Angabq über Zahl, Länge oder Gewicht gewerbswäßig verkauft oder Fetlgehalten werden dürfen.
ür den Einzelverkehr mit Bier in laschen oder Krügen kann die Angabe des Inhaltes unter F"' tseßung angemeffsn'eu“ Fehlergrenzen vor el rieben werden.
_. Die durch ? luß dcs BundeSratbs getroffenen Be- sttmmungsn_s1nd dur das Rkichs:GeseZblatt zu veröffentlichen und dem Reichstag sogleich odcr beiscinem NächstM Zusammen: tritt vorzulegen.
Zuwiderhanblun en gegen die Bestimmungen des Bundes- raths werben mit cldftraft' bis einhundertundfiinfzig Mark oder mri Haft bestraft.
Wer zu wecken dcs Wctibcwcrbes iiber das Erwerbs- eschäft Lines ndercn, iiber die Person dcs Inhabers oder eiters des Geschäfts, iibcr dic Waaren odcr gewerblichen Leitungen sines Anderen Behauptungen tbatsächlichcr Art an stLÜt oder verbreitet, wclche ceigm't sind, den Betrieb des Geschäßts 0511“ den Kredit ch ZNMers zu schädi 611, ist, sofern die Be auptungcn nicht erweislick) wahr smd, cm Vcrleßten zum Ersch des enistandensn Schadens vsrprichtet. Nucl kann der Vcrchtc ÖM Anspruch geltend machcn, daß die ieder: Holung_ ober Vkrbrcitung dcr BTHUUPWUJM untcrblcibe.
Dic Bestimmungcn- dss crstsn Abschs findcn keine An- wendung, wenn der Mittheilcndc oder der Empfänger der Mittberlunq 1111 ihr ein berechtigtes Interesse bat.
§ 7.1
_ „Wer xvidcr besscrcs Wissen iibcr dax: Cribci'bschcbäft cines Andercn, iibcr die Person dcs Inhabch odcr &citsrs dss GkLchäfts, 11er die WÜQWU odcr gcwcrblichcn Lcistungyn cines An eren Unwabrc Belmuptungcn thatsäcllicbcr Art aufstcllt odcr vcrbrcitst, wclche chi 1101 sind, den etricb des Geschäfts zu schädigen, wird mit (Hchstrafc bis zu cintausendfiiiifbundcrt Mark odor mit Gcfängniß bis zn cinem Fabre bi'straft.
„. . WM" im geschäftlichen Bcrkobr einen Namen, eine Firma oder die besondere Bezcicknmng einos ErwerbsgÜcbäfts, cines ZFerblichM Unternehmens oder cincr Druckschrift in einer crsc bcnußt, wclche daranf bcrscbm't und gccignst ist, Vor: wccbselungcn mit dem Nnmcn, der Firma 0501" der bcsbndcrcn Bezeichmtng bkrvorzurufkn, dercn sick) ein Andcrer bcfugtcrxvsist bediknt, ist dicscm zum Ersaßc des Schadens Ucrpflichtct. Auch kann der Anspi'ncl) anf Unti'rlassnng dei" inißbräncküiMn Art der chtßnng geltend gemacht werdcn.
§ 9.
Mit (Hsldstrafc bis zu drcitansenb Mark ODU" ,mit (539: fängmß bis zu cinsm Jahre wird bestraft, wer als Angestcllier, Arbeitcr odc'r Lchrli11g cines“ Geschäftsbetricbcs (Zöcschc'ifts: odcr Bciricbsgchcimnisse, die ihm vermögc dcs Dicnstvcrbältnisses anvertraut oder sonst zugänglich gkmordcn sind, ivc'ibri'nb dcr Geltungsdauer dss Dicnstvcrbäliniffcs unbefugt an 111113er zn Zwecken des WLÜÖLWEWLS oder in dvr Absicht, dcm Inhaber des Ge'schäftsbetric*bes Schadsn znzufiigen, mitibcilt.
Gleiche “Strafe trifft dcnjcnigcn, welchkr Geschäfts; oder Betriebsgehe'imnissc, be'rc-n Kenntnis; 01" dnrch einc dcr im Abxaß 1 bezeichneten I)iiitlxilungcn ode'r durcb cine gegen das Ge cH oder die gntcn Sitten verstoßendo cigcne Handlung erlangt hat zu Zwecken dcs Wettbewerbs unbefugt vcrwcrtbct oder (in An ere mittheilt. 7
Zuwiderhandlungen verpflichten außcrdcm zum Ersaße dcs entstandenen Schadens. Me'brc'ri' Vcrpfficbtc'tc Haften als Gesammtsckxildner. "
6 10,
,““ Wer zum Zwecke des Wcitbcwcrbs es Unicrnimmt, 0111611 Anderen zu cincr Unbefngten Mitthc'ilung der im § 9 Absatz 1 bezeichnste'n Art zu bkstimmmi, wird mit Geldstrafe bis zu Zwmtansend Mark oder mit Gefängnis; bis zu neun Monaten estraft.
11.
. . . § D16_ m den Z§ 1, 6, 8, 9 bczciéne'tcn A1i*p1'1'iche auf Untcxlasjung OÖN“ Echadcnscrsaß ve'rjä)ren in so 6 Monaten von Ocm FUWUUÜ an, in wclchcm dci" Anspruchsbcrechtigtc von dci'._c1ndlung und von der Person ch Vcrpflicbictcn Kenntnis; erlangt, 01)111* Riicksicht auf dicse Kenntnis; in drei Jahrmi 11011 der Bcgcbnng der Handlung an.
“Hundre Ansprüche auf Schadensersaß beginnt bei" Lauf der Z-LZer1iih1:ung ni t 1101“ dem Zeitpunkt, in mslchn ein Schaden entstanden it. ck
_ _ § 12.
. Dic Strafverfolgung tritt mit Aiisimbme der im F 5 be: eichncten Fälle nur auf Anth ein. In dcn Fällen des 6 4 Yin das Nccht, den Strafantrag zu stellen, jeder der im J 1
bsa§1 bszeichncten kacrbctrcibkndcn und Verbände. *
ie Zurücknahme des Antrags ist zulässig.
Stra eintritt Weg? bsr- rivatklaqc verso gt wcrden, olfme daß es cincr vor: Hängigen 2 nruLung ber Staat?,anwalisckN t bedarf. Die öffent- lchL Klqge wir von der Staatsanwaltschaft 11111“ dann erhoben, wenn dies im öffentlichen Znicressc liegt.
. Ge1chicht die Verfolgung im Wege dcr P1*ivatflngc,so smd die Schöffengerichtc zuständig. ' . . § 13.
Wird in den Fällen dss § 4 auf Strafe erkannt, so lnnn anchorbnct werden, das; bis Verurthcilnng auf Kosten des S uldigcn „öffentlich bekannt zn machcn sci.
Wird m den Fällcnbcs ? 7 auf Strafe Erkannt, so ist zUJHLlck) dcm Vcrle ten die Bcugniß zuzusprecbi'n, die Ver:
bare Handlungen, dcrcn Verfolgung nur auf Antrag
können von den ?um Strafantrage Berechtigten im
urt cilung innerhab bestimmter Frist auf Kostcn dcs Ver: urt Eilten öffentlich bekannt zu machen.
_Auf Antrag des freigesprochcncn Anchchuldi 1911 kann das Gericht die öffentliche Bekanntmachnng 1er “rciprccbunq an: o_rdncn; dic Staatskasse trägt die Kosten, info ern dicsclben sntht dem Ilnzcigcndcn odcr d'cm Privatklägcr aufferlsgt worbcn in .
