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11. ' iti t 12. f?r m el'bar es kelles Cumarovbarz
ellbraunes . . braunes . . . dunkles . . . schwarzes . . . . weiches belles Cumaronbarz ...... . hellbraunes . . braunes . . dunkles . . _ schwarzes . . . . . ussiges belles Cumaronbarz . . . . . beübraunes . . braunes . . dunkles . . schwarzes . . . . . sfiges belles Cumuronhar] ...... , hellbraunes . . . . . . . . braunes . „ dunkles .
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29. „ 30- . . schwarzes . 31. für cumatonhanbaltige Rückstände mit einem Larzgebalte von über 27 bis 35 v. H. des _ esamtgewicbls . . . 32. fur cumaroYharzbaltige Rückstände mit einem Harzgebalte von 20 bis 27 v. H. des Ge- . sgmtgewichjs . . . . . 33. fur cumaronbarzbaltige Rückstände mit einem Harzaebalie von unter 20 v. H. des Gesamt- gewichts . . . . . 25 Die Preite gelten für je 100 Kilogramm Reingewlcht- _ Neben dem _Uebernabmepteise kann jür die Aufbervabrung bei langerer Dauer eme angemessene Vergütung gewährt werden. Die Preise umfassen die Kosten der BeföHerung bis zur nächsten Eisenbahn- oder Schiffsladestelle sowie die Kosten des Einladens.
§ 3
Die Preise gelten für Lieferung ausschließlich Verpackung. Die Verpackung soÜ in v--rsank»fejt gearbeiteten Blrcbtrommeln von je 200 Liter Waffsrirbalt erfolgen. Für batte Ware soÜen glane Trommeln von einer Blechstärke von mindestens 0,5 Millimetkr, iür flussi € Ware gewellte Trommeln 11111 einer Blecbsjäcke von mindestens 0,75 iUimeter verwendet werden. Für jede Trommel ist ein Preis von 10 Mark zu zahlen.
Wird eine der Bestimmung des Abs. 1 nicht entsprechende Ver- packung verwendet, so geht ein während der Beförderung etwa ent- standener Veilust zu Lasten des Erzeugers, es sei denn, daß der ZXYYUst auch bei der Verwendung der Vorgesehenen Packung rntnanden
§ 4 Die Vorstbrifterx der §§ 2, 3 smd aucb für die (Entscheidung des Ausschusses zur endgultigen Festsetzung der Preise bindend.
§ 5
Die Erzeuae'r von Camaronbarz sind verpflichtet, ihre gesamte voraussichtliche Monats-rzeugung, getrennt nach den im §2 genannten Arten, 519 zum leßten Tage des Vorhergehenden Monats der Deutsehen Benzolver-inigung in Bochum anzuzeigen.
Die Erzeuger von Cumaronbarz sind ferner verpfliäptet, ihre gesamte Monatierzeugung bis tum 5. Monatstage des nächsien Monats, ge- trennt nach den im § 2 qenanmen Arren, der Deutichen Benzol- vereinigung in Bochum anzuzeigen.
Die Deutsche BenzolVereinigung in Bochum hat die ihr nach Abs.1 und 2 gemachten Angaben nach Arten und Erzeugern zu- sammenzuftelien und an" den Kriegsausschß für Pflanzliche und tierische Oele Und Fette unverzuglicb weiterzugeben.
§ 6
Eine auf Antrag dss KrieaSausschuffes für pflanzliche und tierische Oele und Fette durch dre Deutsche BenzolvereiniJUng in Bochum vorzunehmende Vestbrankung der Erzeugung erfolgt im Verhältnis des Anteils, den jeder Erzeuger an der Gesamterjeugung der drei vorangegangenen M*onate hat. Hat ein Erzeuger erst innerhalb der leßten drei Monate v_or Datchführung der Besch1änkung die Erxeugung oon Cumaronbaxz aufgenommen, so ist bei Berccbnung der Gesamt- erzeugung und seian Anteils eine Menge in Ansatz zu bringen, die sei;;ßricbd'urchsckzninltcben Tageöerzeugung währrnd der Betrieszeit en ! .
Die Erzeuger ,von Cumaronbarz find verpflichtet, ihre Erzruaung in den le ten drei Monaten vor einer Vom KriegsauNcbuffe beantragten Befrbrän ung der Erzeugung der Deutschen Benzolvereinigung in Bochum auf deren Verlangen, getrennt nach den im § 2 genannten Arten, anzuzeigen.
§ 7 Die Bestimmungen treten mit dem 15. Oktober 1916 in Kraft. Berlin, den 5. Oktober 1916.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
Bekanntmachung
über die Einfuhr von Fischen und von Zubereitungen von Fischen.
Vom 30. September 1916.
