'die während der Saisoii beiratbet, der Kontrakt gekündigt
Dame, wird. Jedermann weiß doch daß die IUMfrau in der nächsien Zeit Eventualitäten entgegengeöt, die sie für onate ibrer Thätigkeit
an der Bühne entziehen. Das Kontraktsformular des Bühnenvereins
enthält diese Bestimmung, und die BübnengenMnschc-ft hat ihre i
YMmmung gegeben. Das AéenturwesenÉa .. K_e rznerfoF, “) eiten; aber der de sche Bü nenverein ? F***»Ierettxs-“E _ k- und tbeilweise “mit ' rfolg um Abhilfe der““ bésteb'endéw -* stände bemübt. Der so enannte Generalrevers kommt bei den einigen 90 BÖHM! des Deut chen Bühnenvereins kaum noch vor. Auch die Geno enséhaft Deutscher Bübnenangeböriger hat dagegen e- arbeitet, a er mit ihrer eigenen Agentur haben sie freilich bis er Weni Glück gehabt. Ich habe erste Namen unter Kontrakten gesebexi, die alsabfchneideriscbe Bestimmungen enthiexten; ja, sie hatren die Bestimmungen eben nicht gelesen. In Fallen, wo wirklich die Agenten eine Notbla e ausbeuten, haben die Gerichte zu Gunsten des Außgebeuteten ent chieden, namentlich wenn über die urspriingliche KontraktSZeit hinaus die Schauspieler den Agenten tributar blei- ben sollten; diese Bestimmung ist, gls 0011er 1391105 march _ verstoßend, als null und nichtig erklart worden. Die angeführte auSordnung ist nicht bei dem genannten «Hoftheater in Uebung; denn irektor des Wiesbadener Hoftheaters st bekanntlich Herr von Zülsen und nicht der von errn Reißhczus genannte Herr Willy asrmann. Auch unter denS auspielern giebt es merkwürdige Leyte; es sind nicht lauter Engel. Der Tbeater-Direktor Goethe schickte einen widerspenstigen Schauspieler Tage Fang auf'die Schloßwache und bestrafte widerspenstige Schauspielermnen mtt wochenlangem Stubenarrest. So weit gehen wir ja heute nicht, aber mit den pagr Ysennigen Strafen, welche Ihre Anträge zulassen wollen, die em iertel der Tages a 8 nicht überschreiten dürfen, kommen wir auch nicht durch. Tbathacße ist, daß das gesellschaftlickye Niveau des Schau- s islerstandes sich immer mshr hebt. Auch im Deutschen Reichstag it den Mitgliedern der drutschen Bühnen sicher unser Voües „Interesse und unsere volle Sympathie zugewendet; geht'es wirklich nicht mehr anders, so werden wir gewiß auch zu eseßltchen Maßnahmen auf diesem Gebiete bsmübt sein. Aber es ißt em schwieriges und eigen- artiges Gebiet. welches in Angriff zu nehmen rrst nach den um- fassendsten Erhebungen und Untersuchungen angezeigt sein wird.
Abg. Dr. von WolSzlegier-Gilgenburg (Pole) schließt sich dem Antrags des entrums an: ohne Kommisfionsberatbung dem- nächst in die zweite Lesung einzutreten. Bedenken hat Redner gegen die Fassung des Artikels 2, der die Konzksswn für den SÖauspielunter- nehmer von dem Nachweis der nötbigen Mittel abhängig macht. Diese Fassung sei so aliqumein, daß sie Alle's in das Belieben der Behörden sieÜe, und die Situation in den östlichen Landestbeilen er- mutbige nicht dazu, den Behörden solche Befugni? zu geben, die leicht im Interesse ganz anderer als künstlerischer ' ücksichten benußt werden könnte. Das Verbot dss Winkelschankß, wie es die Vorlage eventuell gigen die Schnapskonsumvereme in Anwendung bringen wolTe, sei nur zu billikrlen. Die Bestimmung, welche den Dro uenbandel einschränken so , Verwirft Redner; man dürft: den othkken nicht diesen Liebesdienst erwrisen. In Berlin sei ein Droguist bestraft worden, weil er ein Mittel gegen Hühneraugen, ein anderer, weil er eine grauc Salbe verkauft habe, die zur Vernichtung ewiffer Schmaroßer gebraucht werde. Würde die Vorlage mit Lhrer debnbaren Ausdrucksweise angenommen, so würde der Droguen- handel überhaupt unmöglich skin. Man soUte den Droguisten nur verbieten, starke Gifte zu verkaufen. Der vorgeschlagenen Beschränkung des Detailreisens könne er nur freudig zustimmen; im Osten seien dikse Reisenden. namentlich die Vertreter einer gewissen aufdring- lichen und ungkheuer beredsamen Rasse, ein wahre Landplage eworden. Die guten großen Geschäfte ließen heute überhaupt nicht mc r rciscn; die Weinreisenden vertrieben nur ganz minderwerthige Sorten. Die Reisenden der Schneidsrbrancbe aber müßten für den Osten, wo die Städte die! dünner gesät seien, noch außgenommen werden, denn fie bedienten die Kundschaft auf dem Lande sebr gut und überhöben sie der Sorge, für die Ausbeffrrung ihrer Kleider selbst sorgen zu müssen. Die eigentlichen Hausierer seien im Osten nicht aufdringlich und auch nicht zu zahlrei vorhanden; sie seien dort auch nicht überfiüssig. Immerhin aber sei er geneigt, die Außnahmebestimmunq des Art. 11, die Erwriterung dss Krrises der dom Hausikrbetriebe ausgrnommenen Waaren, zuzugestehen, wenn bezüglich drs Wortes .Sckymurksacben“ sine bessere Präzifierung gefunden wird. Gegen die Verschärfung der Strafbestimmungen müsse er sich aber ganz entschieden erklären.
