Miozustande des Volks zu brechen. Das wil! unser deutsches Volk nicbt; es will im wesentlichen das behalten, was es hat; es will nur ein Ende, machen dem unleidlicben Zustande der Zerrissenheit.
Diesen VoWurf, meine Herren, daß wir nur kompiliert hätten, können Sie jeder Kodifikation machen, die jemals an das Tageslicht getreten ist. Kein Recht hat ihn wohl mehr verdient als die chifi-
kation Justinian's, die doch mehr als irgend eine andere über ein,
Jahrtausend hindurch mit ihren geistigen Einflüffcn die Kulturwelt Europas beherrscht hat. Und selbst der französische (7086, dieses Kind der Revolution, besteht im wesentlickprn aus altem Recht, wie ck in Frankreich galt, aus dem römischen Recht, wie es die französische Nation sich angeeignet Hatte, aus dem fränkischen Recht, wie es in dem, Norden Frankreichs sich erhalten hatte. Und wenn wir yon Tablern des Entwurfs in diesem Punkte verwicsen werden auf das Beispiel" des 0066, so sage ich: dieser Hinweis ist unrichtig, der (3069 spricht gerade für uns. Der (3006 ist zwar mit Begeisterung, darf man wohl sagen, aufgenommen im deutschen Volkk, abrr nicht des- Halb, Weil er viel neues Recht geschaffen hätte», sondern Einmal, rveil ihn der Schimmer der politischen Errungenschaftrn Umgab, cm denrn das damalige Europa sich brgeifterte; aber auch deshalb, weil der Westrn unseres Vaterlandes cm die Stelle der jammerVOUSn Zerrissenheit seines Rschts endlich ein einfaches rinbritlichrs Recht in ihm brgrüßrn konnte. Meins Hrrren, wrnn Sie im stande? "“sind, die prinzipiellen Gesichtspunkte, die ich die Cbre harre, Ihnen kurz anzudeutc'n, sich anzueignrn, dann, glaubrich, werden wir im Großen und Ganzen darüber nicht zweifelhaft untcr Einander sein können, daß drr Entwurf, wie er hier Vorlirgi, im all- gemeinen gelungen ist; dann werden wir uns nur noch sirriten können in Einzelheiten, und das wird ja spätxr unsere Sorge sein. Ich möchte auch glauben, daß, was das Ganze des Wrrks bé- trifft, birr im Haus? erhebliche Bkdrnkcn nicht [ant werdcn können. Nur eins darf ich vielleicht gleich eingangs drr Diskussion kurz hervorheben: Es betrifft das Kirid drs Entwurfs, die? Sprache, die Seite, mit der das Wrrk zrrttächst unsrr deutschrs Volk berührt.
Meine Herren, der Sprache drs Ersrßcntwurfs ist drr Vorwurf gemacht wordcn, daf; fie künstlich, nicht einfach, für die weiten Kreise: unverständlich, eigentlich nur Juristrndruisch sei. Ich will offen gc- sieben, daß auch nach mrincm Grfühl das Gkseßbucb in dieser Formfrage nicht frei von Mängeln isi. Abkr ich bin nicht drr Meinung, daß die Vorwürfe, dir nach dieser Richtung hin erhoben werden, in ibrem ganzen Umfange berechtigt sind, und ich glaube nicbt, daß es einen Mann in Deutschland giebt, oder daß eine Kom- mission geschaffrrr wrrdrn könnte?, die im stande wärrn, ein Grießbch) zu schaffrn, das in dirsrm Punkt freirr Von Mängeln und vollkommener Wäre als dicfrs. (Schr richtig!)
Meins Hcrrrn, man hat uns mit einkm für den Deutschen nach meincr Meinung nicht berechtigten Stolz auf den 0008 hingewiesen und ihn als Musirr sprachlicher Form uns hingestellt. Diesen Hinwris halte ich nicht für gcrccbtfertigt; ici) leugne nichr, daß der (3000 sich durch sine elrgante äußere Prägnanz auszeichnet, die Vor alirm für uns Deutsche mit unserer schwcrfälligrré'rr Sprachertwas Bcstrickendes bat; ick) leugne aber entschicdrn, daß drr SOÜS dcs- balb klarer und vcrständlicher sei als unser Gesrßbuch. Jm Grgrn- tbeil, meine Hrrren, wenn Sie Ihren Blick auf die zahllosen Bände der Entscheidungrn dcs höchstrn franzöfischrn Gérichfsbofs, drs Parisrr Kassationsbofs, werfen, auf alie dir Urrbeile', durch welche das franzöfische Volk sich erst die Klarstellung srincs Rechts bar erkaufcn müssen; wenn Sie: bedcnkcn, welch€ Mühe, welche Kosten “damit dem Volk erwachsrn sind, _ dann werden Sir, glaubs ich, an- erkennen müssen, daß der Voribcii äußerer Eleganz mit cinrm fdlchrn Aufwand zu tbruer crkauft ist. (Sehr richtig!) Man hat uns dann auf das Allgemkine Landrecht derwie'srn und hat uns grmabnt, dcffen Spuren zu folgen. Meine Herrrn, dcr Vorzug unirrcs neuen Gesetz- buchs vor dem Allgemeinen Landrkcht besteht doch zweifellos darin, daß unser Gesesbuck) dri weitem kleiner cm Umfang ist un!- desbalb dem Volke zugängiichrr. Was dem Allgrmeinen Landrrcbt nachgerühmt werden kann, ist eine gewiffe scheinbare Gemeinderständ- lichkeit der Sprache. Aber diese Gemeinderständlichkeif ist in der That nur eine schrinbarr; drrm auch hier bat die umfangreicbe Judikatur, die fich seit dem Anfang diesrs Jahrhunderts an die? Praxis des Landrechts geknüpft hat, uns grlchrt, wir wrnig gemein- verfiändlicb in Wirklichkeit das Geskßbuch ist.
, Meine Herren, mag birr die Sache aber auch iirgcn, wie sir wiU _ vergegenwärtigkn wir uns doch Vor allem, was wir mit dirsem Gefekbuch und seiner deutschen Sprache: erwerbrn grgenüber dem, was wir befißen. Wenn wir zugestehen müssrn, daß fast die Hälfte unseres Volks (unter frrmdsprachigem chht lebt _ wie können wir da noch wagen, aus der nicht vollendeten Form dcr Sprache des neuen Entwurfs, der doch immerhin deu1sch spricbf, eincn Einwand gegen ihn berzuleiren! (Sebr richiig! bei den Nationalliberalen.) Das Drittbeil unseres Volks, das jetzt darauf angewiesen isi, falls über- haupt der Versuch gemacht werden solite, die Quellen seincs Rechts in den lateinischen und griechischen Sammlungen zu suchen, das würde sick) glücklich schäßen, dieses Geseßbucb zu erhalten. Und, meine Herren, die anderen 14 % unserrs Volks im Westen werden, glaube ich, Nationalbewußtsein genug besitzen, um fich zu sagen; dieses deutsche Buch mit sriner nicht gerade eleganten Sprache ist uns lieber wie das fremde Rechtsbuch, französisch geschrieben. (Sehr richtig! bei den Nationalliberalen.) Meine Herren, von diesem Standpunkt aus, glaube ich, werden wir auch über jedes Bedenken, das in der Form der Sprache liegt, binwegkommen.
