556. LiKe.
Nachlaßmassen: Die Nachlaßwaffe des am 15 Januar 1911 vet- notbenen Kas Raphael Hippolyt Paul in StroßkUka (Zwangs- Fethxlter: Exzeümz :Uéandc], Uaterstaatssekcktär a. D. 111 Stxaß-
urg . Straßburg, den 20. September 1917.
Ministerium für Clsaß-Lothringen. Abteilung des Innern. J. A.: Dittmar.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs- weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (RGW. S. 487) und vom 10. Fe- bruar 1916 (NGB1.S.89) ist für d1e folgenden Unter- nehmungen die Zwangsverwaltung angeordnet worden.
557. Liste.
Nachlaßmassen: Die Nachlaßmzffe der am 16. Juni 1907 in Svaßburg verséorbenen Ebesrau Peter Eb!bardt, Julte gsb. Schmxinep, aus Paris (Zwargsvexwalter: Cxxeüenz Mandek, Unterttaatésekutäc a. D. m Straßburg).
Straßburg, den 20. September 1917.
Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Innern. I. A.: Dittmar.
Bekanntmachung.
' Auf Grund der Verordmmgen, betreffend die zwangs- weise Verwaltung französischer Unternehmungen, vom 26. November 1914 (NEWS. 487) und vom 10. Februar 1916 (RGV1.S.89) ist für die folgenden Unternehmungen die ZwangSvermaltung angeordnet worden.
558 Liske.
Besgndere Vermögenswerte: Die Buchfor1erung des frau. zos'tscben StaJtsangebörkgen Myrtll Dreyfus; irrAmiens au die Firma Gebruver Drevwß, Ledexfabrjk in Straßbura 1. Els., Pflambad 16-24 (Zwangsverw-jter: Exzellem Mandcl, Unter- naatsfekretar a. D. in Straßburg).
Straßburg, den 20. September 1917. Ministerium für Elsaß-Lothringen. Abteilung des Innern. I. A.: Dittmar.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bekanntma ung zur Fernbaltung unzuver1ä1figer Yersonen vom Handel vom 23. eptember 1915 ist tem Kaufmann mil Max Kavvler in Dresden, Neumarkt 8, der unmittel- bare und mittexbare Handel mat Gegenständen des täg- kvicbden Bedatfs mit Wirkung für dxs Reich9gebiet untersagt or en. Dresden, am 18. September 1917.
Der Rat zu Drukdcn, Gewerbeamt 13. Dr. Krumbiegel.
Bekanntmachung.
, Dem Gastwirt Wilhelm Loui! Schönfeld ku Cbemnik wtrd auf (Grund der Verotdnuna vom 23. September 1915, bete. Fern- Lßaltuwg uuzuoerläsfian Pkrkomn vom Handel, der Handel mit
egeLständen des täZlcck-en Bedarfs, insbeso-1dere lbgabke von Speksen und ( ettänken im Gastwirtsqewetbe, weq-n Unzuvelläsfigkeit in [) zug auf einen demttlgen Gewerkebetrieb unter Aufexl-qung der Kosten der Veiöffxnmchung tm Rete"- gebiet verboten. -
“ Chemnitz, den 21. Sxptember 1917.
Der Rat der Stadt Chemnkß. Gewerbeamt. Dr. Hüppner, Stadtrat.
Bekanntmachung.
Der Buchbakte11n Johanne Marke Margarete Hansen, zu- l-ßt in Chemnitz, ijttnetsitaße 7, wird b'exmit auf Grund der Vsro-dnung Vom 23. Srpttmbet 1915, betr. „Fernbaltung unzuver- lässéger Peyso en vom Handel, der Handel mit Gegenständen dev tääglicben Bedarf! und jede Geteiliaung daran wegßn Unzuverl sfigkeit in bezug auf einen derartigen G werbebetrieb im Reichsc-ebtet unter Auferlegung der Kosten der Veröffentlichung verboten.
Chemnitz, ten 21. September 1917.
Der Rat der Stadt Chemniv. Gewerbeamt. Dr. H 1“: p p n e r, Sjadtrat.
Bekanntmachung.
Gemäß Bxsch1usx_ des Kreikausscbuffes ist der Landwirt und Viebbändler Karl Duringer aus Eberstadt vom Handel mit Gegennänden des täalicben Bedarfs, insbesondere mit Vieh, Fleisch und Fleischwaren, auSgeschlossen worden.
Gießen, den 18. September 1917. Gxoßberzogllches Krelsamt Gießen. I'. V.: Langermann.
Bekanntmachuug.
Der Inhaberin der Firma Paul Wolff jr., Hambura, Frucbk- hof, Frau Elisabeth Wilhelmine Märv Wolff, aeb. Dickhutb, wird auf Grund des BundeSratsbescbluffes zur Fernbaltung unzuver- läsfiger Personen vom Handel vom 23. September 1915 der Handel mit Nahrungsmitteln und sonstigen Gegenständen des täglichen Bedarfs untersagt.
Hamburg, den 21. September 1917.
Die Deputaßion für deex, Schiffahrt und Gewerbe. M. Garrelf.
Bekanntmatkuna.
