andere' * d en eine ol Auenabme beanira t unter VorbrianM-ttriebeners B?;cmptunaen. AE: aßödie gestelkten An- ' wegen weiterer Ausnahmen kann man nicht e geben, ohne die W ng des amen Ge; es zu verhindern.
Abg. Hikpert (b. . .) weist darauf hin, daß der Gewerbeverein in seiner Heimatb für das gänzli e Verbot des Detailreiens und m sierens außge prochen habe, er sei die Mitglieder deYelben mei freifinni seien, Redner erklärt ch ür die Annahme des rt, 8.
Abg.!küxn (Sox. weist auf die etition bin, welche aus seinem Wahlkreise Reiche -Neurode gegen das Verbot des Detailreisens einge augen sei“ es gebe dort gewi e Industriezweige, welche ohne Hausierer: und Öciailcei en gar“ ni beleben könnten. Maßre eln , g en den kleinen wis enhandel w rden nicht helfen; helfen w rde ; a ein das Verbot er roduktion im Großen.
Daran wird gegen 53/4 Uhr die Debatte geschlo e'?-
- Der niraß Hasse-Krü er wird egen die ttmmen der Sozialdemo aten, der bei en freifinn gen Gruppen, der
VolkSpartei und der meisten Nationalliberalcn abgelehnt.
Der Antrag Richter im Antrag Stumm „Gegenstände der Textilindustrie und Bekleidungsstucke aller Art“ als, Aus- nahme einzufügen, wird mit großer Mehrheit abgelehnt.
In namentlicher Abstimmung wird ferner ab ele nt die Einfügung der „Gegen tände der Lernen- _ un asche- fabrikation“ ais NUQUK me, und zwar mri 144 gegen 113 Stimmen. '
Die einzelnen Nummern des Sammelanirags Richter werden a?;xelehnt gegen die Stimmen der Sozialdemokraten,
b
der Freimni en, der VolkSpartei und der Mehrheit der
Nationall era en.
Schließlich elangt nur der Antrag lackezur Annahme: daß das Detaireixen verboten sein so , „soweit nicht der BundeSratl) no ür andere Waaren odcr Ge?enden 0er Gruppen von ewerbetreibenden AUSUahmen zu aße“. Tur dicken Antra stimmen außer den Sozialdemokraten, en bci en Tre sinnigen ruppen und der_VolkSpartei, auch die National- iberalen, die Deutschkonservattven und die Reichs artet; da- gegen: das Zentrum, die Reformpartci und die Po en.
Der Antrag Stumm mit diesem Antrag Placke wird darauf in namentlicher Abstimmung mit 147 gegen 98 Stim- men angenommen. _
Ohne Debatte werden die Artikel 9 und 10 genchini t.
Darauf wird die weitere Berathung nach 7 Uhr bis rei-
tag 2 Uhr vertagt.
Preußischer Landtag. „Haus der Abgeordneten.
77. Sißung vom 11. Juni 1896.
' Auf der TageSordnung steht die Berathung des vom Herren- hause in abgeänderter Fassung zuruchgrlanqien Gefeßent- wurfs, betr end die Regelung der Ntchtergehälter und die BTH äftigun _der GerichtY-Axsefsoren. n der eneraldisku ton erhalt zunachst as Wort: bg. Hobrecbt (ni.) der nach dem gestern mitgetheilten ersten Theil seiner Rede no Folgendes ausführt: Der 8 gseht dem Justiz- Minister keinen einzgen neuen Anhaltspunkt ür ie Beurtheilung der Affefforen. Takt, geseUschaftliche Uebung nd gewiß beachtens- wertb. Hat man aber keinen bestimmten Anhaltßpunki, keinen be- stimmten Maßstab, so werden Sie mir xugebcn, dax) es sich da um inkommen urable Größen handelt. Wir haben zeispielr vor Augen, Welche beweisen, daß bis in die Allerböchsten Kreise die An- Mien darüber außeinander geben, was Takt ist imd was nicht. Der inisier hat das Recht, auch weiterhin urxgeetgnete (Elemente aus- zusche den, tüchtige zu bevorzugen; und die bisherigen Verhandlungen geben ihm die Deckung dafür, was er im redlicben Bewußtsein verlan en kann. Aber darüber hinaus Verlangt man Unmögliches von im, und wenn man diescs thut, so nöthigt man ihn zur Wiükür, und für die Wiükür sind wir dann mit drrantwortiich. Der Justiz-Ministcr wird _sick) an das Urthetl von Männern ballen müffen, dercn Zuverlaisigkeit er kennt, also an die Prä- sidenten, und es ist be er, daß er danach saint; Entscheidung trifft, als nach dem äußeren Bekenntnis; irgend einer Gesinnung oder dergleichen, was auch geschehen ist. Der Justiz-Ministcr wolle in unserem Votum nicht den Außdruck irgend eines Zersönlichen Miß- trauens erblicken“ wir haben das Vcrtrguen, da er gewissenhaft nach Recht und Gerechtigkeit handelt. Wir unsererseits glauben die Verantwortung ür eine solche Bestimmung nicht übernehmen zu „können. Das errenbaus bat die Anfgabe dem Minister etwas erlci tert, aber auf Kosten der Aspirantexi in einer meiner Meinung nach is zur Grausamkeit grstcigerten arte. Wenn die Ablehnung des § 8 auch die Gehaltsregulierung ür den Richterstand, die wir ür dringend wünschenswert!) halten, um Scheitern drin en sollte, o würden wir das auf das lebhaftesie bedauern. Man ßätte diese eiden Fragen nicht miteinander verbinden sollen; wir hoffen aber, daß in der nächsten Session diese Angelegenheit zum Abschluß c. bracht werden kann, denn die Verschiedenheit des Aufrückens im Öc- halt in den verschiedenen Ober-Landeögerichts-Bezirken wird als einc Ungere tigkeit auf das tieste empfunden. _ Alles das kann uns aber ni tbindern,iunserer eberHugung gemaß den § 8 abzulehnen, und ich itte Sie, sich unserem otum anzuschließen. Aba. ?reiherr Von Zedlitz und Neukirch (fr. kons.): Wenn wir auch 11 (hi ersonen, die aus'ibrer Zamilientradition, aus ihrem Hause einen Er schaß von patriytisiher efinnun , (Ehre und flieht- gexübl mitbrin en, von der'thbtercarriGre aus chließen düren, so 111 sen wir do dem Eindrm en ungeeigneter Elemente vorbeugen. Der § 8 ist im wesentlichen 11 ckck Anderes, als eine Re roduktion des Yeltenden Rechts. „__cb bin mit Herrn Hobrecht darn einder- stan en daß es sehr zweifelhaft iii“ ob an SteÜe des § 8 sich eine bl e rklarung des Ministers m Parlament em foblen hätte, das; in ukunft von dem,!)iecht der, Krone, gewisse * ewerber von dem Ri teramt aus uscblteßen, außgtebikzer als bisher Gebrauch gema werden solle. acbdem aber ein so cher Vorschlag einmal gemacht it, kann man das Geseß ni tobne eine ol evositive Vestimmun lassen, die das eltende Recht estätißt. 