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Muehe». Leben stehen und nicht bloß die Sache von der Einseitig- keit des Fachmannes aus auffaffen. Meine Herren, wenn wir uns die Orßanifaiion in der Lokal-
'*insianz so etwa konstruieren, die Kompetenz und die Befugnisse des
Physikers in den Kreisen und Städten näher feststelien, selbständiges Einschreiten ihm gestatten - unter gewifien Kauielen -, dann wird damit schon sebr viel gewonnen sein. Ob es zu diesem Behnke nun erforderlich und nüvlich sein wird, die gerichtliche Medizinalpolizei gänzlich zu trennen von der - wenn ich den Ausdruck mal gebrauchen darf - administrativen Seite der Sache, das ist eine andere Frage. Jm früheren Königreich Hannover bestand diese Einrichtung und hat sich meines Wissens sebr gut bewährt. Zu der Ausübung der eigentlichen gerichtlichen Medizin gehören auch solche spezifischen und besonderen Kenntniffe, die man in der Regel dem Physikus nicbt zutrauen kann : schwierige chemische Untersuchungen und derartige Sachen ; dazu muß doch ein besonderer Fachmann in der Regel vorhanden sein. Ob es, meine Herren, geratben ist, statt die Gehalte der jetzigen Physiker zu erhöhen, den Physikus überhaupt zu einem festbefoldeten Beamten zu machen und gar nicht mehr auf die Praxis zu verweisen, oder ob die Bedenken überwiegen, welcbe der Herr Vertreter des Kultus- Ministeriums schon dagegen vorgetragen hat, das wird auch eine Frage sein, die noch zu entscheiden ist. Nun hat der Herr Vertreter des Kultus - Ministeriums die schwierige Or- ganisation in den Bezirken und Provinzen schon berührt, da würde ich persönlich auch dafür sein, daß wir in keinem Fall eine Organisation mach0n, welche nur eine separate medizinische Behörde darstellt, losgelöst Von der ganzen übrigen Verwaltung. Endlich darf ich den leßten Punkt auch wobl berühren: Wenn meine gesammte Auffassung richtig ist, daß die öffentliche Gesund- heitspflege und die Medizinalpolizei eigentlich ein integrierender Theil der GesammtverWaltung ist und nicht wohl davon ge- trennt werden kann, so wird man auch auf die Frage kommen müssen, ob nicht bier in der höchsten Instanz auch eine Aenderung zu treffen ist (sehr richtig!), ob es vielleicht not!)- wendig ist, die jeyige Verbindung mit dem Kultus-Minifterium bei- zubehalten, oder ob es sich vielieicbt empfiehlt - ich wiki über alle diese Dinge gar keine Meinung äußern -, die ganze Medizinalver- waltung mehr in die Hand des höchsten Vertreicrs der aiigemeinen Landesverwaltung, nämlich des inisters des Innern zu verlegen. (Sehr richtig!) Ja, meine Herren, wenn Sie nim sehen, daß solche Fragen zur Entscheidung stehen, und daß es bedenkiicb ist, eine Sache von vornberein bsim Verkébrien Ende oder bei einem Zipfel anzugreifen, daß man fich wunigsisns über das Ziel, welches man erreichen wili, ganz klar sein muß, und, wie der Herr Vertreter des Kultus-Ministeriums schon die Güie batte, zu schildern, mir im Juli vorigen Jahres ein Enthrf, noch nicht einmal ein Geseßentwurf, sondern Grundzüge vorgelkgt werden, Grundzüge, die ich wesentlich nach den hier angedeuteten Gcstcbispunkten beuribeile, nun aus dem Umstand, daß nicht schon in dieser Session ein ferti- ger Entwurf Vorgelegt wird, konkludiert wird, daß der Finanz-Minister in seiner kurzfichtigen Unfähigkeit lediglich die Sache aus kleinlichen, fiskalischen Rücksicbten zu Falle gebracht habe, das zeigt doch einen Grad von Dreistigkeit auf der einen Seite und Unwiffenbeit auf der anderen, den man nur bewundern kann. (Heiterkeit. Sehr gut!)
Meine Herren, nun möchte ich aber darauf hinweisen, daß wir die Lage doch auch nicht so sebr übertreiben und unsere Zustände nicht zu schlecht machen dürfen. Meine Herren, wer seit 30 Jahren in der Sache als Verwaltungsbeamier grarbeitet hat und als Privatm'ann ibätig war und unsere heutigen sanitären Zustände und die Zustände unserer öffentlichen Gesundbsitöpflege mit der damaligkn 36111361"- gleicht, der darf dock) nicht allzu sshr unsere Zus1ände ais SCW nn- baltbare und böchst erbärmliche schildern. (Ssbr richtig!) MrirW-Y.-rrsn, denken Sie drei; an die koloffalen sabitärcn Vcrbesierunx;sn,iic in fast ali?" großen und vicien kleinen Städten eingetrete'n sind mir Aufwand koloffaler Kosic'n. Meine Herren, ich erinner.“ an. die Kanaiiscrtion, die' Wafferleiiung, Krankenhäuser, Irrenanstalten, ici) wil! das nicht Ailps aui- zählen, denken Sie an die ungeheuer segensreiche Thätigkeit der Provinzial- rerwaltungen, namentlich nach dem Dotationsgkscy anf kisscm Gkbiet; denken Sie, daß selbst jeßt auf dem Lande vielfach schon fast ganze: Kreise, wenigstens zahlreiche Dörfer sebr zweckmäßige und bcilsame sanitäre Maßnabmsn, beispielsweise Wasserleitungen gymacbi habkn, daß das Drängen und der Fortschritt nach dieser Richtung immer weiter gebt; denken Sie an die eminent segc-nsre'icben Folgen des Krankenkaffengeseyes, der ganzen sozialpoliiifcben Geseygebung. So ist doch klar, daß wir in vollem Fortschritt seit 30 Jahren sind, und daß man die gesammte Bebördenorganisation überscbäfzt. In der öffentlichen Gesundbeitépflege muß der einzslne, der sachverständige Arzt, müssen gemeinnützige Vereine, Kommunen, Kreise und Provinzén die Hauptfach? tbun. Das wird auch immer der Fall sein, mögen Sie eine Behördenorganisation für den Staat machen, welche S*:e wollen. Aber auch was das einzelne Eintreten des Staats betrifft, haben wir doch keine schlechten Erfahrungen. Drei Jahre bin1ereinander ist es gelungen, durch das Einschrciten des Staats und Gewährung der Mittel aus der Staatskasse die von Rußland einbrecbende Cholera zurückzuhalten. Wir haben auch auf diesem Gebiete durchaus keine so schrecklich sch1echten Erfolge, wie es dargestellt wird.
