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drudten des Präsidenten der General-Direftion
die Gewinnliste der 5. Klasse erscheint eiwa 10 Tage nach
Reichs: und Staatfsanzeiger Nr. 23 vom 27. Januar 1933. S. 2.
a) für Klassenlole in jeder Klafse Reichemark | je Viertellos 10 | Reichêmark Je ganzes Los 40 | “(RM | d | (RM)
b) für Kautlose (§ 8) « der 2. Klasse je ganzes Los 80 NM 120 RM 16 RM 200 RM » Viertellos 20 , 30 40 , A « Achtellos 10 , 1 WV ; n
Für „Doppellose“ ist das Doppelte der Beträge für ganze Lose zu zahlen.
11. Der Preis ilt Zug um Bug gegen Ausbändigung Tes a ar zu entrichten. Der Lotpreis iff der Loévorderteite | daher innerhalb im 14 ; ein Verkaut? der Lose üker oder unter diesem Preis ist den Cm- der im § bestimmten Frist
nehmern verboten.
8 3. Verfkaut? der Loje: Die Lose werden duxch die Ein- nehmer verkauft. Diese dürten nur nah der Vor)chrift des § k aus-
gefertigte Lole auégeben, auh weder Zusicherungen auf Losanteile machen
noh oder Anteil\pieler aut den Lcfen vermerten. Von Namens- oder Anteilsvermerken auf den Losen !"ewie von einem Gefell)chatts-
{piel nimmt die Genera!-Lotterie-Direftion feine Kenntnis.
§ 4. Vorauszahlungen: Für die Vorauzzahlung von Ein- fazgeldern zu fpäteren Klassen der Lotterie und für die ordnungs- y 1g | mäßige Verwahrung von Lo'en ha'tet dem Vorauszahler bzw. Hinter- | durch eine zugestellte einstweilige Verfügung, leger der Einnehmer. Der Hinterleger, der Lote gegen Ausstel! ung eines Gewalhisam|c eins in Verwah1ung des Ein- nehmers belassen hat, kann gegen Müdgabe des Gewahrfam1ckeins
jede1zeit die Aushändigung der verwahiken Lose verlangen.
i § 9. Ziehungen: I. Es werden 2 benußt, das Nummernrad und das Gewinnrad. Vor Beginn der Ziehung der 1. Klasse werden für die ganze Lotterie die Loznummerröllchen mit den auf-
gedruckten Nummern 1 bis 400 0(0, welche die Lose dieser Lotterie in
den beiden Abteilungen (1 und II) tragen, in das Nummernrad, vor
Beginn der Ziehung jeder Klasse die Gewtnunröllden mit den auf- gedruckten Gewinnbeträgen, die der Gew'nnplan aufweist, in das Gewinnrad einge!chüttet. Das Einshütten und Mischen der Höllen fowie die Ziehungen gescehen öffentlih im - Ziehungöjaal der Generat-VLotterie-Direktion in Berlin. 11, Die Ziehung vollzieht fih wie folgt: Aus dem Nummernrad wird ein Röllchen ent- nommen und die aufgedruckte Nummer verlejen. Gleichzeitig wird aus dem Gewinnrad ein Röllchen entnommen und der aufgedruckte Ge- winn verlefen. Auf jede gezogene Nummer entfällt in den Ab- teilungen I und II derjenige gleich hohe Gewinn, der dem gleich- zeitig aus dem Gewinnrad entnommenen Röllden aufgedruckt ist. In ieder Klasse werden so viele Nummern und Gewinne ge- zogen, als planmäßig in dieser Klasse Gewinne auf jede der beiden Loëabteilungen (I und 11) entfallen, und demgemäß Gewinnröllchen in das Gewinnrad eingeschüttet wurden. Die am Schlusse der 5. Klasse im Nummernrad zurückbleibenden Nummern sind Nieten. 111. Ueber die Gültigkeit oder Ungültigkeit einer Ziehung ent1cheidet mit Aus- {{chluß des Rechtêwegs der Präsident der General-Direktion der Preußith-Süddeut\chen Staatslotterie und au? Beschwerde gegen feinen Entscheid endgültig der Preußische Finanzminifter. § 6. Erneuerung der Kla} 1. Sedes Klassen- fos gewährt Anipruch auf Teilnahme an der Ziehung und aut Gewinn nur tür die Klafse, aut die es lautet. Wird es in dieser Klasse nicht gezogen, to gewährt es Anspruch auf ein Los gleicher Nummer der neuen Klasse (Neulos) gegen Zahlung des Cintatzes (Kiassenloëpreis j. o. § 2 la) für die neue Klasse. Für ein niht gezogenes Klassenlos bat der Spieler daher zur 2. bis 5. Klasse bei dem zuständigen Einnehmer (§ 1) spätestens am Tegten Erneuerungstag bis 18 Uhr untex Vorlegung des von dem Cinnehmer durch teil- weile Abtrennung feiner Namensunterschrift zu entwertenden Loses und Entrichtung des Cinsages ein Neulos zu beziehen. Der jeweilige legte Erneuerungstag ist aut den Lojen und auf dem amtlihen Gewinnplan vermerkt. Ver)äumt der Spieler die Frist oder erfüllt er eines der bezeichneten Erkordernisse niht, o verliert er seinen Anipruh auf das Neulos. Nicht planmäßig erneuerte Klafsenlose können als Kauflote (§ 8) t otort anderweit verkauft werden. . II. Erhält ein Spieler infolge Verwebslung der Nummern durch den Einnehmer für die neue Klasse irrtümlih ein Los mit einer anderen Nummer als der der Vorklasse, so wird ibm seine ursprüngli ge1pielte Los- vummer wieder zugeteilt werden, sobald der Umtaush möglich ist. Solange der Umtau!h nicht \tattgetunden hat, haben die Inbaber der verwec'elten Nummern nur Anspruch auf den Gewinn, der auf die in ihrem Besitz befindliden Lose enttällt. Die Spieler find verpflichtet, die verwech]elten Loënummern zum Umtau)ch an den Einnehwer zurückzureihen. Spätestens in der folgenden Klasse wird der Einnehmer bei E1nevuerung der Lole den Umtausch von sih ans vornehmen. Ist eine von den verweh)elten Loenummern bereits gezogen, 1o erbâlt der msprüvaglihe Inhaber dieses Loles ein neues Los zuin Klassenpteis (§ 2), 111. Die Verpflihtung des Einnebmers zur Verabfolgung von Neulosen sowie zur Autbewahrung von Losen hört aut, wenn der Spieler in einen Staat verzogen ist, in dem der Vertrieb von Losen der Preußish-Süddeutichen Klassenlotterie mit Strate bedroht is. Aut Veriangen des Einnehmers hat der Spieler das Gegenteil naczuweisen.
