1917 / 305 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 27 Dec 1917 18:00:01 GMT) scan diff

. § -.

Die mixtswc-tse Ueberkoffurxg von mit Ware gefüütm Säcken isi aUaem i_u aenattet, wenn sic zur Beföxderung von mexxscbiichen Nab- tung-mttteln dio, en.

cS "d di“ Säcke mit andexen WU-n gefüüt, so d1rk ihre miets- Tekale , U-b rlaffu:1g nur mit Zustimmung rer inchs-Sack*xeüe

a n-

Die B nußmgssrist bekmi-thékser Usbcrlz un bpträ 14 Wochen- Bek Üeber1ch it tna di-skk Fist M 1127: jerzxf aZaexanY-ne we'tcre Wache e*ne M eke in d- px) lte: Höh: in “.'?eQnung zu sIeULn. beer 8 W "ck71 darf die Benutz ngsmst nicbt auszerebnt werder. Die Säcke kurfen nur jU den bei der mietörvxisen Uebetlaffuna bxsijmmteu Zweckea denußt wetden. Die RÜck-abe dxr Sack: 121 durch Vervaxxs- Xtrafr, zu sich-xn. Die VerßZ-Wtcafe muß mindestens den doppelten Bekraa de von de Rsihs-OackJLUe für gebraubte Säcke festaewxxten stkzufsvretye err-tohsn. Abw thangen VM diefen Beßimmungen bedurfea dcr Genkhmxgnxg dsr R ichL-Sackjtcllc.

_ § 8.

Sämtkch: Sock“, mit Ausnav-ne drr aeklebten Popkersäcke, die mit Were aesul]! v»n den Vevb auch rn eknscbließlicb Sack erworbsn fiwd v er kkwacn werden, s d nach sbxer (E- tleeru a du ck die Berau tmacbung der Ne*ch'-Sackst lle vom 7. Aa ust 1917 in An- svr-ub genommen und an d'e best-Wen Sackk-éändlkr ur-d Sammel- LtszüueltTUYZen dre vom N:ichsranzler festg seßxen Höchstübernahmepxise

§ 9.

Dkk H'eres- uud Mxrin-vérwaltunqen siellen ua:!) einsm Ueber- einkommen bxim BMM oon War-n die ejfc-rderliäoyn Säcke, mit Aa:- nath-„der “erlebten Payéersäcks sklbkk. S-e haben fich verpflkckplet, die Hacks xurückzugcben oder gl-icbwnikge Säckc aés (Exsay zu iwf?!"- wenn eie Wm berejts in Säck: »eküllt oder es ibnkn im eknzelnen Fall nicht mö.:_l!ch i", XLÖ'jkillg Säcke zur Füllung eknxusenden.

Die Veckausex rer ere we'den angewiesen, ren Wiedereknganq dera'ttger an dt;. Oser-s- oder Mactneoexw»it--naet1 gel'sf ttcr Säcke fokafälttg zu uke wachen und der Rsich--S1ck!teüe, Ver valtungs- abteilung, Anzeige zu erstatten, falls die Rückziefelung nicht innethalb 6 Wochen exfolxzt.

7. Schlußbesiimmungen. * _ § 10. Die Aukfuh'unxybksjimmung 1 der Nsicbs-Sackséelle vom 27. Ju" 916 um dre Auskuhxunssbenimmung 111 vom 165211131111 1916 wuden aufgehoben.

§ 11.

, Dkk fur die Bestands- und Gedgrféanmeldunaen vorgeschriebenen

mevlätter si! d Vm d,e_n au,!!!ch n PandelSoert-enmg-n oder bet der

Jiejiclfps-pracksteUe, GeschaUSahteil-ng, Berlin 77. 35, Lasowstraße 89/90, u or ern. '

§12. D'ese Ausfübru Sb ti . 111 it __ kündung in Kraft. ng es mmuxg r t m dem Tage der V-r

Berlin, den 20. Dezember 1917.

Die Reichs-Sackstelle. Pede! [.

Ausführungsbestimmung 711 der Reichs-Sack'stelle.

Auf Grund der §§ 9 und 23 der Bekanntmachung des Bundesrats über Säcke vom 27. Juli 1916 (Reichs-Geseßbl. S 834) in Verbindung mit der Bekanntmachung, betreffend Aenderuna der Bekanntmachung Über Säcke, vom 20. De- zember 1917 (Reichs Gesesbl. S. 1116) wird für Sackleih- anualten folgendes bestimmt:

§ 1-

Als Sackleibavsialten wvden nur solche F5rmen :vgelaffen, die bereits vor rem 1. Angusi 1914 Säcke gewe1b9mäßia v1-1mu-t-t und am 1 Juli 11-17 emen Berxa..d von mtnoestens 10000 Leivsäckcn angemeldet haben.

tiléie Genehmigung wird von der Rekchs-Sackftelle widerrvflich er e . .

J-n Falk eines sacb'ichen Be“ürfniffks kann dis Reichs- Sacknelle von der ExjüUung der unter Abs. 1 festgesetzten Bc- diugungeu ad! ben.

§ 2. Dkk R-kch*-Sacks1e0e bestellt Revisoren, um die Erfüllung der für di! Sackxeldannaben ÜÜ'UULU Vor'cbxiftcn xu p'üskn Die? Sack- libanstaltxn find ():)ka ck) er, dem mit einem en11pnchenden Azswets versehenen 'Kemior die GeßchtiJUng der Gejckxäftsräume zu gestalten und ihm *ämtlickoe Geschäftsbücber und die am Prüfung er1oxder1ichen Unimlagen voxzmcgen.

€; 3.

Dke Socki-ibapstalten dürfcn vie von der Rekcksé-Wckstélle zur Fietßwedisen Ucberlaffu g freigegebenen Säcke nur jür diesen Zweck exwen en.

