.. „HWR “FBM“. . . u T n n ona wwe erpege ; rWe EinzelZeiten in ihnen kennen,
ia»! ck33; des alten
25ste bis 50s1e Korn gewä rt haben: aber freilich weit unter 200sten Korns zurückbleibt.
Rindern, daneben kommen Ziegen und
unserer Tafeln betreffen auch die Fütterung“ der . Die Verwaltung der einzelnen Städte und ihrer Tempel mird
efüLrt, die dem König Untergeben gl), aß auch eine Prinzessin einmql als ein solcher Patesi genannt wird. Die Priester und die
von sogenannten Patcsi sind; es ist bemerkenswert
Beamten,
würdi e Tafel
davon unter Anderen an einem
15 Mann beim Köni ienst zu leisten, 8 Mann mit dem SZiff nach Nina.
Im Ganzen sind 95 verwendet und nur 25 blieben zurück,
„die nicht aus der Stadt gegangen sind“.
*Im Verein für deutsches Kunstgewerbe hielt am Mitt- woch Abend Herr Professor Dr. Lichtwark, Direktor der Kunsthakle in Hamburg, einen Vortrag über „die Medaille einst und jeßt; ihre (Geschichte, ihre Technik, ihre Zukunft“. so etwa führte der Vor- die bisher nur band- werklicb gepflegt wvrden ieien: Das Plakat, den Tapetendruck, die Maler- Aucb die Medaiüe sei erst seit 1870 von Pariser Künstlern in harter Arbeit der Kunst neu erobert worden, unabhängig von der die auf demselben Wege Zunächst hätten einige bedeutende französische Bildhauer durch ihre modernen Porträtmedaillons die Diese Meister selbst und neben ihnen einige künstlerische Medgilleure, wie Chaplain, R91!) und Andere hättrn die Medaille mit poetischer Erfindung und Stimmung erfüÜt und Graveurmedaillen blanken Rundes, unerfreulicb ab- und Hintkr rund zu einem schönen Ganzkn verarbeite; statt der pedantiscben Druck?! statt des erhabenen ?ders, der nur bei Fä ?. babe fich in Frankreich für die Medaiüe und neuerdin
Kunst unseres Jahrhunderts erarbeitet babe, tragende aus, dringe jeyt in manche Gebiete,
radierung und Anderes.
Medaillenkunst der italienischen Renaissance, zu höchster Blütbe gclangt War.
neue Richtun vorbereitet.
künstlerischen
gkgeben: statt des
Kopf hart und das Komposition
ihr im „ Gegensa „ zu déi“: emen reizvollixn til von dem sich der
seße, ein Weiches Relief,
frei behandelte Buchstaben; ' Münzen berechtigt sei, eine frei auslaufende
Münze durchgerungen. Wenn auch wir unsere Medai
rischem Inhalt erfüllen Wollten, so sei es erforderlich, eine eigene deutsche Der Vortrag wurde durch Arbeiten fran- zösischer Künstler und einige deutsche MedaiÜen von Reinb. Vegas, 21. Vogel und Anderen
Richtung berauSzubilden.
F. Schaper, A. Scharff, G. Schiuer, erläutekk.
“ Aus Leipzig vom gestrigen Tage wird daß Ableben des Lehrers der Bildhauerkunst an der dortigen Königlichen
Akademie und Direktors des städtisch€n Kunstgewerbe-Museums, Pro- Melchior Anton Zur Straßen,
feffors Zur Straßen! gemsldrt. , „ geboren am 28. Dezember 1832 zu Munster lernte seit 1850 bei dem Bildhauer Imhof
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vom 28. Februar, Moraens.
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Belmullet. . Aberdeen . . Christiansund Kopenhagen. Stockholm . «Mah ' er urg Moskau . . .
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beiter bedeckt wolkig halb bed. bedeckß) Schnee Duni beds t bedeckt Regen bedeckt bedeckt bedeckt wolkig Schnee bedeckt Dunst Reßen wo kenlos wolkenlos
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768 761 767 766 766 763 759 764 762
772-
. . . . 763
est . . . , 763
1) Nachis Schnee. Uebersicht der Witterung.
Die barometriscbe Dc ression, welche gestern nörd- lich von Schottland ag. ist ostwärts nach dem mittleren Norwegen fortgeschritten, während ein
ochdruckgebiet über Südwesi-Europa sich aus ebildet
at. ' Dementsprechend sind über Zentral- uropa westliche Winde eingetreten, unter deren Einfluß“ die Temperatur erheblich gestiegen ist. In Deutschland YZ 'das Wetter vorwie end trübe bei normalen ärmeverbältniffen; viel ach ift Regen oder Schnee efalLen, jedoch nur in gerin er Menge. Die West- ßälfte Deutschlands ist froiftei. im Osten herrscht noch leichter rost. Feuchte, milde Witterung dem-
ä t w i li . * _ :: chf ahrs en ck Deutsche Seewarte. _":
Theater.
“»“; UUWp-kaQWQ-o wc-owwws-wp OWL." DUWOSWWWW WWOSWWOO
em der Temyekvé 3' kam wir lernen aucé die für die Beu ' abyloniens von Interesse sind. __ aus den Tafeln, die die Aus aat und Ernte verzeichnen,. 5erechnen, daß die babylonischen ; elder im Durchschmti das ein reicher Ertrag, der erodot's fabelhafter Angabe des
Die Viehherden bestehen überwiegend aus Schafen und Esel vor, und zwei
Soldaten und Arbeiter der Tempel beziehen ihren gesammten Leben-ZUnterhalt aus dem Permogen der Heil) thumer, m deren Diensten ste siehen; wie ste m ihrer Thätxg eit von Verwaltungsweßen kontroliert werden, lehrt uns eme merk-
es Fundes die über die Verwendung zweier Mann chaften von je 60Mann (unter dem Hauptmann Luscha- masck) und dem Hauptmann Schizibarra) berichtet. Es bestimmten Tage „aUSgesandt: 1 Mann zu dem Bewäs erungskanal des Königs Dungi,
zum Tode desselben ( . u begeben. ,
So läßt ?ILÖ' 5 teller Rauch s.