Auf Grund des § 3 Abs. 2 der Verordnung des Bundes- rats über die Einfuhr von Salzheringen vom 17. “Januar 1916 (Reich-Geseybl. S. 45) in der assung der Verordnung vom ?. Apxil 1916 (Reichs-Gesexzbl. . 234) wird folgendes be- timm :
Die Vorschriften der Verordnung des BundeSrats Über die Einfuhr von Salzheringen vom 17. Januar 1916 (Reichs- Geseßbl. S. 45) in der Fassung der Verordnung vom 4. April 1916 (Reichs (Heseßbl. S. 234) und die dazu ergangenen Aus- führungsbestimmungen vom 5, April, 18. Juni und 23. August 1916 (Neichs-Geseßbl. S. 238, 530, 949) werden auf (11113
ische, mit AUSUahme von frischen (lebenden und nicht lebenden) ischen und auf Zubereitungen von Fischen auSgedeynt.
Berlin, den 30. September 191.6.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.
Bekanntmachung über Druckpapier. Vom 5. Oktober 1916,
Auf Grund der VerordnunZi des Bundesrats über Druck- papier vom 18. April1916 ( eichS-Geseßbl. S. 306) wird folgendes bestimmt: § 8 der Bekanntmachung Über Druckpapier vom 20. Juni 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 534) erhält folgenden Zusaß: Die Lieferung von Freiexemplaren an öffentliche Büchereien ist gestattet. Die Bestimmung tritt mit dem Tage der Verkündung in Kraft. Berlin, den 5. Oktober 1916. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Freiherr von Stein.
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Bekarmjtmacbung.
Deu Firmen El. Adler, Getreide- und Futtermitt_el- großbandlung, München, Dachaueritraße 35, und Sud- deutscbe HandelsvereinigungFG. m. b. H., Großbaudlung und Handelöagenjuren, Munchen, Wienervlaß 11, wurde vom stellv. Generalkommando ]. bayer. Armeekorps wegen Preis- treibereien und anderer unlauterer Machenschaften der Handel mit Gegenständen des täglichen und des Kriegsbedarfs untersagt. Die anaber wurden verhaftet. München, ken 7. Oktober 1916.
Der Kommandierende General. von der Tann.
Bekanntmachung.
Der Milchhändletin Emilie Verehel. Gründel in Liebert- wolkwiß ist auf Grund der Bekanntmachung des Reichskanzlers Vom 23. September 1915 zur Ferabaljung unzuverlässigen" Personen vom Handel in Verbindung mit Ziffer 1 der Außfubrun Sbe- stimmun en des Königl. Sächs. Ministeriums des Innern berju Vom 9. “Oktober 1915 der Handel mit Milch auf 6 Monate untersagt worden
Leipzig, am 19. September 1916.
Die Königl. Amtshauptmannsäpaft. Frhr. v. Finck, Amtshauptmann.
Bekanntmatbung.
Mit rrcbiskräftiaem (Erkenntnis vom 14. Jyli 1916 wurde dem Otto Schmi'ß in Freiburg-Zäbrinaen, Höbeweg Nr. 3, und dem Louis Piening in Freiburg-Littenweiler, Eichberg- sxraße 14 wegen Unzqulässi-„keit im Handel der Handel mit (Geaenstänoen des täglichen Bedarfs, inöbesondere mit Nahrungs- und Futtermitteln aller Art, sowie toben Naturerzeugnissen, Heiz- und Leuchtstoffen, und mit Gegenständen des Kriegsbedarfs untersagt.
Freiburg, 25. September 1916.
Großh. Bezirkßamt. Dr. Klotz.
Bekanntmachung.
Mit rechtskräftigem Erkenntnis Vom 27. Juli 1916 wurde dem Jakob Waeckerle, R-nnerstraße Nr.4 bier, wegen Unzuerässm- keit der Handel mit (Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere Nahrungs- und Futtermitteln, toben Natur- erzeugnifsen, Heiz- und Leuchtstoffen, sowie Gegenständen des Kriegsbedarfs untersagt.
Freiburg, 26. September 1916.
Großh. Bezirksamt. Dr. Kloß.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnung, betreffend die zw angsweis e Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGW. S. 487) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsyerwaltung angeordnet worden:
249, Liste.
19,- Städtischer Grundbesiß. Kreis Mülhausen. » Gemeinde Mülhausen. Hausbesiß Burnbauptsiraße Nr. 66 des Kaufmanns Gaston Emil Pbiltbert ZeUe und Ebetrau Judith Maria geb. Burgert in Gütergememscbafs, zurzeit unbekannten Aufenthalts und Wohn- orts (Vrrwalter: Bürgermeistersteüoertreter Regierungörat Zoepffel in Mülhausen). 13. Ländlicher Grundbesixz. (Gemeinde Brunstatt. Landbesiß des 711599 MarieHenri Xavier Moll, Aphellationßgerichtsrat in Amiens i_Verwalter: Notar Vlevler in Mülhausen). Straßburg, den 3. Oktober 1916. Ministerium für Elsaß-Loihringen. Abteilung des Innern. J. A : Dittmar.
