1915 / 115 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 19 May 1915 18:00:01 GMT) scan diff

ungarischen Monarchie und der

. , _ türkischen SiaaiSangehörigen “- an ihrem jeweiligen Au

_ , enibalisorte binnen 24 Stunden nach der Ankunxt persönli der Polizei (in Berlin dem Revier- vorstand) ihren Paß zur Eintragung der nötigen Vermerke vorzulegen hqben. Dieselbe persönliche Meldung muß vor der Abreise, stattfinden.

Diese Anordnung des Oberbefehlshabers tritt am 1. Juni d'. J.1n Kraft. Die an diesem Tage ortsanwesenden Aus- larider _ mit Ausnahme der Oesterreicher, Ungarn und Turkei) - "haben ihre Pässe bis spätestens 10. Juni der Polizei personltch „vorzulegen. Unterlassung der Anmeldung oder Abmeldung mird unnachsichtlick) bestraft.

Die sonst bereits bestehenden Vorschriften iiber den Auf- en'tbaltStbechsel „von Ausländern und über ihre periodische Jrelfitzepfltchi wahrend des Krieges bleiben unverändert in im .

_In wiederholten Fällen sind Umgebungen der Höchst- prervarordnunaen, die in die Form einer sogenannten „kombinierten O fette“ gekleidet sind, zur Kenntnis der Behörden gelangt. ie „W. T. B.“ mitteilt, wird z. B. Alt- kupfrr zum ulässigen Höchstprsise angeboten, daran jedoch die Bedingung Für die Käufer geknüpft, dagegen Zink zu einem Preise zii übernehmen, der den Marktpreis um etwa 70 „46 ubeorschreitxt. Da für Zink ein Höchstpreis nicht frstgese t ist, so ist an iich niemand gebindcrt, 70 «473 über den Mar tpreis zx: lTorbern. Durch dis Verbindung beider Geschäfte zu einem em ettlichen soll aber die Ueberschreitung des Höchstpreises fiir Altkupfer verschleiert werden.

Derartige kombinierte Offerten sind strafbar, ebenso wie das Umgehen der Höchstpreise durch Fordern von Provisionen, durck) ungewöhnliche Spesenberechnung oder durch das Ver- laiigen gleichzeitigen Ankaufs von Fxrtigfabrikaten oder gleich- zeitiger Lieferung von böchstpreisfreien Waren unter dem Marktpreis. Wie das Oberkommando mitteilt, wird die Staatsanwaltsckmit mit der Einleitung des Strafverfahrens in derartigen Fällen beauftragt.

Der heutigen Nummer des „Reichs- und SiaaiSanzeigers“ lieaen die Aiisgaben 494 und 495 dör Deutschen Verlust- listen bei. Sie enthalten die 227. Verlustliste der preußischen Armee, die 148. Verlustliste der sächsischen Armee Und die 181. Verlustliste der wiirttembergischen Armee.

Görliß, 1.9. Mai. Anf die an Seine Majestät den Kaiser und König, Markgrafen der preußischen Oberlausiiz, anläßlich der .Hundertjabrfeier der Zugehörigkeit des Markgraftums Oberlausiß zur Hohenzollern- monarchie gesandien Huldigungstelegramme der Stände der preußischen Oberlausiß und der Stadt Görliß ist lautMeldung des „W. T“. B.“ folgende Antwort eingegangen: Landesvauptmann von WiedebaÖ-Nvsiiz, Stadthalle Görliß.

Den Ständen des preußischen Markaraftums Oberlausitz und der Stadt Görliß meinen herzlichen Dank für die Erneuerung drs bor hundert Jahren meinem aufe geleisteten Treueides und die freundlichen Segenswünscbe. („oft der Herr sei aucb ferner mit unisrer gerechten Sache und schenke unserem Volke nach fiegrcicber Uevi-rwindung unserer innde einen ebrenvvilen Frieden.

Wilhelm K.

(Forifeßung in der Ersten Beilage.)

Kriegsnachriihten.

Oestlicher Kriegsschauplaß.

B2rlin,19,Mai. (W. T'. B.) Seine Majesiäi der Kaiser und König wohnte vorgestern den Kämpfen bei Ucbcrschrcitcn des San-Abschniitcs auf den Gefechtsständcn eines Generalkornmandos und später einer Division bei.

Berlin, 19.Mai. (W.T. B.) Aus dem GroßenHaupi- zmartrerxrbalten wir Über denFortgang der Operaiionen in Galizien folgendes Telegramm:

Nachdem Fürst Radko Dimitriew, der aeschlag€nc ruf iscbe Heer- fübrcr, in der Durchbruchsscblackyt und wäbrend der an cblirszrnden Verfolgung dsr Verbündeten bis zum 12 Mai 140 000 Gefangene, argen 100 Geschütze: und 300 Maschinengewehre eingebüßi batte, befahl er dcn :kiückzug an den unteren San, er von Przsmysl an bis zur

Mündun gehalten und aktiv verteidigt werden sollte. Hierzu batte fick) die rmee, wie gefangene Offiziere aussagen, auf dem westlichen Flußufer aufzusteUen und bis zum äußersten zu halten- Ausstiickliib Fil in einem Armeebefebl auf an riffsweifes Vorgehen gegen den eind hingewiesen worden sein. Ybeoretiicb war eine solehe Ver- teidigungsweije wohl möglich, nachdem die Ruffen während der ver- gangenen Monate im Weichsel-San-Bogen bei Sieniawa dann bei Jaroslau und Radymno große stark auchbaute Brückenköpfe auf dem Westlichen Flußufer anaele t hatten. Die Ausführung des Befehls iollte sich aber praktisch (: s unausfübrbar erweiien. _

