1896 / 93 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 Apr 1896 18:00:01 GMT) scan diff

Regis. Crab og Albrecht von Oesterreich und Adjutant der 3. Div., im 1. Cbev.e3iegt. Kaiser Nikolaus von Rußland _ [ tere beide iunter Beförderung zu Majoren, _ zu etatSmäß. Sta Soffizieren, Mittmann, Hauptm. und Komp. Chef vom 5. Inf. Regt. Groß- berzo Ernst Ludwig von Hessen, unter Steklung 5.19. sujrs dieses Regis., zum Ydjutanten bei der 3. Div., Dengler, Hauptm. _bisher 5. 19. guido des 10. Inf. Regts. Prinz Ludwig und Adjutant der der 5. Inf. Btw., zum Komp. Chef im 5. Inf. Regt. Großherzog Ernst Ludwig von Heffen, Frhr. v. Brück, Rittm. ck 18. 811le des 1. Schweren Reiter-Regts. rinz Karl von Bayern und kommandiert zur Drenst- leistung dortse bst, in diesem Regt. zum Cskadr. Chef, Steiner, Ya Lt. des 10. Inf. Regts. Prinz Ludwig, bisber Adjutant beim ezirks-Kommando Ingolstadt, unter Stellung 51a, ZmbS des ge- Regts., zum Adjutanten bei der 5. Inf. BUS„- _ ernannt. Graf v. Tauffkirchen zu Guttenburg auf Y m. Sec. Lt. Vom 3. Cbev. Regt. Herzog Karl Tbeodyr, zum 2. Ukan. Regt. König verseßt. ammerbacher, ort.'Fak)x1r. des 3. Chev. Regis. erzog Karl T eodor, zum See. t. rn diesem Regt. befördert. örß, Major und Abtheil.'Kommandeur im 5. Feld-Art. Regt., ein Patent seiner Charge verlieben. .

13. April. Schöller, Oberft-Li. und Abtbetl. Kommandeur vom 4. Feld-Art. Regt. Könia, im 1. Feld-Art. Regt. Prinz-Regent Luitpold, genstaller, Obrrsi-Lt. und Abtheil. Kommandeur vom 5. Feld-Ärt. Regt., im 2. Feld-Art. Regt. Horn, _ zu stats- mäßigen StabSoffizieren, Graf yon Bullion, Hauptm. im Stade des 4. Jeld-Art. Regis. König, Jodl, Hauptm. im Stade des 5. Feld- rt. Regis., _ beide in ihren Truppentheilen unter Be-

nannten

förderung zu Majoren, zu Abtbril. Kommandeuren, Schn eider, Yaprak im 1. Feld-Art. Regt. Prinz-Regent Luitpold, Schupbaum , r

. Lt. vom 4. Feld-Art. Regt. König, im 3. Frld-Art. Regt.

önigin-Mutter, unter Beförderun? zum Hauptm, _ zu Battr. Chefs,_ernannt. Ritter und Ed er von Rauscher auf Weeg,

auptm. und Battr. Chefvom ]. Feld-Ari.Regi. rinz-Negent Luttpold, m den Stab des 4. Feld-Art. Regis. König, die er unter Brförderung zum überzähl. Major, v. ZWehl, Hauptm. und Batik. Chef vom 3. Feld-Art. Regt. Königin Mutter, in den Stab des 5. Feld.Art. Re tg., Goldschmidt, Sec. Lt. vom 5. Feld-Art. RPK, zum 4. eld-Art. Re t. König mit einem Patent vom 5. Marz „1893, Ney, Port. Fäßnr. vom 18. Inf. Regt. Prinz Ludwrg- Ferdinand, um 1. Train-Bat., _ versexzt. asbender, Haupttn. txn General- ?tabe der 4. Div., zum Major freimier, Pr.Lt., zweiter Train- depot-Ofßzier beim Depot ]. rmee-Korps, zum Hauptm, Stahl, Sec. Lti im 4. Feld-Art. Regt. König, zum Pr. Lt. ohne Patent, _ beförder .

Abschiedsbewilligungen. Jm aktiVen Leere. 8.April. Edler v. Gäßler, Major, Q 18. Zaids des 1. nf. Regts, König und Kommandant des Juvalidenbauses, wit der geseßlichen Pension und mit der Erlaubnis; zum Tragen der bishrrigen Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen der Abschied bewilligt.

9. April. Stepbinger, Sec.Lt. des 19. Jnf.„Regts., unter Verleihung drs Charakters als Pr. Lt., mtt der grseßlicben Fensicm, Robe, Sec. Lt., ck 18, Zaids des 2. Cher). Regis.“ Taxis, be ufs be- abfichtigter Auswanderung, _ der Abschied brwtllrLt. Beickpb old, Hauptm. a. D., zu den mit Pension zur DM). 1“ ebenden Offizieren ver 6 t.

[YE April. Müller, Port. Fähnr. Vom 2. Inf. Regt. Kron- prinz, zur Res. beurlaubt.

11. April. Hemmer, Oberst und Kommandeur des 14. Inf. Regis. Hartmann, mit der geseßlichen Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform mit den besiimmungßmäßigen Abzeichen zur Disp. gestellt. Prestele, Ma'or und Bars. Kom- mandeur vom 13. Inf. Regt. Kaiser Franz Jo epb vom Oesterreich, mit der geseßlichen Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform mit den für Verabschiedete Vorgeschriebenen Abzeichen der Adschird bewiüigt. Steinber er, Pr. Lt. a. D., als Hauptm. charakterisiert. Hanfstängl, iajor und etatßmäß. StabSoffizier vom 5. MW. Regt. Erzherzog Albrecht von Oesterreich, unter Verleihung der Aussichr auf Anstellung im Zivildienst, mit der gesetzlichen Pension und mtt der Erlaubnis; zum Tragen der bis- herigen Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen der Abschied bewillYt.

18. April. 5 ürklein, Oberst und etatßmäß. Staböofßzier Vom 2. Feld-Art.Regt. Horn. Ritter u. Edler v. Schmädel, Oberst-Lt. und statsmäß. Stabsoffizier Vom 1. Feld-Art. ngt.

rinz-Regent Luitpold, dirser unter Verleihung des Charakters als

bersi, _ mit der gesrßlicbcn Prnfion urzd mit der_Erlaubniß zum Tra en der bisherigen Uniform Mit den bestimmungsmaßigsn Abzeichen zur BWP. gesteÜt. ' '

Jm Saniiats-Korps. 8. April. Svmens,„Unte'rarzt des 8. Inf. Regis. Pranckb, zum Assisi. Arzt 2. Kl. m dresem Truppentheil, ])r. Krufenberg, 1)» Buder, 1)r. Muller [ München), Dr. Danzer (Amberg), ])r. Sckotck (Nürnberg), Dr.

2 r b ert (Landshut), ])r. F a h l e n b 0 ck (Würzburg), Unterärzie der Res., zu Asfisi. Aerzten 2. Kl. der Res., _ befordert.

Beamte der Militär-Vrrwaltung. 8. April. Colsborn (Hof), Unter-Avoibeker der Res., zum OberApotbeker drr Res. befördert.

lll. (Königlich Sächsisches) Armee-Korps.