§ 7. Aus1cheiden gezogener Lo!e: Jedes in der 1. bis 4. Klasse gezogene Los ict eidet für diese Lotterie aus dem Spiel aus. Wünscht der Spieler an der Ziehung der neuen Klasse teilzunehmen, fo muß er dazu ein Kautlos (§ 8) erwerben, toweit soie bei den Einnet1nern noch verfügbar sind
§ 8. Kautlo'e: Für Lose, die erst zur 2. bis 5. Klasse er- worbew werden, muß der amtliche Loëp1eis tür die trüheren Klassen nachgezahlt werden (siebe § 2). Auch Criaylote, die an Stelle ge- zogener Lofe vom Spieler erworben werden, um fih am Spiel weiter zu beteiligen, gelten als Kautlote im Sinne diefer Bestimmung
_§ 9. Prämien: 1. Wenn am legten Ziebungstag der Schluß- klasse der Hauptgewinn von 900 000 Reic8mark noh im (Kewinnrate sich befindet, 10 wird derjenigen Nuwmwer, aut die der Haupt- gewinn fällt, in jeder der Abteilungen I und 11 eine der 2 Prämien bon 500 000 Reichèmark zugeschlagen. IL. Jt an diesem Tage der Hauptgewinn von 500 000 Reichémark n1cht mehr im Rade so wird derjenigen Nummer, au? die der zuerst gezogene Gewinn von mindestens 1000 Reichemark fällt, in feder der Abteilungen | und Ul eine der 2 Prämien von 500 000 Reicbêmark zugeschlagen 111. Ist am legten Zietungstag der Schlukklasse auh ein Gewinn von mindestens 1000 NReichemarf niht mehr im Rade, 1o werden die 2 Prämien derjenigen Nummer der Abteilungen 1 und 11 zu- geschlagen, die überhaupt zulegt gezogen wird. 1V. Jm günstigsten Falle (d. i. im Falle von Ziff. 1) können demgemäß insge1amt auf ein Doppellos 2 Millionen Reichèmark und aut ein ganzes Los 1 Million Reichsmark entfallen. V. Jm Answluß an die Ziehung ter Sclußflasje werden 100 Sch piâmien zu je 3000 NM aubégespielt. Die Aus- spielung ertolat in der Weite, daß nah Beendi- gung der Ziebung 5. Klasse weitere »v Nummern aus dem Nummernrad gezogen werden. Aut jede der ® gezogenen Nummern der Abt. l und Abt. 1] eine Shlußprämie von 3000 RM.
& 10. Amtliche Gewinnlisten: Ÿ die Generxal-Lotterie-Direktion mit ihrem dns e iehung oibl
der Stlaatélotterie verje i aus. Die Gewinnlisten der 1, bis 4. i 7 Tage nah Veendigung der Ziehung ieder dieser Klassen, und
Beendigung der Ziehung dieser Klasse. Die Gewinnliiten können
der 3. Klasse | der 4. Klasse } der 5. Klasse
werden. Bei Bezahlung des Bezugépreifes und der Auslagen (sieh
übernimmt die General-Lotterie-Direftion die Gewähr.
zu legen 1ft.
ständiaen Einnehmer (§ 1) zur Einlösung übergeben werden.
Verwaltungsbehörde wieder aufgehoben oder sonst hinfällig geworden oder bis dem Cinnebmer von den Beteiligten oder von dem Gericht dur redtsfràftlge dieientge Perfon bezeichnet worden ist, an die Zahlung geleistet werden fol. IV, Vermag der Einnebmer nah Ablaut von zwei Wocen (Abf. 1) einen Gewinn von 1000 Reichs- mark und darüber niht fogleih zu zablen, 1o fann sich der In- haber des Lofes darüber eine Bescheinigung erteilen lassen und sie zusammen mit dem Gewinnlos selbst an die Genera!-Lotterie-Direktion einreichen. Wenn gegen die Äuszahlung feine Bedenken bestehen, wird die General! dem Loéinhaber den Gewinn durch die General-Lotterie-Kasse auzzablen oder auf jeine Gefahr und Kosten durch die Post übermitteln lassen.
& 12. Abzug von den Gewinnen: Die Gewinne und die Prämien sind unter Abg von 20 vH bar zahlbar. Der Ein- nehmer ist verpflichtet, dem Spieler au! Verlangen über den ihm biernah gemäß der gestempelten Gewinntabelle der General-Lotterie- Direktion vom 7. Dezemoer 1932 zustehenden Gewinnbetrag bei der Auszahlung eine Berechnung zuzustellen und die Gewinntabelle zur Einsicht vorzulegen. § 13. Abhanden gekommene Lose: I. Das Äbhanden- fommen. emes Lotes hat der Spieler, wenn er niht das gerihtlihe Autgebotsvertahren herbeiführen will, dem zuständigen Einnehmer (§ 1) unter genauer Bezeichnung des Lotes 1hri!tlih în deut!cher Sprache anzuzeigen. I]. Ist beim Eingang der Anzeige das Neulos oder der auf das vermißte Los getallene Gewinn bereits verfallen oder dem Inhaber des Loles ausgehändigt, fo behält es dabei sein Bewenden. III. Andernfalls kommt es darauf an, ob das als vermißt angezeigte Los zur Erneuerung oder zur Gewinnzahlung bis zum Ablauf der hierfür vorgesehenen Fristen (§8 6 und 14) vorgelegt und übergeben wird. Ist dies niht gesehen, so wird dem Verlustanmelder — vorausgeseßzt, daß gegen seine Berechtigung keine Bedenken bestehen — das Neulos auégehändigt, wenn er spätestens eine Kalenderwoche vor Beginn dér nädhsten Ziehung bis 18 Uhr den planmäßigen Betrag ent- rihtet hat. Für die Gewinnzahlung gelten die Bestimmungen des 8 14 11. TV. Wird dagegen das vermißte Los vorgelegt und gegen Bescheinigung übergeben, io hat der Einnehmer dem Verlustanmelder den Tag der Vorlegung und Uebergabe sowie, wenn möglich, auh Vor- namen, Zunamen, Stand und Wohnort des Eigenbesißers des Loses — zu deren Angabe dieser ebenso wie zur Uebergabe des Loses zur Vermet= dung des Verlustes seines Ansyzuchs ist — unter Einschreibung unverzüglih anzuzeigen. Das Neulos ist dem Vorleger aus- zuhändigen, falls dieter die planmäßigen Bedingungen (§ 6) erfüllt und nicht der Nachweis geführt ist (§ 11 111), daß er zur Verfügung über das Los nicht berehtigt ist. Die Genera]-Lotterie-Direktion ist in einem folchen Fall auh zur Auszahlung des Gewinns an ihn berechtigt und wird dadurch von jeder Verbindlichkeit aus dem Los und dem Spielvertrag völlig betreit, jedoch ist sie niht verpflichtet, vor Ablauf eines Monats nah der Vorlegung und Uebergabe des Lotes zu zahlen. Der Einnebmer wird daher in der Regel bis dahin den Gewinn einbehalten, so daß der Verlustanmelder während dieser éFrist gegen den Cigenbesiger im Aufgebotévertahren die einstweilige Vertügung oder die endgültige Entsckeidung eines deutschen Gerichts über die Zahlung erwirken und zustellen lassen kann. V. Haben mehrere Personen ein Los als vermißt angezeigt und, bevor es von anderer Seite rechtzeitig vorgelegt ist, das Neulos oder den Gewinn planmäßig abgefordert, so werden diese von der General-Lotterie-Direftion lo lange einbehalten, bis ihr von den Verlnstanmeldern oder vom Ge- riht durch Ent}cheidung diejenige Perton bezeihnet worden ist, an die geleistet werden soll, und auch dann nur an diese Person ausge- händigt, wenn feine Bedenken dagegen bestehen, daß einer der Verlust- anmelder tat\ählich empfangèeberechtigt ist. VL. Uebrigens hattet die Preußi\h-Süddeut!che Staatslotterie den Anmeldern vermißter Lose niht für Nachteile, die ibnen bei Außerachtlassung vorstehender Bestimmungen durch die Einnehmer entstehen.
