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wärti „ iéder dieses Ausschuises fortgeseßt im fande sein wer- „ck45 ;ck1er derartigen Mübewaltung und so häufigen Entfernung ; on“ ren“ Wobnorien zu unterziehen. Demgemaß “wird unzweifel- ' kast *die-“FV! e die sein, daß der*Schwerpun_kt_ des gesczmmtxn Ein- uffes nach Berlin hinfäilt, und daß die Thattgkeit, die fruher in „rankfuxt, Hamburg und München auSgeübt worden isi, mehr oder * weniger unterbunden wird. Diese Folge, meine Herren, „rst doch nicht , :u *unterscbäßen. Ich möchte doch darauf noch hinweisen, da es „Weiselizaft erscheinen kann, auf wel es Gebiet der Zentralaus chuß E nzelfalle seine Zulassun Sibät gkeit erstrecken soi]. B sher war in meines Erachtens dem edürfniß völlig entsprechender Weise die Zulassung nur für die Börse in Aussichi genommeqF von “ welcher aus der andel nacb Absicht des Emittenten star.,-nden sollte. Soll das ünftig auch der Fall sein, oder sol] der Zentral- ausschuß jedesmal ohne weiteres eine Zuia ung fur da? ganze eutsche Reich aussprechen? Spricht er eine glassung fur_ das ganze Deutsche Reich aus, so geht er damit aufig weit, uberßdas Be- dürfniß hinaus, und es werden hieraus aucb praktische Schwierig- keiten erwachsen können. ' _
Abg. Dr.Habn (b. k. F-) bäli die praktischen Bedenken mxbt für erheblich, betont aber die Nothwendigkeit einer Fursorge dafur, daß nicht soviel deutsches Geld ins Ausland gehe, 'ngmentlicb nicht zu solchen Zwecken, welche für Deutschland nachtberltg „seien. Dre nötbigen Informationen darüber würde ,aber wobl nur eine, Zentral- stelie sich verschaffen können, während dteLokczistellen auf die lokalen Verhältnisse zu große Rücksicht nehmen wurden. " Bezuglich des Verbots der Lombard erun russischer Werthe set Furst Bißmarck zu hart beuribeilt worden. ie damals erlittenen Verluste konne man als eine Versicherung betrachten; demi dadurch, daß nian Rußland finanzielle Schwierigkeiten bereitete, sei die Gefqbr einrs Krieges hinaus- geschoben worden. Man hätte auch damals nicht voraussehen können, daß Rußland sicb so günstig entwickeln würde, wozu mit dem deutsch- russ'iscben Handelsvertrag nicbt weniÉ beigetragen w_orderz sei. 'Nur eine Zentralstelie könne einheitliche esichtspunkte fur die Emrssion zur Geltung bringen; darin liegr _auch ein nationaler Gesichtspunkt, der Beachtung verdiene.
Abg. Graf von Kaniy weist - entgegen drr Bebauptung des ReiÖSbank- räsidenten Koch, daß die Gewinne bei auslandiscben An- leihen die erluste überwögen - darauf hm, das; man in Re ierun s- kreiien entgegengesetzter Meinung sei. Die „Norddeutsche A gerne ne Zeitung“ habe dies im Anfang Januar audgexubri. Die: Verluste träfen gewöhnlich die kleinen Kapitalisten, die Gewinne wurden von den großen Financiers eingestricben. Das behaupte auch Herr Bam- ber er in dem vorhin angezogenen Artikel der „Nation“. Redner wei darauf hin, daß in rankreicb ausländische Papiere nur mit Ge- nebmi an des Finanz-M nisich zugelassen werden könnten.
iIrrii'ident des Reichsbank-Direktoriums, Wirklicher Geheimer Rath Or. Koch: Nur noch anz wenige Worte'der Cntge nung auf die eben ebörten Worte des errn Grafen Kgntß. Er na m Bezu auf die etreffenden Einrichtungen in Frankreich und Belgien. Na den in der EnquSte-Kommission eingezogenen Nachrtchten hat der
inanz-Minister in Frankreich nur ein einziges Mal von der Be- gni Gebrauch gemacht, die Zulassuna einer sremden Anleihe in Fran reich zu verbieten, Das; eine große Menge ausländischer Papiere nichtsdestoweniger in Frankrei gehandelt 'wird, habe ich vorhin schon bemerkt. Derselbe Aufsaß, an den ich niich vorhin bezog, von Leroy- Beaulieu, hat die großen Verluste, Welche das französische Kapital an auswärtigen Emissionen erlitten hat, berechnet; er macht daraus den Banquiers einen gewiffen Vorwurf; trotzdem kommt er aber, wie schon vorhin angeführt, zu dem Resultat, da der Vesiß ausländischer iere den Franzosen weit überwiegend gro e Vortheile bieter Was
ap Belgien anlangt, so habe ich nicht einen Fail in Erfahrun? bringen können in welchem von Regierungswegen die Zulaffung e nes aus- ländiscixn fPaviers Verhindert ist. Mag auch eine solche Einrichtung 0
bestehen, bat sie doch ihre großen Bedenken nach den ver- xcbiedensten Richtungen bin. Ick babe diese Bedenken vorhin cbon am Schluß meiner Ausführungen genügend angedeutet. Nun hat Herr Abg. (Graf Kaniß noch darauf aufmerksam gemacht, daß ich bei frühererr Gelegenheiten den Punkt der Unausfübrbarkeit seines Vorschlags nicht hervorgehoben hätte; inde rn, meine Herren, es lebt hier unter den Kommiffaren des Bundesrat s doch eine gewisse Ar eitstheilung; der Eine betont den einen, der Andere den anderen Gesichtspunkt. Jci) laube übrigens, ich habe schon in Ihrer Kom- mission geltend gema t„ daß es bei der regen deutschen Emissions- tbätigkeit außerordentlich schwer sein würde, 20 oder webt Herren aus allen Theilen Deuiscblands bäufi nach Berlin zusammen- zurufen,' um,bier zu entscherd€n über die Zulaßung einer österreichischen Bieraktie, einer nordischen Siadt-Obligation und dergleichen.
Abg. Dr. Hamrnacber (nl,) „verwahrt sich dagegen, daß der Antrag Kant und die Vorlage dabm ausgelegt werde, daß deutsches Kapital im usland nicbt angelegt werden dürfe, Wenn rs Deutsch- land Konkurrenz machewkönnte. Dann dürfte also die Deutsche Bank das Geld für die anatolische Eisenbahn nicbt bergebsn. Durch das Börsengesey solle den unsauberen Elementen an der Börse das
_ndwerk gelegt werden; aber wenn das Publikum nicht auch seiner- etts die Augen aufmache, dann würde es vor Verlusten nicht geschützt.
Nach einer kurzen Erwiderung des Ab. Vr. „Hahn thließt die Debatte über den Anira Kaniß. & kommeri nun re Übrigen Bestimmun en des I 36 bezüglich der Zu: lassungsstelle zur Ver andlung.
