'; _miti chen Gedankens, der die A rarier, den Mittelstand _ . Die Agrarier und der Mitte stand wehren sich Legen ; die ftokratie des Geldes, die man aber eher eine Kakisio atie nennen könnte. Die AYarbewegung bat einm gewaltigen Eindruck KMM“ sodaß die. Na onajlixcs-italen einstimmig das Verbot; des
* rminban i ei _Z ü, Haben; “und an das“ “mmm“ ift nicht ob , EMWW? Yu,!„laienieMntiTmit ZW,“ d “=- eele or anden ist, hat sich Bahn ebro n. Die , „ , __ tie zei t in dieser Fra e das IanuSgesiL der “n" te die «„ «. . '
*reform er eh' ZM F?r,“
in jeder ati "„S _ ' 1, welches auf üge_des Herrn (bönlank und auf der anderen „ SUK“ ' „ Singer wolite die Interessen der Börse nißts "igen, denn sie die milchende Kuh für die Sozialdemokratie. * „ oßte auf ein unschädliches Gese , aber es kam anders. Es “wurde;; wirksqnxe Vorschriften in das ese_ß *aufgenommrn, und da wollen die Sozialöemokraten nickt mehr mtttbun._ Da6_ 171 die beste Empfehlung für den Entwurf, d e man sich irgendwie wun chen kann. Ab .“ Singer e(So .): Das Zentrum und die Nationalliberalen werden wabrsch nlicd nicht sehr“ darüber freuen, von dem Vor- redner obt zu werden. Die Börse wird den Herren aber an Findi' keßt'über sein, und das Verbot des Terminbandels _wird nicht viel elfen. Als wir uns für die Börsenreform erklarten, war Von einem Verbot des Terminbandels keine Rede. Wir sind uns also konscquent geblieben. Die Wahrheit bieibt bei den “Sozial- demokraten. Die Gewohnheit dcr AntiZc-miten bildet sich immer hr dahin aus, daß man entweder mt dem Dreschfle el drexin- lFlexam oder stilischwsigende Verachtung entgegenseßen mu . Vize- “ räfident Schmidt bittet den Redner, sich den Personen des, auses eenüber etwas zu mäßigen.) Sie (rechts) sollten auf du; Auf- HithSrät'he ni t schimpfen, wenn Sie selber darin sigd. Grebt es einen mühelo eren Erwerb als den der Auf (htsrathe? Das Eigentbümlicbste war, daß Herr von Ploeß pekulatxonsxxefchafte eigentlich nur zum Studium gemacht hat. Wir_ver1reterx m der Dis- kussion nur dadéenige, von dessen Glaubwürdigkeit wrr zins über- zeugt haben. O das auf allen Seiten der Fall rst, [affe ich dahin- geßeut. Herr von Ploev hat meine Behauptunßen als_ Verleumdung ua emeineLüge bezeichnet, er hat sich also selbt zuzuschreiben, wenn "wir bm den Beweis liefern, daß. er an der Börse andkrs gehandelt, als er in der Presse schreibtund tm Reichstage s richt. ' Abg. [)r.-.Habn(b„.k.F.): Der Bund der cmdwirjbe hat nicht das einzelne Börsen eschäft bekämpft, sondern die Plünderun der Outsiders durch die iffenden, Kapitalkräftigen. Es handelt si um die Ausbeutung des Terminbandels für die Preisbildung, worüber man erst durch, die Broschüren des Bundes der Landrvtrtbe Kenntnik erhalten hat. Die Geschäfte, welche Herr von Yve gemacht ha , kennzeichnen ihn durchaus ni 1 als einen wildixn, pe ulanten; ebenso Wenig ist er an blutigen ründungen betbecltgt geweserx. Er_bat nichts ethan, was ihn mit seiner politischen Stellung tn Wider- spruch ringt. Wenn unter Börsenspekulanten auch Adlige, Agrarier sind, was besagt das gegenüber der großen Parteibewegung? In den _ AufsichtSratbsftellen find auch viele Freisinnige vertreten. Wenn die ' Börse ein Sampfboden ist, dann muß man den Boden entwä ern, und daran müßten die Sozialdemokraten si eigentlich betbei igen, aber das paßt ihnen nicht, weildann de Sumvfpflanzen nicht mehr gedeihen. Der Terminbandel gleicht allerdings die Preise aus, aber er schafft auch neue Preidunterschiede künstlich, während vor seinem Bestehen die natürlichen Faktoren mehr zur Geltung kamen. Wir wollen die Preisbildung wieder natürlicher machen und unab- hängiger von der Berliner Börse. Wenn die Preise für Getreide etwas höher werden, so dient das der Landwirthfchaft und Sie
(Sozialdemokraten) merken auch wohl je t, daß es Ihnen nicht ge- ,
ingt, die Arbeiter aufdem platten Lande ür 1ch zu gewinnen. Die Bauern und Landarbeiter brauchen nur aufgekl rt zu werden über diese Verhältniss, dann werden solche Dinge nicht mehr vorkommen,
Abg. Dr. Barth (fk. Vgg.) wendet, ck gegen die Aus- führungen des Grafen Kanis über den Termrn andel, dessen Verbot "ein Schaden für Produzenten und Konsumenten sei, weil dadurch der Markt beschränkt und damit die Handelsgewinne vergrößert würden. Die roßen Getreidebändler, führt Redner weiter aus, sind deshalb - dem erbot des Terminbandels garnicht abhold. Herr Paasche hat
außgefübrt, daß die Landwirtbe für ihr bestes_ Getreide nur den "Preis erhalten, der für Lieferungßgetreide ezablt wird, während die Handler das bessere Getreide tbeurer verkau en. Wie kann aber durch Be- seitigung dcs Termin eschäfts daran etwas «ändert werden? Da känn doch nur gedolLen werdsn durch eine erde erung der kauf- männilsrhen Bildung der Landwirtbe; die mangelhate kaufmännische Ausbi dung der Landwirthe spielt in der ganzen Nothla e der Land- wittbfchait überhaupt eine viel größere Rolle als (: es, Andere. Die verbündeten Regierungen nehmen das Verbot des Termmhandels mit in Kauf, um die Vorlage zu stande zu bringen. Sie soUten lieber diese Gelegenheit benußen, um die ohnehin sehr Verfchlechterte Vor- lage zu Falle *zu bringen. In Welche Lage kommen _die verbündeten Regierun en, wenn sie auf Grund des'Antra s Kaniß mit den anderen taaien verhandeln wollen über dre Abs affung des Termm- handelS! Graf Arnim will mit einem seiner Anträge ein geradezu un- gebeuerlickoes Rechtsverhältniß schaffen. Arxsprüche aus im Auslande abgeschlossenen börsknmäßigen Termingescbaften sollen nicht klagbar sein, ja es sol] sogar bereits Geleisietes noch Zurückgefo'rdert werden können. Dadurch wird ja geradezu eine Ptäwie aux _das Jobber- tbum gesetzt und das Ansehen der Kaufmannschaft geschadtat.
