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“ :: Landwirt . Unter ol Verbältni en mu man JKU likorsbixkßtig sein, LF man eiueäexkerordnung ssn.'läßt, ßwel schwere Lasten auf die ewerbetreibenden [ t und sie abbäna 9 macht von dem Taten Willen ihrer Arbeiter. Wir haben die, nter- : ngebracbt aus Lust am Skandal, das über a en wir anderen eut . Wir wollen eine Erklärung baden. und es w rde mi freuen, wenn die verbündeten Regierungen Aufklärung und Be- rub ung bringen könnten.
Staatssekretär des Innern, Staats - Minister 131“. von Boetticher: “
Jeb glaube, meine Herren, dieser lebten Verwahrung des Herrn Interpelianten, der Verwahrung nämlich, daß die Interpellation nicht aus Lust am Skandal eingebracht sei, hätte es kaum bedurft. Die Namen, die unter dieser Interpellation stehen, bürgen dafür, daß es in der That nicht Lust am Skandal gewesen ist, welche Sie zu dem Entschluß geführt hat, die Anfrage an die Regierung zu _siellen, sondern daß es Ihnen um ein wirklich fachliches Interesse 'zu thun ist. Nun will ich mich auf den sozialpolitischen Exkurs, den der Herr Vorredner am Schluß seiner Rede unternommen hat, nicht einlassen, und ich glaube, damit in Jbrer Aller Sinne zu handeln; denn, wenn wir uns an dieser Stelle und bei dieser Gelegenheit über die Hand- werkerorganisation und Fortführung der sozialpolitischen Geseßgebung unterhalten wollten, dann würde die Debatte einen außerordentlich breiten Rahmen einnehmen, und vor allen Dingen würde sie schwer wieder zurückzuführen sein auf den Gegenstand, den die Interpellation behandelt zu sehen wünscht. Ick) beschränke mich also auf die Ver- ordnung des BundeSraths Vom 4. März d. J. bezüglich der Regelung des Betriebes in den Bäckereien und Konditoreikn.
Der Herr Vorredner hat nicht bezweifelt, daß auf Grund des § 1206 der Bundesrat!) befugt sei,
für solche Gewerbe, in denen durch übermäßige Dauer der täglichen Arbeitszeit die Gesundheit der Arbeiter gefährdet werde, Dauer, Beginn und Ende: der zulässigen täglichen Arbeitszeit und der zu gewährenden Pausen vorzuschreiben und die zur Durchführung dieser Vorschriften erforderlichen Anordnungen zu erlassen,
und er hat mit Recht betont, daß für eine solche Aktion des Bundes- ratbs auf Grund des § 1206 der Gewerbeordnung die folgendc'n beiden Vorausseßungen Vorliegen müßten: einmal müsse nachgewiesen werden, daß eine übermäßig lange Dauer der Arbeitszeit in dem be- treffenden Gewerbe vorkomme, und ziveitens müsse dargetban sein, daß durch diese übermäßige Dauer der Arbeitszeit die Gesundheit der Arbeiter gefährdet werde. Bebor ich zu dem Nachweise übergebe, daß in der That in dem vorliegenden Falle die beiden Voraussetzungen vorliegen, möchte ich zunächst die Frage berühren, weshalb die Materie nicht im Wege der Gesetzgebung geregelt wvrden ist. Meine Herren, Sie wissen, die Böscblüffe des Bundesratbs beruhen auf einem preußischen Antrag; dieser Antrag ist nicht aus der Jnitiatibe der Reichsverwaltung erVOrgegangen, sondern er ist gestellt worden auf Be- schluß der Königlich preußischen Regierung. Jm Königlich preußischen Staats-Ministerium ist nun auch die Frage vcntiliert worden, ob man im vorliegenden Fall den Weg der Geseßgebung oder den Weg der Bun- desratbsverordnung Vorzuzieben habe, für deren Erlaß ganz unzweifel- haft, sofern sie sich in den Grenzen des § 1206 hält, gerade in diesem § 1206 die Unterlage gegeben ist. Dabei sind auch alie die Gründe, die der Herr Vorredner aus d?" Ausführungsn des da- maligen Herrn Vorsißenden der Kommission für Arbeiterstatistik Ihnen beute vorgeführt bat, eingebrnd erwogen worden; man bat sich aber gesagt, daß es, weil Ls sich birr um den ersirn FalT dcr Festseßung einer Maximalarbeitszrii für männliche Arbeiter auf Grund des § 1206 handle, den Vorzug bkrdiene, diese Vorschriftcn nicht durch ein Gesrxi zu erlassen. Sollte es fich nämlich herausstellen, daß man das Richtige im einzelnrn nicbt gctroffen hätte, so würde ein Geskß sehr viel schwerkr einer Korrektur zu unisrziebcn sein, als eine bundesrätbliche Verordnung, dcren Mängel mcm ww (1j6 zu berichtigen im stande ist. Meine Hsrren, Sie mögen dissen Stand- punkt tbeilen oder nicbt, Sie mögen insbesondere der Meinung sein, es wäre bei Liner so wichtigen Frage vielleicht richtigcr ge- wesen, zunächst einmal zu hören, was der Reichstag in seiner Majo- rität will - aber die Berechtigung der Motive, die für die König- lich preußische Regierung maßgebend gewesrn sind, um den Antrag an den Bundesrat!) auf Erlaß bundLSrätblichcr Vorschriftrn zu richten, werden Sie unmöglich bezweifsln können.
Nun, meine Herren, folge ich drm Herrn Vorredner zu den beiden Vorausssßungen, von denen die Beschlußfassung drs Bundrsratbs nach den Vorschriften dcs § 1206 abhängig ist. (Ort Herr Vorrkdner bat gemeint, daß in Bezug auf die Arbeitszeit in den Bäckereien _ und auf diese kommt Es hauptsächlich an, denn, die Konditoreien find in die Verordnung überhaupt nur in so wcii einbezogen, als sie sicb mit der Herstellung von Backwaarrn, und zwar zur NachtzLit, bcfaffcn _, daß der Nachweis nicht geführt sei, es bestehe in den Bäckereien eine übermäßig lang dauernde Arbeitszeit. Er bat anrn Zablcn bor- gefübrt, und Wenn Sie, meine Hérrkn, diese Zahlen richtig würdigen, so werden Sie, glaube ich, mit mir, mit der preußischen Regierung und mit dem Bundesrat!) zu drm Schluß kommen, daß in der That, wenn auch nicht re'gelmäßig und Wrnn auch nicht übcral], doch eine außerordentlich große Ausdehnung der Arbeitszeit in den Bäckereirn bestebi. Wenn beispielsweise in 28,6 0/0 sämmtlicher Bäckereien die Arbeitszeit ]2 bis 14 Stunden beträgt, wknn fie in 13,2 0/0 14 bis 16 Stunden beträgt (Hört, bört! links), wenn 30/0 sämmt- licher Bäckereien in die Statistik mit 16 bis 18 Stunden Ar- beitszeit eingestellt find (Hört, hört! links und aus der Mitts), und wenn dariiber hinaus auch noch 0,7 0/0 Bäckereien bestsben, in denen über 18 Stunden gearbeitet wird (Höri, hört!), dann, glaube ich, wird niemand zu behaupten im stande sein, es mag nun das Uebel einen größeren oder geringeren Umfang haben, daß das Moment nicht gegeben sei, Welchcs der § 120 als erste Vorausseßung für das Ein- scbreiten des Bundesratbs binftelli.
