1896 / 33 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 06 Feb 1896 18:00:01 GMT) scan diff

“li sein wollte, dann müßte man endlich auch auf das französi cbeMaß UZ Gewicht verzichten. Da Neckt Frankrei würde mit!; wenig mieren; ich würde es am liebsten eben wenn iefes Recht deutxches erbt würde. Die - uptsaebe ist, das wir überhaupt ein ein eit- siches bürgerliches echt bekommen. Wollen Sie den Eniwurf zu stande bringen in dieser Session, so giebt es kein anderes Mittel, als unseren Antrag anzunehmen.

Präfideni Freiherr von Buol bringt den AUM?! der Abgg. Schroder (fr.Vg.) und Dr. von B-uchka (1011 .) ur Kennini? des Hauses, der dahin eht daß die Kommrssron ie Ermäckxt gung er alten sol], durex;3 Majorrtätsbeschluß einzelne Abschnitte ohne ebatte zu erledigen.

Abg. ])r.Förster (Ref.-P.): Trotz der viiZlen Bedenken, troß der Stellungnahme des Zentrums und troß des Widerspruchs der Sozial- demokraten sehe ich nicht so schwarz msdie Zukunft; ich hoffe, daß wir die Vorlage doch noch zu stande bringen werden. Ich, empfehle die Verweisung der Vorlage an eine Kommission von 21 Mit liedern, denn mit einer freien Kommission würdeix wir nicht so weit ommen, das hat die Rücksprache unter den Parteien doch s on ergeben. Ich will nicht mit dem Sprichwort _sagen: Juristen, chlechtez Christen. Aber ich halte es doch für zweckmaßig, daß in der Kommtssion mög- lichst wenig Juristen si en. Es giebt zwei Gruppen: die Einen haben große Eile, die nderen wollen langsam vorgehen. In dem Vorschlage der SU 5100-Annabme erblicke ich emen juristischen Staatsstreich- Die Tandelskammern haben die schleunige An- nahme verlangt. An i ren Petitionen Zieht man, wie die Sache gemacht wird, wie sie nicht Von selbt entsteht. Das Präsidium einer ndelskammer hat, Weil keine Plexiarsitzung statt- fand, de Mitglieder aufgkfordert, sich zu erklgren, ob sie mit einer Kundgebung für die Zu b100-Annahme einverstanden sind. Die Yetition ist den Mit liedern garnicht bekannt ?egeben worden, man at sie gemacht, ebe ie Vorlage no dem Re chstage bekannt war. So wird es gemachix Es ist des Re (hstags nicht würdig, auf diesen Lockruf zu hören; das Strafrecht imd das roze'ßrecht ist auch spezieli durchberatben worden. Der Begeisterung ese rch die Pflicht gegenüber, eine solche Vorla e zu yrüfen und „zwar sehr genau, wenigstens auf die Grundgedan cn. Ware das Scheitern zu befürchten, dann würde der Grund an schwerwie enden Man?eln des Entwurfs liegen, und dann würde eine enaue rüfung ers recht nothwendig sein. Vom Abg. Rintelen ists on betont worden, daß die Grund- gedanken darauf hin geprüft werden _ mühffen, ob sie deutsch md oder ob es solche find, die wir nicht me r länger dulden wo en. Wir wollen ein Geseß haben, welches mit dem gesunden -Menschen- verstande und den deutschen Gewohnheiten sich deckt; von welcher Seite die Gedanken kommen mögen, das ist gleichgültig. In der Schrift des Professors Sohm ist ein (Fortschritt ge enüber der ersten Lesung konstatirt, das erkennt auch Éierke an. arum sol] nicht ein noch weiterer Fortschritt möglich sein? Aus dem Einführungs- geseß möchte ich manches, was . der LandeSgesengbung übertragen ist, drm Reiche v_orbebalten. Die Väter des Gese es sind für ihr Kind mit auer Warme eingetreten, aber fie sind och an einzelnen StelTen bedenklich, das zeit die Schrift des c?))rofessors Sohm. Die Juristen pochen nicht 9 sehr auf ihre Gotti": nlichkeit, während wir das manchmal bei andkren Verwaltungen erlebt haben. Die Arbeiter und die Mittelstände find nicbt zugezogen worden; des- halb müssen wir eine Prüfung eintrrten lassen aus eißenem Recht. Ein Scheitern der Vorlage braucht déshalb nicht efürchtet zu werden; denn man wird aÜgemein den Standpunkt einnehmen, daß das Erreichbare beffer ist als unerreichbare Jdrale. Das Recht des Volkes, drs deutschen Volkes an seinem eigenen Besitz muß geregelt Werden auch gegenüber einen) fremden Volke, welches in Deutschland wohnt. Das paßt Ihnen ntchi, aber das muß ein be- sonderer Abschnitt des Geseßes werden. Wir müssen ein billi eres Recht haben, ein Recht 1) ne Anwaltszwang oder unter Ste ung eines staatlichen Anwalts, der daraus keine Friedmann'schen Ge- winne erzielt. Wir haben einige Wünsche, aber wir machen sie nicht zur Bedingun , sonst würden wir die Hoffnung auf ein Zu tande- kommen der orlage aufgeben müffen. Troß des ablehnenden tand- punkis bättrn die Sozialdemokratrn alis Ursache, Bssserung im einzelnen herbeizuführen und fich an drr Beratbung zu betbeiligen. Im schlimmsten Faiie werden sie eben übsrstimmt. Wir mii en neben dem Arbeiterrecht ein Recht für Privatbeamtc haben; im niere e der staatsbürgerlichen Rechte muß dafür gesorgt werden, da jedr Maßregelung seitsns drs Kapitals und drs Untrrnebmertbums ver- hindert wird. Das wird späirr bei Erßänzungén des Grseßes Vor- ebracht werden könnkn; zu diesen Erganzungen gehört das Heim- ?tätiengeseß und ein neues Entmündigungßreäxt. Die Geseßrs- auslegung muß eine andere werden; sie war bisher mange'lhaft, weil die Richter sich nur an drn Pandkkten beranbildeten. Das wird besser werden, wenn wir Richter deutschen Standes und deutschen Wesens haben, mit gesundrm Menschendrrstand und vaterländischer Gesinnung. Der Vorwurf ist berechtigt, daß der Entwurf in einigen FäÜen zu tief in die Einzriheiten cht, statt „allgemeine Regeln aufzusteilen. éerr Planck bat fich gestLrn dahin Zea'ußert, es wäre eine Vermeffen- eit, neues Rexbt zu schaffen, das iecht ginge aus dem Volksleben hervor. Das tft ein Widerspruch. Das, was wir jeßt Recht nennen, entspricht nicht immer drm Rcchthefübl. Wenn wir aus den alten Quellen oder aucb aus anderen Rechtsqueüen schöpfen, dann sind wir dabei, ein neues Rcchi zu schaffen. Die Gelegenheit, ein- mal etwas Neues zu schaffen, wollrn wir uns nicht verscherzen dadurch, das; wir uns die Hände binden. Gegenüber einem neurn Miethshaufe werden die alten winkligen emütblicber. Der Entwurf mag ja auch sehr schön aufgrbaut sein, _a er die Volksserle wohnt ja nicht gern in solchen Palästen. Das Vslk muß drn Pian biiiigen durch uns, die Techniker aliein sind zu leicht geneigt, das Aeußrre zu betonrn, nicht den (Heist des Ganzen. Dem Volk gebührt auch, die Sprache drs GSsLves festzUsiellen. Der Gigensaß zwischen Romanismus und Ger- manismus ist vielfach besprochen worden. Jhering hat einmal ge- sagt: den RomaniSmus babkn die Römer nicht geschaffen. Ick glaube, er batte Recht. Die Deuischcn haben aus dem römischen Recht etwas anderes geschaffen. Gaziz altdeutscbes Recht ist nicht denkbar, z. B. in Bezug auf das Obligationenrecht. Deutsches Recht ist für uns, was dem Ysundrn Menschenderstand und dem Gerechtigkeithefühl des deutschen olks entspricht. Das deutsche Recht ist ein Gemkin- schaftßkkcht, der Einzelne steht nicht für sich allein d;. Nach diesem Gesichts unkt muß das Familien- und Eherecht noch einmal ründliH geprüft Werden. Der Besiß, der schwer erwvrbkn wurde, Holl e der Besitz dcs zu leicht Erworbenen soll mögliZst gehindert werden. Aus deutschem Rechtsgefühl heraus der- langen wir eine Prüfun des Hypothekenrecbts. Der Boden ist nicht Waare, er soll nicht mo ilisiert werden. Die n3irtbschaftlich Großen können sich schon ailein |th en, der Staat muß seinen Schutz den

