Deutscher Reichs-Anzeiger
nnd
' - Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.
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Ber Bezugspreis beträgt vierteljährlirh 4 «M 50 45. Alle polt-Instaltrn nehmen Selicllung an; für Berlin außer den Poß-Iujlalten muh die Expedition ZW., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern kosten 25 H.
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Inserate nimmt an: die Königliche Expedition ,
des Deutschen Keiths-Anzeigers ,
nud Königlith preußischen Maats-Anzeigers Berlin Rs., Wilhelmstraße Nr. 32.
NL“) 275.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem LandgerichtS-Ratl) von Kicniß zu Frankfurt a. M.
den Rojhen Adler-Orden dritter Klasse mit dcr Schleife, sowie dem praktischen Arzt, Sanitäts -Rath ])r. Preiser zu Trebniß den Rothkn AdlcrOrden vierter Klasse zu verleihen.
Seine Majestät der König [)abcn Allergnädigst geruht:
den nachbenannten Offizieren W. die Erlaubniß_ zur An-
legun der ihnen verliehenen nicbtpreußischen Jnsrgnien zu erthei en, und zwar:
des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlick) bayerischen Militär-Verdicnst:Ordens: dcm Masur von Krosigk vom Großen Generalstab, kommandiert ei der Gesandtschaft in München;
des goldenen Sterns zum Großkreuz des Königlich sächsischen Albrechts-Ordens: dem General der Kavallerie von Hänisch, komman- dierkndem General dcs 117. Armcc-Korps:
des Großkreuzcs desselben Ordens:
dem General-Lieuteyant von Mikusch-Buchberg, Kommandeur der 8. Divisxon;
des Komthurkrcuzes zdmeitcr Klasse desselben r ens: de'm Oberst-Lieujcnant von der Gröben, Chef dss Generalstabs des [U. Armce-Korps;
des Offizierkreuzes desselben Ordens: dem Major Freiherrn von Lyncker vom Generalstab des 17. Armxe-Korps und „ dem Ma1or von Buch vom Maadcburgischen Dragoner- Regiment Nr 6 und Adjutanten dcs Gcncral-Kommandos des 17. ArmeeKorpQ:
des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Eichenlaub des (Großherzoglich badischenOrdens vom ZähringerLöwen: dem Hauptmann Fran ke' vom 7. Rheinischen Infanterie- Regiment Nr. 69 und
N dem Hauptmann Bickel vom Feld:?lrtiÜcriwchiment r. 15;
des Ehren-(Hroßkrcuch dss Groszhcrzoglick)
oldenburgischen „Haus: und Vßrdic11st-Ordcns des Herzogs Peter Frikdrtch Ludwig:
dcm Gcneral-Lieutenanf Ocstcrlcy, Kommandeur der 16. Division; des Ehren-(Hroßkomthurkrcuzes desselben Ordens:
dem Gcneral-Major Wallmüllcr, Kommandeur der 32. ananteric-Brigade;
des EHrcn-Komthurkrcnzes desselben Ordens:
dem Obersten Dühring, Kommandeur des Infanterie- Regiments Graf Werder (4. Rheinischcs) Nr. 30;
des Ehren:Rittcrkreuzc6 crsterKlasse desselben Ordens: “ dcm Major 3. D. Schmidt, Kommandkur des Landwehr- bezirks St. Wendel;
des Ritterkreuzes erster Klasse des Herzoglich sachscn-erncstinischen Hauß-Ordens: den Hauptleuten von Selchow, von Heinemann, vyn Trotta gon. Trctden, Eckcrmann und von Ltndcnau im 7. Thüringi chen Jufantcric-Regiment Nr. 96; des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben OrdenY: den Premier-Lieutcnants Ftcihcrr von Wangcnheim und von Seebach in dcmselben Regimsnt und . _ „dem Premier:Lieutenant Meyer im ananterte:chtment Fre1herr Hiücr von Gärjringcn (4. Poscnschcs) Nr. 59; des silbernen Verdienstkreuzes desselben Ordens: dem Stabshoboistcn Schulz im 7. Thüringischen Infanterie=Regiment Nr. 96; der demselben Orden affiliiertcn silbernen Verdienst - Medaille: dcm Feldwebel und „“- ahlmeister=Aspirantcn Lendzian, dem Vize-Fcldwebel cbhardt und