Ist in den Fällen der §§ 1, 6 und 8 auf Unterlassung KlaY erhoben, so kann in 59111 Urt eile dcr obsiegcndmi artet die _efugniß uqesprochen werdcn cn verfügenden Theil des Urtbeils 1nner2a1b bextimmter Frist auf Kosten der untcrliegcn: den Partei öffentlich ekannt zu machen. _
Die Art der Bekanntmachung ist im Urtbcil zu bcjtimme'nZ
14.
Neben einer nach Ma gabe dicses Geseßes verhängten Strafe kann auf Verlangen des Vcrleßten auf eine an ihn zu erlegende Buße bis zum thrage von ze ntausend Mark er: kannt_ werden. ür die e Buße haften die zu derselben Ver- urtbeilten als E ammts uldncr. Eine Erkannte Buße chließt
_ § 15.
_ Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, in wel en durch Kla, e „einYlnspynch FusGrund diexes Gessßes Ze tend gemaYta-É, gehbren, msoxpeit in erster Intan die Luft ndigkeit)der*„_ : “ext te begriindet ist, vor die ammer fiir Handelssachen.
te er andlnn und Entsscheidung leßier Jnstan im Sinne de? §8 es EinßübrungSJe eßes zum GerichtsverfaFsungsgeseße Wird dem RUchSgericht zugewiesen.
. § 16.
Wer im Inland eine Hauptnisderiassung nicbt besißt, hat auf den Schxiß disscs Gesse'ßes nur in so weit Anspruch, als in dem Staat, m wel em eine, Hauptiiiederlaffimg sich befindet, nach emer im Rei s-Geseßblatt enthaltenen Bekanntmachung deutsche Gewerbetreibende Linen entsprechenden Schuß ge:
nießen. § 17.
Dieses (Hsscß tritt am ].. Juli 1896 in Kraft. Urkundli untcr Unserer „Jö stei enbändigen Unterschrift und bsigebru tem Kaiserlicl cn “ n icge? Gegeben an Bord einer Yacht „Alexandria“, 27. Mai 1896. W i l l) e l m.
(11. 8.) von Bostticher.
den
Gkséb-
bctrcffcnd dcn Abgabeniarif fiir den Kaiskr WilbelnwKanal.
Vom 27. Mai 1896.
Wir W i l [) elm, von Gottes Gnaden Dkutfthür Kaiser, Köni 5011 Preußen 2c. vsrordnen im kamen dss Reichs, nacl) Erfolgter Zustimmung des Bunchrat s und des Reichstags, was folgt:
Dic im 8 Absaß 2 5ka GLsLHLH, betroffcnd die Her- stellung des Nord-Ostscc-Kannls, vom 16. März 1886 Reichs: Gbseßbl. S. 58) bestimmte "Frist, [111111611 WLlchkl' dic Fctselßung dcs Tarifs fiir die Kanalabqabc dem Kaiser im Einvernkmtcn mit dcm Bnndesratl) Überlasse'n bleibt, wird bis ziim 30. SEP: 18111er 1899 crstrcckt.
Urknndlicl) untcr Unserer .Yöchstei enln'indigen Unterschrift und bi'igcdrncktem Kaiserlichcn ;msicgc ,_
Gcgcbcn an Bord Meiner Yacht „Alcxandria“, 27. Mai 1896.
W i l h e l m.
(11. 8.) von Boctiichr.
dcn
Personal-Verändernngen.
Königlich Preußische Armee.
Offiziere, Portepek-Fäbnricbe 2c., (Ernennungen, Bcsördkrungen und Verseßungen. Jm aktiver" Hecrc'. Neues lYalais, 26. Mai, Wobltbat, SLC. Lt. a. D., zuletzt von der WCs. dcs Königl. Sächs. 9. Inf. chts. Nr. 133, früber in diesem Regt., in “dcr Prkuß. Arnika und zniar mit einem Patknt vom 24. Angusi 1891 als SLC. Lt. derRss. des Jns'. Regis. Prinz Friedrich der Niédbrlgnde (2. Westfäl.) Nr. 15 angkstellt und Vom 1. Juni 1). I. ab auf 6111 Jahr zur Disnstlcistung bei dem gedachten
ngt. kommandiert. _ , Abschisdsbcwilligungen. Jm Benrlaubtenstande. Neues Palais, 26. Mai. 11. Tbislsn, Pr. Lt. a.D., zucht Von der Res. dss Magdcburg. Hus. Re ts. Nr. 10, frübkr in demsclbkn, die Erlaubnifi zum Tragen dsr Unißorm dcs genanntem chts. ertbsilt.
Nachweisung der beim Sanitäts-Korps im Monat April 1896 L_itigstrctkncn Veränderunßicn. Durch Vcr- fügung dcs GLUKkUl-StäbSäkths dcr Urmss. 1. April. Ur. NULssL, Untcrarzt blim 1. Hannov. Inf. ngt. Nr. 74, 1)1*. Kontane, Unterarzt bsim Inf. Regt. bon Mansikin (Schli'swig.) 5 r. 84, _ zur Kaiserlichsn Marine Verskyt. Hartman 11, Einjährig- freiwilligxr Arzt bom Hannoi). Train-Bat. Nr. 10, untcr VLlsLBUUJ zum Füj. Regt. Gcneral-Fslbnmrscball Prinz Albrscht Von Préußcn (Hannov) Nr. 73, zum aktiVSU Untsratzt Ernannt und mit Wahr- nehmung einm? bei skinkm neusn Trnpvkntbcil offéncn Llsfist.2[rztsikllc beauftragt. Außerdkm sind mit Wahrnehmung je cinsr bci ibrkn Trupbcntbcilen offenkn Assist. Arztstclls béauftragt:
2. Avril. 1)» Lackner, Unterarzi bkim Inf. Regt. Nr. 128, 1)r. Mo tcr, Unisrarzt beim 811151119111. bonHorn (.'-;.Rbkin.) Nr.29;
13. *lpril. 1)1*. Hübenér, Unterarzt bcim 3. Magdeburg. Inf. Regt. Nr. 66;
14. April. 1)1'. Krügsr, Unterarzt beim 8. Ostpreuß. Inf. Regt. Nr. 45.
Königlich Bayerische Armee.
Offiziere, Portcpce-"ßähnricbe xc. Ernennungen, Beförderungen und chicßungcn. Jm aktivcn HLM. 12. Mai. Skektrcbner, Hauptm. 51:1 leik-S des 2. FElÖ-Akt. Regis. Horn, kommandicrt zur Königl. ),)rcuZ. Art. Prüfungs- kommiZCwn, als Battr. Cbe'f in dun eiaismäß. Stand dss 1. Feld- Art. kgis. Prinz-Regent Luitrold verseßt. Straßncr, Hauptm. uny Baitr.Cbef des 1. FelwArt. ngts., unter Stéüung 11 1a Jnibs views Truppentbeils und unter Vkrseyung zur Jnsp. der Fuß-Art., zur Königl. preuß. Art. Prüfungskommtssion kommandiert.