Was die Erinnerungen gegen Einzelheiten des Entwurfs betrifft, Zo wird diese gesevgebende Körperschaft sich der weiten Tragweite Havußt sein, die bei der Beschlußfassung über den Entwurf an sie herantritt, und nicht geneigt sein, ihre Aufgabe in kleinen Bedenken zu vmetteln. Da möchte ich _ die Herren werden mir das gestatten _ auf ein Ereigniß in unserer deutschen Recht§entwickelung verweisen, das nach der einen Seite eine Warnung, nach der anderen Seite aber auch eine Ermuthigung sein kann; das ist die Entstehung unseres Handelögeseybuchs. Unser Handelögeseßbuch ist das Werk einer
(tößeren Zahl ganz berdorragender Juristen und Kaufleute, die um die Mitte des Jahrhunderts das Vertrauen ganz
Deutschlands besaßen. Es war in einer zweimaligen müh- seligen Lesung zu stande gebracht, und im levten Augenblick, als die Frage entstand, ob annehmen oder ablehnen, da erhob sich die Opposition und namentlich die gelehrte Oppostiion, und eine große Reihe von mehr als hundert Erinnerungen wurden gegen das Gesekbuch. geltend gemacht, mit dem Verlangen, eine noch- malige Revision und Umarbeitung eintreten zu lassen. Meine Herren, der politischen Klugheit der deutschen Regierungen, der Ein- sicht der Stände in den einzelnen Staaten, haben wir es zu ver- danken, daß dieses Begehren abgewiesen wurde, _ zum Glück für unser Land! Denn wohin wäre es gekomrrien, wenn nacb den Wünscbrn, die damals laut wurden, nochmals eine umfassende Rc- vision des Entwurfs Vorgenommen worden wäre? Jene große Kata- strophe, die die Umgestaltung der politischen Verhältniss unseres Vaterlandes berbeifübrte, stand vor der Thür, und die ganze Arbeit, die auf das Handengesr-ßbucb vcrwandt war, würde, wenn es zu einer neuen Lesung gekommen wäre, in den Strudel der politischen Um- wälzungen hineingezogen worden sein, und rver weiß, wann wir dann dieses Geseßduck) erhalten hätten.
Nun, meine Herren, troy der Hunderte von Bedenken, die damals eine leidenschaftlicbe Opposition gegen das Geseßbucb geltend machte, ist es der Stolz unseres Rechtslebens und unseres Volkes. Wer spricht jevt noch von jenen Bedrnken? Und unser Handelsstand hat nie darunter gelitten, daß ihnen kéine Rechnung getragen war. Wäre dirsrn Bedenken Nrchnung getragen worden, so wäre es auf die Ge- fahr hin g€schebrn, daß das ganze Gesetzbuch nicht zu stande kam.
Nun, mrine Herren, ich glaube, auf solche Art der Diskussion, wie fie damals dcn deutschen Regierungen und den deutschen Landtagen angefonnen wurde, wird diese politische Körperschaft fich nicht ein- lassen. Ich glaube, sie wird "sich auf den Standpunkt stellen, zu fragen: was bietrt, im Großen und Ganzen genommen, diese Vorlage unserm Volke? Ist es ein Gewinn für das Volk gegenüber dem, was besteht? Sind die Vorzüge so groß, daß wir unbedenklich die zweifellos großen Unbequemlichkeiten in den Kauf nehmen dürfen, die mit drr gewaltigen Rrchtsumwälzung, wie sie hier ja beworsirbt, verbunden sind? Sind die: Vorzüge derart, daß auch der Bevölkerung derjenigen Landks- theils, die jsßt mit ihrem Recht verhältnißmäßig zufrieden find, an- gesonnen werden darf, ihren Rechtszustand im Interesse der Einheit zu vrrtausch€n“ mit einem neuen? Das, mcinc Herren, ist für Sie, wie ich glaube, die entscheidende Frage. Es ist auch die entscheidende Frage gewesen für die verbündetrn Regierungen; die Verbündeten Regierungen haben fie fich gesirlit und haben fie beantwortet, einstimmig dahin beantwortet, das; gar kein Zwrifrl darüber sein könne, das; dieses Gesrßbuch mit alic'n Undollkomme'nbeiten, die ihm auch nach der Mrinung der Verbündeten Régierungcn anhaften, doch ein so gcwaltiger nationaler und politischr Fortschritt ist, um alle Bedenken, die Vom Standpunkte der Einzelstaaten dagrgrn erhoben Werden können, zurückzudrängrn. (Bravo! links und rechts.) Und so schwer es auch einzelrrcn Regierungen geworden ist, ihre Zustimmung zu dcm Entwurfe zu geben, und so sehr fie bessrgen, daß die Rechtsirrngestaltung, die damit in ihren Landen eingeführt wird, zu manchen empfindlichen Nachwirkungrn führen werde, so haben sie keine Bedenken gstragen zu crklärrn: diese Vesorgniffe treten für uns zurück, wir stimmcn für das Geseßbucb. (Bravo! links und rechts.)
Meine Herrrn, in der That auch für Sir, auch für jrdrn Einzelnrn Unter Jdnrn, auch fiir ichn Einzrlnrn draußen im Lande kann, wenn man dir Frage rinfach stellt, die“ Antwort nicht zweifelhaft sein. Drnn was liegt nicht alies darin, daß die Rschtseinheit eingcfüiyrt werden soll, auf drm Gcbiete drs bürgrrlicbrn Rcchis, für jrdcn Einzelnen? Wie Vereinfacht fich der R€chtsverkebr! Welche Bcsckplcunigung für das ganze Geschäftsleben wird dadurch geschaffen! Wie viel Müde, Zeit, Sorgen, Prozrffe wurdcn erspart, wcnn im ganzen Reiche statt der wirrcn Vicigestaltigkkit der Normen nur ein einheitliches Nrcht bcrrscht! .Das, meine Hrrren, ist ein gcrvaltiqcr materiellrr Vortheil für das ganze Land und für dcnrinzclnrn Bürger. Auch in Zukunft wcrden wir ja Prozesse haben, und zweifellos wird sich eine reichhaltige Judikatur an diescs Gcscßbuck) anknüpfen; aber, mcine Herren, grgcnüber dkmjrnigcn, was wir hadrn, grgrnübcr der Nori) und Mühe, die unser Volk anwrnde'n muß, um fich durcb das grltcnde chbt durchzuschlagcn, wird der Zustand, drm wir mit Hilfr dieses Nrcbtsbuckys entgegrngrbrn, ein unvrrglcichlich brfferer sein. (Brady! links und rechts.)