Die Truppe war durch die erlittene Niederlage und den Ruckxug so schwer erichüttert und durcheinander geraten, daß nur eine passive Verteidigung der Saniinie möglich wurde, fanden doch unsere gegen dyn San vorrückenden Truppen unter den Gefangenen ixnmer wieder Versprengte aus allen möglich€n Verbänden der russiicben Front, und berichteten diese Gefangenen doch übereinstimmend, da _die russischen Führer bestrebt seien, durcheinander gekommene Ver ande neu zu formieren ohne jede Rücksicht auf eine Rangierung nach früherer RegimentSzugebörigkeii. _ Von den Verschiedensten Kriegs- schaupläßen ber wurden die entbehrlich scheinenden Teile herangezogen und mit der Bahn an den unteren San gebracht, so daß sich an dieser Flußltnie den erfolgern nicht weniger als 23 verschiedeue Jnfanteriedivijionen eiitgcgenstkllkn sollten. Radko Dimijriew mußte aber wwbl inzwiscben das Vertrauen in die Widkrstandskraft eines großen Teils seiner bei Gorlice-Tarnow beteiligt stexenezi Truppen Verloren und die am schwersten erschütterten Verbande weit hinter den San zurück enommen haben. Denn unsere Flie-zer meldeten am 12. und 13. Mai en Rückmarsch langer russiicher Kolonnen vom unteren San nach Osten und Nordosten.

Es bli€b demnach im wesentlichen Auf abe der neuange- kommenen Verstärkungen, den San zu halten, be onders den Brücken- kopf bon Jaroslau, auf dcffsn Bebauvtung der rusfi1che Armerfübrer viel Wert zu legen schien. Am 14. -Mai begannen die Verbündeten, die Przemvsl von Süden ber abgescbloffen und längs der ganzen Sanlinie bis nahe an den Fluß und dessen Vrückenköpfe berangerückt waren, mit_dem Angriff auf Jaroslau. Der Feind hatte die Höhen westlich dicier Stadt zu einer Art Festung ausgebaut. Von langer Jnd vorbereitet zo en sicb bier die Schü enaräben in weitem nach 5 ksten gsricbteten Hogan vom Flusse du: die westlichen Vorstädte nach dem Meierhof und Schlosse des Grafen bon Erbimicnski und durch dxn Park zur Jupajowkaböbe, die mit Schloß und Meierlxos den Schlüffelpnnkt der Stellung bildete. Resimcntern der preußi- schn Garde und des 6. ölierrcickziicb-ungariscben Armeekorps war 613 dorbébalten, fick) in den Bcsiß don *Stadt und Brücken- kopf Jaroslau zu sesxn. Die russischen Verteidigrr bs- standen aus dsr 62 Dimsion, zu dkren Unterstützung Teile der 41. und 45. Division beschleunigt bcrangefübrr wurdén, Welcbe die dorxiacn Befeiiigungsanlagen besesten und durch Nruanlage don Drabjbinderniffrn in aller Eile noch Weiter zu Verstärken suchten. Ju zweitagigrm Kampfr entriß die Garde dem Feinde die Stadt Jaroslau und warf ibn_ hinter den Fluß zurück; die Re imenter Elisabeth und Alexander eiiiürmten, untermiscbt mit österreiniscb-ungariscben Truppen im Nachtangriff „„reierbof und Schloß iamt Park, desen uralte Bäume_ von den Granaten gleich Sjreicbbölzern geknickk, während die umfangreichen Schloßbauten in Schutt und Asche aelegt wurden. Das österreichische Linienrraiment 56 und Honved enlrissen rem Feinde den Gipfel der Jupaiowkabbbe. Bei diesen Kämpfen fielen etwa 4000 unverwundete Ruffen in Gefangen- schaft, einzelne Regimenter, wie z. B. das 247., wurden so gut wie aufgerieben und bestehen nicht mehr.

Am Abend des 15. Mai war Jaroslau und der ganze Brücken- kopf in der Hand der Verbündeten. Die geräumige Stadt mit ihren alten polnischen Renaiffancebautén und der prächtigen neuen, in by- zantiniscbemStile ebaltenen Kirchs war erhalten geblieben. Die Nullen brannten de Brücken bintec sich ab, nachdem fie auch die Babnbofsanlagen den Flammen übergeben batten.

Wien, 18. Mai. (W. T. B.) Amilich wird gemeldet: Die verbündeten Truppen hatten nach erbitterten Kämpfen an mehreren Sielien den San forciert und am Ostufer des Flusses Fuß gefaßt. (Hegenangriffe der Russen wurden iiberall blutig abgewiesen, der (Feind in östlicher Richtung zurückgeworfen. Am oberen Dnjei'tr iind Heftige Kämpfe im Gange. An der_Prutblinie keine besonderen Ereignisse. Vereinzelte Vorstöße der Russen nördlich Kolomea wurden abgewiesen. Die Gesamtsumme der in der ersten Hälfte Mai eingebrachten Gefangenen hat sich auf 174000 Mann erhöht. Hierzu kommen 128 erbeutete Geschütze und 368 Maschinengewehre.

Der Ststertreter des Chefs des Generalstabs. von Hoefer, Feldmarschalleutnant.

Der Krieg zur See.

Berlin,. 18. Mai. (W. T. B.) In russischén Meldungen vsm 15. Mai Wird behauptet, daß eines der in der Ostses be: findlichen Englischen Unterseebooie am 10. Mai in der Nähe von Liban einen deutschen von Kriegsschiffen begleiteten Transportdampfer durch einen Torpedoschuß Versenkt habe.