wachen zuwenden. Beson ers sind wir auch verpflichtet, die An- spr che der Frauen ztz prüfen,; sie scheinen mir roßer Beachtung wertl) zu sein. Ich bin in dieser Beziehung viel?ach einderstanden mit Herrn v. Stumm. Im Namen meiner Partei aber muß ich mich erklären gegen das Vereinsrecht des Entwurfs. Die Be- stimmungen über die sozialpolitischen und religiösen Vereine sind kleinliche. 'Das Zentrum hat sich gegen die Zivilebe erklärt. Das verstehen wir von einer katholischen Partei. J verstehe es nicht, daß man dem gegenüber Hammerstein und Stöcker in Gemein amkeit an- efübrt bat. Es kommt ja aber nur darauf an, das orhandene,

eftebende fetzuseßen bezügli der Zivilebe. Im Namen meiner Partei babe i zu erklären, da wir in Bezug auf das Eherecht auf dem' Standpunkt des Entwurfs stehen. Daß er überhaupt die Ehe betücksichtiZt, halten wir für bere tth denn die Ehe hat nicht bloß eine sittli e, sondern auch eine re tlcße Seite. Den rundsäßliJen

ütet werden,

Standpunkt,“ daß die Ehe aufhören muß _mit dem Auf ören der u- neigung, ebenko wie den der Unlösbarkeit der Ehe, können wir n cht einnehmen mt Rücksicht auf die praktischen Verhältnisse. -er balken" es für richtig, da? die Ehe auch re tlic!) gelöst werden kann. Wir hoffen daß die Erk ärung des errn intelen nicht das letzté Wort des Zentrums ist. An vielen rellen des Entwurfs handelt es sich um grundsäßliche Bedenken, welche offen und gründlich erörtert

Z

werden' müffen. Es- wird vielleiext der Fall eintreten - daß die Kem- misfion einzelne Abschnitte ur enderung an die egierung zuruck- verweisi. Das würde ausge (hoben, aber ni t aufgehoben sein' die Vorla e brau te deshalb noch nicht zu [ eitern. Eine , die f r 50 iUionen Menschen vielleicht für Jahrhunderte hinaus gilt, muß gründlich g rüft werden.

Abg. Colbus b. k. F.): Der Reichsta hat im vorigen Jahre unsern Antrag wegen Absxhaffun der ikiatuyin Elsaß- Lotbringen angenommen; wir hatten die Yoffnunüg, daß berder Kanal- feier in Kiel oder am 18. Januar un ere W niche erfullt werden würden. Unser Antrag ist vom BundeIraih abÉelehnt, was in Elsaß-Lotbringen einen unbeschreiblich schlechten indruck gemacht bat. Bei dieser Vorlage fragen wir: Werden alle AuZnabmegesecße für uns wegfallen? Wenn das bejaht wird," dann werde ich„ ua - dem die Kommission Manches geändert hat fur die Vorlage stimmen. Wird das nicht bejaht, wenn der Rumpelkasten, ,der etli e tausend verrostete AuSnabmegefeße enthält, nicht bald in das" euer ge- worfen wird, wenn die Beamten fortfahren konnen, mit diesen AuSnahmegeseßen zu schalten und zu walten, wie e wollen, wenn sie uns behandeln nicht einmal als Deuts 8 zweiter Klasse, sondern als Fremde als Besiegte _- dann wird unsere Lage eine Verzweifelte werden. Un er Volk, das beste Volk der Welt, wird immer mehr unzufrieden und erbittert wixrden. atten wir Staatßmänner wie Herrn Von Manteuffel, die wissen, da man rxnt einem Tropfen Honig mehr wirkt als mit. einem Faß Essig, s'o ware es bei uns anders. Aber man schafft die Außnghmegeseße nicht ab, weil dann unsere Lage bekannt werden würde; ware sie jeßt bekannt, so hätte drr Bundesrat!) den Antrag nicht abgelehnt. .

Vize-Präsident Schmidt- Elberfrld: err Abgeordneter, iii) muß Sie unterbrechen. Sie haben unzweielhaft das Recht, die Vorlage von Ihrem elsässischen Standpunkt aus zu brurtheilen, aber ich bitte Sie, die Schilderung der Lage nicht allzu wert auSzudebnen.

Abg. Colbus: Warum will man die AuSnahmegeseße be- halten? Man sucht uns einzuscbüchtern und,über ganz Elsaß- Lothringen die Stille des Kirchhofs zu Verbreiten. Um meinem Lande Freiheit zu verschaffen, bin ich bereit, Gut und Blut und Leben zu opfern, wenn nur die Diktatur abgeschafft wird. Wir werden fort- fahren, zu protestieren ge en alle Außnabmegesetze und etnzytreteri f_ür ein einheitliches Recht. u Sibirien fehlt den Menschen die Freiheit, sie fehlt auch in Elsa -Lotk)rmgen. -