11er ings können Kronre te nicbt verdunket werden, und in be den Zausern des Landtags ist das volle Recht der Krone anerkannt, einer ewerber nicht zum Richter zu er- nennen, der die moralische Qualifikation nicht hat. Aber gegenwärtig werden Alle, welche das A esislorenexamen gemacht haben, zu Geri ts- Affefforen ernannt, wenn e ? nicht grobe Verfehlun en zu fchul en kommen lassen. Wenn wir hergegen nicht eine po tive efevlicbe Bestimmung festsetzen, dann wird ailerdings eine Verdunke ung des KronreZts berbcißefübrt, und die Zustizderwaltun , welche von dem Kronre t nunme r Gebrauch ma t, wird na Meinung das geltende Recht versehen. Es müßte sich noch eme mittlere Linie finden lassen, auf welcher JF die entgegenstehenden Ansichten vereinigen können. Der Antra S mieding in der weiten Lesung wegen der Kontingentierung der _ nwärterzabl bei den eferen- daren ist von der Rechten nicht rundsaßlicb abgelehnt, Zondern weil Hine ormulierung nicht auSrei end war, denn es oll en nur nach edar Rehferendare angenommen werden, und der * egri des Be- darfs t se r all emein. In der Verwaltung des Innern is die Zahl der R erendare ür jeden Negierun sbekirk genau lTestgesevt, ebenso müßte für die ustizverwaltung die Zak) der anzune menden Referen- dare genau b immt werden. cute ist bei allen Gerichten die Kl der R erendare so gr daß sie nicht anoreichend be- ftit und daher nicht genügend anagebildet werden können. ei ener Beschränkun der hl werden sie eine ere Vorbildun erhalten. Tritt dazu d e Be immung des AntraLS mieding, da die Referendare in der Regel nach dem Datum brer Meldimg ua
der öffentlichen 7
dem Examen angenommen werden sollen, so könnten immerhin bexonders geeignete außer der Tour einberufen und ungeeignete zurück- e werden. Dasselbe Verfahren müßte dann auch bei den
ff oren zur Anwendung kommen. Damit ist Alles erreicht, was zw mäßig erreicht werden kann. ür einen solchen Gedanken wäre eine Kommissionsberat ung notbwend (: die aber am 11. uni bei der H e des Tages wohl ein geneigtes Gekör finden wird. ck emv"eble da er diesen Gedanken fiir die AuSarbeitung einer neuen Voria e. Eine Trennung dieser Frage von derR terbesoldungiß nichtmögli . Wir werden eventuell unseren Antrag w ederbolen, an wird er a - gelckhtxxté egen dascbßanziedGeseß stimmen in der Hoffnung, daß eine
or w r ,
neue a e ema
AbZ. Éei err von Heereman KMU,): Wir werden einmütbig obne e e uöziahme stimmen wie sher. In dieser Frage dürfen nicbtb oß Juriien sprechen, sondem auch Vertreter des Volks, das bei den Jur'stm Recht nehmen soll. Das all emeine Rechts- bewußtsein ist neben der Religion das öcbste ei en der Kultur. Das allgemeine Rechtsbewußtfein zu entw ckeln, | eine der höchsten Aufgaben des Staats. Wir können nur gute, uneigennü ige und unparteiiéche Richter haben, wenn im Volke selbst das Re ts- bewu tsein le endig ist. Der 8 ist für uns absolut unannehmbar. Die erantwortung, die damt den Vorgeseßten der Ri ter zu- ällt, würde ein einzelner garnicht übernehmen können. as Ge- übl der Unsicherheit, welches dadurch in den jungen Leuten erweckt wird, entf räcixe nicht dem Bewußtsein von Recht und Gerechtigkeit. Die Unab änx keit des Richterstandes darf durch ein solches Gefühl nicht beeintr Ftigt werden. Das Bewu tsein des Volkes von der Unabhängigkeit des Nichterstandes ist die auptgrundlage einer guten Rechtspflege. Wird der § 8 angenommen, so stimmen wir gegen das anze (&erZI
?Ubg. Jm alle (Zenta) empfiehlt seinen zu § 2 gestcilien An- trag, nach welchem den zu Land- und AmtSrichtexn sowie Ju Staats- anwalten zu ernennenden Gerichts-Affe 0an auf das Besoldungs- dienstalter der drri Jahre überstei ende heil desjenigen Zeitraumes angerechnet werden soll, der Hwis en dem Tage ihres richterlichen
Dienstalters und ihrer etatßmä igen Anstellung im höheren Justizdienst lie t. Von der Annahme die es Antrages müsse das Zentrum seine Zu timmung zu dem ganzen Gesev abhängig machen.
Ab . [)r. Miserski erklärt sich namens der Polen gegen den § 8 ach in der vom Herrenbause vorgeschlagenen Fassung.
Abg. Scheffler (kons.): Wir meinen, daß das (Hefe ohne
den 8 nicht marschieren kann. Auf den Vorschlag des A g. Im Wa e können wir nicht eingehen. Wenn Sie den § 8 ablehnen, so setzen Sie sich dem Verdacht aus, daß Sie das Recht der Krone der- dunkeln und schmälern wollen. Durch ihn wird nichts Neues ge- schaffen; nur das Hchon Bestehende wird bestätigt. Wenn der Zustand der letzten ze 11 Jahre, in denen die Zahl der Juristen um 10 0/0 gestiegen ist, andauern.!)iolite, wo sollen wir alie disse Leute lassen? Freilich kann der “ iinisier ! on beute frei aus der Zahl der Aspiranten auswählen“ aber es ist im hierfür ar keine irektivr egebeu. Unsere Sieliungnahme zu dem Entwuri! wird durch rein ßachlicbe Gründe bestimmt. Wir werden für die Faffun des HerrenbaiÉes stimmen. Wird der § 8 ab elebnt, so sind wir ür die übrigen estimmungen des Geseßes ni t zu haben. Sie mögen sden k§ 8 ablehnen, sehr stolz werden Sie über Ihren Sieg nicht ein önnen.