Wie wir an unterrichteter Stelle erfahren, tri 'i es zu, am 10. Mai ein Hilfsschiff der Kaiserli xn Marin aber kein TranSportdampfer, bei Libau von e'tnem fein lichen Unterseeboot angegriffen worde!) ist- Die ..,. feuerten Torpedos verfehlten aber ihr Ziel, einer ging in „'“_ Grund und gelangte auf dem (Grunde zur Explosion, irgendwelchen Schaden anzurichten.

London, 19. Mai. (W. T. V.) 'Die Admiraljtä bestätigt den türkischen Bericht über „die Versenkung de U-Bootes ,L. 15) 2“. Botz Z Ofnziexen und 29 „„ die fich an Bord befanden, jind die Offiziere und 17 M kriegSgefangen.

Der Krieg der Türkei gegen den Dreiverband.

Konstantinopel, 18. Mai. (W. T. B.) Das Ham- quartier teilt mit: An der Dardanellenfront gestern , Lande keine Veränderung. Auf deni Meere de_schoffen feind['„ Schiffe von weitem ohne Erfolg umere am Eingang der Meer enge aufgestellien Batterien. Das Panzerschiff „Albion wurde von einem unserer Geschosse geiroffen. Unsere Flieq fiihrten erfolgreiche Flüge „über Sedil Bahr aus. Auf ,., übrigen Front hat iich nichts von Bedeutung ereignet.

Konstantinopel, 18.Mai. (W. T. B.) Die „Agenc Milli“ dementiert aufs entsch1edenste_die 'am 29. A.. (1. St. in der Sofioter Zeitung „Utro“ veröffentlichte Machu... wonach ein französisches Unterseeboot das kürk1sche Panzerschj „Barbaroffa“ im Marmarameere versenkt haben sol]. '

Parlamentarische Nachrichten.

eDem Reichstag ist gemäß „843 des (Hefe es 18. Mai 1908 (Reichs-(Heseßblait S. 207) die nlsihe Denkschrift für die Schußgebieie 1913 zugegangen.

Bei der Ersaßwabl eines Mitgliedes des Hauses de Abgeordneten, die am 18. d. M. in den Kreisen Sens burg und Ortelsburg im Regierungsbezirk Allenstein st..., fand, wurde nack einer Meldung von „W. T. V.“ Freihe von der (HolH- alschöwen (kimi) gewählt. Die Gesamtza. der abgegebenen Stimmen betrug 227.

Statistik und Volkswirtschaft.

Zur ArbeiterbeWegung.

Aus London meldet ._W. T. B.“: weitausend Bergleut in Süd-Staffordsbire Und gegen, den at ihrer Fübrrr in .. Ausstand getreten. - Nach den „Times“ haben, da die geford. KriegSzulage dem 10 % abgelehnt wurde, die Spinner eine. Fabrik in Oldham für Mittwoch den Ausstand Verkünd Man besorgt einen großen Umfang der Beivegung, da die Ar“ geber nicbt nachgeben Wollen. Man nimmt ein Eingreifen der R

gierung an. Kunst und Wissenschaft.

In Kopenbagen isi nacb Meldung des „W. T. B.“ der |- scbsitckpiksforsaher Professor Edward Holm im Alter Von 82 Jahr ge or en.

Verkehrstvesen.

Postscheckverkehr. Zum Verzeichnis der Kontoinha-

bei den Postsckzeck'ämiern im Reichspostgebiet, AUSJabe 191“ erscheint in den nächsten Tagen der 1. Nachtrag nach ad- Stande vom 1. Mai. Er ist bei allen Postanstalten fiir 40_ käuflich. Das Verzeichnis selbst (Stand vom 1. Januar) kon 2 „16 20 „Z. Kontoinhaber erhalten Verzeichnis und Nachtrn- auf Wunsch von ihrem Postscbeckamt unter Abbuchung .:, Preises; auch können sie sich den regelmäßigen Bezug d») Verzeichnisses und der im Laufe des Jahres erscheinenden ..., träge durch einmalige BesteUung bei ihrem Postscheckami siche

'(Fortseßung des Amtlichen und Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Sonntag Und Montag, Theater. Zz Ubr: K*?)ui Md . . . cm“ ca eu ter. Königliche Zrhnusptrlc. Donners "“ tag: Opernhaus. 132. Abonnementsvor- stellunßx Violetta. (l-a *l't'arjam.) Oper n vier Akten von Giuseppe Verdi. Text bon Piave. Musikalische Leiiuna: Herr Kapellmeister bon Strauß. Renke; Herr Regisseur Herßer. Anfang 7.) Uhr

Schauspielhaus. 135. AbonnemenisVN- stellung. Peer Gym von Henrik Ibsen. (In z€bn Bildern.) In freier Ueber- tragung für die deutsebe Bühne asstaltet von Dietrich Eckart. Musik von Edward Grieg. In Szene geseßt von Herrn ??Yibffeur Dr. Reinhard Bruck. Anfang

r.

Freitag: Obernbaus. 133. Abonne- mrntsbdrsiellung. Aida. Ovar in vier Alien (7 Bildern) von G. Verdi. Tri bon Antonio Gbislanzoni, für die deuts Bübne bearbeitct don Iulius Schanz. S Anfang 7? Uhr.

Schauspielhaus. 136. Abonnementswor- stellung. Medea. Trauerspiel in vier ?lzufFibgen Von Franz Grillparzcr. Anfang

r.

