1917 / 251 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 22 Oct 1917 18:00:01 GMT) scan diff

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„H 1 Die vom Nekcbxkxnzler beßimmte SteÜe bat die 130.1 idr üken vo-mene Kleie nach den Wklsxj'gkn da R:,ÉsfultzrmttteLUÜe ab- zugeben.

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Fur die Abgabe der Klske aus Vrstgétreüde an die Kommunak- verbäuds g-lteu 11»1.enoe Grundsäye

3) Jeder Kommuna!v_erband exbält soviel Kleie, als dem kn Teincm B zirka b€1chlagnabmien Brotgetere bis zur Höhe eines BedarWanteiU entsvt1ät.

13) Von "der verblexb-pken Kleie wit?) die eine Hälfte rach kern Verbaltn1s der abzulikfernrcn Brotgetreidemenqkn, soweit sie den Bxdarfsan'cil übcrskekg-n, dte andere Hälxte nach xen; Zethaltnis besViebstandes auf kikKOMMUUElVLkaäKdS er e .

0) Von der Klekie, die bkernacb auf den einzelnen Kommunal- verband entfaÜt, wird die Kleie abgezog-n, die dem Kom- munalverhand und den in seinem Bezirke wohnenden Selbstvexjorgarn nacb § „55 Abs. 1 der ReiÖSaeneide- ordnung aus dem von thurn zum 'ngmab'Zen zugewkesenen Brot,.etreiKe zusteht; der Bex-Öqung dieser Kleixmemge ist der nach § 17 Abs. 12 rer Neich§gktreideorknung für das Außmavlen vorgeschriebene Mindestsaß zugrunde zu legen.

Dje näheren AmordvUngen trifft die Neickpsfuttermittelfnlle; fie kann fur bexor-dere Zweck,: eine VM ihr bestimmte Menge K1eie bei m Vkrteilung nach Abs. 1 1) zurückbshalten.

Die Lande;fujtekmktte1stkl1en oder, wo solche richt bestehen. die Landesze-t-albebörden, közmen die Vctteilung abwctcxcnd ron den Grundsätzen dss Abs. 1 vornehmcén.

§ 9

Die Verteilungßsfellen 1 Saß 2) dürfen die Kle1e nur an Yerbraucher innerhalb ibxes Bezirks abgeben. Die Vexbxauckoer Tnfxu die Kleie nur zur Verfüttsrung in der eigcnen Wirtsckaft ver-

ex: *n.

Die Landekzentralbebörken s-ßen die Zusch1äze kest, dl,: von den Verteilungsxtellep und, wenn fie sicb dci der Aboabe dor Ven m1ttlung„der Kommunalvexbände bedkenen, yon diesen berechnet werdkn durfsn.

Die Verteilungsstelken können fich bei dxr Abnabe der Kle1e auch der Vermittlung von Händlern bedienen und diesen dke Einhaltung bestimmter Pxeise, die die rom Reichs1anz1er festgeskßkü Pkkkss kkk' schließl-ch der Zuschläge (Abs. 2) nicht überschrekxen düxfcn, und sonstiger Bedingungen vorschreiben.

§ 10

Kleie darf, außer zur Verfüjterung in der eigenen Wkkkscbast, nur mit Genebm1gung der Reichéfuttetmittelsteüe oder dmcb dic LandesfajtermittelsteUcn mit anderen Stoffen vsrm1scht Werden.

§ 11 Die Lapdeßzentralbxbörden erlassen die Besikmmungen mr Aus- füb-ung 1181er Veroxdnung, soweit fie nicht vom Reichskanzler zu er- 1affen Und. Sie können voxscbreiben, daß Kommunalvrrbände d1e ihnen nur!“: F 55 Abs. 1 ke; Re1chsgmeideo7dnun zustehende Kleie abweichend mm der Vox1ch1tft im § 2 abzugeben aden.

_ § 12 M11 Gkkanznw b1s zu 81mm "Jahre und mit Geldürafe bis zu zehntausend Vkark oder tmt eknxr die kf Strafen w1rd besjrast: 1. wer d--'n Vmsänkften im 2 Abs. 1 Saß 2, § 9 Abs- 1 SP 2 zuwiderhand-lt, 2. Wer den ibm Nach § 3 Abs. 2, 3, § 4 Abs. 1 auferlegten VsrrflÉt-mgcn nicht nachkommt, 3. wer Kleie ohne die nach €; 10 ecfordrrliÖe Genebm'gung mtt andersn “Stoffen vckrm11chk, 4. kyrr d--n_ auf Grund deo § 11 Abs. 1 erlassenen Aus. fuhrunaÖ-Uimmumxen xuwkde-xbandelt. Rebén der Strafe kann auf Eirzxxhan-g der Voxräfe eskannt wcrdsn, cm? die fich die strafxexare Handlur-g bczicdt, 01.1712 TKichikk- od ße dem Täter gehöcen over niÉ-t.

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§ 3 Der Reichskanzler““'kanu Außnahmsn von Dan Voxsxkpxéfxxn dixser

Veroxang zulassen. § 14

Diese VerordnUng tritt mit dem Tags der Vetküvdung in Kraft. Mit dem glxicben Ze'tpunkt tritt die Bekanntmchchuwg über das Ver- mtscben von Klexe mit anderen Gmenwändcn vom 19. Dezember 1914 (Reich Geseß“ [. S. 534) awßer Kraft.

M1tkdek Festsesung '-*-er Preike umb § 1 Say 2 tritt die Vekönnd machung Wer öämpreise fUr Mei: vom 5. Januar 1915 (*Michi- kexe“ bl. E). 1') außer Kea't.

er Reich:k4o11et be!"?immt den Z:?tpuukt dcs Außx-rk-„afttretenß dieser Verordnung.

Berlin, den 18. Oktober 1917,

Der Stellvertreter des Reichskanzlers.