Das Ergebnis; meiner Bemerkungen ist also dieses: ich erkenne die Nothwendigkeit einer Reform der Medizinalverwaltung und ihrer öffentlichen Thätigkeit, namentlich auf dem Gebiet der Gesundheits- pflege, durchaus an. Ich bin durchaus bereit, nach Maßgabe der Mittel, die uns zur Disposition stehen, dabei von meinem Stand- punkt aus mitzuwirken; ich bin tief durchdrungen von der humani- tären Seite der Aufgabe und unterschreibe ebenso, daß selbst der- jenige, der dafür kein Herz hat, aus reiner finanzieller Berechnung mitwirken muß und auf diesem Gebiet Opfer zu bringen woblthun würde; denn daß durch die großen Opfer, die aUerdings für sanitäre Maßregeln nötbig sind, weit größere Opfer auch in materieller Beziehung erspart werden, hat schon mein Freund, der Verstorbene Mdizinal-Rath Varrentrop, einer der ersten Vorkämpfer auf diesem Ge- biet, in der Stadtverordneten-Versammlung von Frankfurt sehr oft ziffcr- mäßig nachgewiesen. Jeder Vertreter einer großen Kommune oder in der VerWaltung Tbätige kann fich das leicht berechnen.
Also, wenn die Frage noch nicht gelöst ist, so liegt es jedenfalls nicht an fiskalischer Engberzigkeit. Wir werden natürlich auch auf diesem Gebiet prüfen, Welche Mittel für welchen Zweck erforderlich und nothwendig smd, und ob man auch in billigerer Weise dieselben
machen. Aber die beiden Resorts können nicht allein die Frage er- ledigen, sondern nur zusammen mit dem Ministerium des Innern, welches jedenfalls dabei ein Hauptwort miisprecben wird. Ob es gelingen wird, schon einen vollständigen, nach allen Richtungen auSgearbeiteten Entwurf dem nächsten Landtag vorzulegen, weiß ich nicht; ich will solche leicbtbin gegebenen Ver- sprechungen nicht machen. Die Sache isi aber in voller Arbeit.
vorgeben will und'vorgeben kann; ob man, wenn man über den ganzen Plan, über das Ziel, welches schließlich zu erreichen ist, sich klar geworden und in Uebereinstimmung ist, erst an einer Stelle be- ginnen soll,- nicht im Unklaren darüber, wohin man schließlich steuern will, sondern als Anfang der Beschreiiung eines Weges, der zum Ziele führt, Welches einem klar vor Augen steht.
Also ich glaube, nach den früheren Beschlüssen des hohen Hauses und nach der Stimmung, die der Antrag hier gefunden hat, wohl annehmen zu dürfen, daß in Bezug auf das Ziel wenigstens, welches zu verfolgen, die Regierung und der Landtag einig sind. Ob das in demselben Maße der Fall sein wird, Wenn wir nachher an die Ausführung kommxn! Es fiel mir auf, daß der Herr Begründer des Antrags verlangte, daß nicht bloß Techniker wie jetzt bei jedem Bau mitwirken müffen, sondern auch ein Pbyfikatsbeamtcr. Ja, meine Herrerr, als wir die kleine Gebührenforderung bier stellten und daß auf dem Lande eine bessere Baukontrole sein soll, die ja auch nach der sanitären Seite bin wirkt, stellte der Herr Abg. Sattler sofort den Antrag, die Gebühren zu streichcn. Man wollte gar keine technische Beaufsichtigung der Bauicn auf drm Lande und das ganze Haus stimmt? ihm zu und die Regierung mußte zurückmarscbieren. Jeßt klatscht das Haus Beifal] den Worten des Hsrrn Antragstellers, daß nicht bloß ein technischer, sondern auch ein Pbyfikaisbeamtsr gehört werden müsse. Aber wenn nachher die Sache real wird, wenn sie wirklich durchgeführt werden soll, was dann dieselbenHerren, die heute Beifall gcbcn, sagen werden, ist eine andere Frage. Wann die Seite der Frage erWogen wird, welehe Mehrkosten den Gsmeinden und Ver- bänden aus einer solchen stärkeren Anspannung der öffentlichen Ge- sundheitspfleße erwachsekn, da wird vieUeicbt auch das Gesicht etwas länger Werden. Ich mache Von bornberein darauf aufmerksam, daß dann die Sache nicht so leicht ist zu behandeln, wie hier, Wo man im aligemeinen sii) für eine gute Sache gern ausspricht. (Braiw!
rkchts.)
Miuisterial-Dirkktor Or. bon Bartsch dirnkt dem Abg. Grafen Douglas für seine Mitwirkung bei der Medtzmalrc'form' und seins Anréßungkn dazu, die vielfach Vom Ministerium befolgt seien. '
Abg. von Tiedemann-Labischin (fr. konj.) meirzt gleichialis, daß die Frage nicht von dem Gehalt Uiid der Privatpraxis des Kreis- pbysikus abbänge, sondern davon, ob die, ganze Organisation dcn An- forderungen der öffentlichen Gesrrndbettspjlege gewachsen set. Der Kreispbyfikus trete nur auf Requtfinon em, er gehöre, zu den Be- amten, die am meisten InitiatiVe haben; er, habe eme Zwitter- stellung, er sei balb Beamter und halb Privatmann, und das könne zu unieidlichen Konfkqucnzcn führen., Nach drtri'Muster v_on Hannoer empfehle es fich vielleicht, die gextchixicbeMedtzm dem Kreis- pbysikus abzunehmen und besondere Gerichtsarzte anzustellen. (Fs müfic ein Organ geschaffen werden, „dessen Aujgabe l€diglich" der öffentlichen Hygiene zugewendet sei. Diese Medizinalbeamten' durften aUerdings nicht völiig selbständig sein 7- deZnn selbst ein gatzz tüchtiger Arzt könnte einmal über das Ziel hinausschießcn -, sie müßten vielmehr ihre Anirä € an drn Landrath „richten. Redner erklärt, nur für den ersten heil dss Antrags stimmen zu konnen, und beantragt mit Rücksicht darauf, daß der Antrag fizmnzieüe Folgen babe, die Ueberweisung dessklbcn an „die Budgetkommtsfion oder eme besondcre Kommission bon 21 Mitgliedern.
Abg. Bandelow (ions) erklärt, daß skins Freunde dcm Antrqgc sympathisch gegenübersiebcn, wil] dic: Frage in cincr Kommisfion em- .“;kbcnd gcprüft wiffkn und befürwortet dic Ueberweisung des Antrags an die BU?g?tkomn1isfi0n.