§ 4.

Die mietSWeise Ueberfaffm;g yon locken Säcken ist nur dann L?stattet, wenn fie zur Beföxderang von mensch1ichen Nabrungßmittelu

enen.

SoUen djs Säcke zu apdexen ZPeck-"n v'twendet Wlde, so ?satf ibre mi t-weUe Ueterlaff4x-xg nur mit Zustimmung der Reichs-Sack- stelle erf 1.811.

Die B-nuvuna von mietsweife überlaffenen Säcken xu avdercn Zweäm aks den stekgegebenen m vxtbojen.

§ 5. DLLe Lkaete; beträFt pfro S735ckunv Tag i f . ar e k-en m nde 1en- J Schwer etre de a enden Sack 1 , 2. für kleinste Säcke: ck .,3. g " 45

_ § 6. 6 WDF Bevußungsftift bei mixiöweiser Ueberlassung beträgx höchstens o n. .Bei Ueberscbreitung dieser Frkst ist das Doppelte der in § 5 fcsj“. gesekten Bekräge zu szlen. w dUebel: 3 Monate hinaus darf die Benußungsstist nicbt au5gedehnt et en.

§ 7. Die Säcka müssen bell und unversehrt zurückaegeben werden. Veräwderungen oder V.?rscblechxcmr-Zen der Säcks, die durch den verBraYSc-t-äßigen Gebxauch herbeigesubrt werden, hat der Miejer Uicht zu er re LU.

§ 8.

Werdkn dle Säcke nach 2131an von 3 Monaten n1cht zurück- geq-bkn, so ist außer oer Mixte eine Entsckzäxkqung Für jeden fcblenkrn Sack zu bS-„ablen. Die Ent1chäolgung beträgt:

1. fur einen minoemns 75 kg Schwergetreide fassend-nSack. . . . . . . . . . . . 67-915 2. für kleinere Säcke. . . . . . . . . . . 4,50 «16.

Die .')ceich-Sackstklle ist bfumk, die Höb- der Entscbäoißung anderweitig fertzus-ßen, PM! 5 e Rückgabe der Säcke ohne Verschulden des Mietexs unmöglich geworden 171.

J 9.

Die Benuvungssrisf wird aerxaxnet vom Taue der Aufgabe auf der Vetsandstatton des Vermietaxs zur B.fördexunz bis zum Tune des W1edetei7117-ff.*ns der Säcke auf Wie: Station. Am Plaße ist der Tag der Uebergabe der Säcke moßgebend.

§ 10.

, Dke Kosien für die U*belskndung und Rücksepdung der Säcke tragther Mieter mit AuÖtt-bme dsr Krst n, me durch d-n Tranepot , der Säcke vom L.: er d-s Verwiete76 das zur YeKsankskativn uno ; zurück entstehen. Dieée uäqt dsr stmist-r. Am Plage trägt dkr : Vecmicter die durch 'die V;“xfe'uoung uud Rücksendung enlstchmden ?

1

§ 11. _ i KM; Außführungkbcstimmung um mit dem Tage der Verkundung n M* . ' Berlin, den 20. Dezember 1917. Die Reichs-Sacksteüe. Pedell.

.___-___

V e r i ck t i g u n g In der Verordnung über die Preise und besonderen

Lieferunasbedi'ngungen für Thomgsphosvhatmehl

(Nr. 2955126 Reichsanzeigers) muß es tm Artikel1 unter

Nr. 21) in der loßten Zeile des Schlußsaßes des ersten Ab-

saßes statt „100 Kilogramm“ heißen: _ 75 Kilogramm.

des Reichs-Geseßblatts enthält unter _ _

Nr. 6183 céne Bekanntmachung, betreffend Ausführungs- bestimmunqen zu der Verordnung über Aeßalkalien und Soda vom 16. Oktober 1917 (Ne:chs-(Heseßbl. S. 902), vom 18. De- zember 1917, unter __ .

Nr. 6181 eine Bekanntmachung, betrexssnd dre Herstellung von Margarine und Kunstspeisefett, vom 22. Dezember 1917, und unter

Nr. 6185 eine Bekanntmachung, betreffend Ausführungs- bestimmungen zur Verordnung, betxeffend die Herstellung von Margarine und Kunstspeisefett vom 22. Dezember 1917 (Reichs- Geseßbl. S. 1118), vom 22. Dezember 1917.

Berlin V7. 9, den 24. Dezember 1917. Kaiserliches Postzeitungsamt. Krüer.

Königreikh Prenßet.

Seine Majestät der König haben AUergnädigst geruht:

den RegierunaSrat Scholz, Mitglied der Königlichen Eisenbahndirektion in Kattowiß,_ zum Geheimen RegierungSrat und vortragenden Rat im Ministerium der öffentlichen Arbeiten zu ernennen sowie

dem ordentlichen Professor in der juristischen Fakultät der Unioetsttät in Marburg Dr. André den Charakter als Geheimer Justizrat,

den Regierungs- und Gewerbeschulräten Professor Ehr- hardt in Frankfurt a. O.. Professor Klose in Breslau und Professor Gürschner in Danzig und dem Direktor der König- lichen Landestmnansjalt in Spandau Dr. Diebow den Cha- rakter als Geheimer Regierungsrat,

dem Gewexbeinspektor Heerdegen in Königsberg i. Pr. den Charakter als Gewerberat mit dem persönlichen Range als Rat viertsr Klasse,

dem SLklétäk bei den König1ichen Museen in Berlin Engelhardt, dem S*kre1är des Instituts für Meereskade an der Universität Berlin Seidel, dem Sekxejär des König- lichm Meteorologischen Jnnituts in Berlin Seeliger, dem Verwaltunasinspekior Stephan bei der Psychiattischen und Nervenklinik der Univetsität Königsberg 1. Pr., dem Ver- waltunaßsekretär Kußmann bei den Klinischen Anstalt-sn und dem Univexsilätssekretär Anders in Br-slau, dem Negierunas- baufekretär Sie vers bei der Univerfität Kiel, dym Paovinzial- schulsekretär Blisse in Bexlin, dem Konsistocialsekretär Berndt in Be-lin und dem Ko sijtorialsekretär Büttner in Kiel den Charakter als Rechnungscht zu vexleihen.