Dr. Helfferich.

Bekanntmachung,

betrezfend Meldepflicht für gewerbliche Verbraucher von ohle, Koks' und Briketts über 10 t, monatlich im November 1917.

Auf Grund der §§ 1, 2, 6 der Verordnung des Bundeß: rats uber R-gelnng des Verkehrs mit Kohle vom 24. Februar 1917 (RGW. S. 167) und der §§ 1 und 7 der B-kannt- machung des Reichskanzlers Über die BesteÜung eines Reichs- kommiffars fax die Kohlenvexteilung vom 28. Februar 1917 (RGW S. 198) und unter Abänderung der Bekanntmachuna, betr. Meldepfltcht für gewerbliche Verbraucher von Kohle, Koks und Brikxtts, vom 17. Juni 1917 („Reichsanzeiger“ Nr. 145) wird besttmmt:

_ § 1. Zeitpunkt der Meldung.

Meldungen über Koblenverbraucko und :bedar nd in der eit vom 1. bis 5. Novembrr erneut zu erstatten. f st 3

§2. Meldepflichtige Personen.

„1. . Zur Meldung vkxpf11chtet find ' alle gewerblichen Verbraucher (uatnrltcbe und juri111sche Parsoneü), weltke im JabreSdurcbicbnitt oder bei nicht dauernd arbeitenden Betrieben im Dmchscbnitt dcr Betäebßmonate mindestens 10 t. (1 1. = 1000 kg = 20 317.) monzytllch Véibra' chen, gleichgültko, ob fie die Brennsjrffe per Bahn, Sch1ff oder im Lanv-bsaß bezikben. Auch das Reick, e1nschließlich der He-res- un'!) Maxineverwaituvg, die Bundesstaatxn, Kommunen, öffknt1ich-r-cht§1chen verschakfen und V-érbände find für the Bk- triebe ko. B. kaeb-fabciken, Wersten, Waßerwerke, Straßenbahnen) meldrvflkcknig.

2. D-r Meldfpfslcbt entarxiygen pickt, Und zwar okwe Rücksicht auf 1318 Höhe das Verbrauchs:

&) die Staaweissnkahnen;

b) 01: Kaiskrliéber, Marine für ihre Vutxkexkoblen;

("-1 17!“ Hkkrosbethve, soweit der dears durch Intendauturen besÖMt w1rd;

c1) die :Ga4wexre;

€.“) Seb“ff5bes1tzxr für 1137-71 Vedmf cm mekerkwbh s,)wisfür die

_ zur kazunq ker SÖiff-J'käume b-skiu'mte Kohle;

() Zycbenbefiser sow-it 11" sklbst erxk**ale Kohlen, KVkS und Brikcns zur Aufrechtexhaltunq ibteo Grubenbctriebes (Zechen- se1bstvecbrauch1 oder zum Betriebe eigener Kokereieu (mit oder ohne Nebenproduktenanlagen), Teerdeslillatkonen, Ge- neratorgas- und sonstiger Gaöanstalten oder Brikettfabrlkeu

ykrwenken (yerkokey, brikctiécren), wenn d1es- Wé1ke in unmittelbarem An1ch1uß an die demselben Zecdeubeskßer gkbörlge Z-anankaae er71chtet find; '

J) M [CUer-fci'a'tlwbxn M*bknbktUkbe, 1.1). so1che Betttebe, die in wirtschaftlichem Zusammenhang mxt einem landwirt- schaftkichen Betriebe von deffén anab»r gesübjt werden, soweit fie nicht Gegenstand eines jeldsjänkigen geucrk11chen Unt-rpebmets find: ,

11) Schlachthöfe, Gastwirtsckafier), Gasjböfe, Badeanstalten, WarenbäUser, Ladengeschäfte, Krankenbäxssr, Strafanstalten und äbt-liche Betriebe, ferner Bäckereien, Schlächtereken, soweit fie dem Berens der 1a der Gemelude wohnenden oder fich worübesgebend außhaltend-q Bevölkerung dienen.

3. Ob hiernach ein Verbraucb-r melderflxchtig rst, ent1ckeide_t im Zweifelsfalie die für dm Siß des Betriebes xuxjändige Kciegkamnteüe.

§ 3. Inhalt der Meldung.

Die Angaben haben in Tounen : 1000 14-511: erfolgen und find unter gsnauer Adrkssxnanxxabe d(s Lieferßs oder der Lieserer nach Art (Steik-koble, Stc1nfoblenbxiketw, Brannk-yble, Braunkohler- briketts, Zrcbenkoks und Gaékoks), Herkuvft nacb (Gebketen der Amt- lichen Verte-lungsstenen, Uebe § 6 (z. B. Steinkob1e aus Oberschlesien, Braunkohle aus dem Gebiet rechts derElbe usw.) und Sorken (Few, Maaer-, Förder-, Stück, Nuß, Stambkoble usw.) zu trennen. Die Meldunaen haben folgende Angaben xu enthalten;

8.) Bestand am Anxang des Vormonats,

b) anobr im meonat,

cz) BZstand zu Bkc-inn dks laufenden Monats,

(1) Verbrauch im Vormonat,

91 Bedarf “für den 1aufenden Monat,

1“) voraussichtliche: Berarf fü: dex; xOLJenden Monat.

§ 4. Nachprüfung der Angaben. Der Meldepüichtige bat fortlavfend über feinen Verbraucb an Brennstoffen nach Art, Herkunftkgebiet und S_otte in solcher Welke Buch zu führen, daß eine Y1kackpxüfnpg der Bestände möglich ist.

§ .*“). Meldestellen.

