1896 / 31 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Feb 1896 18:00:01 GMT) scan diff

_ Kur tidal) 5 Uhr wird die weitere, Berathrmg aufDiens- tag 1 U r vertagt.

Preußisther Landtag. Haus der Abgeordneten.

11. Sihung vom 3. Februar 1896.

Ueber den Beginn der Sißung ist gcftcrn berichtet worden.

Die zweite Beratbung des Staatshaushalts-Etats Tür 1896/97, und zwar des Etats der landwirthschaft=

ichen Verwaltung, wird bei dem Titel „Gehalt des Ministers“ fortgeseßt. st _ Minister für Landwirthschaft oc. Freiherr von Hammer- Lin:

Ich will bezüglich drs bier geprüften Falles Cohn und Rosenberg Folgendes mittbeilrn: Als die Manipulationen ihren Anfang nahmen, hat die StaatSrrgierung sie sofort beobachtet und mit Erfolg die Maßnahmen ergriffen, die nach den damaligen Vsrbältniffcn zu crgrcifcn waren. (Rufe: Lauter !) Die Wirkung war, das; binnen sebr kurzer Zeitdie Einwirkung aufdie Preise aufhörte, und der Erfolg war anscheirend der, daß ein finanzirllcr Effekt für die Firma Cohn und Rosenberg nicht eintrat. Dann ist die Frage sehr geprüft, Welcher Artdie Manipulationen waren, ob durch das zu erlafsrnde Börsengech einem derartigen Vorgehen mit Erfolg ein Riegel vorgrscbdben werde. Die Königliche Staaidrrgierung glaubt, daß, wénn das Börsengcsrß so erlassan wird, wie Es jrxzt dem Reichstage Vorliegt, cs Möglich sein wird, künftig derartigen Manipulationen mit Erfolg zu begrgnen. (Sehr gut!)

Zugleich ist eine weitere Maßnahme Gegrnstaud eingrbrndrr Erwägung. (Es ist fcstgestcllt, daß die Speickxereinrichtungen mid dic Umschlagseinrichtungrn in Berlin äußrrst mangrlbaft sind, daß sir einen brdenklichrn Einfluß auf die Ernikdrigung dsr für Deutschland doch mehr oder weniger maßgebendcn Ber- liner Kdrnpreise ausüben dadurch, daß zu brhe Um- schlags- Und Spricherkosten bei der Notierung der Börsenpreise in Ansatz gebracht werden. Es wird daher errvogen, rb man unirr Mitwirkung des Staats, des Aeltesten-Kollrgiums der Stadt Brrlin, der prc'ußischen Eisenbahnvrrwaltung, drm Erfordrruiß genügende öffrntlicbe Speicher und Umschlagseinricbtungen herstelirn kann. Wenn das geschähe, würden Manipulationen, die Cohn und Rosenbrrg mit Erfolg angetvendet haben, indem fie sich die Pridatspcichkr im voraus sickxerten, künftig nicht wieder eintreten können.

Ich will damit den Fall Cohn und Rosenberg verlassen und auf die übrigen Darlegungen des Herrn Abg. Ning Eingeben. Ich will zwei allgc'meine Bemerkungen Vorausscbicken. Dcn Herren Land- wiribkn kann es der Landwirtbschafis - Minister in Betreff der Handhabung drr Veterinärmaßnahmen nicht recht machcn. Von drr einen Seite wird immer die dringende Forderung gestellt, ich sollte Holland wieder öffnen, um milcbrnde Kübe, Stiere wiéder einzuführen, -- Von anderer Seite wird das Gegen- tbeil gefordert. Ich bin der Meinung, daß ersteres unmöglich ist, so- lange in Holland die Maul- und Klauenseuche herrscht, was zur Zrit jedenfalls nrcl) dcr Fall ist. (Sehr richti3! re'clyts.) Würde ich Holland wieder öffnen, so würde zweifrllos der Preis für Milch- UUd Zuclytvieh in Deutschland außerordrntlicb heruntergeben, weil z. B. alle Rüben- und sonstigen Wirthschaften besonders Mitteldcuticblands, solange in Holland dir augenblicklich dort srbr niedrigen Preiie für Zucht- und Milchva andauern, ihr gesammtcs Zucht- und Milchvicb aus Holland bkzieben würden. (Sehr richtig! rkcbts.) Uebrigens bin ick) zu solchrm Vorgeben auch nicht berc'cbtigt, solange die Viebbcsiände in Holland nicbt immun find. Ick) bemerke das darauf, weil - wenn Sie die Preffe nachsehen -- mir zum Vorwurf gi"- macbt wird, daß ich solchen Wünschen niÉt Rechnung trage. Das- selbe Haben Sie gehört von dem Hrrrn Abg.Ring, der mir brutr und vor ein paar Tagen Vorwürfe darüber machte, daß ich auf dem Ver- liner Vieh- und Schlachtmarkt die nötbige Strenge walten [affe (Zuruf); auch dazu bin ich nach den bestehenden Geseßen Verpflichtrt.

Eine zweite allgemeine Bemerkung wiki ich mir dahin gesiattc'n: Meine Herren, ich habe nun die Vcterinärpolizei in Preußen zu band- baben. Soll dieselbe (1er wirksam sein, so muß das Reichsamt dcs Innern mit mir Hand in Hand geben, um auch die übrigen deutschen Staaten zu gleichem Vorgehen zu veranlasscn. Außsolchrm Dualiömus - ich babe das hier wiederholt bervorgrboben _ erwachsen Unserer Agrargcseßgebung und -VerWaltung oft recht unbequeme Schwierig- keiten und Mißstände, wie fie der Herr Abg. Ning bezüglich der Handhabung der Veterinärpolizri in Hamburg hervorgehoben hat. Es ist bekannt, daß Hamburg in manchen Maßnabmen für die Vieb- einfubr bei dsr Handhabung der Quarantäne u. s. w. Konkurrrnz- rücksichten gegen Altona, Kiel u. s. w. walten läßt. In der Richtung babe ich vielfach mit Schwierigkeiten zu kämpfen. Also alles, was in Drutfcbland passirrt, könnrn Sic unmöglich auf die Schultcrn des preußischen Landwittbschafts-Ministers abwälzen, denn er hat nicht allein die Macht über diese Verhältnisse.