Seine Majestät der König haben Aüergnädigsi geruht:

den Regierungsbaumeistern Ernst, Behnen, Schulße, Thomaschky und Dupont, Vorständen der Milttäxbauämter Meß 111, Rastatt, Koblenz 11 Freiburg i. V. und 1326 Neu- bauamxs Castel, den Charakter als Baurat mit dem persönlichen Range der Räte vierter Klasse,

den Oberlehrern des Kadettenkokps Kahn und Maaß vo_m Kadettenbaufe in Potödam den Charakter als Professor um dem pelsöljllchen Range der Räte vierter Klasse,

dem Geheimen expedierenden Sekretär, Rechnungßrat Albrecht und dem , Geheimen Registrator, Rechnungsrat Derks vom Kriegsmmisterium den Charakter als Geheimer RechnungSrat,

dem_ Geheimen expedierenden Sekretär Heberer im KriegSmmxsterium un? dem Registrator Hartung beim Ge- neralkommando des ck11)“. Armeekoxps den Charakter als Rech- nungsmt,

dem Remonkedepotadministrator, Oberamtmann Hoff- mesm'in Arerxdsee i. Altmark den Charakter als Amts- ra orme

aus Anlaß des Uebexithts in den Ruhestand dem Betriebs- leiter thde bei der (waebrfabrik Spandau den Charakter als Axmeebaurat zu verleihen.

Ministerium der geistlichen und Unterrichts- angelegenheiten. ' Dem Privatdozenten in der medi inis en akultät d Unwetsnät in Köx-igsherg i. Pr., ObezrstalYarthDr. Rhexx und dem Konstruknonsmgenieur an der Köniqlichen Technischen

H0chschule Berlin Nambu ck eck ' " vexliehen worden. s) Tft das Pradikat Professor

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Die Liquidation des der Witwe Ida Köni in D“ - idsZrL e ZßlYöeritgen Hausgrundstücks, LinöemannstraßegW das:!ßbesk,

Berlin, den 19. Dezemöer 191.7.

Dcr Minister für ande! und Gewerk) . I. N.: Zeithaus. e

*.*-»...,- _. -.

Auf Grund 1121“ Verordnunaen, betreffend die zwangs-

jm Wurmrevier in Richterich, die Zwangsverwaltung an-

weise Verwaltuna britischer U t

vom 22. Dpzembcr 1914 (RGW. ,S. 556)nuenrdne1k(d).m§xb?1exxé 1916 (RSM. S. 89) ist nzck) Zustimmung des Herrn Reichsch kanzfers [10613 die Gemerkdcbaft Kßrl inedrich Anthrazitgrube

Die von heute ab zur Nquabe gelangende Nummer 217-

geordnet (Verwalier: Privatdozent und vereidit * , revisor Dr. Schah in Aachen, Friedrichstraße 23)_9 er Bucher- Berlin, den 21. Dezember 1917.

Der Minister für Handel und Gewerbe. I A.: Neuhaus.

Inßlzministerium.

Dem Amtsgerichlswt, Geöeimen Justizrat Heine jn Osterbur und dem AmtherichZSrat Gansen in Trier ist die nachgefu te Dienstentlaffung m1tnRubegehalt erteilt.

In der Liste der Rechtsanwalte find gelöscht: der Rechts- anwalt Granaß bei dem Landgericht [_1 in Berlin, der Rechtsanwalt Emundts bei dem Landgertcht in Cöln und der Rechtsanwalt Dr. Groening bei dem Amtsgericht in Strasburg (Westpr).

Mat der Löschung der Rechtsanwalte Granaß und Dr Gro ening in der Rechtsanwaltsliste ist zugleich ihr Amt als“ Notar erloschen. ,

In die Liste der Rechtsanwälte smd eingetragen: der Rechtsanwalt Granaß vom Landgericht ][ in Berlin bei dem Kammergericht und der ReckjtSanwalt Dormann aus Wevlar bei dem Amthericht in Buxtehude.

Kriegswinisterlum.

Der Obermilitärintendanlursekretär Schirrmacher von der Jntendantur 111. Armeekgrps ist zum Geheitüen expe- dierenden Sekretär im Kriegsmmisterium ernannt worden.

Bekanntmachung.

Die zufolge Verfügung vom 17. Juni 1916 ausa;*svrochene Untersaauna des Gewerbbetriebes der Fan Xleixchexmexstex Elisabktb Langer m _(Gleiwiy, Neudmsetsiraße 3 Wohnbau, der Flek'ckyerei und Wursmacherei einschließltch des Handels mit Fleisch, Wulst urxd Fettwaren für die Dauer des Krkeaes ist durch Verfügung vom 20. Dezember 1917 wieder au1geboben worden.

Gleiwitz, den 20. Dezember 1917. , Die Polizeivexwaltung. I. A.: D:". Gornik.

Yicßtamtliahes.

Deutsches Nets». Preußen. Berlin, 27. Dezember 1917.

