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“TS id- abt tr“. rit'iir 2 W. OréxlemIF-Yiiditvigsba en nilxßtßaßf sei:?e F:“Zunde gegen
_ 5123 stimmen würden, einige allerdings nur unter der Bedingung
der Annahme des €; 21) (Zusav von Pbenolphtbale'in). | i Minister für Landwirthschaft 2c. Freiherr von Hammer- e n:
Ick babe zu dem § La mitzutbeilen, daß neuerdings festgestellt worden ist, daß auch ohne Anwendung von Färbemitteln, mit von answärts zu beziebxndem, sebr gelbem Oel Margarine mit voaer gelber Butterfarbe herzustellen ist. Sie ersehen daraus, daß das beantragte Verbot voraussichtlich wirkungslos sein würde. Wenn Sie das Verbot des Färbens annehmen, so liegt darin immerhin eine gewisse Inkonsequenz, weil dann auch das Färben der Butter ver- boten werden müßte. (Sehr richtig! links.) Uebrigens werden Sie wahrscheinlich das Ziel, was Sie mit diesem Paragrapben er- reichen wollen, nicht erreichen, möglicherweise aber befördern, daß auswärtige Produkte zur Margarinefabrikation bei uns ein- geführt werden, die wir lieber nicht einführen wollen. Es gehört aber diese Bestimmung auch zu denjenigen, die zweckmäßiger nach der Anficht der verbündeten Regierungen fortbleibeu, denn man beabsichtigt doch nicht, der Margarine eiu unappetitlicbes Aussehen zu geben. Erkennt man an, daß Margarine ein billigés und zu erhaltendes VolkMabrungömittel ist, dann soll man «uch nicht dazu beitragen, das billige Nabrungßmittkl unappetitlicb zu machen, oder demselben das Ansebkn zu nehmen. (Sehr richtig!) Der Schwerpunkt liegt darin, daß man Mittel und Wege findet, die eine sichere Feststellung der Thatsache ermöglichen, das; Margarine als Butter in den Handel gebracht worden ist. Zur Erreichung dieses Ziels Werden die Be- stimmungen des § 28- nach Ansicht dk! verbündeten Regierungen nicht
beiirage'n.
Abg. Wei (fr. Volksp.): Ich" fchließe mich diesen Ausführungen an; wenn die _argarine nicbt gefarbt werdkn darf, dann wird man die wxiße süddeutxche Butter für Margarine halten, und der bayerische Bauer würde gezwungen werden, seine Butter zu färben. Die Bei- mischung bon Margarine zur Butter bildet nur 20/0 alier Fälschungen; häufiger kommt der Jusos von Faktoreibutier und namkntlick) ein hoher Waffergcxhalt dor. Es ist unlogisch, das Färben der Butter, des Genußmittels der Wohlhabende", zu gestatten, dns Färben der Mar- garine aber zu Verbieten,
Abg.Graf von_Holstcin (d. kons.) bestreitet dem Minister ge en- über, das; mit der Farbung _der Margarine die Färbung der Butter e en- faÜs verboten werden müfje. Die Färbung der Butter, führt Redner aus, erlfolgt hauptsächlich für den Hamburger Markt, da die Engländer die ge be Farbe der Butter verlangc'n. Bei der Margarine wird aber die gelbe Färbung nur zur Täuschung benußi, Wenn im Januar
elbe Butter gelikfert wird, so ist «doch selbstverständlich, daß das eine Grasbutter sein kann. Die Fäljcbung der Butter bat überhand genommen. In Berlin find in verschiedenen chbren Proben ent- nommen und unteisuckxt woxdkn; 48 bis 68 0/0 aller Butterprobkn haben sich als gefälscht Mvision. WEnn di? atmen Leute in Berlin auch nur 10 «5 für das Pfund zu viel zable'n, so geht das in die Hunderttausende. Man verbiete chs Färben der Margaritw, um den Beamten die Kontrole der Butteriälschung zu erlaichtern.
Abg. Müller- Waldeck hält die Bestimmung des § 28 für die wichtigste des ganzen Gescizks; das gebe namentlich auch aus den zahl- reichen Petitionen hervor. Die Margarine Habe ein schwärzlich graues Aussehen; ihre Färbung sei auf Täuschung bexechnkt, und namentlich würden dic Arbeiter gcscbädigt, welcbe dis Margarine tbeuer bkzabisri müßten, weil sie der Butter ähnlich sähe.
Abg. Herbert begründet den Antrag auf Streichung dCIH§ 2131 damit, daß durch das Verbot der Färbung die Margarine den Konsu- menten verekelt wkrden solle. Draußen im Lande sei man empört über diese Bestimmung; die scharfén Worteßin den Vkrsammlungen seist! niir das Echo der Vcrbandlungén der Kommission.
Abg. 1)r, Barth: Das Färbemittkl wird die absichilichen Fälschsr erst Hecht zur Färbung anrcizsn; die Vorschrift würde kein Schuß für den Konsumenten sein. . „_
Abg. Stein i n g c r (Zeutr.) bestreitet, daß die YUM gefärbt werds, un] 11er die Qualitat zu täuschen; in Hamburg werde die Mar arine gefärbt für dkn englischen Export, um dem englisckoen Ges mack zu genügen,
Abg. Jskraut Empfiehlt di? Annahme dis § 23 _und spricht seine VerWUnderung darüber aus, daß dcr Landwirtbschafts-Minister auf dem Standpunkt derjenigen stehe, welche die Margarink der Butter möalichst ähnlich sehen wollten. „
Abg. Wurm (Soz.): Wenn das Farben der Butter erlcxubt ist, warum soll das Färben der Margarine verboten werden“.) Man chikanicrt damit nur den Konsumc'ntkn; der Betrug wird dadurch nicht erhindert, aber das Publikum wird in Siciperbeit gewicgt, als ob es gegen Betrug geschützt sei. .
_ Abg. Graf Von Holstein stellt fest, daß die Baucrnbutfer nicbt gkfarbt werde; die feinst? Exporibuiter, die nach England gebt, müsse gkfärbt wcrdkn. Man habe lange nach einer Faxbe fiir die Margarine gesucht; aber das sei nicht gklungen. Jedénfallxi sci nicht danach gestrebt worden, durch die Färbun die Margarine zu Vsredc'ln.
Abg. Graf von BernstorfJ-Uclzen (h. k. F.): Mixine Frkimde wollen den unlauteren Wikibewerb Verbindern, daiu ist es aber nicht nötbiq, die'Vorsckoriften'des § 2a und 21) zu erlaffcn.