Auf Grund der Bekanvtmacbunoen des Stv. Reichskanzlers vom 23. September 1915 und vom 24. S-vtember 1916 (Reichs-Geseßbl. S. 603 und 581) sowie des Beschlussrs d-r bei der Kreisdirektion Fagenau errichteten Zulaffunoastell: zum Handef mlt Lebens- und uttermitteln vom 18. o. M. wkrd dem Bäckermeister Leo Werle kn Hagenau drr Handel mit Bäckerei- und Kon- ditoreiwaren einschließlkch dss Kleinbandels untersagt, weil er Waren der Vorbezeiämeteu Art unter Veseliigmm der vorge- schriebenen äußeren Kennzeichnunq und unter übermäßiger Pxeis- treiberei verkau't und sick) hierdurch als unt'kverlässiz im Handel er- wiesen hat. Die bescbläanabnxtkn Vonäte stno von der Stadt Hagenau für den Bezirk Unterklsaß zu übernehmen. - Die durch das Verfahren verursacht-n haken Auslagen hat der von der An- ordnung Betroffene xu exstatten. *
Hagenau, den 18. September 1917. Der KreMirektor: Dr. Jerschke.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den bisherigen außerordentlichen Professor in de_r pknlo- sophischen Fakultät und Abteilungsvorsteber am Phystkaltschen Jnsjilut der Universität in Breslau„Dr. Schaefer zum ordent- lichen Professor in derselben Fakultat zu ernennen.
_-
In Abänderung des Erlasses vom 26.Ma1 5. ZS.,- 11113 1. 105. () - wird dem Reichswilttarfte'kus hter- durch das Recht verlieben, zur AusfÜhrung von Krteqsxauten in der Munitionsfabrik Spandau dte Parzelxe 239/7 des Kartenblatts 14 der Gemarkung Spandau, eingetragen im Grundbuch von Tegel Bd. 26 Bl. 775, bestehepd aus den Parzellen 341/7 und 342/7, im Wxge der Enteignung auf Grund des Geseßes vom 11. Zum 1874 (Ges.-S. S. 221) zu erwerben.
Berlin, den 20. September 1917.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs.
Das Staawministerium. von Breitenbach.
Finanzministerium. Betrifft:
BewilligungvonlaufendenKriegsbeibilfenanBeamte im Ruhestande und an Hinterbliebene von Beamten.
1. Durch den Runderlaß vom 23. A ril1917 » 1. 3098, 11. 4699, 111. 4001 - ist die Möglich eit gegeben wo.!den, den bedürftigen, zur Ruhe geseßten Beamten und den Hmter- bliebenen von Beamten ganz allgemem, d. h. zmabhzängtg von der Höhe der staatlichen Bezüge, laufende Krteasbethilfen zu gewähren. (Die im Runderlaß. vom 22. Deember'1916 _ 1. 11748 117 -- vorgesehene Grenze des GeLamjeinkommens eines Beamten im Rubestande von 2500 «46 und einer Witwe - ohne etwaige?- Waisengeld -- von 1200 «% gilt also nicht.) Der Umfcknq der Zuwendungszmöglichkett (vgl. Abs. 4 Say 1 des Runderlaffes) erweitert slch, nachdem durch Erlaß vom 28. Juli 1917 - 1. 7171 11 - noch de_sondere Kxieqsteue- rungSzulagen an die aktiven Beamten emgefübrt smd, ent- sprechend. Die Beihilfen können also den Zwecken sowohl der laufenden Kriegsveihilfen wie der KriegeteuerungSzulagen der aktiven Beamten dienen. ' _
Ich wünsche, daß von der hterdurch gebotenen Möglichkeit auch in alLen geeigneten Fällcn Gebrauch gemacht wird. Da hierzu eine Anregung und Avfklärungxon seiZen der Be- teiligten, soweit deren Verhältnisse dort mcbt beretts aus den früheren Unterstüßungsfällen bekannt sind. nicht immer entbehrt werden kann, so haben die Zahlungsstellen für Ruhegebälter und zur Ruhe geseßte unmittelbare Staatsbeamte und Volks- schullebrpersonen spätestens bei der néZchsten Zahlung von Ruhe- gehältern und Hinterbliebenenbezügen jeden einzelnen Empfänger durch einen farbigen Druckzenel nach folgendem Muster darauf hinzuweisen, daß er im Bedürfnisfalle nacb Darlegung seiner Verhältnisse eine Kriegsbeihilfe erhalten könne.
„Gewährung von Krie sbeibilfen an Beamte im Rube-
stande etnfcbl. der * olksscbullebrpersonen und an
Hinterbliebene von Beamten und von Volksschul- lebrpersonen.
