1896 / 141 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 15 Jun 1896 18:00:01 GMT) scan diff

Warburger! zu machen, die, wie ich boffe, auch die Anbänoer

_ Antrags davon überzeugen werden, daß doch die Sache nicht so 1?an liegt. wie sie für den ersten Anblick zu liegen scheint, und daß L|, gerade im Interesse derjenigen Rückfichten, die Herr Graf Holstein vertritt, „sein w :. weiin bier *Mt in der zweiten Lesung M7, Wkß FM.“??Merr-«aikgk- ; anzex'“ . nommen würde, und .“ ** SHW; «mmuiéb-vann wenn die W Lesung ebenfglißgjxicb foigen sollte, eine Situation geschaffen werden würde,;die “ZVLÉMÉierung von ihrem Standpunkte aus nicht wird accepilnw-«kö-«em IO «*Mit-WKM“ Ü regel, die doch nicht eine, sondern verschiedene Seiten hat, muß der Gesevoxber seine definitive Stellung erst nehmen, wenn er die Wirkungen des „Vorschlags nach“ allen Seiten hin erwogen, hat.

Nun, meine Herren; „verstxbe icb'und tbeile ..ich die Entrüstung, die den HermAnjragsieller erfüllte, als er vorhin sprach bei der Berührung der Verhältnisse, die zu „diesem Gef'eßesvorschlag Veranlaffupg gegeberx haben, vollständig, und ii!) bin überzeugt, daß'die verbündeten Regierungen in dem Wunsche, Abhilfe zu schaffen, eins sind mit dem Herrn Antrag- steller. Allein, man muß-sicbdarüber klar sein, ob die Mittel, die man zu diesem Zweck anwendet, durchschlagend und ob sie reehtlich einwandfrei sind, und in diesem letzteren Punkte, nach der_juriskischen Seite- der Sache bin, halte ichmich doch für verpftichtet, auf einige Erwägungen hinzuweisen, die nach meiner Meinung sorgfältigere Beratbung erfordern, als sie hier im Hause in diesem Augenblick möglicb'sein würde.

Meine Herren, der Antrag will, daß diesen unglückliche'n Ge- schöpfen illegitimer Verbindungen = die Möglichkeit gegeben werde, den Anspruch, den das Gesetz ihnen gewährt, zwangsweise durchzuseßen ohne Rücksicht auf die Schranken, die das Gesetz über die Beschlagnahme des Arbeits- und Dienstlohns zieht. Hier dürfen wir nun aber doch nicht vergessen, daß die Ansprüche ehelicher Kinder- gleichfalls in Betrackpt kommen. (Sehr richtig! rechts - Widerspruch links.) - Nein, bitte um Verzeihung, die Ansprüche der ehelichen Kinder stehen mit denjenigen der unehelichen auf diesem Gebiet nicht gleich; denn während sowohl nach dem bestehenden Geseß als auch nach den Bestimmungen des neuen Bürgerlichen Geseybuch die ebe- lichen Kinder in ihren Forderungen gegenüber dem Vater auf .das- jenige beschränkt find, was wir die .Kompetenz' nennen, also bei der Durchführung ihrer Forderung Rücksicht auf die eigmen Bedürfniffe des Vaters nehmen müssen, steht das uneheliche Kind in dieser Beziehung anders, es ist in seinen Ansprüchen nach dieser Seite „bin nicht beschränkt. Nun, meine Herren, was würde die Folge sein? Zu Gunsten eines unehelichen Kindes würde gegen den Vater, soweit er nicht in einem Beamtenverhältniß steht, wo die Zivil- prozeßordnung gewiffe Schranken gezogen“ bat, mit der Beschlagnahme vorgegangen werden bis auf den levten Heller dessen, was er erwirbt, auf Kosten auch des nothwendigen Lebensbedarfs des Vaters, auch auf Kosten der ehelichen Kinder, die der Vater zu unterhalten bat. “Zu Gunsten der ehelichen Kinder würde ein Gleiches nicbt möglich sein, d. b. meines Wissens. Sie schaffen bier einen RechtSzustand, welcher die größten Härten für die legitimen Familienverbältniffe enthält zu Gunsten der iUegitiuzen, und, meine Herren, das glaube ich, wird Ihre Absicht nicht sein wollen!

Ein Anderes noch! Auch den Ascendenten das Vaters ist geseß- lich ein Anspruch auf Alimentation gegeben, nur ist andererseits dieser Anspruch durch das Lobubescblagnabmegeseß nicht unter diejenigen auf- genommen, welche derartqprivilegiert sind, daß sie geltend gemacht werden können auch gegenüber dem Einkommen des Vakers aus dem Arbeits- und Dienstlohn. Was wird nun die Folge dieses Geseßes- Vorschlags sein, wenn er in Anwmdung treten sollte, in den Be- ziehungen der unehelichen Kinder des Vatas, die An- sprüche erheben, zu den ebenfalls einen Ausdruck) erhebenden Ascendenten, also vor allem den Eltern des in Anspruch genommenen Vaterö? Die Folge würde sein, daß die legitimen Eltern des betreffenden in Anspruch Genommenen ihre Ansprüche auf Alimentation im Wege der Lobubeschlagnahme nicht geltend machen- können, das illegliime Kind dieses in Anspruch Ge- nommenen aber dies zu thun vermöchte. Auch das, meine Herren, ift eine Folge, dje-mit-der Gerechtigkeit nicht im Einklang steht, und die, wie ich glaube, von dem Herrn Antragsteller nicht gewollt ist.

Drittens, meine Herren,. das Gesey, gegen welches der Vorschlag

des Herrn Grafen Holstein, sicb, richtet„, ist „neben der „Zivilprozeß- .

ordnung vor allem das Gesetz über die Beschlagnahmedes Arbeits- und Diwstlobns- Dieses Geseß beschränkt zu Gunsten des Arbeiters eine Inanspruchnahme desjenigen, was der Arbeiter, verdient, weil er diesen Verdienst zu seinem täglichen Lebensunterhalt gebraucht.: Gewiß mit Recht. Nun hat aber infolge unserer sozial- politifchen Geseygebung „dieser Grundsaß eine Enveiterung erfahren, welche praktisch wichtig“ ist und welche nach meiner Meinung hier nicht außer, Betracht gelassen werden kann, wenn man die Sache erschöpfend. gleichmäßig. zweckentspreckzend regeln will. Durck) die sozialpoiitischen,- Gesche ist nämlich .das. jenige, was ,das Geiss von _186946ingeführtdat zum Schuß' des Arbeiw- und Dienstlobns, aucb: ; eingeführt zum Schuy der Unfallrente und des Krankengeldes. Die Altersrente brauche ich hier, nicht in dieOiSkussion zu sieben; ein Ansprach! auf diese wird hier, kaum. praktisch Md?» Das, Krankengeid ,und die Unfallrente sind beide_ aus demgleixbenGesichtsx-unkt, wie der Arbeit!- lobn gegen Pfändtmg geschüht.“--_:' Sis-Iiolleu? erhalten bleiben dem- jenigen, »deffm; Noibdurft- sie brfkiedigen sollen.