Und, mcine Herren, writer: nicht nur für den Einzelnen ist der Gewinn erheblich, nein, ich möchtc cinen anderrn Vortheil dcs nrucn chhts noch böhrr sicÜen, das ist die Hebung der Autorität dcs Rechts, als solchen. Was soll der gemeine Menschenve'rstand drs einfachen Mannes, wenn ihm einmal Vorgerückt wird, wie gkgcn- wärtig das Recht im Lande liegt, wcnn ihm im einzelnrn Fall nahe gebracht wird und grwiffermaßrn an scinrm eigenen Leibe klar wird _ was soll der noch denken yon der Arrktorität, von dem höheren Zwkcke dss Rechts, wenn es so liegt, wie es bei uns ja vielfach leider der Fall ist, daß in dem einen Ort das Crbrrcht absolut Verschieden ist, wie in einem nahen Nachbarort, daß hier die Ebsfrau Erbin ist, daß dort ein Erbrxcht für sie überhaupt nicht bcsteht, daß hier Voil- gescbwister und Halbgeschwistcr glrichgesielit find, daß dort, nicht weit davon , rin erheblickyer Unterschied zwischen ihnen gemacht wird, daß in einrr einzelnen, nicht einmal großen Stadt, ein Verschiedenrs chlpt herrscht, im Jnnrrn und in dcn Außcntkyeilen? Wrsbalb? Weil die Stadt in ihren alten Mauern einst bcsondercs Stadtrecht verlieben erhalten hatte, während sie nun länxrst über diese Mauer hinausgewacbsen ist, über Gebietstbeile bin, in denen gemeines Landes- recht die Herrschaft batte. Aus längst vergcffrncr, bistorischrr Vcr- gangenbeit hervor haben sich die Verschiedencn Rechte erhalten für dieselben Bürger, für dieselben Familien, für diesele Rechts- verhältniffe, in einer, wie gesagt, dcm gemrinrn Menschenberstand unbrgreiflichen Art. (Sehr gut!) Daß, meine Herren, es mit der Auktorität des chbts, deren wir doch für rmscre Zeit vor allem Anderen bedürfen„ anders wird, wcnn wir ein Fünfzigmillioncnrecbt vor uns haben, bei dem jeder einzelne fühlt, es steht Hinter ihm die Macht des nationalen Wiliens und der höhere Zwrck einer Ein- beitlicbkeit des Rechts für alle Einwohner des Landes und damit die höhere sittliche Ordnung, ist unzweifelhaft.
Und nun, meine Herren, wie ist es in den einzelnen Theilen unseres Landes, wenn das neue Recht ins Leben tritt? Wo beruht da der Gewinn? Nehmen Sie doch den Zustand, wie er jest in Mittel. deutschland ist: der Bürger hat seinen Prozeß zu führen. Die
Rechtsquellen kennt er hier nicht; niemals bat er den Kodex gesehen, aus dem ihm Recht gesprochen werden soll. Würde der Kodex ibm vorgelegtk er würde ihn fremdartig anmutben. Der Richter nimmt- ibn vielleicht zur Hand, um danach das Nkcht zu finden, oder nein; er nimmt ihn auch nicht zur Hand, sondern ein ihm geläufiges Pan- dektenlehrbucb ohne legale Autorität. und daraus muß der Bürger few Recht empfaxrgen. Das ist kein Vorrvurf für den Richter, sVndern das ist die Noth der Zeit, der wir abhelfen wollen. Und nun im französisckpen Recht _ gegen" dessen Inhalt ich hier mit keinem Wonc Einspruch erheben will _, aber es ist doch nicht ein Recht des deutschen Volks, es ist jenseits unserer Grenzen geboren, jenseits unserer Grenzer. hat es seine naturgemäße Entwicklung. Dort empfängt es die Bc- rrcbtigung, dort empfängt es die Befruchtung, die jedes Recht aus der fortschreitenden Entwicklung der Kultur empfangen muß, wen„ es überhaupt lebensfähig bleiben und nicht absterben soli. Bei uns vegetiert es wie eine Pflanze, die dem natüriicben Boden entrückt ist. Unser Richter sieht deshalb mit einem Auge, wenn sr dick; Recht anwendet, nach 'drn Entscheidungen des Kaffationsbofs in Paris, mit dem anderen Auge nach den Entscheidungen unseres Reichögerichts in Léipzig. Meine Hcrrcn, das ist national beschämend und nachthyiljg für die Rechtspftcge!
Und, meine Herren, unser preußisches Aligrmrines Landrkchr! Sein Uribeil wiirde ibm gesprochrn, als in drn zwanziger Jahren dig preußische Regierung selbst, in einer Zeit, als die Régierung grwiß von den konservativrn Anschauungen beherrscht war, zu der Erkrnntniß kam, das Landreckrt sei nicht mehr haltbar _ seitdem find 70 Jaksrx vergangen. Die Autorität des Landreckpts ift noch mehr geschwächt, nachdem der preußische Staat ne'uc Landrsthcilc in fick) aufgenommcn hat und die Landeßregierung nicht gewagt bat, diesrs alte Landwehr in den neurn Landrsthcilen einzuführen; sein Bau ist zrrsiückelt urid nwrsch gewordkn unter dem Einfluß der Gesetzgebung der nrucrrn Zeit in Preußen wie im Reich. Unter solch€n Zuständen ist krix: Rccbt haltbar, kein Rrcht kann unter solchen Vkrbältniffen das Ansehen des Volkrs behaupten. Wie andrrs wird 82; wrrdrrr, wenn das neue chht, in fich geschlossen, mit unbedingter Grltmig an seine Stelle tritt! So, mcine Herren, glaube ich, von (MM diesrn politischen Gesichtspunktrn erwogen, die, wic rs schrint, vrlk maßgebend sein müssen für die? Würdigung in diesem Hause, wird man sagen dürfen, daß, wir im übrigen auch das Wcrk deschaffcn sein möge, in ihm doch eingcschloffcn ist ein unermeßlicber wirthschaf:. licher, politischer und sittlicher Vortheil für unsrre Nation? (Brawl)