Nun hat uns zivar der Herr Vorrsdnrr gesagt, von dieser Arbeits- zeit geben die Pausen ab. Die Pausen im Bäckereibetriebe sind ziemlich zahlreich, fie betragen in 611138111611 Fäilen eine Stunde; aber, meine Herren, dabei darf man nicht außér Acht lassen, daß diese Pausen zwar zufammengerechnet vielleicht eine ausreichende Ruhe ge- währen, in ibrcr Vzreinzelung jedoch den betreffenden Lehrling oder Gehilfen ganz außer stand seßen, die Ruhe und die Kräftigung für die Wiederaufnahme der Arbeit zu gewinnen. (Sehr richtig! links und in der Mitte.)
Meine Herren, soll ich nun aus den Aussagen, die vor der
“ Enquöte abgegeben sind, einige Beispiele vorlesen? Ick) tbue es
ungern; aber Sie werden, wenn ich es tbue, mit mir den Eindruck
dabei!, daß - GottjseiDank! nicki überall, sondern nur vereinzelt - abeé-“do-k“ hier und da geradexubaarsiräubmde Zusände herrschen. (Bewegung.)
.Ich-werde mir erlauben, bier die Aussage einer der vernomme-
*nen Personen zu verlesen, welcbe Folgendes sagt:
Es ifi ein Lehrling zu mir gekommen, der ist bei dem Bäcker- ich nenne ibn N. N. _,
beschäftigt, der arbeitet von 10 Uhr Abends die Nacht hindurch, muß dann am Vormittag austragen, alSdann ißt er Mittagbrot, , geht von 2 bis 511 Uhr zu Bett, schläft also Zi Stunden, dann wird er wieder benutzt zum Austragen von Waaren resp. zum Einholen der Kundenbücher bis Abends 8" Uhr und bat alsdann eine weitere Ruhe von 2 Stunden. - Da wäre es eigentlich Pflicht der Innung geWesen, gegen eine solche Ausbeutung einzuschreiten.
Nun, meine Herren, darüber kann doch kein Zweifel sein, daß ein Lehrling, ein junger Mensch, der also noch rubebedürftiger ist im Hinblick auf seine körperliche Entwicklung als ein Erwachsener, mit ZZ Stunden Schlaf nicht auskommen kann, wenn seine Gesundheit erhalten Werden soll. Ferner habe ich Ihnen mitzutbeilrn, daß hier auf Seite 51 bon einer Auskunftsperson gesagt wird:
Die Lehrlinge werden besonders durch das Brotaustragen bis Nachmittags 1 und 2 so überaus angestrrngt, daß man, wenn man mit diesen jungen Leuten Nachts arbsitet, sie wirklich bedauert. Dazu kommt, daß die Knaben unter 16 Jahren wöchentlich zweimal in der freien Zeit die Fortbildungsschule besuchen müssen. An einem solchen Tage haben sie nur ein paar Stunden Schlafzeit, und da ist es noch härter für sie, die Nacht durch zu arbeiten.
Eine dritte Aussage, die sich auf Srite 62 befindet, lautet dahin: Der Junge hat xearbeitet von 12 Uhr Nachts bis 5 Uhr Nach- mittags. Das sind also 17 Stunden, und dann kommt noch die' Stunde für das Austragen hinzu, also zusammen 18 Stunden.
Meine Herren, ich bin wirklich nicht geneigt, aus Klagen über zu lange Arbeitsdauer der Lehrlinge und Gehilfen eine Haupt- und Staatsaktion zu machen. Eine harte Jugend verbürgt mehr, wie eine weichliche Jugend, dkn Heranwuchs einss kräftigen Geschlechts, und aus Liner strcngen Bkbandlung in der Jugend wird in der Regel eine bessere Erziehung abgeleiikt als aus liner schlaffen. Wenn (1er diese Thatsachen richtig sind, dann bin ich allerdings der Ueberzeugung, bier muß Wandel geschaffen werden, hier isi die Verwaltung boli- ständig in ihrem Recht, wenn sie darauf hinwirkt, daß eine kürzere Arbeitsdauer den Angestellten im Väcksrixewsrbe gewährleistet wird, Welche ihnen auch die für ihr körprrlichrs Wohlbefinden nothwrndige Ruhe vcrschafft.
Nun aber writer. Drr Herr Vorredner bat gsmeini, daß die Unterlagen, wie sie sich aus dem Berichir der Kommisfion für Arbritsr- statistik ergeben, nicbt ausreichtc'n, um die Behauptung aufzuficllsn, daß wirklich im Bäckerbetrieb die Arbeitsdauer, wie sic birr und da Vorkommt, der Gesundheit schädlich wäre; cs Crxzäbe sich virimsbr aus diesen Unterlagen, daß die Erkrankimgsstatistik und Sterbliibkc'its- statistik viel grringere Zahlkn für das Bäckcrgewrrbé aufwxist, als dies für die übrigen in ähnlicher Lage befindlichcn Erwsrbstbätigen der Fall ski. Das ist richtig, die absolutrn Zahlen sprkcben zu Gunsten einer größeren Gesundheit der Angehörigen des Bäckrrgewrrbes (Hört,!)örit rechts); denn WEM beispieisWeise im Jabre 1892 auf 100 Bäcker nur 28 Erkrankungen mit 5,4 Krankrntagsn auf den Korf gckommen sind, und wenn diese Ziffern für 1891 33 Erkrankungen und 5,7 Krankrn- tage für das Bäckergrwcrbe aufweist", so überschrritrn diese &ckan im allgrmeinen nicht, ja fir sind tbeiiwriss noch günstiger als die Erkrankungs- und Stsrblichkeitsziffkrn dcr Gcsammtbeii dsr ai'be'iikndrn Klassen, soweit sie den Krankc'nkassen angebörrn; für diefs Lkßi'bi'i! sich nämlich für das Jahr 1891 auf 100 Kasscmnitgliédc'r 31 Erkrankmigs- fälle und 6 Krankixkitsiage. Allein, mrine Hcrren, dirse Statistik ist nicht bLWLisk'Ud gcgcnübcr dc'n Wabrnrbmungen, die man an an- derer Stkile gemacht bai, und das liegt in den Brsondcrlxiisn drs Bäckergcwerbes.
