1933 / 101 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 02 May 1933 18:00:01 GMT) scan diff

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Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.

Erscheint an jedem Wochentag abends. VBezugspreis durch die Post eitungsgebühr, aber ohne 1,90 AA Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin helm tole 32, Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung des Betrages. ergmann 7573,

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einshließlich des Portos abgegeben. Fernsprecher: F 5

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Jnhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Reich. Ernennungen 2c.

Bekanntmachung ber den Londoner Goldpreis.

«Fndexzisfer der Großhandelspreise vom 26. April 1933.

Bekanntmachung der betreffend Widerruf der Zulassung von Bildstreifen.

Druckfehlerberihtigung zur Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Prüfungspflicht der Wirtschaftsbetriebe der öffentlichen Hand vom 30. März 19338.

Preußen.

6. Nachtrag zur Bekannimachung des Preußischen Oberbergamts Clausthal- Zellerfeld vom 13. November 1930 über die zur Verwendung im Bergbau zugelassenen

Bekanntmachung des Preußischen Oberbergamts Dortmund he die zur Verwendung im Bergbau zugelassenen Zünd- mittel.

Zeilungsverbot.

D Amtliches.

Deutsches Reich.

Der Herr _ Legationsrat Wolff zum Generalkonsul des Reichs in

Der Ministerialdirektor im Reichsministeriuum des Pellengahr ist einstweilig in den Ruhestand ver- seßt worden.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis gemäß Verordnungvom 10. Oktober 1931 zue rung der Wertberechnung von Hyp und sonstigen N pren, die auf F

(Goldmark) lauten (RGBl. I S. 569).

Der Londoner Goldpreis beträgt am 2. Mai 1933

für eine Unze Feingold ......, . = 124 sh 8 d, in deutsche Währung nah dem Berliner Mittel-

kurs für ein englishes Pfund vom 2, Mai

1933 mit RM 14,035 umgerehnet « « = RM 87,4849, für ein Gramm Feingold demnah. . = pence 48,0975, n deutshe Währung umgerechnet . . .. = RM 2,81270,

Berlin, den 2. Mai 1933. : Statistische Abteilung dex Reichsbank.

Dr. Döring.

Die Jndexziffer der Großhandelspreise vom 26. April 1933.

|

1913 = 100 Ver- Inderxgruppen 1933 änderung | 19. April | 26. April | in vH 1. Agrarstoffe. 1. Pflanzliche Nahrungsnittel . . 97,6 98,3 + 0,7 2. Shlachtvieh 61,3 58,8 4,1 3. Viehe1zeugnisse .. 85,0 86,3 + 1,5 4. Futtermittel a 83,1 83,6 + 06 - Agrarstoffe zusammen . . 82,L 81,9 0,2 5. Kolonialwareen 77,1 77,4 -+ 0,4 TT. Industrielle Nohbstoffe und Halbwaren. 6. Kohle EE 114,8 114,8 0,0 7. Eisenrohstoffe und Eisen. . . 101,3 101,1 0,2 8. Metalle (außer Eisen) . « „. 48,8 51,0 + 4,5 9. Textilien H as 60,9 62,6 + 2,8 10. Häute und Leder... 55,3 55,3 0,0 11. Chemifalien) 102,8 102,8 a 12. Künstliche Düngemittel . «. 71,8 72,2 + 0,6 13. Technische Oele und Fette .. 104,1 104,8 + 0,7 14. Kautschuk Lies 5,9 6,0 + 1,7 15. Papierstoffe und Papier . .. 94,1 94,1 0,0 16. Baujtoffe : O 103,2 ‘| 103,2 0,0 Industrielle Rohstoffe und / Halbwaren zusammen . . 86,9 87,4 + 0,6 TIT. Industrielle Fertigwaren. | 17. Produktionémittel ....…. 114,1 114,0 0,1 18. Konsumgüter 109,2 109,2 0,0 Industrielle Fertigwaren zu- jammen E ra 111,3 111,3 0,0 Gesamtindex 90,8 90,9 + 0,1

Die Gesamtindexziffer hat gegenüber dex Vorwoche leicht angezogen. Von den Hauptgruppen hat sih die Indexziffer für industrielle Rohstoffe - und Halbwaren hauptsächlich

—_—

*) Monatédurhshnitt März.

Reichspräsident hat den Vortragenden

einer drei Geschäfts

Verlin, Dienstag, den 2. Mai, abends.

infolge der Befestigung der Weltmarktpreise für Rohstoffe, die im Zusammenhang mit den Währungsvorgängen in den Ver- einigten Staaten von Amerika eingetreten ist, tärker erhöht. Die Preise für landwirtschaftlihe Erzeugnisse haben in Deutschland gegenüber der Vorwoche im Dur chnîtt etwas nachgegeben, während die Preise der - industriellen Fertig- fabrikate im ganzen unverändert waren.

Jm einzelnen sind weltmarktbedingte Preiserhöhungen für folgende Rohstoffe zu nennen: Nichteisenmetalle (ins- besondere Kupfer), Wolle, Baumwolle, Hanf, Jute, Palmöl, Leinöl und Kautschuk.

Unter den Agrarstoffen, deren Preise überwiegend inlandorientiert sind, wurden Prelgrüdaange für Schlacht- vieh (insbesondere Schweine) dur Preiserhöhungen für Brotgetreide, Butter (Westdeutschland), Schmalz, Eier, Hafer, Weizenkleie, Sojaschrot und Oelkuchen nicht ganz ausgeglichen.

Jn der Gruppe Kolonialwaren lagen die Pretse für Kakao und Margarineöle höher als in dex Vorwoche, während der Pres für Kaffee nachgegeben hat.

Für industrielle Fertigwaren wurden neben weiteren Preisrückgängen auch einzelne Preiserhöhungen gemeldet,

Berlin, den 29. April 1933,

Statistisches Reichsamt. J. V.: Dr. Platzer,

Widerruf der Zulassung von Bildstreifen.

Auf Antrag des Thüringischen Ministeriums des Junern ist am 27. April 1933 die Lulassung der ildstreifen: „W e st e fron! 1918 (Vier von der Fnfantec ie)“ der Nero-

ilm A.-G. Berlin, Berlin, und „Die andere Seite“ der Candofilm Verleih und Vertrieb G. m. b. H. Berlin (ge-

_nehmigt von der Filmprüfstelle Berlin am 21. Mai 1930 und

8. 1931 unter Nv. 25 961 und 30 073) widerrufen worden. A im Umlauf befindlichen Zulassungskarten sind un- gültig. Berlin, den 28. April 1933, Der Leiter der Filmoberprüfstelle. Dv. Seegev.

Drudlfehlerberichtigung.

Jn der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über die Prüfungspflicht der Wirtschaftsbetriebe der öffent- lichen Hand vom 30. März 1933 (Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Stgatsanzeiger Nr. 77 vom 31. März 1933) muß es in § 11 Bi: 6 statt „nah § 8 Abs. 1 Ziff. 5“ heißen: ¡mach § 8 Abs. 2 Ziff. 5.

Berlin, den 29. April 1933.

Der Reichs8wirtschaftsminister. J. A.: Dr. Hoppe.

Preußen. -

Sechster Nahtrag

zur Bekanntmachung vom 13. November 1930 über die zur Verwendung im Bergbau zuge- lassenen Zündmittel.

1. Auf Grund der §§ 2 und 3 der Bergpolizeiverordnung, betreffend die Zulassung von Sprengstoffen und Zündmitteln für den Oberbergamtsbezirk Clausthal vom 20. März 1920, lassen wir die Zündmittel, die in dem vom Minister für Wirt- shaft und Arkeit unter dem 16. März 1933 herausgegebenen 6, Nachtrag zux Liste der Bergbauzündmittel (Ministerialblatt für Wirtschaft und Arbeit Nx. 8 vom 12. April 1933 S. 114 ff.) sind, zur Verwendung in den unserer Aufsicht unterstehenden Betrieben zu. :

2. Die Zulassung erfolgt unter der Bedingung, daß die in dem Nachtrag enthaltenen Abänderungen, Ergänzungen Und besonderen Bedingungen beachtet werden. Unberührt von dieser Zulassung bleiben die bestehenden und noch ergehenden allgemeinen und besonderen bergpolizeilichen Vorschriften über die Sprengstoffe, die Zündmittel und die Schießarbeit. :

3. Dieser Nachtrag tritt mit dem Tage seiner Veröffent-

lihung in Kraft.

Clausthal-Zellerfeld, den 28. April 1933, Preußisches Oberbergamt.

Weise.

Bekanntmachung über die zur Verwendung im Bergbau zuge- lassenen Zündmittel. 1. Auf Grund des § 185 der Bergpolizeiverordnung, be- treffend die Abänderung und - Ergänzung berg lizeilicher Vorschriften über Berieselung, Sprengstoffe und Schießarbeit

haben,

Anzeigenpreis für den Raum einer fünfgespaltenen Petitzeile 1,10 X, espaltenen Einheitszeile 1,85 AK.

telle Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße 32,

sin auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden,

nöbesondere ist darin auh anzugeben, wel

druck (einmal unterstrichen) oder dur

strichen) h

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ervorgehoben werden sollen. Befristete Anzeigen müssen 3 Tage vor dem Einrückunesterrain bei der Geschäftss\telle Jen msn Fae

Poftschectkonto: Berlín 41821.

1933

Br die Steinkohlenbergwerke im Verwaltungsbezirk des reußischen Oberbergamts in Dortmund vom 7. Dezember 1926, lassen wir die durch den 6. Nachtrag zur Liste der Berg- bauzündmittel vom Minister für Wirtschaft und Arbeit unter dem 16. März 1933 in die Liste der Bergbauzündmittel neu aufgenommenen Zündmittel in den unserer Aufsicht unter-= stehenden Betrieben mit folgenden zusäßlihen Einschränkun= gen zu.

,_ Von den Ausführungsformen der neuen Zünder werden für Steinkohlenbergwerke nur die in dem Nachtrag als ¡¡Wetterzünder“ gekennzeichneten zugelassen.

Die Reißanzünder dürfen im Grubenbetriebe nur ver- wendet werden, soweit Zündschnurzündung gestattet ist. Die unter dem 20. Februar 1933 [I 3212/12 ausgesprochene vorläufige Zulassung wird hierdurch hinfällig.

2. Die Zulassung erfolgt unter der Bedingung, daß die allgemeinen und besonderen bergpolizeilichen Vorschriften über Sprengstoffe und Schießarbeit beachtet werden.

3. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Ver- öffentlihung in. Kraft.

Dortmund, den 27. April 1933.

Preußisches Oberbergamt, J. V.: Weber.

Verbot, Auf Grund des § 9 Abs. 1 vif = Sor dog Reichspräsidenten zum Schußze deé | 4. Februar 1933 (RGBl. S. 35) n Ziff. 3 der preußischen Ausführung bruar 19334GS. S. 23) habe ih dii ‘|: Tageszeitung „Scchlawer Zeitu fung bis zum 21. Mai 19383 einschl Stettin, den 29. April 1933. Der Obérpräsident der P1114 Lun Dr. von Hal ©: x1,

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Nichtamtliches.

Post- und Verkehrswesen.

Neue Mitglieder des Verwaltungsrats der Deutschen Reichspost.

, Von den 41 Mitgliedern des Verwaltungsrats der Deutschen Reichspost sind 11 Mitglieder, die dem alten Reichstag angehörten, nah den Bestimmungen des Reichspostfinanzgeseßes ausgeschieden. Der Herr Reichspräsident hat für die Ausgeschiedenen auf Vor=- shlag des neuen Reichstags jezt zu Mitgliedern des Verwaltungs- rats der Deutschen Reichspost ernannt: Regierungsrat Dr. Fabrîzius (Berlin), Telegrapheninspektor a. D. JFenzen (Görliß), Fabrikant M utschmann (Plauen, Vogtl.), Staats sekretär Körner (Berlin), Oberpostsekretär Preu ß (Königs=- berg, Pr.), Oberpostinspektor Sprenger (Frankfurt, Main) Kaufmann Wolkersdörfer (Halle, Saale), Flieger Dr. Ziegler (Berlin), Gewerkschafts\ekretär Ersing (Karis- ruhe, Baden), Reichsminister a. D. Dr. K o ch (Wuppertal-Elbers- feld) und Verbandsvorsizender S chwa r ze r (München).

Luftpost im Sommer 1933,

Am 1. Mai beginnt der Sommerflugdienst in Deutschland. Alle Linien, einshließlich derjenigen nach Ländern, die mit Deutschland einen Luftverkehr unterhalten, werden mit Aus- nahme der nur nah Bedarf verkehrenden Flüge auh zur Poaïts beförderung benußt. Luftpostverbindungen bestehen mit . Belgien, England, den Niederlanden, Frankreich, Schweden, Dänemack, Norwegen, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Sotwjet-Rußland, Oesterreich, Ungarn, der Tschechoslowakei, Polen, rFugoslawien, Bulgarien, Griehenland, Rumänien, Ftalien, der Schweiz, Spanien, dem Saargebiet und der Freien Stadt Danzig. Bes- sonders wichtig für den Verkehr sind die Reihspostflüge Berlin-Athen, die wieder zweimal wöchentlih betrieben werdz2in und in Athen Anschluß an die Luftposten nah Asicn und Afrika außerdem die Reichspostflüge @achtflüg e) Berlin-Hannover—Köln—London und Köln—Frankfurt (Main) und die im Anschluß an die Flüge Berlin—London verkehrenden Nachtflüge von Hannover nah Malmö, Kopenhagen, Gotenburag, Stockholm und Helsingfors. Die Zuschläge für Luftpostsendungen sind mäßig. Luftpostsendungen werden bei allen Postanstalten alt= genommen. Gewöhnliche Briefsendungen können auh durch Bricf- kasten aufgeliefert werden. Nähere Auskunsft über Flugpläne uUnI Bestimmungen für Luftpostsendungen erteilen die Postanstalten.

Luftpostpakete nah Frankreich und nah außereuropäischen Ländern,

Vom 1. Mai an sind Luftpostpakete nah Frankreih, Algerien, Marokbo, Tunis, Mauretanien und Senegal zugelassen. Die Pakete werden dex Deutschen Lujt« Hansa übergeben, die sie als Luftfracht weiterbefördert. Die Kosten sür die Weiterbeförderung vom Bestimmungsflughafen nah dem Bestimmungsort auf gewöhnlihem Wege hat der Empfänger entrichten, der auh zur Zahlung der shweizerishen Transitgebühr und der Transitgebühr in Marfeille verpflichtet ist.

Veber die Hohe der Gebühren und über die sonstigen Versens dungsgebühren geben die Postanstalten Auskunkft.