§ 14. Verfal lzeit der Gewinne: I. Der Gewinn- anspruch erlisht mit dem Ablaur von 4 Monaten nah dem lezten Ziehungstag der Klasse, in der das Los aezogen worden ist. 11. Wird bis zum Verfalltag ein Gewinnlos als vermißt angezeigt (§ 13), so er- litt der Anspruch des Verlustanmelders erst dann, wenn er den Ge- winn nit gegen Quittung innerhalb der Frist von einem weiteren Monat abgetordert hat, die mit dem ersten Tag nah Ablauf der Verfallzeit beginnt. Bei meh1eren Verlustanmeldern muß inner- halb des weiteren Monats bei Meidung des Verlustes jedes Anspruchs auch die Bezeichnung der zum Empfang des Gewinns ermächtigten Person bewirkt und dem Einnehmer zugestellt sein.
§195 Ein Anspruch aut Verabfolgung vbonLo}ten bestimmter Nummern zur 1. Klasse einer Lotterie besteht nicht.
Die General-Lotterie-Direktion behält sich vor, zur Anpassung des Loseverkauts an den Bedarf einzelne Losabschnitte aller Los- nummern, toweit sie niht als ganze oder Doppellose aufgelegt sind, vom Ve1kaut auszuschließen.
§ 16. Postgebühren: Im Geschäftsverkehr mit dem Ein- nehmer hat der Spieler alle Postgebühren zu tragen.
Wird die Zu!endung der Lose und Gewinnlisken (§ 10) dur die Post gewünscht, 10 haben die Spieler ohne Rüdsicht auf die Zahl der in der Einnahme aepielten Lote tür 1ede Klasse einen Pauschal» bet1ag von 0,29 RM im Orteveikehr und 0,30 NM im Fernverkehr zu entrichten, durch den der Kau!p1eis 1ür die Gewinnliften und die Postgebühren im gewöhnlichen Geichä1teverkehr mit dem Spieler ab- gegolten werden.
Die Postgebühren für Einschreib- und Nachnahmesendungaen, die qui Wunsch der Spieler erfolgen, haben die)e besonders zu tragen.
Berlin W 35. den 7. Dezember 1932.
General-Direktion der Preußish-Süddeutschen Staatsloiterie. Dr. Huth. :
Bekanntmachung.
Nach Vorschrift des Gesees vom 10. April 1872 (Geseuj L S. 357 N ord | sey pr (Geseysamm
nach diefer Zeit bei den Lottericeinnehmern unentgeltlih eingesehen
§ 16) fônnen fie auh von den Lotterieeinnebmern bezogen werden jolange. deren Vorrat reiht. Für die Nichtrgkeit der amtlichen Ge- winnlisten, niht aber für die vrivaten (Hewinnlisten, Zeitungs- meldungen und )onstigen Mitteilungen über das Ziebungsergebnis,
§ 11. Gewinn«zahlung: Ll. Nur der rechtmäßige B : des Loses sichert den Gewinnanfpruch. Der Inhaber R e : Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 4 loses bat erft nach Ablau? von 2 Wochen nah Beendigung der der Preußischen Geseysammlung enthält untex Ziehung derjenigen Klasse, auf die das Los lautet, Anspruch au? die Gewinnzahlung, der die Gewinnliste (§ 10) zugrunde : Die General ist nur gegen Uebergabé des Gewinnloies zur Leistung verpflichte. Das Gewinnlos muß dem zu- vorgelegt und | Ein anderer Einnebmer ist niht terechtigt, den Gewinn auézuzahlen. Il. Zu einer Prüfung der Berechtigung des Inhabers des Loses ist die Generat-Lotterie-Direktion niht ver- pflichtet. Ste ist aber betugt, die Gewinnzahlung einstweilen auszusegen, wenn erbebliche Bedenken dagegen befteben, dak der Inhaber zur Vertügung über das Los berect1gt ist. Der Gewinnforderung gegenüber tann sie alle Rechte geltend machen, die dem Einnchmer aus dem Verkauf EEE E des Lotes gegen den Inhaber zustehen. I]. Hat ein deutsches Gericht oder eine deut\che Verwaltungsbehörde die Autzahlung an den Inhaber
Zablungé)perre oder tonftige Entscheidung verboten, so ift der Ein- nehmer verpflichtet, die Zablung lo lange autzuseßen, bis--die Ver= fügung, Zahlungsesperre oder Entscheidung von dem Gericht oder der
e [hastsordnung der Pommerschen Landschaft dur das Amtsblait
er Regierung in Stettin Nr. 51 S. 82 : R gember 1982, , ausgegeben am 17, De
Bekanntmachung.
2 r . : : . Lp PEE BE Bm Ed 5 210), vom Do, E 0,20 RM E a e von 4 i En Deters Vela (G E Berlin W 9, Linkfir. 35, und dur den Buchhandel. E
Beclin, den 27. Fanuar 1933. Schriftleitung der Preußischen Geseßsammlung.
Nichtamtliches.
Parlamentarische Nachrichteu.
Haushaltsausshuß des Reichstags, Sitzung vom 24, Januar.
Der Ausschuß fegte unter dem Vorsiß des Abg. Torglerx (Komm.) die Aussprache über die Ost hilfe fort. y q
Abg. Schmidt-Köpenick (Soz.) brachte verschiedene Forde- rungen zugunsten der landwivtschaftlihen Arbeiter vor. Bei widerspenstigen Gutsbesivern sollten die Löhne vorshußweise aus dem Betrie sihevrungsfonds vorausgezahlt werden. Die Rech:e der Avbeiter aus der Sozialversicherung müßten dringe:1d gesüßt werden, zumal die Deputationen, die nah Berlin kämen, immer erflärten, die Landwirtschaft sei von einem bestimmten Zeitpunkt an niht mehr in der Lage, die Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Die landwirtschaftlichen Organisationen hätten auf- gesordert, nur noch den Arbeitnehmeranteil abzuführen. Von einer besonders st hlechten Lage der Landwirischaft könne keine Rede sein, der Landwirtschaft sei es niht besser, aber auh nicht shlechter gegangen als anderen Berufsständen. Dex Reinertrag der Landwirtschaft sei ständig im Steigen begriffen. Nach einer Statistik der eigenen Bevussvertvetung der Landwirtschaft, des Deutschen Landwirtschaftsvats, seien im Durchschnitt von 7 Jahren bis zum Fahre 1931 für 26300 Betriebe die Betriebseinnahnen pro Hektar von 374 auf 412 A gestiegen, bei gleihbleibenden BetriebsauSgaben von 339 X. n Ostpveußen seien diese Zahlen noh günstiger. Für 700 Betriebe über 200 ha seien die Betriebs- einnahmew pro Hektar von 165 auf 228 KL, die Ausgaben vow 195 auf 210 A gestiegen. Die Landwirtschaft Habe auh in guten Zeiten immer die gleichen Klagen vorgebracht. Bei guten Ern:en wurde über die gute Ernte geklagt, bei shlechten Ernten über die shlechte Ernte.