Zunächst lic'gt mir biér vor Ein Röckprnsckyaftsbkricht dcr „Olga, Hsilanstalt für kranke Kinder, LebriiiigL und jugendlicbc Arbeitrr' in Stuttgart; aus diefkm Béricht crgii'bi sich, daß untcr dsn Vrrpflegtrn und in dieser Anstalt Behandriten wäbrsnd drs Jabrrs 1894 sich 733 Lebriingc befunden haben, und unter disskn Lebriingcn waren in Erster Linie dis Bäckcrlebrlinge mit 85 Kbpr vrriwirn, das sind ctwa120/0 der Grfammtzabl, ciner Gesammizabl, die' sich zusammrnsryt aus An- gehörigen von 47 Verschisdenrn Berufszwkinn.
Weiter aber darf Es nicbt auffaiicn, daf; dicse Erkrankungsziffern für das Bäckergewrrbe im aiigcmcinrn rciativ nirdrig sind. Einmal umfasscn diese Zablcn ja auch alle Angcbbrigcn derjenigsn Bäckerei- b-Ztricbe _ und es ist das, Gbit sei Dank, dir Mr[)rzabl der Betrisbe _, in denen eine kürzerc “Urbc'itszrit dia Regel ist. Das sind 53 0/0. Zweitens ist dcr Andrang ziim Bäckcrgewcrbk ('in ganz außer- ordrnilich großer; es bestcbt Line Ucbcrfüliung drs Bäckcrgcwerbes. Infolge dLffM werden leichte Erkrankungcn von den (Heselirn und Lebriingsn gar nicht gsmeldext, wcil sic fürchten, ibre StcÜe zu ber- lierrn. Drittens _ und das ist ein großér Vorzng, dc-n das Bäcker- genwrbc' aufwcist _ leben nach dcn Crbsbiingrn dsr Kommission für Arbeiterstatisik bis jeßt noch 95,6 0/0 ailrr Bäckrrgrsilien in der Familie des Mristers: daher die geringe Simulation im Bäckergrwcrbs und die gcringsre J:“.anspruch11ai)tne dcr öffentlichen Hilfe dEr Krankén- kassen.
Weiter absr, mcine Hcrren, tritt im Bäckrrgkwerbe auch die Er- scheinung beriwr, daß Vcrhältnißmäßig ein ssbr großkr Tbril junger Personrn tbäiig ist, und daß in bsrbäiinißmäßig jungen Jahren die Bäckergesellrn schon ihren Brruf aufgeben und zu anderen Be- rufSarten übergeben. Nach der Bcrufssiatistik _ und das ist wirklich eine sehr intsrcssante Ziffcr, die ich die Herren dock) auch zu erücksicbtigcn bitic _ nacb dsr Bcrufsstatistik Vom Jahre 1882 waren im Bäckergcwcrbe 87 9/0 alicr Hilfspersoncn jünger als 30 Jahr?, während, alle Lobnarbcitsr zusammcngercchnet, nur 58 0/0 gezählt wurdcn, die jüngst ais 30 Fabre ware'n. (Hört, bört! links.) Ermessen Sie dissen koiossaicn Unterschied, dann müsstn Sie nbtbwéndig zu dem Sibiuß kOMMLU, daß der Bäckergsseiie in der Regel nicht lange in skinem Beruf aushält. (Sehr richtig! links. Zurufe rechts.) Und das ist mich schr Erklärlich, wsil ebrn im Gegensatz zu dem Herrn Vorrrdnrr b€bauptct wsrdkn kann, daß die Arbeit des Bäckers sine außerordentlich schwere ist. Wenn Sie ermessen, daß dixse Arbeit Nacht für Nacht, strbend, geleistet werden muß, an das Teigkneten, das Bedikncn drr Oefen, das Schleppen der Mehisäcks denken, dann können Sie gar nicht darüber im Zweifel
sein, daß die Arbeit des Bäckers einen ungünstigen quluß auf seinen Körper ausüben muß.
Nun, meine Herren, werden uns die Herren Bäckermeister [„, Gefecht geführt, und es wird und gesagt, die Bäckermeister „„ freuten sich im" Allgemeinen einer sebr mixen „Gesundheit. Ja, Meine Herren, auch das ist leicht erklärlieb; denn,:“ip dxnx Augenblick, wo der Bäcker Meister wird, ändern sich die Arbeiixbxßngungxn und Lebensbedingungen ganz außerordentlich (sebr richtig! liiiis), “"Und" 5; ist allerdings von der Arbeit Nacht für Nacht nur in den WenigsteZ“
Fällen die Rede, wenigstens nicht auf diesem Gebiet. Auch cine '
andere Ziffer kann ich Ihnen nennen, die durch diese Enquäte fest. gestellt ist“: im Bäckergewerbe wechseln durchschnittlich die Hilfspersonen alle vier Jahre, der Durchschnitt des Wechsels ist ein vierjähriger, und das weist darauf hin, daß der Bäcker nicht aÜzu lange in seinem Gewerbe thätig bleibt.
Nun, meine Herren, werden Sie hiernach wohl mit Recht nicht daran zweifeln können, daß das Gewerbe des Bäckers, wenn es über. mäßig betrieben wird _ und um diese Fälle aÜein handelt es sich auch nur -, auf die Gesundheit einen schädlichen Einftuß ausübt. Die 53% oder nach dem Herrn Vorredner sogar 59 0/0 derjenigen Bäckermeister, welche ihr Geschäft mit einer Betriebsdauer von nur 12 Stunden und weniger betreiben, werden von den Bestimmungen über die Arbeitsdauer nicht betroffen, für diese kann die Verordnung durcbaus nichts Schädliches haben; für uns und für die Entschließun- gen, die wir zu faffen batten, kamen aÜein diejenigen Fälle in Be- tracht, in denen die Arbeitszeit ein erträglichrs Maß überschreitet und drsbaib für die Gefundbsif schädlich ist.
Meine Herren, ich wil] den Punkt der Reinlichkeit, der auch in der Enqu-Zte behandelt ist, nicht berühren. Auch die Reinlichkeit wird beeinflnßt durch die Dauer der Betriebszeit, und diese Reinlichkeit hat auch für den Konsumentrn eine außerordentliche Bedeutung. (Schr richtig!) Aber ich wia auf diese Frage nicht weiter eingeben, sondern ich will mich nur noch darauf beschränken, eine Bkmerkung des Herrn Vorredners zu behandeln, wrlche gerichtkt war gegen die Nr. 5 der Verordnung Vom 4. März d. I. Der Herr Vorredner hat aus- geführt, daß der Bundesratb ihm nicht kompétent zu sein sch€ine, auf (Grund dcs § 1206 diese Vcsiimmung zu erlassen, welche lautet:
An Sonn- und Festtagsn darf die Beschäftigung von Gebilfsn und Lehrlingen auf Grund des § 1056 der GeWerbrordnung und dsr in den §§ 1056 und 1051' a. a. O. Vorgesehenen Ausnahme- bewiiligungrn nur in so weit erfolgen, als dies mit den Bestim- mungen unter den Ziff. 1 bis 3 vereinbar ist.