Was die Einfuhr russischer Jnduftriebezirk Seblcfiens betrifft, so stelle ich nochmals Folgendes fest. Es haben unter Mitwirkung aller betbeiligten Regierungsorgane, der Handelskammern, der Vertretung der Juduftrie und der Landwiithschaft und unter der sehr einflußreichen Mitwirkung des Herrn Handels-Ministers, der in dieser Beziehung die Jntereffeu der Jndustriebevöllerung in Schlesien sehr energisch wahrnimmt, ein- gehende Verhandlungen stattgefunden, um festzustellen, welcher Import von russischen Schweinen zur Befriedigung lediglich des Bedürfnisses des schlesischen Jndustriebezirks nothwendig sei. Unter Mitwirkung des preußischen Landwirtbschafts-Minisiers ist es gelungen, dieses Kon- tingent erheblich niedriger zu bringcn, als es die Regieruugxorgane im schlesischen Industriebezirk, der Regierungs-Präfident und der Handels- Minister u.s.w. wünschten. (Hört! bört! rechts.) Bei meiner Be- reisung Schlesiens ist mir, wie ich wiederholt erkläre, von den Betbeiligten gesagt, daß das für den Import russischer Schweine festgesieüte Kontingent nicbt außreicbend sei, um das Bedürfniß in dem Industriebezirke zu befriedigen. Nun hat Herr Ring beute allerdings das Entgegenstehende dargelegt; ich werde diesen Darlegungen weiter nachgehen; und wenn ick; mich überzeuge, daß sie zutreffend richtig sind, was ich einstweilen zugeben muß, so werde ich dahin zu wirken suchen, das; das Kontingent russischer Schweine auf das Maß herunter- geseßt wird, das zur Befriedigung des Industiebezirks nothwendig ist,

.da es zweifellos nicbt Absicht der Staatsregierung ist, dem

Schweine und was den

Industriebezirk mehr Fleisch zuzuführen, als er selbst konsumiert. (Bravo! rechts.) Dann, meine Herren, ist der Milch Erwähnung gescbeben. Es ist Ihnen bekannt, daß, weil in Holland noch die Maul- und Klauenseuche herrscht, ich die Einfuhr von Milch aus Holland verboten babe. Die Landwirtbe an der Grenze brschweren sicb lebhaft über diese Anordnung. In einzelnen Fällen, wo wegen drr örtlichen Verhältnisse die Zulassung der Milcheinfubr unbedenklich rrschien, besonders in Fällen, in denen deutsche Grundbesiver in Hannd an dcr (Grenze Grundstücke besitzen, wo sie ihre Meiereien, Weiden u. s. w. haben, habe ich keinen Anstand genommen, die Milch- eiufuhr zu gestatten. Auch habe ich Milcheinfubr in gekochtem Zustand gestattrt. Nun liegt es in der Natur der Sache, daß die Konsumenten auf die Lieferung bon gekochter Mile!) keinen Werth legen. Sollte sich nun brraurstellrn, daß aus veterinärpolizeilicben Gründen _ ich muß das erneut hervorheben -- die Milcheinfubr aus Galizien und Rußland bedenklich ist oder wird, so bin ich brreit und verpflichtet, hier wie Holland «93:15er zu Verfahren. .

Dann Hat der Abg. Ring meine Erklärungen zur Gänskeinfubr in drr lkßtrn ("Ziyang doch nicht richtig Vérstanden. Ich habs mit- getbéilt, daß an zwei Eingangsstationen für russische Gänse thatsächlick; cine dreitägige Quarantäne besteht - fie ist vrn drr Regikrung nicht angeordnrt _, indem die Händler selbst dort die Gänse, die aus Rußland kommen, zunächst sich auf großen Teichen reinigc'n lassen, die krankcn aussondern, um diese von drm Weitertransport nach Dcutfchland auszuschließen, indem sie nur diejenigen Thiere, die sie für gesund halten, writerbefördern. Dann babs ich mitgetheilt: die Staatßregierung sei der Ansicht, daß ein boliständigrs Einfuhrverbot nicht erlassen werden dürfe, Wkil die Ein- fuhr russischer Gänse als Nahrungsmiitrl für Dlulscl)land von großrr Bedeutung ist, und weil aua") dir Landwirthsckyaft aus dicsrr Einfuhr in sofern Nußen zieht, als die eingeführten rusfiscbcn Gänse von preußischen und deutschen Landwirtbcn gcmästrt und dadurch erst marktfäbig gemacht wcrdrn. Ich habe dann dargelegt: auch aus dirskm Grunde beabsichtige die Staats- regierung kein Ausfuherrbot zu erlassrn, erwäge vielmehr, welcbe anderm Maßnahmen aus veterinärcn Rücksichtén zu treffen sein wcrden, um die in cinigrn wenigen Fällrn iiacbgcwiessne Einschleppung dcr Maul- und Klauensruchc durch Gänse zu verhüten nnd die zweifelios nachgewiesene umfangreiche Cinschlrppung der Geflügel- cholera zu hindern. "So liegt die Sache. Welche Maßnahmen das sein werden, habe ich angedeutet, beispielsweise daß Gänse wahr- scheinlich nur per Eisenbahn untcr den nötbigcn Vorkrbrungeu nacb Untersuchung durch Tbicrärzte nach Deutschland eingeführt werden sollen, ferner das; die Gänseberdc'n nicht mehr getrirben Werden sollen und andere ähnliche Maßnahmen, virllricht auch Anordnung ciner längeren Ouarantänc'.

Ich muß aber wiederbolt diefe Bemerkungkn richtig frstftelien, - habe übrigens keine Veranlaffung, auf Darlegungen des Herrn Abg. Ring noch weiter einzugehen, - und betone, das; alle diese Maß- nahmen nur stattfinden und stattfinden dürfrn, um Deutschlands Viel)- bestände immun zu erbaltcn, nicht aber, um die Einfuhr auswärtigen Fleisches, das einen Preisdruck auf den inländischen Markt ausübt, abzuwehren.