'Abq. Liebermann von Sonnenberg: Die Tonart des Herrn Singrr bat ihn selbst gerichtet und überhebt mich,der Ant- wort. Ick bade den Sozialdemokraten keine anderen Motive unter- geschoben, als fie haben; ich habe nur dqs Thatsäxbltcbe festgestellt, daß man in erster Lesung der Vorlage zusttmnxt, wabrrnd man jest fürchtet, daß das Iudentbum durch die verscbarfte Vorlage getroffen "wérde. Herr Singer bat daran erinnert, daß, ich als junger Mensch eine Zeit lang in Wucherbänden gewesen set. Ich habe gefehlt„ich babe ge'sübni. Ich stehe seitdem 16 Jahre in der Oeffentlich- keit, und Herr Singer wird in der Oeffentlichkeit mit Jemen An- deutungén keinen Eindruck machen. Die öffentlich? Meinung, an- “x'urufen', wird krinen Zweck haben; denn die öffentliche Meinung wird (Zetbeilt sein, je nachdem sie uns oder den Sozialdemokraten zugenr gt isi. . _ „
Da'nnt sereßt die Generaldtskusston.
In der pezialdiskuffion werden der erfie Abschnitt: W! emeine Bestimnzungen über die Borssen und thre Organe (§ “,L-28 , der zweite Abschnitt: AYesttellung des Borsen- “reifes ,(§ 29-35), und der drixte schnitt: Zuqusung 'von ZLerthpapreren zum Borsenhandel (§§ 36-47) „ m1t exmgen redaktionellen Aenderungen ohne Debattx enehmtgtz
*Der vierte Abschnitt betrifft den Vor?ent-erminl)andel (§§ 48-45, 9)- „ , , .
Bet § 50, welcher den Borsenxermmhandcl m Getreide unic agt, in gewissen Effekten beschrankt, beaxitra tAbg. Graf von' Arnim,?Rp.) *einen usaß, “wonach rm uslande ab-
eschloffene (He chäfte unklag ar sein sollen; auch soll schon eleistetes "zurückgefordert werden konnen. _
Abg. Graf von Schwerin _(dkonf.) erklart, das; er vor mehreren Jahren auch Termin eschafte zrx seiner Deckung gemacht * habe, aber er habe erkannt, daß die“ Termmzeskyäste verderblicb seien Und daß-namcntlicb- die Auswüchse so groß eivorden seien, daß er nicht nur *kcine derartigerr'Gefckxäfte mehr um en könne, sondern auch * dem,.Verbot zustimmen mü-ffe. “Denn die Spieler ließen fick) nicht (vichy Gewinn-und Verlust in diesem-Gésrbäft ruhig gefallen, sondern
. täusthten über Angebot und Nachfrage, und das Spiel werde durch ein' unebrliches. Redner “erklart,““daß er, *für das erbot stimmen. werde, obgiei-b er keineswegs “davon einen solchen folg "erwartet?“,köxmez der. akderweijige Mittelxzur Hebung der Getreidepreise enthebt um €. . ;“ Abg."..Graf don Arnim begründkt seine_n Antrag damit, * daß die “Getreidehändlec gedroht haken, ihre G.!cbafte in das Ausland
' É'griff-enszu- dem, „waS' der Franzose “60111361“ 18 formas nsnnt; -
mk! trat“ für ein»'Börfew *reökki
* richtig stellen; ich habe die Vkrhandlungen vor mir. Ich
. in seinen e „_ ; ein unmitte'lzdares Jeseyli jext lautet, also o
x -- das babe ich heute in der „Kölnischen Zeitung“" gelesexx. * solcbeFUeußeruna nicht gethan, um so besser; sie wurde mir auch ganz
* wirtbs'Yaftli
ku verse en und von dort aus den Terminbandel zu treiben. Dieser Möglich eit solle der Antrag entg entreten. “Redner weist darauf hin daß die Staaten, wel ba täcbli dabei in )'YetraÖt kämen, Belgien und Holland, die rtbei e ausl ndiscber Gerichte auch nicht obnekachwe:iÖerlesistatnerkennßxcik Luxxeext' enn der TYR!“ Antrags won ' ee éesfur ;; or wexrn- „ne,; _ s _en erreg, so“ stélke ,er dix Zurüz una „desselben in AKM. „ . '
Präsident des ' sbank- Direktoriums, WirkLicber Geheimer Rath 1)r." , ck: 71»: Herren! Der Antrag- des, Herm Abg. Grafen Arnim ver Ü:, n levter Stunde- einen neuen Gedanken, die zivil-
- «inWbarkeix-M =-imMWle-*vxboWdüg* aYesthloffenm börsenmäßigen Termin escbäfte und damit eine erhebliche erschärfung der Verbote des Term nbandels, in das Geseß einzuführen. Aller- dings enthält der von ihm beute ixn Verein mit dem Herrn Abg. Grafen zu Stolberg; eingebrachte veranderte Antrag der affunÄ nach und auch in logischer6eziebung insofern xineVerbefferung,a der _ntrag sir? nicht me r bloß auf die Geschafte in Getreide und Mahlen- fa rikaten bezie 1, sondern auf alie Fälle _des obßektiven Verbots, also auch auf das Verbot des Terminbandels m Ant eilerx von Ver werks- und Fabrikunternehmungen, und auf die'enigen Falle erstrc t, in welchen der Terminhandel in bestimmter aare oder Wertbvapieren vom, Vundeßratb untersagt wird. Aber in dieser Ausdehnung liegt freilich eine Weitere Verschärfung. Meine Herren, ichsagte, der Antrag enthält einen ganz neuen (Gedanken. Ich glaube, daß der Ge- dankengang des Entwurfs,“ der ja „ nun bald Gesev werdxn wird, diesem Antrags nt 1 entspricht. Der Entwurf will die VerbältnYe der deuts en Börsen regeln. _Er bat ms- besondere' die erbältniffe des in §48 im Anschluß an jene definierten Börsen-Terminbandels ins Auge gefaßt und versu t", durch eme ganze Anzahl Bestimmungen den AuSwucbsen dieser Ges aftsform entgegen- zutretrn. Zu den hiernach beabsichtigten Einrtcbiungen gehört naruent- [ich das bekannte BörsenreJster, davon auLgebend, das; ungeeignete Personen dadurch von der etheiligung am, Bör enspiel ferngehalten werden sollen. In dieser Beztehupg zieht er Entwurf, um Umgebung zu verhüten, auch die zivilrechtliche Konsequexiz. Er will, daß aus Geschäften, für welche nicht beide Parteien in einem Börsenregister eingetragen sind, ein „Schuldverhaltniß nicht begründet wird, und diese noch näher ausßefubrthestt'mmung soll auch dann zur Anwendun kommen. wenn as Geschäft'tm Ausland
