1917 / 154 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 02 Jul 1917 18:00:01 GMT) scan diff

vettret-r und die

“Tam

Maße des amtli-ben Blattes, 1 dem die An- run samt, die inißetien der anten d das

““.-52,5... 515145171... . Z' .. ...... MWMW'Ü'M “.?.WWYZWMWW run er u e en e e ., . ".'. - Mensen vorn eben. Die untere Veriva tungjbebörde kann die [)J-n, so entfcbeidet iber die MYM der Besölüffe dermö'ieiä-

Kartoffelerzeuge: zur Aussonderung der fordern und, wenn

Saß 2 g ls zur näiksien Verlad-stelle.

der

dex ihm zu zahlende Uebernahmevreis um sechzia

zu kurzen.

fließt dem Kommunalverbande zu, Menge in Anspruch aenommen wird.

Abs. 1 b

behörde des Bezirkes, in dem sich die Kartoffeln nung befinden.

§ 1'3 - ' Der Präsikeut des KrieaSexnäbrungSamts kann das Verfüttern czeugntffen d-r Kartoffsltrvcknerei und Kar- toffelstäxkefabrikation sowie das Vergällen und Einsäuem beschränken in welchem Umfang und unter die genannten Etz-ugniffe zur

von Kartoffeln und von E

oder vexbieten. Er kann besiimmen, welchen Bedingunaen Kartoffeln und

Hern-lluna gewerblicher Erzeugnisse verwendet werden dürfen. Er kann

über Vorräte von Kartoffeln sowie von trocknerei uud Kartoffelstärkefabrikatwn anordnen.

Der Verkehr mit ordnung geregelt.

§ 15 : Die Beamten .der Polizei und die von der Reichékartoffelsielle, den Kommunalverbänden oder der Polizei. beborde beauftragten Personen sind befugt, in Räume, in denen Kak- txffeln gelagert, feilaebalten oder verarbeitet wetden, sowie in Räume, eidzatceteu und daselbst

ßer der Räume sowie die von ihnen bestellten Betriebs- leiter und Ausfichtspersonen haben den nach Abs. 1 zum Betreten der Berechtigten auf Erford-rn Auskunft über die vorhandenen

den Vermittlungsßellen,

in denen Vieb gehalten oder efüttert wixd, Befichtlgunaen vorzunehmen. g Die Best

Räume Vorräte, ihre Herkunft und die Art ihrer Betwendung zu erteilen.

§ 16 Die Landeözenirakbebördeu erkaffen die Bestimmungen zur Auk- Verordnung, soweit si: nicht vom Präsidenten des KriegSernäbruugSamts oder von der Reichskartoffelsielle zu erlassen Sie können anordnen, daß die den Kommunalverbänden und (Gemeinden auferlegten Verpflichtungen durch deren Vorstand zu er-

fübruna dieser

sind.

füllen find.

§ 17 Mit Gefängnis bis zu einem Iabre und mit Geldstrafe bis zu

zehntausend, Mark oder mit einer dieser Strafen witd besttast:

]. wer den auf (Grund der §§ 2, 13 erlaffenen Bestimmungen

zuwiderhandelt;

2. wer ren Vorschriften im § 11 oder den auf Grund des

§ 111 erlassenen Bestimmungen zuwiderhandelt;

3. wer die Auskunft, zu der er nach „8 7 Abs. 3, § 15 Abs. 2 den auf Grund des § 13 Abs. 2 etlaffxnen Be- stimmungen vexpflicb'et isi, nicht erteilt oder wissentlich

oder umb

unrichtige oder unvollständiar Annaben.m.€cht;

4. wer der Vorsänift im § 15 Abs. 1 zuwider den Eintritt

in die Räume oder die Besichtigung verwc-ia-tt.

. Nebkn de_r SLrafe könnén die Voxräte, auf dix fich die stmfbare

.*sgndiuua sztebt, cinaezogen werden, ohne Unterschied, ob sie dem

Tater gehören ode“ nichf. _

Pré vorsäybcbem Verxcbweigm, Veiseiteschaffen, Veräußern odkr

Vcrfuftern von Vorräten muß die: (Geld:;raw, wem“: au2schließl§ch auf

sie prkannt wird, mindeséens rem zwanziafc-chen Wexte der Vorxäte

gleichkommen, auf die sich die snafkare Hanxlung bezieht.

§ 18

Der Präüdent des KrieaSetnäbrunaSamto kann Außnabmen von

den Vorschriften-dieser Verordnung zulafjen. -

, § 19

Diese Verordnung tritt mit dem Taae der Verkündung in Kraft. Mit dem gleichen Zeitpunkt tritt die Verordnuna über die Prüs- fe'tseßung bei Enteignung von Kartoffeln vom 2. März 1916 (Reichs- Gesevbl. S., 140) außer Kraft.

Der Rmcbskanziec bestimmt den Zeitpunkt des Außerkrafttx'eiens dieser Verordnung. ' Berlin, den 28. Juni 1917.

Der Stellvertreter des ReichSkanzlers. Dr. Helfferich. ' 4"

Bekanntmachunxj

über die Einrichtung einer Reichsstelle für Faß- bewirtschaftung (Reichsfaßstelle).

