* di» .in! © *th ., detreife- rid ,das Auerbenrét sei “Renten-
_imd Anksiedelung'Sg rn, Yetis vorgesehen ist; ck
st _ Minister für Latidwiribfchaft rc. Freiherr von Hammer- Un:
Meine Herren! Die gegenwärtige Vorlage beschäftigt Sie zum zweiten Male. DiezStaatsregierung hat in diesem Jahre mit Ein- bringung der Vorkage einen anderen Weg eingeschlagen als im vorigen Jahre.- Im vorigen Jahre wurde die Vorlage zuerst .an das Abgeordnetenhaus . gebracht.“ Dort fand eine sebr eingehende Be- ratbung statt, auf die ich näher eingehen werde. Das Abgeordneten- haus erklärte -sich für die Vorlage, gewährte auch im Budget diejenigen Mittel,“ die für die Ausführung der Vorlage erforderlich waren. Dann gelangte die Vorlage an das Herrenhaus, und im Herrenbause wurde sie abgelehnt. Dieselben Gründe, meine Herren, welche» heute hier vorgebracht sind, welche bei der Behandlung der Vorlage im vorigen Jahre im Herrenbause dargelegt wurden, sind auch Gegenstand sebr eingehender Prüfung und Verhandlungen im Abgeordnetenhause gewesen, Das Abgeordnetenhaus verlangte an- fänglich in seiner Kommission: die Regierung soUe zusicbern, im nächsten Jahre eine GesekeSdorlage zu machen, durch welche die Zu- ständigkeit der General-Kommission eingeschränkt, die Zuständigkeit der SelbstverwaltungSorgane bei der AuSgebung von Renten- gütern verstärkt würde, und machte die Zustimmung zu der Gesetzesvorlage, betreffend Herstellung einer General-Kommission in Königsberg, von der vorerwähnten, von der Staatßregierung geforderten Zusicherung abhängig. Nachdem in der Kommission des Abgeordneten- bauses aber eingehend sowohl der staatSrechtliche Standpunkt zu einem olchen Beschluß drs Abgeordnetenhauses wie auch die" materiellen Bedenken gegen solchen Beschluß Gegenstand eingehendster Verhand- lungen gewesen waren, überzeugte sich das Abgeordnetenhaus, daß es nicht richtig sei, die Zustimmung zu einem Geskyentwurf, der eine ganz andere Frage betraf, abhängig zu machen von einer Zusicherung der SiaaiSregierung, Welche auf einem ganz anderen Gebiet lag. Also aus diesem Grunde ließ das Abgeordnetenhaus seine ursprünglich beabsichtigten Bedingungen fallen und erklärte, nachdem die Königliche StaatSregierung gesagt hatte, wir sind in der Lage und gewillt, Eure Wünsche rücksichilich dieser Dinge im Verwaltungswcge zur (Heilung zu bringen, seine Zustimmung zum Gesetzentwurf. Das Herrenhaus lehnte indessen die Vorlage ab, behielt nnd beharrte auf der Stellung, welche ursprünglich im Abgeordneienbaus einge- nommen worden war, und machte seine Zustimmung zum Gesetzentwurf davon abhängig, daß die Königliche Staatßregierung zusichrrn solle, im Verlauf des näcbstcn Jahres eine Geseßvorlage, bstreffrnd die Aus- gebung von Rentengütern, vorzulegcn, durch welche geseßlicb den Selbst- verwaltungSorganen eine weitgehende Mitwirkung bei AuLgebung von Rentengütern eingeräumt werde. *
Inzwischen hat sich die Sachlage vollständig verändert. Die Königliche Staatöregicrung bat einesibeils diejenigen Bedenken, welche hier und im a,".deren Hause brzügliä) der Ausführung der chtsngnts- geseßgebung vorgebracht sind, widerlegt. Ick Werde auf das betreffende statistisibe Material noch näher eingeben. Die Königliche Staats- regierung bat die Zusage, die sie ertbeilie, daß sie das, was das Herrenhaus und Abgeordnetenhaus wünschte, im . Ver- waltungsweg ausführen werde, im Vollsten Maße erfüllt. Durck) eine Verfügung, die nicht einseitig dom Land- wiribschafts-Minister ergangen ist, sondcrn auf einem Beschluß des Staats-Ministeriums berth, ist dsn ausgesprochenen Forderungrn doi]- ständig Rechnung getragen. Es ist also unrichtig, das; de'r Landwirth- schafts-Ministcr ohne Zustimmung des Königlichen Staais-Minisie- riums disse Verfügung wicht aufdebkn könne. Durch diese Ver- fügung sind nach ailrn Richtungen die matCriellcn Wünsche, welche: in diesem Hause außgesprochrn wurden, erfüllt. (Es ist unrichtig, wcnn der Herr Referent gesagt hat, nach einer Richtung sei dies zwar gc- schcben, nach der anderen Richtung nicht. Meine Herren, die Erste Ziffer der Verfügung vom 25. Juli 1). J. bezieht sich auf die wirthschaftlicben Fragen bei der Rentengutsbildung. Es heißt da, die Vorbedingungen für die Lebensiäbigkeit drr Rentengüter sollen mit größerer Beachtung der örtlichen Verhältnisse geprüft werden, und es wird angeordnet, die General-Kommissionen folien sich bezüglich dieser wirtbschaiilichen Fragen stets mit den Selbstderwaltungsorganen ins Benehmen srizen, deren Gutachten einholen und nach deren Gutachten Verfahren, wenn sie nicht überzeugt seien, daß den Gutachten die sachliche Begründung fehle. Referent verlangt aber viel weiter Grdsndes, cr wil! nicbt nur die Anhörung der Selbstverwaltungsorganc in dkn zur Zuständig- keit der General-Kommisfion gebörrnden Entscheidungen dor deren Abgabe, er fordert, daß, wenn die Zustimmung der Selbstverwaltungs- organe nicbt crfolgf, die Zuständigkeit der Gencral-Kommisßon zur Entscheidung aufhören sol]. Mit anderen Worten, was ich im Vorjahre schon außgeführt habe: die Entscheidung übexr die Bildung der Rentengüier nach der wirtbicbaftlichxn Richtung hin soll in zwei Instanzen gelegt werden. Einer- seits 'iolien die Selbiiverwaltungsorganr, andercrscits die General- Kommisfionen darüber entscheiden. Das würde bedeuten, daß man Pferde vor und hinter den Wagen spannt. Dabei kann etwas Ver- nünfciges nicbt herauskommen. Nach meiner Auffassung ist, wenn d:.s-GutaÖten der Seibstverwaliuugßorgane eine sachliche Bedeutung hat, von unseren Bebördm mit Sicherhrit zu erwarten, besonders von qMZj richterlichen Behörden, und das smd die General-Kommisfionen, daß sie solche sachlich begründete Gutacbtrn in dollem Umfang beachten. Von der gegenibeiligen Vorausseßung geht aker der Referent aus, wenn er sagt, die Anhörung der Selbstverwaltungsorgane genüge nicht.
