1896 / 160 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 07 Jul 1896 18:00:01 GMT) scan diff

_ _ kaffe kann „sich,“ iti einen _ ern der Obligationen «über die _ m_!“ nichtem1 en. ' '

Forma are u den Quittungen Werden von.»,sämmtlichen ohen edachten Ka en m_ienJeltlich verabfvlgt. " * » !Berlin, den 1.341: 1 6.

Hauptverwaltun der Staatsschulden.

von off m an n.

-U 1 when I

Abgereist:

Seine Excellenz der Minister für Landwirt schaft, Do- mänen und Forsten Freiherr von Hammerstein: oxten und _ der Direktor im Ministerium für Landwirthschaft, Do- mänen und Forsten, Wirkliche Geheime Ober:Regierungs-Rath Sterneberg, nach Pommern.

Angekommen:

der Ministerial-Direktor im Ministerium für Handel und Gewerbe von Wendt.

Yiehtamtließes.

Deutsckies Reich.

Preußen. Berlin, 7. Juli.

Seine Majestät der Kaiser und König kehrten, wie „W. T. B.“ meldet, gestern Nachmittag um 4 Uhr von der Excursion nach dem Lonvoss und dcm ESpclandvoss an Bord der „Hohenzollern“ zurück und nahmen sodann Vorträge entgegen.

Der Ausschuß dcs Bundrsraths für Justizwesen und die vereinigten Ausschüffr für Hirndel und Verkehr, für das Seewefen und für Justizwcscn hirltcn heate Sitzungen.

orsten

Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und [ ß r a

hat den Landwirihschaftskammern nachstehendcn zugehen lassen:

Die geseleicb dsn LandwirtbsÖaftskammern übertragene Mit- wirkung bei der Organisation des ländlichen Kredit- wesens umschließt ychwierigs, aber auch bochbedeutsame Aufgaben.

[.

Es ist bekannt, wie im Laufe dss Jahrhunderts die Anschauungen über den Werth und die Bcdeutung des Kredits für die Landwirts)- scbaft und die daraus sich ergebenden Auf aben und Ziele des ländlichen Kreditwesens gewechselt Yaben und wie, je nach den wirtbsehaftlickpen Bedürfnissen der einzelnen Periodrn und der verschiedenen Vesißgruppcn, bald der Wunsch nach liebster Erweiterung des Kredits und rnisprechender Heranziehung ?rémder Kapitalien, bald das entgegengeseßte Bestreben sicb geltend emacht haben. Als Ergrbniß der seitherigen Entwickeln" steZt fich dar eine zunehmende,_ vielfach zu bedenklicher HöJc grstic- ene Verschuldung des ländlichen Grundbesißes, drren Anwachsen amZ in dem grftiegenen Werth der BesÉungen keine genügende Außgleichung mehr findet und durch die die irkungen der aligrmrinen landwirth- schaftlichen Depression in xzrfabrdrohendem Maße verschärft werden. Die Quellen drr zunehmenrrn unproduktiden Verschulduug liegcn auf verschiedenen Gébieten: im Erbgang, in dem mit dem Strigen drr Güterpreise verbundrnen Anwachsen der Kaufgeldcrrückstäride, ssit U?Ukkék Zeit auch in dsr Nytblagr visier Brsißcr, die? zur Aufrecht- erhaltimg drr Wirtbickyaft aus die stärkere Auspannung dss Rcalkrrdits angewtssen sind. Die Bekämpfung diese-r Ursacbsn dcr Vrrscbuldunz, namentlich, die Maßnahmen zur Hebung der aÜgcmcincn Lage: der Lgndwiribschast, geben zum tbeil über den Rahmen der Krrdit- organisation hinaus._ Mit alier Bestimmtheit muß aber darauf hin- Ywiesen'werden, wie dl? bloße Steigrrung der landwirtbschaftlichen

entabilttat und ein dadurch hcrb€i„efüi)rter Aufschwung drr Lam- wirtbschaft zwar den' jeßigxn bochVrrschuidrien Vcfißern zu guts kommen, alzer keinerlei erabr «Wen die Wirdcrkehr ahnlich gefahr- voller Zustande tn künftigen Generationen darbieten würde.

Demgemaß mehrln sich die Stimmen. welcbe grundsäßliäoe Rxformen des „Agrarreäyts, in Verbindun mit Maßnabme'n zur ali- mabltchen Beseitigung der Vorbandknen UL erschuidung, als Erforderlich bezeichnen._ Ich brauche" in dlésér Hin “(ck! nur Bezug zu nehmen.

aur die Béfciyluffe drs Rri tags wrgen Einführung des Heimsiättenrechts,

auf die Verhandlungrn der von meinem Herrn Amtsvorgänger im Jahre 1894 einberufenen Agrarkonferenz, '

auf die auf allgemeine Einführung des Auerbenrecbts, Um- wandlun der Hypothekkn und Grundschuldkn in amortisable Rentens ulderi und geseéliche Einschränkung der Realwir- schuldung gerichtete Re olution des Herrsnbauses Vom 28. Februar 1896,

endlich auf die im Jahre 1893 von der österreichischen Regie- rung vorgelegten Gesetzrntwürfe, bctreffrnd die Errichtung von Berufögenoffensclyaitcn der Landwirthe und die Er- richtung von Rentengütern.

Auch kann die Thatsache nicht übersehen Werden, da bereits die _ preußische Geseßgebung. wenngleich mit abficbtli er Be- schrankung auf eine bestimmte Gruppe von Besitzungen, die Renten- und Anfiedciun sgüter, dazu übergegangen ist, iür die Verschuldung (_ms drm ersen Befiyerrverb und aus der Jniestat- erbfolgedie kundbare Hypothek durch eine unkündbare amortisable Rentenschuld zu erfassen.

Der Kerppunkt derweiter gebendenReformVorschiäge liegt in der Einführung einer gesetzlichen Verschuldungßbeschränkung, ma dieselbe als feststehend oder in der Weise gedacht sein, daß die Beßiediqung des ländlichen Realfredits ausschließlich öffentlichen, Amortisations; kredit gewährenden Instituten übertragen wird. Der jeyige ZU- stand der unbeschränkth Versxbuldbarkeit besteht für dyn weitaus größten Theil der landlicben Besitzungen in den älteren und neueren Provinzen erst eit wenigen Grnerationcn, zum tbeil seit noch neuerer Zeit. ie in, diesem Verhältnißmäßig kurzen Zeitraum angewachsene gewaltige Höhe der Grundverschuldung äßt in der That die Frage nicht unterdrückken, ob der bestehende Zu. stand auf die Dauer aufre t zu crbalien sein wird und ob nicht die vom Standpunkte dez Ind viduums aus erwünschte und um!; manchen RichtunZen bin auch sonst vortheilhaft wirkende unbeschränkte Freiheit in der * erschuldung des Grund und Bodens überwiegende Schäden und Gefahren anderer Art für das Staathanze und den Grundbefiß in seiner Gesammtbeit zur Folge bat.

ck sehe davon ab, meinerseits zu dieser Frage Steüung zu nehmen. Für den Augenblick ist schon durch die bedrängte L_aqe drr Landwirthscbaft eine wesentliche Einschränkung des Realkredits aus- geschlossen, da hierdurch zahlreiche Existenzen wirthscbaftlicb gefährdet werdenowürden. Aber an ab efeben hiervon, crscbeini die Frage noch nicbt spruchreif, da die nsicßten der Landwirtbe selbst bisher zu wenig geklärt sind. Agrar-Reiormen dieser Art, welche mit den her- ebracbten-Ansäoauungen stark in Widerspruch treten, sind aber im taatsleben nicht aus theoretischen Erwägungen, sondern nur dadurch

u w Längenden Pro [eme unter Veri“: sicht

gemacht.

