1933 / 168 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 21 Jul 1933 18:00:01 GMT) scan diff

Neichs- und Staatsanzeiger Nr. 168 vom 21, Juli 1933. S, 2.

Zu § 8:

Die besondere Ueberpxüfuug soll in ihrem Umfange und ihrer Auswirkung über die laufende Aufsicht im Sinne der Gemeinnüßigkeitsverordnung hinausgehen. Darum werden in dem Entwurf die Ueberprüfungsbefügnisse weiter unigrenzt, als es nah der für die laufende Aufsiht vorgesehen ist. Demaemäs werden die Ueberprüfungsbehörden und ihre eauf- tragten ermächtigt, im Rechtsverkehr für die Überprüften, Stellen insofern tätig zu werden, als sie Dienst- verhältnisse der - Arbeitnehmer können. Jm Verfolg dieser Reyelitus muß dem betroffenen Arbeitnehmer usw. auh die Möglichkeit der außerordentlichen Mietkündi- gung, wie sie den Beamten gegeben ist, zugestanden werden.

Zu Art. 11. Zu Nr. 1:

Der Aus\{hluß der Erwerbsgeschäfte durch die Vorschrift des § 4 der Gemeinnüyigkeitsveror ung hat dazu geführt, daß die Handwerkerbaugenossenschaften, die bisher als ge- meinnüßige Wohnungsunternehmen behandelt wurden und sich als solche nah dem Urteil der Landesbehörden einwandfrei bewährt haben, künftig die Gemeinnügigkeit verlieren müßten. Es wird dies nicht nur von den beteiligten Handwerkerkreisen, sondern auh von den Landesbehörden und von einflußreichen politishen Kreisen bedauert. Es ist m niht zu verkennen, daß cine solhe Folgerung im Fnteresse des gewerblichen Mittelstandes äußerst unerwünscht wäre. Bei Schaffung der Gemeinnügigkeitsverordnung war daran gedacht worden, daß diese Baugenossenschaften der Vorschrift des § 4 a. a. O. da- durch entsprechen könnten, daß ihr Mitgliederkxeis durch Her- einnahme von Nichthandwerkern vergrößert würde. Diese Möglichkeit hat sich namentlich in kleineren Städten als niht durchführbar erwiesen. Es erscheint daher als notwendig, eine gewisse Lockerung vorzunehmen. :

ZUN. 2: .

Die bisherige Fassung des § 6 Abs. 1 stand im Widerspruch zum Abs. 3 und zu der Tatsache, daß in den Ausführungs- bestimmungen eine ganze Reihe von Geschäften zugelassen worden waren, die niht unter den Begriff des Baues und dor Betreuung fallen. Andererseits wax auh bei der bis- herigen Fassung nicht genügend scharf zum Ausdruck gekom- men, daß jedes gemeinnübige Wohnungsunternehmen den acmeinnüßigen Zweck im Sinne der vorgeschlagenen Fassung verfolgen muß. Außerdem war es zweifelhaft geworden, ob das Wort „und“ in der bisherigen Fassung kumulativ oder alternativ aufzufassen ist. Jh habe keinen Zweifel daran gehabt, daß es in leßterem Sinne gemeint war.

ZuNr.3:

Die vorgeschlagene Fassung soll klarstellen, daß da Landesfinanzamt gegebenenfalls einen Anspruch auf Ent- ziehung der Anerkennung hat, daß aber andererseits die An- erfennungsbehörde auh von Amts wegen die Entziehung aus-

sprechen muß. ZuN.4:

Die vorgeschlagene Ergänzung soll Zweifel über die Bitgodo

ständigkeit, die bei dex bisherigen Xasiua mh A ausscalten. E N Telma. Le, ing estehen könnten,

Drupy ZuNr.5:

Die Ergänzung ist erforderlih, weil ohne sie die Ge- meinden bei der Beleihung von Wohnhäusern deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert worden ist und die daher mit Hypotheken oder Grundschulden zugunsten der öffentlichen Hand belastet sind, erhebliche Gerichtsgebühren und Stempel- steuern zu tragen haben und dadurch der Wohnungsbau un- nötig verteuert wird.

ZuArtikel1V:

Die Ergänzung soll Zweifel, die in der Praxis aufge-

treten sind, beheben.

Begründung zum über Aenderung der Kartelk- verordnung vom 15. Fuli 1933 (RGBl.1 S. 487).

Die Kartellverordnung in der bisherigen Fassung sah vor, daß der Reichswirtshaftsminister, falls ein Kartell- vertrag oder Kartellbeshluß oder eine bestimmte Art seiner Dürchsührung die Gesamtwirtschaft oder das Gemeinwohl gefährdeten, beim Kartellgeriht beantragen konnte, daß der Vertrag oder Beschluß für nichtig erklärt oder die bestimmte Art seiner Durhführung unt»xsagt wurde. Die Entscheidung lag somit beim Kartellgericht. Da es sih hierbei um Fragen wirtschaftspolitischer Art mit weittragender Bedeutung han- delt, erscheint es richtig, ihre Entscheidung dem für die Wirt- schaftspolitik in erster Linie verantwortlichen Minister zu Vberlassen. Die in dem Geseß vorgesehenen Aenderungen der S8 4, 5, 6, 7 und 17 sind erforderlich, um an die Stelle der des Kartellgerichts die des Ministers zu

Das Geset will weiter die Bestrebungen wirtschaftlicher Verbände, die Aufrechterhaltung eines ehrbaren und wirt- schaftlich gesunden Berufsstandes sicherzustellen, nahdrücklichst fördern.