Seine Majestät der Kaiser und König" hat, wie „Wolffs Telegraphenbüro“ meldet, nachstehenden Erlaß an den KriegSm'nister gerichtet:

gescheitert! Unterstützt durch die gesamten“ Industtien Englands, Frankreichs und Ameükas, trov monatelangar Voibereilungen um- faffsndstcr Art, troß aüergtößten Munitionsaufwandes waxen aUe Bemühungen unsejer Gegner umfonfj. Das zähe Durchhalten und der Fxont kovnke dies aber neben der Unterstüvung dutch die

sjüsung der Heimat mit Waffen, Munition und aUem sonstigen

nachgeordx-„eten Behörden Meinen und des Heeres Dank. bewußte Leitung, strengste“ Pflichterfüllung jxdks e-ges Zusammenarbeiten mit den anderen Behörden, lns- besovdere den Kriegeministerien der Bundessjaaten, und mit einer sckaffensfreudigen, cxfinoerlkcben Industxie - auf dieser“ G-undlage haben sich die Erfolge aufgebaut. Glänzendes ist auch in der xecbt- zeit'gen Bereitstellung eines kriegsmäßig vorgebikdeten Ersaßes, der Fürsorge für unsere Verwundeten und in der Verteilung und Ver- wendung der heimischen Axbeitskräfie geleistet. So vextxaue Jeb dakauf, daß Mein Kricgßministetlum auch weiter in vmbtldl'icber Pflichttreue zum Nutzen von Heer „und Vaterland arbeiten und so für sein Teil zum Endfieg beitragen wird. Großes Hauptquartier, den 24. Dezember 1917.

Wil km. An den Krkegßminiftcr. He

Ziel-

" Seine Majestät der “„Kaiser unb König, Aller- hochstwelcher am Montag mittag hier eintraf. nahm-

fei_ertage mit Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin, Ihrer „Kaiserlichen und Königliche" Hoheit der Kronprinzessin, ihren zmxi ältesten Söhnen sonne Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen August Wilhelm an dem Gotteßdi'enst in der Kalsxk Wilhelm-Gedächtnistirche teil. Später hörten Seine Majenat den Generalstabsvortraq; deSgleichen gestern vormittag und an- schließend d'aran den. Vortrag des Vertreters des Auswärtigen Amtes Freiherrn von Gruenau.

TexkgkaphenbßroS“ unter der Leitung des Gesandten Grafen" Mkkbach die tm Zusaß zum deutfch-russischen Waffen_stiUstaUds-; vertrag vom 15. Dezember vorgesehene-KomMission nach St- Petersburg begeben, die die Regelung-des Aus- tausches vonZivilgefangenen und dienstuntauglikhsn KkkeaSgefangenen in Angri nehmen und Maßnübmen 3er Wiederhersteüung der Vezie ungen zwischen _den beiden Landern innerhalb der durch den Waffenstillstand gezogenen Grenzen treffen soll. ' ,

Der Kommission gehören an: Geheimer Legationßrak Dr. Eckgrdt und Generalkonsul Biermann vom Auswärn en* Amt, mer Herren des Kriegsministeriums unter Leitung k,") Obersten von Fransecky und Gießler, Majo'r von Besse", W". her Obersten Heeresleilung mit Wei Begleitern, Geheimrat; Schenck vom Reichspostamt und, err Laquhoff vom Roten Kreuz. Die Abordnung ist von Hilfspersonäl begleitet.

Die Schwierigkeiten aus dem durch die Tätigkeit

gemeldet wurde,

ch U-Boote hervor eru enen Mau el an-„SchkffSk-ÉUM haufen sick) in der? fefindlicben Hägfeu. „..Nachderkr. ("““" ' daß sich in Australien, Cachinchina- WM

Die gewaltxgen Angriffe unserer Feikde an de": Westfront find

die unerschütterlich: Tapferkeit unserer todeömutkgen Truppen an, Marine nur leisten dmch die rastlose Arbekt und die reiche Unter- * Kriegsgerät. Da'ür sage Ick) dem Ktiegötninlsteriu'm und seinen -

einzelnen„

wie „Wolffs Telegraphenvüro“ meldet, am ersten Weihnachts-

Gesiern abend hat fich nach einer Meldüngdes „Wolffschen :“

anicn unh m Sudamertka gewaltige Vorräte an “leisck, Ge- treide, Nets, Tabak, Tee angesammelt haben, dieJ veräeblich au Verschiffung warten und verderben, ergeht jest, dem olfsscben Telegraphenbüro“ _ zufolge, aus Dakar (west- afrikanische Küste)" an, die fanzos1sche Regierung die dringende Aufforderung, „soforixdie nottgen Schiffe zum Transport des noch immer an der Kaste lagernden Restes von 70 000 b Erd- nüssen, Mais, Kakao, Palmöl, Kautschuk, Baumwolle und Häuten aus dex Ernte des “Jahres 1916 zur Verfügung zu stellen. Die fur_ die französtsche Regierung aufaekaufte, aus- gezeichqet ausjaUende Ernte 1917 von etwa 500000 c könne sonst "XM g_e_l_ag“ rt werden. Sie müßte im Innern verbleiben und ware dem erderben prengegeben.“

Nach § 3 des Krj_egsleist11ngSgeseßes sind die Gemeinden unter anderxm verpflichtex, Transyortmiitel, Gespanne und Arbett'Skräfte „fur alle . militärisch wichtigen TranSporte auf Anfordern zur Verfügung zu steUen. Diese Rechtslage bedarf unter den gegenwärtigen Verhältnissen einer wirksameren Ausgestaltung, um die Ent- und Beladung der Eisenbahnwagen und die Durchführung der kriegswirjschaftltch wichtden Straßentranßporte, die zurzeit durchweg nicht nur im milttarischen, sondem auch inn: Interesse der öffentlichen Sicherheit liegen, dem Bedurfnis entsprechend zu verbessern und ficherzusteüen. AufGrund dex §§ 4 und 91) des (Heseßes über den VelqgerungSzustand besttmmt der Oberbefehlshaber in den Marken„ Generaloberst von Kessel daher für das éfbietd Öder Stadt Berlin und der Provinz Brandenburg o gen 2 :

§ 1. Anforderungen auf Stellung von Transportmitteln, Ge- spannen und Arbeitßkräxten zur Ent- und Beladung von Eisenbahn- wagen und zur Durchfuhrung- krlegswitxscksaftlicb wtchxiger Straßen- tranxpotte können auf (Grund des Kriegslelstungsgekeßes von alLen behördlichen Steam gesjeüt werden, die von der Kriegsamtöséelié in den Ma'km hierzu ermächtigt werden. Die Kriegsamtesteüe kann die bezeichnete Ermäckstiguna eiuz-luen beböxdlicben Stellen oder auch bestimmten Klassen von behöxdliobcn Stellen extelsen.

