Kriegsnachrichten.
“ Troß“ Hauptquartier, 11. Juni. (W. T'. B.)
Westlicher Kriegsschauplaß. Beiderseits der Maas heftige Artilleriekämpfe.
“ Die gestern gemeldete Beute aus den Angriffen östlich des Flussesh hh?! sich noch um 3 Geschüße und 7 Maschinen- gewe re er 5 .
Westlich von Markirch "machte eine deutsche Patrouille, die in die franzöfischen Gräben eindrang, einen Offizier und 17 Mann zu Gefangenen.
_ Oestlicher „Kriegsschauplatz. _ Südli? von Krewo stießen deutsche Erkundun Sahteilunqen m die kussi che Stellung vor; sie zerstörten die fe ndltchen Axt- lagen und brachten über 100 Russen als Gefangene sowie em Maschinengewehr zurück.
Balkan-Kriegsschauplaß. Nichts Neues. Oberste Heeresleitung.
Großes Hauptquartier, 12. Juni. (W. T. B.) Westlicher Kriegsschauplaß.
In der Champagne, nördlich von Pyrthes, drangen deuZche Erkundungsabteilunaen in die französischen SteUungen, ma ten nach kurzem Kampf Z Offiziere und Über 100 Mann zu Gefangenen, erbeuteten 4 Maschinengewehre und kehrten planmäßig in die eigenen Gräben zurück. . '
Beiderseits der Maas unverändertlebhaftes Artillerie-
feuer. Oestlicher Kriegsschauplaß.
Deutsche und österreichisch-ungarische Truppen der Armee des Generals Grafen Bothmer warfen russische Abteilungen, die nordwestlich von Buczacz (an der Strypaz im Vorgehen waren, wieder zurück; über 1300 Russen lieben als (He- fangene in unserer Hand.
Im übrigen hat sich die Lage der deutschen Truppen nicht geändert.
Balkan-Krieg Sschauplaß. Keine Ereigniffe. Oberste Heeresleitung,
Großes Hauptquartier, 13. Juni. (W.T.B.)
Westlicher Kriegsschauplaß.
_ , Gegen einen Teil unserer neuen Stellungen auf den Höhen südöstlich von Ypern sind seit heute örtliche Angriffe der Engländer im Gan e.
Auf dem rethen MaaSufer, beiderseits des von der 'Feste Douaumont nach Südwesten streichenden Rückens, choben wir unsere Linien weiter vor.
Oestlicher Kriegssrhauplaß.
An der Düna südöstlich von Dubena zersprengte das Feuer unserer Batterien eine russische Kavalleriebrigade.
Nordöstlich von Baranowitschi war das feindliche Artilleriefeuer! lehafter.
Die Armee des Generals Grafen Votbm er wies westlich - von B*"zrewloka an der Strypa feindliche Angriffe restlos ab. „ _ Be Podha'jce wurde ein russisches Flugzeug von einem
deutschen Flieger im Luftkam f bezwungen; ührer und Beob-
achter_ - ein französischer Of 'zier - sind ge augen, das Flug- zeug lst geborgen.
Balkan -Kriegssckauplaß. Nichts Neues. Oberste Heeresleitung.
Wien, 10. Juni. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:
Russischer Kriegsschauplaß.
Im Gegensay zum vorgestrigen Tage sind gestern wieder ati, der ganzen Nordostfront äußerst erbitterte Kampfe entbrannt. Zwischen Okna und Dobronouß wurden an einer Stelle 8, an einer anderen 5 schwere Angriffe abgewiesen, wobei sich unser schlesisches Jägerbataillon Nr. 16 besonders hervortat.
An der unteren Strypa haben starke russische Kräfte nach erbitteriem Ringen unsere Truppen vom Ost- auf das Westufer zurückgedrängt.
“Nordwestlich von Tarnopol schlugen wir zahlreiche russische Vorstöße ab.
In? Raume von Luck wird westlich der Styr gekäm fi.
_Bet Kolki und nordwestlich von Czartorysk wur en russrsche Uebergangsversuche vereitelt.
Italienischer Kriegsschauplas.
Vorstöße der Italiener gegen mehrere Stelien unserer ront zwischen Etsch und Brenta wurden abgewiesen. u den bisher gezählten Gefangenen im Angriffsmum sind
Über 1600, darunter 25 Offiziere, dazugekommen.
Vor dem Tolmeiner Brückenkopf zerstörten unsere Truppen nach kräftiger Artilleriewirkung die Hindernisse und Deckungen eines Teils der feindlichen Front und kehrten mit
Gefangenen, darunter 5 Offizieren, ferner mit einem Maschinengewehr und sonstiger Kriegsbeute von dieser Unter- nehmung zurück.
Südöstlicher Kriegsschauplaß. An der unteren Voljusa wurden italienische PatrouiUen durch Feuer zersprengt. Der Steiivertreter des Chefs des Generalstabes. :) o n H o e fer , Feldmarschalleutnant.
Wien, 11. Juni. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:
Russischer Kriegsschauplav. „ Oesilich von Kolki hat der Feind vorgestern abend mit drerNegimentern das linke Styr-Ufer gewonnen. Er wurde Lestern durch den umfa enden Ge enangriff österreichi"ch-ungari-
cher Truppen wieder 1": er den Flu geworfen, wobei acht rusfische ffiziere, 1500 Mann und 18 Maschinengewehre in unsere Hand fielen. Nordwestlich non Tarnopol eroberten wir durch Gegen- ß-Yicx'ine vom Feind unter großen Verlusten erkämpfte Höhe
*,"
Im Nordostkeile der Bukowina wurde wieder überaus
[ erbittert ekämpft. Der» Druck überlegener gegnerischer Kräfte,
die mit e em auch bei diesem sind eitzzig dastehenden rück- stchtslosen Verbrauch des Menx enmaterrals angesest wurden, machte es notwendix, unsere Truppen dort vom Gegner [oezu- lösen und zurückzunehmen.