Offiziere, Porte ee - Fähnricbe rc. Ernennungen, Beförderun en und erseßungen. Jm aktiven eere. 10. April. cbönberr, Feuerwerks-Pr. Lt. von der Gescho fabrik, zum Feuerwerks-Öéauptm„ L i b or 0 n, Zeug-Pr. Lt. von der Direktion der Vereini ten rt. Werkstätten und Depots, zum Zrug-Hauvtm., Klem m, Feuerwerks-Lt. vom Fuß-Art. Regt. Nr. 12, Thiele,

euerwerks- t. dom Truppenübungsplaiz Zeithain, '_ zu Feuerwerks- r. Lw., Tröger, Zeug-Feldw., zum Zeug-Lt. beim Art. Depot, _

befördert.

11. April. V. SÖÖUbSkZ- Pr. Lt. S. ]a ZUjßS des 8.'Jnf. Regis. Prinz Johann Georg dr. 107, kommandiert zu_r Drenst- leistung als militärischer Begleiter Seiner Königlichen Hoheit des Prinzen Albert, Herzogs zu Sachsen, unirr Belassung seiner bisheri en Uniform, zum persönlichen Adjutanten Seiner Königlichen Hoheit es Prinzen Albert, Herzogs zu Sachsen, ernannt.

Abschiedsbewilligungen. Jm aktivrn eere. 9. April. v. Kirchbach, Gen.Lt. und Kommandeur der Z. iv. Nr. 32, unter Beförderung zum Gen. der Kay„ in Gruebmigung seines Abschieds- gesyckpes mit Penfion und der Erlaubniß zum Forttragen der Gen. Uniform mit den Vorgeschriebenen Abzeickycn zur Disp. gestellt.

' 10. April. Wicke, charakteris. Zeug-Major Vom Art. Depot, mit Pension und der Erlaudni zum Forttraqen der bisherigen Uniform tmr den vorgr'schrtebenen Abzeichen drr Abschied bewiÜigt.

12. Adril. Hohlfeld, Gen. Major und Kommandeur der 5. Inf. Brig. Nr. 63, v. Loeben, Gen. Major und Kommandeur der 4. Ins. Brig. Nr. 48, _ diese beide untrr Verlcibung drs Cha- rakters als Gru. Lt., Fiedler, charakteris. Gen. Major, Direktor des topo rapbiscbezr Burraud und Vorstand dsr Genie-Direktion, _ in Gene migung rbrer Abschted€gefuchr mit Penfion und der Erlaubniß zum Fortiragen der Gen. Uniform mti den vorgeschrirbenen Abzeichen, _ zur Disp. gesteÜt.

Beamte der Militrir-Verwaltung.

Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums. ?. Ja- nuar. Neubert, Hofrath und,Profrffor „beim Kadetten-Korps, auf seinen Antrag unter dem 1. Mai d. J. tmt Pension in den Ruhe- stand verseyt.

2. April. Liebner, Ober-Apotheker drr Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Dreßden-Altsk, der Abschied bewilligt.

Lill. (Königlich Württembergisches) Armee-Korps.

Jm Sanitäts-Korps. 4. April. v. Graetefr, Ober- Stabsarzt ]. Kl. und Regis. Arzt des Drag. Regis. Köm? Nr. 26, beauftraY mii Wahrnehmung der divifionsärztlichen Funktonen bei der 26. iv. (1. Königl. Württemberg.), zum Dtv. Arzt drr 26. Div. (1._Königl. Württemberg), vorläufig ohne Patent. brfbrdert. ])r. Buckling, Ober-SiabSarzt 1. Kl. und Garn. Arzt tn Stuttgart,

“um Regis. Arzt des Drag. Regis. König Nr. 26, ])r. Jaeger, ZStaBS- und VW. Arzt .im Gren. Regt. Königin Ol a Nr. 119, zum Garn. Arzt in Stuttgart Dr. Wendel, tabsarzt in demselben Regt., zum Bars. Ärzt des 2. Bars., _ ernannt. Die Assist. Aerzte 2. Kl.: 1)r. Wiskott der Nes. vom Landw. Bezirk Ludwi Sburg, 1)r. Seeger der Rei. vom Landw. Bezirk Gmünd, ])r. afn er der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Ravensburg, 131“. Neßler der Reis). vom Landw. Bezirk RottWetl, Dr. F aus el der Landw. 1. Aufge ots von demselben Landw. szirk, ])r. Gaupp der Res. vom Landw. Bezirk Styttgart, ])1'. Mrd er der Res. vom Landw. Bezirk Horb, Vr. Krimmel der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Ravensburg, Vr. Kurz11. der Ref. vom Landw. Bezirk Stuttgart Dr. Kauffmann der Res. vom Landw. Bezirk Eßlingen, Hertéorn der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Calw, ])1'. Bonzelius rm 8. Inf. Regt. Nr. 126 Großherzog Friedrich von Baden, _ zu Assist. Aerzten 1. Kl. befördert.

Deutscher Reithstag. “70. Sißung vom 17. April 1896, 1 Uhr.

Tagesordnung: Fortsetzung der zweiten Berathung des (Heseßentwurfs zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs bei 9, der den Vorrath der Geschäfts- oder Betriengeheimni e betri t. ,

Ueber den Anfang der rßung wurde in. der gestrtger. Nummer d. Bl. berichtet. Nach dem Unter:Staatssckretar im Rcichßamt des Innern Rothe nahm das Wort der

Abg. 131". reiherr von Langen (d. kons.): Wenn dir beidsn §§ 9 und 10 fe len würden, würde niemrznd etrvas vermrßt haben, weil fie eigentlich nicht in das Grieß gehoren; denn es handelt sick) eigentlich um den unlauteren Wettbewerb_zwischen „Verschiedenen Ge- Werbetreibenden, aber nicht um derrti Vrrbaltmß zu ibren anestellten. Der Widerspruch der Angesteüten richtet fick) aber h_auptsachltck) gegrn die Nummer 2, nicht gegen die Nummer1; Es ware auch wohl rm Wunder, wenn srch jemand dagegen erklaren wolitc, daß derjenige bestraft wird, der Geschäfts- oder Betrichßedetwmffe [Eures graen- wärtigen Arbeitgebers während des Dienstwer aitntffes pretHgtebt; Der ebrenwertbe Stand der Angestrüten Wil] daran jedeniglls mchis andern.