Abg. Möller nl.):_ Der Landwirtbschaft wurde seiner Zeit durch die Einführung des etrerdezolls Von 5 „16 Schuß gewährt untkr Zu- stimmung der Industria. Undpals wrgen zu bohrr (Hetrcidrprrisx vor einigen Jahren dir Frage einer SUchndiérung drr Zölle srwogen wurde, waren wirtJndustrielle„dagegrn, Wkil wir Voraussabrn, daf; esfscbr schwer sein würdc, die Zölle“ nachbrr wilder einzuführen. Wir leugnen i_ncbt den Notbstand der Landwirtbsckpaft, wir leugnen nur, daß er rm allgrmeinrr im ganzcn Lande ist. Dir Einnabmcn der Industrie sind rbsiiso wrnig _gcstiegen wie die der Landwirtb- schaft, das beweisen die Strueritstsn. Grsticgcn find die Löhne dsr arbeitenden Klassen, aber das Unternehmertbum steht jetzt sch1ichtkk da'gls früher. Zu bedaurrn ist dcr grbässige persönlicbr Ton aller Hlijék'AUZLlnÜUDLksLBUngCn; bei rubiaer sachlicher Ver- bandlrrng wird die Industrie lieber bereit sein, sich'der Noth drr chndwrrthscbait anzunehmen. Das cheibcn der Landwiribschaft mixt auch der Jndgstrte, aber man bergkffe an nicht, das; eine blubende Jndysirre fur die Landwirthfchaft rin Vork ,cil sei. Deutsch- land mag krtn Judustrtestaat sein, wo abcr wäre unsere Writ- stelinng, unsere Steuerkraft obne unserrn industriellrn Aufschwung? _Unscreiz Export iönnrn wir nicht beschränken, die in der Export- mdustrie beschaftigten Arbeiter sind doch wi-der die Abnehmer der Landwirtbsckpaft durch die Nabrun Emittel. Diess Wrcbsrlwirkung ist io groß, daß es_ em Jammer iii, daß dies auf manchen Seiten ]?Jl vrrgeffrn _wird. DerZAntrag Kaniß ist für diese Session auf eiiien todten Strang geratben, auch die Währungkirage bietet den mextaolliften keinen Erfolg; ich brauche mich damit nicht mehr zu b_e1ch_afttg€n. An der Aufhebung drs Jdentitätönackoweises sind weite Irene des Ostens intkresfieit, fis bat drm Ostrn gem": t, aber niemandem, auch nicht im Westen, geschadct. Die Staffcltariie haben ja manchen Bezirken geschadet, aber hierfür mußte das Interesse der Mehrheit-maßgebend sein. Der russische Zandelödrrtrag bat min- destens fur drei Viertxl unsercs Landes ortbeil ae'bracbt. Wir niusseri dre HandelEVertragx ehrlich baltcn, chikanöse Maßre- e'ln gegen die Viebeiniubr k?nnen wir nicht erlaffenz auf ein Vicbein?ubrverbot FIM Amrrtka wurde dieses sofort mit einem Verbot der deutschen

uxkereinfubr antworten. Ich wünsée dringend, daß die Gebässigkeit zwischen Landwiribscbaft und Jndu trie aufböre; nur brim gegen- seitigen Zusammenschluß kann dcr Staat gedeihen.

Abg. Damink (kons) ist mit der Aufrechterbaitun dcr Viebsperre gigen Holland einverstanden, wünscht aber strengeregMaß- regeln gegen den Schmuggel durch Verschärfung der Grenzwache.

st i"Minister für Landwirthschaft2c. Freiherr von Hammer- e :

Die landwirthsckpaftlicbe Verrvaltung hat, da wiederholt ähnliche Behauptungen, wie diejenige des Vorredners aufgestellt sind, daß ein ausgedehnter Schmuggel an der holländischen Grenze stattfinde, Er- mittelungen über die Richtigkeit dieser Behauptung eintreten lassen. Von den bctbeiligten Regierungs-Präfidrnten der Bezirke OLnabrück, Aurich, Düsseldorf und Aachen ist bestimmt bezeugt, daß ein irgendwie ausgedehnter Schmuggel mit Viel) aus Holland nicht stattfinde. Ich muß also behaupten, der Herr Vorredner irrt fich.

Abg. Knebel (ni.) dankt dem Minister für sein ren es Vor- ben gegen die Viebfeucben, ist aber durch die Antwsrirt iiicht bc- _tedickt, welche ibm_der RegierUWSkommiffar auf seinen Wun ck br-

z lichbadbeeé Untersiuvung der anderlebrer und Winterschu en ge- ge en

Y . Hamann (Zentr) ist der Ansicht, da die Sta eltari c

dem Wekégstrn Jeschadet und dem Osten nicht genützt ßaben; die Lendenfz, die Preisvers iedenbeiten in den einzelnen Provinzen durch Tarife aus. zugl chen, sei überbau t verfehlt. _Die Staffeltarife widersyrächen dcn V Nechun§n der, Fierung ber Ab chluß des russifcbkn Handels. vertraixes.-. urch ie ufbebung des dentitätönacbweises seien die Stake taufe für Getreide gegenstandölos geworden; mindestens hätte

magrrrn.

man dafür zu Gunsten des katens die Staffeltarife für Vieh auf. “WAYNE, b t" (k s ) w'de sp icht d ?! ;ck. 9." nau er on. it r en n u-une

Ab . Gotbein; bei der Notblaße der Landwirtbscbaft bandiegex ZT ni t um eine vorübergehende F ut welle, sondern um einen dauernden wirtbscbastlichen Rückgang. Die _ von Jahr zu Jahr, und der kleine Bauer musse schon zum Wechse„ kredit seine Zuflucht nehmen. DieStaffe-ltarife mögen ja zunächst den Händlern zu gute iomnzen, mdrrekt aber quch dcn Viehzüchtern Die Maßregeln grgen die Eins_chleppung von Vtebfeuchen müßten mit der äußersten Strenge durchgefuhrt Werden.

Abg. von Giebocki , ' Minister aus, wünscht aber, da? niit voller Energie die Bekämpfung der Noiblage der Landwiribschat tn An tiff genommen werde. Die wichtigsten Maßnahmen seien die, wel e g'eeignet seien, indirekt die Getreidepreise zu heben und 'die Produktionskostrn zu verriUgerw Dabin ehöre drr Bau von Kletnbabnen, Förderung dcr Meliorations. genoffechbaftrn durch größere Zuwendung von Staatsmitteln, UML„ stüßung der Wassergenoffenschaften 2c.