Was, wird nun.,die Fqlaesein,.wenn. der Gesetzentwurf in der Ge- stalt, wiq er unKbieoivorliegt-Oesey würds ?; Auf demGebieje des Arbeits- lobns würds «ine Erweiterunstder ' privilegierten Forderungen * ein- treten; auf-dim- _Gedieté-der sozialpolitischen Renken, wo die gleichen Gesichtspxmkte ,die Ges'xkaehung geleitet" haben, würde „diese- Erwei-

terung nicbt einjreten. Solche Inkonsequenom,:darf eiue Geseßgebmg, „1,

kommen laffen.“ Mi!“ - denn doch' [Hod liegt,.;, wie. «„man-

meine ich„ sicb .“ nicht- ;„ zu . schulden

scheint. -- diese - Zwrifrlpytka *- laffkg erkennen, «daß die „Sache '„yicbt “:so eiyfack; auf deni-xrsixn. Biwi. anzynrbm geneigt.:. ist.

mehr, wenn noch ein Punkt von einiger TraW*=binmkW der * vielleicht nicht. )btbe-dersoziklwlitW' B 'ng-“devx m- ' ,_ _ , , , xdie für sri- «Rxssprf bereitsestellfeani-Xiél w.,x okheEinschränkungen :.be'stéhen ckckck“) dep:.Fortv-xzwaooe die Interpeliativn imkkiluar *“ ,-bjt,;michi. "Fük'MkStaaLI-Miiiisteiküm batJdest cinch &us-Ye.“-

scheidend usain. kmn-xdmxabn U vérmöoa sekkew uchtiichen3 Bedeutung : der GesWbermükiub-ccbüwlaffquarf, war; er: .sicb-c-uaib diescr:- Rickjkunoxnbbkmütenn-VWÜ „auße- wiü.: ckIch: «keins FolgmUx meine HMM .DevyGosahe-iimnf„cha W)“!"FTWW'MZÖW? Zweck. solide: Wisentatb-oanwlcbo'uin “stöß-mw Umfbnawuu M*- zu schuß"; die .das-EWÖWRMWU «UMMWLW

.woxfie anerkcxnxi w ZMKÉMWd Uns rv -

Dies“ un; so * . * 'Reffort-Cbef, soweit nicht im Etat zselbff (oder in den Gesehen

gewährt. „Nun, meine Herren, ist das bestehende Recht auf diesem Gebiet zur Zeit in Deutstßland leider rh; verschieden. Wir YH? einzelnen [ , „d „de11be Yationoxus _ , - sieben, inMMeY-keekunt das Geseßsoltbe AnsßrüMrn t. ort, ,. werden sie :th sehr,.verschiedeyen BWW“. . „„ Jagen Wake. WWnäéü-é Mvisi- (Wlägene Geseßlbäbén kann, wiirden sich in “einem“Tbéil vön. Deutschland überhgppt nFcbtäußern, intudmn Gebieten, woFie sich ?

äußern können, We däs'in sebr ver kn'eéArt der*Fall sein.“ Axxch

“W;“ sWÉMUUéiiX MM “itiaädiZ'KZäWüc-tszen

des" (Gesetzes verfolgen, bevor man eine definitive Stellung pimmt. und das kann wohl nur in der Kommission geschehen. DeSbalbscbeint es mir nicht unbedenklich zu sein, die Sache hier in zweiter Lesung zu behandeln. Ich glaube, gerade im Interesse derjenigen-Gédanken, die von-danermv-Aktmgsteller vortvetenusind, deren-Bedeukung ich“-

durchaus würdige und ;deren Förderung mir am Herzen liegt, zu

sprechen, wenn icb dem hohen Hause zur Erwägung stelle, ob es an- gezeigt ist, heute schon in die zweite Lesung einzutreten.

Abg. Stadt a en Soz.): Der Antrag würde überflüssig sein, wenn die une elchen inder auch im Bürgerlichen Geseßbuche die gleiche Stellung wie die ehelichen, erhalten würden. Das würde “noch übn-dm--»-AWag--Mit- binauögehen- Jch- empfehledikUeber“ weisunß des Antrages an eine Kommissioxx.

A 9. Günther (ni.) erklärt für seine Freunde, da sie dem Antrag zustimmen;- er hätte gern dem Antra auch rx zweiter 'Le-ckung zu eftiMmt, allein die Bedenken des taatssekretars seien ni t zurüquweisen und es empfehle sich daher eine Kommissions- beratbung. Er (Redner) sei durch die schlimmen Erfahrun en der Praxis dazu gekommen, den unehelichen Kindern eine bessere tellung einzuräumen, weil die Väter unehelicher Kinder, mich wenn sie LWF Tu? könnten, für ihre unehelichen Kinder und deren Mutter n s ä en.

Ab . Becks) (fr. Volksp.): Die Annahme des Antrages wider- spricht ?)em, Was im Bürgerlichen Gese buch angesprochen ist; es müßte also im Bürgerli en Geseäbuib e ne Aenderung vorgenommen werden. Redner empfieb t ebenfa 2; “eine kommissarische Beratbun .

AbZ. 1)r. v o n C u n y (nl,) : Eine Aenderung des Burgerlicben Ge eß- buches (Lt nicht nothwendig. Aber der Antrag bedarf einer kom- missari en Beraibung. . _ _

A .])r.Bacbem: Es handelt sich nicht um dte Schaffung eines Anspruch sondern um die Exsequierixng eines bestehenden AnsprueYS an den Arbeitslohn. Eine Kommi! onsberathung ist nicht not - wendig, denn es komme bauptsächli darauf an, emen Beschluß des Hauses herbeizuführen, damit der BundeSratb ?ck mit der Frage beschaftigt, und wenn er zur Ablehnung kommt, uns einen be eren Vorschlag macht. ,

Die Abgg. Dr. Rintelen (chtr.), Stadthagen und Freiherr von Stumm (Rp.) empfehlen die Urberwetsung des

ntrast an eine Kommisfton yon 14 Mitgliedern, welchem Vors age das Haus fick) anschl1eßt. _ ' rauf werden noch einige Petitionen ohne erhebliches allgemeines Interesse erledigt. , Schluß 5 Uhr. ste Stßun Montag 1 Uhr. RechnunFsvorlagen und Vor agen," betre end die Schußtruppe, owie zwe tc Berathung der Mrlitarvorlage.)