§ 9 Abf. 2 der Kartellverordnung bestimmt, daß die Ein- willigung des Vorsivenden des Kartellgerichts zur Verwertung von Sicherheiten und zur Verhängung von Sperren oder Nachteilen von ähnlicher Bedeutung (\perrähnliche Maß- nahmen) zu versagen ist, wenn diese Maßnahmen eine Gefähr- dung der Gesamtwirtschaft oder des Gemeinwohles enthalten oder die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit des Betroffenen unbillig einschränken würden. Dem Vorsißenden des Kartell- gerichts ist also bereits nah dem geltenden Recht ein Spiel- raum für die Abwägung der Belange des Betroffenen, des Kartells und der Allgemeinheit belassen. Es war ihm bisher schon möglich, die Einwilligung zu Sperren und sperrähn- lihen Maßnahmen zu erteilen, wenn diese sih gegen Personen richten sollten, die durch Unzuverlässigkeit im elpäsilihen Verkehr das Ansehen und die wirtschaftlichen Belange des Berufsstandes shädigten. Das neue Gesey entwickelt das bis- herige Recht in dieser weiter fort und bestimmt, daß die Verhängung von Sperrmaßnahmen dann nicht als unbillige Einschränkung der Bewegungsfreiheit des Be- troffenen anzusehen ist, wenn sie sich gegen Firmen richtet, deren Leitung in der Hand von geschäftlih unzuverlässigen Personen liegt, oder die durch Volkawirtshatli ungerecht-

ertigte Preisgebarung (Preisshleuderei un reis8wucher ih zum Schaden der Wirtschaft betätigen. Selbstverständli ann das Vorliegen einer un billigen Einshränkung na wie vor auf Grund anderer Umstände verneint werden, Von

dex Autstellung bestimmter Merkmale für die Feststellung der geschäft o mußte Abstand genommen werden. handelt sich bei -diesex Feststellung um in. Urteil über persönliche Eigenschaften, das“ nux auf Grund Dra fältiger Prüfung aller Umstände in jedem einzelnen. Falle gefunden werden. Ebenso - mußte darauf verzihtet werden, den Begrilf dex volkswirtschaftlich Preis- ebarung *durch Ausstellung von Merkmalen zu bestimmen, as. Ge 4 beshränkt sich. vielmehx darauf, die wichtigsten Umstände hervorzuheben, die bei der Beurteilung einer be- anstandéten Preidebarang zu würdigen und gegeneinander abzuwägen sind.

Begründun.g

zum Geser über Errichtung von Zwangs8- kartellen von 15, Fuli 1933 (RGBl. 1 S. 488).

Die s{chwere Krise, die gut der deutshen Wirtschaft lastet, hat mit besonderer ürfe diejenigen Wirtschaftskreise ge- troffen, deren Leistungsfähigkeit weit über die gegenwärtigen Absahmöglichkeiten hinausgeht. Jun einzelnen dieser Wirt- schaftszweige hat der verschärfte verbundene unwirtschaftlihe Preisgestaltung die Gefahr der Vernichtung volkswirtschastlich wertvoller Unternehmungen nahegerückt. Den Schaden würden in erster Linie die in diesen Betrieben beschäftigten Vollögenofsen zu tragen haben. Es“ muß dem Staate in verstärktem aße die Möglichkeit gegeben werden, “unter Voranstellung des Gemeinwohls ord- nend einzugreifen. Der Erlaß des hat aber keines- wégs den Awe, die bestehende. Wirtschaft8ordnung, die auf dex FJnitiative und dem Verantwortungsgefühl des einzelnen Unternehmers beruht, von Grund auf zu ändern und einer staatlichen Planwirtschast den Boden zu bereiten. Von der Möglichkeit des Gesetzes soll vielmehr nur mit großer Zurül- haltung und nur dann Gebrauch gemacht werden, wenn die private Wirtschaft nicht in eigener durch Selbst- hilfe den Ausweg aus den vorhandenen Schwierigkeiten sine Die durch das Geset erlassenen Bestimmungen ent- prechen. vielfach geäußerten Wünschen der Wirtschaft; sie tragen UVebergangscharaktex und sollen unverzüglich auf- gehoben werden, sobald E die Wirtschasiälage gebessert hat und eine eschäftigung füx die bestehenden Unternehmungen gegeben ist.