Abg. Fischbeck, Wendet sich gegen die Beschlüssr der Kommission, namentlich gegen die Nummer 0, die unklar und unbestimmt sei. Unternehmun e_n, die den Staatsbetrieben, außländischeünternebmun en, welche den in andischen Konkurrenz machten, würden gegrn das a e- meineintereffe verfto en ; ibre Aktien würden also nicht zugelassen werden.
Prasident des eicbsbank- Direktoriums, Wirklicher Geheimer Rath ])1'. Korb: Ich bitte. mir einige Worte zu dritt Antrag des Herrn Abg. Ftscbbe zu gestatten. Der Antrag zerfälit hinsichtlich des § 36 in drei Theile. Er will zunächst bei dem Abs. 1 die Re- gierungsyorlage insofern wiederherstellen, als nur der dritte Theil aus Perioden bestehen sol], die, wie der Entwurf sicb auSdrückt, nicbt gewerbSmaßig sich mit. dem Handel von Wertbpapieren beschäftigen, während nach der Kommrssionsfaffun jenes Merkmal durch ein anderes JM ist, nämlich „Personen, weliKe nicht in das Börsenregister ür , ertbpapiere eingeiragen sind“. Ich will gegen diese Faffung ni ts erinnern. Es ist immerhin darin ein festes Kennzeichen enthalten. Die Kommission ging davon aus, daß Personen, die überhaupt
ewerbömä ig an dem Börsenverkebr in Kapieren tbeiinebmen, aucb §chin dasS örsenregister emtrazFenlaffen.S ondieEnquäie-Kommission atte vorgeschlagen, es sollten 11 das Kolik ium der ulaffun ssielle auch Flche Fnsoneu eintreten, welche die Intere en der Ge ammibe t vertreten.
un“ aben wir uns schon damals nicht verbeblt, daß es recht schwer sein würde, eine genügende Anzahl von Personen, die dem Börsen- escbäfte fernsteben, zu finden. Es ist daher den Verfassern des
egierungöenmurxs angemessen erschienen, da man nicht mehr als ein Drittel aus d eser Kategorie verlange. I meine. daß ein Drittel auch vollständig genügt, um eine Wahrung der Interessen der Gesammt- beit bei der Zulassung zu sichern. Ja der Hauptsache müssen in drr Zulaffun sstelie doch immerhin Personen siven» die einen großen Tbeil bres Lebens sich mit diesen Dingen beschäftigt haben, die in den einscbiagenden zum ibeil schwierigen Dingen te nisch XW" Bescheid wissen, nicht eine Mehrheit oder auch nur die lfte
außenstehender unkundiger Personen. Ich möchte mich in die er Beziehung deshalb für den AntraYFiLckpbeck aussprechen. Der zwe te Punkt des Antrags enthält eine rg nzung der Beschlüffe der Kom- mission. Die Kommission bat bekanntli eine Art von Instruktion fiir die ulafsungkstelie aufgenommen, ge en d e wir Regierungsvertreter uns bete ts damals erklärt haben. Uns er chien es nicht als Aufgabe desGe-
lin Yn-Mffen, und es isi“;kaum- anzunehmen daß die aus- _“ en itgk
.
: , eine _n ruktion von nothwendi sebr allgemeinem, unbe- e?ukkutrm ZZaßt zu ertheilen, ,die dur ihre Fa ung zu einer sehr verschiedenen und bäufi unrichtigen Handbabun der ZulaffunZ führen kann, Ja fü ten wird. Nun wi in der Nr. Abg. icbbeck einschalten, daß die Zulassung zu ver- agen sei n cbt“ bloß, wie die Kommission wii] der „Un- voUsiändi keit“ sondern auch bei „offenbare: Unriciptigkeit oder Unklarbex “ des Prospekts. Soweit das nicht selbstverstandlich ist, verlä't der “Antrag den Standpunkt der Prospektiheorie, wonach die ula'Zungsstelle nicht die Richtigkeit der Lemachten Angaben gewähr- eifiei, sondern daß alle Unterlagen zur Ses stprüfung fur das ublikum vorhanden sind. Wenn man verlangt, daß die Zulaffungs telle auch bei offenbarer Unrichtigkeit die (Zulassung versagen soli, o glaube ich, ' wird der Schein erw: t, daß die angegebenen Ver- bältniffe unbedint richtig sind. Anders verhält es sich mit der Unvoiiständi eit. Findet die „Zulassungsstelle die gemachten maßgebenden ngaben unvollstaudtg, so wird sie allerdings die Zulassung nicbt aussprechen, wie dies auch der Praxis entspricht. Das ift etwas, was ich für selbsxversiändlich halte, obschon eine un- bedingte Gewähr für die Volistandigkeit nicht zu erzielen ist. Der dritte Punkt, des Antrags des Herrn Abg. Fischbeck ebt dahin, die Nr. 0. zu streichen, wonach Emissionen nicht zuzula en find, durch welche erhebliche aligemeine Interessen geschädigt werden oder welche offenbar zu einer Uebervortbeiiung des Publikums führten. Gegen dissen Theil der Kommissionsv-orschläge haben wir uns in der Kommission s ezieii gewendet, weil danach unter Umständen eine Zulaffungstelle leicht zu weit geben könnte. Es erschien uns bedenklickp, die Würdigung einer Schädigung allgemeiner Interessen den Zulassungssteiien zu überlassen, weil uns gerade dieser Ausdruck viel zu vage ersehien. Was aber die offenbare Uebervor- tbeilung anbelangt, so tft die Aufnahme dieses Begriffs meines Erachtens wiederum und noch mehr unvereinbar mit der Prospekttbeorie der Vorlage. Nach dieser ist es nicht Auf- gabe der Zulassungsstelle, zu prüfen, ob eine Urbervortbsilung des Publikums in der Emrsfion enthalten fein könnte, sondern das Publikum _sol] nur gehörig informiert werden, damit es nicht getäuscht wird, es muß alle Unterlagen voiiständig vor sich haben, um eine gründltchr Prüfung selbst vorzunehmen. Aber die Frage, ob es übervortbeilt werden soll, kann die Zulaffungsftelie zu dieser Zeit noch nicht entscheiden. Ich fürchte, daß, wenn eine solcbe Bestimmung aufgenommen wird, wie die Kommission sie beantragt, das Publikum sagen wird: die'Zulaffungssteile'bat alies ein eseben; sie hat an- ?enommen, wir werden nicht überbortßeilt werden; wir önnen daher ohne Bedenken ein solches Papier erwerben. Darum glaube ich, daß der Herr Abg. Fischbeck in dieser BezicbunY3 das Richtige getroffen hat, und ich würde mich diesem seinem orscblag, den Passus [.jrr. (). in § 36 Abs. 3 zu streichen, _rnisckyließrn. Ebenso verhält es sich mit dem § 38a, der sich gleichfalls nicbt in der Regierungsvorlagr befunden hat, sondern in der Kommission beschloffen wvrden ist. Danach darf die Zulassung von Aktien eines