Donnerstaa, deutschen Kleinfjädter.

teufel.

8 Uhr: Extrablätter!

und (Gordon. und Willy Brxdsckyneider.

blätter! Ztraßr.

ering. Freitag : Ostern.

Dcutsrjxeslecatrr.(Direktion: Max Freitag: Biedermeier.

Reinhardt.) Donnerstag, Abends 8 Uhr: Scksluck “und Jan.

Freitag: Neu einstudiert: Die Mit- schuldiaeu. Hierauf: Zum ersten Male: Das Jahrmarktsfest zu Plunders- weitern.

Sonnabend : Die Mitsthuldi er:. Das Iahmarktstest zu Plunder Weilern.

Goytbe.

2achmittass Dentlrhcx.Kiinsilcrthcatcr.(Nüm-

Zrhillrrthrater. 0. (Wallner-

Thaliathcaier . (Direktion: Kren und

-'en Deutschen Brauerbund E. V. absexzen.

Freitag unb folgende Tage:

Sonnabend: Ranstb.

kleinen Preisen: „Die

Kammerspiele. Abrnds 81 Uhr:

Die

Freitag und Sonnabend: Der Weibs-

erlincr Theater. Donnerst.,Abrnbs Heitere Bilder

aus ernster Zeii von Bernauer-Schanxer Musik Von Walter Kollo

Extra-

Thcatcr in dcr Königgräßrr

Donnxrstag, Abends 8 Uhr:

Rausch. Scbauspicl in vier Akten von Alu ust Strindberg. Ueberseßi bon Emil

Komödirulxaus. Donnerstag, Abends

8 Uhr: Die fünf Frankfurter. spiel in drei Akten bon Karl Rößler.

Lusi-

Sonnabend: Die fiinf Frankfurter.

Lclsingiheater. Donnerstag, Abends 7? Ubr: Egmont. Trauerspiel in fünf Aufzügen von Johann Wolfgang von

Freitag: Glu Volksseind. . Sonnabend: Baumeister Solneß. .

bergersir. 7 0/71, gegenüber dem Zoologischn Garten.) Donnerstag, Abends_8 Ubr: Datterich. Posse Von Ernst Elias Niebergall.

Freitag: Dattcricb. f l(Fonnabend: Der Pfarrer von Kirch- e .

Konnsrljc Oper. (An der Wciden- dummer Briicke.) Donnerstag, Abends 8,10 Uhr: Der Opernball. Komiscbr Obxr in drei WWU bon Victor Léon imd Waldberg. Musik_Von R. Heuberger.

"Freixaa und folgende Tage: Der Opernball.

Dcutlchcs Opernhaus. (Char- lottenburg, BiSMarck-Straße 34-37. Direktion: Georg Hartmann.) Donnerstag, Abends 8 Ubr: Martha. Oper in vier Aktkn yon F. von Flotow.

Freitag: Die Königin von Saba.

Sonnabend: Siegfried.

Thratcr dcs erirns. (Station: Zoologischer Garten. Kantstraße 12.) Donnerstag bis Sonnabend: Geschlossen.

Sonntag: Zum ersten ' Male: Der brave Fridolin. Posse in drei Akten bon Georg Okonkotrski. Musik von Max Gabriel.

W.“...- „„...-„...*:-

tb e ater.) Donnerstag, Abends 8 Uhr:

*Mit-Heidelberg. Schauspiel in funf

Akten bon Wilhelm Meyer-Förster. Freitag: Der blinde Passagier. Sonnabend: Der lächelnde Knabe.

Charlottenburg. Donnerstag, Abends 8 Uhr: Das Prinzip. Lustspiel in drei Akten von «Hermann Bahr.

Freitag: Der lächelnde Knabe.

onnabxnd: Lumpacivagabundus.

Thratcr am Uachrdorsplaß. Donnerstag, Abends 8:1 Ubr: Immer feste druff! Vaterländisches Volksstück in vier Bildern von Hermann Haller und Willi Wolff. Musik von Walter Kollo.

Freitag und folgende Tage: Immer feste druff!

L'ujisprclhaus. (Friedrichstraße 236.) Donnarstaa, Abends 8;[ Uhr: Ein Pracht- mädel. Ndlkssiück mit (Gesang in drei Akten bon Oskar Walther und Leo Walter Stein.

Freitag und Ein Prachtmädel.

folgende Tage:

Trmnontheatrr. (Georgenstr.,nabe Bahnhof Friedrichstr.) Donnerstag, Abends 81 Uhr: Wie man einen Mann ge- winni.

Freitag und folgende Taße: man einen Mann gewinnt.

Wie]

Schönfeld.) Donnerstag, Abends 8 Uhr: Alt Berliner Poffeuabeud: ** erste Mittagessen. Posse mit Gesaus von Karl Görlitz. Hermann und Do- rotbea. Berliner Idyll aus dem Jahre 1858 von D. Kalisch und A. Weiravck- Guten Morgen, Herr Fisiber. PUK? in einem Aki bon W. Friedrich.

Freitag und folgende Tage: Alt Berliner Poffenabend.

_" '

Familiennathrichten.

Geboren: Eine Tochter: Hrn.Frl*W- don Malßabn (Röckwi ). -- Hrn. Re- gierungsrat Dr. Hou elle (Potödam)

Gestorben: Hr. Generalmajor “z. D- Olto bon Unger-Lardoven (Stettin)-

,-

Veraniwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tt) r ol in Charlottenbuks Verlag der Exprdition (I. V.: Menger ing) in Berlin- Druck der Norddeuisckyen Buchdruckerei un) Verlagsanstalt, Berlin, WilhelmstraßeZL

Vier Beilagen

sowie die 494. und 495. Ausguss der Deutschen Berlustlifien.

zum Deutschen, NeithSanz

„2147 1.15-

Ymtliehes.