Abg. Singer (Soz.): Die § 9 und 10 gehorrn zu denen, V9," deren Gestaltung wir unsere Zutimmung zu dem (Hesry abhangig machen müssen. Ich hätte erwartet, „daß der Vorredner7fich„gcgen die Vorschriften erklärte; denn er meinte selbst, daß ße mehr in das Gases gehören, welches ge'gen unlautere Reklame u. s. w. gerichtet ist. Es wird hier aber tn § 9 eine AanahmebesirmxnUng getroffen gegen eine ganze Klasse der Bevöikerung. Gegen dieses Außnabmcgcsexz richten sich die Proteste der Handlun Sangesteliien, wrlche untrr Per- bältniffen leben, welche zum iheil sch echter sind, als die der Arbxtter. Sie haben das Recht auf einen Schu drr'Gesx gxbung, fir durfe_n erwarten, daß sie in ihren Rechten ni_t bremrrq tigt wsrdrn. Pte Konkurrenzklausel, welche in vielen Fallfen existiert, wrrd de_rscbarft durch eine kriminelie Bestrafung. Deu111chcr kann, ck eme Klgffen- geseßgebung nichr kennzeichnen. Dieser eme Grund ri schon genugrnd zur Ablebnun dcs § 9. Die Nr. 2 wagr die Regierung selbst rnehr mehr zu dertSeidigen, weil ihr keine Partei dabei Grfolgsckpa'ft leistet. Aber auch die materieUen Gründe für Nr.] reicher nicbt auß. In der Zeit des Dampfes und der Elrktrtzttat sind die Geschäfts- und Betriebsgebcimniffe resorbiert wordxn; fie bcstrbcn ,gar- nicht mehr. Wrnn aber Ein Schuss _der Geschafts- und Betriebs- geheimniffe nothwendig wäre, dann_mußte drr Ge'sengeber sich doch darüber klar sein, was unter GeschaftS: oder Bekirtedsgebeimmffen zu Verstehen isi. Jeder Geschäftsmann wrrd das fur ck11 Nußlzcbe fur sein Geheimnis; halten. Die strafrechtliche V'rraniwortltcbksrt wird Personen auferlegt , Welckye sich der Tragweite ihrer'Handlungen kaum recht bewu t find; denn die jungen Leute'kdmmendrrckt yon der Schule als Lehrlinge in solcbeBetriebe, und ber xugendlichrm Lerchtfinzr kommt es leicht zu unbedachten Worten. Aber Freilich fur drr Sandelßangestellten will man nichts thun. Dcr Azrlrag tm Abgrdrdneirn- Jause und die heute eingebrachte Jnterpeüatwrr der Konsrrdatrden zeigen, daß die Herren die wirklich wirthschaftlrcb Schwachen, nicht schützen wollen. Sie faUen drr Regierung 111 den Arm, wenn src em- mal rinrn wirklichen Ardeitersckpuß brabfichtigt; _und gußerdem schafft man hier eine besondere AuSnahmegesengbung fur die wrrtbscbaftltY Schwachen. Ich habe die Legende zerstdrsn rvoUrn, als ob es | hier um den Schuß don Ordnung und Stile, von Trrue imd Giauben handelt. So lange solche einsettiar Klafsengesrßgeburrg_tm Rrichsiag getrieben wird, werden wir den Vorlagrn unsere Zustimmung nicht

eben.

g Steüdcrtreiender Bevolimächtigter zum BundsSratd , Unter- Staatssekretär im Reichßami des Innern Rothe:_ Metrik, Herren! Die einleitenden Worte des Herrn Vorredners notdtgxn mich zu einer Erwiderung. Er fand meine Aeußerung charaxtertstiscb fur dix Art, wie jeßt Gescße gkmacht werden; er sagte, ich hatte das Zugestandmß ab 898 en, daß die Von der Kommrsfion gestrichene Nr. 2 des § 9 un altbar und alle dage en erhobenen Bedenken zuirrffrnd ngsen seien; davvn hätte man cb, wie Herr Singer freuydltchst bxmerkte, auf seiten der Regierung überzeugt. Das „muß ich rtchttgsteilen. Ich habe in der Kommission ausführlicher, bier ganz kurz, aÜerdmgs bemerkt, daß die jetzt gestrichene Nr. 2 allerdings, zu Einwendungen und Bedenken Anlaß geben könne. In der Kommrjsion habe ich aber auögefübrt, warum die Regierung nichtsdestowemger drr gestrtchxnc Bestimmung für [ich halte und den erbobxnen Einwendungen nicht die Tragweite bei 6 en könne wir dtejrxngen“ die fie nzachcn. Wenn ich heute au? die Sache nicht weiter eingegangen bm, ,so geschah das, Weil Von keiner Seite der Antrag gestellt worden ist, die Nummer 2 wirderbrrzustellen. Ich der_wahw mtcb' aher dagegen, daß ich etwa das Zugeständnis; abgegeben dritte,. als set_ ems Bestim- mung Vorgelegt worden, Von deren Unnützltckpkxtt fich die derbundcteq Regierungen selbst inzwischen „Überzeugt battrn. „Ich darf bei der Gelegenheit noch auf eimgeß Anders Furz emgrbcn. Von einer Klaffengeseygebung kann btrr mcht dte_Rede sem. Worum handelt es sich denn? Um den Schu des Betriebs- und Geschasts- gebeimniffes gegen Verratk). Ein Zrtriebsimternebmer kam) doch nicht sein eigenes Geheimnis; verraihenZ das karin doch nur_ srm An- gesteÜter, der Lehrling oder wer bei ihm wnst beschaftigt rst, thun. Wenn man das Klaffengefeßgedung nennt, zu strafen, Wenn Von einem Angrstrljten schnöder Verratd und Untreue begangen wird, dann könnte man z. B. (zur!) die? Straf- vorscbriften zum Schuß der Branntweinsteuer als em; Klaffengrseß- gebung gegen die Branntweinbrenner bezeichnen; dabei kommrn eben andere Personen nicht in Frage. Nun hat der Herr Abgeordnete Singer angedeutet es gäbe Fäue, in denen der Unternehmer das Geheimnis; eines Ängssteüten, xtwa dessen Erfindung, derrathe. Gewiß; wenn er dabei Untreue verübt, die mora_liscb Verwerfltrb lst, dan_n wurdexrch mit Vrrgnügen ihn auch bestrafen. Dieser Gedarzke rst aber nicht so [Licht geseßgeberisck) zu formulieren, und i würde mtch gefreui haben, wenn der Herr Abg. Singer die Gelegen eit, tn drr Kommrffion benutzt bätte, diesem Gedanken eincn geseßgebertsckyen Airsdruck zu geben. So wie er bingeworfen ist, ist er für unsere Arbeiten hier nicht weiter verwertbbar. Der Herr Abg. Singer hat sodann, wenn auch Von einem anderen Standpunkt wie der Herr Abg. Schmidt, diese anze Gesetzgebung gegen den Verraib von Betriedsz und Geschaftsge eim- niffen als etwas dargestellt, was von keiner Seite Verlangt worden sei. Die deutsche Industrie hat seit mehr wie 10 Jahren die Reichswerwaltung man kann sagen, bombardiert mit Anfragen, endlich auf,die;sem Grdiet eine klaffende Lücke unserer Gesc gebung auszu'füllen; die chemrs e Industrie, Handelsta e, Handels ammern, Juristenrage haben sol 2 Anträge gestellt. I erinnere ferner daran, wie bter das Waaren- eichengesev in dritter Lesung verhandelt wurde _ das war Za, so zu Hagen, die Wiege der jetzigen Vorlage _, da wurde von die er Sie erwähnt, daS die Reichsverwaltung sicb mtt einer Regelung des Schutzes von etriebs- und Fabrikgeheimniffen beschäftigt, die Sache aber