Z 2 DZ: Gemeinden werden ermächkkgt, nach ihrem Ermeffm und tbxer vabe:en_ Bestimmung zwecks wnksamer Erfaffuna der in ihrem Bezirk ver!ugbaten. Transportmittel, Gespanne und Arbeits. kxäfte Von jxdem (?emeindeangebörig-n Ausrunft zu verlangen. Der- arttge Auskunfte tonnen auch in Form allgemeiner Bekanntmachungen vxriéwgt werden. Die Erteilung der Auskunft darf nicht vexweigett wer en.

§ 3. Dxn auf Grund des § 6 des Kxiegsleistungkgeseyes er- gebenden Aunoxdnungen der Gemeinden zur Stellung von Transport- mijteln und Gespannen und zur Leistung von Arbeitshilfe ist von allen Gemeindeangxhörigeu zu entsprechen. Ewe Außnabme gilt nur btnfichtlich der A-sfotdexung' zur Arbeitshilfe, wenn der Aufgefocrette km Heeresdkenst steht, oder wenn seine Unfähigkeit zu der aufgktragenen Arbeit dmch das Zeugnis exknes Kreis- oder anderen beamteten Arztes nachgxwkesen wied.

J 4. Aufforderungen drr Gemeinden aemäß § 3 dieser Ver- ordnung können dnrch Brsclzwetde an die Aufsichtsbehörde angefochten werden, wenn der Verpflichtete der Aufforderung n1cht obne Beein- träch1lgunq dringlicher öffentlicher Ju'tereffen oder _viEt obne wesent- 11che SÖädigung seiner eigenen Verhältnisse entspreäoen kann. Der Bekckzwerdexübret bleibt veerl chtet, der Aufforderung Folge zu leisten, solange dice nichtevon der'Gemeintxe zurückgewgcu oder von der Aufsichtsbehörde aufgehoben is!. Dre E:.tschciduug der Aufsichts- behörde ist endgültig. _ .

_ Zuwivérbandlungen gegen § 2 Abfav 2 und § 3" weiden mit Gefängnis bis zu _einem Jahre, bei Vorliegkn mildernde: Um- vände mit Haft oder mit Geldstrafe bis zu 1.500 „Fs bestraft."

5 6. Diese Bekanntmacbupg tritt mit dem 1. Januar 1918 in Kraft. Elekäzetii'g tritt die Bekanntmacbuyg vom 3. Februar/ 17. Ok- tober 1917 (Sekt. 0. Nr. 155601/207952) außer Kraft. Die zu leßterer Vewrdnuugxrlafsenen Ausrüstungsvotscksristen der Kriegs- aunsnelle in den Marken bleiben bis in ihrer Abänderung oder Auf. bebUng mit der Maßgabe in Kraft, das; ste auch für die Ausführung der vorstehenden Vewrduung gelten.

Tic Fräedensverhandlungen in Brest-Litowsk.

In der Sivung vom „2. d. M. Hatte die rusfische Dele- gation, wie Wolffs Telegrapbenbüro meldet, erklärt, fie gehe von dem klar ausgesprochenen thlen der Völker Vußlands azxs, möglichst bald den Abschluß eines aÜgemeinen, gerechten, fur aUe in gleicher Weise annehmbaren Friedens zu erreichen. Unter Berufung auf die Beschlüs e des (111- russischen Kongresses der Arbeiter- und Soldatenabgeordneten und des aUrussischen Bauernkongreffes wies die rusfische De- legation darauf hin, daß ste die Fortsetzung des Krieges bloß zu dem ZWecke, um Annexionen zu erreichen, für ein Verbrechen halte, und“ daß sie daher feierlich ihren Entschluß kund eve, un- verzüglich die Bedingungen eines Friedens zu unter?chreiben, der diesen Krieq au! der Grundlaae der aufgeführten, aus- rsahnzvlos für alle Völ er in gleicher Weise gerechten Bedingungen een e.

Von diesen Grundsäßen aUSgehend, hqtfe die russische Delegation vorgeschlagen, „den Frtedenßverhand; ungen folgende“ sechs Punkte zu Grunde zu legen:

1. Es wird kame gewalxsame Vereiniqung von Gebiexen gestattet, die während des cheaes in B sis genommen find. Die Truppxn, Ye diese Gebiete beseßt halten, werden in kürzester Frist zuruck-

308611.

2. Es wird in vollem Umfange die politische Selbständigkeit der YZker nbiFerbergesteUt, die ihre Selbständigkeit in diesem Kriege

oren :: en. - .

