1896 / 292 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 09 Dec 1896 18:00:01 GMT) scan diff

' Königlich Preußis

er Neicks-Auzeiger

und

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für Berlin außer den Poß-Anaaltéu muh die E-xpediüon

Rs., Wilhelmstraße Nr. 32.

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des Bentstheu Keiths-Inzeigew nud Königlirh Preußischen Staats-queigerp Berlin sw., Wilhelmstraße Nr. 32.

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.DE 292.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Landgerichts - Rüthen Döring zu Erfurt und Taureck zu Elbing den Rothen Adler:Orden dritter Klasse mit der Schleife,

dkm Oberst-Lieutenant Grafen von Sch)werin, Kom- mandeur des Kadettenhauses in Plön, dic Königliche Krone zum Rothen Adler-Orden vierter Klasse,

dem Major a, D. Baum von Bistr am zu Blankenburg a. H. bisher ESkadron:Chef un Dragoner-Negimsnt von Arnim (2. Brandenburgische? Nr. 12, dem Regierungß-Rath Schmucker zu Straß urg i. E„ dcm Amthcrichts-Rath a. D. Wittekop zu Kleve, dem Domäncnpächtkr, Amtsratl) Schrems zu chinhof-Tapiau im Krcije Wehlau, dem In- spektor der direkten Steuern Kremer zu Straßburg i. E., dem Steuer-Einnel)mcr erster Klasse Bruns zu Wernigerode und dem pensionierten Lehrer ])1'. phj]. Oppel zu Frankfurt a. M. dcn Rothen Adlcr-Ordcn vierter Klasse?,

dcm Kaufmann und Stadjratl) Hermann Sallbacl) u Elbißg, dem städtischen Kämmerer und Sparkassen: * endanten Wedel zU Müncheberg im Kreise Lebus und dem DiSponenten Theodor Stille zu Bsrlin den Königlichen Kronen-Orden vierter Klaffo,

dem früheren Gemeinde: Vorsteher, Landwirtl) Julius Achilles zu Zerftedt im KreiskGoslar, den städtisch Steuer- erhebern a, D. Heinrich Kajo und August Eulner zu Berlin, dem Eisenbahn - Lokomotivhsizcr a. D. Münster zu Homberg im Kikis? Mörs und dem Amtsgerichts - Kanzlei: gehilfen a. D. Knitsck) zu (Gleiwitz das Allgemeine Ehren- zeichkn, sowie

dcm Vahnmeisier Ludwig Folkcrjs zu Andernach die thtungEMedaich am Bande zu verleihen.

Seine Majcstät der König haben Allergnädigsi gcruht:

den nachbenannten Offizieren :c. die Erlaubnis; zur An-

legunk der ihnen verliehenen nicbtpreußischen Insignien zu erthei en, und zwar:

des Kommandeyrkreu'es zweiter Klasse des Groß: herzoglich bad1schen rdcns vom ZähringerLöwen: dem Obersten Koeppel, Kommandeur des 4. Badischen Infanterie-chimcnts Prinz Wilhelm Nr. 112, und dem Obersten Grafen von Hardenberg, Kommandeur

des Kurmärkischen Dragonchegimcnts Nr. ]4;

des Ritterkreuzes erster Klasse mit Eichenlaub desselben Ordens:

dcm Ober-Stabsarzt erster Klasse ])1'. Busch, Regiments: Art des 5. Badischen Jnfanterie-Regiments Nr. 113, bc- aukétragt mit Wahrnehmung der divifionSärztlichcn Funktionen bet der 29. Dwision, und

_dem Ober-Stabsarzt erster Klasse ])r. Thelemann, Regrments-Arzt des 2. Badischen Dragoner-Regimcnts Nr. 21;

des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens:

dem Major Bopp, ag regiert dem 4.Badischen Infanterie: Regiment Prinz Wilhelm r. 112, dem Hauplmann B reisache r im 4. Badischcn Infanterie- Regiment rinz Wilhelm Nr. 112, dem ajor Doxic und dem Hauptmann Meyer, belpe rm 6. Badischen Jnfanterie-Regiment Kaiser Fnedrich 11]. Nr. 114, dem Major von Schmidt im Kurmärkischen Dragoner- Neglment Nr. 14, dem Ma or von Nathusius im 3. Badischen Dragoner- Regiment Pr nz Karl Nr. 22 und dem Major 3. D. Hancke, Kommandeur des Landwehr- bezirks Stockach;

des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Eichenlaub desselben Ordens:

thmann Vuchholß im 4. Badischen Infanterie-

dem Regiment

rin; Wilhelm Nr. 112, dem

aupü-mann Becker im 5. Badischen Infanterie- Negiment . 113,

dem an tmann rancke im 6. Badischen Infanterie- Regiment ai er Fried ck) 111. Nr. 114 und

dem uptmann Keller im 7. Badischen Infanterie- Regiment r. 142;

der Großherzo lich badischen kleinen goldenen Vgerdienft-Medaille:

dem Vi «Feldwebel Bu im 5. Badi en anterio- Regiment Mrz 118; H sch Inf

der Großher v li badi chen ilbernen Versdigenkk-Metchille:s _ den Vlze-Feldwebeln und Hoboisten Handloscr und Dinger und ' WZ MW“? YasÖlBisohm Inf tri R ' : Kais mm" m . a ane e- eunen er riedrich 111. Nr. 114, und g