we en ihrer Schwierigkeiten einstiveilen ni tweiter verfolßt hätte. Das fan bier im Hohen Rei stage die ab ällig e Beurt eilung. Der „rr Abg. Singer war an cmWesend. Es st esat worden, ich atte olle Kamelien vor etragen. Ja, Beispiele, ie fsxcipon einmal zu demselben Zwecke erwä nt worden sind, werden doch dadurch nicht schlechter, daß sie an gexigneter Stelle wiederholt werden. Solchen Anträgen gegenüber, wre fie bier gestellt sind, muß das Material wieder vorgebracht werden. Uebri ens einiJes war neu, z. B. die Bequabme auf das Urtbeil eines Sa verfiänd gen, der von der thüringi- schen pielwaarenindusjrie, das habe ich auSdrücklich angeführt, behauptet habe, daß sie Fabrikationsgebeiuiniffe allerdings nicht hätte, der aber weiter hervorge oben babe _ ich werde ihn dem Herrn Abg. Singer nachWeisen können, wenn er Werth darauf legen sollte _, die Kunden- verbältnisie in Amerika wären so wichtin für die thüringische Spiel. waarenindustrie, daß deren Verratb die xistenzfäbigkéit der Geschäfte bedrobe. Das ist nicht dadurch widerlegt, daß, wie Herr Singer an- führte, aus Amerika Leute herkommen, die in den Fabriken umher. gehen und Besteilunqen machen. Natürlich, was die dort überall mit- tbeilen, kann kein Geheimnis: sein. Daraus folgt aber nicht, daß es keine Geheimnisse giebt. (Zuruf links.) _ Ja, was Geßeimniffe sind, wird in jedem Falle der Beurtheilung unterlie-gi-n müssen. Herr Singer bat die Briorgniß1 außgcsprockxen, daß ein harmloser Lrbr. ling, der aus Leicht nn etwas, was er gar nicht als ein Geheimnis; erkennt, ausplaudert, nun zu einer schweren Strafe verurtbeilt werden kann. WEnn ein Lehrling nicht das Unter- scheidungSVer-mögen Hat, eine Thatsache als Betriebsgrheimnis; zu er- kennen, so wird der Richter ibn rben nicht vrruribeilen. Da fehlt dann das subjektide Moment der Strafbarkeit; außerdem wird er als pflichtmäßiger Richter den Leichtsinn, die Unerfahrenheit, vielleicht auch die Strafunmündigkeit des Lehrlings nicht unberückficbtigt lassen. Im übrigen möchte ich doch darauf aufmerksam machen, daß das Deutsche Strafrecht den Begriff des Geheimniéses auf zahlreichen Gebieten kennt, und daß .es bisher UM nicht be annt Zewvrden ist, daß aus der Anwendung dtrses Begriffs ißsiände und Harten bewor- egangen wären, wie sie _befürchret werden. Durch Strafgese e Smd geschüßt Briefgeheimnisie, Postgebcimniffc, Deprsckycngebrimni e, Amtsgeheimniffe, Privatgebeimniffw Privatgeheimniffe der Aerzte, Staatxdebkimnisst, militärische Geheimnisse, Kunst- und gewerbliche Geheimnisse in Bezug auf die Zeugenpflicht im Zivilprozrß, Briciebs- und Fabriksgcdrmmrffc, ercbe die Vorstände von Berufs- enoffenschaften bei Strafe nicht verratbsn dürfen. Die Recht. Lprecbung hat also geniigend Gelegenheit gehabt, sich mit dem Be kiff der (Hebrimnissc zn brschäftigcn und ist damit bisher meines iffcns ganz gut frrtig grworden. Dir: Zivilklage fernc'r, auf die auch Herr Singer verwiesen bai, hilft da nichts, wo nichts zu holen ist, wenn derjenige nichts hat, dcr Verrat!) grübt hat. Uebrigcns verweist die Vorlagc diese Din? auf den Wrg der Priwatklage und beschränkt dr'n StaatSanwat auf Fälle des öffentlichen Interesses. Herr Singcr bat fix!) aus meinen Aeußerungen nicht davon überzrugt, daß ein Bedürfnis; iür die Bestimmungen in Nr. 1 Vorbandrn wäre. Ich habe mich aus den Akußerungrn des Hrrrn Abg. Singer nicht daddn üdrrzeugt, daß der Reichstag gut thäte, disse Bestimmung zu streichen.

Abg.],)r.Harnmacher(n1.)wrisidaraufbin, dJ? die Anklage nur auf Antrag Erfolgr. Welck)? Hartherzigkeii, fübrr ednet weiter aus Vermuthrt man bei dem Betriebsinhaber, wenn man annimmt, daß bei einem harmlosén Vcrplaudern rin Strafantrag gcstrllt wird! Erkennt drr Gkscbäftsinbaber, daf; rs sich um einen harmlosen Vor- fall handelt, dann kann ervden Antrag schließlich immer noch zurücknehmen. Es ist d0_ch krm so rtngcdcuerliches Verlangen, daß die jungen Leute die Gcschaftsgebeimmffe brwabrkn, so lange fieindsm Geschäft sind. Dies Fabrik-Jnsvrktoren nnd die Beauftragten der Berufsgrnoffenscbaften smd doch auch Verpflickytet, Betriebs- und c"abrikgedrinrnisse zu achten. Ist es denn dri ihnen leichter estzustcllrn , Was Geschärts- und Betriebszgehrimniffc sind? Für die betreffsndcn Besiimmnngrn abcr hgt Herr Singer ficberlich un- bedenklich gestimmt. Die Vorlage b€1chrankt sich nicht bloß auf die unlauterén Reklamrn, sondern behandßlt auch im Z' 5 die? Ver- schleierung Von Maß und ericht. Es mußiebbaff Protest daßegen Erhoben wsrdcn, daxck es sich hier um eine Klassengesrßgrbung ban- dr'lt; es können do nur dic Personen in das Gcssiz gezogen wrrden, wel e fick) mit dcn Goschäfis- und Beiriebßgrbeimniffrn bcfassrn; das nd dic Bctriedsinbadcr Und ihrs Angestrlltcn. Bci Verschicdcnrn Handrlßgrscbästrn ist die Notdwcndigkxit drr Wahrung des (HC- scbäfts- und Betriebsgebcimniffes mc'ist noch wichtigrr als die Wahrung des (Hrbeimniffrs in den Fabriken. WEnn cin Anßestrllter die Preiss Vcrrätk), wrlwe skin Ar eitgrber bei eincr Su mijfion gestellt hat, Wenn („'r die Bilanz des Geschäfts oder die? Selbstkosten Verräik), so ist das für dir Konkurrenz schr wrrtdvoll und schädlich für dr'n Unternebmcr. Welche Bedeutung hat rs für die Konkurrrnz, ob drr eine odrr der andrrr Unterncbmrr mit Liner nrucn Erfindung arbeitet odLr nicht! Ich will nur an die clektrische odcr 1onstige Beleuchtum erinnern, in Bezug auf wr1che ja Streitigkriten schwebcn; wenn die ?anesteütrn solche technischen Gebeimnisfr vrrratbrn,_ so ist das eine schwere Schädigung. Es wird gesagt, daß in Drutjchland dic Verleitung zum Vcrratl) von stchäfts- uiid Betriebsgrbeimnissrn geschäftsmäßig betrieben wcrdc. Redner führt eme ganze Reil)? donBr-i- spielen an, wo rinc solche Verleitung konstatiert werdcn konnte, und fährt fort: Bezüglich der Nummer 2 Entschied schlicßlick) die humanitäre Rückficht auf die Zukunft der Anxrestclltrn. Dir Ver- tragsfreiheit hat ja manche Härtsn mit sich gebracht, aber rm end- gültiges Urtheil kann man darüdcr nicbt fäÜkn, man muß es dem Ermessen des Richters überlassen, dad Richtige: zu Treffen. Wir haben daher keine Ursache, gcgen § 9 zu stimmen. ' " .

Abg. Roeren (Zentr): Unbedingt notkmwndtg geboren dre §§ 9 und 10 nicht in das Gesetz hinein; aber Es wird durch den Verrat!) von Geschäfts- und Betriebsgkbkimnissrn sovirl unlanterer Wetxbewcrb getrieben, daß dagegen eingrschritten werden muß. 'Rednrr rrklart iich für die Kommissionsbeschlüffe, die sick) nur aus die Dauer des Dicmi- Verhältnisses beschränken. Zu allen fremden Staaten bestehe und tn den mristrn Einzelstaatrn habe bis 1870 eine Grseßgebung zum Schuß der Geschäfts- und Betriebsxxrhcimniffe bestanden. .