17. Mai. Schleicher, Major und etatSn1äß.Stabsoffizier des 2. Fnß-Art. Régts, Pfülf, Major und statsmäß._Stabsoffizi8r Vom 1. Fitß-Art. Regt. Vakant Bothmer, _ zu Bals. Kommandeuren im 2. Fuß-Nrt. Rc t., Murmann, Major 21 111 511163 595 1. Fuß-Art. Regis. bakant otbmer, biölée'r Vorstand dcs Art. Drpots Augsburg, Frhr. v. Waldenfels, auptm. 11 111 531.1ij di:“: 2. Fuß-Art. Regis, bisber Zweiter Art. ffizicr Vom Play in Ingolstadt, diesen untcr Beförderung zum Major, _ beide in ihren Truppentbeilen zu etatsmäß, Stabsoffiziere", v. Sikblcrn, Hauptm. und Komi). Cbef Vom 1. Fuß-Art. ngt. bakant Bothmer, unter Stellung 11 111 8111128 dieses Trnppcntbeils, zum Zweiten Att. Ofßzier Vom laß in Ingolstadt, Randebrock, Hauptm. und Komp. CHL vom 2. Fuß-Art. Regb, unter Stellung 21 111 311116 dieses Truppentbeils, zum Vorstand des Art. Depots Augsburg, Roscnberger, r. Lt. des 1. Fnß-Art. Ragts. vakant Bothmer, Tuch, r. Lt. des 2. inß-Art. Nexus„ _ beide in ihren Truppentbcilep unter Beförbcrun zu Hauptleutcn, zu Komp. Chefs, _ crnannt. Man nert, SLC. c. des 1. Fuß-Art. Regis, vakant Bothmer, zum Pr. Lt. obne Patent in diesem Regt. befördert.
echt, Hauptm. 3. D., Adjutant beim Pla kommando dcs Truppen- ubunnsplaÖZs Lechfeld, als Major charakteri iert.
19. ai. v. Lossow, Pr. Lt. des 7. Inf. Regis. Prinz Leopold, untex Beförderung zum Haubtm. obne Patent, zum Komp. Cbef in diesem Regt. ernannt. Zeyß, Sec. Lt. desselben 918918, zum r. Lt. obne Patent befördert.
Durch Verfügung des Krieas-Ministeriums. Dclß, Sex. Li. des 18. Inf. Regis. Prinz Ludwig Ferdinand, für probe- Wetse Dienstleistung zum 2. Train-Bat. kommandiert.
Durch Verfügung der Inspektion der Fuß-Artillerie. Lobinger, Zeu -Hauvtm. vom aupt-Laboratorium, zum Att. Depot Würzburg; die sug-Pr. Lw.: nauf, von den Art. Werkstätten zum Art. Devot Munchen, Buyer, vom Art. Depot In olstadt zum aupt-Laboratorium, Eckart, vom Art. Depot Mün en zu
die Geltendmachung eines weiteren EntschädigungE-anfpru 13 aus.
eim, zum Art. Depot Ingolstadt, _ verse- t. Sckperrer, eu -Lt., Leim Art. Depot Germersheim eingtbeilt. 8 3 g
' Abschredsbewilligungen. Jm aktiven Heere. 17.Mai. ;;Rttteerdlxr v.xWil;1;1n-_ge.x, Öartmann, Majors a. D die mit ?Pension zur Dikp.' stehenden Offiziere Eingereibt. Dallmer, Majors und Bals. Regis, beide unter Verleihung des Cbaraktsrs als Oberst- t., mit dengeseßlichen Pension und mit der Erlaubnis; zum Tragen der bis- besrttxiZi Uniform mtt den bestimmungSmäßigen Abzeichen zur Disp. ge 8 .
19. Mai. Keller, Obersi-Lt. b. 18- 5111113 des 12. Jnf. Regts. Prinz Arnulf und Eisenbabn-Linienkommiffar in Ludwigshafen, Gramicb, Hauptm. und Komp. Chef vom 7." Inf. Regt. Prin Leopold, _ mit der geseßlichén Pension und mit der Erlaubni zum Tragen der bisherigen Uniform mit den für Verabschiedete Vor- gefchrieb€nen Abzeichen der Abschied bewilligt.
Im Sanitäis-Korps. 17. Mai. 1)r. Port, Gen. Arzt 1. Kl. (mit dem Range als Gen. Major), Korpsarzt 11. Armee-Korvs, in Genehminng seines Abscbisbsgesucbes mit der gesktzlicbenPenfion zur Disp. geLiellt. Die Ober-Stabsärzte 1. Kl.: O1“. Vogl, be- auftragt mit Wahrnehmung der Geschäfte dss Korpsarztes 1. Armee- Korps, unter Ernennung zum Korpsarzt diksks Armee-Korps, Or. Gaßner, Regis. Arzt Vom 1 Chat). Regt. Kaiser Nikolaus von Rußland und Div. Arzt dsr 3. Div., unte'r Ernennung zum KorpSarzt 11. Armse - Korps," "Il)r. Seggel, Vorstand des Operations- kursus für Militararzte, _ zu Gensral-Aerzten 2. Klasse, 1)1*. Buchner, 1)r. Grascr, 1)1'. Riedinger, Vr. Klauß. ner, Or. Rosennbergcr, Ober-Stabsärzte 2. Klasse 11 111 31111» des Sanitats-Korps, zu Ober-Stabsärzten 1. Klasse; die Obcr-Siabsärzte 2. Kl. und ngts. Aerzte: 111. Herrmann des 2.J11f. Regis. Kronbrinz, untcér Enthebung von dkr Funktion als Regis. Arzt und WM Bélaffung im Kommando zum KKW??- Ministkrium, Ox. H?ckenberg-Zr im 11. Jnf. Regt. von der Tann,. ])1'. Kölsch lm 19- Jnf. RWK, ])k- Zimmermann im 3.“ Cheb. Regt. Herzog Karl Tbeobor, 1)r. Rotter im 1. Feld-Art. REIT. Prinz-cheni LllitVold, O1". Sexydxl, Obkr-Stabsarzt 2. Kl., Dozent am Operationskurs für_ Miltiärarzte, _ zu überzäbl. Ober- Stabsärzten 1. Kl., 111“. Tuttchsk, StabSarzt bki der Jnsy. der Militär-BildungSanstalten, zum Ober-Stabsarzt 2. Kl.; die Stabs- und Bats. Aerzte: V1". Reb, als Regis. Arzt im 7. Inf. ngi. Yrinz Léopold, 1)r. Henlk, 115111 11. Inf. Regt. Von der “Tann, als 5 egts. Arzt im 2. Cbev. Regt. Taxis, 1)r._ Bürger des 2. Jägcr- Bass., _ zu übsrzäbl. Obcr-Stabsärzten 2. Kl.; di? Assist. Aerzte 1. Kl.: 1)1*. Nießen Vom 3. Feld-Art. Rent. Königin-Mutisr, im 2. Inf. Régt. Kronprinz, 1)1'. Wismüller im 11. Inf. ngt. von der Tann, 1)1'._Lan11er vom 5. Jnf. Regi. GroßberzW Ernst Ludwig bon Hkffxn, tm 17.J11_f. chi. Orff, _ !c'xmmtlicb als Bats. Aerzte", zu Stabsarztkn; die Asfist.Aerzt€ 2.511: 111.1)aULnscbild bsim Sanitätsamt 11. ArmeL-Korbs, 1)1.Michcl im 10,Jnf. Regt. Prinz Ludwig, 1)1. Zenktti im 4. Föld-Akt- ngt- König, _ zu Asfist- Aerztkn 1.511, _ befördsxk. 1)1*. Paar, Obcr-Stabsarzt 1. Kl. und Regis. Arzt VOM 7. Inf. ngt. Prinz LLOPOW, in gleicher Eigi'n- fchaft zum ]. Cheb. ngt. Kaiskr Nikolaus von Rußland untsr Beauftragung mit Wabrnebmnng dkr divißonsärztlichen Funktion bei der 3. Div., 1)1*. Burg], QbCr-Stabsarzt_ 2. Kl. und Regis. Arzt Vom 2. Fcld-Art. ngt. *OOTU, zum 16. Ins. Regt. Großherzog F?r- binand bon Toskana, 1)1'. Bögler, Obc'r-Stabsarzt 2.511. und Regis. Arzt Vom 2.„Ulan. Régt. König, 311111 2. Fsld-Ülri. RMT, Horn, _ bLidS m_ gleiche": Cigynsbast, “l)1'. Schrautb, Oer-Stabsarzt 2. Kl. Von der Leib-Garde der Hartscbiers, als Regiments - Arzt zum 2. „Jnfatitkrik - Regt. Kronprinz, 1)1'. Munzert, Oer-Stabsarzt 2. 511. und Bals. Arzt vom 7. Inf, Regi, Prinz LCOVVÜ), als Rknts. Arzt zum 2. Ulan. ngt. König, 1)r. Würdinger, Stabs- und Bals. Arzt Vom 2. Ins. ngi. Kronprinz, zur Lsib-Gardk dEr Hartschierk, 1)1*. Jacoby, Stabs- und Bats.21rzt 110111 17. Inf. ngt, Orff, in gleich Eigcnscbaft zum 7. Jnf. ngt. Yrinz Leopold, 111". Lurz, Assist. Arzt 1. Kl. vom 8. Inf. Regt.