]. Die Meldungen find zu erstatten:

1. an den inchßkommkffar für die Koblenverteklnng in Verlkn; 2. an die für den O-“t der «ewetblkcb-n Niederlassung des Melrevflxcbtiaen zuständige KUegSamlsteUe; _

3. an diejenige Amtliche V:!teilungsstelle, welcbe unter Bewä-

ficbiiaung der Herkunft der meldcvfticbttgen Brennstoffe zu- 1tändtg Ut (fiebe § 6). Beüebt der Meldepflxcbtkge Brenn- sLOffe aus den beieten mehrerer Amtlicher Vetteilunak- 11911611, so smd an al1€ diese Amtliäyen Verteilungostellen gleichlautende Meldeka“1ea e1nxusenden;

. an den Referer des Melkepfl1chtigem Besieüt der Melde- pflxcbtige bei mehreren Lieferekn, so ist an jeden LieFerer “ine besondeteMelvekarte zu richten. Bezieht er von emem Lieferer Brennstoffe aus mehreren Herkunfksxzebieten, so hat er dixsxm Lkeferer soviel quchlautende Kasten einzureichen, wie stkunkxégebieke in Frage kommen. Für die von einem im Auklande wohnenden L*eketex unmittelbar bezogenen böhmischen Kobxen sind d1e Meldekatien nicht an den axzs- ländischm Lieferer sondsru (soweit es fick; um nicht un Köx2igre1ch Bayxrn gxleqene Betriebe handelt) an den Koblenaukgleich Dr-sken (stehe § 6, Ziffer 7) zu _senden, und Max mit der Ausscbxtft: „Auslandsknble“. „zur Be- triebe, die im Könlaretcb Bayern likgin, find diese Melde- karten an die für ihren Bezirk zuständige KriegsamtsieUe bexw. Kris iamtnebenstelle zu seuden, und zwar mit der- selben **luchbrlft.

11. SämtliÖe Meldekmten find glekcbl-utend außxufüllcn.

111. Für Gaskeks, für böbuxisäye nach Bßyexn eknqefübrie-Koble sozvi: für dke im rechtaxbxinischen Bayern, in ken Revieren “Ibben- duzen, Barsinghausen, Obernkirchen und in den sonstigen in der Nabe ke; Deistexs gelegenen Zechen gkförderte Kohle fallen die unter Absatz 1, Ziffer 3 gynannten, an die Amtlichen Vextcilungsstellen zu r1chtenden Meldekatten foxt.

§ 6, Amtliche Verteilungsstelleu.

Nwtlicbe Verteilungsstellen ßnd:

]. Für. Steinkob1e*) aus Ober- und Ni-vcrscblesten:

Amtlxcbe V rteilunggueUZ Für schleßsche Stcinkoble in _Berlin 'N'. 8, Unter den Linden 32.

2. Fur :bc-ixiiäz.x,.r-c1t"ä11sche Steinkohle"):

_Dgs ?thxixxifcb-Wei'tfäli1che Koblen-Éysxdkkat in Cffen.

3. Fur Stetnkoble*) aus dem Aachener, Nsoxec:

Amtkicbe VéktéilUUJEsttÜS 111; dis. Steinkohlengruben des _Aacdék'er 2122131er in Kohlscheid (Bex. Aachen).

4. Fur Steinkchle'“) aus drm Saarrevier, Lothringen und der bayetifchen PfaLz:

Amrlicbe VerteilungsßeUc für das Saarrevier kn Saar- "drücken 2 (Königlkckoe Bergweekjdirektion).

«5. Fur Braunkoh1e1') aus dem Gebiet reébts der Elbe: Amt11chc Venetlungasf-"e für die ankoblenWexke rechts "der Elbe in Brr1in R17. 7, R-ichstaasufer 10.

6. Fur Mitteldeutsche Braunkohle1) (links der Elbe) mit Aquabme der unter 7 genannten:

“amtlikbc Verteilungsstclle für den mitt-ldeutscben Braun-

" xoblenbtkgbau in Hal]: a. S., Landwewstraße 2.

4. Fur BraunkoblU“) aus dem Königreich Sachsen links der Elbe_ und dem Herzogtum Sachsen- Alten- buxg, sowie fux böhmische nach Deuffch1and (außer YMMD) eingefuhrt: Kohle und für säch111che Stsin-

e : .Koblenausszleich Drxsden, Llnienkommandantur k), Dreßden.

8. Fur rheinische BraunkoblLÄ), Braunkohle?) der Grub Gustav bei Dettingen und Braunkob1e1)aus dem Dil gebiet, dem Westerwald und dem (Großherzogtum :

e [ ssen: Amtliche Verteilungsstelle für den rheinischen Braunkohlen- bergbau ln Cdln, Unter Sachsenhausen 517.

§ 7. Art der Meldung.

1. Me kakunaen, die mit Namen9untexschr17t(Firmenunter- schrifj) des Melderflicbtigen versehen sein müssen, düjfen nur auf den amtlichen, fur November bkßimmfen Meldekartea mit blauem Druck ersfattet werden, die jsder Meldepflichtige bei der zuständigen Orts- koblenstclle, béim Feßlen einer solchen bei der zuständigen Kcéegs- w111_scha1tßstel!e, Wenn auch_diese fehlt, bei der zuständigen Kriegs- amtjteve, gexen eine Geduld: Von „46 --,15 für vier zusammen- ZYMUZFL [K*Ukter; brxksgbßu Ja?? THW) dZe em» nvéb weiter erford-r.

en e de ar en ( xe e , ., un * un 9,2“) md dort ein eln ür 4-16 0,03 das Stück erbältltch. § s 3 f

2. Hat em Meldevflicbtiaer Vetrisbe an verschirdenen Otten, so muffxn fur jed-n Vetrieb vi». Mewunaen aesondert erfola-n.

