1916 / 141 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 17 Jun 1916 18:00:01 GMT) scan diff

Bekanntmachung,

_bkltéffnid die Ein räukun der ' Betrieben, in den'ensZchuhwaTen berg

Vom 14. Juni 1916.

Der Bundesrat hat auf Grund des § 3 des Gese es über die Wächtigung des BundeSrais zu wirtschaftliche?! Maß- nahmen 11 15. vom 4. August 1914 (NeichS-Geseßbl. S. 327) folgende erordnung erlassen:

§ 1

Für gewerbliche Betriebe, in denen Schuhwaren mit ledernen Unterböden irgendwxiQer Axt bergesiellt werden, enen - sofern die Zahl der ewerbltcben Arbeiter einschließlich der angatbeiter (Haus- aexvnbetrei ende,. Heimarbeiter und dergleichen) mindestens vier be- tragt - die nachstehenden Bestimmungen: _ a) Die ?'rbeitszeit in den Werkstätten oder Fabriken datf für den einzelnen jYrbeijer und den Betrieb in der Woche

40 Stunden auNchließlicb der Pausen nicht überschreiten. 5) Den Hausarbeitern darf wöchentlich höchstens siebenZsbntel dexjeni en Arbeiwmenge zugeteilt werden, welche ibnen durchs nitilicb wöcbyntlicb in der Zeit vom 1. Oktober 1915 bis zum 31 Mai 1916 maeteilt worden ist; jedenfalls darf ihnen aber nur so viel Arbeit zugeteilt werden, daß sie - nach den am 1. Juni geltenden Lobusäßen berechnet -- sieben Zehntel des von ihnen in den angegebenen acht Mo- naten erzielken Durchschnittsvexdieustes erreichen können. Wem! es nicht möglich ist, die Menge der von den Haus- a=beitetn in der Zeit vom 1. Oktober 1915 bis 31. Mai 1916 geferjigien Arbeit oder des von ihnen erzielten Atbkits- verdienstes festzustellen, so datf ihnen nicht mehr Arbeit eaeben we1den, als nötig ist, damit“ ihr Verdienst den

rtewbn (ortsübl'cben Tagelobn) erreichen kann.

'- Eine Ube1sch.eitung dieser Arbeitsv-xrdienste ist nur insoweit zuläifia, als sie nicht durch Zuteijung einer gtößeren Arbeitxmenge, sondern durch (Erhöhung der Lobnsaße oder durxb andere Zuwendungen seitens des Arbeitgebers betbei- gefuhrt wird.

. Personen, die in den Werkstätten oder Fabriken beschäftigt werden, darf_A1beit zur Verrichtung außerhalb des Be- triebs nicbt ubertragen oder für Rechnung Dritter übe!- wiesen werden.

. Wird die Arbeit gegen Siücklobn oder Stundenlohn aus- gefuhrt, so dürfen die Lohns]?33 nicbt gninger als die am 1. Juni 1916 gezahlten sein. ird die Arbeit gegen einen nicbt in Stundenlohn bestehenden Z-itlobn (Wochenlobn, Tagelobn) auSgeiühtt, so dürfen die Löhne nur im Ver- bäitnis zu der jajiäcblicb eintretenden erkürzung der Yrbeitßieit und keinesfails um mehr als kreiZebntel gegen- uber dem Standeam 1. Juni 1916 gekürzt weiden.

stellt werden.

. §*2 - Die Vorscbrtfien des § 1 finden Anwendung auf alle mit der AqferttgunÉ, Bearbeitung u-d Ausbefferxmg der Schuhwaren sowie wit dem tnrichten, dem Ausxxeben und Abnehmen der Arbeit be- schäftigten Personen. Sie finden dagcgen keine Anwendung

1. auf die bandengewerinche Tätigkeit,

2. auf die Bewachuna der Beirtebsanlag-n, auf Arbeiten zur Rxlnigunq und Jnstatzdbaltuna, dmch Welche der regel- maßige Fortaang des eigenen oder eiues fremden Betriebs bedtnat ist, sowie auf Atbeiten, von denen die Wieder- aufnahme, res vollen werktä igen Betriebs abhängig ist,

3. auf Arbeiten, welcbe mr IZ Robstcffrn oder des Mjßlingens Von Atbeilserzeugniffen etfordetlicb sind,

"_4 auf die B-auffiävtiguna des Betriebs,

5. auf_„die_._ iv" und Abfuhr von Gütern und, Brennstoffen ,und

, ' «::W-

§ 3 Die:Landeßzentralbebörden odxr die von ihnen dazu ermächtigten Bebörken können für ihren Bezirk oder für Teile desselben be.- stimmen, wie die zugelassexe AtbitSzeit auf die einzelnen Werktage zu verteilen ist. Sie können férnet auf Antrag Außnahmen von den Vorschriften im § 1 im öffentlichen Interesse zulassen.

?) 4 . Die Arbeitgeber der im 61 bezeichneten Betriebe sind Verpflichtei, dem zuständigen Gewe1beaufiichtsbeamten oder den sonst von den Landeöjentrakbebörden “dafür bestimmten Stellen Einsicht in die Lohn- listen u_nd sonstiKcn Bücher soweit zu gestatten, als nötig ist, um die Durchfuhrung der Bestimmungen im § 1 zu überwachen.

§ 5 In den Betriebßräumen der im § 1 bezkicbneten Betriebe ist an der Innenseite jeder Yukgangtür ein Anschlag anzubringen, der in deutlich lesbarer Schrift den Wortlaut dieser Verordnung wiedergibt.

t- “'Utö?*Beladey_ bön „Eisenxgbäwdaku. "7“-

F 6 Mit Geldstrafe bis zu eintausendfünfbundert Mack oder mit Ge- fängnis _bis zu drei Moraten werden Geibejbetreibende bes1raft, die den Botschaften dieierexordnung oder den auf Grund des §3 erlassenen Bestimmungen zuw-dsxbandeln.