3. Den nationalen Gruppen, dke d'or dem Kxieae voliiiscb nkcht selbständig waren, wird die Mögücbkelt gewädrleijjet, die Frage der Zuaebörlgkclt zu dem einen odxr dem anderen (Staat oder ihrer 1taatlichea Seloständkgkeit dun!) Referendum zu entscheiden. Dieses

kferendum muß in der Weise veranstaltet Werden, daß volle Unab- bänglakeit bei der Skimujsnabgabe fürdie ganze Bevölkexuna des be- LFLRFKZUUS einschließlich der Auswanderer und Flucbtlinge ge-

! C e . ,

4- In brzu avfGebiéte cmi chfer Nationalität wird das Recht der Minderheit gdurcb eiu bésßndexeo Geses geschützt, da] tbr die Selbständigkeit der nationalen Kultur und faUs dies praktisch durchführbar - autonome Verwaltung gibt. - ,

5. Keines der kriegfübrenden Länder ist verpflichtet, einem anderen Land? soaknannte „Kriegstoste'n' ju zahlen; bereits etbobeue Kontri- butionen find zurückzuzahlen. Was den „Ersoy der VellUsLe von P'wakpktsonen infolgedes Kxieges anbetriff!, so werden sie aus einem YYY?" Fonds beglkcken, zu rem die Ktiegfübrenden proportion“!

dar 6- Koloniale ragen werden unter Beäcktung der imtet 1 M 4 seZoleTSGrund äve euislbieden. - schl - di ss'sck) D l „n ränun dieer unkte ug e ru: e ee-

aiton den Lt!)'ertzrcmX'cl)ließst',nk§e?13 Parteien vor, jebé Art versteckter Lkämpßmg dEr“ Fräheit schwacher Nationen durch stmke als

unzuläs * * ' : * _, ' it '“ 111 eu Boykott, WirlsckxchZich bezslchisetß 3 B' durch w r scha becrh das andere

* der Delegation des Vierbundes folgende Erklärung

*Jléésbkk WEZsk gercchjen Bedingungen beendet.

e Vd"! e' a des einen L'a'n'W „auf Grund aufgezeroYFenfet'r Handelsvertr'äge, durch Sonder-1

!

?oürzerträge, die die Freiheit des Handels dritter Länder de- chkanken, durch Seeblockade, die nicht unmittelbare Krieaes- Ziele verxolat, usw. In der am 26. 5. Mio. unter dem Vor- LH des evollmächtiaten Vertreters Oesterreich-Ungarns.Grafen Czernin, abgehaltenen Vollsivung gab dieser namens

ab, mit_ welcher die vorstehenden Ausführungen der rußsxschen Delegation beantwortet wurdon:

._Die Deleganonen rer verbündeten Mächte gxben von dem klar ausgexvrockenen Wiüen !bre: Regierungen und ihrer Völker aus, möglichst bald den Abschluß eines ollgemeinsn gerechten Friedens zu erreichen.

Die Dkkcgationen der Verbündeten sind in Uebexcinsiimmym; mit dem wlcdenbolt kunda-gebenen Standpunkte ihrer Ne,.iexungen der Anfi-Fxt, da die Leiteäße des russischen Vorschlags eine diskutable runvlage für einen solchm Frieden hitden können.

Die Dtslegatioven des Vierbundes find mit einem sofortkgen al!- a-meinen FUek-en ohne gewalxsame GebietkerWeiketunßen und 01311: Kriegßevtsaxädigxmgeu einvexstandcsn. Wenn die ruxfische Deleßatton die Forts-ßung des Kr'eges rxur zu_ Ewberunßszw cken verurixitf, ?'o schließen fich die Oelegaxwxxen der Verbündeten dme: Auffaffung an. Ois Staatßmärcner kec v8:1:-ündcten Regieruwgcn haben wiede1holt in droaranzmakßcben Erklärungen betont. die Verbündeten wüxden, um E.obexungen zu maäzen, dcn Krieg nicht um e'iuen_Taq vetlängern. An diesem Skankpmxft baden dk: Regierungen der Verbündeten stets unbelttt fxsigebcxlxen. Sie erklären feierlich ihxen Enttkhlyß, unver- zügliÖ einen Frie'ccn zu UUiLLLÖkeibkn, dEr dkesen Krieg auf (Grund. logi: ver rocks1xbendkm auénabmsws für KÜS irzegführenden Mächtc in

Es muß aber ausbréickliäo daraufhingewiesen werden, daß |ck) sämklicße jest am Kriege beteiliatkn'_Mächte innerhalb einer ang - meffenen Frist aus-abmslcs und ohne jeden Rückhalt zur gxnmxemn Bkobackztung d r alle Völker Kn glkiäxer Weise btudenden Bedingungen wexpflicbten müffen, wenn die Vorauoxc'ßrmgen der “cußfischen Dat- l'eguna erfüüt sein sollten. _

Denn es würde nicht angeben, d:.ß dre j-xßt mit Ruß1and vex- handelnden Mäcbxe dss Vjerbnpdxs fiÖ einseitig auf diese Bedingungen jesükgen, 1307158 018 waäbr daß): zu bchen, daß Rwßlands Bunles. genoffen 51121? Vedinmmgcn edrlkcb und rückbalst auch dem Bier- brmde akgenüber anerrynnxn Und dunkfübrsn.

Dixsxs VOXKUILUOHÜÜ, ist zu den Von dar rusfisÖen Dckeyaféon als VerbanklUxxgsgryx1olcxgm1 vorgeschlagenen sich3 Punkten das Nack;- folgenke zu bemerken:

Zu ].:

Ei.“.e gewaltfame AnekgnuW vou Gebieken, die während des Krieges beskjst “Norden find, lkkgt nicht in den Abfixbten der ver- bündesxn Rtgicrunzen. Ueber die Truppen in den z. Zt. bes-yten (Gebieten wn!) UU Ftikdenévartkag Bestimmung getroffen, soweit nicxinxt 00194:y dis: Zurückziehung an einigen Steuer: voxher Einigkeit eue Wr .

Zu Z.: Es liegt nicht in der Abfiast der Verbündeten, eines der Völker, die in diesem Kriege ihre po1i1i1che Selbständigkeit verloren haben, dßessr Selbnändizken zu berauben.