Abg. Spahn ( Luft.): Der Abg. Freiherr von Hodenberg bat den A1) . Windihorst in das Gefecht geführt als Gegner der Einheit des Re ts. Er hätte besser gethan, Erst ein Kollegium beim Ge- heimen Rath Sobm zu nehmen, um zu wissen, dF, es nicht auf den Wortlaut, sondern auf den Geist ankommt. nxdthorst stand ursprünglich dem Antrag Lasker wegen der Rechtseinhett aus födera- listischen Gründen gegenüber. Als der Bundesratk) dic? Ausdehnung der Kompetenz des Reichs auf das bürgerliche Recht im Rsichstag beantragte, erklärte Windtborft: Ich würde sehr lücklich sein, wenn wir einem Kodex des Bürgerlichen Gesetzbuchs «Falten würdcn. Im Dezember 1884 hat er zum leßten Yial darüber gesprochen und die Arbeit der ersten Kommission gelobt und erklärt, daß seine Zweifel, ob die Aufgabe iibkrhaudt zu lösen sei, g€schwunden seien. Meine Freunde dürfen mit einem gewissen Stolz darauf hinweisen, daß kurz nach- dem einzelne Staaten Kodifikationen durchgeführt hatten, ein katho- lischer Rheinländer es gewesen ist, der zuerst den Ruf nach einem Einheitsrkcbt erhoben. Herr Geheimer Raik) Planck hat ausgeführt, das Eherecht regele nur die_ bürgsr- liche Wirkung der E96, nicht die sittiiche und religiöse Seite. Wäre das richtig, dann bestände keine Meinungsversckyiedenheii. Aber die Ehe ist eine einhéitliche und die (Zivilehe ist eine Ehe, die all_e Wirkungen hat; es müssen alli? eiten der Ehe ins Auge geiaßt Werden. In der Kommission ist die Frage erörtcrt worden, ob das Eherecht außzuscheiden sei. Die Kommission hat die Ent- scheidung als eine Aufgabe des Bundeöraths angesehen und ihm die Entscheidung überlassen. Als ich im Vorige" Jahre den Wunsch aussprach, daß eine Ausscheidung des Eherechts stattfinde'n folie, um das Zustandekommen der Vorlage zu erleichtern, da konnten wir auf die Erfüllung unseres Wunsches rechnen. Das isi nicht geschehen; es wäre richtig gewesen, wknn der Bundßrath die Gründe angrgeben hätte. Eine politische Nothwendigkrit [ikgt nicht Vor, Prrußrn und Bayern sind troß ihrer.verschiedenartigen R€chtssvstrme einbritlicb. Aber wenn unsere Etnbeit gewinnen wird durch die RcchtSrinbe-ii, so stimmen wir _zu. Dir Möglichkeit drr Einbringun drr Vorlage ist ein politischer Erfolg derleßtrn 25 Jahre, drr nicht hock? genug angeschlagen werdkn kann. Niemand dachte vor 25 Jahrrn, das; wir dor einrrsoicben Vorlage jrmals stehen würden. Nothwendig ist die Vorlagcs aus sozialen Gründkn. Dadurch schaffen wir einenstarkcn Wali gcgen dcn Ansturm der Sozialdemokratkn auf die Grsriischafisordnung. Noch smd wir im Stande», unsere_Ordnung zu wahren. Gerade in unserer Partei girbt es Eine ganze Anzahl don Vertreirrn solcher Kreise, die unter der RkchkSzerspliiterung bisondcrs zu leiden babrn. Die Rechtszkrspiitterung wird ja dem Volke im geringeren Grade fühlbar, als den Juristen; aber dnrch die Zersplitterung bei den jetzigen Verkrbrßdrrbäitnissen und drr Freizügigkeit leidet das Volk bis ins Mark hinein. Darum muß drr Reichstag allerdings alle Bedenkrn zuriickyrtzen, um eine Verständigung herbeizuführen. Der Vorwurf, daß Line Nideliierung drs R€chts durch den Entwurf an- gestrebt werde, ist nicht bkrechiigi. Entstandrn ist die Rcchtszkr- splitterung durch die zahllosen landcsbérrlicben Gewalten. Ich habe, wenn wir schon einmal vorgeben, gegen die Beseitigung solchrr überkommrnrr Zufäliigkrite'n gar keine Brdenken. Der (Entwurf ist auszkrordentlicb Vorsichtig gewesen in Bezug auf die Verfügun s- fähigkeit des Einzelnen; nur im Sach€nr8cht ist er mit einem gewi en Zwang yorgsqangrn, „und das ist nötbig gewssrn mit Rücksicht auf die Verkehrßderhälfniffexund auf dir klark Erkennbarkéit drs Vermögrns des Einzelnrn. Käme das Gcsétzbuch nicht zu stande, so würde gerade'in dcn yon _uns vrrtrcienén Landrßibeiien dic Noth- wendigkeit entstehkn, Partikularrechte zu crlassen, zweifellos auf der Grundlage. d'irsexsßntwurfs. Die bürgerlickye Freiheit hängt daddn ab, daß die individuelle Freiheit geschü t wird. Darum schüyen wir jene, wenn wir dirsk schüßen. Ein GLFeßbuch soil Wrum, _ji15bum, quirrum sein, und wir würden uns etwas VLrngkj-i, wenn wir die Prüfung von diesen Grsichtspunkten aus untsrließen. Der Abg. Schröder hat den Wunsch ausgesprochen, daß der Entwurf nicht ein ilrtiies Geschlecht finden möge. Ich stimme ibm bei, aber nicht nur in Brzug a'uf dieMitglieder des Reichstags, sondern auch drs Bundrs- ratbs. Die Verschlechterung, welche das Vereinsrecht durch drn _BundeSratl) erhalten hat, wollen wir uns nicht aufdrängen lassen. Es ist, darüber geklagt_worden, daß der Entwurf dem Ermcssen des Richters einen zu werteri Spielraum gewähre. Ich halte dies für eine Frage von roßer sozialer Wichtigkeit. Bei dem Kampf zwischen dem Unterne iner und dem Arbeiter wird die Entscheidung in einzelnen Streitfragen 'am besten dadurch herbeigeführt, daß es in das freie Ertyessen des; Richters gestkllt wird. „Dadurch sorgt der Ent- wurf dafur, daß diesem Kamp die Spi e abgebrochen wird. Das ist ein Vorzug des, Entwurxs. ür die inabhängigkeit der Richter ist dur das Gerichtsverfasung5geseß gesor t. Es ist Windtborft's Aufassung gewesen, daß man em einbeijli 65 Recht nicht eher erlassen kiinne, bedor nicht durch ein einheitliches Gerichtßverfaffungßreäpt eme selbstandi e Stellung dem Richter gewährleistet“ sei. Es giebt unter den beste enden Gesa büchern keins, welches mehr soziales Fleisch und Blut hat, als der, ntwurf. Im Mittelalter war öffentliches und Privatrecht noch nicht etrennt. Diese Trennung hat sich Siet volizo en, und namentlich er Entwurf hat sich rnit Rück t daraux, daß das Verwaltungsrecht Sonderrecht jedes Staates ist,

esonderer Vorsicht jeder Uebergriffe in das VerwaltungSrecht Wenn wir beides wieder vermengen wollten, dann hätte ich Far nichts dagegen da wir die Gesindeordnung aufnehmen und Bestmmungen über die Lo nablun en rc. Ich aber halte es für meine Person zur Zeit weni ?tens ür richtiger, dies nicht in den Entwurf auf unebmen. Be der Chef eidunßksfrage spreckken die religiösen Geiéicbtspunkte weZentlich mit. lle atboliken se en in diesem Abschnitt des “Ge etzes eine Verle MFT ihrer religiösen Intereffen. Wenn man dem deutschen Volk se n echt zur Kenntniß

mit enthalten.