Italienischer Kriegsschauplaß.
Die Italiener erneuerten ihre Vorstöße Tegen einzelne Fr:;ntsteilen und wurden wieder überall rasch un blutig abge- wre en.
Auf dem Monte Lemerle griffen unsere Truppen die feindlichen Abteilungen, die sich _nahe dem Gipfel noch gehalten hatten, überraschend an, seßten sich in vollen Besiß des Berges und machten über 500 Gefangene.
Unsere Flieger bedachten den Bahnhof von _Cividale mit Bomben.
Südöstlicher Kriegsschauplaß.
Nichts von Belang.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes. von Hoefer, Feldmarfchalleutnant.
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Wien, 12. Juni. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:
Russischer Kriegsschauplaß.
Im Nordosten der Bukowina volizog sich die Loslösung vom (Gegner unter harten Nachhutkämpfen.
Eine aus Buczacz gegen Nordwest vorgehende feindliche Kraftgruppe wurde durch einen Gegenangriff deutscher und österreichisch-ungarischer Regimenter geworfen, wobei 1300 Russen in unserer Hand blieben. §Iiuf der Hiihe östlich von WiSniowczyk brach heute früh ein starker rusitscher Angriff unter unserem Geschüßfeuer zusammen.
Oestlich von Kozlow oben unsere Streifkommandos einen vorgeschoben9n Posten der ussen auf.
Nordweyilick) von Tarnopol wird fortgeseßt hetig ge- kämpft. Die mehrfach genannten Steliungen bei ore- biowra wechselten wiederholt den Besißer. An der kaa und in Wolhynien herrschte gestern verhältnis- MWF!) Ruhe.
_ estlich von Kolki schlugen unsere Truppen einen russischen Ueberngngßversuch ab. Hier, wie überall, ent- sprechen dem rücksrchtslosen Massenaufgebot des Feindes auch seine Verluste.
Italienischer Kriegsschauplaß.
Die Lage auf dem südwestlichen Kriegsschauplaß ist unverändert. In den Dolomiten und an unserer Front zwischen Brenta und Etsch wurden die Italiener," wo sie angriffen, abgewiesen.
Der Stellvertreter des Chefs des Generalstabes von Ho ef er , Feldmarschalleutnant.
«_.-_
Der Krieg der Türkei gegen den Vierverband.
Konstantinopel, 10. Juni. (W. T. B.) Das Haupt- quarjier teilt mit: “ Von der Jrakfroni keine Meldung von Bedeutung.
Kaukasusfront: Auf dem rechten Flügel und in der Mitte keine Handlung von Bedeutung. Auf dem linken Flügel wurden verschiedene überraschend auskreführte Angriffe des
eindes auf unsere vorgeschobenen SteÜungenab g e schlagen.
ie Russen verloren in diesen Kämpfen mehr als hundert Tote und Verwundete und einige (Gefangene. Unser Artillerie- feuer vertrieb ein feindliches Schi , daS sich an der Meerenge A [qmboghaz nördlich von Kucha a näherte. Zwei feindliche ' affe warfen ohne Erfolg einige Granaten auf Keutek nördlich 0011 Bodrum und auf die Umgebung von Mekri. Sie 559an sich darauf zurück, Ein feindliches Schiff beschoß in der Nähe von Jaffa das an der Küste weidende Vieh.
Konstantinopel, 11. Juni. (W. T. B.) Amtlicher Bericht vom 29. Mai (türkischer Zeitrechnung).
_ An der Jrakfront, im Abschnitt Fellahie, bombar- dierte unsere ArtiÜerie gestern verschiedene Punkte der feind- l1_chen Steiiung. Zwei feindliche Kanonenboote, die nichr entfliehen konnten, wurden durch die Explosion von Artriieriemunition, die sie an Bord hatten, in die Luf t ge- s_prengt. „Drei große, von diesen Kanonenbooten gezogene Schleppkähne, die ebenfalls mit Artilleriemunition beladen waren, wurden vers enkt. Außerdem wurde durch unsere Artillerie an Bord von vier mit Explosivstoffen, beladenen Schleppkähnen ein Brand hervorgerufen; die Kühne konnten fick) nur dank der Strömung retten. Vier große Munitions- de o„ts,_ die sich am Ufer des Flusses befanden, wurden vo standig in die _Luft gesprengt. Durch die Explosion der Geschosse, die sich dort befanden, entstand ein Brand in dem_ Lager eines “feindlichen Bataillons, das vonommen zerstört wurde. _- Ber einem Zusammentreffen mit dem Feinde m der Gegend von Schemdinan (?) wurde die feindliche Kavallerie in der Stärke von mehr als tausend Mann vollstä'ndig vernichtet. Nur einer ganz geringen Anzahl von Feinden gelang es, sich zu retten. Viel Vieh, Telephon- apparate und ontonmaterial sowie eine große Menge von Gewehren und unition wurden von uns erbeutet.
. An der Kaukasischen Front keine Veränderung. Ein feindlicher Flieger. der Fotscha im Abschnitt Smyrna über- flyg, wurde durch unser Artilleriefeuer in die Flucht gejagt. Em feindlicher Monitor schleuderte auf der Höhe von otscha gegen die Gewässer der Bai von 2Fadjilar (?) 20 “Ge chosfe, ohne eme Wirkung zu erzielen. ndere feindliche Kriegsfahr- zxuge eröffneten ein wirkungsloses Feuer gegen die Höhen öst- lich der _Insel Keusten. Am Nachmitta des 29. Mai (tür- kische Zeitrechnung) bombardierierein feindl ches Kriegsschiff den Haien Kalamak i in dem Distrikt Hasche. Eine Frau wurde getotet, sonst aber kein Schaden angerichtet. '
Konstantinopel, 11. Juni. (W. T. B.) Das Haupt- quartier teilt mit: Nach einem Kampé, der mit der Niederlage und dem Rückzuge der Russen vor C anikin endete, nahmen unsere Abteilungen die Verfolgung auf, schlugen starke feind- liche Kdsakenabteilungen zurück und drangen in der Nacht zum 9. Jun: in KaSri Schirin ein.