: eyölkeru etra , When. , , , - n Landwi s ftS' mern» eine eseplicbe Ver- tretun “der Landwirts)?" gefrbt: en ist, wird es ibnen :) liegen, dahin krken, da die Verse!) dun sfrakze und die damit zusammen-' gung der konkreten Verhältnisse in den Kreisen der Nächstbetheiligtrn gründlich und ein ebend erörttzrt und die öffentlich gemackpien Vorschlage „nach allen eitezn bin dis- kutiert und geprüft werden, um auf diese Weise allmahlich eine Uebereinstimmung darüber zu gewinnen, ob" und nach welchen Rieb- tu'rggetl; eiiiße grundsäßliche Reform des landlichen Kreditwesens an- zu ire en

11.

Kaum minder wichtig als das Bisherige ist die Beibeiligung der Landwirtbschafwkammern bei denjenigen unmittelbar vrak- tiscben Aufgaben, die innerhalb der seitherigen Kredit- organisation und ohne grundsätzliché Aenderungen der Geseßgebung noch zu lösen sind. Bei Bearbeitung der Kreditan elegenbeiten an der Arniralstclie isi der ManYLl einer zur Mitwirkung erufenen gefeylichen Vertretung der Landwirt e znebrfach mit Bedauern empfunden worden. ,Das Bedürfnis: für eine Mitwirkung der Kammern liegt vorzugsweise darin, daß die vers iedsnen, neben einander innerhalb derselben Provinz fur den Rea - und den Prrsonalkredit wirkenden Organisa- tionen, Landschaften, Provinzialbilfskaffrn, Sparkassen, Genossen- schaften u. s. w., selbständig und von einander unabhängig sind, dabsr vielfach der nöthi en Fühlung entbehren, und daß ferner bei den nicht vom Grundbssiß échbsi begründeten und verwalteten Organisationen, namentlich bei 631 Sparkasscn, die besonderen Interessen der Land- wirihschaft nicht immer genügend berücksichtigt werdrn. Es erschrint daher als Aufgabe der Landwiribschaftskammern,

innerballz ihrer Bezirke das ländliche KréditWesen in der Ge- sammtbeit seiner Bcziebungen zu pflegen, unter drn idrntiscbe oder dricb Verwandte Ziele verfolgenden Organisationen ein harmonisches Zusammenwirken zu vermittcln, dahin zu wirken, daß bei der erwaitung der für den ländlichem Kredit dor- bandenen öffentlichen Anstalten und Einrickztungen die Inter- eéssen der Landwirtbschaft Vril zur Geltunß gelangen, durch I)eratbunci und geeigneteiifalls auch durch Warnung die Land- wirtbe am die ihnen voriheilbaften Kreditqueiien hinzutveisen und sie Vor Ausbeutungen zu schüßrn.

Wennxs dsn Landwirtbscbaftskammern gelingen sol], auf diesem Wegs: allmahlich eine wirklich führsnde Stellung iür die Gritaliung dcs lqndlicbxn Krcditwefens ihres Bezirks zu gewinnen, so srßt das aller- dings kme Erhebliche und dauernde Arbriisleistung voraus. Ich kann daher den Landwirtbschaftskammrrn nur empfehlen, sowrit das nicht schon_ grschehen, ständige Ausschüsse für die Bearbeitung der Kredttupgriegenßeiten einzusrßen, dic sich alsdann behufs Beschaffung drs zu ihrer dausrnden Information erforderlickpen Materials mit den fur den bcirsffcndkn Bezirk hauptsächlich in Betracht kommendrn öffentlichcn und privaten Kreditinstituten in Verbindung zu errn baden werdrn.

Ich besorge nicht, daß die bcstebendcn öffentlichen Kreditinstitute, denen gegenüber das Votum der Landwirtbsckyaitskammer ja nur ein dkratbendrs sein kann, sachgemäß begründcien Vorschlägen der gesess- l1chen Vertretung der Landwirtbscbait die gsbübrende Berücksichtigung versagen Werden, jrdenfaüs wird sich die landwirtbschaftlickoe Ver- waltung die eingchrndste Prüfung und grsignstcnfails die thunlichste Förderung der Anträge drr Kammern angkleiicn sein laffcn.

Nach drm Gksch find die Kamuwrn auch bringt, dicBegründung eigener Krrditorganisationrn in die Hand zu nkbmrn. Bis auf weiteres scheint es mir nicht zwsckmäßig, von diesrr Befugniß Gsbrauck) zu machen, da die zahlrrichc'n vorliandrnen Organisations", eVentuxll nach wcitsrer Aussestaltung, für das Bcdürfniß grnüßrn Werden.

]]l.

Zur Brrücksicbtigung bei dcn na 1 und 1.[_ Vorzu- nrbmendcn Erwägun en und Ykaßna men empfahl: ich endlixb noch folgcnde ECHTÖFLUMÜH dir für die Bsdandlung der Krrditangclegsniwitcn in drr landwirtkyschaftlichcn Verwaltung 1chon seit längster Zeit lritend gkwcscn sind:

