1896 / 144 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 18 Jun 1896 18:00:01 GMT) scan diff

Woescvriften berbeigefübrt werden wird. Wenn ich beute nicht sagen Farm, auf welchem Wege, und mich namentlich außer stande fühle, mich auf den Standpunkt, den in dieser Hinsicht der Herr Vorredner einnimmt, namens der verbündeten Regierungen zu stellen, so wird der Herr Vorredner wohl so billig sein, am!) das ganz begreiflich zu finden.

Es handelt sich hier in der That um ein Partikularrecbt. Wir haben bis jekt kein Reichsvereindesetz, und der nächste Gedanke, der auskommen kann, wenn es sich um die Reform partikular-rechtlicher Bestimmungen Handelt, ist doch naturgemäß der, daß man die Korrektur ebenfalls auf dem Wege der Partikulargeseßgebuirg sucht. Ich gebe dem Herrn Abg. Rickert, dessen Kopfschütteln mir nicbt entgangen ist, bereitwillig zu, daß man im Hinblick auf Art. 4 der Verfassung “von vornherein auf den Reichstag geratben kann. Gewiß, aber man wird es auch denjenigen Regierungen, die im allgemeinen an ihrem Partikularrecht hängen und der Meinung sind, daß auf dem Wege der Partikulargeseßgebung dem vorhandenen Bedürfniß Rechnung ge- tragen werden kann, nicht verdenken können, wenn sie in erster Linie

diesen Weg empfehlen.

Aber, meine Herren, sei dem, wie ihm wolle, das Fazit meiner Erklärungen ist, daß die verbündeten Regierungen zu dem heute vor- liegenden Antrag noch keine Stellung genommen haben. Das aber erkennt die Mehrzahl an, daß rücksichtlich des Verkehrs der politischen Vereine untereinander das Bedürfniß einer Reform der partikular- gesetzlichen Vorschriften vorliegt, und ich bin deswegen der Meinung, daß wir in jedem Falle einen Schritt weiter kommen werden.

Abg. Dr. Bachem Zentr.): Die Erklärung des Staatssekretärs läßt ja eine Hoffnung, a er es liegt die Gefahr vor, daß in " edem der 22 Staaten die Reform versucht wird, und ob sie u erall elin en wird, ist doch sehr zweifelhaft. Da te ich doch lieber en undeöratb bitten, ein einheitliches Vereinßre t zu schaffen.

Staatssekretär des Innern, Staats-Minister 131“. von Boetticher:

Ich habe aus den Ausführungen des Herrn Vorredners den Ein- druck gWonnen, daß er meine Ausführungen doch nicht so aufgefaßt hat, wie sie verstanden sein wollen. Ich habe nicht gesagt, daß der BundeSrath sick) weigere, im Wege der ReichsJeseßgebung eine solche Korrektur des VereinSrechis eintreten zu lassen, wie beabsichtigt ist. Ich habe nur gesagt, der Bundeßratl) hat sich nicht darüber schlüssig gemacht. Er konnte sich darüber nicht schlüssig machen, weil ihm der Antrag, der heute den Reichstag beschäftigt, noch nicht zugegangen war. Weiter habe ich mitgetheilt, daß aus den Eindrücken, die ich beim Meinungßaustaufch gewonnen habe, unter anderen auch das Fazit fich ergiebt, daß einzelne Regierungen dem Wege der Korrektur durch die Partikulargesetzgebung den Vorzug geben. Ich bitte also den Herrn Vorredner, meine Erklärungen so aufzufassen, daß für den BundeSrath noch vollständig freie Hand ist, und wenn ich dem Bundes- ratl) in dieser Beziehung freie Hand vorbehalten habe, so wird der Herr Vorredner, der ja ein guter Anwalt ist, auch das verstehen, daß ich meinem Mandanten nichts vergeben zu sehen wünsche. (Heiterkeit.)

Abg. Freiherr von Stumm (Rp.) erklärt ch gegen den Antrag Bassermann: ni fals ob er verkenne, daß das Ver ot des Inverbindun - tretens für die ereine mit den heutigen Verkehrövrrhältniffen ni t mehr vereinbar sei, aber er halte es für bedenklck), einen ein einen Punkt hervorzuheben. Eine Reform des Vereindrechis, führt edner weiter aus, ist nothwendig, aber sie muß auch die Garantie bringen, daß die umstürzenden Bestrebun en besser bekämpft werden können, als dies jetzt der Fall ist, etwa na Analogie der bayerischen Geseßgebung. Ob die Reform im Reich oder in den Einzelstaaten erfolgt, ist dabei gleichgülti . Zu fürchten ist nur, daß die Reform im Reich nicht erreicht werden erd. Ich würde es als eine Schwäche des Bundeßraths an- sehen, wenn er einfach diesem Anfrage zustimmrn würde, ohne eine Garantie durch eine umfassende Reform.

Damit, schließt die Generaldiskussion. Eine Spezdial- diskussion findet nicht statt; der Geseßentwurf wird nach em Antrage Bassermann gegen die Stimmen der beiden konser- vaiiven Gruppen angenommen.

ES folgt die zweite Berathrrng des _GYHentwurfs wegen Abänderung der Gesc e uber dre chußtruppe in Deutsch-Ostafrika,mSirdwest-Afrtka und inKamerun.

. Der Berichterstatter Prinz Arenberg (Zentr.) berichtet über die Kommissionsverbandlungen.

Beim Artikel ][ bedauert

Abg. GrafArnimchR1p.) daß die Offiziere der Schutztruppe aus der Armee ausscheiden olien, wenn auch ihr Vortrittsrecht ge- wahrt bleibe. Die Schutztruppe werde jetzt lediglich einem

ivildeamten unterstellt, „wenn sie auch nicbt direkt ein Parlaments- eer werde. Anders ware die Sache, wenn ein selbständiges Kolonialamt vorhanden wäre, unter dessen Oberleitung man eme solche Or anisation eber steÜen könne.

