1896 / 64 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Mar 1896 18:00:01 GMT) scan diff

land die größten Ziffern für Pockeniodesfälle zeigen, und daß auch andere Länder, wie Italien, England, Oesterreich, die Balkauländer weit hinter uns zurücksteben.

Wenn man nun die interessante Thatsache aus aUen diesen statistischen Aufnahmen fich ergeben steht, daß ein kolossaler Um- schwung in Bezug auf die Pockenerkrankungen und Pockentodesfälle seit 1874 bei uns eingetreten ist, so bedeutend, daß man sagen kann: die (Erkrankungen und Todesfälle an Pocken find auf ein Minimum seit jener Zeit reduziert, _ dann frage ich: wer will Bie Ver- antvwrtung übernehmen, jeßt ein Gefeß aufzuheben, welches diese Schußwebr gegen die Pocken aufgerichtet hat, welches zum Segen der Bevölkerung bisher bestanden hat und welches, wenn es aufgehoben wird, die Bevölkerung zum großen Theil wieder dem Elend und der Gefahr preißgiebt? (Bravo !)

Abg. Reißbaus verliest eine Reihe von Namen der Aerzte,

Wel mit Namenßuntetschrist sich gegen den Jmpfzwang erklärt habe?, und führt aus, daß Wenn aüe Kinder die öffentlichen Impf-

teruZine aufsuchen müßten, dann die Zahl der Gegner größer sein wür e.

Damit schließt die Diskusfion; in einem Schlußwort - verlangt

Ab . 131". Förster-Nkustettin, daß die durch den vafzwang Geschädtatkn mindestens entschädigt werden sollten.

Abg. Schmidt - Frankfurt (Soz.) als AntraZsteÜer Verzicht€t auf das Wort und behält fich vor, bei der szten esung näher auf die Schrift des Gefundbeitßamtes einzugeben.

Der Antrag auf Ueberweisung des Antrags an eine Kom- misfion wird verworfen.

Schluß 51/4 Uhr. Nächste Sißung Freitag 1 Uhr. (Etat des Auswärtigen Amts und der Kolonien.)

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 41. Sißung vom 12. März 1896.

Eingegangen sind der Geseßentwurf, betreffextd die Reßelung der Richtergebälter und die Ernennung de_r Gerrchts-Affe wren; der Antrag Wanrecht, betreffend die Emführtzng yon Orts- ftatuten zur Sicherstellung derQForderungen fur Lteferzxngen und Arbetten bei Bauten; der ntr_ag von Mendel-Stcjmkas, betreffend die Abwässerungsverhältmffe in per S1adt Letpzxg.

Auf der Tageöordnung steht zunächst dte_ zwerte Beratbuyg des Etats der Ansiedelungskommis1ion für Wen: preußen und Posen. _ _ '

Ueber den Ersten Theil der Debatte in gensrn bertchtet worden.

Abg. Jm Walle ('ZSntr.): Wir Halten das Ansxsdclungsgesey nach wie vor für ungkrecht und verfaffungßwidrig unk stimmsn für die Aufhebung dcéselben; es ist ein Kampfgsses, das nur darch die Autorität cines übergcwaltigen Ministers zu stande Zekommen ist. Zu einem Frieden hat es nicht geführt, die polniscbe Bevölkerung steht uns feindlicher gegenüber als früher. Mit milden und geringen Mitteln würden wir weiter kommen.

Nach einer kurzen Bemerkung des Abg. Dr. Mizerski schließk die Debatte. Persönlich bemerkt

Abg. Or. Sattler; Ich will mich nicht immer wickkr auf Cine Diskusfion mit dcn Herren dsr Minorität einlaffcn und wikl dssbcckb nur eins bemerken. Der Aba. Glebocki bat ax meine Worte crinncxt: Angesichts der wirtbscbaftlicben Fsrtscbritte der polniscbkn Landes- th€il€ müßt?" derkn Bewohner der prsußiscben Regierung und Gott dankbar sein, daß fie es so weit gebracht babcn. Dcr Abg. lebocki schloß daraus, daß ich die Prkußiscbc Regikrung übér den liebsn Gott stellk. Die Antwort darauf hat das Haus bcreits gsgebcn, fie hieß: „Allgemeine Hsitcrkeit'.

Darauf Wird der Antrag Matty gegen die Stimmen der Polcn, des Zentrums und dcr Freifinnigcn abgslehnt, der Etat der Anfxedelungskommisfion bewilligt und die Dcnkschrift durcb Kcnntnißnahme für erledigt erkläer

Sodann wird dor Etat der StaatsschUldcnver: waltung ohne Debatte bewikligt und der Rechenschaftsbcricht 11er die weitere AUsfi'thrung des Gescyes vom 19. Dezember 1889, betrcffcnd dic Kousolidation preußischer Staats:Anleik)en, durch Kenntnißnahmc für erledigt crkkärt.

Esfolgt dcr Etat dcr AllgemeinenFinanzverwal- tung. Hisrzu liegen vor die Denkschrift, bctrcffcnd die Aus: füßrumg der _qsstßlichkn Vorschriftcn Über die Rückerstattung der Grnndfxeucrsntschädigungcn, und der Antrag der MUS- vou Tobensck (“kom") U. Gen.: die Regierung 311 er- suchsn, M B€5chlüsss beider Häuser des Landtags vom Juni 1897) _ Übék O1? Annahme des kaeßcntMtrfs, bctre "end dic AUZHZ'x-Ma dsr ZH] 18 bis 27 Oos Gcscßcs wegen Au hebung TMM: ZTZITÉÜZUCM vwm 14. Juli 1898 _ Allerhöchsten Q??? “x:;r BSZÜÜZUNZ vorznlsgen.

** ' - ' Za mxin€m Bxkcmkrn bat dEr Vor- Ö » LKR? Béstätéguns nicbt Zefanxen, Ech :: ck5;€-:*:4:; 5;7:1€:b ::ck: 611111131 DZ:“. B-xstätizvng ** 5. ZW: “."; 73! RÜ-FUZLUNZ er S*rUnU'tLUCr-

';" V??!*"T€ch1€T?x1 '"OUM kik]? Zumms :::.14-2 Wm.“. Ux'ckkin-ZT 1171: rück-

' '. : 154171 k-xr'craUcbt ist,. 11111:

. €. 7:5Zl :?::- Granxstsakr 11331:

.. .' „4.- KOWMMM *,"1-3 k-“UUY-Zn K:??kakk T€: Film.“.z-Minixtxr , ';: 25.75.“ ['Le “xxx ?KÜZHTTTITTUUJ fest- .. 3 :X :X?! xkérÜ-xégén, riésxlken “:*“:7'755;:*j_; “xn: (Fénxiékung ('N!-

:'= *.*“: :::Ö Zléécbzüktiß,

LZ: ::?rrén TSM 81:22:35

, , ' 'N»!-

„sUo.-q'**' 411',xß , “ll"***1=|;!|

so.:

3-1::_,:»-1

,'- _, . ... ".-5*,- x ', «...ckck-C? z.1k.-,1 «(„All-

.4.--,.-... ,

_ . * . :1: k.: '. „"„

[„. r*»

„. 17 w' .*, ..