Konstantinopel, 12. Juni. (W. T. B.) Amtlicher Heeresbericht: An der Irakfront keine Veränderung.
An der Kaukasusfront m-rchten wir 1711 LauFe von ört- lichen Kämpfen am rechten und am linken Flügel eme Anzahl von Gefangenen, eroberten eine „große Menge von Gewehren sowie Telephonapparate und Schußenrrabenmaterial.
Das in unserem gestrigen Bencht gemeldete Gexecht, welches mit der Vernichtung v'on ungefähr tausend russx ch'en Kavalieristen endete, fand de: deux Fluffe Zappe, sudltch des Ortes sTscheulemrecik und ostltch von der Ortschaft Amadien tatt.
Am Vormittag des 10. Juni warfen fünf feindliche Flixg- zeuge ungefähr 50 Bomben auf Smyrna, ab, die etmge Männer, Frauen und Kinder töteten sowie emig_e Hauser'zer- störten. Von den anderen Fronten liegen keine wichtigen
Meldungen vor.
Der Krieg zur See.
London, 10. Juni. (W.T. V.) Nach dem „Reuterscbe'n Bureau“ erklärt die Admiralität, es steht ]eßt fest, daß die „Hampshire“ am 5. Juni um 8 Uhr Abends guf eine Mine gestoßen und binnen 10 Minuten gesunken ist. Sie war vonkzwei Zerstörern begleitet, die infolge des schweren Seegangs im Laufe der Fahrt den Kreuzer verioren. Erne eingehende Nachforschung nach den vier Booten, dre, wie man sagt, die „Hampshire“ verließen, ergab kein Resultat. Man hat “ede Hoffnung aufgegeben, daß außer den 12 Personen, die sich auf dem Flosse in Sicherheit brachten, noch jemand gerettet wurde.
Amsterdam, 10. Juni. (W, T. B.) Der Ymuider Korrespondent der „Tijd“ meldet, der in Ymuiden angekommene Dampfer „Laura“ habe berichtet, daß er in der Gegend von Terscheüing einem deutschen Unterseeboot begegnete, das mit volier Fahrt auf die englische Küste zufuhr, Ju Ymurden ein- gelaufene Trawler begegneten einem Torpedoboot unbekannter Nationaliiät mit zertrümmerten Schornsteinen und weggeschoZenen Masten und einem Schlachtschiff mit halb weggescho enen Rumpfe, das fürchterlich zugerichiet war.
Bordeaux, 11. Juni. (W. T. B.) Der „Agence Havas“ zufolge brachte der französische Dampfßr „LutSce“ als einzigen Ueberiebenden des norwegischen Dampfers „ProSper“, der eine Besaßunq von 34 Mann hatte, einen Matrosen mit. Der Dampfer „ProSper“ war auf eine Mine geicxi:fen und gesunken.
Wien, 11. Juni. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Eines unserer Unterseeboote hat am 8. laufenden Monats Abends den von mehreren Zerstörern begleiteten großen ita- lienischen Hilfskreuzer „Principe Umberto“ mit Truppen an Bord torpediert. Das Schiff sank binnen
wenigen Minuten. Flottenkommando.
Ymuiden, 12. Juni. (W.T.B.) Nach einer Meldung der „Niederländischen Telegraphen-Agentur“ hat der Katwyker Logger „Vooruit“ 5 Mann vom norwegischen Dampfer „Bure“ eingebracht, der sich auf der Fahrt von Lincoln befand und torpediert worden oder auf eine Mine gelaufen ist.
Malmö, 12. Juni. (W. T, B.) Dem „RiZauschen Bureau“ zufolge ist der Dampfer „Emmr)“ aus Stockholm gestern nachmirtag in das Minenfeld b-i Falsterbo geraten und in die Luft gesprengt worden. Ein Mann wurde durch die Explosion getötet, vier andsre sind ertrunken. Der Kapitän unld Fet übrigen vier Mann der Bemannung sind in Malmö ge an e .
Wien, 12, Juni. (W. T. V.) Amtlich wird gemeldet: Ein Geschwader von Seeflugzeugen hat in der Nacht vom 11. auf den 12. die Bahnstrecke Han Dona Mestre und die Bahnanlagen in Mestre au§giebig mit sichtlich gutem Er- folg bombardiert, mehrere Volitreffer in die Lokomotivremise erzielt und auch das Arsenal in Venedig mit einigen Bomben belegt. “Troß heftigen Abwehrfeuers sind alle Flug- zeuge eingerückt.
Floitenkommando.
(Fortseßung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Verlage.)
Königliche Ichausptele. Mittwoch: OpernbauI.155-Abonne- menisvorstellung. (Leßte Vorstellung vor den Ferien.) Die Asrikaueriu. Oper in fünf Akten von Giacomo Meyerbeer. Te t von Cugézne Scribe, deutsch von Ferdinand Gumbert. Musikalis e Lcitung: Herr Genkralmusikdirektor Blech. Regie: Herr Regisseur Bachmann. Ballett: Herr Ballettmeister Graeb. Chöre: Herr Pro- fessor Rüdei. Anfang 7? Uhr.
Schauspielhaus. 161. Abonnementsvorsiellung. (Lryte Vor- sieüung vor den Ferien.) Die Journalisten. Lustspiel in virr Aufzügen von Gustav Freytag. Regie: Herr Oberregisseur Patty. Anfang 71 Uhr.