Meine Herren, der zweite in der Verfügung ausgesprochene Punkt bezieht sich auf eine Frage, bezüglich deren auch der Herr Referent an- erkennt, daß durch die ergangene Anweisung den vorjäbrigen Fordc- rnngen des “Herrenhauses Genüge geschehen sei, es betrifft besonders die Bildung von Kdlonien. Darauftiefer einzugebcn, ist wohl nicht er- forderlich. Meine Herren, wenn der Herr Referent anerkennt, daß in dieser Beziehung durchaus das Richtige angeordnet sei, so ist nach meiner Auffassung in beiden Richtungen
„ den Forderungen des Herrenhauses“ sachliche Genüge geleistet, aUer- dings im Verwaltungswcge, während das Herrenhaus geseßliche Regelung fordert. Wenn begründete Wünsche des SelbstverWaltungH- organs von den General-Kommissionen unbeachtet gelassen werden sollten, so steht ja jedem Betheiligten jederzeit das Recht zu, bei der vorgesetzten Behörde sein Beschwerdeversabren, sei es beim Land- wirtbschafts-Minister, sei es dei dem Landeskulturgericht, die zugelassenen NechiSmittel geltend zu machen. Ich glaube, meine Herren, mit dieser Darlegung bewiesen zu haben, daß die Lage, in der Sie gegenwärtig die Vor
- in dessen
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lage beratken," eine wesentlich andere ist, als wie sie im vorigen Jahr vorlag. Im vorigen Jahr, Wurde; ein Versprechen von der Staatsregierung gegeben; in diesem Jahre„ ist das Versprschen von der Staats- regierung bereits eingelöst, nur ist _das Versprechen der Staats- regierung nicht im Wege der Geseßgebung, sondern im Verwaltungs- Wege erfüllt. * . .
Nun, meine Herren, halte ich aber staatSrecbtlicb für zweifellos, daß die Staatßregierung das, was, sie im VerWaltungSwege machen kann, 'nicht gezwungen werden kann oder darf - dafür den Weg der Geseßg'ebung zu beschreiten. Das würde eine Einschränkung des Ver-_ waltungörechts der Staatßregierung bedeuten. Am wenigsten, Meine Herren, sollte das Herrenhaus Veranlassung nehmen, in dieser Richtung in die Verwaltungßrecbte der Staatsregierung eingreifen zu woÜen.
Meine Herren, worum handelt es sich? Es handelt sich darum, daß ibatsächlich feststeht, und es ist dies im vorigen Jahre und in diesem Jahre vom Abgeordnetenhaus und Herrenhaus bezw. von den' Kommissionen dieser Häuser anerkannt, daß die sachliche Ueber- bürdung der Gcner-.=l-Kommission in Bromberg und zwar nicht al1ein mit Renterigutheschäften, sondern auch mit den übrigen zu ihrer Zuständigkeit gehörenden Geschäften so groß ist, daß es im Interesse der räschen und sachgemäßen Geschäftserledigung geboten ist, entweder eine Tbeilung der General-Kommission in Bromberg vorzunehmen und eine zweite General-Kommission in Königsberg zu errichten, oder die Zahl der Beamten bci der Bromberger Kommission sozu vermehren, daß die Geschäfte der General-Kommisfion nicht ins Stocken geraiben. Die Staatöregierung ist nun übereinstimmend mit den Hrrren Ihrer Kommission sowohl in diesem wie im vorigen Jahre“ der Ansicht, daß es besser und richtiger sei, eine zweite Gencral-Kommission in Königs- berg zu errichten, anstatt die schon an fich sehr große General- Kommission in Bromberg um eine Zahl von Beamten zu Vermehren. Nun werden geßen solche Maßnahmen aber zunächst Gesichtspunkte persönlicher Natur geltend gemacht, auf welche näher einzugehen ick) ablehnen muß, weil solche Erörterungen persönlicher Natur überall für die in Frage stehende Entscheidung nicht in Briracbt kommen. Darüber besteht jedenfails Urbereinstimmung aller Herren, das; es nothwendig sei, eine Vermehrung drr Bromberger Beamten berbrizufübren, wenn die Geschäfte rechtzeitig erledigt wkrdcn sollen; daß Von den beiden Wegen, die da zu betreten sind, der WM?- mäßigere der einer Errichtung einer General-Kommisfion in Königs- berg ist, ist mit Recht nicht zu bestreiten. Unrichtig ist, was der Herr Refersnt dorbcr gesagt Hat: das; ich in der Kommission gcsagi habe, es fehle an Beamten, um eine zweite Gencral-Kommission zu errichten. Ich habe nur erklärt, das; bin und wieder Mangel an Feldmessern eingetreten sei; aber Beamte, um eine zwriie General- Kommission in Königsberg zu errichten, stehen uns in ddllcm Umfange zur Verfügung, und die Zahl der Fcldmesscr Vermehrt sich von Jahr zu Jahr. Daraus sind also Gründe gegen die Errichtung einer zweiten Kommission nicht zu entnehmen. Während nun in dieser Richtung zwischen Staatsregierung und LandtaZ voiisiändiges Eindersiändniß bersicht, während fLststEht, daß es den Wünschen der Ansässigen dcs Vkrwal- tungsbezirks und allen Verwaltungsdrgancn im Königßbergcr Brzirk entspricht, daß eine zweite Kommission in Königsberg €rricht6t werde, wird beantragt, aus Gründen, welche zu dieser Frage überail nicht in direktor Beziehung iicbsn, dicse Errichtung abzulcbnrn. Von der I)iehrhcit Ihrer Kommission ist der Grund der Ablehnung ausdrück- lich dahin präzisiert: man wolle die Gcneral-Kommisfion in Königs- berg ablehnen, um damit zu erklären, daß man mit dem chtcngcsrß, mit dessen Folgen und mit der Handhabung des Rentcngutsgeseßks nicht mehr eindkrstanden sei.
