1896 / 107 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 05 May 1896 18:00:01 GMT) scan diff

»Blöße zu decken suche, wohnt 'der Re,;ierung wirklich nicht bei; “Dazu läge bier auch gar keine Veranlaffung vor.

Der Herr Abg. Lenzmann hat zwar mit großer Entschiedenheit Behauptet, der Art. 31 der Reichsverfaffung sei verleßt. Aber alle Deduktionen, die er hier vorgenommen hat, bezogen sicb nicht auf (Art. 31 der Reichsverfassung, sondern auf die Verlesung einzelner Bestimmungen der Strafprozeßordnung, und der Herr Abgeordnete ist da in den Fehler verfallen, vor welchem ich schon vorhin das Robe Haus zu warnen mir erlaubte, daß man nicht die beiden Fragen, .die hier in Beirgcht kommen und die eine ganz verschiedene Behandlung verlangen , verwechseln mdge, die Fragen nämlich: liegen die Voraussetzungen des Art. 31 der Verfaffung vor und liegen “die Vorausseßungen vor, nach Welchen auf Grund der Strafprozeßordnung die Staatöanwalt-

schaft einzutreten berechtigt war. Die erste Frage zu prüfen, sind Sie auf Grund der Verfaffung befugt und irßi in der Lage. Die zweite Frage zu prüfen, dazu fehlt Ihnen, meine Herren, augenblicklich das vollständige Material, und wenn Sie dennoch in eine Prüfung der Frage eintreten wollten, so würden Sie nach meiner Meinung auf Grund ungenügender ibatsächlicber Unterlagen vorgeben, und würden überdies vorgehen, ohne die Würdigung des Sachverhalts durch die zuständigen Instanzen abzuwarten. Das ist der Fehler, den ich dem Herrn Abg. Lenzmann vorwerfe. '

Ich muß aber, da er nach der Seite der Strafprozeß- ordnung einige Ausführungen gemacht hat, die geeignet sind, die hier in Betracht kommenden Beamten zu belasten, und die ferner geeignet find, auf den Standpunkt der Regierung ein falsches Licht zu werfen, doch einige seiner Behauptungen bier, noch kurz beleuchten.

Der Herr Abgeordnete hat ausführlich dargelegt, daß keines der vier Delikte, die hier in Frage kommen könnten und bezüglich deren der Vertreter der Regierung, wie er sagte, es dahingestellt geiaffen

babe, welches die Veranlassung der Verhaftung sei, daß bezüglich aller vier Delikte die V orausseßungen nicht vorgelegen hätten, die die Verhaftung rechtfertigen. Ich habe nach dieser Richtung, wenn ich mich recht erinnere, mich vollständig klar angesprochen; ich habe gesagt: in der Thatsache, daß der Herr Abg.Vueb die mit Beschlag belegten Sachen der Gewalt der zuständigen Behörde entzog, liegt die Verletzung des § 137 des Strafgeseßbuchs. Ich habe mich nur auf diese Straftbat berufen, um die Verhaftung zu. begründen, und es konnte nach dieser Richtung, glaube ich, bei dem Herrn Abg. Lenzmann gar kein Zweifel bestehen.

Der Herr Abgeordnete sagt: ja, Wenn alles Uebrige auch richtig wäre, in dieser Beseitigung der Druckschriften liegt doch keine Ver- dunkelung des Tbatbestandes, und eine solche Verdunkelung sei die Vorausseßung, wenn der Beamte mit der Beschlagnahme vorzugehen beabsichtigt. Meine Herren, von Verdunkelung spricht das Geseß nicht; das Geseß sagt im § 112 der Strafpronßordnung folgender- maßen:

Wenn Thatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, daß ,der Tbäter Spuren der That vernichten wolle, das ist also einer der Gründe, aus denen der Staatsanwalt berechtigt ifi, die Verhaftung zu veranlassen, wenn Thatsachen vorliegen, nach welcher der Tbäter Spuren der That bei Seite zu schaffen, ver- dächtig ist.

Nun, meine Herren, Was hat der Herr Abg. Bueb bier be- * seitigt? Er bat die BaUen bei Seite geschafft, die von der

Staatßanwaltsrbaft mit Beschlag belegt worden Waren. Sind denn diese Balien, die vorhrr in der Wohnung waren und später nicht mehr, keine Spuren der That? Ick) meine, dieser Wortlaut des Geseßes, den der Herr Abgeordnete Lenzmann nicht an- geführt hatte, hat die Staatéanwaltschafi durchaus zu ihrem Vor- gehen berechtigt.

Der Herr Abgeordnete sagt dann: Eine Beschlagnahme ist nicht erfolgt, der Herr Abg. Bueb bestreitet, daß irgend eine dahin gebende Aeußerung von seiten der die Beschlagnahme voliziebenden Beamten erfolgt sei, das Wort des Herrn Abg. Bueb siehe ihm höher als die Aussage der Polizeibeamten. Er hat dann einige Ausführungen über die Haltung der elsaß-lotbtingiscben Beamten hinzugefügt, die nach meiner Meinung nicht zur Sache gehören, die ich daher nicht weiter erörtern will, die ich aber als nicht berechtigt zurückwäse.

Nun, meine Herren, der Herr Abg. Bush hat, wie der Herr Abg. Lenzmann und der Herr_Jnterpellant gesagt haben, bestritten, daß eine Beschlagnahme erfolgt ist. Ich will die Ueberzeugung des Herrn Buch von der Richtigkeit seiner Angabe durchaus nicht bean- ftanden; er kann sich ja indessen doch geirrt haben. Mir liegt das amtliche Protokoll vor, welches nicht von einem Beamten in Straß- burg, wie “der Herr Abg. Lenzmann sagte, sondern von dem aus- führenden Polizeibeamten und nicht an einem späteren Tage, sondern am Lb., am Tage der Beschlagnahme niedergescbrieben worden ist. Darin heißt es:

Es werden bei Herrn Buch zirka 16000 Exemplare „Zur

Gemeinderatbswabl“ beschlagnahmt mit der Unterschrift des Beamten. Nun, diese seine amtliche schrift- liche Erklärung hat der Beamte am Tage der Beschlagnahme der zuständigen Behörde vorgelegt, und er hat gleichzeitig, wie die Behörde berichtet, mündlich erklärt, daß die Beschlagnahme vollzogen worden sei. Solchen Umständen gegenüber unternimmt der Herr Abgeordnete zu behaupten, diese Angaben seien durchaus unglaubwürdig. Er glaubt nur dem Herrn Abg. Bueb. Nun ist ja möglich, daß Herr Bush irrthiimlich meint, die Beschlagnahme sei nicht vollzogen. Ick lasse das dahingestellt; ich will die WabrbeitSliebe des Herrn Bueb durchaus nicht in Zweifel ziehen, solche Jrrtbümer sind denkbar. Aber angesichts der mündlichen, an demselben Tage erfolgten Erklärung des Beamten, angesichts dieser schriftlichen Feststellung der Thatsache, daß die Beschlagnahme erfolgt ist, glaube ich, kann biaigerweise der Régierung nicbt zugemutbet werden, die Sache irgendwie in Zweifel zu sieben. (Zuruf bei den Sozialdemokraten.) - Ich habe nur gesprochen von der Beschlagnahme der Ballen, die in-der Wohnung des Herrn Abg. Bueb sicb befunden haben, von dem Brache dieser Beschlagnahme und von der Erklärung des Polizei- beamten, daß er diese Beschlagnahme vollzogen babe _ weiter babe *ich nichts gesagt.