Abg. (Haller (Volksw.): Gewiß find im Betricbr dss Hausier- ewerbes Mißbräuchc aufgetreten, welche das ansässige ererbe fxchädigen können. Bei der wirthscbaftlicben Verschirdenbeit des weiten Gebiets des Deutschen Reichs hätte dir Absieliung und Regelung besser den Einzelstaaten überlassen blribrn soUen. Die Vor- lgge greift tief in altbergrbraéhte Geschäfte und GesckyäftLVerbindungen em; ich erinnere Sie nur an die Vorstellungen der Bielefslder Leinenindustrie. Nicht der Kleinbandel, der kleine (Hewcrbebetrieb wird die Erbschaft der Hausierer antreten, sondern der Groß- betrieb, das Großkapiial. DieVorlage zeigt den charakteristischen Zug der Zeit, (1116 Krankheiten am Gescklscbaftskörper durch Panatid- Mittelchen zu heilen. Heute sind es die Hausierer, morgen die KonsumVerkine, dann die Margarine; immer neue Erscheinun en verfallen demselben Rezept. Dem nothleidenden Gswerbe Fol] auch durch Handwerkrrkammern geholfen werden; wird denn auch nur ein Paar Stiefel mehr efertigt Werden, Wenn diese K_ammerrt ein efübrt find? Ick seße voraus, daß man auch dem- nachst em Geßey gsgen die großen Bazare machen wird. Die Vor- lage wird nicht Verhindern, daß das Kiringewerbe in dem harten Z()Éxxistrnzkampf, den es jetzt führen muß, unterliegt. Mit solchen
tttelchen wird der Krankheitszustand nur gesteigert, der hervor- erufen ist durch den übrrtriebenen Militarismus, der des Volkrs
ark Verzehrt und zu den unerschwinglichen Lasten führt, unter denen das Volk seufzt. Daß die verbündeten Regierungen es ab ele'hnt haben, die dexatorischcn Bestimmungen gegen den Buchhande auf- zunehmen, _die das Zentrum befürwortete, ist erfreulich. Das; das Zentrum xine tiefwurzelnde Abneigung gegen den Buchhandel hat, weiß ich 19. In dem Entwurf ist aber noch eine Bestimmung stehen geblieben, die dem Buchhandel durchaus nicht paßt. Das ist die Bestimmung, daß Von der Kolportage ausgeschloffcn sein soUen die- jenigen Lieferun Swerke, wo nicht die Zahl der Lisfsrungen des Werkes und deffen G€?ammtpreis auf jeder Lieferung an einer in die Augen fallenden Steüe verzeichnet ist. Unter dissen Bedingungen kann ja oft mit dem Druck des Werkes nicht zur rechtem Zcit be- gonnen werden. Mißbräuchen in dieser Hinsicht, die wirklich Ueber- vortbeilung des Publikums bedeuten, ist das lrßtere Manns enug, selbst entgrgenzutreten. Zum Schluß tritt Redner im Jntere e der württembergischen Hausierer mit Sämereien für die Streichung der neuen Nr."10 des _56 ein, wonach Vom Hausierbetcieb Bäume aller Art, Straucber, amereien und Blumenzwiebeln, Schnitt- und Wurzelreben und FuttermittelauSgeschlossensein soÜten. Di22000Ein- Wohner von, Gönningrn seien don altersher auf diesen Hausierbetrieb mit Sämereien angewiesen und würden brotlos, wenn das Geseß nach der beantragten Richtung ergänzt werden sollte.
Aba. Queuntin (ni.) tritt ebenfalls für Kommisionsberatbung ein. Er bemangeli zunachst die Bestimmungen des rt. 7, welcher den bisher vorFschriebenen Gemeindebeschluß für die Erlaubni zum Betrieb drs ausixrgewerbes für Einheimische in Wegfau ringt. Bisher hatten die Gtadte den Hausierbetrieb der Einheimischen inner- halb der Gemeinde nicht für einen selbständigen Vetrieb, sondern für einen Ausfluß drs stehenden Gewerbes an eLeben, und so soUte es auch bleiben. Dre Gemeindebehörden übe ?(": en doch die wirth- scbaftlirhen Bedürfnisse der Gemeinde beffer als die hö eren Ver- walrungsbebörden, und man sollte ihre Autonomie nicbt eschränken. Viel bedenklicher aber. sei Art. 8, dem er in der Fassung des Ent- wurfs ab olut nicht zustimmen könne. Die Bielefelder Leinenindustrie MAY i ren Absah schon s_eit Menschenaltern in einer Form, die nach rt. 8 verboten sein wurde. Hunderttausende seien mit ihrer
ntergan e eweibt wenn der rtike 3 werde. Der Antrag
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"Erhöhung dieser Arbeitslöbne zu
anzeu Existenz daran betbeili t, rYeYFamiLien wären dem e e
Kaniß re 42 gesetzlichen Schuß der „kateresienten für ihre
Lebenshaltung und Existenz an; bier werde durch die Gesetz _ebung die Existenz von Hunderttausenden kaltblütig prengegeben. Ue er die ganze Konsequenz der Vorlage fei mr Zeit noch „gar kein vollständiaesBild zu!. ewinoen; daß das Detailreisenc, zu eineeralamität für die öffentliche Si erbeit'geworden sei, dafür könne er in den Motiven der Vorlage
den. “ m-quxnsb _ er Lande sei die Leinen- „t . Md; „xn „' "SW H;" 180 nnen mit «u “en»rvon -» . n ** Klin tißt; das Wrikat sei
ein vorzügliches, enieße "Weltruf. Die Kuyd cbaft diert irmen gebe bis in , Loben Adel hinein. In dieselben Sckwier gkeiten gerietben die äbmascbinen- und Möbelfabrikation und d e Industrie der landwirtbscbaftlicben Maschinen. Wolle man den durch diesen Vorschlag schwer Geschädigten nicbt volle Gerechtigkeit widerfahren lassen, so möge man wenigstens eine Ueberxzangßzeit bewilligen, um ihnen den Uebergang zu einem andern Erwer e zu ermöglichen.
Hierauf wird ein Vertagungsantrag angenommen. Schluß 51/4 Uhr. Nächste Sitzung Diensta 1 Uhr (Besprechung der zur Währungsfrage abgegebenen Er lärung des Reichskanzlers und Fortseßung der eben abgebrochenen Berathung).
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.
16. Sißung vom 10. Februar 1896.
Ueber den Beginn der Sißung ist gestern berichtei worden.
Das Haus seßt die zweite Berathung des Staatshaus- halts-Etats für 1896/97 und zwar des Etats der IustYverwaltung fort.
ei den Einnahmen aus dem Arbeitsverdicnst der Gefangenen (1950000 «M) weist
Abg. Miserski (Pole), wie bereits mitgetheilt worden ist, auf die Konkurrenz bin, welche die Gefängnißarbeit dem Handwerk mache.
Justiz-Minister S ck) 6 n sted 1:
Meine Herren! Der Herr Abg. 131". Mizerski hat selbst zu- gegeben, daß es außerordentlich schwierig ist, die Notbwendigkeit einer angemessenen Beschäftigung der Gefangenen in Einklang zu bringen mit dem Interesse der Privatindustrie, welcher diese Gefangenen Kon- kurrenz machen. Die Klage ist ja nicht neu, fie ist ja wiederholt Vorgebracbt und eingehend erörtert, und zwar in dem Sinne, daß nicht in einer über das Maß des Erträglicben hinauSgchenden Weise Line solche Konkurrenz der Privatindustrie bereitet werde. Die Königliche Staatsregierung ist nach aUen Richtungen hin bemüht gewrsen, dieser Konkurrenz Schranken zu ziehen, soweit es in ihren Kräften liegt.