Berlin, Mittwoch,

dem Wachtmeister S ch uma nn im Kurmärkischen Dragoner- Regiment Nr. 14:

des Komthurkrcuzes des GroßberLo lich mecklen: burgischen Haus-Ordens der Wen Üben Krone:

_ dem Oberst=Lieutenant von der Lühe, persönlichem Ad- jutanten Seiner „Hoheit des Herzogs von Sachscn=Altcnburg;

ferner:

deS__K0mmandcnrkrcUzes zweiten Grades dcs Königlich dänischcn Danebrog-Ordens: dem Oberstsn von Bose, Kommandeur des 6. Badischen Jnfantcriwchimsnts Kaissr Friedrich [1]. Nr. 114, und dem Major von Arnim, etatSmäßigem Stabsoffizier des Kurmärkischen Dragonsr-Nygiments Nr. 14; sowie

des Offizicrkrcuzcs des Ordens der Königlich rumänischen Krone: * dcm Prcmicr-Likulenant Freiherrn von Wangenheim, x'). 151 811th ch (Hardc:FÜfi!icr-Regiments und Flügel-Adxu: tanten Seiner Königlichen .Hohcit des erzogs von Sachsen- Coburg und Gotha.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Aüergnädigst geruht: an Stelle des unter Belassung des Nun es eines Raths erster Klasse in den einstweiligen Ruhestand verHeZten bisherigen (Bouverneurs von Deutscb-Ojtafrika, Majors ' 13. ZuiOS der Armee ])1'. von Wiss mann den Obersten und Kommandeur des Grenadier-Negiments Prinz Carl von Preußen (2. Branden: burgischcs) Nr. 12 Liebert zum (Houvernsur von Deutsch- Ostafrika zu ernennen.

Dem bisherigen Kaiserlichen Konsul in Santa Ckuz de Teneriffe (Canartsche Inseln) Adolph Büchle ist die er: betone Entlassung aus dem Reichsdicnst crthcilt worde:1.

Bekanntmachung.

Der Fernsprechverkebr mitFrankenbcrg (Sachsen) b w. Hohenstein: Ernstthal ist eröffnet worden. Die bübr für ein gewöhnliches (Hsfpräch bis zur Dankr von drei Minuten beträgt je 1 «46 Berlin („'-, den 7. DeÖembcr 1896. Der Kaiserl cke Ober-Poftdircktor. In Vertretung: Schulze.

Landeöpolizcillchc Anordnung.

Zn Abänderung der LandeSpolizeili en Anordnung vom 22. Juli 1895. betrkffend die ekämpfunZ der Schweineseuchen Sonder-Vcilage zu Stück 8“ des Amtsblattcs _ , sowie der den gleichen Gc-„xknstand betreffenden landeSpolZzeilichen Anordnung vom 29. De ember 1895 -- Amtsblatt fur 1896, Sekte 3 und 4 - wir hier- durch auf Grund der §§ 19 bis 22 und 26 bis 29 des Reichsgese es vom 23. Juni 1880, betreffend die Abmcwr und Unterdrü ung von Viehseuchen » Reichs-Gese bl. S.15Z -, Homie des Art. 3 des Gcseßes, betreffend die .bändernn des eßteren (Heseßes vom 1. Mai 1894 «- Reichs-Geßeßbl. S. 405 -, Folgendes bestimmt: '

Der 11 erhält fol ende Fassung:

Alle ersonen, welZe sich mit dem Ankauf oder Ver: trieb von Schweinen gewerbSmäßig beschäftigen, find ver- flichtet, die von ihnen angekauften und Fm Vertrieb be- Ztmmten Schweine durch einen beamteten hierarzt unter- suchen zu lassen,

Die Untersuchung hat zu erfolgen, bevor die Schweine irx den Verkehr gebracht werden, beztp. wenn die Schweine aus Mérksxen angekauft wurden, bkvor ste den bctreffendenMarktort ver a en.

Die Untersuchung erstreckt fich nicht auf fette, zum Schlachten bestimmte Schweine.

Ueber den GesundheitSzustand der untersuchten Schweine haben sich die in Abs. 1 bezeichneten Personen ein eugniß ausstellen zu laLen, Welches die TranSportführer( ändler,

Wagenführer u, . w.) stets bei sich zu führen_ haben.

Das Zeu ni hat eine Gültigkeit für dre: Tage.