eschlossen oder zu erfü en ist (§§ 66, 68)“. iermtt ist aber nach ?Rotiven und Inhalt keineßweas parallel die zivilrechtliche Vefiim- mung, welche der Herr Graf Arnim jeßi dorschlagt. Der Entwurf bestimmt vielmehr die Wirkungen der von ihm vorgesehenen objek- tiven Verbote in § 51 meiner einun nacb erschöpfend. Die Wirkungen bestehen darin, daÉ, insoweit e n solches Verbot erlassen ist, die troßdem gemachten escbäfte von der Benuszung vo'n Börseneinricbtungen ausgesxhlossen sind; dann dürfen die Kuröm'akler sich bei der Vermttteluna solcher Geschäftwnicht be- tbeiligen, und endlich soUen dafür Preislisten nicht ver- öffentlicht werden. Dadurch wird der verbotene Börsen- Terminhandel dorx den deutschen Börsen ausgeschlossen. Der Vorschlag des Herrn Grafen Arnim und Genossen, wonachnaucb eine zivilrechmcbe Unwirksamkeit hinsichtlich der A u 5 la n d s ges ck a f t,e ausgesprochen werdcn soll, ist zwar gelegentlich in_ der En uSie- kommission wie auch in der Börsenkommission des Reichstags ge tretft worden, hat aber niemals zu entsprechenden Beschlüssrn dieser Kom- missionen geführt. Ich möchte mir rinschaltend nocLMeme Bemerkurig in Betreff der Enquötekommisfion gestatten. Der rr Graf Arnim benüßie gestern bei deren Erwähnung die Gelegenheit zu xmerxi kletrren persönlichen Angriff gegen mi . Er sagte, wenn ich mcht1rr9 [ck hätte mich der Veröffentli ung der Er ebnisse der Borsen- enäuöte widersetzt. Das ist durchaus nt t der Fall gewescn. A“ erdings solchen Veröffentlichungen gegenüber, wie fie der Herr Graf Arnim vor kurzem selbst Veranstaltet bat, um die Reform- bedürftigkeit der Börse darzutbun, der Veröffentlichung von axis dem Zusammenhang berauSgeriffenen Fragen und Aeußerupgen einzelner ommissionßmitglieder und Sachverstandigen, würde'tch mich auch jeYt ablehnend verhalten; ich Llaube nicht, daß diese Veröffent- li ungen cinen Werth haben. (Sehr gut! links.) (Zuruf und Unru'be rechts.) Ich will also die Anfübrungeu des Herrn Graßferlt, Uilrnjxm a e n er Enquétekommission mich dafür ausgesprrchen, den ausführlichen, die Meinungen der Mehrheiten und der Minderheiten erschöpfend enthaltenden Bericht zuveröffentlichen, und die stenograpbischen Protokolle über die Sachverständigenvernehmungrn. In diesrr Be- ziehung stand ich durchaus nicht allein., Der Herr Graf Arnim war freilich mit dem Bericht sehr unzufrieden; er hat bis zum leßten Moment gezögert, seinen Namen darunter zu setzen. Ich darf wohl mit der Erlaubnis; des Herrn Prasidentkn den betreffendrn P(zffus aus dem Protokol] vom 10. November 1893 Vorlesen: „Geheimer Ober-Regierun s-Ratb Gamp und Senats-Präsident ])1'. Wiener erklärten als eferenten, daß sie die gegen den Eniwurf _des Berichts (Von Graf Arnim) erhobenen Ausstellungen als unbégrundet zuruck- wicsen; fie hätten sich bemüht, alle in dcr Kommisfion vertretenen Arasicbten wiederzugeben und namentlich drt) An|chauungen der jeweiligen Minoritat gerecht zu werden. Die Zusanxmenstrllun? Fämlich die Uebetficht der Bcratbungen, drrezi Veröffentlichung Gra rnim verlangte) gewähre nur ein undeutliche? Bild. _ Wem) man für, die Oeffentlichkeit dem Bericht noch Materialien hinsichtlich der Veratbungen der Kommission beigeben wolie, was sie an sich für überflüssi ?ielten, dann seien die Protokolle selbst vorzu- ziehen. Mehrere ?!)? taliedcr, insbesondere Freiherr von Hume, traten diesen Ausführungen bei.“ Dies war also die Von Herrn Grafen Arnim bekämpfte Meinung. Nachher wurd? allerdings beschlossen, dem érrrn Reichskan [er auch die Veröffxntltcbung der Berardungs- proto olle zu emvfe len. hatte dies widerrathen, wctl die Protokoae - wovon die Herren fich wobl inzwischru selbst übxr- zeugt haben - nicht so eingerichtet" warm, um em klares Bild der Verhandlungen zu bieten, sondern pur den Gang , der- selben im aligemeinen, die Anträge und die Beschlüse „wieder- aben. Irgend etwas verbergen zu wollen, lag mir ganzlich fern. Zkach dieser Abschweifurtg kehre ich wieder zurück zu dem dorltrgrndetr Gegenstand. Also der Antrag verlangt die zivilrechilicbgUnwrrksam- keit drr im Auslande, sei es auch von im Börsenregister etnqgtragen-Zn Personen, abgeschlossenen Termingescbäfte über wlche Gegenstande, fur die der Terminbandcl yon dem deutfcben Geseß oder auf Grund dessen von dem Bundesrat!) verbotkn worden ist. Ist das nun wirklich eineKonseauenz der Verbote? Der Herr Athanxp sitigkn "U?ULNUY)?" war anscheinend nicht, ctnmal fnr es Ierbot mit drr Wirkung, wie das Gesev
ne jene zivilre tliche weitere Folge. Cr sa te, er hatte es vielleicht rorgezrgkn _ i entnehme das webrsdem * nicht einer großen Zeitung als dem Vortrag dem 1ch nicht uberall genau folgen konnte -- er sagte, er sei bemübt' ewcsen m der Enquöte-
5 kommission, den Terminhandel in “gefunden5 ahnen“ zu leiten; er habe
d(xvon Abstand genommen, "weil ich Widerstand gcleistet babe. Y_erf.) 6 ne
unvsrjtänd «sein' Herr Abg. Gump konnte die Bedeutung memrs angeblickyen ideriiandes ohnedies nicki so überschätzen. Meine Herrcn, die im Entwurf, wie er nach Ihren Veschlussen jest lautet vorgésebrnen ob ektiven Verbote des Terminbandels bernd, n „aui en Erwägungen. Sie wollen durch, die erbote 11, da eine Zewiffe Tyrannei durch die Börsenkurse
nar'némli ' vkrine ber landwirtbschaftliäpe Prvdukte im
in'Berlin auf ane Ge-s äfte
„Lande geübt werde; Sie wouen neben zu grüßen und zu hä en
Schwankungen besonders den Preisdruck verhüten, indem ie
_ darwn ausgeben da die Termingescbäste in der Hauptsache stets. auf * .die Baisse, hinaussiiefjxx).s Das, waren doch Jbre wefeutliäven e e
Gründe. “ Treffen Ewägungen zu auf “im UG-
lanke geschlossxne Terminges
fte? , Ich glaube ni t. Die *auxsäddisäxen 'Kurse ind nicbt maßgebend für c?Ges äfte,
welcbe-vvn inländischen ändlern oder Komm-iffionären im In a'nde
Geschlossen wérd'enyUriser'e inländischen Ri ter würden fick) hüten,
m Streitfall'e'die Kurse beliebiger ausländ “cher Börsen, sei ek“ in
“ „1 aus verhqiuu Börfentermfn
„'nicht gewährt werden.