Wenn die Klage erhoben worden ist von dem Herrn Abg.MizerSki, daß die Arbeiten in den Gefängnissen an Unternebmrr zu viel zu niedrigen Preisen vergeben würden, so kann es von der Grfängniß- verwaltung selbst nur in hohem Maße bedauert werden, daß es ihr nicht gelingt, Höhere Preise zu erzielen, als fie tbatsächlicb gezahlt werden. Aber es würde, glaube ich, unrichtig sein, eine nackte Vergleichung anzufteÜen zwischen den Löhnen, die an Gefangene gezahlt werden, und den Arbeitslöhnen freier Arbeiter. Es kommt dabei eins ganze Reihe don Umständen in Betracht, die die Arbeitsleistung der Gefangrnen als minderwertbig erscheinen lassen. Darauf hat schon der Herr Abg. Mizerski hingewicsen, daß man es hier zu thun hat mit Arbeitcrn, die der nötbigen Vorschulung, der nötbigen Uebung entbehren. Es ist ferner in Betracht zu ziehen, daß ein sehr häufiger Wechsel in den für einen bcsiimmtkn ArbeitszWeig zur Verfügung gestellten Arbeitern fich zu doÜzieben pfiegt, daß ferner die Rücksicht auf die Gefängnißdißciplin für den Arbeitgeber erhebliche Erschwerungen bringt, die sr selbst- verständlicb bei seinem Angebot zu berücksichtigen bat. Thatsächlicb steht fest, daß die Konkurrenz zu den öffcntlichen Auöschrribungen und Vergebungcn der Arbeitskräfte der Gefängnisse eine außerordentlich geringe ist, und ViLÜLicht läßt sich daraus der Schluß zikhen, daß die Vortheile, die mit dcn scheinbar niedrigen Arbeitslöhncn der Gefangenen für die Unternehmer verbunden sind, doch diesen fachwer- ständigen Herren selbst nicht so groß erscheinen; sonst würde Es gewiß nicht der Fall sein, daß die Bewerbung um Gewährung von Arbeits- kräften eine so geringe ist.
Wenn der HerrAbg.1)r-. Mizerskigcsagt hat, die Vrrgebung drr Ar- beiten zu so niedrigen Säßen sei zurückzuführen auf die mangelnde Sach- kenntniß der Gcfängnißbeamtrn, und es sei in Erwägung zu ziehen, das; den Gefängnißverwaltungen technische Beirätbe zur Seite gegeben würden, die die gemachten Angebote zu prüfrn bättcn, so ist das ein der Erwägung nicht unwürdiger Gedanke und ich bin gern bereit, soweit die Iustizderwaltung dabei in Frage kommt, sie einer näheren Prüfung zu unterziehen. Das; dabei viel erzielt Werden könnte, glaube ich be- zweifeln zu soUen.
Daß übrigens die Staatsverwaltung fich bemübt, disser Konkurrénz das Nachtbeilige für die Priwatinduftrie zu nehmen, könnte ich noch aus Anordnungen des letztrn Jahres bkweiscn. Am 7. Oktober v. I. ist eine allgemeine Verfügung an die Ober-Staats- anwalte dahin ergangen, daß die Beschäftigung von Gefangenen mit Strickerri auf Strickmaschincn, weil über diese Konkurrenz die Privat. industrie fich erheblich beschwert bat, tbunlichst einzuschränken sei, daß von Neueinführung der Industrie da, Wo sie nicht brsteht, abzusehen ski und daß im übrigen in denjenigen Fällen, in welcbc'n eine Verwendung Von Gefangenen zum Zweck des Strickrns auf Maschinen für die Zu- kunft noch stattfindet, dahin zu wirken sei, daß die Höhe der von den Unternrhmern zu zahlenden Lohnsäyen zu dem Lohnsaße der freien Arbeiter in einem angemessenen Verhältniß steht. Sie erkennen daraus das Bestreben der Staatsregierung, für eine möglickyste sorgen. Zugleich schweben im Schoße der Königlichen Staatsregierung z. Z. noch Erwägungcn, ob nicht der Konkurrenz der Gefängnißindustrie gegen die Privat- industrie dadurch einigermaßen die Schärfe zu nehmen sei, daß die einzelnen Ressorts für verpflichtet erklärt werden, diejenigen in ihren Ressorts erforderlichen Gegenstände, die in Gefängnissen bergesteüt werden, unter gewissen Voraussetzungen natürlich, möglichst aus den Gefäng- nissen zu entnehmen, und deshalb die Thätigkeit der Gefängnisse für die Privatindustrie nach Möglichkeit einzuschränken. Diese Verhand- lungen sind noch nicht abgeschlossen; selbstverständlicb findet dieser Vorschlag auch erhebliche Bedenken, weil auch immer das Infereffe des Staats bei Vergebung der Lieferungen für staatliche Bedürfnisse berücksichtigt Werden muß und dieses nicht immer voll befriedigt werden kann, wenn diese Gegenstände aus den Gefängnissen bezogen werden, die insbesondere auch, wie schon Herr von Mizerski hervorgehoben hat, in Bezug auf die Qualität der Leistungen vielleicht nicht überall den Leistungen der Privatindustrie ebenbürtig sind.
Es ist ferner im August vorigen Jahres empfohlen worden im Interesse der in Iusiizgefängniffen bestehenden Webereien, daß die Gefängnißverwaltung akle Webereierzeugniffe, die in auskeichendem
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Maße in den Gefängnißwebereien bergeßellt werden können," an
Privatindustrie einzuschränken babe.
Endlich ift die Justizverwaltung überall bereit, Gefangene zu landwirtbschaftlickpen MeliorationSarbeiten abzugeben in gleicher Weise wie dies seitens des Ministeriums des Innern bereits angeordnet ist: Die Justizverwaltung stößt aber bei der Verwendyng der Gefangenen zu solchen Arbeitcn deshalb auf größere Schwierigkeiten, weil die Zahl der lang dauernden (Gefängnißstrafen bei ihr viel geringer ist und weil selbstverständlich die Gefängnißverwaltungen zu einer Arbeit im Freien, die eine strengere Aufsicht erfordert, die unter Umständen die DiSciplin zu lockern geeignet ist, nur solche Ge- fangenen heranziehen, die fich durch längere gute FührUng schon im Gefängnis; bewährt und einer derartigen Bevorzugung .. denn als solche wird das angesehen werden dürfen - sich würdig ge. macht haben. Im übrigen ist den Herren bekannt, daß nach der Vor. schrift des Geseycs eine Beschäftigung der Strafgefangenen im Freien nur mit ihrer eigenrn Zustimmung zulässig ist und dadurch eine ge- wisse Schranke für ihre Verwendung gegeben ist.