.'k * H„."

(“'s w-pqzxxp * "- !

QU kl....

bebt, dann werden wir doch au die Beseiti ung dieses Unrechts ver- langen können. Von dem Wok) wollen für d e Pflichtigen, das in der Denkschrift versprochen ift, ist nichts zu merken. Sehr zweifelhaft ist die tage des Gerichtsstandes für die Klagen wegen der Rückzahlungs- ckth. Findet der persönlich Gerichtsstand oper der der belegenen Sa Anwendung? Kommt em Yrozeß gleichzettia vor zwei Gerrcbten zur Verhandlung, so kann rie Oinrede der Unzuständigkeit oder der Litispendenz erhoben, also aus rein formalen Gründen die Klage ab- Mviesen Werdxn, und doch sollen eßvaige Klagen innerhalb von drei

onaten anbangig gemacht werden. Bis zum 1.Januar d. J. sollen im Ganzen nur 140 Prozefse entschieden worden sein, die meisten, _ 40 -- in Schleswig, Von denen 20 zu Gunsten des Fiskus ent- schieden sind; nach einer mir vorliegenden Nachweisung find allein beim Ober-Landesgericht in Kiel 13 rozeffe mit einem Gesammt- streitobjekt von 38000 ck anhängig. r Minister möge selbständig, nicht durch die Provinzialinstanz, die Fälle prüfen, wo besondere Härten vorliegen.

Finanz:Minister 1)r. Miquel:

Meine Herren! Dkk Herr Vorredner hat selbst anerkannt, was diesen letzten Punkt betrifft, daß die Gerichte nacb strenger Auslegung des Geseßes gegen die Wünsche, die der Herr Vorredner geltend gemacht bat, erkannt babkn. Er kann also den Grad der Berücksichtigung der Billigkeit in der ganzen Durchführung dieser Maßnahme daraus erkennkn, daß tr'oßdem der Minister die Regierung angewiesen hat, im entgegengeseßten Sinne zu verfahren, d. 1). zu Gunsten der Be- tbeiligten. Meine Herren, ich habe hier ein Schreiben an die König- liche Regierung zu Schleswig vom 11. Mai 1895, wo ich ausdrücklich aussprkche, daß ich damit einwerstanden sei, daß ein derartig erhobener Einwand, wie der Herr Vorredner ibn geftkllt, Berückßckotigung finde, und in solchen Fällen seitens der Staatskaffe auf die Rückforderung der Entschädigung Verzicht geleistet werden muß. Ja, meine Herren, ich bin neck) weiter gegangen, ich habe gesagt, die Königliche Regierung one in Zukunft hiernach Verfahren. Für diejenigen Stellen, von denen dern vorstehenden Grundsaß widersprechende Feststellungsn bereits getroffen sein sollten, wird die Königliche Regierung in WClthék Ausdehnung der durch die Vkrfügung vom 2. d. M. ihr bereits ettbeilten Befugnis; fkrncr er- mäcb tigt, diefe Fcststeklungen selbständig wirder aufzuheben.

chine Herren, ich bin nun noch wsiter gegangen! Auf Grund Einzelner Beschwerden babe ich die Königlich? Regierung in Schleswig aufgsfordert, alle diese Fälle an uns direkt einzuscbicxken, damit wir in der Sache selbst Entscheidung treffkn können. Also hier ist doch gewiß nicht der geringste Grund, fich zu beschweren. Wenn man die Sache auf die rcchtliche Spitze trCibt, so könnte man mir viekleicbt bestreiten, ob ich [*efugt gcwssen wäre, aus Billigkeitsrückfickyten so weit zu geben Wenn also die Beschwerden der Schleéwig-Holsteiner keinen anderen Boden haben auch im übrigen _ ick; werde darauf gleich noch zurück- kommen _, so find die Bkschwerden Überhaupt nicht brauchbar.

Yksinc Herren, dann hat der Hm Vorrxdne'r fich darüber be- schwm, daß bsi dcm chifkl, Ob der Gcrichtéstand der bklkgsnen Sache vdkr ker pkrsönliche Gerichtsstand hier in dem Prozesse übst kia Rückforderung ker kmpfangknen Entschädigungen Plaß greift, die Einrsde der Jnkomyeténz gesteüt war in dsm einen Fakl und in andercm FaUc die Einrede der rkcktsbängigen Sache. Ich babe aus- drücklich vorgeschricben und allen Regierungen zu srkcnnen gegeben, daß die Einrkke dcr Inkomp€tcnz übkrbaupt nicht erhoben werden sol]; also aucb in dieser Bcziekung kann gsgen den Minister in keiner Weise eine Klage crbcbcn werden, und soviel ich weiß, ist auck) überaü danach Verfahren. Die Gerichte prüfcn absr bei der Frage, ob dsr Gerichtéstand der bklkgknen Sache vorliegt SZ 0111010 ihrer Kompetenz, das kann ich garnicht verhindern; jskenfaüs haben wir zu einer solchen Prüfung nicht aufgefordkrt, indem wir dis Einrede der Inkompetenz nicbt gkstcÜt babcn.

Meine Herren, im Hérrenbause war ja die aUgemkine Meinung in Bezisbung auf die Bercäotigung dEr Hauptfrage der Rückfordcrungsn der ursprünglich gkgsbenen Entsckyädigungén gewiß ziemlich cinig dahin geliebtct, daß diese Rückforderungen unercchtigte seien. Troßdem hat der Herr Bericbtcrstatter im Gegensaß gsgen die beiden Vorrsdner aus Schleßwig-Holstcin ausdrücklich anerkannt, das; das, was an Milde und Woblwollsn zur Beseitigung von Beschwerden und Härten dic Staatsregierung übsrbaupt Thun konnte, bei der Durchfüvrxmg dss Ge- seßes in vollem Maße géscbcben sei. Das kann aach nacb meinsr Meinung, wenn man Bie Denkschrift kurclxlikst und die 13161811 zwsifel- Haften Jragsn, die sms zu Gunsten der Pflicbtigcn Cntschixdsn wsrkkn find, fich Vorlegt, gar nicht bestritten Werdsn.

Meine erren, was die Hauptsache bstrißt, so haben die HINSU bsrvorgeboben, das Haus babe nock) ke'ine offiziellx: Erkkärnng über die Stellung der Staatérkgisrung zu dcr Hauptfmße (ck31an- Das ist in so fern richtig, als Hicr iu: Plcnum dis Sache in jCHt zum erstkn Mal zur Sprache kommt, und ich erst chk Gslégenheit habe, in dicskn Bezixbung mich zU äußérn. Zn dcr Kommiffion ist bereits Von meiner Kommifiarien ra? Erkkrdkrliche gcsagt wordkn, und im Hcrrsn- hause, woan die Herrén ja doch wahrsch€in1ich Ksnntniß genommen babsn, ist die Steüung dEr Staatßregiskung in dsr bestimmtestcn Weise gekennzeichnet.