Der Herr Abg. Lemmann hat dann weiter gesagt: es ist ja keine ordnungsmäßige Beschlagnabme vollzogen worden, die Erklärung allein, es "werde das und das mit Beschlag belegt, genüge nicht, es müsse ein'? ausdrückliche Form dazu kommen, und diese Form sei durch das Cesky vorgeschrieben, sie sei aber hier nicht beobachtet worden. Meine Herren, die Strafprozeßordnuna bat, allerdings nicht als

mibedingt verpiliMend, sondern als initruktion'eu, um VeuveXsölungeu zu verhüten, vorgesehen, daß der Regel nach eine Aufzeichnung stattfinden soll. Aber wenn der Herr Abg. Lenzmann über diese Bestimmungen binweg- auf die sich zu berufen er selbst nicht gewagt hat, sich auf ein Erkenntniß des Reichégericbis beruft, wonach un- bedingt eine solche Bezeichnung nothwendig sei, so muß ich die Richtig- keit dieser seiner Bezugnahme befireiten. Mir liegt ein Erkenntniß des Reictherichis vom Vierten Strafsenat vom 12. Juni 1888 vor, in dem ausdrücklich in den Gründen anerkannt wird, daß es einer der-. artigen Bezeichnung nicht bedarf, um die Beschlagnahme rechtögültig zu machen, sondern, daß es nur zweifelfrei festgestellt sein müsse, daß die Absicht des ausführenden Beamten dahin gehe, die Beschlagnahme vorzunehmen.

Dies ist geschehen, und deshalb ist der Herr Abgeordnete nicht berechtigt, die Vollziehung der Beschlagnahme zu bezweifeln.

Der Herr Abgeordnete hat gesagt: „man erkennt, daß die Be- schlagnahme nicht stattgefunden hat, daraus, daß die Polizei nicht die richterliche Bestäiigung nacbgesucht hat“. Ob die Beschlagnahme aufrecht erhalten ist, weiß ich nicht. Nach dieser Richtung bin habe ich Erörterungen nicht voraussehen können, aber diese Annahme des Herrn Ab- geordneten ist wieder juristisch nicht zutreffend. In dem vorliegenden Falle bedurfte es der richterlichen Bestätigung nicht, denn die Beschlag- nabme war vollzogen mit Zustimmung und in Anwesenheit des Eigen- tbümers der Sache _ die schriftliche Erklärung liegt vor _, und nach § 98 der Strafprozeßordnung ist der Staatßanwalt in diesem Falle nicht gehalten, dieBestätigung des Richters nachzusuchen. Aus der fraglichen Thatsache kann also Herr Lenzmann auch nichts herleiten.

Der Herr Abgeordnete fragt: Weshalb wurde Bueb wieder frei- gelaffen? Das zeigt uns auch, daß man nur die Absicht batte, aus anderen Gründen die Verhaftung Vorzunehmen, aber nicht aus der Rücksicht, die ich hier vorgetragen habe. Die Sache ist sehr einfach: der Grund der Verhaftung war, daß Thatsachen vorlagen, die die Annahme rechtfertigen, Herr Bueb würde Spuren der That beseitigen. Nachdem diese Besorgnis; dadurch erledigt war, daß das verschwundene Material wieder in die Hand der Polizei gelangt war, lag natürlich keine Veranlassung mehr vor, die Verhaftung aufrecht zu erhalten. Im Gegentbeil, die StaatSanwaltscbaft war Verpflichtet, den Verbasteten wieder freizulaffen. Also auch daraus ist nach meiner Meinung nichts bsrzuleiten.

Ick) führe das Alles nur an, um Ihnen zu zeigen, wie doch die so sicher vorgetragenen Ausführungen des Herrn Abg. Lcnzmann auch eine Beleuchtung von anderer Seite zulassen, und wie mißlich es ist, in einer Frage, die _ ich wiederhole das _ zunächst der Beurthei- lung der Instanzaufsickyisbebörde unterzogen werden muß, jeyt unter Präjudizierung dieses Urtbeils hier im Hause ein Urtbeil zu fällen. ch meinerseits lehne es ab, ein abschließendes Urtbeil über die Sache auszusprccben; ob die Beamten in Einzelheiten nicht korrekt gehandelt haben, das lasse ich dahingestellt; ich kann es von hier aus nicht würdigen. Ist es der Fall, dann wird zweifellos von seiten der Aufsichtsbehörde die im Geseß vorgesehene Remedur eintreten. Jeb habe aber bis jest keine Veranlassung, eine Meinung gegen die bethéiligicn Beamten außzusprechen. Ich bin im Gegentbeil noch immer der Ansicht _ auch nach Allem, was hier Vorgebracbt isi _, daß in der Sache vorgegangen ist unter vollem Respekt gegen die Geseße und unter Beobachtung der Vorschriften, die die Beamten zu beobachten hatten. Und wenn Herr Lcnzmann es für nötbig hielt, birr an die Regierungen noch den Appell zu richten, sie soliten für die Beobachtung der Geseße doch Sorge tragen und gerade in Elsaß-Lotbringen nicht ein schlechtes Beispiel aufkommsn lassen, indem sie über die Versehen der Beamten so leicht hinweggeben, so bestreite ich ihm die Berechtigung zu diesem Appell. Wir find ver- pflichtet und auch gewillt, die Gesetze aufrecht zu erhalten, und wenn Herr Lenzmann zu einem Appel] Wegen Achtung der Gesetze auf Grund des vorliegenden Materials sicb veranlaßt sehen Wollte, so wäre der Appell nach meiner Meinung richtiger an die Adresse des Herrn Abg. Bueb gerichtet gewésen.