Abg. Rickert: Ich widerstehe der Versuchun , auf die Frage des Kronrecbts einzugeben, es ist aber eine Unwahrbe t, daß die Ge ner des § 8 das Kronrecht antasten wollen. Wir wollen nur die rü m- lichen Traditionen der yreußÉcben Justizverwaltung aufrechterhalten. Die Kronrechte finden ihre 5 ? renzung in der von der Krone be- schworenen Verfassun . Ick tebe daddn ab, die Herrenhaus- Verbandlun en zu kritiHieren, aber protestieren muß ich gegen die Rede des Herrn renckmann, obwohl wir uns seiner offenen Aussprache nur freuen können, da sie die Gkgnrr der Vorlage vermehrt bat. Wir stimmen sowo [ gegen den Antrag Krause-Waldenburg wie gegen die Beschlüsse des errenhauses.
Justiz:Minister S ch ön | e d 1:
Meine Herren! Da ich in den EingangSwortsn des Herrn Abg. Rickert einen indirekten Vorwurf erblicken darf, das; der Regierungs- tiscb fich in vollständigrs Schwcigen gehüUt habe?, so glaube ich mich der Verpflichtung nicht entziehen zu können, noch einige Worte zu der uns heute beschäftigenden Vorlage zu sagen. Ich würde ja vielleicht darauf haben Verzichten können, da allrm Anschrin nach, ins- besondere auch nach den Erklärungen des Herrn Abg. Freibrrrn von chliß, nicbt anzunebmrn ist, daß der § 8 in der Jhnrn beute vorgrlegten Gestalt zur Annahme gelangen wird, und da auch wohl die anderen gestrliten Anträge, die hier Vorliegrn, (“ine Aussicht auf Annahme nicht haben. NichtSdestoweniger glaube ich, meine Hrrren, über die Bedeutung des Herrenhausbeschluffes einige Worte Ihnen sagen zu müssen.
Ich habe mich zeitweise der Hoffnung Hingegeben, da;“; der Auf- enthalt der Herren in den Ferien, insbesondere auch die Berührung mit Richterkreisen und den sonst zunächst Interksfierten, eine An- näherung der verschiedenen Meinungen zur Folge Haben werde. In dieser Auffassung bin ich einigermaßen bestärkt worden durch die Ein- drücke, welche ich selbst auf einer achitägigen Dienstreise in den östlichen Provinzen gewonnen habe. Während dieser 8Tage war es mir vergönnt, fast ausschließlich in Richtcrkreiscn zu verkehren, keine Zeitungen zu lesen und die öffentliche Meinung unmittelbar von drn Bethciligien selbst zu erfahren, und da, meine Herren, bin ich nirgendwo, auch nirgendwo in Richterkreisen, derjenigen Ablehnung, demjenigen Widerstands gegen den vorgelegten § 8 be- gegnet, wie er sich hier im Hause und in der Presse gezeigt hat. (Hört! hört! Lachen links.) Ick kann sogar konstatieren, daß mir von einem Landgericht in der allerunbefangensten Weise die nicht von mir prodozierte Erklärung - ich habe nirgendwo derartige Erklärungen provoziert -- abgegeben wurde, daß sämmtliche Mitglieder des Landgerichts wesentlich auf dem Boden der Vorlage stehen. (Hört! hört! rechts.) Meine Herren, demgegen- über glaubte ich, mich einigermaßen der Hoffnung hingeben zu können, es werde sich ein Umschlag in der Stimmung der maßgebenden Kreise vollziehen. Leider mußte ich mich bei meiner Rückkehr hierher bald überzeugen, daß ich mich in einer bedauerlichen Täuschung befunden batte. Denn als ich auf meinem Tisch einen Haufen von ZeitungSauSschniiten, etwa von dieser Stärke, Vorfand, die sich fast ausschließlich mit den Herrenhausverbandlungen befaßten und in einer noch entschiedeneren und noch heftigeren Weise den §8 und das Grieß bekämpften, als das früher der Fal] war,-- da konnte ich nur die Erwartung, die ich vorher gehegt batte, sofort ganz erheblich herabstimmen. Allerdings batten die Ausführungen in der Preffe sich im wesentlichen ein anderes Angriffsfeld gewählt; sie richteten sich in der Hauptsache gegen eine im Herrenhaus gehaltene Rede, die, parlamentariscbem Brauch entsprechend, beute hier kaum gestreift ist. Der § 8 des Geseves selbst kam dabei entschieden zu kurz, und deshalb glaube ich auf den § 8 und seine Entstehung noch einmal eingeben zu sollen.