Den Beaniien und Volkslckvullebxpetsonen im Ruhestande und den Hinterbliebenen von Beamten, und Voxkssthullebtem trerden bet Bedürftigkeit laufende Kxieadbeibtlfen b-wiüigt. Sie btauchen nur einen kurzen Antrag an die Behörde, welcher der Rubegebaermpfänger oder der vxrstorbene Beamte oulept untnsteat War, oder, wenn fie inzw1schen ibr-n Wobnfiß gewechjelt haben sollten, an die für den n-uen Wobnstß xunändige gleichartige Behörde zu r1ch1eu. In dem Antxage ist anzugeben:
1. 8) der Name, 5) der Stand (bei Witwen und Waisen ker Stand des vnstorbenm Mannes oder Vater!) und 0) der Wohnort des Anteagsteüne,
2. das Einkommen: o.) Ruhegehalt (Witwenaeld), b) laucende Zawencuna an Alltubegebansempsänqer, 0) laufende Unser. stüßma, ä) fonsti-xse], insbeiondxe Einnahmen aus gew1nn- brjnaenoer Besch1 tigung,
3. die Kabi und das Axt? oer unvexsorgten Kinker,
4. dx Kaffe, die das Ruhegehalt oder rie Hintexbléebenen. bezüze zahlt.
Dieser Vordruck kann ausgefüllt und als Antrag benukt wexdea.
(Untersch1ift.)'
Den Empfängern, die ihre Bezüge nicbt ptxrsönlich an der Kasse abheben, ist der Zettel unter frei lt. Ablösung 21 durch die Post zu übersenden, und zwar: „
xx) den in Preußen wohnenden Empfangern: von den Zahlungsstellen,
b) den in anderen Bundesstaaten usw. wohnenden Em- pfängern: von den Regierungshauptkaffen, für deren Rechnung gezahlt wird.
2. Die mir nachgeordneten Behörden" werden ferner er- mächtigt, künftig die Kriegsbeihilfen selbstaydia zu bewilligen und die von mir bereits bewiUigten Kriegsthilfen im Bedarfs- faUe zu erhöhen. Im aUaemeinen kann, davoxt aUSgegangen- werden, daß ein Nutragsteller, dem sonsttge Cmnahmen nicht zu Gebote stehen, ohne weiteres 30 vH deSxenigen Betrages erhält, der nach dem Runderlaffe vom 28. Juli 1917 - 1,7171 11 - oder etwaigen späteren einschlägigen Be- stimmungen an Kriegsbeihilfen und Kriegsteuerungszulagen unter Zugrundelegung der von dem Beamten zulxßt hezogenen Gehaltsbezüge (ohne Wohnungsgeldzuschußj zuständtg sxm würde, wenn der Beamte noch im Dienst oder am Leben ware.
Bei besonderem Bedürfnis kann weitxrgegangen ryerden; Einna men aus gewinnbringender Beschäfngung 1md net!- zu berück 1chtigen.
3. Zu den Anweisungen, die glei ip Reinschrift ohne Zurückbehaltung eines Entwurfs auszu ertxgen fmy, _ist der * ordruck 113 (Anlage 15 MO.) zu verwenden. Ste smd un- mittelbar an die ZahlungssteUe zu richtet), die das_Ruhegehalt oder die Hinjerbliebenenbezüge zahlt. Dre neubemlltgtxn und die Unterschiedsbeträge an erhöhten Kriegsbeihilfen smtx zu- nächst vorschußmeise zur Zahlung anzuweisen; außerdem rst in Klammer Kapitel und Titel des Haushalts anzugxben, bxi denen sonst entsprechende Beihilfen zu verrechnen s1n5._Dte Verrechnun Qstelle würde also 3.23. zu lauten haben: bet e1x1em NegierunaHFekretar im Ruhestande (Kap. 62 Fit. 6) Vorxckxxxsse; bei der Witwe eines Zanufsebers (Kap.'7 Ttt. 14) Vor chuffe; bei den Vollwaifen eines Steuersekrelärs (Kap. 6 Tit. 11) Vorschüffe. '
4. Die Kriegsbeihilfen find zusammen mix dezn Ruhegehalt und den Hinterbliebenenbezügen zu zahlen. Ste smd einstweilen in den Nebenhandbüchern zur RuhegehaltSrechnung (Vordrucke 330 und 332) mit fajbiäer Tinte zu bpchen. Wegen des rechnungSmäßigen Nachweises wtrd vorausstchtlich noch eine be- sondere Anweisun der Königlichen Oberrechnungskammer er- geben. Die geza lten Beträge smd von den Sondßtkaffen der Regierungshauptkaffe mit Vordruck 31,4 (summartsche Nach- weisung der geleisteten AUSgaben an Ruhegehälxem und Hmtxr- bliebenenbezüge) anzurechnen. 'Der Vordruck 1st hqndschr1st_l1_ch wie folgt zu ergänzen: [U8- Knegsbeibilfe, 1173 KneaßbUhtlse. Auf der Rückseite ist auch hier Kapttel und T1tcl der in der Auögabeanweisung eingeklammerten „ Verrechnunge- steUe anzugeben. . .. „von lden Betragen zu 1113, und 1178 entfalXen: auf Kap. 6 Ttt11 ...... ". . . . „46, auf Kap. 7 Tit. 14 .......... „46, auf Kap. ()2 Tit. 6 ....... . . . 446“. Außerdem ist in den der Haupt- bucbhalterei des Finanzministeriums einzureichenden monatlichen Kaffenabscblüffen bei den ordentlichen Verrechnungssjeüen (Kap. 62 Ttt. 6 usm.) in Spalte „Bemerkungen“ anzugeben. welcher Vetrag bis zum Schlusse des RechnuygSmonatH an Kriegsbeihilfen gezahlt ist, z. B.: „Außerdem smd an Krtegs- beihilfen gezahlt: ......... „46 . . . . „ .“ "
Bis zum 20.Mai 1918 ist mir anzuzeigen, welche Betrage für das Rechnungsjahr 1917 gezahlt worden find und, unter den Vorschüffen noch offen stehen. Zu der Anzeige tft ein Viertel Bogen nach folgendem Muster zu verwenden:
Nachweisung der im NEÖU„Unssiabr 1917 gezahlten und bei den Votsebüssen noch offenstebenden laufenden KriegsbeibilXen' an Beamte tm Ruhestand: und an Hinterbliebene von Beamten aus dem Geschäftsberetäpe de!