Das Geset gibt dem Reichswirtschaftsminister und im Rahmen seinex Zuständigkeit dem Reichsminister für Er- nährung und Landwirtschaft die Ermächtigung, Unter- nehmungen zu marktregelnden Verbänden zusammenzu- schließen, ohne ihre Selbständigkeit im übrigen einzuengen. Diese Maßnahmen sollen aber nur daun ergriffen werden, wenn dex Zusammenschluß unter Würdigung der Belange der Unternehmungen sowie dex Gesamtwirtschaft und des Gemeinwohls volkswirtschaftlich geboten erscheint. Dex zu- ständige Reichsminister erhält dafür eine weitgehende Er- mächtigung hinsichtlich der der Anordnungen und hinsichtlich der dabei anzuwendenden Aufsichts- und Ein- griffsbefugnisse. Wo ein derartiger Zwangszusammeusch[uß herbeigeführt. mind ry naturgemaß Söirge geitägen werden, daß die Preisgebarung und die übrigen Marktbedingungen der nt dem Unternehmerinteresse dienen, öder érjorderlide üdsicht auf die vou der Marktrezelung betteffenten ceife, in8sbesondere der Abnehmer und Konsußéäten, nemen. Vor der Errichtung von Zwangs- kartellen sollen alle Möglichkeiten freiwilliger Einigung auh vox den zum Zwecke eines gütlihen Ausgleihs etwa be- stehenden Einigungsstellen erschöpft sein.

Eine zweite Möglichkeit, die das Geseß eröffnet, besteht darin, daß der zuständige Minister in besonders gelagerten Fällen innerhalb eines bestimmten die Er- rihtung neuer Unternehmungen sowie die Erweiterung des Geschäfstsbetriebes oder der Leistungsfähigkeit bestehender Unternehmungen für eine bestimmte Zeit untersagen oder von seiner Einwilligung abhängig machen kann, Veranlaßt ist diese Bestimmung vornehmlih dur die volkswirtschaft- lihe Notwendigkeit, Fehlleitungen von Kapital, das die Wirtschaft gerade jeht Vejouders zu ihrer Belebung und damit ur enötigt, da zu verhindern, wo die

ereits vorhandenen Anlagen ganz offensicht ih für die Be- darfsdeckung genügen.

Begründung umGeseh zur Ergänzung des zum ER des Einzelhandels vom 12. Mai 1933, vom 15. Juli 1933 (RGVI. I S, 493).

Der Reichsrat hat in einer am 1. Funi d. JF. einstimmig gefaßten Entschließung an die Reichsregierung die Bitte ge- richtet, die obersten Landesbehörden zu ermächtigen, gewerbe- polizeiliche Erlaubnisse, die für den Betrieb einer Schankwirt- (Erfrishungsraum) in einem Warenhaus oder anderen Einzelhandelsbetrieben erteilt worden sind, zurüczunehmen, da es im Verwaltungswege nicht möglich ist, die, insbesondere in den Warenhäusern, im Laufe der legten Fahre eingerichte- ten Gaststättenbetriebe auf das durch das Bedürfnis gerect- ferdgte Maß durchzuführen. Die Klagen des gewerblichen

sowohl in den Kreisen der Gastwirte wie des Einzelhandels darüber, daß in den großen Warenhäusern Restaurationsbetriebe eingerichtet worden sind, die mit den Zwecken des Warenhauses in keinerlei Zusammenhang mehr stehen- und die dem ohnehin shon überseßten Gastwirtschafts- einen empfindlichen Wettbewerb machen, erscheinen erechtigt. Es empfiehlt sih deshalb, durch eine Ergänzung des Geseßes zum Schute des Einzelhandels die Landesbehörden zu ermächtigen, in solchen Fällen früher erteilte Erlaubnisse wieder zurückzunehmen, in denen das Bedürfnis für den [ankwiriihasilihen Betrieb in dem Waren- oder Kaufhaus weggefallen ist und in denen anderseits der Bestand des Unter- nehmens durch den Wegfall des Restaurationsbetriebes nicht gefährdet wird. Durh die Möglichkeit der Beschwerde beim Reich8wixtschaftsgeriht soll dem betroffenen Unternehmen insoweit ein Rechts\{huy gewährt werden, als es sich um die gerihtlihe Nachprüfung dex Gefährdung der Wirtschaftlichkeit

des Unternehmens handelt. :

Begründung zum Geset über die Uebertragung dex Auf- gabenund Befugnissedes8Reichskommissars für vom 15, Juli 1933 (RGBl. T S. 490).

Die Vierte Notverordnung bestellte jur Veberwachung der Preise für lebenswichtige Gegenstände des täglichen Bedarfs

ettbewerb und die damit

und lebenswichtige Leistungen zur Befriedigung des 81;

Bedarfs einen Reichskommissar für Preisü M den zuständigen Ministerien die für ihre Wirtschaftspolitit forderl Hen “Uebeérwachungs- „und auf die”Preisgestaltung unmittelbar zu ermöglichen, e die Befugnisse des Reichskommissars für Preisüberwag auf die zuständigen Ministerien Übertragen. a

Bekanntmachung

über den Londoner Goldpreis gemäß O Verxordnungvom 10. Oktober 1931 zur Aend, rung der Wertberehnung von Hypothekez und sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (RGBl. 1 S. 569), Der Londoner Goldpreis beträgt am 21. Juli 1933 ür eine Unze i a aa hL eS i n deutsche Währung nah dem Berliner Mittel- kurs für ein englishes Pfund vom 21. Juli 1933 mit NM 13,97 umgerechnet... = RM 86 6799 r ein Gramm Feingold demnah . . . = pence 47,37% n deutshe Währung umgerechnet. .…. = NM 2,78657,' Berlin, den 21. Juli 1933.