Es ist gesagt worden, - ich glaube von dem Herrn Abg. Im Walle - es sei unbegreiflich, weshalb das Herrenhaus nicht auf die Regierungsvoriage oder aber auf den hier im Hause gestellten Antrag Busch zurückgekommen sei; es wäre das eigentlich verständiger und
rücksichtsvolier gewesen. Nun, meine Herren, ick kann ja nicht aus* ' der Seele des Herrenhauses heraus sprechen. Aber ich bin bei de: '
Entstehung des Beschlusses mit betbeiligt insbesondere den Kommissionsverhandlungen selbst beigewohnt und kann deshalb sagen, wie das gekommen ist. Es hat das seinen ganz guten Grund ,gebabt. Im Herrenbause war man der Ansicht, daß die hier bereits einmal abgelehnten Anträge absolut keine Aussicht haben würden, wenn sie im Herrenhause wieder aufgenommen würden, hier im Hause zur Annahme zu gelangen. Deshalb mußte man nach einem anderen Wege suchen, um die Möglichkeit einer Verständigung zu haben. Einen solchen Weg glaubte man in der jetzt gewählten Fassung des § 8 gefunden zu haben. Ick) selbst tbeile die Auffassung, die in der Herrenhaus-Kommisfion zum Ausdruck gekommen ist, und die nach. ber die Zustimmung des Herrenhauses selbst gefunden hat. Ich halte den § 8 in der dort beschlossenen Fassung nicht, wie vielfach in den Zeitungen behauptet worden ist, für eine Verschlechterung, eine Ver. schärfung der Vorlage, sondrrn ich halte ihn für eine wesentliche Ver. besserung. Der jeßige§8bewegt sich in der Richtung, die schon hier in der ersten Lesung durch den Abg. Eckels-angedeutet wurde; er vermeidet eine Reihe von Schärfen, die der Regierungsvorlage bauplsäch1ich zam Vorwurf gemacht worden waren. Er statuiert nicbt zweiKlassen von Affessoren: von voiiwerthigen und yon minderwertbigen. Er bricht den Angriffen aus den Kreisen der Rechtsanwaltschaft die Spike ab. Aufder anderen Seite sevt er gerade da ein, wo nach meinen früheren wiederholten Ausführungen eingeseßt werden muß, nämlich bei dem gesevlich der Verwaltung Hinsichtlich der Asfesioren auferlegten Beschäftigungs- zwangc. Ich habe schon früher - ich meine auch hier - aus*gefübrt, daß in diesen Bestimmungen die Quelle der vorhandenen Uebriständx zu suchen ist. Ich darf hinzuseven: diese Bestimmung, die Vor. schrift des Außfübrungögcseßrs zum deutschrn Gericht§derfaffungs. gesey, welcbe dahin gebt, daf; jedc'r Assessor einrm (*Je- richt zur unentgeltlichen Beschäftigung überwiesen werden müsse, cntbcbrt nach meiner Auffassung jeder inneren Bc. rechtigung. Ich glaube" nicht, daß in irgend einem anderen Staat eine solche Bestimmung bcsirht. Wir haben das früher auch nich! ge- kannt. Bis zum Jahre 1879 war die Vorschrift, die den Hrrren zum großen Theil bekannt sein wird, eins ganz anders. Die Herren, die ihr Examen gemacht Hatten, wurden cinem Gkricht überwiesen mit beschränktem Stimmrecht. Es lag lediglich in der Hand der Verwaltung, wann ihnen ein unbeschränktes Stimmrecht beigelegt werden sollte. Die Verord- nung„vom Jahre 1849 fügte noch ausdrücklich hinzu: die Zahl der Assessoren mit unbeschränktem Stimmrecht dürfe niemals die Hälfte der bei der betreffenden Behörde angesteliten etatSmäßigen Ricbtrr erreichen. Das ist eine Bestimmung, mit dcr sich arbeiten läßt, mit den gkgenwärtigen Bestimmungen läßt fich nicht in zweckmäßigcr Weise arbeiten.
Was bedeutet denn diese mechanische Zwangsbesiimmung? Jeder, der eine gewisse Summe von Kcnntniffen bewiesen hat in der Prüfung, ohne daß auch die Ucbsrzcugung bestrbt, er sei zur selbst. ständigen Verwaltung eines richterlichrn Amts nach seiner gesammten Bildung und Persönlichkeit geeignet, soll ohne Weiteres in eine Richter- steUung gebracht werden. So liegt die Sache. Dir Assefforen, die jetzt den Gerichten zur unentgeltlichen Beschäftigung überwiesen werden, sind in der That vollberecbtigte Richter, fie üben die richierlichcn Funktionen ebenso aus, wie jeder angestellte Richter.
Dieser Paragraph hat zu dem eigenthümlichen Resultat geführt, daß wir gegenwärtig auf ctwa 4000 Nichtersicürn gcgrn 6000 Nicht?: im Staate haben. (Hört! hört! rc'cbis.) Die? Affefforen müssen als Richter beschäftigt werden, und zwar nicht nach den Anweisungen der Verwaltung, sondern nach den Von dem Einiiuß der VU- waltung befreiten Beschlüssen des Präsidiums, sodaß sik in jedem ZWeige der Rechtsprechung thätig werden könnt?". Darin liegt gewissermaßen ein Zwang, diese Herren auch demnächst anzustellen. Man kann ihnrn, ivc-nn sie sich als Affesioren unangefochten Jahre lang mehr oder weniger bewährt haben, unmöglich sagen, daß sie zur drfinitiVen Anstellung ungeeignet seien.
Nun, meine Herren, das Herrenhaus war also der Ansicht, daß hier eingescyt werden müsse, und ich habe aus voller Ueberzeugung dem Antrag zugestimmt, weil ich der Meinung bin, das; die Auf- hebung dieses Zwanges eine wesentliche Besserung der bestehenden Rechtslage zur nothwendigen Folge hat.
Nun ist allerdings in das Gesey etwas bineingebracht worden, dessen Bedeutung bier scheinbar, wenigstens von dem Herrn Abg. Jm Walle nicht vorstanden worden ist, weil die Verhandlungen des Herren- hauses keinen Aufschluß darüber geben. Es ist bestimmt wordcn: jeder Assessor soll seine Beschäftigung beim Gericht ie- antragen. Es hängt von seinem freien Willen ab, ob er das thun will oder nicbt. Thut er es nicht, so kann er über seine freie Zeit anderweit verfügen. Er bleibt Beamter, aber nicht richterlicher Beamter. Wenn der Assessor innerhalb eines Zeit- raumes von 4 Jahren eine solche Beschäftigung nicht beantragt oder
gewesen, habe
nicht erlangt hat - denn es muß der JustizberWaltung das Relbk “.
zustehen, ihn zurückzuweisen -, dann muß er ausscheiden.
Ja, aber woher kommen die 4 Jahre“? fragt der HM Abg. Jm Walle. Das ist gewissermaßen eine Gefühlsfatbk gewesen, das; diese 4 Jahre bineingrkommen sind, und zwar bänst es nach den Kommissionßderhandlnngen damit zusammen, daß das Geseß auf der Voraussevung beruht, daß innerhalb eines Zeitraums von vier Jahren jeder Assessor zur definitiden Anstellung kommen müsse, und daß daher eine längere Wartezeit auch für diejenigen Assessoren, die ohne eigentliche Verbindung mit der Justizverwaltung stehen, nicht gerechtfertigt sei. Diese Erwägung hat dazu geführt, daß die Beziehung dicser Assessoren zur Justizverwaltuni doch einmal gelöst, werden müsse, und daß man es nicht dahin kom- men lassen dürfe, daß diese im Justizdienst gar nicht mehr beschäf- tigten Personen etwa noch ihr Jubiläum als Justizbeamte feiern- Das ist der Grund gewesen, ein wohlwollender Grund. Es hat nicht eine Verschärfung sein sollen, wie hier behauptet worden ist; man hat keineswegs beabsichtigt, die Herren noch länger in bangender Pein "' lassen. Die Regierung legt auch absolut keinen Werth darauf, daß es gerade bei den 4 Jahren bleibt; sie würde mit einer Verkürzung dieser Frist vonommen einverstanden sein. Und wenn die Frist Ihnen zu lang ist und Sie den Antrag stellen [Valm- fie zu verkürzen, Sie werden bei der StaatSregierung irgend einen Widerstand gegen einen solchen Antrag nicht finden.