§ 7

Diese Verordnung bist mit dem Tage der Verkündung in Krack. Sie finret keine Anwendung auf Schubwarenbetriebe, welche unter die Bekanntmmhung der Geberaikommandos über die Regelung der Arbeit in den Wei». Wixk- und Strickstoffe vkratbeitenden Gewerbe- zwetgen fallen.

Der Rwabskamlsr bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttretens der Verordnung.

Berlin, den 14. Juni 1916.

Der Sterertreter des Reichskanzlers. * Dr. Helfferich.

Bekanntmachung.

Wir bringen zur öffentlichen Kenntnis, daß mit Vetiügung rom 9. Ju-i1916 dem Kaufmann Josef Paulas Braun, bist, Humboldtstr. 27, der Handel mit (Gegenständen des Kriegs- bedarfs, insbesc-UBU mit Metallen, auf (Grund des §*1 der Bundesratsverordnung vom 23. Septemker 1915, betreffend Fern- baUunq _ unzuverlässige: Personen vom Handel, worden iki. _

Leipzig, aus 13. Juni 1916.

D:: Rat der Stadt Leipzig. Dr. Dittrich.

Bekanntmachung.

Dew Kaufmann Ernst Emil Karl Weiß, Inhaber der Firma Weiß u. Co. Landesprodukte, Freiburg, Roßkopf- snaße 4, wutde gemäß § 1 der Vundeßratöoerorouunq vom 23. “Sep- tember 1915 mr Fernbaimnq unzuverläsfiur Personen vom Handel der Handel mit Kartoffeln dutch rechtskräftige Entschließung vom 4. März 1916 unterxaat. Das Handelsverbot erstreckt fish auf die Ehefrau und die Angesielljen ves Weiß.

Freiburg i- Vb, 10. Juni 1916. Gtoßbetxoglitbel Bezirköamt. F is ch e :.

Bekanntmachung.

Dm Fleisebekmeister Hildebrandt in Großtabarj 111 “! Stund det Buxdettalbvewtdnung vom 23. S ptember 1915 über

Xrbü-tgzxit ln“

'erbütunq des Verderbens Von'

untersagt

die ""das-tao? . WEEK?!“ UWYH?!“ dFsMskkYe aTdüe-tetjbfegsmsZe wordenmwe" mit Flas oder Fleischwaren verboten

Tenneberg, den 9. Juni 1916. Herzogs. S. Landratsamt Waltershausen. Gläser.

Veschluß.'

Auf Grund des § 27 des Reichs- und Staatsangehörigkeits- gese es vom 22. Jul: 1913 (Reichs-Gesesbl. S. 583) werden die n der nachstehenden Liste aufgeführten, im Aus- land sich aqualtenden Personen, die der vom Kaiser an- geordneten Auf orderung zur Rückkehr (Kaiserliche Verordnung vom 1. Februar 1916, Reichs-Geseßbl. S. 83) keine Folge ge- leistet haben, der elsaß-lothrina_ischen Staatsange- hörigkeit. soweit sie diese noch bestßen, hiermit für oer- lustig erklärt.

Straßburg, den 7. Juni 1916.

Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Innern. Freiherr von Tschammer, Staatssekretär.

Liste u.

09) Anowazi Bernhard, geb. 8. 9. 75 zu Valorta Ber oma, Kaufmann, [ester Wohnort Montois la Montagne, mit E efrau Iulietta aeb. Desiermme, geb. 2. 8. 87, sowie Söhnen Johann Josef, geb. 31.5.1904, Verndard,aeb. 19.9. 1906, Ludwig, geb. 19. 10.1907. 70) Caben Lazard, geb. 19. 8. 62 zu Web, Kreis Meß-Land, abrik- bksißer, leßter Wohnort Weg, mit Ehefrau Claire geb. Daltro , geb. 23. 1. 68, und (“Sohn Gaston, geb. 27.8 99, Kauimaun. 71) Collin Heinrich, eb. 27. 7. 53 zu Bourges, Pfarrer, letzter Wohnort Meß. 72) Er ard Anna geb. Guepralte, geb. 24. 5. 44 zu Anzia, R-ntnerin, laßter.Wobnort Amig. 73) Ehrhard Eugenie, geb. beüßenberger, geb. 21.11.65, Witwe, [ester Wobnoxt Schiltiabeim, unt Söhnen Sergius Robert, geb. 2. 10. 97, Student, Hubertus August, geb. 24 5. 1904. 74) Eichinger Karl, geb. 15. 1 65 zu Suffienbeim, Töpfermeister, leyter Wohnort Sufflenbeim, mit Ebe- frau Magdalena geb. Kelbos-ter, geb. 30. 9. 70, sowie Sobn Ernst, geb. 8. 4. 1898, und Tochter Magdalena, 975. 2. 6. 1899. 75) (Geiger Benedikt, geb. 31. 3. 59 zu Ingersheim, Fabrikant, [ester Wobnori Ingersheim, bezw. Mülhausen QE, mit Ebeftau geb. Schweighofer. 76) (Gtmvel (Ernst, kb- 9. 4. 74 zu Markirch, Fabrikant, leßter Wohnort Maxkirch, mit beftau Jeanne geb. Roche de la Tour, geb. 1. 1. 82. 77) Herzog Kml, geb. 20. 7. “3 zu Neuchate1,Pfarrer, letzter Wohnort Waldersbacb, mit Ebesrau Fr. Sophie geb. Perregaux, geb. 19.2. 71, und Tochter Gabrielle, geb. 7. 6,1898. 78) Hevmann Luzian, geb. 27. 2. 69 zu Saargemünd, Kaufmann YRentner), lkßt?! Wohnort Saarxmünd, mit Eheftau Blanche aeb. ebmann, geb. 10. 9. 76, foww öbnkn Markus, geb. 29. ]. 1899, Abraham, geb. 1. 5. 1900, und Tochter Rosa Elisa. geb. 10.12. 1907. 79) Hüter Eugen Dr., oed. 29. 5. 54 zu Psalzdurg, prakttscher Arzt, keßter Wobnoü Straßburg, mit Ebeirau Lydia geb. Kuhlmann, aeb. 17. 9. 67. 80) ?üjer Elisabeth, geb. 28.11. 45 zu Pfalzburg, Rentnerin, leyter Wo nort Straßburg. 81) Kalb Jakob, geb. 25. 5. 46, Renlner, [ester Wohnort Scbwindraßbeim, mit Ebef-au Katharina aeb. Meyer, geb. 2.6. 52. 82) Mav Cäcilie, geb. Meyer, geb. 8. 9. 55 zu Straßburg, Witwe, leßter Wohnort Straßburg. 83) Meyer Eugen, geb. 7. 1. 53 zu ReiÖenweier, Nankdirektor, [ester Wohnort Straßburg, mit Ehefrau Iulia geb. Sattler, geb. 22. 6. 56. 84) Michelang Gregor Karl, geb. 12. 3. 48 zu Markirch, Rentner, leß1er Wohnort Maikirch, mit Ehefrau Adrienne geb. Comard, geb. 24. 4 61 85) Michelang Aumette, eb. 4 3. 1893 zu Mavkirch, ohne Gewerbe, [ester Wohnort arkircb. 86) Moije Ferdinand, eb. 1. 5. 64 zu Foriacb, [ester Wohnort