Abg. Dr. Lieber (Zentr.): Wir woÜen die dem Reichstag verliehene Immunität nicht um ein Iota verkümmern lassen; derin daa 1'65 aZjbur, 138er aum proximug aräsb. Der Staatssekretar hält sich bezüglich der Beschlagnahme an die Berichte der Behörden, aber nach unseren Erfahrungen kann er uns nicht zumutben , dai; wir ihm obne weiteres folgen. Mindestens müssen wir sagen: 1101111 usb. Die Verfaffung ist mindestens mittelbar verleizt worden. Die er- baftun muß an sich gerechtfertigt werden. luchtverdacht liegt nicht vor. & so te die Möglichkeit vorliegen, da die Spuren der That Verwiscbt würden. Herr Bush hat sick) als Verfgffer und Verbreitet des Wablflugblatis bekannt; nach diesem Zugestandni war es nicht mehr möglich, die Spuren der That z'u verwischen. ie Verhaftung war geseßwidrig und dabei: einem Reichstags-Abgeordneten egen- über Eine VerfaffungSverle ung. Wir müssen unker leb aftes Bedauern und unseren ideriprucb aussprechen. Ich wundere mich, daß Herr Lenzmann den zweiten Theil der Interpellation so an verworfen hat. Soll denn der Reichsta? über die Verhütung Jünxti er Fälle der VerfassungSverleßung garn cbts Lagen? Mit den Einze regierungen haben wir nicht zu Verhandeln; w r haben als ein- zigen, verantwortlichen Beamten den Reichskanzler vor uns, der ver- anlaffen mu , daß die Beamten der Einzelstaaten bestraft werden. Das muß i ausdrücklich gegenüber der Antwort des Staatssekretärs feststellen. Der Leßtere hat gemeint, es fehle dem Reichstag das Material zur Beurtheilung der Frage; ich hätte erwartet, daß er wenigstens dem Reichstag das Material in Aussicht gestellt hatte; ich behalte mir mit meinen Freunden das weitere in dieser Sache vor.

Abg. Rickert (fr. VLF): Ich schließe mich dem Vorredner an; der Reichsta darf sich ei der Erklarung des Staatssekretär? nicht beruhigen. Hie Stelle des Flu blattes iiber die Armuth, die eine Schande fei, soll ein strafbares ergeben enthalten. Das Volk wird

das nicht verstehen.

Abg. Freiherr von Stumm (Rp.): Die Verf_a ung muß allen Abgeordneten egenüber beobachtet werden. :Für m: ist die Fuge der Beschlagna me entscheidend. Wenn die ussagx des Herrn ueb dem amtlichen Bericht ent egenstebt, dann kannt diesem leßteren gegeniiber keine andere Dariitellung anerkennen, selbt wenn -sie von einem Reichßtagßabgeordneten aus cbt. Die schriftliche Erklärun _eines vereideten Beamten ist von grö erer Bedeutun als die _Er arun_g eines Beibeiligten. Man hätte also zunächst (: warten mussen, wie dieses Mißverständniß sich aufklärt. Wenn die Sache von allen juristischen Tifteleien und jurißiiscben Motiven loögelösi wird, so sieht sie so: Das Flugblatt ist be chlagnabmt worden, und nach wenigen Stunden sind die beÉblagnabmten Ballen verschwunden. Darin liegt eine Beseitigung der puren. Ob das Vorgehen der Polizei und Staats- anwaltschaft zweckmäßig War, das it eine andere rage. Wenn ein Nicht-Reichöiags-Abgeordneter auf rund dieser T atumsiände hätte verhaftet werden können warum soll ein ReichstagsoAbgeordneier frei außgebm? Es ist als die Aufgabe des Reichstages biiiFesteUt worden, seine Würde zu wahren. 111 äubjo ist das richtig. ber in Bezug auf die Befolgiung der Ge eve sollten die Reichstags-Abgeordneten dem Volke mt einem guéen Bei viele voraMben. Wenn Herr Lenzmann die Beleidigung des Rei stags mit ajesiätsbeleidigungen

li ; denn das Straf es buch ellt die beiden in neiZt gleich; an die monarcbiscbe che ich mich ni t zu be. ru en. Die Abgeordneten", we che nach Art. 32 der Vetfaffuna zu Unrecht bier sitzen, welcbe eigentlitb nicht berechtiggt) sind, bier zu ßen, können sich nicht auf die Reichsverfassung berufen. ie Sozialdemo ratie breitet sich in Elsaß - Lothringen unter dem Schu?- der deutschen Verwaltung immer mehr aus; zur franzö schen Zei *war sie voll- ständig unbekannt. I muß da egen proteiieren, da hier im use hmwst ;vZeder der Ver uch gemaFt wird, die Autorit t der Bei) rden era zu 6 en.

Ab . Bfueb (Soz.): Am 25. April Nachmittags wollte ich mi * zur Kre sxDirektion 'begeben, um die polizeiliche Kolportaaeerlaubni für die ubrig gebliebenen, nicht der Zeitung beigelegten Flugblätter zu erhalten. ch wurde von einem Schußmann angehalten fügte- micb [einen Anweisungen und blieb zu Hause, bis der Kriminal- Kommisar kam. Ich efiand daß die Bella e der Flugblätter bei der

Zeitung von mir berrü re. on einer Bes lagnabme und von einem

rafbaren Inhalt der Flugblätter war dabei gar keine Rede, sondern nur von der Kol ortage. Ich erklärte, daß die noch Vorhandenen Flugblätter nicht 8 er vertbeilt werden würden, als bis die Genehmi- Juxig ertbeilt worden sei. 1893 wurden aus Basel eingesandte Flu - latter von der StaatSanchltschaft in Verwahrung enommen, bs die Gxnehmigung zur Verbreitung erfolgt sei; dassel (? glaubte ich, sollte jeyt wieder geschehen; ich wollte aber dieSmal die Flugblätter nicht in die Verwahrung der Behörden geben. Ich weigerte mich, mein Eigentbum beraußzugeben; hätte der Kommissar fie beschlagnahmt, dann häxte er sie doch nicht als mein Ei entbum elfen lassen, darin hatte ich doch auch nicht die Ko porta eerlJrubniß für niem strafbares' lugblatt nachgesucht. Bei dem orgeseßten des Kriminal-Kommr arius babe ich die Genehmigung nach esucht. Um 2 Uhr war der Kriminal-Kommiffar in meiner Wanung. Ick wandt? m1ch_ um 4 Uhr an den Polizei-Kfpräsidenten, und er tbciltc mir nicht mti, daß die Beschlagnahme er olgt sei, sondern daß ich mich n'ach Colmar egeben müsse. ch erwiderte dem Kriminal-Kommiffar, daß ich deshalb nach Colmar reifen würde; troßdem sprach er wiederum nicht von der Beschlagnahme. Es ist mir so viel beschlag- nahmt worden, aber noch niemals hat man mir das Vertrauen geschenkt„ beschlagnahmte Dinge mit zu überlaffen. Nach meiner Verhaftung sandte ick) zwei Telegramme ab, in welchen ich die Ursache der Ver- haftun als unbekannt bezeichnete; warum sagte man mir denn nicht den rund der Verhaftung? Die Telegramme wurden nicht ab- gesandt, trqßdem :ck sie bezahlt hatte; am Holgenden Tage wurden mir die vier Gründe der Verhaftung angege en. In dem Proto- kolZ, welches 'der Staatßanwalt aufgenommen hat, habe ich aus- drucklich bestritten, daß mir Von der Beschlagnahme etwas bekannt war. I werde jest den Weg, den Herr Lenzmann mir angerathkn hat, eins lagen und Beschwerde ge en die Verhaftung erheben. Jcb bedauere, daß meine Person Anlaß zu dieser Debatte gegeben hat, aber zur Kxnnzeichnung der Zustände in Elsaß-Lothringen war die Jnterpeliation nothwendig.