Ich glaube Hiernach, daß der Staatsregierung nicht der Vorwurf
gemacht werden kann, fie time nicbt aÜes, was in ihren Kräften steht,“
um den Beschwsrden der Industrie, insbesondere der Kleinindustrie, entgegenzukommen.
Ick darf noch erwähnen, daß überall dahin gestrebt wird, daß die Gefängnisse fich möglichst derjenigen Industrien enthalten, die in der näheren Umgebung bauptsächlich Gegenstand des Kleingewerbes und der Hausindustrie sind. Auch das läßt fich aber nicht vollständig durch- führrn, und es bleibt, wie gesagt, immer die große Sorge, für die die Gefängnißverwaltung auch verantwortlich ist, daß für angemessene Arbeit der Gefangensn im Interesse ihrer Erziehung und im Interesse ihres späteren Fortkommens gesorgt werden muß.
Auf die zum ersten Titel der AUSgaben: „(Hehalt des Ministers“ gcmacHlen, gleichfalls schon gestern mitgetheilten Bemcrkungen dcr Abgg. Brandenburg (Zentr) und von Eynern (nl,) erwidert der
Iustiz-Minister S ch 5 11 st ed t:
Ich nehme an und wünsche es, daß aus den Ausführungen der beiden Hrrren Vorredner sick) nicht etwa eine Kulturkampfdebatte ent- wickaln wird, welche die Harmonie, die sonst bei der Brbandlung des Iustiz-Etats zu brrrschen pflegt, in unerfreulicher Weise stören würds. Ich glaubs auch nicht, daß es die Absicht der beiden Herren gewesen ist, Lim'n derartigsn Kampf Von ULULM bier bcrdorzurufen.
Auf den Fal] Tbümmel einzugeben babe ich keine Veranlaffung. Ich glaube auch, die Ausführungen des Herrn Abg. Brandenburg dahin richtig derstandcn zu haben, daß er auf fie Eine Antwort von skiicn des Regierungstisches nicht erwartet. Es handelt sich um die Kritik eines richterlichc'n Urtbkils. Ick lehne rs grundsätzlich ab, wird über richterliche Urtheile zu äu-s-zern. (Bravo!) Ick) würde es für höchst bedenklich halten, wenn ich von meiner Strlle aus - es giebt Urthkile, die mir auch nicht zusagen -- mich auf eine Kritik solcher Urtbiile birr e'inlassen wollte. (Sehr richtig !) Ich werde das grundsäßlich für alle Zeiten ablebncn. Ich glaube, daß ich der Justiz dgmit viel besser dirne, und daß es ein viel größeres Unglück wäre, wénndon seiten drr böckzsten Syiße der Justiz der Versuch gemacht würde, die kritische Sonde an gerichtliche Urtbeile zu legrn, als wenn hier und da Urtbeilc vorkommen, die nicht jedermann gefallen und die den Beibciligten nicht überaÜ brauem sind.
Tbatsächlicb habe ich im übrigcn die Von dem Abg. don Eynrrn ausgrspwchcne Annahme zu bestätigen, daß, wenn in der Tbut in evangelischen Krcisrn grglaubt werdrn sOÜU', Cs sli Eine Anweisung crgangru, dlm Pastor Thümmcl besonders scharf auf die Fingrr zu sLth, daß eine solche Annahme lediglich ein Produkt einer freirn Pbanidfie ist, daß 81118 drrartige Anweisung nach keiner Richtung hin cribeilt ist.
Herr Abg. von Cynkrn hat dann allrrdjngéZ die mir etWas neue Behauptung aufgestellt, es sei in edangcliscben Kreisen die Meinung Verbreitet, daß in der Iustizderrvaltung eine Be- vorzugung der Katholike'n siattfindc. (Heiterkeit im Zentrum,) Mir ist eine derartige Aaffaffung bisher nicht entgegengetreten. (Hört! hört!) Ick) füblr mich abcr frei von der Bevvrzugung irgcnd eincr Konfrsfion bsi den ?lnsteüungen, die meinrr Be'stimmung unterliegkn, und ich glaube, daß meine bisbrrige Amtsführung für einen BMW in disser Richtung nach kkiner Srite bin irgend ritten Anlaß, irxind eine Unterlage gegeben hat. Ich bin zugleich in der Lage, dem Hina Abg. Von Eynsrn dix'jc'nige Statistik, die er gewünscht bat, schonjkßk zu gcbcn in Bezug auf die Vertheilung der Konfessionen in den RichtersteUen.
Der Prozentsaß der Katholiken in der Gesammtbedölkerung von Prrußen betrug, ach) abgesehen von der von Herrn von EMM zu Grunde gelegte'n Beschränkung auf die Männer, nach W Zählung Vom 1. Drzember 1890 34,3 0/0. Untcr den (tats- mäßig angesicÜten höheren Iustizbeamten befinden sich 23,50/0 Katholiken, unter den Beamten der fünften Rangklasse - das sind akso im wesentlichcn die Bramten erster Instanz: Landricbtek- Amtskicbter, Staatßanwalte -- nkbmen die Katholiken einen Prozent- saß ein von 24,4 0/0 (hört, hört! bei den Nationalliberalen); bei den Stelli'n der vierten Rangklasse: also Landgerichts-Direktoren, Ober- Landesgkrickpts-Räthe, Erste StaatSanwalte, beträgt das Verhältniß 18,3 0/0 (hört, hört! im Zentrum) und bei den Beamten der dritten Rangklasse, also Präsidenten und Ober-Staatsanwalte, haben die Katholiken einen Prozentsaß von 22 0/9.
Im großen Ganzen also entspricht die Vertheilung der Kon- fesfionrn dem Verhältniß auch der Iuftizbeamten in der Gesammtbeit- Nur bei den Beamten der vierten Rangklasse stehen die Katholiken um etwa 60/0 zurück gégen das Gesammtverhältniß. Meine Herren, daraus auf eine Zurückseßung der Katholiken schließen zu onen- würde nach meiner Meinung durchaus verfehlt sein. Diese Tbaisackpé erklärt sich zum nicht unerheblichen Theil daraus, daß in der Rhein- provinz die Zahl der katholischen Juristen eine ungewöhnlich große ist. Diese konkurrieren bei der Vescßung der höheren Steüen alls einem doppelten Grunde in verhältnißmäßig geringem Maße: einmal weil sie sich von ihrer schönen Heimatbsprovinz nicht trennen onen, und dann weil ißre Verwendung in anderen PW“ vinzen, da sie nur im rheinischen Rcchtögebiet ausßikblldet sind und ihre Erfahrungen gesammelt haben, doch vielfach auf Schwierigkeiten stößt und ihre Verwendbarkeit nicht eine so ""b““ schränkte ist, wie für die übrigen Richter im Bereich der preußisch Monarchie.