Die von heute ab zur Ausxzabe gelangende Nummer 222 des Reichs-Geseßblatts enthält unter
Nr. 5483 eine Bekanntmachung zur Ergänzung der Be- kanntmachung von Uebergangßvorschriften vom 5. September 1916 (Reicbs-Gesekzbl. S. 998) zur Verordnung über Speise- fette vom 20. Juli 1916 (Neichs-Geseßbl. S. 755), vom 3.0k- tober 1916 unter
Nr. 5484 eine Verordmmg über Futtermittel, vom 5. Ok- tober 1916, unter
Nr. 5485 eine Verordnung über zuckerhaltige Futtermittel, vom 5. Oktober 1916, und unter
Nr. 5486 eine Bekanntmachung über die Preise für zucker- haltige Futtermittel, vom 5. Oktober 1916.
Nummer 223 enthält unter
Nr. 5487 eine Bekanntmachung über den Verkehr mit Cumaronbarz, vom 5. Oktober 1916, unter
Nr. 5488 eine Bekanntmachung, betreffend Ausführungs- bestimmungen zu der Verordnung Über den Verkehr mit Cumaronharz, vom 5. Oktober 1916, unter
Nr. 5489 eine Bekanntmachung zur Ergänzung der Be- kanntmachung über den Verkehr mit Knochen, Rinderfiißen und Hornschläuchen vom 13. April 1916 (NeickW-(Heseßbl. S. 276), vom 5. Oktober 1916, unter
Nr. 5490 eine Bekanntmachung zur Ergänzung der Be“- kanntmachung über Ausdehnung der Vorschriften der Ver- ordnung über den Verkehr mit Knochen, Rinderfüßen und Hornschläuchen vom 25. Mai 1916 (ReichS-Geseßbl. S. 409), vom 5. Oktober 1916, unter
Nr. 5491 eine Bekanntmachung über den Verkehr mit fettlosen Wasch- und Reinigungömitteln, vom 5. Oktober 1916, unter
Nr. 5492 eine Bekanntmachung, betreffend Ausführungs- bcstimmun en zu, der Verordnung über den Verkehr mit fett- losen Wa ch- und Reinigungsmitteln vom 5. Oktober 1916 (ReichS-Geseßbl. S. 1130), vom 5. Oktober 1916, unter
Nr. 5493 eine Bekanntmachung über die Geltendmachung von Ansprüchen von Personen, die im Ausland ihren Wohnsitz haben, vom 5. Oktober 1916, und unter
Nr. 5494 eine Bekanntmachung, betreffend die Fristen des TTLMJZÉUÖ Scheckrechts für Elsaß-Lothringen, vom 5. Ok- to er . .
Berlin 17. 9, den 6. Oktober 1916. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.
Die von heute ab zur Außgabe gefangende Nummer22x
des Rei s-Ge e blatts enthält unter Nr. 95 esin? Bekanntmachuna über die Einfuhr von
Fischen und von Zubereitungen von Fischen, vom 30. September
916, und unter _ Nr. 5496 eine Bekanntmachung uber Druckpapier, vom
5. Oktober 1916. Berlin 117. 9, den 7. Oktober 1916. Kaiserliches Postzeitungßamt. K rüer.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben AUergnädigst geruht:
dem Geheimen RechnungSrat Leopold Ilse in Berlin den Charakter als Geheimer Regierunquat, ,
dem Geheimen Registrator„Rechnung§rat Albert Les; 111 Berlin den Charakter als Geheimer RechnungSrat,
den Geheimen expedierenden Sekretären und Kalkulatorert Johannes Hentke und Wilhelm Schendel in Berlin forme den Königlichen Polizeisekretären Paul Vick in_ Berlin, Olio Floete in Berlin-Schöneberg und Rudoif Eickemeyer m Cöln den Charakter als RechnungSrat verliehen.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Maj estät des Königs ist die Wahl des OberlxhrerS Dr. Waltxr Baetke an der in der Entwicklung begriffenen Realschule in Bergen a. M. zum Direktor dieser Schule durch das Staats- ministerium bestätigt worden.
V e r o r d n u n g , betreffend Abänderung des *Verzeichnissch dcr Wasserläufe erster Ordnung LAnlage zum Wa1sergeseß vom 7. April 1913 » Geseß amml. S. 53 »). Wir Will) elm. von Gottes Gnaden König von Preußen 26., verordnen auxI Grund des Artikels 63 der Verfaffungsurkunde fÜr den Preu ischen Staat vom 31. Januar 1850 (Geseßsa'mmk. S. 17) und auf den Antrag Unseres Staatsmmistermms, was folgt: Einziger Paragraph.