Damn schließt die Debatte. '
§ 23 wird in namcntlicher Abstimmung mri 138 gegen 97 Stimmen angenommen; fur § La stimmen geschlossen die Deutschkonservativen, dic RetchSpartei, das Zentxuni und die Polen; dagegen die Sozialdemokraten, die frxisipmgc _Ver- einigung, die freifmnige und deutscheVolkSparteydieNational: liberalen. . „ ,
§ 21) bestimmt, daß bei der gewerbSmaßigcn Herstellung von Margarine oder Margarinekase auf 100 ](Z' 1 8 Phenolphthaléjn zugemischt werden müsse.
Abg. Dr. Clemm-Ludwigsbafen erklärt-fich gegen § 21), weil der ZusaZszar eine Färbung zeige, aber nicht den Beweis liefere, daß die aare, welcher der Zufay, beigegeben sci, Margarine sei; es könne ebenso gut Butter oder Schweineschmalz sxin. Außerdem sei aber das Außwasckyen des Pbenolphtbale'sns sehr leicht. _
Abg. Wurm hält ebenfaUs die Kontrolmaßreael für nicht hinreichend; es müßte aUe eingefübrte Butter und Margarine mit Pbenolpbtbale'in versest Werden. Wäre das nicht der Fall, so würde man Margarine vom Auslande als Butter deklarieren und fie dadurch von der Kontrole freimachen. Die ganze Vor cbrift würde nur den Betrug beföidern. Der Einwand, daß die uswascbung “des Zusaßes nicbt [kich_t sei, sei nicht stichhaltig. Eine Knetmqschine könne jeder Buttxrhandler besitzen, denn er müsse verschiedene Buttersorten durcheinander mischen. Die Arbeiter seien so abhängig von ihren Arbeit ebern, daß sie vielfach noch das Wort bkfolqtsn: Weß' Brot ick) esi9 , deß' Lied ich sm e.“ Vielieicbt würden die Arbeiter sogar wegen Verraths _des GesäoäiitSJebeimniffes bestraft, wenn sie don solchen Manipulationen etwas anzeigten. Redner empfiehlt die Streichung des § 21), " '
Abg. Weiß spricht ebenfails fur die, Strei ung des § 21). benolpbtbale'in sei dur aus kein, unschädltcbes ittel; denn die argarine solle dadurch eicht ranztg werden., In der Kommission
habe man für die Bestimmung gestimmt, mit dem Vorbehalt. daf; Versuche vom Rei s-Gesundbeiwamt an esteÜt würden. Es wäre intereffant, zu erfa ren, wie diese Versu e guSgefallen seien., Werde der usav beschlossen, dann müßten die sammtlichen Fabrthn Tag und acht unter Aufsicht gesteÜt werden, dann müßte ferner die Ein- fuhr von Butter und Margarine aus dem Auslande unter Kontrole gestellt werden.
Geheimer Ober-"Re'gierun NRW) "im “Réicböamt des „Innern Vr. Ho f: Bei der einge enden Veratbung der Kommission haben d e Vertreter der verbündeten Regierungen sick), ge en § 21» ausgesprochen, und der Bundesrat!) hat bisher keine er- anla ung gehabt, seine Haltung zu dieser Fraße zu ändern. Die Ver u e des Kaiserlichen Gesundbeitßamts ha en die Annahme zweifel aft erscheinen lassen, daß der Zusaß von Phenolvbthalein
chädlich sei für den Menschen und für die Margarine selbst. Es bat sich ergeben, daß sich bald Veränderungen zeigen, Schimmelbildungen u. s. w. Die weiteren Versuche sind noch nicht abgeschlossen; es ist eme längere Zeit dazu nötbig. Bei frischem Margarinekäse istPbcnolpbtbale'in leicht nachzuweisen; aber es sprechen Anzeichen dafür, daß bei altem Käse, weil gewisse Zerseßungen ein- treten, der Zusaß nicht mehr bemerkbar ist. Die Auswaschung des Pbenolvbtbale'ins ist sebr lei t ; die dabei verloren gebenden Mengen von Milch *und Salz können eicht wieder erseßt werden.
Gegen die Stimmen einiger Konservativen wird § 21) abgelehnt.
Die §§ 3-5 erhalten die Bestimmungen über die Be; auffichtigung der Räume, in denen Butter, Margarine, Margarinekäse und Kunstspeisefctte _hergestcllt werden. (Das Wort „Butter“ ist von der Kommission eingefügt wordbn.)
Nack) ? 4 sollen die Beamten der Polizei und die von der Polizei ehörde beauftragten Sachverständigen den Zutritt u diesen Räumen haben. Die Sozialdemokraten wollen nur
en sachverständigen Beauftragten der Polizeibehörden den Zutritt gewährt wissen, und zwar nur während der Geschäfts- und Betriebßzeit.
Abg. ])]: Schneider (fr. Volkspx) unterstüßt diesen Antrag.
Minister für Landwirthschafi IC. Freiherr von Hammer: stein:
Die verbündetkn ngierungkn müffcn dsn größtsn Wkrtk) darauf [Mn, daß diijenigen Bestimmungsn, WL[ch€ dazu disnen “sollen, eine strenge Kontrole über die Ausführung und Beachtung des Gsseßes zu üben, aufrecht erhalten werden. Dazu gehören auch die Bestimmunge'n des § 4, weil sie den Polizeiorgansn die Möglichkeit gewährén, fest- zustellen, ob und wo Fälschungen vorgenomm0n werden. Ich bitte also, aUe Anträge„welche bezwkckkn, diese Kontrole zn Lrickywercn, ab- zulebnen.
Abg. Harm (Soz.) bkfürworxci den Antrag der Sozialdemo- kraten tm Geaensaß zu dir, nach skinkr Behauptung, [cdiglich agrarischen Intéreffen dic'nenden Voriage.
Die Ab g. von Grand-Ry (Zentr.) und Graf Von Holstein weisen daran? hin, daß die Agra „ier selbst beantragt hätten, auch die Butterfabrikation unter dieselbs .??ontrole zu „steilen.
Der Antrag der Sozialdemokraten wird abgslchnt, und die F 3-5 werden unvxrändert angenommen.
arauf wird die wcitechcrathnng abgebrochen. Schluß nach 51/2 Ubt'. Nächsu' Si ung: Mi1twoch 1 Uhr. (Fort: scßung dsr Bcratbung des argaiinegescßes, dritte Vcralhung der Vorlage, betreffend den unlauteren Wettbewerb, und der Novelle zur (Gewerbeordnung; auf eins Anregung des Abg. Singer (Soz.) erklärt Präsident Freiherr von Buol, daß der „Schwerinsiag“ an kinem späteren Tage der Woche statt- finden solle.)