Dann wandte sih der Rednex gegen eine Reihe der von agrarischen Vertretern im Auss{huß vorgebrahten Behauptungen. Es sei niht richtig, daß die Sozia: versicherungsbeiträge gegen die Vorkriegszeit um das Fünffache gestiegen seiten. Damals es für die Landavbeiter eine Sozialversicherung im Umfange wie heut gar niht gegeben. Die Agrarier wollten nux nicht ihre eudale Lebenshaltung einshränken. Jm Waldenburger Revier. gebe es cine Not, in den Berliner Elendsbezirken gebe es eine wirkliche Not, aber nicht bei den Großagvarieun. u!
* Dann führte der Rednex eine Reihe von Fällen an, die ihm bekannt geworden seien, in denen adlige Großgrundbesißer Hunderttausende von Mark vom Reich erhalten hätten, die jeut verloren seien. Aus nationalsozialistishen Kreisen habe er auh in Dugenden vow Fällen erfahren, daß aus diesen Reichsgeldern gang erheblihe Beträge an die NSDAP. geflossen seien. Die Art und Weise, wie im Rahmen dex Osthilfe die Reichsgelder ver- geben seien, müßte eingehend untersuht werden. Es se! durhaus berechtigt, hier von einem Panama zu fprechen.
Abg. von Sybel (Nat. Soz.) wandte D gegen die Argumen- tation des Abg. Schmidt-Cöpenick über die Lage dex Landwirt- schaft. Dessen Beweisführung sei gang abwegig. Er habe zus . rüdliegende Jahre in Betracht gezogen und den bloßen Rein- ertrag - berücksichtigt, aber niht jo wichtige Posten, wie Zinsen usw. Tatsache sei es in Wirklichkeit, daß auh bei kaufmännisch und gut geleiteten Betrieben der Reins ertrag gegenüber dem Stand der lebten zwei Jahre auf ein Fünstel gesunken sei und sih bei den steigenden Betriebsausgaben in ein Minus verwandelt habe. Es sei gefragt worden, wie die Forderung des Reichslandbundes mit dex zum Sies deln in Einklang iu bringen sei, Zum Säiedeln stehe heute Land in ausreihendem e zur Verfügung, besonders wenn man rüdsihtige, daß die Siedlung nur in einem verhältnismäßig ge- mäßigtem Tempo vonstalten gehen könne. Fm übrigen sei von sein des Reichslandbundes von vornherein nux an ein auf ein
lerteljahr befristetes Moratorium gedacht, um der Regierun Zeit zu lassen, von sih aus Hilfsmaßnahmen durchzuführen. Au sollten die Handwerkerforderungen ausgenommen fein. Wenn man die Siedlung als das A und O aller nationalpolitischen Be- strebungen ansehe, dann müsse man konsequent sein und für eine atsächlihe Rentabilität der Landwirtschaft eintreten. Wenn man die Höhe der Kammerbeiträge kritisiere, dann vergesse man RE daß in den Beiträgen auch die Kosten für die landwirt- aftlihen Schulen usw. enthalten seien. M Zum Verhäkknis zwischen Jndustrie und Landwirtschaft führte der Redner aus, die Aufbringungsumlage sei eine Steuer dec Industrie an das Reih. Jhre teilweise Verwendung zugunsten der Landwirtschaft sei geregelt und somit eine Aufgabe des Reichs.- Aufgaben des Reihs müßten aber vom Reich durchgeführt werden; daher wende er sih gegen ihre Durch- führung durch die JFndustriebank, die ein rein privates Bank- unternehmen sei und der Kontrolle durch den Reichstag nicht unterliege. Wenn auh an dem bestehenden Zustand heute nihts mehr zu ändern sei, so fei es unerträglich, daß die Jndustriebank qui Jahrzehnte hinaus die Kontrolle über die Landwirtschaft be-
Die Rede des Abg. von Sybel klang in die Forderung aus, [et einer einjeitl n A n ES der Exportindustrie eine inner- ih gesunde Wirtschaft zu schaffen.
Reichsernährungsminister Freiherr von Braun tritt zunächst den Ausführungen des chmidt-Köpenick über die Rein- erträge der Handwirtichajt entgegen. Er stügt sih dabei eben- alls auf Zahlen des Deutschen Landwirt schaftsrais und teilt aus er gleichen Veröfsentlihung des Deutshen Landwirtschastsrats mit, daß die Reinerträge in den Jahren 1924 bis 1930 teilweise
stiegen, aber im allgemeinen geshwankt hätten. 1930/31 seien fie bereits erheblich zurü ngen. Jn dem gleihen Material werde auh nachgewiesen, | der Reinertrag in vom Hundert des Einheitswertes in den Jahren 1928 bis 1930 die Sollrein- erträge niht erreiht habe. Jn den Jahren 1928/30 hätten die tatsäch erzielten Reinerträge in den dckerrübenwirtschaften durchschnittlih 56 vH, in den Getreidewirtshaften 38 vH, in den Futterbauwirtschaften 32 vH, in den Kleinbetrieben vH, in den Mittelbetrieben 43 vH und in den Großbetrieben 34 vH dex Sollteinerträge der Einheitsbewertung betragen. Vor allen müsse aber beachtet werden, daß der Reinertrag ohne Berü- sichtigung der für Leihkapital zu zahlenden Zinsen berehnet
anntgemacht: der Erlaß des R vom 30. No- vember 1932 über die Genehmigung einer Aenderung der Land-
werde. Das Verhältnis von Reinertrag und Zinsendienst habe sih von 1924/26 bis 1960/31 ständig verschlechtert, da sih der
die die Belastung der Siedler in unerträglichem Maße erhöht.
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Reich8- und Staatsanzeiger Nr. 23 vom 27. Januar 1933. S. 3.