Meine Herren, das war die Auffassung des Herrenhauses. Ick- denke, sie wird Ihnen levi genügend verständlich geworden sein-
Ueber die Frage, wieweit ein Zusammenhang bestehe zwischen § 8 und dem sonstigen Inhalt des Gesetzes, ist 'bereits so viel ge- sprochen worden, daß Sie mir verzeihen werden, wenn ich nicht noch einmal das wiederhole, was ich auch selbst nun schon in den ver- schiedensten Fassungen gesagt habe, Hier noch den Versuch zu machen, zu überzeugen, meine Herren, darauf lasse ich mit!) nicht ein. In parlamentarischen Versammlungen überzeugt man sich überhaupt nicht mehr, sondern man stimmt ab. (Sehr richtig! rechts. Unruhe links und iin Zentrum. Glocke des Präsidenten.) Maßgebend sind die Frakjionsbesäylüsse. (Unruhe links und im Zentrum.)
Meine Herren, der Grund, aus dem die Regierung ent- scheidenden Werth darauf legen muß, daß § 8, und zwar zunächst in der vom Herrenbause beschlossenen Gestalt, zur Annahme gelange, liegt in der Ueberzeugung von dem untrennbaren Zusammenhang des Paragraphen mit den übrigen Bestimmungen des Geseßes. Diese Ueberzeugung ist verstärkt worden durch den Verlauf der Verhandlungen, und ich glaube, hier zurückkommen zu müssen auf die Bemerkungen des Herrn Abg.Hobrecht über die vielfach angeregte Frage, ob hier eine Verdunkelung von Kronrechten vorliegt. Ja, meine Herren , man muß sich zunächst darüber klar werden , was es heißt: Kronrechte können nicht verdunkelt werden. Der Sas ist richtig, wenn er in drm Sinne aufgefaßtwird, daß Kronrecbte nicht durch Verdunkaiung aufgehoben werden können. Etwas ganz Andercs aber ist 66, dh in der öffentlichen Meinung eine solche Verdunkelung fich bilden könne. (Sehr richtig! reihig,) Und in diesem Sinne ist allerdings eine Verdunkelung Vorhanden, und diese Verdunkelung hat sich durch dir. Ausführungrn der Tagesprésfe noch verstärkt. (Sehr richtig! rechts. Widerspruch links.) Wenn die Herren mir das nicht glauben wollen, so kann ich Ihnen einen Artikel vorlesen, den ich in einem ZeitungSausschnitt aus einer der gelesensten Zeitungen vorfaud. Ich habe ihn hier liegen. Da wird ausgeführt, daß Verfassungsmäßiq allerdings bei Ernennung von Verwaltungsbeamtcn cin Auswahlrccht gegeben sei; bei Ernennung von Iustizbeamten abcr bestehe ein solches Vorrecht nicht. (Hört! hört! rechts.) Und dieser Saß wird gefolgert aus drr Gcgcnüber- stellung der Art. 86 und 87 der preußischrn Ver- fassung mit Art. 98. Ja, meine Herren, ich habe meinen Augen nicht getraut, wie ich den Artikel las, und es ist mir nicht gelungen, dafür ein Verständniß zu gewinnen. Trotz alledem bin ich derselben Ausführung wenige Tage später in einem angesehenen Provinzialblatt begegnet und auch die Behauptung, daß der in § 8 außgesprochene Saß, der doch nach der einstimmigen Auf- fassung des ganzen Hauses" ich glaube, auch der Herr Abg.Rick€rt hat eine Beschränkung nicbt aussprechrn woiien - eigentlich nur be- stehendes Recht kiarstellt, - also auch da bin ich der Auffassung begegnet, daß dieser § 8 etwas Vcrfassungswidriges enthalte“, wenn er dahin führen solle, daß die Anstellung nicht nach der Anciennität erfolge.
Dann hat man weiter außgeführt, die Unabhängigkeit drr Ge- richte Erfordert: eine Ansteliung der Richter nach der Anciennitäi. Nun, meine Herren, babe ich mich gefragt: ist es denn das Ideal einer gerechten Verwaltung, nach mechanischen Grundsäßen dir Stellen zu beseizrn? und je höher Von allen Seiten die Aufgabr, die Verant- wortlichkeit des Richterstandes gestellt ist, ist es da richtig zu sagen: für die Verwaltung mag eine Auswahl zulässig sein, aber für den Richterstand nicht, das widerspricht seiner Unabhängigkeit? Likgt denn die Garantie der Unabhängigkrii darin, daß jemand, drr die formcilc äußerliche «Qualifikation errungen hat, nach der Reihenfolge, nach dem Alphabet, oder vieliricht nach dem Loose zum Richter ernannt wird? Erfordert nicht gerade die schwere, boch- verantwortliche Aufgabe des Richteramts, der Anspruch, den man an die Gerichte erhebt, daß fie frei und unabhängig von jedem Einfinß von oben und unten ihr Amt ausüben, erfordrrt das nicht die sorg- fältigste Auswahl bei der Ernennung der Richter? Und da gerade soll dies Verfahren dsrfassungWidrig sein?
Meine Herren, ich verstehe es nicht, und jedenfalls sage ich, daß das nicht der Weg ist, unsere Justiz zu heben, (sehr richtig! rechts), und daß sie nur gehoben werden kann, wenn eine Prüfung derjenigrn Herren stattfindet, die zu diesem hochedlen, dornrbmcn, heiligen Beruf bestellt werden. (Lebhaftcs Brain) rechts.)
