' [ um ersten Mal an dieser Stäite in Scene ging. Mit Rücksicht auf
dhe großen Schw1erigkeiten, die eine ührung des Werks dar ietet, war die Darstellung als eine wohlge ungene zu bezxichn'en, troßdem nicbt ve chwie an werden darf, daß die Tragödie aux der der antiken n ebil eten ühne und mit der wunderbaren Mu “xk Mendelssohn's wei stimmungsvoller wirkt, als in dieser spärlichen äußere Mittel bean pruehenden Form. rau Clara Meyer feffelte wiederum durch die nmuth ihrer Crsche nung und ihre edle VortragSart, welche mehr die weichen Stellen der Dichtung zu rechtem Ausdruck brachte, als die herben und heroischen. Durchaus im Sinne der Dichtung war err Pateßg als Kreon, rühmenswerth waren MY die Leistungen der errewW nterßein und YgUen (Sprecher), Ba Haemon) und Pauly-Teiréfias. soibie die dér Stimmung wohl ange- paßte Rede des Boten (Herr roböse). Ueber die Musik Weingart- ner's ist nicht viel zu sFen: e beschränkt sich an das nothWendigste Maß und begleitet im anzen nur melodramatis die Handlung.
Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich verlieh, wie „W. T. B." meldet, dem Kom onisten Johannes Brahms das Ehrenzeichen für Kunst und Wi enschaft.
Maunigfaltiges. .
Am heuti en Ta e sind "nfundzwanzig Jahre seit dem nkrafttreten 2er VetFaffung Fs Deuts en Rei s verstossen. ür den „Reichs- und Staats-Anze ger“ er an dem- elben Ta e des ahres 1871 aus_ der Vereinigung mit dem
älteren „_ reußi chen Staats-An etger“ hervorging, hat der
heuti e 4. Mai 1896 sonach die edeutung eines Erinnerungs- und ubilänmstages der sich den anderen, wichtigeren Gedenk- tagen aus ]ener großen Zeit bescheiden anreiht.
Von dem Zentral-Comité der deutschen Vereine vom Rothen Kreuz werden wir um Aufnahme der folgenden Mit- jheilung ersucht: Es ist leider unmöglich, dix zahlreich an dasselbe Helau enden Bitten um Gewährung von Eintrittskarten zu der am ., ai tattfindenden Gedenkfeier der deutuhen freiwilli en Kriegskran enpflege zu berücksichtigen. Die Plaßvertheilung at auf Grund des nur beschränkt vorhandenen Raumes und im Verhältniß ur Zahl und zur Bedeutung der in Frage kommenden Organ sationen, wie 212 im Kriegsjahre bestanden aben und wie e heute bestehen, stattge unden. Wenn es Zick) auch hierbei nur um ertretungen durch einzelne Persönlichkeiten andeln kann, so ist andererseits der berechtigte Wunsch aller derÉenigen Personen, welche im Jahre 1870/71 in irgend einem Verhältni u der Thätigkeit der fraiwilligen Krieaskrankenpflege in Deutschland geitanden haben, an der GZZWeier theilzunebmen, selbstverständlich bedauerlicherweise un- er r.
Der ArbeitSausschuß der Deutsch en quonial-Ausstellung, bestehend aus den Herren Graf von Schweinitz, von Beck und Rechts- anwalt Imberg, hatte am Sonnabend eine Anzahl von Freunden und
örderern der kolonialen Sache und andere Ehrengäste zu einem Er- ffnungs-Festmahl eladen, das 111 den Räumen des Haupt- restaurants dieser Sonder- usstellung stattfand. Der jetzt vorherrschen- den Kühle der Witterung wegen waren die Eingeborenen unserer Kolonien in den ihnen zugewiesenen , geheizten Wohnräumen untergebra t, sodaß von denselben nichts zu sehen war; es.mu da er ein freundlicherer Himmel abgewartet werden, ehe 11er diese öhne des schwarzen Erdtheils Näheres berichtet werden kann. Etwa um 6 Uhr versammelten sich die Festgäste in dem Saal, in welchem wegen Hinzunahme der bsiden angrenzenden Veranden für die Tgfelarrgngements ebenfalls eine sehr kühle Temperatur hcrrschte. Ntcht6dextoweniger aber war die Stimmung eine gehobene. An der uptta*'e1 hatten fol ende Herren Play genommen: Seine Hoheit der zog Johann Albre t von Mecklenburg-Schwerin, der Staatssekretär
des Innern, Staats-Minister Dr. von Boetticher, der Direktor im'Aus- wärtigen Amt 1)r. Kayser, Seine Durchlaucht der Prinz von Aren- berg, VorfiFender der Kolonial-Gesellschaft, der Reichstags-Abgeordnete Graf von rnim, der Unter-Staatssekretär im Staats-Ministerium Humbert, der Unter-Staatssekretär im Reichsamt des Innern Rothe, der mecklenburgische Gesandte von Oerßen, der württsmbergische Ge- sandte Freiherr von Varnbüler, General-Lieutcnant Teichmann von Logisckpau, General-Lieutenant Kleinow, General von Drigalski Yafcha, Oberst Lieber, der Gonderneur von Kamerun Iesco von * uttkamer. erner waren anwesend die Afrikarcisenden Lieutenant Dr. Hans Payer, Schleifer, Paul Staudinger und Eugen Wolff. Der ArbeitSansschuß der Gewerhe-AusfteUung war durch den Geheimen Kommerzien-Ralh L. M. Goldberger und den Baumeister und Landtags-Ahgeordneten Felisch vertreten. - Bald nach
Beginn der Tafel erhob sich Seine Hoheit der rzox um nach längerer, wohldurchdathter Rede das Hoch auf Seine ajest i den Kaiser als den mächtigen Beschüßer des Friedens und der riedensarbeit außzubringen. Zehn weitere Redner kamen im Ver- auf des Abends noch zum Wort; es toasteten: Graf 'von Schweinitz auf Seine oheit den Herzog, dieser auf den ArbeitSausschuß der Kolonial-Aus tellun , Herr von Beck auf den Ehren-Präsidenten der Kolonial-GeßllWat Fürsten zu Hohenlobe-Langenburg, der Direktor imAuSwärttJen Amt Dr. Kayser auf die Förderer der Kolonialpolitik im Bundeßrab und im Reichstage, der Geheime Ober-Negierungs- Rath Simon auf den Fürsten von BiSmarck, der Rechtöanwalt Im- berg' auf den Arbeitöausschuß der Berliner Gewerbe-Ausnellung, der Kammerherr Major von Trotha auf “die deutschen Kos'onien. Dr. Hans Meyer auf die Kolonisatoren, „Eugen Wolff zum Gedächtniß der Verstorbenen, Oberst Lieber auf die Deutschen im Auslande.