Abg. Langs hans (fr.Volfi-p.): Die Mebrzablder Aerzte bali dia O1“(«,aiiijaii0n i res Standes in Acrzfekammexn und Aerzteausschuß nicht für (ifordcrlick). Ebringéricbie mögcn fur RechtSanwalie, dre gkwifiermaßcn Bsamte scien, Heiismn iein; was soli Linx wich (Einrichtung 0er für die Aerzte? Wer _keinc Ehre tm Leibe hat umgsbi doch (“iL Cnischeidung dss beengkricbts; die Ehre kann durcb cas Ebrengcricbi nicmaudém Lingeflößt wcrdcn. Mit d'icfer/„Organi- sation ist dir Rcßierung zu schnil1 vorgchmgsn. Eine Standes- ordnung für die Akrzic ist nur mii Acndmumx dcr ererbwrdnyng mb lich, Und die können wir nicht andcm. Die offentliche Hy.1tcne wuZ dkm Ministerium dcs Innern übcrtmszen werden, und zwischen dem Ministerium und den Bezirkngtcrqngkn "muß eine Zivischen- instanz gkschaffen wcrden. Auf 1911 „Umbersiiatcn muß mehr Ge- legenheit zur Ausbildung als Prßktisckxr Arzt gbschaffe'n werdxn. Anstatt der Einführung der Eiscngericbte [ 0111: man lieber eme richtige kaorm dcs Medizinalwesens vorneiémcn.
Abg. [):-. Martens (ul.): Dcr chierungskdmmiffar bat eine Anregung nicht für nötbig erklärt; wir_wollien mit unserer Resolu- tion nur auf dis Notbwendigkcit drr RLsOkm zum Besten der vaöl- kerung hinweisen. Sckpwierig ist die Reform aUerdtngs. Der Kreis- Pbysikus muß so gcsirüt werden, daf; er im Hauptamt tbuq Yann, was er je tnur nebenamtli zu thun bat. Eimß besoydere Samtatsbkböxde zu s affen, ist nicht un ere Absicht, abcr einewetter gehende Initiative muß der Kreispbvfikus erhalten; in brsonders dringxnden Fallen muß er provisorisch cine Maßregel erlassen können., die dann der Be- stätigung durch die Verwaltungsbkbörde unterliegt. KeinKapital ist besser an clegt, als das für die Verbesserung ,der Gesundheits- verbältni e Verwendete. Dem Antragc auf Usberweijung des Antrags an die Budgetkommisfion stimmen tvtr zu.
Abg. Schmidt-Warburg (Jenin) spricht riamcns seiner Freunde seine Volle Zustimmung zu dem Anfrage aus, stimmt cm der Ueber- Weisung an die Budgetkommission zu. Es handle fich ier um eine sehr lange SeesÖlange, län er noch als das Schul esev. Schon die Tbronrede vom 21. Novem er 1850 enibqlte die ' emerka: . n Gesetzentwurf über die Medizinalrcform wird Ihnen in nä ster Zeit mit etbeilt werdcn.“ Sein seliger Vater sei der Verfasser des da- mangen Entwurfs gewesen, der wsgen der politischen: Zeitverbältritffe nicht zur Erledigun gekommen sei, und das auf das Ministerium Ladenberg folgende. inistcrium Naumer habe den Entwurf einfach zu den Akten elegi. Jéßt scheine man mit der Reform von ngr zu Jahr um ci1nen Schritt zurückzukommen, denn m?? der Vorjabrigen Erklärung dis Kultus-Minisiers „hätte man eine orla e in dieser Session erwarten müssen. Erfreulich sei die Erklarung, da der Finanz- Minister nicht der Hemmschuh sei. Hoffentlich einigten sich die drei Minister des Innern, der Fiqanzen und des Kultus nun bald darüber.
Ein SchlWantrag wxrd angenommen. - ..:
Abg. Kruie tritt in seinem Usußwvrt eini en Bemer- kungen dcs Regierungskommi1ars entgegerpund bälx es f r gut," daß dem Finanz-Mini er die Med zinal-Angelegenbeiten ubertragen wurden, dcnn er habe gro es Versiändniß dafür gezeigt, '
Der Antrag Kruse-Martens wird der Budgetkommisston
überwi en.
SFluß nach 41/9 Uhr.. Nächste Sißung Dienstag 11 Uhr. ZIFchFergesi-ß; Geieß über die Erweiterung der Genossenschafts- a e. .
Man wird aber auch erwägen müssen, ob man vielleicht schrittweise .
Handel und Gewerbe.
Tä licbé Wa en estellung ür Kohlen und Koks g an dergRughr und 'in Lberseblesleu.
An der Ruhr sind am 4. d. M. gestellt 11365, nicht rechtzeitig gestellt keine Wa en. . -
In Ober les ien sind am" 2. d. M. gestellt 3735, nicht recbk- zeitig gesielit ke ne Wagen.
_ Zwangs-Verftei stungen.
Beim Königlichen Amts er cht 1 Berlin standen am 2. Mai die nachbezeichneten Grund ücke zur Versteigerung: Behren- straße 17, dem Baumeister Walter Hentschel geböri ; Nußungswertb 12 880 „M' für das Meistgebot von 402000 .“. wur e der Königliche Baurat!) Ludwig Heim, Rauchstra e 16, Ersteher. - Königsbergeritraße 34, dem Schlossermeiter Gottlieb Manches ebörig; Fläche 10 &; Nußungswertb 16 740 .“; Meisi- bietender bl eb der Kaufmann Mori Levin, Balle-Allrancepla 13, mit dem Gebot von 203100.“ -- m Weidenweg 12, der rau Kaufmann Valesca Roessler gehörig; Flachs 6,85 s.; Nußun s- mertb 9320 M; Meistbietende blieben die Fabrikanten A. und . FMN zu Nieder Oderwiß in Sachsen mit dem Gebot von
«FC
- Vom Berliner Pfandbrief - Institut sind bis Ende April 1896 18 788 400 „14 34 0/9, 21587400 .“ 4%, 45741600 014 421%, 9717900 ..;4 50/0 alte Pfandbriefe und 9158 700 „M 3 0/0 und 18688000 „x(. Zi 0/0 neue, zusammen 123 682000 „zu Pfandbriefe ausgegeben worden, wovon noch 13 210200 „je. 33 0/0, 10265400 „44 49/0, 10 263 300 ..ck 45 9/0, 1923 600 „FL 5 0/0 alte und 9088 200 „ck 3% und 18 688000 «,x-. 33 % nkue, zusammen 63 438 700 „if- Pfandbriefe von den Gryndstückß- eigentbümern zu Verzinsen sind. - Angemeldet zur Beleihung in Neuen Berliner Pfandbriefen sind bis zum 30. Avril 1). J. 134 Grund- stücke mit einem euerverficberungsweribe von 28 357 675 .“ _ Zu- gefichert, aber no nicht abgeboben smd 10114500 „44 _
-- Die Beirieböeinnabmen der Ostpreu ischen,Sudbal)n betru en im April 1896 nach vorlaufiger Fe tsieliung tm Per onen- verke r 83 313 „M, im Güterberkebr 194 911 „14, an tra- ordinarien 20 100 916, zusammen 298 324 „js, darunter auf derS ecke
iscbbausLn-Palmnicken 5486 «ki, im April 1895 nach vorlaufiger
eststeliung 285 364 «FC», miibin gegen den entsprechendensMonat des
oriabres msbr 12 960 „M, im Ganzen vom 1. Januar bis 30.211761 1896 1395 392 „js (vvrläufige_Einnabme aus russischem Verkkhr nach russischem Stil), gegen vorlaufig 1254492 „s. im Vorjahre, mit- bin gegen den entsprechenden Zeitraum des Vorjahres mehr 140 900 .44, gegcn dic», endgültige Einnahme mehr 52 686 „16
Brrslau, 4. Mai. (W. T. B.) Getreide- und Produktc'nmarkt. Spiritus pr. 1001 100% exkl. 50 „46 Ver- braucHMbqabk-n pr. April 51,30, do. do. 70 ck14 VérbraucHSabgab-kn vr. Avril 31,50. ,_
Magdeburg, 4. Mai (W. T. B.) Zucksrberickpt. Korn- zucker Exil.. ("0:1 92 0/0 "“,-*, Kornzucker exkl. 88 0/0 Rendemeyt -,-, “."-iacbproduktc exkl., 75% Rendemeni 10,00-10,75. Ruhig. Broiraifinade ] 25,25. Brotraffinade 11 25,00. Gem. Raffinade mi: Faß 2475-2525. Melis ] mit Faß 24,50. Rubig. Robzucker ]. Produkt Tranfiio f. 0.23. Hamburg pr. Mai 12,52z bez. und Br., pr. Juni 12,70 M. und Br., pr. Juli 12,80 GD„ 12,82z Br., pr August 12,92Y bez. und Br., pr. Oftober-Dezembcr 11,92k bez., 11,95 Vr. Ruhig.