Dentf-hes Reich.

Bekanntmachung über Malz. Vom 17. Mai1915.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Geseßes iiber die Ermächtigung des BundeSrats zu wirtschaftlichen Maß: nahmen usw. vom 4. August 1914 (Reichs-Geseßbl, S. 327) folgende Verordnung erlassen:

§ 1 .

Wer Malz (Darrmalz) mit Beginn des 25. Mai 1915 in GE-

wabrsam bat, ist verpflichtet, die Vorhandenen Mengen getrennt nach Eigentümern unter Nennung der Eigentümer und des Lagerungs- oi'tes dem Deutschen Brauerbund E. V, in Berlin anzuzeigen. Die Anzeigen sind bis zum ]. Juni1915 zu erstatten. Anzeigen über Malz, das sich mit Beainn des 25. Mai_1915 auf dem Transporte heßndet,tfind unverzüglich nach dem Empfange von dem Empfängkr “11 671151 en. ' Sowwt die vorhandenen Vorräte nach dem 15. Februar1915 aus dym Llusland eingeführt sind, haben dir Anzeigepflicbtigen dies bei (?rsiattung der Anzeige? anzugeben und auf Verlangen des Deutschen Brauerbundes E. V. den Nachweis dafür zu erbringen.

Die Anzeigepflicht erstreckt sich bei Bierbrauereicn auch auf ersie, die mit dem Beginne des 25. Mai 1915 in der Verarbeitung

begriffen ist.

„Z 2

Pikrbrauereien baben unbeichabet der Vorschrifisn des „S ] bis zum 1. Jimi 1915 dkm Deutschen Brauerbund E. V. anzugeben;

:r. wieviel Malz sie nail) den §§ 1 bis 3 der Verordnung, betreffend Einschränkung der Malzberwendung in den Vier- brauereién, vom 15. Februar 1915 (Reicbs-LHes-Zizbl. S. 97) in der Zeit vom 1. April 1915 bis zum 31. Dezember 1915 Verwenden dürfen (Malzkontinaeni),

. wieviel Malz fie seit dem 1. April 1915 bis zum 24. Mai 1915 zur Bierbrauerei verwendet haben mit Ausnahme iolcben Malzes, das nach dem 15. Februar 1915 aus dem Ausland eingefiihrt ist.

Wird das Malzkoniingent nach dem 24. Z).)Lai 1915 durch Abgabe und Uebernabme nacb § 3 der Verordnung vom 15. Februar 1915 geänderi, so sind die Aenderunaen Von dem [lebernebmenden innkrbalb zwei Wochen dem Deutschen Brankrbund E. V. anzuzsigen.

§ 3

Wer Malz im Bxsiße hat, im Bktriebs skines Gewerbes ber- * eilt oder damit handelt, darf es Vom 25. Mai 1915 ab nur durch Er ist berpflicbtet, seine Uialzborräte auf Aufforderung des Deutschen Brausrbundes E. V. bm oder den boxt ibm Bezeichneten käuflich zu überlassen.

Diese Verpflichtungen erstrecken fich nicbt: „_

s.. auf Nialzvorräte, die der Verpflichtete zur Fortjübrung seines Betriebs in dem bisherigen Umfang bis zum 31. De- zember 1915 nachweislich für die “Herstellung bon Malz- extrakt und äbnlicben pbarmazeutiichen Erzeugnissen oder von Malzkaffee benötigt,

. auf Malzvvrräte, die der Verbfiicbtete zur Erfüllung von Lieferungsverträgen an Verarbeiter benötigt, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung geschlossen sind; ist an eine Bierbrauerei zu liefern, so gilt dies nur insoweit, als durch die zu lieiernde Menge deren Malzkontingent 2 Abs.1*.1.) nicht überschritten ird,

0. auf Malzborräte e ner Bierbrauerei, die sich innerhalb ibres Malzkontinents balken.

,Die Vorschriften des Abs. 2 gelten nur, wenn der Verpflichtete nter Darlegung der Verhältnisse dem Deutschen Brauerbund E. V. 1Sznm 1. Juni 1915 angezeigt bat, daß die Vorräix zu den im bs. 2 bezeichneten gehören; auf Verlangen des Deut1chen Brauer- -undes E. V. hat er den Nachweis hierfür zu erbringen.

§ 4 Die Aufforderung zur Urberlassung bat die Wirkung, daß Ver- nderungen an den von ihr betroffßnen Mengen und rechtsge1chäftliche

Verfügungen darüber Verboten sind, soweit nicht der Deutsche Brauer-

undxC. V. zustimmt. Den rechthescbäftlicben Verfügungen sieben ):eriugungen gleich, die im Wege der Zwangsvollstreckung oder Arrest- ollziebung erfolgen.

Der Auf eforderie bat für Aufbewahrung und pfieglicbe Be- andlung zu orgen.

Der Deuticbe Brauerbund E. V. hat den Aufgeforderten -innen vier Wochen nach Erlaß der Aufforderung zu erklären, welxbe Uien-gen er oder ein Von ibm Bezeichneter käuflich Übernehmen Will. liit dem Ablauf der Frist erlischt die Wirkung der Aufforderung nd di? Abfaßbflicht nach § 3 Abs. 1 Saß 1, soweit die Ueberlassung icht verlangt ist.