ärker erhöhte als die Reinerträge. 1930/31 habe Bini M abrüglith Hinsendienst bei den meisten Ve rieben einen Fehlbetrag b1s zu 49 A je Hektar ergeven. Enischei-
de ür die Lage der Landwirtschaft sei die Entwicklu Brei ee Wäh rend diese nah den Berechnungen des Vande 1926/27 8 Punkte betragen ; jei der la Irv astlihe Betciebsauswand im Verhältnis u a Preijen der ndwir.schaftlihen Erzeugnisse im ixtichajtsjahr 1 140 und damit die Preisschere auf 40 LL e gelegen, Osthilfe x Minister exwidert dann auf wettere in e [e- debate “estellte Fragen. Wenn behauptet worden sei, da R Gutsbesiher Osthilfegelder erhalten hätten, um diese a x an ihre Partei und andere Organisationen sueiterzugeben, o isse er niht, wie das praktish möglich sei, denn die Gelder der ti bekomme niht der Landwirt sondern der Gläubiger der Lan air e, Wenn an der einen oder anderen Stelle ein Mißbrauch eingetrelen sein sollte, so sei er bereit, jedem Fall nachzugehen. Die rage, ob auch Leiter von Landstellen entshuldet worden sind, beja Der Minister, und zwar handele es sih um zwei Landsiellenleiter D Minister weist darauf hin, daß das Entf uldungsverfahren ig- lih im Jnteresse der Weitersührung des Betriebes eine Schu ite regelung mit dem Gläubiger bezwecke, und gar keine Aehnlich A eiwa mit dem Konkursverfahren häbe. Auch e - verfahren bezwede lediglih die Sicherstellung dex Ernte. Man habe sih daher auf den Standpunkt gestellt, daß gegen die ans {huldung eines Landstellenleiters grundsägliche Bedenken nicht be- then, und daß es niht notwendig sei, hm deshalb etwa ¡einer hen un Obliegenheiten zu entheben. Die Frage sei nux, ie die Sache bearbeitet wird, und da sei vorgesehen, daß diese Fälle von einer anderen Landstelle bearbeitet werden. Die Rechte und Pflichten der Treuhänder, so erklärt der Minister weiter, sind in Richtlinien des Reichskommissariats festgelegt. Die Treuhänder unterstehen der Aufsiht der Landstellen. Das Reichskommissariat als oberste Aufsichtsbehörde kann die Treuhänder jederzeit abbe- rufen und hat das in einer ganzen Reihe von Fällen hon getan. Zur Verpächtersrage erklärt dex Minister, das eichskommisjariat abe angeordnet, daß die Forderungen der Verpächter auf Zah- ung des Vachtzinses von den Treuhändern besonders berücksichtigt werden. Darübex hinaus sei angeordnet, daß Pachtzinszahlungen unter allen Umständen insoweit geleistet werden müssen, als die Verpächter sie zux Bezahlung von Steuern und Hypothekenzinsen brauen. Die Pächtervershuldung wurde ohne Einschaltung der Industriebank aus Reichsmitteln durchgeführt, wofür etwa 15 Millionen notwendig seien. Die Entschuldung der Pachtbetriebe werde im wesentlihea bis zur neuen Ernte durhgeführt sein. Den besonderen Schwierigkeiten der großen Verpächter, zu denen namentlich die katholische und evangelische Kirche sowie auch Uni- versitäten gehören, sollen durch beschleunigte Durhführung der Entshuldungsverfabren behoben werden. Die Frage der Behand- lung der Sozialversiherungsbeiträge sei bis in alle Einzelheiten ge’eßlih geregelt. Die laufenden Veitröge sind bevorzugt aus den Betriebseinnahmen zu bezahlen. Die Abführung der Beiträge, ist den Landstellen uvd den Treuhändern immer wieder zur Pflicht gemacht worden. Wer nicht danach verfährt, wird in Zukunft ent- fassen werden. Rüständiae Beiträge sollen im Laufe des Siche- rungsverfahrens nur geleistet werden, soweit das nah der Be- triebsmittellaae möglich ist. Jm Entshuldungsplan ist nah Mög- lichkeit von Kürzungen abzusehen, es sei denn, daß die Entschul- dung daran scheitern würde. Soweit einzelne Betriebe wegen völtigen Mangels an Betriebsmitteln niht in der Lage sind, die Lohnzahlunaen vollständig zu leisten, ist in Aussicht aenommen, die ausaefallenen Lohnforderungen aus Betriebsmittelsicherungen u bezahlen. D-r Minister äußert sich weiter über den Preis für Siedlungsgrundstüce, der im vergangenen Fahr erhebli sei. Ex habe im lebten Jahr 100 bis 150 Mark für den Morgen betraoen. Beim Uebergang nicht entshuldungsfähiger Grundstücke ‘an Siedlungsträger werde selbstverstöndlih besonders darauf Be- daht genommen, daß nicht eine zu hohe Preisbemessung erfolgt,
Soweit im einz-lnen Foll der geforderte Vreis für den Siedler Soweit ou e ist, ist Aussidt aenommen, den Unterschied aus Reichsmitteln zu bezahlen. Schließlich weist der Minister in Be- antwortung einer Anfrage daraufhin, daß nach dem Osthilfegeseb die Reichsregierung, soweit die Leistung der ents{huldeten Dar- lehnsnehmex nicht ausreiht, um die laufenden, zur Durchführung der Entschuldung erforderlihen Aufwendungen der Jndustriebank, insbesondere für Verwaltungskosten, zu decken, den Unterschied hierfür zur Verfügung stellen muß. Zur Erfüllung dieser geseß- lihen Verpflihtung würden der Jndustri-bank vom Reiche auf drei Jahre Summen von jährlih 114 Millionen gezahlt. Der Zuschuß sei auf Grund einèr Berehnung der Fndustriebank über die Verwaltunaskosten festgeseßt worden. Neuerdings habe die Bank mitgeteilt, daß si ihre Handlungsunkosten infolge dev Schwierigkeiten bei der Osthilfe erhöht haben. i Ministerialdirektor Reichard gibt dann Auskunjt über Einzelfölle, wobei ex hinzufügt, daß er Ziffernangaben nur im Un“‘evausshuß machem wolle. Ex teilt zunöchst mit, daß sich die Gatlin des ehemaligen Kaisers niht 1m Entschuldungsver- “ fahren befindet. Dagegen sind zwei Mitglieder der Familie Schönaich-Carolath im Entshuldunasverfahren, die mit der Gattin des ehemaligen Kaisers verwandt sind. Es handelt sih um die Prinzessin Mangqavete und um den Prinzen Hans Georg. Fn beiden Fällen sind aber die Entschuldunasverfahren noh niht in Arbeit genommen. Zuständig sind die Landstellen Berlin und Breslau. Jm Falle des Prinzen von Schönburg-Waldenburg wird im Augenblick überlegt, ob mit Rücksicht auf die vorhandenen Vermögenswerte und auf die Persönlichkeit des Antragstellers überhaupt ein Entschuldumngsverfahren durchgeführt wird. Jm übrigen würden durh die Entschulduna, da das gesamte Ver- mögen des Antragstellers und seiner Ehefrau