Preußischer Landtag. „Haus der Abgeordneikn. 63. Sißung vom 5. Mai 1896. Ueber den LkstLU Theil der Sißung iii gesikxii bsrichtet worden. . " Das Haus seßt zunächst die zweite Beratyimg dcs" Gescß- entwurfs, betreffend die Regelung der Richter.-
gehälter, fort. Nach § 5 würde das Besoldungsdienstaltcr dsr bsreits
angestellten Landrichter und Amtsrichter auf den Tag ihrer *
ersten eiatsmäßigen Anstcliung oder, falls diese Anstellung später als mer Jahre nach dem Ta 6 erfolgt ist, auf den ihr richterltcbes Diensialter gkmäß der erordnung vom 16. April 1879 fcstgcscßt ist auf den vier 30th nach diesem Tage liegenden Tag bestimmt. Die Kommission hat statt „vier Jahre“ „drei Jahre“ gesetzt. _
Geheimer Ober-Finanz-Rafb Lehnert widsrswricht diesem Be- schluß, weil dadurch eine jährliche Mehrausgabe Von ca. ;_1 Miliion Mark entstehen würdc. _
Abg. Graf zu Limburg-Stirum (ions) 1chli€ßt sicb don Aus- führungen des Regierungskommxffars an. Für das erforderlichk Ucbkr- gangsstadium genüge das Vollkommen, was die ngierungsvivrlage biete. Die Richter dürftkn Dkk dcn anderc'n Beamtenkatsgorien nicht beworzugt Werden. _ _
Abg. Kirsch (Ze:11r.) hält d-xn B€fchluf3 der Kommijfion fiir das Wenigste: was die Richter wkriangcn könntsn. Nack) dcr Regierungs-
vorlage Lkbikltkli die Richtsr Erst nach fisben Jahren das Gehalt
Von 3000 „w. „
Geheimer Ober-Finanz-Rath Lebnert tritt nochmals dem Ver- such entgegen, bei disser Gelkgknbeit cine Gehaltsaufbesikrung der Ricblxcr Vor der allgem-xinen Aufbcffkrung der Beamtengehältkr vor- zune men.
Abg. Lobmann-Hagen (nl,) spricht s1ch für die Kommissions- faffung aus; damit folie keine Aufbesserung vorgenommen, sondern nur ein Ausleeich dafür geschaffen werden, daß die Richter nach diesem Gescß im Anfang langsamer im Gehalt aufstsigen als bisbcr.
Iustiz-Minister S ck)ö:1stcdt :
Meine Herren! Wenn ich hikr lediglich als Justiz-Minister stände, so könnte ich ja nur freudigkn Herzens dem Anfrage der Kom- mission zustimmen, da derselbs Eine Verbesserung der finanzieücn Lage der Richter bezweckt, die ich (in und für sich für durchaus erwünscht halte. Aber, meine Herrcn, als Mitglied ders Staats-Ministeriums kann ich mich doch nicht den ailgc-meinsn Erwägungen verschließen, die gegen die Annahme der Kommissionsbeschlüffc Vorgebraaht sind, und ins- besondere nicbt übersehen, welche Schwierigkeiten dem Zustandékommen des Gxssßes [361 dem bcstimmt erklärten Widerspruch d€r Finanz- verwaltung erwachsen werden, wenn es bei den Kommisfionsbeschlüffen bleibt. Das eine ist nicht zu leugnen, daß der Antrag eine ther- gebende Beworzugung dsr Justizbeamten bszweckt, als sie bereits Von der ngie-rungsiwrlage in Aussiäpi genommen war, und die Regikrungs- vorlage ist ja, wie in 'der Begründung dargelegt ist, schon von dem Staudpunkt außgegangen, daß (“ine gewisse Bevor- zugung dcr Justizbeamten' gegenüber den Beamten der anderen Verwaltungen berechtigt sei. Wie die (Grenze gezogen ist, ersehsn Sie des Näheren aus der Vegründnng der Vorlage; nur die über vier Jahre hinaus vorgekommsne Wartezeit als Affeffor in Anrechnung zu bringen auf das Besoldungsdienstalter, be- ruht auf den statistischen Feststellungen über die Durchschnitts- zeit, Welche die Richter bis zur ersten Ansteliung bisher haben durchmachen müssen, und fie ist günstiger, als die rein kalkulatorischen Berechnungen, die in dieser Beziehung angestellt
sind, es rechtfertigen würden. “Ob es richiig ist, was der Abg. Loh. mann soeben außzufübren versucht bat, daß die Annahme des Kom. missionöantrags innerhalb der Grenze der bisherigen Dienstaufwc-n- dungen der Gehälter des höheren Justizdienstes bleiben würde, glaube ich nicht ' ohne weiteres „zugeben zu können; selbstverständlicb bin ich auch nicht in der Lage, das sofort zu widerlegen und würde das den Vertretern 'der Finanzverivaltung überlassen müssen. Aber nach _ den im Justiz-Ministerium angestellten Berechnungen trifft die Sache nicht zu. Der Herr Abg. Lob- mann scheint von einer, nach meiner Meinung, unberechtigten An- nahme angegangen zu sein, von der Eventualität einer starken Stsllenvermehrung in den nächsten Jahren, wie sie das geschäftliche Bedürfniß erfordern würde, und will die etwa daraus bei der Fort- dauer der gegenwärtigen GeballSregelung für die richterlichen Beamten sich ergebenden Vortheile gewissermaßen konservieren. Aber, meine Herren, mit solchen Eventualitäten darf doch nach meiner Meinung bei dem Geseßentwurf nicht gerechnet werden, und so sebr ich be- dauere, daß eine weiter gehende Konzéssion, die in ihren Resultaten allerdings auch nach meiner Ucberzeugung eine Gehaltsverbeffcnmg darstellen würde, bei diesem Anlaß nicht erreicht werdcn karin, so muß ich doch mich der Auffassung der Finanzverwaltung im Intareffe der Sache selbst anschließen.
§ 5 Wird in der Kommissionsfafsung gegen die Stimmen der KonsSrvatwen Und ' einiger ZentrumSmitglieder ange: nommen.
Die §§ 6 und 7 werden ohne Debatte; genehmigt.
Den § 8 (Affcfforenparagraph) hat 010 Kommission ganz gestrichen. Er bestimmte: Die Ernennung der G8k1chts= Affé? oven erfolgt nach Maßgabe des für den hoheren Justiz- dient bestehenden Bedarfs. Die Referendare, welche die große StaatSprüfung bcxtanden haben, aber nicht zu Geri ts- Affefforen ernannt werden, erhalten iin Zeugnis; über. as Bestehen der Prüfung und scheiden mii deer Zustellung 'dwses Zeugnisses aus dem Justizdienst aus; sie smd befugt, die Be: zeichnung als Assessor zn führcn.