Mit der Fertigstellung der von dem Kreise Osthgvelland geplanten Durchdämmunq der Wubliß bet Ue erd das Verzeichnis der Wasserläufe erster Ordnung (* nlaxxe- zum Waffergeseß vom 7. April 1913 » Gefeßsammlung S. 5,53 »), wie folgt, geändert:
[. Natürliche Wasserläufe. Bezeichnung desWafferlaufs Endpunkte des Wasserlaufs ' 1
| | | ]
Havel
Der Zeitpunkt der Fertigstellung der Durchdämmung Wird von den zuständigen Ministern festgestellt und bekanntgemacht. Urkundlich unter Unserer Höchsieigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Znsiegel. Gegeben Großes Hauptquartier, den 1. September 1916. (11.8) Wilhelm 11. von Breitenbach. Beseler. Sydow. Freiherr von Schorlemer. Lenße. von Loebcll,
Helfferich.
Ministerium für Handel und Gewerbe. '
Der Gewerbeasseffor Andresen in Iserlohn “ist 110ch Bochum verseßt und mit der Wabrnehmung der Geschafte eines HilfSarbeiters bei der dortigen (?iewerbemspekiion beauftragt
worden.
Bekanntmachung.
Nack) F 46 des Kommunalabgabengeseßes vom 14. Juli 1893 ((H.-S. S. 152) wird zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß der steuerpflichtige Reinertrag aus dem Rechnungsjahr 1915 für die in Preußen gelegene Teilstrecke der Mühlhausen-Ebelebener Eisenbahn auf 5354 „1632 „') festgeseßt worden ist.
Erfurt, den 5. Oktober 1916.
Der Königliche Eisenbahnkommiffar. I. V.: Jahn.
Bekanntmachung.
Der Kaufmannsfrau Regina Robert, geborenen
Cohn, bierselbst, Wasserstr. 29, welche in Vertretung ihres beim Heere befindlichen Ehemannes, des Kaufmanns Moriß Nobert, ein Manufaktur- und Schubrvarengescbäft bisher geführt hat, ist auf Grund der Bundesratsbekanmmachung vom 23. September 1915 (Reichs-Gesevbl. S. 603) zur Fernhaltuna unquerläsßger Pexsonen vom Handel und der dazu ergangenen AuöfübruugsanweUyng vom 27. Skptember 1915 éHandelöminifterial-Blatt S. 246) sowie des § 8 der Bundeßrats- ekanntmaäéunq über untauglicbes Schuhwerk vom 21. Juni 1916 (Reicbs-Gc eybl. S. 541) wegen Unzuverlasfigkeit dcr (Geschafts- führung und grober Versiöße gegen die Gcseße der Handel mit Manufaktur- und Schuhtvaren auf die Dauer von drei Monaten untersagt; diese1be bat aucb die Kosten des Verfahrens, insbesondere die Gebühren für die vorgeschriebenen öffentlichen Be- kanntmachungen zu tragen.
Osterode, Ostpr. den 26. September 1916.
Die Polizeiverwaltung. Dr. Heröst.
Bekanntmachung.
Dem Mühlenbesißer Stefan Kroll in Eichenau ist, unter Auferlegung der baren Aussagen des Verfahrens, der Handel mit Futtermitteln auf (Grund des 1 der BundeSratsverordnun Vom 23. September 1915 » RGB!- . 603 » wegen Unzuverläs gkeit untersagt worden.
Kattowiß, den 22. September 1916.
Der Königliche Landrat. I. V.: Schwendy.
“"'-_".
Bekanntmaäpung.
Auf Grund der Bundeöratsvetordnuna zur ern altun u - zuverläsfiZer Personen vom Handel vom 23. SepteJiberb1915g baFe ich dem ändler Valentin Traub, wohnhaft in Oberhausen, Schlansteinstr. 5, den ande! mit Nahrungs- und Futter- mitteln sowie mit egenständen des täglichen Bedarfs wegen erwiesene: Unzuverläjfigdkeit untersagt, unter Festseßung der Verpflichtung zur Erstattung er Kosten dieser Bekanntmachung.
Oberhausen, den 4. Oktober 1916.
Der Oberbürgermeifter. I. V.: Dr. Neikes.
Yiehtamtliohes.
Deutsches Reith.
Preußen. Berlin, 9. Oktober 1916.