Wie der Arbeits-Ausschuß der Berliner Gewerbe-Aus- stellung mittheilt, nimmt die Montierung der Maschinen zur Er- zeugung des elektrischen Lichts ihren Fortgang, sodaß sich der Kreis der Beleuchtung auf dem Aussteüungsgebie't von Tag zu Tag er- weitern dürfte.
Infolge der eingetretenen kühlen und regnerischen Witterun ist das für morgen, den 5. Mai, angekündigte große Künstlerfe t in „“Alt-Berlin“, wie uns der Fest-Ausschuß mittbeilt, Vers oben worden. - An den Ausschuß sind, wie wir weiter er ahren, zahlreiche Bitten um Eintrittskarten zu ermäßigten Preiken gerichtet worden. Es ist demsélben- edoch-zu seinem Bedauern unmögl ck, diesen Bitten zu entsprechen. ebrigens Werden die Inhaber der 20 Mark-Karten durch die zahlreichen schönen Darbietungen reichlich befriedigt werden. Auch verspricht die Tombola Beiträge der hervor- ragendsten Künsiler und viele andere Ueberraschungen.
In der alten „Urania ' in der InValidenstra e 57/62 wird morgen Herr Franz Goerke einen Projektionsvortrag 1": er Bornholm, illustriert durch photographische Aufnahmen der von Touristen wegen ihrer Naturschönheiten so viel besuchten Insel, halten.
Wer im oologischen Garten das schöne neue Vogelhaus durchmandert, ollte nicht versäumen, dem darin befindlichen le ten Glaskäfig der Mittelreihe seine Aufmerksamkeit zu schenken, we er eine ganze Schaar der nied1ichsten Vertreter des Papageiengeschle ts birgt. Lusti treiben sich die „Vögelehen in dem geräumtgen Be- hälter um er, trippeln eifrig die Zweige entlang oder siZen, ärtlicb an einandergefchmiegt, zu Zweien am Rande eines estloches, _ in das sie eiligst beim Nahen eines Beschauers verschwwden, um dann neugierig daraus die Köpfchen hervorzustrecken; oft huschen sie auch geschickt durch das Gestrüpp und Reisig. Aber hoch oben im Käfig hängen Test mit den Kletterfüßen an dem Drahtgijter angehackt, den Kop na unten gerichtet, regungslos drei bis vier der kleinen kaum einen perling an Größe übertreffenden Gesellen, ganz nach Art der Fledermäuse. Dieser ei enthüm1ichen Ruhestellung verdanken sie nun auch ihren Namen: . ledermauspapa eien“. Sie bewvhnen Süd-Asien und Neu- Guinea, treiben sich sZgarenwei e in den Kokosplantagen und lichten Wäldern umher und nahren si von Früchten und Beeren. Wahr- scheinlich lebt überall, von Ceylon bis Guinea, in jedem fauniftischen Gebiet, auf jeder größeren Insel oder Inselgruppe nur ein ganz bestimmter Fledermauspapagei; wenigstens wrffen wir dies sicher von den indischen Ländern. In unserem Zoologischen Garten leben augenblicklich zwei dieser merkwürdigen Vögel: das Blaukrönchen ([401'10111118 oder 801371115 ZÜJulug), mit blauer Scheitelmitfe, grünem Körper und rothen: Kropsfieck, ist in Hinterindien und auf den Sunda-Inseln zu Hause; die zweite Art stammt von Ceylsn, beißt wohl auch Blumenpapagei (0013-1118 jnäjaa) und zeichnet fick) durck) rothe Färbung am Kopf aus. - Seit Sonnabend voriger Woche, haben die regelmäßigen Wochentags-Dovpclkonzerte im Zoologischen Garten begonnen. -- Die Ausgabe der Iahrks- Abonnements findet nach wie vor an allen Garteneingängen statt. Der Preis beträgt 15 «14 für die erste, WW für jede weitere Person des gleichen Hausstandes.
Am 26. April wurde in Südtirol die 651x111 lauge Val Su ana - Bahn eröffnet, jene Bahn, welche hsstimmt ist, in ihrer ForFLZunq auf italienischem Boden (Tezze-Baffano) Trient auf dem kürzesten Bahnweg mit VénediZ? zu verbinden. Wenig ist in den nördlichen Ländern bisher Vom ' al Sugana bekannt; hald aber wird
der Ruf seltenér 1andschaftlicherSchönhcith und sehenswerther Vahn- _
bauobjekte sich weiter Verbreiten und zahlreiche Besucher anlockkn, um- somehr, als die großartigsten Bauten und wildromantischsten Land-
sibaftsbilder am
Nur 9 km beträgt aber die Bahn hat auf ihrem
Anfanß'deé Bahn zwischen Trient und éergine liegen. ie Luftlinie zwischen diesen be den Punkten,
Wege eine Höhendifferenz von 272 m
zu bewältigen; sie überseßt das Etschthal auf zwei Viadukten von zu-
sammen 122
Oeffnungen und gewinnt hierauf in mehreren Win-
dungen zwischen Nord und Süd durch Schluchten und Tunnels, über
Viadukte und Brücken die angegebene Höhe.
ist im Verla italienischer Sp
Karten auSgestatteter „ Val
. Zur Eröffnungsfeier ge von Lutsch 111 Wien. in deutscher und rache ein mit zahlreichen Illustrationen sowie mei Sugana-Führer“ erschienen (Preis
30 Kr.), welcher alle wünschenSWerthen Aufschlüsse über die tech-
nischen und land darbietet.