Aber, meine Herrn, [*rvvr ich schlicße, :xröchtx: ich doch mir einem Wort Ihre Blicke noch rtwaö writrr lerrkcn; denn die Wir- kungen des neurn Gesetzbuchs wrrdrn fich nickxt auf diesen Einfluß ir] unseren Grenzcn srlbst bcschränirn." Tic Wirkungcrr unseres ncrrrrr, einbeitlichcnRecbts wcrden viel writer reiche'rr, übrr dic Grrnzrn unsrrrs Landes hinaus. Wer dem zwriirlud gcgrnüdrrstehcn ssUtc, dcn brauch? ich nur an die Thatsache zu rrinnlrn, wrichcn gewaltigen Einfluß zu Gunsten Frankrcichs die Tbatsachr grlmkr bat, daß dirsé Nation s': bald in den Busty cines Cini);it1ichcn Rschts gstrctsxr ist. (Sehr richtig!) Wie hat diesrs rinbcitlichc Nrcbt zur Vrrbrcitung franzöfisckxcr Ax:- schauuugrn beigrtragcn urid aurk) französischrr Svmpathirn, zur Hrbunxx drs Anscbéns dcr Nation, drs Rsspe'its Vor der Energie dsr Volksskci-J zu Gunsten (1062? dessen [*rigriragrn, was man im internationaler“: Leben das Prrstige eincr Nation nennt! Mrinr HMM, dic Völkcr' stehen sich auch in eincm gcistiqrn Kamdi ;rrgrnübr'r, und in dicfrm geistigen Kampf ist dirsr'r urrficbtbarc, adrr !äglick) wirkrrrdr Einfluß der inneren geistigen Macht cinrr Nation 11icht zu rmtrrschärzrn, (Srbr richtig !) Was hat Deutschland auf drm Grbicr drs bürgerlickrrn Rechts ar: Autorität gkgrnübrr dcmin andsrsn LÜUDCU rinzrrsrtzkn'.“ Bisher da[»: wir nichts, eigentlich so gut wir nichts! Denn das Handelsgrsrtzkncd, das ja denselben Jdccn wie diese Vorlage rntsprungcn ist, bewegt sick; doch auf einem so bcscbränktcn Grbict, daf; der Einfluß, dcn ck» ir. internatidnalcr Vrzicbung ausgeübt hat, [*c'i writem doch nicht drr- glichen werden kann mit dem Einfluß, rnit dem Gewicht, das drr französische 00er hat in dir Wagschalc wcrfcn können zu Gunst?" Frankreichs. Meins Hrrrrn, das wird allrs anders werdkn mit drm Augrnblick, wo das dcutschc Einhritsrrckyt Wabrbcii grwordcn. Mit dem Augr'nblick, wo wir cin cinhcitliäzes Grsrvbrrck) bckvmmrn, wird das deutsche Recht glcichfails rin internationale's Krriturclrmcnt. Gr- wäbr dafür ist dir Tdatsachc, wir schon jrtzt die politischen und juristisckyen Kreisc drs Auslands mit steigcndcm Jrrtexrcssr dcm ali- mählichen Wachsen und Wcrdrn diescr; dcutschcn chhts rni- gegensrdcn, wie die politische Presse des" Auslands mit richtig-xm Gefühl die große Bedrutung dcs Vlugrnblirks rrkannt bat, iki wklchem das Werk der Kommission an dir grseßgrbcndcn Faktorrr: drs Reichs gebracht wurde; Gewähr dafür ist die Tw!- sachr, wie bereits jetzt hci]? Köpf? jcnscitr; unse'rcr Grenzrn die Zeél gekommen glauben, um fich dic Frag? vorzulegcn: welchen (an- fiuß wird die Thatsache des einheitlichen deutscha Nachts ausüirn auf das Recht, auf die Anschauungen, auf die Jntereffrn des eigerxrn Heimatblandes? Darin, meins Herrrn, lirgen doch Erwägungen, dir das innerste Lrben, die geistige Kraft der Nation berühren und dil, wie ich meine, bei dcr Entscheidung, die Sir zu fällen haben wcrdrn- nicht außer Betracht bleiben können. An Ihnen wird ck skin, vk" die Hoffnungen, die, wie ich überzeugt bin, das deutsche Volk an dieses Geseßgebungswerk knüpft, dcr Erfüllung entgegrnsebcn soilrn, ob die Erwartungen berechtigt sind, die man auch im Ausland damit derbindrt. Die verbündeten Regierungen haben das Werk dcr- trauensvoil in Ihre Hände grlegi, überzeugt, daß Sie erkcnnen Wrrdrrl, welcher Entschluß gewaltiger politischer Tragweite damit Ihnen anbkim“ fälit. An Ihnen ist es, das Werk zum glücklichen AbschlUH zu bringen. (Bravo! bei den Nationalliberalen.) Gelingt es Ibn?“- meine Horten, _ des Dankes drr dcutscbcn Nation sind Sie sicher, nicht nur für jkßt- sondern auch in ferne Zeiten hinein. (LebbasMi Bravo.)
ng- Ur. Rintelcn (chtr.): Meine Freunde erkennen das Wcrk ais rm gro es, bedcutsamrs und nationales an. In den wejtkstk" Kreisen bat 1ch das Verlangen nach einem einheitlichen Recht geltz'nd gxrnacht. Es sind dabri nicht aljcin die erleichterten Verkehrsverbalt- nisse mas; ebend ewesc'n, sondrrn man wollte ein einheitliches dM chks * Lcht abrn. Es ist eine große und schwieUgL
Aufgabe", die gklöst Werden mu?. Vielerlei Wünsche muff?" uzrterdruckt werden, und es bandet sich im wesentli en darum- dre grOßrn materiellen Prinzipien, auf denen das Ge ey erubk- klar zu stelien und darüber eine Verständigung berbeizufü ren. Es korxrmt hinzu, daß die politischen Parteien und Juristen elbft nicht einig smd- Wenn wir bedenken, mit welcher Sorg alt und übe 20 Jahre [ML an diesem Entwurf Fearbeitet ist, wel 2 Summe vo Fleiß daraui
verwendet ist, so k nnen wir sagen: Es ist etwas G oßes geschaffen
' eine klarere. deutlichere Sprache; er tr
worden. Der zweite Entwurf uytersrYeidet si? von dem ersten durch n
gt de orderungen des Lebens mebr Rechnung, da hervorragende Laien mitberangezogen find. Diesen Mitarbeitern muß unser Dank aus esprocben werden. Auch wir find bereit, mit alien Kräften mitzuarbeiten an diesem großen Werk. Wir erkennen die Gefahren, welche entstehen würdrn, wenn die Berathung fick) mehrere Jahre hinziehen würde. Aber wir sind uzrs aurb bewußt der Gefahr, welche daraus entsteht, daß dre Grundfaße nicht genau geprüft werden. Es sind Anregungew laut, geworden, den Entwurf ohne weiteres anzunehmen. Das_ rst eme ganz ungewöhnliche! ;;umuibung! Eine solche tief einschneidende, Vorlage foil der Reichstag unbesehen annehmen? Jchqfreue mtch, daß _der Wunsch nach einer 611 bioa-Annabme, wenn rr xe bestqnderr hat, rn offiziellen Krei'sen nicht mehr besteht. Die zweite Möglttbkett der Behandlung, abae eben von einer Durchberathung nur im Plenum, die doch wyhl nicht möglich ist, würde die Ueberweisqu des anzrn Entwurfs an eure Kommission sein. Das würde aber die (Hefa r der Verzögerrrng mrt fich bringen und könnts Aenderungen zur Folge bahrn, dre Ver- wirrungen in das System bineintragen. Aber es giebt eme Rerbe don Materien, welcbe Von ganz besonderer Bedeutung für unser soziales und religiöses Leben sind, dikse müssen einer Kommission überwie en werden, wozu 21 Mitglieder genügen würden. Meine politts en Freunde haben eine ganze Reibe Von Paragrapbexr aufgestellt, Von denen sie wünschen, daß sie einer Kommission überwieserr wrrden. _Jch überreicht? den Antra dem Hrrrn Prasidenten. Die Kommijsion würde nach unserem orschlage zugleich die Vollmacht erhalten, bei Aenderungen auch nichjüberwiesene Paragraphen, welchrdavvu betroffen werden, in ihre Berathung hineinzuzirhen. Man könnteqim Plenum nach Erledigung der ganzen Arbeit der'Kommisfion beginnen; aber ich meine persönlich, daß es zwcckma f er „wäre, _wenn einzklne Abschnitte von der Kommission iertiggete t sind, dieselben an das Plenum zu bringen. Meine