Leipzig, 4. Mai. (W.T.B. Kammzug-Terminbandcl. La Plata. Grundmuster 13. pr. ai 3,25 „44, pr. Juni 3,274 „44, pr. Juli 3,30 «Fk., pr. August 3,32? „16., pr. September 3,35 aii, pr. Okiobsr 3,35 „M, pr. November 3,35 .“ pr. Dezernber 3,35 „56, pt. Januar 3,37F «jk, vr. Februar 3,40 „44, vr. Marz 3,40 „44, pr. Avril 3,40 .,“ Umsaß: 40000 RZ Schwgch._ .
Bremen, 4. Mai. (W. T., B.) Bbrtcn-Scbluß-Beriäxi. Raffiniertcs Petroleum. (Offizieüe Notterun der Brem?!
eiroleum-Börfe.) Geschäftslos Loko 5,65 Br. Rus rscbes Petroleum. oko 5,45 Br. Schmalz. Fkst- Wilcox 271 „Z, Armour sbicid Mi 45, Cadaby 2717 „1. Cboice Grocery 27z „_Z, Wbiie label 27i , „airbanks 25,1. Sbeck. Ruhig. Short clear middltng loko 24,1 :I. «Reis. Abgeber zurückhaltend. Kaffee fest. VaumWolle stetrZ. leank middl. l:)ko 411 „z. Wolle: Umsay 68 Ballen. Taba , 95 Ssronen Carmen, 70 acken Sumatra. ,
Hamburg, 4. ai. (W. T. B.) Getreidkmarki. Weizen loko ruhi , bolsteiniscber ioko neuer 153-154. Roggen loko rubi , hi ger -, mecklenburger loko neuer „127-130 russischer Lokk ruhig, 83-84. Hafer _rubig. GZrste rubiv. Ruböi (itnverzolli) fcst, loko 47. Spiritus ruhig, br. Mat-Jum 16 Br., vr. Juni-Juli 16F Br., ver August-September 17Z „Br., pcr September- Oktober 17? Br. Kaffee fest. Umsas 2500 Sack. Petroleum be- biupiet, Standard white loko 5,70. “
Kaffee. (Nachmi1tagsbericht,) Good awkrage «09105 rr. Mai 68k, pr. Septcmber 641, vr. Dezember 60, yr. Marz 59F. Behauptet. » Zuckermarkt. (Schlußbertcbk) Ruben -Robzuckr 1. Produkt Basis 88 0/0 Rendemcni neue Usancc', frei an Bord Hamburg pr. Mai 12,47“), vr.Juui 12,60, vr. August 12,85, pr. Oktober 12,00, pr. Dkzcrnber 11,821, pr. März 12.10. Matt. '
Wien, 5. Mai. (W. T. B.) DU? Brutto-Einnabmen der Orientbabnen betrugen in der 16. Woche (vom 15. April'bis 21. April 1896) 201064 Fr., Abnahme gegen das Vorjahr 20 694 r. Seit Beginn des Betriebsjabres (vom 1. Januar bis 21. Aprl 1896) betrugen die Brntto-Einnabmen 3127994 Fr., Zunabme gcgen das Vorjahr 387 070 Fr. _ _
Ausweis der österreichisch . un arischen Staatsbahn (österreichisches Ney) vom 1. bis 30. _ pril 2035 746 Fl., Mehr,-
einnabme gegen den entsprechenden Zeitraum des vorigen Jahres 66 861 [.
NKv-York, 4. Mai. (W. T. B.) Die Börse eröffu-ic träge und erhielt sich so durchweg. Der Schluß war liistloz bci- feften Kursen. Der Umsatz der Aktien betrug 111000 Stuck.
Heute wurden 2150000 Dyliars „Gold zur Ausfuhr nach Rußland über Deutschland bestimmt.