1) Das Vcrbältniß dss Real- (Jmmobiliar-) Krcdiis zum Pc!- sonalkrrxit ist zwsckmäßig derart zu gestalte'n. daß der Pé-rsrnalkrkdit vorwirgrnd für vorübcrgebende Gcldbsdürfniffe 136111th wird. Dsnn dcr Pkrsruaikrrdit rrstrrckt fich, Wrriigsicns wo er gcschaft§mäßig grwährt_wird, immckr nur (TUf rcrhaltnißmäßig kurzr Fristcnxund wird durch 67er wiedrrholtr Prolongationm Theurcr als der Rkalkrcdit, ganz (11:74:91?!) n davon, daß dcr Schuldn€r auf dam'rnde Prolongation kkinr siciysrc Anxficht Hat. Die Bcdrutung drs Prrsonaikrcditö für die Landwiribskbaix ist gleichwohl cim? großc, Nicht bloß, daß unter ÖM brutigsn Vrrbältniffrn und béi drm gkringcn Kävitalbifix; dcr mcistrn Landwirihs vvrübcrgcdrndc Anschaffungen von Bctrikbskapital für dcn Urbsrgang zu Cincr andsrsn Wiridscbaftsart, zur Brisbaffung künstiickoer Dünger- Und Futtrrmittol und für sonstige außsrordcntiickye Bc- dürfnisie skbk Häufig nöthi wmdkn, find dir nicht grundangeseffrncn Leichter und die iandwirt ichaftiichrn Arbkiter alirin und die T.?fi er der kikinkn unsrlbständigxn Ackernahrungcn Vorzugswciw auf din Érrsonalkrcdii angewicskn, da dic Bcfiyungcn [?Ztchr Ari wegen ibrcs gcriiigLn Reine'rtrags für die reale Beleihung rcgeimäfiig cine sebr gcringc Untkrlage bieten. Dazu kommt nun abrr, daß ein (;Cwiffkr Theil auch der größeren Befiizrr scinexn lkgitimen Rcalkrc'dit berrits crschöpft hat, und daß für ÖM tüchtigen und vertrauenswertbrn Wirth dirser Art die Eröffnung Von Persoual- kredit das einzige Mittel bietet, um ihm übxr außcrordcniliche Un- glücksfälle binwrgzubelfrn odrr ihm einen neuen, no lobnrnden Wikibfchaftszweig zu eröffnen. Diese Vkrbältnisie erklaren es, daß die Entwickelung des landwirtbscbaitiicben Personalkredits, nament- lich die Bildungsvon Kreditgenossenschafien in neurrer Zeit einkn außerordentlichsn .lufscbwung grnommen hat. Diese Entwickelung ist um so msdr zu brgünstigen, als dsr Personalkrrdit in sich félbst einen sehr wirksamen Impuls zur Schuldentilgung bietrt. So wird z. B. virlfach die Wahrnehmung gemacht, daß Besißcr, die mit Händlern in ständigem GescbästÖVerebr sieben, nach Kräften bkmübt find. die ihnen gewährten Vorschüffe berunterzuarbcitcn, während, sobald die Forderung des Händlers erst im Grundbuck) ein- getra en ist, der Beißer sich bald daran gewöhnt, diese Bélast'uug als k?ne fe'ststebende zu betrachten.

2) DCU“! Bedürfniß des ländlichen Grundbssißes entspricht eine Organisation des Grundkredits, durch wrlche dem Schuldner das benöthigte Kapital tbunlichst biliig, seitens des Gläubigers un- kündbar und in regelmäßigen Jabrksleistungen allmählich rück- zahlbar gewährt wird. Unter den hierfür bcstebendkn Organisationen nrbmen die altbewährten _landschaftlicben (ritterschaftliäyen) Kreditinstitute die erste Stelle em. Auf der Selbst- verwaltung dcs vereinigten Grundbesißes beruhend, tragrn sie in 1ch die Gewähr, daß das Interesse des Grundbesitzes fürdieganze („ e- scbäftsfübrung leite'nd isi, und daß sie namentlich den Kredit so billig

ewäbrcn, als es die Geldmarktsverhältnisse gestatten. Neben den andschaften, und wo solche nicht vorhanden an ihrer SteÜe, ge- währen unkündbaren Amortisationskredit die provinziellen (kommunalständiscben) Kreditinstitute (Landesbanken, Provinzial- biifskaffen, Landeskrediianstalten u. s. w.). Auch diese Institute ent- falten eine durchaus gemeinnützige Thätigkeit und haben namentlich im Westen durch ihre dezentralisierte Or anisation die Vortheile des Amorti- sationskredits dem bäucrlicbc'i BFW in großem Umfange zugänglich Immerhin besteht bei diesen nicht auf genosscnschaftlicher Grundlage beruhenden Kreditinstituten die Möglichkeit, daß der Ge- schäftsbetrieb zur Erzielung von Ueberschüssen für ionstige provmmlle (kommunale) Zwecke bynußt wird. Die Königlickße StaaWregikrung ist, wo in einzelnen Fälicn derartige Wahrnehmungen gemacht wurden, dem entgegengetreten, indem fie es bei der gedrückten Lage der Land- wirtbscbaft nicht für gere tfertigt erachtet, den kreditbedürftigen, also ärmeren_ Theil des (Grund esitzes zu Gunsten der zur'Au bringung der Provinzial- u. s. w. Lasten Verpflichteten mit höheren insleistungen zu belqsten, _als sie nach den Verhältnissen des Geldmarftes sonst er- forderlich waren. Die Landwirtbschaftskammern werden aus der

.' WWF- "555,3"-sz-s*W.-ach“„.y'uch„z «„,-g „„- („„Um-_ Jtaise kber- 1 nviichm * Nachdem in

«... XZ;

fung der Verhältniß? entnehmen. ob in ihren: speziellen isses!“?inxk gexerbtf ite Be werden vom Stand. punkt der ndw ,_ zu;; * eben nd. darf vertrauen, daß vvkkommeridenfallk' && "___ bscbaftskammetn ibren Einfluß dafür einse n-iverden, bei den: ' en der provinziellen und kommunalen Selb verwaltung das Jntere e des kreditbedürftigen Grundbesitzes voll Ir Geltung zu bringen.

ie vaotbekenbanken sind in Preußen für den ländlichen Grundkredit im Ganzen _von geringkrer Bedeutung , da sie in 23er auf die Billigkeit der Kreditgewährun ni t mit den Landscbaten, meist auch nicht mit den provinziaiétändi chen Kredit- instituten konkurrirren können. Durch die unter dem 27. Juni 1893 erlassenen „Neuen Normativbestimmun en für die preußischen Hypo- tbekenbariken“ (M.-B. f. i. V. S 153 ist neben der Wahrung der Sicherheit der Hypothekenpfandbrtxfe auch dem berechti ten Interesse des siLuldneriscben Grundbefißes m Bézug auf die estaltung des Gxsrh ftsvczkebrs de_r HVVOrbekenbc-nken möglichst Rechnung getraaen. Dreielbe Rucksicht wird verfolgt bei der Augubung des Staatßauf chis- recbts gegenüber dendreusitjchen Hypothekenbanken und bei der and- babung_der Erlaubnißertkpeilung zum (Erwerbe von Grundeigentbum, dean _die au erprrußtfckokn Hypotbskenbankcn bei ZwangSVersteigrrungen inlandischer eliebencr Grundstücke bedürfen.