polijiscbrn Freunde würzscben, daß das Einführungsgesctz ganz an die Kwnmrsfion Verwrrsen wird, namknilich um die Vorbehalte bezüglich dcr Landrßgesrßaebunq zu prüfen; denn, Wenn man das Geseyliest, bekommt man einen Schreck über das, was der LandeSgeseygebung vorbehalten bleibt. Manch? Ge- seßqebungsmaterien sind ailerdings iioch nicht reif. Es fehlt z. B, noch die Möglichkeit eines allgemeinen Waffrrrecbts, troxzdem auf diesem Gkbiet eine Einbeitlickzkett Nori) tbätc. Ick) bin der Exit- wickelung drs modernen Rechts gefolgt“, aber manches Modrrne isi nicht besser als das Alte. Redner bemangelt, daß nicht für gewisse Dinge aligemeine Grundsäxze aufgestellt sind, sondern auf andere Paragraphen verwiesen wird, und fahrt darm fort: Dieser Uebelstand wird nicht mehr beseirigt werden können, wie sich denn im Großen und Ganzen wenig ändern lassrn wird. Es wird z. W. Von der ent- sprechenden Anwrndung dieser oder jrner Bestimmung gesprochrn ; dadurch wird das Publikum in Verwirrung gebracht, weil es nicht wriß, wie dcr eine oder der andere Richter die Sache auffaffrn wird. In dem Familienrccbt ist, msiner Anschauung nackx, eine zu writ gehende Cin- mischung des Staats in die Familirnvérbaltniffe rnihalfen. Die Be- stimmungen sind geeignet, in das Familienrrchr tir_s einzugreifen und das Familienleben zu stören. Da sollte drr Staat 1cinc Hand davon- lasie'n. Aus erbabenem Mund haben wir die Worte gehört: Schützt Rkligion, Sitte und Ordrrun „_ Disse Worte lege ich auch als Maßstab an die Vorlago. irma Frrunde sind der Meinung, daß
cinzrlne Theile des Entwurfs ricei net sind, die Ordnung zu zerstören. Es handelf sich dabei um die oziale, dir Politische und rrligiösc Frage. Ich bin leider in der Lage, drn Vorwurf, daß die Mimik
Frage nicht genügend berücksickxtigt ist, daß der Schuß drr wirth- schaftlich Schwachen nicbt genügeind zum Ausdruck gkbracht ist, be- stätigen zu können. Die Kommtssion kann birr Besserung in den Entwurf bineinbringen. Es fehlt eine Bestimmung über _das Zins- maximum. Auch bezü lich der MietbSderhältniffe mus: dafür gefor t w:“rdcn, daß der wirt schaftlich Schwachs nicbt erdrückt wird; die?c Matrrie muß einer eingebcndrn Prüfung untcrzogrn werden. Wer- brffrrt werdrn müssen auch die Bestimmunge'n über die: Alimentation unehelicher Kinder und ihrer Mütter. Verhindcrt werden tnr-iß cine zy weit gehende Mobilisirrung dcs Grundeigentbums durch Ein- fuhrung einer zu l€ichtkn Vcräußsrung. In großen Theilen des Vater- lande's müssen wir dafür ,so-"gyn, daß das Grundrigenthrrm mögiichsi in frsian Händen liegt. Auch dcr Kredit solite nicht zu sshr erleichtert we'rden. Brdenklich ist die Beseitigung der prrirjrr y(WZmZ, die Linfach durch eine bloßc Vormundschaft crsetZt we'rden wl]. Das wird die ganzc'n Familienbande auflösen, wclche dis Grundiagr für Gemeinde und Staat find. Dabei kommt maxrstja schlicßlicb zu drm, was dir Sozialdemokraten wollen, das; dic Kinder den Eltern Entzogcn werdrn. Man wird das im V0_1k€_nicht verstehen. Die Auirrchterdaltung der väterlichen eralr rst rm intcrcffe des sozialen Friedrns absolut nothwendig. Einrn solchrn absoluten Eigcntburnébcgriff, wie das römische Rrchtibn krnnt, krnnen wir in Deutschland nicht. Dsr Wald ist durch das preußische Gcsxß zum Eigentbume dss Cinzrlnrn ge- worden; daß jemand bestraft wird, Wenn er eine Blume oder einer Vrrre pflückt, das Versteht das Volk nicht. Man soüte_ dkn Eigen- rbumöbrgriff etwas writer sassen, drr Eigentbümrr dars nicht_ nach Velirbrn übrr skin Eigcntbum drrfügrn, rr muß dabei aus das öffcntliche Jntereffe Rücksicht nebmrn. Wozu ist die Unbe- schränkte Kreditsäbigkeit und Wcchielfrcihcit nothwéndig? Nicht grnügend find dis Bestimmungen (1er die juristische Person; die Beschränkung der Vereinsfrribrit ist nicht richti , ist nicht politisch. Hier sollte dir Kommission eine Be erung drrsucbcn. Redner bkmän elt ferner die Beftimmrmgrn über die Entmündigung, dcn «chadenßersaß, die Bürgschaft u. s. w. und fährt fort: Jcb kommr nun zu der Frage, ob drr Entwurf die Religion schüyt. Bei der Vormundschat soÜte die Religion drs Pfleglings berückfichtigt werden; die rrligiösr Erziehung der Kinder aus Mischehen soUte reicbszzeseylich geordnet wé'rdrn. In Bezug aus die Eheschließung wiederholt der Entwurf dir Bestimmungen des ivilstandsgeseßes yon 1875; Es fehlt ,abrr der Hinweis, den das ivilstanngesc enthält, da dadurch die christliche Taufe und die irchliche Ehes ließung nicbt Lrüintwurden. Drr Entwurf beschränkt cb lediglich auf die zivilrechtli ? Wirkung der Ehe. Das christliche Volk sieht in der Ehe etwas ganz Andrres als ein bloßes brirgcrliches Vertragsvkrhältniß.' Wynn die christliche Ehe zerstört wird, dann zerstören Sie schließlich auch den Staat und die Monarchie. Dre Zivilebe ist ein ureigenstcs Produkt der französischen Rewolution. ikr sollte man einmütbig zusammenstxben und das Christenthum (büßen gegenüber dem modernen Liberalismus. Wrr müffcn erklären, daß der Entwurf Vorschriften über die Eheschließung enthält, die dem christlichen Glauben widersprechkn. Wir erkennen den Ein- griff des Staats in die Eheschließung überhaupt nicht an. Wenn diese Vorschriften an enommen werden, werden wir nicht allein gegen den betreffenden Abscßnitt, sondern gegen den anan Entwurf stimmm. Abg.1)r. von Cuny(nl.): Ick willzurü fxbrenzudem allgemeinrn Standpunkt. Wir sind éntschlo en, alles aufzubieten, um den Ent- tvurf Gesexz werden zu la en. ür uns ist die nationale Bedeutung desWerks maßgebend. De Herstellung der Rechtseinheit war für uns das Hauptziel, und in diesem Moment, wo es sich darum handelt, kühn zuzugreifen, dürfen wir es nicht an uns feblrn lassen, um die Vorlage Grieß werden zu laffen. Ick stehe nicht an, zu erklären, daß meine Freunde bereit