den Sergeantcn Unglaub, Kelpin und Stollberg, fämmtlich in demselben Regtment;
des Fürstlich schwarzburgischen Ehrenkreuzcs dritter Klasse: dem Hauptmann Eckermann in “demselben Regiment; der Fürstlich schwar burg 'schen silbernen C' ren-Üe daine:
dem Feldwebel und ahlmeister-Afpiranten Pawliß ki und dem Feldwebel Tz chöckel[, , beide im 8. Thuringifchen Jnfantcrie-Regtment Nr. 71;
Berlin, Donnerstag, den 19, November, Abend
ferner: des Kaiserlich russisch9n St. Annen-Ordens erster Klasse: dem Gcneral-Lieutcnank von Igel, Kommandeur der 10. Division; der zweiten Klasse desselben Ordens in Brillanten: dem Oberst-Lieutenant von Masson), Kommandeur des Ulanen-Regiments Kaiser Alexander 111. von Rußland (West- preußisches) Nr. 1; der zweiten Klasse desselben Ordens:
dem Oberst:Licutcnant Grafen von Sponeck, Komman- deur des 2. Lexb-HusaremRegimcnts Kaiserin Nr. 2;
der dritten Klasse desselben Ordens: dem Premier:Lieutenant Freiherrn Henn von Henne- berg von demselben Regiment; des Kaiserlich russischen St. Stanislaus-Ordens erster Klasse:
dcm General : Major Baron, 20. ananterie-Vriqade,
dem (Honeral-Major von Klingspor, Kommandeur der 19. anantcric=Brigade, und
dem Gkneral:Major (Grafen von Reventlou, Kom- mandeur der 5. Feld:Artillerie:Brigade;
der zweiten Klasse desselben Ordens: dem Major Gayer vom Generalstab der 10. Division; dcs Offizierkreuzes des Kaiserlich japanischen Ordens des heiligen Schaßes: dem Major Gindlcr, Abtheilungs : Kommandeur im 2. Rheinischen Fcld-ArtiUcrieMegiment Nr. 23; des Ritterkreuzes des Kaiserlich japanischen Vcrdienst-Ordcns der aufgehenden Sonne: dem Hauptmann Erythropcl von demselben Regiment,;k' sowie „.;-“*"
des Kommandcurkrcuzcs zweiter Klasse 7.
Kommandeur der
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Königlich dänischen Danebrog=Ordcns'*
dem Obersten Boehm, Kommandeur des In anterie- Regiments von Winterfeldt (2. Oberschlssisches) NULZ.
Deutsches Reich.
Seine Majkstät der Kaiser haben AÜergnädigst geruht:
die Gcrichts:Affcssorcn ])]: Schmidt:Ernsthauscn und
])]: Hirsch zu Amtsrichtcrn, crstcrcn bei dem Anttßgericht in
Lüßclstein, [xßtercn bei dem Amthericht in Dicdenhofcn, zu crnenncn.
Dom zum kolumbischen (GeneralKonsul in .Hambur er- nannten Herrn ])1'. Carlos Albém und dem zum Konsu der Républik Nicaragua in Bremen ernannten „Herrn F. L. Michaéélis ist das Exequatur namens des Reichs crtheill worden.
Bekanntmachung.
Von der der .Hildetheim-Pciner KreiS-Eisenbahn-Gesell- schaft konzessionierten Nebenbahn von Hildesheim nach Hämeler- wald ist am 14. d. M. die 13,8 ](m lange Theilstrecke Hildesheim-Klauen mit den Stationen .Hildysheim, Bavenstedt, Hönncrsum, Hüddkssum, Rautenberg, Klauen- Zuckerfabrik und Klauen-Dorf für den Güterverkehr eröffnet worden.
Berlin, den 17. November 1896.
Der Präsident des Reichs-Eisenbahnamts. Schulz.
Die von heute ab zur Außgabe gelangende Nummer 37 des „Reichs-Gcseyblatts“ enthält'unter '
Nr. 2346 den Handels: und Schtffahrtsverxrag znnschen dem Deutschen Reich und Japan vom 4. Aprtl1896, und unter
Nr. 2347 den Konsularvertraq zwischen dem Deutschen Reich und Japan vom 4. April 1896.
Berlin, den 19. November 1896.
Kaiserlicbes Post - Zeitungöamt. Weberstedt.
„L
s. 1896.