Dire or der Kolonial - Abtheilung im Auswärtigen Amt Dr. Kayser bestreitet, daß der Charakter der Schutztruppe sich irgendwie verändert habe; sie sei eine Kaiserliche Schußtruppe geblieben wie vorher. ' * ,

Art. [] tmr ene mi 1.

Art. 11] betrith dre ehrpflicht.

Abg. Dr. Hass e 5Yul.) erklärt seixre Befriedigung darüber, daß die Deutschen in den olonien direkt dienen können; dieser Theil der Vorla e sei der beste.

dH. Graf vori Arnim tritt für die Webrsteuer ein, welche uslander entrichten sollen, da _sie selbst nicht dienten, aber des Schutzes der Schutztruppe tbeilba tig würden. Er befürchtenicht, daß andere Länder deswegen Repreffa ien üben würden.

Art. 111 und der Rest der Vorlage werden ohne weitere Debatte an enommen.

Die ommisfion hat an! Antrag des Grafen Arnim Folgende Resolution vorgesck) agen:

„Den Reichskan ler zu ersuchen, eine Uebersicht der in der süd- westafrikanischen Ko onie tbajiZFn Gesellschaften unter Beifügung der betreffenden Verträ e dem eickZstage vorzulegen.“

Abg. Gra von rnim halt eine solche Zusammen- stellung für not wendig als Grundlage der Veurtbeilun der Thätig- keit der Gesells affen; es müßte aucb mitgetheilt wer en, was die Direktoren und ufsichtSräthe der Geseillchasten sgian. Eine engli che Gesellschaft komme etzt mit dem Anerb eten, den Hafen in Swa op- mund außzubauen. acbdem schon die Walfiscißbay und die Lüderiß- Bucht in fremde Hände gekommen Keie", wäre (:S ein Un lück.

Direktor der Kolonial -Abt eilun im Auswärt? en Amt 1)r. Kayserbe treitet, daß der Hafen in d e Hand der Geselßschaft ge- liefert werder) olle.

Auf eme weitere Bemängelung des Abg. Grafen von Arnim est der

Dir or der Kolonial-AbtbeilunJ 1)r. Ka'ys er die Verlkältniffe der ver! iedenen in Südwest-Afrikatl) ti en Gesellschaéten auSe nander. Bezügl des Karaskoma-S ndikats b tten die vor andenen älteren Rechte anerkannt werden mit en.

9. Graf vo n Arn m bestreitet, da die Notbwendigkeit

vor elegen hätte, diesem Syndikat eine Eisen abnkonzession zu be-

gen. Die Resolution wird angenommen.

Damit iftbdiedZveite Lesung des Entwurfs, betreffend die u im e, een . , Sch ÜufpÄntrag des Ab . Gräber (Zentrz irrtt das Haus sofort in die drl'tze Yi? ung ein und gene mtgt die Vorlage one weiteresen ü '. * h Ebenso werXJen die beiden Nachtrags-Etats ohne weitere “Debatte in dritter Lesun genehmigt. . - Es [ol t die zweite Beraterng des Gesc entwu s, be- treffend d e Eiflichten der Kan leute bei Au bewa rung fremder Werthpapiere auf Grund des Berichts der Kommission, welche nur wenige Aenderun e'n vorgenommen hat. Die Vorlage wird ohne erhebliche ebatte, unter Ableh-

nun eines Antrags des Grafen Arnim zu § 3 welcher dre -

Reg erungSUorlage wiederher-iellen will in a err einzelnen T eilen genehmigt, ebenso die vqn der Kommrsßon vor- g chlagene Re'olution über SicherhertSmaßre eln bezuglich der ewerbSmäßigen Verwendung fremder (He der seitens der Banken un Kaufleute. .

Auch bezü ltch dieLer Vorlage wird, da em Widerspruch nicht erfolgt, soZort die ritte Lesung vdrgenommexr und ohne Debatte erledigt. In der Gesammtabstrmmung wrrd die Vor- lage einstimmi endgültig enebmrézt. _

Die Wah des elsäsfikchen A g. Colbus (h. k. F.) Wird für gültig erklärt. ' .

Die GeschäftSordnungskommrssron beaniragt, das Mandat des Abg. Köhler (Reform-ZZ.) infolge ferner Annahme als Posta ent für erlos en u er [irren. _ .

??achdem Abg. asJermann den 5Ilntrag der Kommrssron begründet, beantragt Ab . Liebermann von Sonnenberg die Zurückweisung der orlage an die_ Kommisfion, teht aber sodann diesen Antralg zu Gunsten eines Antrags es Abg. Spahn zurück, we cher die Sache von der TageSordnung abgesetzt wissen will. _ '

Das Haus beschließt diesem Antrag gemäß.

Es folgt die Gesammtabftimmung über den Entwurf eines Geseßes, betreffend die AbänderunÉ der G'rwerbje- ordnung; dieselbe ist eine namentliche. s betherlrgen. sich daran nur 181 Mitglieder; das Haus ist also beschlußunfähig.

„Abg. Dr, Rintelen (Zentn) bittet den Präsidenten um Aus- kunft betreffs der Verhandlungen über die Novel]? zum Justizgesetz; die Regierung werde darüber vielleicht Erklärungen ab eben wolien.

Vize-Präfident Schmidt: Bei Beschlußunfä igkeit des Hauses kann ich keine Verhandlungen zulassen. *

Schluß 43/4 Uhr. ste Sißun : Donnerstag 1 Uhr. (Interpellation, betreffend cLen all k?Yafhford; AntraJ „des Grafen Arnim wegen der Lom ardierunq der Pfand rrefe, und zweite Lesung des Bürgerlichen Geseßduchs.)

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 82. Sißung Dorn 17. Juni 1896.

dUeber den ersten Theil der Sitzung ist gestern berichtet wor en.