Vom 28. Juni 1917.

Auf Grund der Verordnung des Vundeswts über den Verkehr mit Fässern vom 6.3uni1917 (Reichs-Gesesbl. S. 473) bestimme ich:

§ 1 Die Befagniffß die dkm Re'cbskamler durch die Verordnung über den Verkehr mit ern erteilt sind, werden der Reichsstelle für Faß- 1ewirtfchafmuo (:)tet sfaßstelle) übertragen.

. 5 2

Die Reicbofaßftelle bat ivsbesondere die Aufgabe 9.) die im Deutschen Reiche befindlichen Fässer, soweit sienicht von den Heeresverwaljunaen oder der Matinevetwaltung für ibrxn Bedarf beansprucht sind, zu verwalten und für

ihren sparsamen Verbrauch Sorge zu tragen;- 13) den Bedarf an Fässern, insbesondere den zur Verwabtuna, Bereitung und Versendung von Lebenbmuteln benötigten, sicherzustellen. -

3 Die Reicbsfaßsielle bat ibren§Siß in Berlin. Sie gliedert sich in eine Verwaltungöabteilung und eine GescbästSabteilung. -

4

Die VerwaltungSabteilung ?st eine Behörde, die dem Reick!- kanzler (ReiÖSamt des Innern) unferstellt ist. Sie besteht aus dem Reichskommissar für Faßbewirtfcbaftung al! Vcrfikendem, seinem Stellvertteter als s1ellvertretendem Vorfisenden und einer Anzahl von sjändixen und nichtständiaeu Vorstandömitzliedem.

Der Reichskan-Éler ernennt deu Reich;!ommiffar, seinen Stell- ' orstandSmitglkeder. Die übrigen zur Bearbeitung der laufenden Gestbäfte erforder- lichen Arbeitskräfte beruft der ReiMkommissar.

. § 5 Geschäftsabtenuna der inösfaßstelle ist die „Kriegswirtschafts- Aktienqes-Uscbaft' Geschäiwabjetlmx der Reichsbekleidungsstelle'.

Bei ihr ist 717555 12 ihrer avungen mindestens ein besonderer At'b-it'ausstbuß Kür Faßbewimcbaftung zu bilden, derin grundsäslichen angen zu böten is .

, § 6 Zu dea Oiyu-ckeq kes ArdeltUUSsÖUssés beziehungsweiü der

zu liefernden Men en' auf- » sie dieser Aufforderuug nicht nachkommeu, ie Aua- sondW'"? auf ihre Kosten vornehmen lassen. Die Vorschrift im

" entsprechend für die Anlieferung der enteigneten Kartoffeln

Für die xnteianeten Vorräie ist ein Uebernahmepreis zu zahlen, unter eruckücbtiauna des Höcbstvreises sowie der Güte und “Ret- wertbarkeit der Vorräte festgesest wird. Hat der zur Lieferung Ver- pflichtete einxr Aufforderung der unteren Verwaltuugobebörde zur Lteferung innerhalb der ibm aeseßten Frist nicht olge geleistet, so ist iark für die Tonne Der Betrag, um den der Uebernahmevreis gskürzt wird, aus dessen Bezirk die eateignete

Streitiakeiten, die sich aus der Anwendung der Vorschriften im

is 3 ergeben, entscheidet endgültig die höhere Verwaltungs- zur Zeit der Anord-

zu d-n von ibm bestimmten Zeitpunkten Ermittlunqkn Erzeugnissen der Kartoffel-

§ 14 Saatkmtorfeln wird in einer besonderen Ver-

kamin einzuladen.

mitasieder und die übrigen Arbecsskräfte nicht in einem zur

insbesondere zur Amtsvetschwiegenbeit zu verpflichten.

.sttmmung zuwiderhandelt,

„x

Strafen bestraft. erkannt werden, schied, ob sie dem Täter geböcen oder nicht,.

9 Diese Bekanntmazung tritt§am 30. Juni 1917 in Kraft. Berlin, den 28. Juni 1917.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

Bekanntmachung über die Beschlagnahme von Fässern.

. Vom 28. Juni 1917.

wird folgendes bestimmt:

selben anxumeldeü. bewirtscbastuug.

handenen nahme von Fischen und Stkaliieren,

Wein, Obst- und Beerenwein “(aucb Most), Spirituosen und Essig,

Schweineschmaiz (Tierces),

Fleiß;-

Därmen, Kohl, Gurken und Gemüse, Obst, '

Sirup,

Oel (weißes und dunklcs Oel),

Petroleum,

Teer und Gerkstoffen,

Firnis, Lacken und Fatben,

Trockeuwaren aller Art

dien-n, gleichviel, ob fie gebraucht oder ungebraucht sind.

und anderseits die levte Verwendung maßgebend.

in Gewab:sam bak, ist vetvflicb'et, fie aufzubewabrkn, bebax-deln und die in ihrer (I.baltung erforrerltchen vorzunehmen.

Gebinden türken, unbeschadet der R-chtsaeWä'tticl-e Verfügung-n über beschlagnahmte Fäfier

anügunaen stehen Veriüaunaen aleitk, die im W voujtreckunq oder Arrestooll-iebung erfolgen.

d'en Versender der Ware ist zulässig.