Abg. Graf bon Stracbwiiz ichtr.) vertbeidigt sich gegen,

die ibm seitens seines Fraktionsgenoffen Herold gemachten Vorwürfe- er könne sein Eintrsten für den Bund der Landwirtbe nicht für gjné Schädigung der Z.?ntrumspartei halten, da der Bund keine Sonder- partei sei. Er gc-be eben von dcn Anschauungen des Ostens aus, in der westlichen Heimat!) des Herrn Herold möge es ja anders sein. Er sélbst sei auch nicht der einzigs Anhänger drs Bundes im antrum, Herrn Gotbein gebe er zu, daß der rusfixche Handelsvertrag dyn Export der schlrsiscben Industrie etwas vermehrt habe, aber «ins Wertbstrigerung ssi damit nicht verbunden, denn an dem (Export nach Rußland sei nichts zu verdienrn. Man sage, der Rückgang“ der Domäncnpacht brwsise nichts, Mil früher die Preise rapide in dir Höhe gegangen und jetzt wieder auf dcn natürlichen Stand gekommen seien. Das mag für den Westen richtig sein, für den Osten entschieden nicht. Der eingeführte argeiitiniicbe Weizen sei so vrrunreinigt, daß er nicht als kontraktmäßige Waare an:,usehrn sci. Ein Versuch der Einfuhr argcniinischer Buttcr sri bereits gemaÖt, diese Butter kostc in Zrbnpfundpacketen 60 „Z lolo Hamburg für das Pfund, also 67 „3 loko iämmtlicher Poitstatidzien Dkutfchlands und Orstcrreich. Ungariis! Möge der Minister sem Ziel, der Landwirtbschaft durch Hcrab1chung dcr Produktiondkostrn zu belfsn, erreichrn.

. Abg. Oerold (Zenta) mrint, wrnn drr Bund der Landwirthc politische Nebenzwc'cke habe, so schädige er die Partc'i; die Frage sei nur, ob er solche Zirl? habe, und Er habe nur offen seine §)c'iiimn dabm ausgesprochen, daß dies dsr Fall ssi. Der Bund ri au dadurch schadlicb, da[; er Hoffnungen erwrcke, die nicht erfüllbar seien. In Hannovrr, Wrstfalcn und dcm Rixeinland sei der Bund der Laird. wirt (? nicht die ger.:igne'te Vcrtretung drr Landwirtbe. Eine irrigs Meinung sri es, daß das chtrum 111 wirtbschaftlichcn Frigen aus- einandergcbk, beim Abtrag Kunitz habe „es srine Einigkeit bewiesen; es sei nur zu wünsckpcn, daß die Narionalliberalcn ebenso einig sricn. Was babe dsr Bnnd drr Landwirtbc writer bisher zu stande gkbracht als den Antrag Kaniy? Rcdncr spricht sich schließlich für die strenge Aufr8chterbaltung dcr Sperre grgsn Holland aus.

Abg. Gotbcin (fr. Vs.): Jm Aastra (: dss Herrn Rickert babe ich mrtzutbrilcn, daß dieser keins Veranlciisung hat, noch aui dir Rede des Hsrrn bon P.:ttkamrr zu antworten. Herr Rickert bar sich nicht selbst loben wdlirn, sondern nur aufgrzählt, wofür unsrre Partei grstiinmt hat. Ich habe nicht die Absperrungdmaßregcln grgrn du: S3uchrneinschlrppung bekämpft, Z]Fndern ich habe nur grsagt, daß man nicht untcr dem Vorwand dec erbindcrung von Seuchen Maß. regeln ergreifen dürfi', welche den Flrischkonsum im Inland dsr- ringrrn. Es ist ja durch den Minister festgestellt, daß das Konkingcni drr Scbiveineeinfubr für den Bedarf des schlefijcbcn Jndustricbézirks n_tcht genüge. „Man will aber durch den Abschluß der Einfuhr die in- landischcn Prei]? brbcn. Dru Nothitand der Landwirtbschast habe ich nicht gcieu nei; ich bcbauptrnur, daß er kein allgemeiner ist. Die Anzahl der dypotbekrn bk'wi'lii nichts, dax zahlreich zurückgezahltr

ypotbeken tbaträcbligh tm Grundbnck) nicbt gcldicbt sind. Die Währungs- rage wollen die Herrin auf drr Rechte]: unirr all?" Umstänyyn im birnetallistif en Simic rrgeln, das ist aber eine Utopie. Herr von Waldow wi mir die Firmrn Colon und Rosrnbcrg und Ritter und Blumcnbcrg an die Rocktcböße hängen. Ich war aber zur Zeit irner Manipulationsn in dcr Schweiz, das war mir schr noth- wendig nach den Anstrcngungrn dcr variamentarischen Srsfion. Ich selber babe frühc'r wicdcrbolt auf das Brdaucrlickpe solcher Schwänzen bingcwicscn. Dis Errichtung row _Lagrrbäusérn wird j.: Ab- hilfe schaffen. Aber solchc Schwanzen haben immerhin nur eine Vorübergrbende Bedeutung und wenig Einfluß auf den Jabrcsdurchschnitt des Grireidrs. Dir Aufhebung der: Jdrntitätßnacbwcijes hat der Landwirtbscbaft grnüst. Ob Industrie. staat oder nicht - die Brdcutung unserer Industrie kann niemand lrugncn. Herrn Grasrn Strachwit; e_rwidere ich, daß unsere Eiken- industrirllen, mit drn Prrqen_ in „Rußland ganz zufrieden sind; sie bckdmmen dort diksclben Prriicwrr im Inland. Ick untersiüßc aii: Maßrcgeln für die Landwirtbickßait und Werde ein warmer Frrunk drr Landwirtbscbaft blcibrn. .

Vlbg. Érrlicb (ir. _kons.): Herr Rickert bat fich wobl ii'ibst gelobt. Wxnn er die Llushrbung drr _Yiabl- und Schlachtstcurr bi'rbci- geführt hat, so liegt das doxb zwanztg_Jabre „zurück, und man soll doch tbun, was ]ryt nötbtg tft. Yerr Rickert hat für die neue Landgemeindcordnung grstimmt! Die _kostet uns höchstens mehr als die alte. Herr Gothctn sollte sich nicht angewöbnin, was Hrrr Rickkkt so gern tbux und auch Herr Brömel versteht: das PLUM“ zcien. Da fällt mir immer der Mann aus dem Shakespeare ein, drr sagt: Ich kann Geistrr rufen, und darauf die Antwort erhält: Ich kann es auch, abcr sie kommcn nicht. Dkk Rückgang der Sub- bastaiionen im Köslinkr Bezirk beweijt nichts gegen den Notbftand; denn wir wrrdcn bald dahin kommen, daß wir keine Subbastatiwien mehr haben können. Die hypothekarische Belastung ist erschöpft, der Bauer muß jcvt schox_1 zum Wecbscluwnschen geben. Interessant ift drr häudliche Streit rm Zentrum um den Bund der Landwirtbc. Ick will nicht als tsrriu5 gauäcmZ dabristeben, sondern hoffen, daß das Zentrum den Bund noch mehr unterjtüyen möge. DerBund war not wendig; er wird aber von selbst aufhören, wenn es der Landwirtchbaft wieder gut geht, und es liegt im Interesse des Mi- nisters, da iir zu sbrqen, daß das bald ge chev-n kann.