Seine Majestät der Kaiser und Köni
* " , J [)at an den
S_taatssekretar “des Rerchßschaßamis Grafen von Roedern,
wre „TZ; TZ,! meldet, nachstehendes Telegra mm gerichtet: ' re : dung von dem Ergebnis der Krie Danlei e at 5 i eme hohe Freude bereitet. Ihnen und dem Präßßemen TerbReiYsl-J bank sowie agen, die an dem Werke mitgearbeitet baden, spreche ich Meinen wargisten Dank aus. Ich sehe in dem Ergebnis einen neuen Beweis )ur die Entjckplonenbeit und Zuwerficbt des gesamten
deutschen Volkes, den Ki . . „ Ende zu führen. r eg mit “ÜL" “NMS!“ zu einem glucklichen
& „Seine Majestät der Kaiser und Köni be rü te am *.xrettag, kme „W. T., 25.“ berichtet, begleitet vmigt OZerbßefehls- haber Ost, SeinernKo'mglichen Hoheit dem Prinzen Leopold von Bayern, dem Fuhrer der Heeresgruppe Generaloberst von TerSztyanskx) 11115 dem Armeeführcr General der Kavallerie vmr der Marrmxz, an 'der Ostfront das pommersche Infanterie- regmzent Prinz Moriz _von Anhalt-Deffan Nr. 42, das die Ansturms zehnfacher russischer Uebermacht in den Kämpfen um Smimuchr) am 20. und 21. September abmehrte und den Sturm von Korytnica durchführte. Seine Majestät sprach den' Pommern, die sick) in West und ' Ost stets ausUezetckmet geschlagen und dem Namen des Siegers vgn Leythen Ehre gemacht haben, Seinen Dank aus. Seine Pcajestat ernannte den General der Kavaüerie v. der Marwiß m Anerxennung der hervorragenden Leistungen seiner Truppen zmter ferner tatkrafttgen Führung unter Belassung in der ]eßigen ,Dieyststellung zum Generaladjutanlen. Nachdem Sxtne Majestat "am Nachmittag den Vortrag des Generals LlH m ann uber die Lage an der Front seiner Truppen entgegengenommen, traf er am Sonnabend früh bei der unter 13er Führung des Generalobersten von Boehm- Ermolsli kampfenden K. und K. 2. Armee ein. Seine Majestät hatte 'die ganz besondere Freude, Teile Seines K. und 51". In- ?gnterieregtments Nr.,34 wieder zu sehen, das scywere Kämpfe irgrxtch bestatzd. Seine Majestät brachte den tapferen öster- reichtsch-ungarischen, und deutschen Truppen, die erst in den aUererten Tagen 111 alter treuer Waffenbrüderschaft fiir die gemeinsame gute Sache gekäm ft und gesiegt hatten, Seinen uxid 1325 Deutsches Volkes Dan dar. und Überreichte dem Heer- fuhrer Generalohersten von Boeljm-C'rmolTi den Orden ])0111' 16 11101118. Im nZerteren Verlauf des Tages weilte Seine Majestät tm Befehtsberetche des (Generals von (Siren, dem er qleicb- kaUs den OrYen 130111“ “18 [1161118 verlieh. Seine Mäjestc'it Jabm auf Hohe 401 bei Pluhow den Vortrag Über die Ge- LchkSch1xge entgegen und sah Teile von Jägerbataillonen sowie «Zr 1.1.3. rmx) 197. _Jnfanteriedivision. Auch diesen dankte ZUM Majestät für ihr braves Aushalten in den schweren .,xaxpyfen und wirs auch auf die in Siebenbürgen siegreich sich betattaende Waftenhrüderschaft der österreich-unqarischen und Yeutschen Trupxen hm. Am Nachmittag verlief; Seine Majestät uber Lemberg ie „YeereSfrout.
' In der am 7. Oktober nnter dem Vorsitz ch Staats- mmisters, Staatssekretärs des Innern Dr. Helfferich ab- gehaltenen.Plenarsitzung des Vundeörais wurde dem Entwurf emer Verordnung über Rohtabak die Zustimmunq er- teilt. Zur- Annahme gelangten ferner der Entwurf einer *Ver- ordnung uber die Malz- nnd Gerstenkontingente der Vier- brauereicri und den Malzhandel nnd der Entwurf einer Ver- ordnung uber Lieferung von Heu für das Heer.
Am 6.5.5111. ist in Dresden der Königliche Gesandte a.D., W. (53. R. Karl yon Schlözcr verschieden. Geboren in Stetten am 22.21pr111854, wurde er im September 1885 zum erlomatlschrp Dienste zugelassen und zunächst im Auswärtigen .[mte beschaftigt. Im Januar „1886 der Kaiserlichen Bot- schaft it) St. Peteerurg als Attaché zugeteilt, erhielt er im Marz 1.887 seme Ernennung zum Legationssekretär. Als solcher war er nach einander tätig bei den Kaiser- ltchen Gesandtschaf1en in Rio de Janeiro, Belgrad, Athen, Bukarest und im aug. Nachdem ihm inzwischen im No- vember 1894 der C arakter als LegationH-rat verliehen worden warH'erfolgte im Juli 1897 eine Berufung als erster Sekretär an te Kaiserliche Botschaft m Konstantinopel, welchen Posten er im Dezember1899 mit demjenigen bei der Kaiserlichen Botschaft m Parts vertauschte. Auf leßterem wurde ihm im Dezember 1900 der Titel und Rang eines auFerordentlicben Gesandten und bevoümächtigten Ministers verlie en. Jm No- vember 1902 “zum Kaiserlichen Gesandten im Haag ernannt, wurde ihm_ 1711 Oktober 1907 der Posten des Königlichen Gesandten !" München übertragen, den er nahezu vier JaHre brkletdete. Im September 1911 uötigte ihn sein Es undhettszustan_d, seine Vensioni ung zu erbitten, die thm, unter Verletbung des Charakte 43 als Kaiserlicher Wirk- ltcher Geheimer Rat tyit dem Prädikate ExzeUenz gewährt wurde. Der Dahingexchtedene hat sick) in den ihm anvertrauten SteUungen durch Um1cht und Takt bewährt und ersprießliche Dienste gelexstet. Das Auswärtige Amt wird dem flicht- YFU und tuchtigen Beamten stets ein ehrendes Anden en be-
en.