zur Aktiengesellscbaft oder Kommandit- geseiiscbaft auf Aktien um ewandelten Unternehmens zum Börsenhandel vor Ablauf enes Jahres nach Eintragung der Gesellschaft in das HandelSregister und Vor der Veröffentlichung der ersten Jahresbilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung nicht er- folgen. Nun ist diese Bestimmung des zweiten Absatzes „In besonderen Fälien kann diese Frist ganz odrr tbrilweise erlaffen werden“ sebr erheblich gemildert. Troßdem glaube ich nicht, daß die ganze Bestimmung von einem richtigen und praktischen Gedanken aus ebt. Ich befürchte, das Publikum wird von einer sol en Yoricbrist keinen Vortheil haben, eher Nachtbeil. Wird dir Zulassung der Aktien umgewandelter Untrrnebmungen auf ein Jahr hinauSgejcboben, so wird die Gründung bertbeuert; die Gründcr werden darauf halten, daß sie gleichfalls für das Risiko eines Jahres entschädigt werden. Ist die Gründun unsolide, so wird es doch nicht gelingen ein Jahr _lang das Unterne men über Wasser zu halten. Die bisherigen Geschaftsinbabrr Werden so lange im Vor- ftand bleiben. Die erste Bilanz wird leicht günstig gefärbt werden können. Erst wenn das Jahr vorüber ist, wird das Publikum merken, welche Mängel der Gründung anbafien. Ich glaube also, daß der Nußen des Publikums an einer solchen Frist ganz außerordentlich grring sein würde. Ich haltc es auch nicht ,für richtig, durch eine Bestimmung, wie sie hier beabsichtigt tik, jedes Unternehmen gewissermaßen zu stigmatisieren, welches in der Umwandelung eines Geschäfts in die Aktienform besteht. Diese Form ist sehr haufig für eine ganze Reihe Yon nützlichen Unter- nehmungen gewählt wvrden, auf welchen der Volkswoblstand zum tbeil mit beruht. In zahlreichen Fällen, z. B. bei Erbfrillen u. s.w., auch bei Zahlungsschwierigkeitew behufs Zutritts neuen Kapitals, bei Aenderung der Produktionsweise, bei der Erweitrrung eines vor- handenen Werks u. s. w., hat es fich als nüßlici) erwiesen, die Aktien- form anzunehmen, um die Unternehmung werter zu führen. Warum sollen diese Prozeduren nachtb€ilig Zirsgezeickonet werden? Es giebt auf der anderen Seite troiz der Schußborschrifien des Aktirnrecbts manche Aktiengeseli1chaften, die faul sind von ibrcr Entstehung an, ohne daß sie aus einem umgeWandelten Unternehmen brrvorgegangrn sind. Unsolide Gründer würden die Bestimmung des § 388. auch überall ungemein leicht umgehen können. Es wird zunächst eine Aktiengesell- scbaft neu begründet und vielleixbt ein viertel Jabr nachher erfolgt dann die Uebernahme eines Geschafts, auf Welches von bornberein die Absicht allein gerichtet war in der Forty der sogenanntrn Nack)- gründun . Dann liegt keine Umwandelung im Sinn? des § 383 vor. Die Beiiimmung ist also weder innerlich recht haltbar, noc? ist sie praktisch; sie wird dem Publikum nichts „nüßcn. Troß der Mi derung, die im Abs. 2 enthalten ist und wabrscheinltcb tebr oft angcwrndet werden würde, geht doch meine Bitte dahin, diesen Paragraphen ganz zu streichen.
Der Antrag des Abg. Grafen von Kaniß wird gb- gelehnt, ebenso die Anträge des Abg. Fis chbeck ; § 36 Wird unverändert angenommen, „
§ 87, der von dem Verhaltniß ,der verschiedenen Zu- lassungsstellen zu einander spricht, mird obne Debatte aw genommen.
§ 38 führt unter den Vorausse?ungcn zur Zulassung auch auf, daß die “ ulaffung von Antheil cheinen oder Obli ationen ausländischer werbsrseiischaften davori abhängig ein sol], daß die Emittenten ?tch verpftichtxn, die Bilanz, sowie die Gewinn- und Verlustrechnung Jährlich zu vcrö entlichen.
Abg.1)r. Hammacher beantragt, die bligationm zu streichen.
Präsident des Reichsbank-Direktoriums, Wirkliche: Geheimer Rath ])r. Koch: Ich halte den Antrag des Herrn Dr. Hammacher für volikommen Agerecbtferti t. Nur geht er mir noch nicht weit Yung. Meiner n cht na würde es sich empfehlen, den ganzen
bsaß 4, welchen i Jbre Kommiision aufgenommen hat, zu streichen. Die Obligationen, von denen der rr Abg. Dr. Hammacber ge- s ochen, gehören vielfach zu den be ten ausländischen Papieren, die ianang, in Deutschland gefunden haben. ck erinnere nur an die Obi gathien der ersten russischen Eisenbahngeseilscbaften, welcbe meist noch mrt Staatharantie versehen sind. Um die Lage solcher Unternehmungen ganz zu beurtheilen, müßte man auch die Budgets der betreffenden Staaten alle Jahre prüfen. Aber ist das wirklich nöibig? Ist es überhaupt ein richti er Gedanke, abgesehen von der Haftbarkeit des § 41, an die Etuis on Verpflichtungen Lx knüpfen, die sich auf eine unbestimmte o
Reihe von Jahren erstrecken [len ? Man kann aus Abs. 4 nicht ersehen: wie lange iollen denn die ilanzen jährlich bekannt gemarbt werden, wie lange folien die Emittenten dafür haften, daß die auswärtige Erwerbs- geselischaft jabriié? ibre Bilan veröffentlicht, und was tritt ein, wenn es unterbleibt? cb komme ierauf noch urück. Der Vorschla der Kommission gebt anscheinend von der Bo ellun aus, daß am?) in allen anderen Ländern von den Erwerbsgesellscba ten aY Aktien solche Bilanzen veröffentlicht werden wie es ges lich in eutf land ge- scheben muß. Das ist aber nicht durchweg er Fall. Was oa denn