Das aus geht zur zweiten Berathung der Denkschrift über die uszrung des Geseßes vom 13. August 1895, de- treffend die ewilli ung von Staatsmitteln ur Verbesserung der ohnungsverhältnisse von r- beitern in staatlichen Betrieben und von gering besoldeten Staatsbeamten, über.

Die Budgetkommisfion beantragt, die Denkschrift durch Kenntnißnahme für erledi t zu erklären und folgende ReFlution anzunchmen: Bei Ausfüßrun von Wo nungen für rbeiter und ering besoldete Beamte taatlicher etriebe sollte auf die örtlicßen Verhältniss, die Lebenshaltunß der für sie bestimmten Miether und die Lebens ewohnheiten er Gegenden, in denen sie errichtet werden, sicht genommen werden.

Finanz-Minister ])r. Miquel:

Meine Herren, gegen den Inhalt der Resolution hat die Staats- regierung an sich nichts zu erinnern. Wir stehen auch auf dem Boden, daß bei der Herrichtung solcher Wohnungen auf die Sitten, die Gewohnheiten und das Klima, die Bauart in der betreffenden Gegend Rücksicht genommen werden muß und daß es nicht möglich und nicht zwkckmäßig sein würde, nach einer Schablone: für die ganze Monarchie derartige Wohnungen berzustelien. Man wird darauf natürlich umsomehr thunlicbst Bedacht nehmen, als ich annehme, daß das hohe Haus auch seinerseits nach dem Antrag seiner Kommission mit dieser Auffassung einverstanden ist.

Ich darf aber noch herdorheben, daß allerdings die Lage der Bergwerksverwaliung in dieser Beziehung doch verschieden ist yon der Lage der Eisenbahnvrrwaltung. Die Berg- werke liegen isoliert in den Verschiedensten Gegenden. Die Wohnungen haben dort mehr einen ländlichen Charakter, während bei der Cisenbahnverwaltung es sich meistens um Bauten in Städten und mittleren Ortschaften handelt, wo das Ganze schon mehr einen städtischen Charakter hat, die Schablone also nicht so nachtbeilig sein wird wie in dem anderen Fall.

Ich tbeile die Ansicht, die bier außgesproehen worden ist, daß man in Beziehung auf die Disposition der Wohnräume und den Umfang derselben nicht zu weit gehen müsse; man vertheuert dadurch diese Wohnungen ganz außerordentlich, und die Mietben werden entweder zu hoch für die Leute, um die Wohnung zu beziehen, oder sie Übernehmen sich in der Mietbe. Außerdem können 4 Zimmer beispielsweise Arbeiter und gering besoldete Beamte schwerlich bewohnen, insofern, als sie thaisächlich doch in der Regel nur ein Zimmer heizen, ja in vielen Fällen wird dieses eine Zimmer die Küche sein, und fie werden im Winter neben der Küche kaum noch ein anderes Zimmer zu heizen im stande sein. Die Erfahrung bei den Baugenoffenschaften lehrt das; in der Regel genügt es vollkommen, selbst für eine größere Familie, wenn eine Küche und zwei Stuben da sind; noch eine dritte Kammer wird nur in seltenen Fällen erforderlich sein, führt dann aber sehr leicht zur Afterver- miethung und zum Schlafstellenbetriebe, was ich in keiner Weise zu befördern wünsche, und was sehr schwere Nachtbeile hat.

Wir werden gewiß, dem Wunsche der Kommission entsprechend, im nächsten Jahre detaillierte Mittheilungen über die Ausführung des Geseßes machen, und dann werden die Herrn noch viel besser in der Lage sein, ihre Meinung in dieser Beziehung zum Ausdruck zu bringen als gegenwärtig, wo es sich im Ganzen nur um Pläne, aber noch nicht um wirklich bereits vollendeie Ausführungen handelt.

Abg. von Riepenbausen (kon .) wünscht daß “vor allem ein Mietbskasernensystem vermieden wer e, und befiirwvrtet die An- nahme der Resolution.

_Dcrs Haus beschließt naeh den Anträgen der Budget- kommisston. _ * ,

Es fol t der Bert t der Gemeindekommt on über die Denkschri t, betreffen das Kommunaler gabenkeseß

vom 14. uli 1893, und die dazu einFÖan enen PM! uren“,

ri t durch KMUs;-

Die ommijsion beantragt, die Den eiitionen der Regie-

nahme für erled gt zu erklärerr und die rung als Material zu überweisen.

Ab - Weverbuscb (fr. kons.) bemängelt die Einf “[ Kommuiiralabgaben in Einkommensteuer und Realsteuerxkie,l "Re der

Z 54 des GeZetzes vorschreibe. Das Einkommen zei e die richtjJe e

istun sfäbig eit, und es sei deshalb angebracht, aucb d e Kom . lasten gwesentlich darauf- zu basieren und nicht auf die RealFM" Redner wünscht ferner eine Aufhebung der Verfügung, daß S ul: [Wilen nicht durch AnlEiben gedeckt werden dürfen.

Finanz-Minister ])r. Miquel:

Ia, meine Herren, ich kann dem Herrn Vorredner keine Hoffmmg machen (Heiterkeit), daß wir die Anweisung, nach welcher die Schul- bauten nicht wie bisher unbedingt durch Anleihen gedeckt Werden sollen wieder aufheben werden. *

Meine Herren, wir waren der Meinung, daß in Städten, die eine regelmäßig fortschreitende Bevölkerung haben, wo die Schul. baulast eine mehr oder weniger regelmäßig wiederkehrende ist, es un- verantwortlich sein würde, sämmtliche Schulbaukoften durch Anikiben aufzubringen, daß dies eine höchst bedenkliche Belastung der Zukunft und eine ungerechtfertigte Entlastung der Gegenwart sein würde. Meine Herren, es war, glaube ich, bobe Zeit , daß durch die Staatöregierung dem in den großxn Städten namentlich überhand nehmenden Streben, sich möglichst in der Gegenwart zu entlasten und ohne Rücksicht auf die Zukunft Schulden zu kontrahieren, entgegengetreien wurde. (Sehr richtig! rechts.) Wenn es fick) handelt um einen einzelnen Schu1bau,z,B.ejnes Gymnasiums, welcher nicht regelmäßig wiederkehrt, so liegt die Sache anders; aber Städte, wie Elberfeld und Barmen, deren Bevölkerung in rapidem Steigen begriffen ist, können sich genau be- rechnen, daß sie und in welchen Zwischenräumen sie neue Schulbauten herstellen müssen. Wir haben nicht gesagt, daß jedesmal die gesammten Schulbaukosien durch den Etat gedeckt werden sollen, sondern es sollen allmählich Fonds angesammelt werden in jedem Etat, um die Last zu vertheilen, um so den Fonds zur Hand zu haben, wenn das Bcdürfniß des Schulbaues eintritt. (Sehr richtig! rechts.)

