1933 / 172 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 26 Jul 1933 18:00:01 GMT) scan diff

Offener Arrest nah Konk,-Ordg. § 118 mit Auzeigefkîst. bis 9, August 1933 ist er- lassen. Frist zur Anmeldung der Konkurs- forderungen im Zimmer 741/1V, Prinz- Ludwig-Str. 9, bis 9, August 1933, Termin zur Wahl eines anderen Ver- wvalters, eines Gläubigerausf{husses und wegen der in Konk.-Ordg. §§ 132, 134 und 137 bezeichneten Angelegenheiten und allgemeiner Prüfungstermin: Samstag, 19, August 1933, vorm. 9 Uhr, Zimmer Nr. 725/11, Prinz-Ludwig-Str. 9, in Müñchen. Amk3geriht München, Geschäftsstelle des Könkursgerichts.

Niebüll. . [29493] Konkursverfahren.

Ueber das Vermögen des Rechtsantwalts und Notars Paul Stange aus Niebüll wird heute, am 21. Fuli 1933, 834 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet. Ver- ivalter ist der Rechtsanwoalt Dr. Karl Jugwersen in Lec, Konkursforderungen find bis zum 31. August 1933 beim Gericht anzumelden. Erste Gläubigerver- sammlung am 12. August 1933, 10 Uhr. Allgemeiner Prüfungstermin am 15. Sep- tember 1933, 10 Uhr, Offener Arrest mit Anzeigefrist bis zum 31: August 1933.

Das Amtsgericht in Niebüll.

Piîorzheim. : . [29494] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Walter Luger, Allèininhaber der Firma Walter Luger, Lébensmittelhandlung in Pforzheim, Westliche Karl-Friedrich-Str. Nr. 251, wurde heute, nachmittags 12,20 Uhr, Konkurs eröffnet, Verwalter: Kaufmann Hugo Lotthammer in Pforzz heim. Offener Arrest mit Anzeigefrist, fowie Anmeldefrist bis 19. August 1933, Erste Gläubigerversammklung am Freitag, den 18. August 1933, vormittags 9 Uhr, TL. Stock, Zimmer Nr. 6. }Prüfungstermin am Montag, den 4, September 1933, vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Pforzheim, 2, Stock, Zimmer Nx, 109. Pforzheim, den 20. Juli 1933. Amtsgericht A IV,

Ratibor. . [29495] Ueber das Vermögen ‘des Kaufmanns Moses Koschißky in Ratibor, Niederiwall- straße 1, zugleih als Jnhaber der Firma M. Koschibky, Obst- und Südfrucht- handlung, Ratibor, Niederwallstraße 24, am 21. Juli 1933 um 17,35 Uhr das Konkursverfahren eröffnet. Verwalter: vereidigter Bücherrevisor Marzian Demmel in Ratibor, Neue: Str. 18/20, Frist zur Anmeldung der Konkursforderungen bis einshließlich den 10. August 1933. Erste Gläubigerversammlung. und Prüfungs- termin am 17, August X933 um 9 Uhr vor dem Amtsgericht, hier, Neue Str. 25, Bimmer 35 im I1. Stock.. Offener Arrest mit Anzeigepflicht bis 3. August 1933

einschließlich. Amtkt3gericht Ratibor, ‘21, Juli 1933,

3 N 15a/33.

Wriezen, . [29496]

Ueber den Nachlaß der am 26, April 1933 in Wriezen verstorbenen verwitweten Frau Anna Hemmerling wird heute, am 20. Juli 1933, mittags 12 Uhr, das Konkursverfahren eröffnet, Konkursver- walter: Kaufmann Adolf Kahßz in Wriezen, Anmeldefrist bis zum 18, August 1933, Prüfungstermin: 25. August 1933, vorm. 12 Uhr. Offener Arrest mit Anzeige- pflicht am 18. August 1933, 1a N, 9/33, Amtksgericht Wriezen, den 20. Juli 1933,

Angerburg. BVeshluß. . [29497] Das Konkürsverfahren über das Ver-

mögen des Kaufmanns Erhard Zarnikoiw

in Angerburg wird nah erfolgter Ab-

haltung des Schlußtermins hierdurch auf-

gehoben, y

Amtksgericht Angerburg, den 20, Juli 1933,

Berlin-Charlottenburg,. . [29498] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Herbert Walther, Mitinhabers des Betriebes Otto Walther und Sohn, Futterstoffe für die Damen- und Herrenschneiderei in Berlin 80 16, Michaelkirchstraße 18, ist infolge Schluß- verteilung nah Abhaltung des Schluß- termins am 19, Juli 1933 aufgehoben worden. Amtsgericht Charlottenburg, Abt. 253,

Berlin-Charlottenburg. . [29499] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Otto Walther, Mit- inhabers des Betriebes Otto Walther und Sohn, Futterstoffe für die Damen- und Herrenschneidereiin Berlin 80 16, Michael- tirchstraße 18, is infolge Schlußverteilung nach Abhaltung des Schlußtermins am 19. Juli 1933 aufgehoben worden. Amtsgericht Charlottenburg, Abt. 253,

Berlin-Charlott enburgy. . [29500] Das Kvnkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Wilhelm Purps G. m, b. H., Berlin N 58, Bernauer Str. 51/64, istinfolge Schlúßverteilung nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben worden, Charlottenburg, den 19, Fuli 1933. Amtsgericht Charlottenburg, Abt. 250,