I „u' 81.212 .us ,in 17.«**-__,.1-8_9_5_;_Z,_ _- _ obYéVeéliséibe, ii»? WohnMZZKÉFÜ' &) „“Des-7933“ "*I-'““? “o?

Amis, Winzer, levter Wohnort

Justin, geb. 31. 3. 51 zu Pierre, eb. 24. 5. 50.

Amig, mit Ehefrau Vkargareta geb.

89) Movse Samuel, geb. 1. 10. 63 zu Jentsch . L., Kaufmann,

leyter Wohnott Meß, mit Ehefrau Leonie geb. Blum, geb. 20 1. 73, sowie Söhnen Andreas, geb. 9. 10. 1899, und Peter, geb. 27. 12. 1903, 90) Oster Tbe-sse mb. Wcckel, geb. 6. 8, 66 zu Walk, Rentnerin, l-yt-“r Wohnort Straßbuta, 91) Oury Josef, geb. 14.4. 51 zu Diedenbofen, Rentner und Generalageni, leßter Wohnort Dieoenbofen, 92) Piérot Viktor, geb. 26. 12 35 zu Corningen, Rentner, [ester Wohnort Corningen, 93) Piézrot Luise, geb. 17. 2. 69 zu Corningen, Rentnerin, leßter Wohnort Corningen, 94) Pierson Adolf, geb. 6. 8. 57 zu Talivgen, Kreis Meß-Land, Landwirt, [ester Wohnort Talinßen, mit Ehefrau Klotilde geb. Müller, geb. 26. 2. 80, und Tochter Marie Euaenie, geb. 14. 8. 1909, 95) Precheur Julien, geb. 14. 1. 67 zu Mülhausen i. E., Grubsn. direktm, lexzter Wohnort Kleinroffeln, mit Ehefrau A*nr-a arb. Zabicbe, geb. 20 10. 74, iowie Söhnen Moriß, geb. 7. 9. 1896, und Johann, geb. 11. 11. 1897. 96) Rohmer Magdalena, geb. 17.5. 68 zu Bolsenbeim, Kreis Ersieißn. Barmherzige Schwester, [ester Wohnort Straßburg. 97) Schi1sele Alfred, geb. 6. 7. 67 z_u Zabern, ehem. Rxchtßanwalt, letzter Wohnort Zabern, mit Ehefrau Henriette geb. Bourgon, .kb. 24. 9.79, und Sohn Remtus, geb. 29. 9 99, sowie Töchtern Marie, geb. 15. 1. 1901, und Magdalena, geb. 15. 5. 1905. 98) Seis Jenny, geb. 28. 3. 1854 zu Stmßbura, Rentnerin, letzter Wohnort Straßburg. 99) Weil Moriß, aeb. 3. 6. 40 zu Re1ch*bofen, Rentner, letzter Wohnort Straßbura, mit Ehefrau Celestine geb Weil, geb. 14.2. 48. 100) Weil, Ma.;dalena, geb. 12. 1. 72 zu Sttaßbura, obne Ge- werbe, leistet WobnNt Straßburg. 101) Weil, Laura, geb. 23. 5. 75 zu Straßburg, obne Gewerbe, [ester Wohnort Straßburg. 102) Weil, Anna, geb. 10. 5. 77 zu Sttaßburg, ohne Gewerbe, [ester Wohnort Straßburg.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. 11. 1914 (REM. S, 487) ist für die folgenden Unter- nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden:

20.7. Lifte.

_ .4. Städtisckser erundbesiß. Kr e is, Za b e r n. (811€. 'NachtragOVerze'icbnis.)

' Gemeinde Zäb'ern. ' * Wobvbaus und Nebengebäude Mauerngaffe 10 des Georg und Heinrich Carrier, Lyon (Verwalter: Bürgermeister Großmann in Zabern).

13. Ländlicher Grundbesitz. Kreis Schlettstadt. ()(?- Nackytragsverzeicbnis.) Gemeinde Orschweiler.

18,51 8. Neben des Jacob, Euaen, Winzer in St. Pilt (Vertvaiter: RechtSanwalt Cramer in Schlenstadt).

Straßburg, den 14. Juni 1916.

Ministerium für Elsaß-Lothrinaen. _ Abteilung des Innern. I. A.: Dittmar.