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten.

79. Sißung vom 13. Juni 1896.

Auf der TageSordnung ste tzunächft die Interp ellation der Abgg. Knebel und von ynern:

„Hat das Königliche Staats-Minisierium Kenntnißgenommen von der Erklärung dcs Ministers für Landwwtbjchaft lm erren- hause Vom 26. Marz 1896 wonach bei der Vkrt ezlungvozi taats- zuschüffen zu landwirtbseéaftlicben Zwecketn kün tlg dtejent en Pro- vinzen, welcbe Landwirtbschaftskammern etnßcfübrt'baben, esonders berücksichtigt werden sollen? und welche Ste ung nimmt das König- liche Staats-Ministerium diefer Erklirung gegentiber ein ?“

Der Präsident des StaatS-Mmrstertums Furst zu H oh en : lohe erklärt sich bereit, die Anfra exsofort zu beantworten. Abg. Knebel (nl,): Dem r einischen landwirthscbaftlichen Fentralderein wurde der beantragte Yscbuß zu den landwirthxcbaft- ichen Winters ulen, die eine erfreuli Ausdehnung gewonnen aben, abgeschlagen. er Verein hatte bisher aliein mit Zuschüssen der Yrovinz die Winterschulen unterhalten. Der Staat hatte nur die osten übernommen, die die Verwendun der Winterschul-Direktoren als Wanderlebrer erforderte. Der ZU inister für 'Landwixtbscbaft lehnte es ab, bei einer Vermehrung der Schulen die Zufcbuffe für dieWanderlebrer zu erhöhen. Auf eine Anregung des Herrn von Bemberg im Herrenbause ersol te die bekannte Antwort das; die Provinzen mit Landwirtbscba Mammern besonders berizckfichtigt Werden müßten bei den Zuschüssen; die anderen 'müßten zurucksteben. Daß die Landwirtbfcbafiskammer-Provinzen aus etLenen Mineln mebr leiten, als die anderen Provinzen. sei_ urchaus unrichtig ; N inland, Hannover und Westfalen leisten mehr ,als d_1e . rovinzen- mit LandwiribschaftSkammern, Rheinland giebt fur eine Winierschulen allein mehr aus als jede der anderen Pro- vin en überhaupt. Der Zentralverein zieht die KretSvereiye zu den La en heran, die höher nd als die Umlagen der Landwirtbschafts- kammern...Dieser Organiation geben wir den Vorzug und werden sie festhalten, auch Wenn man uns für das_Aufgeben derselben ekuniäre Bortheile in Aussicht steilt. Die Erklarung des Landwirt!)- thafts-Ministers stellt solche Vortheile in Ausficbt, sie erweckt daher die- ernstesten Bedenken, zumal sie im Widerspruch steht mit den Auslassungen bei Erlaß des Landwirtbschaftskammer-Gesetzes, wonach :die Staatszuschüffe nicht entzogen werden sollten. Gegen den Minister für Landwirthscbaft Freiherrn von Hammerstein persönlich ist die Jnterpellaiion- nicht gerichtet; wir sind im übrigen mit ihm ein- verstanden, hoffen aber in Bezug; auf diesen einen Punkt auf eine befriedigende Antwort seitens des Staats-Mmistmums.

Präsident des Staats-Minisferiums Fürst-zu Hohenlohe: Meine Herren! Der Herr Minister für Landwirtbscbaft bedauert, durch eine Dienstreise verhindert zu soin, der heutigen Sißung beizu- wohnen; ich habe es daher übernommen, die Interpellation zu beant- worten. DieÜ-Herren Interpellanten scheinrn von der Auffassung aus- zgebeu, daß das Königliche „Staats-Mi'nistetium berufen sei, „die rt- der Vermendung dec deni Herrn Minister *für Landwirthscbaft, Domänen und,.Forstm durch den Staatshaushaljs-Etat zu land- wirtbschaftiirljenLZwéäen zur Verfügung gestelklen Beträge seiner Er- örterung uud Bésibiußfassung-zu unterziehen. Eine solche Anfsaffün'gwürde eine rechtskrrtbümlitbe fein., Nacbi preußisckpem Staats- ?und “Verwaltungser ftebt? jedeuz

Einschräirbirigcn * vorgesebe'ü' find, „die äusschsié liedes Verfug'mxg' übei'

2-anlas1mg'1u “tiver YteUuMs-Mé ““ßégéßübfßßx'r 'Erkkä'rii'na- CWM : der “ÖMZ“,LKWUUÖÉU-

. *isi-r- in der Siam; des Henenbakiis' “vvuv26. MätU-J. abgegebmtkatx-M wraelvsev.-

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Ueberdies aber haben die Herren Interpellanteu dieser Erklärung eine Deutung gegeben, welt_he weder aus dem Wortlaut noch aus der ihr zu Grunde liegenden Absiibt hergeleitet werden kann. Der

err Minister Freiherr von Hammerstein hat nicht auSgesprochen, '*'“ kam„ Angeführt

-: *"- , mi bescbaft- ck)th werden sollen. „Er hat viel- mehr nur den durchaus zutreffenden Grundsatz aufgestexltxs, däß bei der

„Bexthrilu_ng„_„_die eiae nrx] „„instyygeg „.de,: .Babeiligten in- Betracht

gez'oäen werden müffen, und bat aus diesem Grundsaß die Folgerung gezogen, daßkdie mit LandWirtbscbaftskammern versehenen Provinzen, in denen im Gegensatz zu den anderen die gesammte Landwirtbschaft zu gemeinnüßigen Außgaben herangezogen werden kann, weil sie selbst mehr aufbringen, aucb höhere Zuschüsse erhalten Wörn; Nicht weil sie Landwirtljfcbaftskatttüie'rki 'baP'é'n, son'dérn wéik“si*e ' mehr Beiträge zahlen, erhalten sie auch verhältnißmäßig höhere Zuschüsse. (Sehr richtig! rechts.) Das Staats éMinisterium würde diese Erklärung, seXbst wenn es dieselbe seiner Kritik hätte unterwerfen können, zu bemängeln keinen Anlaß gehabt haben.