Breisaech. [29501] Das Konkursverfahren über den Nachlaß des Wirts Karl Schopp A. S. in Merdingen yt am 19,7. 1933 nah Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben worden, Breisach, den: 19. Juli 1933. Amtsgericht Geschäftsstelle;

Breslau. FT (29502 ] Das Konkursverfahren über das Ver-

mögen des Gelb-Weiß-Clubs Breslau e. V,

Zweite Zeutralhaudel8registerbeilage zum Neichs8- und Staats

in Breslau, Gartenstr. 58, wird eingéstellt, da eine den Kosten des Verfahrens" ent- sprechende Masse niht vorhanden ist, (41. N. 24/33.) Breslau, den 19, Juli 1933, Amtsgericht,

Bunzlau, . [29503]

Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Max Schubert, Jnhabers der Firma P. Schubert in Altöls, Kreis Bunzklau, ist infolge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vor- schlags zu einem Zwangsvergleih Ver- gleichstermin auf den 12. August 1933, 11 Uhr, Zimmer 20, anberaumt. Der Vergleichsvorschlag und die Erklärung des Gläubigerausschusses sind in der Ge- schäftsstelle des Amtsgerichts, Zimmer 13, zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Amts3gericht Bunzlau, den 7. Juli 1933,

Essen. . [29504] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Zimmermeisters: Wilhelm Dörnemann senior zu Essen-Altenessen, Karlstraße 127, wird eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende

Masse nicht vorhanden ist. Essen, don 13.. Juli 1933. Das Amtsgericht,

Dortmund, . [29505] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der offenen Handelsgesellschaft Ufer & de Vries, Dortmund, Hamburger Straße 120a, is eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Masse nicht vorhanden ist. Der Prüfungstermin am 18, August 1933 ist. aufgehoben. Amtsgeriht Dortmund, 19, 7, 1933,

Frankfurt, Main, . [29506]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der offenen Handelsgesellschaft Wiegand & Co. in Frankfurt a, M,, Großer Hirschgraben 11, Jnhaber? Her- mann Leidinger, Hermann Schulze und Christian Wiegand, wird nach Abhaltung des Schlußtermins und Schlußverteilimg aufgehoben.

Frankfurt am Main, den 18. Juli 1933. Geschäftsstelle des Amtsgerichts. Abt, 42,

Fürth, Bayern. . [29507]

Durch Beschluß des Amksgerichts Fürth i. Bayern vom 20. Juli 1933 wurde das Konkur3verfahren über das Vermögen der Allgemeinen Warenvertriebsgenossen- schaft u. G. m. b. H. mit dem Sig in Cadolzburg nah Abhaltung des Schluß- termins aufgehoben.

Fürth i. B., den 20. Juli 1933.

Geschäftsstelle des Amk3gerichts.

Gerdauen. BSeschluß. .[29508] Das Konkursverfahren über das Ver-

mögen der Firma R. Kaulbars Jnh, Frau

Rahel Kaulbars geb. Saphirstein in Ger-

dauen wird nach erfolgter Abhaltung des

Schlußtermins aufgehoben.

Amtsgericht Gerdauen, 12. Juli 1933.

Giessen, Beschluß. . [29509]

Vetr. Konkurs über das Vermögen der Ludvig Menges Witwe in Großen Linden (bei Gießen): Das Verfahren wird eingestellt, da eine den. Kosten des Ver- fahrens éntsprechende Masse nicht vor- handen ist.

Gießen, den 12. Juli 1933. Hessisches Amt3gericht. Gladbeck. . (29510)

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Karl Eßmann in Gladbeck wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Gladbeck, den 20. Zuli 1933,

Das Aints3gericht, Görlitz. e [29511]

Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma G. A. Fischer, Aktien- E in Görliß, ist nah Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben, 14. N. 64/30, Görliß, den 21. Juli 1933, Amt3gericht.

Grosswartenberg. [28423] Jn dem Konkursverfahren über das Ver4 mögen des Gastwirts August Koschig, Ottendorf, Ortsteil Ottolangendorf, Kreis Großwartenberg, soll die Schlußverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt RM 882,40, wozu die auf gelaufenen Zinsen treten. ‘Dagegen gehen ab: das Honorar und die Auslagen des Konkursverwalters, die Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses sowie die noh nicht erhobenen Gerichtsfosten. Zu berücksichtigen sind RM 6919,89 nicht+ bevorrehtigte Forderungen." Die bevor- rechtigten, ab- und aussonderungsberech- tigten Forderungen sind beglichen. Das Schlußverzeichnis liegt zur Einsicht für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Großwartenberg, Abt. 2, auf.

Großwartenberg, den 18, Juli 1933,

Der Konkursverwalter:

Háns Sobottá,

Grosswartenberg. . [28424]

Jn dem Konkursverfahren über das Vêr- mögen der verehelichten Gastwirt Maria Koschig geb, Zimara aus Ottendorf (Orts- teil Ottolangendorf), Kreis Gr, Warten- berg, soll die Schlußverteilung erfolgen, Der verfügbare Massebestand | beträgt RM 955,86, wozu die aufgélaufenen Zinsen treten. Dagegen gehen! ab: das Honorar und die Auslagen des Konkurs- verwalters, die Vergütung der Mitglieder

des Gläubigerausshusses sowie die noch

nicht erhobenen Zu be- rüdcksichtigen find RM 6722,08 nichtbevor- rechtigte Forderungen, Die bevorrech- tigten, ab- und ausfsonderung3berechtigten Forderungen sind beglichen. Das Schluß- verzeichnis liegt zur Einsicht für die Be-

gerichts Großwartenberg, Abt, 2, auf, Großtiwvartenberg, den 18. Juli 1933, Dex Konkursverwalter : Hans Sobotta.