in der Bilanz stehen? Bei uns ist allerdinßs durch die V christen der Aktiennovelie dafür gesorgt daß die Bi nz nach jeder ichtung Arrakunft geben muß über die Lage des Unterm mens, In der aus- ländischen GeseßgeburW feblén aber vielfach ähnliche Vorschriften. Die Ge eßdücher, z. . der französi che Soäs äs aommarao und dxffey achbildungen enthalten ni t folche Bestimmungen über die Bilanzaufsteliung, wie das deutsche und das schwei- zerische Griesbach. Wenn nun übersichtliche Bilanzen in dem ausländischen Staate nicht veröffentlicht werden; wir wolien Sie die Befolgung des § 38 Abs. 4 durchsehen? Was sonen Bilanzen, die vielleicht die Verhältnisse der GeseUschaft unwabr oder verschleiert in einer dem Publikum kaum verständlichen Art dar- sirllen, überhaupt dem deutschen Fublikum nutzen? Herr Dr. m- macher hat schon darauf hingewie en, wie wenige Personen im ande die ausländischen Bilanzen lesen würden, wenn sie im „Staats-An- zei er“ veröffentlicht werden. Was Sie einführen onen, würde darm nich viel mehr sein als eine unnütze Belastung der Emittenten, die, wie ich fürchte, gerade potente Erwerbsgesellsibasten abschrecken könnte.? Papiere auf den deutschen Markt zu bringen, fie werden sie lieber aus einen anderen Markt bringen, und uns würden Papiere zufließen von minder vertrau-ZUSwertben Gesellschaften, die de:] Emittenten gegen- über auf solche Verpflichtungen eingeben, weil ihre Papiere einen kleineren Markt und schlechtere Aussichten babetz. u- näcbsi ging der Antrag in der Kommission dahin, den auslandis cn Gesellsehaftßn unmittelbar diese Veröffentlichung der Bilanzc'n aui- zuerle en. Nach der jeßigen Raffung folien die Emittentey die erpfiichtung eingeben. Ici- weiß nun wirklich Nicht, wie die Emiiienten diese Verpflichtung erfßllen woiien, wenn die Erwerbs- gefellsckzaften fich nicbt fügen und vielleicht nach einem Jahre die Ver- öffentlichung unterlaffen. Sollrn sie von vornherein auf einer Kon- ventionalsirafe, auf Hinterlegung einer Kaution bestehen? Das würds die Emission in Deutschland sehr erschweren. Und wenn die Bilanz nicht weiter veröffentlicht wird, was soll dann geschehen? Soil dann vielleicht die Zulassung des Papiers widerrufen, soll damit zahlreicher? Druischen, die das Papier erWorbrn haben, die Gelegenheit entzogrn wrrden, täglich aus dem „Kursblatt zu ersehen, wie der Werth ihrer Papiere“ steht? Das ist doch sehr ernstlich zu bedenken. Es würdc fish meiner Meinung nach schwer rechtfertigen lassen, z. B. alsdann einem Papier für welches die Bilanz der Gesellschaft überhaupt nich von Bedeutung ist, sondern wo auf der Staats arantie das Haupt- gewicht ruht, die Verkäuflichkeit und die KurSnotz zu entziehen, ;. B; bei den 30/0iaen italienischen Eisenbabn-Prioritäts-Obligationen, bci welchen der für die Verzinsung erforderliche Betrag in das Staats- Budget eingestellt wird. Kurz, ich halte die Bestimmung für schwrr ausführbar und für ziemlich wertblos. Ich möchte deshalb rather, den Abs. 1 ganz zu strricben. Jedenfalls aber bitte ich Sie, dM Antrag Hammacder anzunehmen. _
Abg. Dr. Hahn widerspricht drm Anfrage, wm! allrin durch die Veröffeniiicbungcn dem Publikum die Möglichkeit der Information gegeben werde. _
Nachdem noch die Abgg. von Strombeck (Zentr) und
Graf Arnim (Rp.) sicb ge en den Antrag Hammacher aus- gesprochen, wird unter AbleJnung desselben § 38 unverandrrt
angenommen. _ '
Nach dem von der Kommxsfion neu beantragten § 388 folien Aktien einer in eine Aitiengeseüfchaft verwandelicn Unternehmung erst nach Jahresfrist und nach Vrröffentlichung der ersten Jahresbilanz zum Handel an der Borse zugelassen werden.
Abg. Fischbeck beantragt die Streichung. _
Abg. Traeger (fr. Volkßp.) empfiehlt dirsi-n Antrag. Wenm führt Redner aus, bei irgendwelchen Unternehmungen einr Information möglich ist, so ist es bei solchen Unternehmungen der Fall, dir in eins Aktiengeselisciwft verwandelt sind; denn bei drr Gründung muffin alis Materialien dem R6 isirrricbter unterbreitet werden. Wrnr) die Aktirn erst nach Veröffentli ung einer Bilanz gehandelt werden durfen, da_nn wird man die Bilanz auf künstlicheWeisc günstig gestalten. Erreicht wrrd durck) § 38:3 nichts, denn es kann die Sache so gemachi Werden, das: eine Aktirngesellsckoaft grgriindet wird, und wrnn die Aktien an de; ?Zörse zugelaffrn sind!, wird das betreffende Unternebmrn an-
6 an t. g Abg,1)r. Hahn beruft sich auf dir Erfahrungen der siebziger Jahre; bis Ausführungen des Abg. Traeger könnten bordsirnii dabin führen, daß man eine Frist von mehreren Jabren einführtc, damitdie Verbältniffe der Aktiengeselischaften swb crit klärtenx
,“ 388, wird|an cnommcn, ebenso ohne Debrrttr 5380 betrc end dcn Hande auf Erscheinen, und die ubrigen Bc: stimmungen dieses Abschnitts. " '
Es folgt der Abschnitt ]U: Borientermrnbandcl. Die §§ 45, 46 und die ersten beiden _Absaßr des § 47, welchc handeln vom Brgriff des Börsentermmgeschafts, von 'der Zu: iasang von Waarcn und Wertbpapteren zum Tcrmmhandci un von der Untersagung drs Terminhandels, werden ohm
Debatte angenommen. . , , _
Nach J 47 Abs. 3 smd dic Lieferunqsbcdmgungen fur (He: trcidc, insbesondere die Lieferungöqualitgt, vom Bunchraih festzustellen, und zwar so, daß das zu liefernde Geireidc fur die werke dcs einheimischen (Gebrauchs geeignrr ist. lZZum „ 8, soll bei Getreide und MüZlc-nfabrikaten dic Frslste ung der Lieferfähigkeit vor der Ankün igung dcr Waarc erfolgen. Entgegenstehende Verabrediingen smd nichtig.
Hierzu beantragen die Ab g. Fuchs und Schwarze (Zentr), den dritten Absaß des , 47 zu faffcn: _
.Der börsenmäßigc Terminbandel in (Getreide und Mublen- fabrikaten ist untersa t.“ _ ' . _ '
Abg.Schwarze( sun.): Die meisten Termmgeschaftem (Getrxidc sind reine Spielgescbäfte. Cffsktibe Likferung findet nur statt,Wenn einer einmal nicht rechtzeitig an der Börse realisieren konn_t€. Angebot und Nach- frage bilden bier nicht mehr allein den Preis. Jeder Handler uud Zwischen- händler ist gezwungen, Haussier zu werden, wenn er etwas verdienen will. Dcr börsenmäßige Verkäufer verdient, wenn Ultimo_ das Ge: treibe niedriger siebt als er es verkauft hat. Redner weist daraui bin, daß durch fingierte Verkaufsangebote bei knappen Vorrätben der Schein erweckt werdr, als wenn große Vorrätbr vorhanden wären, um den Preis zu drücken zum Nacht eil für, die Lgndwirtbs ft. Durch die Börsenmanipulationen habe das ubltku_m keinen Bort eil; der Kleinhandri könne von diesen biliigen Prei en wenig Gebrauch machen.