Die von heute ab Zur AUSgabe gelangende Nummer 124 des Nei -Ges,e_abla 18 enthält unter

Nr. 6 9 das Gesetz über Erhöhung der Tabakabgaben, vom 12. Juni 1916, und unter

&“.

Nr. 5250 Wo. Vekmmtmachuu über das Verbot der Ver- wenhzmg van sien; uud Eierkon erven zur Herstellung von Farben, vom 14. Iu'ni 1916.

Berlin 97. 9, den 15. Juni 1916.

KaiserlichesKPästzewmgsanK. r er.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 125 des Neichs-Geseßblatts enthält unter

Nr. 5251 eine Bekanntmachung, 'betreffend ' Außerkraft- seßunq von Vorschriften der ReichsverstcherungSordnung über Unfaüverficberung, vom 14. Juni 1916, unter

Nr. 5252 eine Bekanntmachung, betreffezid § 214 Abs. 3 der Reichswerficherungsordnunq, vom 14. Zum 1916, unter

Nr. 5253 eine Bekanntmachung, bexreffend die Turck)- führung des § 392 Abs. 3 Nr. 3 des VerftchenxngSgeseßeS für Angestellte zugunsten berufSunfähiger Kriegstetlnehmer, vom 14. Juni 1916, unter

Nr. 5254 eine Bekanntmachung über NrbeitSnachweise, vom 14. Juni 1916, und unter .

Nr. 5255 eine Bekanntmachung, betreffend dre Ein- schränkung der ArbeitSzeit in Betrieben, in denen Schuhwaren hergestellt werden, vom 14. Juni 1916.

Berlin 177. 9, den 16. Juni 1916.

Kaiserliches Postzeilungßamt. K r ü e r.

Die von heute ab zur AUZJabe gelangende Nummer 126

des Reichs-Geseßblatts enthält unter _ Nr. 5256 eme Vekanntmachnng, betreffend die Regelung

des Verkehrs mit Kraftfahrzeugen, vom 14. Juni 1916, und

unter Nr. 5257 eine Bekanntmachung, betreffend die Verlängerung

der Prioritätsfristen in Spanien, vom 14. Juni 1916. Berlin 17, 9, den 16. Juni 1916,

Kaiferliches Postzeitungßamt. K r 1": e r.

Königreich Preußen. Just izministerium.

Den Landgerichtsrätem Geheimen Iustizräten Wilson in Erfurt und Schmidt in Naumburg a. S. sowie dem Amts- gerichtSrat, Geheimen Justizrat Handrick in Guben ist die nachgesuchte Dienstentlaffung mit Pension erteilt.

In der Liste der RechtSanmälte sind gelöscht die Rechts- anwälte: Justizrat Burchard bei dem Landgericht in Inster- burg, Lovis bei den Landgerichten [, 11 und 111 in Berlin, Gröning bei dem Landgericht in Potsdam, Dr. Klaus; bei dem Landgericht in Kiel, Salinger bei dem Amtsgericht in Charlottenburg und dem Landgericht 111 in Berlin, Dr. Dochnahl in Oberursel bei dem Amtsgericht in Bad Yomburg v. d. ., EraSmt) bei dem Amthericht in Gelsen- irchen und Vu holz bei dem Amtögericvt in Labischin.

Mit der Löschung der RechtSan-wälte Justizrat Burchard

otak-“eröfißen.

MI". texbura und..“- Byck) h o «[MS-„Win 51;er RZÖZHMWW- _

* zugleich "ißkMi'U als-C

3" die “Liste der “Reckxtsanwälte find ein'getrazzzz “zz.

RechtSanwalt Dr.Klauß von dem Amthericht und dem Land- gericht in Kiel bei dem Oberlandeßgericht daselbst, der Rechts- anwalt Gröning aus Potsdam bei dem Nmthericht in Werder, der Recht6anwalt Dr. Ulmer aus Köningerg bei dem Amtsgericht in Wehlau und der (Herichtßaffeffor Dr. Grzimek bei dem A1ntherichi in Rastenburg. '

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Auf Grund der Verordnung, betreffend die zwangsweise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGW. S.“ 487) ist über das in Deutsch- land befindliche Vermögen der französischen StaatSangehörigen I. H. Laurens und A. M. de Labarrc, Gesellschafter der (“irma Cigarettes Ed. Laurens Le Khedive in

iesbaden zwangSmeise die Verwaltung angeordnet worden. (Verwalter: Bücherrevisor Emmerich Kleemann in Wiesbaden.)

Berlin, den 14. Juni 1916.

Der Minister für Handel und Gewerbe. J. A.: Lusensky.

Bekanntmachung.

Auf Grund des § 2 der Saßung für die Regelung des Viehankaufs “in der Provinz Brandenburg und in Berlin vom 10. Februar 1916 werden unter Aufhebung unserer Bekannt- machung vom 14. April 5. I. veröffentlicht in Nr. 92 des Deutschen Reichsanzeigers und öniglich Preußischen Staats- anzeigers vom 17. April 1916) für den Verbandsbezirk (Provinz Brandenburg und Stadt Berlin) folgende Stallböchstpreise fü? dien Ankauf von_ Kälbern zur Schlachtung fest- ge e :

H bis 100 Psd. Lebendgewicbt bis 60 .“ für 50 kg

über 100 bis 150 Pfd. , 80 , „_“50 „150.200, , „100„*50„ 200. , * .. 120 50 , (Mastkälber und Dovvellender). .. .