§ 5 Von der Beschlagnahme find auSgenommm:

oder einer Landkneaierung unterstehen,

auf Grund bereits abaeschlossener Verträge 0) Fässer, Kübes, Botticbe uud äbnliwe Gebdude, die in ge-

es sieh um Eigenbetriebe, Genoffenscba ten, Gesell! at , Verbände oder ähnliche Vereinigungenf benden, ai? iQL:- t1i9b9eintichtung benötiat werden,

geschlch1lichm oder Kunßwert (Denkmalkwert iwb n, 9) eiserne Fäffer, Kübel, Bottich: uud äbnkiche ?Hebmde. Die in diesem Paragraphen aufgeführten Filser, Kübel, Botticke und äbnlitben Gebinde werden von dem Zeitpunkt ab von. der Be- schlagnahme betroffen, in dem die die Ausnahme begründende Vor- aussetzung wegfällt. -

§ 6 Von dieser Bekanntmachung werdcn nickt betroffen:

a) ungebraucht: äffet, Kübel, Botticbe und ähnliche Gebinde, solange fie | *in: Gewahrsam von Herstellern befindxn,

b) Fässer, Kübel, Bottich: und äbnlithe Gebinde, die von den Heerxsverwaltunaen, der Mmlneverrvaltung, den Reich!- oder Staatsbebörden für ivren Bedarf in Anspruch ge. nommen find,

a) Fäffer, bel, Bottiche und äbnlltbeGebiude, die in Hauk- baxtungen benötigt werden.

§ 7 Ob ein Gebrauch im Rahmen einer ordnun kmä ! en Witts at Vorliegt 4 Abs. 3 , welcbe Fässer, Kübel, Vogtt'cbeß gnul) äbnls ex! Gebinde m gewerbli en und lapdwirtiädastlicben Betrieben als Be. ttiebkeintichtuugen und in den Haushaltungen benötigt wexden 50 und 66) oder einen geschichtlicben oder Kunstwelt (Denkmalöwert, ? 5c1) haben, entscheiden die Landeszentralbebörden oder die vonibnen estimmten Behörden.

. § 8 Der Reichskommi ar für Fa bewitt [Haftun b t führung dieser Bekann macbung u? sorgerx. Er kaum? a besondere Außnabmen zulassen.

9 Diese Bekanntmatkung tr|1t§am 30. Juni 1917 in Kraft. Berlin, den 28. Juni 1917. * ' Der Stellvertreter des Reichskanzlers. Dr. Helfferich.

ür die Durch- emeine oder

Avöeitkausschüssc kö**11en dxs Reichsamt drs Luna,", las.

6555

Ktlgk-

?xbxbiioiheb 521-1111

D'e: Ausschuß du B;!ndesrats fürHandel und Verkehr ist jeweils

. § 7 ' Soweit der Reizskommiffar, sein Sterettreter, die VorsztaanF- m - verschwieqenbett verpflichtenden ReiÖS- oder Staatödi-nsivetbältnlffe stehen, sind sie zur gensiffenbaften Erfülluna ihrer Obliezeubeiten,

§ 8

Wer .eiuer von dem Reitbskanzler oder dem Reitbskommiffar für Faßbxwirtsebaftung auf Gruntz des § 2 der Verordnung des Bundes- rats .uber den Verkehr mit Fasern vom 6. Juni 1917 erlassenen Be- wird' mit Gesängnks bis zu einem Jahre mid mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark oder mit einer dieser Neher! der Strafe kann auf Einziehung der Fässer auf dle sich die Zuwiderhandlung bezieht, obne Unter-

; .7“

Auf Grund 5er Verordnung des Bundeswts über den Verkehr mit Fässern vom 6. Juni 1917 (Reichs-Geseßbl. S. 473)

§ 1 _ Wer ivnerbaw des Deutschen Reiz! Fäffer, Kübel, Botticke oker abnliche Gebinde in Befiß oder Gewahrsam hat,ist verpflichtet, die-

Die näheren Anordnungen eriäßt der Reichskommissar für Faß-

2 Bescblagnabmt werden alle ?nnetbalb des Deutschen Reick! vo?"- Faffer, Kübel, Bottiche und ähnlichen Gebinde, die zur Auf-

Dafüx, ob, die Besehlaanabme Ploßgreift, ist einerseits die Bauart

§ 3 Wer beschlagnahmte Fäss-r, Kübes, Votiitbe und äbnlitbe Gebinde vfteglkcko ju M-ßnabmen

§ 4 An den bx-schlagnabmten Fäffkrn, Kübeln, Bokticken und ähnlich-n Besttmmupgen im § 3, Verände- rungen, inSbesondere Ortsvxränderungrn, nick): vorqenommen wäden. b !, Voitiche uud äbulicbk Gebinde sind nichtig; den rechtsaesebéftlicbßa ege det Zwangs-

Der Gebkauch der beschlagnahmten Fäffer, Kübel, Botti e

ähnlich'n (De_binde durcb den Vexfüaungöbereckotigtm im Rame “Y: ordnungsgemaßen Wirtschaft, insbesondere kas Füllen und die Be!- senduvg mlt Ware sowie die Zwückltefetung der entleerten Fässer an