Familiennathrichten. *
Verlobt: Frl. Margarete Henning mit Hrn. Leutnant Carl Hoppenratb (Charlottenburg).
Verehelichi: Hr. Frhr. von Düring mit Frl. Hildrgard von Fischer (Plochingen a. Neckar). -- Hr. Hauvtmann Runge mit Frl. - !lde Becker (Naumburg a. S.) -- .Hr. Professor Dr. Martin
G st iribcbner Zit (YleZvaktKapZ) (YniingÉF iiiPr) F7 i d
eor en: r. ,ereaeur cn rn 2rn.-- !. rea
von Kobyiinski (Pöhncn). ) F
Verantwortlicher Redakteur: Direktor Dr. Tyrol in Charlottenburg. Verlag der Expedith ( Meng ering) iir Berlin.
Druck der Norddeutschcn Buchdruckerei und Verla San iali, Berlin, Wilhelmstraße 32. g s
Sieben Beilagen (einschließlich Warenzeichenbeilage Nr. 46) .
und die Liste der fünfundvier i sten andbri erlo un der Süddeutschen ÉFdencer-auk efv , “
sowie die 1000. uma;- m Dmtstbeu Berlußlißou.
zum _'„ Deutschen Nei
6 137.
chSanzeiger und Königlich P
Yiehtamilithes.
Deutsthes Reich. (Fortseßung aus dem Hauptblatt.)
Ten Entwürfen der am 8. amtlichen Teil ejchsanze-igers“ mitgeteilten V willigung von Zahlung mer und über die (Gel ken, Grundschulden und ende Begründungen beigegeb
B e g r ü n d u n g emEntivurf einer Verordnun yon Zahlungsfrist Die Vermögenéderbältniffe zadlrei .. den Krirgéxdienst scbwu [1111 Einberufenen sind auf I keit Entfremdet. n, ihre Geschäfte
§ 6 Abs. 3 der Zahlungsfristen.
Die in den §§ 1 und-2 vor
d. M. vom Bundesrat verab- der heutigen Nummer des erordnungen über die sfristen an Kriegsteil- tendmachung von Hypo- Nentenschulden waren
Bei 021" Abgrenzung des
Über die Bewilligung egsteilnebmer. cher Kriegsteilnehmer werden
schaft gezogen. abre binaus ihrer gewohnte
en an Kri
in Yiitleiden Die zu den n Erwerbs- Mögiicbkeit bk- detreiden zu lassen, so läßt sich daß infolge der Juan Riickaang in d
ck) häufig für e die durch Vertretsr ß Fälien nicht vermeiden, ck zum Kriedßdienst ein erheblicher . LM? der Kriegsteilnedmer eintrit . iarndexi Wirkungen tunlichst zu mildern (Gebiete der Rechtspfle .-t genommen werOr ten Zugriff ihrer Gläubi .. menbrucd herbeiführen Das Gescß, betre rnebmung ihrer Rechte behin (Neicbs-Geseybl. S. 328) und :dnung zum Siduße Nn Januar 1916 (Reichs-Ge zum Teil zu erfüllen. A Gefichtspunkt der prozeffu chzftlichrn Bedrängnis d rmäß ihre Fürirxrge au ken, hört ihr Sch wrr-n seine Zuge Nach diesem
dem Giäuviger aufgeno ugust 1914), kung (:x-geri ih dlicbnn Volichr F:“Frsorge f erforderlichrn Sch ks gewartet Werdkn. Soldaten, die nicht mehr diensrf
11. Der Entwurf km? ungsfriiien an u ng über die gerichtlich „g-Geseßbl. 1915 S. 290) teilnehmer Zahlungsfristen in erweite sie dort Vorgesehen .sind,
ristbestimmung mehrmals erfol
Zu den einzelnen Vorschriften ist zu bemerken:
Zu § 1 Im § 1 ist die Höchstdauer der ri Monate beraufgc'iryt und die Be * Schulden zugelasjen worden, Vor oder während dcr Teilnad ndrn sind. Vdrausseßung für die wirtschaftliche Lage des Sch
so wssemlicb v::scbiechterr rdet erscheint. Die Jntrréffen ?) schriften der erordnung Zahlungsfristen stimmung der Friß abzuiebnen, underhäitnißmäßigen Nach18ii drin “. .ng geeigneter Bedingmmen wird das Gerickst 111, daß die Zahiungsfrist von dem Schuldner ,um andere Gläubiger zum Nachteil des dar nen Gläubigsrs zu bedurzugen. 1038 seit:, dre gegenübrr einem Ei ZÜblUligsfkist davon abhängig 5 noch aegenüdrr einem oder mehrere nasfrisi beantrogi odcr erwirkt. * - „S 1 Abs. 3 ausdrücklich klargei'ir rqründung abgelehnt werden darf, -f der Frist zur Zahlung außerstand
Zu Die Vorscdrift sieht die dem sür die Einstellung der Zw , daß die Einsieli
da es für die Zwecka drs E militäriichen Verwendang ob der Schuldner infolge erlittsn dat.
