1896 / 103 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 30 Apr 1896 18:00:01 GMT) scan diff

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vertragsfäbig sind; dann wird nicht in Zweifel zu sieben sein, daß diese Personen auch an der Börse erscheinen können, sofern" die Börsenordnung des einzelnen Platzes nichts Anderes bestimmt. Ich bin deshalb der Meinung, daß § 7 einer Korrektur kaum bedurfte. Ab . ri en entr.) schlie t sich diesen Ausfübrungen an und erkiärt ch geßen d(e? Antrag, dsin der Abg. Graf Kaniß in, der

mi on eilt batte. Kom s 9 Wenn die Handelökammer, die über die Börse

Ab . rese: die Ankisicht führt, auch ein Börsenorgan ist, dann könnte der Staatskommiffar ihren Sißungen beiwobnen; das ist aber doch wohl nicht die Meinung der Reg erung und der Kommis on gewesen. .

Abg. Dr. amma er: Nach der Außeinander e ung des Staats- sekretärs von oetticher önnte man die staatliche Be örde, welche die Böre beaufsichti t, ja die betreffende Staatöregierung und den Bun eskatb als örsenorgane betrachten.

Staatssekretär des Innern, Staats-Minister 131“. von

"Boetticher:

Ich möchte zur Klarstellung dessen, was ich vorhin auSgefübrt habe, auf die Berliner Verhältnisse hinweisen. Hier in Berlin steht die Börse unzweifelhaft unter dcm_ Aeliesten-Kollegium der Kauf- mannschaft. Außerdem ist für die Leitung des eigentlichen Börsen- gescbäfts und der Angelegenheiten der Börse ein Börsen-Kommiffariat eingefasst, das zur Zeit aus Mitgliedern des Aeliesten-Kollegiums be- steht. Man wird gar keinen Anstand zu nebmen haben, auch das Aelteften-Koliegium als ein Vörsenorgan zu bezeichnen. Wenn der Herr Vorredner es für gut und nützlich erachtet, die Begriffs- bestimmung' des Börsenorgans in einrm besonderen Paragraphen zu geben, und zwar unter Aufzählung all der einzelnen Organe, welche unter den Begriff der Börsenorgane fallen sollen, so wird dagegen schwerlich etwas zu erinnern sein.

Ich möchte mir nur noch mit Bezug auf die letzten Ausführungen des Herrn Vorredners die Bemerkung gestatten, daß der Schlußsaß des § 7, wenn er sagt:

Auf Antrag der Börsevorgane kann die Landeßregierung in be.

sonderen Fällen AuSnabmen von den Vorschriften über die Aus-

schließung von Börsenbesuchern zulassen, _ das selbstberftändlich denSinn bat, daß jedes Börsenorgan beziebungs- weise das Börsenorgan, das durch die Börsenordnung mit diesrr Funktion betraut wird, auch entsprechende Anträge bei der Landes- regierung steÜen kann. Die LandeSregierung ist aber in diesem Fal]? diejenige Instanz, welche über die Modifikationen dsr Vorschriften über die Ausschließung zu befinden bat. Also in dieser Beziehung ist nach der Worifaffung des § 7 nicht der leiseste Zweifel übér die

Kompetenz der Instanzen. § 7 wird angenommen, ebenso obne Debatte :? 8: Hand- habung der Ordnung an der Borse. 2? 9 handelt von der Bildung des EHrengerichts. bg. Graf von Kanitz: GeZenriber dem Protest drs „Ferm Abg. Görß gegen die Angriffe auf die Börs? möchte ich an «in Zeugnis; des Herrn Robineau-Hamburg hinweisen, der bezüglich des brengerichts in der EnquStekommrssion sagte: „Wie soll man Jemand an der Ehre fg en, der keine Ehre hat?“ Dieses scharfe Urtbeil möchte ich nicht fa en. 9 wird angenommen. _ , . ach § 10 sol] das Ehrengericht dtexntgrn ur Verant- wortung ziehen, welche im Zusammenhang mrt ibrer Thätig- keit an der Börse sich eme unehrenbafte Handlung haben zu Schulden kommen. lassen. Die KOMMiffWU hat an Stelle der Worte „unehrenhafte

Handlung“ geseY: „eine mitder Ehre oder dem Anspruch auf aufmännischcs ertrauen nicht zu verembarende Handlung“.

Präsident des Reichsbank-Direktoriumß, Wirklicber Geheimer Rath ])r. Ko:ch: Meine Herren, die Komunssion bat den § 10 des Entryurfs in einer Beziehung geändsrt. Er lautet jeßt': Das Ehren- ericht zieht zur Verantwortung Börsenbesucher, „welche, im Zusammen- ange mit ihrer Thätigkeit an der Börse sicb erzie mtt der Ehre oder dem Anspruch auf kaufmännisches Vertrauen nicht zu vereinbarende Handlung haben zu Schulden kommen lasen. _ Meine Herren, ich glaube, daß die Aenderung eine Verbesserung des Entwurfs nickyt enthält. Der Begriff „kaufmännisches Vertrauen“ ist ein außer- ordentlich umfa ender; er bgt hauptsachlich eine finanzielic Seite und ist in dieser Hin cbt ungefähr gleichbedeutend mit Kredit. Nun glaube ich doch nicht, daß man der Meinung sein kann, vor dem neuen Ehren- gerichte sollen auch solche Handlungen der Bcstrafung unterlie en, welche die Kreditwürdigkeit der Börsenbksuckyer schmälern,_also ei- spielsweise leichtsinni e AuSgaben, leichtsmnige Kreditgewabrung an Dritte u. s. w. Die e Handlungen würdsn also meinkr Meinun naY unter den Begriff von Handlungen ialikn, welche mit dem Ankpru auf kaufmännisches Vertrauen nicht zu vereinbaren sind. Aber auch, wenn man die moralische Seite dieses Be riffs allein ins Auge faßt, P der Begriff viel zu unbestimmt. Das ertrauen im Böréenberkebr it verschieden nach der Person des Vertrauenden. Einen a gemeinen Maßstab dafür giebt es nicht. Es'ist vielmehr zu empfeblcn, daß wenn die kaufmännischen Ebrengericbte eingeführt werden, man fi mit dem prägnanten Begriffe der Ebru begnügt. Es wird voraus eseßt, daß für alle diejenigen, welche eine Börse besuchen, ein DurchscZnitts- maß von Ehre erforderlich ist; wenn dieses Maß öffentlicher Achtung durcb Handlungen, welcbe mit der Börsentbäti keit zusammenhängen, verleyt wird, dann soll Bestrafung eintreten. J YlüUbk-da ,wenn das Gese neben der .Ebre“ noch das Wort „kaufm nnisches ertrauen“ einfüßrt, man sachlich den Eindruck jeneßCrforderniffes schwächen würde. Statt der Erweiterung haben Sie dann eine Minderung. Auch in der Kommission ist bereits.!)on den Regierungsvertretern darauf hingewiesen, daß in die DiÖziplinarvorschriftén des Reichs- beamtengeseßes ein ähnlicher Ausdruck „Verlesung des Vertrauens“ nicht auf enommen ist, obgleich der Begriff und die Grenzen drr Beamtene re bereits seit einer Reibe von Jahren nach Gesey und Uebung feststehen. Der Entrvurf, wie er damals dem Reichstag Vor- elegt wurde, enthielt noch den Passus: wer sich „des Ansehens und Bertranenß' unwürdig zeigt u. . w. Gerade Vom Reichstage ist aber der Ausdruck „Vertrauen' estrichen, den man für zu unbestimmt und nach den preußis en Erfa rungen sogar für gefährlich erachtete. Ich möchte daher empfe len auf die sprachlich und sachlich korrektere assung des Entwurfs zurückzugeben, „welcbe _ sich eine unebrenhafte ndlun haben zu S ulden kommsn laffen“._ Ich glaube, wenn man die kxBorschrift so esteben läßt, wie fie die Kommission gefaßt bat, könnte sich leicht eine uferlose Praxis, wenn ich mich disses beliebten Wortes bedienen'darf, daraus entwickeln und die Institution des Ebrengericbts diskreditieren. Ich bitte Sie deshalb, die Begriffs- beftimmung ,mit der Ehre oder dem Anspruch auf kaufmännisches Vertrauen nicht zu Vereinbarende Handlungen" niwi zu billizZen und die Faffun des Entwurfs wiederberzusteuen oder mindestens d e Worte ,oder den nspruci; auf kaufmännisches Vertrauen“ zu streichen. Abg. Graf von Kants: (b würde mit diesem Vorschla e