Potsdam klubs .Vinet
einse enden orkanartigen Windes auf der Havel zw schen d Tornow. Drei der Insaffen ertranken.
schaftlichen Sehenswürdigkeiten der neuen Bahnlinie
, 4. Mai. Ein Vierer d Ls Potsdamer Ruder- a' kenterte gestern Nachmittag infolße des plößlich
_“ Templin Einer rettete sich durch
Schwimmen, ein zweiter hielt sich am Boot fest und konnte von
einem andern Boot gerettet werden.
figer Stadt. D
Die Ertrunkenen sind aus bis- ie Geretteten wurden nach Templin gebraeht.
Kiel. Von dem s. Zt. von dem Deutschen Reich zumBau des
Kaiser Wilhelm Stadt Kiel den
S ch 1 e s w i H a 1 [1 e n wird die Be estigung Steindecken und griff“ genommen
Kanals erivorbenen Gute Projensdorf hat die sudlichen, rund 200 118 großen Theil angekauft.
9“. Mit den Arbeiten zum S uva der in diesem Iahre bdgonnen, und zwar w rd zunächst der Ufer der Haüig Oland durch Buhnen und der Damm von dem Festlande nacb Oland in An- werden. Auch mit der Umwandlung dcr bisher noch
durch Strohstickung unterhaltenen Deiche auf Pellworm ist in diesem
Jahre begonnen
-Altbna. sellschaft hat "lfte und am
wvrden.
Die Hamburg-Altonaer-Pferdebahn-Ge- am 26. Januar den elektrischen Betrieb zur 7. Marz voll eröffnet. -- Die Pläne des Elbe-
rave-Kanals haben öffentkich außgelegen, und es md ur Er-
örterung der zahlreich eingegangenen Einwendun en
gehalten Worden.
erm ne ab:
Der eigentliche Bau wird vor onat Juni 1). Is.
nicht beginnen können.
Helgoland. Das hi
wärtig zu einem
ae alte Konversationshaus wird gcgen- Nordsee- Wuseum umgebauj.
„Aachen.„ In Malmedy hat fich eine Akticngesellschaft zur Herrichtung einer Gas- und Wasserleitung gebildet, welche gleichzeitig die bessernAuSnußung der dortigen Mineralquellen in die Hand nehmen WLÜ.
Dresden,
2. Mai. Heute Vormittag um 10 Uhr fand hier-
selbst in dcr Kuppelhalle des neuen Ausstellungspalastes die Eröff- nung der 11. Internationalen Gartenbau-Ausstellung statt. Dem feierlichen Akt wohnten Ihre Majestäten der König
und die Königi
n, sowie Ihre Köni lichenHoheiten der Prinz Georg,
der Prinz Johann Georg mit Gema [in und die Prinzessin Mathilde nebst Gefolge bei.
B u d w ei 5 , infolge starker R find streckenrveise
Paris, 2. Mai.
2. Mai. egengüsse in raschem Steigen begriffen. überschwemmt.
Dic Maltsch und die Moldau sind Die Ufer
In Fives heiLillc ist in einen Spinnerei
ein umfangreicher B r an d außgebrochen.
Madrid,
sch w (1 r m e gemeldet.
3. Mai. Aus Afrika wcrden Heuschrecken- In de'r Provinz Malaga héfürchtet man
große Verheerungen.
Genf, 3. Mai. Das Zentral-Comit-T der hiefigcn Landks- ausstellung richtete an die Comiiés der Ausstküungcn zu Berlin und Budapest Begrüßungstslegramme, in welchen diesen Ausstellungen ein 1301181“ Erfolg gewünscht wird. Bcide Comité-s
sandten herzliche
Antworttelegrammxé.
(Foriseßung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweitcn
Beilage,)
.wkd
37 mm Regen.
beobachtet.
Stationen. Wetter.
Temperatur in 9 Celsius
Deutschland ist bei durchschnittlich fxiichen Winden das Wetter andauernd kalt. Im Nordwesten heiter, im übrigen trübe und regnerisch. München meldet Gestern und Vorgestern wurden in Südskandinavien und Umgegend vielfach Nordlichter
& Uhr.
Bar auf 0Gr u. d.Meeressp, red in 2111111111 5 0 C. = 40 R.
halb bed. heiter wolkenlos wokkenlos Re en wo enlos bedeckt wolkenlos
Belmullet. . Aberdeen . . Lhriftibansund open a en. Stockbolkin . tJJatndYb ' . e er g. MoSkau . . . 771
775 . 771 . . . 772
ylt ..... 770 Hamburg . . 769 inemünde 765 Neufabrivaffer 760 Memel . . . 759
ns . . . . 770 finster. . . 769 Kaylßruhe . . 765 Wiesbaden , 767 Yünchxn . ZZZ emmß . . Berlin. . . . 764 Wien . . . . 760 Brxslau . . . 760
Ile d'Aix . . 768 NO Ni . ' . . 760 Tri??? . . . . 760 1 wolkig 15 1) Böig. 7) Gestern Nebel. 3) Nachts Regen. *) Gestern Reizen. fanks18 Uhr. Uebersicht der Witterung.
Die barometrische Depression welche aestern über Galizien lag, ist nordwärts nach der deutschrussischen Grenze Hort esschritten und veranlaßt an der deutschen Küstevie fa tarke nördliche Winde, während der Luft-
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wolkenlos Regi SUT Max wolkenlos bedeckß) Regen?) bedeckt wolkenlos wolkenlos bedeckt wolkenlos Regen")
egen bedeckt4) Regen Regen bedeckt wolkig 11
und Gretel.
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Anfang 711 Uhr.
ÖM SWO'WBPWd-öw »WQUWPUS
theilung : in 5 Aufzügen.
* "*
druck über Notd-Europa etwas abgenommen hat. Der meine Tochter. Mittwoch: König Heinrich.
höchste Luftdruck, 775 mw, liegt über Irland. In
Königliche §chausptele. Dienstag: Opern- haus. 115. Vorsteüung. Carmen. Oper in 4 Akten der er als (Ga t. von Geor es Bizet. Text von Henry Meilhac und g f Ludovic Zalévy, nach einer Novelle des Prosper Mérimée. Tanz Von Emil Graeh. setzt vom Ober-Regisseur Kapellmeister Weingartner.