Finanzministeriamk.
Feststellunasvermetk: Beamte im Rubestande
Hinterbliebene von
Beamten Verteämungs-
Gesamtbetrag
Anzahl Gmblter
. der Betrag 1 . Fes geskkllk - Empfänger
«|M.
stelle
Anzahl Gezablter * der Betrag
Empfänger „,x M, Pf. Kay.
Regierngs ...................
5. Neue Vorschläge zur Bewilligung von derartigen laufenden Kriegsbeihilfen auf Grund des Erlasses vom 23. April 1917 - 1. 3098 - sind mir nicht mehr einzureichen.
6. Bewilligungen nach diesem Erlaß können, wenn fie alsbald erfolgen, mit Wirkung vom 1. Juli 1917 gezahlt werden.
Berlin, den 11. September 1917. ' Der Finanzminister. Hergt.
KriegSminkfterium.
Der Großherzoglich badische inamamimann Voegéle ist unter Uebernahme in die preußi che Militärverwaltung zum etatSmäßigen Militärintendanturaffeffor ernannt worden.
Bekanntmachung.
1) Die als besondere amtliche Zeituna erscheinenden Deutschen Verlustlisten, in welchen die Verluste der ge- samten deutschen Armee und Marine enthalten sind, werden vom 1. Oktober 1917 ab dem „Deutschen Reichs- und Königlich Preußischen Staatsanzeiger“ nicht mehr beigegeben. *
2) Zivildienststellen und -behörden, die der genannten Listen im Interesse einer schnellen und zuverlässigen Bekannt- gahe der Verluste im Sinne der Bekanntmachung des Mmisteriums des Innern in Preußen vom 25. Anaust 1914 (vergl. „NeichSanzeiger“ vom 26. August 1914 Nr. 200 Seite ?) weiterhm bedürfen, können ihren Bedarf hier anmelden, soweit ihnen nicht bereits Listen überwiesen werden.
3) Ferner wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Deutschen Verlustlisten für 1,75 „45 monatlich -- obne Vestel]- geld 4- durchdie Post. bezogen werdxn können.
Berlin, den 24. Juli 1917.
Kriegsministerium. Sanitätsdepartement. A. m. W. 11. .Schulßen.
MkUksterium für Handel und Gewerbe.
Auf Grund der Verordnungen, betreffend die zwanas*_
weise Verwaltung britischer Unternehmungen, vom 22. Dezember 1914 (RGW. S. 556), und 10. ebruar 1916 (RGW. S. 89) habe ich nach Zustimmung des erm Reichs- kanzlers füx die Beteiligung; der britischen Stauwangebörkgen Theodor Zrllessen, Walter Emden und (Frau Alwine Etude“- samtllch in St. Margarat-at-Cliffe bei Dover, an der Kom-
ma'Öikgesenschast Julius Michels & Tb) Zilleffen in Berlin sverwaltuna angeordnet (Vermalt ; c». . YEBZMZIMU. 48, Wilhelmstr. 37/39), “ WM F'esel“ Berlin, den 20. September 1917. Der Minister für Handel und Gewerbe. I- N.: Huber.
Au Grund der Verordnungen, betreffend die zwangs- weise erwaltun russischer Unternehmungen, vom ;Mc'jrz 1915 (RGV . S. _133) und 10. Februar 1916 ZRGVl. 16. 89) habe ich nach Zustimmung des Herrn Reichs anzlers Über die Firma Haus- und Wohnungsbedarfs-Gesellschaft m. b. H. in Berlin die ZyangSverwaltung angeordnet (Ver- walter: Herr Kurswakler-Qtelloertreter Carl Laffen in Char- lottenburg, Mommsenstr. ZZ). '
Berlin, den 20. September 1917.
Der Minister für Handel und Gewerb . I. A.: Huber. e
Ministerium für Landwirtschaft, Domänen ' und Forsten.
Dem WefnbergSverwalter Weber in Steinber , (H - meindebezirk Haxtenheim, Regierungsbezirk Wiesbaden,gist deLr Charakter als Königlicher Oberverwalter verliehen worden.
Bekanntmachung.
Dcr Ehefrau des Hermann Sandow in Buer-E [ Bls-uarkksjtaße 199, ist vom 24. d. M. ab der Handel mit Okbesi und Geuxüse wieder gestattet worden. - Die Bekannt- mcbwaaskonen bat die Betroffene zu zahlen.
Buer i. W., den 21, September 1917.
Die Polizeiverw :ltun g. N ub r.
Bekanntmachung.