§ 5 Dem Verpflichteten ist für das überlassene Malz der Einstands- kkks zu zahlen. Der Reichskanzler kann näheres über die Preisfest- MKH bestimmen sowie die weiteren Bedingungen der Ueberlasung 8 en.

§ 6 Erfolgt die Ueberlaffung nicbt freiwillia, so wird das Eigxntum 1 Antrag drs Deutschen Brauetbundes E. B. durch die zustandige Lborde dps Ortes, wo das Malz lagert, auf den Deutschen Brauer- W E. V. oder den Von ihm in dem Antrag Bezeichneten über- kaskn- Die Anordnung ist cin den Befißer des Malxes zu richten. "as Eigentum geht über, sobald die Anordnung dem Befiser zugeht.

§ ( _ Kommt zwischen den Beteiligten eine Einigung über den Prris [ck11 zustande, so wird er Von der höheren Verwaltungsbebörde des Us. wo das Malz lagert, endgültig festgese t. Diese entscheidet ernrr endgültig über alle Streitigkeiten, die ck zwischen den Be- eiiisten aus der Aufforderung zur Ueberlaffung und aus der Ueber- "1111 ergeben.

€; 8 -

_Drr Denisckoe Brauerbund E. V. bat die varfügbaren Malz- Maksden Bierbrauereikn, deren Malzkontingent (§2 Abs.1xr) nicbt edeckt 111, auf deren Verlangen bis zur Deckung des Malzkontingents blusebsn. Er bat ferner Betrieben, die Véalzextrakt und ähnliche barnzazeutiscbe Erzeuaniffe herstellen, sowrit sie nacbwrislicl) die zur ortfubrung ibres Betriebs in dem bisherigen Umfang bis kum “Dezember 1915 nötigen Malzmengen nicbt babcn, auf ckan Ver- '"11kn Ma]; abzugeben.

kes? Bierbrauéreien und Betriebe haben dem Deuts en Brauer- W E- V. bis zum 1. Juni1915 unter Darlegung der erbältnisse "ÜZUÖLUM, wieviel Malz sie danach bis zum 31. Dezen1ber1915 noch "[Mkn- Cin Mehrbedarf infolge Kontingentsübertragung ist mit '“ blkkfür vorgesehenen Anzeige („H 2 Abs. 2) mitzuteilen.

Der Reichskanzler kann die Bedinaunqen festscven, unter denen DkUtsche Brauerbund E. V. das Malz abzugeben bat.

!

„Ö 9 _ Der ReiÖskanzler kann Von den Vorschriftkn dieser Verordnung "sbübmen gestatten.

Erste Beilage

Berlin, Mittwoch, den 19. Mai

§ 10 Die Vorschriften der §§ 3 bis 9 beziehen sicb nicbt auf :).)kalz, das hnackosweislich nach dem 15. Februar 1915 aus dem Ausland ein- geiü rt it.

§ 11 Die Landeszentralbebörde erläßi dis Bestimmungen zur Aus- fübrung dieser Verordnung. Sie bestimmt, Wer als bbbsre Var- walkungsbebörde und als zuständige Behörde im Sinne dieser Ver- ordnung anzusehen ist.

§ 12 Mit Gefänanis bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu fünfzebniausend Vkazk wird bestraft: ,

1) wer die im § 1 Abs. 1 und tm § 2 Ybs.1 dorucsäoriebenen Anzeigen nicbt Erstattet, oder wer wimentlicl) unrichtige oder unbollständige Angabxn macht,

2) wer der Vorschrift im § 3 Abs. ] Say 1 zuwider Malz in anderer We1se als durch den Dömschen Brauerbund E. V. absexzt,

3) wer unbefugt Malz, 1:99 von einer Anfforderung nacb § 3 Abs. 1 Saß 2 betroffen isi, beiscite schafft, beschädigt, zerstört oder verbraucht,

4) Wer ciner Verpflichtung iiach § 4 Abs.2 znwiderbandeli,

5) wer dsn nach „Z 11 erlaxsenen Ausfiihrungsbesiimmungen zuwiderhandelt.

§ „13 Gibt ein Anzeigkpflicbtigor bei Ersiaiinng dsr Anzeige 21)?le- vorräte an, die er 581 der Aufnahme der ck).)ialzborräte Vom 27. M*(irz 1915 berschwiege_n bai, so bleibt er yon der durch das Beischwcigen verwirkten Strate frei. B' 14

Diese Verordnung tritt mit" dkm Tage drr Vcrkündimg in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des Auszerkrafttrc'tens.

Berlin, den 17. Mai 1915.

Der Stellvertreter des I)ieichsi'anzlrrs. Delbrück".

Bekanntmachung,

betreffend Acndernng der Vokannimachnna iibcr diL Regelung dss Verkehrs mii Gerste vpm 9.9.11iirz 1915 (RcickW-Geseizbl. S. 139).

Vom 17. Mai 1915.