DiéxPréise déx bößéren Gewichtsklaff: dürfen jedock) *nur davn ,'

5e|ablt werden, wenn die Tiere die Gewichwgrenze der vorigen Klasse um mindestens 1 Pfund überschreiten. _ Zuwiderhandlunaen aegen die obigen Preisbeßimmungen werden anf Grund des § 17 Ziffer 4 ver Bundesratsverordnuna über die Errichtung von Preisprüfstellen Und Versorquuasregxluvg voin 25. September 1915 (RGVl. S. 607) in Verbindung mit der Bundeßratwerordnung zu deren Ergänzung vom 4. November 1915 (RGBl- S. 128) sowie der Ausführunannweisung der Landeszentral-

“bebörden dazu vom 19. Januar 1916, § 7 der Anordnung der Landes-

zentralbebörden vom 19. Januar 1916 in Verbindung mit § 2 de:." Saßuna mit Gefängnis bw zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis! zu 1500 .“ bestraft. ' , ' tVorstebende Bestimmungen treten mit dem 4. Juni 1916 in

Berlin, den 4. Juni 1916. .

Brandenburg-Berliner „Viehhandel _yerhqnß, Der Vorsrsende: Gosling, Re erungsxat.

Kraf

* » *

:Vejanntmgchung.

A '* dx- LbErSaun ,für. "R'ekuu bes _ ." ku dsr röninz VrgZdeiJiwr“ UW *" kli? voii! .. Y!]! 1916 werden unter Aufkeb 11“ “im Beka'imt- mach. g„ mm;.11. März 1916 de.röffeütlicßf in' '."62*' des Dkutschxst inchSanzelgers und öniglich“ Piu1ß§schén Sloan- anzeiYs'vqm 13. März 5. I) für den VerbÉü shézijrk' Pfo- yjnz tgxxhenburg und Stadt Berlin), vom 18. Juni 916 ab fo gende Stallhöchstpreise für Rlndvieh zut Schlachtung festgesevt:

z„ a. für H)) ausgemästete oder vollfieifcbige ?Ésen bis zu 7 Jahren, ' | a- * U e . v ' 3) . . . Bullen . . 5 . 4) . _ . . Färsm . _ 110 .“ fur 50 kg Lebenkgewicbt. 1). [at besiauSgemästete "Tiere (Fettxäaer) diescr Preisklaffe _durfen bis zu 10 .“ iur je 50 kg mehr ezablt werden. 13. fur 21)) ausgemästete oder vollfienwige FFFM über ? Jabre, . . . u e . . 3) ., . . Bulien . 5 ., 4)angefi-tsch1e Ochsen, Kühe, Bullen uyd Färsen - j'cden Alters - Und zwar für die unter Ziffer 1-4 aufgeführten Tiere kei einem Lebendgewiädt über 10 Ztr. 100 .“ für 50 ck Lebendgewicht - 89"10 t 9 ! ' “50 ! t 7 _ 89 ! 90 ' . 50 t ! 53“ 7 ' 85 ! | 50 ' , bißzu54, 75, „50, (,'. für gering qenabrte Rinder einschließlich Fuser 70 .“ für 50 kg Lebendgewicht. 1), für minderwertige Rinder ieken (Gewichts und Alters sind an- gemessxne Preise zu vereinbaren, welcbe sicb aber noch unter den voxstehend genannten Preisen zu halten haben.

11.

Die Fesisiellung des Lebendgcwicbis exfolat am Standort der_Tiere unter vorherigem Abzug von 5%. Ist eine Gewichts- )eststellung am Siandort nicbt mögliä) und haben die Tiere einen Weg von „mindestens 5 km bis zur Wage zurückgelegt, so werden Gicwickytxkatzungen nicht vorgenommen.

111.

a. Die, zur Kkaffe 1 19.. 3. Ziffer 1-4 geteä'meten Ticre maßen bi dem Ankauf mit einem gmtartig hinter den Schulterblättcrn quer über den Rücken gezogenen Haar- schnitt in Form eines Stabes beiseben werden.

, Die mit dem Zuschla zur Klasse 1 4. 1). bewerteten Tiere mussen bei dem An auf mit einem Haarschnitt in Form eines rechtwinkligen Kreuzes auf dem Rücken (Rückamt) ver1eben werden. von des1en Schnittlinie keine im rechten Winkel zum Rückgrat sieben dars.

Rückenlinie k. , . ., 8/

des Riudfs [ /K Anschnitt für Tiere, denen Anicbnitt für Tiere, denen der Preis der Masse 3 als Fetträger ein Zuschlag zugebilligt ist. zum Preise der Klasse 4 17 bewiUigt is:.

Zuwide1bandlunaen gegen die obigen Preisbesiimmungen werden auf (Grund des § 17 Ziffer 4 der Bundesrawverordnung über die Errithung von Preißprüfsteüen und Vcrsorgungßregeluna vom 29. September 1915 (ROM. 607) in Verbindung mit der Bundes- Tgtöverordnuna zu deren Ergänzung vom 4. November 1915 (RGW. S. 128) sowie der Außiübrunaöanweisung der Landes mira]- bebörden dazu vom -19.Ianuar 1916, § 7 der Anordnung der auch- zkntralbebö'den vom 19. Januar 1916 in Verbindung mit „S 2 der Savung mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit (Geldstrafe bis zu 1500 .“ bestraft.

Berlin, den 17. Juni 1916.

Brandenburg-Berliner Viehhandelsverband. Der Vorstßende: Gosling, Negierungskat.

Bekanntmachung.

Die untérm 12. Mai 1916 im „Reichs- und Staatsameiqer' anq-oxdnete Schließung der Mübole der Witwe Elise Binßer in Eschwege wird hiermit mteder aufgehoben.

Eschwege, den 14. Juni 1916.

Die Poiizeiberwaliung. Dr. Stolzenberg.

Bekanntmachung.

Auf Grund der BundkSratsverordmmg vom 23. September 1915 haben wir der Frau Marie Majtern, geborenen Prittmann, durch Verfügung vom heutigen Tage den Handel mit frischem Gemüse, Obst und Südfrüchten im Ladenoeicbäft Fürsten- Walderstrage 64 und auf dem Wochenmathe wxgen Unzuvexläifigteit untersagt.

Frankfurt a. O., den 14. Juni 1916.

Die Pplizeiverwaltung. F ran ß.

Beka'nntmacbung.