rcsmckb, zum 5. Jnf. cht. Großbkrzoz Exnst Ludwig Von Hessen, _ Ver LM.
19. Mai. 1)1*. v.Heuf1, 1)r. SÖäfZ'r ([ Münckycn), 1)1'. Ehrensberger ('Umbc'rg)„- 1)1*. Küstkr (Hbf), 1)r. Ehrhardt (chibrücken), Ober-Stabsarztc 2. Kl. in dcr Landw. ]. Aufncbots, 111: Hüttingsr (Vilsbofkn), Ober-Siabsarzt 2. Kl. in der Landw. 2. AUfgl'bOtS, _ zu Ober-Stabsärszn 1. Kl., [)l'. Sandner (1 Mürichk11),Stabsarzt in dcr Landw. 1.2111fgcb0ts, 111111 Obkr- Stabsarzt 2. Kl., Dr. W i r s i n ,] (Aschaffcnburg), Aifist. Arzt]. Kl. in dsr Landw. 2. Aufgebots, zum Stabsarzt, 1)1*. Nknsr ([ München), 1)1*. Strivl (Kcmpten), 1)r. Haung (Diilingkn), 1)r. Wirth (Ansbach), 1)r. Glück (Kissingen), 1)r. Ostermann (Aschaffenburg), Mayr (Weiden), ])r. Schloß, 1)1*. Raab (Hof), 1)1*. Trumpv (Kaisers- lautern), 1)r. (Höschl (Ludwigsbassn), 111“. Weiß, 1)r. Rammler (Landau), Assist. ALMS 2. Kl. in dsr Rss. 1)r. v. Heinlstb ([ München), O1". Görtz (Landshut), 1)r. Müller (Ingolstadt), 1)r. Pra1cr, Wollner (Nürnberg), 1)1*. Thomansk (Hof), 1)1". Argus ( anbau), Assist. 2161th 2. 511. in d'?! Landw. 1. Anfgebots, _ 311 Assist. Aerztc-n 1. Kl., _ befördkrt.
Durch Verfügung des General - Stabsarztes dEr Arm“. Maikr, „Linjäbrig-frc'iwilligkr Arzt Vom 1. Train-Bat., zum Untkrarzt im 2. Pio", Bat. xrnannt und mit Wahrnehmung einer offcncn Asfist. Arztstelle beauftragt.
Bsamt-e der Militär-Verwaliung.
17. Mai. Lux, Zablmstr. des 2. Pion. Bass., 1111th Wer- lcibung des Titkls Links Rechnungs-Ratbs, tritt mit Pension in den crbc'tknkn Ruhestand. *
Durch Verfügung des Gensral-Kommandos 11. Armso- Korps. Ruhland, Zablmsir., im 19. Jnf. Regt. kingetbe'ilt.
Berichtigung.
Ju Nr. 123 des „Rkickys- u. Staats-Anz.“,_Crstc Bkilage', dritt? Skike, zwsitc Spalts, Zeile 11 v. o. ist zu 1ején: v, Humbracht statt v. Kumbracbt, fkrner Zeilc 26 v. o. 11. ff.: 11. Dittmar, Major und etaismäß. Stabsoffizier des 2. Pomm. Ulan. Regts. Nr. 9, unter kaördkrung zum Obkrst-Lt., mit der Führung des Wcstfäl.Ul.1n. ngts. Nr. 5, untsr Stcllung Z). 111 511110 desselben, beauftragt.
Statistik und Volkäwirthsthaft.
Arbeiter-Wobnbäuser.
Die in Lehe (Req-Bez. Stade) wirkende Genossenschaft für dem Bau von Arbeiterbäusßrn bat beschlossen, noch in diesem Sommer weitere Arbeitcrwobnungcn 1,11 errichten; auch wird gemeldet, da der Eintritt einer großkn Anzahl besser gefinnter Arbeiter in die ' au- getioff811schast beborstkbt.
Die Hygiene dsr Tabackarbeiter.
Von dem Großherzoglich badifchen ?abrik-Jnspekwr E. Schellen- berg ist in der kürzlich erschienenen Lie erung 23 des von 1)r. Tb. lel berauSgegebenen „Handbuch der Hygiene“ die Hygiene der Tabackarbeiter bearbeitet worden. Bekanntlich find für die Hygiene der deutschen Tabackarbeiter durch die Bekanntmachung des Bundes- ratbs, betreffend die Einrichtung und den Betrieb der zur Anfertigun von Zigarren bestimmten Anlagen, Vom 8. Juli 1893 (Reichs-Ges.-B- S. 218 fg.) für alle Anlagen, in welchenXersonen beschäftigt werden, die nicht zu den Familienmkt liedernres nternebmers gehören, eine Reihe von Vorschriften gege 11, durch welche die Bestimmungen der §§ 1203 und b, 135, 136 und 137 der Gewerbeordnun in zweckdienlicber Weise ekgänzt werden. In ä nlicher Richtun i die Gesetzgebung der Schweiz, Englands, Ho MW und D neznarks bemüht den mit der Tabackarbeit Verbundenen besonderen Schadlicb-
den rt. Werkstätten, Spieß, Zeug-Lt. vom Art. Depot Germers-
keiten iir die Gesundheit der Arbeiter nach Möglichkeit entgegenzu-
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wirken. Ebenso wird in den Monopol-Ländern dieser Aufgabe eine weit chende Fürsorge gewidmet. Als ein zu erstrebendes, wénn auch ,n in weiter Ferne lieaendeß' Ziel bezeichnet der Verfasser _ ch lediglich auf staatliche Maßnahmen beziehenb _ nach den von i m gemachten Erfahrungen die Beseitigung der Kinderarbeit und der
rauenarbeit, dre Reduktion der Arbeitszeii überhaupt, Festsetzung, eines
aximalarbeitstags und Verbot der Hausarbeit. Bis “zur Erreichung dieses Ziels werde es sich darum banbeln, mehr, als es bisher seitens der Krankenkaffen_ geschehen sei, die Aerzte mit auf die Ueberwachung zielenden Befugnissen aUSzusiatten, den Wöchnerinnensckyuy auf das geseßlicb zulässige äußerste Maß in Anspruch zu nehmen, Haushal- tungsscbulen für die minderéäbrigen Arbeiterinnen zu errichten, für die Beschaffung esunder Arbe terwobnungen zu sorgen und ,die Aus- dehnung der undeSrätblicben Bestimmungen auf die Hausindustriellen Betriebe“ anzustreben.