Ich bénußediese Gelegenheit, um noch am Schluß eine “kurze

„Bemerkung'..zu„ machen..» Der Herr A-bg.--Graf zu Limburg-Stirum

hat in der vorletzten Sißung meine Nichtbetbeiligung an der Be- ratbung eines Geseßentivurfs einer abfälligen Kritik unterzogen. Ick; muß diese Kritik als eine unberechtigte entschieden zurückwéisen. Es muß dem Minister-Präsidenten überlassen bleiben, zu erwägen und zu entscheiden, ob und inwieweit es erforderlich ist, daß er fich wegen der allgemeinen politischen Bedeutung eines Beratbungßgegen. standes an der Berathung eines Geseventwurfs oder Antrags be. tbeiligen will oder nicht.

Ich halte den Entwurf über die Anstellung von Gerichts- Affefforen nicht für einen von solcher politischen Tragweite, daß ich es für nötbig hätte erachten müssen, neben der bewährten Kraft des Herrn Iusiiz-Minisiers die Vertretung desselben zu übernehmen.

Wenn der Herr "Graf noch die Bemerkung gemacht hat, ich be. trachtete meine Stellung als Ministér-Präsident als ein Nebenamt, so kann ich, sofern dieser Bemerkung überhaupt ernsthafte Bedeutung beizulegen ist, nur sagen, daß ich mir nicht bewußt bin, in der Er- füllung der mir von Seiner Majestät übertragenen Pflichten einen Unierschied eintreten zu lassen. (Bravo !)

Auf Antrag des Abg. Hobrecht findet die Besprechung der Interpellation statt.

Abg. Graf zuLimburg-Stkrum: Die leßten Worte des Herrn Minister-Präsidenten nötbigen mich zu einer Erwiderung. Gewiß, formell kann der Minister-Präsident darüber ent!cheiden, ob er in einem einzelnen Fall erscheinen wil! oder nicht. D e Entschei- dung hierüber steht zweifellos ihm aÜein zu. Auf der anderen Seite werden wir wohl berechtigt sein, wenn wir das Gefühl haben, daß im Interesse des Staats und der Dinge ein Eintreten des Herrn Minister-Prästdenten erwünscht ist, daß wir das sagen. Man kann

nun über die Frage der Affefforen-Ernennun verschiedener Mei- nung sein. Ur prün lich und an und für sich i?ehien es, als ob die

der Debatte aber war es zweifelhaft, we weit die; echte der tone und der Regierunkz bei der Ernennung der Richter geben. (Lebbafter W1derspruch inks; Zustimmung rechts.) Schon der heétige Widerspruch, der von jener Seite ausxxeht, und die Thatsache, da von seiten meiner Feunde mir zugestimm wird, zeigt, daß wesentliche Unterschiedexin der Au affung der Sache bestehen, Und "daß dies mehr“ prinzipiell]: Unter cbiede "ind. Mit den Be- merkungen, die ich am vori en Sonnabend ma te, und die übri ens ganz ernst gemeint waren, un nicht 81) jruw und 63 abruyw geFaFt waren, sondern meiner wohlüberlegten Aufchsung entprecben, ba e ich dem Herrn Minifter-Präsidenten persönli nichts nangenebuies nnd Verleßendesiaßen wollen. An den Zuständen, die ich damit be- rührte, mag der M nister-Präsident nicbt schuld sein; sie liegen wobl tiefer; ich habe aber doch nicbt die in Weiten Kreisen verbreitete Stimmung verscbWeigen wollen. Ich halte es für meine Pfticbt, wenn ich auch die Sachen ni t unmittelbar ändern kann, daß, wennich denke es könnten Schwierigke ten entstehen, welche dem Reich nicht förderlicß sind, ich meine warnende Stimmeerhebe, um so mehk,'wenn"ich“v'asBe- wußtsein babe, daß das, was ich sage, in weiten Kreisen im Lande, welche für die Monarchie und die Stärke der Regierung eintreten getbeilt wird. Denn darüber ist kein Zweifel, wenn nun Zustände fi herausbilden soUten, daß _ was augenblicklich uvex ni t vollendet it, wo u a,ber Ankßänge sich zeigen _ die preußis en ntereffen im Rei nicht me r denjenigen Einfluß haben, der ihnen durch die Verfassung und durch die Stellan cFreußrns gebührt, daß dann überbqupt eine Gefährdung der ei sinsttution eintritt. In diesem Sinne bitte ich den Herrn Minister-xräsidenten und die Staatsregierung, meine Aeußerung au zufaYen. 6 st „eine Warnung (Unruhe link? und im éensum;i Ru : O o!) . .. warnen darf ich doch, wenn ZZstande ent- t d 8 ge

ra e der Ri terge älter nur eine finanziell-technisckoe Fraße sei. MYR dem Gan

ehen, äbrlich erscheinen. Der Herr, der mit ho! zurief, cheint das ort ,Warüun ' mit .Drobung“ zu verwxchsrln. Von Drohungen ist keine ede, aber ge en eine wohlgememte Warnun kann man doch nichts einwenden, Zu diesem Sinne bitte

i di a e aufzua en. ck e ck f Für die Zus üffe sollte das Bedürfnis;

Abg. Herold( mir..): ' . aUein maßgebend sein. Die Er aruna des andwirtbsäpafts-WZiséers (: LU,

ing aber dahin, daß die Provi en, welche keine Kammern

Lieb Ab triche gefallen [affen en. Das ist ungerecht ge enüber diesen“ rovinzen welche [sehr bo e Mittel aufwenden, was ednet besonders bezüglici; Westfa ens nachweist,

Präsident des Staats-Ministeriums Fürst zu H o !) cnlohe:

Meine Herren! Der Herr Graf zu Limburg- Stirum hat seine neulicbe Aeußerung in so fern richtig gestellt," als ihm eine persönliche, verlesende' Absicht ferngelegen babe. Davon nehme" ich Akt.

Er hat aber zu gleicher Zeit betont, daß er seine Erklärung wobl- überlegt deshalb abgegeben habe, weil bei ihm und in weiten Kreisen die Ueber'zrugung herrsche, daß die preußischen Interessen den ReiÖS- iniereffen' gegenüber, zyt Zeit nicht genügend gewahrt würden. Der Herr Graf bat wobl-“kaum geahnt, welchen schweren" Vorwurf er damit der preußischéit Regierung im allgemeinen gemacht hat.“ (Sebr wahr! im Zentrum“ und links.) Jeb bin*“mir :iixht bewußt, daß wir es an der Förderung der speziell preußischen Interessen je haben fehlen lassen. (Bravo! im Zentrum und likks.)