„einverstanden sein, wenn statt des Ebrengerichts ein Diöziplin rgeri t

eingeführt worden wäre, welches auch von Börsensacbvertändi en ewünscbt wvrden ist; freilich müßte dieses sich nicht bloß auf ie äti keit an der Börse beziehen. ' .

jF?riisident des Reichsbank-Direktoriums, Wirklicher Geheimer Rath 1)r. Koch: Der Zett Abg. Graf von Kaniv befindet sr?_in einem Mißverständnisse. uch der Entwurf der Kbmm ssion ent alt die Worte: „im Zusammenhange mit ibrer Tbatigkeit ,an der Börse“. Es ist damit nicht gemeint, daß diese Handlungen_m den Börsep- räumen vorgekommen sein müffen, sondern es genugt, da fie tm Zusammenhange mit der Thätigkeit an der Börse sieben. enn im

übrigen aber versucht wird, auch das ganze Gebiet des sonstigen Ge- babrens, was gar nichts mit der Börse zu thun bat, heranzuziehen, so bat weder der Entwurf noch die Kommission die Thätigkeit der Ebrengerichte dahin erweitern wolien. Sie begnügen sich mit dem gexeleicben Versuche, die Börse von unebrenbaften Handlun en zu re n gen, die mit der Tbäti keit der Börsx im Zusammenhange leben; weiter onen sie nicht e en. Im übrigen vermi e ich jedes Argu- ment des Herrn Abg. rafen Kaniß ge en m_e ne Vorigen Aus- führungen. Ich habe hervorgehoben: das ertrauen ist ein zu zarteß, ein zu sub ektiVes ' Element, als daß sich an dessen Verlesung die gese liche trafbarkeit anknüpfen ließe._ Ich fürchte, daß 'der Begriff der bre, wie ibn die Vorlage entbait und den ich für berechtit halte, geradezu ab eschwäcbt wird, wenn man ihm das karzimännis e Vertrauen an die eite se t, was mehr die Kreditwürdigkeit bedeutet. Ich glaube, die raxis wir auf Jrrwekie gelangen, wenn das bestehen bleibt. Diese rgumente sind unwider egt geblieben.

Abg. Dr. Bartl) (fr. Vgg.) hält ebenfalls den von der Kom- mission beschlossenen Zusa für sehr bedenkiich, ncimentlicb da dem Antrage des Staatskomm ssars auf Einleitung einer Untersuchung wegen irgend Welcher Handlungen stattgegeben werden müsse.

Abg. Dr. Hammacher meint, daß das kaufmännische Vertrauen auf einem ganz anderen Gebiet lie e als die Ehre; er "spreche sich deshalb ebenfalls gegen den Kommis onsbeschluß aus.

Abg. Graf Von Arnim bezeichnet den Beschluß der Kom- mission, der auf seinen Antrag gefaßt sei, als eine Deklaration des Begriffs .ebrenba 8 Handlung“. Der allgemein übliche" Kurs- scbnitt sei keinr une renbafte Handlung, aber das kausmanmscbe Vertrauen Werde entschieden dadurch verleßt. Es sei em Éroßes Ent egenkommen, daß man der Börse überlasse, sich selbst ein hren- geri t zu bilden,

10 wird unverändert angenommen.

ie §§ 11_1Z beziehen sick) auf die Mitwirkung des Staatökommissars, die Voruntersuchung und die Em- stellung des Verfahrens. Nach §11 kann der Staatskommixiar die Einleitun des Verfahrens vbrlangcn, und es muß die em Verlangen, owie allen vom Kommissar gestellten Beweis: anträgcn stattgegeben werden.

Abg. Traeger (fr. Volksp.) wil] drmKommiffar nur das Recht eines Antrags auf Einleitung des Verfahrens grbeii und die Be- stimmung, daß dem Verlangen stattgrgeben werden musse, firricben.

Nack) § 13 kann das Verfahren nur mit Zustimmung des Kommiffars eingestellt werden.

Abg. Traeger beantragt, die Entßheidung hierüber dem Ebrxn- ericht allein zu überlaLen und dem Kommissar im Falle der Ein- tellun das Recht der 5 Stufung zu geben, und begründet seinen An- trag ?olgendermaßen: Der Staatskommiffar nimmt eme _ganz cxorbitante Stellung ein, dic nicht einmal drm Siacitsan'walt bet den orde'nilicben Gerichten zusteht. WEnn das Ehren «richt ein Verfahren für vollständig nuylos hält, so muß es doch auf erlczngen des Kom- missars in die Hauptverbandlnngen eintreten, Beweise erbebéZn, ob es dieselben für nothwendig hält oder nicht, _ kurz, eme Kbmödie c-„uf- fübren, zu drr sich selbständige, selbstbewußte Kaufleute, die einRuck- rat babcn, nicht leicht verstehen wcrden. Warum soll dem Staats- ommi ar diese Strüung gegeben wrrden? Weil man kein Vertrauen zur Un efarXenbeit und Unparteilichkeii des Cbrengerichts hat? Dann hätten die brengericbte an sich gar keine Brdéutung.