Meine Herren, daß man damit doch total brtkrogcne Fragrn mii einandkr unzuläifizirr Weise dcrquickt, habe zu beweisen in der Kom- mission ich mich leider vergeblich bemüht. Ich babe dcn Herren, die dieskn Standpunkt vertraten, klar zu machen gesucht, daß, wenn fie glauben, daß in der Handhabung des Renirngulögescßrs Fehler grmacht irrkdcn, odcr wenn sic annkdmen, daß an fich der Erlaß dicses Gesevks ein Fehler Jewesc'n sei, da wsrdc Abbilfr nach dieser Richtung dadurch nicbt erreicht, daß man eine Behörde nicht gcnkhmige, welchc auch mit der Ausführung des Rentenguißgescßcs betraut ist. Ick babe dar- gclegi, daß, wenn man in der Beziehung seine Zicke dsrfolgen wolle, man Beseitigung bezw. Aenderung ch Rentengutsgcschss zu beantragen babs. Nach meiner Auffassung ist das doch so klar, daß mit Recht dagegen nichts einzuwenden ist, aber, meines Herren, das war vergeblich.
Nun, meine Herren, führt mich das absr zu der Frage, die auch heute Von dem Herrn Referenten gestreift ist: „Ist drm: die Be- hauptung, daß das antcngutsgesetz cin Verfrbltes Gesciz sei oder daß Ausführung große Fedier gemacht seien, oder daß schon jetzt die bedenklichfiyn Folgrn drs Gesetzes herdor- getreten scicn, an sich oder etwa zum tbeil zuirrffend?" Der Herr Graf Von der Schulenburg hat auch gcstern bei Beratbung des Ancrbcngeseßrs solche Behauptung aufgestellt.
Meine Herren, vorab wil] ick) Folgcndes bemerksn: Jm Vorigrn Jahre wurde hier und im andercn Hause der Wunsch zu erkennen ge- geben, daß, da es sick) um vöUig neue Maßnahmen handle, bezüglich deren es fich empfehle, Erfahrungen zu sammeln, so möge doch Brdacht darauf grnommen werden, mit der Ausführung des Grießes ein langsameres Tempo cinzuschlagc'n. Die Staatsregierung hat diesem Wunsche vollständig Rech- nung getragen. Während im Jahre 1894 in Bromberg 1419 Renten- giiter aussiewiescn wurden, ist infolge einer Weisung Von der Staats- regierung die Ausweisung in diesem Jahre auf 836 zurückgegangen, und während in der ganzen Monarchie im Jahre 1894 1902 Renten- güter ausgewiesen wurden, sind in diesem Jahre in der ganzen Mon- archie nur 1287 auSgewiesen. Also dem Wunsche beider Häuser ist vollständig Rechnung getragen. Im letzten Jahre ist die Zahl der in Bromberg erfolgten Auéweisungen von Rentengütern auf die Hälfte zurückgegangen.
Nun wird fernkr, und das geschah auch im Vorigen Jahre, die Behauptung aufgestellt, die Erfolge der Außweisung don Rentengüiern seien in hohem Grade bedenklich. Dabei werden Zahlen vorgefiihrt, die sich als falsch erweisen, 'die aber, weil sie von den Beideiltgten aus solchen Provinzcn vorgetragen wurden, welche von der -Nentengut§geseygebung besonders berührt sind,_ in der öffent- lichen Meinung und bei der Staatßregieung sebr erhebliche Besorgniß beworrufen müßten. Ich habe - infolge dessen
Veranlassung genommen, auf das aklersorgfältigsie festzustellen, wie
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* SWWW Riker". ossaak hat, es séien-Öod' Nenterisutsbrsißer mir,
ihren Renten“ rückständig und haben: Stundungert erhalten, so hat" sich der Herr Graf leider um eine Null geirrt. Es sind nur 82 Nentengutßnebmer mit" ihren Renten rücksiändig und haben Stundung erhalten. " Nach dem Stand vom 1'.Dezember 1895 waren es 4521 Rentengutsbesißer, die nach Ablauf des Frühjahrs bereits Renten zu zahlen haben, mit einer Rentenbelastung im Betrage von 1105627 “jk“ Von diesen 4521 Rentenguisbesijzern haben nur 82, nicht wie Herr Graf Schulenburg gestern sagte 800 _ Stundung beantragt. Es ist das“ 14/5 9/0 der Gesammtzabl. Die gestundeten Beträge belaufen sich auf 25651 „M gegenüber der Ge- sammtsumme von 1 105 726 „js, das find 2F 5/9. Die Anzahl .der unter Zwangsverwaltung gesieüten Güter ist 17, also 9/50/9. Die Kosten, die auf die Zwangsverwaltung verwendet sind, betragen 1800 „kö Die Zwangsverwaltung besteht noch in 11 Fällen, also ca. 4% der Gesammtzabl. Die ist beantragt, aber noch nicht eingeleitet, in 6 Fäüen. In den ZwangEdersteigermigen hat der Fiskus bei Ueber- nahme von Rentengütern im Promberger Bezirk, auf den immer exemplifiziert wird, “nur 7398 „M, dagegen im Frankfurter Bezirk 17 400 „zs vorgelrgt. Im Ganzen sind 29 Güter zur Zwangs-
bci diesen „Zwangsversteigerungen betragen 24 798 5-6
Unter HinWeis auf meine gestrigen Ausführungen, daß die ersten Jahre für die chiengutnehmer zweifellos die schwierigsten sind, weil fis meistens mit unmelioriertem Acker arbeiten, Gebäude, Inventar u. s. w. zu beschaffen haben, dürften die mitgeihkilten, auf sorgfältigster Crmiitklung beruhenden Zahlen beweisen, daß die Behauptungen derje'nigrn, Welche sagen, die Erfolge der RentengutLauSweisung seien finanziell und Wirtbscbaftlich in hohem Gradebedenklich, das Gesetz sei in seinen finanzieUen und wirtbschafi- lichen Folgen gefährlich, man sei mit RentengutSauSWeisungen un- vorsichtig vorgegangen, voiiständig widerlegt smd. Ich kann den Votivurf nicbt zurückhalten, daß man mit unrichtigen Darstellungen eine nicht berechtigte Beunruhigung bezüglich des Reniengutheseyes und dessen Folgen erzeugt hat. Die mitgetheilten Zahlen beweisen das Gegen- ibcil, und diksslben sind mit der größten Sorgfalt aufgesteUt worden. Abgesehen dadon, daß, um die bedaupleien, aber völlig widerlegtcn Ausführungdn über dir nachtheilige Wirkung des Rentengutsxxeseizes und um die mit diesen Audfübrungen verfolgten Ziele zu erreichen, der eingeschlagene Weg: die Gencral-Kommission in Königsberg abzulcbncn, ein nach jkderr Richtung bin falscher Weg ist, so würden auch dir Thatsackyenxauf welche man dabei fick) stösst, wie ich vorlegte, in jcder Bezirhung falsch dargc'itelit sein. Die Zahlen kakisLn im Gegen- theil, daß der wirtbschaiiiichr und finanzielle Erfolg bisbrr ein durchaus günstiger war.