Meine Herren, dir Frage des Mißtrauens ist ja heute kaum noch berührt wvrden, ich will darauf auch nicht eingehen; auch das Streberthum hat heute kaum noch eine Erwähnung gefunden. Mir ist aber ein persönliches Vertrauen au9grsprochen durch den Herrn Abg. Hobrecht. Ich bin ibm dafür natürlich sehr dankbar, aber ich erinnere mich dabei eines verständigen Worts, das in voriger Woche Herr Abg. Rickert im Reichstag außgesprochrn hat. Damals handelte es sich um die Frage - es Waren Zweifel angeregt -, ob es infolge desvorgelegien Militärgeseßes zu einer Wiedereinführung der dreijährigen Dienstzeit kommen könne, und es wurde dabei hingewiesen auf das persönliche Vertrauen zu der Person des Herrn Kriegs-Ministers; da hat der Abg. Rickert das treffende Wort außaesprocbkn: mit einem persönlichen Vertrauen sei überhaupt nichts gemacht, die Personen wechselten überall, das würde auch beim Kriegs-Minister so sein - und so ist es auch in der Justiz -; aber das Vertrauen auf die Schwerkraft der Thatsachen, das schlage durch. Ich würde mich gefreut haben, wenn Herr Rickert seine kurze Rede yon beute dadurch verlängert hätte, daß er diesen Satz auch hier außgesprochen hätte, daß die Schwerkraft der Thatsachen jedem Justiz-Minister gegenüber stark genug sein würde, um ihn zu nötbigen, die Ernennung der Richter vorzunehmen nicbt nacb Gunst und Empfehlungen, nicht nach Familienbeziebungen und de;,gleickpen, sondern nach der Tüchtigkeit der Persönlichkeit. (Bravo! re ts.)
Meine Herren, das ist es, was ich Ihnen zu sagen habe. Viel Hoffnung, daß meine Worte noch Erfolg haben werden, babe ich selbstverständlich nicht. (Obo!) rechts.) Möge aber der Erfolg, die Entsäpeidung ausfallen, wie sie wolle, das Bewußtsein nehme ich mit, daß ich für eine guteSacbe gekämpft babe. (Lebhaftes Bravo! rechts,)
Ab. i bur - iirum kon.: n dieer wi - tigen FLageGbrthteouick? ani; dige ASnwesenheit( dess )MiiFster-Piäsidentén
ier erwartet, um einer erdunkelun der Kronrechte entgegdemutreten.
err Rickert sagt, das Kronre t w rd nicht an etastet, er König
ann ernennen, wen er will, a er dann sagen de Herren doch, das Kronrecht i? beschränkt durch das Gases. Aus Art. 17 der Ver- fassung (G eicbbeit vor dem Gesev) kann man nur mit einem 1 is n Sprun den wir nicht mitmaYen können, folgern, da A ?, wel e dak ffefsorexamen gemacht ba en zu Ri tern ernann den in sen. Sie können dazu ernannt werden mii en aber nieht
ernannt werden. Man be [1 tet ei e Auswahl, nach Standesvor- unbeilen. Wir haben dies r!.xckdeuienizjsten Männer aus kleinen Ver-
' drücklich
bällnissen beraus erstehen sehen und andere aus hervorragenden Fa- milien haben nichts erreicht. Änlßesicbts dieéer Vergangenheit nd die Motive die man unskunterschie t, nicht e ründéi. Wir nd an dieses GEZ mit Wohlwollen für den Ricbgterstand berangegan en. Wollen Sie die Regelung der Ni tergebälter nicht, so mögen ie es verantworten. Die Regierung it von der Verantwortung ent- lastet, wenn das Grieß abgelehnt wird. Die Richter hier im Hause, welche es ablehnen werden 1ch nicht den Dank ihrer Kollegen im Lande verdienen. Ich bitte ie, den § 8 anzunehmen. Wenn er nicht angenommen wird, hat das ganze Gesev für uns keinen Werth mehr. “
Abg. Dr. Porsch Zentr.): Der Assessor hat allerdings formell nicht das Recht auf Anitellung als Richter; in die er Hinsicht ist das Kronrecht unzweifelhaft“ aber nach Königlicher erordnun sokien Wie, welche die große Étaatöprüfnng beltanden haben zu eJoren bestellt und beschajtigt werden. Eine bei ebige Auswaßl unter iesen Lieht drm Minister nicht zu. Das hat die Re ierun selbst als esiebendes Recht anerkannt in der Begründung es (Yeseyes vom 6. Mai 1869. Der ernannte Assessor hat auch ein Recht auf Be- schäftigung, aber nicht auf Ansteilung als Richter. Die Xraxis it ab_er auch immer die gewesen, daß aiie ernannten Affe oren as Richter angestellt wurden. Die Ernennung um Richter liegt im freien Ermessen der Krone. Etwas Anderes sabe ich auch nicht in der zweiten Lesung gesagt. Ge enüber der Ausübung des Kronrechts haben wir aber das Recht der nterpeliation an den Justiz-Minister, denn unter dessen Verantwortung vollzicbt die Krone die Er- nennungen. Wir haben nicht gesagt, daß ganze Klassen der Bevölkerung außgeschloffen werden sollen, sondern nur, daß, wenn das einmal geschehen sollte, wir das Recht der Inter- 5pellation babexn. Werm § 8 ab rlehnt werden sollte, ist das geltende .)ircbt gar nicht zweifelhaft. Licht richtig ist, daß durch unsere Diskussion eine Yerdun'kelunx] des Kronrechts in der öffentlichen Meinqu herbeigefuhrt set. Herr Scheitlrr meint, wir könnten ruhig sein die Konservativen brabsichtigten keinen Ausschluß ganzer Be- voléerirngsklassen. Aber die Konservativen -baben doch das Gesev nicht aUSzufuhrep. Wir Abgeordneten hören auf unseren Reisen die alige- meine Mrtmmg besser als der Minister bei seinen Dienstreisen, und nac? meiner Erfahrung kann ich sagen, daß die Stimmung ge en das Greiz durch die Rede des Herrn Drenckmann im Herrenbauch noch !iarker geworden ist. Befremdend war die Aeußerung des Herrn „Ritzisters, daß man sich tm Parlament nicbt überzeuge, sondern abstimme. Das Parlamxnt hat nicht den Zweck, sich zu überzeugen, sondern der Oeffentlichkeit die Gründe für die Ueberzeugung, die man hat," darz'irlegen. Wohl abrr kann man sich auch im Parlamentdurch Grunde uberzeukxen [askeir Wir Verlassen das Haus mit gutem Ge- Wisskn, wenn dc Ent ch€idung in, unserem Sinne ausfällt.