* 1a feld von Köni rä ,
BZN? ffür das BeH ne?
bis 1875 wirkte er
schule Tu
Tempelhunde.
Fries und zehn Freistatuen.
Schülerin des Herrn am Mittwoch im Konzertsaal, vor die Oeffentlichkeit. linda" „Mio Euro 56116“ Stimme erkennen, muß sich Vortrag nocb mkbr eignen;
find
zu Gehör.
Was die
umfangreiche infolge einer
und
klangvoUe vielleicht
gestern, etwas scharf
Piöcen von Gade, aünstige Aufnahme fanden.
setzung zur Aufführun : Bulß; Rebecca: Frl. eins;
Dieser_Stil 5 «"ck f.!“ 17" Alba: Herr Molenar;
erizer. (welle unter Leiiun gebracht (Anfang 7 U r).
Kunst- Tizian“ von Benno
in Westfalen, in Köln und
Oper in 4 Akten von Arthur Sullivan. N'acb Walter Scott's gleichnamigem Roman bxarbcitet von Julian Sturgis, deutsch Von H. Wittmann. Ju Scene geset vom Ober-Regiffeur Tetzlaff, Dekorative Einri tung vom Ober-Jnsvektor Brandt. Dirigent: Ka ellmeister ])r. Muck. Anfang 7x Uhr.
Schauspiel aus. 60. Vorstkllung. E mont. Trauerspiel in5Aufzügen Von Wolfgang von oetbe. Musik von Ludwig van Beethoven. In'Scene gxseßt vom Ober-Regiffeur Max Grube. Dirigent: Kapellmeister Weingartner. Anfang 7 Uhr.
Sonntag: Opernhaus. 55. Vorstellung. Die Nürnber er Puppe. Komische Oper in 1Akt von A. ldam. Text don Leuven und A. yon Beauplau. Deutsch von Ernst Pasqué. _ - Laurin. Phantastischer; Bauer in 3 Aufzuaen (6 Bildern), nach einer Dichiun Emil Taubert's, von Emil Graeb. Musik von ' oriß MoIzkowski.
Anfang 7? Ubr. Schauspielhaus. 61. Vorstellung. Die kranke eit. Lustspiel in 4 Aufzügen von Richard
kowronnek. Anfang 711 Uhr.
Deutsüxes Theater. Sonnabend: Die Jüdin
von Toledo. Anfang 7? Uhr. Sonntag, Nachmittags R Uhr: Die Weber. _ Abends 7T Uhr: König Heinrich der Vierte. Montag: Romeo und Julia.
...-
Berliner Theater. Sonnabend: Der Pfarrer von Kirchseld. Anfang 71 Uhr.
Sonniaa, Nachmittags 2 Uhr: Faust. - Abends 711 Uhr: König Heinrich.
Montag: König Heinrith.
Wessing - Theater. Sonnabend: Jungfer
mmergrüu. (Hedwig Niemann als (Haft.) _
FMK: Der Junge von Hennersdorf. Anfang 1'.
Sonntag. Nachmitta s 3 Uhr: Zu volkstbümlichen Preisen: Comtesse nckerl. - Abetids 711 Uhr: an fer Immer rüu. (Hedwig Niemann als astZ - Hierauf: er Junge von Hennersdorf. Montag: Zum 50. Male: Comtesse Guckerl.
Residenz - Theater. Direktion: Sigmund Laufenburg. Sonnabend: Hotel zum Freihafen. (Musee! 1111 [„ihre Qekauxo.) Schwank in 3 Akten von Georges Feydeau, überseßv und bearbeitet von Benno Jacobson. Anfang 711 mn, [) Sonntag und folgende Tage: Hotel zum Frei-
a en..
Friedrich - Wilhelmaüdtisthes Theater. Cbauffeeftr e 25-26
* Kön i e §chaus iele. Sonnabend: Opern- haus. Y ckZwri'tellmig.p Jvauhoe. Romantische
Sonnabend: Mit gro rtiger Äusäattung an Kostümen, . Dekorationen und Requisiten: Der
Rumiko Alesia 857) blieb '“ Von dort kehrte er 186 zurück und bezog das: alige Bis 1870 vollendete er *die Gruppe des Kaisers ilbelm ]. „Und. „des. RMFFWM Friedrich Wilhelm auf dem erner
atbbaus und Anderes. Von 1870 als- Lehrer an der Königlichen Kunst- Nürnberg und folgte dann einem Ruf an die Leipziger Akadem e. wo er auch die Leitung des Kunstgewerbe-Museums über- nahm. Dort fertigte er eine Giebelgruppe für das Vabanfögebäude in. Gera, ferner .für Leipzig das Frontispiz des Haupi ostgebaudes, die Statuen von Rembrandt und Rubens im Museum bilder Friedrich's des Streitbaren, Mori ' von Sachsen, Goethe's und Lessin 's für-die Univerfitäts-Bibliotbe . Linz ( ber-Oesterreich) schuf er im Jahre 1886 einen 110 m langen
Theater und Musik.
Konzerte.
Zwei jugendliche Künstlerinnen: I o b a n n a Ca r | e n (Sopran), O. EichberÉ, und Margarethe Ferse n -
beim (Klavier), bei Herrn Profe or Gernsheim ausgebildet, traten
Erstere ließ in Händel's eine klan voÜe,
Lebendigkeit diese Eigenschaften blieben besonders bei den Liedern von Schubert, Weber und Anderen zu wünschen. s113t eine weit entwickelte technische Fertigkeit und brachte Präludium und Fuge in „4411011 51211 Bacb-Liszt und Schumann's „Kreisleriana“, abgesehen von einigen Harten des Anschlags, in recht gelungener Weise
Gestern gab die hier nicht mehr unbekannte Konzertsängerin Katharina Lan e im Saal B mit sechs beliebten iedern von Brahms eröffnete, denen noch mehrrre yon Hugo Wolf und Jensen folgten. Mezzosopranstimme, die
klan ; jedoch erweckte der feinfühlige Vortrag der Hübschrn Lieder . erborgenheii' und .Er ist's)" don Wolf, und „Meine Lieb? ist grün" von Brahms lebhaften Applaus. Violinist Max „Dimmer unterstüßte SVendsen undSchumann, welcbe gleichfalls eine Sem Spiel ließ sorgfältig geschulte Trebnif und musikalischks Verständnis; erkennen.