Statistische Abteilung der Reichshank. Dx. 4 ing.

Preußen,

Verbot.

Die periodische Druckshrift „N. S. Lausi Kampfblatt für Ade li Httler's Aute arbe1t“, Druck und Verlag Reinhold Richter’'s Wwe., N. L., habe id auf Grund des E der Verordnung zum Schuße von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 (RGBl. S. 83) in Verbindung mit § 1 der Verordnung vom 2. Mär 1933 (GS, S. 33) bis zum 3. August 1933 einschließ lih verboten.

Frankfurt a. O., den 20. Juli 1933,

Dex Regierungs präsident. Dr. E i ig lex.

6

Nichtamtliches. Deutsches Reich,

Der polnische Gesandte W y so cki hat Berlin verlassen, Während seiner Abwesenheit führt Legationsrat W yfzyn ski «die Geschäfte der Gesandtschaft.

Der litauische Gesandte Za ul ys hat Berlin verlassen, Während seiner Abwesenheit führt Legationsrat D y m 2a die

Geichäkte der Besandtschaft,

Vj

Monatsaugsweis über die Einnahmen und A

jahres 198383. (Beträge in Millionen Reichsmark.)

A. Ordentliher Haushalt. 1. Zu Beginn des Nechnungsjahres 1933 waren die ur Deckung restlicher - Verpflichtungen aus dem echnungsjahre 1932 zurückgestellten Restbestände ver- fügbar von 2bA4=,. eee eos 2254

2, Zur des Fehlbetrages am Schlusse des“ NRechnungsjahres 1932 sind erforderli « » + . «_. 1880/0 Mithin Bestand 16546

Diemen ab: Zur Deckung der Fehlbeträge früherer: ahre im April und Mai 1933=2 XK 8,33 I

Bleibt Bestand 1 6370 N A ahresfoll

oder Ist-Ausgabe

im im

Darunter Soll (Rechnungs soll) der Voriahrsreste

I. Einnahmen.

1. Steuern, Zölle u. Abgaben . avon ab: Länderanteil .

bleibt Reichsanteil

2. Verzinsung aus den Vor-

ugsaktien der Deutschen

teihsbahn-Gesellschaft

3. Aus dem Verkauf von Vor-

der Deutschen

eichsbahn-Gesellschaft . .

4. Veber\chüsse der Post und der Netichsdruckerei :

a) Post .. A 233,0!

b) Reichsdrudckerei . . 4,4

. Aus der Münzprägung . .

. Anteil des Neichs am Nein-

ewinn der Reichsbank . . 18,0

. Beitrag der Deutschen

Neichsbahn-Gesellschaft zu

den Neparationszahlungen

. Sonstige Verwaltungs- einnahmen : ;

Neichsarbeitsministerium

Neichswehrministerium .

Neichsjustizministerium

Neichsministerium für

Ernährung und Land-

wirtschaft . . . 92,2

Neichsverkehrs- / |

5 220,9 13,3

100,0

70,0

19,1 13,8 15,8

ministerium . . 24,9 NReichsfinanzministerium 66,7 UVebrigeReichsverwaltung e

Einnahmen insgesamt « . §

24 sh 1 4,

usgaben ..des Reichs in den Monaten April und Mai: 1933 des Rechnungs-

Ist-Cinnahme F

Reichs, und Staatsanzeiger Nr. 168 vom 21, Juli 1933. -S--3.

Ist-Einnahme oder _Ist-Ausgabe

Iahresfoll

im | im Mai 1933

Darunter Soll (Nehnungs foll) der Vorjahrsreste

pu

1IL, Aus8gabemw

, Steuerüberweisungen- an |. die Under (\. auh 1 1) 9, Bezüge der Beamtken und Angestellten (aus\{chl. Ruhe- elder) o . e +60 9 g, Versorgung und Nuhe- gelder einschließl. der Kriegsbeschädigtenrenten 4, Innere Kriegslasten . . . Aeußere Kriegslasten . . . 6, Erwerb von Vorzugsaktien der Dreódner Bank 7, Sozialversicherung . - .. g, Erleichterung der knapp- Pensionsver- sicherung und Erhaltung ihrer Leistungsfähigkeit . . 9. Kleinrentnerfürsorge . » . 10. Fettverbilligung . « + »- « 11, Wohnungswesen 19, Vorstädtische Kleinsiedlung usw. für Erwerbslose . . 13, Arbeitslosenhilfe und Ar- beitsbeshaffung . . . « 14, Wertschaffende Arbeits- . . + 15. Neichs\{huld: Verzinjung und Tilgung Anleiheablösung . - + Rückkauf von Schuldver- \chreibungen . « » » + 16. Schutzpolizei » . 17, Münzpräaung 18, Zur Deckung der Fehlbe- träge früherer Jahre « - 19, Sonstige Ausgaben : 2. = «o «| Auswärtiges Amt . . = Neichsministerium des « « « o Reichswirtschafts- ministerium . « « Neichswehrministerium: Heer Marine ; Neichsministerium für Ernährung und Land-. wirtschaft 8, Neichsverkehrsministerium 7, Neichsfinanzministerium , 11, Neichsluftfahrt- ministerium « «-- » + : 3, Allg. Finanzverwaltung . y 4, Vebrige Neichsverwaltung L