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artigen Gefängnissen zu beziehen und dadurch die Konkurrenz mit der ,
“gräube, daß die Zahlen, die ia: mitgetheilt herbe, zur an-
FBWbigung dienen werden, und daß ich nicht dem Vorwurf
Tageseßt sein werde: es ließe sich aus der Vertheilung in den höheren
Stellen auf eine Zurückseßung oder eine Bevorzugung der einen oder“
anderenKonfession sÖ-sießen. (Bravo!) “
(Hebelmer Ober-Iustiz-Rath Bierhaus: Die Gesammtzabl der Referendare ist von 3919 un Iabre1884 gesunken auf 2973 im
abr? 1892; dem entsprach ein Sinken der Zahl der Affefforen auf 1749 im Anfang 1896, aber jeßt zeigt sich wieder ein Stel en der Zabk der Referendare. Es werden etwa 500 jährli ge- hrauch 230 etwa werden für die Richter- und Staats- anwaltsstelken gebraucht, 150 wenden sich der Rechtöanwalt- schaft zu; die ubrigen gehen zur Regieruna und zu anderen Ver- waltungen über. Die Vermehrung der Strüen der Richter ist eine beträchtliche gewesen, und weiin aucb npch einige Jahre damit weiter vorgk angen werden „wird„ so lst doch diese Vermehrung eine vorüber- gehenße. Dann wrrd wieder eine Vsrschlechterung eintreten, zumal nicht mehr so viel Affefforen zur Rechtöanwaltschafi übergeben. Der Vorbereitunngienst der Referendare dauert durchschnittlich 4 Jahre 11 Monate 8„Tage. Bezüglich der ersten AnsteÜung der Affefforen sind die Verhaltnisseiebr verschieden. Die ungünstigen Amtsgerichte m den östlichen Prodmzen werden meist mit jüngeren Beamten beseßt. Es findet natürli eine besondere Berücksichtigung der Affeésoren statt, welche die große taatsprüfung besonders ut bestanden )aben; die AnsteÜung erfolgt" durrhscbnittlicb nach 5 abren 5 Monaten. Die ahlung der Draken tst aus'geseylichen Gründen bei den Justiz- Zsssfforen em; andere; a'ls ber den"Regierungs;Affefforen; es dürfen nur Diäten fur die Wirkirckye Beschaftigung gewahrt werden. Wann der Assessor die ersten Draken, erhalt, kann garnicht ermittelt werden, weil manchmal 5Zlssessoren, dix kurz Vor der definitiden Anstellung stehen, ohne, Diaten firxd,_ wahrend erst ernanntr Affefforen Diäten beziehen, weil sie beschaftigt werden. Die Höhe der Diäten beträgt 200 „ck monatlich.
Abg. Busch (kons.) spricht,sich gegcn die Wiedereinführung der Berufung aus. Man sollte [&ck& die? erste Instanz mit größeren Garantien umgeben. Man soüts eigentlich von der ersten Instanz mit den neuen Strahlen eine photographische Aufnahme machen, denn der erste Richter steht mehr unter dem erstrn Eindruck. Das Wiederaufnabmeverfgbren isi „ein jämmerlicher Notbbehelf; es ist durchaus geeignet, die Autorttat'der Gerichte zu untergraben. Wenn der Vkrurtbeilte nur die nöthtge Gérissenheit und einen gkei netkn Rechtsanwalt hat, dann Yann leicht ein Wiederaufnahmever abren herbeigefüert werden, wobxt die Belastungszeugen meist nichts mehr wissen, wahrend die Entlastungszeugen, meist gute Frrunde und Ver- wandte, in ,ibren Aussagen srbr bestimmt sind, sodaß schließlich der Richter zu einem non 11cxu0r kommt. Man soUte Line Entschädigung für Unsch1lldlg Verurtbetlle nur gewähren, wenn die Unschuld nach- gewiesen isi.
Iustiz-Ministcr Sch önst :: dt :
Msine Herren! Ich glaube, daß wir nach der gegenwärtigenSach- lage in eine Erörterung der Frage von der Erweiterung der Berufung und einer Neuregelung des Wicderaufnabmedrrfahrens doch hier in diesrm Hause nicht wirden Eintreten können. (Lebhafte Zustimmung im Zintrum und links.) Die verbündeten Regierungrn haben zu dieser Frage Stellung grnommsn in dem Entwurf, der grgsnwärtig der Beratbung des Reichßiags unterliegt. Die dsrbündrten Rogie- rungen haben in dem Entwurf anerkannt und in der Brgründung ausgsfübrf, das; insbesondere nach ihrer Auffassung das Wikder- aufnahmrderfubren der Verbesserung brdarf. Es ist, Wenn ich mich nicht irre, in der Begründung selbst auch der Satz ausgesprochen, daß nicht jede Frrisvrechung im WirderaufnameVerfabren einen Iustizmord darstellt, sondern daß disse Freisprechungcn vielfach auf eincr zwar wcsrntlicb anderen, abrr auch viel wenigkr zuverlässigen Grundlage erfolgen, als diejenige war, die zu dem ersten Uribeil geführt hat. Die Bundesregierungen haben also eine ganz bestimmte Stellung zu dicser Frage eingenommen. Gegenwäréig unterliegt die Frage der Berathung und Entscheidung des Reichstags; wie dieser fich dazu ste'Üe'n wird, läßt sich mit Zuver- lässigkeit noch nicht übersehen. Aber ich glaube, es würde den parla- mentarischen Gewvbnbeiten nicht entsprechen, wsnn ich schon jkßt, auch nur andeutungswcise, mick) darübrr audsprrcbcn Wollte, wir, falls die Vorlage drr Rrichsrc'girrung abgrlebnt oder erheblich verändert wird im Reichstag, wie dann die vkrbündeten Regierungen und speziel] innerhalb derselben die preußische Rrgierung sich dazu sieüen werden. Ich würde eine derartige Erklärung Hier für derfrübt
haken; sir würde auch über meine Brfngniffr, da ick) hier nicht als Ressort-Minister, sondern als Mitglied des Staats-Ministeriums zu reden hätte, hinausgebkn. (Zustimmung.)
Abg. Willebrand (Zenta) bcfiirworirt eine Besserstellung der Kanzlisten und Kanzleigybilscn, dkren Lokon durch die neue Kanzlei- ordnun beeinträchtigt sei, die auch eine dauernde Aufteilung be- an pru n.