rr wirtschaft- Es ist notwendig, diese auSzugieichen. dicies Zieles darauf gkgen einen über- den wirtschaftlichen
chuß der infolge des Krieges an derten Personen, Vom 4. Auqust die zu !ciner Crgänzun er immobiler Truppenteile vom 6351. S. 47) Vermögen diese bgeseben dadon, daß diese Ges aien Behinderung, nicht es Krirasteiinebmers
f Maßnahmen prdzeff-ua ux; für den einzclnen Krieast börigkeit _zur bewaffneten “Ma Zeitpunkt können Proze mmen (§ 4 Abs. 2 des ZWanJSVollstrrckungen können wird 11 betrieben und fortgei'exzt werden. iiten Versagen also gerade.- in drm A gStetlnebmer besonders (; ußmaßregein kann nicht bis zur r-its ikßt mehre
ge muß zur Erreichung die Kriegsteiluehmer er, der ihren dauern önnie, zu schüßcn
zu dem Entrvur machung von Hy
ffend den S g erlassene
von drm dcr aus;“.rhen und [er Natur be- eiinebmer crank ck17 ihr Ende ffe gegen ihn Geseßes dom er ohre Be- Die in Geltung ugrnblick, in dem ür den Kric- Brendigung des 11 sich die Fälle, in die Heimat zurück-
pft an die bewährte Einrichtung der richierii aucb formell die Vorfäxriiten der Vér- e Brwiiiigung von Zahlungsfristen Er läßt zuguniirn der Umfang und von er Dauer zu, als und trifft ferner
orge, daß eine F
cbterlicben Zahlungsfrist auf Frist auch für die erst nach dem 31. Juli _1914, rue des Scißuidners am Kcixae die erweitrrte Vergünstigung ist, I durch die Tktinabme am sein Fortkommen iäudiger sind dura) die qerichtiirbe
wtliigung der
» einen Vor
„ist die Be bigsr einsn
Hyyytbrken- und_ Grundsäyuldkavitali ionsttge Nebenleistungen drei Monaie. _ leistungen die Frißbeijimmung nur einmal zulässig iii, kann bei Kapital- forderurigsn auch nach Abiauf der Zabiungßfrist die Zwangsvoüftreckung bis zur „Dauer von skchs Monaten eingesteiit werden; die EinsteUung kann mehrmals erfo1geu. Den veränderten Bedürfnissen entspricht es, die Höchst- grenze der einzelnen Zahlungsfrist für Kapitaifordérrunaen auf ein Jahr, für Zinse'n und andere Nedcrikriirungcn aus sechs Monate herauszu- Da die Dausr der Frist vom Gericht unter Abwäaung der deiderieiiigsn Interessen iestgesrßi wird, sind Von drr Zulassung des erWeiterterr SpielraumI Härten aeaenübcr sorgen. Sie werdrn im (Einzelfalle, z. B. da, wo Hypotheken Von der Friedenszeit her einen verdäithäßigen niedrigen Zins tragen, auch dadurch aus;;eglirherr Werden können, daß die Gerichte die Be- wiliigung der Zahlungsfrijt von der Erfriiiun abbängiq machcn; als eine solche Bcdtogung wird insbesondere eine angemcffsne Zinßerböbung in Bctracht kommen.
Als unerwünscht ist 69 viel
auSreicbend Durch Auf-
ferner verhindern dazu mißbraucht „ ck die Frist ge- Gegsbenenfaiis wird es z. B. äubiger beantragie Biwiüiqung achen, das; der Schuldner n anderen Eiäubigrrn eine ur Vermxidung yon Ztveifein llt, das; der Antrag nicbt mit er Schuldner werde auch nach
§ 2
§ 1 entiprecbevden Erwsiterungen angsvolistreckunq vor und bestimmt § 5 der Verordnung iren -- mehrfach und sreits bewilligt
ung -- abweichend von die gerichtiiche Bewiiiigung von Zadiunqßfri Wenn eine Zahlungsfrist [) gemeinen Regent. „ a über die gerich11iche Be:- msiellungöanordnungen schon er- liitreckung begonnen hat. D
rechtzeitige Steliung ung von vornherein
dann erfolgen. kam!, Für das Verfahren g
ablungsfrisien die E vor die Zwangsvo dkikk ist infolgedessrn in der Erneuerung des Antrags die Zivangsvoiisireck re Dauer der bewilligten Frist hintanzuhalte .
§ 3 Einsteüungsfristen können sch für das; die tatiäcblichen Ver- 9 maßgebend waren, nach- Der Gläubiger kann :. B. ?, plößlickxe ebene Umstände in die N dältnidmäßiger M zu machen.
eiten die all "(1 ist- da sireckuug dis Einstellurg berdéizaf
NaMeilc adzuwxndan, die
Lage, durch
Zu Bei der längeren Dauer der Giäubiger Nachteile daraus e 'se, die für die richterliche Entscheidun ich wesentliche Aenderungen rrfahren. _seine Einberufung zum Heeresdiens
Vermögens- otwendigkeit acbteile den Nachteile für entstehen, vas; ieiue spätere ; eine sol 8 Gefährdung wird
namentlich nicbt dcn Eintritt !:
ßen oder andere unvorherges . den betriliqien Kreisen iit desb
rt werden, zu [deten Betrag Gläubiger können auch dadurch digung erheblich gefährdet wird
r Abwenduna unver
wangsvolisireckung gebin
Einstellung der „ andere Gia
rung zu verscha en, _kgein zuvorzukommen farben. kreckunaSgericht, die Einnellung der
auf Antrag des Gläubigers gleichen Grundsäßen w
;:digrr mit Vollstreckungs- § 3 ermächiigt deshalb das Vollstreckung in den ge- wieder aufzuheben. Das ie das Verfahren bei An- sächlichen Behauptungen, die den Vor der Entscheidung
abrkn folat ng der Einsiell 8 bearünden, sind glaubhaft Gericht den Schuldner, eben ist, reqelmä kg zu höre * nach § 793 der
Vorschriften des §
zu machen. auch ohne daß dies besonders vor- Gegen die Entscheidung oiortige Beschwerde statt. Gerichts- und
's entsprechen dem
iviiprozrfzordnung s 3 Abs. 2 über die "ren und über die Festsetzung des Streitwert
ordnung über
Erste Beilage
Berlin, Dienstag, den 13. Juni
ZU§4
Zu§5
Begründung
(dulden.