Ich bedaure, dsr Rechtsauffassung des Herrn Vorredners nicht beitreten zu könncn, daß in diesr'r Verordnung ein Verstoß grgen die Vorschriften dsr Gewerbeordnung, die darin angezogen sind, und ein unzulässiger Eingriff in die Befugnisse, die darin gewissen Bc. hörden beigclcgi sind, enthalten ist. Wrnn dcr Bundesratb befugt ist, aligemein über die Daurr der Arbeitszeit Bestimmungrn zu erlaffen _ und das ist 61" nach § 1206 _, dann bezieht sich diese Befugniß, mange'ls eincr Einschränkung, auch auf die kaugniß zum Erlaß von Vorschriften über dis Arbeitsdaurr am Sonntag.
Dcr Hrrr Vorredncr _ und das möchte ich zum Schluß an- führen _ hat ferner gesagt: Warum hat man gerade dieses einzelne Gcwerbe be'rausge'griffcn? Ja, meins Hsrrcn, daß die Bäcker b;:i sinem Vorgrbrn auf Grund des § 1206 mit zuerst in Betracht komme'n würden, darüber ist seit dem Jahre 1891 krin Zweifkl, das hat bei dsr Briatbung dcr Arbeitersckyußnovrile mein Königlich preußiscbkr KOÜWL, der Herr Handeis-Minisicr, mit klaren Wortcn ausgesprockysn , indkm cr ausiübitk, das; die Bäcker zu denjrnigrn (Zic- we'rbi'n gibbrén, bei drnen Mißständr nmbrgrnommrn ivrrden, dic cine notbwrndigc Abbiifs Erbrischcn.
Wynn ick) nim noch am Endc 111611181? ?lusfübrungrn darauf bin- wcisc', daß cigkniiicb die Prkffk allcr Parteiln, Linschiicßlich dcr konstr- Vatinn, mit dicscr Maßrcgkl, wic fir durch die' BundeSratbsvi'rordnung cingcfübri isi, fick) (inbcrstandrn r'rkläri hat, daß dis .Krcuzzeitung' noch im März d.J.ci11rn Artikcl grbracbt bat, dcr ausdrücklich sowohl dic Kompetcnzfragc bkjaiÜe, als auch fick) nmteriel] mit den Vorschristkn einverstandkn erklärt?, daß aus drr frsikonservatch'n Parteipreffe die „Post“ lebhaft für di? Sache eingstrclcn ist, dann kann man nur sagcn, alle Parteirn von re*chis nach links babrn sich für die Abstriiung dirscr Mißstände rrkiäri. Tmin sollte man fick) dabki bcrnbigrn und solits darauf Vortraurn, daß, wknn wirklich dicse Verordxnmg cine gefährliche Wiikung für de'n ercrbsbctrirb drr Bäcker äußern sbiiie, daß dann auch der Bandcsrati) so bkrständig sein wird, diejcnigcn Bestimmungen, die ohne Schädigung der Intereffrnten nicht durch- grfiibrt wcrden könncn, wiedcr auizubebsn. Und mit diksem Tros , glaube ich, kann ici; di? Beantwortunß drr Intcrpellation schließrn, (Bravo!)
Abg. Sir le (ni.): Dic Vrrordnnng schädigt die bc'rrcbtigtrn Jvtcrrffen des äckergewcrbrs. Kaum ein Gewerbe erscheint so im- ?661111161 für die Durchführung einer Maximalarbeitszeit, wie _das Backsrgewrrbe, welibcs von d(n Gahrungs-, Witterungs- und fonsttgrn unborbcrarsebrncn Vkrbäiiniffen abhängig ist. Der Versuch, die Arbeitszrit gleichmäßig zu fixieren, wird entweder zu großen Ungleich- beiten in dsr Wirkunxi führen, oder diese einzelne Verordnung muß schon von Hause aus so viele Einsckoränkungzen enthalten, da sie als eine Art Ausnabmcgrssß für gewisse Betriebsformen inner alb dss brtreffcndcn Gewerbks erschrincn muß. Im vorliegenden Falle trifft das Lkßterc zu. Dis sogcnanntsnAlieinbetricbe,w€lche nur mit Meistern arbeiten, bilden in der Bäckerei, und namentlich in dsn kletgczl Städten, einen bet1ächtlichen Prozrntsaß, circa ein Drittel. (st wsrdrn vom Gksl nicht berührt; Ebenso sollen (1118 Bäckereien bestell bleiben, welchc ni t mrbr als dreimal in der Woche Nachts backcn. Nun giebt es aber, z. B. in Stuttgari, 27 Bäckereikn, in welck)?" Söhne mitarbeitcn, bezw. das Gkscbäft sür die Vkutter ais Besxéekm fübrc'n. Das smd 100/0 der Bäckcreicn. Will man diesen Some" vrrbieten, in dem Betrieb des Vaters und so fort länger als 12 oder 13 Stundc'n zu arbeit?"? Kann nicht in solchen Betrieben eine 3811“ weise, außerordentliche Anstiengung aller Familienglieder geradkö“ zur Pflicht werden, um das Geschäft der Familie zu erhalten? In tausend ährxlicben Fällen könncn kleine Geschäfte nur durch die Energi?
und größere Anspannung der Arbc'itskraft und eit über Wasser (ZE-
balten und konkurrenzfähig erhalten werden. 19 Lebrlin e mö ie
auch ich mit dem Bundesratb gegen ein? allzu gro e U„cbcx- anstrkngung schüsse": insofern stimme ich der Verordnung voiistatzdlii zu, und da eine Rsibe bon Bäckrreien nur mit Lehrlinsen arbeitst- so wäre für diese schon ein großer11_ebelsiand erledigt. Die Maximal- arbeitszeit eignet sich für das Backcrgcwerbe um so wemger- “5 bist die Arbeit keine eigentlich maschinenmäßige ist, die (YesuiideÜÖ' verhältnisse find in diesem Beruf nach der Statistik verbaltmßmakli!
günstiger als im Durchschnitt der anderen Berufe. Allerdings at auch er grwisse Fährlichkeijen, aber kaum solche, welche das Ein- greifen des Gescßgebers nothwendig machen. Anders liegt die rage, ob nicht grgenüber dem besonders zahlreichen Auftreten von ekel aste“
Berlepsch:
jk ankheitey vom Standpunkte der Naben:: omittelb iéne ein uscbrreiten'"s“ tferiigt oder gar" nothwendigg erscheinßr? möchte.