_Nicbr d..?" eigrntiickxn Grundkredit-Jnftiiuien zuiurrchnen sind endlich die offentltcbrn Sparkasßx, die glcicbwobl bei der Be- lxihung landiicher Grundstücke wrnigstens in den mittleren und west- lich€n _Provmicn Erheblich betbeiiiqt find. Vom Standpunkt der Landwrrtbschafi ist diksL Form des Realkredits nicht empfebanÖWertb. Gegen sie spricht zunachst der Umstand, das: dis. Sparkassen, unbe- schadet der" Wahrung drr erfordrrliäpen Sichkrbsit, die Anlage ihrer Britande vielfach ais Erwerbsgeschärt bebaudrln und, um Einlagen heranzuziehen und Urberscbüffe für kommunale Zwscks [),crauszuwirtbsWYten, alsdann din Zinsfufz so hoch halten, wie es die Kdnkurenz anderer Geldaebrr ibnen estattet. Besonders aher kdmmt '." Betracht, daß die Sparkassrn ke nen unkündbaren Kredit gcwabren könncn, ohne fich selbst drn ernstesten Gefahren cxuszuwxim. Mag_d€ingegcx1über (Zick) cingrwcndrt werden, daß sichere vaotbeken „tbatjackylicbkbei den Sparkaffrn der Rückforderung nicbt aiisgrsxyt seien, was ubrtgsns für den Fal] cincr al] emcinen Krisis krmenfails sicher zu behaupten ist, so bleibt doch betrben, daß die Schuldnerxder Sparkasse vermöge der Kündbarkcit der Gefahr eines _Stcigens des allgemeinen Zinsfusch untcr- worfen 11nd, wi'il alsdann die Sparkassen den Zinsius; ihrer Einla en und deincntsvrechcnd auch den Zinsius; ihckr Ausleibnngcn zu «*rhöZen grnötbigt sind.

Als Ziel wird dkmnach festzuhalten sein, dicjknigcn ländlichen vacztbckc'n, dux sich zur Uebernahme auf die Landschaften oder sonstige öffentliche Grundkredit-Jnstituic eignen, alimäblicb Von de'n Sparkaffcn aiif diess. übkrzufübrcn. Immerhin ist dieses Ziél bei drm rund 1 MYLiardr Mark umfassendc'n ländlichem Hypotheken- bzsiande der Sparkgffrn nur langsam zu erreichen. Für die Uebergangszeit Wird es sich darum handeln, das Hypo- tbckcngeschast dcr Spgrkaffen möglichst den Anwrdrrungen drö _ Grundkredttsx enUvre'chend zu gksiaitrn. nehme bicrudrr'Bezug aus die an die landwirtbschaftlichen Zentral- und Provinzialvrrcmc Ergangc'ne Vkrsügung mcinks «Ocrrn AmtSVOrgängkrs O_om 7. Juni 1894 (1. 28 604), in welcher, unter Bezugnahme auf die'. Verfugung des damaligi'n Herrn Minisirrs des Innern Vom 19. Drzcmber 1893 (M. Bl. f. i. V. 1894 S. 18). die Umwandlung drr Sparkaffcnhvpotblken in (kündbar?) Amortisationöhvyotbcken, chtucll u_11tcr Yerabseßung dcs Zinssußer, empfohlen wird. Disse Anregang isi, _wie die seitdem kingkgangi'nrn Berichte zeigkn, in mcbrcrrn Prodmzsn nicht olim' Erfolg gédlicben. Dcn Landwirtb- schaftskmnme'rn sm_P-fi'lile ich, diese Angelcgcnbcit writer zu vcrfolqcn.

_ Brixrffs dcr iOnstigrn Geldgeber, unter denen ramsnilick) Kircbcn- kasten, Stiftungen und Lebkns- und Friis:sich€rungs-Ges811fchasten in Yeirqcht kommcn, ers_cheint iür hksondc'rr Maßnabmcn vorläufig kein Bc- dursnxß. da„d€r Zinsiußdirser Hypotheksn sich dem für fich€re Anlagen aUgcmcin ubliäycn aiizu1ch1irßen pfle'gt und cinc Ablösung diescr Hypo- tliekcri durch urikündbarc Amortisationsbyvotbkkcn nur bezüglich des soglcsich zu Lrwabnrnden bäurrlicbrn Bkfiystankes in größcrcm Umfang ins Auge? zu fasscn ist. _

Z) Der Vortlysii drs _gcyunkcnen Zinéiußss und dis Sicherheit (',ZULÖ unkündbarrn K*rédits iii drm bäurrlichcn und klrinbäucr- lichen Bksißrrstandc in dri: östlichrn Prodinzsn noch nicht ge- nüggiid zu ante gekommrn. Dir in drr Hauptiach-x' bstb-Ziligtc'n Land- schaitcn ba_b-:n_ zwar aus höchst ancrkcmnenöwsrjbrr frcikr JiiitiatiVL ihrrn Grjcbäsiskreis allmählich auf diese: Bisiwmge-n mitans- gcdebnt, aach umfangreicha Bclcihungcn bäurrii er Grundstücks vorgriwmmcn. Alirin dir Statistik zcigi, das; untcr den statutcnmäßig beleibbaren Bcfiyungcn die wirklich be- licbenrn nur eine firinc Mindsrbrii biidkn, und nachsvnstigen Ermittelunqsn ist ('I nicht zweifelhaft, daß die große Mask der nicht landschaftlich belirbrncn mit kündbarcn, rc'lativ boch verzinslichen Privat- und Sparkaffmbypoibrkrn balastkt sind. Dcm Vcstkcbkn der Staatsrcgicrung, bicrin Wandrl zu schaffen. babkn sich die Land- fchafién angeschlossen, imd ich darf unbedrnklicb auch die Mitwirkung der andwirjbscbastdkammsrn für diese wichtige", und schwierige Auf- 9556111 Anspruch nrbmcn. Dic Hcrren Ober-Präsidenten werdcn auf Wunich die im vorigen Jahre unter Theiinabnir meines Referrnten in dieier Angelegenheit gepflogrnen Verhandlungen den Landwirthscbafts- kammern mitibsilen.

Es kommt, nachdem dis Belkihuanorscbrifien der Land- schaften drn Verhältnissrn drs kleinen 5 csiycs _im allgemeinen angrpaßt sind, jkyt wesrntiicb darauf an, drm Kleingrundbesißer diese Einri tungen näbcr zu rücksn und in geeigneter Weise auf ihn da in einzawirksn, daf; rr Von drn Vortheilen des landwirtbschaftlich8n Krsdits wirkiick) Gebrauch macht. Nach diéscr Richtung wrrdrn auch die Landwirtbscbaftskammern MHM- liche Dienste leisten können. Ich bemrrke, daß auf msine er- anlassung aegrnwärtig in rinzrlnen bäuerlichkn Ortschaften der Provinzen Westpreußen, Schlesien und Sachsen der Vrrsuck; unter- nommen wird, drn gesammten Bestand an Priyatbypotbeken, soweit er sich zur Uebernahme auf die Landschaft eignet, in Pfandbriefs- byvotbsken überzufübren und bei dieser Gelegenheit zugleich die Grund- buchblättrr dcr betheiligtrn Grundstücke Von den vislfach Vorkommenden Veralteten Eintragungen zu bsreinigen. Wenn diese Versuche einen zünftigen Erfolg ergebrn, wird es hoffentlich zu ermöglichen sein, die Övpotbekenrkgulierung ortschastsweise in größerem Umfang auf- zunehmen.