Die Lage des Haus- und Grundbrfißes bat im Laufe des Krieges bereits zu einer Reihe gesetzlicher Maßnahmen Anlaß gegeben, die eine Abhilfe? und Miidsrung wirtschaftlicher Scioädiauragen auf dem (Gebiete des Realkredits anittebsn. Soweit ein billiger Auszgleici) zwischen den Interrssen des Eiaentümr diger nicht schon im Wkge_ güilicher V die Vermittluna der auf Grund d 15. Dezember 1914 (NeichI-(Hes ämter erreicht wird, bieten di Brwiliigang von Zahlungsfriste
Verordnung über die gerichtliche BewiÜigung von
„ _ gesehenen (Erweiterungen der Vor- schriften uber Zahlungsfristen machen es erforderlich, auch die Ver- ordnung über die Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung einer Geld- forderung (ReiÖS-(Geieybl. 1915 S. 292) zqunsien dsr Kriegsieil- nehmer auf die nach dem 31. „Juli 191 auSzudehnen, sofern fie vor oder w standen sind. Yuri) bier ist die Ausdehnung an die Vorausseßuna ge- bunden, das: die wirtjcbaftiicbe Laae des Schuldners durch di? Teil- nadme am Krieae so wesentlieh yerkchlechtert ist, daß sein Fortkommen gefahrdet erscheint.
4 entstandenen Geldforderungen äbrend der Krieqstetinabme ent-
Fersonenkreises, dem die neuen Er- leichterungen zugUte kommen, ge t drr Entwurf Von dem der
sprechung grläufigeri Begriffe des Krieasteilnrbmers im Sin § 2 des (Tieskßes Vom _4. August 1914 (Reicbs-Gssetzbl. S. 328) aus, berücksichtigt danrben aber auch alle Personen, die vermöge ihres Dienst- verbäxtniffes, Armes odrr Berufs 3 oder Seemacht gehören. Die Unterscheidung zwischen Angebörigen mobiler und immybiler Truppenteile fällt danach für den GeitUngs- bereich drs Entwurfs weg. Sie entbehrt hier der inneren Berechkigung, niwuris nickt auf die Art und Weiie der des SÖtrldnrrs, sor-dern dgrauf ankommt, dieser Verwendung wirtschaftliche Nachteüe
u den immodilen Teilen der Land-
feiner Vrrordnuna übrr die (Geltend- potheken, (GrundscHulden und Renten-
rs und feiner Hypothekengläu- erständigung, insbewndcre durch 61.» BundeSratSvewrdnung vom 81351. S. 511) brsteüten Einigungs- e Verordnungen über die gerichtliche . n und über die Folgen drr “nicht XLÖt- zeitigen Zabluna einer Geldforderung (ReiÖS-Geiéizbl. 1915 S. 290, 292) eine Handhabe, um durch richteriichr Entscheidung die Zahlungs- pfiicht hinauSzirschieden und die infoig-r getretenen Rrchtsnackyteiie zu
Nichtzahlung der Zinsen ein- beseitigen. Erweiterje Stundungs- möglichkeiten sind durch die Verordnung, betreffend die Bewilligung von Zahlunasfriiien bei Hypotheken- und Grundschulden (Reichs- bl. 1915 S. 293) für Hyyoibeken- urid Grundschuldkapitaiien vorge ehen. Um den zweiten Hypothekengiäubiger gegen Verluste bei Zwavgsversieigerungen zu schützen, ist durch die Verordnung dom 10. Dezember 1914 (Reicbs-Gejrßbl. S. 499) die Möglichkeit ge- schaffsn, den Zuschlag bsi eincm unangemessenen BirtungSergebniffe zu veriagen. Endlich ist der Zwangsvwwaliu * dis Verordnung vom 22. April 1915 (Reichs-Geseybl. S. 233) eine Ausgestaltung gkgeben worden, die soWodl dem Gläubiger wie dem Schuldner Verschiedene Erleichterungen bringt.
Infolge der längeren Dauer des Krieges haben sich die Verhält- niffe des Grandbefißes weiterversthärfr. DiFefcbaffung Yig .gje- wordener Hypothekenkap'italieir erfordert“ bei'“_ des Geldmarktes immer erbeblickjere “Opfer. Au Mittel für eine regelmäßige Erfüllung der Zinsverpfkiißtungékr wird durch die fortaeseßte Zunahme der Ausfälie an Mietén ständig erschwert Werden. Um dieier Notiage abzubrlfen, bedürfen die bis- herigen Vorschriften in verschiedenen Richtungen der Ergänzung. Dabei ericheint es zwkckmäßig, dis nruen Vorscizriiten nicht im Wege einer Aenderung der birhrrigen Verordnungen zu Kreffrn, sondern die in Betracht kommenden Viechtserieichierungen in einer das Gebiet des Reaikredits erschövienden Verordnung zusammen;:ziasien.
Dix Höchstdauer der richterlichen Zahlungssriit beträgt zurzeit für en ischs Monate“, iür Zinien und Während bei Zinsen und Neben-
ng von Grundstücken durcb
“ enPätL *. "L e" YßdtéAü-f ngiZ-ißg'
krm Gläubiger nicht zu be-
a bestimmter Bedingungen
fach empfunden wordrn, daß für voll- streckbare vaothekenfqrderungen die Frisibewiliiqung nur im Wege: einer Einstellung der Zwangvasireckung mögiicd it. Nach § 5 der Verordnung über die gerichtliche Bewiliigung Von ablungsfrtitrn ist der Schuldner zwar in dc'r Lage, schon vor dem Beginne der Voll- übren und damit von vorrbxrein die für ihn aus einer einmal e*rfolgtrn Einieitung der Vollstreckung ergeben. Die Ausübung diefer Befugnis ist aber in der Prctxis (zus Schwirriqke Unkenntnis der einsch1ä4igen Besitm Dic- Einsisllung der Zwangsv-Ustrcckung bat zudem nicht die gleiche Rxäziswirkung wie die Bewilligung eircr Zahlungsfrist. Während diese einer wo" drm Gläubigrr gewährten Smndung gieickzstcht (zu vergisickwn S. 15 der Dcnfrcbrift über wirts aus Anlaß des Krieaes, Druckiacden d periode 11. Session 1914 Nr. 26
im: gestoßen und vielfach aus mungen gämlicb unterblieben.
