1896 / 150 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 25 Jun 1896 18:00:01 GMT) scan diff

ätte geschehen können. Wenn die : gekeffe und in diesen Din en nicht a zu wird. o isi as keine Gerechtigkeit. ch e e ck auf, ' ein freundi , zuredendes Wort an die * arteüparteien zu s sti; wenn e unserm Prinzipalanträgen nicht zustimmen, o mmen Iii; dritten LesunZZ" Es handelt sich, im Grunde enommen, um Kam zwis Glauben? und Unglauben. To erant find die Liberalen rteien in dieser rage nicht' ye verlan en die Toleranz Daß die Re chspartei nich _ auf un erer Seite steht, , . Wir wollen doch die riitli e Religion erhalten, da en wir doch die lichkeit der ri'stli en Ebe schaffen. Nur dur? ie Macht des Cbri?tentbums kann die Besserung geschaffen «wer en.

Staatssekretär des Reichs-Iustizamts Nieberding:

Meine Herren! Ick babe nicht die Absicht, in die geschichtlichen 'Neminiöcenzen mich zu vertiefen, die von Herrn Grafen Noon biex erörtert worden sind. Ich glaube allerdings, daß, wenn man die ge- schichtliche Entwickelung der hier einschlagenden Verhältnisse, wie sie sich im Lauf der leßten 50 Und sogar 100 Jahre, darf ich wohl sagen, in Preußen abgespielt haben, objektiv würdigen wollte, dann würde sich sebr viel Material beibringen lassen, Welches die Ueber- jeugung gewähren müßte, der Standpunkt, den Herr Graf Noon ein- nimmt, ist ein unhaltbarer geworden. (Sehr wahr! links. Hört, hört! rechts.) Aber ich glaube, die Stellung der ein- zelnen Parteien in dieser Sache ist eine so entschiedene, daß ich mich in derartige, mehr oder weniger doktrinäre Auseinander- seßungen bier nicht mehr einzulassen brauche. (Sehr richtig! links.) Ich habe nur das Bedürfniß, in zwei Punkten dem Herrn Vorredyer Rede zu stehen, weil er diese beiden Punkte direkt an den Tisch des Bundeskaths gerichtet hat; im ersten Punkt allerdings mit Unrecht. Es betraf die Frage der SteUung, die die preußische Regierung oder der preußische Kultus-Minister zu dem *Ober-Kirihenratl) in Preußen eingenommen haben, als dieser sich zur Frage der Eheschließung äußerte. Ick) glaube, der Reichstag ist nicht der Ort, um diesen Streit aUSzutragen.

Ich habe persönlick; die Ueberzeugung, daß die preußische Re- gierung den gutacbtlichen Aeußerungen, die'ibr etwa vom Ober- Kirchenratb zugekommen sind _ hier glaube ich, darüber nicht sprechen zu sollen, ich lasse dahingestellt, ob solche Aeußerungen abgegeben sind, fie sind ein Jnternum der preußischen Verwaltung (hört, hört! rechts) _, aber ich bin überzeugt, daß, wenn solche Aeußérungen von der preußischen Regierung oder dem preußischen Kultus-Minister ab- gegeben sind, von dieser Stelle aus sie behandelt worden sind mit derjenigen Rücksicht, wie der Ober-Kircbenrath sie in Anspruch nehmen darf.

Wenn aber der Herr Abg. Graf Noon an die preußische Regierung die weitere Frage stellt, Weshalb denn nicht Von ihr die Synoden der evangelischen Kirche gehört worden seien, so sage ich: mit dem- selben Rechte könnten wir auch die Frage aufwerfen, weshalb denn nicht die anderen Kirchen und Konfessionen und deren kirchliche In- stanzen gehört worden seien. (Sehr richtig! rechts.) Und, meine Herren, wohin würden wir kommen, Wenn wir diese Fragß ausschließ- lich staatlicher Gesetzgebung verquicken wollten mit einem Meinungs- austausch innerhalb der einzelnen Kirchen und zwischen diesen Kirchen? Denn daß ein solcher MeinungSaustausch und zwar in sehr leidenschaftlicber Weise erfolgen würde, ist außer allem Zweifel. Herr Graf Noon hat selbst zugestehen müssen, daß in seinen eigenen kirchlichen Kreisen erhebliche Meinungsver- schiedenheiten über die Frage der bürgerlich€n Eheschließung und kirchlichen Trauung bestehen. Weiter aber hat Herr Graf

. Noon uns entgegengkhalten, daß wir uns eigensinnig auf einen Standpunkt stellten, der, wie er sich ausdrückte, nur gehalten Werden könne aus Gründen des juristischen Schönheitsgefühls. Ick) bedauere sebr, daß der Graf Roon in einer so wichtigen, das lekSgefühl so tief berührenden und auch die Verantwortlichkeit der Regierungen so schwer belastenden Frage so äußerliche (Gründe als Motive für die Haltung der Regierung unterschiebt. (Sehr richtig! links.) Wir “haben unsererseits, obgleich vielfach von den GesinnungSgenoffen der Herren Antragsteller ob unserer Haltung angegriffen, niemals unter- nommen, den Herren andere als sehr ernste und achtungswertbe Gründe für ihr Verhalten zu unterstellen. Ich bin auch jetzt noch der Meinung, daß die Motive, aus denen die An- träge der Herren Antragsteüer hervorgegangen sind, durchaus edle und anzuerkennende sind; .und ich hätte wohl in Anspruch nehmen dürfen, daß von seiten des Herrn Vorredners der Re- gierung die gleiche Würdigung ihrer Haltung zu tbeil geworden wäre. (Sehr richtig! links.) Aber, meine-Herren, nachdem nun einmal diese Behauptung aufgestellt ist, als wenn wir so leichthin und aus oberflächlichen Gründen unsere Position genommen hätten, so möchte ich doch mit wenigen Worten nur kurz diejenigen Gründe angeben, die für uns bestimmend gewesen sind, die, ich möchte sagen, uns ge- zwungen haben, auf die Vorschläge, wie sie jeßt Von dem Herrn Abg. Grafen Noon und Genossen gemacht worden sind, nicht ein- zugeben. Erstens, meine Herren, wenn wir nach dem Antrags des Herrn Grafen Noon die Bestimmung in das Geseßbuch einfügen wouten, daß man seine Ehe schließen könne mit gleicher Wirkung entweder vor dem Standesbeamten oder vor dem Geistlichen, dann würden wir erklären, daß die Eheschließung vor dem Standes- beamten und die vor der Kirche in den Augen des Staats voll- ständig gleichwerthige Akte seien. MeineHerren, das wollen wie-nicht, aus Achtung vor der hohen Idee, die der kirchlichen Trauung zu Grunde liegt, und aus Schonung für das religiöse Gewissen des Volks. Wir woÜen nicht, daß der recht§geschäftliche Akt, den im "bürgerlichen Leben die Ehe darstellt, unbedingt und in einer das religiöse und Rechtögefübl der Bevölkerung verwirrenden Weise ver- mischt und gleichgestellt werde mit dem Akt der Trauung, der der evangelischen Bevölkerung ein Akt hoher religiöser Weihe und der 'katboliscben Bevölkerung ein Akt von sakramentaler Bedeutung ist. Wir erkennen die hohe Stellung, die im kirchlichen Leben dieser Akt Bat, an; und weil wir das anerkennen, wollen wir ihn nicht vermischen „mit einem anderen Akt recht69eschäftlicher Außeinanderseßung. Ich «glaube, wir würden damit gerade dem kirchlichen Gewissen zu :nabe treten.