Unter-Staatssekretär im R€ich§amt drs Jnnßrn Rotbex Dkk Vorredner bat die Stellung des Staatskommiffars nicht recht gewurdigt. Er meint, das; derselbe kein Staatsanwalt sei, und tro dem behandelt er ihn als Einen solchen. Dcr Staatskommtfsar erbe't keine Anklagb; es wird ihm nur von der LkbObEUkn Anklage Kenntnis; gkgeben, darntt cr das öffentliche Interesse yertrrtrtriann; er strbt über den Parteien. Nach Annahme der Anträge' des Herrn Tracgsr wrrd der Staants- kommi ar aber den Parteicn glcicbgestellt; er hat dann nur Antrage zu sie en; aber cs fehlt die SiÖSsHCit, daß fie angenorrimen werden, dann verliert er seine ganzr Stellung, dann _würdc die Börse fich selbst übsrlaffen bleiben. Die Enquéztekommqsion hat sich qußer über andere Dinge auch darüber Mittheilung machen lassen, wie in den letzten vier Jahren an drr Berlinkr Börse Vrrfabren wurde. Bei 3000 Börsenbesuchern sind 175 Fälle vorgekommen; dabon waren 60 bloße Ordnungswidrigkeiten, die nicht vor das Ebrcrigerichi kommen würden. Eigentlich sind nur vier Fäile zur Aburtbeilurig gekommen wegen der Vérbreitung falscbcr Grrückyte. Nur bei MWM unber- nünftigen Bbrsknkomniissar kbnnti'n friiwlc Aykragr vorkommen; da- gegen aber würde die Aufsichtsbsbörde einschreiten. “Bei den Selbst- vkrwaltun skörperscbaftkn darf eine cinmal eingclritrte Untersuchung nur mit &euebmigung dcr borgksr irn Brbörden Eingestelir werdxn. Die Verweisun drs Staatskommiy ars an das Bkrufungs ericbt ware sebr unpraktis , da dasselbe nicht an derselben Börse ick) befindet, sondern Vertreter andercr Börsrn dazu gehören müsscn. _

Abg. Dr. Bachem (chir.) tritt für die Vorlagc cm, WLll sonst der Staatskommiffar nicht für Börscnreinhcit sorgen könne.

Abg. 1)» Barth: Die Vgrschriften geben die Ehre aller Börsenbesucber dem Staatskomminar anbcim; auf Monate Hinaus könnte derselbe die Ehre drr Bbrscnbssucher gkfährdkn, indem er das Hauptwerfabrcn erzwimt, Beweisanträge stellt. Die Angeklagten können nicht einmal ibreririts cine Bkscblcunigung des Verfahrens herbéifübrrn. Der Kommissar könnts sogar die gcsammten Bücher offenlegen laffkn. Wird das drrwcigert, _dann können die Beweis- anträge sich vielleicht Jabrc [mig bin([;chlrppc11 unter schwerster Schädigun der Verdächtigisn Firma. „s wird schwer sein, die richtiHen Männer für die Stellung der Staatskommissars" zu finden.

- bg. Frrse (fr. Vgg.) spricht1ich kbrnfalisfür die Antrags Traeger aus und wendet sich gegen irn Grafen Kaniy, der einen Hamburger Kaufmann zitiert babe, dcr gesagt babkn folie, man önne den nicht an der Ehre faffcn, dsr krine Ehre habe. Eine solche einzelne Stimme beweise nichts. Die Steliuna des _ Staats- kommiffars sei eine ganz außergcwbbnlickye. Man !eße kin Ebrengericbt ein, aber schenke den Kaufleutcn nicht das nötbigr Vertraurn' da würdcn l)ochstel)ende und cbrenwcrtbe Kauf- leute sicb schwerlicki für diese Funktion finden. Dem Staatskommiffar, dem kommendem Mann, den man noch gar nicht krnnk, bringe „man alles Vertrauen entgrgen; aber dem Kaufmannsstande, aus idem die Handelsrichter bervvrgegangen seien, dem traue man eine sach-

emäße Entscheidung nicht zu. Die deutscbc Kaufmannschaft, fährt edner fort, denkt von ihrer Ehre ebenso hoch wie jeder andere Stand. Wir achten die Ebrr dss Offizierstandes und der Beamten, aber wir Verlangen eine ähnliche Achtung auch für die Ebre des Kaufmannsstandes. Die Verdächtigun des deutschen Kaufmanns- ftandes kann vielleicht dazu dienen, da?; ihm Ges äfte, die er an fich ezogcn hat wieder entriffen wsrdrn; aber seine bre können Sie dem Kaufmannssiande wider geben noch nehmen. Die Verantwortung für die unheilvollen Folgen, welcbe diesrs Grieß zeitigt, schieben wir denrn zu, welche es beschließen werden. Die Zukunft wird richten.

Ab. Graf bon Kaniß: Die schärfsten Angriffe gegen die Börse nd nicht von unserer Seite gekommen. Der gesammte Kaufmannsstand kann mit der Börse nicht identifiziert werden; das mag allenfalls für Hamburg und Bremen zutreffen. In der Kauf- mannschaft unterstützt man unsere Bestrebungen.

Abg. Traeger: Dcr Staatßanwalt ist nicht bloß der Ankläger, er soll auch das öffentli e Interesse wahren und dafür sorgen, daß kein Unschuldiger verurt eilt wird. Was man dem Staatsanwalt nicht einräumt, braucht auch der Staatskommiffar der Börse nicht. Der Grund dafür ist nur das Mißtrauen gegkn das Ehrengericht, welches man erst einse en will.

AbZ. Singer ( oz.): Die Frage des Ebrengerichts und die Mitwir ung des Staatskommiffars dabei erregt mich nicht so, wie die Herren von der Börse. Das wesentlich Neue ist lediglich die Stellung des Staatskommi ars; wenn derselbe als nothwendi erachtet wird, dann muß er au von allen Dingen, die an der örse passieren, Kenntniß bekommen. Weiter braucht man nicht zu geben. Eine Exekutive braucht man ibm nicht zu eben; mit dem Antrag Traeger würde der Staatskommiffar auch beste an und wirksam sein können.

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Darauf wird die Debatte gxßbloffen. , . . Gegen die Stimmen der Frei nniZen und einiger National- liberalen werden die Anträge des Abg. raeger abgelehnt und die § 11 bis 13 unverändert angenommen, ebenso ohne Debatte die §§ 14 bis 28, welche von" dem „Hauptverfahren, der Be- rufun , dem Börsenschiengericht, und die§§29 bis 35, welche Zimd ler Feststellung des Börsenpreises und Maklerwesens an e n. Darauf wird ein VertagungSantrag angenommen. Eingegan en ist folgende Interpellation des Abg. Meyer-Danz g (Rp.): Beabsichtigen die verbündeten Regierungen, demnächst mit der Konvertierung der 4- und 3x 0/0 Reicbs-Anleibe in 30/0 vorzugehen ?

Schluß nach 5 Uhr. Nächste Sißung: Donnerstag, 1 Uhr. (Fortseßun?) der zweiten Berathung des Börsengeseßes und Interpellation es Abg. Meyer.)