Nun, meine Herren, möchte ich noch auf einen anderen Géficbts- punkt hinweisen. Zweifellos Mit die Ausführung drs REMM- giitsgcskxzcs in cine zur Zsit bssonders ungünstige Prriode. Bcsiände zur Zrit ein Aufschwung in dcr Landwirtbschast, so wäre der Erfolg der Gkscßgcbung viel mehr" gesichert als jetzt, wo die Landwirihsckyaft in so ungünstiger Lage fich bkfindct. Von dem Niedergang wcrden zweifellos die Rentengutsbcsißer mit drtroffen wie alle übrigen Landwiribe.
WEnn ich diese Darlcgiirigen zusammenfaffe und mich kiirx resumiere, so ist meine Behauptung, die Kommission verquicke Fragen bcierogener Art mit cinandrr, berechtigt. Ferner ist nicht zutreffend, daß die Staatßre'gierung, lediglich um mit Aus- führung dcs Rentengutsgrscßcs raschrr Vorzugeben, die Errich- tung einsr Gencral-Kommiifidn in Königsberg bc'antragi babs. Vielmehr likgt das Bedürfnis; dor, dic Geschäfte der General-Kom- mission in Bromberg rascher und fichercr zu criedigen, als das jcßi möglich ist, und um diss Ziel zu errrickycn, soil Lins zweite Bebörds in Königsbdrg errichtet werden. Disse Behörde wird von dcm Bc- zirk, für wsicben fie errichiet werdcn soll, von allen Bciheiligtsn gc- wünschi. Die Errichtung ist nothwendig, wenn die Landwirtbskbait im betrkffenden BczirkmichtNachtheile erleiden sol]. Troydem beantragt die Mehrheit Ihrer Kommission die Annahme dc'r Vorlagk, und zwar (ius dem Grunde, wcil erhofft wird, wenn die Genkral-Kommisfion in Königs- berg abgeicdnt werds, s 0 habe das zur Folge, daß das Nentsngutsgeseß nicht oder.,doch langsamer ausgeführt Werde. Darin irrt man aber doll- ständig. Die Staatßregierung steht vor zwei Alternatidrn: entwsder sie errichier die Gencral-Kommission in Königdberg odrr fie vermehrt das Personal der General-Kommisfion in Bromberg, soweit als es erforderlich ist, um alle Geschäfte, also auch die Rentengutsrius- weisungen, ordnungsinäßig und rasch zu bewältigen. Das Abgcord- nrienbaus hat bereits die für beide AlternatiVLn erforderliMn-Miiiki bewilligt. Ick) habe in der Kommission bereits darauf hingewiesen, da!; das Herrenhaus nacb grltcndem StaaiSrkchi daß Budgci nur im Ganzen ablehnen odrr bewilligen kann. Das Herrrnhaus kann die hier in Frage stebrnden Mittel also nur durch Ablehnung des Gesammibudgets Versagen, Die Entscheidung hier im Hause bezicbt sich nur darauf, welche der
beidén Alternativen Sie wolien, und zwar entweder: Errichtung einer zweiten General-Kommisfidn in Königsdrrg, oder: Verstärkung drr Generai-Kommisfion in Bromberg. Lehnen Sie die erste und zweckmäßigcrc Alternative ab, so ist die Staatsregierung gezwungen, die Weite Alternative auszuführen, nämlich der Bromberger General- Kommisfion soviel Bramien mehr zuzuweisen, wie zur ordnunfgd mäßigen Erledigung der Geschäfte erforderlich sind. Daß das 'nicht zweckmäßig und nicht vvrtbeilhaft ist, ist auch in Ihrer Kominiifion anerkannt. Denn man erkannte an, daß es nicht richtig ssi,.aUk Beibeiligien dks Königsberger Bezirks nach Bromberg hinzuweiséri, fie damit zu weiten Reisen und Auslagen ailer Art zu zwingen, di? Geschäfte zu erschweren. ES werden auch dadurch Mehrkosten M.t' stehen, daß die Beamten von Bromberg häufige tbeure und write Reisen in den Königsberger Bezirk zu machcn haben. Wahrscheinlich werden an Reise- und sonstigen Geschäftsunkosien der Brombergcr General-Kommisfion mehr Kosten erwachsen, als die Mehrkosten)“ Errichtung einer selbständigen Kommission in Königsberg gegeiiuber den Kostkn der Beamtenvermedrung bei der Yromberger KommUsiM betragen.