Heilbronn, [29513]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Otto Schweizer, Jnhäber eines Herren- und Damenkonfek- tionsgeschäfts in Heilbronn, wurde am 19, Fuli 1933 nah Abhaltung des Schluß- termins aufgehoben.

Amt3gericht Heilbronn.

Köln, Konfursverfahren. [29514]

Das Konkurs3verfahren über das Ver- mögen ‘a) der Firma Vogel & Kläges, offene Handelsgesellschaft, Friseur- und Parfümeriegeschäft in Köln, Hohestr. 111a, und Hohenzollernring 5, b) des persönlich haftenden Gesellschafters Friedrich Klages,

[Friseur in Köln, Hohenzollernring 5, wird

nach teilweiser Befriedigung der bevor- rechtigten Gläubiger der Klasse TL auf- gehoben, Köln, den 20, Juli 1933, Amtsgericht, Abt, 80,

Königsberg, Pr. [29515]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen 1. der offenen Handel3gesellschaft Paul . Odebrett in Königsberg, Pr., Börsenstraße 17, 2, des Kaufmanns Paul Odebrett in“ Königsberg Pr., Mendels- sohnstraße 5, 3, des Kaufmanns Eduard Hölzler in Königsberg, Pr., Walterstr. 5, ist nah Abhaltung des Schlußtermins auf- gehoben,

Amtsgericht Königsberg, Pr.

Konstanz. [29516] Das Konkursversahren über das Ver- mögen der Hieronymus Gentner Witwe, Leopoldine, geb. Öxle in Konstanz, Jn- haberin des Kolonialwarengeschäfts H. Gentner Wwe. in Konstanz, Schulstr. 12, wurde nach rechtskräftiger Bestätigung des Zvangsvergleichs aufgehoben. Konstanz, den 18, Juli 1933, Amil3gericht A_ 3.

Leipzig. : [29517]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Julius Strobel in Leipzig C 1, Grassistr. 10, Alleininhabers einer Schirmfabrikations- und Handels3- geschäfts unter gleihnamiger Firma in Leipzig C 1, Petersstr, 19, wird nah Abhaltung des Schlüßtermins hierdurch aufgehoben.

Leipzig, am 18. Juli 1933,

i Amtkt3gericht.

Leipzig. [29518] Das Konkur3verfahren über das Ver-

nen Handelsgesellschaft Unter der im Handelsregister eingétragenen Firma „Schumann & Franke Lebens- mittelgroßhandlung in Leipzig C 1, (Ge- sellschafter: die Erben des verstorbenen Kaufmanns Josef Tempel und der Kauf- mann Julius R, Lustig, sämtlich in Leip- zig), wird nah Abhaltung des Schluß- termins hierdurch aufgehoben. Leipzig, am 18. Juli 1933, Amt3gericht. Nürnberg. [29519] Das Amts3geriht Nürnberg hat mit Beschluß vom 21. Juli 1933 das Konkurs- verfahren über das Vermögen des Zi- garrengeschäftsinhabers Ludwig Rauch- eder in Nürnberg, Bayreuther Straße 31, als durh Zwangsvergleich beendigt auf- gehoben. Geschästsstelle des. Amtsgerichts,

Ostérode, Ostpr, [29520] Das Konkursverfahren über das Ver= mögen des Kaufmanns Paul Selzer in Osterode, Ostpr., ist nach erfolgter Ab- haltung des Schlußtermins aufgehoben. . Osterode, Ostpr., den 20. Juli 1933, Amt3gericht. Pinneberg, [29521] Veschluß.

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Hans Ostermann in Pinneberg, Fahltskamp 1, ivird, nach- dem der in dem Vergleichstermin vom 3. Juli 1933 angenonimene Zivangsver- gleich dur rechtsfräftigen Beschluß vom 3. Juli 1933 bestätigt ist, hiermit auf- gehoben. i

Pinneberg, den 18, Juli 1933,

Amt3s3gericht. Pr. Eylau. ; [29523]

Jn dem Konkursversahren über das Vermögen des Landwirts Friedrich Kapp in Pilzen ist Termin zur Prüfung det nachträglih angemeldeten Forderungen soivie zur Verhandlung über den von den Schuldner gemachten Vergleichsvorschlag auf Montag, den 14. August 1933, 9 Uhr, ‘an der Gerichtsstelle, Zimmer Nr. 1 bestimmt. Der Vergleichsvorschlag liegt zur Einsicht auf der Geschäftsstelle aus. Amtsgericht Pr.-Eylau,

den 19, Fuli 1933,

PÞr. Eylau, [29524]

Jn° dem Konkursverfahren über das Vermögen des Fräulein Anneliese Kapp in Pilzèn ist Termin zur Prifiuis der nachträglich angemeldeteu For erungen

sowie zur Verhandlung über einen vön

teiligten auf der Geschäftsstelle des Amts- |

mögen der in Auflösung befindlichen offe-

der Schuldnerin gemachten -Vergleichs- vorschlag auf Montag, den 14. August 1933, 9 Uhr, an der Gerichtsstelle, Zimmer Nr, 1 bestimmt. Der Vergleichsvorschlag liegt zur Einsicht auf der Geschäftsstelle aus, Amtltsgeriht Pr.-Eylau, den 19, Juli 1933,

Quedlinburg. [29525] Nachlaßkonkurs des Steinbrechers Louis

Hohmann und seiner Ehefrau Friederike

geb. Henneberg in Neinstedt nah Schluß-

termin aufgehoben,

Amts3gericht Quedlinburg, 20. Juli 1933,

Rathenow. BSBeschluß. [29526]

Das Konkur3verfahren über das Ver- mögen der Firma Berliner Modenhau3 Jnhaber Arno Friedmann, Rathenow, wird nach erfolgter Abhaltung des Schluß- termins hierdurch aufgehoben.