Diese Frage 1115 te," zu bejaÉn sein, Oldenberg führt in seinem
uch an daß" nach einem Ver t der Wiener Innungskaffe pro 1891 Y, kran en Zustande 268 Vä e'r fortarbeiteten, von denen 18“ an "Tuberkulose, 92,„an.Geschlechtskrankbeiten, 58 an nä endet [echte, 8 an Krätze und50 an“ Verleßungen litten. Es ist-Sa e des rztes, tu beurtb'eilen, _ob ein mit autkrankheiten bebafteter Arbeiter vom Vackenund Hayj-ieren mit ackwaaren auszuschließen ist, oder nur dann, wenn“ Häxldß ;yiid, Arme yon der Krankheit befallen sind. Was „üßenlakle Verqrdnuü' en, welche" dem Publikum die üble Gewohnheit des Bstasiens der Ba _waaren verbieten, wknn die [e teren von vorn- herein Infektionsstqffe m sick) tragen! Auch die Ba räume selbst be. dürfen einer bvgtetxtlxcben Kontroie. In England besteht für Bäckereien in Städten von u_ er 5000 Einwohnern durch Gesetz vom 6. Juli 1895 die Vorschrift, daß Wände, Decken, Flure, Treppenräume
etüncht, lackiert oder mit Oelfarbe gestrichen werden; Oel und Lack
iJft dreifach aufzutragen, zweimal im Jahre mit heißem Wasser und Seife zu waschen, ails 7 „Jabre'zu erneuern, die Tünche zweimal im Jahre. Em zur Backeret gehöriger Raum in demselben Stockwerk darf nur dann als Schlafraum benußt werden, wenn er durch eine vollständige Wand abgetrennt ist, ein Fenster nach außen hat und den vorgr1chriebenen Größexwerbaltnissen entspricht. In Berlin kommt es sbgar vor, daß die Gesellen sich auf dem Tisch, auf dem gebacken wird, z_um Schiaferi niederlegen. Es ist nun wohl möglich, daß die Befugnisse dsr Poltz'ei vielfach Weitgehend genug sind, um ohne befozidxres Gesrß 6111 Einschreiten zu ermöglichen. Aber da doch eine einheitliche cheluxig im Reiche wünschensrvertb ist, so dürfte hier ein gesetzliches Eingreifen angezxigt erscheinen. Ich hoffe, daß die gegebene Anregung den Bundesrat!) bkranlaffen wird, auf anderem Wege. als auf dem in der Verordnung befcbrittenen, für eine Besse- rung der Vsrbältn'iffe in den Bäckereien Sorge zu tragen.
Abg. 1)r. Hitze (Jenin): Der Vorredner bat die geseßlicbe Berechtigung der Verordnung bestritten, aber ihre praktische Berechti- gung zugkgkben; Kein Gewerbe bedarf so sebr der Regelung, wie gerade die Backerei. Dcsbalb sind wir dazu gekommen, beim Bäckereigswcrbe anzufangen, WEU dieses Handwerk das einzige mit Nachtarbeit ist. In ngrikrn haben wir Nachtarbeit, aber mit Wrchsel der Schickien. Allerdings treffen die Brstimmungen den kleinen Be- trieb stärer als den Großbetrieb. Das ist überall bsi Arbeiter- schußbestimmungen so; abcr die kleinen Bäckereien haben meist eins kürzxére Arbcitszcit als die großen. Die leßteren werden «iso enichcr mehr Gesellen einsteiirn oder einen Theil ihrer Arbeit auf die kleinerkn Betriebe abgeben müssen. Die Interveliation ist ja an fich harmlos; sie ver- langt nur Aufklärung. Ich nébme (:er an, daß alle Parieirn die CinschränkunZ7übsrtnäßiger Arbeitszeit billigen; denn fie haben dem bygienisckosn * . aximalarbeitstag, wie er in § 1206 nic'dergeiegt ist, zu- gestimmt. Dteienigrn, die für den Mkister einen Schuß Verlangen durch den BsfähigiingMachweis, sOÜLU fiel) nicht wundern, daß wir auch einen Schutz für die Lehrlinge und Gksellen vrrlangkn. Gérade dit? Konservativen soiltkn Erkennen, daß wir dir nicht oraanisiérten (Heselien kbenko schüßrn müssrn, wie dis organisi-rten Meister. Die beste Regelung wäre die durch die Beibeiiigien selbst; die Organisation der Handweiker wird dahin führen, daß die Ordnung der Arbéitszeit den Znnungrn übrrtragen wird. Es ist bsdauerlich, da die be- trcffcnde Vorlagr. noch nicbt eingebracht ist. Ich bitte die egierung, ie möglichst bald vorzulegen. Die: Bäckermeister hab?" in ihrer „lufregung sogar mit einem Strike gedroht. Sie soilten sich lieber einigen zur Absibaffung der Nachtarbeit: damit werden sis die Anerkcnnung drs Publikums und drr Göscüen krrr'ichrn. Im Ganzen und Großkn muß ich meine: Freude aussxrecben 11er die Vrrordnung. Ob sie im Einzelnen richtig ist, wird die Erfahrung isbrkn.
Abg. Mcrbach (Rp.): Di? Bäcker werden erst dann die Nacht- arbeit abschaffen können, wenn die deutsche Nation fich gewöhnt hat, aitbackene Semmeln zum ersten Frühstück zu essen. Darauf Wirden wir lange warten können; Vorläufig werden die Gewerbktreibenden sicb nach den Wünschen des Pablikums ricbtcxn müssc'n. Daß die Bäckerwerkstäktcn vielfach ungenügend find, daf; dic Lehrlinge virlfach übsrmäßig ausgenüst werden, dagegc'n hilft diese Vrrordnung nichts. Die lange Arbkitszeit kommt auch in andkren Gewrrbrn vor; 6er drr Nachweis ist bon der Kommission für Arbeiterstatisiik nicht erbracht worden, daß durY die lange Arbsitszcit der Bäcker di:? Grsnnkbeit gkscbädigt wird. rsbaib War die Einführung des Maximal-arbe'its- tages für rrwaibsene Akbéiiék nicht brrechtigt. K'indér und Frausn woiicn wir fcbüxzc'n, auf diejrm Wag? abcr könncn wir drr chisrung nicht folgen. Als die zu schüße-nden SchWachen bctraciytcn wir nicht dicjsnigén, wrici)? für den Woltfrie'riaa schwärmen und bei jedem Aufichwung der Industrie Strikrs oraanficren, wir r€chi1€n dazu in erster Linie die kleincn Arbcitgkber. Die Beunruhigung, welche das ganze Dsutscbe Reich crriffen bat wkgen des Ladrnschluffrs am Abcnd, gebt wcii Zinaus über die Aufreiiimg der Backer. Von di:“sem Ladenschluß wsrden auch die kleinenererbetreibenden besonders betroffen. Diese Regelung hat unseren Beifall nicht. Wäre ein Gesiii an den Rricbstag gc- kommrn, so bälirn die Bäcker ihre Wünsche in einer Petition iicitsnd machs" können. Bksser wäre (6 jrdknfalls gewesen, Eins bestimmte Arbeitszeit für die Woche festzusetzen, weil die Bäcksrci fich nach den (Hrwobnbsitx'n dss Publikums richts" muß. Die Schablone erregt daher überaii Unzufriedsnbeit. Dkk Großbetrieb wird fich auf die' Ver- ordnung einrichtsn können; er wird entschädigt dadurch, daß die- Klein- brtrisbe zu seim'n Gunsten zu Grunde gericbtst wcrdrn. Ob die Arbeiter dadurch bsfriedigt werden, danach richten wir unsc're Ent- scbeidung nicht. Die kleinen Unternehmer werden unzufrieden gkmacbt. Diescr Vorgang zrigt wiedcr wie nothwendig die Or- anisation der HandWErker ist, damit 18 in solchen Fälicn ibre
nikresscn geltend machen können. Dadurch würde rs gelingkn, dén immrr mc-br Unwachsenden Strom der Unzufriedenhsit ein- zudämmsn; das ist für die Leutk, für welche der Grund- satz gilt „Deutschland, Deutschland übkr Alles!“ die Hauptsache.