Preußisch er Landtag. H e r r e 11 ha u s.

11. Sißung vom 29. April 1896,

Auf der Tachordmmg steht die Berathung von Petitionen. -

Ueber die Petition von Adolf Wolff Y Frankfurt a. M. und Genossen um Ueberseßung des _ chulchan_ Aruck) auf Staatskosten beantragt die Petitionskommisston, zur Tagedordnun überzugeben rend Freiherr von Durqnt den Antrag ?tellt, die Petition er Regierung zur Berücksich- tigung zu überweisen.

Freiherr v on Durant weist in der Begründun seines Antrags darauf hin, das; früher schon eine Petition ähnlichen Yubalts der Re- gierung überwiesen sei, die Regierung derselben jedoch ablehnend gegenüber gestanden habe, weik cine Ueberseßung des Schulchan Arucb nicht möglich sei. Die dieSmalige Fetition verlange nicht die Urbar- setzung sämmtlicher jüdischen (He eimschriften und des ganzen Tal- muds, sondern nur des Schulchan Arucb, und die Ueberse ung des letzteren sei wohl eins Arbeit, die zu bewältigen sei; die egicrung müsse damit wenigstens einen Versuch machen. Redner Verliest einige Stellen aus dem Schulcban Arucb, wonach Betrug und andere Vcr- brecben dem Juden einem Nicht'uden gegenüber erlaubt scien. Es sei “spfiicht einer Re ierung, über dieZe unserem Volksleben schädlichen Ge- ammtlebren do 6 Klarheit zu schaffen. Das ?roßberzogßicb badische Ministkrium babe gutacbtlich feststellen affen , af; unsitt- liche Lehren darin enthalten seien , und habe den (Ge- brauch des Sebulcban Aruck) in der Handelsschule in Mannheim und allen anderen badischen Schulen Verboten. In der säcb schen Zwkitrn Kammer sei ein Antrag auf Uebrrsrßung des Schul an Aruch nur mit sebr geringrr Mehrheit ab elebnt worden. AUM rechts affrxicn Juden könne es doch nur erwün cht sein Wenn durch eine auf entiyche Klarstellung die Vorwürfe gegrn das Judentbum widerlegt warden könnten. Statt dessen werde die Klarstellung aber in jeder Wms? bintertrieben. Dem Profeffor Eisenmenger seien von Juden 10 000 Thlr. eboten, wenn er sein Werk über den Talmud nicht ver- öffentliche. edner weist schließlich auf die hohe Prozentzahl der 'üdischen Schüler und Schülerinnen an den höheren Lebraniialtrn in und bstont die Berechtiäung des Antisemitismus. Auf die Frogs, wobkr die Mittel für die _ebkrssßung bergenommen wkrden iolix'n, weist er auf den Etat dss Kultus-Ministcrtums hin, wo 5. B. für 1895/96 100000 „js für die Herstellung eines dem beuiigen Stande der Wiffenschaft entsprechrnden roßrn lateinischen Wörterbuchs aus- geworfen seien. Ebenso ten Zier Mittel für diesen Ltbiscben Zwrck vorhanden sein. Er fühle ich frei Von jedem Rassen- und Religions- baß, die Lehren des Judentbums müßten aber im Intkreffe unfe'rcs Volks klargestellt werden. Er bitte um Annahme seines Antrags, die frühere, viel weitergebcnde Petition sei ebenfalis dsr Regierun-g übkrwiesen worden. _

Grbkimer Obrr-ngierunTI-Ratb Loewcnberg: Die Prtition Verlangt die Ucberscßung des Schulcban Aruci; auf Staatdkostkn durcb Professoren. Abgksk rn Von den Kosten und der Befugnis; des Kultus- Minisiers dazu, ist der Schalkham Arch) _schon ssit Jabrbundcrtcn cin Ergenstand dcr Erörtcrung, es liegt (1119 eigentlich materiell fcbon Vor, was bier Verlangt wird. Durck) dcn Staatsauftrag wird sich doch kein Griebrter von seiner bisherigsn Ansicht abbringen lassen. Und wenn wirklich Anstößigrs im Schulchan Aruck) steht, ist es dknn heute noch maßgebrnd als Gkskxz? Das wird ja doch rntscbiedcn don autoritatiber Serie bestritten, und disser Widerstreit wird doch dnrch eine staatliche Ueberseßung nicbt Entschieden. Die Juden ind nicht von Religionßrvegen gezwungen, drm Scbulcban Arucb na zufol rn. In Preußen haben wir ksine Kieranlaffung, dikskk Fragc ü sro haupt näher zu treten, denn in krincr preußischen Schule dient der Schulchan Arucb als Lesebuch. Die ngierung kann nur die Annabme des Kommissionsantrags empfehlen. _

Ober-Bürgérmeister Struckm ann -Hild€sbeim: Herr von Durant solltc das antisemitische Fcuer, das leider in Deutschland besteht, nicht durch unbewiesene Behauptungen schüren. Es giebt scho_n Uebersevungcn dieses angeblichcn Gcheimbuchs, das aber jedem zuganglich ist, und jedrr kann sie lesen; ich babe aslcrdings kein Jntereffedaran, dicses unsittliche Buch zu lesen. Dcr Inhalt des Buchs ist alio bekannt, es kommt nur darauf an, ob diese Lehren für das heutige Judentbum noch maßgebend sind, und das wird von autoritatiber Seite bestritten, Es giebt sehr viele unsittliclÉ Bücher; mag sich doch seinkn Charakter daran verderben, wsr will. oll der Staat alle diese Bücher, wenn fie in fremden Sprachen erschiknen sind, übersetzen? Lehnen Sie also den ganz unzWeckmäßigen Antrag von Durant ab.

Freiherr von Durant erwidert, daf; die Lehren des Schulcban Arucl) den Schülern yon den Lehrern mitgetheilt würden, und darin liege das Gefährliche. Welche Religionsbücber seien denn bkim jüdischen Religionsuntkrrickpt in Anwendung? _

Geheimer Ober-Regierungs-Ratb Loewenberg erklart, daß bsi einer Prüfung nicht gegen ein einziges jüdi chcsRe1igionsbuch etwas zu erinnern gewesen sei. (Es seien 551 bers iedene Bücher Von der Re?- ierung geprüft und zugelaÄen, ein Mangel an Lebrmittein, dcr eme Zinwendung des Schulchan ruch Veranlaffen könnte, sei (1170 :1ichtvor- banden. . . ,

Das Haus beschließt mit großer Mehrheit den Uebergang zur Tagesordnung. ' _ .

Eine Petition aus verschiedenen Gemeinden des Kreises Biedenkopf um den Bau einer Eisenbahn vbn Weidetihausen nach Herborn wird der Re terung a_ls Material uberw1efcn.