4) Von Anstalten für den ländlichen Personaikredit kommrn neben den landschaftlichen (ritterscbaftlichen) Darlebnskaffen vorzugswkise die nach dem ReichSgese8 über die Erwerbs- und Wirth- schaftögknoffenschaften vom 1. Mai 1889 ebildeten Spar- und Darlebnskassenvereine in Betracht. er Zusammenschluß der Landwirtbe zu derartigcn Genossknsckpaften ist über den unmittelbar verioiqten Zweck hinaus auch Von nicht geringer erzieblicber Bedrutuna; die Pflege des genoffenschaftltcben Sinnes stärkt das Gefühl der Solidarität der Beruföqenoßen, und die Ge- schäftsführung in einer richtig geleiteten Geno enschaft giebt den Einzelnen auch für die richtige Führung der eigenen Geldwiribs aft wertbvoile Fingerzeige. Der erfreuliche Aufschwung des Geno en- schafiSwesens, namentlich in den östlichen Provinzen, ist zum großen Theil auf die staatlicherseits erfol ten Anregungen und die für die ge- noffenschaftliche Propaganda qewä rten Unterstüßungen zurückzuführen. Durch die mit dem 1. Oktober 1). J. erfolgte Errichtun der Zpreußiscben ZentralzGenossenschaftskaffe, welche zur Geldausglei un 6- telle für die verjchiedenen Genossenschafisverbände (nicht a er für den Geschäftsverkehr mit den Einzelgeno enschaften) bestimmt ist, hat das“ Genossenfchaftßwesen vom taat eine weitere bedeutsame Starkung erhalten. Wie bekannt, Fliedern sich die speziell landw rtbschaftlichen Geno enscbaften bauptsäck) ich in wei Systeme, welche sich kurz als das euwieder und das Offenba er bezeichnen laffen. Die dem Offenbacher allgemeinen Verbande angehörenden provinziellen Gcnoffezifchaftsverbände nd selbständig organisiert und stehen mit einander in keinem organi chen wirtbscbaftlicben Zusammen-

näßerm

sad *die *äzl-tere'xNeFULvieder' Organisation au * n 'der“ ZM : Kilkcrken Seléeseine »einbütskÖe- ist und “erst Zeit Teuer??? eit eine-.pxovinzielle- Gliederunügörkrbéxt lediglich in- der orm einer er-

.“ t ilu ein es - WWÉYIUÉYUYU t?nd wirtbsckiaftlicben Standpunkt sind beide

teme als leichwertbig- zu bezeichnen und die landwirtbscbaftliche szwaltung sL-xbt. daher beiden mit gleicipmäfiigem Wohlwollen egen- über. Den Landwirthschaftskammern kann ich nur exnpfeblen, d efelbe Stellung einzunehmen und bei dem Wettbewerb beider Systeme fick) neutral zu verhalten, , außer» wenn etwa in dem betreffenden Landwirthscbaftskammerbezirk das eine „oder das andere Von ihnen ausschließlich oder doch ganz. uberwie end zur Geltung elangt ist und damit den Beweis erbra t hat, daß die Zéeigung der landwirtbscbaftlixhxn Bevölkerung auf seiner Seite steht, Jedenfalls ersuche ich die LandwirihsÖaftskammern dkrjenigen Gebietstbeile, wo beide Systeme nebeweinander arbeiten, gefäiiigst dahin zu wirken, das; gegenseitige gebassige Befebdungen Vermieden werden, da sie nur dazu beitragen können, das Ansehen und die Ent- wickelung des Genossenschaftswescns übrrhaupi zu gefährden. Die Leitungen bkider Systeixie haben wiederkwlt ihre Neigung zum fried- lichen Nebeneinanderarbeitcn außgesprochen, es wird sich daher empfahlen, Uebergrifxe einzelner Organe den Leitern der betreffenden Verbands- orgamsat on zur Kenntniß m' brinarn.

Durch die erwähnten berden Genossenschaftssyfteme und durch die in einigen Landestheilen für die Landwirtbschaft ebenfalls tbatigen, besondsren Vrrbänden angehörigen Genossenschaften nach Schulze- Deljß'sckyem Muster ist dem Bedürfnis; einer Auöwabl unter den verschiedenen Or anisatiom'n in weitkm Maß Rechnung getragrn. thaigen Versu en, neue Verbandsbildungen auf anderer Grundlage für ländliche Genoffcnsckyafien ins Lebst! zu rufen, kann ich nur empfrhikn cntge cnzutreten, da durch solche Gründungrn, obne Russen für die Sache, «diglich die Zersplitterung des Genossenschaftswesens noch wkrgrößert werden würde.

Neben dem Genoffrnschafirn sind die öffc-ntlichen Spar- kassen für die Befriedigung des Personalkrrdits von erheblicher Bedcutung. Als Ziel der Entwicklung isi allerdings inIFUuae zu fassln, die Sparkassen in diesrr Funktion für den saudischen Personalkredit durch cin Netz übsr das ganze Land vxrbrritrter, in sich vrrbundener örtlicher Gcnossenschaitén zu erseßen. Ob aber dieses Zirl vollständig zu _rrrkichen sein wird, steht dahin, da nicht übrrall dic Vorausjcßungen für die Bildung und aedeiblicbe Entwickelung Von Genoffrnscbaften Vorhanden zu sein scheinen. Jedknfaiis abrr wird bis zu seiner auch nur annähern- den Vi'rwirklicbunq noch aeraume Zrit vrrstrc'icbkn, zumal es brdenklich sein würds, die Exiiwickeluna drs Genossrnscbaftcwcséns kiinstlich allzu sehr zu bcschleuniqem Die Sparkassen sind, unbeschadet ihres Hqupt- Zwicks der Erweckung des Svartriebs und der sicheren Anlage ihrer Bcstände, iebr wohl in der Lage und berufen. bei der Anlage ihrer Gcldrr auf chriedigung drs Personalkredits ibrcr Bezirkseingeseffenen Brdach: zu nehmrn, und haben auf dirscm Gebiete mehrfach durchaus ersvrießlich gewirkt. Die Sicherheit drr Geldanlage wird bei yor- sichtigcr (*Jescbäfisführung durch die Ausleihung in klsinkn Beträ en krincswegs gefährdet, und nehme ich in dicskr Hinsicht auf die r- sabrungen bei mehreren unter ganz vertchiedcnarjigen Verhältnissen operirrcnden Sparkaffrn Bezug, die in dem für die Jahre 1884/87 erstatteten grdruckten Verwaltungsbericbt des damaligen Harm Ministers für Landwirthschaft mitgetheilt sind(S. 65 und 66 daselbst). Die oben bcrvorgebobrnc Neigung vielerSparfassen, den Zinsius; ibkék Ausleihungen bochzu erhalten, ist hier von geringerer Bedeutung, da es für Vorüber- gehknd grwäbrte Kredite Von mrist nicht crbeblichcr Höhe weniger auf die Höhe des Zinsiußes als darauf ankommt daß der Krrditsucher den bcnöihigten Betrag rasch. von einem soliden Geldgeber und unter billigen Rückzahlungsbc-dingungen erhalten kann. In lrxztrrkr Hinsicht srgiebt die Natur des landwirtbscbaftli en Be- triebs und der langsame Umschlag des in ihm angelsgten I ctriebs- kapitals, daß mit dem sonst üblichcn Z-Nkonais-Kredit der Landwirt!)- schaft im aligkmrine'n nicbt acdisnt ist, virlmrbr längere Fristrn, ge- wöhnlich von 6 Monaisn bis zu Linkin Jahr?, angemessen! sind.