Im Königlichen Opernbause „Idanboe“ unter Kapellmeister Or. Iwanboe: Herr Sylva; .. & ROWena: Frl. Weiß. chr11t Jm Königlichen Schauspielhause wird morgen Goetbcis „E mont“ mit Herrn Matkowsky in der Titelrolle gegeben. übrigen lautet die Bess ung: Oranien: Herr lärchen: Fräulein Lindner; Brackenburg: Herr Purscbian: arma: Frau Stollberg; MacchiaVell: Herr Arndt; Die Musik von L. van Beethoven wird von der Königlichen des Kapellmeisters Weingartner zu Gehör
Das Lessing-Tbeater bereitet als qächsie Novität das_ “1,13 dem Verlinkt Künstlerleben geschöpfte iünfakttge Schauspiel .Fraulem Jacobson vor. den 8. März, zur ersten Aufführuna gelangen. wird Fräulein Paula Wirth ihr Gastspiel foxtseßen. "
Das Schiller-Tbeater Veranstaltet am Sonntag. den ]. Marz, im Bürgersaale des Rathbauses einen
nach Berlin, wo-«xew ; is:"-
..um sich dann na -)-Nom* kompo- . KlavierbrÉlxitung Schiüer- béaters
AUM?“ Den
28 große Porträtmedaillons in
zunächst namens
owie die Stand-
Für das neue Museum in Aenderungen unt
zwischen Preußen festgeseyt Werde.
otsdamersiraße 9, zum ersten Mal Arie aus „Rode- sorgfältig geschulte Bezug auf den
Jnnigkeit an-
ab, gegen den vo jedo in und , , , 4834052 «) Die Pianistin be- 81010216, „ck bekannilick) rechnen bei dem
echsiein-ein Konzert, welches sie Einnahme und Die Sängerin befißt eine zwar Indisposition, in der Höhe der Etat einem welche die Aussie Der junge haben, wurden ei das Konzert durch einige Riesclfelder. «-
gelangt morgen Sullivan's der Magistrat fo Muck's Leitung in folgendkr Be- Templer: Herr daß durch de'n
schule ])r.
Im Ludwig; Herzog von deren Mutter: Margarethe Vdn Ferdinand: Herr
Unkosten die Rechnungsjahrys
bei der großen B
Mitgliedern zur
wird am Sonntag, In der Titelrolle
Das Werk
(Forschung „P a ul
Heyse.
_____________________________________------_-_*-
Hungerlcider. Ausstattungs-Komödie mit Gesang
und BaÜet in 10 Bildern von Julius Keller und
Louis Herrmann, mit theilweiser Benuyung einer
Idee des Mark Twain. Musik von Louis Roth.
Jn Scene geseßt von Julius Frißscbe. Dirigent:
Herr Kapellmeister Winné. Anfang 7x Uhr. Sonntag: Der Huugerleider.
Schiffbauerdamm 4 a. / 5.
Sonnabend: Lcyte Woche des Gastspiels des Herrn Franz Tewele. Der Herr Direktor (Uougjsur lo virsoteur). Lustspiel in 3 Akten von Alexandre Biffon und Fabrice Carré). Deutsch von Ferdinand Groß.
n Scene aeseßt von Sigmund Laufenburg. - Vorher: Ein Zündhölzcheu zwischen wei Feuern. Schwank in 1Aufzug nach dem ran- ,zZöEfischban des H. Honoré von Georg Hilti. Anfang
l'.
Sonntag: Abschieds-Vorstellnug von Franz Tewele. Der Herr Direktor.
Montag: Erster Baumeister-Abend. Der Richter von Zalamea.
Theater Unter den Emden. Direktion: Julius Frißsckpe. Sonnabend: An ot. die Tochter der Halle. Komische Oper in 3 kten von Clair- ville, Siraudin und Koning, deutsch von Anton Langer. Musik von Cb. Lecocq. Dirigent: Herr Kapellmeister Jedermann. - ierauf: Gro es Ballet-Divertiffemeut. arranq ert vom Ba et- meister J. Reisinger. Anfang 7? Ubr.
Sonntckg, Nachmittags 3 Uhr: Bei halben Preisen: Der Bettelftndeut. Operette in 3 Aktekn von
. Zell und R.Senée. Musik von Carl Millöcker. - Abends 77 Uhr: Augot, die To ter der Halle. Komi ebe Oper in 3 Akten von b.Lecocq. - Hierauf: Großes BalletxDivertiffement- arrangiert vom Vaüetmeister I. Reisinger.
Reue; Thrater.
Adolph Emu-Theater. Sonnabend: Char- leh's Tante. Schwank in 3 Akten von Thomas Brandon. Repertoiresiück des Globe-Tbeaters in London. Ju Scene gesetzt von Adolph Ernf . - Vorher: Die Bajazzi. Parodistisäoe Posse mit Gesang und Tanz in 1 Akt von Ed. Jacobson und YUM); Jacobson. Musik von F. Roth. Anfang
r. Sonntag: Dieselbe Vorstellung.
Dentral-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Sonnabend: Benefiz für Bruno Bollmann. Nur einmalige Aufführun : Radfahrer auf Reisen. Große Posse mit esang und Tanz in 3 Akten
nierten Lieder des Dicht s
häufigere Bekanntmacbixngen als bisher hierzu erforderlichen Mittel durch Verstärkung der betreffenden Etats. positionen bereit zu stellen. obne Debatte angenommen. _ Es folgte hierauf die erste Lesung des Stadthausbalts-Etats pro 1896/97. EnTWUrf des MaxTisti-ats in Einnahme und AuSgabe mit 9117 812 „FC.