London oder Antwupen oder Liverpool oder sonst, entscheiden zu lassen, und würden sich, wenn im Inlande Terminpreise “nicht mehr notiert werden dürfen nach dem Preise von effektiv im Inlande ab- gescblo enen Geschäften richten. Ja, wenn Sie den Terminbandel
anz eseitißen könnten!- Aber das können Sie nicht.. Auch der del wird ixdenfalld im Auslande
, urig nals 1» er stattö-zderfz- mög Inländer daran betbeiligen oder nicht, Und gleichviel, ob si zivilrechtliche Folgen für nländer daran knüp en. Der Einfluß du Termiiibaitdels auf den We tmarktpreis wird a so, fortdauern. Mm sagte der Hart Nbg; GtafAmim-“gestern, wenn tch ibn recht verstanden habe es sei ein all emeiner Grundsaß des internationalen Privat- rechtß, wenn -n Gesobäft verboten sei daß dies auch zivilrechtli Unwirksamkeit bedeztte. In dieser „Ällxzemeinbeit besteht aber e n solcher Grundsaß mcbt; ob das Verbot es ne derartige Vedeutun hat, “ob es auch über die Grenzen des Inlandes bin'aus wirkt, ist in edem einzelnen Fallezu_prüfen. „Ist ein Ges äft aonhra 501103 morsg Leschlo en, &) wird allerdings von se bst der ausländische wie der nländi ebe ichter dazu kommen, ein solches Geschäft für ungültig zu betrachten, das können Sie aber doch nicht von den verbotenen Vörsen-Termingeschästen schlechthin behaupten. ür die bier vorlie- genden Verbote walten ganz andere Gründe ob. ie beruhen darauf, das; aus wirtbscbaftlichen Gründen die deutschen Börseneinricbtungen sich die verbotenen Terminaeschäfte zu Versagen haben. Damit ist alles Nötbige erreicht. :- Aber mögen Sie den Verboten auch die vorgeschlagene zivilrechtliche Bedeutung beilegen, ich möchte sebr bezweifeln, ob eine solche Bestimmung sicb wirksam er- weisen würde. Größere ixmen würden troßdem immer im stande sein, dergleichen Ge cbafte im Auslande zu machen. Man wird im Auslande darauf recbnxn, daß anständige "ufer ibre Ver- pflichtungen daraus erfüllen, wre die Erfahrung be dem Differenz- einwande lehrt. at die auxländische Firma nicht genügend Ver- trauen zu dem n änder, dann wird sie ein Depot verlangen, aus welchem sie im tande ist, sich cintretendenfalls zu befriedigen. Die Bestimmun des §“ 66 ist in dem Antrags Za nicht aufgenommen,daß auch die be teilten Sicherheiten unwirksam eien. Allerdings will der Antrag anordnen, daß, wenn etwas geleistet ist, man zur Rück- forderung berechtigt sein solle. Das“ wäre gerade das Gegentbeil von dem, was der Schlußsaß des § 66 bestimmt. (Zuruf rechts.) - Also dieser Vorschlag ist zurfzckgezogen? Dann brauche ich mich da- egen ni 1 zu wenden. Es ware auch eine Ungerechtigkeit. Im Aas- ande w rde man damit doch nichts erreichen. Der ausländische Richter würde fich um das Verbot und_die Zuläski keit der Rück- forderung nicbt kümmern; anders der inlandifche Rkster, wenn der Ausländer das Geleitete zurückfordert - also eine starke Rechts- ungleicbbeit! Dann leibt noch die Bestimmung bestehen in Ihrem Anfrage, Wonach die Zwan svollstreckung aus dergleichen Urtbeilen ausländischer Gerichte nicht ?iattfinden soll. Diesen Theil seines An- tra s hat der Herr Graf don Arnim nicht zurück ezogen. Eine solche BeHiimmung enthält aber eine bedenkliche enderung gegenüber unserem Rechtszustand hinsichtlich der VoUstreckung auSländifcher Urtheile überbauvt. Auslandifcbe Urtbeile werden ohne Prü- fung der Gefeßmäßigkeit der Entscheidung bei uns vollstreckt. Es kommt hier, abgesehen 'von einigen andere'n Dingen, nur darauf an, daß die Gegenseitigkeit verbürgt ist. Die Bestimmung, daß die Volistreckung nicht erfolgen darf, wenn dadurch Handlungen erzwungen werden sollen, welche nach Deutschem Recht nicht erzwungen werden dürfen, trifft nicht zu, denn es handelt fich bei den Ansprüchen aus Börsentermingeschästen nicht um solche_Ha„ndlungen. Es kommt also hier nur in Frage, ob die Gegenseitigkeit verbürgt ist. Dies wird angenommen nicht bloß, wenn em förmli er Staatsvertrag oder ein ausländisches Ges?- die Voll ireckung de_s Ur beils sichert, sondern auch, wenn die auswärt gen Geri ie nach standiger Uebun thatscicblich die deutschen Urtbeile voÜstrecken. Eine solche Uebung beste 1 z. B. m Oester- reich. Außerdem haben einzelne Bundesstaaten ausdrücklich Verträge ge- schlossen über Gegenseitigkeit in der Vollstreckung der Urtbeile; so z. B. Preußen mit Oesterreich, Baden mit Franxreich. Dieser Rechts- zustand wird erschüttert. wenn ausgesprochen wird, daß eine Zwangs- voUstreckung aus den Urtbeilen aysländischer Gerichte über verbotene Termingescbäfte nicht stattfinden 1011. Die ganze Gegenseitigkeit, die also z. B. zwischen Deutschland und Oesterreich herrscht, würde auf allen Gebieten in Frage gestellt, _Oefterreich würde sicherlich Re- pressalien üben. Ich bitte auch die1en_Punkt genauer ins Au efassen zu woÜen. Aus allen diesen von mir eltend gemachten (Zründen kann ich Ihnen nur empfehlen, bci dem * egierunasentwurf stehen zu bleiben. Der Antrag des Herrn Grafen von Arnim und Genossen ist weder innerlich genügend begründet, noch gerecht, noch wirkjam..
Abg. Dr. Paasche (nl,): Unser Antrag, den Ka'wmzug-Termtn- handel zu verbieten, ist in der zweiten Lesung der Kommtsfion derworfen worden, nachdem der Vertreter der sacbsischen Regierung erklart hatte, daß diese selbst dieses Verbot beim Bundesraih beantragen würde, Wir halten nach wie vor den Kammzug-Ternrmbandel für schadltch und bitten den Bundesraik), sobald wie möglich 'das Verbot diesed Landen; auSzusyrechen. In dieser Erwartung Verzichten wir auf dre
teliung eines Antrags, der sicher mit derselben erdrückeuden Medt- beit angenommen werden würde, wre das Verbot des Getreide- Terminbandels. '
Abg. von Strombeck (Zentr.) regt die Frage an, ob der Börsen-Terminbandel in Anthe'ilen Von anderen rwerbßgesellsckpaftrn als Bergwerks- und Fabriknntetnrbmungen auch dann gestaltet sein solle, Wenn das Kapital der brircffenden Erwerbsgefeüscbaft, welches mindestens 20 Miüionen Mark betragen solle, nicht nur in Aktien, sondern auch in Obligationen bestehe. ,
Abg. Gump (Rp.) bc-jabt diese rage und schlie 1 sich dem Wunsche des Abg. Paascbe an. Vezüg ich des Antrags rmm ist er der Meinung, daß, wenn drr Terminhandel verboten Werde, ein aus- wärtigrs Urtbeil von deutschen Richtern nicht vollstreckt zu werden brauche. Sci das Geschäft von jemand im „Ausland abgeschlossen., der nicht in das inländische Termiurr ifter etngztrggen sei, so sei dieser Handel auf jeden Fall für Deuts land ungulttg.
Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Staats-Ministcr Freiherr Marschall von Biebersiein:
Meine Herren! Durch ein etwas Unvorsichtiges Kopfschütteln meinerseits während der Ausführungen des Herrn Redners bin ich ge-
ia großer KMW
-zwungen, mich an der Diskusfion zu betbeiligen. Der Herr Vor-
rrdner hat ausgeführt, daß, wenn durch das vorliegende Geseß das Tcrmingeschäft bei Getreide im Inland verboten werde, wir auch nicht gezwungen seien, ein ausländisches Uribeil zu vollstrecken, wenn es einen Deutschen“ auf Grund" eines solchen Geschäfts verurtb'eilt. Das trifft nicht zu. Die einschlägigen Bestimmungen der Zivilprozeßordnung befindrn sich in den §§ 660 und 661. Es Heißt im § 660, daß aus dem Urtbeil des audländiscben Gerichts die Zwaiigsvoüstreckung nur stattfindet, wenn ihre Zulässigkeit durch ein Vollstreckungdurtbeil ausgesprochen ist. Dann fährt § 661 fort:
.Das Vollstreckungsurtbeil ist ohne Prüfung der Gesktzmäßig-
keit der Entscheidung zu erlassen.“ _
Nun folgen einige AUSnabmen: Das Vollstreckungßurtbeil ist
nicht zu erlassen, wenn deispielSweise die Gegenseitigkeit nicht ver- bürgt ist; es ist nicht zu erlassen:
2) ,wenn durch die Voustreckung eine Handlung erzwungen werden würde, welche nach dem Recht des über die Zulässigkeit der Zwangsvoüstrcckung urtbeilenden deutschen Richters nicbt erzwungen werden darf.“ . “
Also nur, wenn die Handlung, welcbe durch das ausländische Uribeil erzwangen werden soll, an sicb nach der deutschen Gesevgebung eine unfittliche' ist, darf die Vollstreckbark'eit dos Urtbekls Wenn "dagegen dal Geschäft, auf welchem das ' ausländische Urtbeil “beruht, bei
' könnte. “Es handelt '
und verboten
ist, so "hindert das die Vollstreckung des Urtbeils nicht, eben weil § 661 bestimmt, daß die Vollstreckung des Urtbeils _obne Prü- fung der Geseßmäßigkeit der Entscheidung zu erlassen ist. Es wird diese Auffassung übrigens auch von' den Kommentaren, die ich in diesem Augenblick zur Hand babe, bestätigt. Es heißt beispielsweise in dem Kominentar von Struckmann: .Der Umstand, daß das Urtbeil auf einem nach dem inländi- “scben Gesetz unklagbaren oder “selbst verbotenen Geschäft, z. B. Spiel, beruht, genügt an sich nieht; die Erzwingung der Handlung als solche muß verboten, die Zweckbestimmung muß eine unsitt- liebe sein." Soweit als die Gegenseitigkeit verbürgt isi, müffen demnach der- artige Urtbeile ausländischer Gerichte, auch wenn sie auf einem Termin- .gescbäft über Getreide beruhen, bei uns aufGrund dieser Bestimmung
:vollstreckt werden.
Abg. Dr. Graf Udo zu'Stqlberg (d. kons.) tritt für den An- trag des Abg. Grafen Arrxrm em, welcher dazu bestimmt sei, zu “verbindrrn, daß fich jenseits der deutschen (Grenze Terminbörsen etablieren, um den deutschen Markt zu beeinflussen.
* , Abg. Dr. B arif) verwahrt sicb dage en, da[? bei dieser Gelegen- kbett auch noch der Kammzug-Trrmmbande abgei an werden soUe.
TWIN!" des Reichsbank-Dtrektoriums, Wirklicber Geheimer Rath :1)r. o : Die Ausfuhrungen des Herrn Grafen zu Stolberg gegen die von, mir betonte Neuheit des Vorschlags würden begründet sein, “wenn die Regierungsvorlage dqs Verbot des Terminbandels über ge- wisse GeZenstande uberhaupt, nicht in Aussicht genommen hätte, die 'Vorkage at dies aber schon1n ziemlich weitem Umfang gethan indem ““sie" in § 46 dem Bundeßratb die Befugniß einräumen wollte, den Borsentermmhandel ux bestimmten Waaren oder Werthpapieren zu unter- saaxn, obne zivilrechtliche Folgen (Irin verbotSwidrig abgeschlossene Ge- “schafte festzuseßen. Dxr jetzige ntrag beschränkt sich nicht auf daß Verbot des Getreidetermmbandels, sondern bezieht ck auf alle Falle, in welchen wegen des Gegenstandes der börsenmäß ge Termin-
andel izntersczgt tst gder untersagt wird, und in dieser Beziehung erlaubte 1ch mtr_auszufubren, daß der Vorschla eine neue und weit- tragende Verscharfung des Gesetzes. enthalte. Ick vermag nicht ein- zuFeben, meme Herren, warum Sie beispielSWeife in solchen Fällen, wie sie Herr_Graf Schwerin schilderte, jemand, der ganz reelle LixferuanSJefckxafte im Inlande macht, verhindern wollen, siY wegen seines N siko§1xn Arzslande dilka ein Termingescbäfi zu decken. _oll das absolut, unmoglich skin ? Damttwürden Sie manche Schäden herbeiführen. Die wirtbschaftltcben Gründe, welche Sie zu den geseßlicben Ver- byten bewogen baden ,und vielleicht künftig noch zu Weiteren Verboten fuhren_, kommen hinreichend zur Geltung, wenn im Inlande dergleickzen Geschafte nicht „mehr vorkom,men können. Daß im Auslande sich ganz neue Termmbörsen für dieselden Zwecke etablieren, ist nicht an- zunehmen. (Widerspruch.) Es Wird nur vorkommen, daß Inländer “zg DeckunJS- oder SpekulationSzwecken an den bestehenden aus- landtschext Termtnbörfen Geschäfte machen. Der Terminbandel dort wurde dort aiich ohne diese Betheiligung foctbesteben. ?Die Nachibeile emrs _ solchen ausländischen Börsen-Termin- 'bzndels „fur die tnlgndiscbe Produktion und Konsumtion .-konx1en Sie auch durch 'die Unklagbarkeit jener Geschäfte nicht aus- schließen. Was nun die Volistrkckbarkeit der ausländischen Urtheile anlangt, so kann_ich nur wiederholen, wie es an der Herr Staats- sekretar „des AUSwarttgen Amts bestätigt, daß diesel e nach bestehendem Recht mchi versagt werden-kann, deshalb nicht, weil das inländische “Gericht die Geseymaßtgketi der Entscheidung, also namentlich den 'Entstebungd rund der Verbindlichkeit, nicht zu prüfen hat. Indessen ist die Gexa r' gerade hier keine eroße, Weil die Gegenseitigkeit nicbt “verburgt „tft tn dem Verhaltn sse Deutschlands zu En land und Belgien, in der Hauptsache an nicht zu Frankreich. Ich itte noch- mals, den Antrag mcht anzune men.
„Abg. Schwidt-Warbur (Zentr.) hält den Antrag für eine errouYtbte Erganzung der Vor age. . „bg. Graf pon Arnim ergänzt seinen Antrag dahin, das; er ernschtebt: „so_wett Staatöverträge nicht ent egenstehen“. Zu dem Retckysbank-Prasidenten gewendet, bemerkt Re net, das; derselbe sich gegen die Veröffrntlickyung der" Uebersicht und der Protokolle der 'Vörsen-Enqu-Ztekomwtssion erklart habe. Die Annahme seines An- trags Lei nothwendig, wenn der Umgebung des Geseßes nicbt Tbür »und T or geöffnet werdeii sokle.