.;). Die“, Mcldekarten evfbalten eine Einteilung nach Yerbraucbel- gruppen. Iedcr Meldevflkebtige bat die 7111: ibn 11: Frau: kommende Verbwucbemxuvpe dméb Durckokxeuzen kxnnllich zu Machern Falls Cin Meidcvs'kchüger nach der Art skinss gewerblichem Beiriebes zu mebmen Verbrauckzergrvpveu gehört, ist maßgebend, zu Kelebcr Ver- bxavcHngrurpe der wsßenxlxcbste Tetl s“inet; Beirtebes geböxt. Ist ?hm vom ReicbekobkMFommiffak eine erkxaacloer-vve ayqewieiku worden, 11) hat cr view zu duxcbkrcuzux. Es ist unzuläsßg, “mehrere Verbraucher.;ntppxn za dmcbkceuzén.

") AUÖ Steinkohlenbriketts, Schlammkobse und Koks.

") Auch Steinkohlenbriketts und Kokö. , *1') Auch Braunkohlcnbrrketts, Naßpreßytetne und Grudekoks.

„H 8. [dt im Falle der Annabmevcrweigerun Me l?:?r Meldekaxten durch Lieferer. J

Wenn ein Meldexflkcb11ger keinen Léefer-x zur Annahme sei„" Ykekdekakte bereit ßndkt, so hat er neben der fur dkn RejcbkkommtssZr- für die Koblenvexteiluvg in Versen bestimmten Ykeldekarxe 0Uch die für den Lieferer bestimmte M?sldeka'te dtm Retckpskommissgx s,], d,? Koblenderteilung in Berlin emzusenden, und zwar mlt einem be. sonoeren BegleilschkeibLkU 1" dtm anzugeben ist- aus WÜÜLM Grund? die Meldekarjc nicht an cinen Lieferer Weltergegeben wurde, undwe1chex

Liefersr vorgeschlagen wjrd.

§ 9. Weitergaöe der Meldungen durch dle Lieferer,

]. Jeder Lieferer, kern eine Melrekarte zugegangen ist, hat fie obne Verzug keinem eigenen Lieferkr weiterzugeben, bis fie zu dnn ,Hauvtlixferer' gelangt. Hauptlieferesr ist das l1efernde Wnk (3.th Kokkanstalt, Brikettfabrik) oder, wenn es einem Dritten (Vexkaazß karten oder Handeléficma) den AUeinvertrieb seiner Pcoduktlon Übes. lassen hat, dixser Drttke. ,

2. “FMS ein Lieferer (Händler) tte in einer „Meldskarte auf.. gsführten Brennstoffe von mebxeren Vorlieferern besteht, so oibj er nicht du urschr1ft11che Meldekarte weiter, sondern verteilt deren Inhalt auf sole neue Meldekarten, wie Vorliefeter in ange kommen. Die neuen Meldekatten bat er an die einzelnen Vorlxefeter we11elzugebe„_ Die Mengen der neuen aufgeteilten Melkekarten durfen jusammrn mehr mehr ergeben, als die der urschtistlicben Kaxte. Jede neue MM):- karte hat: _

a-dix an? diese Karte entfallende Menge, 1)) 1318 auf die anderen „96an vxrtetlten Nestmxngen de: M., schriftlichen Kart- mit annung der_Lieferer zu entbalten, D.e neuen Msldekacten finßmxt dem ermerk „Anf. geteilt“ und dem Namen der aufteilenden Firma zu verkehen. Dix; l:znschßlftliche Karte 111 bis zum 1. April 1918 sorgfältig aanu: ewa cen. *

3. Jeder Lieferer (Händler), der von eknem im Anolandk wol), nenden Lieferer böbmscbe Kohlen bxziebt, bat die betrrffsnden MÜ??- ka1ten nicht an den auIländUcben Lieferer, sondern, falls es s1ch Um Meldekarten bm 13211, die von im Königreich Bayern gelegemn Bx. trieben herrühren, an die für die Verbrauchssteüe zuständige K-iegs. amtstelle bezw. Kriegßamtncbenstells, andernfgüs an den „Kohyn. auSgle1ch Dresden ou senden. Die Karten „fur solche auslandkjcbeu Lieferungen find mit der Aafxchrift „Aus1andskohle“ zu ve1schen.

§ 10. Unzulässigkeit von Doppelmeldungen.

Mk1dungen dexselben Bedarmeenge bei mehreren L1xf3rern find vexboten.

§ 11. Wirkung unterlasseüer Meldung.

Ein Meldepflichtkqer, der seiner Meldepflickot n1chtgeuügt, hat neben der Bestrafung gemäß § 13 zu gewärtigen, dak ibn der RetcHO. kommiffar für die Kobkenyerteilung oder die Amtliche Verteilungsstelle von der Belieferung auöjcbließt.

§ 12. Anfragen und Anträge.

Anfragen und Anträge, d'e diese Bekanntmacbuv bztreffxv, mit Ausnahme der in § 2, erwähnten, stud an den R31 skomm111ac xür die Kohlenverteiluna, Berlin, zu richten. *

§ 13. Strafen.

Zuwiderhandlunaen argen diese Verordnung werden nach der ein. gangs erwähnten Bestimmung des § 7 der Bekanntmachung Vom 28. Februar 1917 mit (HUänani! bis zu einem Jahr und mit Geld- stxake bis zu zehntausend Matt oder mit einer dieser Strafen bestraft.

Neben der Strafe kann auf Einziehung der Brennstoffe erkannt werden, auf die sicb die Zuwkderbandluag beklebt, ohne Untersäned, ob fie dem Täter geböxen over n1cht.

§ 14. Jnktaftjreten.

Diese Bekanntmaxbung tritt am 1. November 191.7 in Kraft. Berlin, Oktober 1917, Der Reichskommissar für die Kohlenverteilung. Stuß.

' Die von'beute ab zur Nuvaabe gelangenbe Nummer 181 des Reichs-Gesehblatts enthält unter Nr. 6080 eine Bekanntmachung, betreffend Aenderung der Verordnung über die Höchstpreise für Petroleum und die Ver- teilung der Petroleumbestände, vom 19. Oktober 1917, und unter Nr. 6081 eine Bekanntmachung über die Vornahme einer VolkSzählung am 5. Dezember 1917, vom 18. Oktober 1917.