Ausgaben insgesamt 486,4

Mithin Mehrausgabe 7;1 Mehreinnahme _—

bunk E n

o | o

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dues lei e —J o

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A do IJ do TO

Os fk jb CO

2 L

[ET DI bana C D

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20 0

*) Nach Abzug eines Globalabstrihs von 110 Mill. RM für den |

Gesamthaushalt zwecks Verminderung dex Personal- und Sach- ausgaben durch Sparmaßnahmen. B. Außerordentlicher Haushalt.

Veberträge aus den Vorjahren? Bestand am S@{lusse des Nehnungsjahres 1932 « » = 37,1,

JF st-Einnahme oder JIst-Ausgabe

Jahressoki

im im

| Darunter Soll (Rechnungs “1 soll) der Vorijahrsrestè

Gaz

1, Einnahmen. Snsgesamt

II. /-A usgaben. i + Wohnungs- undSiedlungs- welen . LA 1,1 1,1 ° . Verkeh16wesen (Ausbau der Wasserstraßen usw.) . . 06 | 06] e . Innere Kriegélasten . - | 332 133,2] 0,1 | 0,6 . Vebrige Reichéverwaltung 22 | 292

Ausgaben insgesamt . | 37,1 37,1 0;1 0,6

Mithin Mehrausgabe . , 0,1 | 0,6] 0,7 Mehreinnabme ,

È; kilqe innere Verwaltung (herausgegeben- im

GTi

4 Kommunal-

Kommissaren. Staatshau erlaß. Kommunalverbände. RdErl. 11. 7. 33, Erspar- Uf

für das NRechnungsjahr 1933, oc) 1988,

M

A. Ordentlicher Haushalt. da

Die Einnahmen bétragen in den Monaten April und 934,8

949,8

, Mai 1933. . . «+ a plana na ov 00

Die Ausgaben betragen in den Monaten April und Man 1933 . . . . . . . . . . . . .

Ergibt Bestand am Ende des Berichtsmonats

(Mai 1933); + «+ » = 15,0

Þ. Außerordentlicher Haushalt. Einnabmen betragen in den Monaten April und

Mai 1933 0 —_— Ausgaben betragen in den Monaten April und

Mai 1933 . LI . . . . . . . . bd 0,7

E1,zibt Bestand am Ende des Berichtsmonats Mai 1933) . . o « o a 4h e an 46; 0,7

In diejen Zahlen sind die aus dem Vorjahr übernommenen Fehlbeträge usw. nicht enthalten.

; Hilfspol. 11. 7.

1. Die Kassenlage des Reichs. q) Stand 33 Der Kassen!ollbestand betrug am 31, Mai 1933: “in Mill. RM 1. aus der Begebung von Reichswechjeln ts 400

. aus der Yegebung unyerzinsl. Schaßanweisungen 1169

. aus dér Aufnáhme karzfristiger Darlehen 87 + aus. der Jnanspruhnahme des Betriebskredits

bei der Neichsbank

. der Bestand des außerordentlichen Haushalts ; 37 zusammen 1799

Davon ab: Shaßanweisungen, für die ein Gegenwert der Reichshauptkasse nicht zugeflossen it...» Ergidt einen Kassensollbestand von 1728

Dieser Betrag ist wie folgt verwendet worden :

1, Zur vorläufigen Deckung des aus dem Vorjahr bernommenen, bis Ende Mai 1933 noh niht getilgien Ist-Fehlbetrages im ordentlichen Haushalt » .. „i « «5 o. 1637,9

Dazu: die Mehrausgabe gegen- ER èéèn Hausha rx April u Mai 193 p i

15,0 rd, 1653

2, Zur Deckung der Ausgaben des außerordentlihen für April und Mai 1933 C E E E | rd, 3, Für sonstige, noch niht mäßig gebuchte Auszahlungen (Ge- halts- und Nentenzahlungen für

Juni, Vorschüsse, Ultimobedarf) » « « « s o 62

O zusammen « » 1706 4, Der Kassenbestand bei der Neichs- hauptkasse und den Außenkassen beträgt » . . e 0-0 0920 22 2, Der Stand der {webenden Schuld am 30. April und 831, Mai 1933 ist besonders veröffentlicht. y s

Parlamentarische Nachrichten,

Reichsrat,

Der Reichsrat stimmte in seinex Vollsizung am Donnerstag der Vevordnung des Nei@isfinanzurinisters über die Außerkurs- der Viervreichspfennigstüde aus Kupferbronze zu. Die

rordnung bestimmt daß die vom 1, Oktober 1933 ab niht mehr als Zahlungsmittel gelten und ein- sind. Von diesem Zeitpunkt ab ist außer den mit der Einlösung beauftragten Kassen niemand verpflichtet, diese Münzen in u nehmen. s zum 80, September 1935 werden a noh bei den Reichs- und au ihrem N in Zahlung als auch zur Umwechslung angenommen.