Staatssekretär des Reichs-Juftizamts, N ieberding:

Meine Herren, es freut mich, daß der Herr Abg. Bueb am Schlusse seiner Ausführungen in Aussicht gestellt hat, er wolls den Weg zur Klarstellung der Sache wählen, den ich mir erlaubte, Von Anfang an als den richtigen zu bezeichnen: den Weg, den das Gesetz dorsiebt, den Weg der Beschwerdefübrung an die höhere Instanz. Auf diesem Wege wird auch der Widerspruch, der unbestreitbar zwischen den amtlichen Berichten und den Erklärungen des Herrn Abg. Bueb besteht, authentisch sicb aufklären lasen. Erst nach Aufklärung des Widerspruchs wird sich auch ein gerechtes, ob- jektives Urtbeil in der Sache selbst fällen lassen. Hier im Hause kann der Widerspruch nicht aufgeklärt Werden, und iveil dies unmöglich ist, kann nach meiner Meinung hier im Hause in der Sache ein objektives Urtbeil nicht abgegeben werden. Ich will deshalb auch meinerseits auf alla hier berührten tbatsächlicben Vor- gänge nicht nochmals eingeben.

Nur einige wenige Bemerkungen des Herrn Abg. Buch möchte ich berühren, weil sie gerignet find, das Verhalten der Staatsanwalt- schaft als ein nicht ganz einwandfreies und konsequcntes hinzustellen, und weil sie viellsicbt auch mit dazu beitragen könnten, noch mehr Zweifel an der Richtigkeit der amtlichen Mittheilungen zu erregen, als zu msinem Bedauern jetzt schon im Hause vorhanden sind. Der Herr Abgeordnete hat gesagt: er hätte sich an den Herrn Polizei-Präsidenten gewendet wegen der Genehmigung zur Kolportage, da habe der Polizei-Präsident wegen der Beschlagnahme mit ihm garnicht gesprochen, obgleich die Beschlagnahme einige Zeit vorher nach amilich'er Behauptung erfolgt sein solle; Wenn in der That die Beschlagnahme stattgkfunden habe, hätte der Polizei-Präsident dies wissen müssen. Ia, darin irrt der Herr Abgeordnete. Der Polizei- Präsident brauchte von der Sache nichts zu wissen; "denn diejenigen Beamten, die die Beschlagnahme zu voliziehcn batten, handelten nicht im Auftrage des Polizei-Präßdenien, sondern ohne deffen Mii- wirkung und Vermittlung im Auftrage des Staatsanwalts.

Der Herr Abg. Bush hat dann gesagt: ja, man hätte doch die Drucksachen bei ihm gelassen und das sei doch auffallend. Ja, meine Herren, man hat fie bei ihm gelassen, weil der Herr Ab- geordnete erklärt hatte, sie ständen zur Verfügung der Polizei, man könnt? sie jeden Augenblick abholen, er würde nicht darüber verfügen. (Zuruf.) _ Der Hkrr Abgeordnete scheint das zu bestreiten. Nun, ich lasse es meinerseits dabingesteüt; ich erkläre nur, was aus dem Bericht der Beamten für uns sich ergiebt _, wenn das darin Ent- haltene richtig ist, dann ist allerdings die Thatsache, daß man die Drucksachen nicht gleich mitgenommen hat, erklärlich; würde es un- richtig sein, dann würde die längere Zurücklassung der Drucksachen allerdings unerklärlich erscheinen müssen.

Ich muß dann noch mit einem Wort zurückkommen auf die Aus- führungen des Herrn 131“. Lieber, weil bei diesen Ausfiihrungen eiu Mißverständniß' obgewaltet hat. Der Herr Abgeordnete hat es so dargestellt, als bälle ich in der Weise deduziert: es läge lediglich ein Vergeben gegen § 131 des Strafgeseßbucbs vor; um einer Ver- dunkelung des durch § 131 gedeckten Tbatbestandes vorzubeugen, sei die Beschlagnahme nothwendig geworden und nach Verfügung des StaatSanwalts außgeführt worden. Nein, meine Herren, das ist ein Irrtbum, so habe ich nicht de_duziert, ich habe Folgendes auSgefübrt; die Verhaftung sei erfolgt, nachdem ein Vergeben gegen den § 137 des Strafgesetzbuchs konstatiert war, nach Welchem die Beseitigung der mit Beschlag belegten Drucksachen ftrafbar ist. Die Beseitigung der Drucksachen war unbestritten erst im Laufe des Nachmittags des- jenigen Tages, an dem die Verhaftung vor sich ging, erfolgt. Darnach kann es keinem Zweifel unterliegen, daß die Verhaftung innerhalb

au die gleiche 'Siuie stelli, "so “i 'das bei einem ?Ouästen verwunder- nnun brau

- der Zeit, die durch die Verfassung vorgesehen ist, erfolgt war. Die

Verhaftung erfolgte aber, weil man zu besorgen batte, daß die Ballen, die mit Beschlag belegt und vorläufig beseitigt waren, vollständig bei Seite geschafft werden würden, und wie sicb nachher aus dem Ver- halten des Herrn Bueb ergab, war diese Besorgnis; vom Standpunkt der betbeiligien Beamten doch auch nicht unbegründet. Fiir den Thatbeftand des Vergebens aus § 137 des Strafgeseßbuchs waren

a'llerdings die "beschlagtiabiiiten "Sachen" eiu wesentliäßes Moment und konnten deshalb zweifellos unter den Spuren der That mit- verstanden werden; wenn deshalb die berechtigt war, anzunehmen, es würden, falls die Verhaftung unter- bliebe, Spuren der That beseitigt werden, die zum Tbatbefiand des Vergebens aus § 137 gehörten, so war sie, das ist durchaus logisch, dagegen ist kein Einwand zu erheben, auch befugt, zur Verhütung diescr Gefahr die Verhaftung zu bewirken. Müffen Sie das aber zu- geben, dann sind sowohl die Bestimmungen der Strafprozeßordnung als auch diejenigen der Reich§verfaffung beachtet worden. Die gegen- theiligen Ausführungen des Herrn 1):*. Lieber lassen sich nur darauf stützen, daß er immer zurückgeht auf die Verlesung des § 131, den ich in meinen Ausführungen zur Begründung der vorgenommenen Verhaftung übctbaupt nicht erwähnt habe.