Zweitens, meine Herren, der Antrag des Herrn Grafen Noon *schreibt für die Form der kirchlichen Eheschließung, sofern der Staat diese kirchliche Eheschließung seinerseits anerkennen soll , bestimmte Normen vor. Damit zwingt er, wenn auch indirekt, die Kirchen, sich diesen Normen zu unterwerfen. Ick) [affe dabingestellt, wie weit ;die evangelifchen Kirchen in der Lage sind, fich dem zu fügen; ich

Sie dem Eventualantrage zu und besinnen Sie sich bia"

beftreite aber, daß die katholische Kirche sich prinzipiell einem solchen Anspruch fügen wird, wenn sie auch unter Umständen geneigtxxsein- könnte, für eine Zeit lang auf einen moäus vjysnäj einzugeben. Aber, meine Herren, eine Regierung, die *sich der Verantwbrtlicbkeit bewußt ist, hier eine Gefeßgebung zu vertreten, die eine reinliche Scheidung zwischen Staat und Kirche herbeiführen muß, Wenn sie für die Zukunft den Frieden, zwischen Staat und Kirche sicherstellen wiU, kann keiner Regelung der Sache die Zustimmung geben, die nach ibrer Meinung immerhin den Keim zu künftigen Streitigkeiten in sich schließt, und das würde der Fall sein, Wenn wir auf den Weg eingeben sollen, den der Herr Graf Roon vorschlägt, nach welchem die katholische Trauung in gewissen, vom Staat Verlangten Normen bor sich geben muß, sofern ihre Wirkung überhaupt auf staatlichem Gebiet als rechtögültig anerkannt werden soll. Wir wollen Konflikte auf diesem Gebiet nicht haben, wir Wollen auch nicht die Keime zu solchen Konflikten legen und deshalb sagen wir: Scheiden wir hier klar und offen!

Drittens, meine Herren, wir wollen auch keine Streitigkeiten und Außeinanderseßungen, die zu Konflikten zwischen dem Geistlichen und dem Standesbeamten führen können. Wenn der Geistliche die Trauung voUzogen hat und dem Standesbeamten seine Urkunde zu- schickt, Wer, meine Herren, ist die entscheidende Instanz in denjenigen Fäüen, in denen fich Meinungsverschiedenbeiten zwischen dem Geist- lichen und dem Standesbeamten über das Außrsichende dieser Urkunde ergeben? Ist es der Geistliche, dann stellen Sie den Geistlichen über den Beamten des Staats; ist es der Standesbeamte, dann Verlangen Sie von der Kirche, das; s'te den Geistlichen dem Standesbeamten unterordne. Keines von beiden, meine Herren, ist zu er- reichen ohne die Aussicht auf neue Konflikte. Da wir dies nicht wollen, müssen wir auch den Anlaß dazu Vermeiden.

Viertens, meine Herren: Wir woÜen nicht, nachdem vor nunmehr 20 Jahren auf Grund der Zivilgeseßgebung des Reichs innerhalb der Kirchen die Trauordnungen neu festgestellt worden sind und anfangs mit Mühe _ das erkenne ich an _ sich Eingang in das religiöse Empfinden und Verständnis; des Volks verschafft Haben, jetzt aber ein- gewöhnt sind, daß dieses Ergebnis; von neuem in Frage gestellt Werde, indem wir die kirchlichen Behörden nötbigen, mit neuen Ordnungen und Vorschriften auf kirchlichem Gebiet an die Bevölkerung heran- zutreten. Damit wäre die (Gefahr einer Störung des Empfindens der Bevölkerung auf kirchlichem Gebiet herbeigeführt, zu der wir unsererseits keine Veranlaffung gebc'n wollen.

Ferner würden wir genötbigt sein, in ganz anderem Sinn und in viel weiterem Umfang, als der Herr Graf Noon dics angenommen hat,Neuordnungen auf dem Gebiet der standeSamtlicben Registeriübrung zu treffen. Der Herr Graf Roon meint zwar, es sei nach dieser Be- ziehung von Aenderungen überhaupt wenig nötbig. Aber das ist ein Jrrtbum. Wenn der Geistliche in Zukunft die Urkunde über die von ihm voUzogene Trauung dem Standesbeamten zuschickt, so genügt es nicht, daß der Standesbeamte nun hierdon eine Kopie in sein Standesrcgister einträgt, denn das ist Eine Abschrift, die keine maßgebende Bedeutung haben kann. Die maßgebende Urkunde ist die von dem Geistlichen außgefertigte Urkundk. Was würde also die Folge sein? Wir würden bei dem Standesbeamten zwei Register zu führen haben: ein, wenn ich so sagen soll, kirchliches Re- gister und ein weltliches Register. Das würde zu einer boUständigen Umwälzung im Gebiete der standüsamtlichen Registerfübrung den Anlaß geben. Wir wollen, mcine Herrkn, nicht die Unzuträglichkkiten herbeiführen, die damit Verbunden smd. Und so frage ich Sie: wenn wir durch eine solche Gessßgebunq nicht?; erreichen, als daß wir die Auffaffung der Bevölkerung über das Vkrhältniß der kirchlichen Trauung und der bürgerlichen Eheschließung Von 116118111 Verwirren, als daß wir bon neuem die Gefahr erzeugkn, daß Konflikte zwisch€n Staat und Kirche sich ergeben, das; neue Streitigkeiten zwischen den geistlichen Behörden und den Beamten der Standssämter hSrVorgerufen werden können, daß wir genötbigt sein würden, die (Geschäftsführung der Standesbeamten voÜständig von neuem zu ordnen, und auch auf dem kirch1ichenGebiete die kirchlichen Behörden nötbigen würden, ihrerseits neue Ordnungen für die religiösen Akte zu schaffen, wenn nichts als diése Nachtbeile und Gefahren mit einer solchen Regelung verbunden sein würden _ wic: sollte der Staat dazu kommen, die Hand zu derartigkn Neurkgelungen zu bieten; denn niemand doch wird leugnen können, daß die bestehende Gesetzgebung in den 20 Jahren des Bestehens befriedigend funktioniert hat und sich in das Gewissen und das Rechtögefübl des Volkes ein- gelebt bat. Der einzige Grund, der sonst wobl, wenn auch nicht heute, Von dem Herrn Grafen von Noon angeführt worden ist, als ein solcher, der dazu nötbigen könnte, die Gesefsgebung zu ändern, der einigermaßen plausibler Weise angeführt werden könnte für das Be- dürfnis; oder den Wunsch der Bevölkerung, eine Aenderung auf diesem Gebiet herbeigeführt zu sehen, könnte darin gefunden werden, daß die jetzige Einrichtung, namentlich auf dem platten Lande, mit manchen Unbequemlichkeiten verbunden ist. Meine Herren, das erkenne ich vollständig an, das ist ein Opfer, das vom Lande gebracht wird im Interesse des staatlichen und kirchlichen Friedens. Aber ich muß bestreiten, daß nach dieser Richtung hin irgend etwas gewonnen würde, wenn wir nach dem Antrage des Herrn (Grafen Noon zur fakultativen Zivilebe übergingen. Der Herr Graf Noon wünscht zwar nicht, daß ich den Namen „fakultativeZivilehe“ gebrauche, aber es kommt ja auf dasselbe hinaus; es ist die alternative Wahl zwischen kirchlicher und ziviler Eheschließung. Nun, auch nach dem Antrage des Hkrrn Grafen Noon müßten in dem Falle, wo das zu trauende Paar den Weg der kirch- lichen Trauung wählt, die Leute doch zunächst zum Standesbeamten gehen, wie fie jetzt auch zum Standesbeamten gehen müssen; es würde dann der Weg zur Kirche binterherkommen. Es würde nach dieser Richtung nichts gebessert Werden, es würde nur eins verschlechtert Werden: wir würden das Paar nicht mehr in die Lage sehen, sofort die Bescheinigung vom Standesbeamten zu bekommen, daß ihre Ehe in das Register eingetragen sei, sondern sie würden erst, nach- dem der Geistliche wiederum seinerseits an den Standesbeamten ge- schrieben hat, von dem Standesbeamten nach einiger Verspätung den Akt über die Eintragung ihrer Eheschließung in das Register er- halten können.

Also nach keiner Richtung Vortheile, nach vielen Richtungen Unbequemlicbkeiten, nach manchen Richtungen große Gefahren! Unter diesen Umständen ziehen die verbündeten Regierungen es vor, den bestehenden Rechtözuftand aufrecht zu [erhalten, und ich hoffe, das hohe Haus wird sich dem anschließen. (Bravo! links.)

Abg. Graf von Vernktorff-Lauenbur (Rp.): Meine werden auch wenn die Vor age unverändert leibt, für das liebe Geseßbuch stimmen. der Kommission weiter zu arbeiten, nachdem das Kompromiß ,; schlo en war; wir hätten in der Annahme der konservativen Antr eine erbe-“serun der

von dem Fortbe? aber im Intereffe des evangelis en Volks wäre die Annahme der An., träge richtig gewesen. Die obligatorische Zivilebe hat im Volke den Glauben erwwkt, da die kirchliche Trauung nicht mehr nötbig sei Die konservativen nfrage [affen dem Staat die Beurkundung '

_ EheschließunäZfreilich wird die Kirche in ihrer Freiheit beeinträchtjxkr;

sie mii te bezüglich der Chef ließung den vom Staat vor- geschrie enen Formen unterwerfen. ednet emYsteblt, bei der noth. Wendig werdenden Revision der Formulare da n zu wirken, daß die Frau vor dem Standesbeamten nicht sogleich ihren neuen Namen unter. “LichÜJMÜe'l-l S ) © iR btsicb “td schch g. e e oz.: ra von a M! et ge itli Entwickelun der beschließung nicht beschäftigt, denn sonst Würdéee]; dre bürgerli 6 Ehe nicht als undeutsch, als ein Kind der beidnis en StaatSauffaffung bezeichnet haben. Luther nannte die Ebescbließun em weltlich Gekchäft; das konservative Handbuch vom Iabre189Z nennt die Ebescb ießun eine menschlich natürliche Ordnun und stellt feß, daß die helige Schrift von einer Mitw rkung der Krche nichts weiß. Der Ausdruck „bürgerliche Ehe“ ist richtig gewahlt, weil damit bekundet wird, daß die Ehe cine Eintitbtung der jeyigen bürgerlichen Geseüschaft ist, daß sie mit der AenderUng dieser"Gesellschaft fich ebenfaüs ändert, wie ja auch früher andere Verhalxnisse bezüglich der Ehe herrschten. Die Deutschen, alsße noch keine Christen waren, schlossen die Ehe durch einfache Willens- exklärung. Luther hält sogar die Ehe mit einem Heiden und Keßer fur möglich. Von seiner weltlichen Auffassung der Ehe aus. gebend, gkstattete Luther dem Landgrafen Philipp von Hessen eine zweite Frau; fréilich wolltc er _nichts davon wissen, daß auch die toben Bauern solche Ansprüche steUten. Dcr fränkische Kreistag be: échloß nach Beendigung des 30jährigen Krieges, daß jeder Mann eine zweite Frau nebmen soÜe, damit die Bevölkerung sich rasch ver. mehre. Die Zivilebs ist eine der Wenigen uten Blütben des Kultur. kampfes. Es ist eine Verkennung dLr Ver ältnisse die Zidilébc be- seitigen zu wollsn. Das ist ein Kampf gegen indmüblen, denn die, Einrichtung des Priwateigenthums fordert das Vorhandensein legitimer Erben; dazu dient die bürgerliche Ehe, und deshalb müssen die Konservativen fich mit dem Bürgerlichen Gese buch abfinden, Und wenn die Sozialdemokraten für den Antrag (mis, der ja einen sozialistischen K*ern Enthalten soll, stimmen würden und er dadurch zur Annahme gelangsn könnte, so würden Sie über die Unterstüßung durchaus nicht unglücklich, sondern damit recht sehr zufrieden sein. ' Abg. Schall: Wenn die Sozialdemokraten fich für ein Gesetz erklären, so ist das schr bedenklich. Wenn di? vom Staaissekretär angeführten Gründe die aÜein maßgebenden sind, dann könnén dis verbündeten Regierungen nicht den Standpunkt festhalten, von den Abstimmungen über die Ehe das Zustandekommen des Gescyes abhängig zu machen. Zum Critsn Male hat man von seiten der verbündeten Regiyrungen von Liner reinlichen Schei- dung des Staats von der Kirche gesprochen; ich würd? das für unbeilboll halten, dknn die Verbindung beider ist eine 1§gensrciche gsWesen. Man will das seit 20 Jahren Bestehende nicht ändern. Das könnte man ruhig dEr Kirche überlassen, die nicht eine einzige ihrer Ordnungen zu revidiersn hätte, wenn dik Vorschläge ange- nommen würden. Die Ehe ist nkben der Einrichtung dsr Sonn- tagsrube cine Stiftung, die aus dum Paradiese stammt; auf der Ehe beruht die Familie und der Staat, und der Staat kann nicht genug thun, um die E56 zu befestigen. Die Ehe erd nicht von Standesbeamten geschloffen, sondern von dsn Eheleuten. Wozu haben wir die kirch1ichen gottesdienstlichen Gebäude! Die wollen wir nicht überflüssig machen! Denn von der kirchlichen Trauung beginnt erst das eigentliche Ebelsben. Das Volk hat sich mit Untcxrtbanen- gehorsam dem Zivilebegeseß ebeugt, aber nicht mit innerer Usbek- zeugung. Cini: alte Bauersézrau sagte mir: Der Mann, der die ivilehe erdacht hat, hat nichts Gutes erdacht. Wenn selbst der taatssekretär Von Liner kirchlichen und bür erlich_cn Trauxmg sprach, dann ist es nicht verwunderlich, daß das olk 010 bürgerliche Eheschlikßung für eine Trauung ansieht und für ausreichend l)a[t. Es ist ein Zwang, wcnn der Staat yon den Geistlichen bsrlangt, daß sie die Ehe als geschlossen anerkennen und das Brautpaar als Mann und Frau betrachten „sollen. " Ich spreche aus praktischer Erfahrung. Ste (linksZ „konxien fich in ein solches einfaches gläubiges Getnütbwahrschetx111chmcht hineinVLrseZen. An der Spiße der Petitionen „stehen_ ja vielfach die Geistlichen. Unseretbalben wünschen wir Geistlichen die Annah'meder Anträge des Grafen Noon nicht. Wir haben ja nach dem jeyigen Zustande weniger zu schreiben, und erhöht wird unser Ansehen dadurch nicht. Im Jntersffe des Staats, im Interesse'der'AufrkciU'erbaltung von Religion, Ordnung und Sitte wünschen,wrr die 'Beseittgur'ig der Zivilebe. Hcrr Bebc[ hat Tglent zum Gesckxtchtsschretber, er isi be- sonders groß, wenn er die Kulturcntwicklun? schildext, Herr Bebel hat ("1116 Von Bigamie angeführt, als ob er ür Einfuhrung" derseiben spre- en wollte, denn die!? Fäile haben doch mxt dem Byrgerltcbkn Gsscßbucb nichts zu Thun. Die Doppelebe Pbiliyp's von Heffeb hät bestanden und die Reformatoren sind dadurch in eme gxoße Gewissenb bedrängniß geratben. Aber Philipp von Hessen lebte im Ehebundmß mit einer kranken Frau und war eine stark sinnliche Natvr. *Lut-bxk mißbilligte das Verhalten Philivp's. Die Reformatoren bgben schließ- lich das fakti ch bestehende Konkubinat des Lazidgrafen LblUlgt." Das vertheidigei nicbt. Luther bat die Ehe ein weltli Geschaft gk“ nannt, aber er hat auch von einem göttlichen Stand gksyrocbexi und von der Trauung durch die Kirche. Jch'bedauere, daÉ Wlk mtt den katholischen Christen nicht zu einem gememschaftlichen ntrag kowmsn konnten. Ick ebe zu, daß unser Vertreter in der Kommtssw" (Abg. 1)» von 5 ucbka) unseren Standpunkt seiner Ueberzeugung “nacb nicht vertreten konnte. Juristen sind eben Juristen„§21bg.1)x._v0" Buchka meldet sich zum Wort) und können sich von i ren juristisch?" Formen nicht frei machen. Verschiedene Mitglieder de? Zentrums aben zuerst unsere Anträge gebiüigt. Nachher hat sich die Stelbxna des Zentrums geändert. Ick baba mtch, gefreut, daß 61"? Anzahl von Männern unserer Partei den christlichen Staiidpunkt „fést' halten wil]. Jeb bedauere, daß die SteUung der evangelts en Kik nicht an maßgebsnder Stelle nachdrücklich zum Ausdru " gebt“ ist. Ich bedauere es, da die Liberalen nicht Toleranz uben da 6 uns nicht nach unserer ae,“,on leben [affen wol1en; sie aben 1a doch Gelegenheit außkr alb des Schattens der Kirche zu ““E und zu sterben. Die nnahme dieses großeqn „nationalen WST_ habe ich von dieser rage allerdings nicht abhangig znacben woÜkF aber ob mich die Erk ärungen des Vertreters der verbundeten Rege- run en nicht noch nöthqun werden, gegeii das Geseß 3151711117119;- wei ich noch nicht. enn es uns nicht gelingt, mxt uUsxks Wünschen durchzudringen, dann werden wir zur dritten Lesung EFF Antrag einbringen, daß in § 1299 nicht von der Schließung der er durch den Standesbeamten gesprochen wird, sondern nur von Rechthültigkeit der Ehe. uf Präsident ,'ccibur von Buol theilt mit, daß der Antxaß Fon namentliche Ab ,in-mung von dem Abg. von Hodenberg, unterstutzt en Mitgliedern der Linken, eingebracht sei, und da er darauf müsse, daß die Unter'chriften alle eigenbändi vollzogen seien, was diesem Antra e nich1 der Fall zu seit! sche ne werde er Antrßk zur * “erichtigun der Unterschri' en zurückgeben. daß bg. Gröber (??entr.) bemerk. zur GesthäftSordnunF-fis der Antrag unterstü t ei von den nicht anwesenden vier wd u,?“ Toépitanten des Zen rums; ebenso seien alle Mitglieder der MZ ' ed"

o alen Reform artei unterzeichnet, während sie nicht alle an eiIen. Es könntTn doch in Gesckpäfwordnungsfragen nicbt Mita“

.Liebermann von Sonnenberg ( Abg. Richter bat neulich erklärt, daß es Brauch im Ha"

»“ " Wir haben darauf verzichten müffemmx? '

Vorla e gesehen. Die evan elische Ki e , leben der obi atorischen Zivilebe n chts zu befrZZtY

daber den .

» , bra t nträ e stellen oder unterstützen, welche garnicht anwesend seien- D- _ ck ej Fat er "Wk '"

Reform-JZ-e) s ei, ck “-

raktiou zu unterschreiben, auch wenn die einzelnen Mit lieder e F Auch wir baben die Namen der nicht anwe enden

aktionkgeno en unter den Antrag geseßt. Vergleichen ist auch von allen anderen arteien geschehen; ob auch vom Zentrum, wei ich nicbt- Warum fürchten Sie sich denn vor dieser Abstimmung

Abg. Freiherr von Manteuffel (d. kpns.) hält dafür, daß die un'erscbßisteZtUUtU den Anträgen nicht eigenhändig voUzogen zu

en rau en.

'"“dAbg, Werner (Reform-P.): Ick; behaupte, da stets die Unter- christen auch von nicht anwe enden Fraktionsmitg iedern unter die nträ e gese t worden sind; i glaube, wir sind dazu bevollmächtigt. . reiberr. von Hodenberg (b. k. ZZ.): Ich bin von meinen politischen Freunden autorisiert, bei derart gen Anträ en ihren Namen mit zu unterschxeiben. Waren die Hospitanten des entrums hier, so würden sie ihren Unwillen daruber, daf; wir gezwungen werden, das Geseßbucko in solcher Eile durcbzuberatben, in sehr viel schärferer Form zum Ausdruck ebracht haben.

Abg. Gröber: Der 9. von Hodenberg ist von seinen

reunden beauftragt. Wknn 98 wir schon nicht angebracht erscheint, Fei GeschäftSordnungsfragen Nichtanwesende mitwirken zu lasen, so kann excbdocb unmöglich gar Hospitanten einer anderen Parisi mit- ntere nen.

11 Élbg. von Kardoxff (Rp.): Ick möchte den Herrn Präfidenten fra en, ob er der„Memung ist, daß bei Anträgen auf namentliche Abtimmung, Aussablungen 2c. Mitglieder, welche die Anträge unter- schrieben haben, “1.5 anwesend mitgerechnet werden.

?)räsident Freiberr von Buox: Ich wurde dem Antragsteller das Schrftstück zurückgeben und über die Sache selbst nachber entscheiden.

Aba. von Kardorff (zur Sache): Es stehen einige Mitglisder meiner Partei auf dem Standpunxt des Grafen Norm; es würden Wohl noch mehr "Mitglieder für diesen Antrag stimmen, wenn fie nicht bestimmt wußten, daß die verbünditen Regierungen ihn nicht an- nehmen können und Werden. Ferm Schall's Erfahrungen lasse ich gelten. Aber nach „meinen Crfa rungen haben die kirchlichen Trauungen MY der obligatorischen Zivilehe nicht abgenommen. In den großen Stdten mag es anders sein, aber die bürgerliche Ehe wenigstens wird von solchen geschlossen, welche sonst in wilder Ehe gelsbt haben. Als diese Ge'seygebung gemacht wurde, bestand unter vielen meiner Freunde die NStgung, eine Art fakultativer Zivilebe einzuführen. Aber gerade aus brthodox-christlichen Kreisen wurde der Ruf laut: nein, lieber noch die obliaatorische Zivilebe, sie entspricht der Würde der Kirche weit mcbr." Die Herren werden selbst zugebkn müffkn, daß bexondere Uebelstande für die christliche Kirche und Géfimmng seit 20 Ja ren nicbt hervorgetreten sind. Die Petenten wollen ein ein- facheres Verfahren, der Antrag des Grafen Noon vereinfacht es aber nicht. Unsßr Votum über 'das Bürgsrliche Geseßbuéh hängt von dem Schicksal dieses Antrags nicht ab, die meisten meiner Freunde werden aber gegen dsnselbsn stimmen,

Abg. Dr.. Lieber (Zentr.): Meine Frsunde batten nach unserer Erklärung keine Nxtgung _mehr, in die De alte einzungifc'n. Einzelne Acußerungen nöthigen nnch aber skbr wider mein Wünschen, Sie noch eigige Zeit aufzuhalth. Man bat uns den Vorwurf gemacht, wir bgtjen unisren anfanglichen Standpunkt aufgcgkben und seien nun mit der Beibehalxung der obligatorischen Zivilebe einberstanden. Man hat unnsere Erklarung im Plenum und in der Kommission ent- weder VoÜstandig überhört oder miHVerstanden. Sie hat klar und bestimmt aqsgef kochen, daß wir die obligatorische und die fakultative Zivile e niemals annehmen können, das; wir sie über uns ergeben lasset). Es war bisher nicht Uebung, Privatunterbaltungén in die öffentliche Verhandlung zu zerren. Wir werden unsere Schluß- folgerungen bezüglich unseres künftigen Verhaltens solcbcn Herren Hegenüber ziehen. Pridate Aeußerungé'n einzelner meiner Politischen

ZM da wären.

reunde find persönlich? Meinungsn und durchaus nicht autoritatiber Tatur; sie sind gefallen zu ?LitPUtikten, wo es sich um andere Anträge als die jeßt vorliegenden )andelte; denn der jeßige Antrag enthält Bestimmungen, die' der Auffassung der katholisch€n Kirche widerstreiten. Es bandslt sich nicht um die Neueinführung der Zivilebe, sondern nur um die Kodi kation des bestehenden REMZ. Die? Konserbativen find schuld daran, daß (2 jeYt auf dem JfolierschßmeYißen dc'nn einzelne Von Ihnen haben sich so gkaußkrt, daß uns keine ewäbr gcbotsn war, daß die Herren uns unjerstüßcn würden. Bei der Beratbun dss Zivilebe- gesetzes in Preußen befürwortete Graf Limburg die 5 orlage damit, daß fie dic altkatbolisäse Bcwegung ermöglichen würde, und stellte fich auf die Seite der Regierung. (Zuruf rechts: Das ist 23 Jahre her!) Wir kommen bis auf die neueste Zait. Der Abg. Von Buchka

hat im Februar d. J. sich für die Zivilcbe erklärt und zwar im Namen der konserbatiben Partei, und Herr von Manteuffel rückte zwai etwas ab von Herrn von Buchka, aber er erklärte, das; der thtlehe wkgen dic Konservativen das Bürgerliche Gesstzbuck) nicht ab- lehnen würden. Ebenso hat man in der Kommisswn gksprochen. Es konnte nicht einmal erklärt werden, daß alle Konscrvaxivéxn hinter diesen" Anträgen leben. Von 60 Mitgliedern haben nur 18 die Anxrage unterzei net. Es giebt noch andere als die schon an- gefuhrten evangelischen Autorijäten, die sieb für die Zivilebe aus- gesprochen haben; Redner beruft sich auf Dober Ebangelisches Kirchen- recht und schließt: Allc Bemühungen der Konservativen, die Mit- Llieder des Zentrums auf ihre Wege zu lenken, werden nicht Erfolg aben. Wir werden unseren Wer,) bis zu Ende gsbsn.

, AbZ. 1)r. Kropatscbeck (d.kons.): Ein kVangelischer Christ wird seine C e einsegnen lassen, sonst kann er keine christliche Ehe führen. Wenn ich nicht auf dem Standpunkt der Anträge Roon stehe, so liegt es 11,th daran, das; i unglaubig bin, wie Herr Schall meinte. Vom eikxts en und staatli en Gesichtspunkt ist die fakultative Zivil- Lbe zu billigen, aber nicht von kirchlichen Gesichtspunkten aus" denn wenn der Geistliche die Ehe schließt, so handelt Lr als Beauitragter des Stgats und untersteht dem Staat, Ich will aber die Geistlichen nicbt wiedcr zu Diknern des Staats machen.

ng.1)r. von Dziembowski (Pole) erklärt sieb gegsn die Anfrage des Grafen Noon, die mindestens ?riindlich umgearbeitet wéxden müßten. Die Beschlüsse dar Komm ssion schafftcn keinen Frieden auf diesem Gebiet, deswegen würden die Polen gegen den ganzen Abfchnijt stimmen.

Abg. ])r. von Buchka (d.kons.): Ich stebe noch auf dem Stand- pUUkk, den 1ch in der ersten Lesung und in der Kommission ein- genommen habe. Ich habe mich nur in dar Annahme geirrt, daß ich die Mehrbeix meiner Partei hinter mir hätte. Dieser Jrrtbum ist [“Ab auf eklart worden. Als treuer Sohn der evangeliscky-luthcriEen Kirche ecklenburgs stehe ich auf dem Standpunkt der obli atori en Zivilebe," und ich glaube, daß der mecklenburgische Bevcümä tigte mir das bestatigen wird.

Größberzoglich mecklenburgischer Ministerial-Ratb Dr. L a n g fe [ d : Die mecklenbur ische Regierung hat vor Jahren auf dem Standpunkt gestanden, da sowohl “von seiten des Staats wie der Kirche Wen die fakultative Zivilebe schwerwiegende Bedenken bestehen, und diese die für den Staat wie fur die lutherische Kirche am weni sten angebrachte Form ist. wischen meiner Regierun-Hkund den b er enOrganen un erer Landeskir e besteht darüber keine einungs- d?kscbiedenheit. A erdings hat meine Regierung nicht verkannt, daß

e bürgerli e Form der Ebeschlie un mit den kirchlichen An- ammaen e nes großen Theils der ev [kerung nicht übereinstimmt, Ya" darf aber den Einßlu der ivilehe auf das kirchliche Leben

cht Überschäßen. 1885 a en in ecklenburg-Schwerin von 84 000

aäxen nur 35 die kirchliche Trauung verschmäht. e diese di beilun die Agitation für die fakultative Zivilebe, die si neuer-

"99 “"ck ei uns erhebt, abfchwäci en. für d I' Freiherr von Hodenberg erklärt cb im Prinzip es ben Anna? Roon, der allerdin s mancher Abän erungen bedürxe;

eständen ei ihm zum tbeil ieselben Bedenken wie beim A g.

Lkehrt. Aba- Bebel: Herr Schall ist in seiner olemik gegen uns stets ch wie heute niemals.

“bk Un lückli ewe en

, aber :) un

eine &escbi tsxnfü run en, diesich eben den Grafen Noon vor- kderle t, kon ern bestätigt, namentlich die

Wb des Land taken Lpbi ipp von Fesßn. Mit der Krank-

?ksien Frau entf u digte Herr Scha , der Landgraf fich

Hätte alle Ursache ,

eine zweite, gesunde Frau nahm. Soll heute jeder Mann einer krayken rau si eine zweite Frau nehmen oder eine Frau, die einen kranken ann at, einen weiten Mann? Die ebangelische Geistlichkeit erm Schall zu bitten, daß er möglichst schnell se"? Mandat niederlxgt, weil er durch seine Taktloslgkeit die evan- Jkliscbe _Ktrche diskreditiert.

„Prasident Freiherr Von Buol rügt den Ausdruck .Taktlosig-

keit LFS uYaHlarlnlenZaZsckx. ß Philip

g. a e re tet, da er den 'Landgra en P von Hessen vextheidigt habe. Er habe auSdrücklich sein Bedauern ausge- sprochen uber die große Konnivenz Luther's. Den Standpunkt des ;Uib . ?ropatscheck habe er nicht als einen solchen des Unglaubens be- e ne .

Abg. Grafjvon Noon bleibt dabei, daß das Zentrum und Abg. Lieber gegen seine Ueberzeugung für die Zivilebe eintrete, und ver- wahrt sich dagegen, daß er allen denen, welche für die Zioilebe ein- treten, Ungiauben, Vorgeworfen babs.

Dawit cJchlt-Zßt um 51/2 Uhr die Debatte.

Personli bemerkt Abg. Graf v o n Lim [) u rg - S tiru m (d. konsZ- danß der Abg. Lieber seine Vor 22 Jahren gehaltene Rede nicbt bo,- siandtg ngelksen habe. Jedenfalls enthalte die Rede keinen Beweis fur die Stellung der konserbatiben Partei. So scharfe Worte, wie man damals gesprochen habe, würde man beute nicht mehr aus- LPWYY' Der Abg. Lieber habe damals wohl die schärfsten Worte ge-

rau .

AbZ. 1)r. Lieber: Wemnach meinen Erklärungen noch nicht klar ist,. da ick) weder für die obligatorisch€, noch für die fakultative Zivilebe positiv eintrete, dem wird es nicht mehr klar zu machen sem. Ueber den Vorwurf, daß ich gegen mei11eUeb€rzeugung stimme, gehe ich binwc'g, weil ich ihn nicht zurückgeben will mit der Be- hauptung, daß Graf Roon seine Bemerkung gegen seine béffere Ein- sicht gemacht hat. _

Prä dent Freiherr v. Buol erklärt, daß der Antrag auf nament- liche Ab timmung nur von Anwesendcn unterstüßt werden könne. Er werde daher die Unterstüßungsfrage stellen.

' Abg. Gröber Lzur GeschäftSordnung): Wir wvÜen die prin- zipieÜe und die Pra tischw Frage trennen. Wenn keine 50 Unter- schriften zusammengebracht werden, so sind meine Freunde bereit, den Antrag zu unterstützen, sobald der Wunsch von anderer Seite als von dem Abg. bon Hodenberg auWesprochen wird.

Abg. Liebermann von Sonnenb81*g:Wirbalten daran fsst, das; Es unskr Recht ist, die Namen der Fraktionsszenoffen, die nicht an- weserid sind,“ zu unterzeichnen, und ich berufe mich auf die bisherige Praxis. Dt? Frage muß prinzipiell entschieden werdkn, denn wir haben tm Laufe der Beratbung über das Bürgerliche Geseßbuch schon mehrere merkwürdige GksckpästSUeucriingkn zu verzeichnen.

_Abg. Freiheit 1) on Man 1 euffe 1: Es ist unmöglich zu kontrolieren, ob die 50U11terzetchner tbatsäcblich den Antrag selber unterschrieben haben; nach meme: Ansicht ist es das einzig Richtige, daß jeder Unterzeichner auch als anwksend zu betrachten ist. Diese Frage ist so wichtig, daß ich beantrage, s1e der Geschäftsordnungskommission zu überweisen.

Abg. Pr. [Jon Bennigsen (ni.): Ich schließe mich diesem An- 'tragesan; n] keinem der FäÜe, Welche obne Wider1pruch passiert sind, ist dte'Zulassigkeix dieses Verfahrens_ bezwe'iiilt worden, womit nicht gesagt ist„ daß die1es Verfahren vollständig mit der Geschäft§orduung m UebZretnstimmung zu bringen ist. KÜNstMHin würde die Zahl der Unterstu enden durch AWzäblen festgestcklt werden müssen. Das Summen der Unterschriften hat [718er nur dem Präsidenten seine Aufgabe erleichtern soÜen.

Abg. Bebel: Ich muß dagegen Vsrwabrung einlegen, daß der Praßdent, obwohl tbatsäcblich die Unterschriften Von 50 Mitgliedern vbrlißgczn und.,zwar Unterschriften, die sammt und souders beute bier m der Stßung gesammelt worden sind _ die Namen der in AbWLsenbLit Unterzeichneten sind nachher durch andere ersetzt worden _ egen alle bisbsrige Praxis Plö§1ich die Unterstüßungsfrage in AysZckpt gestellt hat. Das ist eine Beleidigung für diejenigen Mit- glieder, die ihre Unterschrift gagsbcn haben. Die bisherige Praxis kann nur durch Lins" Beschluß geändert werden. Das Sammeln der Uyterscbriften nimmt längkre Zeit in Anspruch. Vérschiedene Mit- glu-der sind nicht gleich bereit, man muß ihnen zurede-n und ihnen klar machen, Warum man ihre Untkrschrift wünscht, unter Umständen geben darübxr Stunden bin, und es kann passieren, daß Mitglieder, wslcbe vorbsr ihre Einwilligung gcgcbkn haben, genöthigt sind, den Saal zu Verlassen, und dann die namcxntlicbe Abstimmung nicht untcr- stüßen können.

Abg. Gröber: Jedss Mitglied hat das chbi, die Anträge ein- zuseben, um zu wissen, wer fie gkstcllt hat. Wir haben in den leßtsn Wochen Erfahrungen auf dem Gsbiste der Geschäftsordnung ge- macht, wie früher nicht. WWU Mitglieder binaußmarscbieren, um das Haus beschlußimfäbig zu machen, kann man auch nachsehen, ob die hier sind, Miche den Antrag unterstützt haben. Die prinzipielle Seite der ange wollc-n wir heute nicht entschcidkn, und ich beantrIazZe, die Frage dsr GeschäftsordnungsKommisfion zu überjveissn. ir wollen nicmandem den Antrag auf namentliche Abstimmung ab- schneidkn und unterstüßen ihn.

Abg. Lisbermann Von Sonnenberg: Es sind 63 Unter- schriftkn vorbandcn gewesen; wir smd dcm Präfidenten Entgegen- 1xilekommen und sind deshalb dagsgen gcwkssn, daß er trotzdem die

ntersiüßungsfrqge steuen'wollte.

Nach einigen Weiteren Bemerkungen der Abgg. Graf Mirbach (d. kons.) und„Leanaxin Wird die Frage der (He- schäftoordUungs-Kommisston ü crwrescti.

Zn namentlicher Abstimmung _wrrd darauf der Antrag des (Grafen Noon zum § 12995 mit 196 gegen 33 Stimmen

abgelehnt. _ , Der Aniragsteller zieht die übrigen Theile seines Antrags

zurück. (Gegen 61/2 Uhr wird die weitere Berathung auf Donners:

tag 11 Uhr vertagt. Der Präsident fest ferner, noch die dritte Berathung der Margarinevorlage auf die Tages-

ordnung.

Die Thätigkeit des Vereins deutscher Eisenbahnverwaltnugen in den ersten 50 Jahren seines Bestehens:

184s_1896.

Mit der am 28. Juli stattfindenden ordentlichen Vereinsverfammlun deutscher Eisenbahnvetwaltungsn“ an der die Feier seines fünsKi jährigen Bestehens. '

Aus kleinen Längen hervorgangen, hat der Verein in den ver offenen Fünf Dezennien einen maßgebenden Einfluß auf die tech- nis e wirt schaftli e und rechtliche Entwickelung dss gesammten mitteieuropäiscben E senbabnneßes gewonnexi. Er umfaßt glle deutschen, öskerreichisYen und ungarischen Bahnen, ferner vier niederländische,

und den folgenden Tagen in Berlin verbindet der „Verein tätte seiner Gxündung

drei belgis e Ba nen, die luxemburgische Prinz Heinrich-Eisenbabn, die rumanichen taatsbabnen und die Warschau-Wiener Eisenbahn mit einemGesammtumfang von rund 81000 km. Diese mächtigeVer- einigun verfolgt nach § 1 der Satzungen den Zweck, „durcb gemein- same Äeratbungen und einmüthiges Handeln das eigene Interesse und dasjeni e des Publikums zu fördern“.

W r wollen in den nachfolgenden Zeiler; versuchen, unsern Lesern ein Bild über die Entstehung, die aUmäbl che Entwickelung und die Wirksamkeit des Vereins an der Hand einer uns zugegangenen . est- schrift' zu geben, welche den Vereinßmitgliedern von der derzei gen ßeschäftsfü renden Verwaltung des Vereins, der Königlichen Eisen-

abn-Dire ion zu Berlin, als estgabe dar ebracht wird.

Das Eisenbabnxeitalter !) lm Deuts en Reich ert mit der am 7. Dezember 1835 erfolgten Eröffnung der Nürn erF- ürtber Eisenbahn, also ein volles Iaant später als in (Eng an, dem Vaterland: Stephenson's, des nders der Lokomotivy, begonnen.

Eisenbahn, dann am 29. Oktober 1838 die Bahn von

Potsdam. Nun aber beögann ck ste? in allen Theilen D _

u re en, denn jeder gr ßere Verte römittelpunkt wollte de_n mach arten läven durch eine Eisenbahn verbunden werden. Den * hierauf geri teten Anjrägen ge enüber erkannte die PreußkEH

Es folgte am 24. April 1837 die erste Strecke der LMU» mts _ ,

Regierung die Wichti keit eines nheitlicben Vorgehens und er das heute no? zu echt bestehende Gesetz vom 3. November 183, über die Eisen abnunternebmungen welches einen feten Boden die Entwickelung der preußischen * ahnen schuf. Freilich waren ie er ten Bahnen mit manchen seiner Beßimmungen nicht einverstanden. an empfand in den betbeiligten Kre sen einzelne Vorschriften die es Geseßes als lastige Fesseln und laubte, daß die in den e en Jahren unbefriedigende finanz elle Entwickelung der ein- elnen Unternehmungen nicht zum geringsten Tbeil ver- ?chuldet sei durch die strengen, ihre Freiheit einschränkenden Bestimmun en des EisenbahnYsetzes. Man wüns te deshalb aÜgemein e ne Beseitigun dieser estimmun en, und dix e Bewegung war der Aula , daß die erlm-Stettiner isenbalm die Eisenba n- esellsÖaften reußens zu einer Besprechung auf den 10. Novem er ' 846 nach Berlin einlud, um auf eine Aenderung der Eisenbahn- geseßgebun hinzuwirken. Von den zu jener Zeit bestehenden oder im an befindlichen 17 Bahnen mit rund 1 70 km folgten zehn größere Verwaltungen mit einer Gesammtbetriebslänge von 1568 km dieser Einladung. Die übrigen sieben Bahnen batten vorerst noch zu geringe Erfahrungen in) Bau und Betrieb und empfanden daher augenscheinlick) nicht das Bedüxfniß, an den Beratbungxn theil- zunehmen. Die Versammlun Vom 10. November 1846 wahlte eine Kommission, die unter Berück chtigun der bisherigen Erfahrungen Grundsätze für ein neues Eisenbahngeßeß zusammenstellen 1ollte; aucb soÜte der Finanz-Minister gebeten werden, das Eifenbabngeseß der mündlichen Berathung von Kommiffaren sämmtli er Eisenbahn- geselLschaften zu unterwerfen. Fsrner wurde der * eichluß gefaßt, einen dauernden Verband der preußischen Eisenbahnen mit dem bereits oben erwähnten Grundgedanken zu bilden.

Auf eine erneute Einladung des Verbandes tratén bis um Juni 1847 bereits fernere elf Verwaltungen demselben bei. Dieiher Erfolg ermunterie zu weitc-rem Vorgehen, und es wehrte sich die abl der VerbandSVerwaltungen im Laufe des genannten Jahres bis an vierzig, nqchdem einstimmi der Beschluß gefaßt worden war, daß zur Mit- JltedsÖaft sämmtli e konzessionierten deutschen Eisenbahnverrvaltungen

erechtigt sein sollten. Fiir den so erweiterten Verband_wurde der Name „Verein deut ckr Eisenbahnberwaltungen' gewahlt, eine Bezeichnung, die der erein bis zum bkutigen Tage, ob leich sein Gebiet sich über ganz Mittel-C'urova ausdehnt, beibehalten at. Um einen Einblick übkr die weitere Entwickelung des Vereins bis zum heutigen Tage zu gebLn, sei noch erwähnt, das; die Anzahl der Vereins- mitglieder und die Gesammtlänge ihrer Betriebsstrecken im Jahre 1850. . 48 Verwaltungen mit 6868 km, 1860. . 61 15 839 . 1870. . 77 , 29 479 „, 1880. . 102 , 56 508 , , 1.890. . 75 , 73 342

Ende März 1896. . 74 80998 betrug. Außerdem nc'bmen heute noch 18 Verwaltungen ![einerer Yqbnen mit 5221911 Betriebslänge an den Einrichtungen des Vereins

et.

Gleich in den ersten Versammlungen des so gegründeten Vereins trat schon der gesunde Gedanke Hervor, daß die Eisenbahnen Deutsch- lands wie ein einbeitkicbes Ness _ nach außen hin _ betrieben werden müssen. Zur Verwirklichung dieses Gedankens beschloß schon die Kölner Generalvcrsammlung im Jahre 1847 den Erlaß eines Vereins- Güterreglements, an dessen Spiye der leitende Grundsaß stand, „daß jede Vereinsbahn unter den Bedingun en des Güterreglements den Transport von Gütern von und nach (: en für den Güterverkehr ein- gerichteien Stationen übernimmt, ohne da es für den Uebergang der Güter von Babu zu Bahn eines Vermitt ers bedürfe“.

Dieser Gedanke des einheitlichen Betriebs ist der Leitstern des Vereins in seinem balbbundertjährigen Bestehen geblieben. Von der Uebczrzeugung durchdrungen, daß die Eisenbahncn nur dann den all- gemeinen Intcressen dienen können, wenn sie ihre Einrichtungen so treffen, daß sine einbkitliche erwaltung, ein gemeinsamer Vetrieb fich auch tbatsächlicb durchführen läßt, hat der Verein zahlreiche Einrichtungen zur Erleickpterung des Verkehrs geschaffen. Diese Bestrebungen Haben 1ich auf alle Zweige des Eisenbahnwesens aus- gedehnt. Wir gedenken Hierbei zunächst des Wirkens der Techniker des Vereins, welchen wir den heutigen hohen Stand der den Bau derVTHULU und ihrer BetriebSmittel umfassenden Eisenbahntechnik bar an en.

Bereits im Jahre 1837 hatte Preußen als Normalspur eine folchc von 1,435 m bestimmt, sodas; alle Bahnen des Vereins in di€sem Punkto: Uebereinstimmung eigten. Das (Gleiche gilt Von fast allen ü'orißen dsutschen Bahnen. ber dies war auch die einziÉe ein- heitliche J orm. Es mußte deshalb die nächste Sor e des ereins sein, für die Gestaltung der über dieser Spur aufge auten Wagen Abreden zu treffen und nach dem fcstgese ten Wagenprofil die Bau- werke neben und über der Bahn so zu emeffen, daß dem Ueber- gange der Wagen von einer Bahn zur anderen indernisse si nicht in den Weg stellten. Die Gestaltung der Yauwerke na diesen Abmessungen, nach dem .Normalprofil des lichten Raumes“, wurde bereits im Februar 1850 durch die erste Technikerver- sammlung des Vereins, welche die Führung auf technifchem Gebiet in die Hand genommen hatte, in den Grundzügen vereinbart; die Vereinsverwaltungen beschlossen alsbald ibre Durchführung. Es war dies ein Beschluß von wetttragender Bedeutung, denn die vorhandenen Bahnen wiesen in ihren Bauauöfübrungen cbon so viele Abweichun en nach, dzaß es jahrelanger Arbeit und der ufwendung hoher Bett ge bedurit, um die bestehenden Verschiedenheiten zu beseitigen. "tte der Verein deutscher Eisenbahnverwaltungen mit dieser Thätigkeit nicbt frühzeitig be onnen, es wäre in wenigen Jahren fast unmöglich gewesen, diese Hin ernisse des Verkehrs aus der Welt zu schaffen.

Ferner mußte dafür gesort werden, daß aus dkn Wagen der verschiedenen Verwaltungen, w e der Verkehr Ze erade zusammen- fübrte, Züge ebildet werden konnten, die im et ebe volle“ Sicher- beit boten. s mußte also insbesondere Uebereinstimmun? in den Kuppelungen und Buffern berbei efübrt werden. Auch dese Be- dingungen se te die erste Technikero ersammlun fest; sie schu ferner Normen für as ganze Gebiet der Cisenbabnte nik durcb Fe eßung von „Grund ügen Tür die Gestaltung der Eisenbahnen DeutschlandS', Welche die rund a en der später vom Deutschen BuudWratb er- lasHenen „Normen ür die Konstruktion und AuGrüstung der Eisen- ba nen Deuts landö“ geworden Lud, in Oesterreich-Ungarn aber die alleinige Nicht cbnur auf dem (Ge iete der Eifenbabnte nik bilden.

Aus den erwähnten ,GrundzüTen“ haben sich im aufe der die „Technischen Vereinbarungen ü er den Bau und die Betrie - einrichtungen der Haupteisenbabnen“ entwickelt welche unbestritten die wichtigste Schöpfung des Vereins auf technifchem Gebiete da ellen und welche auf dem Gedanken beruhen, daß wie im Verkehr, o im Bau und Betrieb, in der Herstellung der okomotiven und gen volle („Einheitlichkeit im Bereiche des Vereins berrs en müsse, wenn den Etjsenba nen die Erfüllung ihrer Aufgaben etmö icht Werden olle."

As Mtte der siebziger abre das Bedürfn|€ nacb einfa en Normen für den Bau und etrieb (: nen

gewiffer B

e !) machte,*' waren auch die Techniker des Vereins sofort auKnnTbPke-h von

mit Außarbeitung von „Grundzügen für den Bau und Sekundärbabnen '1876), aus denen dann später die G

um den Bau und Bett::eb der Nebeneisenbabnen und derLZkal en _ flix hervorgingen. Es wurden ferner fortlaufende wiihrig'k Untersuchungen anZTrreJtr eingeleitet und bearbeitet, HUM: ' -

Erkenntniß zalJrü sMngen auf dem Gebiet der technik von leibendem eworden d. Uecker , insbesondere die Statistik 11er “Ack! stnund WMW

die Statistik über die Dauer der enen. bie ßellun der mit Eismbabnmaterial aus Um echnis : Thätigkeit wurde ferner gefördert dureh das

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