Hierzu beantragen: _ ,
1) Abgg. Busch u. Gen. (kom), dcn § 8 in folgender Fassung anzunehmen:
Die Referendare", woiche die große StaatHYrüfung bestanden haben, erhalten darübkr cin Zku nis; nnd die Bksugniß, den Titel Gerichts-Affeffor zi; füdrcn. Die Elben scheiden aus dcm Justizdienst aus. Diejenigcn, welche in den böbsren Justizdienst cintrxien wrilen, bÜbLn ibre Annahme bei dem Jitsiiz-Minisier zu bkantraqen. Die Annahme Erfolgt nach Maßgabe des für dcn_l)ök)er€n„Justiz- disnst bkstkbkndkn Bedarfs. Das Justiz-Ministerium erlaßt die [)ixérzu erforderlichen _Audfübrungsbcstimmungkn. _ '
2) Abg. Schm1cdmg (nl,), dc11§8, wre folgt, zu faiscn:
Ukbkr die Zulaffung derjenigen Rccbtökandidatkn, welehe die Crste juristische Prüfung beiianden babkn und sich zur Vorbereitung für die Bafäbigung zum Richteramt mslden. Entscheidet die Justiz- verWaltung nacb Viaßgabe dcs Bcdarfs. Die Zulastnnsx Erfolgt in dkr RLF?) nacb dEr Rkibenfolge dkk Mkldungßn. Dix nabcrcn AUT"- führungsbsstimmungen werden vom Juiliz-Mmister 1111 chk dcs Rkuuiativs erlassen. „ _ _
Z) Der Abg. Hofmann (nl,), den § 8, 1010 folgt, zu faßen: _
110er dic Zulassung derjknigcn, welche dio crfte Prüfung bkstandkn haben und sich zur Vorbereitung für die kaäbigung zum Richteramt melden, entscheidet die JustizVLrivaltung nach Maßgabe des Bedafs. Die Zulaffuna erfolgt in dsr Regel nack) dcr Rsibenfolgc der Meldungen. Die näbercn Ausführungs- bestimmunaen wdrdcn vom Justiz-Ministec im nge dcs Rxgulativs krlasscn. Die kaerendare, wclche dic_ große Staatsprüxung be- standen Haben, wkxdcn zu Gericht§=Affinor€n ernannt und auf ibrcn Antrag Von dcm Justiz-Minisicr nach Maßgabe W für (“611 böberkn Justizdienst bLsi-Zbcndcn Bedarfs einem Amtö- o_der Landgkricbt odkr mii ihrér Zusiimmung ciner StaatI-anwaltschast zur b:)iiäufig 11118111 cltitch'kn Besckyäftignng übkrwiessn. Doch ist dcr Instiz- Miniiiter bcrechligt und auf gésiclitsn Antrag wkrpslicbte't, dk::_zum GeriÖts-Assessor Ernanntkn auch über dicsenVcdari hinaus aus be- stimmte Zkit, auf Vcrlangan mindé'tkns zwei Jahre, (*inyrn Amts- odér Landgwricbji' zur uncntge'ltliche'n Baschäfiiguna zu überweisen. Dikjé'nigkn Gericbfö-AsssffNen, wklche innerhalb Monatsiiist nach bestandenkr Prüfung kcinen Ucberwsisungßantrag gkstcllt babkn, sch€1d€n mit Ablauf dikscr Frist, dis aui bestimmte Zlik übsr- wicscncn mit Ablaiif die'skr Zeit oder, „sofern die UkbkrkVC'isUWÖ- frist verlängert wird, nach Ablauf disskr Frist aus dem Justi;- dienst aus.
Abg. Rocken (301110): (Es fragt sich, ob wir das alto, sci! Jabrbundertsn bestsbk-nde Syiism, daßxjsder, der 1750 kaäbigung bLWieskjl babe, im Justizdienst angcstelii werden müsse, verlassen wollen zu Gunstkn der Airöwabl dsr Jiiibiex Turck) dic Verwaltung. Für diesen Zweck bälle i::an_iici;sc sin bcwiiderks Gkseß machen folien. Die Rege'lumi dsr Richiergcbälter kanu 03118 dii'yen Para- graphcn Vorgenommcn wcrdsn. Jcb erimii're an das Lebrksbssoldnngs- ges? : die GehaltSccgelung der chrer liegt auch völlig im Dimkcln, dil? „c'gii-rung wollte fie ganz unabhängig 0013 anderen Fragc'n für sich vornkbmen. Und hier erkläit di:“. Regierung dic Regelung dsr Ricbji'r- gehältsr obne § 8 für u::anncbtnbar. Die Reqikrung scheint also auf ' 8 das Hauptgewichi zu [MM, die Vw-lage ist nur ge'macbt, um den
8 durchzubringkr. Dié Richtkr wollwwlicbsr auf alle G.!)aitö- zulagen Verzichten, als auf die Unabhangigksit der Justizpflege. Wir sollen Vertrauen zur Auswahl der Justizvarwaltung babc'n, dann soil man uns doc!) ivkniastens sagen, nach welchen Grundsäßen dii- AuSwaixl erfolge'n soil. (Es kann ein "eder Assessor wegkn des geringsisn Tadels ausgeschlossen werdcn. _ Na) Aquadl dsr Affefforcn mit den bcstcn Examen und Ausrchluß derjenigkn, gegen welche be- gründeter Tadel vorliegt, bleiben noch (“Wa 300 Affifforen jährlich übrig, die völiig [sicbwerihig sind und Von dknen dcr Minister nur 150 gcbrauibt. ie soli da die Auswahl erfolgen? Etwa durch das Loos vd-er nacb dem Alphabet? Da wird 0er lediglich die soziale SteÜung entscheiden. Und der Justiz-Minister kc'nni sie doch nicht alie, die Entscheidung liegt also in den BsriciMn der aufsichtfübrenden Rigbtkr. Von einer geicgkntlichcn Bemerkung in der Gesküschast, von dem ge- legentlichen geselischaftlicben Ton kann die ganze anunft des jun cn Mannes abhängen. Daher wird er danach streben, den Wüns n seines Vorgksxßten möglichst nachzukommen, und die sind von vorn- hercin im Vortheil, die darin Uebung und Geschick besißen. So wird ein Streberthum großgezogen, das gerade im Justizdienst am unerträglichsten ist. Die Klagen gkgen unsere Justiz geben nicht auf mangelnde wissenschaftlich? Befähigung der Richter hinaus, sonder)! auf den großen Formalißmuß in der Recbtsprechung und die Entschei- dungen nach politischen und sozialen Gesichtdpuniten. Dieses System wird durch den§8 nur gefördert. Die besten Krafte werdkn noch mehr zu anderen Verwaltungkn übergeben. Der Regierungs-Ratb steht ja Line Rangstufe höher als der gleichaltrige AmtSrichter. Hier sollte einmal die Justizverwaltung ibreEnergie anwenden, um darin Wandel zu schaffen. Ueber üllung herrscht in allen Beruszweigen, und unse_re Justi ist seit 20 „abren damit fertig. geworden. Sorgen Sie fur die rbaltung der Unabhängigkeit unjeres RichterstandeS! ,
Abg. Freiherr von Richthofen (kons.): Ich sehe nicht em, warum das Publikum die Richter nicht mehr für unabbän i ansehen soll, wenn eini e un ereignete Elemente außgeschlossen w r en. In keinem Staat iii der ndrana der Juristen so groß wie in Preußen. Das Gesey isi niZt um des § 8 willen gemacht„ es handelt sich um zwei verschiedene 5 edürfniffe in diesem Gesey: die Alterßzulagen und
die Auswahl der 'Afféfforen. Die 'leßtere ist nothwendig, um die
Einführung der Aiterözulaaen überhaupt zu ermöglichen. Wir erkennen das Prinzip des § 8 als richtig an; in der Ausführung haben wir in der Kommission Entgegenkommen bewiesen und andere Vorschläge gemacht, welche die Kommission aber abgelehnt bat. Alle anderen Verwa_ltungen haben das Recht der Außwabl ihrer Beamten, warum soll alio die Justizverwaltung “alicin darin beschränkt sein? Der Antrag Hofmanxt geht uns zu weit; Wenn Sie unsern Antrag annehmen, werdeii Ste dem Vaterland emen Dienst erweisen.