x Berichterstatter betonte, daß die Vierpfennigstücke die in sie geseßten Erwartungen niht erfüllt hätten. Die Münzen seien vom Zahlungs8verkehr als lästig empfunden und nur in geringen Mengen aufgenommen worden, Von den zur Ausprägung ge- langten zwei Millionen Mark habe die Reihsbank zur Yeit über die Hälfte in ihren Beständen.

m übrigen erledigte dex Reichsrat Personalien- und laufende

1 Angelegenheiten. Saßungsänderungen der Deutschen Genossen- . u

\chaftshypothekenbank-A.- Berlin, dex Frankfurter Hypo- thekenbank, Frankfurt a. M., dex Westdeutschen Bodenkreditanjtalt in Köln und der Deutschen Wohnstätten-Hypothekenbank-A.-G. in - Berlin wurden genehmigt, Eine Vorlage über Senkung der 'Kanalabgabe auf dem Kaifer-Wilhelm-Kanal wurde auf Wunsch

amburgishe Senat s{chwerwiegende Bedenken vor- zubringen habe. :

Die nächste fol am §. August stattfinden. Dann soll eine Pause bis Mitte September eintreten. V. D. Z.

Neue stellvertretende Reichsratshevollmächtigte,

Zu dem Bericht über dîe des Reichsrats vom Donnerstag ist noch naczutragen, daß der Reihhsrat dem Antrag des Reich8justizministers zustimmte, eine ab 1, August zu be- Senatspräsidentenstelle beim Reichsgericht mit dem Reichs- gerihtsxat Dr. Freiesleben in Leipzig zu besehen, Weiter wurde mitgeteilt, daß zu stellvertretenden épollmädtiaten zum Reichs- rat ernannt worden sind: von Preußen der Ministerialrat beim Preußishen Staatsministerium Bergbohm, von Sachsen der Leiker

| der sähstshen Staatskanzlei Ministerialdirektor Günther und von

Thüringen der Ministerialrat Forkel sowie der Land- und Volks- wirt Dr. Albrecht, _V. D. 2.

Post-, Funk- und Verkehrswesen.

Bilder des Herrn Reichskanzlers in Postdiensträumen.

Um die enge Verbundenheit der Deutshen Reichspost mit der Person des e rre Reichskanzlers Adolf Hitler auh äußerlich darzutun, hat das Reichspostministerium angeordnet, daß die wichtigsten Diensträume mit dem Bilde des Herrn Reichskanzlers MO e werden sollen. i

reußi- Ministerium des Funnern), Teil 1, Allgemeine Polizei-,

Rerum e, UE än elegenheiten vom 19, Juli 1933 hat folgenden Juhalt: llgem. Verwaltung. RdErl. 11. 7..38, Vevbreitung des Gedankenguts d. nationalsozia- listishen Beweg. RdErl, 10. 7. 33, Durchf.-Best. für Ruhestands-

Nr. 38 des Ministerial-Blatts für die Prens

- beamte z. Berussbeamtengek RdErl. 12. 7. 33, Bildex usw. d.

früheren Kaisersamilie. RdErl. 12. 7. 33 Zusammenarbeit mit en Gauleitecrn der NSDAP. RdErl. 14. 7. 33 Tätigkeit von aushalt. RdErl. 20. 6. 33, Spar-

nisse in d. gemeindl. Verwalt. RdErl. 11. 7. 33, Schaufenster- steuer. RdErl. 11. 7. 33, Finanzstatistik. RdErl. 138. 7, 1933, Steuerverteil. |f. 1933. RdErl. 14. 7.

Sparerlaß. RdErl. 11. T2290, gg tenerermäßi-

i N f. Hausgehilfinnen. RdErl. Bestätigung von Geméeindebeamten. RdErl. 14. 7. 33, Pol.-Lastenausgleih . 1933. Gemeindebestand- und Ortsnamenänderungen.

olizeiverwaltung. RdErl. 10. 7. 33, Eisdielen. RdErl. 13. 7. 33, Schankbetriebe in Waren RdErl. 14, 7. 33, Schließung v. Gaststätten. RdErl. 14. 7. 33, Farbbänder für eigene Schreibmaschinen. RdErl. 12. 7. 33, Kosten d. Hitispol. RdErl. 12. 7. 33, Jahresbeurt. über Pol.- u. Landj.-Offizg. RdErl. 13. 7. 33, Tehn. Pol.-Sekx. RdErl. 8. 7. 33, Bekleid. d. RdErl. 10. 7. 1933, Polizeiknüppel. RdErl. 14. 7, 1933, Unterbringungsfragen. RdErl. 1933, Pol.-Aerzte. RdErl. 10. 7. 1933, Pol.- Tierärzte. Personenstand. RdErl. 15. 7. 33, Eintrag. in das Sterberegister. RdErl. 13. 7. 33, Ehestandsdarlehen. RdErl. 14. 7. 33, Ges. z. Wiederherst. d. Berufsbeamtentun!s auf d. Standesbeamten. Staatsangehörigkeit, Paß- u. Ar emdenpolizei. RdErl. 8. 7. 33, Erwerb der jugoslawischen