Iusiiz-Minister S ch 6 n st cd t :
Meine Herren! Auf die Frage des Sich-Ueberzcugens in diesem Hanse will ich nicht Weiter eingehen, schon um das gute Einvernehmen mit dem Hause, worauf ich den größten Wrrtk) lege, nicht zu stören; ich müßte sonst möglich8rwcise indiskrrt werden. (Obo! links und im Zentrum,)
Ick wiki auch mit dem Hrrrn Abg. [)r. Porsch nicht streiten über die Stimmung im Lande. Ich habe nicht behauptet, daß mir überall Zustimmung zu dem Geseß begegnet sei; ich habe nur gesagt, daß mir bei einigen Grrichten solche Zustimmung begegnet sei und Wenigstens nirgendwo eine solche Ablehnung wir hier und in der Presse. Das; der Herr Abg. Porsch andere (Eindrücke gewonnen hat, und ihm andere Aeußerungen entgegrngetrrten sind, finde ich volikommen begreiflich; wenn harmlose Gcmüibrr jeden Morgen zum Frühstück einen solchen Auf- wand yon moralischer Entrüstung in sich aufnehmen müssen, wie er in leyter Zeit in vielen Zeitungßartikcln zum Außdruck gekommen ist (oho! links und im Zentrum; schr richtig! rechts), dann ist es bc- greiflicb, daß der unbrfangene Blick sich einigermaßen trübt und daß auch in der früher gehegten Auffassung don drr Sache Schwankungen eintretrn.
anesteben will ich dem «Herrn Abg. Porsch hiermit ganz aus- drücklich, daß dcr Justiz-Minisirr jcßt, wir in dem Falle", daß der § 8 angenommen würde, 'die Verantwortlicbkeit für die Ausübung des ihm delegirtcn Ernennungörrchts hat, und das; er wird Rcde stehen müssen, faUs er Von dieser Befugnis; unangemessrnen Gebrauch macht. Der Justiz-Minister wird sich dieser Verantwortung niemals entziehen können, noch wollen.
Im übrigen sind wir doch durch dir Ausführungen des Herrn Abg. Porsch wiederum auf das Grbiet dcr Vrrduniclung gekommen, und ich muß im Jntcreffe der Krone und der StaatIregierung zur Wabrunx; ihrer künftigen Rechte doch hier noch einmal aus- meinen abweichenden Standpunkt bezüglich der Frage fixieren, ob eine Verpflichtung der Regirrunng besteht, die Re- ferendare, die die große Prüfung bestanden haben, zu Affefforcn zu erncnncn. Es ist das, glaube ich, dir einzige Differenz, die zwischen dem Herrn Abg. Porsch und mir in der Frage der An. siellungöpflicht besteht. Der Herr Abg. Porsch deduziert eine solche Vcrpflichtung, während ich sie bestritten habe und noch beute bestreite.
Es ist ganz richtig -- über die Thatsachen besteht gar kein Streit -, daß in der Verordnung vom Jahre 1849 gesagt war: die in der großen Prüfung Bestandenen werden zu Gerichts-Assefforen ernannt. Ick) habe im Herrenhaus: ausgeführt und kann hier nur wiederholen, daß diese Bestimmung nicht den Zweck hat haben sollen, damit eine Verpflichtung zur Ernennung dieser Herren zu staiuieren. Ursprünglich war beabsichtigt gewesen, den Referen- daan nach bestandener Prüfung nur ein Befähigungözeugniß zu geben. Bei weiterer Erwägung aber fand man, wie die Motive darlegen, es nicht angemessen, daß die Herren nur mit einem solchen Befähigungszeugniß auSgerüstet werden sollten, und War der Ansicht, es sei richtiger, ihnen einen höheren Titel zu gebcn. So ist dieser Paragraph entstanden. (Hört, hört! Zurufe.) _ Nur als Titel, meine Herren. (Lachen im Zentrum.)
Wörtlich ist diese Bestimmung dann übergegangen in das Prüfungsgesev vom Jahre 1869, das gegenwärtig diese Materie regelt. Allerdings ist das gesagt worden, daß damit nur der be- stehende Rechtszustand aufrecht erhalten werde. Das Buch eines Beamten aus dem Justiz-Ministerium, das der Herr Abg. Porsch vorhin erwähnte, ist mir nicht näher bekannt. Der Beamte ist ein sehr tüchtiger Bureaubeamter, ein durchaus zuverlässiger Herr, und wenn der gesagt hat, es werde kein Amt Verlieben durch die Er- nennung zum Assessor, sondern das sei nur ein Titel, so ist das ganz richtig. (Zuruf: Anwartschaft.) Ich habe verstanden aus der Verlesung, daß auch,darin stände, es sei nicht ein Amt, sondern ein Titel. Also Antwartscbaft. Meine Herren, das war mögiicherweise damals richtig. Ich habe vorhin schon den Unterschied auseinander- gesetzt zwischen den früheren und den jetzigen Gericbtk-Affefforen. Die damaligen Gerichts-Affefforen, die auf Grund der Verordnung vom Jahre 1849 und der Prüfungsordnung vom Jahre 1869 ernannt wurden, waren keine richterlichen Beamten. Zest sind sie nach dem Qinfüdruuassesev mm GeriÖUverfaffungs- aesev richterliche Beamte seworden. Und darin würde schon
eine Aenderung der bestehenden verfaffungmäßigen M U, finden sein, wenn jetzt der Zwang bestände, jeden MUMM"; de! das große Examen „bestanden bat, [um GMMS-Nsesivk ul WW:“ !! läge darin ein Zwang für die Regierung, ibm ein Amt zu derleiken. Denn jest hat der Affeffor ein selbständiges Amt, wenn muß ein unbesoldetes. Hiernach würde also das Einführungs- gefeß zum GeriebisverfaffungMeseß im Widerspruch sieben mit unseren verfaffungSMäßigen Bestimmungen. Ein solcher Widerspruch ist aber nicht beabsichtigt, konnte auch nicht beabsichtigt werden; es sind auch die Formen einer Verfaffungsänderung bei der Beratbung nicht beobachtet, weil niemand daran gedacht hat, daß eine solche Verpflichtung statuiert werden solle. Das ist der Standpunkt der Regierung und die Rechtslage, die ich für die Kronawabren muß. (Bravo! rechts.) Damit sÉließt die Generaldiskusfion. n der pezialdiskusswn wird unächst § 8 ur Debatte Feste t. Das Herrenhaus bat den el en da in ;; altet, daß as Außführungöge[e um deuis en Geri iSverfassun sgeseß dahin ab eändert w r , aß Gerichts-Assefforen, welche in vier Jahren keit ihrer Ernennung eine Ueberweisung zur unent- geltlichen Ve,[chäftigung nicht beantragen oder nicht erlangen, aus dem In tizdienst ausscheiden.