geWesen wären, die SU b100-Annabme zu Empfehlen. Der Vorredner hat dies? Zumutbung eine unerhörte ge- nannt" aber zu großen Zwecken gebören auch gro e Mittel. Auch in der Kommission werden meine Freunde das irl fest im Auge behalten, um kndlicb die Rechtswerscbiedenbeit und chhtszersplitterung zu beenden. Meine Yreunde sind auch der Meinung, daß die Vor- lage trov aller Angri e Berufener und Unberufener geeignet ist, ibre Aufgaben zu erfülien und dem deutschen Volke die Einheit des Rechts zu geben. In den Angriffen liegt unendlich viel Uebertreibun . Mit einem gewissen Bedenken Vertheidige ich die Vorlage weil i selbst Mitglied der zweiten Kommission gewesen'b'in. Äber troß dieser Mitgliedschaft kann ich wohl die Vertbetdt ung übernehmen für die wesentlichen Grundzüge, denn die Einzelßeifen zu prüfen, die dEr Vorredner angeführt hat, wird Sache der Kommission sein. GSFS" die Vorlage ist vor al1em der Vorwurf erhoben worden, sie tut alte wesentlich römisches Recht und bringe nicht dem deutschen
Volke deutsches Recht. Man sollte doch einmal einen Entwurf bringen, der von "Anfang bis, zum Ende nur altdeutsches Recht ent- bielte. Das ift eine Unmöglichkeit. Es ist eine Thatsache, mit der auch die (Heseßgebun rechnen muß, daß seit 400 Jahren römische Rcchtsanschauungen n Deutschland eingedrun m stud, sodaß sie sich gar nicht mehr ausrotten _laisen. Wir ha en vortreffliche Gegen- entwürfe gehabt, ich nenne darunter in erster Linie den des früheren Abg. Väbr- Cassel; aus diesem'Entwurf ist manches in die Vorlage übergegangen; dieser Entwurf ist vielfach durchzogen von römischen Anschauungen. Wenn das bei der Kritik der Fall gewesen ist, dann kann dem Gesesbuch aus seiner “römischen Anschauungsweise kein Vorwurf gemacht werden. Es wird bemängelt, daß die sozialen Ideen nicht genügend berückfichtigi find. Das ist für den jrßi en Entwurf in hohem Grade unberechtigt. Wenn man von einem fol en Entwurf eine soziale Reform erwartet, so verkennt man den Beruf eines solchen Grse buchs. Solche Reformxn hat auch der 0066 ajyj] nicht gescha en, er hat nur das Gekeß _Gewordene festgelegt. Wir haben unsere soziale Geseßgebung noch nicht abgeschlossen, daß wir sie berücksichtigrn könnten. Eine Festlegunlg der sozialen Ge- danken wird einer spätercn Zeit Vorbehalten beiden müssen. Der zweiten Kommission ist es gcinngxn, .die schwer verständliche Sprache des ersten Entwurfs leicht verstandlich zu machen. Sie werden es mir verzeihen, das; ich hier als Mitglied der Kommission den Männern, die das fertig gebracht haben, die Sprache zu erbefsern, den Dank aussvrrche; es smd das die Männer, die aus, dem Schoße der Kommission zu Liner besonderrn Redaktionskommission zusammen- traten. Soviel ich aus der Nedncrliste sehe, bin, ich wohl der einzige, der als rbrinischer JUrist hier das Wort ergrerft._ Ick Hänge am rbeinisch-Zn Recht. Ick kann aber dem Staatssekreiar in einem Punkte Recht geben: Jedrr, der das französische Recht kennen Kelkrnt hat, wird es bestätigen, daß es sich eines bobe'n nationalen „lnsebens erfreut. Zuerst war der 0086 ojr-ji durchaus nicht sofort anerkannt; er wurde scharf kritifiert. Welchrs Mittel nationaler Macht und Größe würderr die Franzosen aus den Händen gegeben haben, Wenn sie solchen Kritikrn nachgkgeben hätten! Auf Grund dieser Erfahrungen als rheinischsr Jurist möchte ich Sie bitten, dem deutschrn Volke den Seqrn der Kodifikation nicbt vorzuentbalten. Die Kommission soliie nicht durch juristische Liebhaberei und Rückfickyt- nahme auf diesrs oder jenes es dahin briagrn, daß das Gesetzbuch jest nicht zu stande komme. Das ware rin Schaden für das Deutsche Reich. Ich bitte Sie dringsnd, machcn Sie es so, daß der Entwurf noch in dieser Session Gesetz wird. .
Abg. ])r. von Buchka (d. kons.); Wer Vor 30 Jahren die Be- ratbung einer soichcn Kodifikation_ voraussesagt hätte,“wär€ als Schwärmer yrrlacht worden. Es ist irrst abkr gelungen, eine festc Grundlage für ein nationales Werk zu finden, und wir sind berufen, unsere Zustimmung dazu zu gebrn und an der Vollrndung drs Werks mitzuardciten. Es ist sim? der gsWaltigsten und größten Aufgaben, welche dem Rrichstag je gesteUt ind, welche nur heranreicht an jene Aufgaben, Vor welchen unsere 5 äter standen bei der Gründung des Reichs. Möchten wir doch unsercn Vätern an Patriotismus und Hingabe ans Vaterland nicbt nachstehen! _Als es dem deutschen Volk gelun en war, die napoleonische Zwinghrrrxcbaft abzuwenden, da trat ein ann auf, als Patriot Und Jurist gleich auSgezeichnet, der Heidelbrrgcr Professor Tbibaui, und derlangte rin nationales einheit- lichrs chbt. Aliein die Zrite'n waren nicht danach, ein solche's Werk zu doUendrn. Deutschland ging aus derthener Kongress; hervor als cin loscr Bund ciner Zahl von Staaten, die: eine Einigung nicbt findrn konnten. Die wirtbschaftlich€ Trrnnung hörte 1834 auf, als die Zoll- schrankrn fichn; das war das Morgengrauen der deutschen Einheit. Der Wechsrlordnung, wclch€ zuerst geschaffen wurdr, folgte das HandelSJesry- duch. Nach 1870 machtrn fick) die Bestrebungrrr nch1ch Eindeitlrchkrit des Rechts immer mrhr gcliend; schon1867 brantragte Mique! die Ausdrbnung drr Zuständigkeit des Bundes auf das Yasammte burgsritcbr Nxcbt. Das Wcchsrlrecht und Handelsrrcks, das (E:,trgfgesrtzduä) und die Zwil- und dir Strafprozeßordnung wurden rrnoertlrck) geregelt, nur das bürgcrlicbe Recht blieb unberührt. Es bedurfte angcstrengtcr Arbeit, um diese Materie zu ordnrn in der uns Vorliégendr'n Vorlagen Wie jrdes Mrnschsnwrrk, hat ("[ck dicsrs Gegner gefunden. Man hat ihm rorgrwvrfen, daß es den kapitalistisckpcn Griff Lasksr's aibme; abrr nicht Lasker, sdndcrn Miqrrcl ist der Urbe'bc'r des dezrnke'ns, und ich brstrr'itr', daß die Vorlags eincn kavitalrsiischen (Griff