Dem Händler Robert Gottbratb in Buer i. W., . Maße_26, ist vom 24. d. *M. ab da Handel mtt, DHfK, Gemuseun-dLebens-uitteln wiedergesiattetn'orden. - Die Bekanntmatbnngskosteu hat der Betroffene zu zahlen.
Buer i. W., den 21. September 1917.
Die Polioeiberwaltung. R a b r.
Bekanntmachung.
Auf Grund des § 1 der Bekam tmachuvg de] Nekcbskarzlexs vom 23. September 1915 zur Fernboltunq unzuverxäsfiaer Personen vo-Jt Handel ist der Handeleftau Elisabeth Dtöse in Allen- stern, Oberquersirxße 3, der Handel mit Obst und Gemüje alle: “214 wegen anzuverläsfigkeit untersagt worden.
Menstem, den 18. September 1917.
Die Sladtpolizeiverwaltung. G. Zülch.
Bekanntmachung.
Auf Grund der Bxkanntmacbung des stellvertretenden Reich!- 1anzlets z-rr Fernbaltung unjuyerjäsßgee Peison-n vom Handel vom 7,1.„S'ptember 1915 (R-tchs-Ge1et3blatt Seite 603) und de:" § 69 der Nnch5aetéeideordvung für rie Ernte 1917 ist dem Müb-enbefiyer ond Bäckermeister Georg Grund in Pritter durcb “Bekannt- uachan4 vom 29. September 1917 die erstellung von Brot- aetrxtde und das Verbacken vessel en wea-n anzuverlässtgkett ab23. Sevkember 1917 aaf die Dauer von 4 Wochen untersagt. * Die Kasten nä.,t der Betroffene.
Swinemünde, ren 21. September .1917.
Der Landrat. I. V.: von Loebell, RegierungSasseffor.
Bekanntmachung.
AM Gmod der Bundesratsveroxdnang vom 23. September 1915, bitteßeno _11- Fernbaltuna unjuversäffiger Pecwnen vom Handel (RGW. S. 603), ist dem Händler Christoph Damp, von bier, dee'Handel mit Gegensjänden des täolicben Bedarfs sowie jéde tnj-ttexbxre oder unmittelbne Veteiliauna an eincm PW?" Handel wegen Unxuverlässigleit in bezug auf dxesen Hmdels- betrieb von beute ab untersagt. - Damp hat auch die Kosten res Verfahrens zu tragen.
Ereiföwald, den 18. September 1917.
Die Polizeidlre kxion. Flei [ ck 17! a n n.
Bekanntmachung.
Dem Taglöbnet Karl Röder, geboken am 26. Dezember 1862 in Bockenheim, wohnhaft in Frankfurt a. M., Birkenweg, wird hierdurch der Handel mit Gegenständen des täglichen Bedarfs,1nsbefon_dere Nabtunas- und Futtermitteln aller
kt, wozu auch der Handel mit Ziegen gehört, ferner toben Naturerzeuanissen, Heiz- und Leuchtstoffen sowie jegliche mittelbme oder unmittelbar: Beteiligung an einem solchen M:?s weißen Unzuveuäsfizkeit in bezug auf diesen Gewerk) bxtrieb ag . Frankfurt a. M., den 17. September 1917.
De; Polijeiptäßde'nt. von Rick-
Bekanntmaäuua.
Durch Vesötid vom 24. August 1917 babe ich dem .Lauf- '"“nn Frievmv Bausch, bkuselbsj, Stoppenberaetstr. 13, den Dandel mit Lebens- und Futtermitteln“ aller Art und
eüknständen des täglichen Bedarfs sowie die Ver- mittlertätigkeit hierfür untersagt.
Essen, den 18. September 1917.
Städtifäe Polizeiverwaltung.“ Der Oberbürgemeister. I. V.: Rath
___-_
Bekanntmachung.
„ Dura- Bescheid vom 22. Au ust 1917 babe ich dem Kaufmann Lahr! van Dyck, bterseldst, nnastraße75, den Handel mit „Zeus. und Futtermitteln aller Art und Gegen- tät1l1den des täglichen Bedarfs sowie die Vermittler-
gkeit hierfür untersagt. _
Eisen, den 18." Septkmbér 1917.
Stäktisöe olizeivetwastun . Der Obérbürgeruéelster. I. V.: 951a"),
.-
D _Vekanutmaäung.
"Ebef des ! 5231! en in Birkeodotf. Kren!-
WYW, ist :::-lf GrmFade: Bundxxiatövetordnung vom 23. p-
Id 1915 der Handel mit Gegenständen des tägli ea “ Ufo, „einschließlich Lebens. und Futtermitteln. wegen
Unjuvetläsfigkeit untersagt worden, unter Au erle u: der dar das Verfahren entstehenden Kosten. 7 g :S ck
Düren, den 21. September 1917. Der Königliche Landrat. Kesselkaul, Geheimer Negierungörat.
Bekanntm_achung.
kaäß H 1 der Bundeöratsverotdnun ur etnbaltun un-
??TrIscs'igeer ;Perssnea vom alFel bvom§3.FS:pten§zer 1915 Ft der er rauere e r. a em de a d
mitBieraller Artuntersagtworden.ch : H n el
Cöln, den 20. September 1917. Der Bürgermeister. I. V.: Dr. Maß eratb.