Justiz-Minister S ch önstcd t:
Mkine Herren! Ick habe zu drm bewährten Arbeitsrifer und der Leistungßfäbigkeit dieses hdhkn Hausss und seiner Kommissionen das Vertrauen, das; die Vorliegendcn Petitionrn der Lobnschreiber um eine Vrrbeffkrung ihrer Lage auch im Hinblick auf die berechtigten Sympathien, die der Stand der Lobnschreiber hier in diesem Hause findet, so rechtzeitig zur Erledigung grlangen werden, daß wir in eine ein- gehende Prüfung dieser Fragc nach Erstattung des Berichts der Petitions- kommission rechtzeitig gelangen werden. Ich glaubemicb daher für heute eines Eingebens auf die Von Herrn Abg. Willebrand dorgcbrachtc'n Einzelheiten enthalten zu können. Ich will nur eins bcmerken: richtig ist,. daß ich die neue Kanzleiordnung im wksentlichcn fertig vorgefunden habe. Sie ist nicht das Kind meincs Hrrzens, und ich kk"!!! sagen, daß es mir Linigermaßcn schwrr gewordsn ist, meine Unterschrift dazu zu geben, weil ich die Tragweite der nruen Béstim- mungen nicht voÜständig zu übrrsehen vkrmocbte. Ich kann binzu- WM, daß die Veränderungen, die die nin? Kanzseiordnung gegen das frübkre Kanzleiregiment gebracht hat , im wesentlichen der- anlaßt waren durch die Erinnerungen der Ober-Rechnungskammer, glaube ich, daß die Kanzleigehilfen in der Iustizderwaltung erheblich bes?! gestellt seien als in anderen Ressorts, daß don ihnen geringere Lkiftungen verlangt würden, und daß es fich nicht rechtfertigen lasse, in verschiedenen Refforts derartigc Unterschiede ausrrcbt zu erhalten, * daß ferner aber mitbestimmend für die Aenderungen im Gebiet des Formularschrcibens die Erkenntnis; war, daß die Formularsachen sebr boch eknßesäßäszt waren und sich daraus sebr zahlreiche Klagen derjenigen K“Uzleigehilfen ergaben, die mit Glattschriften beschäftigt wurden, bat eine Bevorzugung derjenigen, die überwiegend Formulararbeiten ju erledigen hätten, und ein AuMleich in dieser Beziehung ließ sich "icht herstellen.
Wenn nun der Herr Abg. Willebrand gesagt hat, es würde nabe MWM haben, die Sätze für Glattschriften zu erhöhen und dadurch diesen Au8gleich zu finden, so würde diese Auffaffung von seiten der
Veitreter des Finanzre orts laude i ni t 0 ne weiteres ad tiert WMW. is ,s ch, cb b op
Meine Herren, ich habe gesagt, daß ich die Tragwein der Be- stimmungen der neuen Kanzleiordnung nicht zu übersehen vermochte. Ick übersebe sie aus!, in diesem Augenblick nicht. Ick; habe de'Wgen schon vor einiger Zeit Veranlassung genommen, die Herren Ober-Landes- gerichts-Präfidenten zu einer Berichterstaitung darüber aufzufordern, wie dieneueKanzleiordnung sich in der Praxis bewährt. Diesen Berichten sehe ich nach Abschluß des Etatsjabres, nach dem 1. April entgegen, dann wird sich das Material für die Beurtheilung der Frage ergeben. Ich darf mir gestatten, den Schlußsaß der in dieser Richtung erlaffenen Verfügung den Herren vorzulesen; er lautet dahin:
Endlich onen Euer Hochwobsgeboren sich auch über die wirth- fchaftliche und soziale Lage der Kanzleigebilfen im aÜgemeinen äußern. Gegenüber den vielfachen, von den Lohnschreibern erhobenen Beschwerden wird daran festzuhalten sein, daß einerseiis der Staat keinen Anlaß hat, lediglich aus Rücksicht auf die Kanzleigehilfen Leistungen zu überneßmen, die dem Werthe der gelieferten Arbeiten nicht entsprechen, daß aber andererseitsdüberall da, wo die Zystiz- verwaltung Kanzleigrßilfen zu beschäftigen hat, ihnen auch bei dem nöthigen Fleiße die Existenzmöglichkeit gewahrt bleiben muß.
Ich habe darin die Gesichtspunkte zum Ausdruck gebracht, die für die Justizverwaltung in dieser Frage maßgebend sind.
Nun hat der Herr Abg. Willebrand als einen der lebhaftesten Wünsche der Kanzleigebilfen bier vorgebracht, daß auch bei den Amis- gerichten eine etatsmäßige Anstellung solcher Lohnschreiber stattfinden möge. Die Schwierigkeiten, die dieser Anstellung entgegenstehen, hat aber der Abg. Willebrand auch selbst schon berdorgeboben; ich glaube nur, daß er den Punkt nicht genügend berücksichtigt hat, wie die Konkurrenz der Militäranwärter fick) fühlbar machen würde für die gegenwärtigen Lohnschreiber. Der Herr Abg. WiÜebrand geht Von der Ansicht aus, das; ja, wenn auch das Vorrecht der Militäranwärter auf Berücksichtigung bei etatßmäßigen An- stellungen vorausfichtlich nicht eingeschränkt werden könne, weil die Militärverwaltung sich dem ohne Zweifel widersetzen würde, doch in- direkt für die Priyatscbreiber ein Vortheil sich dann ergeben würde, Wenn Militäranwärter sich um solche ausgeschriebenen Stellen nicbt bewerben würden. Die Thatsache würde richtig sein; aber ich glaube, die Erfahrungen, die der Herr Abg. Willebrand erwäßnt hat, sind für den vorliegenden Fal] nicht zutreffend. Es ist ja richtig: für die Kanzleigebilfensteüen, wie wir sie jeßt haben, für die Lohnsckyreiberfteüen, für die auch an erster Stelle die Militär- anwärter zu berücksichtigen sein würdrn, melden sich Militäranwärter nur in schr geringer Zahl, und sie faUrn deshalb fast immer den Zivilanwärtern zu. Das würde sich sofort ändern, Wenn diese Stellen in wirklich eiatSmäßige Kanzleigebilfssiellen Verwandelt werden. Die bidherige Erfahrung zeigt, daß da, w:) Kanzleistellsn bei den Landgerichten und den Höheren Behörden ausgeschriebsn werden, es an Bewerbungen arts dem Kreise der Militär- anwärter nicbt fehlt, daß sie ohne (1116 Aanahmcn mit Militäranwärtern beseyt Werden können und auch beseßt werden müssen. Der Erfolg, den der Herr Abg. Willebrand Von einer solchen Einrichtung sicb Verspricbt, würde daher, glaube ich, der umgekehrte sein. Es würde ciner großcn Zahl von Pridatleuten, die gegenwärtig eins, wenn auck) nur bescheidene Existenz als Lohnscbreiber finden, die Existcnzmöglichkkit genommen Werden dadurch, daß ein großer Theil dieser Stellen in die Hände der Militäranwärter übergeht. Den Gesichtspunkt bitte ich bei der weiteren Erörterung und Erwägung diesrr Frage nicht aus den Augen zu lassen. Daß ich im übrißen mit den besten Wünschen und mit dem besten Willen den berechtigten Ansprüchen der Kanzleigehilfen entgegenzukommen bereit bin, soweit LÖ in meinen Kräftsn liegt und soweit ich übrr die finanzielle Seite dieser Sache zu bestimmen Habe, brauche ich Ihnen nicht zu versichern. (Brady!)