Rathenow, den 20, Zuli 1933.

Das Amts3gericht.

Riedlingen. . [29527]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Franz Höfling, Jnh. éines eleftrotehnischen Geschäfts in Riedlingen, wurde am 20. Fuli 1933 nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben.

Württ, Amtsgericht Riedlingen.

Rottweil, . [29528] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Edgar Stähle, Fnhaber Edgar Stähle in Schwenningen a. N., wurde am 20, Juli 1933 nach Abhaltung des Schlußtermins aufgehoben. Amtktsgericht Rottweil.

Schweidnitz. Beschluß. [29529]:

In dem Konkursverfahren über das! Vermögen der Schweidnizer Ziegel- und Dachsteinwerke G. m, b. H. in Schweidnig, Striegauer Straße, wird Termin zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen, zur Abnahme der Schluß- rechnung, zur Erhebung von Eintven- dungen gegen das Schkußverzeichnis und zur Veschlußfassung der Gläubiger über: nicht verwertbare Vermögensstücke auf den 14. August 1933, vorm. 11 Uhr, Zimmer 1 des unterzeichneten Gerichts, anberaumt. y

Schweidniß, den 21. Juli 1933.

Amt3gericht.

Westerstede,

Das Konkurs3verfahren über das Ver- mögen des Landwirts Johann Friedrich Siesken in Westerloyerfeld und dessen Ehefrau, Adele geb, Hartmann, daselbst, wird wegen Mangel an Masse gemäß § 204 K.-O. eingestellt.

Westerstede, den 18. Juli 1933,

Amtktsgericht, Abi. L.

Augsburg, e [29531]

Das Amts3gericht Augsburg hat mit Beschluß vom 21, Juli 1933, vorm. 9/, Uhr, das Vergleich3verfahren zur Abwendung des Konkurses über das Vermögen des Buchbinders und Schreibwarengeschäfts- inhabers Otto Wolf in Augsburg, Frauen- torstraße E 23, eröffnet und als Ver- trauensperson ernannt: Bücherrevisor Ni- folaus Koch in Augsburg, D 171, Termin zur Abstimmimg über den Vergleichsvor- shlag wurde bestimmt auf Donnerstag, 17. August 1933, vorm. 10 Uhr, Sißungs- saal IV des Justizgebäudes, Erdgeschoß, Eingang Schäßlerstraße. Hierzu werden der Schuldner, die Vertrauensperson und die beteiligten Gfäubiger geladen. Der Antrag H Eröffnung des Vergleichsver- fahrens nebst Anlagen sowie das Gut- achten der Jndustrie- und Handelskamrner Augsburg und der Handtwerkskammer v. Schwaben u. Neuburg in Augsburg sind zur Einftcht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts, Zimmer Nr. 40 des Justizgebäudes, Erdgeschoß, niedergelegt.

Geschäftsstelle des Amtsgerichts,

Leipzig. . [29532]

__Zwecks Abwendung des Konkursés über das Vermögen des Kaufmanns Hubert Bolkenius in Leipzig § 3, Kaiserin- Augusta-Straße 57, all, Jnhabers der handelsgerichtlich eingetragenen Firma „Friedrich Bolkenius“ Musterkarten und Etikettenfabrik in Leipzig O 27, Wasser- turmstraße 7, wird heute, am 20. Juli 1933, mittags 12 Uhr, das gerichtliche Vergleichsverfahren eröffnet. Vertrau- ensperson: Wirtschaftsprüfer Paul Alfred Gärtner in Leipzig C 1, Bayerische Str. 1. Vergleichstermin am 18. August 1933, vormittags 9 Uhr. Die Unterlagen liegen auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus,

Amtsgericht Leipzig, den 20. Juli 1933, Nordhausen, . [29533]

Vergleihsverfahren.

Veber das Vermögen der offenen Han- delsgesellschaft L. Jonemann in Nord- hausen, Rautenstraße 57, ist am 20, Juli 1933, 12 Uhr, das Vergleichsverfahren zur Abwendung des Konkursès eröffnet wov- den. Der Bücherrevisor Adolf Busse in Nordhausen ist zur Vertrauensperson ev- nannt. Termin zur Verhandlung über den Vergleihsvorschlag ist auf den 19, August 1933, 10“ Uhr, vor dem Amts- gericht in Nordhausen, Zimmer Nr, 18, anbexaumt, Der Antrag auf Eröffnun dés Verfahrens nebst seinen Anlagen un das Ergebnis der weiteren Ermittlungen

sind auf dex Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Nordhaujen, den 20, Juli 1933,

Die Geschäftsstelle des Amtsgerichis.