Berlin 17. 9, den 19. Oktober 1917. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Die von heute ab zur AUSgabe gelangende Nummer 183 des ReichS-Geseßb1atts enthält unter

Nr. 6088 eine Verordnung über Kleie aus Getreide, vom 18. Oktober 1917.

B;:rlin 117. 9, den 20. Oktober 1917.

Kaiserliches Postzeitungßamt. K r 11 er.

Königreitl) Preußen.

Ihre Majestät die Königin haben AUergnädigst geruht:

dem Kaufmann Theodor Kayser in Potsdam das Prädikat als Hoflieferant Allerhöchstderselben zu verleiHen.

Auf Grund Aüerhöchster Ermächtigung Seiner Maj estat des Königs hat das Slaatswinisterium infolge der von der Stadtverordnetenvcrsammlung- in Merseburg getroffenen Wahl den Stadtrat Dr. jur. Mosebach in Döbeln (Königreich Sachsen) als zweiten Bürgermeister (besoldeten Beigeordneten) der Stadt Merseburg auf die geseßliche Amtsdauer von zwölf Jahren bestätigt.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts- angelegenheiten._

Dem Musikdirigenten Lema er in Solingen ist der Titel Kökügllcher Mufikdirektor verliehect? worden. '

Justizministerium.

, In die Liste der Rechtanälte sind eingetragen: der Ge-

[)etme Upd OberkriegsaerichtSrat a. D. Henscb'en bei dem

Amthertcht und dem Landgericht in OSnab'rück, ,der Rechts-

33.111.5- „S «1.3.1? 11"; KW.... 1.“ 121111??? 1 er n- ere e, er“ Geri lsa e o'r r. e

bei dem Landgericht ][ in Berlin Inh M frühere Gerichts-

Assessor Gustav Böhm bei dem Landgericht [ in Berlin.

Tas Königliche Gouvernement von Königsberg 1. Pr. [ng anaeordnet, daß tm Vere1che der Festung Königsberg die Königlichen Lotterieeinnehmer daskLotteriekonwr auSnalmslos / [so auch am letzten plfanmaßkaep Erneuerunastage _ Nachmittag?- von 4111)r ab bis auf wetteres zu schließen haben.

Berlin, den 19. Oktober 1917.

Königlich Preußische General-Lotterie-Direktion. Gramms. Groß.

.

Yiehtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 22. Oktober 1917.

bre Ma1kstät die Kaiserin und Köni in VOUendet heuteIihr 59 Lebensjahr. 9

Aus Anlaß_des Ergebnisse!; der Kriegsanleihe «Melt der Staatssekretar desnRelchssckzaßamteS Graf von Roedern von Seiner Majestat dem Kaiser und König und dem Gencralfeldmarschall von Hindenburg folgende Depeschen:

Hocherfreut über dak] glänx-nkxe Ecgeynis der Zkichnunaen zur ßxbeut-en KxiZgSayletbe spreche Ick) “Ihnen, der Rexch3dank und allen Vetciligtep fur m erfolgreiche Axbkit Meinen hetzskchrn Dank uud (Glückwnnsth aus. Kraxwou mzd zketbewußt steht das gesamte Deutsche Volk auch im "ierten Krika?_jabre 1112an seinen Heldensöbnen i.:j Felde hinter dcr Ne1che- Und Heercklekung, za chem Opfer an Wut und Mut bcxeik, 131€ Ehre und Freihert dcs VaterLandes gegen den Ansturm ubermäckotlaer Feinde stszreicky behauptet smd. (Gott segne aüe Treue und Opfeinkgkeit dutch einen glückliche", cxspxießlicben Frieden. Wilhelm 1. 1:1.

Ick) babe in der Tat eine große nacHttäcxlkche Geburtstags- steude empfunden, a1s ich Eurer Exerem Mitteilung Von dem glänzenden Erfolge der 7. Krisqeanle-be erbkelt. Es zeigt unsxren Gegnern aufs neue, raf; Deutich1and aucb kx*1ctscha§111ch n1ch2n12551*- xurmgen 111, und gkbt mir den Beweis, daß das deutsche Volk ur.- etschutsekltch auf den Sieg vsrtrauf. Euer Exzrüenj bitte ich, meinen heleicben Dank dafür bekannt zu gebs". Alle aber, Die etwa beabschtigen. darth eine Mitteilung besonders schöner Tsil- ergebniss ihres Wirkttngckreises mn!) an ihrer berechttot€n siokzen Freude teilnehmen zu Laffen, btxte 1117, zur Eutiasjung der Post da- von Abstand zu nehmen.

Generalfeldmaxsäxall von Hin!) enburg.

Der Staatssekretär des Auswärtigen Amts Dr. von Mühlmann, dxx Seine Majestät den Kaiser bei seinen Besuchen in Safra und Konstantinopel begleitet hatte, wird sich auf der Rückreise, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ mitteilt, in Budapest und Wien auxmlten und so Gelegenheit zum Gedankenaustausch mit den “taatImännern der österreichisch- ungarischen Monarchie haben.