Abg. von Waldow (ions) bemängelt, daß den Amtsvorstehern niémals Mittheilung gemacht wird von drn Entscheidungen der Ge- richte über den Widerspruch ge en ortspolizeilicbe Strafen, damit die Ortspolizei fich mit ibrrn nordnungen danach richten kann und
SteÜung nehmen _kann'zu dem gerichtlichen Urtbeil. Auch sollten die Staatöanwastc nicht immer die Amtövorsteher zu Untersuchungsn
heranziehen.
Justiz:Minister S ck 6 n st e di:
Meine Herren! Der Von dem Herrn Abg. don Waldow zuerst auSgesprochene Wunsch bat gewiß vom Standpunkt der Amtödorsteher aus seine volle Berechtigung. Ich gelbe zu, daß für die Amtsvorsteher ein lebhaftes Interesse besteht, zu erfahren, welches Schicksal die von ihnen erlassenen und demnächst durch Widerspruch angefochtenen Strafverfügungen gehabt haben. Nach drn bestehenden Vorschriften erfahren die Ortspolizeibehörden und die Amtsvorsteher von den grrichtlich erfolgenden Verurtheilungkn nur insow-Zit von Amtöwegen etwas, als es sich um Vergeben und Vcrbrecben handelt, nicht aber, wenn es sich um Uebrriretungen handelt, und diese bilden doch die große Mehrheit, in denen es zum Erlaß orispolizeilicher Strafen kommt. Auf der anderen Seite stsbt aber mit der Erfüllung des Wunsches des Herrn Abg. von Waldow eine recht erhebliche Vermehrung dcs Schreibwerks in Verbindung, und ich glaube, daß hier in diesem Hause aÜc Parteien darin einig sind, daß einer Vermehrung des Schreibwerks möglichst entgegengetreten werden muß. Ich1ese wenigstens alle Tage Klagen in den öffentlichen Blättern und höre es auch in anderen Kreisrn, daß viel zu viel geschrieben würde, und ohne bedeutende Zunahme des Schreibwerks würden sick) diese Mittheilungen in den sehr zahlreichen Uebertretungsfällen nicht machen laffen. Ick) bin bereit, in die Erwägung der Frage einzutreten, ob dem Wunsche Erfüllung gewährt werden kann.
Wenn dann der Herr Abg. don Waldow weiter hervorgehoben hat, daß die Herren AmtSVorsteher nicht in der Lage wären, ihre eigene Auffaffung von den Sachen, in denen sie Strafverfügungen erlassen haben, zur Geltung zu bringen dem Gerichte gegenüber, so glaubeich, würde die Möglichkeit den Herren dadurch gegeben sein, daß sie in den Sachen, die insbesondere fachliches Interesse bieten, und von denen sie glauben, fie werden nicht richtig von seiten des zu- ständigrn Gerichts in ihren tbatsäcblichen Unterlagen beurtbeilt werden, daß sie sich dann mit dem Amtöanwalt rechtzeitig in Verbindung setzen und ihm sofort die nötbigen Informationen geben. Einen anderen Weg wüßte ich nicht. Mit demAugenblick, meine Herren, wo die Sache in die Hände des Gerichts gelangt, scheidet der Amtövvrfteber aus; der Amtsanwalt bat die Vertretung vom Standpunkt des öffentlichen Interesses aus„ und vielleicht würde es in vielen Fällen mit erheblicher Mübewaltung nicht verbunden sein, wenn bei Einrsicbung der Akten an das Gericht der Amts- vorsteher gleich ein paar erläuternde Bemerkungen machte, die den
Amtßanwalt * in die Lag? ießten, auf eine richtigeBemktkeik „ » zuwirken. Ick möchte den Herren empfehlen, diesen Weg einmal zu “' versuchen. _- Was die Klage über dk“,- übermäßige Inanspruchnahme der Amts- vorsteber seitens der Staatöanwaltschaft und der Gerichte angeht, so ist diese Klage nicht neu. Sie ist schon im Vorigen Jahre hier und auch im Herrenhause erhoben wvrden und, wenn ich mich recht erinnere, hat sich der damalige Minister des Innern bereit erklärt, mit dem Iustiz-Minifter in Verbindung zu treten. Darauf habe ich vergebens gewartet; eine Mittheilung ist mir nicht zugegangen, und meinerseits . einzutreten für die Interessen der AmtSvorfteber babe ich Bedenken tragen müssen, weil das Interesse derselben nicht zusammenfäüt mit dem der Justiz. Die Justiz ist in der That schwer in der Lage, der Ver- mittelung und Mitwirkung der Amtövorfteher in diesen Sachen zu entbehren. Ueber welche Organe verfügt sie sonst? Sie kann sich an die Gendarmen wenden, die doch zum größten Theil nicht in der Lage sind, zuderläsfige Protokolle aufzunehmen. Ganz wesentlich fälLt dabei noch der andere Gesichtspunkt in Betracht, daß, wenn auf die Mit- wirkung der Amtsvorsteher in größerem Umfange verzichtet wird, fich mit Norhwendigkeit daraus eine größere Belastung des Publikums ergeben würde; denn es würde dann oft unausbleiblicb sein, die Personen, um derrn Vernehmung jest die Amtsvorsteher ersucht werden, zur gerichtlichen Vernkbmung an den weitgelegenm Sitz des Amtßgerichts zu laden. Ich fürchte sehr, daß das größere Beschwerden zur Folge Haben würde, als die an sich nicht unberechtigten Beschwerden, daß die Amtsvorsteher in vielen Dingen infolge der neuen Verwaltungs- und Iusiizeinrichtungen belaslet werden. Ich möchte appellieren an die bewährte Opferwiüigkeit der Herren, daß sie soviel wie möglich den Anforderungen der Gerichte und Staatßanwaltschaften auch fernerhin entgegenkommen. Ich selbst bin bereit - und das ist auch früher geschehen - den Staatßanwalten und Gerichten zu empfehlen, daß sie nach Möglichkeit die Ersuchen an die Herren Amtsvorsteher beschränken. VoÜständig darauf zu verzichten, würde ohne Gefährdung anderer Interessen kaum möglich sein.