bringen und das Haus beimis einri ten will, dann soll man alles

fern halten was den Katholi en die nnabme erschwert. an nur wieder olen: un ere Geistlichen Hud verpflichtet, darauf hinzu. weisen, da die Beo achtung des Zivi andßgese es von.den reli iöseu flichten n cht entbindet. Darin liegt 11 steter adelÖeßen das tandöge es, und der Tadel wird auch das Bürgerliche e ekßbuch tr n der ommission hat neben den Katholiken auch ein Ni tatbolik e en diesen Abs nittgestimmt. Ich frage Herrn von Buchka, :) das eine jt- glied, wel es der konservativen Fami anJebört, jeßt anderer Meinmig geworden it. Herr Kauffmann atie wol) nicth das Recht, im Namen des Reichstags zu sprechen, als er auf die gesch oßene Phalanx hinwies, welche sich uns gegenüberstellen würde. Es be leben in Deutschland über hundert verschiedene eheliche Güterrecbte ; eine einheitliche Re elung ist nothwendi ; es besteht die Gütergemeinscbaft, die Fa mix emeinscbaft, die rrungenschaftßgemeinscbaft, die Verwaltungs. emein Haft und das Dotalrecht, aber nicht in geschlossener Ver. reitunkz sondern se r zerstreut. Die Vorla 8 for 2 dafür, daß der Frau Ör eingebra tes Gut erhalten blei t. De Einwande gegen die Entlassung der Kinder aus der väterlichen Gewalt bei der Groß. jahrigfeit hält Redner nicht für stichhaltig. Die Stellung der Frauen scheint mir auch richtig geregklt; wenn die Frau sich Verheirathen will, muß sie sich doch dem Mann fügen. Die Frauen- bewegung scheint mir überhaupt zurückzugeben. Der Antrag der Reichs artei auf Einsetzung einer freien Kommission scheint mir bedenkich. Da eine theilweise Ueberweisung des Entwurfs nicht zu erreichen ist, so bin ich dafür, daß wir den gamen Entwurf der Kommission überweisen. Ich ebe die Hoffnung nicht au, da es tro tdrum gelingen wird, die Éorlage noch in dieser Ses on eriig zu c en. Nach 51/4 Uhr wird die weitere Berathung aufDonnerstag

1 Uhr vertagt.

Preußischer Landtag.

Haus der Abgeordneten. 18. Sißung vom 5. Februar 1896.

Ueber den Beginn der Siyung ist gestern bcrichtct worden.

Auf der Tagssordnung steht die erste Verathung des von den Abgg. Noeren (Zentr.) u. (Hen. eingebrachten, die Ab:- änderung des Gesetzes iiber gemeinschaftliche Holzunqen von 1881 betreffenden Gescßcntwurfs, nach welchem die §§ 2, Z, 4, 5 und 9 dieses Gescßcs aufgehoben werden sollen.

Verbunden wird damit die erste Bcrathung des Antrags Knebel (nl,) auf Ablehnung des Antrags Roeren und auf Annahme eines ucuen, von ihm vcrfaßtcn Geseßes über gc: mcinschafiliehe Holzungen.

s Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer- tei 11:

Meine HLM"! Ich will mich zunächst mit wenigen Worten den beiden bier Vorliegenden Anträgen zuwenden, um klar zu stellen, was beide Anträge bezwecken.

Der Antrag Roeren will aus drm GeseiZ die §§ 2, 3, 4, 5 und 9 streichen. Ich will feststellen, was dann von dem Gesetz übrig bleibt, wenn diesrm Antrag stattgegeben würde. Da würde zunächst drr § 1 übrig blriben, nielchcr bestimmt, auf wrlcch Waldungen das Gesrß AnWendung smdrn sol]. Jm § 6 würds ais wesrntliche Bestimmung nur übrig blciben, daß Holzungrn der in § 1 krzrichneten Art in der Regel nicht in Natur gciheiii werdcn soiicn. Die weitcr bieibrnden Bkstimmungkn übkrgebe ich, weil sie nur Strafbcsiimmungen enthalirn. Das ist das Wesentlichk, was der Herr Abg. Rocren aus dem Gririz aufrrchterhalten wiU. Ich biitc', das sehr sorgfältig ins Auge zu fassen und stelle noch einmal fest, daß drr Hrrr Abg. Roersn auch kein Be- denkrn gciragrn hat, diesen ch'ck seines Antrag??? in seincm Vortrage klar hrwvrzuhrben.

Ick) wcnde micl) jrßt zu drm Antrags dcs Herrn Abg. Kiicbcl, Ick frruc mich, daß der Hrrr Abg. .iénrbri srlbst ausführtk, daß er schon früher Gcgnrr des Grscßrs Von 1881“ gewesen sri. Ich ent- nkbme daraus, daß die Anschauungrn, welchc Hsrr Abg. Knebrl frühsr hegte und auch brutr wieder Vrririti, im Jahre! 1881 weder don dcr Staatsregierung noch dom HOHE]! Hause geiHcilt sind. Denn wärs das nicht der Fail, so würde 1881 das Gkseß nicht zustande gr- kommcn sein.

Nun will Herr Knebrl drn J“ 1 des Gesetirß von 1881 bestehen lassen, er wii] aber die Aufsicht, dir in „€ 2 drm Staat überwirscn ist, dem Régicrungs-Präfidcntcn übcrtragcn. Das Wesentlicbsic in dem Antrags Knebel ist, daß die Brstimmungen beseitigt werden sollen, nach denen nach dem Gessi; von 1881 die Staatsaufficht geführt wcrden soll. Der § 2 diesss Gcsryks bestimmt nämlich, 823 soll diese Auf- sicht Vom Staate geführt werden nach Maßgabe drr ge'se'ylichcn Bc- siimmungcn, wclchr in cinzclncn Landkstbeilcn für die Hoizungrn dcr Grmeinden geltend sind. Darin lirgt dcr Schwerpunkt di'l" Anträgc' des Herrn Abg. Knebel; diese Bssiimmung fol] bcseitigt werden.

Herr Kurbel will dagchn cm die Steiie der crwäbnirn Br*- stimmungen eine Aufsicht einfübrrn, die ganz allgcmriner Natur ist„ Er will die im Geskß grgrbsncn matcririlkn Bestimmungen über die Art drr Aufsichtsfübrung bcseitigen und statt dessen eine durch die Brstimmungen im § 3 noch wrsentiich cingcschränktr Aufsicht des Regierungs-Präfidcnten rinführrn; es soll nämlich die Aufsichts- behörde nur auf Grund sachdrrständigcr Gutachten Ulid nach Anhörung des KreiSausschussrs iiIre Aufsichtöanordnungcn zu treffen befugt scin. Also Es soll der Regirrungs-Präsident zwar die Aufsicht führen , er soll dazu aber sachverständigen Beirat!) einziehen - welche Sachwerständigcn gemeint sind, hat Herr Abg. Knebrl nicht dargrlegt. Dann soll die Anhörung des Kreisausschussks erfolgrn. Ja, meine Herren, wenn der Kreißausschuß hereingezogen wird, so wird die Ausübung der Aufsicht wesentlich er- schwert. Jeder Grundbrfißer fühlt fich durch die Ausübung in der freien Hand über seinen GrundbcfilZ eingeschränkt, dieselbe Anschauung wird im wesentlichen auch für die Mitglieder des Kreisausschusses maßgebend sein, es wird im konkreten Fall daher die Mehrheit für Einschränkung des Aufsicht§rechts des Regierungs-Präfidenten votieren.

Und nun sollen noch Sachverständige hinzugezogen werden. Nach dem bestehenden Gases ist eine sachderständige Aufsicht und Bewirtb- schaffung angeordnet, indem Gemeindeforstbeamte angestellt sind und indem die staatlichen forstlichen Organe der Staatödermaltung als sachverständige Organe zur Seite stehen. Ich muß annehmen, daß Herr Abg. Knebel diese sackversiändigen Organe nicht mehr will, da er anscheinend andere Sachverständige hinzuziehen will. Es würden also sacbversiändige Personen in Frage kommen können, die nicht die Autorität der staatlich festgestellten forstlichen Sachkenntniß für sich haben.