tagtsangehrigkeii, RdErl. 13. 7. 33, Reisen nah Oesterreich. RdErl. 14, 7, 33 Neuoxdnung d. Ausländerpol. Vex- kehr8wesen. RdEx!. 11. 7. 83, Dauerprüfungsfahrt „200 km

i des hamburgischen Vertreters dex Ausshußberatung überwiesen,' da

durch Deutschland“. RdErl. 12. 7. 33, Vorschr. über Verkehrs- einrihtungen. Neuerscheinungen, Zu beziehen durh alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauer- straße 44. Viercteljährlih 1,65 RM Teil 1 für Ausgabe A (zwei- eitig bedruckt) und 2,20 RM für Ausgabe B (einseitig bedruckt), Teil 14 Ausgabe A 1,95 RM. Ausgabe B 2,66 RM,

__ Nr. 31 des Ministecial-Blatts für die Preu ße innere Berwalinng (herausgegeben im Preußi- chen Ministerium des Teil II, Mediginal- und Vete- rinärangelegenheiten, vom 19. Fuli 1933 hat folgenden Fnhäál ti:

llgemeine Verwaltung. RdErl. 10, 7, 33, Durchf.-Best. f. Ruhestands8beamte z, Berufsbeamtenges. RdErl. 11. 7. 33, Verbreit, d. Gedankenguts d. nationalsozialist, Beweg. RdErl, 12. 7. 33, Bilder usw. d. früh. Kaiserfamilie, REr1. 14. T7, 33, Tätigkeit von Kommissaren. Staatshaushalt. RdErl. 20. 6. 93, Medizinalangelegenheiten. RdErl, 22, 6. 83, Landesgesundheitsrat. RdErl. 14, 7. 38, Ariernahw, d, Pharmazeut. Reg.-Bevollmächtigten. RdErl. 10. 7. 83, Kürzung d. Vergüt, f Prüfungen. RdErl. 13. 7. 38, Ausbild. d, Nahrungsmittelhemiker, Gemeingefährl. Krank- heiten Juni 1933, UVebertragbare Krankheiten der 24. Woche. WVeterinärangelegenheiten. RdEr. 18. 7, 33, Fleishbeschauer u. e ENEN Oe Neuerscheinungen. Zu beziehen dur alle Postanstalten. Carl Heymanns Verlag, Berlin W 8, Mauerstr. 44. Vierteljärlih 1,65 RM Teil 1 für Aus- pate A (zweiseitig bedruckt) und 2,20 RM für Ausgabe B (ein- eitig bedruckt, (Teil IT Ausgabe A 1,95 RM. Ausgabe B 2,65 RM.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und Absperrungs- maßregeln.

Tiersenchenstand am 15, Juli 1933, (Nach den Berichten der beamteten Tierärzte zusammengestellt.)

Nachstehend sind die Namen derjenigen Länder, Regierungs- usw. Bezirke und Kreise (Amts- usw. Bezirke) verzeichnet, in denen Rinder- pest, Maul- und Klauenseuche, Lungenseuche des- Rindviehs, Pocken- seuche der Schafe, Roß, Beschälseuche der Pferde, Schweinepest, Milz- brand, Tollwut, Tollwutverdacht oder Geflügelcholera nah den ein- gegangenen Meldungen am Berichtstage zu melden waren, Die Zahlen der betroffenen Gemeinden und Gehöfte umfassen alle wegen vorhandener Seuchenfälle gesperrten Gehöfte, in denen die Seuche nach den geltenden Vorschriften noch nicht für erloschen erklärt werden konnte.

Die Zahlen der in der Berichtszeit. neu verseuchten Gemeinden und Gehöfte sind in den Spalten der „insgesamt“ verseuchten Ge- meinden und Gehöfte mitenthalten.

Betroffene Kreise usw.2), Maul- und Klauenseuche (Aphtbae epizooticae).

143: Osterburg 3 Gemeinden, ö Gehöfte (davon neu 1 Gem., 2 Geh.), Stendal 1, 3 (1, 3), 22: Grafschaft Bentheim 1, 1. 3014 Geldern 1, 1 (1, 1), Kempen-Krefeld ‘1, 1 (1, 1). 32+ Vitburg 1, 2 (—, 1). 33+ Geilenkirchen 1, 2 (1, 2). 37+: 1, 2 (—, 1). 503: Freiburg 1, 45 (—, 8).

Rotz (Malleus). 6+ Osthavelland 1 Gemeinde, 1 Gehöft,

Schweinepest (Pestis suum).