' Damit schließt die Debatte. as Gehalt des Ministers mird bewilligt. _

Bei dem Kapitel „(General:K ommissionen“ bespricht

Abg. Dünfelberg (ul.) die Organisation der General-Kommis- sionen und die Frage, ob in Kögigsberg eine neue GenEral-Kommisfiou zu bilden sei. Diese Frage durfe nicht auf dem Wege der Verwal- turi , sondern der Gesetzgebung gere elt werden. Die General-Kom- mii ionen haben eine eigentbümliche oppelstellung, und ihre Organi- satiyn müsse einer neuen Prüfung unterzogen werden; die zahlreichen daruber bestehenden Verfügungen müßten gefcßlich iooifiziert werden. Die von den General-Kommissioncn vorzunehmenden Melio- ratiouen mu ten einen schnelleren Fort ang erhalten. Bei Zuéammen- legungen [o ten die Kosten dafür den ntcrcssenten vorher m tgetbkiU werden, d _chmeindcn seien oft nicht in der La e, dieselben zu tragen- Redner Zvun cbt fur das Sauerland und den * ejterwald ähnliche ZU- schüffe fur elioranoncn, wie sie die Eifel erhält.

(Schluß in der Zweiten Beilage.)

vpotbekariscbe Verschuldung ftei? ,

(Pole) spricht sein Vertrauen zu dem .

Zweite Beilage

zum Deutschen Reichs-Llnzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

NZZ 31.

i(Schluß aus der Ersten Beilage.)

Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer-

tein: f Meine Herren! Bekanntlich ist im Herrenhause bereits der Gesetzenthrf Wegen Errichtung einer General-Kommission in Königs- berg wieder vorgelegt. Derselbe Gesetzentwurf Wurde hier im Haus? im vorigen Jahre angenommen, dagrgen im Herrenbause abgelehnt. Hier wurde derselbe an eine Kommission verwiesen, und sowohl in den KommisfionSberbandlungen wie hier im Hause find die allgemeinen Gesichtspunkte, welche der Herr Abg. Dünkelberg in Bezug auf die General-Kommission hervorgehoben bat, Gegenstand einer Besprechung gewesen. Soll das hier wiederholt werden, so würde ich doch empfehlen, es nicht bei diesem Titrl zu thun, sondern dann, wenn der betreffende Geseßentwurf aus dem Herrenbause zur Beratbung hierher gelangt; dknn dann ist der richtige Zeitpunkt für diese Erörterungen. Deshalb halte ich es für unpraktisch, meinerseits auf das Materielle, was der Abg. Dünkrlberg Vorgebracbt bat, jeßt einzugeben.

Ebenso liegt es mit demleyten Theil seiner Ausführungen, worin er darübrr Beschwerde führte, daß bei Konsolidationen die Be- tbeiligten dcs rechten Rheinufers ungünstiger gestkllt sind als die Eifel- bewobner, dir am linken Rheinufer wohnen. Auch in dieser Be- ziebung würde ich ihm anbeimgeben, diese Frage bei Berathung des Eifelfonds zur Sprache zu bringen, wo wir wahrscheinlich auch noch von anderen Herren des Hauses den Wunsch aussprechen hören werden, für den Hunsrück und andere Theile drr Monarchie ähnliche Fonds einzuführen, wie solcher für die Eifel brsteht. Ich muß also auch bier ablebnen, auf die Erörterungen des Herrn Abgeordnrten einzu- geben.

Uebrigens kann ich jetzt schon berborbeben - mir sagt das eben der Geheime Rath Sachs -, daß für Konsolidationen beim rechten Rheinufer zur Bestreitung der Tbcilungskosten den Bewohnern erheblich Höhere Zuschüffe gewährt Werden, als drr Abg. Dünkelberg anzunehmen scheint.

Nach einer kurzen Bemerkung des Abg. von W erdeck

wird das Kapitel bewilli t. Schluß gegen 41/4 UZr. NächsteSißung Dienstag 11 Uhr. (Fortsetzung der Etatsberathung.)

Parlamentarische Nachrichten.

DLM Reichstag ist der nachstehende Entwurf eines Ge“ srsss, betreffend Abänderung des Zuckersteuergeseßes,

U e an en: 5 g g g Artikrl 1.

Die: Bésiimmunßen des zweiten und dritten Theils -- » 65 ff. _ des Geseyes, die Besteuerung des Zuxkers bctrrffend, vom 31. Mai 1891 (Rkicbs-Gesetzbl. Seite 295), sowie das (Hrsrß, „betrkffend Ab- änderung dcs Zuckersteuergesetzes, bomk9. Juni 1895 (Reichs-(Hese bl. Seite 255) werden aufgehoben. An dre Stelle drr aufgehobenen * or- scbriftcn dry (Gesetzes vom 31.Mai1891 treten folgende Bestimmungen: Zweiter Tbril. Betriebssteuer.

1) (Hrgcnstand, ErbrbuanYrt und Höhe der Steuer. 5. Von dem in eine'r Zuckerfabrik _zur, steuerlichen Abfertigung (ÖT 36 ff.) gelangendrn Zucker w1rd rin Zuschlag zur Zuckerstsuer (Bktriebsstcuer) erhoben, Welcher für die innerhalb eines Betriebs- jabres abgefertrgtcn Mengen ' , bis zu 500000 kx: einschltrßltch . . . . . . . 0,05 „za, von über 500000 kg bis zu 1000000 irg ein- schließlich. , . . . . . . . . 0,10„ von über 1000000 irg bis zu 1500000 irg cm- scblirßlich. . . . . . . . 0,15 Von über 1500000 kg bis zu 2000000 kx; em- schließlich..............0,20„ und so fort, Von 500000 zu 5000001chg um 0,05 „16 steigend, für je 100 irg Rohzurker Nettogewicht betragt. ' _ Für den Theil der Zuckererzeugung, Welcher die nacb » 74 ff. festgesetzte Menge um mehr als fünf dom Hundert überschreitet, ist ein Zuschlag zur Betriebssteuer im Betrage von einer Mark für 100 irg zu entrichtrn. Für die in neu crricbteten Fabriken 76 _Abs. 1) im ersten Jahre ihres Betrirbes hergestellten Zuckermrngen ist ein Zu- schla im Betrage der im Abs. 1 Vorge'sebenen Bctriebdstcuersäßr, jedocß für dcn Theil der Jahreserzeugnng, welcher über cine Menge von 10000000 irg binauögebt, im Betrage Von einer, Mark für 100 [(Z zu entrichten. § 66