Abg.Schmteding_ (nl; : “,Die Axt der Abhilfe für den Andrang, wie sie § 8 giebt, ist eine edrzm, die schlimmer ist als das Uebel selbst. Wir sind für eine Regelung des Vorbereitungsdienstes, können aber für den Antrag Busch n1cht stimmen.
Die Abßg. Krause-Waldenburg und Zimmermann (fr. kons.) beantragen, owobl dem Antrag Schmieding als dem Antrag Hofmann hinzuzuseven, was der Antra Busch wil-l; dafür solL im Antrag Hofmann der Theil von .die eferyxidare, welche die große Staats- prüfung besicznden haben“ bis zum Hehluß wegfaÜen; ferner soll statt „Justiz-thster“ „Staats-Ministermm“ gesetzt Werden.
Abg. Hr.,Klasing (kons? spricht sich für den Antrag Busch aus. ? err Schmiedmg erkenne mit einem Antrag selbst an, daß ein Uebel- iiyand bcsiebe', dsr beseiiigi werdcn Müffc. Die Regierung habe die Vorlage machen müssen, damit das Niveau des Richterstandcs nicbt herabgesetzt werde., Ein Strebextbum werde nicht gefördkrt, er wolle ebenfalls die Unabbangigkeit des Richterstandes aufrecht er- halten. Für den Antrag Schmreding könne Lr stimmen, müsse aber auch noch die Koxrektur bei den Affefforen nach dem Antrag Busch verlangen.. Er bitte um Annahme der beiden Anträge, nicht aus parteipolttxscben, sondern aus sachlichen Gründen.
Der Antrag Hofmann wird zurückgezogen.
Abg. Oswalt (nl,) wil] die qualitative Auswahl dsr Affefforen iiicht zulassen, sondern nur die quantitative Beschränkunq nach dem Anika? Schmieding. Schon der jetzige Recht§zustand, fiihrt er aus, läßt 6 ne gewisse qualitatibe Auswahl zu, dknn es könnten von der Beschäftigung als Referendaxe ausxxescbloffen werden diejenigen, welche desen als .unwürdig' erschxétnen und fich nicht tadellos führen; auch Von der Rechtßanwaltscbaft könnten Unwürdige ausgeschlossen werden. .Das; die Vorlage dicse jkyt bsstebenderx Bestimmungen aufbebt, ist sogar eine Milderung, di? wir aber ans das schärfstß zurückweisen, 110111011tlich Mil der Rechlsanwaltstand daduxch herabgesetzt wird. SämmtlickJ-e Anwaltskammern babkn sich gegen die Vorlage aus- gi'svwcben. Nun soll der Minister, während Lk bis jeyt nur Un- wüxdiqe ausschließen kann, in Zukunft auch Würdige an§schließen dürskn. Die Nuance der Würdigkkit ist viel sch1verer fcsizusieiien (11:1 das Wissta; und sie ist ein so unbestimmikr Begriff, daf; wir darauf ksin (5571011 aufbanen können. Jriibümcr find dabei nicht aus- ?i'scbloffcn, dcm! dcr Cbaraktcr Lines ?).)kenschsn ist sshr schW€k zu er- 171111911. Woist die Direktive, nach welckpsr die Auswahl erfolgkn 191]? Man 7001, warum 10116 die Justizberwalimig nicht das Recht alls!“ andrxcn Vkrwaltunßen zur Außwadl hab?". Détiksn Si? an das Minisisrium dés Junsrn. Auf der richten Seite des Hauses sixzen 40-50 Staaxsbeamtc aus d€r Vsrwaltung des Innern, auf der linken kein einzigkr. , Ist das ein Zufal]?_,S011cn wir Etwas Acbnliches für die Justiz ermöglichen? Wir stimnikn beute_für d€n Antrag Schmieding, bebaltcn uns, absr unsere? dLfinitiVL Eniycheidung für die dritte Lesung Vor. Die Kronrccbic Werden niclit, wic MAU sagte, Vér- dunkclt durch den Nichtgebrauch. Wenn der Ministkr bisher sein chbt zum Ausschluß Unwürdiger zu milde gehandhabt hat. so smd wir damit eindcrstandcn, daß er es in Zukunft fchärf6r ausübt. Unser Standpunkt weicht yon dem der Regierung garnicht so weit ab, im Ziel sind wir einig, nur iii dkn Miitc-ln gehen wir auseinander. Wir haben schon genug Gcgensase [md Kämpfe im öffentlichen LSÖM, be- s.;bwören Sie nicht noch einen Kampf um die Justiz beranf.
Justiz=Minister Schönstedt:
Vieine Hsrrsn! Ich kann die versöhnenden und vermittelnden Wort?, mit denen der Abg. Dr. Osmalt seine an erwägsnswertbcn Benicrkungcn reiche Rede gkschloffsn [*,-at, nur mit Dank und An- i'ri'xnnung acceptieri'n. Ich kann LI Ebenso anerkenncnd anssprechen, das; die bisbsrige Heutige Vcrbandlung sincn rubigcn sachlicbsn Vkrlauf gsnommen bat und wenigkr Sckxärfkn und Spitzen in den Gkgen- ?.ZZen gchißt bat, als dies bci dsr crsisn LOsung der FaÜ gcwesen ist.