Die Vernichtuna eines unter, dem Schuße eng- 111cher Kriegsschiffe fahrenden Geleitzuges in der Nähe der Shetlandsinfeln am 17, Oktober Moxaens durch deujsche Kreuzer hat laut Meldunq des „Wolffschen Tele- graphenoüros“ in England und Norwegen, wie nicht anders zu erwarten war, die bekannte Entrüstung - m England außerdem noch Wut über die für England so beschqmende Tatsache hervorgerufen. Sowohl der enalische Zemzngs- bericht Poldhu vom 20. d. M. wie die englische Admiraluäts- meldung heben hervor, daß dieim Geleitzug fahrenden Handels- schiffe ohne Warnung irgend welcher Art und ohne Rückstxht auf das Leben der Besaßung und der Fahrgäste dmc!) Geschußfeuer versenkt wurden. _ ,

AUe foiche Behauptungen und Aeußerungen stpd mcht uur gänzlich unberechtigt, sondern muten nachgemhx ergenartm nn, nachdem in der deutschen SperrgebietSerklarun'a vom 31. Januar 1917 klar und deutlich gesagt xvorden tst, daß vom 1. Februar 1917 an in den Sperrgebzeten um GMs;- hritannien, Frankreich, Italien und im östltchen Mi1telmeer jedem Seeverkehr ohne weiteres mit allen Waffen entgegengetreten werde.

Im Laufe der Monate ist vxm deutscher Sekte immer wieder betont worden, daß, mer stel) ins Sperrgebiet begibt, dies unter Gefährdung von Schiff und Menschen 1111, da grund: 1äölich von deujscher Seite keine Ver f(ichtung ubernommen werden kann, im SperrgebietMensöhetz ebezn zu retten zumal, wenn, wie im vorliegenden Fall, ein femdltches []:Boqt gesrckstet wird. ES ist nicht ohne Wert, an den Vefxbl der englrscben Ad- miralität zu erinnern, beiAnwesenheit feind11cherU-Boote keianlei Rettungsversuche der eigenen Leute vorzunehmen. Gegexuher der englischen Ndmiralitälsmeldung sol] nochxna1S ausprucklzck) festgestelltwerden, da[; die Versenkung deSGelettzuge§1n1tten rm Sperrgebiet vor sich gegangen ist und mcht etwa 111 neutralen Hoheithewässerm wie die Versenkung delxtscher Dampfex am 16. Juli durch die Engländer an der boüändischen und emiqe Monate vorher an der norwegischen Küste. _Duxse Tat wurde damals von der englischen Admiralität ausdruckltch als „große seemännische und militärische Leistung“ bezeichnet.

Wenn bei Versenkung des nach C'n land bestimmten Ge- lettzuges am 17. Oktober neutrale Ménßbenleben zu Schgdxn gekommen sind, so trifft die Schuld und Verantwortung emztg und allein die'enigen welche leichtfertigerweise diese Menschen- leben den Gekah'ren bes Sperrgebiets ausseßten.

Die Kna :) eit an Wäscbeftoffen veranlaßt die Reichs- bxkleidungxsthelle zur Deckung des dringendetx_BeHzxrfs der hurgerlichen Bevölkerung“ die New, Haus- und T11chwajche, die 1",Gastwirtschafts- und ähnlichen Betrieben sowie Waschever- [klhgescbäften beschlagnahmt ist, aufzukaufen. Eine “zwangs- Weise Enteignun der beschlagnahmten Bestände i_st vorläufig nicht Ja Aussicht genommen. Weil die m den Betrieben lagernde Wäsche aber f11r die Zwecke der "Volks- Wohlfahrt dringend notwendig tft, sol1en_diese Stucke an VW, HUUS- und Tischwäsche im frerlxändrgen Aufkauf zu angemessenen Preisen der AÜgememheix nußbgr gemacht werden. Angebote find an den amtlichen Emkaufer fur Wäsche, Hern) Wolfgang Müüer, Berlin 11117. “7 (Unter den Linden40/41), 7121) k1chtsenß von dem auch die näheren Bedingungen zu er-

ren in .

Krieg:?nakhriahten. Berlin, 20. Oktober, Abends. (W. T. V.)

In Flandern wechselnd slarkes Feuer; nordöstlich von S oiss :) n *:3 seit Mittag wieder heftigster Artllleriekamps.

Auf D a g 5 ante Fortschritte. __ . _

In M a z e d o n i c n scheiterten franzömsche Angrtfxe westlich des O hrida-Sees.

An der Flandernfront hat am 19. Oktober bei un- stchtigem Wetter tagßüber der ArtiUeriekampf nachgelassen und steigerte sich erst gegen Abend wieder an? dem Großkamprel'de Ju lebhaftem Zerstörungsfeuer nordöstlich Mangelare, siioostkck) Ypern und in Gegend Waasten. _ _ ,

Jm Artoix- wurden bei zum Teil lebhafterem femdltchen Artillerie- und Minenfeuer in (Heaend Lens, nördlich OM!)- ZWZZÜJM Fontaine und Bullecourt, sowie Nördlich vom La Vayxe-xe- Kanal feindliche Patrouillen verlusjreicb abgewiesen. ' _

Nordöstlich Soissonß dauert die gswaltige Art:.lleme: 1chlacht ununterbrochen mit ungeheuerem MunitioncZemsaZ an. Selbst Nachts Übe: läßt die Stärke deH Feuers kaum Nack). Zwischen Vauraillon und Braye ist bereits die vordere Kampf- zone dur'ck) dat.) Axtiüerie- und MinenerLr vöüig in e'm Tx„1cht_er: feld verwandelt. Am Vormittage und am Abend nach starkßer Feuervorbcreimng angeseßte feindlich? Erkundungsoorswße wurden abgewiesen. _

In der Champagne erfolgten Nachmxttagx- un)» Abends teilweise hßftige Jensrüverfälle nordöstlich Prysnes. ,

Die gestrige Eiffelturmmeldung über Embruck) m unsere SteÜunaen auf dem Keilberge ist umichtig. “Ec.“- wurden nur einige Franzosen im Vorfslde bMerx. SW wurden durch wenige Schüsse vertrieben. _

VeiderseitH d-r Maas steigerte sxck) vom Nachmritage ab bei aukaärendem Wottsr das feindliche Feuer anf der ganzen Front. Bei Höhe 34,4 in (Hegend Fosses-Wald nahm es gegen Abend qxößere Stärke: an. Um 11 Uhr Abonds drangexx eigene Stoßtrupps zwischen Foraes nnd Beibincoyrt in Öl? feindlichen Gräben ein und bxachtén Gefangsne zuruck.,

Im Osten wurde:] 'auf der Jnssk Moon noch Wtdérstand leistende Resje eincß Todesbatainons gefangen genommen und auf der Insel Dagö Truppen geiandet.

