rung i uͤberfuͤhren und zu bestrafen. Die Soldaten sind noch an
demselben Abend aufgebrochen. Der beste Beweis von der Die iplin und Festigteit der Garnifon, von dem guten Geiste der Stadt⸗-Miliy und von der Ruhe ünd Einsicht er Einwoh— ner ist die Schnelligkeit, womit die Ordnung wiederhergestelit worden ist, dergestalt, daß, nachdem die Truppen in ihre Kaser— nen zuruͤckgekehrt waren, sich auch nicht mehr die mindeste Auf⸗ ins im Volke kundgab und Abends die Theater und oͤffent—⸗ lichen nn st enn g ort. wie gewohnlich von dem Publikum be⸗ sucht werden konnten.“
Das Journal de Paris giebt auch bereits den Haupt⸗ inhalt dieses Berichts in einer von dem Franzoͤsischen Botschaf⸗ ter ju Madrid an den Minister der auswärtigen Angelegenhei— ten gerichteten telegraphischen Depesche aus Bayonne vom 24.
anuar, deren Schluß aber durch die Nacht unterbrochen wurde.
ie lautet, so weit sie eingegangen, folgendermaßen: „Madrid, 19. Jan, Gestern wurde die Ruhe von Madrid ernstlich ge stoͤrt. Ein Theil des zweiten leichten Infanterie⸗Regimentes empörte sich in der Absicht, ein liberaleres System durchzusetzen. Nach einem ziemlich lebhaften Widerstande in dem Postamt, wo die Aufruͤhrer sich verschanzt hatten, unterwarfen sie sich und verließen....“ Der Messager theilt die Nachricht ebenfalls, doch mit einigen Abweichungen, mit; er sagt, ein Eourier, der am 19gten um 3 Uhr Morgens mit Depeschen fuͤr England von Madrid abgegangen sey, habe einige Fragmente aus den Zeitungen vom 19gten und Privat-Briefe mitgebracht, woraus sich ergebe, daß das Regiment von Aragonien sich gegen die Re— gierung der Koͤnigin enpoͤrt habe. Als den Ort, wo die Auf— ruͤhrer sich verbarrikadirt und angeblich einem wlederhol⸗ ten Angriff saͤmmtlicher Stadt Milizen, die man unter die Waffen gerufen habe, mit dem besten Erfolg Wider- stand geleistet haͤtten, Lgiebt der Messager die Haupt⸗Kaserne
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des genannten Regiments an. Eben dieses Blatt will wissen, daß am 18ten den ganzen Tag hindurch die groͤßte Aufregung in Madrid geherrscht, und daß die Königin sich genoͤthigt gese⸗ hen habe, eine vollstaͤndige Amnestie anzubieten, um die empoͤr⸗ ten Gemuͤther zu beschwichtigen.
An der heutigen Boörse wollte man wissen, es sey durch Privat⸗Briefe aus Madrid vom 20. Januar die überaus wichtige Nachricht hier eingegangen, daß in der Sitzung der Prokuradoren⸗Kammer von diesem Tage der Kriegs⸗-Minister, General Llauder, mit dem Antrage hervorgetreten sey, daß die Kammer eine Adresse an die verwittwete Königin richten und Ihre Majestaͤt darin ersuchen mochte, ihre Tochter Donna Isabella mit dem aͤltesten Sohne des Don Carlos zu vermählen. Diese Motion, hieß es, habe die groͤßte Auf— regung in der Versammlung hervorgebracht, und man habe ge— glaubt, daß der Minister noch an demselben Tage abgesetzt wer⸗ den wuͤrde. Es wurde noch hinzugefuͤgt, daß jener Antrag die Folge einer von dem General Llauder mit dem jetzigen Engli— . Ministerium angeknuͤpften geheimen Unterhandlung gewe—⸗ en sey.
Der Courrier de Lyon meldet, daß am 12ten d. die an— gesehensten Kaufleute jener Stadt, welche mit den Vereinigten Staaten Handel treiben, eine Versammlung gehalten und darin ein Schreiben an die Handels⸗Kammer von Lyon entworfen und unterzeichnet haben, in welchem sie die Ueberzeugung ausspre—⸗ chen, daß die Amerikanische Nation die Ansichten des Praͤsidenten nicht theile und die von demselben in seiner Botschaft an den Kon— greß enthaltenen Drohungen gegen Frankreich bitter tadeln wuͤrde; sie fordern daher die Handels-Kammer auf, sich fuͤr das Inter— esse zu verwenden, welches der Handel und die Fabriken von Lyon dabei haben muͤßten, die Streitigkeiten zwischen beiden
Landern so schnell als moͤglich auf friedlichem Wege ausgegsi¶
u sehen. ⸗ Der bekannte Lieferant Seguin hierselbst ist mit Tode, gegangen; obgleich er durch Herrn Ouvrard um 5 Millionen
kommen war, so hinterlaͤßt er doch noch ein sehr bedeuten
Vermoͤgen. . Galignani's Messenger erklaͤrt, daß in der letzten
häufige Beschwerden von angesehenen Englischen Reisenden uͤber eingelaufen seyen, daß sie bei ihrer Ankunft in Paris
Baller des kouore, welche das Interesse jedes Kunstlhehan vor allen Gegenstaͤnden auf sich ziehe, wegen der Vorbeiem gen zu der Ausstellung von Werken lebender Kuͤnstler geschi gefunden hatten. Diese Unterbrechung sey, namentlich fin . senigen, welche die großen Meister an Ort und Stelle sunn und kopiren wollten, um so empfindlicher, als jetzt alle eine Ausstellung neuerer Werke im Louvre statifinde, waß f nur alle drei Jahre geschehen sey, und die betreffende Bihs muͤsse daher darauf bedacht seyn, ein anderes Lokal fur Kunst⸗-Ausstellungen ausfindig zu machen.
— Heute schloß proc. Rente 107. 25. Zproc. Rente r 5proc. Neap. 943. — . 5proc. Span. Rente 423. proc. . Cortes 409. Ausg. Span. Schuld 143. Neue Span. An!
Frankfurt a. M., 30 Jan. DOesterr. proc. M 10115 10013. 4proc. 93 935 2äproc. 555 G. 1pros Br. Bank⸗Aectien 1573. 1570. Part.Obl. 139. Br. Lon 100 Gulden 2143. G. Preuß. Praͤm. Sch. 625 623. do. j Anl 951. Br. Holl. 5proc. Obl. von 1832 9g8 49. 971. Loose 707 703. 5proc. Span. Rente 423. 423. IZproc. do n 263. 25. .
NRedacteur Gotz! — —
——
c —— — —
Bedruckt hei A. W. Hahn
Bekanntmachungen.
Oeffentliche Vorladung.
Da vollig unbekannt geblieben, wer die Erben
geworden sind: .
a) des am T. Juni 1833 zu Torgau verstorbenen Königl. Salz⸗Factors Johann Gotthelf Polter⸗ mann, eines am 109. Dezember 1765 zu Dres⸗ den geborenen Sohnes des Jaͤgers bei Sr. Koͤnigl. Hoheit des Prinzen Carl von Sachsen, Christoph Heinrich Poltermann, und dessen
Ehefrau Anne Marie, geborenen Jaehnigin, de . dessen Nachlaß in einem Deposital⸗Bestande dischen Zeitungen in extensò inserirten Proclamen,
von 1200 Thlr. 13 r sz pf, einer noch nicht freigegebenen Dienst⸗Caution von 800 Thlr., einer Restforderung von 62 Thlr. und einigen 66. Thlr. 23 sgr. abgeschaͤtzten Pretiosen be
cht: .
b) des am 17. Oltober 1831 zu Segrchna bei Witten berg verstorbenen Premier Lieutenants Adolph Ferdinand von Wilke, dessen Nachlaß 18 Thlr. 28 sgr. 8 pf. baar betraͤgt, und
e) der am 22. Januar 1833 zu Schkoelen verstor⸗ benen Wittwe Regine Marie Peter, deren Nachlaß auf einen Baarbestand von is Thlr. 153 sgr. 7 pf. sich beschraͤnkt,
so werden auf Antrag der Nachlaß⸗Vertreter resp. des Königlichen Fiskus alle diejenigen, welche an die obenbezesichneten Nachlassenschaften aus irgend einem Grunde ein Erbrecht zu haben glauben, mithin die unbekannten Erben und deren Erben oder naͤchste Verwandte, hiermit oͤffentlich vorgeladen, in dem auf den 4. August 1835, hora X., vor dem Deputirten, Herrn Ober-⸗Landesgerichts⸗ Reserendar von Schrader im Locale des unterzeich⸗
5
Allgemeiner Anzeiger für die Preußisch
Paͤchters von Fritzow unlaͤngst verstorbenen J. D. A Kegebein, werden alle Diejenigen, welche an die Verlassenschaft des Letzteren, namentlich an die Pach⸗ tung des Guts Fritzöcw, aus irgend einem Grunde Rechtens, Forderungen und Anspruͤche haben, zu de— ren Anmeldung und Beglaubigung in einem der nachstehenden Termine, als:
am 5. und 26. Januar, d. 16. Febr. k. J, Morgens 10 Uhr, vor dem Königl. Hofgericht sub praesudicio raeclusionis el perpetui sileutii, wel⸗ ches am 9. Yin, k J. erkannt und vollzogen wer⸗ den wird, — mit Beziehung auf die den Stralsun⸗
hiermit geladen. Halum. Greifswald, den 29. November 1831. Koͤnigl. Preuß. Hofgericht von PGosʒmmern und Ruͤgen. . (L. S.) v. Möller, Präeses.
Bekanntmachung. . Der, geistliche Rath Bernhard Menninger dahier, so viel bekannt am 19. Mat 1751 zu Mainz gebo⸗ ren, ist am 9. December v. J. gestorben. Er stand in Mainz im gesstlichen Seminare, uͤber⸗ nahm nachmals eine Vicarie zu Frankfurt, bekleidete in Stuttgart die Hof⸗Predigerstelle, erhielt spaͤter in Frankfurt eine Praͤbende, und zog zuletzt nach Aschaffen burg. 6 ; Eine testamentarische Verfuͤgung uͤber seinen Nach⸗ laß hat sich noch nicht vorgefunden. Diejenigen, welche sich also als naͤchste Verwandte des Verlebten legitimiren, und den Nachlaß desselben als Intestat-Erben ansprechen zu Foͤnnen glauben, so wie auch diejenigen, welche allenfalls auf den
neten Ober⸗Landesgerichts anberaumten Termine sich zu melden und ihr Erbrecht gehörig nachzuweisen, unter der Warnung, daß den sich Meldenden und Legitimirenden der betreffende Nachlaß unter Praͤeclu⸗ sion aller uͤbrigen etwaigen Berechtigten ausgeant⸗ wortet, dieser aber, wenn sich Niemand meldet, dem Königlichen Fiskus als herrenloses Gut zugesprochen werden soll. Diejenigen, welche sich bei der Anmel⸗ dung eines Mandatars bedienen wollen, haben einen der hiesigen Justiz⸗Commissarien, von denen ihnen im Falle der Unbekanntschaft die Herren Justiz⸗Com⸗ missarien Schulze, Reinstein und Wachsmuth nam⸗ haft gemacht werden, mit Vollmacht und Informa— tion zu versehen. t Naumburg, den 4. November 1831. Koͤnigl. Preuß. Ober⸗Landesgericht. Mahlmann.
Aver tissement. .
Von dem Koͤnigl. Ober⸗Landesgerichte von Sachsen zu Naumhurg ist uͤber den Nachlaß des am 11. April er. * Weißenfels verstorbenen Forstmeisters und Forst⸗ Inspeetors, Johann Friedrich August Freiherrn von . auf Antrag des August Ludwig Carl und Carl
ernhard Hilmar, Gebruͤder von Ende, der erb⸗ schaftliche Liquidations⸗- Prozeß eröffnet und ein Ter⸗ min zur Anmeldung und Nachweisung der Anspruͤche der Glaͤubiger auf
den 8. März i833, Vormittags 10 uhr, vor dem Ober⸗Landesgerichts Referendarius Lang er⸗= hanß, als Deputirten im Lokal des unterzeichneten Gerichtshofes angesetzt worden.
Es werden daher alle etwanige unbekannte Glaͤu⸗ biger hierdurch rn, binnen 3 Monaten und ß in dem obigen Termine, entweder in Per⸗ hn oder durch einen mit Vollmacht und Informa—⸗ tion versehenen hiesigen , ,., von denen im Falle der Unbekanntschaft die FJustiz⸗Com⸗ missarien Schulze, Reinstein und Wachsmuth vor⸗ geschlagen werden, anzuzeigen, die Beweismittel bei⸗
jubringen, und hiernaͤchst die weitern Verfuͤgungen ju erwarten. .
Bei unterlassener Anmeldung ihrer Anspruͤche und beim Ausbleiben im Termine aber haben dieselben 30 , zu gewärtigen, daß sie aller ihrer etwa⸗ nigen Vorrechte verlüstig erklaͤrt, und mit ihren Forderungen nur an dasjenige, was nach Befriedi⸗
ung der sich melden den Gläubiger noch uͤbrig blei⸗ 9 mochte, verwiesen werden sollen.
Naumburg, den 14. November 183.
Königl. Preuß. Ober⸗-Landesgericht. Mahlmann.
A u s z u
Grund eines Testaments Erbschaftsrechte geltend machen wollen, werden hiermit aufgefordert, ihre Anspruͤche
Mittwoch, den 4 Maͤrz l. J., früh 9 uhr, bei der unterfertigten Stelle anzumelden, und mit den noͤthigen Legitimations- Urkunden zu begruͤnden, unter dem Rechtsnachtheile, daß jene, welche diese Anmeldung unterlassen, bei der Verlassenschafts-Be⸗ handlung unberuͤcksichtiget bleiben.
Forderungen etwaiger Glaͤubiger sind an demselben Termine unter dem Rechtsnachtheile der Nichtbe⸗ ruͤgsichtigung anzuzeigen und zu liquidiren. — Wer aber etwas zur Nachlaßmasse Gehdoͤriges in Haͤnden hat, oder auf irgend eine Weise an den Verlebten noch schuldet, wird zu dessen Ablieferung an die Gerichts-Behöͤrde hiermit aufgefordert. Aschaffenburg, am 16. Januar 1855.
Koͤnigl. Bayer. Kreis- und Stadtgericht. v. Will, Direktor.
Die Herren Aktionairs der Berlinischen Feuer— versicherungs- Anstalt werden ersucht, zu der be— kannten jährlichen Generale Versammlung sich in herson oder dureh- letzitimirle Bevollinächtigte, am Mittwoch den 4. Februar a. c., Vormittags vor 11 hr, in dem Lokal der benannten Anstalt, Späan— dauer Stralse No. 8I., gelülligst einzulinden, da die Verhandlungen präcise 11“ Uhr beginnen werden. Berlin, den 30. Januar 1835. Die Direktion der Berlinischen Feuer- versie herungs-Anstali. Benecke v. 6Gröditzberg. W. Brose. II. Ilo tho. FHF. G. van Hall. J. H. Böse.
Verkauf einer Medizin -Apotheke zu
Marienburg in Westpreußen. Die Erben des zu Marienburg verstorbenen Apo⸗ thekers Braun beabsichtigen die zum Nachlasse gehö⸗ rige, geschmackvoll eingerichtete, privilegirte Apotheke nebst den vorhandenen Vorraͤthen aus freier Hand zu verkaufen. Es ist hierzu ein Termin auf
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in dem Grundstuͤcke selbst anberaumt, zu welchem Kauflustige mit dem Bemerken eingeladen werden, daß um 6 Uhr Abends der Zuschlag' an den Meist= bietenden , soll, wenn das Gebot annehmbar befunden wird. Jeder Mitbietende hat im Termin eine Caution von z0o0 Thir. baar oder in volguüͤlti⸗ gen Papieren zu deponiren: einem sichern Kaufer koͤnnen auf Verlangen 8 bis 10,00 Thlr. als Hypo⸗ thek gegen 3y pCt. Zinsen belassen werden
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Buchet im Tausche an.
der Convention vom 20. Nov. 1815 vorhergesehen und in den
chelieun hatte auch seinerselts die Convention von 1816 keinesweges
vention als aufgehoben durch die Achener betrachtet haͤtte, er
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Preußische Staats-Zeitung.
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Berlin, Mittwoch d
e * * w 2 1 8614
— * —
— ——— — ——— — — — —— —
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—
Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
Se. Majestàͤt der Konig haben die erledigte Landrathsstelle s Kreises Meschede, im Regierungs-Bezirk Arnsberg, dem Brafen Klemens von Westph alen zu an Laer Allergnaͤ⸗ igt zu verleihen geruht.
E. Majestaäͤt der Köͤnig haben dem Rademacher Klinger U Sledlee, im Regierungs-Bezirk Posen, die Rettungs,Me⸗ daille mit dem Bande zu verleihen geruht.
Der Justiz-Kommissarius und Notarius Hr. Sommer l Krossen ist in gleicher Eigenschaft nach Neiße versetzt und hemselben die Prapis als Justiz-Kommissarius bei dem Fuͤrsten⸗ ums⸗Gericht zu Neiße und den Unter-Gerichten des Neißer Freises, so wie die Betreibung der Geschaͤfte eines Notarius m Departement des Koͤnigl. Ober-Landesgerichts zu Ratibor hestattet worden.
Zeitung s-Nachrichten. Ausland.
Frankreich.
Deputirten⸗-Kammer. Sitzung vom 26. Januar. Nachtrag.) Herr Isambert, der (wie bereits erwahnt wor, zen) in dieser Sitzung die Minister deshalb zur Rede stellte, veil sie zu dem gegenwartigen Liquidations, Geschaͤfte zwischen Rußland und Frankreich die Hande geboten, stuͤtzte seine Argu— nente hauptsäͤchlich auf zwei Punkte; einmal, daß die Achener lonvention vom Jahre 1818 allen Prioat-Forderungen des Aus— indes ohne Ausnahme ein Ziel gesetzt habe, und zweitens, daß geine Berfallzeit gebe, uͤber welche hinaus uͤberhaupt keine Reclamation mehr zülaͤssig sen. „Wie habt Ihr Minister hier— ach“, so schloß der Redner seinen Vortrag, „den Buchstaben und den Geist der bestehenden Traktaten, so wie die be— reits erfolgten zahlreichen Entscheidungen des Staats Raths so ganz verkennen und Euch auf eine unbekannte Conventlon beru— sen koͤnnen, die niemals den Kammern n a worden ist! Welchen Lohn duͤrft Ihr Euch von Eurem Lande versprechen, Ihr, die Ihr bereits durch das Griechische Anlehn eine Summe don 20 Mill. einer Macht in die Haͤnde gespielt habet, die der Unabhängigkeit des Orients ohnehin schon so gefährlich ist; Ihr, die Ihr den Traktat mit den Vereinigten Staaten ratificiren konntet, ohne Euch die Zustimmung der Kammern vorzubehalten, und die Ihr uns einem fuͤr unsern Handel verderblichen Kriege mit einer Nation aussetzet, fuͤr die wir die lebhafteste Th eil—⸗ nahme hegen; Ihr, die Ihr jetzt, nachdem der Name Polen untergegangen, uns unter dem Schutze desselben neue Opfer auflegen wollet! Wahrlich, als die Franzoͤsische Nation sich an den drei Juli-Tagen so tapfer und hochherzig erwies, konnte sie nicht glauben, daß sie einst das Spielwerk der Diplomatie werden wärde: ich frage Euch, seyd Ihr noch die Minister un— serer Revolution?“ — Der Graf von Rigny, ohne weiter auf biese Declamationen zu antworten, begnuͤgte sich damit, die bei⸗ den Punkte zu beleuchten, auf welche Herr Isambert seine Ar⸗ gumentation gegruͤndet hatte. Zuvor citirte er jedoch den Frie⸗ dens⸗ Traktat vom 30. Mai 181 mit dem Zusatz⸗Artikel, wo⸗ durch die Forderungen des Herzogthums Warschau augdruͤcklich reservirt wurden; dann den Friedens-Traktat vom 20. Novem⸗ ber 13815 mit dem Separat-Artikel, wonach ein oder meh— rere Commissaire zur Pruͤfung und Liquidirung jener Forderun— gen, so wie der Gegenforderüngen Frankreichs, nach Warschau geschickt werden sollten; ferner die (im vorgestrigen Blatte der Staats-Zeitung mitgetheilte) Convention vom 27. Septem— ber 1816, die unterm 21. Dezeinber desselben Jahres ratificirt worden ist; endlich die Achener Cdnvention vom 25. April 1818. Wenn man, bemerkte der Minister, diese verschiedenen Verträge zusammenstelle, so muͤsse Jedermann die Ueberzeugung gewinnen, daß die Forderungen des Herzogthums Warschau mit denen der übrigen Maͤchte niemals vermengt, vielmehr immer ausdruͤcklich vorbehalten worden wären, und zwar aus dem einfachen Grunde, weil senes Herzogthum sich im Jahre 1814 in einer ganz eigen⸗ thuͤmiichen Lage befunden habe, indem es nicht als Feind gegen Frankreich aufgetreten, sondern mit diesem besiegt worden sey, Ich komme jetzt“, fuhr der Redner fort, „auf den 5. Artikel der Convention vom Jahre 1818, auf den man sich hauptsaͤchlich stuͤtztst um die Polnischen Reclamationen m u⸗ weisen. Dieser Artikel besagt im Wesentlichen, daß Frankreich sich durch die Bewilligung einer Rente von 12 Mill. Fres, aller sei⸗ ner Schulden, die in dem Traktate vom 30. Mai 1814 und in
durch diese Convention festgesetzten Formen reklamirt worden, entledige. Worauf bezieht sich nun aber dieser letztere Satz? Offenbar auf denjenigen Artikel der eben erwähnten Convention, wo von den damals beigebrachten 140,000 Aktenstuͤcken (wonach man Frankreich eine Schuld von 16090 Mill. aufbuͤrden wollte) und von den Formen des ganzen Llquidations-Geschaͤftes die Rede
Unter jenen Aktenstuͤcken befand sich aber auch nicht ein einziges aus dem Herzogthume Warschau. Der Herzog von Ri—
vergessen, wie sich wohl hinlaͤnglich daraus ergiebt, daß er im Au⸗ a 1818, also . . nachdem er die Achener Convention den
ammern vorgelegt hatte, die Instructionen fuͤr den Grafen von Hedouville unterzeichnete, als dieser auf den Grund der Con— vention vom 27. Sept. 1816 als Franzoͤsischer Commissair nach Warschau geschickt wurde. Ich erfuche die Kammer, diese That— sache ja nicht aus den Augen zu verlieren, denn bei der bekann—⸗ ten Rechtlichkeit des Herrn von Richelieu leidet es wohl nicht den mindesten Zweifel, daß, wenn er die eben erwahnte Con—⸗
—
keinen Liquidations⸗Commissair nach Warschau geschickt haben wuͤrde.“ — Hier war es, wo mehrere Oppositions-Mitglieder die Mittheilung dieser Instructionen verlangten, die der Mini— ster aber verweigerte. Vetzterer fuhr darauf also fort: „Der Franzoͤsische Commissair blieb in Warschau vom 3. April 1819 bis ins Jahr 1822 und nahm die beiderseitigen Reclamationen entgegen. Bald zeigte sich aber zwischen den Com⸗ missairen eine Meinungs⸗Verschiedenheit, in sofern namlich Frank⸗ reich behauptete, daß es nur mit Rußland allein zu unterhandeln habe; während Rußland die Ansicht aufstellte, daß zugleich auch Preußische und Oesterreichische Commisfaire fuͤr den diesen bei— den Maͤchten zugefallenen Theil des ehemaligen Herzogthumes Warschau zugezogen werden mußten. Spaͤterhin pflichtete die Russische Regierung unserer Meinung bei, und das Liquidations⸗ Geschaͤft sollte eben hier in Paris wieder aufgenommen wer— den, als die Ereignisse von 1830 eintraten. Ich habe schon am vorigen Donnerstag bemerkt, daß die mittler—⸗ weile bei der Kammer eingegangenen Privat-Reclamationen an Polen den Ministern uͤberwiesen wurden, ein Beweis, daß man damals an ein noch vorzunehmendes Liquidations⸗Geschaͤft dachte; aber auch schon am 19. August 1818 war ein Artikel im Moniteur erschienen, worin alle Per— sonen, welche Reclamationen an das ehemalige Herzogthum Warschau haben moͤchten, aufgefordert wurden, sich damit zu melden. Niemand dachte damals daran, seine Stimme hierge⸗ gen zu erheben. Der vorige Redner beruft sich auf Entschei— dungen des Staats-Raths bei Reclamationen der Spanier und Daͤnen. Diese Muͤhe haͤtte er sich fuͤglich ersparen koͤnnen, denn es ist notorisch, daß diese, so wie die Forderungen der Un— terthanen aller anderen Mächte durch die Achener Convention beseitigt worden sind. Ich wiederhole es aber: das Herzogthum Warschau machte eine Ausnahme. Es bliebe mir jetzt nur noch uͤbrig, einige Worte uͤber die gegenwaͤrtige Lage des Liquida— tions ⸗Geschaͤftes 3 sagen. Die Regierung glaubt, daß die Kam⸗ mer uͤber das Resultat derselben voͤllig unbesorgt seyn koͤnne. Ich nehme keinen Anstand, diese Versicherung zu ertheilen, und halte die angeregte Debatte hiermit fuͤr geschlossen.“ Herr Odilon⸗Barrot, der dem Grafen von Rigny auf der Red— nerbuͤhne folgte, bemerkte unter Anderem, daß er der Versicherung des Ministers, daß aus dem gegenwartigen Liquidations- Ge— schaͤfte keine neue Last fuͤr das Land erwachsen wuͤrde, mit Ver— gnuͤgen Glauben schenke; daß es alsdann aber doch jedenfalls wunderbar sey, daß Rußland mit betraͤchtlichen Kosten einen Commissair und eine ganze Kanzlei nach Paris schicke, um sich zuletzt noch dazu als Frankreichs Schuldner zu bekennen. Der Redner ließ sich darauf in eine sehr ausführliche Eroͤrterung des Prin- ips ein, ob und in wie weit ein geheim gehaltener Traktat die enen binden koͤnne. „Meiner Meinung nach“, sagte er, „gilt es fuͤr einen verfassungsmaͤßigen Grundsatz, daß dem Texte ei— nes amtlichen und von den Kammern feierlichst angenommenen Traktate gegenuͤber, die Bestimmungen eines geheimen Vertra— ges nichtsbedeutend und als null und nichtig zu betrachten sind. Mag man jetzt die Unterhandlung immerhin fortsetzen; es han⸗ delt sich dabei bloß noch um die eigene Verantwortlichkeit der Minister. Meine Absicht war nur, zu verhindern, daß man von der Kammer glauben könnte, sie habe irgend einen Theil an dieser Verantwortlichkeit mit uͤbernommen.“ — In dem Vor— trage, den der Minister des Innern hierauf zur Widerlegung des Herrn Odilon-Barrot hielt, beruͤhrte er natur lich auch den von diesem Redner gemachten Einwand, daß die Convention von 1816 geheim gehalten worden sey. „Wenn“, sagte er in dieser Beziehung, „die Convention vom 27. Septem⸗/ ber 1816 auch nicht veroͤffentlicht worden ist, so ist sie doch oͤf⸗ fentlich vollzogen worden. Gestatten Sie mir aber die Bemer⸗ kung, meine Herren, daß es nicht der eigentliche Druck, sondern die üusfuͤhrung ist, welche die Publicitaͤt der Traktaten aus— macht. Es giebt Vertraͤge, die man nicht geheim nennt, und die doch niemals gedruckt worden sind. Der Druck ist eine bloße Zufaͤllig keit. (Reclamationen in den Reihen der Opposition. Ich will dem Gebiete der Publicitaͤt nichts entziehen, denn ich gehöre zu denen, die da glauben, daß man bei einem , . steme, wie das unsrige, immer wohl thut, die Staats, Verträge u machen. Ich behaupte nur, daß die wahre raktates sich nicht aus der Veroͤffentlichung, sondern aus der Vollziehung ergiebt. Wenn nun aber ein Trak⸗ tat oͤffentlich vollzogen worden ist, wenn der Moniteur in Folge dieses Traktates Aufforderungen an das betheiligte Publikum er— laffen hat, wenn in Folge desselben Bevollmaͤchtigte ernannt worden, so kann man nicht behaupten, daß die Stipulationen eines solchen Traktates geheim sind; sie sind oͤffentlich, nur der Text derselben ist nicht gedruckt worden. Diese Stipulationen waren nichts als die Ausfuͤhrung eines im Jahre 1814 ratificirten und publicirten Zusatz- Artikels; es kann hieruͤber nicht der mindeste Zweifel obwalten. Zu dieser Evidenz des Textes gesellt sich aber noch eine, nach meiner Meinung entschei⸗ dende, Betrachtung: namlich die Art und Weise, wie die kontra⸗ hirenden Theile selbst beide Zusatz⸗Artikel seit 15 Jahren unab⸗ lässig verstanden haben. Ich füage Herrn Odilon-Barrot, ob nicht ien Staats, wie im Eivil⸗Recht die Auslegung von Ueber— einkuͤnften stets in rechtlicher Weise und nach dem gesunden Menschen-Verstende geschieht. Funfzehn Jahre lang haben nun in dem vorliegenden Falle beide Parteien geglaubt, daß sie sich noch eine Separat-Unterhandlung vorbehalten hatten, und jetzt will man ihnen einreden, daß sie sich geirrt hätten. Ich behaupte, daß vor keinem Gerichtshofe der Welt zwei Individuen, die 15 Jahre lang einen Kontrakt un⸗ weigerlich vollzogen, zu einem Einspruche zugelassen werden wuͤr⸗ den.“ — Der Rest der Rede des Herrn Thiers war ziemlich eine bloße Wiederholung dessen, was der Minister der auswäͤr— tigen Angelegenheiten in der seinigen uͤber diesen Gegenstand gesagt hatte. Durch die Beschuldigung des Herrn Odilon, Barrot, daß der Minister wehr das Interesse Rußlands als das seines eigenen Landes im Auge habe, sah Herr Thiers sich jedoch veranlaßt, noch einmal das Wort zu ergreifen. „Ich bin
moͤglichst bekannt Publicitaͤt eines
von Ihnen;
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en 4tin Februar
6 em. en. 29 , z * e, nr; . / / 8 . 3 ß 2 ö , , K —
er, „als 4 Einer nicht das Interesse Rußlands, sondern das Interesse der . und die Evidenz 36. . zertheibige ich hier. Mit weit groͤßerem Rechte . . . . ; leicht die Herren Odilon⸗Barrot und Isambert beschu⸗ ige aß sie in dem Interesse Rußlands plaidirten, indem sie de sen . derungen auf 74 und, mit den Interessen, wohl auf lä . abschäͤtzen. Durch solche willkuͤrliche Voraussetzungen wird . Liquidations⸗-Geschaͤft nur erschwert, und wir wuͤrden daher au h sede Auskunft uͤber eine noch schwebende Unterhandlung . ert haben, wenn man nicht außerhalb dieser Versammlung ö; ann, haͤtte, daß es unsere Absicht seyR, den Abgrund ö staͤndigen Forderungen wieder zu eröffnen. Sollte nun . 6 ser nicht von uns hervorgerufenen Debatte ein Nachtheil fuͤr da Land erwachsen, so liegt die Schuld nicht an uns.““ — Nach einer kurzen Erwiederung des Herrn Odilon-Barrot ging die Kammer zur Tagesordnung uͤber.
Paris, 238. Jan. Gestern ertheilte der Koͤnig dem De⸗ putirien, Herrn Vatout, eine Privat⸗Audienz.
Das Beruͤcht von der Abreise des Grafen Pozo di Borgo (vergl. den Artikel London im gestrigen Blatte der Staats⸗ Zeitung) scheint sich zu bestaͤätigen. Das Journal des D o⸗ dats enthäͤlt Foigendes: „Man versicherte gestern Abend, daß der Graf Pozo di Borgo von St. Petersburg die Nachricht von feiner Ernennung zum Botschafter-Posten in London, der durch das Zuruͤcktreten des Fuͤrsten Lieven erledigt ist, erhalten habe. Man glaubt, daß der Graf von Medem, gegenwartig Russischer Geschaͤftstrager in London, vorlaͤufiz zu denselben Fungtis⸗ nen in Paris berufen sey.“ — Die Quotidienne sagt: HSFol⸗ gende Nachricht cirkulirte gestern Abend in den diplomatischen Tirkeln. Obgleich wir Anlaß haben, sie fuͤr — zu halten, so verpflichtet uns doch unsere gewohnliche orsicht, sie nicht in bestimmten Ausdruͤcken mitzutheilen. Der Kaiser von Rußland soll, so erzählt man, den Grafen Pozzo di Borgo von dem Po⸗ sten, den er so lange Zeit in Paris bekleider, abberufen, und ihn zum Botschafter in London ernannt haben, mit dem Befehle, unverzüglich zu seiner neuen Bestimmung abzugehen. Diese Veraͤnderung soll dem Grafen Pozzo di Borgo ganz unerwar⸗ tet gekommen seyn.
e 2. D ist mit 18 gegen 17 Stimmen zum Praͤsiden⸗ ten der Budgets⸗Kommission ernannt worden. Der Kandidat des Ministerlums war Herr Calmon.
Herr Hyde de Neuville hat ein neues Schreiben uͤber den Traktat mit den Nord-Amerikanischen Freistaaten in die oͤffent⸗ lichen Blaͤtter einruͤcken lassen. —
Man wird in einigen Tagen mit dem Bau des neuen Ver⸗ hoͤr⸗Saales fuͤr den Pairshof den Anfang machen. Der Mini⸗ ster des Innern hat gestern Befehle in dieser Beziehung ertheilt. Seinen Angaben nach, soll der Saal 1560 Richter, 159 Ange— klagte, 150 Munizipal-Gardisten, 450 Zeugen und 600 Zuhsoͤrer fassen konnen. .
Der Schluß der gestern durch die eingetretene Dunkelheit unterbrochenen telegraphischen Depesche lautet folgender—⸗ maßen: „Die Insurgenten unterwarfen sich und verließen — Madrid augenblicklich, um zu der Armee in Navarra zu stoßen. Vor Abend war die Ruhe gaͤnzlich wiederhergestellt. Der Ge— neral Canterac, der vor kurzem zum General⸗Capitain von Neu⸗ Castilien ernannt worden war, ist bei diesem Aufstand ums Le— ben gekommen.“ . .
Das Journal du Commerce sagt in Bezug auf diese telegraphische Depesche: „Diese Depesche meldet uns, daß die Bewegung des 2ten Regiments eine liberale war; und wenn wir die Krisis erwaͤgen, worin sich Madrid seit Anfang des Monats in Folge der stets fortbestehenden Drohung einer Abänderung des Ministeriums im Sinne des erklaͤrtesten Widerstandes gegen das Fortschreiten, wo nicht gar einer Ruͤckkehr zum Absolutis— mus, befand, so wird man leicht begreifen koͤnnen, daß die leb— hafter gewordenen Befuͤrchtungen diese Krisis herbeigefuͤhrt ha— ben. ö haben die Madrider Zeitungen, die wir vor uns haben, von dem Plane gesprochen, ein Kaiserliches System, e nen eisernen Despotismus einzufuͤhren, und auf den Paclsica— tionsplan zuruͤckzukommen, der darin bestand, die Donna Isa— bella mit dem aͤltesten Sohne des Don Carlos zu vermahlen, ein System, das bekanntlich so gluͤckliche Resultate fuͤr Portu— gal hatte. Vielleicht spielen die Englischen Blaͤtter auf dlese
lan an, und die wichtige Mission, womit, wie man sagt, Lord
itzroy Somerset durch den Herzog von Wellington fuͤr Ma drid beauftragt ist, koͤnnte vielleicht nichts Anderes seyn, als diese Ausgleichung, die bestimmt wäre, den Don Carlos abzufinden. Wie dem auch sey, die Unterdruͤckung der durch das 2te Regiment versuchten Bewegung duͤrfte das Signal zum Sturze Martinez de la Rosa's und Toreno's seyn zalsdann wuͤrde die durch die Madrider li⸗ berale Presse vorhergesehene Reaction starke Fortschritte machen.“ — Der Courrter frangais glaubt, daß es nur ein halber Sieg fuͤr die Regierung sey, wenn die Empoͤrer Madrid haben verlassen konnen. „Die Anzeige ihrer Unterwerfung“, sagt die⸗ ses Blatt, „schließt die Nachricht von der Amnestie aus, es sey denn, daß man die Unterwerfung nur dem Anerbieten einer Am— nestie zu verdanken habe, was indeß andeuten wuͤrde, daß die Regierung aufs Aeußerste gebracht sey. Man muß, um die Er— eignisse zu beurtheilen, warten, bis sie besser bekannt sind; aber man kann nun die beklagenswerthe Lage einer Regierung wuͤrdi⸗ gen, die keine Meinung fuͤr sich gewinnen konnte; die sseht, wie sich alle gegen sie bewaffnen; die sich ausschließlich auf die Ar— mee stuͤtzen wollte und die Armee sie verlassen sieht; die, genö—⸗ thiget, in den Provinzen gegen die Empoͤrung, die sich im Na— men des Absolutismus gegen sie bewaffnet, zu kaͤmpfen, sich in ihrer Hauptstadt durch die im Namen der Freiheit bewaffnete Empoͤrung bedroht sieht; die, da sie das Volk nicht zur Stuͤtze haben wollte, das Volk bei ihren Gefahren und bei dem An⸗ blick des nun auch die Hauptstadt ergreifenden Buͤrgerkrieges
ein so guter Franzose“, sagte
leichguͤltig findet. Dies sind die Fruͤchte eines Systems, in des— fi Hinsicht man sich unmoglich täuschen konnt: dies sind die
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