WWU ich es unisrnkbiiie, auf di? Ausführungc'n dss Hérrn AbZ. l'i'. Oswalt ciwas zu erwidern, so muß ich Von vornherein darauf v-srzichten, auf dic sämmjiichkn von ihm bervvrgebobenkn Gcfichts- :)imkte bikr des Näheren einzugsben. Ich glaub? kaum, das; mcin Gsdäcbtniß treu genug ist, daß ich seinkm deanki-ngang in ailcn Einzelheit?" folgen könnt?. Mit bkiondcrsr Gkiiagihnung bai es mich erfülit, daß in wesentlichckn, grundiäizlicben Dingsn Eins voii- „sxändige Usbkrcinstimmung zwischsn d€n Ausfübrnngkn ch Hkrrn Abg. 131: Oswalt und denkn der Staatsrcgisrung bistebi. Der Hart Rb,]. 1)1'. Osxvalt hai ancn auéeinandkrgcscxit, -- und er hat in dieser Bezikbung sink Vkrgleicbung Vermißt - zwischen durch Gessß herbeigeführten künftigen Rcchtszustand und de'm geltcmdcn Recht -, daß eigentlich das, was das Geskß will, schon gkltendes Rccbt sei, und daß auch ohne diE Bestimmung ÖSZ §8 im k!)?sMiliCbkn dic Zwecke dEr Vorlage erreicht wsrden könnten. Nun, mcinc' Hcrrcn, ganz neu ist diese Behauptung ja nicht, sie ist bcreits in der Be- gründung und in der ersten Beratbung zum Ausdruck gskommen. Auch ich und die Königlickzs Staatsregierung stebcn auf dem Standpunki, daß im wessntlicbcn das Recht, wclchés F" 8 der Vorlage in seinem Grundgedanken - ich will abskbkn Von seinem Wortlaut und seinen Einzelheiten - für di? Staatßregierung und die Justizberwaltung in Anspruch nimmt, das; im wesentlichen dieses Recht schon besteht, daß es aus der Vcrfassung und den alten Bestimmungen der preußischen Gerichtsordnung fich ergiebt.
Abweichen muß ich aber von den Ausführunge'n des Herrn Abg.
„Or. Oswalt in der Richtung, wa'nn er in Zweife'l ziehen wil], daß dieser bestehende RcchtSzustand Verdunkelt soi. Ich meine, ein besserer BLWLis dafür. daß dieser Rechtszustand durch die vielieicht ein Jabr- bundcrt bestehende Praxis verdunkelt worden sei, eine bkffere Anerkennung dieser Thatsache läßt fich nicht finden, als in der lebhaften Opposition , der die Von dsr Ge- seßksvorlage beabsichtigte Klarsteüung dks bestehenden Rechts» standes in so weiten Kreisen begsgnet ist. (Schr richtig! rkcht§.) Es würde deshalb nicht unschlüssig gswesen sein, wenn Hsrr Abg.Oswa[t aus seinen Ausführungen zu dem Ergebnis; gekommcn wäre, da?"; der lebhafte Widerstand gegen den Grundgedanken dcs (Heseßks doch eigentlich der vollen inneren Bcrcchtigung entbehre, und daß, wenn man nicht den Wortlaut des § 8 accepticren will, doch der Grund- gedanke in einer milderen Form woblAnsPrucb habe auf die Anerkennung der geseßgcbenden Faktoren. Meine Herren, etwas Weiterck will das Gesey nicht, als in der Hauptsache das klarstkkleu, was bisher Rechtens war. Es hat aber gegenüber der langjährigen Praxis und gegenüber den Anschauungen, die sich auf Grund dieser Praxis in weiten Kreisen gebildet haben, und die ja gerade hier Von der Seite der Herren den lebbastesten Ausdruck gefunden haben, die StaatSregierung geglaubt, daß es ein Bedürfnis; sei, die Klarsteliung des bestehenden Rechtözustandes in gesetzlicher Form durch ein neues Geseß zu suchen. Deshalb ist es nicht eiwas ganz Ueber-
fiüsfiges, was die Vorlage gewollt hat. Die Regierung hat sich in .
ihrer Auffassung der Zustimmung der Landesvertretung, der gefes- gebenden Körperschaften sichern wollen; sie hat nach außen hin klar und verständlich den Saß aufstellen wollen, daß im preußischen Staat
.nacb preußischem VerfaffungSrecht niemandem ein Recht zusteht, in
den StaatSdienst aufgenommen zu werden, daß niemandem, der als“ Anwärter in den Staatsdienst aufgenommen ist, dadurch ein Recht erwächst auf eine Ansteuung im Staatsdienst, und daß auch das Be- steben des Examens und die Ernennung zum Gerichts-Asseffor nicht einen solchen Anspruch gewährt. Das waren im wesentlichen die Gesichtspunkte, die die Staatöregierung verfolgte.
Nun ist es richtig _ darin trete ich dem HerrnAbg.1)r.OSwalt bei -, daß nicht nur die von jsner Seite gesteuten Anträge, sondern auch die Vorlage der Königlichen StaatSregierung auf dem Stand- punkt steht: sie wil] nicht nur quantitativ den Zudrang zur juristischen Laufbahn beschränken, sondern auch qualitativ; fie verfolgt beide Zwecke und glaubt, beide verfolgen zu müssen, wenn die Justiz, auf derjenigen Höhe erhalten bleiben soll, die sie zur Lösung ihrer Auf- gaben innehalten muß.
Herr Abg. Roeren bat die Behauptung aufgestellt oder die Ver- muthung ausgesprochen, daß eigentlich das Motiv der StaatSregierung bei Einbringung dieser Vorlage Wessntlicb in der Durchführung des Grundsaßi's dcs § 8 zu finden sei und nur nebenbei die Einführung der Dienstalterzulagen mit durcbgescbleppt werden soil, daß eigentlich die Sache umgekehrt liege, wis fie in der Begründung der Vorlage dargelegt werde. Nun entspricht 85, glaube ich, nicht parlamentariscbem Brauch, daß man Parteimitgliedern oder der Staats- regierung andere Motive unterschiebt als diejenigen, die sie zum Aus- druck bringt. (Sehr richtig! rechis.) Ich wiki aber von diesem Gesichtspunkt absehen; ich kann die Versicbkrung abgsben, daß die Staatöregierung für sich den Rubin dieser diplomatischen Klugheit, den der Herr Abg. Roéren ihr bat vindizieren onen, nicht in An- spruch nimmt. (Sehr gut! rechts.) Die Sache ist cinfach die: die StaatZregierung hätte ja mit der geltenden Be- stimmung allenfalls auch noch weiter operiercn können und würde auch wabrscbcinlich Anstand genommen“. haben, schon in diesem Augenblic-k sine GesetzeSVOrlage in der Richtung des § 8 einzubringen, wenn sie gegiaubt Hätte, es verantworten zu dürfen, daß die Woblthaten der Einführung des DienstaltCrszulagensystems auch den Beamten der höheren Justiz noch länger vorenthaltén würden, Die Veraniwortlickykeit dafür bat sie nicht übernehmen zu könnczn geglaubt, und daraus ergab fich für fie die Notbwkndigkkit, dcn Ge- sichtspunkt, der in § 8 seinen Ausdruck gefunden bat, zur Prüfung zu stellén.