8 107 596 e/FQ.L)11)enige'r 5 919 558 “M). 1 re
oder Ueberscbüssen. schuß" Von 3740700 «FQ (gegen das Vorjahr weniger 660 344 „M) Die Etats der
Wedding ein über den heutigen Stand der Elektrotechnik veranstaltet und zur Be- streitung des Honorars fÜr Summe Von
bob der Magistrat dkn Werth h'ervor, technischen Wissenschaft für die technischen Beamtexi selbst,
für die städtisckpen Bauausführungen Haben müßte. Der Antrag wurde nach [?bbafter Debatte schließlich cinem Ausscbuffe von fünf
einléit'eübeii VZWg' „ck "H.. ékiiaév -:- ,. * ' IM Zi“:
er ngt Frau Klofieko. “ (Herr Martin Plü demann . .Die Mit lieder des Grete Meyer, Ewald acb, Paul- Pauly und-
Eduard von Winterstein werden lyrische und ische Dichtun Heyseés und _den Dialog „Falter und Kerze“ zum ZF gen
ortrag bringen.
Mannigfaltiges.
In der gestrigen Sxxung der Stadtverordneten berichtete
des Aus u es Stadtv. ])r. Schwalbe über die Vor.
lage des Magistrats, betre end die anderweitige Organisation der stadiischen Webescbule, welche dieselbe zu einem besseren Gedeihen bringen sol]. Der Ausschuß rieth zur Annahme der vorgeschl
agenen er dem 'Ersuchkn, daß der Magistrat mit dem Ministex
rium und den anderen Webeschulen eine Aenderung des § 15 vom Etats- jabr 1897/98 ab berbeiführe, dahin gehend, daß der bei dem Schul eld
und den nicbtpreußtschen Deutschen gemachte Unters ied
wegfalle und dafür ein jährliches SchuleFld von 2009üfür „Deutsche“
a istrat ersucht werden, für orge zu tragen und die
Zugleich möge der
Die Anträge des Ausschusses wurden Der Etat schlief nach dem
r ährigen Etat mehr: 1268 545 „ja Die Einnahme
ist im Ordinarium rnit 86 300 238 «56 (gegen den vorjäbrigen Etat mehr 3565 499 «M), tm Extraordinarium mit 2817 574 „44 (weniger
mit im Extraordinarium mit
eingestellt; die AuSgabe im Ordinarium
(mehr 651005 „M),
eigenen, besonders festzuseßenden Etats und Stadtbaußbaltß-Etat nur mit den etwaigen Zu. Dieselben ergeben insgsxammt. einen Ueber-
städtischen Werke balancieren insgeiammt in Ausgabe mit 64798 549 «ck und würden mit dem
Stadthausbalts-Etat zusammen einen Gesammt-Etat dcr Sta Berlin von 153 916 361 „si ergeben.
1 , Nach längerer Debatte wurxe aus 15 Mitgliedern bestehenden Ausschuß zur Vor-
beraihung überwiesen. - Die Reiseberichte der Beamten und Lebrrr,
[lung in Chicago mit städtis er Untersiü ung besucht nem Ausschuß überwiesen, e enso dic orlage, bc-
treffend den Erwerb Von Ländereien zur Erweiterung der nördlichen
Bezüglich drr Veranstaltung eines Cyclus von
zwölf Doppslvorlesungen über Elektroteckynik für die technischen Beamten des Magistrats, Deputationen der glieder des Magistrats und der Stadtderordnetcn-Versammlung hatte
die Mitglieder der Verkehrs- und der
städtischen Werke sowie auch für die Mit-
[genden Antrag an die Stadtverordnetcn-Versamm-
lung gerichtet: ,Die Versammlung erklärt sich damit einderstanden,
Professor an drr Königlichen Technischen Hock)- Cyclus von 12 Doppelvorlefunqen
diese Vorlesungen und der sonstigen 2500 916 aus den Ueberschüffen des 1894/95 bereit gestellt wkrde.' In der Begründung welchen derartige Vorlesungen edeutung und fortschreitenden Entwickelung drr „elektrccyl; wre au
Vorberatbung überwiesen.
des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)
Sonntag und folgende Tage ununterbrochen:
Eine tolle Nacht.
Konzerte.
Konzert-Üaus. Karl Mevder- Konzert. Sonnabend: Strauß-Abend.
ZMFAUUDMÜL. Sonnabend, Anfang 8 Uhr: Konzert des Klaviervirtuosen José Vianna da Motta mit dem Philharmonischen Orchester (Dir.: Prof. F. Manustaedt).
Zirkus Renz. Karlstraße. Sonnabend, Abends
präzise 7x Uhr: Novität! Lustige Blätter! Novität! Eigens vom Direktor Franz Renz „un dem Großherzoglich hessischen Hz) - Bqüetryetster August Siems für Berlin komponierte, rnit anzlich neuen technischen Apparaten und Velen tungs- Cinrichtungen inscenierte Original-Vorftenpug in 2 Abtheilungeu mit den Ausstattungs-Dtver- tiffements Weltstadtbilder! Anfang präzise Abends 7T Uhr. „ Sonnta : Zwei Vorsteüuugeu: Nachmittags 4 Ubf: roße humoristische Vorstellung (er- mäßigte Preise und 1 Kind unter 10 Jahren frei). Abends 7x Uhr: Lustige Blätter! ' Montag, den 2. März: Zwei „Vorstellungen. NachmittaÉS 3 Uhr: Auf Allerhöchstegr Befehl: Große xtra -Vorstelluug. _Auffubrung roßen militärischen Ausstattrzngsstucks 1870/71. bends ?? Uhr: Lustige Blatter!
Familien-Nachrichten.
Geboren: Ein Sohn: Hrn.Prem.-Lieut.AlvbonS Brauer (Hanau). - Eine Tochter: Hthaiok von Hopffgarien-Heidler (Görliß). '
Gestorben: Hr. Hauptmann a. D. Georg 'von Kameke (Ratzeburg i. L.). -- Hr. Zrem-Lteuk- Kurt von Kronenfeldt ( nnover). - rYrofessok Ernst Krev (Greifswa d). - Hr. Re or Sm- Georg Vieliß (Wittstock).