Dann „will ich ein Herren,

e allgemeine Bemerkung machen. _Meine

beide “Herren haben ihre Anträge mit “Darlegungén begründet, welche lediglich auf die westlichen Landestbeile und deren

Verbälinise sich beziehen. (“Sehr richtig! rechts. Zuruf: im Zen- trum) Aber, meine Herren, ifi denn das Gesetz von 1881 lediglich für die Westlichen Landestbeile, für die Rheinprovinz u. s.w. erlassen? Nein, meine Herren, das Geseß erstreckt sich auf die Aufsicht von über 30 Quadrakmeilen Forst, die in allen Gebieten der Monarchie vertheilt sind, nicht allein auf die westlichen Provinzen. Es würde aus den Deduktionen der beiden Herren vielleicht, was ich indessen bestreite, zu folgern sein, daß das Geseß für die westlichen Landestheile aufge- hoben werden müßte, jedenfalls aber nicht, wie das doch beide Anträge woiien, daß die Bestimmungen des Geseßes für die ganze Monarchie aufgehoben oder geändert werden müssen. Insofern geben also die beiden Anträge über das Ziel hinaus. Meine Herren, beide Redner haben eine Reihe von Einzelheiten vor- gebracht; ich nehme Anstand, darauf näher einzugeben, weil die Ver- handlung nicht dadurch vertieft werden würde. Wird eine kommiffarische Berathung stattfinden, so ist diese der geeignete Ort, wo Sprzial- darlegungen ihre Widerlegung und Beleuchtung finden. Ick) will nur noch eine allgemeine Darlegung machen.

Meine Herren, die StaatSregierung ist, soweit ich deren Anschauungen kenne und auSzusprecben befugt bin, da eine Stellungnahme der Staatöregierung zu den vorliegenden Anträgen noch nicht stattgefunden hat - der Ansicht, daß das Geseß Von 1881 _in wirthschaftiichen, volkswirthschaftlichen und sonstigen Beziehungen eine günstige Ein- wirkung geübt hat. (Sehr wahr! rechts.) Ich bin auch nicht der Meinung, daß die Beschwerden über die Handhabung des Gesetzes, abgesehen vielleicht von einer Berechtigung im einzelnen Falle, so be- rechtigt sind, wie das hier dargelegt wird. Die Königliche Staats- regierung, insbesondkre die landwirthscbaftlickx Verwaltung will im Rahmen des Geseizes in weitester Richtung den Wünschen der Be- ibeiligten entgegenkommen.

Ist meine Auffassung über die Anschauung der Staatsregierung im allgemeinen über die wohlthätige Wirkung des Gesetzes und dar- über, daß berechtigte Klagen aus dessen Handhabung nicht Vorliegen, zutreffend, so folgt daraus, daß die', Staatßregierung voraus- sichtlich sich an sich auf eine Aendrrung des Geseßes nicht einlaffcn wird, daß sie im bksonderen nicht [Ldiglich Wrgcn Er- fahrungen und Bcscbwerden, w€lchc aus drr Handhabung des Geseßes in der Rheinprovinz vorgebracht werden, ein Geseß zu beseitigen in der Lage ist, wélches für die ganze Monarchie gilt, und das zweifellos meist segensreich gewirkt hat. Daß die?; dEr Fall sein werde, haben Landtag der Monarchie und Staatsregierung bsi Erlaß des Geseßes gehofft, und das ist nachAnficht der StaaiSr-Zgierung auch der Fail ; ich glaube dahrr nicht, das;, was auch aus der Kommisfion bewor- geHen wird, die Staatsrkgierung auf Eine Aenderung odcr Aufhcbung des Gesetzes vvn 1881 eingehen wird,

Also, meine .Herren, ich gebe Von mrincm Standpunkts aus anheim, die! Anträge abzuießnen; wollen Sir dirselben in eine Kommission verwäsen, so kann ich auch dagrgen nichts ciniVLndcn; denn in der Kommission wird sich Gelegenheit für die Staatßrcgierung bieten, die B€schwerdem we'lche die Heran Rocken und Knebel bier Vorbringen, auf das berechtigte Maß zurückzuführrn, was ich jkßi unterlaffk, weil ich glaube, daß dir Gsnerasdiskusswn dafür nicht der richtige Platz ist. Wünschen indessen die Herren schon jeßt auf die Einzelbrschwerden einzugrkyen, so bin ich dazu brreii; aach mein drr- cbrtcr Nachbar, drr Hrrr Ober-Landforstmeistrr wird dazu in der Lage sein. Ich bitte Sie also, mrine Herren, lehnc'n Sic dir Anträge ab. Wollen Sie sie? in eine Kommission Vcrwrisrn, so bin ich auch damit cindcrsiandcn. (Bravo !).

Abg. Glattfeltrr (Zrnir.) fiihrt aus, das; das (Gesch Von 1881 das Rlch1sgkfübl ch, Volker; verletzt habe und dir Lrutc sich

deshalb vielfach an de1en Vrstimmungrn garnirbt akkebrt Habrn; sie halten die SiaaiöaufZicht nicht nur für überflüssig, weil sie ihrk Juierrffsn selbst wahrnebmrn könntrn", sondern sogar für schädlich.

Aba. von Woyna (fr. ions.) raumt dcxi Antragstrilcrn ein, daß dir Forsibchörden in der Rhemdrodmz mit emrr gewissrn Schärfs das Grscx; von1881ausgeführt haben, mcint abcr, daß dcr Minister auch ohne eine escßlicbe Acndkrung dissen Usbelstand werde be- ieiiigrn könnrn. r lchnc daher bkide Anträge ab, sei aber mit Liner erisrYung in der Kommission eindrrsiandcn, wrnn fir die Mehrheit man 8.

Abg. Dasbach (antr.) zieht die Paraiicic, daß der Staat sonst nirqrnds die Vrrwaliung dcs Pridaivermögens kontrolirre», und spricht sich für die Aufhcbung „drr Staatsaufficbt auf diesem Gebirt aus, die rincnÉanz ungehörtgen Eingriff in das Privatrecht darstelle. Wenn der taat übrr die Waidring?" Vorfügrn wolik, möge er sie ankaufrn. Cine! Devasiaiion, die das Eingreifen des Staats begründen könnt?, sei nicht eingetreten; die Genosssnschafien seien selbst an der Erhaltung ihrks Walde's interrssrert.

Obcr-Land- orstmcistcr Donner bestreitet, daß das Grsrß von 1881 bei den eböferschaftkn aligc'xnrin_ Unzufriedenheit rrrrgt babe, nnd zikbt dafür einrn Von einer Gkböfrrscbaft eingegangknrn Brief an, in welchem sich diese mit drm bestehenden Zustand fiir voliständig zufrieden erklärt.

Ab . Freiherr Von Plcttenbcrg-Mehrum (konf.) spricht sich gleichfa 5 gegen drn Antrag Roeren ans, hat auch Vedenkrn gegkn den Antrag Knebel, ist abkr mit einer weitcrcn Berathung in einer Kommission einverstandrn.

Na? dcn Schlußwortcn der Ab .Noercn und Knebel werden ??

eidc Anträge cincr Kommi ion von 14 Mitgliedern uberwiesen.

Es olgt die erste Berathung des von den ngg. Hobrecht (ni.) u. en. beantragten Gescßcniwurfs, betreffend die Herab- mrnderung der aus gursherrlich :bäucrlichen Regulierungen herrührenden Amortisatronßrenten.