Endlich, meine Herren, für Errichtung der Kommission in Königsberg in Frage sieben? Ich habe wiederholt das hier und im andern :Hauie dargelegt. Von den im Ganzen 1306 Geschäfthegenständen, die dl? General-Kommission in Bromberg jevi bat, bilden nur 403 PMW“ guiSauöweisungen, die übrigen betreffen Konsolidationen, Thetlungen
um welche Geschäfte handelt es sich, die
tbatsächlich die Verhältnisse liegen. Wenn Herr Graf von der
u. s. w. Meine Herren, Sie wissen alle - Sie sind ja der großen
* * „'Mébrzicbl. :“:ach Landx'vi'xtbe -,„'daH ' für" den Landwixti) nichts fotzen;
. - abgiebt, melioriert nicht mehr, ackert schlecht, in der Regel gebt
Zwangsverwaltung -
versteigerung gesteiii, also Zo/o. Die Aufwendungen der Staatskaffe
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schwerer und imbequemer ist, als wenn eine Konsolidaiion unnötbia Z-lange bingeschleppt wird. Der, welcher seine Felder voraussichtlich
.*“wäbrend des Konsolidationsverfabxens der- Wirthschaftsbetcieb im KonsolidationSobjekt allgemein zurück. Um so mehr muß im Interesse der Landwirtbscbaft die möglichsie Beschleunigung des KonsolidationßVerfabrens erstrebt werden. Und ' das, meine Herren, ist auch mit der Zweck dieser Vorlage. 'Der - Herr Referent Ihrer Kommission bezieht die Vorlage lediglich äuf ““ die Rentengutsßausweisungen, ivelche erst in zweiter Linie mit in ".Betracht kommen. „ _ Und nun zum Schluß, meine Herren, noch eine Bemerkung. Das Organisationßrecht der Regierung an sich kann nicht bestritten ' Werden. Wenn es sich um Errichtung von Verwaltungsbebörden handelt, hat die Siaatßrrgierung nur insoweit mit dem Landtage der '“ Monarchie zu Verhandeln, als fie für die Ausübung ihres Organi- sationsrechts Mittel vom Landtage beansprucht. Anders liegt aller- dings die Frage im vorliegeicden Fall. Die General-Kommisfionen “sind keine reine Verwaltungsbehörde, sie sind (111881 richter- liche Behörden, und ihr Zusiändigkeingebiet ist durch die Geseßgebung festgelegt. Daraus ist zu erklären, daß in diesem besonderen Falle die StaatSregii-rung gezwungen ist, auch rück- sichtlich der Bildung der General-Kommisfion, also auch bezüglich der Organisationsfrage die bkiden Häuser des Landtags anzusehen. Han- delte es sich um die Bildung einer reinen Verwaltungsbehörde, so würde, nachdem die Mittel für diese Bildung im Abgeordnetenbaus bewilligt sind, und Sie, meine Herren, nicht in der Lage sind, die- selben abzulehnen, die Frage der Bildung drr Behörde aliein zur Zuständigkeit der Staatsregierung gehören. Nur weil es sich hier um eine General “Kommission, eine richterliche Be- hörde, handelt, nur darin liegt der Grund, weshalb hier ein Akt der Gesrßgebung zur Bildung der Behörde erforderlich ist. Meine Herren, bei dieser Lage der Verbältniffk, wo Ihnen aus- nathWeiie das Recht der Zustimmung zur Bildung der Behörde zusteht, wollen Sie die's Recht gebrauchen, um riwas ganz Anderes von der Regikrung zu erzwingen, als das, was mit der Bildung der Behörde zusammenhängt? Ob das mit der Stellung, welche das Herrenhaus zur Staatsregierung stets eingenommen bat, vkreinbar ist, darübsr will ich mich nicht weiter äußern. Wie die liberale Presse darübe'r denkt, haben Sie ja, meine Herren, wcnnn Sie die Zsitungcn in den lrxzten Tagen gelesen, sebkn können. Disse Presse folgert, daß das Herrenhaus wegen seiner SieUungnaHme zur vorliegende'n Frage einér Umgestaltung bedürfe'.
Meine .Herren, zu dieser Vorlage liegt ein Antrag vor, welchkr lautet: das Herrknbaus spricht drn Wunsch und die Erwariunq aus, daß Folgendes geschehen soll u. s. w., das; also im We'ge der Grieß- gebung möglichst das grwährt und festgelegt würds, was, wie ich dar- gelegt habe, im Vrrwaltungswege bereits gewährt ist. Auch in dicier Beziehung, msine Herrcn, babe ich in der Kommission namcns drr SiaatSrkgierung, sowrit ich dazu in der Lage war, das weitgrbrndstc Eittgegknkommen aukgrsprocben. In der Kommission ist berkits mitgétbeilt, daß zweifellos wegen Linrr ganzen Reihe Von Fragen an die Aenderung der Rentengutsgeseygebung bkrangetretsn werden müssc. Die Staatöregicrung ist gewillt, bsi drr Gelsgenbeii auch die Frage zu erwägen, ob und wie wrii rs fich empfiehlt, die Mitwirkung don SeibstderwaltungSorgancn bei der Tbätigksit der Gi'nsral-Kom- missionen im Wege der GesEZgrbung zu ordnsn. Der Gk- danke, Einer (;ck;ij richi€r1ich€n Behörde Laienelsmenia zur Prüfung rein wiribschaftlickychragsn bsizuordnen, istmir perfönlicheindurchaus sympathischer. Die Frage, ob das zweckmäßig, wird Vom Staats- Ministerium zivcifelios in ernste, sorgfältige Erwägung grnommcn werden. Aber, mrine Hcrrcn, ich habe bcreiis in Ihrer Kommission dargelegt, weirbr Schwierigkeitcn bsi solcher Aendrrung der besiciwnden Geseßgebung zu überwindcn find. Das Zusiändigksiisgedirt dcr der- scbiedensien Vcrivaltungsbebörden wird dabei bcrübrt wrrden bezw. vielleicht grundlegend geändert werdcn müsscn. Sie wissen alle, wie derwickelt diss Erhitzt, wis schwirrig es ist, darin ändernd einzugreifrn. Es wird bksonders schwikrig skin, auf diesem Gebiet grundlegende Aenderungen ciniretrn zu [assew Es find dies Frage'n, welcbe fast alle Ressorts berühren, die außer- ordentlich kompliziertér Natur find, und die der sorgfäliigsten Prüfung bedürfen. Ich habe bereits im vorigc'n Jahre ausgesprocbkn und spreche ck auch in diesem Jahre wieder aus: der Staatsregierung muß Zeit und Muße gewährt werdcn, in eine sorgsame Prüfung auch nach der Richtung einzutretcn, db d€mi die Be- deutung der Sache? eine so erhe'blichc ist, daß man lediglich wegen dieser Fragknx die: man entfprrchcnd im Verwaltungswege ge- ordn'et bat, den Wrg der Gesetzgebung betrcien soil. In der Kom- Mission wurde auch gksagt, die General-Kommisfionrn haben sich überlebt, sie Hätten in einzelnrn THeile-n der Monarchie ihrc Geschäfte bereits voliständig durchgeführt, für sie liege krin gcnügsnde's Thätigkeithebiet mehr vor; diesen nicht der Gunst der Be- volkerung fich erfreuenden Behörden eim: neue Thätigkeit zuzUWeisen, sei weder erwünscht noch zweckmäßig. Es ist a1'1ch geltend gemacht, die General-Kommissionrn seien andere Be- borden gewvrden, als sie ursprünglich gedacht seien. Meine Hkrren, alis diese Gesichtspunkte sind gcwiß zwsckmäßig zu Prüfkn und zu er- wagen, nur nicht bei diesem Anlaß. Diese Fragen werden richtiger erwogen, wcnn die Frage einer Veränderten wasscrwirtbscbaftliche'n Organisation beziehungSweise dcr Emanierung eincs neuen Wasser- rechts oder ähnlicher Gesrße in Angriff genommcn wird. Bei solcher Sachlage können Sie nicht wohl Von der Staats- regierung die bestimmte Zusicherung fordern, daß fie schon etwa im nächsten Jahre, oder in kurzer Frist im Wege der Grieß- gebung die von Ihnen angeregten Fragen regelt. Das
fordert adkr die Vorliegende Nesolutiön auch nicht. Dem aUSJesprocbcnen Wunsche wird die Staatsregierung möglichst nachkommen.