. »
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und StaatS-Anzei ers“ werden der Handels: und Schiffahrtsvertrag xsxowie der Konsularvertrag zwrschen dem Deutschen Reiche und Japan, vom 4, April 1896, veröffentlicht.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Kreisdcputirten, Kammerherrn und Rittergutsbesißer (Grafen von Korff: Schmising auf Tatenhausen zum Land- rath dcs Kreisks Halle i. W., “ den Landrath H einrich s zu Fallingbostel zum Regierungs- Ratk), sowie dez) Pfarrer Wis sema nn in Cassel zum Superintendenten der Dioze e Hofgei8mar:Wolfhagen, im Konsistorialbezirk Cassel, zu ernenncn.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Der bisherige chierungE-Bureau:Diätar Nüscher aus Lüneburg ist zum Geheimen cxpedierenden Sekretär und Kalkulator im Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten ernannt worden.
Den Domänenpächtern von Alvensleben zu Butter- felde, RegierungsbkÉrk Frankfurt, Hoffmann zu Skorischau und Braune zu Gchmograu, Regierungsbezirk BreSlau, ist
M* Charakter als Königlicher Ober-Amtmann beigelegt worden.
inistcrium für Handel und Gewerbe.
F“ Bestimmungen ;_Fber die Bestellung UNd Entlassung der Kurs-
274.“
x,y makler.
Auf Grund des ck30 Abs. 2 dcs Reichs-Vörsengeseßes vom 22. Juni 1896 (* .:(H.:B1. S. 157) bestimme ich hter- durch das Folgende:
§ 1. Die 51ququ (F" 30 des ReichS-Börsenqcseées) werden
für die Börse in Berlin durch den Ober-Präidcnten der Provinz Brandenburg und der Stadt Bcrlin und für die übrigen Börsen, wo solche bcstellt werden, durch den Regierungs- Präsiücnten, in dessen Verwaltungsbczirk die Börse belegen ist, bestelLt und in seinem Auftrage darauf vereidigt, das; sie die ihnen obliegenden Pflichten getreu erfüllen werdcn (§ 30 Absaß 1 a. a. O.).
§ 2.
Vor der Besteüung sind die andclSorganc, denen die unmittelbare Aufficht über die Börse übertragen ist (§ 1 Abs. 2 des Reichs-Börsengeseßes), und wo eine Vertretung der Kursmakler (§ 30 Abs. 2 a. a. O.) bcsteht, auch diese zu hören.
§ Z. Der zum KurSMaklcr Bcstcllte erhält nach seiner Ver- eidigung eine von der ihn bestsUenden Behörde aUSgefertigte Bestallung.
4.
Die Entlassung eines Kursmaklcrs kann erfolgen wenn er sich einer groben Verlesung de_r ihm obliegenden Pflichten schuldig macht oder sich durch sem Verhalten in oder außer dem Amt der Achtung, des Ansehens und des VertrauenS, die ein Beruf erfordert, unwürdig zeigt, pder zur Erfüllung seiner
mtSpfiicht dauernd unfähig wird. Dre Entlassung erfolgt durch diesslbe Behörde, welche dicBestellung vorgenommen hat. Vor der Entlassung find die in § ALHbezcichneten Organe zu hören.
Die vorstehenden Bestimmungen finden auf die bei ein- tretendcm Bedürfniß zu bestellenden Stellvertreter von Kury- maklern mit der Maßgabe Anwendung, das; solche auch fur eine im voraus bestimmte Zeit bestellt werden können.
Die Stellvertreter Haben für die Dauer der Stellvertretung die Rechte und Pflichten von Tursmaklern.
Die für die Börsenbesuchcr geltenden Vorschriften des ReichsBörscngeseHes und der Vörsenordnung, insbesondere in Betreff des ehrengexichtlicben Verfahrens, der Zulassung und der Ausschließung vom Börsenbesuche und der Handhabung der Ordnung in den Börsenräumen finden auch auf die Kurs- makler Anwendung.
' 7.
Ueber die Püichten der KJrSmakler, über die Organß'ation ihrer Vertretung, über ihr Verhältniß zu den StaatskommrFaren und den Börsenorganen, sowie darüber, in welcher Weise die Beobachtung der Vorschrift des '32 Absa 1 des Reichh Börsengescßes zu übermachen„ist, b erbt derEr aß von Bestim- mun en für die einzelnen Borsen vorbehalten.
Berlin, den 14. November 1896.
Der Minister für „Fandel und Gewerbe. Bre eld.
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