Präfident des RetÖSbanF-Direktoriums, Wirklicher Geheimer "Rat!) ])1'. Koch: Ich muß mich" gegen die Unterstellung des Herrn Grafen Arnim Yerwahren, als hatte ich mich nicht bloß gegen viele s einer Vorschlage, scanern gegen eine verständige, maßvolie Börsen- reform überhaupt erklart. Es genügt in dieser Hinsicht, auf meine bei der ersten Lesxmg des Entwurfs am 9. Januar gehaltene Rede zu Derweijen, worin 1ch beklagte, daß in manchen Handelskreisen sich eine so entschiedene Abneigung gegen jede Vörsenreform, gegen die Schaffung emcs deutschsri Börsenrecbts überhaupt gezeigt habe. Dann kam der Herr Graf Arnim zum zweiten Mal auf einen an sich unter- geordneten Vorgang, auf die Veröffentlichung gewiffer Theile der Er- gebnisse drr Börsquxtquéte„zurück; er verlas einen kurzen Satz aus dem vorbtn don mtr angefuhrten Frotokoüe und nöthigt mich dadurch, .auch die Fortse ung yorzulexen. cb fubr fort: „Was von den Be- ratbungen der " ommrssion ür die Oeffentlichkeit von Interesse sei, kntdalte erschopfe'nd der Bericht selbst. Denn Zutbaten (die ,Yeberficht' - und „dre .Beratbungßprotokolle“) könnten den Eindruck, nur schwachen. Die in der .Ueberficbt' enthaltene systematische Zusamnicnsteüung verwischt? den historischen Gang und den Zusqmmrnhang der" Berathungen und leide nothwendig an UndolLstandtgkcii; sie ewabre daher kein Lichtiges Bild der Be- ratbungrn uud fömze 121th zu falscbkn Schlüffen verleiten. Die “Prdtdkolle abkr__ seien von Hause aus, der von der Kommiision gxbtütgten Geschansordnung entsprechend, nur als ein Hilmeittel für die Kommission selbst gxdacbt upd enthielten daher nur den Gang der Beratßung tm allgemeinen, die gestelltrn Anträ e und die gefa ten Besrblusse. Sachlicb sei alles das in weit grö erer innerer Jo ge- rtchtmkett und Aus ührltchkcit in dem Bericht verarbeitet, wahrend :der Weg durch die ;erathungsprotokolle exister und zweiter Lesung oft scwar zu_ finden, set. Hätte die Kommis ion von vorn herein "deren Veroffentlichung tm Auge gehabt, so würden dieselben wesentlich anders abgefaßt und m arößxrer Zabl gedruckt worden sein. Jedenfalls werde es Sache 166 nm Reichskanzlers bleiben müssen, die end- .gultige Entscheidung 1": er die Veröffentlichung derProtokoÜe bezw. der Uebersicht zu treffen." Ich glaube, das zeigt vollkommen, was ich wollte. Ich kezweilxle übrigens, ob viele der anwesenden Zerren "*die Beratburxgkprotoko e und die Uebersicht wirklich aelesen aben. Nun tzoch eme Bemerkung zu den .Repressalien“. Der Ausdruck mag ntcht ganz richtig Fwählf sein; .aber ich bleibe dabei stehen, das; durch den vorliegxnden nxra “bezüglich der Nichtvollsireckbarkeit aus- Ländiscber Urtdeile der be iedigende Rchbilfezustand zwischen Deutschland mit cherrei und anderen .taatcn getrübt werden „ ck ni t um GewaltmaßreLeln; aber es könnte im Fall der Annahme des Antrags “(Unruhe. G ocke des 5Yräsidenten) von den unabhängigen Gerichten des Auslandes auSgefü rtwerden:
die Gegenseiti keit bxsiehe nicbt mébr und infos edeffen müsse den
_Uttbeilen deutcher Gerichte überhaupt die Vollireckbarkeit versagt
“werden.
Ich muß wisderholt davor warnen, auf “dem wichti "en Ge- biet der Vollstrcck
arkeit ausländischer Urtbeile einen Einbru 'irié-die
"„obwaltende Gegenseitigkeit vorzunehmen, wie dieser Antrag ibn enthält.
„Der Anirag des Ab „Grafen von Arnim wird hierauf
e en dieStimmen der onservativen, Antisemiten ynd einiger
tt lieder des Zentrums abgelehnt. §50 und die übrrgen Para-
grapTen des vierten-Abs nitts werden an enommerx' ebenso ohne Debatte der fünfte bschnitt: Kommis onSgefchaite,
Die SchlußbeZtimmungen des Geseßes werden angenommen„
und zwar in § 8 dalJLU“'“vaß“das Ge F mit dein 1. Januar
1897 in „Kraft tritt, mit Äusnahme des örsenregisters, welches
Yon nur 1. November 1896111 Kraft treten soll; ferner sollen die rsenma igen Termingeschafte nur'bis zum 1. Ianuar 1897 gestattet ein, wenn sie b s zu diesem Ta e abgewickelt find:
Damidiß die dritte Berathung des Öörsengeseßes erledigt. Dasselbe mir im Ganzen endgültig angenommen. '
Ohne Debatte A(JMEhmigt das Haus ferner die gestellten Resolutionen des g. Grafen von Kunitz, betr. dre inter- nationale Vereinbarung wegen Beseitigung des Terminhandels, und des Abg. Grafen von Arnim we en anderweitiger Ordnung der Produktenbörsen und Vetheäigung der Land- wrrihschaft und Müllerei an der Leitun derselben, an' der Preisfestseßung und der Bestimmung der L eferun'gSqualitäten.
Darauf folgt gegen 6 Uhr die erste Berathung des HandelSvertra s mit Japan.
Abg. Münch- erber (nlÉ: Ich empfehle die Annahme des VZrtrages. Nachdem andere taaten, wie Amerika, Eri land, Danemark, Schweden-Norwegen u. s. w. solche Verträge abgefcb offen haben, der Vertrag mit Frankreich demnächst erfekt werden wird, und Oesterreich nur auf den Abschluß un eres Vertrages wartet, haben wir keinen Anlaß, den Japanern einseitig das zu ver- weigern, was ihnen von den anderen Großmächten gewährt worden ist. Redner bespricht die Konzessionen, welche den Japanern ema t worden, und bedauert, daß unter den im olltarif festgelegten rtike n sich nicht der Alkohol befinde. Das erbot des dauernden Grund- erwerbs in Japan erkläre sich aus der Besorgniß, daß der japanische Bauernstand „durcb amerikanisches und en lisches Kapital auf- gekauft und ins Ausland getrieben werde. edauern müsse man, daß der Vertrag ieinen SÖUY gegen den Boykott deutscher Firmen durch _dte kapitalfrafti en japanischen (Gilden ent- kalie. Redner zitiert mehrere so cher Boykottierunqen, nament- ltc? von einer großen Robsxidengildx' in den von der Regierung ge- ne migten Statuten der Gilden spteiien die Boykotts die vornehmste Rolle. Redner bittet die verbündeten Regierungen, im Namen seiner Freunde diese wichtige Angelegenheit bet der japanischen Regierung zur Sprache, zu drin en und den deutschen Kaufleuten bei der Tragung des Zolles dteselden ergünstigungen auSzuwirken, welche die japanischen Importeure genossen.