&) Fässer, Kühe], Bottiche und äbnlitke Gebinde, die im Eiperxtum oder G-wabrsam von Kriegsfieüen oder Kriens- aesell'ebaften ßcb befin“en, die der Aussicht des Reichoamtk des Innern, des Kriegsernäbrunasamts, der Kriegswinismten

b) Fässer, Köber, Bottiche und ähnliche Gekiude, die an die unter a. erwähnten Miecssi-Uen nder Kr'eakgeseUsÖa'ten

m liefern find, weiblichen oder landwirtsapaftlicben Betrieben, gleichviel ob

(1) Fässer, Kübel, Bonicbe und ähnliche Gebinde dté einen"

Bekanntmachung,

betreffend Liquidation französischer * “luternehmungen.

' Anf Grund der Verordnung. betreffend L ldation an- zöfiYr Unternebmmmen, vom 14. März 1917 ( ichs-Gefxßbl. S. ) babe ich die Liquidation der französtscben Be ili ung zm dem Steinkohlenbergwerk Friedricb-Heinrich, Aktienge ells ft, m Lintfort angeordnet. (Liquidator: Geheimer Bergrat Uthe- mann in Berlin-Zehlendorf, Lindenallee 4.) *

Berlin, den 27. Juni 1917.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Ionquidres.

Bekanntmachung,

betreffend Liquidation französische? Unternehmungen.

' Auf Grund der Verordnung, betreffend Liquidation fran- zösischer Unternehmungen, vom 14. März 1917 lL)?)ieiM-Geseßbl. S. 227) habe ich die Liquidation der anzösis en Beteiligung an der Firma Zenith-Vergafer G. m. . H in Berlin-Halensee angeordnet. (Liquidator: Handelörichter Martin Loose in Char- lottenburg, Syvelstraße 66.)

Berlin, den 23. Juni 1917.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Jonquiéres.

Bekanntmachung, betreffend Liquidation britisxher Unternehmungen.

Auf Grund der Verordnung, bett end Liquidation britiscker Unternehmungen, vom 31. Jul 1916 (Reichs- Geseßbl. S. 871) habe ich die Liquidation bes inländischen Vermögens der britischen Firma F. Reddaway & Co. Ltd., Manchester, insbesondere ihrer weigniederlaffung in Yamburg, angeordnet. (Liquidator: Re tbanwglt Dr. Geert eelig in Hamburg, Adolphsbrücke 9/11.)

Berlin, den 23. Juni 1917.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Ionquidres.

Bekanntmachung, betreffend Liquidation britischer Unternehmungen.

Auf Grund der Verordnung, betre b“ Liquidation britischer Unternehmungen, vom 31. Juli 191 (ReichS-Gesesbl. S. 871) habe ich die Liquidation des in Deutschland befind- lichen Vermögens des englischen Staatsangehörigen Ernest Samuel Radmore in London angeordnekk (Liquidator: Direktor Ignaß Norden in Berlin 17. 15, Fasanenstr. 22.)

Berlin, den 23. Juni 1917.

Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Ionquidrxs.

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zw an g sweis e Verwaltung xran 6, „1141421? Unternehmun 26. November 1 14 Bl. S. 487) und vom bmar 1916 (RGW. S. 89) ist für die folgenden Unternehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.

455. Like.

Nachlaßmas sen: Die Nachlaßmaffe des am 15. November 1913 verstorbenen uiscbmledes Ferdinand Attiffon in Großmövern. (Zwangsverwa ter: Notar Gloomacber in Rombach.)

Straßburg, den 25. Jimi 1917. - Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des In I. A.: Dittmar. .

Bekanntmachung.

Auf Grund der Verordnungen, betre end die. zwangs- weise Verwaltung franzö is er nternehmungen,

vom 26. Novembér 1914 IG [. S. und ,vom 10. Februar 1916 (NGBl. S. ) ist für die folgenden Unter- nehmungen die Zwangsverwaltung angeo worden.

450. Live.

Naéla'ßmassen: Die Nathlaümaffe der am 24. !vril1914 in Meß verstorbenen Ehefrau Marcel Georg Algut, Maße Oktavle Yvonne geb. ffner. Iwan sverwalter: Bürgermeister Dr. Fo-et in Meß.) -- Die rundsücke der Erbsnüer'n, tür welche nach dem Emy vom 21. März 1915 1. 4. 4259 Sondermann!- verwaltung ekngeriebtet isi, werden von der hier angeordneten Nachlaßmangsvetwaltung erfaßt; die bisherige Sonvmwangto verwaltung gelangt hierduré zur Aufdebung. *

Straßburg, den 25. Juni 1917.

Minierium rEla Lo rin Abteikm ve- . * '“ 735211" DZM-xr. IWM“

Vekanntuiatkuna.

Dem Viktualienbändler Heinrich r in Nürnber ,

Zirkelscbmiedogaffe Nr. 9 (Inhaber der Flruka Wilhelm Samsar-

wurde gemäY § 2 Abs. 11 der .Vuudekratsverordnung vom 23. Sep-

tember 191 über“ die Fernbaliun? unzuverläsfi er Personen vom

Handel die Wiederaufnahme ee Hande ! mit Lebens-

zueisxxetltntaller Art mit . Wirkung vom 1. Juli lfd- In- an e .