.[29530]|

anzeiger Nr, 171 vom 25, Juli 1933. S, §,

[2954 |: ‘gleihsver , Ueber das fet

geschäfts in Salzwedel, ist am 9 1958 10 Uhr, das [ur Abwendung des Konkurses eröff worden. Rechtsaniwalt Looff in Ci wedel ist Vertrauensperson. Termin ; Ferhandlun über den Verglei 8vors | ist auf den 11. August 1933, 1 dem Amt3gericht in Salzwedel, Zinn Nr. 8, anberaumt. Der Antrag A öffnung des Verfahrens nebst A lagen und das Ergebnis der ( mittelungen sind auf der Gef zur Einsicht. der Beteiligten nice Salzwedel, den 20. Juli 1933, Ll! Die Geschäftsstelle des Amtsgerichtz

rr

Berlin-Charlottenburg, - [2953 Das Vérgleichsverfahren über das y, mögen des Kaufmanns Ernst Leve Alleininhabérs der Firma H. und M Y went, Möbeleinrichtungsgeschäft, Berl C 2, ist am 20, 7, 1933 nach Bestätigu des Vergleichs aufgehoben worden, Amtsgericht Charlottenburg. Abt. 259 Karlsruhe, Baden, [2955 I, Nachdem der Vergleich bestäti wurde, -wurxrde das Vergleichsverfahg zur Abwendung des Konkurses über dy Vermögen der Firma Pfannkuch 6, b. H. & Co, in Karlsruhe aufgehobe IT, Das mit Versügung vom 24, Maj 19 ausgesprohene Verfügungsverbot ivi aufgehoben. Kaclsruhe, den 20, Juli 19; Geschäftsstelle des Amtsgerichts A 5,

Meuselwitz. SRonfurs. [2953 Das Vergleichsverfahren zur Abwe dung des Konkurses über das Vermöge des Jnstallationsmeisters Franz Meyer Meujeltwiß ist aufgehoben, da der Y; gleihss{chuldner verstorben ist. Ueber. dz Nachlaß des Jnstallationsmeisters Fra Meyer in Meuselwiß ist am 19, 7,.19 vorm. , 9 «Uhr, das Konkursverfahr eröffnet, Verwalter: Rehtsanwalt Marl Bliedtner, Meuselwiß. Offener Arrest Anzeigepflicht sowie Anmeldefrist bis 1, 1933. Erste Gläubigerversammlung: Fr tag, den 25. 8, 1933, vorm. 9 Uhr, Yr fung8termin am 6. 10. 1933, vorm. 9 im Amtsgerichtsgebäude, 1. Sto, Zimn r. 4,

Meufelwiß, den 22. Juli 1933, Thüring. Amts3gericht.

Worms, Veschluß. « [295

Zn dem Vergleichsverfahren zur Y wendung des Konkurses ‘über das Li mögen der Firma M, u. J. Bron offene Handelsgesellshaft in Worms! y deren persönlich haftende Gesellschaft nämlich: 1. Moses Jacob Bronner, Kai mann in Worms, Promenadenstraße 2. Jeremias Bronner, Kaufman | Worms, Thomasstraße 16, wird der y der Schuldnerin unterm 13. Mai 19

bestätigt und das aufgehoben,

Worms, den I. Juli 1933.

“__ Hess. Amt3gericht.

Vergleichsverfahr

Bensberg. . [295d

Auf Antrag der Fraù Heinrich Well Gertrud geb, Wasser aus Weißenste Post Marialinden bei Overath, wird he um 12 Uhr- das Entschuldungsverfahr über ihren landtwvirtschaftlichen Vetri nach dem Geseß zur Regelung der la tvirtschaftlichen Schuldverhältnisse vd 1. Juni 1933 zugunsten der Antragstellet eröffnet. Zur Entschuldungsstelle w gemäß § 6 Abf. 1 Sab 2 des obigen 0 seßes die Kreisfparkasse der Landkr Köln, Rhein.-Berg. Kreis und Berghe in Köln bestimmt.

Bensberg, den 17. Juli 1933.

Das Amt3gericht.

Heidenheim, Brenz. . (290

Das. Entschuldungsverfahren im Eil des Gesezes zur Regelung ‘der landwi schaftlichen Schuldverhältnisse vom 1, 1933 wurde über folgende landtwirtstha liche Betriebe eröffnet: 1, am 11. 7,19 Dauner, Georg und Ursula, Landi eheleute in Giengen, Brenz; 2. am 2%. 1933: Ruoff, Johannes und Luise, ivirtseheleute in Wahlberg, Gemei! Nattheim.

Landsbergy, Leech. , [205 Veïauntmachung. ;

Ueber den landwirtschaftlichen Betril a) der Landwvirts3eheleute Eugen und N zella Keller in Erpfting, Haus Nr. b) des mit seinen Kindern Josef, Ma Rosina, Mathias, Johanna, Berta !! Elsa Puitl in fortgeseßter Gütergem schaft lebenden Schuhmachers und La wirts Mathias Puitl in Pürgen, Ÿ Nr. 63, wird das Entschuldungsverfah eröffnet, Als Entschuldungsstelle | jeiveils die Landwirtschaftliche Zent! genossenschaft des Bayerischen Ball vereins e, G, in, b, H. in Regensburg

zur Anmeldung ihrer Ansprüche und | Einreichung der in ihren Händen

zeichneten Gericht eine Frist bis s

19, August 1933 einschließlich bestimm!