Abg. 111“. Pachnicke (fr. Pag.): Durch die Schaffung bon Hand- wcrkerkammern wird die Unzufriedenheit, wrlcbs aus wirtbschaftlichen Gründen entstanden ist, nicht beseitigt werden. Ucbrrrascht sind dic? Bäckermeistrr durch die Verordnung nicht, denn sie lag lange in dsr Luft. Aber bedeutsam ist sie, weil fie der erste Schritt zum Maximal- arbeitstag für erwachsene Arbeiter ist. Ein Fühler ist insofern gemacht Worden, weil diesrs Gewerbe sich nicht besonders für den Maximaiarbeits- tag eignet. Die Hefe ist noch nicht so gciorsam, daß sie auf die Stunde funktioniert, der Ofen brennt einmal schnrl1er oder langsamkr, die Persönlichen Qualitäten der Gesellen sind ebenfalls Verschieden u. s. w. Das Hauptbedenken ist, daß die kleinen Betriebe in Nachtbeil grse t werden grgenüber dem Großbetriebe, der sich je t auf genoffenscba t- lichem Wrgr hrrausbildet. Eine wöchentliche rbeitSzkit würde L's möglich machen, drn Betrieb den örtlichc'n Verhältnissen anzupassen. DaF en hätten sich die betbeiligten Handwerksmeister in ihrer Me r eit nicht aufgelebnt. Die Gesellen solltkn bedrnken, daß fit? [Lickst Meister werden können, und dann würden fir: die Polizei- beschränkun en irsffen. Sie (die Sozialdemokraten) vertreten lediglich dle Jntere en der Arbeiter, wir wollen auch die der Unternebmer ve'ttreten und beide Interessen möglichst zu versöhnen suchen. Es ist leicht, den Maximalarbeitstag in ein Programm aufzunehmen; schon beim ersten Schritt stößt man aber auf Schwierigkeiten. Wie schwierig Wurde erst der achtstündi e Normalarbeitstag sein. Die Diskussion soll wohl nur den Zweck aben, die Regierung abzuhalten, für andere Gewerbe ähnlich vorzugeben.
Minister für Handel und (cherbc Freiherr von
Meine Herren! Der Herr Vorredner hat, wie auch andrre der Herren, die sich über den vorliegenden Gegenstand geäußert haben, sich dahin ausgrsprochen, daß das Bedenkliche der Verordnung, die der Bundesrath betreffs des Bäckergeiverbes erlaffen hat, darin zu finden 191, daß es sich hier um den ersten Schritt zur Einführung des all-
gemeinen Maximalarbeitstages auch für männliche erwachsene Arbeiter handele. Der Herr Abg. Merbacb kleidete diese Bemerkung so "ein,“ daß er sagte: wenn man den 5 1206 nicht für anwendbar hält, so bedeutet diese Vorschrift die Einführung des all- gemeinen Maximalarbeitstags, und das können wir nicht mitmachen. Ia, meine Herren, darin bat eikja ganz Recht: wenn die Voraus- seßung richtig ist, daß der § 1206 nicht zutrifft, dann alierdings wird man sagen können: hier handelt es fich um den ersten Schritt zur Einführung des allgemeinen Mäximalarbeitstazs. Er hätte aber mit noch viel größerem Recht sagen_können: wenn § 120 6 hier nicht zutrifft, dann hat der VundeSrail) eine gegen das Gesrß verstoßende Handlung be- gangen. Das wäre die richtige Folgerung * aus seinen Ausführungen. (Ssbr richtig! links.) Der Bundesratb steht auf einem völlig andern Standpunkt, wie auch heute auSgeführt worden ist; er nimmt an, daß die Vorausseßungen des § 1206 im vorliegenden Fail zutreffen, und wenn diese Vorausseßungen zutreffen _ hat der Bundesrat!) sich gesagt _ so bin ich verpflichtet den § 1206 zur Anwendung zu bringen. (Sehr richtig! links.) Meine Herren, ich rnöcbte Sie doch an die Geschichte der Entstehung disses Paragraphen erinnern. Ich kann mich nicht eines einzigen“ Redners aus dem ganzen Hause ent- sinnén, der sich gegen diesen Paragraphen ausgesprochen hätte; im Gegentbcil, leßterer hat meines Erinnrrns bei den Rednern aller Parteien Zustimmung gefunden (srbr richtig! rechts), auch bei dem Redner der freikonservatwen Partei. (Zuruf von seiten der Freikonservativen und dcr Sozialdemokraten). _ Wenn ich die Herren in ihren Zwischenrufen nicht störe, darf ich wobl fortfahren? (Große Heiirrkeit.) Also, meine Herren, ein- gehende Erörterung bat dieser § 1206 gsfunden, als vom akigcmeinen Maximalarbeitstag die Rede war; dé; stellte sich die Regierrmg und die Mehrheit des Hauses auf dsn Standpunkt: den aa- gemeinen Arbeitstag wollen wir nicht, dabingegen er- kennen wir an, daß in einer Rsibe Von kaerbcn durcb übermäßige Ausnußung der Arbeitskraft Schädigungen der Ge- sundheit der Arbeiter entstehen, und in diesem Falle muß eine Hilfe gegeben werden. Meinc Herren, nicht alle Redner stellten fich auf diesen Standpunkt. Es waren ja eine Reibe“ bon Partrien und Von einzelnen Rednern aus den Parteien damals für den aiigemeinen Maximaiarbritsiag. Das Zentrum nahm dsnsklben Standpunk! zu der Frage ein, den es heute einnimmt, und der Redner dcr konscrbatiben Partei, der sich in der Frage äußerte, bat fich auch, wie die konserbativr Partei in frübercn Jahren überbanpt, für dcn aÜgemeinen Maximalarbeitstag ausgesprociycn. (Höii! Hört!) Dkk Kom- tnifsionsbericbt, der schließlich dem Hause vorgclkgt wurde und fich darüber ausspricht, sagt ausdrüiklicb, daß die Majorität dsr Kommission, die sich sowohl ans Frsunden wie aus Gegnern drs Maximalarbc-iiagcs zuiammrnsrßts, glaubte, den al]- gemeinen Maximaiarbeitstag nicht anncbmen, sondérn sich an den Rahmen der Vorlage halten zu solls". Diesrlbe _ nämlich diescr § 1206 _ bedeute einsn böchst erfrriilichrn Forischritt.