Abg. Freiherr von Stumm (Rp.) bestreitet, dgß (xs fich um em

Klaffrngeseß handelt?, und meint, das; die Vorschrift tn, das Geiss bineingeböre, soweit ein Angestellter in doloser Werse seinen Arbeit- eber schädige. Das; eine Brstrafung erfolge'n solle quch da, wo ?abrläsfiger Weise eine Verleßung des Gebrimnisscs emtretß, gebe über den Rahmen des Grfeßrs hinaus. Wenn z. B., fahrt der Rednrr fort, Kommis in der Kneipe? Abrnds mit" der Kundschaft renommirren, so ist das krin Verratb von 'Gesck7aftsJebeimmsfen; diescr würdr nUr Vorlirgen, wrnn cincr Mittheilung der Namewder Kundschaft an einen Konkurrenten erfolgt wäre, um dem Geschafis“ inhaber rine'n Schaden zuzufügen. Was Brtriebs- u,nd Geschäfts“ geheimnis; ist, irrrdrn die Sachwerständigen sebr letcbi feststellqn können, und ohne: das Gutachtcn cines Sachverstandigen werden die Richter kaum urtheilrn könnrn. Redner beantra t: 111 dem J 9 tn dem Saize „wer unbefugt an Andere zu Zw? en des „Wettbewerbes oder in der Absicht, dem Inhaber des (Hejchästsbetnebes Schaden zuzufügen . . .“ das Wort „oder“ zu strcichcn.

Geheimer Ober-Regierungs-Raik) Hauß: Der'Antra „des Vor- redners, so unbedkutend er aussieht, würde die Wirksam eit drs § 9 verhindern; cr grbt aus Von dem Gedanken, daß die Vdrlage den fahrlässigen Verratb bestrafen wil]. Das ist nicht der Fall; die Vorau?- seßung der Bestrafung ist unter aÜen Umstanden der Dolus. Die RLgierung wolite nur den Fal] treffen, daß der Verratb zum 31126 des Wettbewerbs erfolgt; die Kommission meinte aher, daß gurl) Fakir der Rachsucht Vorkommen können, ohne daß eine Schadigung etngetrctkn iTi. Von einem Klaffengefeß kann keine Rede sein; denn_das Gk; LL s raft auch die Unternehmer, welche den Verratl) von GeschafthebUm' nissen sich zu nuße machen.

Abg. Bassermann (nl,) emp eblt seinen Antrag, won_ach der Ansti ter zum Verratk) von Gescha ts- und Betriebögebeimnlss?" an der onventionalstrafe betbeiligt werden soll, Welche den verlettrtek; jungen Mann, der sich der Tragweite seiner Handlungen noch Ulck) beWUßt ist, irifft.

Abg. Dr. Freiherr von Langen erklärt sich e en den An- 9 von Stumm, weil derselbe den 9 durcYaZS unwirksam machen würde. Ein AuSnabmegeseß, ä rt Redner fort, liegt hier nicht vor, sonst könnte man eher den ruf schen Handelsvertrag als ein Ausnahmegeseß gegen die Aqrarier bezeichnen. Die Konkurrenzklauses bedauern a„uch wir, wenn sie apgestellte Personen vielleicht lebens- länglich bindet, a'ber diefe Besttmmimg gehört nicht in dieses Geseß. Wenn § 9 m_:ch m_cht ganz genag in dieses Grfeiz pa t, so werde i doch dafur stimmen; ich_wur_de auch für den ntrag Kaniv sturm?" wenn er in § 9 emgefugt würde. Die Angestellten sind „ck nicßt alle kleine Leutx; es werden daVon auch Direktoren und andere Beamte. „yon Aktiengesellsckyaften betroffen. Herr Singer sprach yon Reltgwn,_ Sitte imd Ordnung. Dafür treten wir immer ein; aber was hat die Re1igton mit-diesem Gesetze zu thun? Geheimer Ober-Regrerungs-Natb Freiherr von Serkendorff wendet sich gegen den Antrag Bassermann, der etwas über das iel hinausgebe- Dch unmoralische Verhalten desjenigen, der zum rr- xajl) von (Zefcchtögeheimmffen verleite, tadele auch die Regierung; aber Vertrage galten doch nyr unrer den Vrrtragschlirßenden, und es könne arzs ihnen heraus mcht ern _Dritter Verantwortkicb gemacht werden fur Handlungen, deren Tragweite er gar nicht übersehen könne. Redner wendet sich dann daÉt-gen„ daß der erfolglose Versuch drr Ver- leituns zum Verrats) des e|chaftsgehrnnniffes Ebenso dock) brstrast

_ werde, wir der Verratb selbst. Er giebt daher eine Aenderung des

§ 10 anheim;

Abg. Vtelsxaben (Reform-P.): Daß dieser Verratk) bestraft werden soll, darubrr find Al_le eint ; Streit herrscht nur über die Art der Bestrafung. Auch erVesrZLÜffe der Kommission unterliegen „jelfgckyen Bedenken. Den" Orbits dle G€schäfts- und Betriebs- ebetmniffe verlangen hauptsarhltci) nur die großrn Betriebsunternehmer.

jese konnen sich dadurch schußen, daß fie ihren Angesteütkn ein dem Vertrauen, welches sie auf dieselben setzen, entsprechrndes Gehalt ge- währen. Ich werde egen § 9 stimmen.

Abg. Rorren ( entr.) Erklärt fich gcgen den Antrag don Stumm.

Abg. Fretberr von Stu'mm weist darauf hin, daß dir Ingenieure der ?rößeren Werke allxahrltch thsen unternähmrn, um fich über die '? enderungen zu Kunterrich'ten; dabei tauschtrn fie in ganz [ovaler WEU? Mit ihren Koüegen ihre Erfahrungen aus. Jeder verwende das, wgs er erfahre, ziir Vrrbefferung dcs Betrirbs. Dieser Verkrhr würde in Zukunft, weil „er dem Wrttbewrrb diene, unter das Geseß fallen, obgleickx gegen diesen Verkehr die Betriebsinhaber garnichts einzuwenden batten.

Abg. Dr. Hammachcr (nl,) und Geheimer Ober-Regierungs-

. Raff) Hauk; empfehlen die Ablehnung des Antrags von Stumm,

weil unter § 9 niemals, eine loyals Ykittbrilung fallrn könne; es müsse das Bewußtsein einer Verlcßung drs (Hebrimnisses zum Zweck des WettbLWerbes Vorhanden skin_, wenn eine Bestrafung eintreten sol1e.

Abg. Grafe (Reform-Y.) halt die Sache noch nicht für spruchreif; wenn § 9 angenommen, wurde, würde eine seltsame Rechtsprechung entstcben, und schlt€ßl1ch würde dir ganze Vorschrift nur drm Groß-

betriebe zu gute kommen.

Damit schließt die Debatte. Dic §§ 9 und 10 werden unverandert angenommen.

Der vom Abg. Bassermann beantragte Z 103 wird zurueckEgezoqen. '

s folgt die Berathung des von dem Ab . Schmidt- Elberfeld (fr. VolksP.) beantragten, bereits in kdcr gestrigen Nummer 1). Bl. mitgetheilten Z 10& wegen Einschränkung der Konkurrenzklausel.