Zu Z.:

Die Frage der skaatlicben Zugehörigkeit nationaler Graphen,- dle kewe staatktche Selbßändégkeif besäßen, kann nach dem Standpunkte der Vierbunvmäcbte nicbkzwiscbemjaatlicb geregelt werden. Sie ist im gegebenen Fall_e von “dem Staate mit seinen Vöifern seTbständtg auf verfaffur-gstäFkgem exe zu lösen.

In 4.:

Desgwichen [»Udet nacb Erklärungen von StaatSmäuvem des Viexbundes der Seba des Rechts'der Mindetbxixen ekneu wssent. lichen Bestandttcil de verfassungsmäßigen (Selbstbestimmungsucbts der Vö'xker. Aue!) die Regteruvaen der Verbütedexen verschaffen Feslefm Grundsatz, sowei! cr p1aktisch durchführéa: erycbeink, Überall

: ung.

. - Zu I.:

Die verbünd-ten Mächte Haven mebrfaäy die MöglickkeU betont, daß nix!;t nur auf den Ersas dee Kriegskotten, sondern auch auf den Ersatz ddr KricgUrbäden wechscl7eitkg verzicbtst werden könute. Hiernach “würden von j-ver ktiegfübtenden Macht nur die Aufwen- dung-n für ihre in Kriegegxfangenscbaft geratenen Angehörigen sowie die im. eigenen Gebkst dmc!) völkerreckztthdxige Gewaltakte den Zivil- angebörigen des Gegner“ zuoefügte'n Schäden zu erseßen sein.

Die von der rusfi'chsn Regierung vorgeschlagene Schaffung eines besonderen Fonds für dieke Zwecks körnte erst daun zur Erwägung gesteut werden, wenn dke anderen Kriegsübrenden lnnerbakb einer angemeffenen Frist fia) den Fciedensverbandlungen anfaxlkeßen.

Zu 6.:

Von den 4 verbündeten Wcäckpxen verfügt nur Deutsäxsaud über Kolonien. Seitens dxr deu11chen Delegation wird Hierzu, in voller Uebereinstimmung mit dkn tussiscbchorichlägen, foigendeo etkiärt:

Die Rückßabe der wäbxeud des Krieges gewaltsam in Vefiß ge. nommenen KoloniaXJebiete ist ein wesxnxlicher Bestandteil der deut- schen Forderungen, yon denea unter ksinen .Umstävdcn abgegangen werden kann. (Ebenso entspricht dke tu1fische Forderung der als- Rsciigea Räumung solcher oom Feindebeseßten Gebtete den deutscha

chien.

Bei der Natur der keutsäven Kolonialgebiete scheint, von den früher etöräerten grundsäßlkcben Erwägungen abaeseben, dic Ausübung des Selbmbestimmngsreckzts in den von dxr xu1fischen Delegatkon vor- geschlagenen Formen :. Zt. n1cht durcbfuhrdar. Der Umstand, daß„»o-m den deulfchen Kolonien 'die Etngeborenen tms der größten Beschwerden und trotz der gerkngen_Aussicht-:n einks Kauxpfes gegen den um das Vielfache übyrlsgenen, uber unbesäyränkten uber- seeisxben Nachsch2rb verfüge.;xdencésegner lnsNot und Tod treu zu ihren deutjcbeu Fréunden ßebalten haben, ist em Beweis ihrer Anbänalicb- keit und ihres Entsckpluffes, unter al1en Umständen beiDeutsch1a11d ju blsiben, ein Beweis,. her an Ernst und Gewkcbt jede mögliche Willsns- kundgebuug dmcb Abstimmung weit übertrxffc.

Die.von der russtfcben Delegation im AnsÖluffea an die eben erörterten sech Punkte vorgekcblagenen Grundsäve fur den wirt- schaftlichen Verkehr finden die uneingeschränkte Zustinmmung der Delegationen der verbündeten Mächte, die von jeher fur die Aus- kcbließung jedweder wbtscbaftkicben Vergewalikgung eingetrefen find, und die in der Wiedxrberstelluna eines geregelten und den Intereffen aver Beteilkgien vol1e Rechnung tragenden Wirtschafwverkebrs eine der wichtigmn Vorbedingungen für die Anbahnung und den„Ausbau ferndichanliche'r Beziehungen zwlschen den derzeit kriegfubrenden Mächten erblicken."

Anknüpfend an diese Erklärungen, führte hierauf Graf Czernin aus: ,

, „Auf Grund “diese! soeben entwickelten Prinzipien sind wir bereit, mit allen unseren-Gegnemin Verhandlungen zu treten. Um aber nicht unnölia Zelt zu verlieren, sind die Verbündeten bereit, sofort in die Beratung derjenigen Spezial:)uukte einzutreten, deren "Dunb- arbeitung sowohl für die russische Regierung als für die Verbundeten auf alle Fäue notwenvig nscbeineu wkrd.k

In Erwiderung hierauf erklärte 'der Führer der ru sischen Delegation, die'se stel]: nut Genugtuung fest, da die Antwort , der Delegattonen Deutschlands, .Oe terreicb- Ungarns, Bulgariens und der Türkei die Grundsäße nes, al]-

emeinen demokratischen Frieden! ohne Annexionen aufgenommux

abe. - Sie erkenne die außerordentliche Bedeutung dieses Foxi» schrittes auf dem Wege zum allgemeinen Frieden an, müsse jedoch bemerken, daß die Antwort eine wesentliche Beschränkung in Punkt 3 enthalte. ?Die“ russische Delegation stelle weitKr, ,mit

tributionen“ fest. Sie mache jedoch hmfichtltch der gCntZ schäküguna für den Unterhalt _von Kriegsgefangenen „Bor- behalt. Ferner erklärte" die russxf'clx Deleaotion. ste leae Ge- wicht darauf, daß Privatpersonen, dte unter Kriegshandlungm ge- littyn haben, aus einem internationalen Fonds en11chä01gt werden. Die russische Deleqaiion erkenne an, daß die unmung der vom egner beseßten deutschen Kolonien den von_ tlzx ent- wickelten rundsälzen entspreche. Sie schlage vor, Ye «Frage, ob das Prinzip der freien WiÜensäußerung Yer Bezvxxkcrungen auf die Kolonien anwendbar sei, besonderen Kommffnonen vor- zubehalten. _ . „_