Jeb bitte um' Entschuldigung, meine Ihre Zeit zu lange in Anspruch nahm, aber es handelte sich um eine prinzipiell und sachlich wichtige Frage, ich babe deshalb eingehender und länger mich zu der Frage geäußert. Zum Schluß, meine Herren, bitte ich Sie. gewähren Sie das, was die Regierung kraft ihres Rechts und im Interesse der Untertbanen bea"spruchen zu müssen glaubt. (Bravo!)
«Herren, wenn ich
* Mein Standpunkt ist
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schon verbessert worden. Man glaubte,“ da dieGeneral-Kommi oneii allmählich auf den Aussterbeetat gesetzt ßwerden könnten; alsyseir in dex! östlichen Provinzen sind sie wegen der Menge der Gemein- beiföiheilungen noch nicht entbehrlich. Es Handelt sich bei dieser Vorlaße lediglich um xine Erleichterung der General-Kommision in Brom'erg, und das ist eniscbeidend für die sa liche Beurt eilung und die Bewiliiqung der Vorlage. Die Reso ution verlangt ein Gesetz, ,aber auf keinem Gebiete ist der Verordnungsweg so an eme en, jbviiete biimdFFiYnstedelun Mt? rn.“t Die (tHrfdabruHilges? aluf diekiemD e-
_en um „or, reien mi en n ede un en. es- halb empfehle ich iedigltcb die Annahme der Regierungsvrixrlage.
Graf von Mirbach: Der Minister meinte, wir sollten auch die AeußeruZan der liberalen Presse über das Herrenhaus berück- fichtigen. tr legen auf diese Aeußerungen' gar kein Gewicht. , „ enau derselbe, wie im vorigen Jahre, 1chnlehne ,die Vorlage wieder ab. Die Regierun batte unsere Wunsche in die Vorlage aufnehmen müssen, die Derfügun vom IUli v. I. hat sie nur theilweise erfüÜt. Das bloße Agnbören der Selbstverwaltunasbebörden genügt nicht, gegebenen FaUs werden die General-Kommissionen deren Gutachten einfach ignorieren. Wir haben das Vertrauen zu dem jetzigen Minister, da er der Landwirt!)- schaft helfen wird, aber wir haben nicht das ertrauen, daß wir eiiier starken RFierung gegenüberstehen, und zwar seit 1890. Das zeigte das urü weichen der Regierung vor dem (liberalen Ansturm WWF Yieixi-„M “"e-isst“ Meizbexx, W Jahre, wir lehnen sie aß. or age 1 genau ese € w e im vorigen
Finanz-Minister ])r. Miqu el:
Ick) möchte, da im übrigen die Sache so klar ist, daß es wirklich nicht nötHig ist, wieder aufs neue alle Gründe für und wider zu ent- wickeln, nur an eine Bemerkung, die ich schon mehrmals gehört habe seitens des Herrn Grafen Von Mirbach, anknürfen. Er vergißt bei dtrser Bemerkung die ganze Geschichte der Gesetzgebung, um die es sich handelt. Denn wie ist die Sache gegangen? Diese Rentcnguts- rieseiz-gebung, das erste und zweite Gesriz, ist zuerst und am entschiedenften in diesem hohen Hause (sehr richtig !) yon dem damaligen Führer der rechten Seits dieses Hauses, dcm Verstorbenen Gebeimrath von KlList-Reßow vertreten, und noch heute sind die linksstehenden Parteien Gegner dieser Geseßgebung. (Sehr richtig !)