12 Fishhausen 1 Gemeinde, 1 Gehöft, Heiligenbeil 1, 1, Königs- berg i. Pr. 4, 4 (davon neu 1, 1), Mohrungen 1, 1, 2: Goldap 1, 2, Jnsterburg Stadt 1, 1, Jnsterburg 2, 2. 3: Neidenburg 1, 1, Ortels8burg 1, 1, Osterode i. OÖstpr. 2, 2 (1, 1). 434 Rosenberg i. Westpr. 1, 1 (1, 1). 53 6, Kreistierarztbezirf 1, 1, 6: Angermünde 2, 3, Niederbarnim 2, 2, Westhavelland 1, 1, 7: Arnswalde 1, 1 (1, 1), Cottbus 1, 1 (1, 1), Friedeberg i. Nm. 1, 1, Lebus 2, 2 (1, 1), Züllichau- Schwiebus 3, 3 (3, 3). 8+ Greifenberg 1, 1, Grimmen 1, 1 (1, 1). 9+ Kolberg Stadt 1, 1 (1, 1), Neustettin 1, 1 (1, 1), Stolp 2, 2 (1, 1). 11+ Glay 4, 4 (1, 1), Militsch 2, 2 (1, 1), Namslau 4, 4 (1, 1), Neu- markt 1,-1, Schweidnihß 1, 1 (1, 1), Strehlen 1, 1, Trebnißt 1, 1, Wohlau 1, 1. 12: Görligß 1, 1 (1, 1), Grünberg 2, 2 (1, 1), Hoyers- werda 3, 4 (3, 4), Löwenberg 1, 1, 13: Neustadt O.-S, 2, 2 (2, 2), Oppeln 1, 1 (1, 1). 143+ Osterburg 3, 3 (1, 1), Stendal 1, 1, 15: Wit- tenberg 1, 1, 243+ Gelsenkirchen-Buer Stadt 1, 1 (1, 1), 26: Bochum Stadt 1, 2 (1, 2). 30+ Gladbach-Rheydt Stadt 1, 1. 35: München Stadt 1, 1 (1, 1), 38: Rothenburg ob der Tauber 1, i, 40: Krum- bach 1, 1 (1, 1). 42: Meißen Stadt 1, 1 (1, 1), 43: Grimma 1, 1, 5023 Mannheim 6, 8 (3, 5), Sinsheim 1, 3, Weinheim 2, 2 (2, 2). 5F+ Lauterbach 1, 1, #83; Güstrow 1, 1, Hagenow 1, 1, Wismar 1, 1,

Milzbrand (Anthrax).

724 Arnswalde 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu). 8: Grimmen 1, 1 (1, 1). 14: Burg b. M. Stadt 1, 1, Jerichow II 1, 1 (1, 1), 15 ¿ Mansfelder Seekreis 2, 2 (2, 2), Merseburg 1, 1 (1, 1), 17 : Pinine- berg 1, 1 (1, 1). 20: Uelzen 2, 2 (2, 2). ‘25: Büren 1, 1 (1, 1). 26: Soest 1, 1, 2834 Obertaunuskreis 1, 1, Oberwesterwaldfreis 1, 1 (1, 1). 30: Mörs 1, 1 (1, 1), Rees 2, 2 (2, 2). 35: Fürsten- feldbrud 1, 1 (1, 1), 37+ Frankenthal 1, 1 (1, 1). 42: Freiberg 1, 1 (1, 1), Pirna 1, 1 (1, 1). 52: Sinsheim 1, 1 (1, 1), 53: Gera L 1 (1, 1), Greiz 1, 1 (1, 1). 57: Vierlande 1, 1(1, 1).

Tollwut (Rabies).

3: Johannispurg 1 Gemeinde, 1 Gehöft, Lyck 4, 4, 8+: Camin 1, 1. 11: Namslau 1, 1, Oels 1, 1, Waldenburg 1, 2 (davon neu Gemeinden, 1 Geh.), 13: Rosenberg O.-S. 4, 5 (1, 2).

Tollwutverdacht (Rabies).

23: Angerburg 2 Gemeinden, 2 Gehöfte (neu), Stallupönen 3, 4 (1, 2). 32: Johannisburg 2, 2, Ortelsburg 1, 1, 6: Jüterbog- Luckenwalde 1, 1. 72 Osisternberg 1, 1. 10+ Schwerin a. W. 1, 1, 11: 1, 1, Waldenburg Stadt 1, 1 (—, 1). 12: Görliß 1, 1, Löwenberg 1, 1, 132 Hindenburg O,-S. Stadt 1, 1, Kreuzburg O.-S. 1, 1, Ratibor 1, 1 (1, 1), Rosenberg O.-S. 1, 1. 39: Schwein- furt 1, 1 (1, 1), Detmold II 1, 1.

Geflügelcholera (Cholera avium).

20: Harburg 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu). 29: Mayen 1, 1, 45: Eßlingen 1, 1 (1, 1),

Saargebiet, am 1. Juli 1933, Maul- und Klauenseuche (Aphthae epizooticae): Gaarbrüden Stadt 1 Gemeinde, 1 Gehöft. SQwelneseuhe und Schweinepest (Pestis suum): Homburg 1 Gemeinde, 1 Gehöft,

Am 15, Juli 1933, (Cholera avium): Hom- burg 1 Gemeinde, 1 Gehöft (neu).

1) An Stelle der Namen der Regierungs- usw. Bezirke ist die entsprechende laufende Nummer aus ‘der nachstehenden Tabelle

aufgeführt.

PES

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