Es führt mich daß auf die viklfach gehörte und von jéner Seite regklmäßig bestrittene Frage dss Zusammenhanges zwischen § 8 und der Einführung der Dienstaltsrszulagen. Ja, meine Herren, nacb meineereinung beruht das ganzeDicnsialtrrözulagen-System, WM:“- es fich gesund entwickeln soll, auf dsr Vorausscßung, daß Ls der Verwaltung Ermöglicht ist, Sine gc'wiffs rsgulicrcndi' Ein- wirkung auf dkn Andranzx za dem bktreffenden Dicnftzwcigk, für welchen dieses System gelten soil, auSzuüben und die Zahl dcr in das betreffende Resort eintretenden Beamten in Harmonie zu 1701th mit den tbatsäcblichen Bedürfniffen. Wenn das nicht geschisbt, dann cntsiebén Uebelstände, die voraussichtlich die aÜergrößte Unzufriedsnbeit in den Kreisen der davvn betroffenen Be- amten berborrufsn und die Jntereffcn des Staats ganz erbeblicb schädigen würden.
Meine Herrmt, das ganze? Dienstalterszulagcn-System 4381)! doch Von dsr Voraussetzung aus, daß innerhalb eines gewiffsn intraums jeder Beamte in dis untcrste Stufe und Von dort aus in die Höheren Stufen des Systéms cinrückkn kann, und die: Staatsrc'gikrung muß davlm ausgeben, dasz disse Voraussetzung fich Ver- wirklicht, wenn sic darauf rechnen wii], daß die äußeren Ver- hältnisse des Beamtenstandes in einer befriedigenden W611? sicb ge» staltkn und erhalten sollen. Meine Herrin, das ist Vollständig aus- geschloffcn, wenn der Kreis der Bswerber, dir sich andrängt zur Ver- wendung in Einem béstimmtcn Resort, ein Vollständig unbéscbränkter bleibt. Und Wc-nn schon der Hkrr Abg. R0€r€n gesagt bat, Ls ssi doch unbkgréiflici), das; bei keinem anderen Ressort eine derartige BL- stimmung mit der Einführung der DienstalierSzulagen in Verbindung gebracht worden sei *- ja, 11181116 Hérrkn, so erklärt sich das in einfachkr Weise daraus, daß in keincm anderen Ressort dic Verbältniff-z so liegen wis im Iustiz-Rcffori, weil «ben das Justiz-Rcssort dasjenige ist, welches cini? unbkschränkte Zahl 0011 Anwärtcrn aufgsnommen hat und nach der bisherigen Praxis hat annshmen müssen, ohne irgend wie den Eigenen Bedarf zu Grunde legen zu können bei dieser Zulaffuna. Das ist ebc-n dEr erschwere'nde Umstand für die Einführung der Dienstaltxrözulagen im höheren Justizdienst.
Nun, meine Herrsn, es sind ja schon Vorher"ZaH[en erwähnt WWW, und der Hcrr Abg. OSwalt bai gemeint, es sei da absichtlich oder w-xnigstcns tbatsächlicb eine Zahl ivkggelaffen in der gestern dem Hause zugegangenen Ukbersicht, die frühkr schon mitgkthcilt wnrden sei. Nun, ich habe diese Zahl früher mitgetheilt und zu Ihrer Kenntniß gebracht, kann abc'r noch einmal darauf zurüikkommen. Es ist ganz richtig, daß die Zahl der Referendare im Jahre 1883 sehr hoch gewesen ist, daß sie dann wieder zurückgegangen ist, sich aberjeßt wikder seit einer Reibe Von Jahren in erheblicher Steigcrung befindet ; das; damals die Uebelstände scheinbar erträglich gewesensind und jedenfalls über- wunden wurden. Zum großen Theil hängt das damit zusammen, daß gerade in diesem Zeitraum ein sehr starker Verbrauch von Justizbeamten stattgefundkn hat durch die verhältnißmäßig bedeutende Vkrmebrung der Sthen. Möglich ist 01111), daß die damals mehrfach ausge- sprochene Warnung vor dem Andrang zum jnristischen Studium einen Vorübergehendeu Erfolg gehabt bat, jedenfalis war er nur vorüber- gebend. Jetzt siebkn wir vor einer Eyentualität, die in der That geeignet ist für die Juristen , die ernstesten Besorgniffe für die Zukunft zu hegen. Einige Zahlen kann ich Jimen beiläufig erwähnen. Im vorigen Jahre, im Oktober, als der bekannte preußische Terminkalender zum Abschluß gekommen ist, bcxfandcn sich 639 Gerichts-Affessoren im Justizdienst, die aus den Jahren 1886 bis 1891 stammten, aus dem Jahre 1886 10, aus 1887 37, aus 1888 67, aus 1889 107, aus 1890 184, aus 1891 234. Von dicsen 639 Assefforen waren im Ganzen zu anderen Behörden oder sonst beuxlaubt 32, die übrigen 607 waren tbatsächlich in der Justiz tbätig, und nach bekannten Erfahrungen kann angenommen werdsn, daß von diesen alten Jahrgängen, die noch jeßt über 5 Jahre dem Justizdienst angehören, die Möglichkeit des Uc-bergang-Z zu anderen Verwaltungen
zieMlickp aussesch1offen “ist. Es ökeiben also "diese 607 Heeremükter
aUen Umständen übrig; mit diesen bat die Justiz zu rechnen und daraus kann sie den gewöhnlichen Bedarf für volle 3 Jahre decken,- sodaß also, wenn die Aufteilung lediglich nach der Anciennetät er- folgte, diejenigen, die 1892 das Affefforexamen zurücklegten, erst nach 3 Jahren von jetzt an auf eine Anstellung rechnen könnten.
Nun, meine Herren, wird die Sache noch wesentlich verschlimmert bei der großen Zunahme der Studierenden. Es sind in diesen Tagen Zahlen aus den statistischen Zeitschriften bekannt gegeben, aus welchen. fich ergiebt, daß die Gesammtzabl der Studierenden auf den deutschen Hochschulen seit 1886/87 sich kaum verändert hat. Sie hat sick) erhöht um 0,43 0/0, von 28 044 auf 28 164, also ganz minimal. Dagegen hat sich innerhalb dieser Gssammtzahl die Zahl der Studierenden der Rechtspflege krhöbt von 5328 auf 7483, also um 40,45 0/9. (Hört! bört! rechts.) Also diese Herren werden in der Justiz demnächst ihre weitere Versorgung suchen.