Es ist von Interesse, ,die vom Verfasser zur Begründung dieser Forderungen borgefübrten, m der badischen Tabackinbustrie beobaehteten
esonderen Erscheinungen genauer kcnnen zu lernen. Der Leitsa , von dem der Verfasser dabei ausgeht, ist: .Die Krankheit, rvel € die Morbiditäts- und Mortalitatsziffkrn der Tabackarbeitergruppe be- sonders erheblich bceinflußt, ist, wis bei eine Reihe anderer Berufs- klassen, die Lungentubcrkulose.“
Als Beleg hierfür brsnen ibm, mangels umfassenderer statistischer Untersuchungen„ die Ergsbnisfe in 10 ter Zeit gemachter Feststeüungen für einsGemetnre und zwei Amts ezirke in Baden. Auf Grund sorgfaltig geführter Sterberegister ist für die Jahre 1887 "bis ein- schließlich 1893 ein Ueberblick über alle biejsnigen ersonen gewonnen worden, Welche in der Zigarrenfabrikation beschätigt und vor dem 40. Lebensjahr an Schwindsucht gestorben waren. Das Ergebnis; in der Erhebungsgkmeinde war folgendes:
' Zahl der an Schwindsucht Prozent der
Ztgarrknarbeiter gestorbkn Gestorbenen 1887 . . 853 16 1,87 1888 870 22 2,35 1889 900 16 1,77 1890 950 17 1,79 1891 1000 18 1,80 1892 1050 26 2,70 1893 . . 1100 26 _ 2,30
Zu bemerken ist dabei, daß in der betreffenden Gemeinde die "Zi arrenfabrikation schon lange heimisch ist und daß von ihr der größte? T eil der arbeitsfabtasn Bevölkcrung in Anspruch genommxn wird.
Im Gioßherzontbum Badkn starben bagsgen in derselben Periode 0,27 bis 0,29 0/9, 1892 sogar nur 0,23 0/0 der Gssammibevölkerung an Lungentubérkulosc, Dis Erhebung?" in zwsi Amtsbezirkcn crgaben zwar krbcblicb günstigere Zahlen, (1er immsrbin in dem einen 0,70 0/0 an Schwindsucht Verstorbene Ziaarrc'narbeitkr gé'gcn 0,21% an Schwindsucht Vsrstorbencn der übrigkn Bevölkérung, in dem andcrkn 0.45 0/11 für Erstere Kategorik, alto immer noob das Doppe'lte des Landesditrchschni1ts Die im Großberzogtbnm im Jahre 1889 an- gi'stelltcn Erbébungkn übcr die soziale Lane dexr Zigarrenarbeiter er- gaben, daß auf 11254 Kranfenkassenmitglrcbcr 110 Todesfälle, dar- unter 62 an Lungkntubkrkulose, entfielen. „
Was die Ursach diescr Er_sckyeinung anbelangt, so ist bis]? nach dyn Bkobacbtungen dks Vkrfassers darin zn suchen, das; bei den Zigarrenarbciisrn in besonderem Maße ein MißNrbältniß besteht zwischen de'n Forderunqkn dcr Gssundbciispflegk einkrscits_ und der Ernahrung nn? Lkbensivcisé andererseits in Rückficht aus die Art ihrer Beschäftigung. Dic ?lrbsit crforbkrt eine fast ununter- br_ochchne , sitzende stcnsweise" bci noch immer ber- balintßmäßig langkr ?lrbc'itsdaULr (11 Stunden). Das .zeringe Maß bon Körperkraft, jv€lchcs die: Arbeit beansprucht, bedingt, daß die Zigarrenarbeiter sich nicht aus dkn krastigmen, sondern aus dem schWäch€an Elementen dsr Bkvölkerung rkkrutieren. Dazu kommt, daß die: Tabackarbeiter 511 dcn am schlechtesten bezahltkn Jndustrikarbeitcrn aebörexn. Von den Kaffenärztkn ist nun aber außerdem _ wie dsr VLifasti-r 7agt _ wiederholt darauf hingewiesen worden, „daß die Lebsucbt und die moralischen Verhältnisse der Zigarrenarbeiter an der körpkrlicben Dekrepidität häufig mit Schuld Tragkn.“ Der Umstand, daß gerade im frühesten Jugendalter, irübcr als bei anderer industrieller Thätigkeit, kin Vlt- bältnißmäßin bober Vkrdiknst erzielt werdcn könnx'.„ die Regel-
mäßigksit de'r Lobnberbäliniffk, dcr zwanglose Verkkbr der (HC chlecbtcr innc'rbalb und außerhalb der Fabrikkn, die Aussicht auf sichere Bklbilfk in Krankbc'itsfäULn bcwirktcn eine ,allgcxmkinkre Verschlechterung der sittlichen Haltung.“ Dazn komme we'itkr Vorzeitigcr Alkoholgcnuß nnd Geschlechts58rkebr, frübc's Untereinandcrbkiratben, mangclbafte Pflege des Nachwuchses nc'ben ungenügénber und unglcignctkr Ernährung. _ Die Unmöglichkeit, die mit df'k Vcrarbcitung des Tabacks unbermsiblicb verbundene Inhalation dss Tabackstaubes untcr kin'ncwiffe'sMaß berabzu- 1913911, fördkrtc bcsiimmié, mitgroßer chelmäßtgkeit beobachte§e Krank- beitScrscbsinunaen zu Tage: Nicht zu übersehen sci 16171181; bie Auxnabme Von Nikotin in dcn Körper, bsförbért durcbbte bei 111annlichen und weiblicbkn Arbsitern in gleichem Maße Verbrsitets Unsitte, beim Formen der Spitze diese mit dcn Zäbnen abzubexißen, zu kausn obxr zu Verschlucken. Bei einer mittleren Tagesleisiung Von 500 bis 600 Stück könne auf diese Wcise eine sebr e'rbcblicbe Menge Nikotin in dcn Körpkr belangkn. Groß sei auch _ die kaabr der Uebertragung dcr Tubsrkulbse bon ken haufig vorhandenen Schwindsüchtigcn, dkren Ausschließung odcr ' Absonderung obne «Hätte nicht durchführbar sei. Erfreultchkr Weise zrtgten _aber die günstigen Wirkungcn, welcbk man in hygienisch znieckmaßtg an- elegten neurn Fabiikcn binficlytlicb des Gesundheitszustandes bbbbacbten _önm', daß sich di? ungünstigen Einflüsse Linxx großen Zabl gewerb- 1icher Arbeiten, wknn auch nicht ganz bsxetttgen, so doch erheblich mildktn ließen. __ „ „
Daß dieskr Vom Verfaner ausgesprixchcne' Say aucb ink die Zigarrcnarbeit gilt, darüber gakkn die unlangst „im ,R.- u. St.-._“A vkröffcntlichten Mittheilungen der badischen Fabrikmspcktoren uber die Dezkntralisation der Zigarrenindustrie in Baden bemerki-nsweribe'Auf- schlüsse. Gerade die in_vNsiebendkm„dargelegten besonderen bygtknrscben Mißstände in dcr Zigarrenindustrte „lassen bi'xse zu einex Ver- bindung der Zigarrcnarbcit mit *landwtrtbscbaftltcbcn Bcschafjnungsn führende Dezentralisation als em aussichtswlles Mittel ers BMM], den Zigarrcnarbeitern gesündere Lebensbedingungen zu schaffen. Ste lassen (1er andererseits besonders deutlich erkennen, daß das Eingreifen dss Staats durcb äußkrlicbe Zwangsanordnungen eme, hinreichünde Géfundung nicbt bkrbmzufübrc'n Vermag, „wenn nicht' seitens der be- tbeili ten stölkcrungskreise eine energische moralische Selbstzncht hinzu ommt. Sowohl die Arbeit eber, wie namentlich die Akbkltc! selbst und alle anderen mit Einflu auf die Arbkiterkreise_ausgestattxten Elemente werden sich an esichts der geschildertkn Verhaltnisse dieser Erkenntnis; nicht verschlie ('n dürfen.