Ab .'Lenzmann: Ich habe nicht die Majestätsbeleidi un en der _Be eidiguna des Reichstags gleichg§t2el1k Mein demokrYti' es Gefuhl verlangt aber, daß die Verleßer der ajestäi der Volksvertrekung aych gestraft werden. Den Sozialdemokraten gegenüber habe ich oft die War [unk] außgesprocben, das; sie bei An kiffen k?egéii Beamte vor- sichtig ,cin ollten. Wenn ich charf gespro en ba e, so habe ich die persönliche Ueberzeugung von_ dem falschen Verfahren des Beamten ge- habt. Dxxß der Polizei-Prasident keine Kenntniß von der Beschlag- nahme, die bei dem ReichStagSabgeordneten Vue!) erfolgt war, haben wollte, glaube ich nicht. Dann müßte er sehr gleichgültig sein gegen solche Vorkommnisse. Der Staatsse retär hält daran fest, daß es fich um die Verhütung der Beseitigung der Spuren eines Vergehens ban- delte, wahrend das Vergeben schon zugestanden war. Der Richter bat die Beschlagnahme vorzunehmen, nicht Polizei und Staats- anwalt. Der Reichstag muß hierzu energisch Stellung nehmen.

Abg. Bebel (Soz.): Erst nachdem wir volle Aufklärun Von

unserem Kollegen erhalten hatten, sind wir mit der Jnterpeßation vyrgegangen. Auf die §Il'iissagen eines Beamten auf seinen Diensteid hm legen die Gezichte nicht mehr den Werth wie früher. Der err Staatssekretär hatte erkennen müssen, daß roße Widersprüche zwiéhen den beidersxitigen Aussaßen vorliegen; er Jäiie seine Erklärung auf- sclyiebrn mussen, bisfer beide Theile gehört hatte. Der Staatssekretär hat sick) aber lediglich guf die Berichte der Beamten berufen. Bei deri Beamten, Welche eine ungeseßliche Handlu-ig begehen, findet der Nichte) niemals 'die böse Absicht, die bei dem einem Gese zuwider- bandemdeii Arbeiter ohne weiteres voraUSgeeri wird. Mit dieser Debatte ist die Sache noch'nicht abgemacht. .Wir werden unter- suchen, welche_ander8n Schritte noch zu thun sind, um die Rechts- werlexiung zu fahnen. 2Fett Bueb wird die ihm geratbenen Schritte thun, und wcnii die nklage gegen die Beamten nicht erhoben wird, dann werdcn wir an den Reichstag mit einem Antrag kommen. , Abg. Dr. Lieber: Es handelt sich jet nur noch um den Bruch der Beschlagnahme, und auch dieses ergeben ist festgestellt, denn Hark Bueb hat dem Kriminal-Kommiffar gesagt: Ich habe die Drucksachen weggebracht, weil ich fie für mem Eigentbum halie. Danach war alfi) die Verhaftung gar nicht mehr gerecht- irrttgt. Wenn aber, eme Beschlagnahme überhaupt nicht vorlag, dann _konnie "auch ein Bruch derselben nicht erfolgen. Nach dem Grund- ane m äub10 pro 1'60 muß also um so ehrt der Art. 31 der Ver- ia ung in Anwendung kommen.

Staatssekretär des Neichs-Iustizamis Nieberding:

Der Herr Abg. Dr. Lieber hat mir rntgegengebalten, daß ich bei meinen leßten Ausführungen abermals um einen Schritt zurück- gewichen sei (sehr richtig! links); er hatte Vorbinscbon eine Bemerkung grmacht, die hervorhob, ich sei von meinen ersten Erklärungen zurück- gewichen. Auf diese Bemerkungen bin ich nicht eingegangen, weil ich die Verhandlungen des Hausrs durch nebensächliche Dinge nicht aufhalten wolite; wenn der Herr Abgeordnete aber jest auf diese Vorhaltung zurückkommt und fie dadurch noch verschärft, daß er behauptet, ick) sei zum zweiten Male zurückgewickyen, so muß ich doch rrklären, daß ich im Verlauf meiner leßten Ausführungen nichts Andrres gesagt habe, als dasjenige, was ich von Anfang Vertreten habe, Ich habe Von Anfang an zur Rechtfertigung der Verhaftung mich nur auf den § 137 Strafgeseßbuchs, auf die Beseitigung der mit Beschlag belegten Sachrn géstüßt, und wenn der Herr Abg. 1)r. Lieber annimmt, ich habe dies zu Anfang meiner Ausführungen nicbt gethan, so hat diese irrthümlicbe Meinung nicht in meinen Aus- führungen gelegen, sondern auf einem Mißverständniß seinerseits. Ob nun in der That eine amtliche Beschlagnahme und somit auch ein Bruch der amtlichen B€fchlagnabme siattgefundrr. hat, was der Herr Abg. ])r. Lieber jetzt lediglich auf Grund der Ausführungen des in der Sache doch nicht unbetheiligien Herrn Abg. Vueb bestreitet, das wird hier im Hause überhaupt nicht entschieden werden können, es wird in maßgebender Weise erst vor Gericht festgestelit werden, wenn auf Grund des § 137 des Strafgeseßbuchs der StaatSanwalt Anklage erhoben haben wird; dieses Haus ist über die Tbat- und Rechtsfrage in diesem Punkte zu entscheiden überhaupt nicht kompetent.

Damit schließt die Besprechung der Interpellation.

Es folgt die erste Berathung des Gesehentwurfs, Jireffelnd den Abgabentarif für den Kaiser-Wilhclm-

ana . Abg. Dr. Ha'mmacber (nl,): Die Einnahmen aus den Kanal-

?ebübren sind so gering gxwesen, daß sie nicht einmal die Verwaltungs- osien deckten. Auch als internationale Verkehrsstraße hat der Nord-

winnen, so muß der Tarif abgestuft werden nach der Größe der Schi e. Es muß_danach estrebt werden, eine mäßiße Herabseßun der Tat fe herbeizufuhren. „a aber jest noch nicht zu ü ersehen ist, w e die Tarife Rsialtet werden muffxn, so wird es am zweckmä igsten sein, die esetzliche egulierung noch emi e Jahre hinauszuschie en. Redner bßttet um weiteres tatiftisches aterial und empfiehlt, eine schneUere Durch- fahrt dur den Kanal zu gestatten. Geheimer Ober-Re ieruan-Ratb im Reichsamt des Innern von

Oftsee-Kanal bisher eine sebr geringe Bedeutung. Sol] er diese Fe-

Jonquizres stellt fe , da das statistische Material erweitert sei

und daß eine schnellere Dur abrt schon je t ftaitfinde.