Die Kartoffelzufuhr in die Städte at in le ter “ eit vielfach gestockx. Wie daS KriegSernäthungSam? dÉrch LW. T. .“ mitteilt, liegt das hauptsächlich in der ungewöhn- lchet_1 Verspätung der Ernte und der Herbstbestellung. Die Landwirtscha ten mit starkem Kartoffelbau können in Normalen" ahren von Ende September ab fast alle Arbeitskrafte zur Ernte verwenden. In diesem Oktober
müssen sie mit stark verringerten Arbeitskrä ten die erb t- bestellung und die Grummeternte, die_ bei dfem ungüFsti esn Wetter nur langsam fortschreiten, besorgen. Daneben erd weilsamtlicheGetteidevorräte aus der alten schlechten Ernte ver- braucht suzd, erheblich mehr Brot- und Futtergetreide schon [evt an die Ne1ch6stellen abgelie'fert als sonst, damrtk bei diesen keine Styckung entsteht. [i_nter dreien Umständen muß die Kartnffel- ablreferung s1ch „verzogem. Diese Stockung wird aber in Kürze besettigt sxm. D1e bier 11110 da aus esprochene Ansicht, daß die Stgckung M _der Kgrtoffellreferung niZt nur aufjene wirtschaftlichen Grunde zurucxzuzuhren ist, sondem daß die Landwirte die Lie- fe_rungen zurück alten, in der Hoffnung, es werde wegen der melxrorts recht schlechten Kartoffelernte der Preis von 4,» «16 erhoht werden, entbehrt der Grundlage. .Bei dem vorjälzrigen weit hinter d_em Futterwert__ der Kartoffeln zurückbleibenden Herbsthochstpreisß war die Honnung auf eine Erhöhung dieser Preise bxgreifltch. Der diesjßhrige Herbstpreis von 4,» «15 _1_st aber schon mit Rücksicht auf die wenig günstigen Ernieausxtchten sq bor!) fßstgeseßt worden. Eine nachträgliche Erhohung rst," wre slch jeder halbwegs einsickztige Landwirt sagen wird, vo111g„au§geschloffen. Im (Gegenteil würde eine mtderrecht11che Zuruckhaliuna nur die Enteignung zumPreise von 2,50 „45 zur Folge haben.
Nach „den "bisherigen Bestimmnngen waren die aus dem Ayßland cmgefuhrten Salzberinge, Salzfische, Klippfisthe und Fisch-rogen „(m die Zentral-EinkaufE-gesellfchaft m. b. H. in erlm zu ltejern. Der Kreis dicser so zentralisierten Artikel Mrd durch die Verordnung vom 30. September erheblich er- wettert werden. In Zukunft werden alle Fische, mit AUS- nqhme von frischen (lebenden und nicbtlebenden) Irschen," und alle Zubereitungen von Fischen der
entral-Crnka11f§geseüschaftm.b..s3. anzumelden und ihr auf Verlangen zu lirfern sein. Außer den bisher schon der Be- schlagnahme „unterworfenen Salzberingen, Salzfischen, Klipp- fischen und.F1schrogen werden, wie „W.T.V.“ meldet, u. a. folgrpde Fischarten beschlagnawnt werden: Salzmakrelen, geraucixerte und marinierte Fische, Kräuterheringe, Ikollmopgc, Storkfiscbe und Fischkonferven.
TW Z?ntral-Enikaufsgeseüschast m. b. H. hatte bisher einlene mengsarten. (a11Sgeweideie oder voÜständig enigrätete Heringe, Hchneideberznge, leicht gesalzene Brislinge, leicht ge- salzene kleine Fetthermge, schwedische Salzheringe verfchiedener Bezeichmzng) und einzelne Salznscharten nack) Erstattung der vyrgeschrtebxnen Anmeldung freigegeben. Solche Freigaben konnen m Zukunft nicht mehr gewährt werden.
' Den Handelskammern sind genaue Vorschriften über die be: ch Anmeldungen zu beobachtende Form, ferner einige ver- tranliche Mitteilungen über die Gründe zugegangen, die für die Erweiterung der Zentralisieruug maßgebend waren.
ur Vermeipung von Härten Wird die Zentral-Einkaufs- gesel1chaft dtexemgen Mengen neu zentralisierter Artikel und der bisher freigegebenen Artikel, die aus Käufen stammen, die b1§__zum_ Ablauf des 7. Otober dieses Jahres abge- schlonen smd, dann freigeben, wenn ihr diese Käufe spätestens 1315 „zum Ablauf pes 11. Oktober dieses Jahres unter Beifügung der Original-Abschlußpapiere angemeldet sind und wenn diese Menaen bis spätestens zum Ablauf des 1.8. O'ktosber dieses Jahres eingeführt find; sie behält sich ]edqck) 111 11759171 Falke vor, die Freigabe von der Innehaltnng vestcihmmter Verkaqupreise oder Verdienstgrenzen abhängig zu ma en.