Dem Warenagent Ernst Remve in Bonn, Bacbkkraße 59, babe ich auf Grund des § 1 der Bundeöratßretyrdnung vom 23, Sep- tember1915 (Reicbs-Gesesbl. S. 603) die Ausübung des Gciverbes als, Warenagent mit Gegenständen dcs täglichen Be- darfs, insbesondere mit Nahrungs- und Futtermitteln alier Axt, untersagt.

Bonn, den 9 Juni 1916.

Die OxtSpolizeibebötde. Der Oberbüxrgetmeister. I. V.: Piehl.

.Yiehtamtliehes. - Deutsckxes Reich.

Prenßen. Berlin, 17. Juni 1916.

Der Ausschuß des Bundeßrats für ZoU- und Steuer- wesen hielt heute eine Sißung.

, In der TageSpresse find in den letzten Wochen immer leb- baftere Klage). über den stets sick) weiter ausdehnenden Ketten- ha'nbel geäu Zert., “unb schleuniae Abstellung der Mißstände wird immer dxingendéx geforde'rt. Der Kettenhandl treibt die, Ware voti Hand“ zii HCM.“ Ek énthält ste sekt» x dem Vgrhr n:? vor ZW txeklbxchdttmiPrÉs sinnlli"? in [bie „_ _, 9, "Y IIHF?) au envex„_, __e voregxn, ry n_ 4, au; die Verd'erbürhéyit“ OY Fare, nur itil Intex e einea'mübes' losen Gewinnés; ? BesondW“'lebbaft betätiat ck ck auf dem Lebensmitt'elniniks Die" gkoß'é Zahl der'1äglichen Anzeigen, in

denen Preisangebote " LebenSmittel Marbert unbLebenS- mittel in oft“ erstaunli Menge zu „H stpreisen“ anaeboten wxxden, geben. allein schon Einblick in den Umfang dieses Schiebe- handels. Personen, die sich früher nie mit Handel" be aßt haben, Firmen, die sich früher ganz anderm Handelszw gen widmeten, haben steh auf dieses bei geriffener AUSnußung große Gewinne brinaende Geschäft gestürzt. Bei dem

großen volkswirtschaftlichen Schaden. den der Kettenhandel'

zeitigt, bei der Verbitterung der Bevölkerung, die er hervorrufen muß, bei dem unverantwortlich hohen Gewinn, den er erzielt, smd eipschneidende Maßnahmen geboten. Der Präsident de6 KriegSemährungSamts hat vor etwa 14 Tagen im Retchstag solche Maßnahmen anßekündigt. Der öffentlichen Meinung dauert die Erfüllung er in Aussicht gestellten Regeiung bereits zu lange: „es werde allzu lange diesem Treiben untätig zugesehen“. Der Volstand des Kriegsernährungßamts hat ftch vom 'Zufammentritt an mit dieser Frage beschäftigt; aber so einfach, wie es nach den zahlreichen Vorschlagen, die gemacht werden, erscheinen muß, ist ste nicht zu lösen, da der re511che Handel geschützt, der Schiebehandel aber auf das scharfste getroffen werden muß.

Nunmehr find die Verhandlungen im Kriegsbrnährungs- awk „abgeschloffen, Nach weiteren Beratungen mit Sachver- starxdtgen des Handels Und der Zeitungßverleger- hat das Krtegsern'ährungsamt eine den Ketten- und Schieber- bandel mxt Lebensmitteln nach aUen Richtungen scharf fassende Verordnung festgestellt, deren Erlaß voraussichtlich in dey nächsten Tagen erfolgen wird. Danach soll der Handel mtt" Lebensmitteln fortan nur mit ausdxücklicher Genehmigung ?ulasstg sein. Von der GenehmigungSpslfM sollen fottan nur oiche Klembandelsbetriebe befreit sein, die LebenSmixtel un- m1ttelbar an den Verbraucher abgeben.

Zur Behebung von Zweifeln, ob die Vorschriften der Be- kanntmachung über Preisbeschränkungen bei Verkäufen von Web-, Wirk- und Strickwaren vom 30. März 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 214) auch auf Waren Anwendung finden, die ganz oder teilweise aus Zellstoff- odLr Papiergarnen her- gestellt smd, wird laut Mitteilung des „W. T. B.“ festgestellt, daß auch die aus Zellstoff- oder Papiergarnen herge- stellten Erzeugnisse der Preisbeschränkung der genannten Verordnung unterliegen. Wer bei Verkäufen dieser Art Waren die geseßlici) gezogenen Preißgrenzen überschreitet, hat nicht nur zu gewärtigen, daß durch die nach der genannten Verordnung zu bildenden Schiedsgerichte eine Preisminderun herbei- geführt wird, sondern scHt sich auch dsr Gefahr straßechtlicher Verfolgung aus.

_ Zu der Verordnung vom 10. Juni 1916 betreffend Be- standsaufnahme und Regelung des Verkehrs von Kakao und Schokolade, gibt die Kriegs-Kakno-(Heseil- schaft m, b. H., Hamburg 1 (*))Zönckebergstraße 31), wie W. T. B.“ mitteilt, folgende Erklärungen:

Anmeldepflichnq sind a 1 l c Firmen oder Pe-ionen, rie am 13. “"-Suni von den in der Vsrordnun? genannten Waren Menken Über 25 kx; einer Gattung in Gewabr am hatten. *

Die Menge ist in , Kilogramm, Néingewitbf, anzugeben. Pralinés, Kontekf, Marxwanstanaen mit Schokoladenüberzuq, sind webt anmclvcpflichtig. Dagegen find anmeidkwflichxig ;. B. Schoko- ladebpuider. Suppenmebl (wenn es einen Z ;saß von Kakaopulver

' Enthält); Schokoladenylättcbeo, Clemescbokoladc, Navolitaiüs.