Schauspielhaus. 121. Vorstellunkz. Die Nibe- lungen. Ein deutsches Trauerspiel n 3 riedrich Hebbel. In Scene gesetzt vom Ober- Gruhe, Dekoratide Einrichtung kontrakt.
Friedkllh - WilhelmUÜdttsrhes Theater. Chauffeestraße 25-26.
großartiger Ausstattung an
Requisiten: Der
vom Ober-Inspektor Brandt. Abtheilung: Der gehörute Siegfried. in1Aufzug. Zweite Abtheilung" Sicgsricbs Tod.
Ein Trauerspiel in 5 Aufzügen. Anfang 71) Uhr. Mittwoch: Opernhaus. 116. Vorsicuung. Hänsel Kostümen Märchenspiel in 3 Bildern von HU “
es Tanzbild, rei nach von Emil Graeb.
Schauspielhaus. lungen. Ein deutsches Trauerspiel in 3 Abtheilungen leider don Friedrich Hebbel. Zweiter Abend. Dritte Ab- ' Kriemhilds Rache, Anfang 7é Uhr.
Theater.
berger, als Gast.
In Scene, ge- Residenz - Theater. Teßlaff.
Anfang 7? Uhr.
Abtheilungen Bknno Jacobson. Anfang 8
Erster Abend. Erste Vorspiel
Dienstag: Mit Dekorationsn und
ilhelm ufik von Adolf Steinmann.
122. Vorsteüung. Die Nibe-
n Scene gese 1 von Iulius Mittwoch nnd folgende Tage:
Ein Trauerspiel
sik von Antoine Banés. In
Mittwoch: Tata-Toto. Donnerstag: Tata-Toto.
Anfang 711 Uhr.
Inlkus Frißskbe- Dienstag:
Donnerstag: Der verlorene Sohn. (l'outaut proajßuo.) - Ick heirathe meine Tochter.
Wessing - Theater. Dienstag: Waldmeister von Johann Strauß, rnit Frau Julie Kovaczy- Deutsche S eewart e. ?arczag und Eduard Steinberger als Gast. Anfang
Mittwoch: Waldmeister von Johann Strauß, mit Frau Iulie Kopaczy-Karczag und Eduard Stein-
Donnerstag: Waldmeister von Johann Strauß, mit Frau Julie Kopaczy-Karczag und Eduard Stein-
Direktion:
Dirigent: Lautenburg. Dienstag: Fernand's E ekoutrakt.
(1111 111 a la patio.) Schwank n 3 Akten
von Georges Feydcau, übersexßh und bearbeitet von r.
Mittwoch und folgende Tage: Fernaud's Ehe-
Engelbert Humperdinck. Text von Adelheid Wette. MYUZYYY*WUFFYY"9F3F9§UFZFSYUZLFZJ
“"V “"m“?" “" Brem“ R“ M"“- ban' Louis Herrmann wit theilweiscr Benußun i
, . g ener WWK Yauff- Idee des Mark Twain. Musik von Louis Roth. rißschc. Dirigent: Kapellmei cr Winné. An ang 71 Uhr. Der Hunger-
ULULS Theater. Schiffbauerdamm 4a. / 5. Dienstag: Tata-Toto. Vaudeville in 3 Akten von
. „ Victor Leon und . ell, na Vilhaud und Bartz. Deutsches Theater. Dienstag. Nora. An M F Z ck SM gest tvon
ittwoch: Lump a civ a g abnudus. KMP LKYFnburg. Kapellmeister: Gustav anda.
- Donnerstag: Die Weber.
Berliner Theater. Dienstag: Der verlorene
Sohn. (l'euraot proajsuo.) -- Ich heirathe Theater Unter den Qnden. Direktion:
Die Chausonnette.
Sigmund
Operette in 3 Aufzügen von Victor Leon und
R. v. Waldberg. Mufik von Rudolf “Hellinger.
In Scene geseßt vom Obcr-Regisseux Herrn stein.
7DLiräibent: Hcrr Kapellmeister Winnz. fang r.
Adolph Ernu-Theater. Die'nstag: Das Lotte Berlin. Große Ausstattungs-Gesangsxoffe 3 Akten von Leon Treptow und Ed. Iaco son, Kuplets und Quodlihets von Gustav Görß. Mufik yon Gustav Steffens. In Scene geseßt von Adolph Ernst. 2. Akt: Alt-Berlin. Anfang 71 Uhx. Mittwoch: Das flotte Berlin.
FamtlteU-Nachrtchten. Verlobt: rl. Margarete Moeller mit rn. Regierun s-' ffeffor und Prem-Lieut. d. R; riy Kuntze (5 erlin-Belzig). - Elisabeth Freiin und Herrin Von Werthern mit Hrn. Oberst und Xlügel - Ad utanten 21. von Palézieux, gen. Falconnet Beichlin en-Wetmar). “ Verehelicht: «Hr. ec.-Lieut. Carl von Klencke mit Ella Freiin von Tol] (Oldenburg). Geboren: Ein Sohn: Hrn.. Albert von Ruville (Charlottenburg). - Eins Tochter: Hrn. RegierunJS*Assessor Ur. Behrend Lands- berg a. W.). - Hrn. Pren1.-Lieut. von gen. von der Osten (Demmin). , Gestorben: Frl. Bertha von Hugo [Wiesbaden), -- Frl. Agnes von Kleist-Duhherow (Wiesbaden). --« Verw. Fr. General Elise Von Bojanowsh, geb. von Reyhkr (Frankfurt a. O.). - Fr. Luike von Maassen, geb. von Mumm (Wiesbadens). -* Verw. r. Ober-Stabßarzt Clqra Dufterho , ' eb. Sieinletn (Berlin). - Hr. Regierungs-Baumez ter Alfred zur Mlgede (Berlin). - Hr.Prem.-Lieut. a. D. Ernst von Alemann (Elmen), - Hr. Ka- sernen-Inspektor Gerhard Jung (Breslau).
Verantwortlicher Redakteur: S i e m e n r 0 th in Berlin.
Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. Druck der Norddeutschen Bu druckerei und Verlags- Anstalt Berlin ZW., Wi elmstraße Nr. 32, Acht Beilagen (einschließlich Börsen-Beilage).
anten,
(8201)
, zum Deutschen Reichs-A
M 106.