Der Rechenschaftsberi t über die weitere Ausführung des (Hesexes vom 19. Dezember 1869, betreffend dre Konsolidatign preu ischer StaatßMnleiben, wird dureh Kenntmßnahmc fur erledi t erklärt. . _ '

ie Petition des Landwrrthschaftlichen „Vereins

u Breslau um Errichtung bexonderer Tarifklasien ?ür landwrrthschaftliche Prd ukte auf dem Dort- mund-Ems-Kanal und meej ung derselbezi derart, daß dem weiteren Eindringen auslandi cher Erzeugmffe mcht Vor- schub eleistet werde, insbesondere nicht dem Permahlen aus: ländiscßen Getreides, beantragt die Agrarfommrssion, der Re- gierun? zur Berücksichtigung zu übxrweisen mit dem Ersuchen, uber d ese für die Landmirthschaft uberaus wichtige Frage die Landwirt schaftskammern bezw. Zentralbereine fzu horen. _ m Ans lufz hieran beantragt die Komrriisston erner folgende esolution: ie Regierung u ersuchen, die Abgaben auf allen, Wasserstraßen (Stromen un Kanälen) derartig zu regulieren,

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daß dieselben 'für die Unier altung und allmähliche Amorti-

sation der aufgewandten „Ko en genügen.

Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen:

Meine Herren] Ich möchte mir gestatten, mich zunächst mit der Resolution zu beschäftigen. Die Kommission des hohen Hauses bat demselben empfohlen:

,die Königliche StaatSregierung zu "ersuchen, die Abgaben auf allen Wafferstraßen (Strömen und Kanälen) derartig zu regulieren, daß dieselben für die Unterhaltung und allmähliche Amortisation der ausgewandten Kosten genügen.“ '

Meine Herren, in dieser Beziehung steht die StaatSregierung im wesentlichen auf denselben Grundlagen; sie geht insofern noch etwas weiter, als sie nicht nur die Unterhaltung und Amortisation, sondern auch eine mäßige Verzinsung des auf die Wasserstraßen ver- wendeten Kapitals zu erreichen bestrebt ist. Meine Herren, die Ver- hältnisse liegen aber bei Kanälen nicht einfach so, daß man die Tarife für die Kanalgebühren beliebig bestimmen und dabei sich eine er- wünschte Rente beraußrechnen kann , sondern man muß mit denjenigen Verhältnissen rechnen, die bei dem be- treffenden Kanal zur Geltung kommen. Damit wende ich mich zum zweiten Gegenstand, nämlich der Festseßung der Kanalgebühren auf dem Dortmund-Ems-Kanal. Meine Herren, Sie werden fich erinnern, daß der Dortmund-Ems-Kanal seiner Zeit vom Landtage der Monarchie genehmigt worden ist, zu dem Zweck, um einmal einem großsn Theil unserer westlichen Provinzen einen billigen Verkehrsweg zu verschaffen, und zweitens, um die Konkurrenz unserer deutschen Emsbäfkn aufzunehmen gegenüber den Häfen von Hol- land und Belgien. Der Kanal wird mit einem Kostenaufwand von etwa 80 Millionen _ abgesehen von den Kosten, welche die be- treffenden, an dem Kanal gelegenen Städte, insbesondere Emden, Leer, Münster und Dortmund, für die Hafenanlagen aufzuwenden haben _ im nächsten Jahre fertig werden. Der Kanal ist zur Zeit und so lange seine Fortseßung Weder nach dem Rhein zu noch nach Mitteldeutschland gesichert und durchgeführt ist, ein Rumpf, eine Sack- gasse. Man hat mit Rücksicht bierauf mit ganz eigentbümliiben und schwierigen Verhältnissen zu rechnen. Auf der Ems gikbt es keine Schiffe, die mit Vortheil auf diesem Kanal verwendet werden können. Die ganzen Schiffsgefäße müssen erst neu gebaut werden. Schon dieser Umstand aUein giebt dem Kanal unter den gegenwärtigen Verhältniss eine Jnferiorität, die es für ibn außerordentlich schwer macht, gegen die außerordentlich kapitalkräftigen Rbedereien Holiands, Belgiens und unserer eigenkn Rbeinbäfen anzukämpfen. Dazu kommt noch, daß dsr Hafen Emdrn auch nach seiner neuen Regulierung und Vertiefung nur Schiffen von VW Tiefgang den Eingang gestattrt, daß der Kanal nur eine Tiefe Von 27? m bat, und infolge dessen und infolge seiner Verhältnißmäßig geringen Breite nur Schiffen bis zu höchstens 600 r Gehalt überhaupt zugänglich ist, während Rotterdam, Ant- werpen allen modernrn Schiffen, selbst den allergrößten, zugänglich sind, während der Rhein, wenigstens bis Ruhrort, Duisburg und Köln Schiffe trägt von 1500 tz, also 30 000 Ztr. In ne'uerer Zeit sind sogar einzelne Schiffe gebaut worden mit 1800 t, und darüber hinaus; das sind indeß bis jeyt noch vereinzelte Aus- nabmen, wäbrend bis 1500 i Ladefäbigkcit schon eine große Msnge Sckziffe auf dem Rhein besißen, daß endlich auf dem Rhein bis Köln auch Seeschiffe obne Umladung Verkehren. Es wird also für den Kanal außerordentlich schwierig sein, gegen die alte, bewährte, duréb kapitalkräftige Rheder, einrn alten zahlreichen und tüchtigen Handelsstand, durch außerordentlich leistungsfähige, mit den neursten Einrichtungen ausgerüstete Häfsn beßünsiigte Rbeinstraße anzukämpfen. Einen nicht geringen Theil dicser Vorzüge kann der Emskanal, wenn überhaupt jemals, doch nur sebr allmählich stringen. Die beiden betbeiligte'n Minister _ es ist nicht bloß der Arbeits- Minister, sondern mit ibm der Finanz-Minister _ Haben, gestürzt auf eine KabinetSordre vom Jahrs 1881, die diesen beiden Ministern dic Festseßung der Kanalgebübr ausdrücklich zuweist, mit dim Zusay: für die Festseßung dsr Gebühr in den Häfen ist dir Mitwirkung des Handels - Ministers erforderlich, _ im Juli v. I. die Kanal- gebühren vorläufig festgeseßt. Meine Herren, es war absolut noth- wendig, über die künftigen Säße der Kanalgrbübrrn früh- zeitig einc Entscheidung, wenigstens eine provisorisch Ent- scheidung zu treffen, um dem Handelssiande der betreffenden Gkgenden, den Rbedereieu die Möglichkeit zu geben, sich auf den Dortmund - Ems - Kanal überhaupt einzurichten. Infolge dessen wurde vom Finanz-Minister und Von mir unter dem 20. Juli 1895 ein provisorischer Tarif berausgkgeben, derselbe, über den sich die Petition des Brcsiauer landwirtbsckzaftlichen Vereins beschwert. Meine Herren, dieser Tarif ist im Rheinland und in Wrstfale'n voll- ständig bekannt gcwcsen, er ist in der Presse besprochen worden. Es hat sich nun nicht etwa ein rbeinisch-westfälischer oder hannoverscber landwirtbschaftlicher Verein iibcr denselben beschwert, sondern der landwirtbschaftlicbe Verein in Breslau, der den Vorzug für sich bat, daß er sachlich in dieser Frage überhaupt garnicht bcibeiligt ist, und zweitens, das; er auch nicht beeinflußt ist von der Kenntniß der individuellen Verhältniss, welche bei dem Dortmund- Ems-Kanal obwalten. (Sehr richtig!) Er konnte also um so unbe- fangener diese Petiiion an das hohe Haus richten. Die Kanalgebübr spielt in der Frage, ob die jetzt schon bestehenden großen Mühlen- etabliffements im Rheinland und in Westfalen ausländisches (Getreide oder ob sie inländisches Getreide vermablen sollen, überhaupt keine irgendwie Ausschlag gebende Rolie. Die wenigen Pfennige, die überhaupt als Kanalgebübr genommen werden können, und selbst Wenn wir sie verdoppeln und verdreifachen, würden die Mühlen in Münster und Dortmund, wenn nicht sonstige Gründe dafür sprechen, nicht veranlassen, bannoversches, westfälisches oder rbeinischks statt ausländischen oder ostelbiscben Getreides zu beziehen. Die Mühlen verarbeiten schon beute, soweit mir bekannt, in über- wiegendem Maße und eigentlich in der Regel ausländisches, über den Rhein bezogenes Getreide. Sie verarbeiten als ausländisches Getreide in der letzten Zeit naturgemäß von Weizen hauptsächlich nord- amerikanischen und argentinischen, Von Roggen hauptsächlich baltischen und russischen. Meine Herren, dies Getreide haben die Mühlen bis jest beziehen müssen über den Rhein, über Rotterdam, Antwerpen und von Rubrort oder von Duisburg, auf der Eisenbahn nacb Dort- mund oder nach Münster u. s. w.