___-
Verantwortlicher Redakteur: Siemenrotb '“.4 Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin- D uck der Norddeuts n Bu druckerei und Verlags“ rAuftakt Berlin ZH., Wi belmstraße „Nr. 32-
Sieben Beilagen
MBildexn) von Hknri Chivot und Henri Blondeau. usik von Marius Carman. Anfang 7x Uhr.
(ein,“chließlick) Börsen-Beilage).
Die städtischen Werke haben
Preußischer Landtag. Herrrnhaus. “
4. Sißung vom 27. Februar 1896.
Ueber den Beginn der Sißung ist gestern berichtet
worden.
ur Beralhung gclarzgt der Geseßcntwurf, betreffend
hast nerbenrecht der Renten- und Ansiedelungs- gi": ern,. _
Berichterstatter Graf von Pseil-Hausdorf referiert namens der Kommission uber die allgemeinen Gkficbispunkte, wclche der Vorlage zu Grunde ltkgen, und empfiehlt die Annahme der von der Kommission beschlossenen Abänderungen.
Nack) §,1 werden durch Eintragung der Anerbengutß- eigenschaft im Grundbuch Anerbengüter alle chtengüter, welche auf Grund der Rentßngutergcseße vom 27. Juni 1890 und vom 7.'JU[1 1891 hegrundet smd oder künftig begründet werden, sowre czlle Anstedlerstellcn, welche nach dem An- siedeluxnggeseß fur Westpreußen und Posen aungegeben sind oder kunftrg au6gegeben werden.
Bcr diesein Pgragraphen laßt der Präsident zunächst eine Generaldiskussron zu.
Freiherr von Durant dcznkt der Regirrung für die Ein- bringung der Vorlage, leche U". erster Schritt zur Entlastung des Grundbesi es sei, und btttrt, die beschränkte Gcliungßdauer der- sklben basd auf die ganz; Monarchie auszudebnrn. Hätte man seiner 3811 bei der „Landguxerordziung bereits das Anerbenrecht ein- geführt, sy waren vte_le Gutsr tn er Familir erhaltrn geblieben und nicbt in andere Hande gefaixcn. So aber .babe die Landgüter- ordnung mir einem Theil der,Landwirtl)schaft zum Segen gereicht. Mit der liberalen, maiichxsterltchcn Theorie müsse die GesexgebunZ brechen, der Schwache musse geseylicb arscbüßt werden. Qin be- sonderer Vortbatl der Vorlage sri die Möglräxkrit der Abfindung der Miterben durch anten und die Mö lichkeit, daß die Renten der Abfindungen. durch die Renienbank in “apital Verwandrlt werdkn können. Mit den Aenderqngen der Kommission, wie z. B. mit der Vcschränkyng der Befugnis? der Gsneralkommisfionen, skien seine Freunde einverstanden. erner cmpfirhlt schli€ßlich die von der Kom- mission beantragie Resolutxon, wodurch dis Regierung crsucbt werden sol], Geseßrntivurfe Vorzulkge'n, wslckoc für dcn gesammten land- wirtbschaftltchen Grundbrfiß :x. das Ancrbenrecbt einführen und auf die Umwandlung der Hypotheken- und Grundjchu1dcn in Renten- scbulderi tmr Amortrsatronßzwang _binwirken, 1). der realkn Verschu[- dung „Grenzen ziehen, 0. die Bildung bcsondkrs mittlerer Fidei- komtmffe erleichtern.
Ober- Bürgermeister Westsrbnrg - Cassel stimmt der Tendenz der Vorlage, die Lage _dcr'Landwirtbs aft zu warbeffern, zu, kann aber doch nicht dafur stimmen, wci die erwarteten ;ünstißen Folgen _nich_t cmtretxn würden, sondern die Einführung des netban- récbts fur dteLandwirtbschaft schädlich wirken werde. In Landrstheilen, wo das Aperbenrxcht noch gar mcbi brkannt sei, werde man nur Un- zufriedenheit errrichen. Er_ sci prinzipiell gegkn die gesetzliche Frfi- legung _dcs Ankrbk'nrechts. Übrrbaupt und berufe sich dabei auf die Autoritat des. Retch§gerichts-Ratbs Bähr. Das Ancrbenrecht sci krineswrgs, Wie man bebaupts, dcutscbrechtlickpen, Fondern römisch-rccht- lichen Ursprungs. Es handle sich nicht um die Thrilbarkeit eines Gutés, sondern um die Glcichbcit des Erbrechts, und diess dürfe nicht vcrändert werden. Nach den Erfahrungrn in Süddeutschland und Frankreich könne auch 0an Anérbenrecht die Zersplitterung des Grund-
rfiZCE vermieden wsrden. Dcr Wcrtk) des Grund und Bodkns wrrde dur das A11erbenrccht_kü11stlich gcsteiscrt wrrden. Ein weiterrr wirtbschaftlicher N9chckLll werde (6 s€in, daß den Erbsn das Gut ;»,lcicbsam in die Wiege gclcgi wrrde, ohne daß 85 eigenrr Anstrknaung dxdürfe, um sich etwa?; zu erwerben. Was soUe mit al] den Abfind- 1in5cn geschehen?. SW_würdrn das Proletariat vermrbren, fir seien die geborcnen Obx'ekte fiir die Sozialdemokratie. Statt dessen müsst man möglichst dicle selbständige wirthschaftliche Existenzsn schaffen. Lehne er die Vorlage mit ihrem besckyränktercn Grltungskreis ab, so muffc er natürlich um so mehr 369811 die Resolution sein.
Finanz-Minister Dr. M i q 1: el :
Meine Herren! Ich kann auf die Beweisgründe dcs Vorrédnrrs nicbt eingehend erwidern, da ich zu meinem Bsdaucrn viele seiner Ausführungen von diesem Plaiz bisr nicht habe verstrbon können. Aber ich glaube doch genügend Von seinen Ausführungen verstanden zu haben, um rinige Gcgcnblmerkungkn machen zu können.