Abschließend erklärte der Fuhxer der ru7f1yche__u Tele ation. diese sei trotz der ermahtzten MeinungsZ vers iedenheiten der Ansicht. daß die m der Antinori. der Mächte des Vierbundcs Znthaltene offene Er- klärung, keine aggressiven Absichten zu hegen, die faktische Möglichkeit biete, sofort zu Verhandlungen. über einen allgemeinen Frieden unter "allen Yrteg- führenden Staaten zu schreiten. letNuckncht hierauf schlägt die russische Delegmion eine zebgtagtge Unterbxechung der Verhandlungen vor, beainnend 'am 29."d. M. Avenoßs m]!) endigend am 4. Januar 1918, damtt derz_Volkern, deren_ .Kegxe- rungen sich den in Brest-Litowsk gynhrten Verhandlungen über einen aUgemeinen Frieden noch t_ncht angeschlossen haben, die Möglichkeit geboten wird, sxch mxt den 1th aufgesteUtM Prinzipien eines solchen Friedens _bekannt_ zu machen. Nach Ablauf dieser Frist müssen dre Verhandlungen unter allen Umständen fortgesetzt werden. _ '

Der Vorsiyende, Graf Czernin, „ersychte hthuuf d'te rufnkhe Delegation, diese ihre Antwort schriftltch zu ube_rretchen, und schlug vor, sofort in die Verhaxdlung jener spezteUZn Punkte einzutreten, welche für al1e Faüe zwjjcben dex xusysckxn Re- gierung und den Regierungen der verbundeten Mach1e geregelt werden müßten. .

Der Führer der russischen Delegatton schloß sich de_m Vorschlage des Vorsitzenden. an und sprach seine Bereit; tvilligkeit aus, sogleich in dte BxsprechuLg xcner Emze - heiten einzutreten, die auch fur den Fall aßgememcr Frikdensverhandlungen den Gegenstankx speztellxr Er- örternngen zw schen Rußland und den vter Verbündeter:

1: bilden ätten.

3 Auf AKtrag des Staatssekretärs Dr. vonKuhlmazm wurde einstimmig beschlossen, zur Vermeidung jeglthen Zenxerlnsteg; und in Würdigung der Wichtigkeit der zu ermllenden Y_ufgavz: diese Verhandlungen schon am 26. d. M. Vormattags

zu beginnen.

Ent re end den getroffenen Vereinbarungen, fandeU gestern YbYen den Vertretern Deutschlands und Oesterreich- Ungarns einerseits, Rußlands andererseits Beratngen statt, die im wesentlichen die Wiederberstellung des BerkeTZrtZ zwischen den genannten Mächten betrafen. Die Be-

ratungen werden fortgeseyt.

Kriegsuachrichteu. Berlin, 24. Dezember, Abends. (W. T. B.) Von den Kriegsschauplä§en nichts Neues.

Großes Hauptquartier, den 25. Dezember. (W. T. V.)

Westlicher KriegsschauplZßV ss k l

der landri chen Front, am a (1, Le ana

und Y!?)westlicbf von Casmbrai lebte die Gefechtstatigkeit vor- 'übergehend auf. Zu beiden Seiten der Maas, am Hart- mannsweilerkopf und im Thannertal war das Feuer zu

einzelnen Tagesstunden gesteigert.

Oestlicher Kriegsschauplaß. Nichts Neues.

Italienische Front. As d

Leb a ter euerkamp hielt tagsüber zwischen iago un

der Brynfta (F1. Feinkliche Gxgenanariffe gegen die neugewonnenen Ste ungen und em Vorstoß am Monte

rtica wurden abgewiesen. _ Pe Die Gefangenenzahl aus den Kämpfen um den Col del

Rosso ist auf über 9000, dafrunter 270 Offiziere, ge-

ti . s egen Der Erste Generalquartiermeisier.

Ludendorff.

Berlin, 25. Dezember, Abends. (W. T. B.) Von den Kriegsschaupläßen nichts Neues.

Großes Hauptquartier, 26. Dezember. (W. T. B.)

Westlicher Kriegsschauplay. Die Artillerietäfigkeit blieb auf Störungsfeuer beschränkt, das südöstlich von Ypern, bei Moeuvres und Marcoing

vorüber ehend an Stärke zunahm. ;- Er undungsvorstöße französtscher Abteilungen sublich von uvincourt scheiterten in unserem ?„Feuer und im Nahkampf. as seit einigen Tagen auf dem Ostu er der Maas gesteigerte

Feuer ließ gestern nach.- Oeftlickxer Kriegsschauplatz. Nichts Neues.

Mazédonische" Front. Keine größeren Kampfhandlungen.

Italienische Front.

. Nach starker Artilleriervirkung führte der Feind heftiLe Gegenangriffe gegen den Col de,„l Rosso und die wet- lich und östlich benachbarten Höhen. Ste scheiterten unter schweren Verlusten. , '

" Der Erste Generalquartiermeißer. Ludendorff.

Berlin, 26.“ Dezember, Abends. (W. T. B.) Von" den Kriegsschaupläßen nichis Neu»

Befrieöiaung die in:“ der Erklärung der Vierbundmächte ;_zu Punkt 5 enthaltene Anerkennung des Grundsaßes „ohne Kona ,