Kakao- und Sa:"okoladefabriken sowie Kleinbändlet dürfen ohne besondere Erlaubnis dex Kriegs-Kakao-Geseliscbaft Ware abseven Als Kleinhändler im Emne der Verordnung gelten Lavensefchäite, die unmittelbar an Beibraucber abgeben.

Alle übrigen Firmen haben die Ermächtigung der Kriegs-Kakao- Gcseüschait zum Verkauf einzukoien.

(Eine aljaemeine Ermächtigung, die in der Verwdnung vom 10. Juni 1916 (Reicbx-Geskßbl. S. 503) genannten Waren abséyen zu dürfen, kann nicht erteiit werden.

Wer Ware zu veräußern beabsichjigt, bat einen eutsvrccbenden Antrag einzureicben umer gknauer Bezeichnung der betreffenden Waixen und gleichzeitiger Angabe des Käufers und des Bexkaufs- pre es.

Die Erlaubnis zum thkauf wird im aligemeinen nur erteilt wenden gegen Vorlage einer beglaubigten, bebökdlicben Bescheinigung, das; der Antmgiteller während eines angemeffepen Zeitraums regel- mäßig mit den betteffenden Waren gehandelt hat, uno den Nachweis, daß der Verkauf der Waren an Kleinbändler, «emeinnüsige Gesel]- schaft€n usw. zur unmitt-lbaten Abgabe an die Verbraucher oder Kakao- und Schokoladefabriken zu cm;),emessenen Preisen erfolgen soil.

Gegenüber der vom Druckpapiersyndikat vom 1. Juli ab in Aussicht genommenen erneuten Erhöhung der Preise für Jeitungßdruckpapier kann „W, T. B,“ feststellen, daß die Reichsleituna in Anbstracijt des öffentlichen Interesses, das für die Kriegszeit an dsm gesicherten Erscheinen der TageSpreffe besteht, entschlossen ist, die erforderlichen Maßnahmen zu er- greifen, die geeignet sind, der Tagespresse das benötigte Zeitungsdruckvapier auf der derzeitigen Preisgrundlage soweit als möglich sicherzustellen.

Zur Vermeidung unnötiger Verzögerungen wird darauf Lingewiesen, daß Anträge auf Bewilligung der kövnung kriegSgefangener oder vermißter Mann- schaften nicht nur unmiltelbar an den Feldtruppenteil, sondern auch _an den Ersaßtruppenteil und „wenn .dieser- nicht'“- bekannt sein- sollte, an“- das; für.; den Wohnort zu;“ ständige Bezirkskommandy ' gerichtet, werden „' können. Die Ersaßtruppeyteile und Bezirkskqm'mandos vexaniaff ,als-_ dann die .erforderliäsén -Erhebutigeirx»xxbei-Zöén?_W'ohtisxßb“ 'ördetr der Antragsteller und sorgen für dre Weitergabe .der Anträge I die )Feldtruppenteile (Erlaß vom 10. 4. 1916 A. V. Bl.

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Um einer vielfach bestehenden irrigen Ansicht zu begegnen, wird gleichzeitig darauf aufmerksam gemacht, daß gefangene oder vermißte Kriegsteilnehmer nach den Bestimmungen den Anspruch auf Löhnung mit demSchluß des laufenden Monqts- drittels verlieren, in dem fie m Gefangejzschaft geraten smd oder vermißt werden., Nach. _Ablauf Yreser Frist stehen ihnen also keinerlei Gebührmße mehr zlz. Be ug von Löhnung beginnt erst wiyder mtt dem ersten Tage deSxenigen Monatsdrittels, in dem ste wieder beim Truppenteil einüch [. c'ihrend der Gefangenschaft oder des Vermißtseins darf ahxx- die Löhnung ganz oder zum Teil an die Ehefrau oder die édelichen oder legitimierten Kinder insbesondere dann bewilligt werden, askim ihr Unterhalt daraus bestritten werden soll. Maß- gebend für die Bewiüigung ist der Grad du Bcdürfxiiffes.

Das Recht auf _

Ein Bedi“: als wird im allgemeinen bereits dann WW. „_ sein, wemfoamilienunterstüßung guf Oxim!) ves Reichsgesew vom 28. 2. 1888/4. 8. 1914 gewahrt wird.. _ . Entfernteren Angehörigen (Eltern, Großeltern, Geschwistern, Geschwisterkindem, Pflege: oder Adoptwkindern) kann dagegen Löhnung nur bewilligt werden, wxnn der „Kriegßgefangeue oder Vermißte ganz oder überwiegend 1hr Ernahrer war, und wenn dies e Angehörigen bedürftig find., Beide VorausseYUZJm müssen also yorliegex).t Dex Nachwets muß durch ortSamttche Ve ein un erbra wer en. , schA niFerZU Personen, z. B. unehelichexi Kmdem, Pflege- eltern, Stiefeltern, können Löhnungsterle uberhaupk mch: zu-

gebilligt werden.

Bekanntlich find nach § 390 des Angesteiltenveritche- rungsgeséßes Anaesteklte, diembei einer prwgten Lebens- versick)erungSgeseUfchaft verfichert Und, Unter gemnien Voraus- seyunaen von der eigenen Beitxagspfltcxzx zur Angestkuken- vkrsicherung befreit. Die Arbeitgeberqmunen auch in Wesen Fäüen ihre Beitragshälfte entrichten, konnen aber, wxe durch „W. T. B.“ mitgeteilt wird, von den thrersetts etwa 9931190611 Zuschüssen zur privaten" Versicherung des An- gesiellken die an die Reichsysrnäxrungsani'mlt zu" ent- richtenden Beiträge kiir en. Die an dem Zuschuß gefurzten Beiiräge zahlt die eichSverstcherungßaystait auf, Aixtrag des Versicherten aus den Arbeilgebexbettragen anmdxe pxwaie Veriickxerungsgeselischaft weiter, wenn 1.01! vom Verdicherten em entsprechender Teil seiner Forderung auß der prmateg Ver- sicherung abgetreten wird 392 Abs._.3)_. Tec Vexncßerte hat dann seine gesetzlichen Ansprüche ans Hie Haldex; Yentungen der Angestelltenversichean (aux; den ArbextgebzxrbeiirLgen) und seinen Anspruch auf den nicht abgetretenxn Teii der Forderung aus der privaten Versicherung; die Retckwversixizeru11g§cins1ait ist für ihre Weiterzahlungen durch den abgetrerenen TU! der privaten Versichemngsforderung geßeckt. ,