Nürnberg, den 8. Juni 1917. Stadtmagislrat. I. V.: Becks. .

Bekänntmachuna.

Die Spnereibändlerin Regina Beck in Nürnberg, äoßere- Großweidenmüblstraße 1, wurde gemäß ß 1 der Bundestauverotdnuna

vom 23. September 1915 über die Fernbaliung unzuverläsfiger Per- * sonen “vom Handel der Handel mit Lebensmitteln aller

Art untersagt. .

Nürnberg, den 15. Juni 1917.

Stadtmaalstrat. I. V.: Beckb.

*

Us] _ . ZKF: "vo '

' 1916 (RGW. S. 89) ist nach Zuéäimmun

BekanntmaÖung.

Dem Bäcker_ Karl Böbme hier babe ich au] Grund der Bund-s-Mvetötknung vom 23. September 1915, “die Férnballunz: unzuverläsfiaecxnsonm vom Handel betreffend, den Handel mi Näbruuaomtteln, insbesondere Backwaren, wegen Unzuver- 1zi|gkxlt uu'tersagt.

Braunschweig, den 26. Juni 1917.

HerzogiichePolizeidirektion. v. d. Bus ch.

Bekanntmachung.

Dem Händler Friedrich Ploog in Hamburg, Hütten 118, wird auf Grund der Bekanntmachuna zur Fernbaltuna unzuverlässige: Personen voni Handel vom 23.Sevtember 1915 der fernere" Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs, insbesondere mit Fleisch und Fleischwaren, wegen Unxuveriässigkeit untersagt.

Hamburg, den 26. Juni 1917.

Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewexbe. Justus Strandes.

BekanntmaÖunß.

Dem Händler Johann Ioatbkm Fciedriek Wilhelm Müller in“ Hamburg, Schenkendorffs1r. 27, Mr., b. Nieper," wm auf Grund der Bekanntmachung zur Fernbalfung unzuverläksiaer Personen vom Handel vom 23. September 1915 der fernere Handel mit Gegen- ffänden des täglichen Bedarfs _insbesondere mit Fleisch und Fleischwaren wegen Unzuveriässigkeit un tersaat.

Hamburg, den 26. Juni 1917._

Die Deputation für andes, Schiffabtt und Gewetbr. 4 Ins us Strandes.

Bekanntmachu ng.

Die Firma Zieler &. Co. nnd deren Inhaber, der Kaufmm-n Karl Friedrich Otto “Ziele: in Hamburg, prldingsiraße 212, wuden auf Grunkd der Bekanntmawuna zur Feu-bultung unzuvn- läs „zer Personen vom Handel vom 23. September 1915 von jeg- ll em Handel mit (Lebenswltteln, Futtermitteln) Gegqvsiäxiden des täglichen Bedatfs wegen Unjuveriässigkeit ausgesGlosscn.

Hamburg, den 26. Juni 1917.

Die Deputation für Handel, Schiffahrt und Gewerbe. Justus Strandes.

Bekanntmachung.

Dem _ aufmann Ed uard Lüders in Hamburg, Kontor Epaldingsb ße 2-4, Wobnunxä; Bramfelder 11aße 3, wird der Handel mit allen Gegenst nden des täglicben Bedarfs auf Grund der Bekanntmatbuna vom 23. September 1915 sur Fern- haltung unzuverlässiaerKPersonen vom Handel untersagt.

Hamburg, den 27. Juni 1917.

Die Deputation für Handel, Sckziffabrt und Gewerbe. .. “Justus Strandes.

Die; von: heute ab zur Aus abe gelangen!): Nanimer 1W beo Reichs-Geseßblatts enth lt umker Nr. 5917 eine Verordnung über die Kartoffelversorgung im Wirtschaftsjahr 1917/18, vom 28. Juni 1917, unter _ Nr. 5918 eine Bekanntmachung über die Einrichtung einer Reichsstelie für“ Faßbewirtschaftung (Reichsfaßstelle), vom 28. uni1917, und unter _ _ r. 5919 Cine Bekanntmachung über die Beschlagnahme von Fässern, pom 28, Juni 1917. Berlin 97. 9, den 30. Juni 1917. Kaiserliches Postzeilmtgsamt. Krün.

Königreich Preußen.

Seine Majestät derKönig haben Allergnädigft geruht: die Regierungs- und Bauräte, Geheimen Baurat Paul Fisch er in Berlin zum vortragenden Rat und Wilhelm Soldan in Hann. Mündey zum „Geheimen Baurat un'd vortragenden Rat im Ministenum der öffentlichen

Arbeiten, den Oberlehrer am Gymnafium in .Lösen ProHeffor Dr. Martéxn Müller zum Direktor einer sechsstufigen eren

Lehranstalt zu ernennen sowie

den ,Eisenbabnoberxekretären N ei el in Hannover, Tittnen und Reckert n- Cöln und En e izt Halle (Sagte), dem Eisenbahnoberkaffenvorsteher Pichi in Düren, dem Eisen- babnobergüterpor'teher KK lemp in Köni sbexq (Pr.), dem Ei enbabnoberm«Serialienvorsteher Kiera n Breslau und dem O erbahnhofsvorsteber Weymann in Erfurt bei dem Ueber- Wk'hin den Ruhestand den Charakter als Rechnungsrat zu ver kl en.

ernor. aben Seine Majestät der König Aller- anäd ast-geru 1, dem Eisenbabnobersekretär Schatz in Münster (Westf.) den Charakter als Rechnungsrat zu verleihen.