Auch das haben wir garnicht einmal überall strikte durchführen können, mit Rücksicht namentlich auf die bisherige verkehrte Uebung. Man hat auch in dieser Beziehung sich sehr viel nach den Umständrn gerichtet; ganz unbedingt und in alien Fällen ist disses System noch nicht durchgeführt und wird hoffentlich allmählich strenger durchgeführt werden.

Anders liegt die Sache noch bei Straßenbauien. Meine Herren, wir hatten früher Fülle, wo eine Stadt, die sehr wohl in der Lage gewesen war, regelmäßig für ihre Vorhandenen Straßen und deren Unterhaltung das Erforderliche zu thun, nun aber lange Jahre hindurch die gehörige Unterhaltung der Straßen versäumte. Dann plößlich kam ein starkes Bedürfniß; die Sache war nicht mehr zu halten; dann hieß es: nun müssen wir Anleihen machen, um diese großen Straßenkosien zu decken. Es ist doch dies zweifellos absolut unzulässig. Ich bin sogar der Meinung, daß, wenn wirklich Anleihen in besonderen Fällen zur Straßenhcrsiellung gemacht werden, die Anleihen in so kurzer Zeit getilgt werden müffen, bis die Straße ganz neu herzu- stellen ist. Das sind aber nicht 61z Jahre, sondern meist hält eine solche Straße, bis sie voliständig umgebaut werden muß, nur etwa “20 Jahre.

Auch soweit ist man längst nicht gegangen, und ich bin daher persönlich der Meinung, daß in Beziehung auf die Solidiiät der Verwaltung wir noch garnicht das Wünschenswertixe in dollem Maß erreicht haben. Besser ist es allerdings geWorden, nachdem eben das fragliche Rescript, das sich auch auf andere Fragen bezieht, erlassen ist.

Meine Herren, was nun die Sache selbst betrifft, die Beschwerden der Hausbefißer in den Städien, so wollen Sie folgende Verhältniffe beachten.

Aus manchen Provinzen kommt fast gar keine Beschwcrde, und in vielen Provinzen sind die Grundeigentbümer ganz außrrordentliib entlastet worden. Ich nennr in dieser Beziehung beispielsweise Schleswig-Holstein, weil dort von jeher üblich war, in sehr starkem Maße die Kommunalabgaben mit vollem Recht nach der uralt deutschen Anschauung wesentlich auf den Grundbefiy zu basieren. Wir haben mehrfach zustimmen können, das; sogar in einem Fall gegen den Wunsch der Kommunalveriretung erhebliche Herabsetzu-rgen der bisherigen Heranziehung der Realsteuern stattfinden formten nach Maßgabe des Kommunalabgabengeseßes.

Ganz ähnlich liegt die Sache in Hannoder, wo durchschnittlich von jeher üblich war, alle Staatssteuern gleichmäßig heranzuziehen; auch da ist in vielen Fällen, da dadurch dem Kommunalabgabengesev genügt wird, die Sache so gekommen, daß die Grundbesißer sehr stark entlastet wurden, nicht bloß in ihrer Eigenschaft als Hausbesiyer, sondern auch in ihrer Eigenschaft als Steuerzahler in der Einkommensteuer. Da ist also ein erheblicher Vortheil für die Hausbesißer erwachsen.

Aehnlich liegt es in vielen Fällen auf dem Lande, wo es auch oft viel berechtigter ist, nicht in der Weise den Hausbesitzer heran- zuziehen, weil die ländlichen Verhältniss nicht solche erhebliche Wertb- steigerung im Grundbesiß herdorrufen, die Verhältnisse mehr stabil bleiben und daher in dieser Beziehung ganz anders Grundsätze zur Anwendung kommen können.

Die Klagen kommen hauptsächlich aus denjenigen Städten, welcbe bisher in keiner Weise genügend die Realsieuern herangezogen hatten- Wenn in einer Stadt wie Elberfeld Vor dem Kommunalabgabengessß nur eine sehr geringe Heranziehung der Realsteuern stattfand und alles auf die Einkommensteuer gewvrfen wurde, wenn in einer Stadt wie Barmen überhaupt keine Realsteuern erhoben wurden (hört! böZU rechts), wenn in einer Stadt wie Krefeld bei 300 % Zuschlag zur Em- kommensieuer 50 9/0 Gebäudesteuern erhoben wurden (hört! hörts recht?) -- solche Fälle kann ich zahlreich anführen *, so hat allerdings m diesen Städten die Reform schärfer eingegriffen, aber das war ja gerade der Zweck des ganzen Kommunalabgabengeseßeö- (Sehr richtig! rechts.) Auf andere Weise war das eben nicht durcszfübren- Derartige_ - ich kann es kaum anders bezeichnen - Mißstände “' gewissen Städten mußten eben durch das Kommunalabgabengeskß be- seitigt werden.

Nun ist ja ganz natürlich, daß, wenn nun infolge dieses Geseßtk die Hausbesiver und Gewerbetreibenden schärfer herangezogen werden,

dadurch eine unangenehme Stimmung entsteht, und daß dies führt ck ?

men, Beschwerden, übertriebenen Behauptungen, Mißverständniffen

;., Geseyes und zu den härtesten persönlichen Angriffen gegen den

glücklichen Minister, der das Geseß seinem Geist und Inhalt nach ausführt. Aber wir werden uns darüber beruhigen.