'Man braucht nur Tag für Tag - möchte ich sagen -- die „Frei- sinnige Zeitung“ in die Hand zu nehmen, die diese Geseßgebung imaufhörlicb angreift. Man braucht sich nur zu erinnern, wie auch im La'ndtage bei der Beratbung dieser Geseßgebung die linksstehknden Parteien gegen sie gestimmt Haben. Also die Sache so darzustellen, daß die Bildung von Rent-zxrgütrrn eigentlich dem Programm dicses hohen Hauses nicht entspräche, das würde durchaus irrig skin. Dirs hohe Haus und gerade die rcchte Seite hat immer den Grundgedanken vertreten, daß der Y_auernftand erhalten werdcn müsse, und daß es wünschenswert!) war?, da, wo die jetzige Bodrnauftbrilung genügenden Raum für die Entwickelung des Bausrnsiandrs nicht bietet, die Anzahl dsr klsineren und mittleren Güter zu vrrmehren, und lediglich diesen Zweck hat die Rentengutsgefeßgcbung. Nun kam man sich ja gewiß yon eincm eingenommenen Standpunkt fortbewegen, wcnn man fiebr, man hat fich gsirrt, die Erfahrungen haben das nicht be- stätigt, war; man annahm. Gegenüber den Zahlen abrr, die der Landwirtbickyafts - Ministrr angeführt bat _ der err Siaais-Minifter Freiherr don Lucius Hat schon darauf hin- gewiesen «, kann man doch unmöglich bedaupisn, daß wir mit diesen Bildungen Ungünstige Erfahrungen gemacht haben. Es ist darauf bingewirsen worden, das; ein Bauernstand nicht künstlich geschaffen iVSdeU könnk. Ja, künstlich gewiß nicht, es müsssn in den betreffenden Gegenden dic Verhältniss danach liege'n. Ich möchte gerade Hérrn Grafkn don der Schulcnburg auf die gcschichilich€n Verhältniss in seiner eigcncn »Hcitnatbsprovinz hinweissn. WWK er die Sache histo- risch studicrcn wiil, wird kl" findsn, daß alis dic Dörfsr um dkn ganzcn Harz bcrum, die das Schlußwort .rode“ habkn, fämmtlici) solche Kolonien, und die das Schl11ßwort „leben“ Habrn,Fdi€ altrn Urdörfcr sind. Gerade? an: Harz 36th “[ich das Gegentheil eincr solchsn Ansicht, und wir Habkn kcine noch so uralte Provinz, wo nicht zwischen den alten Dörfern Koloniedörfrr liegén, die bcute in ' demselbkn Zustand sich bkfindcn, wie die ältesten Uranfiedelungen. Man kann doch auch nicht behaupten, das; die gkwaltige Thätigkeit unscrLr alien Könige in Beziehung auf die Fortentwicklung dcs mittlerc'n und kleinen Grund- befiyss dergrblick) gewefkn isi. Friedrich der Große hat die Ein- wvhncrzalü in der Mark von 750 auf 1500 pro Quadratmeile Ver- mrbrt, und wenn man nach dem Oderbruch geht, kann man doch nicht sagsn, daß dort der blühende Baucrnftand wirder Verschwinden würde. Ich theils ganz die Auffassung des Hrrrn Grafrn von Mirbach, daß man nicht zu schnell vorgebsn muß, und ich glaube, daß man fich in der ersten Zeit etwas überstürzt hat, dus; manchc Febler"gemacht wvrdcn find; das liegt auch in der Naiur der Sache, denn rs war ja eine ganz neue Aufgabe, die an die Behörde gsstexllt wurde, und daß da mal Mißgriffc Vorkommen, das läßt fich nicbt Vermeiden. Materiell sind wir also ganz einig. Wie die Von dem Herrn Minister ange- gegebenen Zahlen beweisen, find die Wünsche dss Hrrrn Grafen von Mirbach - genauere Prüfung und größere Vorsicht, Einholung von Gutachten u. s. w. _ thatsäch- lich bkfriedigt. Herr Graf Von Mirbach kann mit Rschi cin Miß- trauen gegen die Königliche Staatsrkgirrung nicht haben, daß sie in der Beziehung leichisinnig sei, daß sie yon den gemachten Erfahrungen keinen Gebrauch machen wolle. Die Staatsregierung hat ja doch ein großks Interesse daran, einmal nach der finanziellrn Seite hin, daß mit Vorsicht verfahren wird -- und die iinanzielie Seite ist doch in der preußischen Verwaltung stets eine sehr siarke_(Heiierkeit), wie mir Herr Graf von Mirbach wobl zugeben wird -, dann auch im Interesse der Anfiedler selbst. Wenn diese kleine Leute verführt würden, in unangemessener Weise Kapitalien und Ersparnisse zu riskieren, so ist das doch eine schwere Verantwortung für die Staatsregie- rung und die Behörden, die die Sache ausführen. Nun ist es merk- würdigerweise gerade die General-Kommisswn in Bromberg, die das Mißfailen mehrfach erregt hat, und merkwürdigerweise diese General- Kommission will man nicht nur konservieren, sondern verstärken und Entwickeln. (Heiterkeit) Ich sollte umgkkebrt glauben, wenn man der Meinung ist, daß die Gencral-Kommission in Bromberg - die ja schon den Fehler hat, so weit von Preußen entfernt zu sein, was bei dieser Sache, wo ck auf lokale Verhältnisse ankommt, ein großer Mißsiand ist » bisher Fehler gemacht bat, der natürliche Schluß wäre: nun, dann Wollen wir lieber von dieser General-Kommission weg und in Preußen eine neue Kommission bilden. Das wäre nach meiner Meinung viel richtiger und würde die Wünsche der Herren viel mehr befriedigen. Ich kann mir auch nicht
. Freiherr Lucius von Ballba u sen: Die General-Kommis sind allerdings wenig populär, ihre Geschäftögebabrung ist |T???
denken, daß die Provinz Preußen -- ich habe auch aus Preußen
Stimmen gehört -- aUgemein'eine solebeGene'raké " ' - haben möchte. Ich glaube, “wenn man inreußoLixömal? AWM [affen könnte, ob die General-Kommifsion in KU2M7MchLchW,*“-' soll, so wird die überwiegende“Mebrbeit der Provinz in Brem Intro: -effe- sicb dafür erklären. Einzelne werden gewiß dagegen sein, alder, die Mehrheit -- das kann ich mir gar nicht anders denken - wird * dafür stimmen, *
Wenn einer anderen Provinz eine besondere Kommission “geboten wird in der Hauptstadt dieser Provinz, so wird die Provinz sichsagen: diese General-Kommisfion wird unsere Verhältnisse viel“ genauer kennen lernen als eine entferntere, sie wird viel schneller arbeiten, * unsere Eingeseffenen werden viel weniger Wege und Kosten' Haben, sie wird das mit Freuden begrüßen, und ich kann mir unmöglich denken, daß es in der Provinz Preußen anders ist. Ich bin über- zeugt: wenn das hohe Haus, da allerdings die Lage der Dinge nach den klaren Ausführungen des Herrn Ministers für Landwirtbschaft heute eine andere ist als damals - wenn das hohe Haus dem Antrags der Regierung jetzt zustimmt, dann werden Sie der Provinz ein ange- nehmes Geschenk mit nach Hause bringen. (Lebhaftes Bravo !)