__"

Auf „Grund Mer ökhfter Ermächtia ung Seiner Majestät des, Königs at das Stäutömknsin “M infolge der von der Stadtverordnetenversammlun in Insterburq ge- troffenen Wahl den bisherigen Stadl at Johann Georg. Bk'ettscbneider, „daselbst als weiten Bürgermeister (be- soldeten Beig'eordneten) der Stadt nsterburg für die gesetzliche Amtsdauer von zwölf Jahren bestätigt.

Minißerl'um für Handel und Gewerbe.

Auf Grund “der Verordnungen, betreffend die zwangs- wxjse Verwaltuna franÖYiscber Unternehmungen, vom 26. November 1914 (R [. S. 487) 311230. ckxele

rrn ! kanzlers über das in Deut land befind iche Vermögen der franzsöfischen' Siaatean ekzörigseY: Alphonse Clerin ,und Ehefrau, Loui e “geb. Keller, in'sße andere das HaUSgrundsiück Nerotal 15, Y!?“ . _ gsvenvaltung angeordnet. („Verwe- , : or kesbadener H ua- und Grundbestßewereins Gottfried Cxamer in Wiesbaden, Yuisenßr. .19.) Berlin, den- 25. Juni 1917. , Der Minister für Handel und Gewerke". -' I. A.: Huber.

Auf Grund bxr Verordnungen, betreffend die zwangs- weise Verwaltung britischer Unternehmungen, vom 22. “Dezember 1914 (RGW. S. 556) und 10. ebruar 1916 (NGBl. S. 89 ist nach Zustimmung des Herrn eichskanzlers über das in eutschkand befindliche Vermögen der briticYn Staatsangehörigen Witwe Mina Dunlop, Keborene von r

oven, in Wiesbaden, insbesondere das ihr zugehöti e, in

lesbaden, Mozartstraße 5, belegene Haußgrundstü . die Zwan Soerwaltung angeordnet. (Ve'rwalter: Kaufmann Alfred Clout in Wiesbaden, Nerotal 14.)

Berlin, den 27. Juni 1917.

Der Minister für Handel und Gewerbe. _ I. A : Huber.

...;

Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs- weise Verwaltung französischer und britischer Untern e h m un g e n , vom 26. November 1914 (RGV1.S.487), 22. Dezember 1914 (RGBl. S. 556) _und vom 10. Februar 1916 (RGW. S. 89) ist nach Zustimmung des Herrn Reichs- kanzlers über die Ansprüche folgender Personen an dem Nach- laß des am 11. Februar 1917 in Frankfurt a. M. verstorbenen Rentners August EUiffen, Viktor, hilipp und Frau Annie Ellissen, Frau Isabel Ekliffen ge cbiedene Raleigh, Frau Constanze Bird, geb. Enissen, Frau Mabel Foiter-Hall, geb. Elliffen, die Kinder des verstorbenen Frank Elliffen, sämtlich in London wohnhaft, sowie Edgar Stern in Paris die Zwangs- verwaltung angeordnet. (Verwalter: Justizrat Dr. Ferd. Pachten in Frankfurt a. M., Steinweg 7.)

Berlin, den 27. Juni 1917.

Der Minister für Handel und Gewerbe. I. A.: Huber.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts- angelegenheiten.

Dem Direktor Dr. Martin Müller ist die Direktion der Realschule in Pillau überjragen worden.

Finanzministerium.

Der bei der Oberzolldirektion Münster 1. W. angestellte Oberregierungsrat Best ist vom 1. Juli1917 ab in die Stelle des Oberregierungörats für das Gebiet des Stempel- und Erb- schaftssteuerwesens bei der Oberzoüdirektion Cöln verseßt.

Dem RealerungSassessor Bandow in Berlin ist vom ]. Iuli1917 ab die SteUe eines Vorstandes bei dem Stempel- und Erbsckmftssteueramt in Berlin und

dem Negierunanffessor Müller in Düsseldorf vom ].. Juli 1917 ab die SteUe eines Vorstands bei dem Stempel- und Erbschaftssteueramt in Düsseldorf verliehen worden.

Verseyt smd: die Katasterkontrolleure Bruns von Schmiedeberg nach Bocholt, Schönherr von Kutscher nach Neuruppin, Steuerinspektor Schulz von Fischhausen nach

Waldenbur? und Steuerinspekwr Hancke von Neuruppin als Regierungs andmesser nach Arnsberg. "Bestellt find: die Kata terlandmesser Besseling,

Knauber und S ieb zu Kata terkontrolleuren in Schmiede- b'erg bezw. Fischhau en und Kutscher.

Bekanntmachung.