Werden d e TranSportführer (Abk.?) ohne _das eforderte Ge undheitSthniß betroffen, so hat d e rtspoltzeibe örde die Ab perrung r betreffenden Schweine bis ur erfolgten Unter- su ung derselben durch einen. beamteten T ierarzt anzuordnen.

Ferner haben die TranSportführer (Abs. 4) ein Kontrol- bu zu führen, in welchem der Name und Wohnort des Be Fe? und des Begleiters, sowie die Zahl und der Ujsprungs- ort Schweine angegeben ist. -- Zahlen find in Buch- staben anzugeben.

1Z96.

Das Kontrolbuck) ist sofort nach dem Eintreffen eines TranSports in einem Orte, in welchem die Schweine verkauft oder umgetauscht werden sollen, der Ortsbehörde vorzule en.

Lcßtcrc prüft die Richtigkeit der Angabsn über die n- ahl der Schweine und trägt einen Vermerk über die erfolgte Prüfung in das Ka11trolbuch ein.

Jedcr Zu: und Abgang von Schweinen eines TranSports ist im Kontrolbuck) zu vermerken. Beim Abgang durch Ver- kauf, Umtausch u. s. m. ist auch der Erwerber nach Namen und Wohnort in das Kontrolbach einzutragen.

Verendet ein Schwein während- der Bsförderung, so ist unverzüglich behufs Feststellung der Todesursache der beamtete Thierart oder dessen Vertreter auf Staatskosten zuzuziehen. Bevor ieie Feststellung stattgefunden hat, darf kein Schwein aus dem TranSport entfernt oder in Berührung oder in Ge- meinschaft mit anweren Schweinen gebracht werden.

Das Kontrolbuch sowie die GcsundhcitSzeugniffq smd jederzeit aaf Verlangen den Ortspolizeibchörden, sonne den beamteten Thierärztcn un_d polizeilichen Exckutivbeamtcn von dem TranSportführer (Ab). 4) vorzuzeigen.

Bekanntmachung.

Die Werft] uns., betrcffend die den beamteten Thierärzten für die gemä § 11 der landeSpolizeilichen Anordnung zur Bekämpfung der Schweinescuchen, vom 22. uli1890 -- Sonder-Bctlage znm Amtsblatt für 1895, Stü 32, Seite 38 und 89 - vorzunehmenden Untersuchungen der ändler- schweine zu gewährcnden Vergütungen, vom 20. aid. I. - Amtsblatt für 1896, Seite 174 -- crhält nachstehende Fassung: 1 -

Für die am Wohnort des Tbierarzteö oder in einer _Eni- fernung von weniger als 2 km vor) dem Wohnorte “tatt- findenden Untersuchungen find einschließlich der Ausftekung des Gesundheitxösckxinß an Gebühren zu entrichten:

für 1- 25 Schwyinc. . 1,50 „46 M“" *)0 -- ' ' L-W 51- 75 . 3,00 76_100 4-W mehr als 100 5,00 „,

* ür die Untersuchung der Schweine in einer Entfernung von km oder mehr von dem Wohnorte des, Thierarztes einschließlich der Ausstellung des (Gesundheitsschems sind an Gebühren zu entrichten:

für 1- 50 Schweine (; „,s-„„ 51-100 . . 8 mshr als 100 . . 10

Außerdem smd die nach der Königlichen Verordnung vom 17. Scptembcr 1876 ((H.-S. Seite 411) zu berechnenden Reise- kosjen zu entrichten.

Gehören die zu untersuchenden Schweine mehreren Per- onen oder werden an demselben Ta e _und Orte Unter- Zuchungcn von Schweinen für mehxrere estßer yorgenommen so smd die zu entrichtenden beuhren und Reisekosten na Verhältniß der Zahl der untersuchten Schweine zu vertheilen.

111.

Für die Untersuchungen von Schweinen, die gelegentlich der caufsichtigung von Schmeinemärkten stattfinden, smd an Gebühren zu entrichten: .

für 1-25 Schwemc , . 1,00 „S, LSM * - 1-50 51-100 . . 2,00 für 101 und melzr . . 300

Neben diesen Gesu ren dürfen Reisekosten und Tagegelder nicht berechnet werden.

Posen, den 2. Dezembxr 1896. _

Der Regterungs-Präftdent. In Vertretung: Krahmer.

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruhi:

dem Direktor der Königlichen Blinden-Anstalt zu Steal bei Berlin Karl Wulff den Charakter als Schulrath dem Range eines Raths vierter Klasse zu verleihen.

Finanz-Minifterium.

Schon bei frü eren Gelegenheiten ist von hier aus mu erkannt worden, da die von prxußischen Staatsbeamten in Anlaß ihrer Versesung betzubringenden polizeilichen be- scheinigungen über das Leerstehen ihrer bis eri en Wohnung während der Zeit, für welche fie Mathsents ä ung aus ,der * Staatskasse beanspruchen, keines Stem ela bed „“ ' .

preußische GesY 1vom 24. Februar 18 (Pr

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