Abg. Schmidt-Elberfeld vertheidigt zunächst seinen Antrag. Staatssekretär dcs ReichßZustizamt-Z Nieberding: Meine Herren! Drr Antrag, den der Hsrr Abg. Schmidt soeben vertreten hat, einen neuen § 10a in den Entwurf einzufügrn, berührt die Frage der sogenannten Konkurrenzklausel. Nun habe ich bereits bei Gelegenheit der Etatsberatbung dem hohen Hause gegenüber die Ehre gehabt, diese Frage zu erörtern. Ich habe damals die Erklärung abgegeben, daß die ReickysverWaltung Voll und ganz das Bedürfnis; anerkenne, durch neue geskßlicbe Vorschriften die Angestellten sicher zu stellen gegenüber eincr mißbräucblichrn, ihre Arbeitskraft und ihre Kknntniffr ungebüdriich einschränkenden Konkurrenzklausel. Ich habe keinen Zwrifel darüber, daß im Prinzip die Verbündeten Regie- rungen diesen Standpunkt der Ncich6verWaltung theilen. JnAnerkennung dieses Bedürfnisses eines neuen gefeßlickpen Schutzes haben wir die Frage, wie und in welchem Umfangr bier Vorschriften zu geben sein möchten, zum Gegenstand von Erörterungen gemacht in der Kommission Von Sachderftändigen, welche im Laufe drs Winters bei uns einberufen war zwecks der Mitwirkung bei der Revision dcs Handels- geseßbuchs. Auch in dieser Kommisfion war sowohl bei den Geschäftsberren als auch bei den zur Abgabe von Gutachten einberufenen Vertretern der Angestellten darüber Einverständniß Vorbandrn, daß ein Einschreiten der Gesetzgebung nothwendig sei. A(lerdings wurde auch anerkannt, daß es schwierig sei, die richtige Linie zu finden, auf der eine Ver- söhnung zwischen den Jntereffcn der Angestellten und den Bedürfnissen der Geschäftsberren zu suchen sein werde; aber, meine Herren, nachd€m inzwischen mehrere Monate ins Land gegangrn sind und wir die Zkit grbabt haben, uns weiter mit der Frage zu beschäftigen, trage ich kein Bedenken, zu erklären, daß wir dleHoffnung haben, in den Entwurf des neuen Handelsgeseßbucbs Bestimmungen aufzunehmen, welche nach unserer Ansicht geeignet smd, den Schuß der Angestellten in der hier fraglichen Richtung ficher zu stellen. Nun, meine Herren, wird der Entwurf des Handelßgeseßbucbs, wie ich annehme, im Laufe weniger Wochen fertig gestellt werden, und es liegt in unserer Absicht, nachdem er fertiggestellt ist, ihn zu vrröffentlichen und weiterer Prüfung in allen bkkbeiligten Kreisen zugänglich zu machen. Es würde nach mriner Meinung nicht richtig sein, bei dcr grgrnwärtigcn Gelegenheit der RLJLlung des unlauterrn Wettbewerbs zugleich eine: Frage regeln zu wollen, die mit den Materirn, die in dem vorlic-genden Geskßentwurf behandelt sind, in einem direkten Zusammc'nhang nicht steht- (Hört, hört! bei den Sozialdemokraten.) Es würdr nach meiner Meinung nicht zweckmäßig und nicht im Intereffe der hier zu schüßenden Krrise liegen, wenn der Reichstag ablehnen Wollte, das Resultat unserer Arbeiten in denjenigen: Vöksckdlägen abzuwarten und demnächst eingehend zu prüfen, die wir gesonnnen sind, in das Handelsgescßburb aufzunehmen. Diese Vor- schlage, meine Herren, beruhen auf der sachverständigen Mitwirkung der Geschäftsberren und der Angesirüten, und sie bieten schon darin ein? JLWiffe Gewähr, daß sic den berechtigten Interessen beider Theile echnung tragen. Nach meiner Ueberzrugung thut das der Antrag des Herrn Abg. Schmidt nicht; es ist ein Versuch, die schwierige ZWIL- die hier vorliegt, einfach durchzuhauen. Ich bin aber der Ansicht, s ? Interessen, die hier in Betracht kommen, sind so weittragend und ÖLmPfindUck), daß wir nur mit aller Vorsicht an die gesetzgeberische fickßkajndlung der Sache herantreten soÜten. Wir können diese Vor- eröffxbne Bedenken beobachten, da ich dem Rkichag die Aussicht nächstxm kann, daß der Entwurf des Handelßgeseßbuchs im Laufe der Aus en Session hier vorgelegt werden wird. Und da ja außerdem die ficht besteht, nach Verlauf kurzer Zeit den Entwurf so, wie er

zunächst in der Reichsverwaltung vorbehaltlich 'der Prüfung durch den Bundeßratb festgestellt wird, der Kritik nicht bloß des Reichstags, sondern auch weiterer Kreise zugänglich zu machen, so wird es um so meyr einer sachgemäßen Regelung der Sache dienlich sein, wenn der Reichstag geneigt sein sollte, die Erörterung der Frage bis zur nächsten Se]sion aufzuscbieben, wo sie bei Gelegenheit der Beratbung des HandelSJeseßbuchs unbedingt erörtert werden MUÜ- Ick möchte des- halb, meine Herren, dringend bitten, wenn nicht etwa der Antrag zurückgezogen wird, ibn jest abzulehnen lediglich in der Erwartung derjenigen Vorschläge, die ich in der Lage bin, Ihnen für die nächste Session in Aussicht zu stellen.

Abg. Schmidt-Elberfeld bittet, den Anita in weiter Leun anzunehmen; man könne ja in dritter Lesung VeZbeffezrungen ansde? FaffunJ Vornehmen.

A g. [)x'. Freiherr von Lan en: Wir Verurtbeilen die Konkurrenzkiausel und erxexrnett an, da der Antrag eine Besserung ZLFYYÉZ 4,1) €?nrstwerden ind1enJem Fixxne bei der Revision des andels-

rmmen, a er nra ' ' ' '- eingehört. 9 nicht in dieses Ge ey bm ' Abg. Singer: Der Vorredner ist sich wohl der nkon e uen seiner Ausfuhrungen nicht dewußt, wexm er vorhin jeden utFn (Gedaanen? sogar den Arztrag Kaniß rn das Grieß aufnehmen woßte, während er jetzt diesen Untraz; mcht'als' zum Grsexz gehörig betrachtet. Die §§ 9 UND 10 gehoren schl1€ßl1ch auch nicht in das Gesetz; Herr von Langen hatte als? gegen beide Bestimmungen stimmen müssen. Das RerchZ-Jusitzamt bat du? Novelle zum Handelßgeseybuch unter Zuztehung von Sachvsrständigen aus dem Kreise der Unternehmer und der An esteÜten vorbereitet. Wrnn das Reichs- awt des Innern "mit „dlLFLr Vorlage ebenso verfahren wäre und dre Angesiklltkn grhort batte, hätte es wohlnicht den § 9 angenommen. Ab'rr ,wenn auch die Noveile zum andelßgesetzbuck) für die nächste Zrtx m Ausstrht gestellt ist, so abrn wir doch keine Sicherheit dafur. Das zergt das Schicksal der seit langen Jahren versprochenen NodeUJ zur „UnfaÜvrrficberung. Wenn die NodeUe zum Handels eseß- buch fur drr Angestrllten giinstig sein soÜte, so wird drr Anéturm de'r Unteryebmer dagegen srbr stark zurückwirken auf die Vorlage, ww das tmmer Jescheben ist. Deswegen können wir den Antra Sclymtdr heute nicht fallen laffcn. Die Geseßgebung muß endli JAM dre gegen den Aystand und die quien Sitten verstoßende onkurrenzquusel einschreiten. Der zweit? Theil des Antrags Schmidt bebt dre Wirkung'des, ersten Theils wieder auf, denn die An- gesieilten werden' m 15er Nothlage sich mit so grringen Ent- sßbadtgimgcn zufrredrn Erklaren für die Einschränkung ihrer Erwerbs- fabtgkett, daß dadurch nichts “gebessert ist. Wir werden nur für den Jsten kIékbesill dsets; Antrcxrxs, dic ÖOYsiändige Beseitigung der Kon- 'rrenz aue, tmmen onnen. rreuli it es, da ' drr Konkurrenzklausel drrurtheilt haben. ck f H ails Parteien