Den LandwirtbsÖaftökammern ist hiernach zu cmyfrblsn, da, wo das Bedürfnis; nach Personalkredit durci,» genossrnscbasiiickic Organi- sationcn Voriäu ig noch nicht brfrirdigt wrrdkn kann, auf eine knt- svrcchsnde Gks äfisgebahrung dcr Sparkasscn hinzuwirken.

Dir La11dmirtbschafi§kamm€rn ersuchs ich cracbrnst, binnrn si'ThZ Monaten dnrch Vkrmittcluna dc'r Herrrn Obc'r-Präfidrntcn zufäliigst dariibcr za b-“richtcn, in welcher Wxise dic Ansiührimg dirket: Ver- füguni] kinixelritrt wordc'n ist.

Die Landwiribscbaftdkammrrn dürfi'n für dis Durckofübrung der ihnen grsrßiicb übcriragrnkn Anfiiabk meiner siktrn Untkrsiüxiung ficbkr sein, ich Vsrtrauc abxr zugleich, daß sie der Arbeit auf dissrm wichtigcn Gebiet zum Heile drr Landwirthscbaft ihre Volie Hingrbung widmen Werden.

Dcr Kaiserliche Gesandte im Haag, Wirklichc Geheime Nati) Freiherr von den Brinckcn hat einen ihm AUerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Währcnd der Abwesenheit dcschben fungiert dcr Legations-Rath von Schloczcr als Ge chäftsträger.

Dcr Ober-Hofmeistkr Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin Freiherr von Mirbach ist von heute ab bis Anfang August nach der Eifel und Bolgien beurlaubt.

Nack) telegraphischcn Meldun cn an das Oder:.Kommando der Marine wird S. M. S. „UFrinzeß Wilhelm“, Kom- mandant Korvetten-Kapitän von .Holßendorff, am 8,Iu1i von Chiakwan nach Hankow in See gehen; S. M. S. „Loreler)“, Kommandant Kapitän-Lieutenant Bredow, ist gestern von Galata aus in See gegangen.

Württemberg.

Seine Majestät der König erthcilte “am Sonnabend in Bebenhausen dcm neuernamiten österreichisch:ungarischcn Gc- sandton Burian von Najecz Audienz, der Allerhöchst- demselben sein Be laubigungsschreibcn überreichte. Der Ge: sandte hatte daran die Ehre, mit seiner Gemahlin von Ihrer Majestat der Königin in Audienz empfangen und später zur Tafel Ihrer Majestätcn zugezogen zu werden. '

Elsaß-Lothringen.

Wie Straßburger Blätter melden, Yi der Bezirks- Präsident von Ober-Elsaß die estätigung des Reichstags-Abgeordneten Buch als Mitglied des Ge- meinderatys von Mülhausen verweigert, weil Bueb keine Steuern zal) .

Großbritannien und Irland.

Sir Hercules Robinson ist, wie amtlich mit etheilt wird, zum Mitglied des Oberhauses ernannt wor en.

Im Unterh'a us e erklärte gestern der Parlaments- Sekretär des KrieHSamts Brodrick, daß kein britisches Regiment den Befeh erhalten habe, an dem Vormarsch nach

Ösirgola "'theklzytxehmeu, aber die“ dir rriiiséhé «..-443.1. _ eien verfu bar, falls der

ETypten“ bildenden- BataiUone S rdar deren Dienste bedürfen ollte; ein ataillon lagere ander Gren e.- Der Erste Lord des S aßamts Balfour bemerkte, er onne die monatlichen Kosten er Expedition nach Dongola noxh nicht „annähernd angeben, da die eßy “Ne Regierung fur die Leitung des Feldzugs verantworti e; abxr Lord Crrmer sei iim nformation ersucht worden. Die britische Regierung leihe er egyptischen eine gewisse An- ?ghl Stabsoffiziere kostenfrei und trage gleichfalls die Kosten ur den TranSport der britischen Truppen von Kairo nach Doggola. Der Parlaments-Sekretär des Aeußern Curzon erkiarte, daz?- Recht der türkischen Behörden, die Verbreitung von Zeitungen in der Türkei zu beschränken, werde von den fran- zoftschen und den anderen ausländischen Postämtern ebenso wie vor; der britischen Postverwaltung im Prinzip anerkannt; Feichzxitiq ]edoch behalte fick) die britische Regierung in

cinemschafi Mit anderen Regierungen ein Recht der Dis- kretion m Failexi vor, wo das von der Pforte verlangte Verbot Yeybar unbillig erscheine. Die chierung sei darüber im

einungzsaustausck) mit dem britischen Botschafter begriffen. erncy außerte "Carzon, die britische chierun wrrde bereit ein, die Anspruchs britischer Unterthanen in olge von Ver- 1gstcn an Solawechseln und anderen Wcchßln während der xungstcn, Ruhestorungen in Kleinasien er Pforte zu nnterbxetten, falls „nachgewiescn werden könne, daß die Ynspruche grit begriindet und von der Art sricn, daß die turkische „Regierung dafur ausreichend vcrantwortlick) gemacht werden konne. Der Erste Lord des Schaßamts Balfo ur thrilte sodcrnn mit, daß Baron Rothschild zum Vorsißenden der Kom- mission fiir die Vorberathung deS Gescßentwur s, betreffend dW. Alterspensioncn, ernannt worden sei. er Staats- srkretär dcs indischen Amts Lord Hamilton brantraqte eme Resolution, welche bestimmt, daß die indische Re- gierung die Kosten des Transports der indischen Truppen nach Suakin und ihrer Unterhaltung tragen solle. Die Kosten bczifferten sich auf etwa 5000 Pfd. Sterl. monatlich, der indische Rath habe in die Zahlimg bis Ende Dezember gewiiligt; sollten Truppen iibcr jenes Datum Hinaus gebraucht werden, dann wcrde die Sache von neuem erwogen werden müssen. John Morley bekämpfte den Antrag durch einen Unterantrag, worin erklärt wird, es sei unzweckmäßig, Indien die Kosten aufzubiirdcn. Nack) siebcnstündigcr Debatte wurde das Amcndement Morley mit 275 gcgen 190 Stimmen abgelehnt und hierauf der Antrag Hamilton's mit 252 gegen 106 Stimmen angenommen.