Meine Herren, ich glaube, daß, wenn die Petitionen beantragen, es solle bei der Veranlagung der Kommunalabgaben auch dem Real- hesiß die Schulden abgezogen werden, es dem Hause gleich von vorn- herein klar ist, daß das einfach heißt, eine einheitliche Einkommen- steuer als Kommunalsteuer vorschreiben und die Realsieuern über- haupt aufheben. Ueber diese Petitionen ist auch die Kommission zur Tageöordnung übergegangen, und ich brauche darüber kein Wort

u verlieren. wejtexxizne zweite Kategorie von Petitionen klagen namentlich

darüber, daß bei großen Gemarkungen einzelner Städte entfernt liegende Grundstücke, Vorwerke und derartiges zu stark herangezogen sind. Wir haben das von hier aus bei dem Mangel an Material für die einzelnen angeführten Fälle nicht beurtheilen können. Ich halte es aber für sehr möglich, daß solche Petitionen begründet sein können. Denn es führt allerdings zu Härten, daß bei sehr ausgedehnten Gemarkungen von der Stadt entfernt liegende, noch rein den ländlichen Charakter tragende Grundstücke in derselben Weise herangezogen werden wie die Hausbesißer der Stadt selbst. Da ist aber der Ausweg durch das Kommunalabgabengeseß gegeben; man kann in dieser Beziehung eine geringere oder eine Mehrbelastung eintreten lassen, und das kann in manchen Fällen durchaus zweckmäßig und gerecht sein.

Werden uns solche Petitionen zugeführt, so wird die Staats- regierung diese Fälle genau prüfen und soweit Remedur schaffen, als das_inZibren geseßlichen Befugnissen liegt; Sie haben in dieser Beziehung die Befugnisse der StaaTSregierung sehr eingeschränkt. Wenn Sie sich das Kommunalabgabengesey ansehen, so werden Sie finden, daß in vielen Beziehungen ein Zwang auf die Gemeinden garnicht aus- geübt werden kann, daß wir durchaus nicht berechtigt find, irgend einen Druck zu üben. Man kann ja durch die Aufsichts- behörden in dieser Beziehung auf eine billige Behandlung jhunlichst hinwirkrn lassen, aber in manchen Fällen werden wir nicht das Recht haben, einen Zwang auszuüben. Nun kommen die anderen Petitionen, welche die ganze Auffassung der Staats- rcgierung von dem eigentlichen Inhalt des Kommunalabgabengeseyes verwerfen und geradezu behaupten, daß das Kommunalabgabengeseß in geseßwidriger Weise durchgeführt werde. Der Herr Vorredner ist ja nicht so Weit gegangen; er hat nur geglaubt, man solle billige Rücksicht auf die unglücklichen Hausbesitzer walten lassen; aber diese Petitionen geben viel weiter. Wir haben Ihnen die Denkschrift überreicht, wir haben, abgesehen von dem klaren Inhalt des Geseßes, abgesehen von den Motivrn, die noch klarer sind, den Nachweis geführt, daß alle Parteien des Hauses in derjenigen Auffassung bei Beratbung des Kommunalabgabengeseßes einig Waren, welche die StaatSregierung vertreten hat und vertritt. -- Darauf, glaube ich, brauche ich tiefer garnicht einzugehen. Was waren die Grund- gedanken der ganzen Reform? Einestbeils sollte der Staat die ganzen Realsteuern preisgeben und allein auf die Einkommensteuer angewiesen sein. Daraus ergab sich von selbst, daß es unmöglich war, eine solche Reform durchzuführen, wenn man den Kommunalbehörden das vollständig frei ließ, mit welchen Zuschlägen sie die Einkommen- steuer des Staats bedenken wollten. Erwägen Sie, daß wir noch heute in dieser Beziehung den Kommunen eine ganz andere Freiheit der Bewegung zugelassen haben wie in anderen älteren Kulturländern, England und Frankreich beispielsweise.

In England kann überhaupt keine Steuer erhoben werden in irgend einer Kommune, irgend einer Grafschaft oder Stadt oder in einem Dorf, welche nicht beruht auf einer besonderen Bil] des Parlaments, welche vorschreibt die Höhe der Steuer, die Art der Umlegung, selbst die Termine, in denen die Umlegung stattfinden muß, das Objekt u. s. w.

In Frankreich wird jedes Jahr durch einen Beschluß des Par- laments die Zahl der csnrjmog aääjbjonuslg vorgeschrieben, welche in den Departements und in der Kommune erhoben werden dürfen.

Also von irgend einer übermäßigen Einschränkung der Freiheit der Bewegung der Kommunen kann nach Inhalt des Kommunal- abgabengeseßes garnicht die Rede sein. Aber, das; der Staat ein wesentliches Interesse hatte, daß nicht die Zustände blieben wie in Barmen, wo die ganze Steuer durch Zuschläge auf die allein dem Staat verbliebene Einkommensteuer erhoben wird, und die Gewerbe- treibenden beispielsweise, die in einem solchen Fabrikort ja die größten Lasten hervorrufen, absolut frei blieben, darüber kann doch wohl nicht der geringste Zweifel sein; darüber ist auch nie ein Zweifel ge- laffen, das ist gedruckt in den Motivcn, und in den Vorschlägen der Königlichen Staatsregierung und in der alierbesiimmtesten Erklärung ausgedrückt, die ich namentlich persönlich in dieser Beziehung bei Be- ratbung des Kommunalabgabengeseßes abgegeben habe und die all- gemeine Zustimmung damals gefunden haben,

Meine Herren, es ist aber noch ein viel wichtigster Gesichtspunkt, der weit noch über das Intcreffe des Staats binauSgcht, und das ist das wahre Interesse der Gemeinden sclbst. Nichts kann bei den wächsenden AuGgaben für eine Kommune gefährlicher sein, als im wesentlichen die Kommunalabgaben auf die Personalsteuer zu basieren. (Sébr richtig! rechts.)