Abg. Freiherr von Eynatten (Zentr.): Die Beschwerde- kommisfion des Herrn von Eynern scheint ja recht ftott an der Arbeit zu sein. Der Etat weist wieder eine erhebliche Vermehrung der Richterinnen auf, aber diese Vermehrung wird die Arbeits- belastung noch nicht hinreichend vermindern. Die fortschreitende Be- völkerun Szunabme müffen wir bei der Vermehrung der Richter nicht an er Acht laffrn. Redner empfiehlt zur Abhilfe die Rückkehr zu einer möglichst Einfachen Rechtspflege und die Verminderun des Schreibwerks. Die Generalakten find so angewachsen, daß kein R chter sie mehr beherrschen kant). Eine Geschäftsbelastung der Richter ent- springt aus der Kompliziertheit des Verfahrens; es müsse eine Ver- einfachung der Subhastatiquordnung und des Mahnverfahrens herbei- geführt werden., Die Justizverwaltung übernimmt als Mädchen für Alles die Ausbildung der jungen Juristen, die anderen Verwaltun en nehmen ihr dann die besten Kräfte weg. Die Scheidung zwi! en Justiz und Vérwaltung soUte sofort nach dem Referendarexamen eintreten. Die Justizverwaltung sollte nicht mehr Referendare cm- nebmen, als sie ausbilden kann.
Justiz-Minister S ch "6 n | e d t:
Meine Herren! Die B€schWerden über zu viel Schreibwerk bei den Behörden babe ich ja schon Vorhin erwähnt. Ich kann meiner- seits nur bemerken, daß von der Zentralstelle aus alles geschieht, was möglich ist, um das Schreibwerk zu vermindern. Ich darf in dieser Beziehung an die Verfügung erinnern, die ich bald nach meinem Eintritt in mein gegenwärtiges Amt erlaffen habe und die allgemein bekannt geworden ist. Ich darf hinzuseykn, daß iyzwiscben den Herren Ober-LandeSgerichts-Präsidenten und den sonstigen Justizbehörden eine Reihe don Anregungen gegeben ist, die möglicherweise zu einer weiteren Verminderung des Schreibwrrks führen könnten, und daß ich vor nicht langer Zeit den Gerichtsbebörden eine vortreffliche Schrift, die vielen Von Ihnen bekannt sein wird, nämlich die des Hrrrn Ministerial- Direktors Rothe „Ueber den Kanzleifiil“ hade zugeben [affen und sie auf die darin cnthaltenen überaus wertbvollen und nützlichen Winke hingewiesen habe, und ich hoffe, daß das nicht ganz ohne Erfolg
sein wird. . Die don Herrn Freiherrn don Eynatten erhobenen Klagen über Ueber-
bürdung der Iustizverwaltung durch den starken Andrang von Referendaren schlägt in Ein Gebiet, das uns wohl demnächst beschäftigen wird, und zwar bei Gelegenheit drs Geseßes über die Einführung von Dirnstalterszulagrn für die richterlichen und höheren Iustizbeamten, und in Verbindung damit werden wir auch Gelegenheit haben, der Frage näher zu tretcn, wie einem übermäßigen Andrang zum Justi]- dienst vorgebeugt werden könne. Ich darf wohl die Bitte aussprechen, das; bis dahin diese Frage zurückgesteüt wird.
Abg. Brandenburg (Zentr.) protestiert dagegen, daß Abg. yon Eynrrn seine Rede an des Redners durchaus nicht provokatorische Aeußerungen angeknüpft babe.
Abg. Dr. Porsch, (anir.): Die Klagen des Herrn von Eynern können nicht ohne Widerspruck) bleiben. Er bat eine thatsäcbliche ziffermäßige Unterlage für seine Beunruhigung nicht beigebracht; er sprach don Gefühlen, hat aber vergessen, daß er unsere Gefühle nicht
escbont bat. Bei der Zahl der Studierenden hat man die evange- Fischen Theologen alle eingerechnet, die katholischen nicht; man hätte sich an die Iuristcn allein halten sollen. Zurufdes Abg. von Eynern: Habe ich gethan!) Katholische Ri ter wollen garnicht in evangelische Gegendkn, aber einflußreiche „Stellen, haben es zu verhindern ewußt, das; katholische Richter in katholische Gegenden kommen. ie vom Minister angeführten Zahlen zeigen, daß die Zentralstelle bemüht ist, Parität walten zu lassen. Der Minister bat die Kritik richterlicher Urtbeile abgelehnt; einzelne Urtbeile sollten nicht erörtert werden; der Stuhl des Richters sollte über dem Streit der Parteien stehen“ das ist aber nicht immer der all. Cin erkennender Richter Bat neulich das Zentrum wegen einer Stellung zum ,Umsturzgeseß als eine nicht taatSerbaltende artei bezeichnet. , Die Iudtkatur aus § 166 des trafgeseßbuchk at eine bedaueritcbe Entwickelung genommen, entgegegese t der bei den MajestätsbeletdigunFn. ier verfährt man sebr s arf, dort sehr milde, obgleich es ch do auch um ktwas Zartes und Empfind- liches „handelt. § 166 _wirkt nicht mehr sehr eins neidend; die katholtscbe Kirche kiinnte ibn entbehren, wenn nicht die ücksicht au die anderen Konfexsionen mitspräcbe. Was würde Herr Tbümm erst sagen, Wenn 15 166 nicht mehr bestände! Das Auftreten des errn Tbummel, ollie auch Herr von Eynern mißbilligen. Solche chamlosen Angriffe auf die katholische Kirche . . . (Laeken bei den Nationalliberalen.) Verstehen Sie denn nicht, daß man darüber entru tet sein kann? In Breslau bat er vor 2000 Leuten gesprochen; der atbolischen Preffe wurde der utritt nicht gestattet. Als die „Schlei. VolkSzi .“ trotzdem einen * ericbt brachte, sprach man von Dequnzigtion un Spionieren. Er sprach nicht etwa in polemische: Weise aber Tagesfra en, sondern von unserem inner en NMUN Leben, von der Lan erei bei der Messe :e. Eine éokhe MUZ, ? Beschimpfung bat wobl auch in evangelif en Krei en _En ' hervorgerufen. Wenn Herr Tbümmel aucb rei esprochen i geradk- feriigt ist er nicht worden, und ein Märtyur is? er auch n t.