Abg. Eckels! nl.) fübch“3für die»-P5rovlnz-]Hanndver„ ebenso, wie r “*die Provin Westfalxtt. Laus,“ daßdie dortigen „landwrtbßhaftkiäyen Vereine me :* Aufwwdkngen» maß? ' ald die- enigen Provinzen,-in welcbewLandwirtkjscs-ftxkammerwb ehen. Die

Zprovinz Mawverkléae 'auf-ihre .kakdIÉtbeGén'Verest-v eiii M!

-erbeblichu*.Geröicht,n-x: Eine- Doppelt! mmm 'für die *Landw

! ;. h“ ü di lanvwi i MUVerWiöKiiéan LFJKYYFL *“ 1“Z::rtbsrstkehen? Was mmi “daW“ die Lein Mk“ kammern. im günsti an;? all:“ „ea! ann, wirdkla-Kkty “and“ beramieicben.“ wasw d unsere, “'JBL, _tUtig if] i en.

VizeSPkäsidé'itt" desi'“Wäiö“-*Mi' Mkmßw'Vr. oon Bo'ététit'sexx

„WM eHunn! “-N'Ü-xhäbi'xumderdxdrk-keii.a'uf-Ömud do“ * ck meine! vmbüen 7herrn“Kollagerksi'b'és LanßwlrMW. , Miniansxverua mus» Mfß'rde'r'unKBM WM severin" _

der Erklärung“ die er iti de_rtSitzxmg ,U. „Herrenhauses vom 26. März d J„*aß'g_egebe_x1 daßspfexxt das Bedürfniß hierzu hervortreten sonic, ";ck Zxsszers Yarmstellxn. Diesés Btdürfniß s(beint _mir vor“- Hand“; 'zu sein; demi ich entnehme aus den Aeußemngen

Herren Vorredner, daß in der Tbakdiese Erklärung nicht so' auf- gefaßt ift, wie es der Wortlaut ergiebt und wie es allein die Absicht

Herrn Landwirtbschafts-Ministers sein konnte. Ich erinnere, um dies klarzustellen, einfach an den Hergang.

Der landwirtbscbaftliehe Zentralberein für die Rheinprovinz hatte von dem Herrn LandwirtbsÖafts-Minister eine Erhöhung des Zu- chufses zur Unterhaltung der Winterschulen erbeten. Der Herr Minister war nicht mehr in der Lage, für das laufende Jahr diese Erhöhung zu bewiüigen; er war genötbigt, auch auf wiederholte Vor- steaungen die Bitte des landwirtbfchaftlicben Vereins für Rheinr-

- preußen abzulehnen. Als die Sache nun im Herrenhaus zur Sprache

kam, und der Herr Minister den Grund, weshalb er einen ablehnen- den Bescheid babe erlassen müssen, dargelegt hatte, kam er weiter darauf zu sprechen, wie sich aller Voraussicht nach die Vertheilung der Zuschüsse auf die einzelnen Provinzen stellen würde. Er ging dabei von dem Save aus, daß die StaatSregierung die Verpflichtung habe, bei der Vertheilung der Zuschüsse vorzugsweise auch die eigenen Leistungen der Provinzen in Betracht zu ziehen. Und, meine Herren, dieser Grundsaß wurde von dem Näcbstbetbeiligten, von dem Vor- sitzenden des landwirtbscbaftli'chen Vereins für Rbeinpreußen, als ein durchaus berechtigter anerkannt. Ich erlaube mir, in dieslk Beziehung die Worte zu verlesen, die un- mittelbar, nachdem der Herr Minister Freiherr von Hammersteiir seine Erklärung abgegeben hatte, von Herrn von Bemberg-Flamers- heim gesprochen worden sind. Herr von Bemberg sagte:

Ick) erkenne den Grundsatz des Herrn Landwirtbschafts- Ministers für vollkommen richtig an, daß als Grundlage für die erbetenen Unterstüßungen des Staats ein eigenes Eintreten und eine möglichste Anstrengung der eigenen Kraft Vorbedingung sein soll.

Nun hat der Herr Minister im Anschluß an die Proklamierung dicses Grundfaßes auSgefübrt, daß er annehmen müsse, das; in Zukunft die eigenen Leistungen derjenigen Provinzen, welche das Institut der Landwirthscbaftskammem eingeführt haben, höher sein werden als die- jenisen Leistungen, welcbe die Provinzen machen, die keine Landwirt!)- schaftskammern haben. Er hat das damit begründet, daß die Land- wirtbscbaftskammern nach dem Geseß das Recht der Besteuerung der gesammten Landwirihschaft in ihren Bezirken befißen, daß sie also in jedem Falle, in welchem es sich um die Förderung landwirtbschaft- lieber Interessen handelt, auch in der Lage sind, zur Erfüllung dieses Zweckrs Beiträge auf die Landwirtbscbaft ihres Bezirks außzuschreiben. Daraus ergiebt fich doch ganz zweifellos, daß der Minister durchaus fern dadon gewesen ist, zu erklären: die Provinzen, in denen Land- wirtbscbaftskammern existieren, müssen absolut mehr bekommen als die Provinzen, die keine Landwirtbschaftskammern haben -, sondem er hat nur sagen Wollen und hat auch nur gesagt: die Dinge werden möglicherWeise dahin führen, daß , wenn die Pro- vinzen mit Landwirthscbaftskammern ihre Leistungen erhöhen, auch die StaatSzuscbüsse, die sie bekommen, gegenüber den anderen Provinzen sich steigern werden. Aus den Erklärungen des Herrn Ministers ergiebt sich zweifellos, daß es die Absicht ist, nicht nur die Leistung, welche die Provinz infolge von Ausschreibungen von seiten der Landwirtbscbaftskammern aufbringen, bei der Vertheilung der Staatßzuscbüsse in Anschlag zu bringen, sondern die Gesammtleistung, gleichviel ob sie von Landwirtbschaftskammern außgefcbrieben werden oder von wo sie sonst kommen mögen, bei der Vertheilung in Betracht zu ziehen,

Und, meine Herren, demgemäß ist auch bisher verfahren worden; und es sind noch keiner Provinz, auch nicht der Rheinprovinz gegen- über die früheren Bezüge in irgend welchem Betrage geschmälert oder vermindert worden, und es ist ganz klar, daß auch bei künftigen Ver- tbeilungen diejenigen Beiträge, die die Provinzen, die keine Land- wirtbschaftskammer haben, auf anderem Wege aufbringen, bei der Vertheilung der Staatözuschüsse in Betracht werden gezogen werden.