zur Entschuldung herangezogen würde, die Glöubigec in keiner Wéise tangiert werden. Für den Fall von Weiß-Plauen ist, wie weiter mit- geteilt wird, weder die Oststelle, noh das Ostkoumnmissariat in iraendeiner Weise verantwortlih. Dieser Betrieb ift im Jahre 1827/28 umgeshuldet worden, und zwar aus Mitteln, die auf priva‘em Wege beschafft worden sind und wofür Reich, Preußen und Provinz die Bürg!chaft übernommen haben. Das gleiche gilt für den Fall von Kalkstein-Arnsberg, wo die Umschuldung eben- falls duxch die alte Ostpreußenhilfe erfolgte und Osthilfemittel niht aufgewendet worden sind. Jm Falle des Kammerherrn von Oldenburg-Januschau- ist die Entschuldung abgeschlossen. Fm Einvernehmen mit der Judustriebank ist ein Entschuldungs- darlehen gegeben wovden, das innerhalb der Zinsleistungsgvrenze bleibt. Jn den Entschuldungs8verhandlungen werde Herrn von Oldenburg-Januschau auferlegt, eines von den Gütern, Lichterfelde;
zur Ansiedlung freizugeben und die Beträge, die daraus herein“
mitbelbar zur Akfdeckung des Entschuldungëdarlehns E nns Jm Salle des Prof. Dr. Ernst in Ferbig ist das Sicherungsverfahren aufgehoben worden, nachdem fih heraus-
estellt hat, daß Dr. Ernst nicht im Haup:beruf Landwirt ist, - Fe a M el at. Ueber den des
Landstellenleiters in Ste.tin, Freiherrn von Wolf, wird mitgeteilt, daß In niht des Gutes sei, sondern daß sih dieses im Besive einer Evbgemeinschaft besinde. Das Verfahren fei ab» e‘hlossen. Es seien cine Entshuldungshypothek und ein Dar- ehen. aus Betriebssiherungsmitteln gegeben worden. Beide hielten sich im Rahmen dex Zinsleistungsgvrenge. Die Entschuldung wurde von der Landstelle Berlin beavbeitet umd ist von der Judustriebank, genehmigt. Der Fall des Landjtellenleiters in Rostock, vou Bronsart, wurde in Stettin bearbeitet. Auch hier wurde das „im Einvernehmen mit der Jndustriebank durchgeführt. Die Gläubiger sind mit 100 vH aus-
df worden. Das Entschuldungsverfahren des Herrn von ißewiy-Muttrin und Kottow läuft seit 2 Jahren, ist aber noh Sicht weitergekommen. Dem Antragsteller wird aufgegeven
A noh niht in Arbeit. Zu dem Ent chuldu
mat i eilt hat. Auch der Fall Wilhelm von Flügge immang bereits erteilt ha ch Fa erfahren pae cäfidenten von Flemming wird mi.geteilt, daß es ier um Güter handele, das Versahren aber n niht weiter- getommen sei. uch hier sei innerhalb der En: chuldungSaften ein Gut zur Ansiedlung vorgesehen, wozu hie Zustimmung bereits vorliege. Präsident von Flemming erhalte ‘in seiner Eigenschast als stellvertretender Vorsigender des Aufsichtsra:8 der Fudastrie- bank keine Bezüge. Ex bekomme auh als Präsident der Land- wirt’chaftsbammer keine festen Bezüge, sondern lediglich eine Dienstauswantitentshädigung. Die Behauptung, daß von Flem- ming von dec Industriebank elne Bietungstaution von 100 000 A erhalten habe, sei unrichtig. Er habe eine Bietungskaution von 40 000 M stellen müssen, die'e aber von Verwand.en zur Ber- fügung gestellt evhalten. Schließlich wird mitgeteilt, daß es sih im Falle des Wilhelm Meißner-Zuckers, der in Münhen ein Lichtspieltheater gekauft haben soll, um eine Verwechselung handele. Dex Regierungsvertreter bittet, etwaige weitere Fälle baldigst mitzuteilen, ant nen dac werden fannm. Ex wolle ie dann im Unterausshuß gern aufklären. n sie da Kuhuke D. Nat.) begründei den Antrag seiner Frafk- tion, der die Reichsregierung ersuchen will, ceignete Maßnahmen in dex Richtung zu exgreifen, daß die bei der Durchführung dex Umschuldung im Osthilfegebiet dem Mit:elstend (Handel, Hand- werk, Gewerbe und Kommunalbauken) entstandenen Verluste von einem zu bildenden Justitut übernommen werden. Dieses Ju- stitut jolle die genannten Verluste sanieren, wie seinerzeit die Großbanken bzw. i die Genossenschaften R wurden. Der Redner sagt u. a., daß bei dec jevigen Gestalt der Ost lfe der Akkord die Regel geworden sei, während er beim Hugenberg hen Entschuldungsplan die Ausnahme gebildet haben würde. Es sei uner. daß die Kreise des Mittelstandes, die die Landivirt- haft in Notzeiten- urit über Wasser gehalten hätten, indem sie Kredite gaben, nun benachteiligt werden sollten, indem man sie ingen wolle, allein den Verlust zu tragen. Die Landwirtschaft chne es ab, ein Verfahren zu billigen, und sih naher vorhalten zu lassew, daß sie, die Landivirtshaft allein, Vorteile von den verschiedenen Stcherungsverfahren gehabt habe. Be- sonders wandte si der Redner noch gegen die Behauptung, daß auch die Gattin des ehemaligen Kaisers mit ihr gehörigen Gütern an der Osthilfe beteiligt sei. Tatsächlich habe die Gattin des the maligen Kaisers weder o Absicht noh habe sie bis jezt für ihre üter Osthilfe in Anspruch genommen. R. i e 8 GET (Zentx.) betont, der Reichszushuß für die Jndustriebank in der Höhe von 124 Millionen erscheine hoch, da sie n und mehr den Charakter einer Hypothekenbank an- nehme. Ver Verpächterschuy sei A wie vor mangelhaft. Das Sicherungsverfahren sollte ohne Wissen und Einverständnis der Verpächter nicht eingeleitet werden. Auch den Verpächtern sollte die Mba eit gegeben werden, Darlehen. bei der Ostzklfe auf- zunehmen, da es unmöglich sei, Steuern und Abgaben aus Bank- vorshüssen aufzubringen. Der Apparat der Osthilse mit 1400 Angestellten (ei zu groß, da er so viel Köpfe umfasse wie das Auswärtige Amt im Ausland, Jn Sachen eines an_sih not wendigen Gläubigershußes solle man fein neues JFnjtitut uri einer weitausgreifenden Souveränität des Aktenbündels und mit ohen Verwaltungskosten gründen. Diz Arbeiten der Friedr? Ve Gesellchaft in Sachen der deutschen Wirtschaftspo itik ver- dienten eine ernste und objektivere Wectung. R Abg. Ersing (Zentr.) hebt hervor, daß seine Freunde die Ost- hilfedebatte niht angefangen hättem, um _Kritik zu üben. Die Osthilfe e ja auh shon zu Zeiten bestanden, in denen das Zentrum an dex Reichsregierung beteiligt war. Das Zentrum habe abex das Empfinden, daß von dem Tage an, an dem dex Gedanke dex autoritären Regierung verwirklicht wurde, das Osthilfewerk in ganz andere Bahnen