Unerwünschte Folgen können sul) nun ergebzn, msnxi Yer Versicherte dauernd berufsunfähia wird. Damx e_rizsäzt niimlich sowohl die Pflicht -“ wie das Rechtmzur frenvtiUgen thi-er- versicherung nach dem AngesteUtenverncheruygsgeseH. Vett'rage können für den Verficherien nicht mehr geleistet wexden; nnthxn auch keine Zahlungen der Reichsversxcherungsamtalt an 512 private LebensversicherungSgeseUsckzast. Der abgetreiene _Tctl der Versicherung würde in der Regel Uerfgilen, d. b. 016 NACHB- versicberungsanstalt erhielte nur seinen Ruckkqufswexi. '

Um dieses Ergebnis wenigstexns fürsdte berixfxziznsabigcn Kriegsteilnehmer zu verhüten, bestimmt eme Bekanunnxa'cbung des BundeSrats vom 14. Juni, das; dxr abge1retene Teil der

orderung aus der privaten Leßensverstcherung 'auf ben Ver- 1cherten rückübertragbar wird, wenn dieser eregstetlnehmer war, infokge des Krieges berufSunfähig geworden 1)t„oder nbck) wird, und'wenn er der Reich§versicheruna§anstait dte vox: tbr weitergezahlten Beiträge zuzüglich 31/2 ?.H. Zmsexi und Zinses- zinsen erstattet hat. Der Versicherte nt dan'n m der Lage, seinen privaten Versicherungsanspruci) selbst 111 vollem Um- fange weiter aufrecht zu erhaiten.

Der heutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeiger?“ liegen die Anocxaben 1016 und 1017 der Deuij_chen Verlust; listen bei. Sie enthalten die 557. Verlustltjte der prxußz- schen Armee sowie die 291. und 292. Verlüstliste der fachu- schen Armee. '

Bayern.

Tsr Finanzausschuss der Abgeordnetenkamchr hat bei der Fortseßung der Beratung des Postetats, mie „W. T. B.“ meldet, mit erheblickzevMehrheit einen Antrag der Abgeordneten Held und Graf Pestalozza (Zentrum) an- genommen, die Kammer one beschließen, die Staatsregieruna zu ersuchen, entgegen dem Beschluß des inchstaas vom 3. Juni an der bayerischen Postmarke mct allem Nas.)- drucke festzuhalten.

Großbritannien und Irland.

Das Handelsamt hat einen Ausschuß ernannt, hkk dj_e Ansgabe [)at, das Steigen der Lebensmittelprerie sLik Kriegsbeginn zn untersuchen und I)iaßnahmen zur Bensrung der Lage vorzuschlagen.

Frankreich.

Die Deputiertenkammer hat gestern mit 412 gegen 138 Stimmen beschlossen, eine (Heßeimsißung (153115511811. Die Si uns: wurde um 21,13 Uhr unterbrochen, um die Raumung der Tribünen vorzunehmen. Um das Geheimnis zu wahren, sind die strengsten Maßregeln ergriffen worden. LautM'elmzxia des „W. T. B.“ liegen neun Interpeüationen vor, die „ml) sämtlich auf Verdun beziehen, besonders eine Favres, der 111121“ die Gründe der ungenügenden Verteidigung Verduns und .:er die Maßreaelung interpekliert, die gegen die dafür verantwort- liche Persönlichkeit verhängt wurde. Am späten Nachmittag wurde die geheime Sißung auf heute vertagt.

Rußland. _

Der Kaiser “Hat nach einer. Meldung der „St. Peters- burger Telegraphenagentur“ „folgendes TelegraMm des ' .'Kön-igs _von Italien erhalten:. , , . - . ; “' Ich bin *mit dém ganzen italienischen Volke im Geisie mit hem Gefühl tiefer Bewundnupg beider mäcbiigen Offgnsipe Deiner ck

& . Heere W:LssnpexxDir:.-d1e. berchchsim-.und *freuydsämxixickxxn Gluck- "wüöscbe. “Inder Ueberzeugung, daß die gemeinsamen Anst-engunqea zu einem endgüitiaen Etfol : führen werden, bitte ich Dich, ver-

, i d (: unetswünetliw ist. sichert zu sein daß me ne reun fck | Viktor Emanuel.

Rumänien.

Die rumänische Regierung hat zur Uniersuckiuzxg des wischenfalls von Mamoxnißa einen Ausschuß etngeseßt. - u dieser Meldung gibt das Blatt „Az Est“ folgende Schilderung des Einfalls der Russen:

Der Einfall fand Sonnabend qubts staff Die NUM" bab"! nich1, nie anfangs gemeldet wurde 5 einige Stunden lau- sondern bxs zum Momaa'abénd dort verwü'l Y _ le Baden Wenge - auf- gexrorfrn, das ZoUgebäude der Grenzpolizei, Post- und Wegrapbey- amt, Geweih baus unkeS ulgebäude bose t und von dort einen bkiitaey Kamp gegen, 5 _ ö emiebis unamkicben Truppen eröffnet.

_ wukdey' mb mehrere rumöklitbe ragW ,. __ IfW" ffdek is.?! en & _ ükcke ZEN," "foi“ _ :_ . tien. nen ax. 1". ' , ÜF; u'nßariiäeg Truppen "aii. A fi“: ; ::MEIN-;ck“ ““es-u.