Stdatssekrctär des Innern, Staats-Minister Dr. von Boettrcher:

Ich wiki mich auf die materielle Seite der Frage, die augen- blicklich zur Diskussion steht, nicht einlassen, ich habe nur das Be- dürfniß, einige Worte der Abrvehr gegrn die Angriffe des Herrn Vor- redners auf das Reichöamt des Innern zu sprechen. Ick) weiß in der That nicht, womit ich geradc heutr den Zorn des Herrn Vorredners erregt Häbk- Ick babe mick) an der bisherigen Debatte nicht be- theiligi, und zwar wesentlich dcsbalb, weil Ls mir an Zeitgefeblt hat, den Komnrisfionsberathungen über den Gesetzentwurf beizuwohnen; ich habe mich nur für verpflicbtrt gehalten, da, wo es absolut noth- wendig ist, das Wort zu erbitten.

Der Herr Vorredner hat mir nun den Vorwurf gemackyt, daß ich bei drr Vorbrreiiung des Vorliegenden Geseßentwurfs die Angestellten des Handelssiandcs nicht gehört hätte. Das ist ein Vorwurf, der Vollständig unbegründet ist. Hunderte von Vorstellungen Und Meinungsäußerungen liegen dem ReichSamr des Innern vor, und zahlrrickpr mündliche Brsprrchungen haben mit den Angrstcütrn statigcfundrn. Die Frucht dirser Bksprechungen und der Extrakt der Petitionen, die an uns ergangcn find, ist dnrchaus berücksrcbiigt bei der Aufstellung des Geseßentwurfs. Also, ich muß den Herrn Abgeordneten bittkn, daß, wenn er solche Beschuldigungen künftig ausspricht, cr sich zunächst darüber unter- richirt,_oh fie auch thatsäcblicb begründrt smd. (Sehr gut! rechts.)

Der zweite Vorwurf, daß die Unfallgescßnodelle, die ich schon srit Jahren in Aussicht gesielit habe, im Reichßamt des Innern nicbt gefördert sei. Auch dieser Vorwurf ist durchaus unbegründet. Dcr Gescßentwurf liegt seit nahezu zwei Jahren beim Bundsßraib. (Zurufe.) _ Ja, bin ich der Bundeskatb? Habe ich einrn rnischeidcnden Einfluß auf die Geschäfte des Bundeöraths? (Zurufe.) Das ist eins Vollständig irrige Auffassung. Aber eins will ich dem Herrn Vorrednrr Versprechen: ich werde srinc heutige Klage über die Verzögerung dem Bundesrat!) mittheilen. Ob fie daselbst einen tieferen Eindruck berdorrufcn wird, als sie bei mir Hervorgerufen hat, das ailkrdings steht dahin. (Große Heiterkeit.)

Abg. Bassermann: Die Frage der. Konkurrenzklausel gehört nicht in das Gases; wir könnten daher wohl warten, bis die Novelle zum Handelsgeseßbuch vorgelegt ist.

.Die Abgg. Roeren und Viclbaben erklären sich ebenfalls gegen den Antrag Schmidt,

Abg. Lenzmanfn [fr.„VolkspF spricht sich troß der ablehnenden Zaliun ' Filer Xarteren fur den Antrag aus, der durchaus in dieses eseß metnpa Der Antrag Schmidt wird abgelehnt. Im iibrigen wird der Rest der Vorlage über die Vcrjährun die Verfolgung auf Antrag, die Publikation der Urtheile 2c. 0 ne erhebliche Debatte mit einer vom Abg. Scl midt-Elbcrfeld bcantra ten Ein- schaltung, wonach freispreoZendc Urtheilc veröffentli t werden können, anZenommcn. Nack) § 17 soU das (Heseß mit dem 1. Juli 18 6 in Kraft treten.

Damit ist die zweite Berathuw 6 Uhr. Nächste Sißung Sonnabcn Genoffcnschaftsgeseß, Wahlprüfungcn).

Schluß nach

erledigt. (Novelle zum

1 Uhr.

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

58. Sißung vom 17. April 1896.

dUeber den ersten Theil der Sißung ist gestern berichtet

wor en.

Das Haus seßi die zweite Berathung des Lehrer-

besoldungSgeseßes fort.

Nach § 18 find auf das Grundgehalt anzurechnen: 1) der

Ertrag der Landnutzung, 2) die fonÉigen Dicnstemkü_nfte an

(Held oder Naturalleistun en, 3) das rennmaterial Mit einem

Zwanzigstel des Grundge alts. _ Ueber die Anrechnun der tensteinkünfte aa 2 beschließt auf Anrufen von Bethei gten

der Kreisausschuß bezw. Bezirksausschuß. Diese Festseßungen

gelten auch für die Berechnung des Ruhegehalts.

“_Abg. Winkler (konf.) beantra t, inter „A - einkunfte' einzufügen: „sowie des Eartrah es der LJdYLZZZ 27 MMft Abg. Freiherr von Zedlitz und Zkeukircb stimmt gdieser Ver-

besserAUFg zr?) ' g._ auqunn (nl): Die Wünsche der Le rer een um tbetl dabtxt, das Dtenstlgnd. zum Grundsteuerreinertrck atHerechZ1em Der wirkliche Er_trag bietbt jedoch sieüenweise hinter die em zurück, in sehr zahlreichen Failen wiederum kommt er dem 5-, 10-, ogar 20fachen des Grundsteuerretnertrg 23 gleich; einen einheitlichen Grundsa aufzustelxen ist, daher xxl t möglick). Bei der AbichäJng des (Yrtrags durch dre Beschlußbebordey erscheint eine humane eurtbeilung und Schaéßung schon um deSwtÜen " angezeigt, weil der Lehrer meist nicht im sqnde ist, dieselben Ertrage zu erzielen wie der berumeäßige Landwirtl). Mit dem Antrag Winkler wird darauf § 18 angenommen.-