Staatssekretär des Auswärtigen Amts, Staats-Minister Freiherr Marschall von Bieberstein:
Da kein Antrag auf Vertagung Vorliegt, muß ich nothwendig das Wort ergreifen und auf die Ausführungen des Herrn Vorredners einiges erwidern.
Im Ganzen ist ja das, was er über den Gesammtinhalt des Vertrags gesagt hat, richtig; es ist auch zutreffend, daß, wenn man den vorliegenden Vertrag mit unserem früheren Vertrag vom Jahre 1869 vergleicht, Japan im Wesentlichen der gewinnende Theil ist. Das ist eine natürliche Folge der Thatsache, daß Japan nunmehr als gleichberechtigjer Faktor innerhalb der Nationen eingetreten ist; und ich glaube, Wenn wir diesen EntWickelungSgang ignorieren onten, wenn wir ignorieren wollten, was Japan geleistet hat und in den leßten 30 Jahren geworden ist aus eigener Kraft und mit einer Be- barrlichkeit, die die Bewunderung alier anderen Nationen erweckt hat, so würde das für unsere Handelsbeziebungen recht schädlich sein, zumal die anderen Nationen, England an der Spiße, mit gleichartigen Ver- trägen vorangegangen sind.
Aus den Bemerkungen des Herrn Vorredners möchte ich zunächst berausgreifen das, was er bezüglich des Schutzes des gewerblichen Eigentbums in Japan gesagt hat. Die Bedenken, die er in dieser Beziehung äußerte,. sind für mich einigermaßen überraschend, denn nach meiner Kenntniß haben gerade diese Bestimmungen in den interessierten Kreisen eine besondere Genugthuung hervorgerufen und-werden aller- seits als ein wertbvoller Bestandtheil des Vertragswerks betrachtet. Bisher bestand ein Sedus gewerblichsn Eigentbums in Japan für Ausländer überhaupt nicht. Daraus ergaben sich für Ausländer und namentlich auch für uns sehr nachtheilige Folgen. Es wurden insbesondere recht häufig von Japanern auf Grund der dortigen Geseßgebung Fabrikmarken von Deutschen mit geringen Abänderungen eingetragen und dadurch die rechtlichen Besitzer dieser Fabrikmarken gehindert, dieselben in Japan zu führen. Mangels jeder vertrags- mäßigen Handhabe blieb unsin diesem Falie nichts übrig, als, wenn Beschwerden bei uns einliefen, bei der japanischen Regierung auf Grund von Billigkeitögründen zu reklamieren; und ich muß anerkennen, daß die japanische Regierung, soweit dies nach dem Stande ihrer Geseßgebung möglich war, uns jederzeit großes Entgegenkommen bei diesen An- trägen bewiesen hat. Diese Sachlage ist nun durch den vorliegenden Vertrag geändert, indem Art. 17 bestimmt, daß die Deutschen bezüg- lich des Schuyes des gewerblichen Eigenjbums den Japanern voll- ständig gleichgestellt smd; und dieser Arr. 17 ist in Ziffer 4 des Pro- tokolls noch näher dahin präzisiert, das; der Schutz gewährt werden muß, sobald der betreffende Deutsche die gesetzlichen Bestimmungen in Japan erfülit bat. '
Endlich ist es im Vertrag vorgesehen, daß Japan mit uns dem- nächst in Vertragswerbandlungen über den Abschluß einer Spezial- konvention eintreten soll. Für die Zukunft ist also Vorsorge ge- troffen.
Wenn ich den Herrn Vorredner richtig verstehe, so vermißt er in dem Vertrag eine aligemeine Zusage auch für die Vergangenheit, daß die japanische Regierung sich verpflichtet, auch für die Zeit vor Inkrafttreten dieses Vertrags mißbräuchliche Eintragungen von deutschen Fabrikmarken durch Japaner in dem Sinne für wirkungslos zu erklären, daß die Deutschen nicht gehindert sein sollen, dieselben Fabrikmarken zu führen. Eine solche Zusage haben wir von der japanischen Regierung nicht verlangt; ein solches Verlangen wäre aussichtslos gewesen, denn es würde gleichbedeutend mit der Forderung gewesen sein, dem Vertrage rückwirkende Kraft zu geben. Wir würden auch gar keinen Nutzen von solchen allgemeinen Zusagen gehabt haben; denn die Frage, ob eine Eintragung mißbräuchlicheriveise geschehen ist, würde doch nur von Fall zu Fall auf Grund des vorhandenen Beweißmaterials entschieden werden können. Dem Gedanken des Herrn Vorredners haben wir in der Weise Rechnung getragen, daß „wir - das hat der Herr Vorredner a'uch erwähnt _ durchsevten, daß die
* Bestimmungen über den Schutz unseres * gewerblichen Eigentbums in
Japan nicht erst im Jahre 1899 mit dem Wegfall der Konsular- qerichtsbaikeit, sondern sofort nach Ratifizierung des Ver- trags in Kraft treten sollen. Damit wird also, wennder Reichstag diesen Vertrag angenommen “hat - ich hoffe, in 8 oder 14 Tagen - sofort mit der Ratifikation der jetzige Zustand beseitigt und etwaigen mißbräucblicben Eintragungen von-deutscben Marken ein Riegel vorgeschoben. _
Dem Herrn Vorredner wird nicht entgangen sein, daß im engli- schen Vertrag zwar eine gleichartige Bestimmung im Art. 17 enthalten
ist, diese Bestimmung aber erst mit Wegfall der Konsulargericbtsbar- keit in Kraft tritt. Es ist insofern also der deutsche Vertrag .
wesentlich günstiger, indem, wie gesagt, Mißbräucben, wie sie von,
gekommen sind, sofort mit der Ratifikation des Vertrags ein Riegel vorgeschoben wird.
Der Herr Vorredner hat dann die Frage an mich aesteUt, «wie ' es bezüglich des Schutzes des gewerblichen Eigentbums in Rücksicht auf die Meistbegünstigung steht, und ob wir nicht Gefahr“laufen,“vaß Iapan England größere Rechte in dieser Beziehung einräume, obne daß wir derselben im Wege der Meistbeaünstigung tbeilbaft würden. Ich bemerke darauf, daß allerdings eine Klausel in dem Vertrag sich nicht befindet,. welche die“ Meistbegünstigung auch auf den Srhuh des gewerblichen Eigenthums ausdehnt. Meines Wissens bestehen derartige Verträge überhaupt nicht. Die Möglichkeit, daß ein anderer Staat mcbr Rechte in dieser Beziehung eriverben könnte als wie, mag theoretisch zugegeben werden. Es kann Iapan jeden Augenblick einen Vertrag über Schuh des gewerblichen Eigentbums mit anderm Staaten schließen, ohne daß wir im Wege der Meisibegünftigung derselben Vortheile tbeilbaftig würden. Aber praktisch kann dieser Fall deshalb nicht vorkommen, weil wir in dem erwähnten Art. 17 „ vollkommen den Inländern, den Japanern, gleichgestellt sind, und es ist doch undenkbar, daß die japanische Regierung jemals mit einer anderen Nation einen Vertrag über Schuß des gevoerblichen Eigen- thums schließen könnte, in dem sie die Ausländer besser stellt als die Japaner. Ich glaube also, daß das vollkommen genügt.