gekommen sei als man bei Gründung der Osthilfe dahie. Die thilfe dürfe nur ein- greifen, wo nachsweislich eine Berechtigung dafür vorhand-.n set. Insbesondere wendet sih dec Redner dagegen, daß _Osthilfe as in Fällen gewährt worden sei, wo der betreffende Lomndwirt no andere Betriebe habe wie Fabriken usw. zn einem solchen Falle, wie auh in den Fällen, wo Osthilfemüttel zu Neuanschaffungen, Reisen usw. verwendet wurden, hätte die Landstelle von vorn- herein sagen müssen, daß für derartige Zwecke die Osthilfe niht da sei. Die Mitteilung der Regierung, daß Verwandte der Gattin des ehemaligen Kaisers in das Sicherungsverfahren gegangen seien, sei geeignet, berehtigtes Erstaunen auszulösen. Die kaijer- liche Li tlie hätte die Verpflichtung, ihren Verwandten zu he fen, damit diese niht au Reihshilte angewiesen seien. Der Redner trägt dann reihe Einzelfälle vor, über die er noch Auskunft wünscht. Es müsse auch mitgeteilt werden, in wie- vielen Fällen mehrere Güter eines Besizers umgeshuldet worden sind. Der Redner wendet sich dagegen, daß die Not des Ostens cerallgemeinert werde. Wenn 72000 Besiver die Umschuldung beantragt hätten, ergebe sih doch daraus, daß die rund 500 000 anderen ih aus eigener Kraft über Wasser halten können. Durch Verallgemeinerungen diene man niht dem wohlverstandenen Jnteresse dex Landwirtscha und ihrem Kredit. Wer mit Gütern in die Osthilfe gegangen sei, solle sein Gut verwalten und niht als Osthilfekommissar angestellt werden. Fier sei auf keinen Fall korrekt verfahren worden. A Abg. Restorsf (D. Nat.) weist die Angriffe, die dauernd auch in der R gegen Herrn v. Oldenburg-Januschau erhoben würden, nohmals energish zurück. Die Verhandlungen im Aus- {chuß und die Erklärung der Regierung hätten erwiesen, daß auh der Fall Oldenburg durchaus korrekt im Rahmen der geseblichen Bestimmungen durchgeführt sei. Dec Vorwurf, Herr v. Olden- burg sei im Kriege niht über die Etappe E und habe dort das E. K. 1 erhalten, enthülle das wahre Gesicht der anzen Vorstöße, da Herr v. Oldenburg troy seines Alters als Bataillonsführer an der Front gestanden habe. Wenn man heute behaupte, daß die Siedlung im Sinne dex östlihen Landarbeiter sei, so irre man sich gründlih, Der Landarbeiter im Osten weiß eute genau, wie die Lage der Landwirtschaft ist, und daß eine Stedlung ohne Herstellung der Rentabilität gänzlih sinn- und zwedcklos ist. Der Landarbeiter hüte sih heute, seine Spargroschen in einer Sied- lung anzulegen, da ex wisse, daß ex sein Geld dann unter heutigen Verhältnissen verliert. Er fürchte sih sogar heute vor dem Zer- schlagen der Güter, da er damit seine sihere Brotstelle verliert, “und ihm dann jede Gelegenheit fehlt, an anderer Stelle Arbeit zu inden. Ex müßte dann das Schicksal jener Millionen teilen, die finde dem Elend bereits verfallen sind. Ul Abg. Hoernle (Komm.) erklärt, die Kommunisten würden alles “ tun, um die Oeffentlichkeit über den „Raubzug der ostelbishen Großgrundbesißer aufzuklären. Die Kommunisten hätten von vornherein alles C 1 LL} indern, aber die Parteien, die jeyt die Osthilfe verteidigten oder hindern, ab e alle hätten außer den Kommunisten die ent- sprechenden Anträge niedergestimmt. Das Hochs rauben per Bodenpreise stehe im Wideripruch zu den Siedlungsplänen. eun die Siedlungen rentabel sein sollten, müsse man den Siedlern o 3 Land kostenlos überlassen. Bei Betrachtungen über die Freis, entwicklung müsse man zwischen den Erzeugnissen der Großbetriebe und denen der bäuerlichen Kleinbetriebe unterscheiden. Die Brei e für die großagrari/hen Produkte seien nur in geringem Maße urückgegangen, die der bäuerlihen Produkte dagegen stark ge- allen. Die proletarishen Existenzen, Pächter und Kleinbauern, ollten aus der Osthilfe Beihilfen erhalten, die Statistik zeige a er, aß die Großgrundbest x A und die kleinen 8aeschaltet worden feten. Va Schnidt-Köpenick (Soz.) verteidigte seine Darlegungen über die Rein-rtröge der Landwirtschaft, die er auf Grund ein: wandfreier statistisher Unterlagen der landwirtschaft hen wandfreier i gemacht habe. Die Osthilfe verhindere, daß
tan, um Mißbräuche in der Osthilfe zu ver- .
Sigung vom 25. Januar. Dex Ausshuß sete am Miiiwoh die Aussprache über die Osthilfe fort. Zu den zahlreichen schon vorliegenden Anträgen find zwei neue Anträge des Abg. Reinhardt (Nat. Soz.) ge- treten, wenas die Reichsregierung darauf hinwirken soll, daß bei der Osthilfe öffentliche Gelder erst dann gegeben werden, wenn der umzuschuldende Landwirt zuvor Land fur Siedlungs oder Auslerjenugögwele zu angemessenen Preis:n zur Verfügun gestellt hat. Das zu Siedlungszweckten angebotene Land jo unter mLglihster Auschaltung von Zroishenverdiensten e Siedlung zugeführt werden. Abg. Heinig (Soz.) erklärt, diese Anträge seien der erste Anfang eines Versuchs Stellungnahme gegenüber dem von dem anderen Flügel der Nationalsozialisten bisher vers tretenen Standpunkt. Das Bedauerlichste der ganzen Aussprachs feien die Versuche, alles weiß zu waschen und es so darzustellen, als ob gar nichts passiert wäre. Damit stehe im wohltuenden Gegensaß das, was man von den Herren der Regierung selt achort be. Der Redner betont, daß seine Partei nicht die durchaus notwendige Hilfe füc die Landwirtschaft sondern lediglih ein System der Sonderhilfe, ein Wohlfahrts- institut für eine kleine der Bevölkerung. Es sei doh nicht zu bestreiten, daß große Mängel in der Organi ation und in der Geldverteilung eingetreten seien. Der Fall Olden- burg-Januschau beispielsweise werde Ls erst iw Unterausshuß oder auf einem anderen Wege völlig Klärung finden. Ein un- niógliches Kapitel sei es auch, daz sih Laadstellenleiter gegenseitig MOE n, Der Redner beantragt eine unverzügliche Anck weisung, daß Personen, die oder deren nächste Angehörige im Sicherungs- oder Umschuldungsverfahren stehen, keinerlei Tätigkeit in den Landstellen oder als Treuhänder ausüben dürfen. Der Redner erklärt weiter, die Vershwendung der in den landwirtshaftlihen Organisationen sei von maßgebenden