Meine Herren, das ist die Bedeutung der Erklärung des Herrn Landwirtbschafts-Ministers, und ich kann nur bedauern, daß diese Be- deutung so, wie es geschehen, verkannt worden ist. Unwerkennbar hat die Erklärung im Herrenbause durch die Deutung, die sie erfahren bat, eine gewisse Unruhe in den Provinzen erregt, die keine Landwirthschafiskammern haben, und es ist ja dankens- wkktb, daß uns durch die Interpellation eine Gelegenheit gkgeben ist, in dieser Beziehung aufklärend und beruhigend zu wirken. Visbek sind, wie gesagt, noch keiner Provinz die Zuschüsse entzogen oder gemindert, und ebensowenig ist - Worauf die leßten Worte des HMn Vorredners schließen lassen könnten -- durch die Drohung einer Minderung oder Entziehung irgend welcher Zwang auf eine Provinz zu dem Zwecke außgeübt worden, um sie zur Einführung des Instituts der Landwirtbscbaftskammern zu veranlaffen. Auch durch andere Mittel ist ein solcher Zwang bisher nicht versucht oder auch nur bei dem Landwirtbsäyafts-Ministerium in Betracht gezogen wor- de"; ich darf vielmehr annehmen, daß man in dieser Beziehung zu- nächst die freie Entschließung der Provinzen abwarten will.

Nun, meine Herren , gestatten Sie mir noch ein Wort über die KWpetenz des Staats - MinisteriumS! In dieser Beziehung geben mir ja auch die Ausführungen des levten Herrn Vorredners Anlaß *" ÜUkRn Bemerkungen.

ESM ganz unzweifelhaft, daß in Preußen jeder Ressort-Minister über diejenigen Fonds, die ibm etatsmäßig bewiUigt sind, die aus- schlichlkche Verfügung bat, sofern nicht im Etat oderiGesev irgend eine Einschränkung enthalten ist. Rücksicbtlich dieser Fonds, um die es "ck bier handelt. ist eine solche Einschränkung nicht vorgesehen, weder im Etat noch im Geseß. Der Herr Landwirtbscbafts- Minsk“ ist deshalb volkständig in seinem Recht, wenn " |ck die ausschließliche Verfügung über diese Fonds FWW, und wenn er sich, sofern das Staats - Ministerium in

ese Verwendung hineinsprecben wollte, das ernstlich verbittet. wir“ s“ , hkk Herr,'Vorxedi*er„: ja„ die Art_;drr„„Berwendung wollen

““ck „dk.,m quxßwixtßfÉqftx-Minister qésiaiten; aber weil es sich kam damm handelt, eine, falsche Konsequenz des Landwirtbscbafts- “"NRW?! abzuwehren, deshalb haben wir unsern Antrag an das

We Staats-Ministerum gerichtet.

MFM“? Herren, als ich die Interpellatiowlas, babe i(b mir akeicb Die rage vorgelegt: was soll das StaaU-Ministerium damit machen"? Mervelmion bezieht sich dem Wortlaut nach auf einen Grund-

saß, den anarßlicb der Herr LanWirtbsebaftö-Minister im HerrenHaUse aufgestellt hat, und, von dem ich glaube, daß er nunmebr in 'der tbvchhügtm Deutung, welcbe ich dargelegt habe, aufg6faßk MWM

Es wird verlangt, das Staats-Ministerium möge dém "hoben Hause Mittheilung darüber machen, wie es zu diesem Grundsaß siebt- Ja, meine Herren, wenn das Staats-Ministerium in dieser Be- ziehung einen Beschluß fassen wollte, so würde das eben in die von mir betonten diskretionären Befugnisse des einzelnen Verwaltungs- cbefs eingreixen. Man kann fich darüber unterhalten, gewiß; man kann seine Bemuhungen darauf richten, daß ein für nicht richtig erkannter Grundsaß verlassen Werde; aber eine förmliche Steliung- nahme zu dem Verfahren eines einzelnen Reffortcbefs in Form eines Beschlusses würde dem Staats-Ministerium nach unserem Verwal- tungs- und StaatSrecht nicht zustehen. Es wäre deshalb richtiger Je- wesen, wenn die Herren Interpellanten die Anfrage nicht anf eine Stellungndbme des Staats-Ministeriums gerichtet hätten, sondernW dasbin: wre rechtfertigt der Herr Landwirtbschafts-Minister die Er- klarung, die er abgegeben hat, und die wir, so deuten, wie wir es aus- geführt haben? ,

Meine Herren, das ist das, was ich zu sagen habe. Ich glaube' Sie werden nunmehr aufgeklärt sein über die Bedeutung der Er- kchrung, und ich kann mit dem Herrn LandWirtbsckdafts-Minister nur wunschen, daß es in Zukunft möglich werden möchte, auch der Rhein- provinz die Zuschüsse von seiten des Staats zu gewähren, deren sie bedarf, um die sehr heilsame Einrichtung ihrer Winterscbulen zu erhalten und zu fördern. (Bravo! bei den Nationalliberalen.)

, 5I'lbg. Freiherr von Erffa (kons.) als Vertreter einer Provinz, die eme Landwirtbs aftskammer habe, bestreitet, daß die Provinzen obne Kammern mr r leisteten; es seien dabei alle Kreis- und Provinzialbeiträge em erechnet, die auch in allen anderen Provin en angerechnet werden ten. Dann komme man in Sachsen auf eine viel bdbere Summe. Man könne doch den rovinzen, die für die Landwirthschaftskammern erhebliche Mittel auYringen, ni t sagen: ihr brmgt viel auf, folglich brau t ihr keine Staatßzusch sse. Die

rovinzen ohne Kammern hätten e ne Vertretun zweiter Klasse; sie önnen sich nicht an der Beaufsichtigung der 5Lroduktenbörsen nach dem neuen „GeseY betbeiligen, sie hätten keine vollberechtigte land- wirtbfchaftltche ertretun und kein Besteuerungßrecbt. Deshalb hatten sie auch kein Re t auf vermehrte Staatßucbüffe.

Abg. von Plettenberg (kons.) verwahrt ikiäsp dagegen daß

die Rheinprovinz niemaxs eine Landwirtbschaftskammer er alten werde; man habe sie vorlaufig abgelehnt, weil man noch nicht gewußt,

, was eme solche Kammer zu bedeuten habe.

Abg. Knebel (nl,) spricht seine Freude darüber aus, daß die Erklärun des Landwirtbschafts-Ministers eine Ausle ung erfahren hat, die aiierd 1195 mit dem Wortlaut nicht ganz übereLnstimmt, die aber beweist, daß die Interpellation nothmendig War, aber auch ihren weck erreicht hat. Die Ausführungen des Herrn von Erffa be ügli der Leistun en der ;provinzen ohne Landwirtbschaftskammern seien irri e thaii? ldis? Zu unftömusik des Herrn Von Plettenberg wolle er sLcß m em a en.