Zur Statistik der Advokatur in Oesterreich.
Die von der österreichischen K. K. Stgtisiiscben Zentrql-Kom- mission beraußgegebcne .Sjatistiscbe Monats1chrift' bringt in ihrem kürzlich erschienenen April-Hsft des 1. Jahrgangs ch neuen Folge eine interessante Abhandlung „Zur Statistik der Adbokatur“ Von Dr. Johann Winckler.
Die so enannte „freie Advokatur“ hat schon im Vorigen Jabr-
Hundert in esterreicb be tanden und wurde durch die aUgemcinc Ge- richt8ordnung vom 1. ai 1781 neu eregelt. Als sick) dann aber die Zahl der Advokaten weit über das t atsächliche Bedürfnis; hinaus vermehrt hatte, wurde auf Grund einer Allerböcbsten Entschließung vom 8. Januar 1802 die Vornahme von Advvkatur-Prüfungen em- estellt und damit tbatsächlich die Zulaffung zur Advokatur istiert. Diejenigen, welche Lernerbin Advokaten werdcn vaten, mußten darum besonders bei Seiner Majestät dem Kaijer einkommen, und daraus entwickelte fich ein von der obersten Iustizfielle ausgeübtes Ernennungbrecht, welches durch das Hofdekret vom 16. April 1830
und die Advokaten-Ordnung vom 16. August 1849 geregelt wurde. Erst durch Geseß vom 6. Juli 1868 wurde die „freie Abbokatur“ wiederbergestellt, Nach diesem Gesetz ist die Ausübung der Advokatur, das heißt der berufsmäßigen Parteienvertretung in allen gerichtlichen und außergerichtlichen, in allen öffentlichen und Privatangelegenbeiten jedem im Vollgenuß der bürßerlichen Rechte stehenden österrsickpischen Staatsbürger gestattet, we cher fich über die an einer öster- rexcbiscben Unibersität erlangte juridische Doktorwürde, über die rnit Erfolg abgelegte Advokatenprüfung und über eine siebenjäbri (? praktische Verwendung ausweisen kann. Im Gegensaß zu DeutscZ- land erstreckt stcb das Vertretungsrecht des Advokaten auf alle Gexickyte und Behörden Oesterreichs obne Unterschied der Instanz. Diesem ausgedehnten Vertretungsrecbte steht ein weitgehender Advokatenzwang aegenüber. Dieser gilt für den schriftlich geführten Prozeß, für das Wechselberfabren, für das Appellations- und Revisionsverfahren, für das stkutionSverfabren sobald im vorhergehenden Er- kenntnißverfabren ein Abvokai eingeschritten ist„ für Klagkn auf Ungültigerklärung eines börsenschiedsgerich111chen Urtbetls, für Beschwerden vor dem VerWaltunngerichtsbof und füx Klagen Vor dem Reichsgericht und in allen Fä 811, wo das Gertcht dre Inter- vention eines Adwokatsn im Jntsreffe eines geregklten Verfahrens für nötbig erachtet. Die Disziplinargewalt ü-bsr Abbokaten wird durch einen frei gewählten, am Sitze jeder Adwokatenkammer bestehenden DiSziplinarraib ausgeübt. „ , _
Diese Mitibeilungen schienen auch bier unerlaßlich im Interesse eines beffkren Verständnisßes der nachstehenden, der oben genannten QueÜe entnommenen, fiat stischen Angaben. ,
„Im Deutschen Reich“ _ so sagt 131“. „Winckler _ „welches sich am längsten besonnen bat, diese Institution (die fxete Abvvkatur), _ welche aus den unterschiedlicbsten Gründen gefordert werd, so lange fie nicht besteht, und aus den untßrschiedlichstxn Gründen bkkämpft wird, sobald sie eine Zsitlang bestanden hat, _ einzufahren, ist seit dsr Freigebung der Rechtsanwaltschaft (1879) die Zabl der Rechtsanwalte von 4112 am 1. Januar 1880 auf 5819 am 1. Januar 1895, somit um 41,5 % gestiegen. In Oesterreich ist die Zahl ber Advokaten innerhalb desselben Zeitraums von 2232 auf 3605, das ist um 61,5 0/0, seit der Frsigebung der Advokatur aber, das ist vom 1. Januar 1869 angefangen bis zum Schluß dss Jahres 1895, Von 1138 auf 3768, das ist um nicht wcni er als 230 % gestiegen.“ ' '
Natürlich ist die abl der Advvkaten und ihre Zunahme in den verschiedensn Reichstbeilen und noch'nWbr in dcn einzelnen Gsrichis- bxzirken eine sehr vkrscbiedene. Die großen Stäbtx, namentlich dre Landeshauptstädte baben den Hauptzuwackps aufzuweisen. Von Ende 1868 bis Ende 1895 ist die Zahl der Advokaten gestikgen: in Wien bon 210 auf 856, in Prag Von 72 auf 276, in Lemberg von 43 (1111123, in Brünn Von 25 (111190, in Krakau Von 17 auf 83, in Triest von 29 auf 73, in GrazYon 24 auf 64. Wäbrénd die BevölkerungSziffér dicser fikben Stabte in der bezeichneten Periode fick) nur um 55,7 0/9 geboben hat, hat die Zahl der in ihnen an- säsfigkn Advokaten unt 272,6 % zugenommen. ' ' _
Angesichts dieser Ziffern drängt stal) dem österreichischen Statistiker die Frage auf, „,ob nicht die Zahl der Adwokatsn, insbesondere innerhalb einzelner Gerichtsbezirke, bereits die (Grenzen des tbatsäckylichen Bedarfs und damit jenes Maß überschritten bat, mit welchem die Adwokatur wie jkder ander€ Zweig menschlicher Thätigkeit und insbesondere jeder Erwerbszwcig rechnen muß?" Die Advokatur, so, meint er, sei doch nicht bloß eine Wissenschaft und_eisne Kunst, ,sie 7181 zugleich auch eine berufsmä ige Verivertbung geistiger Arbktt in der, Absicht zu erjverben. Als solche (1er sei 116 gezmungen, mit bestimmten that- sächlichen Verhältnissen zu rechnen, wc-lcbe auf die Ari und Größe dieses Enverbss und durch diesen auf die gesellschaftliche Stellung der Adwokaiur znrückwirkten. ' _
Wie Verschieden die Zahl derAdbokaten in den einzelnen Ländkrn zur Bevölkerungszahl fich Ende 1895 verhielt, ergiebt folgende Uebersicht. Es entfielen durchschnittlich auf einen Adwokaten in Krain 16 279 Vewvbner in Dalmatien 7014 Bewohner
, Galizien 11970 , „ Mähren 6875 „ Kärntrn 11490 . „ Vorarlberg 6731 „ Ober-Oester- , Böhmen 6160
reick) 9528 . , Tirol 6063
„ Schlefisn 8456 im Küstenlanbe 4902
„ Steiermark 8023 „ in Nisder-Oéster-
, derBukowina 7829 . reich 2926 , „ Salzburg 7 427 ,
Da die Bebblkerungszabl allein noch nicht auSr€icht, um die Fraue zu beantworten, ob dis Zahl der: vorhandenen Advokaten auße'r Vcrbäliniß zum tbatsäcblichen Bldarf steht oder nicht, vielmehr dic? Menge der zwischen den Bewobnern entstehenden Rechtsbeziebiingen, Rechtsgeschäfte, Rechtsstreite und Rechtsbsrleßungen babsi den Ausschlag Likbt, so hat der östkrreichiscbe Statistiker, um einen ziffermäßiqen “.lnbalt zu gewinnen, ,die Zahl der bei sämmtlichen Ge- richten erster Instanz eingelangten (Geschäftsftücke in Zivil- und Strafsachen“ mit dkr Zahl der Adwokaten in Vergleich gestellt. Im Jahre 1865 bEtrug die Zahl der Geschäfts- stücke 7 576 677, im Jahre 1893 dagegen 15 437 500. Die um 2300/11 an erwachsene Zahl der Advokaten sei also mehr als zweimal so Stark getikgen, als die Zahl der Gkschäftsstücke.