Ein um 43/4 Uhr von den Abgg. Sin er, ])r. Barth fr. Vg.) und ])r. Paasche (nl.)_ gestellter ertagungsanirag
ndct nicht die genügende Unterstußung.
Abg.1)r.Bartb (frs. Pag.): Als Hauptbedenken egen den GÉ' treide-Terminbandel bleibt schließ1ich nur das übrig, da derselbe die Preise drückt. Daß es sich um Spielgescbäfte u. s. w. handelt und alie son tigen Bedenken würden nicht beachtet werden, "wenn der Termin andel den Preis nicht drückte, sondern erhöhen wurde. Dann würden die Agrarier den Terminbandel ebenso, boch schätzen wir den Totalisator. Ihnen allen ist wybl wie mir eine Arbeit des Herrn Profefior Kühn über den_ Termmbandei zu egan en. Ich habe an derselben troß beißen Bemubens nichts Wissens ftli „es entdecken können. Das EJentbümliche ift, diiß zu gleicher Zeit auch eine andere wissenschaftlicbe rbeit von Prczfe or Conrad veröffentlicht wurde welche nachweist, wie oberfiachlicb Professor Kühn e- urtheiit bat. Profe or Conrad führt aus, daß, wenn man laub ?, daß die Berliner örse einseitig i; 13 1381589 zu Ungunf en der Landwirtbschaft spekuliere, man die Ma t einzelner Börsenleute in erade u kindlicher Weise überschäfe. n der eit, wo es keine Berke römittel gab, war es begreif ich, da? der aWann, der Ge- treide exportieren wollte, sich die Waare elber bes Ye und auf La er hielt. Zest aber, wo durch die Entwickelung der erkebrswege die es alte System des Handels iiber den Haufen geworfen ist es fur den Händler, wenn er, die Konkurrenz aushalten will, absolut not!)-
wendig, von den Verkehrßmitteln soweit Gebrauch u machen, daß er die Waare womöglich schon verkauft, bevor er e gekauft hat. Die Hu Farbe für den Terminbandel ist die Festsevung einer Lirfe- rungsqua itäi welche einen gewiseri leicht erkennbaren Durchschnitts- charakter ba n muß. Beim Terminbandei handelt es sich, ebenso wie bei ZZZedern Handel, um ein Kaufgeschafi, bei dem ein Käufer und ein erkäufer vorhanden “ist. Es giebt kein Kaufgeschäft, wo nicht dem Käufer ein Verkaufer gegenübersteht. Wenn Ste (rechts) etwas Anderes annehmen, dann erklärt es sich, daß Sie ein solches Grieß zu stande gebracht baben. Der Nuyen der Börse ist, "daß jeder Verkaufer einen Kaufer findet. (Zuruf des Abg. von Kardorff :dkons.): Reelle Käufer !) Ob wirkli e Waare verkauft wird oder ob der ,pekulative Kauf und Verkauf abgeschlossen werden, ist vollständig gleichgültig. Je mehr Käufer und Verkäufer an einem Player der- einigt sind, desto schwieriger ist eZ, willkürliche Preise herbeizuführen. Wird der Terminhandel in Berlin beseitigt, so würde die Zahl der Verkäufer geringer; es würde einer kapitalkräftigen Hand um so leichter werden, die Preise künstlich zu gestalten. Dadurch würden die kleinen Händler geschädiat. Das sind die Früchte Ihrer Mittel- standspslitik. Die großen Banken haben ja ganz kühl erklärt, daß sie von dem Verbot des Terminbandels die Beseitigung der kleinen Konkurrenten erwarten. Die Mebrbsii des R€ichstags wird den Terminhandel Verbieten; davon wird die deutsche Landwirtbscbaft nicht sterben; aber ich glaube, daß die Zeit bald kommen wird, wo sie wieder nach dem Terminbandel verlangen wird.
Minister für Handel und Gewerbe Freiherr von Verlepsch:
_ Meine Herren! Mit den Ausführungen des Herrn Vorredners stimmen die Verbündeten Regierungen uicht iiberein. (Hört! hört! rechts.) Das geht aus der Thatsache berbor, das; Ihnen die Vorlage grmacht worden ist und daß diese Vorlage in § 46 dem Bundeßratb die Befugniß ertbeilt, den Börsenterminbandel in Waarrn, also auch in Getreide, von Bedingungen abhängig zu machen oder ihn ganz zu verbieten ; aus der Thatsache, daß s olche Bedingungen im Grieß selbst auf- gestellt sind. Das gebt ferner aus dem§ 50 hervor, der bestimmt, daß der Verkäufer in Erfüllungsverzug geräti), Wenn er nach erfolgter Kündigung eine unkontraktliche Wahl [iefcrb auch wenn die Lieferungs- irisi noch nicht abgriaufrn war. Aus diesen Bestimmungen, meine Herren. wcrden Sie erscben müssen, daß die verbündeten Regierungen sicb ÖM Satz angeeignet babrn, der im Bericht der Börsen-Enquöte- Komwisfion entbaiten ifi, und den ich mir gestattrt habe bereits bei der crfirn Lesung anzuführen, das; nämlich
die Formrn, in denen der Handel sicb vollzieht, nur insoweit be-
7lchtigi sind, als sie mit dem Bedürfniffe der Produktion und Kon-
iumtion nicht in Widerspruch sieben. Bereitet der Trrminbandel
i:: brstimmten Waaren de'n bezcicbnebrn Interessen in der That die
fcbwcren Breinirächtigungen, welche dem Terminbande'l zugeschrieben
werden, so ist er bon Bedingungen abhängig zu machen, und wo solche Bedingungen nicht als binreichend anzusehen sind, ist er zu verbieten.
Meine Herren, die verbündeten Regirrungen stehen auf drm “Standpunkte, daß der Tcrminhandel, wie er fich jexzt an der Börse zeigt, ein solcher ist, we'lcher mit den Bedürfnissen der Produktion und Konsumtion in Widerspruch steht. (Bravo! rechts.) Die Verbündeten Regierungen sind aber der Meinung, daß es angängig ist, Bedingungen iür den Terminbandel in Getreide aufzustellen, welche diese Bedenken io weit brseitigen, daß er im übrigen weiter bestehen bleiben kann. Aus diesen Gründen sind, wie gesagt, die bon mir genannten Vorschriften in dad Gcsrß aufgenommen worden ; die wrs entlirhsie Vorschriftist diejenige daß der VundeSratb bringt sein soll, den Tcrminbandel von Be- dingungen abhängig zu machen, eventuell auch ganz zu untersagen.