Abg. Herold (Zentr.) bestreitet nochmals an der Hand von Zahlen, daß die Provinzen mit Landwjribscbaftskammern mehr leisten als die anderen.

Finanz-Minister ])r. Miquel:

Meine Herren! Damit aus den Verschiedenen Statistiken, die von der einen oder anderen Seite hier vorgeführt werden, über das Verhältniß der Zuschüsse aus Staatömitteln zu den Leistungen der Provinzen kein Jrrthum erwächst, möchte ich mir noch zwei Worte gestatten.

Meine Herren, aus solchen Aufsteiiungen, welche vergleichen, welche Leistungen der Staat aus seinen Mitteln in den einzelnen Provinzen macht, kann man nach meiner Meinung auch nicht den ge- ringsten Schluß ziehen. Es ist auch nicht zutreffend, wenn ganz ein- seitig und ausschließlich behauptet wird, es müßten die Staatßzuscbüffe Vertheilt werden für die einzelnen Provinzen nach dem arithmetischen Verhältniß deren Leistungen. Nein, meine Herren, Sie wissen aus den verschiedensten Verhandlungen hier im Hause, nicht bloß auf dem Gebiet der landwirtbschaftlichen Zuscbüffe, sondern beispielsweise bei den Schulen, daß die Thatsache, daß eine Provinz mehr leistet als die andere, noch keineSWegs folgern läßt, daß der Staat nun dieser Provinz auch seiner- seits mehr geben muß.

Die Frage, wie diese Zuschüsse aus dem landwirtbschaftlieben Ministerium zur Hebung der Landwirtbschaft zu vertbeilen sind, hängt nicht ausschließlich von den eigenen Leistungen der Provinz ab, wenn sie natür- lich auch sehr erheblich dabei in Frage kommen, sondern auch von der Leistungsfä b ig ke it, von dem Grade des Bedürfnisses, von der Möglich- keit der einzelnen Landestbeile, sich selbst ohne die Unterstützung des Staats zu helfen, von der Art und Weise der VerMndung, von den Zwecken, für Welche diese Zuschüsse geleistet werden, von einer Reihe von Ge- sichtspunkten also, die sich keineswegs allein decken mit dem arithmetischen Verhältniß der Staatsleistungen zu den eigenen Leistungen der Provinz. Wollten Sie andere Grund- fäße aufstellen , so würden Sie zu einer Abrechnung der einen Provinz gegen die andere, mehr oder weniger zu einer Ne- gierung des Staatsprinzips kommen. So ist auch nie verfahren, so kann auch nicht verfahren werden. Aber das ist vollkommen richtig, was aus der Erklärung des Herrn Landwirthfcbafts-Ministers bewor- gebt, daß die Anstrengungen und die Opfer, die die einzelnen Pro- vinzen sicb auferlegen, sebr erheblich mit in Betracht kommen für die Frage: was soll der Staat leisten? Und die Provinzen verfahren bei ihren Verwendungen beispielsweise für den Wegebau genau so. Der Herr Abg. Dr. Eckels wird genau wissen, daß die glückliche Ent- wickelung des Wegebaues in der Provinz Hannover gerade auf diesem System beruht, daß die Provinz ihre Zuschüsse für den Wegebau der Kreise wesentlich entsprechend den Opfern, die die einzelnen Kreise sicb auferlegten, bemaß.

Nun, glaube ich, sind wir darin einig geworden durch diese Debatte, daß die Staatßregierung nicht beabsichtigt und auch nicht nach meiner Meinung beabsichtigen darf - ich will diesen Ausdruck gebrauchen -, nach dem mal der Beschlußfassung der Provinzen über- lassen ist, ob sie Landwirtbscbaftskammetn einführen wollen oder nitkt, durch eine im übrigen unberechtigte Vorentbaltung von Beihilfen einen indirekten Zwang auf die Provinzen aguuüben. Dariikr sind wir einig; aber es bleibt der andere Gesichtspunkt: wenn in Zukunft sich zeigen, sollte, daß mittels des Organ! der LKW schaftskammém, mittels des dadurch, gegebenen Besteuéruogmeku die Movinzen mit L_andwirtbscbaftskammern mehr leisten. an eigenen Mitteln größere Opfer bringen, daß der Staat auch seinerseits dann für sie mehr leistet.

Herr Abg. "Weber, “bat _mit vollem NM gesaaw dss das Im- kunfnmusik sei. Ick“ din genau [einer TuWi; es wird sich [eigen,

wie die Landwirtbscbafk SMM- wie ihr Hilfe-kommk iwd“! Pw- vimen, wo die Landwittkscbaftskammem bestehen,- durch diese. TG * wird sich zeigen, ob das “freieVereinslebeu in Zukunft allein mimiät in den' Proyinden, wo Landwirtbstbastskammem nicht vorhanden Wx“ und dadurch „wird sich von selbst der AuSgleicb ergeben. Würden die Landwirtbstbaftskammern sich als leistungöunfäbig und bedeu- tungslos in den östlichen Provinzen enveisen, so werden sie keine Propaganda mathen in den westlitben Provinzen; werden die westlichen Provinzen aber seben- daß “[ckckan mittels der Organisation der Landwirtbschaftskammern, mittels des Besteuerungörecbts in diesen Provinzen für die Landwirtbscbaft mehr geleistet wird, so wird diese Propaganda von selbst kommen. Das muß die Zukunft zeigen. Ich bin aiierdings überzeugt, daß in den westlichen Landestbeilen man sich vielfach einen verkehrten Begriff von den Landwirtbscbaftskammern macht und daß die Erfahrung lehren wird, daß diese Befürchtungen, die man an die. Bildung der Landwirtbskbaftskammern knüpft, in den westlichen Provinzen zumeist nicht zutreffen. Namentlich bin ich überzeugt, daß das lokale landwirtbscbaftlicbe Vereinswesen unter der Einführung der Land- wirtbscbaftskammern in keiner Weise zu leiden braucht. Ick) würde das selbst allerdings auf das alleräußerste bedauern - und ich weiß das aus Erfahrung; ich bin 3. B. selbst seit 30 Jahren Mitglied des landwirtbschaftlichen Vereins, Von dem der Abg. Eckels sprach - wenn die lokalen landwirtbschaftlicben Vereine unter der Landwirtbscbastskammer leiden würden. Es wird sich aber bald zeigen, daß das „nicht der Fall ist. Ick) glaube, die Befürchtungen, die Sie an die Erklärung des Herrn LandwirtbschaftS- Ministers geknüpft Haben, waren ursprünglich nicht begründet; aber jedenfalls find sie jevt zerstreut, und wir können also irgend welchen Streit über diese Frage gegenwärtig als geschlossen erachten.