Herr Obcr-Vürgcrmeistcr Westerburg sagte: wenn es sich bloß um das vorliegende Grsey handelte, so könnte man ja vielleicht zu- stimmen, Wril es sich hier wescntlicl) um das fiskalische Zntkreffe handelt, und ebenso hat Herr Freiherr von Durani bezüglich diesrs Geseßes das fiskalische Jntcrcffe in dln Vordergrund gestellt. MLine Herren, wenn hier aüerdings auch ein fiskalischcs J:;tereffe bci dcn antengütern konkurriert, so ist dasse'lbe doch dnrchaus nicht das entscheidende; denn hätten wir bei Grlrgenbeit der Bildung der Renkengütkr fiskalische Interessen Verfolgen Wollen, dann wäre es vorsichtiger gcwese'n, ron dirser Bildung Überhaupt abzusehen. Das; ein grwiffes fiskalischcs Risiko in der Bildung der Rentkngüter, in der Uninsandlung der Renten in Rentenbankrenten und Rentenbriefe mit Garantie des Staats liegt, darüber find wir uns von vornherein klar gewesen. Wir haben aber Skglaubt, cine Kulturaufgabe zu crfüÜen, wenn wir auf dem Wege der Rentenbildung die Hersteilung und Erhaltung des klrineren und mittleren bäuerlichen Grundbesitzes befördern. Nun stehen wir hier Vor der Frage, wie sollen die': Gütcr erhalten werdcn, die wir auf diese Weise gebildet haben, und da aUrrdings sagen wir uns: wenn das Landrecht oder das römische Recht für diese Güter in Rechtskraft bkeibt, so ist neben dem fiskalischen Interesse wegen der eintretenden Gefahr der Lcistungßunfähigkeit infolge dikscs Erbrechts FW der Bestand des Gutes selbst gefährdet. (Sehr richtig!) Daher ist das fiskalische Interesse zwar nicht ohne Bedkutung, es steht aber nicht im Widerspruch, sondern deckt sick) mit dem Kulturintereffe, das Wir bier verfolgen. Meine Herren, der Herr Vorredner sagt selbst -- und ich verstkbe das ganz gut, weil ich auch in diesen Ländern gelebt babe _, er sei ein Mann des fränkische'n Rechts, und daher könne er "ck in diese Gesetzgebung nicht so recht bineinfinden. Da muß ich rinen Vorbehalt machen: es handelt sich hier nicht um den Gegensay tm deUtscben Recht, der sächsischen Rechtßauffaffung und des fränkischen Rechts _- nein, in der engeren jetzigen Heimatk) des Herrn Ober-Bürger- meisters von Cassel ist im Ganzen dieselbe Rechtsanschauung berrschend, WSWS wir hier nicht zu gemeinem Recht machen wollen. Ich bin Mitkxlied des Provinzial-Landtags von Hessen gewesen, als das Höfe-
, _ x'Ér'fixe' B'ed'iliaxgße“ zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
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Berlin, Freitag, den 28. Februar
recht, die Einführung der Höferolle, beratben wurde, und Wenn damals die Königliche StaatSregierung durch den Mund des damaligen Herrn Ober-Präfidenten fich nicht so entschieden dagegen erklärt hätte, so war wvbl sicher in dem kurbessischen Provinzial-Landtag selbst ein- schließlich der Mitglieder aus Frankfurt und Naffau eine Mehrheit dafür Vorhanden gewesen, dieses Höferecht gewissermaßen um- ziikehren und zu sagen: wer fich nicht ausdrücklich aus- 1ragen läßt, ist von selbst dem Höfkgeseß unterworfen. Das war die Rechtßauffaffung in Kurhessen. Ich habe das schon oft außgeführt, daß das fränkische Recht in dieser Beziehung mit dem sächßschen garnicht in Widerspruch steht, sondern daß ganz andere Gründe, die ich gelegentlich neulich berührt habe, in denjenigen Ländern, die südlich vom römischen . . . graben liegen, die Naiuraltheilung don Grund und Boden und die Auftbeilung unter den Erben herbei- geführt habsn.
Ich hörte den Ausdruä ZLSÖQS aäsoriybj. Jeb greife gleich diesen Ausdruck heraus, weil wir ihn ja schon so vielfach in den gegnerischen Blättern lesen und die Sache so dargesteüt wird, als wenn wir gewiffermaßen durch die Einführung des Anerbenrechts eine Art neuer Erbanterthänigkeii einführen onten. Was thun wir denn hier“.) Wir thun ja nichts weiter als ein neurs Jntestaterbrecbt ein- führen, welches in keiner Weise die Testierfreibeit und die Disposition unter Lebenden beschränkt. Wie kann man da solchen Ausdruck gebrauchen und soiche Gesichtspunkte in den Vordergrund schieben! Die einzige Frage, die wir zu en1scheiden Haben, ist die: Ist dies Jntesiaterbrecht den wirthschaftlichen und sozialen Auffassungen der Betheiligten 111 (111510 entsprechend und entspricht 88 großen, ander- weitigen Staatsintereffen? Nun, meine Herren, wissen wir doch aus der Statistik, die jetzt im Landwirtbschafts-Ministerium bearbeitet wird, daß in dem größeren Theil von ganz Nsrddeutsch- land, dort, wo das Landrecht und das römische Recht solange geherrscht liaben, doch die wirtbschaftliche Rothwendigkeit dahin geführt hat, durch Ehestifiungen, Gutsübergabevertk)eilungen und sonstige Formen dasjenige zu sichern, was wir hier als den Vermutblicben Willen der Betheiligtén hinstellen und zum Jntestaterbréckyt erhrben. Wir üben also keinen Zwang aus, wir legen dkn betheiligtcn Gutsbefißern auc!) krinen unnatürlichen Druck auf. Umgekehrt; wir befreien fie Von dem unnatürlichen Zwang der heutigen Geseßgebung, die sie zwingt, Verträge zu machen oder testa- mentarische Bestimmungen eintreten zu lassen, um denselben Zweck zu erreichen, der hier durch das Geseß erreicht wird. Das ist die einzige Frage, die man zu beurtbeilen hai.