hat. Wenn man fich auf dcn Standpunkt dc'r Ktrchtburms dlitik siréüt, dann kann man allerdings sagen, man wolir Ailrs britn itrn laffcn, es seirn and€re Dinge ndibwcrrdiger. Wrrm auch das Landrrcht. das franzöfisckye chht und das kodisrzierte grmsmr Recht sick) be. währt babrn, so ist das doch krin Beweis sür dre.Cntdei)r- lichkeit cinks cinbritlichen Nrchts, wenn _auch Savigrv den Beruf der («rwalt zur Gesrygrbung b€1iritt€r1 hat. Das in Dcutschland geltende Rcckyt iii rin umgearbertetrs rörnifchrs Recht, wclcbes nicbt ausrcicht; es muß _eincn Abschlnß ck_- langen, dcr dsn modérnen Vcriiältniffrn„kritiprtcht. Unsere Zrit ist außkrordcntlich ichwi€rig, dic Luft mit 10§talkn Jdern und Problemen geschwängsrt. Daraus folgt die dopvrlte und'dre'ifacbe Notdwrndigkrif, uns die nationalrn Güter zu wahren; darm smd wir alla einig mit Auönabmk drr intrrrmtionalcn Sozialdemokratie. „Mew Herz ist ststö da gewesrn, wo die- deutsche: Fabric webt, aber n1chtdre schwarz-rotb- goldenr Von 1848, sondern die schwachrotkpwcrße Fahne des deutschen Kaisers. Nrulick) hat ein Blatt „921291: die Mrcklrnburger scicn r€ichstr6u bis in dir" Knochrn. Das isi richtig. Wir sind auch bereit, troydrm Manches besscr bei uns ist als in der Vorlage“, alle Besonderheitrn preiszugeben und uns der ,Vorlage zu untrr- werfen. Cin einheitliches bürgrrlicbcs Rrckyt dat eme hohe Bedeutung für das politische Leben und für dic Zikchiswisixnschafd Die kleinen Pariikularrccbtc rrforderten für ihre wrssrnschnstlichc Bearbeitung eine ungrbeure Ménae VonKraft; diese ganzSKrrrft kann sich ikst drm cinen Bürgerlichen Gesrßbuci) widmen. Das ,xtnbeitliche Rccht übt eine einigende Wirkung aus, die um so rößer tit, je'umfasscnder das Gsscß, Die Parrikularrcchte werden ja ni [ ganz bksrrtigt, aber fie werden doch eingeschränkt, und damit wird das nationale BSWUßtsern ge- kräftigt werden, und es wird drm siolzrn Bau drs Drutscben Rrich ein neuer (Eckstrin eingefügt. _Aus d'esem Grunde begrüße ich die Vorlage als eine nationale That. Dcr je- ige Entwurf ist besser als dcr Entwurf erster Lesung. Mit der T Jt- sacbe, das; das römische Recht in Derttscbland vor 400 Jahren em- gefübrt ist, müssen wir rechnsnx damtt bat cruckz das Landrrcbt und der 0088 cjyj] rechncn münen. Das anfubrunadgeseß schließt gkwiffe agrarische Sonderrechte von der retrbögeseßlichxn Rygelung arts, so das Erbrachtrrcht, das Anerbxnrecht rc. Er enthalt alierdings keine Bestimmungen Über dir Hrimstatten._ Wenn man die Land- wirtin: zu sehr bkschränkt in ibrrr Verfugung über das Grund- eigentbum, so beschränkt man den Kredit der Leute; den „sie doch notbwrndig brauchen. Das Geseß soll nicbt „sozial enua sem. Der Schu dcs Schwachen zieht sich aber wre cm rot er Faden durch das Éeskß hindurch. Im übrigen ist von dem Vorredner be- merkt worden, das; wir keine soziale Geseßgebung machen wollen, sondern ein Bürgerliches Gescxzbuch; da _müssen wir uns dorssben, daß wir nicht der Zeit vorauseilen. Es wird nachher schon die Zeit kommen, wo wir den Niederschlag der sozialen Geseßgebung hinein- arbeiten können. Hcrr Rintelen bat die Vorlage als unannebmbar erklärt, wenn die Brstimmungen über die'Ebeschlteßung aufgenommen werden. Die Su pe wird wohl auch nicht so heiß gegessen werden. Ich halte es ni t für richtig, an der Zivilebe zu ruxteln. Es be- standen ganz erhebliche Bedenken damals dagegen“, aber die Dinge haben sich seit dem Bestehen der Geseßgebung geändert. Die cyan eliscbe und katholische Kirche haben es verstanden, iich mit diesem eseye abzufinden, und da soll der alte Streit, in die er obnxbin schwer be- lasteten Zeit wieder aufleben? Bezüglich der Ehescheidun wunschen auch wir manche Veränderung, namentlich muß der Ehe cbeidun s- grund, der in der Geisteskrankheit liegt, entfernt werden. ian w rd auch die Ehescheidung auf Zcit von Tisch und Bett wieder ein- führen müffen.- Unau_nebmbar ist auch die vorgeschlagene Form der Ebescheiduna infolge böslicher Verlaffung. Es ist gctadelt worden, daß das EinführunLSgcseß sebr weitgehende_ Vorbehalte enthalte. Das ist nicht ganz rchtig. Ich glaube, wir mussen uns begnügen mii
: wclche das Gk'slß keine Rücksicht nrbmrn kann.
dem, was hier geboten wird, weil „ daßselbe ohnehin schon einen tiefen Eingriff in die Rechte der Einzelsiaaten enthält,; 48 kann unsere Aufgabe nicht sein, die Elite der deuts n Juristen, die _ diese Vorlage zu „stande gebracht haben, u verbe ern. Wir müssen uns entscheiden, dre Vorlage nur in den unkten einer Durchsicht u unterziehen, wo religiöse, wirtbschaftliche uzrd politische Gesch. punkte es erfordern, Im übrigen müssen wir die Vorlage an bloc: annehmen. Das ist durchaus keinx unerhörte Zumutbun. Das Handelßgeseßbucb und das Bürgerliche Gefeßbu in Sa sexi sind auch 811 dior: angenommen. „Dem Vorschlage des Ab . Nrntelen möchte ich widersprechen, daß nur einzelne THeile der orlage'dec Kommission überwiesen werden sollen., Damit find auch die Frermde des AbZ. Rintelen wohl nicht aße einverstanden. Es wird nichts übrig leiden, als der Kommission, das (Ya'nze zu überweisen. Dafür spreche ich mich im Namewmemer politischen Freunde aus. Die Kommission kann ja ermä tigt werden, einzelne Theile nach ihrem Ermessen 611 b100 anzune men. Mxine politischen Freunde sind nicht, wie es durch die Presse gr??ange'n tft, Gegner der orla 6 Sie wünschen dringend, daß die Vor age baldmöglichst und möglicZsi unverändert Gases werden möge, möglichst noch im Laufe der gegen- wärtigen Sesfion. Wir werden aUrs thun, um die Annahme dieses Werkes zu fördern und wir würden es auf das äußerste bedauern, Wenn dieser Versuch mißlingen sollts, wir würden 'die Verant- wortung für das Scheitern drr Vorlage nicht auf uns nebmrr, sondern fir denen zufchieben, welcbe fie herbeigeführt haben.