Graf zu Eulenbur ält die rri ' - Kommisfion in Köni sberg (Zn sich für emißxieblZittxrßZrtbémYvaYFiFeln
Jahre habe er sich einer Stimme enthalten, um die Zirk
„ l i politischen Freunde nicht zu stören; in seiner Heimatb habe emarste ZF
abxr gewundert, daß ein Ostpreuße nicht dafür gestimmt abe. Di Situation sei jetzt eine andere, denn die Verfügung der Reksiierung sei den Wunsxhen des Herrenhauses entgegengekommen, und er stimme jetzt fur die Vorlage.
st i Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer- L n:
Meine Herren! Nur drei kurze Bemerkungen! Erstens: Wenn ich Herrn Graf Mirbach richtig Verstanden habe, so meinte er, die Forde- rung einer gesetzlichen Regelung der angeregten Fragen habe in der vorliegenden Gesetzesvorlage Aufnahme finden können. Meine Herren, das war doch nicht möglich. Es handelt fich hier um ein Gesetz, betreffend Errichtung einer Behörde. Daß in einem solchen Geseß die Fragen nicht geregelt werden könnten,“ um die es sich hier handelt, wird doch unbedingt zugegeben werden müffen.
Zweitens hat der Herr Graf gesagt, er befürchte, daß, wenn die gegenwärtige Staatsregierung bezw. der gegenwärtige Landwirtbschafts- Minister auch ehrlich géwillt wäre, die Anordnung vom 24. Julid.J. aufrecht zu erhalten, ein späterer Minister das nicht thus. Meine Herren, ivenn einmal angeordnet ist, daß in gewissen Fragen die SelbstderWaltungsorganc gehört werden müssen, so halte ich es für unmöglich, daß man dieses Anhörungsrecht zurückzieht, das beweist die rückliegende Erfahrung. Dabei kommt die Frage der starken oder schwachen Regierung, wie der Herr Graf das ausführt, überall nicht in Betracht.
Nun hat Herr Graf drittens: dis Befürchtung auSgesprochen, daß man die (Gutachten der Selbstderwaltungßorgane nicht beachten werde. Darauf habe ich zu erwidern: einer solchen Behauptung fehlt jede thaisächlickpe Unterlage, während ich in der Lage bin, das Gegen- tbeil zu beweisen. Die Anordnung vom 24. Juli 1). J. besteht jeßf acht Monate, und in diesen acht Monaten find die Selbstverwaltungs- organe, soweit sie bei der Außlegung von Rentengüiern betbeiligt waren, stets gutachrlich gehört. Noch kein einziger Fali ist aber dor- gekommen, wo die Wünsche der Selbstverwaltungsorgane unberück- sichtigt geblieben wären, geschweige denn ist eine Beschwerde darüber; daß dies nicht gsfcheben an mich gelangt. Damit ist erwiesen, daß bisher solche? Gutachten stets voi]? Beachtung fanden, während Herr Graf Mirbach eine Vermuthung aufsteÜt, ohne irgendwie den Beweis dafür antrcten zu können.
. Die Drbatte wird geschlossen und in namentlicher Ab- stimmuiig dre Vorlage mit 77 gegen 57 Stimmen anqenommen
Yu: Resolution von Wiedebach wird abqelehnt.' '
Schluß 51/4 Uhr. Nächste Sißung Soimabend, 12 Uhr.
(Gefeß Über die Taxordnun ür Aer te, , " - Vorlagen, Petitionen.) g f z Zahnarzte2c„ kleinere
Haus der Abgeordneten.
D 30. Sißung vom 28. Februar 1896. ie zweite Bcrathung des Staats aus al : u_nd zwar dcs Eiats des Ministerihumsh det? (?]teaiits- lichen, „Unterrichts- und Medizinal-Angelegen- hettZTnchwrzd forsttgeseßt. t l (1 er eern mi cteiten e : zewski (Pole) iiimmt das Yßlirt derR de ch Nbg" von Jazd Minister der geistlichen 2c. Angelegenheiten [)r. Bosse: Meine .Herren! Ich habe der Rede des Abg. Dr. von Jazdzewski sehr aufmerksam zugehört, wie ich überhaupt gern mit ibm diskutiere. Aber ich habe den Eindruck empfangen, daß ibm die Antwort auf diese Rede eigentlich bereits gestern in vollstem Umfange ertbeilt ist. (Sehr richiig! bei den Nationalliberalen und rechts; Zuruf des Abg. Dr. von Jazdzewski: Leider!) Ich will mich deshalb darauf beschränken, in einigen Punkten der Behauptung des Herrn Dr. don Jazdzewski zu begegnen, als ob ich mich zu antworten scheute. Ich fürchte mich nicht weder Vor dem Abg. von Jazdzewski, noch vor den Polen über- haupt (Lachen bei den Polen; Heitcrkeii); ich habe auch keine Ursache mich zu fürchten. , Was den Erlaß vom Februar 1876 anlangt, so babe ich gestern aus dem Grunde nicht geantwortet, Weil ich mich neulich über diesen Erlaß ausführlich ausgesprochen habe (sebr richtig! bei den Nationalliberalen) und üker meine Stellung dazu. Meine Herren, der Streit über diesen Erlaß ist nach meiner Ueberzeugung in diesem Augenblick ein rein theoretischer. (Sehr richtig1 rechts und bei den Naiionalliberalen.) Auf dem ganzen Gebiet, den dieser Erlaß berührt auf dem Gebiete der Leitung des Religionßunterrichts besteht augen: blicklicb mit keinem einzigen katholischen Oberen ein Streit, der in einem konkreten Fali zum Ausdruck käme. (Hört! hört! rechts.) Also meine Herren, warum soll ich mich darauf einlassen! . Ich will Ihnen sagen, weshalb ich den Erlaß nicht ändern kam!. Ich kann der katholischen Kirche, und will es, mit Gerechtigkeit mid '" Billigkeit entgegenkommen bis zur äußersten Grenze; aber diese GW wird gebildet durch ein unübersteiglichcs Hinderniß: das ist die SW bobeit. Meine Herren, sobald die prinzipiellen Ansprückoe der kalku- lischen Kirche dahin führen, irgend einm Eingriff in die SWM zu verlangen, so kann und darf ich das nicht zugeben, und ich wil auch nicht. (Bravo! 'bei den Nationalliberalen.) Deshalb W *
cruf dem Punkte: [affen wir den theoretischen, doktrinären ud.» npielleri Streit und suchen wir im Interesse des Winora?