Führern der Landwirtschaft in einer Kolleftivuntersuhung fest- estelli worden. Der Redner stellt aus jenem Gutachten fest, daß für die landwirtschaftlihen Organisationen (Landwirt'haj.2- kammern, Bund der Landwirte usi.) jährlich über 60 Millionen Mark von den Landwirten an Beiträgen erhoben werden. Bei der Oststelle sei mit Personalausgaben ebenfalls vershwenderisch umgegangen worden. Ein Beamter habe die Leitung einer Landstelle nur übernommen gegen die Zusicherung eines zus künftigen Avancements. Die höchsten Gehälter würden in der Bank für Jnudustrie-Obligationen gezahlt. Wenn das auh eine Privatbank sei, so bekomme fie doh vom Reich eine jährliche Beis hilfe von 1/2 Millionen Mark zur Abwicklung der Osthilse- geshäfte. Jebt werde mitgeteilt, daß dieje Beihilfe nicht tde reihe. Das Reich habe einen Auspruch, von der Zndustrieban cine detaillierte Abrehnung über die Verwendung dieser Beihilfe zu erhalten. Die Jndustriebauk habe von den Mitteln, die zur Sanieruna der Landwirtschaft bestimmt seien, auch landwirt- schaftliche Zeitungen saniert. Der Redner erklärt, wenn er in en lezten Wochen eine Flut von Zuschriften erhalten habe, so könne man in den lezten Tagen nur noch von einer Sturmilut von Zuschristen sprehen. Alle liefen darauf hinaus, daß zuerst immer die Großgrundbesißer umgeshuldet würden und bet gleih- gelagerten Fällen diejenigen Großgrundbesizer, die die „Bore nehmsten Beziehungen haben. Häufstg sei mit geschickétem Dreh die Umschuldung doppelt und dreisah vorgenommen worden. Andere Briefe teilen mit, daß manche umgeschuldeten Besiger heute noch Luxusausgaben JUL Rennpferde, Repräjentations- bauten usw. machten. Durchweg seien die Briefe mit vol lem Namen und genauer Adresse versehen. Aber alle Briehiczreivor bäten dringend, ihren Namen niht öffentlih zu nennen, weil ihnen sonst das Leben zur Hölle gemacht werde. Einer A „Wenn Sie mich nennen, kann ih hier nicht mehr leben!“ O müßten die Beamten der Oststellen mit den kleinen Gläubigern der umgeschuldeten Besitzer \hikanös umgegangen jein, anders seien bestimmte Beschwerden niht zu erklären. Früher hätten, die Nationalsozialisten sehr eifrig gegen Standale und Korruption in der Ofthil e gekämpft (Abg. Retnhardt [Nat. Soz.): Jet nicht wenigec!). ie Nationalsoztalistische Partei habe im Landtag 1932 einen großen Antrag eingebracht, in dem ene gründliche UntersuGung der Osthilseskandale unter Angabe einer gangen Reihe von Einzelfällen gefordert wird. Im neuen Landtag e sie diesen Antrag von neuem eingebracht, abex alle Borwürfe egen die deutshnationalen Großgrundbesizer und die nies hiedlihe Behandlung der “und National» ozialistishen Großgrundbesißer fowte die Vorwürfe wegen der Verschleuderung dex Osthilfemittel seien aus dem E trihen worden. gebe es zwei Erklärungen . .. (3: bg. adt [Nat. Soz.]: Weil die Zahl noh größer geworden ist und die Einzelfälle niht alle find!) Dann liegen wie ja auf einer Linie. Das ver pricht eine fruhtbare Arbeit, lpenn wir zusammen die Osthilfe _durhprüfen. Abg, Reinhardt [Nat. Soz.]: Darauf können Sie sich verlaîseu) Wir Sozia demokraten werden jedenfalls dasür sorgen, daß die ungeheuren Mittel, die erfreuliherweise zur Hilfe der Landwirtschaft nod vorhanden sind, in ciner dem allgemeinen Wohl dienenden Weise verwendet werden. Jeder ist unser Feind, der diese Arbeit zu verhindern versuht. Und die Herren von „_Sybel von den Nationalsozialisten und von Restorff von den Deutschnationalen aben kein Wort der Kritik gegen die zweifelsfrei bestehenden sthilfeskandale gehabt, sie sind JInterefssentenvertreter. Fn der Entschließung der deutshnationalen Reichstagsfraktion ist be- onders der Sag interessant, der sich dagegen wendet, paß tie egierung Schleicher in der Landwirtschaft Gegensäße wiihen rog und fklein entstehen lasse. Aus diesem Saß spricht die jämmerlihe Angst vor dex Uè: initaon (bg. Schau entr.) behandelt die Frage der Yinslajte für n (Ler H) Cande, für das Bauerntum. n Gegensay zu den Ausführungen des Reichswirtschastsminister Dr. nas n old wies er darauf hin, daß der Durchschnittszinsfaß niht etwa 514 vH betrage, sondern daß der teilweise 8—9 vH ausmache. Unter Hinweis auf einen Plenar- antrag des Zentrums verlangt der Redner eine veritäztie 4 keit des Bantenkommissars auf diesem Gebiet. Es sei be querlih, daß der Reichswirtschaftsminister nicht auf die Tata tine gegangen sei, daß deutjche Jndustrieerzeuguisse im Jul aun d Viel teurer verkauft würden als fe Ausland, C E ETTI heap. sezung der diE brane, sse S en werden, vor allem für die lünjt i mise ore y usführungen des Reichswirtscaftsminister®, daß der landwirtshaftliche Sektor nigt zur Najnaline Lon Arbeits. usgeweitet werden könne, wider|Þr xr. Zur Belk ( Losen anew Arbeitslokigkeit er ine Veritärkung der i irtschaft, namentlich der chch. en Fo Binnenwirticho E landwirtschaftlichen Neusiedlun . dex Anliegere siedlung und namentlich der nebenberuflichen Lan siedlung UXZ- arbeitersiedlung). Die Unterbringung von ugendlichen Un von Leuten, die aus dem Arbeitsdienst aus heiden, in betriebe müßte in verstärktem Maße dur Senkung der öffent- lihen Lasten durcigciührt werden. Auf diese Weise könute au die im Gang bejindliche Abwanderung von der Stadt auf da órdert werden. Vany den Aussührungen des Abgeordneten von Restorsf wies der Redner die zu weit gehenden Angrifje gegen die Sies lungsgesellshaften zurück, die Abgeordneter von Restorff n besondere gegen die ostpreußischen Siedlungsträger gerithtet ha A An Hand von genauen Unterlagen wies er nach, daß gera ein den Jahren teilweise sogar bis zu 100 Ma a ansässigen Gutsarbeiter und dazu noh andere Guts8ar Liter zue Ansiedlung gekommen seien, und zwar zum größten ck elbständigen Familienbetrieben. Die Behauptung ay vee o unter unwürdigen Verhältnissen untergebra seien,
werden, ein Gut zur Besiedlung freizugeben, wozu er seine Zi-
die Güter an den fähigsten Landwirt gelangen. Weiterberatung Mittwoch. V. d. Z.
er zurück, Die Primitiv- und Aufstiegssiedlung müsse noh mehr