Auf Grund der. §§ 12 und 15 Absav 3 der Bekannt- ma ung über die Errichtung von Preisyrüfungsstellen und" die Ver oraungsregelung vom 25. September 1915 (Reichs-Gese 51. S. 607) in der Fassung der Bekanntmachungen vom 4. o- vember 1915 und vom 6. Juni 1916 (Reichö-Gesesbl. 1915 S. 728 und 1916 S. 673) in Verbindung mit der preußischen Aus ührungsanweisung vom 1. März 1917 (M. 5. I. 171. b. 367) zur ekanntmachung über_ die Gründuna einer Reichsstelle für Gemüse und Obst v9m 18.Mai1916 (Neichs-Gesesbl. S. 391) wird für das preußixche Staathebiet bestimmt: '

. Der Yvsav von Obst an den Betriebsstättkn der Erzeuaee (Wirtschaftsböse, (Läuten, Baumanpflamungen) und in deren Nähe unmittelbar an Verbraucher (Großverbraucher uno Kieknderdrauchet) ist täglich nur in den Morgenstunden zwischen 6 und 8 Uhr gestattet. Auch dürfen innerhalb dieser Zeit an eine und dieselbe Petjon nicht mehr als zwei Pfund Obst abgegeben werden.

2. Devaleicbeu ist csinOr11chafleu (Städten and Landgkmeiuden) mik mehr als zehntausend Emwobnern verboken, tm Kleinbandels- vexfebr einicbließltcb des Handels im Umbexzkcben an eine und dieselbe Yexsotx innerhalb des gkeächen Tages mehr als zwei Pfund Obst a u e en.

* “3. Der Absatz an Obsthändker bleibt du'cb die vo.stebcnden Vor- schriften unberührt. _ Jeder Obstbäudler muß aber in der Lage sein, fich als solcher axxsjuweisev. ,

4. Die Votltände der KommunaWerbände (Stadt- und Landkreise) nd befugt, für ihre Gebiete oder einzelne Teile Aqumen von den orschriften ]" 1 u: d 2 zuzulaffsn, auch aUgemein ju kestimmen, daß

die zu'1 votgesehene Verkaufözeit auf andere Tagessiunden verlegt und die zu 2 vorgesehene Hörbumenge für einzelne Obstsorten ande]-

. welt festaesevt wird.

5. Mit Gefängnis bis zu selbs Monaxeu oder mit Geldsirase bis zu fünfxebnbUUdert Mm! wird belegt, wer den vorstehenden An- orduuugm zuwider Obst absevt oder erwirbt.

i KZÉOiese B.ka'nntmachung tritt mit dem Tage ihrer Vetkünbuug n a . Berlin, den 30. Juni 1917. Preußisches LandeSamt für Gemüse und Obst. * von Tilly.

Bekanntmaä-ung.

Dem Fleischermeister Heinrich Andreae b'kersekbst, Vordere Vorsiadt 10, “ist durch Verfügung vom heutigen Tage auf Grund der Verordnung des Vanoearats zur Fernbaltun unzuverläifiger Per- konen voni" Handel vom 23. September 191 ,der Handel mit

leiTÖ, Fleischwaren und sonnigen Gege-nitäwpen det tag; chen Bedarfs und des Kriealbedarfk untersagt wor en. - ' , Königsberg, den 21. Juni 1917. Der Polizeipräsident. von Webro-

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Bekanntmachung. Der veredelichten Anna M'azsxnet, geb. Vesta, in Breslau Kleine Gkostbengaxe 381 , ist jeder Handel mit Gegenständen dos tägli en Bedarfs, mobefvndere mit

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erxeugnisfen, Heiz- und Leuchtskoffem sowie mit Gegen; st Wen des Kriegsbcdarfs jvcgcn Unzuvcrlässigkeit untersagt WN 11. ' '"

Breslau, den “.'-1. Juni 1917. Der Polizeipräsident.

vou Miquel.

Bekanntmachung.

Au? Erund des §1 dcr Vermdnunq zur Xernbzltung un_- xuv'rläkstzer P-rsch vom Handkl vom 23. Ssytember 1915 (RGW. “S'. 60.1) i'i dxm Kaufmann Albert von Grabowski, bier, Tmnerstraße Nr. 6, der Handel mit Web-, Wirk: und Strickwaren untersagt.

Ststtin, d-n 28. Juni 1917.

Dxr Polizeipcästdeni. Von BöttiÖcr.

Bekanntmachung.

Der Käsefabjikant Heinrich Javier, anaöer dxr_ irma Riepenbauxen & Co. 111 Harsxzm, hat Ich unzuveclas g„ge- zetat sn Befolgung der PfliLten, die ihm duxch rie Veroxdnung uber Käse vom 20. Oktobkr1916 auferlegt sind. Ich habe kaber auf Grund des § 13 dieser Verotdnuna in V-rbindung mit J“ 1 der Be- kanntmacbuna z-xr Fernbaltung unzuverläkfigex Personen vom Handel vom 23. S-ptemöer 1915 den Betrieb geschioßsjen und die An- fertigung und den . Handel MLT Kayerciprodukten unkersagt.

Hildesheim, [W 28. Juni 1917.) Der Landrat: I. V. Ossenkopp.

Kriegsnathrithieu.

Berlin, 30. Juni, Abends. (W. T B.)