christliche M*aßriabmen es Reichstags 13. Legislatur- ), kommt der Einstellung der Zwangs- vollsireckung nur eine prozessuale Bedeutung zu; Sie vermag on Versugsfolgen zu verhindern. In alb_vie1fach der Wunsch laut aeworden, an die Stelle der prozessualen Einstellung eine materieiir Zahlungsfrist zu feßen. Da eine solche Rrgelung auf dem Gebiete de in der Tat aewiffe Vorteile bietet, sieht der Entwurf aueh bei voll- streckbaren Hypothekenfoxderungen die Bewilligung von materiellen Zahlungsfristen vor. Auf diese Weixe wi einer Zahlungsfrist auch für die Falle
Bewiüiaung im Urteil erfolgt war.
gericht übertragen worden, bei dem gründet ist. Dieses Gericht
5 Reaikrcdits
rd die wiederholte Bewilligung ermöglicht, in denen die erste Die Entscheiduna ist dem Amts-x der dingliche Gerichtsstand be- steht nac!) der Natur der Sache den in Betracht kommenden Verhältnissen am nächsten und ist regelmäßig das gleiche wie das nach ien bishrriqen Vorschriften zuständige Vol]- sireckungSgericbt (zu vergleickoen § 764 Abs. 2 der Zivilprozeßordnuna, § 1 des Geseßes über die Zwangsvkrsieigerung und die Zwangs- verWaiiung, Reich-Gesehbl. 1898 S. 713).
Mit dieser Regelung ist eine weitere Erleichterung verknüpft worden. Außerhalb einrs Rechissireiis erfolgt nach .§ 4 der Ver- die gerichtliche BeiviUigung von Zastavaofriften die *
reußischen Staatsanzeiger.
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Bxi'iimmung einer Zahlungsfrist durch das Amthericht, dei dem der (Gläubiger seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Auch. bier sprechen Zweckmäßigkeiiséxründe für die Einführung des dingltchen Gerichts- standes, zumal die bisherige Re eluna dann eine Lücke läßt, wenn der Hypothekengiäubiger seinen obnsiß im Ausland hat. Nach den neusn Vorschriften spielt sich somit für Hypotheken das gesamte Ver- fahrsn drr Fristbewilliaung, sOWeit“ es nicht vor „dem Prozeßgerichte siazifindet, ausschließlich vor dem Amtxgericbte ab, in dessen Bezrik das Grundstück liegt. Entsprechende Vereinfachungen sind für das Ver- fahren über die Beseitigung von Rechtsfolgen vorgeiehen. Zu einer gieicbmäßigen und zWeckentsprechmden Handhabung der Verordnung wird es beitragen, wenn im Wege der Geschäftsverteilunq, soweit die örtlichen Verhältnisse dies gestatten, die Entscheidung über die An- Träge in die Hand desselben Richters gelegt wird, der die Zwangs- voiisireckung in das unbeWeglicbe Vermögen bearbeitet.
Bei derRe elung der materiechn Vorausfeßungen für die Zablunßs- frist weist der ntwurf die Besonderheit auf, daß die Beschränkurxg auf solche Hypotheken, die vor drm 31. Juli 1914 entitandrn smd, fallen aelaffen ist. Bei. drr Entscheidung über ZabiungStriitgeiuäpe für eine später entstandene Hypothekenforderung wird _ alTer- dings der Umstand, daß beide Teile schon bei Brgrundunq drr Forderung mit der durch den Krieg bedingten wirt- schaftiichen Lage gerechnet baden, regelmäßiq erheblich ins Gewicht faiien. Immerhin können die Verhältnisse so ließen, daß eine Zahlungsfrist auch bei sogevannten Krichhypotdxken der Billigkeit entspricht. Von Bedeutung kann dies “namentlich dann werden, wenn der Eriiehrr eines (Grundstücks das Baraebot uicht berichtigt und deshalb die Forderung gegen ihn auf die Berechtigten übrrtragen wird (§ 118 des Gescßes über die Zwavgkversieigerung und die Zwangsverwaltung). In solchem Folie besteht die Mögliäy- keit, ihm für die auf Grund des „C 128 des Gefeßes über die Zwangs- versrsigerung und die Zwangsverwaltung eingeiragene Sicbkrungß- bvvotbek eine Zahlungsrrist zu bewilligxn und ibm so über die Sckxwierigkeiten hinwegzuhrlfen, die sich für ihn oft aus der Not- Wendigkeit ergeben haben, zur Verhütung eigener Ve-rlusie das Grund- s1ück zu ersieben. Die Aufgabe der bisherigen Beschränkung der- bindert zugleich, daß dis neuerdings in der Praxis bervorgeiretene Auffassung, eine Stundung derwährend d-s Krieges fäilig aewordenen Zinsen älterer Hypotbrken ici unzuläffig, nachteilige Wirkungen äußerr. (Eine weirere Acnderuüg iii erforderlich geworden, weil die Gerichte vielfach unter Verkennung des Inhalts und ZWkckös der bisherisen Voricbriften die Stundung von Hypoibeken- kapituliert mit der Begründung abgelehnt haben, der Schuldner werde auch nach dem Abiauf der Frist nicht zahlen können. Es wird deshalb nuthr ausdrücklich vorge chieben, daß die Ablehnung eines Stundungs- geiucbs für Kapitalschulden aus dem byzeichneten Grunde unzuiäism ist.