Weizen eröffnete zYehwach und gab auf allgemeine Liquidation, sowie auf schwächere abelberichte und günsti es Wetter in_ den Winterweizengebieten im reise nach während es ganzen BorZ!»- verlaufs mit weni en Rea ionen. - Mais infolge von großen n- künfjen und fgün tigen Erntzberit ten fallend wahrend des ganzen Börsenverlau s mit wenigen ea onen. ,
Waarenbericbt. Baumwoüe-Preis in New - York 85,15, do. do. in New-Orleans 711/16, Petroleum Stand. white in NewYork 6,95, do. do. in Philadelphia 6,90, do. rohes (in Cases) „85, do. Pipe line Certif. pr. Mai 125, Schmalz Western fieam 5,05, do. Robe & Brothers 5,30, Mais pr. Mai 34213 do. pr. Mui 35 , do. pr. Juli 35 , Rother Winterweizen W&W ei pr. * ai , do. pr. Juni 68 , do. pr. Juli68k, do. pr. tem : 68j, Getreide- fracht nach Liverpool 11, Kaffee fair Rio Nr. 7 13? do. Rio Nr. 7 pr. Juni 12275ci dZ'FdZipr'1ZYUfZKu11-270510Yeh, Spring-Wbeat clears 2,50 n er , nn , er , -
Visible Supply an Weizen 55519000 Busbels, do. an
19000 B [9- MUL 141, ZM„» (FWH. 23.) Wie Richter enkins in Milwaukee
baben nunmehr sämmtliche Vereini te-Staaten- ichter, deren Bezirke
die Northern-Fpaßific-Babn erübrt, das Verkaufs-Dekret (1 f' a] vo 0 en. ( WFZiTaZoé 4. ai. (W. T. B.) Weizen schwächte fick) ab während des gan en Börsenverlaufs au gerinÉeNa frage sowie a chwächere Kabelberi te und auf gün iges tier. Tm Verlau machten sich wZiYe eaktionen bemerkbar. - Mais dur weg fcb
ü S er. auf 113th p:. Mai 601, do. vr. Juni 614. Mais pr. Mai 28. Schmalz pr. Mai 4,75, do. pr. Jam 4,87k. Speck short clear 4,25. Pork pr. Mai 7,90.
Zwecke erreichen kann. Das ist eben die Aufgabe des Finanz-Ministers; aber die Sachen selbst zu fördern , werde ich stets zu meiner Aufgabe
zum Deutschen Reichs-A
.I./«? 107. - “
Parlamentarische Nachrichten.
Dem Ha_use der Abgeordneten ist die nachstehende Uebersicbx uber die dienstlichen Verhältnisse der An - wärter fur das Richteramt in den rößéren deutschen
Bundesstaaten und in Oe?ierreich zugegangen. „4. Die größeren deutschen Bundesstaaten.
'Außer für Preußen li 1 das entsprechende Material vor für die Königreiche Bayern, Sach en, Württemberg, die Großherzogthümer Baden, Hessen, Mecklenburg, Sachsen - Weimar, das Herzo tbum Braupschwcig, die Freie Stadt Fagnburg, sowie das Reichsmnd &lsaß- Lothringen. Neben den em [agigen Geseßen und Verwaltun s- anordnungen sind im, Nachsie enden amtliche Mittheilungen der e- treffenden Landes-Justizverwaltungen der Darsteliung zu Grunde gelegt. [. Verhaltnis; zwischen dsr Zahl der vorhandenen An- wärF rPfür f;das Richteramt und dem Bedarf an solchen.
reu en.
Es betrug an Gerichts-Affesioren
der Abgang im Jabra 1895
der Bestand am 1. Januar 1896
im Ganzen
der Bestand am 1. Januar 1895 durch ersie stats- mäßige Ansteliung Zugang im Sabre 1895 durch Ernennung
aus sonstiFßn ründsn der
durch Zulassung zur Rechtsanwalischaft durch Ueberiritt in andere Dienstzweige
1749 234 179 70 19 502 500 1747
Von den am 1. Januar 1896 Vorhandenen 1747 Gerichts- Affefforen waren
gegen als Ver- DFÜ?i bei tthkercht1wn E t lt u z- e s- gegen n ge . . behörden anwalten beschäftigt beschaftigt
beschäftigt Zahl | 0/0 Zahl 1 0/0
| 786 L 16 217 1019 58,33 728 k |
Die ariezeit von „dem Bestehen der großen Staatsprüfung bis zur ersten Anstellung in einem Richteramt betrug in den leßten Jahren durch chnitilicb 5 Jahre 5 Monate.
ie Zahl der Referendare betrug am 1. Juli 1890.......2974 1891.......2958 1892....,..2969 1893.......3060 1894.......3221 1895.......3306
Die Zahl der bei den juristischen Fakultäten der preußischen
Unidersitäten') immatrikulierten preußischen Staatsangehörigen betrug im Sommer-Semester im Winter-Semester 1886: 1552 1886/87: 1828 1887: 1809 1887/88: 2018 1888: 1890 1888/89: 2094 1889: 1978 1889/90: 2239 1890: 2098 1890/91: 2242 1891: 2073 1891/92: 2268 1892: 2123 1892/93: 2358 1893: 2248 1893/94: 2643 1894: 2426 1894/95: 2841 1895: 2749 1895/96: 3126
2) Von den übrigen deutschen Staaten haben zur Zeit nur Ba ern und Würitemberg eine den Bedarf übersteigende Zahl von Ri teramts-Anwartern.
In Bayern ist an die Stelle des in den Jahren 1889 bis 1892 beobachteten Mangels an geprüften Kandidaten seit dieser Zeit der Zustand getreten, daß jährlich eWa doppelt soviel Kandidaten die Befähigung zum Richtsramt erwerben und sich dem Iustiz-Siaats- dienst zuwenden, als die Zahl der jährlich zur Besetzung gelangenden Anian sftellen betra t. („inen Anlaß zu besonderen, den Zudrang ein chr nkenden Ma regeln bat die bayericbe Regierun aus dieser Wahrnehmung jedoch nicht entnommen, da re den überZro en Andran nur als einen vorübergehenden Zustand betrachtet. hatsächlich i auch in den leßten drei Jahren die Zahl der an den bayerischen Universitäten dem Rechtsstudium obliegenden, in Bayern bebeimatbeten Kandidaten bereits wieder merklich zurückgegangen.
In M ü rt tem b er können incZolge der Ueberfüilun diejeni en Justiz-Referendare 1. Kla :, welcbe si dem Justiz-MiniZterium ?ür eine Verwendung im Justizdienst zur Verfügun stellen, nicht sofort nach Ablegung der zweiten Dienstprüfung zur erwendung gelangen, sondern müssen durchschnittlich mehr als ein halbes Jahr warten.
Auch in der Mehrzahl der enigen Staaten, in denen ein erheb- licher Ueberscbu? der Zahl der ichteramtsbewerber über den Bedarf zur eit noch n cbt be tebt, wird für die nächsten Jahre ein Ansteigen der abl der geprüften Kandidaten infolge des gesteigerten Zudranges zum Vorbereitunngienst erwartet. Jm Königreich Sachs en wird dies voraussichtlich dabm fükren, daß die für die Gerichte erforderli en Hilfskräfte weniger als bis er aus den Referendaren und statt de en vorwiegend aus der Zahl der A efforen entnomnxen werden. 11 BraunschWeig bat die Reg erung bereits in den abren 1894 und 1895 öffentlich vor der Ergreifung des j-uriiischen Studiums, soweit dabei der Eintritt in den dortigen Siaatsdienst beabßécbtigt werde, gewarnt. Ein positiver Mangel an Bewerbern für das ichteramt besteht dagegen noch in Mecklenbur .