Mrine Herren, der Herr Vorredner bat die nützliche Seite drs Termin- bandcls beworgcbobrn, die seiner Meinung nach wesentlich darin besteht, daß rr dic großen Prriéscbwankungrn beseitigt, ein stabiles gleich- mäßiges, nur geringen Schroankungen unterworfencs Preißniveau berstkslt. Ob dirsr nützliche Seite des Trrminbandels immer hervor- rritt, erscheint mir doch zwcifeibast. Der Terminbandei, wie er jcyt an der Börse geübt wird, hat doch auch zu Preisschwankungen geführt, die recht auffalirnd sind. Ich erinnere an den viel gcnannten Fal] Cobn-Rosenberg. Meine Herren, der Fall ((John-Rosenberg spirits in eincr Zeit, wo offenbar Tendenz zur Hause an der Börsc vorhanden war. Man nimmt im allgemeinen an, daß der Termin- bandcl in der Lage ist, cini: vorhandene Baisse zu verschärfrn, einc verbandrnc Hauffe noch böbcr zu treiben, und das ist ganz gewiß richtig. Hier aber im Fall? Cobn-Nosenberg grlang es einer Firma, trotz vorhandener Stimmung für Haufic, unter Anwendung von großem Geschick _ Geschick ist vielleicbr nicht der ganz richtige Ausdruck (Heiterkeit) _ eine Baiffe herbeizuführen, die den Preisstand des Roggens an der Berliner Börse gegenüber dem Weltmarktpreis pix»; Zvi] unberbälinißmäßig herunterdrücktc. (Zuruf links.) _Siefragcn: wie lange? Meine Herren, es ist sebr schwer, dieskm Geschäft Cobu- Rosenberg bis auf die leyten Details auf den Grund zu geben, srbr schwer sich klar zu werdrn (1er die Summcn, um die die deutsche Landwirtbschaft dabei geschädigt worden ist. (Sehr richtig!) Nach meiner Meinung liegt der Fal] so, daß es der Firma gelungen ist, etwa 3 Wochen lang den Preis in drr geschilderten Weise herunter- zudrücken.
(Es ist auch ungeheuer schwer zu sagen, auf wie hoch dieser Preis- druck zu veranschlagen ist. Die monatlich von den Aeltcsien der biefigen Kaufmannschaft vorgelegten Nachweisungcn über Roggen- und Weizen- preife auf in- und ausländischen Märkten, Berlin, London, Paris und Amsterdam geben keine zuverlässige Unterlage für ein Urtbeil, weil der Pariser Markt für Roggen überhaupt nicht in Betracht kommt, der Amsterdamer Markt nach meiner Ueberzeugung ganz oder wesent- lich von Berlin abhängig ifi, und weil die Sorten und Typen, die in London gehandelt werden, nicht mit den hier gehandelten durchaus in Uebereinstimmung zu bringen sind. Deshalb ist es ungeheuer schwer zu sagen, auf wie hoch der ausgeübte Preisdruck sick) berechnet- Jmmerbin hat der Roggenpreis von Amsterdam, der Ende Juli 1895 noch über 40 unter dem Berliner Preise stand, dies Verhältniß erst im September wieder erreicht. Es ist also zu konstatieren, daß etwa drei Wochen lang ein solcher nicbt unerheblicher Preisdruck aUSgeübt worden ist.
Meine Herren, es ist auch über die Summen gesprochen worden, über den Schaden, "der durch das erwähnte Geschäft der deutschen Landwirtbscbaft zugefügt worden sei; man hat von 150 bis 200 Millionen gesprochen. Ich glaube, daß das sehr stark übertrieben ift. Auch hier gebe ich ohne weiteres zu: es sind unzuverlässige und nicht sichere Angaben, die ich mache. Aber ich babe mich bemüht, der Sache auf den Grund zu kommen, und ich nehme an, daß der Schaden im höchsten Fall sich auf 3 bis 4 Millionen beziffert. Aber, meine Herren, selbst wenn die Summe nur so groß ist, so liegt die That- sache vor, daß es einer Firma gelungen ist, gegen die Hauffei'iimmuna
an der Berliner Börse eine Baisse zu erzeugen und unzweifelhaft der heimischen Produktion in der Zeit, wo die Landwirtbfchait mit ihren * Produkten auf den Markt kommen muß, unmittrlbar nach der Ernte, einen empfindlichen Schaden zuzufügen.
Meine Herren, diesen Vorgängen ähnlich haben sich andere Vorgänge in früheren Zeiten abgespielt; es sind die eklatantefien, die besprochen und erörtert sind. Ich glaube nicht zweifelhaft sein zu dürfen, daß fich noch eine ganze Reihe weniger besprochener, mehr im Verborgenen ge- bliebener Geschäfte auffinden ließen, aus denen man mit Recht folgern kann, daß die Art, wie der Terminhandel in Getreide ausgex übt worden ist,. namentlich an der Berliner Börse, eine solche ist, welche mit den Interessen der Konsumtion und Produktion sich in Widerspruch seist.
Nun, die Regierungen waren der Meinung, wie die Börsen- Enquöte-Kommission: Der Terminhandel kann “nur unter Bedingungen gestattet werden, die, wie wir hoffen, die Schäden beseitigen oder wenigstens mildern, die sich jeßt zrigen. Die Regierungen waren der Meinung, daß das Festseßen dieser Bedingungen in die Hand des Bundeöratbs zu legen sei, wie- auch die Börsrn-Enquöte-Kommission es vorschlug.
Ihre Kommission hat in zweiter Lesung fill) in einigen Punkten auf einen anderen Standpunkt gestellt, indem sir gewiffe Bedingungen, die wir dem Bundeskath überiaffen wollten, in das Gesetz aufnahm. Ich nehme an, daß die Beschlüffe der Kommission bei den verbündeten Regierungen Annahme finden werden. Die wesentlichste ifi, daß das Getreide vor der Ankündigung auf seine Lieferbarkeit untersucht Werden soli. Ob diese Bestimmung in Verbindung mit denjenigen, die sonst noch in das Gesetz aufgenommen worden sind, namentlich der Be- stimmung bezüglich der Mitwirkung der Jntereffenkreise bei Frfi- seizung der Lieferbarkeit, dazu führen wird, die jeßigen Schädrn absolut zu beseitigen, dafür kann ich alierdiugs die Verantwortung auch nicht übernehmen. (Hört! *höti!) Aber ich habe die Ueberzeugung, daß daneben dem Bundesratb wirksame Waffen in die Hand gegeben sind, um die geschilderten Nachtheiie in Zukunft zu verbessrrn.
Natürlich ist außrr Ziveifel, das;, wenn man den Terminbandei ganz Verbietet, er krincn Schaden mehr bringen kann. (Sehr richtig! und Heiterkeit.) Auf drr andrrrn Seite aber hat man sich doch die Frage vorzulegrn: wird das Verbot des Terminbandels in Getreide nicht auch Nachtbeile, nicht auch recht empfindliche Nachtbeile bringen? Ich kann namens der Verbündeten Regierungen im gegenwärtigen Augenblick nicht sprechen, weil sic sich zu dem Antrag Srbwarze noch nicht schlüssig gemacht haben. Ich kann nur meiner Ueberzeugung dabin Ausdruck geben, und ich glaubs, daß die preußische Staatßregierung diese msine Auffassung theilt ») das; ck im höchsten Grade zweifelhaft ist, ob das absolute Verbot des Terminbandels im Grieß nicht der Landwirtbschaft dkn erbeblichsten Schaden zufügen wird. (Hört! hört! und VCWegung.) Ich bezeichne diese Frage als zweifelhaft; aber die Verantwortung dafür, daß durch das Verbot im Grieß nicht der Landwirtbsckpaft in der That ein rrheb- licher, unbcrcchenbarer Schaden zugefügt wird, diese Verantwvrtung kann meinrr Ueberzeugung nach niemand übernehmen.