» Erste, Beilage
nzeiger und Königlich Prenszischen Staats-Anzeiger. ? - ' [Z
Berlin, Montag, den 4. Mai'
Königreich Preußen.
Konzessions-Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb einer Nebeneisenbahn von Lübben über Uckro und Alt- etzberg nach7alkenberg durch die Niederlausißer Ei enbahn-Gese [schaft.
Wir W i l h e l m . von Gottes Gnaden König von Preußen 2c,
_ Nachdem von dem Comité, welches sich zur Gründung einer Aktiengesellschaft unter der Firma: .Niederlausißer Eisenbahn-Geseü- schaft" gebildet hat, darauf angetragen Worden ist, dieser Gesellschaft die Konzession zum Bau und Betriebe einer für den Betrieb mittels Dampfkraft und für die Beförderung von Personen und Gütern im öffentlichen Verkehre bestimmten, den Bestimmungen der Bahn- ordnung für die Nebeneifenbahnen Deujschlands unterworfenen Eijen- bahn von Lübben über Uckro und 'Uli-Herzberg nach Falkenberl? zu ertheilen, wollen Wir diese Konzession sowie das Recht zur Entzie ung und Beschränkung des Grundeigenthums nach Maßgabe der gese lichen Bsstimmungen unter den nachstehenden Bedingungen hierdurch ert eilen.
[.
Dic Gesenschaft bildet fich unter der Firma: „Niederlausitzer Eisenbakn-Gesellschaft' und nimmt ihr Domizil und den Siß ihrer Verwaltung in Berlin oder unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten an einem anderen, an der Bahn gelegenen Orte.
Die Gesellschaft ist den bestehenden, wie den_ künftig ergebenden Reichs- und LandeSgeseßen ohne weiteres unterworfen.
11.
Das zur plan- und anschlagömäßi en Vollendung und AuSrüstung der Bahn erforderliche Anlagekapita wird auf den Betrag von 5 319 000 „FQ festgesetzt. '
Der Nennbetrag der von der Gesellschaft auszugehendkn Aktien darf den Betrag des festgesetzten Anlagekapitals nicht übersteigen.
Das Aktienkapital ist baar und voll einzuzahlkn und lediglich zur vlan- und anschlagSmäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn zu derivenden.
Die Aktikn dürfen erst nach der BetriebSkröffnung der Bahn ausgeaeben wkrden.
Den Aktionären kann nach der voücn Leistung des Nennhetrages der Aktie'n bis zum Ablaufs desjenigen Kalenderhnlhjahres, in welchem der Betrieb der Bahn eröffnet wird, jedenfalls. aber nicht über das- jenige Kalenderhalbjahr hinaus, in welchem die im Artikel 17111 Nr.3 festgeseßte Baufrist abläuft, fordert die erübriqten Mittel solches zu- lassen, die kaährung von Bauzinsen his zu ZF % des Nennwerths ihrer Aktien zugésichert werden. 111
Die gesammte Leitung der Bau- ,und Betriebsverwaltung ist einem Vorstande zu ühertragcn, ive1cher die Gesellschaft mit den geses- 1ichen Befugnissen und Verpflichtungen des Vorstandxs einer Aktien- geseUschaft vertritt und. für die (Geschäftsführung, insoweit dieselbe der staatlichen Beaufsichtigung untkrliegt, der Anffichtsbehörde ver- antworilich ist.
Die Wahl des Vorstandes oder, faÜs derselbe aus mehreren
sonen bestehen soll, die Wyhl des Vorsi enden und der technischkn A Zi Liedcr bedarf der Bestatigung des kinisteks der öffentlichcn
r s en.
Die Geschäft§ordnun für'den Vorstand unterliegt der (Genehmi- gung dcs Ministers der ößentlichen Arbeiten.
Sofern dis oberste Betriebsleitung nicht durch dsn Vorstand selbst erfolgt, finden. dic- vorstehenden Bestimmungen auch auf die Wahl und die Geschäftsordnung des odér der obersten Betriebsleiter Anwendung. 117
Die Mitglieder des AufÉchtSraths und dks Vorstands, sowie sämmtliche Beamten der Gese schaft müffen Angehörige des Deutschen Reichs sein und, soweit nicht vom Ministeér dsr öffentlichen Arbeiten AUSnahmen zugelassen werden, imsInland ihren Wohnfiß haben.
Die Staatsregierung ist berechti t, fich in den FäÜen, wo sie das staatliche Interesse für betheiligt eraZptet, bei den Versammlungen und den Verhandlungen des Aufsichtöraths und der Generalversammlung der Aktionäre durch einen Kommissar vertreten zu lassen. Um die Aus- übung dieses Rechts zu ermöglichen, ist der Regierung von allen diesen Versammlungen und Zusammenkünften rechtzeitig Unter Vorlage einer die Vollständige Angabe der BerathungSgegenstände snihaltendkn Tageßordnung Anzeige zu machen. _
Der Minister der öffentlichen Arbeiten istberechtigt, tn den Fällen, in welchen er es für nöthig erachtet, die Berufung außerordentlicher Generalversammlungen zu Verlanqzn.
[.
21112 die juristische Persönlichkeit der Eisenbahn-Geseufchaft, welcher die in Rede stehende Konzession als ein an ihre erson gebundenes Recht ertheilt ist, abändernden Beschlüsse der Gesc schaft, überhaupt alle Abänderungen ihres GesellsckpaftSVertrags, welche nach dem in dieser Hinsicht lediglich und aklein entscheidenden Ermessen der StaatSregierung den Voraussetzungen nicht entsprechen, unter denen die Konzession ertheilt ift, erlangen nur durch die Genehmigung der Staatßregierun Gülti keit.
Die Gesc schaft at alle ihren Geseüschaftsvertra betreffenden Generalversammlungsbeschlüsse, bevor sie diese beim andelsgericht zur Eintra ung anmeldet, der Staatßregierung mit dem Anfrage auf die vorbeze chnete Pxüfung und Bestätigun? vorzulegen und die Ent- Zckxeidfnng der Staatöregierung dcr Anme dung beim Handelsgericht eizu ngen.
Insbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesellschaft, welche die Uebernahme des Betriebs auf anderen Eisenbahnen, die Uehertragung des Betriebs der eigenen Bahn an andere, die Auflösung der Gesel]- schaft oder die Verschmelzung mit einer anderen Gesellschaft aus- sprechen oder durch welche sonst die Bahnanla e oder deren Betrieb an gege en werden sol], zu ihrer Gültigkeit der5 estätigung der König- 11 Staatsregierung.
Diese Bestatigung ist an:!) zur Aufhebung derjenigen Beschlüsse früherer Generalversammlungen erforderlich, welche vo Staat ge- nehmigt waren. .
711. ür den Bau und Betrieb der Bahn sind die Vahnordnung für die 5.1 ebeneisenbabnen Deutschlands vom 5. Juli 1892 (veröffentlicht in Nr. 36 des „Reichs-Geseßblatts" von 1892 S. 764) und die dazu er ehenden ergänzenden und abändernden Besiimmungen (ver [. § 55 dakielbsj) maßgebend. Die Spu'rchliXe1 der Bahn soll 1,435 m etragen.
Für den Bau insbesondere e(Zelten „folßende Bestimmungen:
1) Der Staatöregierung bl bt vorbe alten: die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durch- f hrung durch alle Zwischenpunkte, die B_ immung der Zahl und der Lage der Stationen, die Fe" ellung der Entwürfe aller für den Betrieb der Bahn befiimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen, sowie die lung der Eniwürfe für die Betriebömittel und ihrer
zah .
Dem Staa: bleibt für alle durch die Ausführung der genehmi ten Entwürfe bedingten Benachtheiligun en Eines Eigenthums oder se ner sonstigen Rechte der AUE??? au 9 ständige Entschädi ung nach ch: abe der geseßlichm nmumgen gegen den Konzes onar vor-
e en.
2) Der Konzesfionar hat allen Anordnun en, welche wegen polizei- licher Beaufsichtigung der beim Bahnbau eschästigten Arbeiter ge- troffen werden mögen, nachzukommen.
. 3) Die Vollendung und Inbe'triebnahme der Bahn muß längstens binnen „zwei Jahren und drei Monatkn nach Eintragung der Gessi]- chaft in das Handelöregister in Gemäßheit des nachstehenden rtikels )(7111 erfolzen. " .
Füx die Vorlage der ausführlichen Bauentwürfe sowie Tür die Inangriffnahme, die Fortführung. die Vollendung und In etrieb- nahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können Vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festÉesesst werden. , 4) ür den Fall, daß der Konzessionar mit der rfüllung der ihm bezuglich des Bahnhaues obliegenden Verpflichtun en. insbesondere der rechtzeitiYn plan- und anschlagßmäßigen Ausfü rung und Aus- rüstung der * ahn in Verzug kommen sollte, ist er zur Zahlung einer Verzugsftrafe von 50/9 des auf 5 31900024 festgeseßten Baukapitals mit der Ma gabe verpflichtet, daß die Entscheidung dgrüber, ob und bis zu welchem etrage dic Vsrzuasstrafe als yekfallen anzuiehen ist, mit Aus- schluß des Rechtsweges dem Minister der öffentlichen Arbeiten zusteht.
Zur SichersteUung dieser Verpflichtungen hat der Konzesfionar bei der General-Staatskaffe den Bstrag von 265 950 „44, in Worten: .Zweihundert fünf und sechzigtansend neunhundert und fünfzig Mark“, haar oder in preußischen Staats- oder vom Staat gewährleisteten Werthvapieren oder in inländischen Eisenbahn-Prioritäts-Obligationen _ unter Bercchnun aller dieskr Wsrthpapiere nach dem Kurswerth - nebst den no nicht fäkligen Zinsscheinen und Zinsschein- Anivsisungen zu hinterlegen und in gerichtlicher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zum Pfande zu bestellen, daß dem Minister der öffentlichen ?lrbsiten die Befugnis; zusteht, durch VerivendunZZoder Veräußerung der Verpfändeten Werkhpapiere zum jeweiligen örsenkurse die derfaüenen Strafbeträge einzuziehen. -- Die Rückgabe der zur Kaution etwa gehörigen Zinsscheine erfolgt in deren Verfallterminen, kann jedoch Von dem bezeichneten Minister untersa t werden, wenn nach seinem a11ein maßgebenden Urtheile der Konses wnar den Bau Verzögern sollte. Auch ist der bezeichnete Minister ermachtigt, nach Maßgabe des ortschritts des Baues und der Aquüstun der Bahn einen entspre enden Theil der Kaution schon Vor vö iger Vollendung des Baues und d.“! Außrüsiung der Bahn zurückgeben zu lassen.
5) Falls die oben festgesetzte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgeseßten besonderen Baufristén nicht innegehaltkn wird, kann nicht nur die bezéichnete Verzugsstrafe eingezogen, sondern auch die ertheilte Konzession durch landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im § 21 des Geseßes Vom 3. November 1838 vorbehaltkne Vsrsteigerung der vorhandenen BahnanlaZen eingéleitet werden. Sofern die StaatSregierung von dem Vor ehalt der Versteigerung der Bahnanlagen“ Gebrauch zu ma Ln beabsichtigt, sol! jsdoch die Zurückna me» der Konzession nicht Vor blanf der in dem angezogenkn § 21 festgeseßten Schlußfrist erfolgen.
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Für den Betrieb indbesondere «lien folgende Bestimmungen:
1) Die e_itsteüung und die A änderun des Fahrplans erfolgt unter dkn na folgenden Beschränkungen dur die staatliche Aufsichts- behörde. Der Konzessionar soll nicht verpflichtzt skin, zur Vkrmittelung des Personenverkehrs mehr als zwei WaJenklaffen in die Züge einzu- stellen. Auch so[[ derselbe, so lange die Bahn nach dem hierfür allein maßgebenden Crmeßen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur ört- licher Bedeutung is , nicht angehalten werden können, mehr als zwei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtun zu fahren. Die Feststellung des Fahrplans dsrjenigen Züge, ive! e der Kon- zessionar freiwiilig über die Zahl 2 hinaus fahren la t, wird bei Wahrung der dahnpolizeilichen Vorschriften dem Erms en des Kon- zessionars überlaffen. „
2) Für die ersten füanahre nach dem auf die Eröffnung der Bahn folgenden 1. Januar bleibt dam Konzesfionar die Bestimmung der Yreise sowohl für den Personen- als für den Gütermkrkehr überlassen.