Es fragt sich nun, ob es möglich ist, einen Theil dieser Trans- porte von den holländischen und belgischen Häfen auf unsere deutschen Emsbäfen zu verlegen, also auf Emden und Leer. Die Aussichten dazu sind, wie ich mir bereits gestattete bier anzuführen, so lange

nicht gerade sehr verbeißung'Sreicb, als die Fortse'yung des Dortmund! Ems-Kanals nach dem Rhein oder nach Mitteldeutscbland außgefübrt ist. Günstiger liegen die Verhältnisse für die Einfuhr von aus- ländischen Erzen, insbesondere von schwedischen Erzen, und was den Export anbetrifft, für Kohlen, Roheisen und Eisenfabrikaie aus dem Rubrrevier.

Was nun speziell das Getreide anbetrifft, so ist stets an- genommen worden, daß durch den Dortmund-Ems-Kanal, es mögen seine Kanalgebühren festgeseßt werden, wie sie wollen, im Großen und Ganzen eine Vermehrung der Einfuhr ausländischen Getreides nicht herbeigeführt Werden wird, sondern daß es sich im wesentlichen nur darum handelt, das Getreide, welches bisher von Hoiiand und Belgien gekommen ist, nach den Emsbäfcn theilweise zu verlegen, und zweitens, in höherem Maße unser eigenss ostelbifches Getreide, welches in der Nähe von Wasserstraßen liegt, durch den Dortmund-Ems-Kanal dem Jndustrierebier zuzuführen. Meine Herrsn, ich brauche nur daran zu erinnern, wie bei jeder sich darbietenden Gelegenheit die ostelbische Landwirtbscbaft Klage dar- über geführt hat, daß ibr die Eisenbabn-Staffeliarife genommen worden sind. (Graf von Mirbach: Sehr richtig !) Sie ist ja aÜer- dings einigermaßen entschädigt worden durch die Aufhebung des JdentitätSnachWc-„ises. (Zurufe: Na, “na!) Aber auch nach der Aufhebung des Identitätßnachweises ist von ihr stets der größte Werth darauf gelegt, ibr biUige Exporttarife nach den Ostseebäfsn für das östliche Getreide zu gewähren. (Graf von Mirbach: Sebr richtig!)

Meine Herren, bier bietet sich nun ein Weg für das östliche Getreide, zu billigen Süßen in das Herz des großen westlichen In- dusiriereviers zu kommen, und wir sind der Mrinung geweskn, daß die Vertreter der östlichen Landwirrhschaft viel mehr Werth darauf hätten lrgen müssen, die Kanalgebühren für Getreide billig zu bsmrffen als fie zu erhöhen. Meine Herren, bei der Festseßung dcr Kanal- gebühren sind alierdings die landwirthschaftiichen Vereine nicht gehört worden; es find die Handelskammern gehört worden, es sind JkÖört worden die Provinzialbebörden und Vrrschiedene Jntereffenirngrnpprn, Man war aligemein damit einverstanden, daß, wenn drm Kanal überhaupt ein Verkehr zugeführt werden soll, in den erstsn Jabrén wenigstens diefe Kanalgebühren so billig wie irgend möglich normiert werden müssen. Deswegen Haben auch die Jntercffenic'n in Dortmund und überhaupt am ganzrn Kanal entlanx, dir jetzigen Kanalgebühren noch für zu hoch erklärt und uns prbybezcit, daß man mit diesen Kanalgebühren dem Kanal einen erbebiickpen Vcrksbr in absehbarer Zeit nicht zufübrén Würdk. Meine Herren, wir sind andsrrr Ansicht, wir sind der Meinung, daß mit dissen Kanalgebübrkri doch immerhin bereits ein nicht unerheblicher, alimäblioh steigerndrr Ver- kébk dem Dortmund-Ems-Kanal zugeführt werdrn kann. Mdine Herren, wir stehen vor einem Problem, drsirn Lösung zur Zrii außcr- ordentlich schwierig ist. Nur die Erfahrung kann uns darübér belehren, ob der Dortmund = Ems - Kanal wirklich rinrn €rbeblichen Antbeil an denjrnigsn überseeischen Frachtsn sich erobern wird, welche jrßt dem Rhein zugefiihrt werden. Aber wir würden die Aussichten dazu jedenfails srbr wsr- schlechtern, und die betreffenden Kreisr der Rheder und des Handels- standes gewiß außerordentlich entmutbigen, große Kapitaiicn USU anzulegen, wknn nicht die StaatIrégiernng in der Festsetzung der Kanalgebühren wenigstens für eins grwiffe kurzc Urbdrgangs- zeit _ zunächst sind dafür 5 Jahr? in Aussicht genommrn wbrdrn _ möglichst niedrig grcift. Es ist darum gekämpft worden über die Höhe dieser Säye zwischen den Jnisrsffcntsn imd dcr Staatsregierung, und die Herren könncn sich g€wiß vorsteilsn, daß der Herr Finanz-Ministkr nicbt obne eingebrndr Prüfung srinr Unterschrift unter diesrn Tarif grseßt bai. Ami) dcr *Hrrr Finanz-Ministsr bat sich davon überzeugen müssen, daß , wsnn d€m Kanal iibcr- haupt nrnnenswertbc Frachten zuZLfiibrt Ü'Lkdé'sl idiisn, in seiner jetzigen Stumpfgesialt, man dann nicht didi biber geben könne, als wie dies hier in AUÖficbt genommen ist. Und, wir gksagt, die rbeinisch-westfälische Landwirtbschast hat sich nicht gsmcldkt, die doch zunächst dabei betbeiligt ist. Man hat fick) entschlossen, drsi Klassen bon Kanalgebühren zu bilden: in der Erstrn Klass bcfindcn sich die eigentlichen Rohstoffe, aucb drr Landwirtbscbafi, also natiir- liche Düngkmittel u. s. w., in der zweiten Klasse, die schon e*twas höher gegriffen ist, befinden sich die Halbfabrikate u. dgl., in drr driitc'n Klaffe alle böherertbiaen Waaren, Eisenwaarrn, Mascbiiicn, Kolonial- waaren und Getreide _ das Getreide ist also in dic böcbstr Kiaffe gcseßt worden. Nun ist das allerdings nur relativ, absolui sind dir Gebühren _ darin gebe ich dem Herrn errrcnten vollständig Rcck)! _ sehr niedrig gehalten, sie müffen auch niedrig gebaltrn sein aus den vOn mir angegebenen Gründen.