Neben der Erweiterung der Zahlungsfristen ist. die Zulassung einer selbständigen prozessualen Einstellung der Zwangödollsjreckung in dem bisherigen Umfang nicht mehr erforderlich. Dagegen empfiehlt 85 11:1), zum Schuße des H potbekenschuldners die prozessuale Cin- sieUUng binsichtlick) des Voll treckungßmittels der Zwangßverstxigerung auch dann noch zuzuiaffen, wenn eine materielie Stundung nicht beansprucht wird oder nicht erfolgen kann. Die Verhältnisse können so liegen, daß es bei Abwägung der Interessen unbillig wäre, dem „ Gläubiger jrden Zugriff auf bereite Vermögenssiücke des Schuldners zu untersagen, Während anderseits eine Enfziebung des Grundstücks im nge der Zwangsversieigerung für den Schuldner eine zu große Härte bedeuten würde. Dies gilt insbesondere, “Wenn die Ziyangs-
versteigékung wegen Zinsen und Nebenfordermigen betrieben W
für I'M“: eiu; wki'kere Stundung nach Ablauf.- Willigtkix'niäßt mehr zulässig ist. Wenn auth daraus? ge -
muß, daß der Schuldner die' Zinsen möglichst rkgelmäßgi'eniét)
so ist esdoch unter den gegenwärtigen Verhältnissen,“- wo auf ein günstiges Vierungsergrbnis nicht zu rechnen ist, besonders unerwünscht, wenn ihm das Grundstück nur wegen geringer Zinsbeträge entzogen wird, obne daß die Möglichkeit einer richterlichen Intereffenabwägung brsteht. Die Absiäpt, Zwangsversieigerungen wegen der ZLnSansprüche tun- lichst zu Vermeiden, liegt auch zahlreichen Anregungen zugrunde, die darauf abzielen, den Rang der vierten Klasse des § 10 des Geseyes über die Zwangßdersieigerung und die Zwangsverwaltung den länger als zwei Jahre rückständigen Zinsansprüchen bis auf weiteres zu erhalten. Wenn die Verwirklichung dieser Anregung dem Bedenken be- geanen muß, daß durch ein unbegrenztes Anwachsen von Zins- rücksiänden die nachstehenden Berechtigten ichwer geschädigt werden, so erscheint der yon dem Entwurf eingeschlaßkne Weg geeignet, diefes Bzdenken zu vermeiden. Bei der Vorgeschlagenen Regelung bleibt einerseits dem Gläubiger der Weg der Zwirngsvér- waltung zur Befriedigung wegen seiner Ansprüchx, insbesondere wegen seiner Zinsforderungen offen; anderseits ist dLm Anickoweiien von wiederkehrenden Leistungen dadurch vorgebkugt, daß der Entwurf die Einstrliung untersagt, sofern der Gläubiger Zinsen für zwei Jahre zu bransprucben hat, und außerdem jedem Berechtigtsn Gelegenheit gibt, die Aufhebung der Einstellung herbeizuführen, Wenn ibm Zinsen für zwei Jahre im Range vorgeben.
Die Einschränkung der Zwangsvrrsieigerungen kommt mittelbar auch den Gläubigern der zweiten HVvotbek zugute, insofern sie dadurch vor Einem Ausfall ihrer Rechte bewahrt bleiben. Der unmittelbaren Wahrung ihrer Rechte dient eine weitere Neuerung des Entwurfs, durch die zu ibren Gunsien 11er den Rahmen der Verordnung vom 10. Dezember 1914 (RrichS-Gesytzbl. S. 499) hinaus eine Vexsaaung des Zuscbwgs schon darm zugelassen wird, wenn ein durch das Meist- gebot nicht gedeckter Tcil der Hypothek innérbakb der ersten drei Vierteiie drs Grundsiückswerts steht. Mit Rücksicht auf die bier- durch gesäpaffenen Erleichterungen und auf die nach den Vorschriftsn des Entwurfs bestehende Möglichkeit, daß gegebenenfaus auch dem Ersteher für die Schuld aus dem Meisigebot kiki? Zahlungsfrist gewährt wird, kann von weitergehenden Maßnahmen zum Schutze der ;)iacbbypotheken, wie sie vielfach angeregt worden sind, abgesehen wer en. '
Die Vorschriften des EntWUrfs gliedern sich in vier Abschnitte. Drr 1. Abschnitt (§§ 1 bis 7) behandelt die Bcwilliaungdyn ZabiunaH- fristen für Hypotheken und ©rundschu1den'*un0 tritt inioweit an die
- St [le der Verordnung über die gerichtliche Bewiiiigung von Zahlungs-
fri en (Reichs-Geseßbl 1915 S. 290); er erseßt gleichzritig die Ver- ordnung, betreffend die Vewilli ung von Zahlungsfristen beiDyVoibekcn und Grundschu1den (ReiÖZ-(Heßeßbl. 1915 S. 293). Der 2. Abschnitt i§§ 8, 9) tritt auf dem Gebiete des Realkredits an die Stelle der Verordnung über die Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung .einer Geldforderung (Reichs-Gesesbl. 1915 S. 292). Der 3. ijcbnitt (§§ 10 bis 12 behandelt die Zwangsversteigerung und ersetzt im 9“ 12 die erordnung über die Versagung des Zuschlags vom 10. Dezember 1914 (Reichs-Geseybl. S. 499). Der 4. Ab- schnitt i§§ 13 bis 20) enthält Schlusp und Uebergangs- vorschriften. In die Verordnung über die Zwangsverwaltung von Grundstücken vom 22. April 1915 (Reicbs-Gefeßbl. S. 233) greift der Entwurf nicht ein.
Zu den einzelnen Vorschriften ist folgendes zu bemerken: 1. Bewilligung von Zahlungsfristen Zu 15 1 Die Rrgelung des Entwurfs erstreckt sich ebenso wie die
der bisherigen Verordnung, betreffend die Bewilligung von . Zablungöfristxn bei Hypotheken und Grundschniden (Rends-