Frankreith.

Die Deputirtcnkammcr setzte grstcrn die Bcraihung der Vorlage iiber die Reform der direkten Steuern fort. Bei Artikel 1 befürworteten mehrere Redner eine Er en- vorlagc, nach welcher das Staatsmonopol der Re ti- fikation des Alkohols eingeführt werden soll, dessen Ertrag die direkten Steuern ganz oder theilweise erscHen wiirde. Der Finanz-Minister Cochert) erwiderte, die Regierung sei mit dem Studium dcr Frage beschäftigt und werde, sobald diese Arbeiten bcendigt seien, eine Z)ierauf be.- zügliche Vorlage einbringen. Hierauf wurde dieGegcnvorlage Lurückgezogen. Der Depuiirtc Pelletan trat fiir eine von em Dcpuiirtsn DoUmcr eingebrachte (Hegenvorlage ein, nach welcher eine allgemeine progressive Einkommen: steuer eingeführt werden soll, wie sie von der Kammer zur Zeit des Ministeriums Bourgeois bewilligt worden war. Peiletan bemerkte, diesc Steurr habe nichts Revolutionäres an sich, da sie bcinahs in ganz Europa bcstrhe. Dic projsktierte Steuer belaste den Armen viel schwerer, als den Reichen. Fiir dcn Armen rcpräscnticrc dieselbe ein Fünftrl des Einkommens, während der reichste Stcncrtréiger Frankreichs, dcssen Einkommen 24 Millionen betrage, mir (*in Zweihundcrtstcl des Einkommens bc'zahlcn wiirde. Nach dem dcutschen Einkommcnstcucrgcscß zahlten dic Rothschilds in “Frankfurt a. M. 300 000 Fr. jährlich, während die rcickicren Pariser Rothschilds nach dem Projekte des Zinanz-Ministch Cochem) 16000 Fr. zahlen wiirden. Die rnnzösische Demokratie sei also gcnöthigt, srch Beispiele der Gcrcchtigkeit jenseits des Rheins zu suchen.

Rußland.

Um das Andenken des Kaisers Nikolaus 1. bei Gelegenheit Allcrhöchstdkffcn 100. Geburtstages zu ehren, befahl der Kaiser die Stiftung einer Medaille in Silber und in Bronze, die allen Offizieren und Soldaten verliehen werden soll, die unter dem Kaiser Nikolaus ]. gedient haben. Außerdcm wird eine Reihe von Gnadenbeweisen an Offiziers, Soldaten und Beamte, die unter dem Kaiser Nikolaus [. gedient haben, bekannt gcqcbcn.

Der Minister drs Kaiserlichen HaIizZes hat, wie „W.T. B.“ aus St. Petersburg crfährt, dem inistcr des Innern mit- getheilt, daß der Kaiser den Empfang der Dcputationen aus den Städten und Landschaften bis zum nächsten No- vember verschoben habe.

Italien.

Im Senat erklärte gestern bei der Debatte, über das Bud et des Ministeriums des Auswärtigen ,der MiniZer Herzog von Sermoneta in „Beantwortung einer Anfrage des Senators Rossi, das Gerücht, die Regierung werde eine Persönlichkeit bchu s Unterhandlungcn iiber den Handelsverkehr nach Frankrci entsenden, sei VöÜl unbe- aründet. Das Budget wurde hierauf genehmigt. __ n der Dcputirtcnkammer wurde die Generaldebatie uber die Vorla e, betreffend das Zivilkammissariat in Sizilien, fortge eßt. Sonnino sprach dagegen. Bis ]rßt sind 27 Tages- ordnungen eingebracht.

Spanien.

Der Senat hat eine Kommission zur Vorberathung des Gexcßentwurfs, betreffend die Subvention der Eisen- ba nen, ernannt. Die Mitglieder derselben Ftchrn, dem „M. T. B.“ zufolge, sämmtlich dem Entwurf gunstig gegen- uber. Die für die Vorberat ung der Entwurfs xiyes Handelsvertrags mit Deuts land" enigeseßtr Kommtssron ist dieser Regierungsvorlage ebenfalls gunstig gestimmt.

Belgien.

Nach dem amtlich festgestellten Wahlcrgebniß muß auch in Antwerpen zwischen den elf liberalen und den elf kleri-

kalen Kandidaten eine Stichwahl stattfinden.

Türkei.

Die „Agence Havas“ berichtet aus Athen: _ nach einer Depe che aus Santorin seien die Türken “immer noch in andano eingeschlossen. Ueber die Zusammenkunft

. lutio äre' ichanz

“thentis e Nachricbten, es versaute“ - _ _ _ von neun Provinzen seien am Sonnab i „' ambo'i Phre angekommen. _Ferner verkaufe der bekannte Führe! __ der Kreier, Haajimi alis, der sich no "in_Athen bei. finde, werde- zum räidenten der provisori chen imm?“ erngnnt werden. nter den Kretern herrsche Einv ;.ändni daruber, die Autonomie zu verlangen; werde dieses Verlangen _ von der Pforte ab ewiesen, so werde der Aufstand allgemein werdeii. Die chrstltchen Deputirten hätten fich Zu dem ßrterhischen Konsul begeben und demselben erklärt, sie önnten, a sie die Arisrufung der provisorischen Regierung erwarteten, an den Arbeiten der Nationalversammlung nicht theilnehmen.

Griechenland.

Nach einer Berathung, welche die (Gesandten ber Großmachte in Athen am Sonntag hatten, richteten die- selben, der „Axxence Havas“ zufolge, gemeinschaftlich freund- schaftliche Rai )schlach an" die griechische Regierung niit der Auf orderung, sie moge ieren Einfluß aufbieten, um die Aufständtsckixn auf Kreta zur 5 nnahme der Zugeständnisse der Pforte zu uberreden, und die weitere Entsendung von Ge- wehren u'nd Munition nach Kreta verhindern. Die Antwort der griechischen Regierung hierauf sei noch nicht bekannt.

Schweden und Nortvegeu.