Die Kanalgebübr beträgt in der ersten Tarifklasse pro Tonnc fiir die ersten fünf Jahre 10 „z, in der zweiten Klasse 25 „1, in dcr dritten 50 „Z und für die spätere Zeit sind 30 _ 50 _ 70 48 in Aussicht genommen. Ein Frachtrarif ist das aber nicht. Daurbkn wird natürlich vom Schiffer noch die Fracbtgebübr crbobcn, ferner in Emden die Umschlagsgebübr aus dem Seeschiff in das Kaualscbiff; daneben wird die Hafengebübr in Emden erhoben und auch dirjenige Gebühr, die die Ankunftsbäfen ibrersrits festseßen. Hinzufügen möchte ich noch, daß man auf dem Rbeinjederzeii auf eine Rückfracht für den Schiffer rechnen kann, in Rotterdam und Amsterdam „noch viel mehr, in Emden schon seltener, und auf dem Dortmund-Ems-Kanal wird für viele Schiffe zunächst kaum eine Rückfracbt in Aussicht genommen werden können.

Meine Herren, ich möchte daher bitten, daß das bobs Haus sich dem Votum seiner Kommission nicht anschließen und die? Petition dcs Breslauer landwirthschaftlichen Vereins der StaatSregierung nicht zur Berücksichtigung, sondern zur Erwägung überweisen möge. Die Staatsregierung ist gern bereit, diese Erwägungen eintreten zu lasen, nochmals alle diejenigen Momente auch mit Vertretern drr Land- wirtbscbaft in Erwägung zu sieben, die für die vorliegende Frage von Bedeutung sind. Ich bin fest überzeugt, daß diese Erwägungen, wenn sie ungetrübt Von augenblicklichen _ ich möchte sagen Vorurtbeilen und Aufregungen, die vielfach ja in dieser Frage mitspielen, bor sich geben, dabin führen werden, daß selbst die landwirthschaftlichcn Ver- treter sich mit dem Vorgehen der StaatSregierung einverstanden er- klären Werden.

Ober-Bürgermeilter Schwieding (Dortmund) hält es für be- merkenswertb, daß d ese Petition aus dem Osten kommt, und glaubt dies auf den Gegensaß zwischen Ost und West zurückführen zu müssen. Der Westen Fönne dem Osten alles, was er sich wünsche die Kom-

misfionsbeschl sie seien aber ?Xen den Dortmund - Ems-Kanal übst- haupt gerichtet. Dortmund La e um so mehr ein Intkreffe an einem

regen Verkehr auf dem Kanal, als diese Stadt "5 MMM“ d?" afen aufgewendet babe. Das ausländische Getreide könne, _' die ommis onSanträge doch nicht abgehalten werden. Dazu man den R ein sperren, wenn man könrie. Cr empfehle, die höchstens zur Erwägung zu überrveisen. . err von (Graf; Wxndet sich überhaupt dage en, daß der Staat auf osten drr Steuerzayler Kanäle baue. Die Hauptsacbe'sei, die Lgndwirtbscbaft des Vaterlands durch angemessene reisbildung lebens- fabig zu erhalten. . .

Graf von MirbackJ ist nicht dafür, da man die Verkehrsstra en unterbindet, selbst wenn ie Konkurrenz des uslands bestehen ble bt. Dagegewmüffe man sich vielmehr durch hohe ölle schüßen. Die Tarife bingen leider nicht nur vom Eisenbabn-Min ster aÜein sondern auch" vom Finanz-Mmister ab. Hätten wir ein reiches Meß vou K_analen, so würden sich die Tarie leichicr re ulieren laffen. Er bitte, den Kommissionsantrag abzu ebnen und de Petition nur zur Erwägung zu überweisen.

Ober-BürgermeistZr Westerburg-Caffel stelit den Antrag auf Ueberweismxg zur Erwagung und meint, daß die Stellungnahme des GrafewMirbachnvon hoher staatörriäxinischer Weisheit zeu e.

_Die Antrags der, Kommrsswn werden abgeFehnt, die Petitidn wirdder Regierung ur Erwägung überwie en.

Erno Petition des, Dr. errnann Stolp in arlotten- bur? yerlangt &. Hrrbrrführung einer reichsgeseßlichen genossen- scha tlichen Organisation des landwirthschaftlichen Berufs- standes alier deutschen Reichsländer zum Zweck der Ueber- tragung drs Em- und Verkaufs der Hauptsächlichften land- wrrtbfchaftlrchen Produkte auf dieselbe; b. Herbeiführung von Maßnahmen, welche der Zersplitterung des landwirthschaftlichen Grundbesißes yorbeugen, 'sVWLL die Umwandlung der bis jeßt erréch'enden rdmisckxrechtlicben Eigenthumsform der landwirth- cha tltchrn Klein: bezw. Großbesrßthümer in die deutsch-rechtliche uer) Bildung von Gehbferschaften bezw. Güterschaften be- zwe en.

Did Agrarkommission beaniraYt, den Theila. der etition _ drr ReYerung als Material zu ü erweisen, über dense ben be- z'iiglich er vorgeschlagezicn GrunYüge aber zur Ta eSordnung _ribcrzugchen; dLU'Theil b, der egierung als aterial zu uberweisen ohne die von dem Aniragsieüer zur Berücksichtigung emponlenen (Hrnndsäßc,

O er-Bür ermeister Struckmann brmerkt, daß der Petent zu drn Volksbeglü ern zu Zebören scheine, die sich übsr das, womit sie dds Volk bsglücken wo kn, selbst nicht rscht klar seien. Es sei ihm nicbt griurigen, in die Tiefkn der Weisheit der Petition einzudringen; auch dir? Kbmmission babe di? Petition wohl nicht Verstehen können. Er bsanirage den Uebrrggng zur TageSbrdnung.