Ich will auf die ganze Frage des Nutzens und Schadens des Terminhandels nicht noch einmal eingeben, sie ist soviel erörtert in dcr Enquöte-Kommission, in der Presse, in Versammlungen, daß man wirklich riums Neues nicht mehr beibringen kann. Aber ich glaube, das isi doch unbestritten, daß die Wertb- voliste Skite des Terminbandels die Frage der Versicherung gegen das Rifiko isi. Fällt dicsr Verßcherungßmöglicbkeit weg, so können die Befürchtungen cines brkannten Landwirtbs, des Herrn von Graß- Cianin, rintrcffrn, daß der Handel nicbt mebr mit derselben Bereit- wiiligkrii gerade in der Zsit eintritt, wo die Landwirtbschaft am alicrnotbwendigfien den Verkauf ihrer Waaren braucht (sebr richtig! links), - mindrstens zweifelhaft (Bewegung) - ich glaube, das wird niemand brstreiten können - mindestens zweifelhaft ist die Frage. Es handelt sich um sebr erheb- liche Summen; 300 bis 400 Miliionen Mark sind angegeben worden. Wird der Handrl, wenn der Terminbandel untersagt ist, bereit sein, wie jetzt, gerade in der Zeit, wo die Landwirthschaft der Abnahme des Getreides am nothwendigstrn bedarf, ihr diese Summen zu liefern? Unbedingt muß man sagen: es ist im höchsten Grade zweifelhaft. Und deshalb ist es auch im höchsten Grade bedenklich, im (Ge- seße selbst das Verbot des Terminbandels in Getreide auszusprechen.
Meine Herren, der Bundeßratl) steht, soweit ich sehe, nicht auf drm Standpunkt, daß die Frage des Verbots des Terminbandels nie- mals aufgeworfen wrrdru kann. Ich babe die Ueberzeugung, daß, wenn die Bedingungen, dir jest ins Gesey aufgenommen sind, die der Bundrsrath kraft der ihm übertragenen Befugniß für den Termin- bandel weiter stellen wird, nicht die gehofften Wirkungen haben, und wenn es ganz klar gestellt ist - was meines Erachtens zur Zei! noch nicht der Fall ist _, daß das Verbot des Terminbandels nicht der Landwirtbsckoaft mehr Schaden als Nutzen bringt, - daß dann der Bundeskatb aucb seinerseits nicbt Anstand nehmen wird, das Verbot des T*:rminhandels auSzu- sprechen. Aber im Gcskß das zu thun, das halte ich im höchsten Grade für bedenklich; und diejenigen, auf denen schließlich die Ver- antwortung für das Gesetz ruhen wird, nämlich die Regierungen, müfsen deshalb an Sie die dringende Bitte richten, den Antrag des Herrn Abg. Schwarze nicht anzunehmen.
Darauf wird die weitere Berathung vertagt.
Präiident Freiherr von Buol theilt mit, daß von den Abgg. Auer und Gen. (Soz.) eine Interpellation, betreffend die Verhaftung des Abg. Bueb, eingegangen sei.
Schluß 5*/ Uhr. Nächste Sißun FreitagLUhr. (Börsen- gesch; Jnterpe ationen Meyer und ner.)
Preußischer Landtag-
Herrenhaus. 12. Sihung vom 30. April 1898
Durch Vermittlung des Auswärtigen Amts ist von der unJZrisckxn Regierung eine Einladun zur Millenniumsfeier in udapest e'in egan en. Das rä dium wird der ungari- schen Regierung nk des Hau es für die Einladung uber-
mitteln.
Auf der TagUordnung steht die erste Le-sung ds Lehrerbesolduxxs eseses.
Ober-Biirgerm er?]weigert-Effen vermißt in decAi-sarbeitua der Vorlage die sonst fret] wabnunebmende Sorg alt der Rooienmg be
den Angaben über *die Anzahl der- rer und die
Ausarbeitung von Geseymtwu“ rfen und | aus*eini _, »» Schullaiteri in den Mdtiven. Da beste?? die Beforo'i? ",' auf 270 «bemeffexre Staatsbeitrag für die ltersFulaseni-Q ede stelle falxckp berechnet sei u Un unsten der Gemeinden.
diesen me r forma en Beben en ba e er auch das materielle BedéÉkw,
daß die Städte wahrscheinlich mehr für die AlterSzula en zu „len Haben würden, wenn sie dafür Beiträge an die A terszulagen ' sse erle en mußten, als wenn fie die Alterözulagen direkt an ihre Lebte: _ Fab ten. Dieselbe Erfahrung habe man mit den Ruhegehalt!- kaffen gemacht. Gebranntes Kind scheue das Feuer, bimso Damms oi“, (ions, fsrsZIi-SI. Wenn man die Alterßzulagen auf die breiteren Schultern einer Provinz lege, müsse man auch die sächlichen Schullasten auf diese breiteren Schultern legen. Auf die Ver- faffungsbedenken gegen die Vorla e gebe er nicht ein. _Die Konstruktion der Alterszulagenkaffen Lei eine rein ftaatliche, aber keine Gememdeeinricbtung mehr, diese Vorla e mache damit einen Schritt auf dem Wege zur reinen Staatss ule. Man begründe dieses S stem damit, daß die Gemeinden die alten Lehrer zu lange: im Amt be ieltzsn. Das gebe er zu, es sei aber in erzieblicher Hinsicht durcho aus nicht zu beklagen. Jeder entsinne sich wohl aus seiner Sebul- zeit eines alten Lehrers. von dem man zwar nicht zuviel gelernt babe, zu dem man sich aber doch besonders hingezogen gefühlt habe. Das Gesev regie die Alterßzulaqen rein mechanisch und löse die Lehrpersonen ganz von den Gemeindeorganexi los. Man habe die Alterßzulagen als die Grundpfeiler dieses Geießes bezeichnet, sie seien aber „auch die Grundfebler desselben. Wenn die AlterSzulagekaiien aus- geschieden werden könnten, sei er bereit, für das Gese zu stimmen. Der Finanz-Minister könne ja, wenn dadurch die ebrer etivas schlechter welgkamen, dieselbe Summe, die für dieses Geseß bestimmt ser, dem Ku i_us-Minister überweisen zur Verwendung an die Lehrer, „Erhalten Sie uns die Freude an unserer Volksschule!“
Graf von Zisten-Scbwerin: Das aligemeine Verlangen geht nach einemaligemrinrn Schulgsse , mit der Flickarbeit mußeinmal ein Ende gemacht werirn. Materia zu einem Schulgsseß ist genug vorhanden. Mir ift der (Hefeßentwurf unannebmbar, weil er die Lasten der Schulunterbaltungspstickptigen erhöht und in den ver- sehiedrnen Theilen der Monarchie ganz verschieden wirkt. Das GrundLeb-ait von 900 „ji für einen „Zweiten Lehrer von vielleicht 24 Ja ren gebi weit über das Bedür niß hinaus. Wer garantiert uns dafur, daß dann nicht die jungen Lehrer kommen und sagen: nun wollexi wir beirathen, gebt uns dazu noch eine Zulage. Die Benachtbetlizzung der Städte isi bedauerlich, aber kein Unrecht; bisher sind die St dte vom Staat bevorzugt worden, 0an daß sicb jemand dadurch beschwert gefühlt hat, Ich beantrage die Uebrrwriiung der Vorlage an eine Kommisfion yon 15 Mitgliedern.