Die Betriebssteuer 65 Abs. 1 und 2) wird n9ch den aus der Fabrik abgefertigten Robzuckermenßen bemessen. Vcrla t der, Jurist die Fabrik nicht in orm Von Ro zarter,») ist das rzeugmß zum

wecke der Steuerfetseßung auf seinen obzuckerwkrtb umzurechnen. ziach welchem Verbaltniß leßteres zu geschehen hat, bestimmt der Bundesratb. _

Rübrnsäfte und Abläufe der Zuckerfabrikation sind der Betriebs-

steuer nicht unterworfen. § 6“ [.

Zucker, welcher im ebundenen Verkehr 39) in die Fabrik ein- gebracht wird. ift nach ?einem Nobzuckerwertbe 66) von der aus der Fabrik ausgehenden Men e in Abzug zu bringen. abriken, welcbe ausschlcßlicb Zucker der im Abs. 1 gedachten

Art verarbeiten, sind der BetriebssZeuer nicht unterworfen.

§ 8. Mehrere in der Hand desjelben Vefißers befindliche, innerhalb einer Entfernung von 10 km von einander belegene Fabriken werden, sofern auch nur eine derselben. nacb deux Inkrafttreten dieses Gxéeßes errichtet ist, im Sinne der obigen Bestimmungen als eine Fahrt an-

gesehen. 2) Zahlungspfliétögund Verjährung.

Die Betriebssteuer ist* zu entrichten, sobald der ucker die Fabrik verläßt. Zur Entrichtung ist der Fabrikinbaber verp ichtet. ine Befreiun von der Steuer oder eine Vergütung derselben (§§ 5, 6) findet niLt statt. . „„ Vezü lich der Stundung der Betriebssteuer und der Verxabrung derselben nden die Vorschrthen der §§ 3 und 4 Anwendung. A stürzt“ YYY" us u rzu u e. 1) Höhe der Zuschü sxound deren Zahlung.

Jm akt der Aus ubr des Zuékers oder der Niederlegung des- selben inFei-ier öffentliiben Niederlage oder einer Privatniederlage

Berlin, Dienstag, den 4. Februar

urzter gmtlichem Mitverschluß in einrr Menge von mindestens 500 kJ wird ein Ausfuhrzuschuß gewährt, welcher rr. für Robzucker von mindestens 90 0/9 Zuckergehalt und raffinierten Zucker bon unter 98, aber mindestens 90 0/9 Zuckergehalt . . . . . . . . . . . b. für Kandis und Zucker in weißen vollen barten Broten, Blöcken, Platten, Stangen oder Würfeln oder in weißen barten durchscheinenden Krystallen von mindestens 991% Zuckergehalt, alle diese Zucker auch nach Zerkleinerung unter steueramtlicher Aufsit 5,25, 0. für a e übrigen Zucker von mindestens 98 0/9 Zucker- gebalt..........._....4,60, für 100 ](Z' beträgt. Nach näherer Bestimmung des Bundeßratbs können die Ausfuhr- zuscbüsse auch für zuckerhaltige Waaren im Falle des § 6 Ziffer 1 gewahrt werden.

§ 71.

Eine Baarzablung der Zuschüsse findet vor Ablauf von sechs Monatxn nach dem Tage der Ausfuhr oder Niederle ung nicht statt. , Wird ucker aus der Niederlage in den freien erkebr oder in eme Zucker abrik entnommen, so ist der darauf gewährte Zuschuß zurückzuzahlen. Der niedergelegte Zucker haftet der Steuerbehörde ohne Rücksicht auf die Rechte Dritter für den Betrag des gewährten

Zuschusses. 2) Aenderung d782r Zusclyußsäße.

Der Bundesrat!) ist ermächtigt, die im § 70 vorgesehenen Zuschuß- säße vorüberYehend oder dauernd zu ermäßigen, oder die Bestimmung über die Za lung bon Zuschüssen vollständig außer Kraft zu seßen, sobald in anderen Rübenzucker erzeu enden Ländern, welcbe gegen- Wartig für die Zuckererzeuzzung oder uckerausfubr eine Prämie e- wäbren, dieseZKZPramie ermaßigt oder beseitigt wird. Der bezügliÉe Beschluß des undesratbs ist dem Reichsta , sofern er Versammelt ist, sofort, andernfalls aber bei seinem nächten usammentreten vor- zulégen.t Dersclbc ist außer Kraft zu setzen, soweit der Reichstag dies der ang .

3) Höchstbetrag der jährlichenZuscbiisse und Einziehung zuviel gezahlter Beträgs. § 73.

Für, die Gewährung der Ausfubrzuschüffe sind die Einnahmen aus der Betriebssteuer (F" 65) und 25 0/0 der Einnahmen aus der Zuckersieucr 2), abzüglich der Erhebungs- und Verwaltungskosten, zu Verwenden.

Bleibt die Summe der gewährten Zuschüsse in einem Betriebs- jabre hinter dem dafür ausgesexten Betrage zurück, so tritt der nicht

4,00 «kk,

verwrndetc Theil des letzterer» oweit er fünf Millionen Mark nicht übersteigt, dem für das nach 6 Jahr zum Zwecke der Zuschuß- gewährung außzuseßenden Betrag; hinzu. ,

Geht die Summe der ewabrten Zus üsse in einem Betriebs- jahre über den dafür aus eiiyten Betrag inaus, so ist der über- schießende Betrag nach aßgabe der nachfolgenden Bestimmungen

einzuziehen.