Die Abgg. Krause-Waldenbur (stk.) und Frei err von Richtßofen-Mertschüß (fans,) xHaben den rüheren lÖn- trag wieder olt, wonach die Iutizverwaltung ber die Zu- lassung der Referendare nach aßgabe des Bedarfs ent- !cheidet, die Referendare, welche die große Staawprüfung be- tanden haben, mit dem Titel „(Herichts-Asscssor“ aus dem Justizdienxt ausscheiden und diejenigen, welche in den höheren Ystiédient eintreten wollen, ihre Annahme bei dem Justiz- 5 initer zu beantragen haben.
Ohne weitere Debatte wird in namentlicher Abstimmung zunä st der Antrag Krause-Waldenburg mit 201 gegen 170 timmen abgelehnt.
Darauf wird auch § 8 der Vorlage (Herrenhausfaffung) abgelehnt.
1 wird () ne Debatte angenommen. um “2 iegt ein Antrag Jm Walle (Zentr) auf günstigere * crcchnung des Besoldungsdienstalters vor.
Justiz-Minister S ck 5 n st e dt:
Meine Herren! Ich wil] über die Stellung der Staatöregierung zu dem Antrag des Abg. Jm WaU-Z, der ja, wie ich glaube, zur Diskussion sieht, keinen Zweifel laffen; er erscheint der Staats- regierung finanziell und politisch unannehmbar, weil er sich in der direkt entgegengescvten Richtung bewegt wie die Vorlage, und zur unausbieibiichrn Folge Haben würde, das; die Minderung des Andrangs zum höheren Justizdienst, dir in der Vorlage erstrebt wurde, sich in das Grgentbeii verwandeln würde. Es würde ein un- gcmessener Zudrang stattfinden, und es würde der Mittelstand aus- geschlossrn iverdc'n, der nicht die Chancen für sich auSnuyen kann, daß rr nach Ueberscbreitung der Wartezeit, die der Antrag zu Grunde legt, noch jahrelang warten kann, in der Voraussicht, daß die Nach- tbeile sicb mehr oder weniger spätrr für ihn außgleicben werden durch Einrücken in eine höhere Gebaltßstufe.
Ueber die finanzielie Frage mich zu äußern, wird kaum erforder- lich sein. Es würde zweifellos eine erhebliche finanzielle Mehr- aufwendung bei dem ungemeffenen Andrang, der nach Ablehnunz des § 8 erfolgrn wird, entstehen; und zur Uebrrnabme dieses Mehr- aufwands aufdie Staatskasse liegt eine sachlicheVeranlaffung nicht vor.
Abg. Krause (Waldrnburg) erklärt, daß seine Freunde nach Ablehnung des §8 gegen alia weiteren Paragrapörn und Abänderungs- anträgc stimmen werden.
Abg.»!Scbmi-éding (nl,): Wir wollen das (Gesetz nicht prinzipiell beschweren und werden desbqlb nur für den Anika Hodler zu §§ 5 und 6 stimmen, welcher die Abgeordnetenhaus -§ eschiüffe wieder-
hersteÜt. Der Anira Walic wird abgelehnt und § 2 an- genommen, eben 0 i_e §§ 3-4 oLne Debatte.
Die §§ 5 und 0 enthalten ie Bestimmungen über die Berechnung des Besoldun s-Dienstalters der beim Inkrafttreten des Gescßes bereits ange teilten richterlichen Beamten.
Abg. Kirsch (Zentr) beantragt, das ihnen durch Verordnung vom 16. April 1879 beigelegte Dienfialtcr als Besoldungödienstalter zu Grunde zu legcn.
Abg. Hodler (Zentr) beantragt für den Fall drr Ablehnung des Anirags Kirsch, daß der 3 Jahre übersteigende Zeitraum des Vorbereitunngienstes angerechnet we'rde, während das Herrenhaus 4 Jahre bestimmt hat.
Geheimer Ober-Finanz-Ratb Lehnert macht darauf aufmerksam, daß der Antrag Kirsch der Staatskasse jährlich [& Millionen mehr als die Regierungsvorlage und 1800000 ck mehr als nach dem jeßißen Etat und der Antrag Hodler & Million mehr jährlich kosten wur ?.
Der Antrag Kirsch wird abgelehnt, und die §§ 5 und 6 werden in der assung des Antrags odlcr angenommen._
Die §§ 7 is 10 werden ohne ebatte erledigt. § 11, welcher die Anwendung des F8 auf die Lchon 1th im Dienste be "ublichen Referendare *aus chlicßt, wir in Konsequenz der A lehnung des § 8 essirtchen. .
In definitiver A irmmung wrrd endlich das ganze Gesch gegen die Stimmen der Rechten an enommctr.
Schlu 31/9 Uhr. Nä ste “**ißung Freiin _ 11 Uhr. (Kleinere oriagen; Antrag * rocmel wegen Uebe uUung der Stadtbahnwagen.)
kuts-heidrmgen dei ReichsgeriÖt].
Na 212“ Th. 11 Tit. 2 des Preuß. Allg. Landmbn ist ein großxä r ger Sohn, wenn er ein ei enes Gewerbe treibt oder c n öffentliches Amt bekleidet. für ent as s en aus der väter- lichen Gewalt anzusehen. In Bezug auf diese Vestimmunk hat da! Reichs erich, 1,17, Zivilsenat, durcb Urtbeil vom 23. März 898 mti- gespr en, da die Steaua? eines Wirtbscba ts-Jnspektors als ei ener ewerbebetrieb m Sinne des 21 a 11. I A. L-eR. anzuse en ist, auch wenn der Sohn diese Ste uns bei feinem Vata: einnimmt. Die Beurtheilun , ob ein gro äbriger Sohn ein sigma Gewerbe treibt, bat naeh den gjedesmaligen nkretm MWM“ w erfol en" Betrieb auf eigene Rechnung oder 8 W- betrie ist dabei nicht erforderlich. . .“ (383/86.
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