Yas aus geht uber die Prtition zur TageSordnung über.

«cht» _gegcn 43/4 Uhr. Nächste Sißun Donnerstag ], Uhr. (Klemcrc Vorlagen, LehrerbesoldungSge?eß.)

Statistik und Volkswirthsthaft.

Dix Prrisentwickelung im Jabre1895 und dLn Vorjabren.

_ Wie berxits in Nr. 101 drs „Reichs- und Staats-AnzeigerS“ er- wabnt, enthalt das neuests Heft drr Conrad's kn Jahrbücher neben einrm Aufsay Von W. eris „über die Edelmeia gewinnung und Ver- wendung in den [Syten zshn Jabren' eine Arbeit yon dem eraus- gebsr, J. Conrad, ielbst: „Dir PreiSentwickelungim abre 1895 nnd dkn Vorjabrrn.“ Bei drr großen Rolls, welche in der Wabrungßfrage di? Ansicht spieli, daß der Preißrückgang der Gegen- wart durch dic: infolgc dsr Goldwäbrung fühlbar gewordene Gold- knappbeit zum gkOßM Theil bedingt ssi, liegt es nahe, die Ergebnisse beider Arbeiten in Bezirbnng zu Einander zu bringen, und Pro- fcffor Conrad weist auch außdrücklich auf den Lexis'schen Aufsa bin, um daran eine béMkaCnÖWékfk)? Beurtheilun der bimetalliiischen Anschauungen, dsnsn gegenübrr er _ wie er igelbst sagt _ eine der- mittklnde Sicllung einnimmt, zu knüpfen.

Lridrr ikt es auch bikk ganz unmöglich, dkn Lkser mit drm Inhalt drr Usberficbtrn, TÜÖLÜCU und graphischen Darstellungen, welcbe Conrad brigkbrackzi bai, auch nur in den Hauptpunkten bekannt zu 1110117011; wir müsirxi uns viélmebr im wesrntlichen auf die Schlüsse, dir dicser bekannte grwiffsnbafté Statistiker und Volkswirtb aus icinrm Zablcnmatrrial zn zirbsn sich bersckytthl glaubt, beschränken undsbszügiick) dieses Zablenmaterials auf die bbandlung selbst ver- WEL en.

SOWLif die? offizielle" Statistik für das Deutsche Rsich Auskunft giebt, smd die Prrise in ihrer Gesammtbeit in dem Jahre 1895 wieder Um ems Klrinigkeit gegenüber dem Vorjahre ge- sunken. Jedcnialis ist nach Conrad's Ansicht die Tendenz zur Preissteigerung noch in kriner Wrisr zu brmerken. Während «€ unüber dem Durchschnitt bon 1879/89 bis 1892/93 die Verhältniß- zaßlen wis 100:95,3 und 95,5, 1894 aber 82,5 stehen,st€l]t ck die Ver- bältnißzabl für 1895 auf 81,95 _und gkgcnüber dem Dur schnitt don 1879/83 auf 77,8. Obgleich alib, wie aus allen Berichten hervor- gcbt, Handi?! und Industrie? im lktztkn Jahre einen aügemein beachtenswertben Aufschwrmg genommen babsn, so ist das in den vor- iikgrnden Prßisen nicbt zn bemerken. Ein Anlaß zu drm Aufschwung ist also nach Conrads Ansicht in den Preisen selbst nicht gegeben. In fast allen Branchen, für welche Conrad Zahlen beibringt. zei en die' bsidrn le ten Jahrs eine außerordentliche Uebereinstimmung. Zw Vcrgleich mi drr Prriode 1879/89 waren die beiden Hauptgetreidearten in den bridsn [673th Jahren auf 83,7 und 82,6 zurückgegangen, was drm ail Gmeine'n Turchsrbxiitt dcr Wäarenpreise überhaupt etwa rnisprickpt. as Rohmaterial für die Textilindustrie war noch wesent- lich niebr, nämlich aus 74,8 zurückgegangen; die verschiedenen Metalle auf 76,6. Gcstiegrn waren dagegen drr ordinäre Riokaffee auf 139 dann Stcinkoblcn auf 140,6; aucb Hanf etwas, dann Spiritus auf 105,6. AU? übrigc'n Artikkl sind gefallen, am meiste'n Pfeffer und Robzuckcr auf 39, Naifinade und inn auf 66.

Disse Erscbrinnng bxranlaßt onrad zu folgenden Bemerkungen: „Das ist in mehrfacbe'r «Hinsicht in bobsm Maße auffallend und giebt zu denken. Nicht nur die' extremen Anhänger des Bimetaklismuk haben das Sinkkn der Preise auf dine Vertbcuerung des Goldks zurück-

efübrt, sondern auch Männer, welche auf dem Vermittelnden Standpunkte Lichen, wir der Nrfere'nt. Die Gdldvertbkucrung wurde auf die Ab- nahme der Goldproduktion bei Erweiterung der Na frage geschoben und auf dis daraus resultierende Goldknappbeit. an ist in den leßten Jahren dic Goldproduktion ganz enorm gesteigert, sodaß von einer (Goldknap-vbeit nicht mehr die Rede sein kann, sondern man nicht mit Unrcckzt von Liner Ucberfüllc an Gold gesprochen hat welches_fich ibatsacblich bei den Hauptbanken im Uebermaß aufSeftaui bat, Wie svlches kaum jemals zuvor beobachtet gewesen sein ürfte. Wir Vcrweisrn auf d?" Artikel Von Lexis in diesem selben ft (s. ,R.- u. St-A." Nr. 101). Man kann sich hiernach der Sch uß- folgerung nicbt entzieben, daß, wenn diese Umgestaltun in der Goldproduktion und der tbatsäcblicb reichliche Vorrat an Gold ar keinkn erficbtlichkn Einfluß auf die Preise auen!- üben vermo t bat, auch nicht die frübere unbedeutende Abnahme in der Goldgewinnung die Ursache der Preissenkung gewesen ein kann; und in dxn Nachfrageverbältnissen hat sich in den le ten abrea so wenig geandert, daß die Verschiebung in der Produkt on zur vollen Geltung kommen mußte.“

Es sei _ führt Conrad weiter aus _ auch klar e chtlich. d die Entwertbung des Silbers nicht eine Folge der Gold appbeit [ sondern der übermä igen Silberproduktion. All? Au [lungen der extremen Bimetaüiien fielen damit in sich selbst zu ammen. Da ferner die Verminderte Zufuhr an Weizen aus Indien ergeben babe, da] dasselbe tro dcs niedr gen Silberstandes eine erhebliche Bedeutung sl: den europäixchen Getreidemarkt nicht mehr bei den jteyxen

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Preisen zu ewabren vermochte, so liege für De land jekt