Abg. Molkenbubr oz. hält ene Regelun des Taris

im ntereäie der klein_en chi e für nothwendig, n t für ro e i e so e eine Ermaßigung der Abgaben eintreten. Die [76 eren

Abga en würden erhoben weÉen der großen kofisYeligen Anlagen,

Fm tdenen aber die kleinen chiffe keinen vollen ebraucb machen

nn en.

Geheimer Ober-Regierungs-Ratb vou Ionquiöres erklärt, daß die Kleinschiffabrt mit dem Tarif zufrieden sei; es fehle eben der Verkehr der großen Schiffe.

Abg. Dr. Graf Udo zu Stolberg x kons.) widerspri t der Ermä igung der Tarife für die größeren iffe. weil dadur den obneb n bedrängten kleinen iffern Schwier keiten bereitet würden.

Abg. Dr. ammacber: enn die Tariée n cht berabgese twerden, können die ro en Schiffe den Kanal nicht cnuven. Desba ist eine allgemeine Qnabseyimg der Tarife notbwendi .

Eine omm ssionsberathung wird nkcht beliebt.

“Schluß 5 Uhr. Nächste Sihung Dienstag 1 Uhr. (Zweite

Berathung des Margarmegeseßes.)

._.-__

Staatßanwaltschaft ,

Preußischer Landtag. Haus dér Abgeordneten. 62. Sißung vom 4. Mai 1896."

Auf der TageSordnung steht die Berathun des Antra 's

der AY?" Yin t„Trixie und ])rj cYinrtemii (nl. : g e 9a reg erung xu eru en, in kürz er it den

langer Zeit in Aussicht gesteliten GeseßentwurfestüberFrdsie Melfi?!

zinalrxform vorziilegen, welcher insbesondere das Ver ältniß

der Kreisprsiker dahin reißelt, daß dieselben, unter Beschankung

ibrxr Privatpraxis und ent prechender Erhöhung ihres als pensions-

FYZZabfeeixizdseyende'tcjhtéebauZi Fril'böberdkmd Ma als bisher den

ergeriteneiu " '

heitspflege. sich widmen önnen. zn n er o entliehen Gesund

Abg. Dr. Kruse: Die Rothwendigkeii einer Mediinalre orm vqn der StaatSregieriing „wiederholt anerkannt worden; zleide'cfaber i _bts heute so gut wie nichts geschehen, und die Regierung trägt aliem die Verantwortung für die aus dieser Verzögerung ent- skringenden bedenklichen Folgen. Eine EnquSte über die Neben- e nnabmen der Physiker und eine neue Verordnung über die Prüfung der Physikatskandidaten ist das einzige greifbare Resultat der letzten 20 Jahre., Im Jahre 1885 hat uns der Minister für die nächste Session eine "Vorlage m Aussicht gestellt. Und noch immer ist nicht genug fur die öffentliche Gesundheit geschehen. Damals sollte der Entwurf „bereits fertig sein, und jet beißt ss; es werden die Grundzu 6 fur einen'Entivurf aufaeste t. Es scheint, als ob in den Zwi'chenzeiten zwischen „den Sessionen der Entwurf paragravben- weise wieder abgewukelt set. Bei der Angelegenheit der Alexianer hat es xrst eines großen Skandals bedurft, um die Regierung zum „Einschreiten zit veranlassen. Die Schwirrigkrit einerMedizinalreform ist durch das jahrelgnge Zögern nur noch erhöht worden. Es scheint, dgß man warth will, his die Zustände unerträglich sind oder eine Katastrophe, z. B. bei ciner Cholera, kommt. Die Lage der Physiker bedarf der Verbefferuiig, und ebenso muß die Frage dsr Vorbildung, der praktischen Vorbildung derselben gelöst werden. Der Physikus muß in die Lage kiefeßt werdeii, den größten Theil seiner Zeit nicht der Privatpraxis, ondern dcm offentlichen GesundheiiSOiensi zu widmen. Der'Physikus kann sich init 0811 großen Fortschritten auf hygienischem Gebtete der heutißen Zeit nicbt'vertraut genug machen, wenn er nur gelegentlich außer aib seiner Priwatpraxis sich damit beschäftigen kann, und doch kann er „fernem Amt ohne eingehende Kenntniß dieser Din nicht Vollauf grungen. Rednkr führt einige Beispiele von Vernacß- lässigung hygienischer Anforderungen bei Schulbauten, beiBekämpfung ansteckender Krankheiteiiix. an, um die Nothwendigkxit einc'r schleunigen Reform _darzutbun, "bleibt aber in seinen Einzelnen Ausführungen auf dxr Tribune unvxrstandlicb. Die Bciugniß der Physiker zur Initiative fur Maßregcxln im Interesse der öffentlicbsn Gesundbéitspfle müsse erweitert, die Privatpraxis derselben beschränkt werden. Ken Geld sei besser Verwendst als das, was für die öffentliche Gesundheitspfiege angegehezi werde., Er bitte: um einstimmige Annahme des Antrags.

Mtnisierial-Direktor „Dr. von Bartsch: Der err Minister be- dguert sebr, durcb eme dringliche anderweitigc amtli eAbhaltunq ver- hindert zu sxin, sich zu einer Frage zu äußern, die ihm sehr am Herzen liegt und die seit langer Zeit den GWnsiand seiner weitesten Sorge bildet. Soll tn dem An'tr'ag der unsch liegen, daß die bereits in Angriffgenommene Medizinalreform fort eseßt werde, so würde die Staatsregierung dagegen nicht's einzuwenden Jaden; soll aber darin eine Anregung liegen, so ist fie eigentlich überflüssig, und es würde sich Vom taktischen Standpunkt aus ,vielieicht empfehlen, eine motivierte TageSordnuxig worzuschlagen. Die Tendenz des Antrages, wenigstens in seinen Emgangßworien, isi der Regierung durchaus nicbt unbequem. EY MHZ auf diessm Gebiete etwas geschehen; 85 fragt sich nur, wie. ;ck ist „eigentlich Medizinalreform? Manche Tageszeitung wiirde wahrscheiixltcb, die Antwort auf diese Frage schuldig bleiben. Die Reform zerfallt)" zwei Therle: in die Reorganisation des ärzt- lichen Standes iind m die Medizinalreéorm im engeren Sinne. Der erste Theil ist feinem, Endziele sebr na e geführt durch die Errichtung der Aerztekammern, die sich vortre lich bewährt haben und denen seine Anerkennung außzusprechen der err Minister mich beauftragt hat, und diirch die neuerliche Errichtung des Aerztekammerausschusses, der ein Mittelgltrd zwischen dem Medizinal-Minisier und den einzelnen Aerthkammxrn biiden soll; Dieser Ausschuß wird sich mit einer Vor- lage ,ub'er die Errtckotung arztlichsr Ehrengerichte, Arrztkkasssn und der Bewilligung „des Umlagerechts an die Aérziekammern zu befassen haben, und wir hoffen. schon in der nächsien Session Ihnkn eine ent- sprecbexide Vorlage machen zu konnen. Das ist doch nicht zu unterschä en, aber wir sind damit noch nicht zu Ende, es soll Baustein zu Baustein gekügt werden zu einer unifaffenden allgemeinen ärztlieben Standeßordnung. Daß der zweite Theil der Reforin nicht so schnell Vorwärts gekommen ist, liegt dara11„ daß die; Materie eim: sehr schwierige ist und deshalb sehr behutsgm in Angriff genommen werden muß. ck muß aber der tendenzicifen Mytbe und Legende entgsgentreten, als ob der Herr Yyanz-Mimster ein Gegner der Reform wäre, weil sie Geld kostet.