Pachdern_ng. Knebel erklärt hat, daß die Ausla un? FTS rikanJT-hMmrsters jede Beunruhigung zerstreut habe, s [i e epre ung. Damit ist die Fut ellation erledigt. ss Es folgt die erat ung des Antrags Albers und Ge- no en: Daß L_lbgeordnetenbaus wolle erklären, daß das Schwanken des Wertherbaltniffes der beiden Edelmetalie seit der Au bebun der französischen Doppelwabrun im Jahre 1873 fich als e ne S di- gung der JnterYen Deuts lands erwiesen hat, und die Re ierung außfordern, im undeöratb alles zu thun, was in ihren Kräften ste t, um_ durch ein internationales Uebereinkommen ein festes Wrtbverbaltniß zwischen Silber und Gold herzustellen und zu ern.

ierzu beaytragen die Abgg. 1)r. Arendt und von Kar- dorf hinzukufUHen:

Für d e [) erzu erforderlichen internationalen Verbandkun en ist nach den, Erklarungen des englischen Kabinets vom 17. M x 1896 die Initiative Englands abzuwarten.

Abg.„1)r. Arendt (fr.!!ons.) giebt eine eingehende Darstellung der Entwickelung der Wabrungßfrage in dem leßten Jahre seit An- nahme des bimetanstischen Antrags im Reichstage. Seitdem hat führt Redner aus, nur die württembergische Kammer, die einzige mii sitzer demokratischen Spike, sich für die Goldwäbrung ausgesprochen. Die Zeit der bxraibenden Münzkonferen en ist voruber; die Sache ist in das Stadium der praktischen D omatie eingetreten. Man hat Balfour's Aeußerun en gegen die ünzkonferenzen benußt, um den Rei kanzler abzus recken. Es war überhaupt ein fals r Weg, sich an n [and direkt zu wenden" man hätte fich an d e Länder wenden so en, mit denen man sic!“; leichter verständigen kann. Die Vorschläge des Grafen Mirbach nigen diesen We einer Vorkonxerenz mit Frankreich und Amerika. Aber man knü ?te an die Weder- eröffnung der indischen Münzstätten, die Graf Mir ach auch als späteren Schritt angere t hatte, an, um eine AuSrede zu finden und aus der unangenehmen, ituation berauözukommen. Die ablehnende Antwort wegen der indischen Münzstätten war keine Ablehnung der Konferenz, sonderxi nur eine Art motivierter Tageßordnung. England und seine Kolymen haben sich zu Maßregeln zur Hebung des Silbeerbes bereit erklart, _und es [Yen daher programmatische Vorscblä e im Singe der Erklarung des eichskanzlers vor. Wenn wir uns MZ den auslandtscben Btmexallisten in Verbindung seßen, "dann nennt man uns Vatxrlandsverratber und die silberne Internationale! Dada la erz wir uns nicht beirren. Der eitpunki, wo jest der Bimetalli

Sime an der Spi : der französis n Regierung steht, wäre eeignet, dir große wirtbscha tlicbe Frage des Bimetalliömus zur an zu bringen, wxnn in Deut chland eine weitblickende Staatslei ng yorbanden ware. Im Dezember 1895 vereinbarten die Bimetalliften in Paris eine Resolution, die auch im englischen Unterbau? ein- gebracht werden sollte; man ließ das Wort .BimetaliiömuS“ eravs, um eme Ministerkri s zu vermeiden, denn Balfour hätte aus dem Ministerium ausscb den müffen. Gegenüber der Goldwäbrungsrede des Ministers Hicksbeackp steht die bimetalli tische Rede Balfours, wie wir sie in Deutschland noch nicht von der inifierbank gehört haben, troßdem es unter den Ministern bei uns auch Bimetalliften giebt. Durch Annahme des gestellten Antrags kapitulierte die Goldwäbnm - partei Enklands vor den Bimeialliften. In Frankreixb und en hat sich d e Mehrheit des Parlament! für die Doppelwä rung au!- Ysprochen; in olland hat man einen Antrag g t me : _r nötbig geha ten. Da kann man den Bimetalliömus d ni 1: fur eine Erfindung der ihre Gläubiger bintergebenden ofte is??! Junker au eben?! Auf dem Umweg über die Goldwäbnmg w b Ru land se ne,Valuta regulieren, da der Bimetalliömus mtr inter- nat onal möglich ist. Aufgabe der englischen RXiMng ist es. die Initiative zu er reifen. DechYe: Laber- wir den ntraa JM Tl! bekunden, da die englische i ative bei uns eine woblwo ufnabme findet. Die amerikanischen Silberminenbesiver sollen die fame Silbera itation bezahlen; sind denn diese Silbermin chlechter als ie Goldminenbesißer iu Transvaal welöe wir gerade von der besten Seite kennen gelernt ben? Wenn in dqs Silber wieder frei geprä t wird dann eigt der Silberwert ob wn: wollen oder nicht; des alb soilten wir uns an der F ung der Relation betbeiligen. Der Bimrtallismns ist keine be onder! Wariscbe Frage; er kommt allen reduzierenden Klaffer! der 2

lt zu gute. Wir hoffen, daß d e Annahme unseres Antrages ie Sache fördern wird.

Finanz-Minister Vr. Miquel:

Meine Herren! Gestatten Sie mir, da ich zu meinen: Bedauern das Haul demnächst wegen der Notwendigkeit. an einer Gismo im Staatö-Ykinisterium tbeilzunebmen, verlassen muß, eine kurze Ce- klärung in Bezug auf den Antrag der Hmm- .doaQ-rdnß-M Or. Arendt und auf die ausführliche Motivierung desselben abzugeben. Die von demHemtVorredner berübtteanaegebörta» *" 'ne Kompetenz des Reichs. Ueber die Skikurs det Reitbmaieume m den in Baracbt-kommeuden Fragm bat duReichka-jle! Ulk. im Reichstag Erklärungen abmelden. au nelde- die Dew» diesein.» delHermNeiedvkaulm mit de: walisis- svttoefuuden balken. und dem Auwa ia onboard morden - sind. Die Herren MW ! ' der W daß. wie mmwküa die Jaa: _ die Initiaüve nt eiuer Weiterfüknma du WHM _ du Sildemsxa „vnd WWW» kund einer internationalen Bereinigung kei M