Der Zeitraum, der in der Regel zwischen dem V leben der zum Richteramt äbigenden Prüfung und der ersten Anste ung in einem etaLSmäßigen ichteramt liegt, beträgt zur eit in
Ba ern . . . . . ethr '-4 Jahre, Sa sen . . . . 3-4 , Württemberg . . . 5 Baden . . . . . 2-4 ffen . . . . . 3-4 ecklmburg . . . 1F-2 Sachsen-Weimar , . Braunschweig . . . 3-4 mburg . . . . 1-2 .. „ lsaß-Lotbrinägen . , 3
Uebrigens beste t in cmetlicben betheiligten Staaten mit Aus-
nahme der Königrei Sa sen und Württemberg eine gesonderte Vor-
“) Die Zahl der auf außerpreu ischen Unive täten die Rechte studierenden Preußen ift ni t fürßeine fortlau ende Reibe von Semestern bekannt: im Stud enjabr 1891/92 studierten von den auf den deutschen Universitäten vorhandenen preußischen Juristen 72,3 0/9 auf preußischen Universitäten, 27,7 % auf anderen deutschen Univ äten. Hiernach würden im Studienjahr 1895/96 etwa 4050 reußen die Rechte studiert haben.
also zusammen
beurlaubt oder unentgeltlich bei
Justizbehörden
beurlaubt
' 41,67
Zweite Beilage
Berlin, Dienötag, den 5. Mai
bereitung für den höheren Verwaliun sdient neben der ür den böbercmustizdienst nicht. g f f 11. Dienstpragmatische Stellung und dienstliche Ver- 1) P wendung der Richteramts-Anwärter. reu en.
Die (Heri ts-Affefforen werden ohne Rücksicht auf ihre Art ahl alsbaid nach ihrer Ernennung einem Amisgericht oder Landgericht Zder mit ihrer Zusiiwmmig einer Staatsanwaltscbait zur unentgeltlichen Beschaftigung" Uerwnéikn- Ste find verpflichtet, gegen Gewährung Liner Entscbadigizng 'die Verwaltung einer AmtSrtcbtersteile, die Stellung eines Hilfsrtchters oder eines Hilfsarbeiters bei der Staats- anwaltschaszu ubernehmen: „abgesehen btervon, ist ihre Versrßung von dsm Orte ihrer unentgeltiichetr Beschäftigung nur mit irer Zu- sttmniung zulas “(J- Jn diSziplmarrechtlicher Beziehung Werden sie als richterliche * camt'e angesehen.
2) Bei den übrigen deutschen Staaten sind drei Hauptgruppen zu unterscLloleiden:chst stb
5. m nä en 8 en den preußischen Verhältnissen die in Elsaß-„Lotbringen imd beiden Mecklenburg. Hier ist die Bxscbafttgungder „Gerichts-Affessoren“, soweit fie nicht in andere Drensizweige (insbesondere den Verwaltungsdienst, aber auch Gemeinde- dtenft u. s. w.) ubertreten rind beurlaubt werden, nach dem Vorbilde Preußens geregelt. Die Gerickyis-Affessoren find Beamte und genießen, wen_n und solangx [ie bei einem Landgericht oder Amts- gericht zur Bxfrtedtgung eines dienstlichen Bedürfnisses -, also nicht lediglich zum Zweck ihrer eigenen Beschäftigung - als Richter fungieren, die dtenstpragmaiischen Rechte eines richter- lichen Beamtexi, insbesondere in disziplinarrechtlicher Beziehung.
. Im Könt reich Sachsen ist es bisher möglich geWLsen, alle Referendare, d 8 sich nach dem Besicben der Richteramtspriifuna zu dem Justizstaatsdtenste gemeldet hatten, in diesem mit dem Titek Assessor als HilfSricbter oder 013 Hilfsarbeiter bei den Staats- axtwaltschajten zu verwwden. Dies wird voraussichtlich an für die nachsie Zeit noob durch die verstärkte Heranziehung der Affe 0an zu der bisher von den Referendaren wa rgenommenen Hilfeleiiung bei den Amtsgerichten und den „Staatsanwaltschaften möglich sein. Hie solcherstalt _ „baupt'sacblicb als richterliche Hilfskräfte fur die GJ afte der mchtsirettigen Gerichtsbarkeit *- erWendeten Affessoren nd zur Zeit nicht Staatsdiener im engeren Sinne des Wortesl), wobl aber Beamte und beziehen Remunerationen im Be- trage von 150 bis 400 „44 monatlich. Die Staatsdienereigensckyaft erlangen fie_ erst mrt ihrer Anxieliuch als Richter oder Staatsanwalt. Es besteht jedoch die Absicht, 11 na ster Zeit den Affefforen entweder sofort mit, bder doch Wenigstens einige Zeit nach ihrer Annahme im Justizstaatsdtenst die Siaatsdienereigenschaft zu verleihen.
Jr) Braunschweig nd nach F 2 des Ausführungsgese es vom 1. Aprtl1879 zum deuts en Geri tsverfaffungsgeseß die erichts- AffeYrewmcht ais wirkliche Staatsdiener zu betrachten. Die Dienst- und Zschaftsverbaltntffe derselben bestimmt die Laudes-Juftizverwaltung, insowM die (Hefe e oder landesherrlichen Verordnungen keine aus- reichenden Vorschr ften enthalten. Sie werden von der Landes-Justiz- verwaltung einem Amtsgericht, und zwar in der ngel dem Amtsgericht Braunschweig, dauernd zu ewiesen und nach Vorgängiger Beeidigung durch Uebertragung richter icher Arbeiten in Gemäßbeii näherer An- ordnung der Landes-Jusiizverwaltung beschäftigt. Sie haben die ihnen übertragenen Arbeiten selbständig unter eigener Verantwortlichkeit zu erledi en. Sie L[ind verp ichtet, auf Anordnung der Landes-Justizverwal- tung ei einem andgeri t oder bei einem Amts ericht, welchem sie nicht dauernd zugewiesen wurden, als Hilfsrichter ushilfe zu leisten, sowie die Stellung eines Hilfsarbeiters bei der Staatsanwaltschaft, ins- besondere auch die Besorgung der den Amtsanwalten obliegenden Geschäfte zu übernehmexi. In diesen Fällen ist ihnen eine nach all- «meinen Grundfaßen festzuseßende Entschädigung und (Ersaxz der * eisekosten zu gewähren. Nach Beendigung des ihnen ertbeilten Auf- trags sind sie berechtigt, ihre Beschäftigung bei demjenigen Amts- gericht aufzunehmen, welchem sie vor dem erhaltenen Auftrag dauernd zugewiesen waren. Die DiSziplinarVerbältnisse der Gerichts-Affefforen Bid in Braunschweig dahin geregelt, daß die für Richter maßgebenden
esiimmungen auch auf Gerichts-Assefforen Anwendung finden, wenn und so lange dieselben als Richter fungieren; im übrigen können gegen sie Ordnun ssirafen nach Maßgabe der Bestimmungen über nicht richterliche eamte angewandt werden, und entscheidet über ihre Ent- fernung aus dem Staatsdienst ohne weiteres Verfahren diejenige ihnen vorgesetzte Amtsstelle, welche nach Maßgabe der bestehenden Vor- schriften im bezüglichen Fall zuständig ist.