Nun ist es, wie ja schon wiederholt auseinandergeseßt worden, bei der Einführung des DienstalterSzulagen-Systems unbedingt not!)- wendig, daß das Anciennitätsverbältniß in strengerer Weise bei der Ernennung festgebaiten werde, wie es bisher der Fal! war, Weil von der erstkn Erlangung einer befoldeten Stelle das ganze fernere Schicksal des Beamten in pckuniärer Beziehung, so lange er in der- selben Gehaltskiaffe bleibt, abhängt. Nun stellen Sie sich vor, was bei der Durchführung dss Anciennitätsprinzips aus der großen Zahl von Affsfforsn wixd, die wir jetzt haben, und die wir aus der großen Zahl der bereits angestellte-n und weiter anzusielienden Re- ferendarien sicher zu Erwarien haben! Wix würden nothwendiger- weise dahin kommmx, daß in Zukunft die Herren es zu einer An- stellung erst bringen könnten vieiieickpt nach acht, neun Jahren, nachdem sis die bssten Jahre ihres Lebens in halber Untbätigkeit verbracht und an Arbeitsfreudigkeit und Arbeitslust eingebüßt haben. Von welchen Nachtbeilsn dics fiir den Staat im Allgemeinen und für die Justiz im Speziellen sein würde, darüber brauche ich mich bier wohl nicht wsiter zu äußsrn.
Das, meine Herren, ist der Zusammenhang zwischen der Ein- bringung der Dienstaltcrßborlage und dem J" 8, von dem ich nach wie vor erklären muß, daß er nach meiner Meinung ein notbwendiger und organischer ist, und daß, wenn nicht irgend eine Bestimmung im Sinns dieses Paragraphen gstroffen wird, dann, wie ich glaube, das Gesey für die: Staatsregierung unannebmbar, weil undurchführbar ist.
Alisrdings hat ja der Abg. Roeren darauf hingewiesen, die eben Von mir beworgcbobenen Uebklständs würden sich erledigen lassen, wenn dsr angekündigte Antrag Jm WaÜerur Annahme gelangen werde, der, glaube ich, dahin gebt, daß unter aUen Umständen in der Justiz auch in Zukunft jsdem ang€si€liten Richter oder StaatsanWalt die- jenige Wartszeit, die den Zeitraum von drei Jahren übersteigt, an- ziirechncn sei. Der Antrag ist schon in der Kommission erörtert worden, und ich baba ibm entgegncn zu müssen geglaubt und kann es bier nur wisderbolen, daß dieser Antrag ja vom finanzieiien GIsichtÉpunkt aus möglicherweise den Jntereffen der Richter entsprechen könnts, daß aber bei Annahme dieses Antrages die Uebelstände, die wir zu bekämpfen haben und be- kämpfen wolien, sich nach msiner Ueberzeugung noch ganz wesentlich verschlimmern würden: denn das würde zur undermeidlicben Folge Haben, daß dsr Zudrang zum Justizdienst fich ins Maßloje erhöht und daß dann andercrseits der Eintritt in den Justizdienst das Privi- legium der woblbabendsn Klasen skin würde, welche die sehr lange Wartezeit übkr fich ergehen lassen könnte, Wenn sie sicher sind, bei der e*rsten Anste-Uung in eine böbere Gsbaltsstufe hinein zu kommen; die weniger Wobibabenden aber würdkn eine so lange Wartezeit überhaupt nicht ertragen können, fie würden also unter dsr Herrsckyast eines solchkn Geseßes tbatsächlich von dem Justizdisnstc ausgeschloffen sein. Meine Herren, das ist etwas, was ich Von meinem Standpunkt aus für absolut nicht wünschenswert!) halte. Ich glaube, daß die Größe des-preußischen Staats und seine gesunde Entwickelung nicht am Wsnigsien darauf beruht, daß es immer Grundsatz gewesen ist, die Erlangung der Aemter und auch der höchsten Aemter jedermann im Staate zu ermög- lich9n, und worin wir unsere preußischs Gcschichte durchskben, so werden wir eine Reibc Von Beispielen findkn, in denkn unsers größtsn Mänm'r aus d'un bescheidknsten LebenöMrhältniffen hervorgegangen find. Meine Hsrrcn, an diescxm Grundsatz bcabfichtigie die Justiz- verwaltung sicherlich nicht zu rütteln. (Hiiterkeit links.) Ich glaube, diese Gefahr liegt nach dkn Traditionen, die im Iustiz-Ministerium immer geltend gewesen sind, für alle Zeit nicht vor, daß jxmals etwa, wie dsr Abg. Oßwalt andeutete, ein Aspirant dcs höhersn Justizdienstes zurückgewieskn werden könns, weil er der Sohn eines Bauern ist. Nkin, meins Herrin, das halte ich für absolut unmöglich, das kann nicht vorkommen! (Bravo! rechts.)
Meine Hkrren, der Herr Abg. Roerxn bat geglaubt, im Namen des gesammtxn preußischkn Richtersiandes Verwahrung einlegen zu tnüffen gegen die bier unternommene Beschränkung der richterlichen Unabhängigkeit. Einem Protest gegen solche Beschränkung kann nikmand lebhafter zustimmen als ich, obgleich ich nicht weiß, ob dcr Herr Abg. Roeren die Volimacbt gehabt hat, im Namen des gesammten preußischen Richterstandes eine solche Erklärung abzugebcn. Ich bin nämlich überzeugt, daß sin sehr großer Theil des preußischen Richterstandes in dieser Vorlage einen Angriff auf seine Unabhängigkeit nicht erkennt und nicht erkennen kann. (Sehr richtig! rechts.) Liegt etwa eine Garantie der Unabhängigkeit darin, daß einem Jeden, der die Justizcarrißre einschlagen will, gewissermaßen garantiert wird, daß er in ein richterliche?! Amt kommt? Und ist es eine Ge- fährdung der Unabhängigkeit, wenn die Justizberwaltung darauf ausgeben will, in Zukunft mehr als jetzt aus der Zahl der Bewerber die Besten und Tüchtigsten auszuwählen? Und, meine Herren, Werden die preußischer: Richter, in deren Namen der Herr Abg. Roeren bier gesprochen hat, etiva das Urtbeil über sich ergeben lassen, daß unter ihrer Lcitung Streber erzogkn werden könnten, und daß fie zugänglich seien für Formen des Verkehrs und für Anschmiegung an die höheren Ansichten, wie dies in anschaulicher Weise der Herr Abg. Roeren uns dargelegt hat? (Bravo! rechts.) Ich schätze den preußischen Richterstand höher als der Herr Abg. Roeren. Ick) babe auch eine reiche Erfahrung; ich stehe auf dem Standpunkt: niemals wird der Fal] eintreten, daß solche Leute, wie sie der Herr Abg. Rocken uns geschildert hat, sich durch solche Mittel Neigung und Gunst ihrer Vorgesetzten erwerben. (Lebhafter Beifall rechts.) "" "* ** * **
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