Ahg. Schröder, (fr. VLF): Ick halte es für nothwendig, der Kommtssion direkt die Erin chrigung zu geben, einzelne Theile 811 d100 anzunehmen, damit jeder geschaftSordnungsmäßige Zweifel aus- geschlosixn wird. _Der Widerspruch des Herrn Rintelen wird nicht so Verbangnißvoll wirken, wie es schsinen möchte. Es handelt sich schließlich doch bexü?[ich der Eheschließung darum, bestehendes Recht aufrecht zu erba ten; es wird nicht möglich sein, das Bürgerlichr Gesetzbuch zurückzuschrauben, wie das Zentrum es wünscht. Das Recht, auf die Eheschließung einzuwirken, hat der Staat sich genommen imd wird davon nicht zurücktreten. Daß der Reichstag jeßt in die Lage kommt, die [Me Hand an das bürgerliche R6cht zu legen, darin liegt für mich ein versöhnendes und erhebendes Moment, darin darin liegt der Beweis, daß der Einheithedanke im Volke doch immer noch Vorhanden ist troß aller trsnnendcn Momente. Da sollten alle Parteien fich verrinigen zur Arbeit, zur Herstellung eines einheitlichen bür erlicben Rechts. Darin lisgt die beste Stärkung des nationalrn Gedan ens. Wir müssen uns der Thatsache beugen, das; uns eine Arbeit der besten juristischen Kräfte Vorliegt. Da wäre es auch Von den Juristen eine Anmaßung, wenn sie glauben onten, hier etwas bessern zu können. Ich gebe mich der
offnun hin, daß die Juristen in der Kommission sich mit dem 5 ustaus ihrer Zweifel bescheiden werdeii. Der Reichstag bat dkn Entwurf wesentlich unter den großen politischen und sozialpolitiscben Gesichtspunkten zu betrachten. Die religiösen Gesichtspunkte möchte ich ausscheiden; denn wenn man sich darm zu sehr vkrtie'ft, möchte man eine Einigung nicht erziélrn. Man hat Verlangt, daß der Ent- WUrf spezifisch national fein soils. Dis hervorragenden Männer, welche den Entwurf geschaffen haben, standen doch mitren im Leben der Nation. Man kann doch_ die in unserem nationalen Lrben Vorbairdcnen Elemente, bloß weil sir fremden Ursprungs smd, nicht ohne weitrres ausscheiden und auf germanistische: Liebhabereien zurück- greifen, für die das modrrne Lrbkn nicht mehr die nötbigen Vorbedingungen enthält. _Aile noch lebendc'n Volksanschauungen find in drn Entwurf aufgenommen, sodaß unter_ den Gesichts- punkten der deutycb-nationalkn Jdrr der Entwurf das leistet, was er lcisten konnte. Ein Werk, wie das Bürgrriiche Grsesduch kann grgenübrr den manniriachen gährenden und noch nicht aus- grrcistkn sozialen Ideen ?le) nur der größten Zurückhaltung be- Ü:»ißigen. Es gilt, festes, daucrndrs chbt zu schaffen und nicht den Vorübergehendrn Zritströmungcn zu folgen. 'Es wird behauptet, daß die Rechtsstellung drr Frau nicbt dre richrige ist. Die Frau hat eine viel bkssrre Stsllung bekommen als früher im Familienrecht, irn ehelichen Güterrecht und im Erbrrcht. Die Vorschriften Entsprechen vdiiständig dem Stande der Rechtsanschauung, die isst in Deutschland herrscht, Die weiteren Fordrrungen, welchc noch besiebrn, sind Minderbcitsforderungen, auf _ Auch bezüglich der unehrlicbrn Kinde'r ist Eine wesrntitché Vrrbesskrung eingetreten, ja viclleicht geht darin drr Entwurfschon zu weit, daß er die unehelichen Kinder ganz in die Familie der Mut!?r aufnrhmrn wiki. Der Entwurf der zweitrn Lesung Enthält wesrntliche Verbesserun en egenüber dem drr Lkstén Lrsung. Wenn Wünschr übrig gcblie en md, so werden wir fie untrrdrückkn müssen, um das Gesetzbuch zu stande kommen zu lassen. Eine Kommissionsberatbung würden mrine politiscbrn Freunde nicht Verlangen, weil sis der Meinung smd, das; die Verbefferungen auch im Plenum geschaffen werden können, riamentlicb bkzüglicb des Körperschaftdrrchts, ivo dsr Polizei- grist zu iebr vorgewaltrt hat. Ich gebe mich der Hoffnung hin, daß an diriem Punkte die verbündeten Rexrierungrn cine Aenderung *,rrlaffcn wcrden. Wir werden aUsn Verbrnerungsn zustimmen, über welche in der Kommission Eine Vereinbarung zu stande kommt zwischen den Parteir'n und dcn drrbündetrn Regierun en. Die Gelegenheit, einen Fortschritt im Rechtsleben zu rrrei en, darf drr Reichstag nicht versäumen. Die Vrrantwortun dafür kann er nicht übernehmen. Gerade in Anbetracht der bens enden Gegensäye müffrn wir zeigen, daß wir im stande sind, ein einheitliches Werk zu schaffen. J schlie ? mit drr Hoffnung, daß der große Moment kein kleines Ge chlecht finden möge.
Ab . Leuschner (R. P.): Der erste Geseßrntwurf ist das Ergcbni Liner achtjährigen Arbeit; die zwrite Lesung bat die Vorlaga gezeiti t. Es ist nicht möglich, daß ('in derartiger Gefes- entwurf al]en * enschen grnügt; es bandrlt sich darum, ob er im Großen und Ganzen den nationalr'n Wünschn und den Bedürfnissen des deutschrn Volkes Genüge leistet. Ich glaube- daß das in yoÜem Umfange der Fall ist. Ei11€_svezielie' Berat ung einer 1olchen Vorlage im Reichstag ist voklständiY ausgeschloffrn, daran_ wird auch wohl niemand denkcn. Eins “ erweisung an eine besondere Kommission ist nach meiner Auffassung rina Maßregel, die mehr oder weniger das Zustandekommen des Geseßrs in Frage steÜt. Ich glaube nicht, daß wir in einer Kommission yon 21 Mitglirdern zum Ziele kommen. Mit besserem Erfolge würde ("8 möglich sein, das Gesc zu stande zu bringen, wenn eine frrte Komnxisfion gebildet wird an wenn wir für die zweite Lesung „einen hesirmmten Termin feststellen. Ick enthalte mich bei dcr vorgeruckten Zcit, Spezialien vorzutragen.
ie MeinungSVerscbiedenhcikrn _find schr tiefgehende. Auch in der Reichspartei sind allerlLt Auffassungen Vertreten, die schließlich dahin geführt haben, _das; die Reichspartci src?) verständit hat über eine Resolution folgrnden Inhalts: ie Deutfrxe Reichspartci verkennt, nicht die große nationale Bedeutun eines gemeinsamen Bürgerkcbrn Gesetzbuches für das Deutsche Rei , und würde angesichts dieser Bedeutung gern ihre Bedenken gegen einz-clne Punkte des Entrvurfs zurückstellen und für seine 611 bioo-Annabme eintreten, wenn für sie überhaupt eine Ausfiét im Reichstag bsstände. Nachdem aber große Parteien des Hau es ihrerseits die Zustimmung zu dem Enthr von der Abänderung einzelner Theile derselben abhängig ?rmackxt haben, !auben wir unsererseits auch unsere Wünsche bezebentlich eincr marbeituna nicbt zurückhalten zu sollen. Diese Wünsche beziehen sich vorzugsweise auf die mi eres Erachtens nicht genügend berückfichtigten, aber mehr zu berücksich en- den Ansprücbe der Frauen auf Verminderung ibrer Abhängigkeit und. Erweiterung ihrer Rechte auf dem vermögenSrecbtlicFen Gebiete. Im Interesse des Zustandekommens des Entrvurfes bcchränken wir unsere Wünsche auf ein Mindestmaß, glauben aber gleichseiti bt- antragen zu sollen, da der Entwurf eines Bürgerlichen Teseskuß nicht in eine Kommis on verwiesen werde,_ weil wir für , daß ; in dieser ein positiver Erfolg schwer zu erzielen sein würde, sondern daß die zweite Lesung t nach Ablaufeines längeren eitraumes vor- kenommen werde, mx: w brend dieses Fittaumes in „.S.-:: Bubend- ungekt über die weitere geschäftliche * ebandlung wr lamm zu ge augen.