Ju einzelnem Reichstbeilen steUt sich dieses Verhältniß noch weit ungiinsiigér beraus, Wik sich aus nacbstebknder Uebkrsicbt er iebt.
Cs betrug in dem Zeitraum 1865/93 die prozentuale unabme:
der Geschäftsstück der Adwokaien der Gesckyästssiücke der Advokaten
ZZZ
in Nieder-Oesterreicb 78,5 . Ober-Ocsterreich . 36,2 „ Salzburg ..... 94,9 . Steiermark . . . . 94,4 . Kärntsn ...... 41,3 . Krain ....... 46,3 im Kiiftenland . . . . 37,7 in Tirol und Vorarl-
berg ........ 30.4 62,7
Man kann es verstehen, wenn der österreichische Statistiker an diese Zahlen folgende Bemerkung knüpft:
„ st ein derartig rasches und kontinuierliches Anwachsen der An- waltschaft obne gleichzeitige Zunahme der Geschäfte schon unter ewöbnliYen Verhältnissen Vom Uebel, so ist dies noch mehr der Fall
328,0 278,9 316,6 442,8 239,0 528,5
86,0
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West-Galizien . . Ost-Galizien . . der Bukowina . . Dalmatien . .
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n einer eit, welche unablässig Einfachheit, Rascbheit und vor allem Woblfeil eit des gerichtlichen Verfahrens fordert, welche den Advokaten wo nur immer möglich ausschließen und seine Mithilfe durch das 0160111111 5011117111 seitens des Richters rrse 11 will, welche den Advokatenzwang und noch mehr eine weitere ' usdebnung desselben verborresciert und der Thätigkeit ker Schieksgerichte mit jedem Jahr größeren Raum giebt.“
Der Verfasser glaubt die Einführung des „111111161'118 018118118“ nicht als Gegenmittel erwarten 11 können. „Durch strenge Prüfung der Vertrauenswürdigkeit der ewerber um Eintragung in die Ab- dokatenlisie', _ so meint er _ „durcb rigorose Anwendung der DiGziplinarvorschriften und durch größere Zurückhaltung in der Auf- nahme von Advokaturkandidaten durfte der Advokatenstand seine Standesintereffen mit vielleicht besserem Erfolg wahren als durch sngberzige Maßregeln, welche dem Einzelnen nur auf Kosten seiner Mitbewerber Voribeile bringen können.“ Auf die Gefahr engberzigen Mißbrauchs dieses Einflusses seitens der Advokaten, auf den Zugang jun er Konkurrenten und bie deshalb vielleicht wünschenswertb er- scheJni-nde Beantwortung der Bedürfnißfrage durch eine über den Er- werbsintereffen stehende Instanz binzuwcifenJF; bat derüVerfasser Ver- anlassung nicht genommen.,“ „ „ . „
.„.-- „_.-
_ Zur Arbeiterbewegung.
In Leipzigffand am Mittwoch eine Versammlun der_TisÖler- gebilfen statt, in welcher der ,Lpz. Ztg.“ zufolge m getbeilt Wurde, daß von den 440 m den Ausstand eianetretenen Tischlern nur 1101!) 28 ausftändig seien ,und zwar bei drei F rmen, und daß fast in allen Werkstätten die Forderungen der Gehilfen von den Arbeit- ebern bewilligt worden "seien. Somit sei der vor acht ochen begonnene Ausstand zu Ende. Ueber alle Werkstätten, deren Inhaber die Gehilfenforderunn en nicbt bewilligen, die noch aus- gesperrten Gehilfen bis Y_nfang na ster Woche nicht wieder einstellen und den Tarif nicht ausbangen, Wurde die Sperre ausgesprochen. _ Auch die Ausstände der Schmiede, Klempner und Schul)- macher find als beendet anzusehen, denn die Arbeitsstellen der noch Zosrhatndenen Ausständigen oder Ausgesperrten find sammtlicb wieder e e . tzHier in Berlin haben die ausständigen Hutarbeiter, wie die .Voff. Ztg.“ mittbeilt, in einer Versammlung besxhloffen, das Berliner Gewerbegeriäyt nicbt anzurufen, an die Fa- brikanten aber folgende Forderungen zu stellen: Neun- stündige Arbkitszeit , 18 „46 Mindestlohn für männliche Arbeiter, 12 «- Mindestlohn für weibliche, 10 vom andert uschlag für Accordarbeit, Anerkennung des Arbeitsnachweies' die abrikanten, die unter dem Durchschnitt zahlen, haben sich den Öobn- verhältnissen anderer Fabriken anzupassen; Lieferung scimmtlicher Arbeitßmaterialien; Entlassung sämmtlicher Arbeiter, die wahrend des Ausstanbs tbätig waren; Freigabe des 1. Mai. Aus Brünn wird demselben Blatte telegrapbiert, daß im Wittkowißer Eisenwerk ein großer Theil der Arbeiter wegen Lobnstreits in Ausstand getreien ist. Die Ausstänbigen verlangen gleichzeitig die Entfernung eines Werkmeisters.
Literatur.