Méine Hkrrkn, ich Zakk. aUerdings im Harrknbausé gcsagt, kaß ich rérsénlicb glaubs, 111€; an diessr 0111811 Frage, wenn das Haus oksr beidk Häuskr TES Laxxktagß bLi ker Verathng ch Gesch wsgc'n Außarkebungssßung 7:51 Rsaksteuxrn dic korlisgknde Frage in ändcrcm Sirms enx'ckxiékcn bäxtsn, wxnn daß HMI deér Mkinxng geMsSn wäre, C:? 12119 die Rückforderung dxr 6:21:nkstcakrcntkchädigungnicht statt- ?":n'TC-n, _ dix StaatsregiCrUnz NIK)“ mcinkr ysrfönlickyen Axxffaffung an ki-sskr Lémen Frase kix J::zs stoß? SteU-Jrrchrm nicbt wüxds [?abkn schéir€rn laffun. (HHN! kért!) Wa: QI QLSr mit Dcr jcßtWMchdén Frag? ZU tkm“: LIT, “ka'ö ist mir VcUstäwkig mMrsjänklick).

Ick bir: “(3171315 bxi 'rxr Véraibrwg UI Göscßks sslbst ja 11951) ('H-:( kczitkr gssanxn; ick) kakkkkwtlich zu crkenpkn Zkzskx'n, kat“; msinsr TSLÉRLÖÉEU Axfiéct nch r(m rrivxtr€ckt1ich€n Ztaxx'xpxmft Lime solch? MLKNTUUKZ UTÉT ZELLÉÜUÜJT werksn 15117116 (1511! l:“o1tk), und iT ZIZS «190 in déss-Ir Yékzixkxmg kkm HMT? (ie (TktsÖxikUUg Umb- 51? KW,! sckmr xxmzckx, MTU n:;ck; der Link", mä) 11201.) 181: andsrcn SKL? kw Akir k&xüker farm koch (xn s1chfx€n Zkréifsl séim, “daf;

“': LZIZ? DEF, nis 181 HM Bthscne: 1*Cléau1'1kk, cim: UrkkatrxÖt-

“, Téxzx? ??“j. Eksnscmnig, mains Héxrsn, wir? “(:?-3 (YéwäHerc; 'T-Zr

7. Ickxxkxzxn ?,?i. (Zk'k;äk,1ux?s “(Sk USULU Grunkstsusr 610€ Uciwnt- TÉÉTTÖÉF FTF? .'(Tk, ?cnern (ine Lw17ck12cxnk staatIrscHtliÖ-Z Und “:,-;;;ch.ZZ: 712, kaikzlxkéßklÜ-Z L'“! (;.-“35? Fraß? 7:11'43 T-“xén pciwätrkch111cheL ;*.“„.',“-,-1 127.“ ?sx'x Z.“(€i“'-:l 1€1k1. “;)-“'“- ;“-. ;“,M-k-„, (:.! WMO. LUST YécZNUUzZ-IELÉÉZH'MhéiLen, 1,38 ' *:2 31-1" 15, 7sz 22 ;,LWÜZZ in “km Fxßiism M VZTQ-iligwn

, ., N,“. --.-„ *.

“MX:“- x.ch*,-Z,;.-,*,--“ 177, f.:mmL uerxÜnglixéy xarä-F auf "cis Unrich1i3€

-,

vielfach zu Grunde gelegt wurde, nämlich, daß es 1115 ebe; um privatrechtliche Fragen handele, daß die Grundß nichts weiter sei, wie eine priyatrechtlicbe Nate. Das ck "Z: Urquell aUer dieser Meinungsverschiedenbeiten und Differenzen, Und die wenigen Herren, 'die damals noch tbeilgenommm haben _ ich sehe Herrn von Venda hier vor mir siven _, werden wissen, daß gerade um diese Hauptfrage damals bei Einführung d'er Gmnvfteun die großen Debatten stattfanden. Nach der Art und Weise, wie diese Rückforderung der Grundsteuexentsäpädigung durchgeführt ift, kam, man 1th behaupten, daß niemand zur Rückzahlung angebaljen Wird der nicht durch diese Entschädigung selbst bereichert war. Denn xz; Milderungen, die hier dieses Abgeordnetenhaus eingeführt bat, “ck namentlich die Erben nur herangezogen werden sollten nach Maßgabe des Quotenerbtbeils, ,das auf fie “gelangt war, haben eben in der U11 und Weise, wie diese Bestimmungen durchgeführt find, selbst in da: FäUen, wo zweifellos ein einzelner Erbe tbatsächlicb einen weit größeren Theil Von der Erbschaft bekommen hatte, als er als Gleich. erbberechtigter zu bekommen berechtigt war, eben dahin geführt, kak nur von solchen Personen lbatsäcblich die Entschädigung Wkückgeforken wird, die durch den Empfang dieser Entschädigung und solveit ße durch denselben bereichert find.

Ich will im übrigen auf die Frage, ob die Staats. regierung und die beiden Häuser des Landtags ursprünglich wohlgetban haben, diese Rückforderung der empfangen?" Entschädigung vorzusehen, garnicht eingeben; denn nach meiner Meinung kommt es darauf gegenwärtig nicht mehr an. Ich habe das schon 'n: vorigen Jahre ausgeführt, und ich kann es hier nur wiederholen; Wenn eine Frage dieser Art, so bestritten, so verschiedener Auffaffxmg fähig, durch die übereinstimmende Entscheidung yon RegierUng und Landtag einmal entschieden ist, wenn diese Frage integrierende: Theil einer großen zusammenbängenden Geseßgebung ist, wenn max vielleicht sagen kann, daß fie für manche Mitglieder des Abgeordneten. hauses, vielleicht auch des Herrenhauses, für die Zustimmung zu dieser großen Geseßgebung präjudizievlicb-war, so kann man verständigerweife, ohne die größten Gefahren zu laufen, eine solche vor zWeiJahxxn getroffene Entscheidung nur dann wieder aufheben, wenn wesentlich neue Gefichtßpunkte, Thatsachen und Erfahrungen hervorgetreten find, die von einer solchen Bedeutung erscheinen, daß man sagen mm']: wären diese Thatsachen damals bekannt gewesen, so würde die Enk- scheidung des Hauses eine andere gewesen sein.

Meine Herren, solche Thatsachen liegen nicht allein nicht vor, sondern im Gegcntheil, die Befürchtungcn, die damals geknüpft waren an die Maßnahmen selbst, find durch die Art der Ausführung»; Gsseßes beseitigt worden, und insbesondere gehört gerade Die Fra;e„ die die Herren aus Schle§wig-Holstein bier soeben berührt haben: wie es zu halten sei, wenn jemand verkauft, aber der Verkäufer fick) ka; Recht auf die Grundsteuer-Entschädigung Vorbehalte, _ gerade die!“: Frage gehört zu den Befürchtungen, die damals geltend gema»?! worden find und die fich nun in der That und Wahrheit als nicht Vorhanden erwiesen haben. Wo einzelne FäÜe früher Vor meins: Entscheidung Von der Regierung in Schleßwig in entgegcngksexw: Sinne entschi€den find, so habe ich ja schon gesagt, daß man auéxéx Frage zurückkommea wird in dsr Zentralinftanz.