Vor kurzem ging durch die Zeitung ein Fall, wo der Tod eines Einzigen Mannes die dreifache Erhöhung aller Kommunalabgaben erforderte. So unsicher ist die Basis, auf der die Gemeinden, die doch dauernde und feste, meistens nicht zu reduzierende AUSgaben haben, wenn sie sich bemühen, alles auf die Einkommensteuer zu werfen, und das sollten sich die rheinischen Grundbesitzer erst recht sagen; es ist eine große Gefahr gerade am Rhein vorhanden; man braucht bloß nach Wiesbaden zu geben, da sieht man den Contrecoup, daß die reich gewvrdenen Industriellen, die sich zur Ruhe seßen, solche Orte fliehen, wo sie wenig noch direkt interessiert sind an der Gemeinde; sie können heutzutage wohnen, wo sie wollen, vielleicht anderswo an- Jenebmer als da, wo die Schornsteine rauchen. Daß diese Zensiten solche Orte verlassen oder nicht solche Orte aufsuchen, das ist auch eine schwierige Frage für die Grundbefiver, das bedarf ja gar keiner Ausführung. Nichts ist kurjsichtiger seitens der Hausbesiher, ars ilikkkseits in dieser Beziehung den Strang zu scharf anzuziehen. Es ist 'in großer Vortheil auch für den Grundbesiv selbst, wenn diese boch in der Steuer berausuzirbenden reichen Kapitalisten in dem Orte 'wobnen bleiben.

Aber ganz abgesehen davon: wie können durch Todesfälle, durch

Wegzug aus anderen Gründen plößlich- die Verhältnisse selbst in einer großen Gemeinde sich rapide ändern! Meine Herren, ein Zehntel der gesammten Einkommensteuer wurde früher wenigstens erhoben von einer einzigen Familie selbst in einer so reichen Stadt wie Frankfurt. Wenn plöylicb ein Zehntel der Steuer durcb Todesfall oder aus anderen Gründen ausfällt, das erschüttert den ganzen Finanzzustand

- der Gemeinde.

Dann, meine Herren, ist es auch eine Ungerechtigkeit, Alles auf die Personalsieuer zu werfen; denn darüber kann namentlich in den fortschreitenden Städten nicht der geringste Zweifel sein, daß die Entwickelung der Kommune, die Vermehrung der Einwohnerzahl, die Verwendungen, die aus den Mitteln der Kommunen gemacht werden, in fast allen Fällen zu einer außerordentlichen Wertb- steigerung des Grund und Bodens führen. (Sehr richtig!)

Könnte man “in den deutschen Städten abschäßen, in welchem Maße der Werth des Grund und Bodens, namentlich des Haus- besißes und der Bauplätze in den [kisten 50 Jahren gestiegen ist mit fortschreitender Bevölkerung, folglich mit gleichmäßig steigendem Be- trag der Ausxzaben, und wir berechneten nun, welchen Antbeil wir durch das Kommunalabgabengeseß von dieser Wertbsteigerung von dem Grundbesiy wieder erheben, so würde ein Minimalbetrag herauskommen. Ich glaube, es wird niemand vorhanden sein, der beispielsweise die Vermehrung dcs Werihs des Grundbesitzes in Berlin und der nächsten Umgebung in den letzten 50 Jahren sicher schätzen kann; aber ich glaube, man wird kaum zu weit gehen, wenn man sagt, eine solche Schäßung könnte sich wohl auf eine Milliarde belaufen. Ja, meine Herren, Wenn nun aber diese Beträge in Steuern auf den Grund- besitz mit solchen Summen, wie sie den Grundbefißern durch die Ent- wickelung der Gemeinde zugefallen sind, verglichen Werden, so wird ein sehr geringes Verhältniß herauskommen.

Meine Herren, ich gehe aber noch weiter: Das ist doch gar keine Frage, daß in diesen Städten, namentlich wo eine große Industrie sich befindet, die schärfere Heranziehung der Gewerbe- steuer und der Grundsteuer auch eine sehr erhebliche Entlastung des Grundbefivers und der Gewerbetreibenden in ihrer Eigen- schaft als einkommensteuerpfiichtige Personen darstellt. Das wird nie berechnet, als wenn die Realfteuerpfiichtigen überhaupt gar keine Einkommensteuer zahlten, als wenn alle Grundeigenthümer so verschuldet wären, daß sie gar nicht in der Einkommensteuer ständen. Das ist ja durchaus irrig in den meisten Fällen, noch mehr aber bei den GeWerbetreibenden. Wenn in einer Stadt wie Elberfeld der Grundbesiy und die Gewerbetreibenden in der Stadtverordneten- Versammlung die Mehrheit haben, können sie leicht auf den Gedanken kommen, Alles auf die Einkommensteuer zu werfen, um die Rentiers und Beamten kräftig heranzuziehen, so kurzsichtig dieses Manöver oft ist. Aber daß die GeWerbetreibenden in Elberfeld und Barmen doch sehr erheblich zur Einkommensteuer beitragen, vielleicht das Allermeiste, und also in dieser Beziehung entlastet werden, während die Ein- kommensteuer 4 0/0 beträgt und die Gewerbesteuer pro maxjmo 1 9/0, das kann doch gar nicht bestritten werden.