11'. Sonderveröffentlichuugen der Historischen Gesell- schaft für die Provinz Posen: das Jahr 1793. Urkunden und Aktenstücke zur Geschichte der Organisation Südpreußens. Heraus- gegeben unter der Redaktion Von 1)1'. Rodgero Prümers. Posen, 1895“ Eigentbum der Gesellschaft. _ In diesem Bande le txine Anzabl Forscher, die fich bereits mehrfach durch Studien zur Gechichte der östlichen Landestbeile Preußens bekannt gemacht haben, eine Dar- stellung der Verivaltungsorganisation der bei der zweiten Tbeilung Polens mit Preußen bereinigten Landschaften vor. Wir werden zu- nächst durch den Herausgeber über den Zustand „des Landes unter polnisclycr Herrsckyast orientiert; sodann erfahren wir Naberes über sämmt- liche Zweige der Administration, über die Einrichtung der einzelnen Behörden in der Zivil- und Militärberwaltung, bas Steuerwesen, dre Gerichts- und Polizciverfak'llung, das Bauwesen, die Landwirtbscbaft, das Städtewefen, die Ste un der Juden, das Kirchen-, Schul- und Sanitätswesen. Die äußsre orm des Werks ist den Publikationen aus den Königlicb prbußischen StaatsarchiNn nachgebildet: jedes einzelne Kapitel zerfällt in eine knappe Darstellung und den Urkunden- anbang. _ Es bandelté sich im J. 1793 darum, die polnischen Provinzen, die noch gar keine geordnete Berivaltun besaßen, sondern in that- säcblicher Anarchie lebten, dem preußis en Staat organisch anzu- gliedern. Bei dieser Aufgabe traten die berschieden€n Anschauungen. die damals im preußischen Beamtentbum herrschten, klar zu TAF: die einen bithen Rsformen ,in der preußiscben Staatsverwaltung ür nothnbig (1391. Otto Hintze,. „Histor. Ztschft.“ N. F. 38) .und brachten dsmgemäß auch für die Verwaltung der neuen Probinzen einige Neuerungen, namentlich im Steuerwesen, in Vorschlag; eme andere Partei wollte bon Aenderungen nichts hören und bestand darauf, die polnischen Provinzen „auf dkn preußischen Kuß zu sxßen“. In der Hauptsache se te sie auch ihren Willen dur . Es ist un- möglich, den reichen nhalt dieser Publikation zu erschöpfen;_wir wollen nur noch hervorheben, das; die neue Régierung sicb bemubte den einflußreichsten Stand, den Adel, für ich zu gewinnen, was an bier und da gelang; in dcr Mebrzabl na men freilich die Edelleute an dem Aufstand bon 1794 tbätigen Antbeil. _ Die Mitarbeiter an dsm trefflichen Werk sind außer dem Herausgeber F. Schwank, J. Meisner, A. Warsckpauxr, J. Kobte, E. Rammler, P. Blo J. Landsbcrgkr, H. Kleinwachter, A. Skladny.
11". Von den uns neuerdings zugegangenen historischen Zeit- schriften erwähnen wir zunächst das .Neue Archiv der Ge- sellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde' (FIA, 3. HannoVEr, Hahn) und die .Mittbsilungen dss Vereins für Hamburgische Geschischie“ (31711. Hamburg, Manke). Diese enthalten einige kleine Beitrage zur Geschichte Hamburgs im dreißig- jährigen Kriege von F. Voigt, in jenem tbcilt Karl Hampe auf Grund einer nexum Durcharbeitung der Briefe Einbard's, dcs jüngeren Zeitgenossen unb Biograpbsn Karl's des Großen, eini 2 neue Notizen zu deffen Lkbsnsgcschichte, namentlich über seine eziebungen zu Ludwig dem Frommen und dkffen Söhnen mit. _
_ Aerztlicher Kommentar zum UnfalleUicherungs- e etz vom 6. Juli 1884, mit praktischen Ratbichlagen zur Unter- ?u ung, Behandlung und Beurtheilung bon Unfallberleßten, von Dr. Ed. Golebiewski, VsrtrauenSarzt bei der Nordöstlicben Bau- gewerks-Berungenoffenschast, Sektion 1 und 11. Zweite, vermebrxe und verbs erte Auflage. Berlm, Karl Heymann's Verla . Preis 6 „M _ “DaF dem 11nfanersicherung§geseß müssen alle in Betrieben beschäftigten rbeiter, Handwerker und Beamten, leßtere, sofern ihr Jahresverbiknst an Lohn oder Gehalt 2000 .“ nicht übersteigt, gegxn UnfäÜe versichert werden; und der durch einen Unfal] verleßte Arbeit- nebmcr muß Rente und ärztliche Hilfe so lange erhalten, als er an den Folgen seines UnfaUs zu leiden hat und der ärztlichen Hilfe bedarf. Hieraus ist ersichtlich, Welche wichtige Arbeit nach dem Inkrafttreten des Un- faUversiÖerungsgessßcs dem Art zugefaüen ist; denn ohne Arzt kann nichts für dkn Verleßten gesche en, obne ärztliches Gutachten bekommt kr keine Rente. Ebenso klar liegen aber auch die Schwierigkeiien, Welche sich dem Arzt bier biete'n, vor Augen: Er soll nicht weniger als drsi Herren dienen, der Berufsgenoffenschaft, dem Verleßten und dem Betriebsunternebmer. Ueber die Gefahren, Welchen er da auf Schritt und Tritt, bei dem ganz eigenartigen und neuen Gebiet medizinischer Thätigkeit, begegnen kann, über das, was man thun, wie über das, was man nicht thun soll, auf eine sehr bequeme Art und schnell zu informieren, ist nun der Zweck des vorliegenden Buches. Man darf dem Verfaffer die Anerkennung nicht versaqxn, daß er seine Aufgabe vortrefflich gelöst hat. Sckwn bei seinem er-ten Erscheinen im Jahre 1892 fand der ,Aerztlicbe Kommentar" in den Fachkreisen die Verdiente Beachtung und Verbreitung. In der fast doppelt so umfangreich ausgefaüenen neuen Auflage hat der Verfasser noch die übergus rei en Erfahrungen verwertbet, welche auf dem Ge- biete des Unfallversi erungöwesens besonders in den leyten Jahren gemacht worden smd. Das Buch zerfällt jeßt in zwei Theile' der erße behandelt das Unfallberficberun sgeseß sel sx mit seinen wi tigsLFZn A schnitten, der zweite bringt eine urze, popular gehaltene Ue t über Unfallverleßun en und eine Kasuistik über 167 Unfalle. In der Besprechung der Un aUVetlkßungen werden nicht' nur alle an der Aus- Führung des UnfaUverstcherungsZeseYes mitarbettenden NichtmedW ondetn auch der Arzt so man eincn uten und praktischen 5 finden. Die Kasuistik dagegen ist lebrrei für jeden, leichvtel, ob er mit dem Unfallverficherungs eseß zu thun hat oder ni t; denn sie be- handelt nicht nur die Unfa e in einem begrenzten Zeitraum, sondern sie bringt auch eine Ueber icht über den Janzen bisherigen Verlauf eines jeden Unfalles, vielsa sogar innerba b des ganzen Jahrzehnts, seit dem das Unfallvec cherungßgesetz besteht.
_ Zeitschrift ür das gxsammte andelöreckt beraus- egkben von ])r. L. Golds mtvt, ordent. Prof. der Nethos bt Berlin, Dr. Fr. von Hahn , enatspräsidenten a. D. am Reich6aerbcht in Leipzig, H. Keyßner, Kammergericbts-Ratb in Berlin Dr. P. Laband, ord. Prof. der Rechte in Stra burg, und Dr. M. Happen- heim orb. Prof. der Re te in Kiel. . tuttgart, Verlag von erdi- nand Énke. - Band 44 leser Zeitschrift enthält ngve Ab and- lungen: .Der Artikel 376 des All emeinen Deutschen ndelsgesevbuchs und der EntWUrf eines Börsen e eyes“ von dem Ober-Laadsgeri U-
,
Präsidenten Dr. F. Sieveking in mburg; .Die Ergebnisse der. deut!
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