Ich habe schon damals darauf hingewiesen, daß aklerdings 3111 diese Frage nach der Art und Weist, wie fie im Landtage &».st ist, als eine Kompromißfrage zwischem dem Landtage uud derReZikwxz erscheint. Eine Reihe von sehr entscheidenden Milderungen, Dic ]! eincr bedcutenkcn Reduktion dsr zuxückzuzablenden Entschädigunzs- summe geführt haben, find bicr im Landtage beschlosscn. DieSmxx- regierung hat diesen Mildsrungcn zugestimmt. Daraufhin babkn FZ! Parteien fich selbst geeinigt, nunmkbr das Prinzip zu acceptiéren, :.": zwar nicht nur einscitig Partéicn der Linken, sondern ebenso Mk! T€! Partcien dsr Rechten. Cine großs Zahl und überwiegende Mcbrxkl der rechten Seite des Hauses batnaä; dikfenkinge'tretenen MUTCXUKZT für die?; Geséxz vvtisrt.

Ganz in aleickpkr Weise, msine Herren, ist verfaßren mit anrérx Hauptstagen, dic fich bei der Steuerreform geltend machts» (“(-“Ö, erinnere nur an die uns auch nächstens beschäftigende Fragk 1kast tbeilung der Kotnmunallast€n in den Kommunen mit Bezug ::; kk? Verschicdsnen Stsuerarten. Der §54 deko KommunalabgabknßMZé""Z““ auch ein Kompromiß; weiter gcbkndc Ansprüche wurden zurückZCF-T'ÜT- man einigte fich auf einer mittlerem Linie. IWL kommsn ck51 Hankkrke don PLÜÜVULU städtischer Grundbesitzer und verlavgsn „(:-"*! Aenderung ck65 Gescyss, eins andere Art der Ausfülxrung WAZ?“- Ganz kbknso likgt es mit dsr Frag? der Doppélbesteucrung kkrAkéR' geseUschaftcn, und ich könnte Ihnen noch eine ganze Réibc Fragén Vorfübrkn. _

Müssen nun die Hcrren nicht selbst anerkennen, «ck A"" rechtem Seite des Hauses, daß es höchst bedknflich ist, bjxr. ““T-“““: fick) nicht um Geéatnmtintersffen handelt, sondern doch immerkék“ Intércffen Einzelner in Frage ftsbsn, Wo nicht eine aÜgemcins “JKI“ der Landkéwoblfabxt in thracht komuxt, sondern nur ka? J:".T-sr'?"€ einzelner betroffknsr Personén, gerade hier (inen Einbruch ZI? ' Stsuerrkform zu machen und gérade an diksem Punktk „311515150 zusCYen? Wie wiU man fick) kenn wshren gkgcn gleichartizeA-KTTIJ; also auch von Jnterksfierten, die auf anderem Gebieten einc AMTL- dLr Gesskzgebung Wollen? Wir kämkn alsdann zu einst QUMZYM Aufrolluna dieser ganz?" großsn Gcsktzgcbung, die natungW? ßroße-Z ZUsÜMMCUHÜllgMdkÖ Ganzcs bildet und dic doch gcrril'? ““ '““ kann man bkbaupt-n _ gerade dcnjenZJLn .Klaffsn, welÖe TMZ) “* Vérlangkn nach Rückfoxderung der GrunkstsncrknjscbäkisMZ troffen Werden, in €rb€klich€m J.)?aße große Erleichtsranzkk :'q' schafft [)at.

Wenn man be“: dcnjknigkn Gütern in Sch18Srvi,x-Hccklst€ darcxuf wiedér zurückzukommcn, kerkn Befiser mchr als 1000-94 _ * | steuer-xntschädigung jéßt zurückzusrstatten babcn, vergleicht UZ “" hältnis; zwischem der crlaffénkn Grundsteuer e_inetséits „MFT "oon rissen Gütern j--Zt zu entrichtenksn Grundsteusr-EntsÖQUFJNII rent? ankLkN'sEitS, so Ergi-„bt fick), daß an Stelle Von j: 5 :“ ““"“",- aufzér .Hkbunß ;;kfeßtsr Grundsteusr nur 1-46 Cn1schäkksWsZF tritt. Wäbrctid wir aUC-r'kxings eine Vkrpfiicbtung zur WÜRFEL; d€r(?:11schäkxi,xnng auflkgkn, babcn wir gleichzcitig dsn Bst:e,“'4-*-'* so Erbsblicbe anksre VortHcile zu,",ewsndet, daß man v fwn'dsren Druck in ksinem Fall? reden kann.

Für dsn «“sammten Grundbe-fiß im Rc'gierungkblzikk

[x, !)

©7le- „.

on 81mm ***?“

ZÖZSZXÜZ'

unter Miteinr-schnang dckißnichn, welcher zu einer szckkksk-éU-"J FM 1 nicht wsrxfléchtet ist, stellt fick) die Sache sogar so, kak; an “37“ "

Auffassung, die damals bei der Gewährung der EMMMKMU'

je 41 „s außer Hebung geseßter Grundsteuer nur je 1 .“ Tilgungs- xente tri“- _

Ich glaube daher wirklich, daß, nachdem das Prinzip einmal ent- schieden ist, nachdem nun eine milde und entgegenkommende Art der Durchführung stattgefunden hat, nachdem klar vorliegt durch die „Statistik, daß ein schwerer Druck jedenfalls die betbeiligten Ju- mefsenten nicbt trifft, das hohe Haus dieSmal um so mehr den ftüberen Beschluß nicht wiederholen sollte, als ich doch in keinem Falle eine Zustimmung der Königlichen Staatßregierung in Aussicht stellen kann. (Bravo! links.)

Abg. Freiberx von Dobeneck (konf.): Der Minister bat mich nicht überzeugt, :ck kann von meinem früheren Standpunkt nicbt zuxücktreten. Neux Gründe für die Aufhebung der Rückzahlungßpflicht haben wir im vorigen Jabre_ schon vorgebracht. Die Beträge werden stren eiggezogxn. DiekDenkxcbrift meint, es seien bei der Einziehung der etrage,keme Schwierigkeiten ents-tanden; aber die Schwierigkeiten nd nur nicht 'zu Tage getreten, weil die Leute schließlich bezahlt

ben, um _Wetterunaen *aus dem Wege zu geben. Der jetzige Befiper erfahrt durch_ dre Rückzahlung eine direkte Vermögens- schädigunY3 er sou zuruckzablen, Was die Vorfahren erhalten haben. Auf den efchluß des Landtags muß es doch ankommen, denn er ver- tritt die Stimmung im Lande. Jeb begreife nicht, weshalb die Regierung fich unseren Wünschen verschließt; der finanzielle Effekt für die Staatska e ist doch sehr gering es find im Ganzen 11 Millionen, die ck auf sechzig Jahre vertßeilen. Meinen Antrag habe ich (1123 entschieden zu weitgehend zurückgezo en, aber wir bleiben bei unserem Standpunkt vom vorigen Jahre. Burch die Befolgung unseres Beschluffes würde die Regierung fick) die Dankbarkxit weiter Kreise erwerben.