Landsberg a, L., dert 21. Juli 1932, Amtsggericht Laitdsberg a. Lech.

es Olga Leiß, Jnhaberin eines ori |

eingereichte Vergleich8vorschlag

nannt, Den jeweiligen Gläubigern vWF

findlichen Schulduxkundên bei dem 1!

_ Nutscher Reichsanzeiger

Preußischer Staatsanzeiger.

Erscheint an jedem Wochentag abends.

Ir. 172. Reichsbankgirokonto.

Fuhalt des amtlichen Teiles.

Deutsches Neich.

Erteilung und Erlöschen eines Exequatur.

Pekannimachung über den Londoner Goldpreis.

Berichtigung zur Verordnung über Zolländerungen und Aus- fuhrsheine vom 24. Juli 1933 (R.-Anz. Nr. 171 vom

%. Juli 1933).

‘Begründung zum Gese zur Verhütung erbkranken Nachwuchses

m 14. Juli 1933 (RGBl. I S. 529). BN mata, betreffend Beschluß des Frachtenausschusses

Berlin. Yekanntmachung, betreffend die Ausgabe der Nummer 86 des

Neichsgeseßblatts, Teil I. Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Vekanntmachung, betreffend Beschlagnahme eines Buches. Bekanntmachungen, betreffend Einziehung kommunistischen Ver-

mögens.

| Abkürzung der Dauer des Verbots einer Monats\chrift.

Jm Nichtamtlichen Teil ist veröffentlicht: eine Uebersicht über die Einnahmen des Reichs an Steuern, Zöllen und Abgaben für die Zeit vom 1. April 1933

bis 30. Juni 1983.

Amtliches.

Deutsches Reich.

Dem französischen Generalkonsul in Dresden, André Jean-Jacques Bot \sier, ist namens des Reichs unter dem 13. Juli 1933 das Exequatur erteilt worden. Sein Vor- gänger, Generalkonsul de Berne-Lagarde, ist ver- storben.

Dem Königli wedischen Wahlkonsul in Lübeck, Her- mann Bu ck, ift 1 Ow des Reichs unter dem 14. Juli 1938 das Exequatur erteilt worden, Das seinem Vorgänger, dem Königlich schwedishen Konsul Holmberg, Exe- quatur ist evrloschen.

Berichtigung 9 ur Verordnung über Zolländerungen un E EEO UE El Vom 24. Juli 1933— R eichs- und Staatsanzeiger Nr. 171 vom 25. Ful i 1933.

Bei den Holltarifänderungen zu Nr. 2 soll unter den Anmerkungen zu 1 (Weizen) der Tarifsaß „11,25“ (nicht 11,75) lauten. ;

Bekanntmachung

über den Londoner Goldpreis gemäß §1 der Verordnungvom10. Oktober 1931 zur Aende- rung der Wertberehnung von Hypotheken uind sonstigen Ansprüchen, die auf Feingold (Goldmark) lauten (RGBl. I S. 569). Der Londoner Goldpreis beträgt am 26. Juli 1933 für eine Unze Feingold . . .. = 123 sh 94 d, in deutshe Währung nah dem Berliner Mittel- kurs für ein englishes Pfund vom 26. Juli 1933 i Ra! O2 umaerednet = NM 867780, ür ein Gramm Feingold demna = pence 47,7599, deutsche Währung umgerechnet... . = RM 2,78997. Berlin, den 26... Juli 1933.

Statistische Abteilung der Reichsbank. Dr. Döring.

Begründung

zum Gesey zur Verhütung evbkranken Nachwuchsesvom 14. Juli 1933. (RGBl. I. S. 529.)

Seit ‘dex nationalen Erhebung beschäftigt sich die Oeffentlichkeit in steigendem Maße mit den Fragen der Vevölkerungspolitik und dem dauernd zunehmenden Ge- burtenrückgang. ; i

Es ist abex niht nur der Rückgang in der Volks- zahl, dex zu den schwersten Bedenken Anlaß gibt, sondern in gleichem Maße die mehr und mehr in Erscheinung tre- tende Beschaffenheit der Erbverfassung unseres Volkes. Während: die erbgesunden Familien größtenteils zum Ein- und Keinkindersystem übergegangen sind, pflanzen sih unzählige Minderwertige und erblich Belastete hem- mungslos fort, deren krankeyx und asozialer Nachwuchs der Gesamtheit zur Last fällt.

Bezug durth die n monatlih 2,30 Æ# eins{ließlich 0,48 ÆÆ Zeitungsge r, aber ohne Bestellgeld ; für Selbstabholer bei der Geschäfts\stelle 1,90 a monátlich. Alle Postanstalten nehmen Bestellungen an, in Berlin für Selbstabholer die Geschäfts\stele 8W 48, Wilhelmstraße 32, Einzelne Nummern kosten 30 #/, einzelne Beilagen 10 #/. Sie werden nur gegen Barzahlung oder vorherige Einsendung (des Betrages einschließlih des Portos abgegeben. Fernsprecher: F 5 Bergmann 7573,

Verlin, Mittwoch, den 26. Fuli, abends.

Während die gesunde deutsche Familie, - besonders der ebildeten ‘Schichten, nur etwa 2 Kinder im Durchschnitt 2 weisen “Schwachsinnige" und andere erblich Minder- wertige LN IO nittlich Gehuxtenziffern von 3 bis 4 Kindern pro Ehe auf. Bei einem solchen Verhältnis ändert sich. aber. die Zusammensezung eines Volkes von Generation zu Generation, so daß in etwa drei Geschlechter- folgen die wertvolle Schicht ‘von -der minderwertigen völlig überwuchert ist. Das bedeutet aber das Aussterben der hochwertigen ‘Familien, so daß demnach höchste Werte auf dem Spiele stehen; es geht um die Zukunft unseres Volkes!

Dazu . kommt, daß für Geistesshwache, Hilfsshüler, Geistesfranke und Asoziale jährlich Millionenwerte ver- braucht werden, die den. gesunden, noch kinderfrohen Familien durh Steuern allex Art entzogen werden. Die Fürsorge- lasten haben eine. Höhe errcidt, die in gar keinem Verhältnis mehr zu der trostlosen Lage derjenigen steht, die diese Mittel durch Arbeit aufbringen müssen.

Schon seit Fahrzehnten haben Vererbungswissenschaftler Deutschlands #und anderer“ Länder thre warnende Stimme erhoben und darauf hingewiesen, daß der fortschreitende Verlust wertvoller Erbmasse eine shwere Entartung aller Kulturvölker zur Folge haben muß. Von weiten Kreisen des deutschen Volkes wird darum heute die Forderung ge- steli dur Erlaß eines zur Verhütung erbkranken

achwuchses das - biologisch- minderwertigs Erbgut aus zuschelten. , So soll die Ünfruhtbarmachung eine allmähliche Reinigung des Volkskörpers und die Ausmerzunÿ von krank- haften Erbanlagen bewirken. R | :

Da die Sterilisierung das einzig sichere Mittel ist, um die weitere Vererbung von Geisteskrankheiten und s{hweren Erbleiden zu verhüten, muß sie demnach als eine Tat der Nächstenliebe und Vorsorge für die kommende Generation angesehen werden. So is das Geseß zur Ver- hütung erbkranken Nachwuchses eine wahrhaft soziale Tat für die betroffenen erbkranten Familien. Der Preußische VLandesgesundheitsrat hat ‘bereits auf seiner Tagung am 2, Juli 1982 nach Anhörung von über 100 Sachverständigen die Maßnahine dex Sterilisierung zur Förderung der Erb- gesundheit gebilligt. Außerdem ist der beim Reichs- ministerium des Junern gebildete Sachverständigenbeirat ür Bevölkerungs- und Rassenpolitik ebenfalls eindringlich lie baldige Einführung - der notwendigen Maßnahmen eingetreten.

Bu § 1k:

Das Geseß geht bewußt von der Erkenntnis aus, daß es niht alle Erbkranken, vor allen Dingen nicht alle leichteren Fälle von Geistes\sttörungen und auch nicht die gesunden Träger von -Erbkrankheiteu erfassen kann; es will zunächst nur die Krankheitsgruppen einbeziehen, bei denen die Regeln der Vererbung mit großer Wahrscheinlichkeit einen erb- kranken Nachwuchs erwarten lassen. Dabei darf nicht ver- gessen werden, daß die von dem Gesey niht erfaßten Erbkranken und vor allen Dingen die gesunden Träger von Erbkrankheiten auh auf andere Weise von der Fortpflanzung abgehalten werden können. Es wird Aufgabe der dazu be- rufenen Stellen sein, durch Aufklärung und Eheberatung die Wirksamkeit dieses Geseßes zu vervollständigen. Anderseits ijt zu betonen, daß das Geseß nur ein beachtlicher Anfang auf dem Wege der Vorsorge für das kommende Geschlecht ist und daß béim Fortschreiten der wissenschaftlichen Erkennt- nisse Über die Vererbung anderer Krankheiten stets die Möglichkeit dex Ergänzung besteht. zZ

ZU den im Abs. 2 genannten Krankheiten ist zu sagen, daß das Geseß sih absichtlih auf diejenigen Krankheiten beschränkt, bei denen der Erbgang wissenschaftlich hinreichend erforscht ist. Ein Verlust wertvollen Erbgutes ist bei den in Frage kommenden Erbkranken nicht zu befürchten.

Die Erbgesundheitsgerichte werden die Ver- erbungswahrscheinlichkeit von Fall zu “Fall nachzuprüfen haben und nux dann die Einwilligung zum Eingriff geben, wenn nach den Erfahrungen “der ärztlichen Wissenschaft mit größter Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, daß die Nach- Tommen -an s{chweren körperlichen oder geistigen Erbschäden leiden werden. :

Bei entarteten Trunksüchtigen wird man sich bei der Sterilisierung auf die shwersten Formen von Alkoholismus beschränken, dann auch eine geistige und ethische Minder- wertigkeit vorliegt, so daß Nachwuchs von diesen Personen aus mehrfachen Gründen nicht erwünscht ist.

Zu §§ 2, 3:

Das Geseß geht davon aus, daß derjenige, dessen Un- fruchtbarniahung zum Nuten der Volksgesundheit notwendig ist, in vielen Fällen selbst-die nötige Einsicht auf- bringen wird, um die Sterilisierung zu beantragen. Die Bostimmungen über die Mitwirkung des geseßlichen Ver- treters, des Pflegers und des Vormundschaftsgerichts sind

einer drei Geschäfts

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espaltenen Einheitszeile 1,85 Y Anzeigen nimmt an die telle Berlin SW. 48, Wilhelmstraße 32. l sind auf einseitig beschriebenem Papier völlig druckreif einzusenden, insbesondere ist darin auh anzugeben, weldhe orte etwa durch Fett- druck (einmal unterstriden) oder durch Sperr

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bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. L 1933 |

den allgemeinen Vorschriften des Vormundschaftsrechts ans gepaßt. Da in weiten Kreisen eine ausreichende Kenntnis von dem Wesen und den Auswirkungen der Unfruchtbar- machung nicht vorausgeseßt werden kann, erscheint es gerecht- fertigt, daß der Antrag erst nach entsprehender ärztlicher

ufftärung zulässig sein soll, Fm Hinblick darauf, daß die Allgemeinheit ein erhebliches Jnteresse an der Sterilisierung haben kann, sollen auh dex beamtete Arzt und bei Fnfassen von geschlossenen Anstalten der Anstaltsleiter antrags-

berechtigt sein, Zu §§ 4—10:

Die Unfruchtbarmachung soll eine der Allgemeinheit dienende fürsorgerishe Maßnahme nah Art der durch das Amtsgericht erfolgenden Entmündigung sein. Es empfiehlt sich deshalb, die zur Entscheidung in erster Justanz berufene Behörde an ein Amtsgericht anzugliedern. Die Vorschriften über das Verfahren lehnen sich nah Möglichkeit an die für das Entmündigungsverfahren geltenden an; jeder Anklang an den Strafprozeß is vermieden. Die Entscheidung wird jedoch nicht in die Hand eines Einzelrichters gelegt, sondern mit Rücksicht auf die große Tragweite der zu fassenden Beschlüsse einem Kollegium übertragen. Als Vorsißendex wird möglichst ein Amtsrichter zu berufen sein, der Ent- mündigungssahen bearbeitet oder sonst über besoûdere Erfahrungen in familienrehtlihen Fragen verfügt. Große Sorgfalt wird ‘namentlih auch bei der Auswahl der ärzt= lichen Mitglieder zu walten haben. Sig und Bezirk der Erbgesundheitsgerichte sind nach § 16 Abf. 2 von den obersten Landesbehörden zu bestimmen. Das Erbgesundheitsgericht kann den Bezirk eines einzelnen Amtsgerichts wie auch einer größeren Anzahl von Amtsgerichten umfassen. Die Rücksicht auf die notwendige Wahrung shuzwürdiger Privat- geheimnisse erfordert, daß das Verfahren nicht öffentlich ist und daß den Beteiligten ein durch Strafandrohung gesichertes Schweigegebot auferlegt wird 15). Anderseits erscheint es im Hinblick auf die Notwendigkeit vollkommener Klar- stellung aller für die Entscheidung maßgebenden Umstände nicht angängig, daß ein als Zeuge oder Sachverständiger zu vernehmender Arzt die Aussage unter Berufung auf das ärztliche Berufsgeheimnis verweigert.

Die zux Entscheidung über die Beschwerde berufenen Erbgesundheits o b e x gerihte werden am Size eines jeden Oberlandesgerichts für dessen Bezirk eingerichtet. Auch hier muß bei der Ernennung der Mitglieder mit besonderer Sorgfalt verfahren werden.

Zu § 11:

Um eine zuverlässige und sahgemäße Ausführung zu sichern, soll der sterilisierende Eingriff nur von den staatlich hierfür besonders zugelassenen Aerzten in den gleichfalls ausdrüdlich zugelassenen Krankenanstalten aus- geführt werden, und zwar, um jeden Verdacht eines nicht ganz unparteiishen Verhaltens von vornherein aus=- zuschließen, nur durch einen solchen Arzt, der in dem Ver- fahren weder als Antragsteller aufgetreten ist noh als Beis sißer mitgewirkt hat.

Zu § 12:

Jt die Unfruchtbarmachung durch einen endgültigen Beschluß angeordnet worden, so kann auf die Ausführung auh dann nicht verzichtet werden, wenn die freiwillige Duldung des chirurgischen Eingriffs nicht zu erreichen ist. Eine Ausnahme gilt nur für den Fall, daß der zu Sterilisierende allein den Antrag gestellt hat. Aeußersten- falls wird, soweit andere Maßnahmen nicht ausreichen, auh auf die Anwendung unmittelbaren körperlihen Zwanges nicht verzichtet werden können. Sind Zwangsmaßnahmen notivendig, so hat der beamtete Arzt, der nah § 4 Say 3 Kenntnis von dem Antrag und nach § 8 Sab 5, § 10 Abj. 2 von der Entscheidung erhält, das Erforderliche bei der Polizeibehörde zu veranlassen.

Zu § 13:

Daß die Krankenkasse und der Fürsorgeverband in ent- sprehenden-Fällen mit den Kosten des Eingriffs zu belasten sind, rechtfertigt sich daraus, daß diesen Kostenträgern durch eine sachgemäße Durchführung des Gesetes für die Zukunft sehr erhebliche Kosten erspart werden. Da den zu Sterilt- sierenden im Regelfalle kein Verschulden trifft, joll er die Kosten nur insotveit zu tragen haben; als sie über das not- wendige Maß hinausgehen. -

Zu §§ 14, 15:

Das Rechtsgebiet der aus Gründen der Erbgesundheit erfolgenden Sterilisierung wird durch das Geset erschöpfend geregelt. Daneben stellt die Unfruchtbarmachung ebenso wie die Entfernung der Keimdrüsen (Kastration) auh dann keine rehtswidrige Körperverleßzung dar, wenn sie auf medizinischer. Jndikation beruht, “also zur Rettung von Leben oder Gesundheit notwendig ist und mit Einwilligung des Verleßteu erfolgt. Ju allen-anderen

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