___-4
(Fortsetzung des Amtlichen in dcr Ersten Beilage.)
Yichfamtlithes.
Deutsthes Reich.
P ren ß e n. B e rlin , 25. September 1917.
Setne _Ma'estät der Kaiser und König besuchte vorgestern, rme „ qlffs Telegraphenbüro“ meldet, die Salz- bergwerke pon Slamk und die Oelfelder von Campina. Hier konnte e-r srch davon überzeugen, wie deutscher Fleiß und Aus- dauer dte unter englischer Leitung durchgeführten Zerstörungen des Sommers 1916 wieder gutgemacht haben, so daß heute bereits'sehr große Mengen der dort gewonnenen Bodenschäye der Heimat und defm Heere zugeführt werden können. Am Nachmittag fuhr Seine Majestät nach Sinaja.
Ihre Majestät die Kaiserin und Königin empfing gestern nachmittag„w1e „Wolffs Telegrapbenbüro“ meldet, im Neuen Palaxs bet Potsdam den bisherigen Präsidenten des KriegsernahrungSamt-Z von Batocki.
Die vereini'gten Ausschüsse des BundLSrats für Handel und Verkehr, fur das Landheer und die Festungen, für das Seewesen und für Justizwesen hielten heute eine Sisung.
, Am 25. September 1917 ist eine Bekanntmachung (Nr. (Y. 1/6 17. KRA), betreffend Beschlagnahme und Bestandserhebung von Korkbolz, Korkabfälle'n und den dar_aus hergestellten Halb- und Fertigerzeug- nissen, m Kraft getreten. Von dieser Bekanntmachung werden betxoäfen: Korkholz, Zierkorkholz und Korkholzbrocken Kork- abfä e, neue und _ gebrauchte Korkstopfen (Pfropfen), Korkspyndx, Korkschetben, Korkringe, Kmkfender some alle übrtgen vorstehend nicbt enannten Erzeugnisse aus K_ork (auch gebrauchte) sowie Kuntkork und sämtliche Erzeug- mffe „daraus. Die Veräußerung, Lieferung, Ver- arbettung und Verwendung im beschlagnahmten Gegen- stände zwecks Erfüüung von Austräaen der Heeres- oder Marinebehörde ist egen amtlichen Freigabescbein gestattet, sofern die in der Be annlmachung getaoffenen Bestimmungen uber Höchstpreise (I' 8) befolgt werden. Außerdem ist eine Veräußerungs-, Verwendungs- und Verarbeitungserlaubnis bei Einhaltung gewisser Bedingungen vorgesehen.
Die Bekanntmachung setzt ferner Höchstmqße von Kork- stopfen usw.,_ eine Meldepflicht und die Vervflichtnng zur Lagerbuchsührung und Auskunftserteiluna fest.- Sie ent- [ält auch gewisse Ausnahmen von den Anordnungen der Be- anntmachung, insbesondere hinsichtlich der Vorräte in Privat- bausbaltungen.
Mit dem Inkrafttreten dieser Bokannimacbung tritt die VeßkamZchchung Nr. 330021. 1.7. Z. K. 1118. vom 1. März 1917 an er ra t.
Gleichzeitig ist eine Bekanntmachung (Nr. (Z. 26. 17. K. R. A.) betreffend Höchstpreise für Korkavfätle und Kork- erzeugnisse, erschienen, welche für Ziexkorkbolz und Kork- abfälle (Korkrückstände) sowie neue und gebrauchte Korte, sowohl aus Naturkork als auch aus Kunstkork, ferner für aufgearbeitete alte Korte öchstpreise bestimmt. Es smd besondeceLieferungs- und Fah ungsbedingungen, sowie in besonderen Fällen die Berni igung von Ausvahmen durch den zuständigen Militär- befehlshaber vorgesehen. Beim Zurückhalten von Vorräten ist die sofortiae Enteignung zu gewärtigen. _
Der Worjlaut beider Bekanntmackoungen ixt bei den Land- rastsFmtem, Bürgermeisterämtern und Polizeibehörden ein- zu e en. “"
Für die Provinz Brandenburg einschließlich Berlin ist eine eigene Verteilungsftelle für die Xaßbewirt- s chaftuna nicht errichtet worden. Für dieses Öeblet werden die Geschäfte wie bisher durch die Kriegswirtschafts-Aktien- gesellschaft (K. W. A. G.), Berlin 117. 50 (Nürnbergerplaß 1), selbst erledigt.
Bayern.