_ Abg. Hobrecht begründet seinen Antrag mit dem Hianis auf die von ihm im vorigen Jahre eingebrachte Resolution, die damals mkbt mehr ur Beratbung kam , gegen welche ihm aber der manz-Miniizter Bedenken cäußeri habe, die er nicht für durch- chlagend halte; er habe desßalb dcn beantragten Geseyeniwurf ver- faßt, dessen Ueberweisung an eine Kommission nöth? sein werde. edner legt deshalb nur kurz die durch das blösungßgeseß Von 1850 geschaffenen Verhältnisse dar; nach diesem Gescße sdliten “alle aus gutsberrlicky-bäuerlickpen Vrrbältnissen ber- stammenden Leistungen und Dienste in Geld abgeschäxt und auf feste Geldrenten gebracht werden. Wegen des Ruckgangs des Msfußes seit 1850 müßten diese Renten herabgemindert werden. „as Interesse der ursprünglich Berechtigten käme hier nicht in Frage, ktne Verlthng im rechtlichkn Sinne werde durch den Antrag nicht

angen, und die Besi er der vierprozenttgen Renienbriefe würden fi um so weniger bek agen können, als bereits im Gesev von 1850 spätere gese liche Aenderungen vorbehalten seien. Das Recht des Rentenverpfli teten, seine Rente jeder Zeit _durcb KaLlital abzu- lösen, werde'drircb seinen Antrag nicht beeintrachtigt. uf einem Tb?" Unserer" ländlichen Besser [aste die Rentenpflickyt außerordentlirb s W,“).hei andern sei die Rente aklerdings so gering, daß in diesen [“NRW , eine "Herabmindériing nieht“ angebracht sei; er wolle "Ur die enten ermäßi en, deren jabrlicher Betrag mindestens 10 .“ Zn, & Nach dem jetzigen 7esevlichen Zustand böte na Ablauf der 618 rigen Amortisationsper ode die bisher als schwere Latempfundene

Rentenp i tmit einem Schlage auf und das könne wirtbscbaftli e Nachtheii1eckim Gefolge haben; wirthfchafili richtiger sei *die («&I- gung und Verlangxamung der Rentenpfli t. Bei der Grenze von 10.44 falle ejwa & er Rentenverpflicbteten unter seinen Antra und das seien „etwa jährlich 6-_7 Millionen Mark. Sein Antra s?Fckxaffe unsern klemeri Landleuten eme große Erleichterung. Er emp eble die Beratbun seines Antrags in einer Kommisfion von 14 Mitgliedern. Gehe mer Ober-Fmanz-Ratb Freiherr von Rbeinbaben: Der Zett Finanz-Mmister ,ist leider durch eine Staats-Minisierialfihung am rfchetnen bier „verhindert. Eine bestimmte Erklärung namens der Regierung kann ich nicht_abgeben, da sich die Regierunß noch nicht mit dem Antrag beschaftigt hat. Dem Antrags stehen aber Be- de'nkententgegen. Wir haben insgesammt 1076 000 Rentenberpfiichtete mtt, einem Rentenbeirage Von 18 Miilionen Mark, d. b. durch- schnittlic'iZ 17,11 „ck Wer 1011000 Rentenberpflichreten beträgt dic: Rente 1ahrltch unter 50 „36, nur bei 65 000 über 50 «M. Für die große Mehrzahl-kann may also von einer zu schweren Belastung nicbt sprerhen, nur [Zei riger ganz geringen Minderheit ist dies der Fall. Pte “Rentenpfltcht lauft aber jest nur noch 15 Jahre, der An- trag wurde sie aiif 88 ngre binauSzieben, und eine soich€ Hinaus- schebung der endlichen Erioschung bis in folgende Generationen hinein durfte nicht angemessen sein. . Der Antrag erleichtert allerdings theil- weise 'die Landwirtbschast, brtn 1 aber dadurch eine Belastung anderer landwntbscbaftiicher Theile mt sich. Die Annahme einer Grenze vdn 10 5/6 wurde bedeuten, daß für die Renten über 10 „M der Ztrisfus; konvertiert wird, für diejenigen unter 10 «is da egen nicht. Mit einér Komm1ssions13erathung ist die Regierung einver anden.

Abg. Wolczyk Fenix): Die Siimmun der Leute auf dem Lgnde „ist geJrn den * nirag Hobrecht, sie WO In die Nentenpflicbt nicht_langer mausgezogen haben. Der wirthschafiliche Einfluß des piöyltchen Aufhörens drr Rente wird _sehr geringDnd vielleicht gar- nicht wahrziebmhar sein. Aber ich habe nichts dagegen, daß wir die

ache m etner Komm1sfion prüfen.

Abg. Lamprecht (kon,s.) erkennt an, daß der Antrag eine gewisse Erleichterung bringe, wenigstens nach der Meinung eines Theils seiner" Freunde, wghrend der andere Theil dem Anfrage ablehnend grkxenuberstehe. Dre wohlhabenden Bauern wünschen eine baldige Ab- ls'ung der Renten, die andern würden ja diesen Antrag als Er- lexcbterung empfinden; fie meinen aber, wenn die Rente erst abgelöst sei, werde schon der Fiskus dafür sor kn, daß sie einen Ersa bekamen. (»Ein-besserer Weg als der Anirag ei die Ablösung der ente durch Kapital, das, jeßt zu 2 0/0 bei den Landschaften zu haben sei Mit einer Jommtsficznsberatbung seien seine Frrunde einverstanden, würden aber hochstens „fur den Antrag stimmen, wenn die Bestimmungen des- selben fakultativ seien

Abg. Graw-Aüenstrin (Zinn.) erklärt, daß keine Freunde dem Anfrage ntcht.g€ra'de ablehnend gegenüberstehen, daß sie aber den Betreffendkn die frcir Wahl lassen wollten, nach dem Antrags zu der- fahre'n odrr nicht.

Abg. von Woyna (frkons.):_ Wir wrrkrnnen nicht die Bedenkrn (regen drci Anirag und halten ihn für einen Schia ins Wasskr. U„nsere bauerliche Bevölkerung wünscht Line möglichizt baldige Ab- iosung drr Renten, um drm Erbrn de'n Besiy möglichst lastrnirei ubergrbrn zu können. Andrrrrscits Verkennen wir auch nicht dix! agrar- freundltchr Tendrnz drs Antrags und sind zu einer Kommissions- brrathung bereit. _

Der Antrag Wird darauf einer Kommission von 14 Mit-

glicdrrn überwiesen. Schluß 23/4 Uhr. Nächste Sißung Freitag 11 Uhr.

(Stat.)

Nr. 5 des .Zentralblaits für das Deutsche Reich“, herausgegeben im ReichSamt des Innern, rom 31. Jariuar, bar fol- enden Inhalt: [[ emeine Verwaltungssachen: Erscheinen drs Yand- Fuchs für das Deuts 8 Reich auf das Jahr 1896. _ Konsulatwescn: Ernsnnunaen; Brstc'liimg Lines Konsuicir-Agenten; Zutkyeilung drs Staats Michigan an den Amisbrzirk des Konsulats in Chicago,“ Rangerhöhung Links ausländischkzn Konsuls. _ Finanzwese'n: Nach- weisung dcr Einnabmcn drs Rcichs vom 1. April 1895 bis zum Ende Dczrmbér 1895. _ Zoll- und Stkuerweskn: Vrränderungrn in dem Siandc odrr drn Brfugniffrn drr Zoll- und Stcuersteiicn. _ Polizriwrscn: Außwcisung von Aasiändcrn nus drm Reichßgrbirt.

Statistik und Volkswirthschast.