Ich wollte das nur deSwegen kurz ausführen, um zu zeigen, daß hier die Interessen der verschiedenen Klassen der Bevölkerung längst nicht in dem Maße sich gegenüberstehen, wie man wohl glaubt. Die Interessen gleichen sich aus im Großen und Ganzen; wenn die Gemeinde blüht, so ist das auch sehr nützlich für den Hausbesißer; und wenn die Gemeinde diele Verwendungen macht, zweckmäßige Einrichtungen [)erdeiführt, so ist das für die? Hausbesitzer besonders höchst wünschenSWLrtb; wenn aber die Steuern so eingerichtet sind, daß die reichen Kapitalisten, die hauptsächlich in die Einkommensteuer zahlen, vertrieben werden, so ist das für die Haus- besißer Vor allem nachtbeilig. Eine einseitige Auffassung ist da an sich falsch-

Nun ist vollkommen richtig, daß man auch nach der Seite der Realbesieuerung diese Heranziehung nicbt überspannen darf, und das Kommunalabgabcngeseß giebt ja in dieser Bezirhung, um das zu ver- hüten, Regeln. Der Herr Vorredner hat auch gar nicht behauptet, daß wir diese Regeln verletzt hätten; er bittet nur, diese Regeln milde zu handhaben. Ja, meine Herrén, was heißt das? Die Regierung muß das Gesetz zur Ausführung bringen und die Grundsäße, auf denen es beruht; sie kann nicht willkürlich von diesen Regeln ab- weichen. Es bcißt in dem folgenden Paragraphen, aus besonderen Gründen könne dadon abgewichen werden; dann müssen also solche be- sonderen Gründe dargetban werden.

Nun wird bei diesen Peiitionc-n, wie in der Kommission mit dollcm Recht berdorgeboben ist, außerdem immer vergessen, daß die Hausbesitzer, Grundbesißer und Gewerbetreibenden in der Staatssteuer doch um 100 0/0 entlastet find. Wenn sie also die veränderte Be- lastung nach dem Kommunalabgabengesey mit dem Verhältniß der Belastung vorher vergleichen wollen, so müssen sie diese 100 0/0 in Rechnung ziehen. Der Staat hat doch nicht diese 100 0/0 erlassen, um sie einfach den Grundbesitzern und Gewerbetreibenden zu schenken. Im Gegentheil, das Prinzip war immer das: die Realsieuern stehen im staatlichen Steuersystem an der verkehrten Stelle, und man soll sie den Kommunen überlassen, damit sie dort den besonderen Ver- hältnissen entsprechend herangezogen werden.

Es ist schon in der Kommission hervorgehoben worden, daß die Frage, ob ein Grundstück verschuldet ist oder nicht, von großer Bedeutung ist in der staatlichen Besteuerung, weil da Ver- hältniß zwischen Leistung und (Gegenleistung dort nicht entfernt in dem Maß in Betracht kommt, wie bei der Kommunalbesteuerung. Dort kann man von einer ungerechten Doppelbesteuerung sprechen, da kann man von einer schweren Ueberlastung des verschuldeten Grundbesitzes sprechen.

Wenn die Aufhebung der Realsieuern als Staatssteuern eine durchgreifende Wirkung gehabt hat, so ist es die: Entlastung des ver- schuldeten Grundbesitzes. Meine Herren, ein reicher Grundbesiver, der keine Schulden hat, ist viel weniger entlastet als der hoch- verschuldete Grundbefißer, der die Grundsteuer und die Gebäudesteuer zahlen mußte, obne Riicksicht auf seine Schulden. Ievt kann der hochverschuldete Grundbesiyer in der Ergänzungssteuer die Schulden abziehen; er kann in der Einkommensteuer seine Schuldenzinsen abziehen; er ist also in dieser Beziehung nach seiner Leistungöfäbigkeit besteuert, während er, wenn ich den Ausdruck gebrauchen darf, früher besteuert war nach der Leistungöunfäbigkeit. In der Kommune liegt das ganz anders. Da tritt bei dem Verhältniß von Leistung und Gegenleistung, von Gesammtintereffe an der Entwickelung der Kom- mune und der Einwirkung der Kommune auf den Grundbesiv in gam anderem Maß hervor, ob das Haus verschuldet oder unverschuldet ift.

Jeder Straßenbau, jede Kanalisation, jede Trambabn wird den Werth - des verschuldeten Grund und Bodens ebenso steigern wie den Wertb des unverschuldeten. Hier liegt also das Verhältniß ganz anders.

Diese Gesichtspunkte sind damals bei derBeratbung des Kommunal- abgabengeseßes so ausführlich entrvickelt, von den Vertretern aller Parteien anerkannt, daß es wirklich ein starkes Stückisi, wenn nun die Grundbesiver- vereine sagen: Diese Anschauungen sieben in direktem Widerspruch mit dem Gesev, und die Staatßregierung handelt geseßwidrig. Eine derartige dreiste Behauptung in vielen Petitionen, die freilich alle wohl im Ganzen von ein und derselben Hand au6gehen (sebr richtig! rechts), ist mir noch nie vorgekommen.

Meine Herren, ich hätte lieber gesehen, nicht'der Sache selbst wegen, sondern des Eindrucks nach außen wegen, daß Sie über die sämmtlichen Petitionen zur Tageßordnung übergegangen wären. Ick werde Ihnen den Grund sagen. Neues, was wir nicht schon kennen, oder durch den Inhalt der Petitionen, die ja auch an uns gekommen “sind, erfahren, wird uns durch diese Ueberweisung als Material nicht gegeben. Dagegen könnte es möglicherweise bei der Geneigtbeit diefer Hausbefißervereine an der Hand der Sekretäre und Agitatoren eine Ermutbigung für dieselben bedeuten, um auf diesem Wege weiter vorzugehen und doch schließlich nichts zu erreichen.

Es wäre insofern vielleicht besser gewesen, wenn das Haus be- schließen möchte, über die Petitionen zur Tageöordnung überzugehen. Aber, ich will das nicht beantragen. Nach der Motivierung, in dem gedruckten Bericht der Kommission, nach der mündlichen Darlegung des Herrn Berichterstatters ist über den Sinn dieser Ueberweisung als Material kein Zweifel: Die Kommission hat sich damit insofern salvieren wollen, als fie der Meinung ist, es könnten doch unter den Petitionen Fälle berührt sein, wo wirklich eine zu starke Belastung des Grundbesißes eingetreten ist, und das möge die StaatSregierung dann genauer prüfen. Nun, meine Herren, wir werden uns dieser Prüfung natürlich in keiner Weise entziehen, wenn uns diese Petitionen als Material überwiesen werden. Es hat sieh aber bereits gezeigt, daß in diesen Petitionen zum tbeil ein sehr verkehrtes Zahlen- material vielfach enthalten ist, daß man also den Inhalt dieser Petitionen mit großer Vorsicht wird ansehen müssen.