Ober-Bürgrrmeister Zrlle-Berlin: Auf die Verfaffungsbedenken gehe ich mcht em. Ich kann nicht für das Grieß stimmen, nicht nur aus den “Gründen des errn Zweigert, sondern auch aus anderen Bedenken. Auf ein mors es Fundament soll hier ein neues Stock- werk geseßt werden, das doch bald wieder ins Schwanken kommen kann, Kaum hat man sich aus ein neues Geseß eingerichtet, so wird es wieder abgeändert, die Lehrer werden durch das Gessi; den Lokal- scbuibebbrden entfremdet. Mein Hauptbedenken richtet ich gegen den § 27 (Staatsbeitrag). Der Entwurf ändert in einscbne dender Weise die Verhältnisse, welche durcb die Gefeye von 1888 und “1889 ge- schaffen find. Berlin hat auf (Grund disser Gese e die Gehälter erhöht und darf damit jrtzt nicht mehr zurück, der 27 nimmt ihr aber die Mittel dazu. Die Stadt Berlin hat nicht nur die gesammten 900000 ck., die ihr durch die Grsrße von 1888/89 zufielen, 'zur Auf- besserung dsc Lehrer verwandt, sondern selbst noch 500000 «ck aus eigenen Mitteln dazu gegeben, und nun nimmt ihr der Staat die Zuschüsse. Die Regierung hat sich ans die Zustimmung einiger rheini- schkr Bürgermeister brrufen, aber die „Kölnische Zritun “ _fcbreibt, daß die Stadte fich beraubt fühlen könnten und das Örfubl des Unrechts haben müßten. Diesrs Gefühl wird in den Städten wach bleiben. Man weist auf die Ueberweisung der Realsieucrn an die Ge- meinden bin, die Steuerreform bat Berlin 14 Millionen Ueberwei- sungen gebracht, aber 18 Millionen Ausfaii. Die Sozialdemokratie sagt: Wir leben bon Euren Fehlern. Dieses Gesetz wird auch zu den Geseßen der Neuzeit gehören, wclche Hunderte befriedigen und Tausende zu unzufriedencn Staatsbürgern machen.
Minister der geistlichen ?c. Angelegenheiten Or. Bosse:
Ich bin dem Herrn Grafen bon Zietcn-Scbwrrin sehr dankbar, daß er beantragt hat, die Vorlage über die wir uns jeßt unterhalten, an eine Kommission zu überweisen. Ich kann diesen Antrag ebenso namens der Regierung wie persönlich als Mitglied dieses hoben Hauses nur auf das wärmste empfehlen. Meine Herren, ich müßte ja meine Ohren künstlich verschließen, wenn ich nicht aus den Worten des Herrn Grafen von Ziet-en-Scbwerin und noch mehr aus denen der beiden anderen Herren Vorredner bätte berausbören onen, daß der Geseßentwurf, um den ck sich bier handelt, auf recht große, schwere und ernste Bedenken bci einrm großen Theil der Mitglieder dieses bobrn Hauses gestoßen ist. Ich glaube, das; is sckwrr sein wird, beute bei der generellen Besprechung die einzelnen Punkte, um dir es sich dabei handelt, erschöpfend zu behandeln. Ich glaube, das wird Zeit sein, wenn wir in der Kommission in die Tiefen der Sachs bineinfteigen. Dann wird es unsere Aufgabe sein, soweit es in unseren Kräften steht, diese und jene Bedenken zu wider- legen. Ich will deshalb nur auf einzelne" bervorragende Punkte, die mir aufgcfaiirn find, bier ringeben.
Herr Gra?“ Zieten-Schwerin batte gemeint, bei der Auveinander- setzung zwischen dem kirchlichen und dem Schulvermögen, wie sie § 4 der Vorlage Vorfiebt, müßten doch die kirchlichen Behörden ganz gleichmäßig mitzusprechen haben. Ich unterschreibe das vollständig, und wenn Hcrr Graf Zieten-Scbwerin die Güte haben will, und sich die ursprüngliche Regierungsvorlage ansehen, so wird er finden, das; dort jede AuSeinauderseßung, jede Entscheidung auch von ein'er Verständigung mit den kirchlichen Behörden abhängig gemacht war. Die konservative Partei des Abgeordneten- bauses hat es aber für richtiger gehalten, dirse Auzeiuander- sevung überhaupt aus diesem Geseh berauözunebmen. Wenn Siesiib die jetzige Fassung des § 4 ansehen, die das Abgeordnetenhaus an- genommen bat, so werden Sie finden, daß über die Frage, was kirch- liches Vermögen und was Schulvermögen ist, in diesem Geseß kein Wort gesagt ist. Das bleibt im voarn Maße brim Alten, und de!- balb war eine Zuziebung der Kirchenbebörden hier gar nicht anm- bringen, selbst wenn man es gewollt hätte. Ich würde der Leßde gewesen sein, der widersprochen hätte, wenn irgendwie bier die Mösiiib- keit gegeben wäre, kirchliche Rechte zu verleßen.
' Der Herr Graf von Zieten-Schwerin hat gesagt, die Wirkung des Gescßes in Bezug auf einzelne Schullaften würde wobl in ver- schiedenen Gemeinden eine recht verschiedene sein, je nach dem pro- viazielicn Rechte, das in den einzelnen Distrikten unseres Vaterlandev gilt. Ich will nicht leugnen, daß die Möglichkeit besteht, daß bier und da auch einmal eine verschiedene Wirkung eintreten könnte, wie- wohl ich mir einen einzelnen Fall nicht konstruieren kau an der Hand der Bestimmungen der Vorlage, wir ße aus dem Abgeordnetenhause hervorgegangen ist. Aber, meineHmea, '»;_ deffen bin ich aan: gewiß, daß in einem Punkte“ da] Gesc! *, ' _ mäßig wirken wird, nämlich es wird'die drückendße Noth dé“! die diese] Geiss zu einem .Nvthgeseß' gemacht hat *- diese!“