In Hamburg werden die Affefforcn bie nacb Vedürfniß bei den Gerichten oder mit ihrer Zustimmun auch ei dsr Staatsanwaltscbaft oder der Verwaltung beschäftigt. ie Verwendung von Affefforen als HilfSrichter kennt das dortige Geseß nicht. Die Affefforen können also bei den Gerichten nur in engen Grenzen und nicht viel anders als die Referendare beschäftigt werden. Dagegen kann der Senat fie zu Vertretern eines Staatsanwalts bestellc-n. ür ibre Dienktleiétungen erhalten die bei den Gerichten oder bei der taatsanwalt chat fun- ierenden Affessoren eine Vergütung von monatlich 200 bis 400 „44 Hinsicht" des Urlaubs unterlie en dieAssefforen, je nacbdkm fie beim
ericht, ei der StaatsanwalTJcbaft oder bei der Verwaltung be-
schäftigt sind, denselben Bedin ungen wie die Richter, beziehungsweise die StaaWanwalte oder die erWaltun sbeamten. Hin ichtli der Disziplin dagegen anet das für die Ri ter angeordnete is ip inar- verfabren auf fie nwendung. Sie sind also, wie aus dieier lest- erwäbnten Bestimmung hervorgeht, richtxrlicbe Beamte. 1). Während in den Vorgenannten Staaten die StxÜun der zum Richteramt befähigten Anwärter für denböbcrcn Justizdient s1ch der richterlichen Stellung in dienstpragmatiicher Bezixbung, sowie hin- cbtlich der Beschäftigung mehr oder weniger anxicxbert, behalten sie 11 anderen Staaten, ungeachtet der erlan ten Befabtgung zum Richter- amt, zunächst die Eigenschaft bloßer orbereitungsdiener, Wodurch Freilich ihre zeitWeili e Verwendung in richterlichen Funktionen nicht chle thin ausgeschlo en wird. , _
n Württemberk; werden dtejen'Éen Karxdidaten des höheren Justizdienstes, welche de zweite juristis e' rüsung mit Erfolg be- standen und somit die Befähigung zum Rl teramt erworben haben, Just -Referendare ]. Klasse enannt. Six haben, so lange sie nicht im ustizdienst verwendet nd keinerlei Beamtenstellung. Erst durch eine Verwendung im Justizdieyst erlangen sie für die Dauer dieser Verwendung die Eigen[chaft von Beamten, Edocs) nur in beschränkter Weise (Art kel 1 und 118 des
eamtengeseßes vom 28. Juni 1876 . Insbesondere findet auch während diejer Verwendung keine nwenoung auf die Justiz- Referendarien 1.K1Ye die Vorschrift des Beamten esetzes, wona der Entfernung eines * eamten vom Amt ein förm iches Dis; lnar- verfahren voranzugeben bat. Vielmehr können sie durch das ustiz- Ministerium jed eit und ohne Disziplinaryerfabren wieder entlassen werden. Soweit bre Verivendung im Justizdienst erfolgt, fungieren die Iusiiz-Re erendare 1. Klasse als Hilfsarbeiter der Staatsanwalt- scha , als mtSanwalte, als stellvertretende Amtsrichter oder als Hil Sri ter bei Amt eri ten. Bei Land erichtxn werden niemals
utiz- eferendare [. la e, sondern aus ließlich Amtßri ter als
I Hilfsrichter derivendet. Nur wenige Iustiz- eferendare ]. Kla e uchen und finden ausnahmsweise Verwendung tm Gerichtsscbreiberd en t.
1) § 1 des Geseves die Verhältniss der Zivil-Staatsdiener be- treffend, vom 7. März 1835.
nzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
1896.
In Baden werden die in der zweiten Prüfung bestandenen Rechtspraktikanten zu Referendaren ernannx und erhalten eine Urkunde hierüber. Diejenigen Referendare, welche die erste oder doch die zweite
rüfungsnote erhalten haben, sollen in Bezug auf Verwendung im taatsdiensi vorzugsweise berücksichtigt werden.
Die Verwendung erfolgt in der streitigen Gerichtsbarkeit als
Dienstausbilfen oder Dienstverweser bei Amtsgerichten, als Gehilfen in den Sekretariaten der Landgerichte, des Ober-Landesgerickots und auch des Ministeriums, als Amtsanwalte und Gehilfen der Staats- anwaltscbaften, sowie als Stellvertreter der Staatsanwalte. Die AmtSanwaltscbaft ist ausschließlich mit RechtSpraktikanten und Refe- rendaren beisst. bei Land erichten ist geseßlich auSgeschloffen. ' AUF „ie nicht verwendeten Referendare haben ck übrigens bei einer Justiz- oder Verwaltungsbebörde, bei einem nwalt oder bei emem Notar ,praktifcb zu_ beschäftigen und dem Justiz-Ministerium ".o" 'der Art ihrer Veschäiti ung jeweils Anzeige zu erstatten. That- sachlicb iommtxine Bescha?tiaun obne Vergütung zur Zeit kaum vor. Dte_ Diszwlinargewalt über echtspraktikanten und Referendare sieht zunachst den Behörden, bei welchen dieselben beschäftigt find, bezw. deren vorgesetzten Oberbebörden zu.
Das Justiz-Ministerium isi ermächtigt, Rechtspraktikanten und Referendaren die durch die Prüfung erlangte Befähigung zur Praxis und Anstellung wegen „unwürdigen Verhaltens auf bestimmte Zeit oder ür immer zu entziehen.
n Hessen kann den zum Vorbereitungsdienst (Acceß) zu- elaxsenen Rechtskandidaten (Accessisten) der Acceß wegen disziplinarer 5 er ehlungen nacb Anbörun der DiSziplinarkammer des LandFerichts und veraptwortlicher Verne mung des Accessisien durcb Entsch ießung des Ministeriums des Innern und der Justiz im Wege der DiSziplinar- bestrafung dauernd oder auf Zeit wieder entzogen werden. Die - prüften 'Gerichts-Accefsisten (Gerichts-Affefforen) sind ihrer diengst- pragmgtrscben'Stellung xiach nicht als Beamte anzusehen. Sie sollen
bis zu ihrer endgtltigen Anstellung zunächst bei einer Justiz- Bebördx oder einem Recthanwalt im weiteren Vorbereitunngienste beschäfttFen, und werden darm im Gerichtsschreiberdienst bei den K;)„Üegia gerichtew (als Hilfs-Gericbtsschreiber), als AmtSanwalte, sv'ater auch in FalLen vorüber ebenden Bedürfnisses einer Aushilfe- letsiung bet den Staatsanwalt cbaften und Amtsgerichten, als Staats- anwaite und AmtSrichter kommissarisch gegen Remuneration verwendet, bis tbre Anstellung in, einer etatsmäßigen Stelle erfolgen kann. IJK Yerwendung als Hilfsrichter bei Landgerichten ist geseslich aus- ge 0 en.
In Sachs eri - Wxima r findet die Beschäftigung der jungen Leute, Welche die zweite juristische Prufun bestanden haben, unter tbunlicbsier Berücksichtigung der Wüns 6 xowo [ bei Justiz- als bei Verwaltungs- behörden statt. Die den In iiz ebörden zugewiesenen Gerichts-Affefforen werden Vielfach als Hilfsrichter bestellt. Die Gerichts-Affessoren ge- mßßen die Siebung als Beamte nicht. Sie unterliegen der Ent- la ung durch das Großherzogliche Staats-Ministerium falls dieses 'zu olcher Verfugung sich durch das Verhalten des betresenden Gericbis-
ffeffors bestimmt findet.
0. In Bayern haben die eprüften Rechtspraktikanten, welche [ich kum Anstellung als Richter, taatsanwalt, Notar oder Gerichts-
chretber bewerben nach der U. Prüfun bis zur Ansteüung dieHPraxis bei einem Ober-Landesxzeri t, einem andgericht, bei der taats- anivaltschat an einem die er Gerichte, bet einem Amthericht, bei einem Re tSaUWait oder otarDßortxuseßen; auch können dieselben ais Hilfsarbeiter m das Saats- initerium der Justiz berufen oder bet einer Kammer des Landta s verwendet Werden.
Die Zahl der bei einem ericht oder bei einer StaatSanwaltsÖaft aufzugebmenden gepruxkßlen Rechtspraktikanten richtet [ich nach der Mogirchkeit ihrer zwe äßißen und vollständigen Be chaftigun . Die Bewtaigung zum Eintritt 11 die Praxis bei einem mts t wird vpn dem rnit, der allßemeinen D enstaufßcht betrauten ber-Amts- rich_ter, bei einem O er-Landeßgericht 0 er Landgeri t von dem Prasidenten dieses Gerichts, bei der Staatsanwalts (: von deren Vorstand vorbehaltlich der Aufsicht der vorgeseßten tenen und Be- börden eriheilt.
_ Richterliche Geschäfte dürfen naYTden in Bayern geltenden 9 ex. lichen Bestimmungen von Keprüften echts raktikanien nicht v werden. Infolge dieses mstandes ist de Möglineit einer . wendung von geprüften Rechtspraktikanten zur Bewältigun des laufenden Dienstes bei den Justizbehörden eine ziemlich beschränYe.
Eine Anzahl von gevrü ten Rechtspraktikanten wird als ilfs- Arbeiter bei den Koliegial- erichten, insbesondere zur Unt u der Ober-Landesgcrichts- und Landgerichts-Präsidenten in den Pr ia? (Geschaffen, eine weitere Zahl bei den Amtsgerichten, vorzugSwei e zur Unterstützung der Richter in den Geschäften der nicbtsireitigen Rechts- pfle e (insbesondere bei HypotbekenbereinigungSarbeiten), dann als
il s-Arbeiter bei den StaatSanwaltschaften bes äftigt und für diese tenstleistungen remuneriert. In der Pfalz at eine Anzahl von Rechtspraktikanten als Amtsanwalte bei den Amtherichten bezahlte Verwendun efunden. Die 8 rzabl der eprüften Rechispraktikanten welche zum Justiz-Staatsdienxie adspir eren, praktiziert zur Zeit 0 ne Be uns bei den Justiz-Be örden, wobei jedoch diese Behörden zur Bewässt gung des laufenden Dienstes auf die Hilfe dieser geprüften Rechtspraktikantea "WÉÄRWZ' iindZ bl s cht ck "b b d B schaiti au ne nam a e a u au voru erge en e " gun bezahlte Hilfs-Arbeiter bei AmtSanwalten und Notaren. g
Mit Rückßcbt auf diese Verhältnisse und um den In dienst- Adspirantcn ba d gsi eine bezahlte Steliung schon vor 1 rer Au ellung als Richter zu verschaffen, hat man in Bayern von je er je nach der Zahl der vorhandenen Staatsdienst - Aspiranten eine grö ere oder Heringen? Zahl die Stellen als Geri tsschreiber bei den mts- und
andgericbten mit geprüften Rechtspra ikanien beseßt. Diese Uebung ift dermalen in Anbetracht der übergroßen Zahl von geprü n Rechts- praktikanten eine so all emeine gewvrden, daß weitaus der grö te Tbeilder eprüften Rechtsprakti anten vor der Anstellun als Richter zum Ge ts- ßcbreiber ernannt wird und in dieser Stellung 1 is 2 Jahre verbleibt. nach nehmen die g rüsten Rechtspraktikanten als sol e eine eigent- liche dienstpragmatickke Stellung nicht ein. Nur in o weit sie als (Gerichtssckpreiber wirkl che Anstellung efunden haben, oder soweit ibm funktionSweise ein Amt übertragen iZ - wie den Amtßanwalten it der falz oder den etwa vorübeZebend mit der Wabrnebmun vou Ges äftcn von niciktricbterliYn eamten betrauten geprüften praktikanten -- sin sie als eamte zu erachten. 111. Auswahl der 211nr§§ärteßr für das Richteramt. . reu en.
Die Zusatz:?mg zum Vorbereitun sdiensi erfolgt darth die Er- nennung zum eferendar. Diese wir -- abgéseben von dem Be- stehen der ersten Prüfung - lediglich davon 0 [75an gemacht daß 3. der Kandidat den über eu enden Nachweis er ringt da ihm für die Dauer von "nf a ren die um ftandeSgemäßen te:-
[) bail eÉfbrFrxli-(ebm liittel gefiYrt d'ndÜ b den, . eme a a nvor een we e re eerzeu un begrün da der Kandidat der uiaffung zum höheren Yußkdienß uu-
w rdig eZcheint. Für den * ezirk eines einzelnen Ober-Landesgericbts kann der
Anita auf Zulassung zum VorbereitunngieneTt auch (: »",ka abgele nt werden, weil die Zßabl der zu? affenen _ in jenem Bezirk bereits eine so gro e ist, daß e ne aus
Eine Verwendung der Referendare ais HilfSrichter .-
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