Im Westen bei Regen nichts Besonderes. ,

Im Osten haben nach starkem Feuer ru'sstsche Xn- fanlerieangriffe von der oberen Strypa bis zum West- ufer derYlota Lipa eingeseßt. Der Ansturm brach m unserem ernichtungsfeuer zus ammen.

An der flandrischen und an der Arrasfront wax die Kampftätigkeit am 29. Juni verhältnismäßig gering. Dre Engländer standen von weiteren Angriffsversuäyen gegen den Lensbogen ab. Sie versuchten lediglich einen Erkundun “Soor- stoß südlich Armentiéxes. Die den Vorstoß der eng ischen Kompagnie begleitenden 15 Flieger vermochten nicht zu hindern, * daß die deutsche Grabenbesaßnng die Engländer im Nahkampf steUte und sie unter schweren Verlusten wieder geworfen wurden. Durch Gegenstoß einer Kompagnie des Landwebrregiments 78 wurden ].1 Gefangene gemacht und ein Maschinengewehr er- beutet. In und vor den deutschen Gräben Liegen 90 tote Eng- länder. Auch bei Fontaine wurde der Angriff einer feindlichen Abteilung abgewiesen. '

In der Gegend von St. Quentin brachten östlich Gricourt und östlich Fayet zwei geschickt und erfolgreich durchgefiihrie Stoßtruppuntemehmungen bei geringen eigenen Verlusten emen Offizier und 11 Gefangene ein. _

An der AiSnefront wurden dre Erfolge des 28.,er- meliert. Die. Gefangenenzabl erhöhte s1ch um 5 Qffizmx 240 Mann. Troß Einsaß von Flammenwerfer!) erlitten dt? Franzosen bei ihrem zweimaligen Angriff auf die am 28.521

erm) von den Deutschen genommenen Stellungen emen schweren Mißerfolg. Die franzökische Eiffelturmmeldung ver- suchte nach am 29., die deutschen Erfolge glatt zu leugnen, mußte jedoch am 30. ugeben, „paß estdxn Deutschen wiederum gelungen ist, in die er?“te französrsche Lime einzudringßn“. .

Auf dem Westufer der Maas „machten die Frau- zosen in der Gegend der Höhe 304 große Anstrengungen, die am 28. verlorenen Gräben wiederzuaemmrxen. Alle feindlichen Ansammlungen wurden jedoch rechtzeinq erkannt und unter Vernichtungsfeuer genommen. Im Laufe des Tages vermochten die Franzosen nur hart westlich der Straße Malancourt _ ESnes und im Yvocourt - Walde zu Angrtffen anzuseßen, die glatt angwxesen wurden. Da- gegen wurden deutscherseits (Gräben m 500 m Brettx und 150 m Tiefe am Ostang der öhe 304 sowie der Talgrund zwischen den „Höhen 304 und vier Mann ?enommen. Am Abend und in der Nacht setzten die Franzo en mit umfang- reichen Gegenangriffen ein, die nach Ausangßerfolgen zu emem schweren Rückschlag führten. _ _ , , .

An der Ostfront beabnchtrgten dix Nuffen bU Komuchy augenscheinlich auch nördlich davon sonne „an dex Strypa An- griffe, die jedoch in dem rechtzeitig auf dre „russischen Gräben einjeßenden Vsrnichtungsfeuer nicht zur Ausfuhrung kamen.

Großes Hauptquartier, 1. Juli (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplay.

Bei Regen und Dunst blieb an der ganzen Front in fast aUen Abschnitten das Feuer ering. Einige Extundungs- gefeÖHeivFrliefen für unsere Aufcilärer erfolgreich.

2 er

Heereßgruppe Deutscher Kronprinz.

versuchten die Franzosen vergeblich, die von unseren Truppen am- Chemin-des-Dames und auf; dem westlichen Maas- U'fer erkämpften Geländevorteile zurückzugewinnen. .

Oestlich von Cerny griff der eind nach kurzer Feuer- steigerung dreimal die auf der Hoch äche südlich „des Gehöfts La Bovelle eroberten Gräben an. AlleoAngrtffe wurde;: blutiz abgewiesen. Die Verwirrung betm Gegner und die Ablenkung seiner Aufmerksamkeit ausvußend, stürmten

. lippische Bataillone weiter östlich die französischen

Linien bis zur Straße Ailles-Pais 1).

Durch diesen Erfolg erhöht fich die ahl der von“ der oft bewährten westfälischen Division in 3 Ge echtstagen gemachten Gefangenen au 10 Offiziere und über 650 Mann. *

Auf dem estufer der Maas versuchten die Franzosen in mehrfach wiederholten Angriffen, uns _aus den 1111 der Höhe 304 und östlich gewonnenen Gräben binauszuwer'fx'n. _

m Sperrfeuer und in erbitterten Handgranatenkämpfen' wurden - te abgewiofeu. , '

Oestlicher Kriegsschauplas. Front des Generalfeldmarschalls Prinz Leopold von Bayern;

Dem Drängen der führenden Entente'mäckjte hat sich die russische Regierung nicht entziehen können und einen Teil des

Habrungs- und Futtermitteln aller Art, rohen Natux _Heereß zum Angriff bewogen.