Der Bundesrai hat auf Grund des F“ 3 dos (5381911923 iiber die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaftlichen Maß- nahmen usw. vom 421115161 1914 (Jieichs-Geseßbl, S. 327) folgéndc Vérordnung erlassen:

Artikel 1 In der Bkkqnntmacbung über die Regeluna dcs Verkebrs mit Gerste Vom 9. März 1915 (Reichs-Geseybl. S. 139) werden folgende Aenderungen borgenommen:

1) Im F1 4 erhält Abs. 36. fol ende Fassung: „Unternehmer landwirthbaftlicber und gewerblicher Betriebe _ibre Vorräte zur. Herstellung von Nalirungs- mitteln, insbesondere Mehl, Graupen, Malzxxctrakt, zur Herstellung von Gersten- und Malzkaffee sowie zur Her- stellung von Grünmalz für Vranntweinbrennerei und Preß- befefabrikation verarbeiten, sofern sie in ihren Betrieben vor dem 17. Mai1915 derartige Verarbeitungyn bkreits vorgenommen haben; im übrigen ist die Malzbereitung

nicht zulässig.“

2) Im § 14 erhält Abs. 2.1 folgende Fassung:

,bei Unternebmxrn landwwtschaftlicber und gewerblicbrr Bsiriebe die zur Drrsiellung Von Nahrungsmitteln, ins- besondere Mehl, Grauwert, Malzsxtrakt, zur Herstellung don Gersten- und Malzkaffee sowie zur Herstellung bon Grünwalz für Branntweinbrennerei und Prsßbefkfabrifation bestimmten Vorräte, sofern in diesen Betrieben vor dem 17.Mai1915 bereits Sine derartige Verarbeitang bor-

genommen ist.“ Artikel 2

Bierbrauereien, die mit Beginn des 25. Mai 1915 Geiste im Vefiß haben, sind Verpflicbtkt, die Vorräte und ihre (Eigentümer dem Deutschen Brauerbund E. V. in Berlin bis zum 1. Juni 1915 an- 1uz€igen. Die Anzeige über Vorräté, die sich zu dieser Zeit auf drm Transporte befinden, ist unverzüglich nach dem Empfange Von der empfangenden Bierbrauerei zu erstatten.

Dasselbe gilt für Unternehmer landwirtsrhaftlickoer und gerverb- lieber Betrieb?, die vor dem 17. Mai 1915 nicht Gerstc zur Her- stellung von NabrungSmiticln, insbesondere Mehl, Grauwén, Malz- extrakt, zur Herstellung von Gerste- und Yialzkaffee sowie zur Hyr- stellung von Grünmalz fiir Branntwrmbrennrrei und Preßbefr- fabrikation Verivcndet haben.

Der Deutsche Braueibund E. V. hat bis-zum 10. Juni 1915 der Zentralstelle zur Beschaffung der ;Drerererpslegung eine Uebersicht über die ibm angezeigten Gerstruborratc zu Übersenden.

Wer die Anzeige nicht in der gcsrtzten Frist erstattet oder wer wissentlich unrichtige oder unvollständige Angabcn_macht, wird mit Geiängnis bis zu sechs Monaten odcr mit Geldstrafe bis zu fünfzehn- bundert Mark bestraft.

Artik El 3

Diese Verordnung tritt mit dem Tagc der Verkündung in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt dsn Zeitpimkr dcs Außerkrafttrctens.

Berlin, den 17. Mai 1915.

Der Stelivertreter des Reichskanzlers. D el b r ii (1.

Bekanntmachung, betreffend die Fristen des Wechsel- und Sclwck'recbts fiir Elsaß-Lothringen, Ostpreußen usw.

Vom 17. Mai 1915.

' Der Bundesrat hat auf Grnnd dcs §3 das_(KZcseich iiber die Ermächtigung des Bunchrais zu_ zvirtsckmitlicbrn Mas;- nahmen usw. vom 4. August 1914 (I)ieich-Gescßbl. S. 327) folgende Verordnung erlassen:

' Artikel 1 .

Für solckze Wechsel oder Schecks, die', in Elsaß-Lotbrmgen oder

in den nacbbcnanntcn Teilen Ostpreußens zahlbar sind; Regierungsbezirkc Allenstein und Gumbinnen, Kreise Ger- dauen und Memel,

wird der „H 1 Nr. 11 der Bekanntmachung, betreffend die Fristen des

Wecbsel- und Scheckrechts fiir (Elsasi-Lotbringt-u, Osiprcnsxcn usw. Vosm

4. März 1915 (liieichs-Gesesbl. S. 129) dahin Jeände'it, das; die

Fristen frühestens mit drm 3]. Juli 1915 ablaufen.

eiger und Königlich Preußischen StaatSanzeiger.

' 1915.

Das gleiche gilt für solibe in anderm Teilen Osibreufxens oder im Stadtkreis Danzig zablbare gezogene Wechiel, die als Wohnort des Brzogenen einen Ort anxieben, der in den im Abs. 1 bezeichnetrn Teilen Ostpreußens gelegen ist. Artikel 2 Diese Verordnung tritt mit dem Tage drr Vrikündung in Kraft.

Berlin, den 17. Mai 1915. Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück.

Vekannbmachung, beirchfcnd Aufhebung dcr fiir die Frißen des „chbsrl- und «cl)eckreclss angLordncten dreißigtägigen Ver- längerung.

Vom "17. Mai 1915.

Der Bundesrat hat auf Grund des „64 ch (53906965 51:91: die Ermächtigung dec“:- Bundcsrais zn wirtschaftlichen MUL- nabmen Usw. vom *1. Angnst 191-1 (ReichS-Gcseßbl. S. 5127) folgendes bestimmt:

Die in der Verordnnna, betrkffend Vcrlängcrung dsr Fristen WZ We'rbskl- und Sch€ck1cch1§, dom 6.521ugusi 1914 (ck)ieichs(»5efeybl. S. 357) angsordnetc dreißigkägigs VL!- längerung der Frisisn für die Vornahme einer Handlung, dersn es zur Ausübung oder Crbaliuna des Wecbielrccbts odcr des Reareßrkckpis aus dem Scheck brdarf, tritt am 30. Jimi 1915 in, dsr Weise außcr Kraft, das; eim? an diessm Tage laufsixdr Vkriäiigerung mit dsm Ablauf dieses Tages endet.