Urbcr den Einfluß der ArbeiterVersicberung auf die' Thätigkeit der Öffentlichen Armcnpflege bkmcrki drr Vér- waltungöbericbt der Stadt OSnabrück für das Rechnungsjahr vom 1. April 1894 bis 31. März 1895: Die Krankenvrrficberung ist insofern von nicht uncrbeblilber Einwirkung auf die AkMLkl- pffeae gewesen, als manchen Personcn aus Kranke'nkar-ien Unter- siüyiing zu tbeii geworden isi, welche ohne das Krankenverfichr- rungSgeseß der Armenpflege anbeimgefailcn wären; dann auch, weil die Armenpfiege häufig nur ergänzend einzutretkn brauchie. - Jnfolgc' der Unfalldersicherung ist nur in beschränktem Maße eme Entiastung deo Haushaltsplans der Armenverwaltung eingetreten. :- Dabtngegrn ist der Einfiuß derAlters- und Invalidezivcrsicherung auf die Höhe dsr öffentlichen Armenlast ein stetig steigender und dauerndrr. So befandrn sich seit dem 1. Januar 1890, dem" Tage des Inkraft- tretens des Geseßes, unter den 189 Rkntcncmvfangern in OSiiabrück 30, welche aus öffentlichen Armenmitieln unterstüyt wurdrn. Von diesen konnten nach und nach 16, als dieselben in den Genuß dsr Rente traten, aus der Armenpflege entlasse'n werden. Jr) den 14 übrigen Fällen brauchte die Armenpflege nur crganzend einzutreten, soweit die Rente zur Bestreitung des nothweizdigen Lebenßunierbalts für den Empfän er und dessen Familienangehörtgen, nicbt binretcbtßz- Die Zahl der nterfiü ien bat infolge der Arbxrterversickperung cine Vkrminderung nicht er abren, was 'edoch auf__die'Zunaane der" B?- völkerung (um durchschnittlich 800 iDrrsonen jabkllch) iuruckzufribren

. Wenn auch der Aufwand für das Armenwesen nicht zuruckge- gangen ist, so erklärt sich dies namentlich dadurch, daß verschiedene andere AuOgaben, insbesondere der Beitrag für das Laridarchki- und Kom- gendenwesen, die Wobnungßmieiben u. s. w.,„sieitg Heftregen sind.

Auch nach dem Verwaltungsbericht der Stadt 5 a_rnzcn fur das Jahr 1894 war eine wesentliche Einwirkunxx auf das siadxtschex Budget unverkennbar. Die Gesammtauögaben ur _ Yrmenbedurfnrlsse find dort seit dem Inkrafttreten des Invaliditats- und A tersver- sicherungsgeseßes bis 1. April 1894 um 27 524 .44, pro Kopf der Bevolkerung von 3,90 .“ im Jahre 1883/84 auf 3,77 „44 im Jahre 1884/85 (nach dem Inkrafttreten des krankenver- 1cherungögeseßes), auf 3,41 .“ im Jahre 1891/92 (nach dem

nkrafttreten des Invaliditäis- und Altersv cherungMeseßes) und auf 3,38 .“ im Rechnungséahre 1893/94 ge unken troy drr großen Arbeitslosigkeit der Ja re 1891 bis _1893/94, welche die Anforderungcn an die Armenpflege betrachtlich steigerte. Die AUIgaben für die BaarunterfiÜYM en, Lebenßmittel, Kleidungs- stücke, Bestwerk, Beerdi ungskosten ür ußenarme„ sowie Pfle egelder und Bekleidungskosten ür die in dortigen Familien unter e rachten Kinder fielen von 157 389 .“ im Jabre18_83/84 bei einer E nwohner- zahl von 100000 auf 143 909 .“ im nachsten Jahre bei einer Be- völkerungSzabl von 102000 und auf 133 713 „FC im Jahre 1893/94 bei einer Einwohnerzahl von 123 200, demnach pro Kopf der Bevöl- kerung von 1,51 .“ auf 1,41 «jk bezw. 1,09 .“ Von beonderer Bedeutung ist die Bewegun bezüglich der Ursachen der Unt u angs- bedürfti keit. Bei den m unlichen Personen betrug die [ der Fälle, Ln denen Krankheit die Ursache der UnterstrÉungsbedür gkeit war, in den Jahren 1880, 1885, 1891 und 1894: 4, 126 2, 72, Alterssebwäcbe: 32, 19, 23, 22. Ein derartiger Rückgang ifi bei den weiblichen ersonm, welche von der Versicherung nicht so stark erfaßt werden, ui t zu beobachten. *

Zur Arbeiterbewegung.

Aus Hamburg wird der „VJ. Ztg.“ unter dem 4. d. M. gx-

s rießen: Der Ausstand der onfektions-Schneider- und

(bneiderinnen, deßen Ausbruch in Aussicht stand, falls die Arbeit- geber die gestellten For erun en: Eirifübrung von Betriebswerksiätten, Anerkennung von Normal obntari'en u. s. w. nicbt bewiili en würden, ist" je t zur Thatsache geworden. Nur fünf, Arbeitgeber ha en sich mit den orderungen tbeilwei e einverstanden erklärt. Eine Ver- sammlung der Arbeitnehmer, unééer denen sich auch 50 Frauen be- Laycßénßbat am 3. Februar mit 239 gegen 4 Stimmen den Ausstand e :) en.

In Alienb urg in Sachs.-Alt. traten, wie die „Geraer ZF." mittbeilt, die Malergebilfen in eine Lohnbewegung ein und ba en den Arbeitgebern einen Lohntarif unterbreitet, worm ein Mindestlohn von 36 „3 für die Stunde, 25 % Zuschlag bei Uebersiunden, bei Nachtarbeit 50 9/0 Zuschla und bei vorkommender Sonniagöarbeit doppelter Stundenlohn geYordert werden.

Aus Brüssel wird der „Köln. Ztg.“ berichtet: Der Außstand der Bergarbeiter von Voussu dauert fort. Die Ausstandigen verlangen die Abschaffun einer Bestimmung der Grubenordnung, wona diejenigen, die verkpätet an- oder vorzEttiJ ausfahren, mit dem Verlut des doppelten Betrags eines Tagelohns estrast werden.

Laud- und Forstwirthschaft.