ür die Folgezeit unterliegt die Feststellung und die Abänderung des Tarifs der Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde. In Betreff des GüterVErkehrs werden jedoch nach Ablauf jenes fünfjähri en Zeit- raums, so lange die Bahn nach dem hierfür allein entf eidenden Ermessen der Aufsichtsbehörde Vorwiegend von nur örtlicher Bedeutung ist, wiederkehrend von fünf zu fünf Jahren Höchsttarifsäße für die einzelnen Güterklaffen unter Berückfichtigung der finan- ziern Lage des Untérnehmms Von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt. Dem Unternehmer bleibt überlassen, nach Maß- gabe der reichs- und landesgeseßlichen Vorschriften innerhalb der Grenzsn dieser Höchstsäße die Säße für die Tartfklaffen nach ei enem Ermeffen festzuskyen und Erhöhungen wie Ermäßigungen der arif- klaffensäße ohne die Zustimmung der Aufsichtsbehörde vorzunehmen.
Auch ist der Konzessionar verpflichtx't, das jeweili auf den preußischen Staatsbahnen bestehende Tarifsystem anzune men und hinsichtlich der Einrichtung direkter Tarife die für die Preußischen Staatsbahnen jeweilig bestehenden aZHemeinen Grundsäße zu be ol en, wenn und soweit solches von dem inister der öffentlichen Arbeiten für erforderlich erachtet wird. ,
3) Der Konzessionar hat mit der Eröffnung des Betriebs der
anzen Bahn einen Erneuerungsfonds und neben dem in den
ertikeln 2391) und 1851) des Handelögese buchs in der Faffung des Gefcßes, betreffend die Kommanditgeseus aften auf Aktien und die Aktiengeseasckzaften, vom 18. Juli 1884 (R.-G 'Bl. S. 123 .) vor- eschriebenen Reservefonds (Bilanz -Resexvefond5) einen pezial- Zieservefonds nach den bestehenden Normativbestimmun en und dem zur Ausführung der leyteren unter Genehmigung des inisters der öffentlichen Arbeiten aufzustellendxn, Von Zeit zu Zeit der Prüfung zu unterziehenden Regulative zu bilden.
Der Erneuc-rungs- und der Spezial-Reservefonds find sowohl von einander, als auch von anderen Fonds der Gesellscha t Fettennt zu halten.
DerErneuerungsfonds dientzurVestrettungder otenderregeimä ig wiedetkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Betriebömxtte.
In den Erneusrungsfonds fliYen: " '
a. der Erlös aus den entspre enden ab'gangigen _Materialien;
1). eine den Betriekßeinnahmen alljahrltch zu _entnehmende Rück- lage, deren Höhe durch das Regulativ festgefeyt wrxd;
0. die Zinsen des Erneuerungsfonds. _
Der Spezial-Neservefonds dient zur Bestreitung von solchen durch außergewöhnliche Elementar-Ereignisse und größere Unfälle hervor- gerufenen Außgaben, welcbe erforderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der der Bestimmung des Unternehmens ent- sprechenden Weise erfolgen kann.
In den Spezial-Reservefonds ießen:
s.. der Betrag der nach dem esellschaftsvertrag verfallenen, nicbt abgehobenen Dividenden und Zinsen; _ .
1). eine im Regulativ festzuseßende, alljahrlich den Beirieböem- nahmen zu entnehmende Rüxkla e;
0. die Zinsen des Speztal- eservefondfö.
Erreicht der S ezial-Reservefonds die Sum_me von 75 000 „kü, so können mit Gene migung des Ministers der offentlichen Arbeiten die Rücklagen o lange unterbleiben, als der Fonds nicht um eine volle Jahres lage wieder vermindert ist.
Die Werthpapiere welcbe ur zinstragenden Anlage der ver- einna mten und nicht ofort zur erwendungh gelangenden Beträge zu bescha en sind, werden durch das Regulativ estimmt.
L ßt der Ueberschuß eines Jahres die Deckung der Rücklagen nun Erneuerungs- oder Spezial-Reservefonds nicht oder nicht voll-
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ftändi zu, so ist das Fehlende aus den Ueberschüffen des oder der fo en- den etriebsjahre zu entnehmen. Abweickpuxxilgen hiervon nd mit ,'e- nehmigung des Ministers der öffentli en rbeiten zuläs g. ür die Rücklagen geht der Erneuerungsfoxxs em Spezial-Reservefon s vor.
Der Konzesfionar ist verpflichtet: ,
s.. seine Betriebßrechnun nach den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlaffenden Vors riften einzurichten, der Re ierun zu der von le terer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Bett eböre nunss- abschlu einzureichen und seine Kassenbücher Vorzulegen;
1). der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum vom Anfang April jeden Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Reck;- nungsjahr zu Grunde zu le en;
0, die von den Aufs * tsbehörden zu statistischen Zwecken für nöthig erachteten Nachweisun en, owie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und den ufsi tsbehörden in den von ihnen fest- gesetzten Fristen einzureichkn.
Ul. Der Konzessionar ist vervxlichtet, hinfichtlich der Veseßun der _Subaltern- und Unterbeamtentellen mit Militäranwärtern, in oweit jie das 40. Lehenßjahr noch, nicht zurückgelegt haben, die für die StaatsEisenhahnderrvaltung in dieser Beziehung -- und insbesondere bezüglich der Ermittelung der Militäranwärter -- bestehenden und noch ergehenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.