, Abg.Fre1[)rrr von Zedlisß und Neukirch (fr. kons.) beantragt, emen § 183 einzusrhalten, Wonach der Lehrer mit Genehmigung der Schulaufsicbtsbehorde verlangen kann, daß ihm an Stelle der Landnutzung und der Naturglleiftungen der auf das Grundgehalt anzurechnende ledbeirag gewahrt wird. Der Antragsteller begründet den Antrcra damit, daß die Anrechnung der Landnußung und“ der Yaturalietstungen bisher zu vielfachen Beschwerden der Lehrer ge- fiihrt hatte. Die Zugrundelegun des Grundsteuerreinertrages für dre Anrechnung der Larxduußung se nicht richtig. Der Lehrer habe nicht dre Erfahrung eines Landwirtbs, um das Land so auSnußen zu, können wie em erfahrener Landwirth. Die Einschaltung des § 188- fei dcn Jnteressrn der Lehrer förderlich und werde viele Streitig- keiten zwischeii Gemeinden und Lehrern verhindern. Bezüglich der Naturalien kamen auch oft Streitigkeiten vor, denen der Antrag vorbeugen werde. ' Abg. Dr. von Heydebrand und der La a kon. it mi dtesenqusführrrngen einderstanden, will aber an sdeé1 [LE)fteZenderx Verhaltnissen nichts geanderi wissen. Die Gemeinden würden fragen, st sdlle denn mn drrz Gedanden dcr Landnutzung geschehen? Dadurch wurde_n erst rerbt Stretttgkrttrn hervorgerufen, die das bisherige gute Verhaltnis; zwischen (Hememden und Lehrern stören würden.

ng; Knörcke schließt sich den Ausführungen des Vorredners voUsiandtg an.

Abg. Noelle (ul.) erklärt sich für den Antrag von Zedliiz' Cbikanrn seitens der Lehrer seien aus 97 lo en, da d' ' ' der (ZchulÄerfichY-ebötrdle «(f;)rderlich Feix!) ff re Genehmtgung

rc? gg. ar e s ons. und Wolc k . sich gegen den Antrag aus. ) zy (Zentr) sprechen

Der Antrag von Zedlitz wird abgelehnt.

Z 19 (Zahlung des haaren Diensteinkommcns) wird ohne Debaitc angenommen.

F 20 regelt die Umzugskosten.

Aba. Knörcke brmerkt, daß die Kommiswn in der “? Lesung beschldssrn hab?, daß die Lehrer Reisekostensfür die Theilnearixner? azr den Lebrerkonfrrrnzen erhalten sollen, in der zweiten Lesung aber diesrn Brscblusz wtrder aufgrboden habe, weil der Finanz-Minister sich berrtr crkiartr, Mltxel dafür in den Etat einzustellen. Er bitte den Minister, diese Erklarung hier zu wiederholen.

Finanz-Minister ])1'. Miquel:

Meine. Herren! Um dem Wunsch des Hkrrn Vorredners zu exit- sprechen, will ich gern sagkn, daß ich bei den Erklärungen, die bereits in dem grdrucktrn Kommisfionsbericbt stehen, sieben bleibe.

Ich halte auch meinerseits mit dem Herrn Kultus-Minisier die sogenanntrn Kreiskonferenzen für sehr nüßlich und pädagogisch förderlich und heilsam. Ich erkenne an, daß die Lehrer bier kraft ihres Amtes gehalten find, an diesen Kon- ferenzen ibeilzunebmen, daß ihnen also billigerweise eine Vcr- gütung für die Kosten, die ihnen durch die Theilnabme an diesen Konferenzen erwachsen, zusteht, und ich bin bereit, nach Maßgabe der Mittel, die hier zu Gebote stehen _ das ist ja natürlich immer der Vorbehalt _ (Hritrrkeit), die entsprechende Aufnahme einer Pofition in den Etat, sowrit die? Bedürfniffe es erfordern, vorzunehmrur. (Heiterkeit)

? 20 wird angenommen.

21 enthält die Bestimmungen Über das Gnadenquartal. Abg. von Tzschoppe (fr.kons.) bittet, den von der ' gestri encn „Satz wiederberzusteüen, daß die SchurunJMßs§Y pflichtigen die Kosten für eine Vertrctung im Amt zu tragen haben.“ ' Abg.,1)r. von'Heydedrand und der Lasa ist dagegen, weil dtese Besttmmyng nicht m dlLsLs Gesexz passe, das ein Lebrerbrsoldungs-

gesetz, aber kcm Schulunterhaltungsgese15 sei.

ichtdekd 'vxnrxfckéizxéboxpß erwikäert, daß Liesäiiét zutreffe, weil gar- n (161 LM eren 06,708!" !? ner ' seien; die Lehrer wünschten diese Bestimmung. haltungspfiichttgen Ahg.1)r. vdn Hrydebrand und der Lasa bkmrrkt, daß dicser Saß eme watrrtelle Aenderqnq des bestehenden geseßlichrn Zustandes keythalte, die tm Rahmen dieses Geseßes nicht vorgenommen werden 011118.

§ 21 wrrd unverändert nach dem Kommissronsbeschluß angenommen. _

Dre §§ 22 (Belassung der Dienstwohnung), 23 (Rechts- weg der „trettrgkerten wegen des Diensteinkommens) und 24 (Siretiigerten ber AUSeinanderseZungen) werden mit einer Yrmgsugrgen Aenderung des leßtcren nach einem Antrags * ariels angenommen. '

_ § _25 enthält unter Nr. 1 bis 117 die Bcstimmungen über dre Leistungen desStaats. ]. Der Staat ahlt jährlich an Betirag zu dem Dtcnsteinkommen für einen alieinstehcnden, forme emexi Ersten Lehrer 500 „M, für einen anderen Lehrer 300 «_, fur emx Lehrerin 150 «16 _ 11. Der Staatsbeiirag wrrd his zur Hochstzahl von 25 Schulsiellen für jede politische GL'MLMÖL' gewahrx. Nr. ]] regelt ferner die Vertheilung des Beitrags m den Fallen, wo die Grenzen der politischen Gemeinde srch mrt dener des Schulverbandes nicht decken. _ 111. Wo der Stgqtsbcitrag fur alle Schulstcllen gezahlt wird, ist er für einstwerltg qngesxellte Lehrer und für Lehrer, welche noch nicht mer Jahrr_1nr offentlighen Schuldienst gestanden haben, um 100 “W „zahrltch zu kurzen- *- 17. Für diejenigen Lehrer- strllen, fur welche der Staat den Besoldungsbeitra gewährt, wrrd aus" der Staatskasse ein jährlicher Zu chuß von 270 („/„6, fur die Lehrerinncnstellen dicser Art von 130 «M an die Alterszulagekaffe gezahlt und dem Schulverband auf scmechrtfrag zur Kasse angerechnet. _ d'. Bleibt der

Bedarf fur dre Alterszulagcn hinter dem Staats uschuß

zuruck, so ist der Ueberschuß Fur Unterstüßunß cLolchexr [ters-

zulagckaffen,„ m denen der edarf nicht ge e t wird, oder

eventuel] _fur Elementarschulbauten in leistungsanfähigen

Schulverbanden u verwenden. _ 171. Die bisher aus

Staatsfonds gewährten NlterSzulagen fallen fort.

, Dre Kommission Hat eine Nr. 1173. hinzugefügt, wonach

bet erheblicher Erhö ung der Volksschullasten infol e der

Nr. ][ fiir die betre enden Gemeinden Zährli 1250 „M Zu festen Siaatszu chüssen verqudt wer en so en. Die Fest- eßung des ufchu es für die einzelnen Gemeindeii soll durch .K'nigliche erordnung erfolgen.

Die Ab . Groth, auSmann, Noelle und Se a Magdeburg (F.) beantrageriH zu Nr. 11, daß bei mehr als 2v5ffob3k:

stellen der Staatsbeitrag außerdem für die Hälfte der überschießenden