Jm weiterck Verlauf der gestrigen Sißun der U17. Plenar- vrrfammlung des Deutschen Landwirth?chaft5ratbs befür- wortete Gutsbesiyer Pauli bei Beraibung über die Be- schäiti ung von Insassen und die Unterbringung von Entlaigsenen der Straf- und ähnlichen Anstalten in landwirthscbaftlichen Betrieben folgenden Zusaß zu dem gestern mitÉetbeilten Antrag des Rittergutsbefißcrs von Juttkamer- Plaut : , s wäre wünschenswertk), daß für die zu entla enden und zu landwirihschaftlichen Arbeiten Jeeigneten Korrigenden und Sträf- linge ein Uebergangsstadium zu vo standiger Freiheit geschaffen werde, indem sie bei guter Führung schon lange Zeit Vor ihrer Entlaffung geeigneten Lgndwirthen zur Beschäftigung und Beaufsichtigung überwiesen werden'. -- General-Sekretar Dr. Müller (Berlin) be- zeichnete es als bedenklich, Korrigenden und Sträflinge zu Land- arbeiten zu verwenden, da dann die große Gefahr vorliege, daß die arbeitende Brvölkerung aus dem Lande verdorben werden könne. - Geheimer Regierungs-Ratb ])r. Krohne: Die Re ierung babe dieses Momrnt bereits berückfichti t. Deshalb und auci§J mit Rücksicht auf die DiSciplin, die anderenfq s eine Lockerung erfahren könnte, würden nur größere Trupps don Korrigenden und Siräfiin en zu Arbeiten in Oediändrreien u. s. w. vrrwendet, also zu solchen rbeite'n, für die freie Arbeiter entwedkr zu kostspielig oder überbaupt nicht zu haben seien. “_ Freiherr von Welser (Bayern) tadelte es, daß die Insassen in Gefängniffen u. s. w. nicht gehörig zur Arbeit angehalten würden, sodaß sie nach ihrer Entlassung zur ernsten Arbeit wenig ge- eignet seien. In der weiteren Debatte wurde bemerkt, daß die Ver- pflegung in den Gefängnissen eine derartige sei, daß die Sträflinge nach ihrer Entlassung etwas Verwöhnt seien. - Geheimer Regierungs- Ratb Or. Krohne erwiderte: Er bestreite, daß die Jnsaffsn in den Strafanstalien nicht in grhöriger Weise zum Arbriten angehalten würden. Die aus den Strafanstalten Entlassenen seien sämmtlicb wor- züxiliche Arbriter, denn die DtSciplin in den Straf- anstalten sri eine sébr strenge. Für die Verpflegung wiirden tägli 30 „Z pro Kopf vkrwkndet, es sei daher einleuchtend, daß die Very legung in den Strafanstaitrn keine luxuriöse sein könne. Es werde im Grgentbril vielfach geklagt, daß die entlassenen, Sträf- lings zu schlecht genährt sricn, sodaß sie zu schweren Arbeiten sich nicht eigneten. - Der Antrag der Referenten nebst dem Zusayantrage Pauli gelangte darauf zur Annahmx. ' '

Nach einrr kurzen Pause beschafttgte sich der Landwirtbscbaftsrath mit dem Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Regslung des Verksbrs mit Düngemitteln, uttermitteln und Saatgut. Der Referent, Domänxn-Ratk) ettich (Rostock), b'efür- wortsir in Ukbrrrinstimmung mit dir! Korreferenien, Landgerichts- Natk) Schneider (Cassel) imd Geheimer Regierungs-Ratb, Profrssor 1)» Maercker (Hane a. S.), folgenden Antrag: .Der Deutschc LandwirtbschaftSrath Erklärt, daß er sich in der An- erkennung drr Bcdürinißfrage und betrrffs der Grundregelung_des (Hcscßrs in VOÜLk Uebrreinsiimmung mit dem Entwurf drs preußikchen latidwirtbscbaftlicbrn Ministrriums befindet,_ und hält es insbesondere für durchaus angebracht, daß der grwerbSmaßi 2 Handel mit Saatgut in das Gesrß eingssckolosirn wird." Dir Reßerrnten schlugen ferner eine große Anzahl Alsänderungcn zu dem Gessi; Vor. - Landgerichts- Rati) Schneider bstonie die Notbwrndigkcit, in das Grieß die_Be- stimmung aufzunemen, daf; sehon die? fahrlässige Verfalschung !owie dis fahrlässige ia11che Angabe über Futtcr- be'zw. Dünge- mittel mit (kaängniß bestraft werde. - Nachdem Gkbrimer Régierungs - Nati), Professor 1)r. Maercker noch die Vorschläge rinaehcnd begründet hatte, erschien Geheimer Ober- ngicrungs-Raih 1)r. Thiel dom Landwirti)schafts-Ministerium. Dieser führte aus, daß das Saatgut nur in so weit unter das Geiss faiien soll, als 85 Vom Samenbandier zum Konsumenten 9906. Er ersuche, dcn Vorschlag zu § 4: „Weiterdertbkilung odrr Veräußerung seitens einer Gknoffrnschaft an ihre Mtxglikder falien jedoch nicht untrr das Grseß“ abzulehnen. Der erwahnte Paffus betrrffs des Genossenschaftswksrns gelangte indeß rriit alirn segen zwei “Stimmcn zur Annahme. _- Jm übrigen wurden die Ein-

angs mitgetheilte Erklärung sowie die Vorgeschlagenen weiteren

rndcrungcn angenommen. Drr § 2 soi] daiiach_ lauten: .Der Bundesratb bestimmt, was als Handelsdünger, Krastsuttertxiittel und Saatgut im Sinne disses Geseßes anzusehen ist, Miche Bestandtheile in ihnen dem Pfianzenwachtbum, der Gesundheit der Thiere oder dcm Fcld- und Gartenbau schädlich zu erachten find, und welches der höchste zulässige Gehalt an solcbrn BS_siandtbe'ilen sein darf. Diese Bestimmungen sind je _nach Bedürfnix; unter Berückfickxtigmi des Standes der Wissenschaft zu ergänzen.“ F" 3: .Es dürfen m t m Yerkrbr gebracht wrrden: a. Handelsdünger, welche dem Pflanzen- wachsibum schädliche? Brstandtbeile in unzulasfiger Mxnge enthalten" 1). Kraitfuitrrmittel und Saatgut, welche f_ür, die Gesundbxii der Thiere oder für den eid- odrr Garte'nbau schadltche_B_estandtl)eile in unzulässiger Menge ent alten.“ § 4: „Wer gewerbßmaßig Handels- dünger und Kraftfuttcrmittel in Mengen [Jon 25 RZ und darüber, Saatgut in Mrngen von 10 kg und daruber an_ andere Pcrsonen als Samenhändlcr deräußkrt, muF dem Erwerber, insoweit nicht der Bundrsratb für einzelne Waaren luSnabmen zulaßt, die genaue Be- zeichnung drs Düngers, der Kraftfuttermittel und des Saatguts, von le terem Namen, Art und Herkunft, sowie den inLFrozentcn anzu- eßenden Grad drr Rrinheit und Keimkraft der aare anßeben.“ Sm 8 sol] es bcißen: „Vom Bundeöratb wird für die Ers von bergutacbten eine Behörde eingesest, welche aus Bearntkn land- wirtbschaftlicher Vrrsucbssiationen der im Deutschem Landwirtbfcbafts- ratb Vertretenen Körperschaften zusammengeseé wird.“

Es folgten noch Brrichte der Kommisionen übrr das Vieb- und das Feuerdcrsickperungswescn. Nachdem diese zur Kenntnis; genommen worden waren, wurden die Verhandlungen auf beute Vormittag 94 Uhr vertagt. .

In der heutigen lc ten Sitzung beschäftigte fich der Dxutscbe Landwirtbschaftßratb mi der Stellung der La_ndwtrib- fchaft5121 dem Erlaß eines Warrantgefeßes mit beson- derer ücksicbt auf die genossenscbaftliche Verwertbun d es Getreides. Der Referent, Landes-Oekonomie-Ratb von Mead - SteinfelUHaile), befürwortete in Geweinskbaft mit dem Korreferenten, General-Sekretar 1)r. Mueüer Berlin), folgende Resolution: .Der Deutsche Landwirtbscbaftßratb er ärt: 1) Eine weitere ge eßliche Re- gelun des LagerbauSwesens und zwar hinsichtlich der etterun des Warrantverkebrs über den Rahmen der geltenden B * mungen des Handels eseßbu hinaus erscheint in - auf den Verkehr mit andwirt scha lichen WJ en weder“ " wendixz noch wünschenöwertb. 2) Deuts n wirtbschfttratb bat d eser Ueberzeugung bereits in seiner 18. Plenarversarnm uns am

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