„Wenn die verbündeten Regierungrn die Aufnahme: diessr Be: iugniß Vorgeschlagen hätten, so sei zu boffrn, daß bon dsnsclben auch namentlich bei solchen Betrieben, dis außerordent1icheAnsprüchc an die physische Kraft der Arbeiter stLÜLli, Gebrauch gemacht werde."
Der Reichstag sieÜie sich auf den Standpunkt, daß man von dem allgemeinen Maximalarbeitstag in der Voraussrßung abssben könne, daß die Régierung von dieser ihr im § 1206 5389819611611 Befugniß, auch für erivachsené Arbsiter einen Maximalarbeitsiag unirr gewiffrn Vorausseyungen einzufübrkn, auch dkn richtigkn Gsbmnch machen werds. Meine Herrrn, die Vertrktrr drr freisinnigén Pariéi babrn, soweit fie zu den Frag?" gksprockyen haben, durcbixängig iich aiif dcn Standpunkt grftelit, daß aus Rücksicht auf dir Pfirgc und den Schuß der Gesundheit der Arbeiie'r ein Maximaiarbriistag fshr wobl accrpiabrl sci. Nun waren sir damals _ das muß ick) (1110:erng _ drr An- ficht, man solle das nicht auf drm nge der biindcsrätblicbcn VST"- ordnung machen, sondern gleich im Wege drr Gesctzgchng. Das war auch das, was der damaligk HLN Abg. Schradsr und Vor allen Dingsn auch Herr Gutficisch, der sich lebhaft an den Arbriicn dchbmmisfion nach aU-Zn Richtungsn bin brtbeiligts, ausführtcn. Ick rrwäbns dic's nur, um nachzuweisen, daß es sich biér gkgenwäriig gariiicbt um rim: große politische Frage: handelt. Diese grofie politische FW»? der Frii- setzung Lines Maximalarbciistagrs in gewissen, aus GasundbeitÖrück- fichtcn gcbotsnen FäÜCn wird nicht cht €;;ifchi€d€n durch die'. Verord- nung des Bundesraibs iiber den Brtrieb Von Bäckcrcicn und Kon- ditoreien, sondern sie ist bereits durch die Aufnabim' des § 1206 in die Gewerbcordnungsnovelie Von 1891 rniscbirden, und dsshalb smd mcines Erachtens alle Betrachtungen iibrr die? große politisch? Bédcutung jener Verordnung nicht zuirsffcnd. Dis LiiizigL Frage kann grsiriit werden: sind die Verhältnisse im Bäckereigewrrbe so, daß die Vorausssizungcn drs § 1206 zutreffsn? Damit steht und fällt die ganzs Vcrordnimg. Vom prinzipiellrn Standpunkt ist fie meines Erachtens unanfccbtbar dksbalb, Weil der Rkicbstag und dsr Bundesrati) gemeinsam den Standpunkt des § 1206 gewählt haben. Nun sagt man: warum gerade zucrft das BäckergeMrbr, warum nicht anders“.) Es ist angkfübrt wordcn: es giebt eine ganze Reihe bon Gewerbsbexricbkn, in denkn auch lange Zeit hindurch obne jede Pause gearbeitrt wird. Der Herr Abg. Merback) bat bemerkt, bci drn Scbncidern und Schustsrn finde sich ganz gewiß zuweilen eins sehr lange Arbeitszeit, ebenso wie hier bli dem Bäckergerverbc. Ja, mcine Herren, das will ich allcs nicbt brsireiien, aber der Grund, warum man zuerst mit dem Bäckergéwerbe borgegangkn ist, ist dcr, daß hier in der Hälfte sämmtlicher Betriebe einc übrrmäßig langt? Nrbéits- zeit mit der Arbeit in der Nacht zusammrnfälit. (Sehr richtig!) Darin unterscheidet sich der hier vorlirgende' Fall bon alle'" anderen Bkispielen, die Sie überhaupt nennrn könnrn, da lag es doch auf der Hand, daß man diefe'm Gewsrbe zu- nächst bei der Ausführung dLs § 120 6 zu Leibe ging. Ich möchte fragen, meine Herren, wann soÜ dran überhaupt der § 1206 angewendet werden (sehr richtig! links), wenn nicht in einem Fall, wo feststeht, daß in 50% ailer Betricbe über 12 Stunden, bis 14, bis 16, bis 18 Stunden und zwar zur Nachtzei1 grarbeitet wird _ obne irgend einen Ruhetag im ganzen Jahre _, in über. heizten Räumen und in schlechter Luft? Ja, meine Herren, wann wollen Sie denn Von dem § 1206 Gcbrauck) machen, wrnn nicht in diesem Fall? Ich kann mir gar keinen schlimmeren Fall denim als denjenigen, der hier Vorlic'gt, und nach meiner Ueberzeugung hätten" die verbündetrn Regierungen ibre Pflicht nicht erfüllt, wenn sie in diesem Fable nicht vorgegangkn wären und von
der ibuen vom Reichstag zudiktierten Befuauiß keinen Gebra- "ck“ ae- macht bäiten. ; (Sehr richtig! links.) .
Nun, meine Herren, kann man bei der AUSWrUKsZr-ixinexz; solchen Verordnung sebr ungeschickt oder weniger. ungeschicki vorgében. Die Herren, die sich gegen die Verordnung aukgesprochen Haben, find zum tbeil der Meinung, daß sie recht wenig glücklicb gefaßt wäre, sie bezeichnen sie als Schablone, und sehen darin ibren Hauptfebler.§Ia, meine Herren, ich muß zugeben, wenn man für ein großes Reich gleichmäßige“ Bestimmungen über ArbeitSzeit “erläßt, so kann eine solche schablonenbafte Regelung allerdings recht unglücklich wirken, dies aber doch nur unter der Voraussetzung, daß die Schablone so gewählt ist, daß nicht alle Betriebe ganz unbedenklich damit auskommen können. Nach meiner Ueberzeugung und nach der Ueberzeugung der verbündeten Regierungen liegt es so, daß mit der Arbeitszeit, die in der vorliegenden Verordnung den Bäckern gegeben ist, alle Betriebe ganz unbedenklich auskommen können, mit einigen Modifikationen, mit wenigen Veränderungen und jedenfalls ohne eine bedenkliche Einwirkung auf ihre wirtbscbaftliche Existenz.