tr haben die Grundzuge' fiir sine Medizinalreform aufgestellt und auch dem Herr!) Fincznz-Mtnisicr mitgetheilt. Er war weit entfernt zu sagen, das;, thin die Sache zu tbeuer sei. Es ist selbstbrrständlicb, daß er die Einzelnen ofitionen unter die Lupe genommen hat, aber die Diskussion „bat si „erstrkckt über das Reformprojektselber, und da hat der Fxnanz- mister aus dem reichen Schatz seiner Er- fahrungen Erwqgiingen angesielit, welche so bedeutsam waren, da sie der Kuitus-Mintster „zii prüfen alle Veranlassung hatte. an kann ir) dicser diffiztlen Sache nicht “vorsichtig genug sein. Nach meiner Meinung ist der Hauptaccent nicht auf die Besoldungs- frage der Kretsp_bvsiker zu legen. Bei einer allgemeinen Aufbesserung der Beamtengcbalter werden die Kreiévbvfiker ewiß ?nichi Vergessen werden„ dqfür bürgen die' Fürsorge des Medizina -Ministers und der Gerechtigkciissinn des Jmanz-Ministers. Uebrigkns trifft das Stich- wort von den 900 „46 nicht zu. Kein Kreispbyfikus hat unter 2000.36 Einnahme; ,ich sage nicht, daß das genug wäre, aber Viele haben mehr, Einige 10000 „M i_md mehr. Eine Außgleicbung wäre nothwendig, und fie wurde sich mit der Reform von selbst entwickeln. , Die Hauptsache ist, daß den Physikern eiiie andere Zusiandtgksit egeben, ihre Initiative erweitert wird. Dem Punkte der Frivaipraxis der Physiker lege ich keinen entscheidenden Werth bei._ Die Schwierigkeit lie t überhaupt mxbt in der Abgrenzung der Zustandigkeit der Lokal-Mediz nalbeamten. Eine Reform in dieser Beziehung ist auFenblicklicb zwar besonders schwierig, aber die Hauptschwierigkeit liegt ei den mittleren Behörden, den Bezirköregierun en. Hirt müssen wir Wandel schaffen, da die BezirkSrexTierunZen (hon überlastet sind. Die Reform in dieser Hinsicht st flussig, feste Beschlüsse nd noch nicht gefaßt. Vielleicht ommen wir zur Schaffung eines esonderen Gesundbeiiöratbs klär jeden Bezirk. Dem Vorredner fehlt es zur Beurtheilung a er uziserer Absichten an der nötbigen Information. Die Psychiatrie ifi langst Gegenstand der Prüfung für die vasiker (Lewesen, neuerdin s ist nur besonders daran hingewiesen worden. W r haben die Hän e nicht in den Schoß ge egt, sondern durch verschiedene Verordnungen eingegriffen, z. B. für die Aufnahme und Unterbringung der eistes. kranken, den Bau von Krankenhäusern, für die Apotheken 2c. echnen Sie dazu noch die Kanalisationßprojßekte und andere Projekte, o können wir ohne Rubmredi keit sagen, da wir fast über unsere äfte ge- arbeitet haben. o entlich gelin t es uns, die Reform auch weiter zum Segen des aterlandes dur ufübren.

Abg. GrafDouLlaSFrKonsZßimmt namens seiner reunde dem Anfrage zu und we si au die gro en wiribscbaftlicben erlufte bin welche durch die Cholera in mburg herbeigeführt seien. Gerade bei den gesteigerten Verkehrsverh ltnissen der Neuzeit sei die Verbreitun anfieckender Krankheiten erleichtert, und der Staat babe dadurcß größere Verpflichtungen den Epidemien ent egenzutreten, umal noch eine neue Epidemie, die Influenza, inzuge ommen sei. ie segens- reicb geeikgnete MaßreLeeln wirken k unten, cike der Rück ang der Sterblicb eit infolge indbettfiebers nacb r der Sammen- Verordnung. Im Kampfe mit einer Epidemie werde der edizinal- Minister zwar „mit einem reichen Stabe von Offizieren, aber ohne

* ',:yL-« „*

“Armee dciftebw, denn das fiir die Mili?! _ . e .* vorhandene ckPnsonal sei nicht ausreichend. oe' _ einn zurückzuschre en, entspreche ni t der preußischen _Traditiyii. Es

komme nur darauf in zu erboffenden Erfolg die GTU

an o brinkgenden Opfer entsprächen. Er möchte dem Minister den dan im nahe legen Aerzte zuGewerberätben zu ernennen, um die kygieniscbknffVerbältniffe in der Industrie von Sachverständigen klar- egen zu a en.

Finanz-Minifter ])r. Mique [:

Meine Herren! Ich möchte mit einer persönlichen Bemerkung anfangen. Ich danke dem verehrten Herrn Vertreter des Herrn Kultus-Minifiers, daß er es über sich genommen hat, den gegen die Finanzverwaltung geschleuderten, durch die ganze Preffe verbreiteten, einfach aus der Luft gegriffexien Behauptungen, daß die Medizinalreform an der Kurzsichtigkeit und Engbcrzigkeit des zeitigen Finanz-Minisiers gescheitert sei, entgegenzutreten. Meine Herren, wenn mir, der ich in der öffentlichen Gesundheitspflege theoretisch und praktisch seit 30 Jahren tbätig bin _ und ich glaube, es isi auch nicht so unbekannt, daß ich in dieser Beziehung mit unter den ersten und entschiedensten Yorkämpfern für die öffentliche Gesundheitspftege gestanden habe _ irgend ein Journalist oder politischer Gegner Kurzsichtigkeit, Eng- berzigkeit, Unwissenheit vorwirft, so kann das mir nur ein Lächeln abgewinnen, ohne daß ich die geringste Veranlaffung hätte, mich da- gegen zu Vertheidigen. (Sehr gut! rechts.)