In Mazedonien Weiterck am Westufer des Ohrtda- Sees ein nach ArtiÜerieoorbereitung unternommeuer franonschxr Vorstoß im Sperrfeuer unserer Artillerie. Am Dobropolje wurden zwei serbisch2 PatrouiÜenvorrtöße abgewiesen; Jxx der Struma-Ebene fanden fÜr uns günstig verlamfene Patromüen- gefechte statt.

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Großes Hauptquartier, 21. Oktober. (W. T. V.)

Westlicher Kriegsschauplay. HeereSgruppe Kronprinz Rupprecht. Ostende wurde von See beschossen; in der Stadt ent- tand äu er aden. s AJ Zerschflandrisckwn Landfront blieb bxi starkem Dunst bis zum Abend die Feuextätigkeit eingesckyrankt. Vor Einbruch der Dunkelheit verstärkte sW das Feuer an der Küste, bei Dixmuide und in einigen Abschnitten des Haupt- kampffeldxs, Mehrfach vorstoßende Erkundungsabtellungen der Gegner wurden verlustreicl) zurückgeworfen.

HeereSgruppe Deutscher "Kronprinz.

Nack) nebligem und daher etwas rubigerem Morgen,)"teigerte sick) bei Mittags besser werdender: Sxcht dle Artillexie- schlacht von Vauxaillon bis Brax): wieder zu großter Heftigkeit. Sie dauerte unvermindert, melfack) zum Trommel- feuer anschwellend, Yck) nxälnend der Nacht an. Größere An-

ri e “md bis er ni t er olgt. ' (; ffBsei den k)ülU-igen Armeen blieb die Gefechtstaltgkett meist gering. -

9 feindliche Flieger wurden abgeschossen.

Oestlicher Kriegsschauplaß.

Auf der Insel Da g H ist die Ostküste von unseren Truxpen erreicht; Streifabjeilunqen durchdringen das Innere. Btsher sind mehrere hundert Gefangene gemeldek. („

Die. zwischen der Insel Moon und dem (Fest!,and gelegene Insel Schildan wurde von uns h_eselzt.

Die russischen Seestreitkräxte havben den Moon- Sund nach Norden verlassen unter Preusgabe deS_Wracks der „Slava“ und von 4 auf Strand gesthen Dampfern.

Von der russisch-rumänischen Landfront ist ?nichtH von Bedeutung zu berichten.

Mazedonische Frank

Jm GebirgIsiock zwischen Skumbi-Tal unh Ohrida- See qtiffen gestern nach kräftigßr“Feuexvoxberettung starke französische Kräfte an. Deutsche, österre1ch1sch-ungarxsche und bulgarische Truppen brachten durch 7211er und tm Gegenstoß den feindlichen Ansturm'zum S extern.

Oestlich des Ohrida-Sees sonne vom PreSpa-See bis zur Cerna und auf beidenVardar-Ufern hat die Kampf- tätigkeit der Artillerien merklich zugenommen.

Der Erste Generalquartiermeister. Ludendorff.

Berlin, 21. Oktober, Abends. (W. T. B.) In Flandern lebhafte ArtiUerie'tätigkeit, nordöstlich von Soissons stärkster Feuerkampf. Die Insel Dagö ist ganz in unserer „Hand. In Mazedonien westlich des Ohxida-SxeF- und nord- westlich von Monastir für uns erfolgreiche Tetlkampfe,

Na vorübergehender Feuersteigerung in den Morgen- stunden cbdess 20. Oktober in Gegend Merckem, am Sudrande des Houtboulster Waldes, bei Passchendaele und östlich Ypern ließ in Flandern bei schlechter Steht das Feyer nach. Erst qe en Abend steigerte sich das Feuer an der K_rxstx. Mehreren

thigen kurzen Feuerüberfäüen in Gegend ost11ch_ Nreuport olgten mehrere erfolglose feindliche Patryuillenvqrstoße. Nach zweistündiger nächtlicher ArtiUerievorverettnng gmaen 1 Uhr Morgens feindliche Patrouillen gegen zmsere SteUungen bei und nördlich Stadt Dixmuide vor. Ste wurden verlustreuich abgewiesen. Auch auf dem Hauptkarxzpfsewe gegen den Sud- rand des Youtboulster Waldes und ngrd ick) Pyelkapelle nahm die Artiller etätigkeit gegen Abend großere Stärke an. Nach-

dem am Nachmittage “Nr Vorstoß einer feindlichxtx Groß; vatrouille an der Balm Boesingkze “516113213 abgexvn'1ex1w_1:, blieb das Feuer auch Nacht?; über_ zmuxhen „yonthonwkuxr Wald und “- asschendaele sebr lebhaxt. Eigene ELJYTÉWMU belegten mit beobachtetem _guten Erfoxa ,)Dunxkch'm; Poperinghe und Elverd'mgen mri Bombsp. «)m YAML; m., in Gegend St. Quentin wurden_' der zertrvezser «ZMF; steigerung feindliche Patrouillen Vertrrebcn uno (5513167198118 cm-