Nun sagt man: Dies System ist doch ein ungerechtes den abgefundsnen Erben gegenüber; es ist eine neue Unglricbbeit unter den Kindern. Meine Horten, ich Habe darauf schon früher geantwortet und kann heute nur wiederholsn, daß nach meinen Erfahrungen dies römische Erbrcckpt bei den Grundstücken, die ihrer Natur nach garnicht gctbsilt werden können, nicht paßt, in drr Rheinebene kann ich ÖM Morgen noch zkhnmal wieder theilen, und deLk Theil hat noch eine gewisse Bedeutung; (1er in Norddeutschland in unseren Verhältnissen ist ein Gut, welchks bkstimmte Gebäude hat, brstimmie StaÜungen, bestimmte SÖLUULU, und zu dem eine größcre Zahl don Land gehört, naturgcxmäß untbeilbar. (Schr richtig.) - Wenn man aber das (Hut nicht tbe'ilrn kann, wenn die Erben grzwungen find, es einem zu überlafsrn, dann, sage ich, ist das römische und landrecbtliäye Erbrecht in scincr kraffcn Durchführung die Privilegierung der ersten Generation. (Sehr richtig !) Dcnn, meine Herren, in der zweitkn Generation ist oft mehr zu tbeilen. (Srbr richtig!) Srbcn Sie sich einmal die Rentengütcr an! Welche Rentenlast übernehmen die kleinsn Ansiedler! Meistens genügt die Rente noch nicht cinmal; sie haben nicht die Baarmittel, zu bauen, sie babcn oft nicht die genügenden Mittel, um gleich ein vollständiges Vieb-Jnventar anzuschaffen; sie müffen oft noch Hypothekcn hinter den Renten aufnehmen. Wenn da schon die erste Generation bei der Theilung nicht mehr viel bekommt, bekommt die zweite Generation doch nichts mehr. (Sehr richtig! Hört! hört!) Wie aber in dem Gebiete des Anerbenreckztß! Z. B. meiner Heimath, in Osnabrück, schon? Gewiß wird der Anerbe da stark bevorzugt; abcr wie betrachtet er sich? Er betrachtet fich, selbst wenn die Eltern todt find und das Gut angenommen ist, mehr noch als Verwaltrr (3111ka Familienguts; er hilft den heraus- gegangcnen Brüdern und Schwestern, der Hof bleibt ihnen immcr gciviffrrmaßen cine Reserdesteünng und da die Vsrscbuldung bei diesen Gütern infolge drr geringeren Abfindung Weit geringer ist, ist auch viel eher die Möglichkeit Vorhanden, baare Kapitalien zu ersparen und sie zur Abfindung der übrigen Kinder mit zu Verwenden, ohne das Grundstück selbst für aue Zukunft mit Hypotheken zu belasten. Also, meine Herren, wir Thun hier nichts Gewaltsames, sondern 68 ist endlich die Zeit gekommen, wo wir nicht mehr unter drm Druck des formalisiischcn römischen Rechts stehen, welches auf vielen Gebieten höchst heilsam, auf diesem Gebiete nach meinc'r Meinung den natürlichen Verhältnissen in Deutschland nicht entsprach; wir sind endlich dahin gekommen, um unser Recht aus unseren eigenen Verhältnissen heraus zu konstruierrn und das -- wir smd selbstbewußt und stark genug gewordrn -- dürfen wir uns heute in Deutschland erlauben.
Meine Herren, nun sagt der Herr Vorredner, das Anerbenreckyt hätte den schweren Nachtbeil, daß gewissermaßen - wenn ich ihn recht verstanden habe - der Anerbe Von vornherein als der prädestinierte Nachfolger das Gut in seine Wiege gelegt bekäme, und er sich infolgedessen ge- wissermaßen als der Herr des Hofs ansehe. Das ist vollkommen richtig; das kann ich nicht ganz bestreiten, aber es ist kein zutreffender Einwand gegen dies hier vorliegende Geseß; denn dem Vater steht es immer zu, wenn der älteste Sohn die körperlichen und geistigen Qualitäten nicht hat, oder wenn er sich in seinem Be- tragen nicht danach anläßt, einen jüngeren Sohn zu nehmen. Es ist also in dieser Beziehung für den Anerben kein woblenvorbencs Recht gegeben, das Gut zu erhalten. Ich halte es auch nach meinen Erfahrungen für sehr nötbig, daß der Vater die
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Befugniß hat, unter den Söhnen den Geeigneften auszuwählen, und, wenn es nothwendig ist, auch den ältesten Sohn zu übergeben. -Ja, ich gebe noch weiter! Wenn man das einführen könnte, was man wohlgegenübcr den im allgemeinen vorhandenen Sitten nicht einführen kann, daß das Minorat die Regel wäre, so würde ich das Minorat dem Majorat für kleine bäuerliche Befißungen Weit vorziehen.