Seine Ma estät der König hat auf die Friedxns- note des Pap tes, die ihm seinerzeit hure!) den qm Kcßnig- lichen Hofe beglaubigten päpstlichen Nuntms auch übermtttelt worden, heute der Korrespondenz Hofftüann zufolge an den Papst das nachstehende Antwortschreiben gerichtet:
Hellizsier Vater! Euere Heiligkeit haben mit Schteiben vom 2 August lfd. Is. an die Staatöoberbäuvter der kriegfübrenden Bötker einen feierlichen Avvell erichtet,' um dazu!; einen gewebten und dauernden Frieden die Schu nisse dieses fürchterlichen Krieges zu beenden und der Welt den Frieden wiederougeben. Euere He'ligkeit haben die hohe Gnare. a-babt, dieses bocbbedeutsame Dokument auch an MW gelangen zu lassen, wofür Ick Meinen aufrichttgsten Dank entge enzunebmen bitte. '
' it tiefster Ergriffenheit babe Ich die Worte Euere: Heiligkeit vernommen. Auf jedem Satze dieses der Anbahnung des Friedens aewidmeten Schreibe“ spricht das heiße und innige Bestreben Euer Flinke“, als Vertreter des göttlichen ?tledensfütsten dee leidenden
eu1chbe1t die Segnungen des Fe'edens w edenubrinaen. Hiermit krönen Euere Heilkgkeit ln edelste! Weise das Wnk, das sich Euere Heiligkeit seit dem ersten Tage Ibm Pontiftkajs vorgesM haben: in allumfaffender väterlicher Liebe und Unparteilichkeit nach öglicbkeit die Schreckniffe dieses Völkmlngkns abzukünen und die, Leiden des Kriz es zu lindern. Der unvergänglkcbe Dank der aamen Menschheit 1 Eper Heillokür für die?! unermüdliche, edle Wirken stcher. Jeden SMM, den Euere Heilig eu zur Anbahnung eines“ dauernden und fur ane
. ehrenvollen Friedens unternahmen, babe Ick ebenso“ wie Seine
Majestät der Deut.“ : Kaisex, Köniz von Pxeußkn, und “"C M*"k" deutschen VundezfüZ-v, wée das ga1ze dquch: Volk mit bka1é11T; Sympathie verfolgt. Dee Geschichte b-weist es, raß cas Teu21ch3 YZ) seit der Bearündung des DeutsÖen Reickp-s kéinxn auk-eren und reinen »: 1.15 licheren Wanscb gebzbt hat, als in Fetedenyno in EU;?" an dcr Löxum der höchsten Kulturaufqaben der Menschbeu nach Kraklen mUTN-kwklkk') und fit!) der ungestörten Enlwécklung seknes wirtfchmllchen 5..-bens U- widmen. Nichts konnte dem friedliebenden deuls-ben-Volfe Und *eimzc Reglerun dabei ferner liegen, als der (Gekacke eines AnaZjffZa-x andere älter und als das Streben _na-F) gewaltÄamxr „GebieLS- erweiterung. Denn kein Sieg und kein Laabererwech on1116 m senen Augen auch nur im entferntesten die furchtbaren S:!)rscksn emra- Krieges, die damit notwendig verbundene Vern1chtmg kanareüés- und wirtschaftlicher Werte aufwiegen. Die m voller Uzbek- einsiimmung mit den deutschen verbündeten „Regxerungen 616beka Politik des Deutxchen Kaiser.“- und der R::ichdl-Uuns, di“ allezext, ?Lt bxs hart an die (Grenze des mit den demköbxn Intereffen Venta»- lieben, die Erhaltmg nnd Sicherung des F-i-reno m) Quas ÖM?- fand daher stets die Volme Viüi,1rng des deutsäen eres mM 1e_ner gewählten Vertreter. E:st als ßcb Deutschand m „keiner EXMLW bedroht bettacht3n mußte, als fi]; das deut-che Volk tmt f-iyea ltenrn Verbündeten von allen Seiten angegriffßn sah", 9:5 eo fe-ne 'My-te Wahl, als mit dem Aufgebot alle; Krafte fur Chr“, erthékk UM Dßsein zu kämpfen. [
Aber auch während dieses uns aufgezwungepen, mm _mehr (: 5 drei Jahre wüéenden Krieges obneglxicken bqt dle de_utché Remeruna unzweideutige Bew-ife ihrer Friedensbereußart geUeéect, und zwar aan: besonders durch die im B kein m1t unseren Bunccszepc's)“: schon zu Ende des Jabees 1910 an dte Feinde UMZUG feierliche Aufforderung, in Friedensverbandlunaen einzulkk-UW YIM" dieser erste, ernste Versuch, den Schreckm „des , Krieges etn UW? zu matben, gescheitert ist, so trifft daW dxe Veramwoxtqng unsere Gegner, die Jedes Eingehen auf den Vox_sch1ag ab1ehn1571. Um so inniger find die Wünschx, dle Ich glxicb (Mine.__:1naxek-at_ dcm DSUÜÖSU Kaiser, oleick; dem ganzen deulmoen VZlke-fur einen Erfolg des von Euerer Heiligkeit jest untexnommenen ,(59chc111e9 ksJ-É-„ÖUMU durch ihn zum Besten der ganzen Menschheitkem vauunker, M7- alle Teile ehrenvolle: Filede angebahnt werden moge.
Ich habe die Ehre zu zeichnen
Cuerer Heiligkeit qanz qehoxsxmer Sohn Ludwig.
München, den 21. September 1917.
Oesterreich-Ungaru .