§ 74,

Für dir einzelnen betriebssteuerpflichtigen Fabriken wird alljährlich die von ihnen herzustellende Zuckermxngx (KontithtZ festgeseßt, bei deren UeberscbreituZZZ sie nach Verhaltnis; tbrer_ _ e rerzeugung zur D€ckung des bei ewäbrung der Arisfubrzuschusie sich ergebenden Fehlbrtra s G 73 Absaß 3) heranzuziebZn find. NaJ Jnkrafttretrn dieses Geieiies errichtete Fabriken sind fur des Erste ahr ihres Be- trie'bs nacb Verhältniß ihrer ganzen Jabreßerzeugung an Zucker dazu beizutragen Verpflichtet. _ , ,

Die Festsetzung der Höhe der don_dcn Fabriken zu entricbtrnden Béträge sowiexibre Einziehung, und die Einziehung zuviel ezablter Ausfubrzusckoüiie erZolgt durcli dre_Verwaltung§bebörde unter 5) uSécbluß des Rechtswegeö. n wie weit fur diese VetrageSicb-Zrbeit zu be teilen ist, bestimmt die oberste Landes-Finanzbebörde.

4) Verfahren bei drr Kontingantierung chr Zuckerfabriken.

§ 75.

Die erstmalige Feststellung der Kontingente 74) erfolgt unmittelbar nach Verkündigung diesrs Gesetzes für das Betriebsjahr 1896 97 und umfaßt alle diejenigen Fabriken, welche bei Verkündigung des eseyes bereits im Betriebe oder zum Betriebe fertig odcr welcbe Vor dem 1. Dezember 1895 in der Herstellung begriffen waren. Die späteren Kontingentierungen finden in der ersten Hälfte eines jeden Batrieijabrs für das darauf folgende Betriebsjahr statt.

§ 76.

Den nach dem 1. Dezember 1895 errichteten Fabriken wird, so- weit sie nicht bereits an drr erstmaligen Kontin entierun theil- genommcn babrn, ein Kontingent für das erste Ja 17 ihres ' etriebs übrrhaupt nicht und für das zweite Igbr nur in Höhe der Hälfte der im ordnungSmäßigcn Verfahren (F§ 77, 78) zu ermittelnden JahreImenge zugetheilt. , '

Ist eine Fabrik im ersten Jahr ihres Bsstrbkns wem er als fünfzig Tage im Betrieb gewesen, so treten die in dem Gesetz ?ür das erste Jahr ibrc's Betriebs Vorgesehenen Fol cn au für das zweite Jahr und die' für das zweite Jahr Vorgcse enen olgcn für das dritte Jahr ein. ___,

ck [.

Das Kontingent der einzelnen Fabrik wird nach der Zuckermenge ermittelt, welche von der Fabrik aus inländischen Rohstoffen in den leßten fünf Betrieböiabrrn unter We [assung der höchsteri und der niedrigsten JahrrSerzeugungßziffer durchizchnittltch hergestellt ist., Das Betriebsjahr, in Welchem die Kontingenticrun borgenommen wird *- bci der erstmaligen Kontingentierung das Jahr 1895/96 - wird hierbei nicht berücksichtigt. ' ,

Die Vorschrift, daß bei dsr Kontmgentierun? der Nübenzucker- fabrikcn nur die Jabrrserzeugung an Zucker aus nländiscben Rüben berücksichtigt werden darf, findet brzügli derjenigen Jahre, welche in die Zeit vor dem Inkrafttreten des Gefeßes fallen, keine Anwendung. Auch ist drr BundeSratl) für eine fernere Uebergangßzeit von drei Jahren Außnabmen zuzulassen ermächtigt.

§ 78.

Ist eine Fabrik noch nicht oder nicht wäbrénd des ganzen im § 77 Abs. 1 bezeichneten Zeitraums im Betriebe ewesen, so wird unter Anhörung von Sachverständigen ermittelt, in welchem Verhältniß ihre technische LeistungSfäbi keit zu der Leistungsfähigkeit einer oder mehrerer anderer, tbunlichii nabe gelegener Fabriken steht, welcbe während der an dem fünfjährigen eitraum feblenden_ Jahre in ungesiörtem Betriebe gewesen find. “tach diesem Verhaltnis; wird aus der Zuckermen e, wel e die le teren Fabriken in den in Rede stehenden Jabrent atsäcbli erzeugt aben, fur dj_e zu kontingentierende Fabrik die Zuckermenge berechnet, welche ihr bezuglich jener Febljabre in Anrechnun zu bringen ist.

Dies Tixerfabren ndet sinn emäße Anwendung, wenn eine kontingentierende Fabri infol e randscbadens oder anderer mcht vorherzusebender und unabwend rer Ereigni e, welche den technischen Betrieb der Anstalt stören, während me terer der in Betracht kommenden fünf Jahre zu einer ungewöhnlichen Einschränkung der

Zuckerernugung g:nötbigt gewesen ist.

1896.

§ 79. Die Feststellung der Kontingente geschieht in Robzuckerwertö 66); sie erfol t endgültig durch die obersten Landes-Finanzbebörden nach näherer Be timmung des BUZZeSraths.

Die zulässige Summe der für die einzelnen Fabriken fest use enden KontiLZZnte (das Gesammtkontingen? wird für das BetriebsjabrL 96/97 auf 1 Millionen Kilo ramm be timmt.

Für jedes fernere etriebsjahr wird das Gesammtkontinkßent im vorhergehenden Jahre durch den Bundeöratb festgestellt. Hier ei darf das neu festzusetzendeGesammtkontingent gegen das Gesammtkontingent des Jahres, 'in, welchem die Feftjeößung erfolgt, höchstens um das Doppelte deSxentgen Betrags derme rt werden, um welchen der in- landische Verbrcruch an Zucker in dem nächstvorbergegangenen Jahre den Verbrauch in dem zweitvorbergegangenen Jahre übertroffen hat. Als verbraucht gilt der tm Jnlande gegen Steuerentrichtung in den freien Verkehr gesetzte Zucker.

U_ebersteigt das hiernach festgeseßie Gesammtkontingent die Summe der fur dasselbe Jahr für die einzelnen Fabriken ermittelten Kon- tingente, so sind die leyteren verhältnißmäßig zu erhöhen, im entgegen- gesetzten Falle verhältnißmäßig berabzuseßen.

5) Uebertragung des Kontin891ents auf andere Fabriken.

Ist eine Fabrik durch Ereignisse der im § 78 Abs. 2 gedachten Art außer Stand (Lese t, Zucker bis zur Höbe ihres Kontingents er- zuxtellen, so kann d e ireftivbehörde gestatten, daß der nicht erled gte T eil des Kontingents dem Kontingent anderer Fabriken, soweit diese die Verarbeitung der der ersteren Fabrik noch zur Verfügung stehenden Rohstoffe übernehmen, zugeschrieben wird.