Finanz-Minister Vr. Miquel:

Der Herr Abg. Freiherr Von Dobeneck bat die Behauptung der Denkschrift, daß mit tbunlichster Milte unter Vermeidung aller unnötbigen «Härten das Geseß zur Ausführung gekommen wäre, nicht zugeben onen, und um den Beweis dafür zu führen, hat er auch Einen kleinen Fall angeführt, bei dem er von dem Finanz-Minister verlangt, daß kr geradezu gegen das Gesch handeln soll. Meine .Herren, sorveit kann ich nicht geben, soweit werde ich auch in Zukunft nicht geben. Der Minister muß das Gefeß ausführen, solange es be- steht, und kann mit der Ausführung erst aufhören, Wenn es wieder aufgehoben ist. Aber ich habe in allen Fällen, wo man sagen könnte, die Sache ist rechtlich zweifelhaft, mich berechtigt gehalten, zu Gunsten der Verpflichteten und nicbt nach dem Grundsatz zu verfahren: 111 58810 pro 11500. Ich habe niemals diese ganze Frage als Line wesentlich fiskalische Frage aufgefaßt, und ich ersuche Herrn Von Dobeneck, wsnn er mir Fälle dieskr Art, wo ich berechtigt gewesen wäre, Milde walten zu [offen und es nicht gethan habe, noch nachträglich bezeichnen kann, diss zu thun. Ich werde ihm sehr dankbar sein und sofort ver- suchen, ob noch zu helfen ist.

Wenn er nun abkr einen Fall anführt, wo mehrere: Erben zwei Güter tbeilen, 6 Kinder im Ganzen vorhanden waren _ ja, meine Herren, was ist dsnn da Anderks zu machen, als daß jeder Von den Erben & als feinem Erbtbeil entsprechknd znrückzablt? Ob das zwei Güter find oder zehn Gütsr oder ein Gut, das kann dabei garnicht in Frage kommen; ich war also nicht in der Lags, bier anders zu entscheiden. Die Gutsübernebmer können doch sehr zufrieden sein, wenn fic faktisch durch die Annahme des Gutes einen sehr erheblichen Vorzug Vor den übrigen Erben babey (Widerspruch r€chtS!); ja einen Vorzug. Solche Fälle haben wir gehabt, mcine Herren, Wo der Gutßannehmer mir selber das zugestand: Der Wert!) des Gutcs war viel böbsr, als mein Antheil an der Erbschaft nach der Zahl der Erben. Wenn da der Gutßannebmer lediglich nach dem antenerbtbeil bkbandelt worden ist, so ist das soweit gsgangen, Wie man überhaupt geben kann; Weitc'r konnte man doch nicht geben. Wenn 4 Erbkn vorhanden find, einer übérnimmt das Gut, hat einen sébr bédeutenden Vorzug, und ich befehle den Behörden, Von der Ermittelung diesss Vorzugs abzusehen, sondern ihn einfach so zu behandeln, als wenn er nicht mehr bekommen hätte als die übrigen Miterben, _ weiter kann ich doch nicht geben.

Nun sagt der Herr Vorredner und auch die Herren aus Holstein, dic Niederschlagung der Beträge Von 5 „FC- sei nichts Vedeutcndes. Dessen könne man fich nicht besonders berübmen. Das ist vollständig zutreffcnd. Die Denkschrift bat fich deffen auch garnicht besondsrs berühmt. ch gsba zu, daß dabei auch eine Rückfickot auf Vermeidung Von Weiterungen, Von unnötbigxn Aktenschreiben und von sonstigen Kosten, die mehr be- trugkn wie diese ganzen kleinen Beträge, in Bstracht gekommen ist. Für dicjenigen aber, die von diesen Rückzahlungkn ganz frsigekommen find _ meistens kleine Leute _, war das jedenfaUs kein unangenehmes Geschenk!

Was nun die Petitionen anbctrifft, dieHerr Von Dobenkck an- geführt hat _ ich habe fie nicht selbst grlesen _, so haben die dar- über Klage gefübkt, daß diese Rückzahlung der empfangenen Ent- schädigungen zu Schuldentilgungen'verwandt Werde. Ja, das beruht ssbr einfach auf dem Gescß und auf einem sehr Vernünfjißen Geseß. Die Entschädigungen smd ursprünglich gclcistkt worden durch Ausgabe von StaatßsWldWrscbreibungen. Wenn also die anschädigungen zurückgezahlt werden, so findet eine Kapitalrückzablung statt, der ein entsprkchender Schuldenpostcn dss Staats gegenübersteht. Daß hier also die rückzuzahlsnden Entschädigungen auf die Staatsschulden zur Anrechnung kommen müffen, lie'gt klar auf der Hand. Ick) sehe nicht Ein, wie kiéjcnigkn, die dic Entschädigung zurückzahlen, dadurch ge- schädigt werden könnkn. Es kann ibnsn doch ganz gleichgültig sein, zu Wslchen Zwkcken dLr Staat diese Beträge Vcrjvendet. Daß darin eine besondere Schädigung licgt, kann ich nicht verstehen.

Nun sagt Herr Von Dobeneck _ und das ist in meinen Augkn das Wickotigste, Was er gesagt hat _ 86 [We doch etwas Neues vor. Es handle fiel) nicht darum, ein Gesetz wieder aufzuheben, ohne daß etwas Neues dazwi1chcngctrkten wäre, sondern das, was dazwischen- gstretcn wäre, wäre dsr Beschluß bkider Häuser dcs Landtags. Ja, bei allem Respekt, den die Staatsregierung und ich insbesondere (Heiterkeit) vor den Entscheidungen der beiden Häuser des Landtags habe“", bitte ich, mir doch zu sagen, vor Welcher Entscheidung, Vor der ersten oder dsr Weiten, ich nunmehr Nespékkt habe;! soll. (Heiterkeit) Das ist doch eine schwierige Frage. Ich kann mir dock) nicht erlaubcn, den Werth dxr Entscheidungen meinerseits zu kri'tifieren. Da würde ich ja dyn Respekt, den ich vor diesem hoben Haus? habe (01)! of)! rechts), vcr- lWM- Jch will damit nur sagen, daß in der bloßen Entscheidung des Hauses in diasem Fall neue Erfahrungen, USUS Thatsachen, die das Haus hätten überzeugen können, daß es das erste Mal eine falsche Entscheidung getroffen hat, an fich nicht vorliegen. Der Herr Vor- redner sagt: ja, das Haus hat offenkundig fich zu cinc'm Jrrthum be-