Die meännerkonferenz dex: öste-rreickxjschen Abgeordnetenhauses hat in ihrer qxstrtgen *;Uzung folgende Tagesordnung für di? ersten zwei sißxuxqstage fest- gestellt: In der morgigen Sigung wird der thsterpräfident das neue Kabinett vorsteüen und eine Regier'ungserklarung halten, worauf die Erledigung der IusttzgeseZe vyr- genommen wird. Ja der Sixmng am Mittwoch Mrd der Finanzminister den HaushaltMgSPlan darlegen, worauf die Erörterung über die Realerungserflämng und gleichzeitig über den Finanzbericht beginnt. Emsprechxmd der neuen Geschäftsordnung wird die Redezeit für den „ernzklnen Redner auf eme halbe Stunde beschränkt. Myn mmmt cm, daß die Verhandlungen höchstens drei Taax in Anwruckx nehmen werden, da im ganzen 26 Stunden für ste bestimmt smd.
---- Der deutsche Nationalverband „hielt g-xstxm,m Wien eine Sitzung ab, in der eine Entschlteßung Stexu- wender angenommen wurde, die den Standpunkx des Ver- bandes gegenüber "der Regierung klarlegt. In dteser Kund- gebung heißt es u. a., wie „Wolffs Telegraphenbüro“ me1det:
Der Nationaloetband nk-ätt es (118 Unbedmgw Notwendi.keit, seine gesamte innete Po-itk den großen Interessen des Staates und ds deutschen Volkes unterzuordnen und von dem Auggang des Knexes und der Eneichuug eknes ebrenba'ten und baue:- haften Friede-s abbänaig zu macher". Diekeibe Haltung vex- 1angen wir auch von 1er Regierung, deten Pflttbt es ist, den Ar;- m1ßungen emgegenjutceten, dxe das feindliche: Auklandizur Em- m1schung in unsrre inneren Verbä'tnisse ermujiacn und nu Verein mit unbedingt friedensfeundltckpcn Kreijcn die MütklmäÖte zwmgcn woüen, einkn Friedcn anzurzebmer', der mit den Emtemkedingunaen der östetreicbiscko-ungatixcken Monarch": und des Deutschen Reiches unvetetnbar aäae. Wir halten fest an der dualistasä-eu Fomc der Monaxchtc. In der Regelung der Vethältmffe unter ken Nauonan- jäten verwerfen wir gtundstürzende Aendemngen und smd übxrzeugf, daß auch nnter Ausrecbxecbaitung der K“on1ändkr 61112 mlt dem Staatsganzen vereinbaren Ansprüche etfüUt werken _könn€"n. Am reiksten ift die Frage und am drtngendsten deren Lönra in Böhmen, die dm Tschecheu mcbks :aimmt und den Deutschböhmen Selbstverwaltuna und Eelbsjregterung sicbxtt. Auf eincn ycsoncnten Staat im Staate muß von ken anderen Nationaljläten ebcnw ver- zichtet werden, wie: war Deutscbxn darauf versichxen.
- Einige Budapester Zeitungen bxingen in_ ihrer Sonntagnummer im Zusammenhang, m1t der ]üngste'n Audienz des Grafen Albert Avponyt' und Hen gegen dte Person und die Politik des Grafen_ Czermn gertcht_eken Anaräffen die Nachricht, daß der Mmister des Aeuxzern in naher Zeit seinen Posten verlassen und eine Aenderung isn der Leitung der auswärtigen Angelegerxbeiten eintreten werde. Demgeaenüber wird „Magyar Tudostto“ vqn zuständiger Stelle ermächtigt, 'auf das entschiedenste- fe);- zustellen, daß diese Nachricht eme leere Vermutung set,- dle jeder Grundlage entbehrt, und daß daher auch dre daran geknüpften weiteren Möglichkeiten rein aus der Luft ge-
griffen find. Großbritannien und Irland.
Die britische Regierung hat der „Nationaltid ndx“ zufolge auf Ersuchen der amerikanischen Regierung vo“ äung alle Ausfuhr nach Skandinavien und Holland ein- gestellt. Die EinsteÜunq betrifft auch (M bis jeßt erteilten AusfuhrbewiUigungen und gilt soqar auch für Waren, die be- reits in Schiffen verladen sind. Eine AUSnahme bilden jedoch Kohlen. Die Wiederaufnahme der Ausfuhr ist erst wie der zu erwarten, wem zwischen den Verbündeten eine Einigung erzielt ist über die Grundsäße der neuen Blockadepolitik.
Frankreich. .
Der französische Großorient hat, dem „Temps“ zufolge, vorgestern eine Tagesordnun? angenommen, die sich gegen die konfessionelle Werbetätigkeit n und Aergernis erregende Bestrebungen zur Verwirrung des Landes und gegen die Reaktion ausspricht. Der Großorient erklärt im Gegenxaß zum Vatikan, daß man zwischen Opfer und enker unter cheiden müsse, und daß die KriegSverant- wortl chkeit _auf Deutschland falle. Nur eine Gesellsckyaft der Nationen set einßGemähr für den Frieden. Elsaß-Lothringen müsse an Frankretch zurückfaüen, der verursachte Schaden be- zahlt und ein internationales Schieddgericht eingesetzt werden.
Rußland.
'Nach einer Méldung der „Petersburger Telegraphen- agentur“ hat fich die Krankheit der Kaiserin-Witwe
der Armee, gegen ungesunde *
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