__ 'Die Zahl der „Opfer ihrer eigenen Landsleute“ Ut bmnen 13 Monaten auf Über zweitausend angewachsen. Nach den 1xq111entlichen Veröffentlichungen der „Gazette des Ardenneß“ Und im „Monat September unter der friedlichen Bevölkerung im 591213191: französisch-belgischen Gebiet diirch Artilleriefeuer oder Jiiegerbomben unserer Feinde 13 Männer, 11 Frauen und 13 inder getötet, 43 Männer, 39 Frauen und 33 _ inder verwundet worden. Die (ZZesamtzahl der unschuldigen Opxcr seit September 1915 ist damit auf 2115 gestiegen.
In der Zweiten Beilage zur [)eutigenNummer des „Reichs; und Siamißanzeiserö“ ist eine (Honebmignnqsurkunde, betroffend eine Anleihe der Stadt Saarbrücken, ver- öffentlicht.
Der heutigen Nummer des „Reichs- und Staatczanzeigers“ liegen die AUSgaben 1197 und 1198 der Deutschen Verlustlistcn bei. Sie _enthalien die 654. prertßische, die 306, bayerisckw, die 339.fächnsche und die 476. Württembergische Vcrlustliste.
(Fortsciznng 'm der (“““rstcn „*.*1811198.)
Kriegsnathrithten.
Großes Hauptquartier, 8. Oktober. (W. T. B.) Westlicher Kriegssch'auplaß. Öeereßgruppe Kronprinz Rupprecht.
Ein neuer englisch-französischer Durchbruchs- versuchzwiscben Amts und Somme ist gescheitert. Die dauernde Steigerung der artilleristiscben Kraftentfaltung des Feindes in der, leßten Tagen mies bereits'auf ihn hin. In zähem Ausbalten und schwerem Kampfe hat die Armee des Generals von Below den Riesenstos; » melfack) im Hand- gemenge oder durch Gegenangriff » im ganFn abgeschlagen. Nur in Le Sars und in Teile unserer Ste ung nordöstlich von Lesboeufs sowie zwischen Morval und dem Walde St. Pierre Vaast ist der (Gegner eingedrxmaen.
Südlich der Somme sind frauzös1sche Angriffs- versuckw beiderseits von Vermandovtllers vor den deutschen Linien im Sperrfeuer erstickt. _
Fünf feindliche OFluazeuge smd im Luftkampf und durch Abwehrgeschüße a geschossen; Hauptmann Boelcke seßte den 30. (Hegner außer Gefecht. ;
Oestlicher Kriegsschauplaß. Es ist nichts von besonderer Bedeutung zu berichten.
Kriegsschauplaß in Siebenbürgen.
Die Rumänen weichen auf der ganzen Ostfront. Die verbündetenTruppen haben den Austritt aus dem (Heister-
walde in das Alt-Tal und ins Burzenland erzwungen, in frischem Draufgehen warfen sie den Feind weiter zurück. Kronstadt (Brasso) ist genommen.
Valk an-Kriegsschauplaß.
HeereSgruppe des Generalfeldmarschalls von Mackensen.
An der Front keine Ereignisse. Babnqnlagen nordwestlich von Bukarest wurden von unseren Fltegergeschwadem mit Bomben angegriffen.
Mazedonische Front. An vielen SteUen zwischen Prespa-See und Barbar lebhafte Artiüeriekämpfe. Beiderseits der Bahn Monasttr *“ Fiorina wurden einzelne feindliche Vorstöße abgewresen.
Der Erste Generalquartiermeister. L u d e n d o rf f.
Oesterreichisch-ungarischer Vericht. Wien, 7. Oktober. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet: Oestlicher Kriegsschauplaß.
Bei Orsovo haben unsere Truppen wieder Gelände ge- wonnen. Südlich von „HotSzeq osrloren die Rumänen den Grenzberg Siglen, im Fogaraser Gebirge den Sarul. Die den Geisterwald und das Persaner-(Hebirge durch- schreitenden österreichisch-ungarischen nnd deutschen Kolcxnnen brachen in der Verfolgung fchwachen r11mänischen Widerjtapd. Auch an der siebenbürgischen Osifrout wurde der Feind an mehreren Punkten geworfen.
In Ostgalizien kam es zwischen der Narajowka und der Zlota Lipa und im Raume südösilici) von Vrzezant) wieder zu erbitterten Kämpfen. Der Feind erlitt, von der Einnahme eines vorgeschobenen Grabrns abgesehen, wieder einen vollen Mißerfolg. Oesterreici)isch-ungarische Ab- teilungen eroberten durch Ueberfall eine am 30. September verloren gegangene Höhe zurück. Weiter nördlich nichts von
Belang. Italienischer Kriegsschauplaß.