belalten. . ) Auch an der YLiSnefront hatte Vormrttags HQLUQMW

di ter Nebel ein eringes Nach1affen des F-ueréö “zur HFVÜZL- NYttags senke jedßck) mit auffLärendem ,WZULY WfOkL 0-21; Artilleriekampf unter ungeheurem , 91111n1119115au7waN0 “mz".- großec Heftigkelt wieder ein und- steMLUe UL!) nnmex mcßixäxé. deuNachm11tagsstundM Vor Einbruch dcr xynkelhexx erke. .) c, das feindliche Feuer in Gegend mzn V,?uxxnUon, 1312“: 171011272- Ferma äußerste Stärke, ohne daß ther- Jusanteyeaygrxxéé er-- 101111211- UNsLTS Artiklsrie bekämpft? Mrkmm dxe 72m.-1.chen. Bakkerien und nahm wicderbolt als :tark befaßt eYkanYtL „151-117? liche GTÜÖLU UMR“ Vernichjungsfeuer Der gewaltxge 417111er12: lamp? hielt auck) Nachts Über unxer fortdauerndcm Maßen- ein a von ManiÜon an. . _ " ? ZIM O | en haben Unsere Truppen dte Oßkxxste der Jn§e1 Dagö erreicht Und die: In191 Schi1daucheschäs _ . ' _ In M a z 9 d onien 1211219 kxäfnge ArtYerxywyrZer-YUYU französische Aggxiffe ein, die 311111111211 dem ».:xxnnvx-zluß unt)- OhÜM-ZLL vm“. dSULsckwn, österrexch11ch-ut1q&r11chen 1an 0111- aarifchen Truppen sämtlich verlustrerch- abgewxes-n WMW. Zw'lschen Ohrida- nnd PreSpa-See bn?- zur (Term; !1470) zwischen Wurdar- und Dojran-See wurYe das „f?.xkd..che Ariillerkefeuer stärker und hielt auch IMMS WNW an. Schwächere stindliche Abkeiwmgen wurden durch unser Feuer zerstreut.

Großez Hauptquartier, 22. Oktober. (W. T. V.)

Wsstlicher KriegHschauplaH. Heereßgruppe Kronprinz Rupprecht. _

In Flandern schwul] gestern der Feuexkamp? vom: .HonthoülsterWalde diE zumKanalCommeW „.*)pekn wieder zu großer S1ät'ke an Und bliekx, vxelfaä) zum Tkommel- feuer gesteigert, bi,?- zum Morgen nesttg. ' , .

Heute früh haben nach vißlxer vorltegendcn Mc._171k.7mc1t zwischen Draaibank 11111) Poelkapelle franzox'.1ch- englische Angriffe eingeseyt.

Heeresgruppe Deutscher Kronpr'inz.

Die Artilleriefehlacht zwischen NrLette-ermd und Brave wurde unter stärkstem Etysatz aller Jampfmntel tagsüber und mit nur wenigen Pauwn auch wahrend der Na tweitergeführt. '

chJm mkltleren Absckmilt des Chemtn-des-Dames war besonders bei Cernr) das Feuer zettmetlig sebr lebhaft. _,

Auch m der Champagne und an der Maak:- yat 1:(1)?312

Kampftätigkeit vexstärkt.

12feind11che Flieger und 1 FesseLbann wnrden gesiern zum Absturz gebracht.

Oestlic'her Kriegsstbauplaß. '

Die ganze Insel Dagö ist in ynserem PLYLZ. Mehr als 1200 Gefangene und etnige Ge1chuße wurden eingebracht, große Vorräte exbeu_tet. '

In 9 Tagen führten Armee und Marine dre OperLttonxn über See gemeinsam durch, die Oesel, Moon xtnd Oaéxo, die Schlüsselpunkte der östlichen Ostsee, m deut,che

and Orac! ten. H Ein neu)er Beweis der Schlagkraft unseres Heeres und

unserer Marine ist erbracht; ihr Zusammenwirken auch hier kann vorbildlich genannt werden.

Mazedonische Front. . " Im Skumbi:Da1e entriffenzm'sere un? dre). verbundeten Truppen den Franzosen im Angriff emige Hohenstellungen und

ielten ie ,s en starke Gegenstöße. ' h Ans 13ng Straße Monastir-Reßna schnterten

wieder olte An, riffe des Gegners. , _ _ DeYFeuerkcImvf blieb hier und m brexten Ametten

auf beidkn V (11? d ar -11 f ern stark. Der Erste Generalquartiermeister. Ludend orff.

Oesterreichisch-ungarischer Bericht. Wien, 20. Oktober. (W. T. B.“) Amtlich mird gemeld21 Z Westlich des Ohrida-Sßes scheitertZ eixt_franzöy'.17c!1)er Angriff im zusammengefaßten Feuer der Balletten dcr OLT- bündeten.

?, " ' g ld . * Con1kmchk zu "“ “" Der Chef des Generalstabes.

Wien, 21. Oktober. (W. T. V.) Amtlich wird gemeldet:

Oestlicber Kriegsschauplaß. Die Lage ist unverändert.

Italienischer Kriegsschauplaß. , Jm Fleims-Tal brachten unsZr-Z Patrouillx'q von emer gelungenen Unternehmung einen Ofnzter und 40 Mmm als Gefangene zurück.

Südöstlicher Kriegsschauplas. Westlich des Ohrida-Sees scheiterten .stque franzyWche Angriffe an Lexi taxferenWGegenwehr österretchrsch-ungar:scher, t d 1 a er. «ru en. deuscher_un [ g tsch ppDer Chef des GenexalstabeI.

* Bulgarischer Bericht. Sofia, 20. Oktober. (W. T. B.) Generalstabsber1cht

vom 20. Oktober. ' Mazedonische Front: Westlich des Ohrtda-Sees der mit mehreren Kom-

wurde ein feindlicher Angxiff, , pagnien nach ausJedehuter Yrttüertevorverettung unlernommen wurde, durch Feuer zurückgeschlac en. Auf der Tscherv_ena Stena, westlich Vitalia und rm scherna-Bogen hefttges

Artilleriefeuer, Auf _den Stellungen bei Dojran lag mäßige; Slörungsfeuer. Mehrere feindliche Erkmtdungstruppen, dle