Die Uebertragung des Kontingents oder eines Theils desselben auf ein späteres Jahr ist unzulässig.

Vierter Theil. Zoll-, Uebergangs- u§nZ2Schlußbestimmungem

Der Eingangszoll für festen und flüssigen Zucker jeder Art be- trägt 45 „ck für 100 ](Z'. Unter Zucker werden auch Rübensäfte, Füll- massen und Zuckerabläufe (Syrup, Melasse) verstanden.

Der Eingangözoll für Honi, auch künstlichen, wird auf den leichen Vetrag festgesetzt. Die estebenden Bestimznungen über die rmittelung des Nettogewichts von Syrup in Fasern finden auf aus elaffenen ')"in auch künstlichen, sowie auf flüssigen Zucker in ern gleich alls nwendung.

§ 83.

Wird ucker, welcher vor dem Inkrafttreten dieses Geseßes in eine Nieder age aufgenommen ist, nach dem genannten eitpunkt in den freien Verkehr oder in eine Zuckerfabrik iibergefiihrt, () ist daFür, unbeschadet der Rückzahlung des etwa daraizf gewahrten Zuschu es der Betrag des Unterschiedes zwischen dem bisherigen und dem durcli dieses Gese bestimmten uschußsaße zii entrichten.

Der g eiche Betrag it von demjenigen Zucker zu erheben, welcbe: sich beim Inkrafttreten des Geseßes außerhalb einer Niederlage m

ebundeneu Verkehr oder in einer Zuckerfabrik befindet, in leßterem Falle jedoch nur, soweit beim AUSgang aus der Fabrik Von dem ucker eine Betriebssteuer nicht zu entrichten sein würde.

Wird Zucker welchrr vor dem Inkrafttreten dieses Geseßes in eine Niederlage o ne Zuschuß ewäbrun aufgenommen ist, nach dem genannten Zeitpunkt unter Znanspruxpnabme drs Ausfubrzufchuffes auSgefübrt oder niedergelegt, so ist dafür ein Zuschuß nur in der un Geseß vom ZYZ-FJZL vorgesehenen Höhe zu gewähren.

Die vorstehenden Bestimmunchn beziehen sich nicht auf :ckan- zollten ausländisobe'n Zucker. Die m Gemäßbeit dieses Paragraphen aufkommenden Beträge sind in gleicher Weise wie die Einnahmen aus der Betriebssteuer zu verwenden. 73.)

Artikel 11.

Die im § 2 des Gesrßes vom 31. Mai 1891 auf 18 9-6. fest e-

seßte Zuckersteuer wird auf 24 .,“ für 100 i(Z Nettogewicht erbt") t.

Artikel 111.

Im ZH 16 des Geseßes dom 31. Mai 1891 kommt der Abs. 2, in den »" 21 und 22 kommen die Worte: ,oder zuerst na dem 31. Juli 1892 fortgefe t“, im „H 42 die Worte: „bis zum 1. ugust 1892, sofern aber die nstalt erst später errichtet wird“ und im §43 die Bezanabme auf F" 67 des Gesetzes in _Wegfgll; soweit im § 43 auf den ishrrißen § 68 Bezug genommen ist, tritt an die Stelle des

leytéren der § 40. Artikel 11'.

Dieses Gesetz tritt bezüglich der Vorschriften _über die erstmalige Kontingentierung der Fabriken mit dem Tage seiner Verkündigung, im übrigen mit dem 1. August 1896 in Kraft.

ür Gebietstbeilc, wrlcbe an dem vorgenannikn Tage außerhalb oligrenze liegen, tritt, falls die elben in diese Grenze ein e-

der inschließung das gegenwä ge

schlo en werden, mit dem Tage der Geseßin Kraft. . _ ' _

er Rei skanzler wird krma tigt, den unter Berucksichtigung der obigen enderungen ,sich er r enden Text des Geseßes vom 31. Mar 1891 als „Zucker teuer Fey“ mit dem Datum des vorliegen- den Geseßes durch das Reichs- e eßblatt bekannt zu machen.

Die dem Entwurf beigegebene Begründung lautet in ihrem allgemeinen Theil: ,

Die ungünstige Lage der heimischen Zucke'rindustrie bat den Reichs- tag bereits in seiner bori en Tagung zu wiederholtcn Malen beschäftigt. Es wurde hierbei ein othstand des, Gerverbes _und der auf le teres angewiesenen landwirtbscbaftlichen Kretse von der uberme enden ebr- beit des Hauses als vorliegend anerkannt, und eine Au erkraft!e un dcrjeni en Bestimmungen des Zuc'kersteuergexeses vom 31. Ma 89 beschlo en, nacb wrlchen eine weitere Hera minderuan der gesrxlicben Ausfubrzus ußsäse für die Zeit vom 1.August 1895 is zum 3 .Juli 1897, dem ür den gänzlichen Wegfall derselben vorgesehenen Termin, eintreten sollte. ,

Die damals Vom Reichstag an enommene Novelle u Zucker- steuergesey, die als Gesc vom . Juni „1895 (Rei -Gesetzbl. S. 255) in wischen in Wirk amkeit getreten ist, be weckte keine ab- schließende rgelung der Angelegenheit, sondern wo te nur den Ein- tritt eines der Zuckerindusirie nach dem Teltenden Gesc? unmittelbar bevorxtebenden und während der an en licklichen Kr sts besonders bedro lichen Nachtbeils für eine gew sse Frist binauss eben. Den verbündeten Regierungen sollte hierdurch Zugleich die eit gewährt werden, um der bei Einbringung des Ge eyes vom 9. Juni 1895 aus esprochenen Absicht gemäß die einschlägigen Verbältniffe näher ut prüien und die behufs Befeiti ung bestehender Mißstände etwaerfokdn- liche Umgestaltunk) der Zu ersteuergeseZLel-ung vo ubereiten. Die ?ckqu hat inzw schen statt efunden. r Ergebn ist in den Ab-

nderungsvors lägen der Vor age nieder elegt.

Wenn in er Begründung zu dem ey vom 9. quiie1895 auf

d St d d rei , a;? tT(deeeitblicheaZntweirckézixn er siexethm YßMd Lan scha nicht aufkommen lieYen, so aste aucb genen

""ck :buie nie sten PreisefniarTU Mamoru betrugen |: wo 4

(Nobzucker, Nen ent 88, Hembnn) “KMM