_ Das starke italiénische Jener auf der Karsthocbfläche lier; ge_stern etwas nach. Einzelne Unterabschnitte wurden jedoch Zeitmeije mit großer „Heftigkeit beschossen. Zu Infanterie- ämpfen kam es nicht. An der Fleimstalfront standen die Fassaner Alpen, die Stellungen im Gebiete der Lusia und die Front nördlich dex; Pelegrino-Talcs bis zur Mar- molata unter heftigem Feuer a[ler Kaliber Wiederholte Angriffe auf Cardinal, Basa Alta und Cima di Cece wnrden abgewiesen. Nördlich des Pelegrino-Tales seßte nacb Stsigerung des Feuers Abends ein aUgemeiner An- griff gegen die SteUungen von der Costa Vella bis zur Y'Zarmolata-Sckwrte ein, der bis 101151“ “.Uachmittach ÜberaU blutig abgewiesen war. _
Südöstlicber Kriegsschauplaß. Bei den K. und K. Truppen nichts Neues.
Der Steüvertreter des Chefs des Generalstabes. v o n H 1) es e r , Feldmarschalleutnant.
Wien, 8. Oktober. (W. T. B.) Amtlich wird gemeldet:
Oestlicher Kriegsschauplas. _ _, Oesterreichisch-ungarische und deutsche Truppen jmd gestern abend in Brasso (Kronstadt) eingedrungen. Andere Kolonnen gewannen das Olte- (Alt-) Tal östlich des Geisterwaldes. Ungarische Landsturmhusaren haben Szekely Udoarheli) Oderkellen) beseßt. Auch im Görgen!)- gebirge mei t der Feind vor den österreichisch-ungarischen Streitkräften des Generals von Arz. An der russischen Front nichts von Belang.
Italienischer Kriegsschauplatz.
Die bétige „Beschießung unserer Stellungen auf der Kcirst-Hoc1)f1 lächc hat neuerdings begonnen. Sie hielt gestern don ganzen Tag hindurch mit voUer Kraft an.
Südlich von Nan Vas versuchte um Mittag feindliche Infanterie gruppenweise vorzudringen; unser ArtiUeriefeuer trieb sie zuriick.
An der Flsimstal-Front stand namentlich der Ab- schnitt Gardinal-Coldose unter andauerndem feindlichen Feuer. Ein starker nächtlicher Angriff gegen dteseHöhen wurde blutig abgewiesen. “
Südöstlichex Kriegsschauplaß. Unverändert.
Ter Stereereter des Cbefs des Generalstößcs v o n .O o cfe r, Feldmarschalleutnant.
Wien, 7. Oktober. (W. T. B.) Ueber die Tätigkeit der Donauflottille zwischen dem 1. und 5. Oktober teilt das Armeeoberkommando amtlich mit:
Am 1. Oktober Vormittags wurde bei Riobovo ein feindlicher Brückenschlag erkannt. Am Nachmitxag liefen PatrouiÜenboote aus, efolat von einer Abteilung Monitme. Sie durcbbrachen die feindlichen
euerzonen bet Zimnica und (Giurgiu und nahmen die Brückensteüe unter Feuer. Anderen„Tags trafen weitere Monitore ein. («Ls gelang Mittags, troß des"rumanischen Sperrfeuers und treibender Minen und Torpedos, die Brackett durch Feuer und durch unsere Treibmlnen un- bfau bar zu machen. Außerdem beicboß die Flottine den Gegner auf dem nördl chen Ufer. NacHtSÜber blieben die atrouillenboote zunächst der Brückenstelle und verhinderten deren lederberstell'ung. Dkenötac', den 3. Oktobrr, begann der Gegner, da er die'Brücke für weitere Ueberaänge nicht benußen konnte, mit dem Rückzug. Die Flottillen- Einheiten kreuzten ständig oberhalb der Uebergangsstelle und bracbien deu Rumänen aux rechten Ufer durcb Rücken- und Flankenfcuer schwere Verluste her. In der Nacht auf den 5. Oktober erbeutete die Flottille im Hafen von Giurgiu 4 Napbtafchlepper xmd 3 Koblen- schlepper. Der Versuch rumänischer Monitore, ju Use .zu kommen. wurde durch Sperrfeuer deutscher Batterien unterba b'Silistria vec- eitelt. Der Oberbefehlshaber der Heereögruppe, Genetalfeldmarscball von Mackensen, sprach der tapferen,kricgset13robten K. und K. Donau- flottille seine besondere Anerkennung fur ihre ausgezeicbmtea Dienste aus.
Bulgarischer Bericht. Sofia, 7. Oktober. (W. T. B.) Veri t des Gro 'en Generalstabs vom 7. Oktober. - ck ß Mazedonische Front: Ein feindiicher Angriff bei dem Dorfe Dolnoduteni auf dem Ostufer des Préspa ,ees wurde durch Gegenangriffzurückgeschlagen. Wiederholte)“ ZW“-