Meine Herren, das ist ganz unzweifelhaft und war von vorn- herein klar: wir hatten in Preußen _ ich kann wohl sagen - einen buntscheckigen, fast anarchisch und wiÜkürlicb geordneten Zustand des Kommunalabgabewesens. Wir hatten Provinzen, Städte und Land- gemeinden, wo die Realabgaden friiher fast die ausschließliche Last trugen; anders im Osten sowohl wie im Westen, namentlich in den Städten, Wo man nach und nach sich gewöhnt hatte, alles auf die Einkommensteuer zu packen. Wir hatten Fälle, wo in derselben Provinz Kommunen, die ganz nahe bei einander lagen, nach den verschiedensten Grundsätzen die Kommunalabgaben geregelt batten. Wenn nur ein gewisser, dock) noch immer vorsichtig bemeffener, gleichartiger, auf grundsätzlicher Bestimmung beruhender Zustand hergestellt werden soll, - daß ein solches Bestreben dann verschieden wirkt, je nach dem Verschiedenen Zustand, auf den das Geseß Anwendung hatte, das ist überhaupt nicht zu vermeiden, das ist eine Uebergangsperiode, die wir durchmachen müssen. Aber davon bin ich überzeugt, daß, wenn wir das Kommunalabgabengesetz nicht gemacht hätten, wenn die damaligen kolossalen Klagen, deren fich die Herren gewiß noch erinnern, über die wachsende Noth der Gemeinden und die ungemeffenen Zuschläge zur Einkommensteuer bestehen ge- blieben und sich weiter entwickelt und noch verschlimmert hätten, was ja eine Rothwendigkeit war, so würden Diejenigen aufgehängt sein, wie der Herr Vorredner sagt, die sich einem solchen Neformgesetz widerseßt hätten, und nicht Diejenigen, die das Reformgesetz darth- geführt haben. Ich bitte Sie, meine Herren, die Sie bei der ganzen Reform die StaatSregierung so einmüthig unterstüßt haben, die Staatsregierung jest cbenmäßig durch Ihre Beschlüsse zu unterstüßen gegen die ganz unbegründeten Angriffe in Betreff der Durchführung des Gesetzes. (Sehr richtig! rechts.)

Aba. Mies (Zentr.) vertritt den Standpunkt der etitionen der Zausbxfißer und nimmt diese gegen dir in der Kommis ron gemcrcbten

orwurfe m Schuß. Die Steuerreform solle eme gleiche Vertheilung der Lasten herbeiführen, und daher vrrwabrten fick) die Hausbesiver gegen ißre ein eitigeIYeranziebun zu den Kommunaisteuern.

Ge eimer dera egwrungS-i atb Roell macht im Anscblu an die Ausführungen des Ministers nochmals darauf aufmerksam, (: der Staat auf die Realsteuern verzichtet habe, damit diese für die om- munalbesteuerung nutzbar gemacht werden könnten. Es könne sich niemals darum handeln, daß die Regierung die Absicht habe, ein Gesev geseßwidrig aussulegen und auSzufübren. Die Schwierigkeit lie e in der Anwendung des Gesetzes auf die einzelnen Fälle. § 54 re'g e die Vertheilung der Kommunalsteuern auf Einkommensteuer und Realsteuern, und § 55 [affe die Außnabmen *in bestimmte Fälle zu. Das Hauptgewicht sei immer darauf zu legezr, daß der lai'lilelxkibtefiß durch die Aufhebung der staatlichen Realiteuern ent-

Aég. von Brockhausen (kons.) meint daß das Kommunal- abgabengesetz feinen Grundprinzipien nacb richtig und im Sinne der Ausführungen seiner reunde bei den Verbandlun en über den Entwurf ausgeführt se. Die Zeit sei zu spät, um ?ich mit Herrn Mies darüber außeinanderzuseßen' eine Verständigung werde'doch nicht erzielt werden. Aber der raktionßgenoffe des Herrn Mies, Herr von Huene, habe sich früher in entge engesevtrm Sinn aus- gesprochen. Bei der Kürze der Zeit sei es ncht angebracht, au die einzelnen Petitionen einzugeben, sondern sie der Regierung als * a- terial zu überweisen.

Darauf wird die Debatte eschloffen.

Die Denkschrift wird durcß Kenntnißnahme für erledigt erklärt; die Petitionen werden theils durcb Ueber ang ur Tagesordnung erledigt, theils der Regierung als at al

überwiesen. Schluß 31/4 Uhr. Nächste Sitzung Donnerstag 11 Uhr.

(Mittheilung, betreffend das Vemfteinregal; Petitionen.)

Statistik und Volkkwirthschaft.

Aus dem Rechenxcbaftsbericht des K. K. österreichisöen ostspar assen-Amts für das Jahr_1895.

Der rlich veröffentlichte Rechenschaftebertcbt des K. K. österreichiichen oft parkassen-Arrrts für das abr 1895 läßt erkennen, daß owo [ der Spar- wie auch der da Posts rka e in erfreulichen! weiterem Aufschwrm

m v.arverke r i im Laufe des II der integer um 725 ?, Baargutdaden ma 5 700 das Staatspapierdepot um nom. 2204910 Fl. . » Anlegern am abresscdlußozukes riebenea reichten die e von 1 6 4 Die belief sich Ende 1895 auf 1 110 1 Pusom, fkk ' ein Guthaben von 44248312Fl. inbaar und von 1701-5410- in Staatspapieren beim Postsparkassen-Amt lasen. KW