Wie liegt denn die Sache? 24 Stunden hat der Tag. Von diesen 24 Stunden sind in den Bestimmungen des Bundesratbs für jeden Gehilfen 8 Stunden der Ruhe zugesprochen. Es bleiben also 16 Siunden übrig. Von diesen 16 Stunden können 1311 Stunden zu regelmäßigen Beiriebßarbeiien verwendet werden, sobald während der Arbeitsfchicht eine Stund? Pause gewährt wird, _ was in dm Bäckereibetrieben, soviel ich Weiß, überwiegend der Fail ist; dreizehn Stunden kann nämlich alsdann die Arbeitsfchickpt dauern und eine halbe Stunde ist für die Herstellung des Vorteigs vorgesehen. Da- neben sind gelegentliche Nebenarbeiten unbsschränkt zulässig. Außer- dem kann an 40 Tagen im Jahr Ueberarbeit stattfinden.
Msine Herren, abgesehen von den 8 Stunden absoluter Rabe, kann Ulsk) die Arbeitszeit unter Umständen“ 16 Stundkn dauern. Mir scheint, als könnte man die Frage aufwerfen: ist hier nicht zu wenig gefordert, anstatt zu viel ? (Sehr richtig ! links.) Meine Herren, ich glaube nicht, daß jemand in der Lage ist, zu behaupten, daß in dieser Arbeitszeit Von 13Y Stunden für Herstellung der Waare selbst und 211 Stunden zur Verrichtung gklkgkntlicber Nebenarbeiten die Bäckereien nicht mit ihren Arbeiten fertig werden könnten. Auch sind solchen Betrieben besondere Vergünstigungen eingeräumt worden, die Sonntags gar- nicht arbeiten; es ist zugelaffrn, daß sie die an den beiden vorber- grl)enden Wochrntagrn cndigenden Schichten um 2 Stunden der- längern, also 151 Stunden statt 13ck Stunden zur Herstellung der Waaren Verwenden dürfen. Da wird nun behauptet, die Bäcker könntén damit nicht auskommen. Verzriben Sie, meine Herren, das glaube ich nicht, und wrnn Sie die Vernehmungen der Bäckermeister durch die Kommission issen, wie verschieden und berworren _ kann man sagrn _ laufen da die Aussagen! Einer hat Er- kläri, mit 12 Stundcn kommt Er unbedingt aus. Darauf hat er sich draußxn mit einrm Koliégrn besprochen und sagt: 14 Stunden, und dann hat er wieder 40 Minuten von diesen 14 Stundsn nachgelassen. Schließlich stellte es fich so, daß von den 50 0/0 der Betriebk, die überhaupt in Frage komme'n _ denn soviel arbeiten heute unter 12 Stunden _ wieder 40 0/0 erklärt [)(LÖM, sie: könnten unbedenklich mit 12 Stunden Arbeitszeit auskommen. Heute Haben wir durch die Verordnung eine 13Zstündliche Arbeitszeit, und dazu kommen noch 40 Tage, an drnrn Ueberarbrii grxichn werden kann. Kurzum, ich kann mir nicht hklfkn, ich babs dem Eindruck, es gsbt hier, wie bsi ailrn Arbsitcrscbußgesrizen, daß diejenigcn, die davon betroffen werdsn, fich mit Händcn und Füßm gegen jédé B€schränkung ihrer Freibéit wrbren, daß sie? sich aber, wenn man dem Dingcn ihren Lauf läßt, binrinfindrn, und ich habs dic Ueberzeugung, es wird nicht lange daurrn, daß die Bäckermeistkr zu der Ueber- zeugimg komme?", daß die Beschwerden, die sie Vorbringen, nicht begründet sind, und daß sp: mit der Verordnung sehr wohl aus- kommon. Ja, mcine Herren, wäre der Bundesratb so weit gc'gangen, daß dcn Värksrn die Möglichkeit, ihre Kunden zu bsdiencn, beschränkt würde", so kann man sich auf den Standpunkt itellcn, daß die wirth- fchafiliche Existsnz dsr Bäcker durch die Vsrordnung gefährdet werde; aber nach drr Darstellung, die ich mir erlaubt habe? zu gebcn, läßt sich (111 diéskkii Standpunkt nicbt fkiibaiten, und noch viel Mniger kann man die Bebanpiung aufsikllen, daß grrads dic klcinen Betriebe durch diese kardnung gstroffcn wrrdrn. Das Grgentbeil ist der Fall. Es ist Von der Kommission ganz unzweifelhaft fesigrsiclli, daß in den kleinen Betrieben die nur 12 stündige Arbeitszeit weit Häufiger ist als in den grbßércn Betrieben. Nach den Erhebungen stellt sich die Sache so, daß bon den Betrieben mit rund 2 Pérsbnen beats schon 72 0/0 12 Stunde'n und weniger arbeiten, Von dsn Betriebsn mit 3 bis 5 Personen dagegen nur 42 0/0, und von solchen mit 6 bis 9 Personsn nur 32 0/0. Sie sebrn daraus, daß gerade in déi] kleinen Bstriébcn die kürzere Arbeitszeit die übliche ist, wäbrsnd in drn größeren die längkre und schwerere vorkommt. So hat cs fich nacb mcinrr Mcinung auch bei den Ver- bandlungm Herausgestclit, daß die Bäckermeister, die sich am meistm gegen die Frage gewrbrt haben, in ihren Vctriebon mcbr als 3 Perfonsn, 3 bis 6 und 6 bis 9 Personen be- schäftigen. Die ganz großen Betriebe, das ist ja zutreffend, kommen wieder leichter mit der Maximalarbeitszsit aus, weil sie in der Lage sind, Schichtwechsel einzuführen, den die anderen Betriebe nicht haben.
Bezüglich drr Frage, ob Gesch oder Verordnung, ist für die Regelung durch Grch auch die Stimme des früheren Vorsiyenden der arbeiterstatisiischen Kommission angeführt worden. Ich möchte mir nur gestatten, darauf aufmerksam zu machen, daß, als er sein Votum für Geseß abgab, die Sache anders lag als heute. Damals stand in Frage, daß sämmtliche Konditoreien in diese Be- stimmungen einbezogen Werden sollten, auch die Tageskonditoreien. Weil nun das meines Erachtens gerechtfertigte Bedenken auftauchte, daß diese Betriebe nicht unter den § 1206 zu bringen wären, so sprach sich damals der Vorsitzende der Kommission für die Regelung durch (Gesetz aus. Jcßt liegt die Sache anders. Es sind unter die Verordnung begriffen die Bäckereien und .gemischten' Konditoreién, die dss Nachts arbeiten und für die alle die Voraus- setzungen zutreffen, von denen ich mir erlaubte zu sprechen,
Im übrigen scheint es mir doch außer Zweifel zu sein, daß der Vundrsratb, Wenn ihm der Reichstag eine Aufgabe stellt, wie sie ihm im § 1206 gesteUt ist, und wenn er diese Aufgabe fichselber durch die Vorlage des Geseßes gewünscht bat _ daß es doch ein eigentbüm- liches Verfahren wäre, Wenn er nun im ersten Falle, wo er vor die