Meine Herren, der Herr Vertreter des Medizinal-Minisietiums hat schon hervorgehoben, daß eine gründliche Regelung der Medizinal- reform und der öffcntlichen Gesundheitspflege nicht entfernt allein eine Gehalisfrage der Physiker ist. Leider muß man ja die Erfahrung genug machen, daß dir größten und wichtigsten Fragen beute vielfach auf Gehaltsfragen der Betheiligten reduziert werden und alles Andere ir; den Hintergrund tritt _ (sebr richtig! rechts) _ es findet jeder Stand irgend einen Vertreter. Dann wird die ganze Frage leicht eine Fraga der Regulierung der Gehalte.

Aber das führt mich keineßwegs dazu, diese Gehaltsfrage als eine nicht in Vetrackot kommende zu bezeichnen. Wenn auch die Erklärungen, die vom Herrn Regierungsverireter des Kultus-Ministeriums bereits in Beziehung auf die Bezüge der Physiker gegeben sind, durchaus zutreffend sind, und wenn es sich keineswegs bloß um Linen Bezug von nur 900 „ck bei din Physikern Handelt, so ist doch anzuerkennen, daß in vielen Kreisen und Bezirken wenigstens die Physiker in keiner Weise genügend honoriert sind, keine genügenden Bezüge haben für die Aufgaben, die ihnen gestellt sind, und daß sie durch diese allzu geringen Bezüge, da sie doch sonst auf den Erwerb angewiesen sind, ihren öffentlichen Aufgaben in zu großem Maße eni- zogen wcrden.

Ich gebe auch zu, daß wohl zu erwarten ist bei der im Großen und Ganzen so sehr uneigennüßigen und humanen Thätigkeit des ganzen Asrztestandes, was ich hier ausdrücklich ancrkenne, wo das Streben drr Aerzte keineSwegs wesentlich auf Erwerb geht, sondern sie durch die Liebe zu ihrem Berufe und zur Menschheit sich mehr bewegen [affen als andere Klassen _ es liegt dies auch in ihrem Beruf, daß eine Erhöhung. der Bezüge der Physiker, selbst Wenn man ihnen die Privatpraxis läßt, allerdings gute Folgen haben würde. Aber das wird mir auch jeder Kenner der Sache zugeben, daß ein beliebter und hervorragender Arzt oft garnicht im stande ist, ohne geseßliche Schranke seine Privat- praxis beliebig zu vermindern, daß er gewissermaßen gezwungen wird durch das Publikum, dsr Privatpraxis sich mehr hinzugeben, als das mit dem öffentlichen Interesse des Pbysikats vereinbar ist.

Meine Herren, ich erkenne also durchaus an, daß diese Frage recht bedeutungslos ist; aber das Schwergewicht der ganzen Sache, mit der wir es hier zu thun haben, liegt doch nicht entfernt in der bloßen Besoldungsänderung der Pbysikatsbeamten.

Meine Herren, mit ist immer die Schwierigkeit der Frage auf diesem Gebiete erschienen, daß es nach meiner Meinung nie zu vollem Ziel führen könnte, wenn man die MedizinalVerwaltung und ihre Organe isoliert von der allgemeinen Staats- und Kommunal- verwaltung. Ich erblicke das Wesen einer durchgreifenden Medizinal- reform darin, daß die Vertreter der medizinischen Wissen- schaft und der öffentlichen Gesundheitspflege organisch ein. gegliedert werden in die Kommunalverwaltungen der Ge- meinden, der Kreise, der Provinzen und auch in die allgemeine Staats- verwaltung. So lange der mit dieser Aufgabe vorzugsweise Betraute außerhalb der eigentlichen positiven Thätigkeit auf dem Gebiet der öffentlichen Gesundheitspflege steht, so lange er nur verhindern, verbieten, aufmerksam machen kann, aber selbst nichts Positivesschaffen, daher nicht wirken, mit dkn be'rufenen Organen nicht ibätig sein kann, die allein die positive Schaffenskraft befich _: so lange werden wir nach meiner individuellen Meinung einc durchgreifrnde Reform, was wir auch zum ibeil und schrittweise ibun mögen, nicht erreichen. Meine Herren, ich habe als Bürgermeister in Frankfurt mich bemüht _ ich glaube, wir warrn die ersten _ einen hervorragenden Arzt direkt in die Stadtverwaltung bineinzuzieben. Er war kein Beamter, der öffentlich polizeiliche Funktionen außzuüben hatte, aber er verwaltete mit, er saß im Schulkollegium, er wurde im Magistrat gehört, er saß in den Verwaltungen, in den verschiedenen Hospitälern und sanitären Instituten, er lernte seiner- seits verwalten, und die übrigen Mitglieder der Kollegien lernten ihrerseits die technisch - medizinischen Fragen schäßen. Er gab nach allen Richtungen bin Anregung, und er wirkt heute noch segenßreicb. Ich habe mich früher auf den Städtetagen, ivoichibeilnabm, und sonst immer bemüht, auf meine Kollegen dahin zu wirken, daß sie diesem Vorgang folgen, und bin erstaunt, das; selbst eine Stadt, wie Berlin, soviel ich weiß, beute diese Einrichtung noch nicht befißt. (Rufe: Doch !) Meine Herren, ähnlich müßte _ ich führe dies nur beispiels- weise an _ nacb Meiner Meinung die Stellung des Pbyfikus auch zu * den KreiSausscbüffen sein. Der Physikus müßte über diese Fragen im Kreißausscbuß seine Ansichten entwickeln, das Interesse und Vér- ftändniß der verwaltenden Organe nach den betreffenden Seiten binlenken, die Art und Weise, wie Mängeln abgeholfen werden könne, bejeichnen, selbstverivalten, mitlernen, auch auf dem noch vielscbwierigeren Gebiet des ländlichen Sanitätswesens, selbstverständlich auch hinsichtlich da Bedeutung der Kosten, die daraus entstehen; denn nicht! ist unde» grenzter wie die öffentliche Gesundheitspfleae und Medizinalpolizei; sie ist gesetzlich unbegrenzt, sie isi tbatsächlich unbegrenzt. Wer darin wirken und dekretieren will, der muß die gesammten sozialen imd wiuh- schaftlichen Zustände kennen und vor allem die finanziellen Mittel, .

die in gegebener Zeit zur Dioposition sieben, der muß mitten im