Wenn in dem englischen Vertrage der Beitritt Japans zu der Internationalen Konvention vorgesehen ist, in unserem Vertrag da- gegen auf ein spezielles Abkommen zwischen Deutschland und Japan hingewiesen wird, so rührt dies daher, daß wir bekanntlich der Inter- nationalen Konvention nicbt beigetreten sind. Ich bin daher der Ansicht, daß bezüglich des Schußes des gewerblichen Eigentbums alles in dem Vertrag entkalten ist, was überhaupt nothwendig war. Was die Frage des Boykotis betrifft, so sind uns die Klagen wohl bekannt, es wird nur außerordentlich schwer sein, derartigen Bestre- bungen auf dem geseßlicbeu oder vertraJSmäßigen Wege entgegen- zutreten, weil es sich hier wesentlich um Privatgesellschaften, um Privatvereinigunaen handelt, die in dieser Weise den Versuch machen, den fremden Handel zu schädigen, und wir im gegebenen Falle bei uns in Deutschland auch nicht in- der Lage wären, ohne besondere Geseßgebung gegen ein derartiges Vorgehen einzuschreiten. Was die_Gilden betrifft, liegt die Sache einigermaßen anders, weil die Gilden Statuten machen müssen und diese Statuten der Genehmigung der japanischen Regierung unter- worfen smd. Ich bin der Ansicht, daß, nachdem bezüglich der Schiff- fahrt, des Handels, der Industrie, bezüglick) des Schuves des gewerblichen Eigentbums u.s.w. die Deutschen den Japanern vertrags- mäßig gleichgestellt sind, die japanische Regierung kein Statut einer Gilde mebr genehmigen kann, in dem der Boykott gegen den fremden Handel vorgesehen und als zulässig betrachtet wird.
Bei der vorgerückten Stunde will ich mich auf diese paar Worte beschränken; ick), glaube, das hohe Haus wird mir für diese Kürze danken., (Lebhaftes Bravo !)
Damit schließt die erste Lesun .
Schluß nach 61/4 Uhr. Näch?te Si un Montag 2 Uhr. (Zweite Lesung des deutsch:japanischen Yan [Svertrages und dritte Berathung der Novelle zur (Hemer eordnung.)
Statistik und Volkswirthsrhaft.
Der Seederkebr in den deutschen a en lä en im Jahre 1894. Hf p 6
Das Ende Mai zur Außgabe gelangte zweite des a r n 6 1896 der Vierteljahrshefte zur Statistik des DeutsZeefttt ReiZsb Fraingt L*“ a. auch eme Reibe vox) Zusammenstellun en über den Seeverke r m_den deutschen Hafenplaßen im Jahre 18 4. Danach sind in diesen Hafen (das deutsche Küstengebiet als ein Ganzes betrachtet) im abre 1894 143 418 Schiffe mit einem Netto-Raumgebalt von 31730891 Register-Tons zu Handelßzwecken ein- und audgegan en, woraus sich eine Zunahme gegen das Vorjahr um 9544 S iffe J",10/0) und 2374 604 RYster - Tons (8,1 o/a) ergiebt. Im Jahre 1875 betrug die umme aller im Deutschen Reich ein- und aller auögelaufenen Schiffe 87 558 mit 12 722 710 Re- gister - 'Tons Raumgebalt; seitdem hat also die 1179- zahl eme Vermehrun mn 63,8 0/o, der _ Raumgebalt o ar eine solche um ' 14 ,4 % erfahren. “Die ein etretene e- deuxende„Verkehrsstetgerung, ist durch die immer reger Sich gestaltende Thaiikaext der Dampfschiffabrt herbeigeéührt worden, wel die Segelchtffabrt mehr und mehr verdrängt at. .Wäbrend im abre 1875 im Gan en 17189 Dampfer mit einem Raumgebalt von 7182061 Re ishter-Tons netto. im deutschen Küstengebiet ein- oder mir:,pégangen xid, _stelite sich die, entsvrecbende Zahl im Jahre 1894 ans 69315 mit 27110585-Regtster-Tons; der Dampferverkebr hat sich als c'- wadrrnd der Zwischenzeit etwa vervierfacht. .Dage en beliefsicbder Scgslschtsfs-VerkebrimIabre1875aufzusammen 0369angekom- mcm? und abgegan ene Schiffemiteinem Laderaum von 5540649Rögi ' er- Tons und im Ia rx 1894 auf 74103 Schiffe mit 4620 306 Régi er- Tons, weiß also der einem nicht sehr erheblichen Anwatbsen der ?kabl einen betrachtlrchen Rück ang der Ladefäbigkeit 'der 'in Betracht kom- menden Schiffe auf. Be aden liefen ein und aus im abre 1875 63 843 Schiffe mit 9 912 371 Register-Tons “Raumge alt g en 114 357 mit 25 489 241 RegixZer-Tons 1894, in [ terem Iabre cZsa) 79,1 0/0 und 157,1 % mehr. er Gesammtverkebr er angekommenen und abgegangenen Sebi e bezifferte Hitch 1894 im Osts e eFebiet auf 61_ 127 M11! 11586799 egister-Tons aum ebalt gegen 606 LSYiffe mit einer Ladefäkigköt'von- 9926 503 Regi ier-Tons im Jahre 1 90. Der weitaußgrhßt'e Töeildavon, nämlich 51,6 0/9 “von der abs und 72,7 0/0 von dem Raumgebalt aller im Jahre 1894 im O seegebiet ein- und außgelaufenen Schiffe entfiel auf den Verkehr mit dem Aus- lande. Der Verkehr der- deutschen Ost eehäfen. unter sich betrug der abi nacb 45,1% und der Ladefäbigkeiéé nach 24,2 9/0 der Gesamttit- chtffsbewegun des„„Osxseeaebie„tH, waxxyd der Verkehr mit den deutschen Nord eebäfen nur 3,3 0/9 und , 17/3“ davon audmachte. Im Nords eegebiet erreichten im Jahre 1894 alle ein- und Mae nomen Schi e zusammen eine bl von 82 539 mit einem Gesamt:: Raum- ?ebat von 20216 483 egister-Tons 11is gegen 69 970 i e mit 6327 781 Register-Tons im Jahre 1890. “Naeh der bl kamen davon im Jahre 1894 auf den Verkehr der deutschen ordsee- bäfen unter sich 1,1%, auf den Verkehr mit a chen2äken 26,4 0/9 und auf den Verkehr mit deutxcxen Ostseebä en 2,5 /0' an er, Ladefäbigkeitalier angekommenen unda e ngenrn 79,5 % auf den Verkehr mit außerdeuts :Häfen, 1 , Zenigen der deuts en Nordseebäfen unter- und 1 «. d?"*9':.:931'31§19 V.,. »“ ""s"“ ** .. „. m e ange ommmen un egauaenen gebörten1047 5 (73,0% der GesammYdl) m?! 16577 W. gjsjer-Tons Raumgebalt (52,2 % vom samo ?,!er deutschen Flagge an „“und under den im ve ausgelaufenen Dampfsabi en waren 47 724. mit 1 833087 ck , Tons Raumgebast (68,9 M) der DésammUabl oder 51,0%. " * xammt-Naum ebalts der angekommenen und abgeq
eutscber Na onalität. A., "k _ .7- '