kannt, es SFL gesagt: wir haben uns das erste Mal geirrt. Ane die Fraßen,' dre, jetzt wieder bier erörtert werden, sind damals auch dtskumrt Horden. Dann hat das Haus jedenfalls im vollen Bewußtsein der ganzen Sachlage geirrt. (Wider- sYrucb rechts.) Ich muß sagen, es ist nichts Neues in dte'ser Bezixbung hervorgetreten, selbst die Zahl der eventuell Ver- pflichteten tft hier deutlich genug in den RegierungßmotiVen mitgetheilt ?vorden. Nein, dczs einzig Neue, was wirklich vorliegen kann, ist, daß tn der Zwischenzeit die Grundsteuer aufgehoben wvrden ist, während sie “damals erst. aufgehoben werden s ollie. Das kann nach meiner Memmég für dre StaatSregierung ebensowenig wie für das hohe Haus em Grund seßn, hinterher anders zu entscheiden als vorher.

Ich “glaube, Ste werden mir zugebkn, daß neue, früher unbekannte Verbalotmffß nicht hervorgetretkn smd, sodaß es daher immerhin skbr bederzkltch tft, in diesem einzelnen Falle eine große Gesetzgebung zu zerstuckeln (oh! oh!, rechts), während in vielen anderen Fragen doch auch die Herren selbst das für höchst bedenklich halten.

Ich bitte nochmals, das bobs Haus one unter Anerkennung der Tbatsackpe, daß soweit, wie das irgend möglich war, in der Ausführung de§ Gefeyes in dieser aÜerdings schwierigen Sachlage, wo ich der- schntedene Meinungen als vollkommen berechtigt anerkenne, mit der großth Milde und Rückficbt verfahren ist, weiter diesen Gegenstand nicbt verfolgen. (Bravo!)

Abg. Engelbrecht (fr. kons.) meint, daß die Ausü tun 2 des Jtnanz-Minister§ nichts der_veisen, und führt eine Reihe 13on ("1 er!: an,_1n welchen Hs1ondere„Harten durch die Rückerstattung erbei- gefrzhrt wordxn seten. Wte schwer die Rückerstattung auf die Be- tbetltgten drucke, ersebe _man aus den Tabellen der Denkschrift. Die Besch1ußfaséung vor dre: chbren ging von Vorausssßungen aus, die sich Fl? aVs zxÉreffensd s(rtkßesebeaben. S . ' g. r. rau e n.: egen die tellunanabme des inan- Mmtsters find fieben'Redtzer, jür dieselbe nur zwei Redner gemLTZ-et; dza erfordert es [ mx dre Rttterltcbkeit, dem Finanz-Ministet beizustehen, Was man gn“ ktlde bet der AUFfÜkaUJ des Gese es verlangen kann, hat der „Munster gethan. W.“) ein Fa vor ein Falsches Gericht ge- bracht wrrd, muß das Gericht tbn zurückweisen, und daraus kann man doch ketyen Grund gegen das Gesés selbst herleiten. Wenn die Schlesjytg - Holsteiner besonders bsnachtbeiligt find, sollten sie doch em Speztalgeseß zur . Abstelluyg dcr Härten einbringen. Im Gesetz selet hegt, kerne Unbtlligkeit. Im Jahre 1893 habsn dle Berbaltmffe schon ebenso gelegen wie jeßt uyd sind e_bepso bekaznnt' JLWLsén. Es ist nicht berechtigt, daß jemand dt? Entschadtgung fur eme. neue Steu_er behält, nachdem die Steuer nneder aufgehoben'tst. 'Dte'Steuerresorm wäre nicht zu stande ge- kommen, wenn ntcht die Ryckzablung der Grundsteuerentschädigungen Yregelt, worden ware. Es rst doch Li?1 ntbümlick), daß man nun die

_orthetcle der Steuerreform behalten wi , aber die Nachtbeils beseitigcn wtll, dle, map bewußt auf fich genommen hat, um die Nefvrm zu stande 'zu br1ngcn., Ich Vertrete bier die Konservativen Von 1893 gegen die KOnsLrVäthCU von bxute.

_ Abg. Hanson (fr. kons.) sßbxt “mehrere FäUc an, in welchem die Ruckzablung der Grundsteucxentyckyadxgung 6111811 schwercn und unge- chhter] Druck aus die Bexroffenen ausübe. Bésonders un Lrecbt wirke kte Ruckzablung da, wo em Befißwecbsel eingetreten sei. er Minister frage, Vor_wxlchem Beschluß er mehr Respekt haben solle; Vor dem [28th ngturltck) nacb dem Gryqdsaß: „16T [)OZÖSÜO!" (]SroZab prj0rj“. Hoff'entltch werde fich der Minister troß des Gcscbrcies der Presse noch zu emer andkrkn Ansicht bekehren.

Ein, Schlußantrag “wird an enommen und darauf die Denkscbxtft durch Kenntytßnahme kFür erledigt erklärt.

Ber dcm Zuschuß fur das T eater in Cassel bittet

_ Abg. Dr. Sattler den Finqnz-Vkinister, eine strengere Durch- fuhrxmg'der SonnYagSruhe an dxesem Theater anzuregen; er woÜe darmt mcht gegßn dre Vorsteüung am Sonntag sprechsn, sondern nur den Theaterarbettern , die dcs Sonntags Vormittags arbeiten müsscn, mehr Sonntagßrubs vckrfchaffen.

Finanz-Ministcr 131". M i a u e 1:

Meine Hsrren! Ykit der Verwaltung dsr Thsafer hat das Finanz- Mibisterium glücklicherwäss nichts zu thun (Heiterkeit); aber nichts- destowenigkr will ich gern dem Wunsch des Hcrrn Vorredncrs ent- sprechen, dicse Klage an die geeigncte Steklc zu übermitteln.

Yer S_tat der AUgemeinetx Finanzvcrmalxung wird bcwiUigt.

S_chluß 31/4Uvr. ,NächzteSißung Frertag 11 Uhr. (Rest xeschEta)ts; Zntcrpellatwn ng wegen Maßrsgcln gegen Viel)- eu cn.

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Hause der Ab eordneten ist nachstehknder Ent: wurf eines Geseßes, betrc "end die Regelung der Richter: gehälter und die Ernennung der GcrichtI-Asseswrcn, zugegangen:

§ 1. Die Gehälter der Richter wqrdxn nacb Dicnstalfsröstnfkn gcrsgc1t.