Für seine Beamten hat der Konzessionar auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten nach Maßgabe der Grundsäße, welche bis zum Erlaß des Geseßes, betreffend die Pensionierung der unmittelbaren StaatSbeamten 2c., vom 27. März 1872 ür die Staats- eisenbabnen bestanden haben, für seine Arbeiter na Ma gabe der je t und künftig für die Staatsbahnenjbestehcnden Grundsäße enfions-,
ittwen- und Unterstüyun skaffen einzurichten und zu denselben die erforderlichen Zuschüsse zu eisten.FU
Die Verpflichtungen des Konzesfionars zu Leistungen für die Zwecke des Postdienstes re eln fich nach dem Eisenbahn-Postgesetze vom 20. Dezember 1875 ( , eichs-Geseßblatt" für 1875 S. 318) und den dazu ?ehörigen Voüzugsbestimmungen, jedoch mit der Erleichterung, daß für de Zeit bis zum Ablauf von acht Jahren vom Bsginne des auf die BetriebSeröffnnng folgendsn Kalenderjahres an Stelle der Art. 2, 3 und 4 des (Gesetzes die im Erlasse des Reichskanzlers vom 28. Mai 1879 („Zentralblatt für das Deutsche Reich“, S. 380) ge- troffenen Bestimmungen treten. ,
Sofern innerhalb des Vorhezerchneien Zeitraums in den Ver- hältniffen der Bahn infolge von Erweiterungen des Unternehmens oder durch den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Gründen eine AenderunÉ eintretén sollte, durch Welche nach der Ent- scheidung der obersten eichs-Auffichtsbxhörde die Bahn die Eigen- schaft als Nebeneisenbahn Verliert, tritt das Eisenbahn-Postgeseß mit den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen ohne Einschränkung in Anwendung.
)(]11.
Der Konzesfionar ist verpflichtet, sich den bezüglich der Leistun en für militärische Zwecke bereits erlassenen oder künftig für die Ei en- bahnen im Deutschen Reich ergebenden geseßlicben und regle- mentarischsn Bestimmungen zu [YYJMÜM'
Der Telegraphenverwaltung gegenüber hat der Konzesfionar die- jenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die preußischen Staatsbahnen jeweilig gelten. Z
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Andsren Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahn mittels Zweigbahnen, als die Mitbenußung der Bahn ganz oder theilweise gegen zu vereinbarende, nöthigenfalls vom Minister der öffent- lichen Arbeiten festzuseßende FraÉT/Zjoder Vahngeldsäße vorbehalten.
Nach “Eröffnung des Betriebs ist der Konzesfionar zur Aenderung und Erweiterung der Bahnanlcxgen, sowie zur Vermehrung der Gleife auf den Bahnhöfen und der srxien Strecke verpflichtet, sofern und sorveit der Minister der öffentlichen Arbeiten solches im Verkehrs- intereffe oder im Interesse der Betriebsficherheit oder im Interesse der LandeSvertheidigung für Erforderlich erachtet. Soweit diese An- forderungen ledigkich im Interesse der LandeSVertheidigung erfolgen, sind die desfaüsigen Kosten dem Konzessionen zu erstatten, wenn nicht im Wege dex Gesetzgebung andere, für den Konzesfionar alsdann maß- gebende Bestimmungen (Vergl. Artikel ]) etroffen werden. Im übrigen faÜen die betreffenden Kosten deYsanzeßsionar zur Last.
Sollten nach dem Ernie en des Ministers der öffentlichen Arbeiten oder der obersten Reichs-Au sichtsbehörde die Voraussetzungen weg- fal1en, unter denen auf die Bahn bei ihrer Konzessionierung die An- wendung der thnordnung für die Nebeneifenbahnen Deuts lands für statthaft erklari ist (vergl. Artikel )(11 am Schluß), so it der Konze fionar vxrpfluhtkt, auf Erforderndes bezeichneten Ministers die bauli en Einrichtungen und den Betrieb der Bahn nach Ma abe der für Haupteisenbahnen bestehenden Bestimmungen den desfa gen Anordnungen des Ministers entsyrechend umzuändern. Kommt der Konzessionar dieser Verpflichtun innerhalb der ihm dieserhalb gesehten Frist nicht nach, so hat er au? Verlangen der StaatSregierunq das
igenthum der Bahn nebst allem ubehör gegen Gewährung der in Nr. 4 unter a, b und 0 des 42 des Eisenbahngese es vom 3. November 1838 bezeichneten Entschadigung, mindestens a er egen Zahlung dss auf den Bau der Bahn verwendeten Anlagekapita an den Staat oder einen von der Staatßregieruug zu bezeichnenden Dritten abzutreten. )(7111
Die Aushändigun einer Ausfertigung dieser Konzessionöurkunde an das eingangs bezei nete Gründungßcomité, sowie ihre Veröffent- lichung in Gemäßheit des Gesetzes vom 10. Avril1872 („Ges - Samml.“ S. 357) erfolgt erst, nachdem der Staatßregierunq der m den Konzesfionsbedingungen in volle Uebereinstimmung xu sehende Gesells aftsvettrag vorgele t und diese Uebereinstimmung nachgewiesen ist, na dem ferner die Hinterlegung der unter Art. 7111 4 vor- geschriebenen Kaution und e fändungsurkunde stattgefunden hat, und nachdem endlich die Geseüschat rechtzeitig und rechthültig errichtet ist.
In [ terer Beziehung wird bestimmt, da binnen einer von heute ab zu bete )nenden fechömonatigen Ausschluß i die Eintragung jenes von der StaatSregierung als mit der Konze ion übereinstimmend be- fundenen Gesellschaftödertrags in das Hande Sregister bewirkt Werden muß, zu welchem Zweck dem Handengericht eine beglaubigte Abschrift der Konzes onöurkunde und die Erklärung der Staatöregierung g- lich Jer ebeteinstimmung vom Gründungöcomité vorzulecßen _ „ .
ird die']: Eintragung binnen der vorbezeichneten Frist ni therbei- geführt, so it die gegenwärtig ertheilte Konzession ohne weitem erloxckpen li1n welchem FaÜe jedoch die hinterlegte Kaution zurücksesébkn wer en :) . „
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und - beigedrucktem Königlichen Infiegel.
Gegeben Neues Palais, den 25. November 1895.
. 8. Wil elm R.. FüXt-xuxßobenlohe. b
B 1 s M1 "x"" Béliitticher' ei v r . que . e en. Fr meroonnsaret vf)?! Yeheslendorff.
Bosse. iberr Marschall von BiebkrY'e-Fjöller, FM" "9" Hammerstein. szonstéu