Meine Herren, der Herr Vorredner hat nun erhebliche Bedenken getragen, sich auf dies Gesetz einzulassen, weil er sagt: Die Regierung sowohl wie die Kommission und das Herrenhaus haben sich auf den Standpunkt gestellt, daß dies der erste Schritt sei; man will weiter gehen, man will das ganze Land diesem Anerbenrecbt unterwerfén. Ja gewiß, ich glaube ach), daß die Inten- tionen der Königlichen Staatöregierung dahin gehen, hier nur den ersten Schritt zu thun und nach und nach dieses Anerbenrecbt auch auf andere Landestheile auszudehnen. Aber, meine Herren, das sage ich ausdrücklich gegenüber dem Wortlaut der wohl wahr- scheinlich nicht so gemeinten Resolution. Ick glaube nicbt,“ daß es die Meinung der Staalßregierung ist, dies An- erbenrecht unbedingt auf das ganze Land außzudehnen, sondern man wird untersuchen müssen, wo die wirtbschaftlicben Ver- hältnisse dem entsprechend liegen, ivo die Sitte und Gewohnheit noch erhalten ist, daß einer das Gut unter Abfindung der übrigen Erben übernimmt. Ich halte ein Jntestaterbrecbt auf der Grundlage des Anerbenrechts für diejenigen Landestheile in Nassau und am Rhein, wo schon seit Jahrhunderten die Naturaltbeilung volLständig Sitte und Gewohnheit ist und dem Rechtßgefühl des Volkes auch vollständig entspricht, für durchaus unzweckmäßig und unrichtig. Ich glaube, daß man da höchstens ein fakultatives Anerbenrecbt einführen kann, aber es rxgelrecbt als Intestaterbrecht in diesen Ländern einzuführen, das halte ich nicht für ausführbar. Aber ich kenne noch andere Landes- theile, wo das sehr schwer sein wird, beispielSweise wird in einem Theil unserer Elb- und Wesermarschen und der holsteinischen Marschen die Sache immer schon sehr zweifelhaft.
Aber darüber, glaube ich, kann kein Zweifel sein, daß in dem größten Theil der preußischen Monarchie das Anerbenrecht das natürliche Jntestatrecht sein würde (Bravo!), und wir werden daher allerdings der Frage nachgehen müssen, ob es nicht zweckmäßiger ist, auch für solche Landestheile das Anerbenrecht später ebenso zu be- Handeln.
Meine Herren, vorkurzem hat der Provinzial-Landtag von Westfalen, wie ich höre, Beschlüsse gefaßt wegen Aenderung der Höferollegeseßgebung, die ganz auf der Grundlage dieses Gefeßentwurfs stehen, nur mit einer Außnabme allerdings, die ich als Finanz-Minister nicht annehmen kann, worauf ich absr zur Zeir nicht eingehen wikl- (Heiterkeit)
Dort haben wir also die Bezeugung drs Provinzal-Landtages einer bedeutendrn Provinz, die sagt: wir wünschen dieselben Rechthrundlagen, die hier in dem Gesetz enthalten find, und ich bin überzeugt, derartige Aussprüche sachkundiger Personen aus verschiedenen Landestheilen kann man noch sehr viele beibringen. Wenn demgegenüber sich nun der Hcrr Vorrrdncr auf Autoritäten berufen hat, so muß ich sagen: die Autorität des Professors Brentano für unsere hiesigen bäuerlichen Verhältnisse liegt bei mir nicht schwer, so sehr ich ihn auch sonst schätze; ick) derlaffe mich da mehr auf die praktischen Erfahrungen der Männrr, die in solchen Gebieten gelebt haben oder leben, als auf die Anschauungen eines Professors, der meines Wissens fich diese Dinge nie mit Eigenen Augen angesehen hat. (Heiterkeit.)
Ich glaube, daß der Herr Vorredner auch den Geheimen Rath und früheren Ministkr von Schacffle erwähnt hat, wenn ich recht verstanden habe. Ja, meine Herren, von Schaeffle erklärt sich aller- dings gegen das Anerbenrecht, aber nur deIwegen, weiler sagt: dasselbe geht nicht weit gcnug. Das Wesentlicba ist die Einführung einer Ver- schuldungSgrenze auf die Hälfte des (Hutöwertbs. Das wäre eine ganz andere Beschränkung, meine Herren, und ich weiß nicht, ob in dieser Beziehung nicbt Schaeffle schließlich Recht behalten wird. Zur Zeit steht die Frage nicht auf der Tagesordnung; aber solche Motive können doch nicht als Autorität gegen das Anerbenrecht geltend gemacht werden. Außerdem ist Schasffle ein Süddeutscher, der die Verhältniss, die wir im Norden khabxzn, wohl aus eigenem Studium UNd eigener Anschauung wenig cnnk
Meine Herren, ich habe schon früher gesagt: diesem Gebiete in der Zeit der Revision. Gewiß, die Geister scheiden sich; die einen bleiben stehen auf den ber- gebracbten römischen und landrechtlichen Necht§anschauungem halten die absolute Freiheit und das _jUJ udSUäi 791 abut-suäi äomjnji, die Parzellensouveränetät, für das aÜein Richtige. Die anderen fassen die Bedeutung des Grundbesißes anders auf; sie glauben nicht, daß es ratbsam ist, den Grundbefiß allen rrchtlichen Bestim- mungen zu unterwerfen, wie den Mobiliarbefiß; sie wollen nicht, daß der Grundbefiß rein den Charakter einer Waarx annimmt, sie wollen mit allen Kräften die wachsende "gefabrdrobende, uns AUe erschreckende Verschuldung des Grund und Bodens zu Verbüten suchen. Sie erblicken in dem verkehrten Erbrecht einen der Hauptgründe der Verschuldung, und sie fragen sich daher: können wir bei den hergebrachten landläufigen Anschauungen stehen bleiben, oder müssen wir aus der Erfahrung lernen und diejenigen Maß- nahmen ergreifen, die uns geboten scheinen? Diese Anschauung geht weiter davvn aus, daß der Grund und Boden doch auch eine ganz andere Beziehung zur gesammten GesellsÖaft und Gesellschaftßordnung und zum Staat hat, wie irgend ein Glas Bier oder ein Zehnmarksiück, und sie sagen, es ist durchaus nicht zutreffend, daß dieselben Reckptsyrinzipien obne Wahl und ohne Qual auf jede Form des Eigentbums angewendet werden müffen. Wer die Geschlchie des Rechts kennt, namentlich des Grund und Bodens, der weiß ja, » wie das Recht sich mit den wirtbscbaftlithen Verhältnissen und “den . sozialen Aufgaben des Grund und Bodens stetig verändert hat.
wir sind auf
Warum soücn wir denn nun immer auf derselben Stelle bleiöeu unb- ' schließlich einem Abgrund zusteuern! (Lebbastes Bravo.) '