Berlin, den 17. Mai 1915.

Der Stellvertreter des éiieickWkanzlerS. Delbrück,

Bekanntmachung iiber die Cinsck)rc'i11k11ngdar Pféindbarkeii bon Lolinz Gehalts; und ähnlichsn Ansprüchen.

Vom 17. Mai 1915.

Ter BundeSrai baianf Grund dss „H 3 ch Gessxzes iiber die'. Ermächtigxmg des Viitidecörais zn wirtschaftlichenI)iasmabmcn Usw. vom 4. August 1914 (?)ieickW-Geseizbl. S. 327) folgende Ver- ordnung erlassen:

„3? 1 An die Stelle der im § 850 Abs. 2, 3 der Zivilprozsßordnung und im § 4 Nr. 4 dss Geseses Vom 21. Juni 1869 (Bundes- (Geseßbl. 1869 S. 242 und 1871 S. 63, Reichs-(Gefeßbl. 1897 S. 159, 1898 S. 3,32) Vorgesehenen Summe von eiutausendfünf- hundert Mark trijt bis auf weiteres die Summe bon zweitausend Mark.

. § 2

Diese Verordnung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Den Zeijpunkt drs Außerkraftjrktkns bkstimmt der Reichskanzler.

Ist ein Anspruch der im § 850 Abs. 1 Nr. 1, 7, 8, Abs. 3 der Zibilprozeßordnung bezeichneten Art Vor dem Inkrafttreten dieser Vér- ordnung gepfändet, io Verliert die Pfändung biniicbtiicb spätrr fällig Werdsnder Bezüge ihre Wirksamkeit, someit sie bei AnMndung des § 1 unzulässig sein würde. Dies gilt entsprechend für Eine bor dém Jukraiitceten der Verordnung erfolgte Aufrrcbnung, Abtretung oder Verpfändnng.

Berlin, den 17. Mai 1915. Der Stellvertreter drs Reichskanzlers. Delbrück.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnungsn, betreffend dio zwangs- weise Verwaltung französischer Und LtiglisckWr Unternehmungen, vom 22. Dezember1914 (RGW. S..")sxtx') in Verbindung mit der Verordnung vom 26. 91059171er 1914 “RGW. S. 487) ist für die folgenden Unternehmungen die „( mangsverwaliung angeordnet worden:

xxx". Liste.

11. Geiberbliche ilntcrnebinungién, Kreis Mülhausen. Gsmrindc KingerbcimJ

Färbrrki S. H. Sbarb & Sons G.Ui.b.H. (Verwalter: Bank- dirkktor Kuhlmann in kl)liilbauseii).

Gemrinde Lniirrbackp.

Bicrbrauerei Tb. Boch & Cie. (Verwaltcr: Bankier Hrinriab 91011)-

jchild in Z).)Mibaussn). Gcmeindr Miilbarissn.

Sprzcrribandluna Philipp BOW, Siraßburgsrsiraßs 76 (VyriiQU-x: Notar Grdsimami in Mülhausen),

BaUerollspinne'ri'i & Wlberkl Rabljakl Trckius .*; siras;€ 45 (Vctwaltsr: derselbs),

Kammgarnsbinnsrki Vorm. Schwarz,; & Gir“. ““Mr.-551€», J!,jzzixgzyzg (VCrwalter: Jiistizmi „Dr. Hockpgesgiib in 2111131559210

Liköriabrik E. (»i'uienikr 111.»- 1111119 Akt.-©ci.„ P.;;i'érxsxx x.“) Walter: derie'lbi),

Kattundrnikcrei Gkbr. Larix, Raibauöplgxz 9 .Vcrwslirr Hcinricl) Rothschild _ in !).)küibanisn),

Baumwollsvinnersi & QIIsbé-rsi (Zbarlcs YUM & Sis„ strasie' 7 (Verwalter: derselbé),

Teigwarkniabrik Rirwirc &. (Karrer, T*Ornacbcrsirakcs (*I-erwirken dersk'lbé), _ _

Deutsche Riviir (Kisselliibait (Vcrivalter: Bankdirektor .xiixblmann in F).)kiilbansen),

Opiikcrgesckpäft Albert Pikrroi, I)iaibausplay 5 (Vcrnnilirr: Batik- direktor Brunscbwig itt Miilbaussn),

Pl)otvgrabbischk Kunstausmlr Brant: & Sic. 'Uli-Ges., Dagucrre'o strafe? (Vernulter: Okkl'élbi'),

Hitigesckyäit (Ernst RUR, Zsuxbai'ssirasik 42 (Vkrwallrr: dürsclbc), Wäsckn'géschäft :)iou'bke'r &. Britin, ?lkcuquarlirrblaß (Vriwalrrr: Justizrat (Hangloif in killiilbunii'n),

Baumwollsbinnerri Drkyius-Iany» &, Cie. *Mit-(HM, strasia 44 (Vsrtvalter: doriklbc),

[7411311111103 110 [11301111115-1'111111111110» (10 112.11!!! .*1 Riiiikwxx walter: Notar, Jiiitizrat Gatmloff in Mülbaui'sn).

(Gemeinde Sansbeim.

F*ilziitkbiabrik Twilfus & "100.1" (Zi m. 11.49. dirsktor Kiihlnmnu in !).)i'iiibaujm).

131.1. ..ii'."i*1;k-

! )* ÖL!“ - B.:;ilis'."

Gai)»; assai" .

Lawsißcr-

(V;..-

iYii'ZU'aiicr. W.]:kl-