Aus Christiania berichtet „W. T. B.“, es verlauie da- selbst, der _StacitSratl) Habe gestern br chlossen, einen Gesek- enlwurf einzubringen behufs Konver ion der Staats- Anieihe von 1886, welche etwas über 30 Miliionen Kronen bxtragi. Daß Storthing bewilligte gestern 115000 Kronen fur die Theilnabme Norwegens an der isn Jahre 1897 in Stockholm stattfindenden Ausstellung.

Afrika.

Eine in Rom eingetroffene Privatdepe che aus Massowah berichtet, der in Kassala !tationierte Lieutenant quone habe am 27. Mai in Osobri am linken Atbara-Ufer eme Rckognoscierung unternommen, wobei er auf Derivische gestoßen sei. Die italienischen Truppen hätten gute Deckuzig gehgbt und, keine Verluste erlitten, auf Seiten der Dertmsch seien zwei Mann gefallen. Das Feuer habe fast den ganzen Tag angehalten. Die ahl der Derwische habe etwa 100 desragcn. Die italienis en Truppen seien nach Kaffala zuruckgckchrt. Auch in El-Fascher bsfänden sich einige Truprzen vom Fußvolk der Derwische.

HOW „Times“ erfährt aus Kapstadt, daß sich der Aus- schuß des Volksraad des Oranxe:Freistaats für die Erwerbung der Eisenbahn von der Kapkolonie fiir den Preis von 2780000 Pfd. Sterl. aUSgesprochen Habe. Ein Theil der Kosten solle aus den Einkünften gedeckt werden. Man glaube, der Rest von etwa 1 750000 Pfd. Stcrl. könne zu 31/2 Proz. aufgebracht werden.

Nr. 27 des „Zentralblatts für das Deutsäye Reich“, Herausgkgrben 1m„ReichSamt des Innern vom 8. Juli, hat folgenden Jphaii: ]) Marine und Schiffahrt: 5 estimmun en über die ge en- seitige Anerkennung drr Schiffsmcßbriefe in Deut land und Oe er- reich-Ungarn. "_ 2) „Zoil- und Steuerwesen: Ab nderung der Be- stimmungen uber dte Zolibebandlung der Verschnitt-Weine und -Moste; - Wanderung der Anßführungsvorschriften zum Reichs- Sirmpelgrseß vom 27, April1894; Abfindung der Abfälle der Btrrerzkugung verarbriikriden Brénnercicn. - 3) Konsuiaiwesen: Er- nennungen; “- Ermächtigung zur Vornahme Von ZivilstandI-Akten; - Entlassungen; - Cxc'quatur-Ertbcilrmgcn. _ 4) Polizeiwesen: Ausweisung von Ausländrrn aus dem Reichsxzcbict. - 5) Handels- und Gcwrrbrwcscn: Nrurs Vsrzrichniß drr regelmäßigen Unter- suchizngcn untrrlic'gendrn und den Anforderuncic'n dcr Reblaus-Kon- vrntion Entsprcckpend crklärtenGartenbau- 2T. Anlagen. - Anhang. Bekanntmachung, bctreffcnd Vorschriften für die chemische Unter- suchung dcs Wein?.

Nr.'27 dis „antralblaits derBauverwaltung', beraus- egeben im Miuiitcrium drr öffentlichen Arbeiten, vom 4. Juli, hat olgrnden Jnhaii: Amtlichrs: Dienstnacbrichten, _ Nichtamtliches: Bericht iibcr den Fortbau des Doms in Köln im Baujahre 1895/96. - Die Berliner Gewerbc- Ausstellung. 171. Fortscßung.) - Gruppierter Bau bei Kircht'n. (Fortscßung) -- as Aufbaltfallen der Signaifiügkl be'i Drabtbruch.- EiserneWebrnadeln im Betriebe. - Vermiscbtes": Staatliche Genehmigung zur Beseitigung, Verände- rung und Veraußerung von Baudrnkmäiern. - Kurvrnmeffer von Dirr u; Scheuermayer. «- Techniicbc Hochschule in Berlin. - Treb- nischc Hochschule in HannoVLr. - Bücherschau.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Die Bestimmung des § 56 Ziff. 6 der Städteordnung ür die sechs östlichen Provinzen der preußischen Monarchie vom 30. ' ai 1853, wonach die Anstellung der Gemeindebeamten, soweit es sich nicht um vorübergebkndk „Dienstleistungen handelt, auf Lebens- zeit erfolgt, findet, nach'einem Urtheil_ des Reichßgericbts, 117. Zivil- senats, vom 30. April 1896, keine Anwendung auf de- finitiv angestellte Lehrer iind Lehrerinnen der städtischen Schulen oder auf sonstige von der Stadtgemeinde de- finitiv angestellte Beamten. Dieselben können auch auf Kündigung und selbst an wilikürlichen Widerruf angestellt werden. .Das Berufunngri t führt aus, es habe sich entspre end der in § 56 Nr. 6 der tadteordnung vom 30. Mai 1853 bin t- iicb der Gemeindebeamten getroffenen Bestimmung in der neueren Zeit bezüglich aller Beamten der Grundfos herausgebildet, daß die 5 nfteliung nur auf LebenSzeit erfolgen sone. _ Das Berufungßgericbt verkennt,daß derGrundsa der lebenßlän sichenAnstellungderBeamtenin der behaupteten Allgemein eit in den Re tSqueÜen,insbesondereinderGe- se7aebung nir cnds Anerkennung gefunden hat. Der§83 des Dis iplmar- ge eyes vom 1. Juli 1852 steht, indem er bezüglich der au Probe, auf Kündigung oder sonst auf Widerru angestellfen Beamten Be- stimmun en trifft, der Rechtsaufraffunl? des BerufungSgerickptS direkt- ent- gegen. 9 kann demnach die Anste ung eines Beamten, Loweit nicht durch besondere Beitimmungen das Gegentheil vor escbrie en ist o- wvbl auf Lebenözet als auch auf Kündigun und elbft auf wi 1:- li en Widerruf erfol en. Hiernach muß, da e ne be ondere Auönabme- beümmung bezügli der Lehrer an den städtiZ ei) Schulen nicht gegeben ist, daVon auSgegan ewwerden, daß es Je evlicb zulässig war-k YeW/YäKerin in anderer eise, als auf Le enszeit, anzustellen.

*- Die einstweilige Uebernahme noibwendi er baarer Ausla en des einer armen Partei beigeordneten Re tSanwalts geJ-ktl nach einem BZFlu des Reichsgerichts 111. ivilsenats, vom 8. a 1896, zu den ich en des Re tSanwaits, un er hat nur das Naht, diese AuslcYen wie seine (Hebü ren von dem in die Prozeßkoften ver- urtbeilten e ner beikutreiben. .Die zum Armenrechte zugelassene Partei hat niTt den Anspruch auf Uebernahme der Auslagen deo ib: