1933 / 151 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Jul 1933 18:00:01 GMT) scan diff

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‘/ Dutscher Reichsanzeiger

Preußischer Gtaatsanzeiger.

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Fnhalt des amtlichen Teiles, Deutsches Reich. Ernennungen 2c.

Erlö)chen einer Exequaturerteilung. : einer E betreffend die Umsaßsteuerumrechnungs\äße auf Reichsmark für die Umsätze im Monat Juni 1933. Verordnung über die Verarbeitung von Kirschen in landwirt-

\haftlihen Klein- und Abfindungsbrennereien im Betriebsg-

jahre 1933/34. Vom 28. Juni 1933. : Verordnung, betreffend Sperrung des Flughafens in Dortmund

am 9. Juli 1933. Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis.

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten im Juni

1933. Begründung zum Gesez über die Errichtung eines Unter- nehmens „Reichsautobahnen“. Bekanntmachungen, betreffend die Ausgabe der Nummern 70

bis 72 des Reichsgeseßblatts, Teil 1, und der Nummern 26

bis 28 des Reichsgeseßblatts, Teil IL. Preußen.

Namensänderung eines Landkreises. Verlängerung der Dauer eines Zeitungsverbots.

TT arne cpe ck A Gip E E: n N UE ck E MUR ARMEEN R Mgr -

Deutsches Reich.

Der Herr Reichspräsident Hat den Kaufmann Werner Schluepmann zum Vizekonsul des Reichs in Parnahyba (Brasilien) ernannt.

Das dem mexikanischen Konsul in Leipzig, Santiago Suárez, namens des Reichs unter dem 19, Funi 1931 erteilte Exequatur ist erloschen.

Bekanntmachung.

Die Umsaßsteuerumrehnungssäße auf Reihsmark für die Umsäße im Monat Juni 1933 werden auf Grund von § 8 Abf. 8 des Umsaßzsteuergeseßes vom 30. Januar 1932 (RGBl. 1 S. 39) in Verbindung mit § 45 der Durch- führungsbestimmungen zum Umsaßsteuergeseß vom 25. Juni 1926 (RGBl. 1 S. 323) wie folgt festgeseßt:

Lfd. 3:1. | Staat Einheit RM 1 | Aegypten 1 Pfund 14,72 2 | Argentinien : 100 Papierpesos 91,17 3 | Belgien 100 Belga 59,03 4 | Brasilien 100 Milreis 23,25 9 | Bulgarien 100 Lewa 3,05 6 | Canada 1 Dollar 3,11 7 | Dänemark 100 Kronen 63,89 8 | Danzig 100 Gulden 82,60 9 ‘| Estland 100 Kronen 107,48

10 | Finnland 100 Mark 6,33 11 -100 Francs 16,63 12 riechenland 100 Drachmen 2,45 13 | Großbritannien 1 Pfund Sterling 14,34 14 | Holland 100 Gulden 170,11 15 | Island 100 Kronen 64,55 16 | Italien 100 Lire 22,12 17 | Sapan 100 Yen 89,00 18 | Jugoslawien 100 Dinar 5,20 19 | Lettland 100 Lat 73,25 20 | Litauen 100 Litas 42,39 21 | Luxemburg 500 Francs 959,03 22 | Norwegen 100 Kronen 72,26 23 | Oesterreich 100 Schilling 47,00 24 | Polen 100 Zloty 47,49 209 | Portugal 100 Esfudos 13,04 26 | Rumänien 100 Lei 2,49 27 | Schweden 100 Kronen 73,69 28 | Schweiz | 100 Franken 81,64 29 | Spanieù 100 Peseten 39,92 30 | Tschechoslowakei 100 Kronen 12,60 31 Türkei 1 Pfund 2,04 32 | Ungarn 100 Pengö 73,42 33 Uruguay 1 Beso 151 34 | Vereinigte Staaten 1 Sollar 3,46 von Amerika

Die Festsezung der Umrechnungssäße für die nicht in Berlin ausländischen e i erfolgt id am

Berlin, den 1. Juli 1933.

Der Reichsminister der Finanzen. J. A.: Hedding.

Bo einer Ve : ees Ges“

Berlin, Sonnabend, den 1. Fuli, abends.

Berorxrdnung

überdieVerarbeitungvanKir]chen inland- Klein- -und. Abfindungs- brenner

eten im 1933/34,

Vom 28, Juni 1933, * *

Auf Grund des § 26 Abs.-1- Nr. 3 des. Gesetzes über das Branntweinmonopol vom - 8: April 1922 %estimme ih nah Zustimmung des Reichsrats," was folgtt - - * ch ;

Landwirtswhaltliche Kkein- und Abfindungs8brennereien dürfen im Betriebsjahré 1933/34 vhné Verlust dex Eigen- schaft ihrer Brennereitlalie inländische Kirschén' verarbeiten, die die Eigentümer oder Besizex dex Brennereien nicht selbst gewonnen haben. a a e aas

Berlin, den 28, Funi-1938,

Der Reichsministex dex Finanzen, ED

Ve rvrdnuung,' A betreffend Sperrung des Flughäfens in Dortmundam.9, Juli 18.. Auf Grund des § 59 der Verordnung über Luftverkehr vom 19. Juli 1930 wird vexoxdnet* ‘* *" * * Um eine Störung des áuf dem ‘Fludghafen in Dortmund

t î N stattfindenden Appells des g e ten SL

1933, von morgens h EL E PuriS Z4,0, 45 YB, -

der an rh gesperrt, Zuwiderhandlungen werden gemäß § 31 des Luftverkehr3- geseßes mit einer Geldstrafe bis zu 150 RM oder mit Haft bestraft. Berlin, den 27, Funi 1933, Der Reichsministexr für Luftfahrt. J. V.: Mil ch.

Bekanntmachung

über den Londoner Goldpreis gemäß §1 Verordnung vom 10. Oktober 1931 zur Aen rung der Wertberehnung von Hhypothe und sonstigen Ansprüchen, die auf Feing (Goldmark) lauten (RGBl. I S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 1. Juli -1933 für eine Unze Feingold = 122 el 4{ dad, Eine Umrechnung des Londoner Goldpreises in Reichsmnark fonnte niht vorgenommen werden, da ein Kurs für das eng- lische Pfund in Berlin nicht festgeseßt worden ist. Berlin, den 1. Juli 1933. Statistische Abteilung der Reichsbank.

Dr. Döring.

Die Reichsindexziffer für die Lebens- EN ETT im Funkt 1933.

Die Reichsindexziffer für die Lebenshaltungskosten (Er- nährung, Wohnung, Heizung, Beleuchtung, Bekleidung und „Sonstiger Bedarf“) beläuft sih für den Durchschnitt des Monats Juni 1933 auf 118,8 gegenüber 118,2 im Vormonat; sie ist somit um 0,5 vH gestiegen.

Die Fndexziffer für Ernährung hat sih um 1,1 vH auf 110,7 erhöht; für die Gruppe Bekleidung ergab sich ein leichtes Anziehen um 0,1 vH auf 110,6. Dagegen sind zurückgegangen die Jundexziffern für Heizung und Beleuchtung um 0,2 vH auf 133,4 und für „Sonstigen Bedarf“ um 0,1 vH auf 161,6. Die Indexzisfer für Wohnung ist mit 121,3 unverändert ge-

ieben,

Jnnerhalb der Gruppe Ernährung haben hautsächlih die Preise für Gemüse, Kartoffeln, Schweineschmalz (ausl.) und Butter angezogen; zurückgegangen sind dagegen hauptsächlich die Preise für Eier.

Berlin, den 30. Juni 1933.

Statistishes Reichsamt, ZJ: B.: Dr. Plage.

Begründu.n g zumGesey über die Unter- nehmens „Reichs8autobahnen“.

Das Gesegy über die Errichtung eines Unternehmens „Reichs8autobahnen“ vom 27. Juni 1933 ist im Teil 11 vom 30. Funi 1933 verkündet.

Die Begründung zu dem Gesch lautet: Der Herr Reichskanzler hat in seiner rihtungweisenden Rede

bei’ der Feier des Tages der nationalen Arbeit am 1. Mai 1933 den Willen des Reiches bekundet, ein umfassendes Programm auf

E M 2 A y E fat VU a notwendig, Linienführung und 1965 ),98, BUrih 190714, Marknoten x

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telle Berlin 8W. 48, Wilhelmstraße 32. sind au, einseitig beshriebenem Papier pa insbesondere ist darin auch anzugeben, wel druck (einmal unterstrichen) oder durch

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Postscheckonto: Berlin 41821. 193ZZ

dem Gebiete des Straßenbaus zu lösen. Das Programm soll in gleicher Weise der Belebung der in Deutschland noch rüständigen Kraftverkehrswirtschaft wie der Arbeitsbeschaffung dienen. Gerade auf dem Gebiete des Straßenbaus sicht das neue Reich in beson=- derem Maße eine Möglichkeit zur Wegräumung überlebter Ver= waltungseinrihtungen, zur Anpassung des historisch Gewordenen an die Erfordernisse der neuen Zeit und zu s{chöopferisher Neu=- gestaltung.

Deutschland besißt rund 300 000 km befestigte Landstraßen, von denen 100 000 km Durchgangsstraßen von größerer Bedeutung sind. Hiervon sind 25 000 km als wichtigste Fernverkehrsstraßen ermittelt und festgelegt. Das bestehende Straßenney ist für Ver= kehrsmittel entstanden, die sih in der Geschihte der Menschheit bis in das gegenwärtige Zeitalter kaum verändert haben. FÜr den freizügigen Personen- und Güterverkehr, wie er durch die Erfindung des Kraftwagens entstanden ist, sind die alten Straßen durchweg wenig geeignet. Nichtsdestoweniger sind sie auh heute noch der Ausdruck der natürlichen Verkehrsbeziehungen im Reiche. Hieraus ergibt sich, daß sie in Linienführung und Ausgestaltung dem Kraftverkehr angepaßt werden müssen. Eine vollständige Anpassung der alten Straßen an das Wesen des Kraftwagens lößt sih nicht erreichen; die Landst?czen bedürfen der Entlastung und Ergänzung durch ein allmählih zu verdihtendes Net großer Verkehrsadern, die gestühßt auf das Zubringersystem dieser alten Verbindungen den Verkehr der Kraftfahrzeuge über weite Strecken aufnehmen. Der Errichtung solcher Kraftfahrbahnen foll das vorliegende Geset dienen. Der besondere Charakter dieser ausschließlich für cen Berkehr mit Kraftfahrzeugen hergerichieien ck E ochiter modmähiatai4- hie Straßen von y a odie „Md zueiye emen 1935 36,50, 6 % Preuß. Obl. 1952 “25:15, Ts chcesden durch” einte“ Fl, Loe zu lassen und ihr gleichzeitig die lezte Entscheidung im It stellungsverfahren zu übertragen.“ Ferner war im Gefseß eie Bestimmung vorzujehen, durch welche die gleihe Stelle in die Lage verseßt wird, die Entwicklung des alten Straßennetzes im Auge zu behalten und sie, soweit dies für das Unternehmen „Reichsautobahnen“ erforderlih ist, auh zu beeinflussen. Für diese Aufgaben sieht das Geseß einen vom Reichskanzler zu be- stellenden Generalinspektor für das deutsche Straßenwesen vor.

Die Führung des Unternehmens „Reichsautobahnen“ ift der Deutschen Reichsbahn-Gesellshaft zugedacht, weil der Streit zwischen Schiene und Kraftwagen leßten Endes nur dadurch bei- zulegen ist, daß der gesamte gewerblihe Güterfernverkehr einheit- licher Leitung unterstellt wird. Jn dieser Richtung ist das vor- liegende Geseß ein bedeutungsvoller Schritt. Um die Klarheit der Finanzgebarung zu gewährleisten, ist das Unternehmen als selb- ständige juristishe Person des öffentlihen Rechts begründet, dessen Verwaltung und Vertretung aber aus den vorerwähnten Gründen die Deutsche Reichsbahn-Gesellshaft übernimmt. Da die gestellte Aufgabe zur Belebung der Wirtschaft und vor allem zur Be- i der Arbeitslosigkeit dringlih ist, muß die beschleunigte

nangriffnahme der Bauarbeiten ermögliht werden. Daher hat das Geseß im § 9 niht nur das im § 38 des Reichsbahngeseßze3 geregelte Enteignungsverfahren vorgeschrieben, sondern auch auf die Dritte Verordnung zur Durchführung der Arbettsbeschaffung vom 16. Mai 1933 (RGBl. T S. 282) Bezug genommen.

Das im § 10 begründete Verordnungsreht des Reichs ent- spricht demjenigen, welches dem Reich für die Reichseisenbahnen zusteht.

Bekanntmachung.

Die am 29. Funi 1933 ausgegebene Nummer 70 des Reichsgesehblatts, Teil I, enthält:

das Wechselgese,*) vom 21. Funi 1933, und

das Einführungsgeseß zum Wechselgesetz,*) vom 21. Funi 1933.

Umfang: 1%4 Bogen. Verkaufspreis: 0,30 RM. Postversen- dungsgebühren: 0,05 RM für ein Stück bei Voreinsendung.

Berlin NW 40, den 29. Juni 1933.

Reichsverlag8amt. Dr. Kaisenberg.

Bekanutmachung.

Die am 30. Juni 1933 ausgegebene Nummer 71 des Reichsgesevblatts, Teil I, enthält:

die Verordnung des Reichspräsidenten über die Verleihung von Auszeichnungen für die Errettung von Menschen aus Lebens- gefahr (Rettungsmedaillen), vom 22. Juni 1933,

das Gesey über die Gewichtsbezeihnung an s{chweren, auf Schiffen beförderten Frachtstücken, vom 28. Juni 1933,

die Durchführungsverordnung zum Geseß gegen Verrat der Deutschen Volkswirtschaft, vom 28. Juni 1933, und -

die Verordnung über das Fnkrafttreten von Vorschriften des Geseßes über die Umwandlung der Reichsmaisstelle, vom 26. Juni 1933.

Umfang: 1} Bogen. Verkaufspreis 0,39 RM. Postver- sendungsgebühren: 0,05 RM für ein Stück bei ‘Voreinsendung.

Berlin NW 40, den 30. Juni 1933.

Reichsverlagsamt. Dr. Kaisenberg.

__*) Die Begründungen zum und zum Ein- führungsgeseß sind in der Reichstagsdruckfsache Nr. 265, VIT. Wahl- periode 1932, durch Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, zu

eziehen.