Das für die Bemeffung des Gsbalts maßgsbende Dienstalter (Besoldungédienstalfer) begi_nnt in joker (Hsbaltsklaffc mit dem Tage der ersten etatsmäfzigen Anstellung in einem zu dcrsclben gcbörcndcu Amte des höheren Justizdienstes. _

Als TaZ der Anstellung im Sinne dicxss Gcscycs Tilt der Tag, Von dem ab der Angestellte das Diknstcinkommen dcr Stell? zu [:c- zishen bat. '

Die Verleihung Von Zulagen erfolgt Von dem erstcn Tage eines jeden Kalender uartals ab an diejenigkn Richter, Welche an diesem Tage das :nacézgebende Besoldungsdienstalter errsichen oder es im Vorhergehenden Kalenderquartal Erreicht babsn. _

Das Besoldungßdienstalter hat auf die Bksttmmung des in anderen Beziehungen maßgebenden Dicnstalters kcinsn Einfluß.

Tritt ein Bcamter dcs höhercn Justizdisnstés infolge Liner Be- fördsrung okér einer im disnftlicbc'n Jntercffe gesckxebenen Verlxcßung in ein zu Liner anderen Gehaltsklaffe gehörendes thbteramt ü sr, so wird das Besoldungsdiknstalter in dsr nsuen (Hebgltsklaffe dergestalt festgesetzt, das; sich die folgende Gehaltsrcgklung ergrebt:

]) Der Beamte tritt in die dem Normalgebaltder fruheren Stelle entsprechende Stufe der neuen Klasse oder, jvenn in d_ieser eine solche Stufe nicht Vorhanden ist, in die nächsthöhere Stufq uber.

2) Ist das na Ziff.1 bkmcffene Gehalt dem btßberxgeuNormal- gehalt 919ich oder it rein Mebrbetrgg geringer, al;! dre nachste Zulgge, die dkm Beamten in der früheren Klasse zu wxrletben geWLsen ware, so erfolgt die Verleihung der ersten Zulage _m der neuen Klaffe_ Von demselben Tags ab, von dem ab in der fruberen Klasse die nachste Zula; c Verlieben worden wäre. , .

Durch die vorstcbenden Bestwnmungen wird der einstweilt e Fortbezug Lines etwa in der früheren Stel]? übCr das Normalgeha t

bezogenen Mehrbetrags nicht berübrx

BCi dEr Anste'llung in einkm Rickyteramte' kgnn die'Zeix, Welche der Anzustellende außerhalb des höheren Justtzdtenstes m „emem ","“ mittelbaren oder mittelbaren Amte des preußischen Staatsdtenstes, tm Neichsdienst oder im Dienst eines deutschen Bundesstaats zygebxaxht bat, inaleichen die Dienstzeit als Rechtßqnwalt oder Notar mtt Kom - licher Genehmigung ganz oder tbeilwexse auf das Besoldungsdien t- altsr in Anrechnung gebracht werden.

5 5.

Das Besolduygsdienstalter der bereits angesieütm Landricbter und AmtSrtehter wtrd auf. den Tag ihrer ersten etatSmäßigen Anstel- lun „G 2 Abs. 2) als Richter oder Staatsanwalte Staatßanwalts- Ge ilfen, Staatsyrokuratoren) oder, falls diese Anste ung später (115 pm: Jahre, nach dem Tage erfolgt ist, auf den ihr richterliches Dienst- alter Zewa der Verordnung dpa! 16. April 1879 (Geseß-Samml. S. 31 )_f gefeßt jft, auf den vter Jahre nach diesem Tage liegenden Tag bßsfimxxtt.

_Fur dte ßbrigen bereits. angestellten richterlichen Beamten bildet das tbnen gxmaß der § 1 hrs 4 der angeführten Verordnung inner- halb der btsherigen 5 esoldungsetats beigelegte Dienftalter das Be- solxungsdietxstaqltex. Bet Fsstsesurxg des leJteren ist außerdem die

e1t'zu berqckjxchtzgen, Welche gemaß § 3 dieses Gese es zu berück- 1chttgerx „fem wurde, wxnn d'er Beamte unter der Herrschaft des gegenwartxgen Gesetzes tn ferne Stellung befördert oder verseyt worden ware.

Soweit einen) Richter, nach dem bisherigen Vorschriften ein Dtenstalter von etnem besttmmten Kalendertage nich! angewiesen ift 3 Abs. 3, § 5 Ab]. 1 Nr. 4, § 6 der angeführtkn Verordnung), wtrd das Besoldang§d1enstaltcr dar?? den Justiz-Minister bestimmt.

. § -

__ Den benp Inkrafttreten dieses Geseyes bereits ernannten Gerichts- Ameffoxen wrrd (zus das Besoldunngicnstaltsr als Landricbter oder Amtßrtcbter der vrer'Jabre übersteigende Tbsil desjenigen Zeitraumes angexechn2t, der zwxschxnx dym Tage ibrLÖ richterlichen Dienstalters und FM ersten etatémaßtgxrx AnsteÜung im höheren Justizdienste lie t.

81 _der Berechnung MWH Zeitraums bleibt die Zeit außer :- tracht,_u?abrend deren em Gsrtchts-Affeffor außerhalb dss preußisckxn F;?tatlézdtenfxe? OY des_Rettcbsrie?st€s beschäftigt oder um welche seine

_ e ung a Ut vcrzoger wor sn i't, da Lr die Verlei u 'n

Richteramts abgelehnt hat. ! S b ng er es 8 7

. . :, -

' Dux Richter erlangen x_nit dem Eintritt 198 für die Verleihung etner Dtenstalterßxulqge maßgebenden Zeitpunktes 2 Abs. 3) Einen RechtSansprugh auf dre Zulagé.

, Der AnWruch ruht, so lange ein DiZziplinarverfahren oder wegen eines Verbreckyens oder Vergebens ein Hauptverfahren odkr eine Vor- untersuchung schweht. Fahrt das Verfahren zum Vsrlust des YiYeYatsto findet eine Nachzahlung des zurückbehaltenen Meßrgebalts

J 8. Die Ernsnnung der Gerichts-Affefforen erfolgt na Ma abe das fur d€n_ höheren Justizdienst bestehendem Bedarfs. ch ßg D'te Referenkzare, welche die große Staatsprüfung bestanden Haben, ?ber mcht zu GertÖts-Affesoren ernannt werden, Erhalten 8111 Zeugniß uber das Bestehen der Prufung und scheiden mit dchustSUung dieses ZeugniXes aus dZm Justizdtenst aus; fie stnd besagt, dis Bezeichnung als A1 effor zu fuhren. 8 9

d .

Der § 9 dss AusführungSgssexzes vom "24. Urril 1373 zum Deutschen Gerichtsverfaffungsxzesetés (Gsf.-S:mml. S. 280) und die Vexordnung Vom 16. April 18-9 (EK-Sxmml. S. 318) rvkrden aufgéhoben.

1

. _ ' „H 10. Drews GésCH trrtt am 1. April 1897 in Kraft. . . § 11-

Aus dtk'xentgen Rsfsréndare, welche die groß Staatsprüfung vor dem 1. April 1899 bsstcbkn, findet § 8 keinL Anwendung. Haben die Nefkrc'nxare wabrknd xbres Vorbereitun sdienstes ibre aktive Dienst- ?fltch' xm stehendch err 0de in dcr ' karinc erfülXt so verlängert 1ch dle'Fktst ,umxtnen dsr Dienstzeit entsprechsnden Zeitraum. WUK

Sind drs m Abs. 1, bezeichneten Referendare zu Gerichts- Affcmoren Trnannt, so wrrd bsi ihrer Ansteüun als Landricbter Jdsetri AYLSrtchter das Besoldungsdicnstalter nach aßgabe des § 6 8 mm.

_ Die dem, Entwurf bcigcü le Begründung lautet in thrcm allgcmcmen Thctl wie Zo gt:

52le dre Regelung „dsr Gcbßlter nach Dicnstaltchstufen vom 1. April 1894 _ab 'auf dlc statsmaßigsn höheren Beamtkn ausgedkbnt wurdc, find dre rxcbtsrlixhen Bkamtcn und die höheren Bsamtsn der StaatSaxrwaltschaft i_n dre m_cue _Re clunq Vorläufig nicht mit ein- bezogen wwrdcn. Dic 'DeUkjchrist, (*trsffcnd je'ne Gébaltsrc klang (Verlage 11 zum Spkztal-Etat_dcr Finanzvcrwaltung für 1834/95, Kay. 57_ Ttt. 3), h_cmerkt in dieter Hinficht:

.Bezugiltcb der rtcht0xlichcn Bsamten bedarf es zur Abänderung der Das Dtsnstaltxr dcryclbcu bxtrcffcndcn Allcrböcbsten Verordnung vom__16. Apr11 1879 (G8s.-San11n1. S. 318) gkmäß ? 9 des Aussubrzxngsgcwyrs zmn'Deutsckyen Gerickytévzrfaffungsgc es Vom '.)4. April 1878 (GSM Samml. S. 230) links Aktes dsr Gkseß- 121311119, und 1318, Erwagungcn nacb diesér Richtung hin, sowia über 19101th dabei m Bstrgcht kommexxds Fragen find noch nieht zum Ahfchlux; _gelangt. Bleibt EI (1er xür die Richter Einstweilen noch bet dsr _bebkrtgsn Gebältcrordmmg, so erscheint dadurch ein Gleiches auch brn11ch_tltch dsr Höbcrkn Bkamten der StaatSamvaltschaft, wegen des baufigkn Ucbertritts“ ans dißsxr in die richterliche Stellung oder umgekehrt, gebotexn.“

Dex worlic'gcnde Entwurf bc'zwcckt, die nach den angeführten Ge- sxyssbssttmyuugsn notbwsndigcn gsssygkbcriscbe'n Maßnahmen zu trkffen, aur Grund deren _ und zwar nach der Absicht der König- lichen Stgatsrc'gierung Vom 1. April 1897 ab _ die neue Gsbälter- ordnung für die richt€rlichcn Beamten durchgeführt Werden kann.

Dre Vorzüge der Gehaltsrkgklung nach Diknstaltersstufcn, wie sie auch für dix mittleren und nntc'ren Beamtcn dcr Justizvarwaltun in den Verfiostenep Jahren fich Ergeben haben, find so bedeutsam, daß es (118 ungsreckpxsertigt €rschcinen würde, die Richter von ihnen noch lanxsr ausxuycblikxzen. Abgcschn bierVOn, machen aber besondere Umétände die Regelung gerade dcr Rickztergcbälter nacb Disnstaltkrs- stufen drin end wünsManertb, wo nicht nothwendig.

Das ystem dcr vrovinziellen EtaTsvcrbände für die Land- und Amtörichter 5 der Verordnung Vom 16.April 1879) bat eine weit- gehende Ungleichheit zwischkn dcn Gehaltsrerdältniffsn gleichaltri er Richter in Vers iedenen Ober-Landcsgcrickpjsbczirkcn zur olgc geHa t, die nicht nur mt Grund 4116 nnbillig empfunden wird, ondern auch für die Justizderwaltun ojt kin Hindcrniß bildet, sine dem dienst- lichsn Interesse cntspre cnde und dem betbeiligten Richter an [ich cr- wünschtc Verscyung aus einem Bezirk in den anderen zur Ausfuhrung zu bringen. Dre der Bildung provinzieklcr Etatsverbände zu Grunde liegende Erwartung, es wsrdcs durch die günstigere Gestaltung der Ge- haltsverbältniffc in den klimatisch, landschaftlich odér nach ihren Vcr- kebrIVLrbältniffsn Weniger bevorzugten Bezirken ('in Anreiz für dicRichter geschaffen werden, die: AnstcÜung in solchem Bezirken zu suchen und in ihnen zu Verbleiben, bat fich nur theilwcise verwirklicht. Gerade ein Bezirk, der auch an den kleineren Gerichtsortcn die Verhältniß- mäßig günstigsten Lebensbkdingungen biekst, der dss Ober-Landesgcrichtö in Köln, zeigt eine den Richtern bcsonders vortbcilbafte Gestaltung der Gehaltsscala, während umgekkbrt der Bezirk des Ober-Landes- gerichts in Ststtin, in dem zahlreiche Amtsgkricbfc in unbedeutcnden entlegenen Landstädtchen ihren Siy haben, ungünstige GebaltöVLrbält- nisse aufweist.

Die aus der bcstcbcndcn, an sich sachgemaßcn GsbaltMormierun

ch ergebende Folgs, daß ein älterer Land- oder Amtsgkri tS-Rat ei dsr Beförderung in eine höhere Stsllc des_Justizdi§ntcs cine Gehaltseinbuße erleidst, läßt fich _ferxxcr nur bci Durchfuhrung 1765 neuen Gehaltssystems obne Bcrintrachttgung dcs Dtenstaltersprmztps im übrigen beseitigen. _ _

Endlich hat die starke Vermehrung der clatsmäß: Ln Richter- steÜcn (vom 1. April 1889 ab einschließlich der im Etat ür 1896/97 Vorgesehenen Stellen um 487) _ em rasches Aufrücken innerhalb einzelner der bisherigen_ EtatIVLrbandc zur Folge gcbabt, dcm natur- gemäß später ein Rückjchlag fol en muß; die Ausfichten der in den mittleren und unteren Kla en Whenxuxn. Bkamten würdcn dabex in manchen Bezirken empfindli beeintrachtigt wexdcn. wenn es 1)?! dex alten Gebaltßregclung werbliche.

* .*

_ . , .. _. . - .. * . ' . , _ . „. _ ck.»,- 37- *.*», »*„...ck»». *. *„ „.,.«.«_ _ „„..._„ 4, * „. * ** , .“ . *" * “. “.- :'"RÉ'" „„, . . , , „* . :...,.._W «',.- '-*' ., *“ „„ "- “' . „.,“ „. . , * -,- ; *.*"- „- *.-.*-“*,*"1__* :* „:*„* ".Z'ch.„_: . : )'-“'“' “*!*" _, : ' __“; **,-“»“ - 1 , , „,; z * , „; , .. . . . .. «_, - „:* ( ., _,„7 _„„ / . _ -,

.. ..-,-«MM.-..