1835 / 64 p. 3 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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weiterhin auch dem Abschiede sür den dritten Rheinischen Landtag beigefügt wurde, entwickelt auf den Grund sargf ginn geyrůfter sta⸗ zislischer Daten die näheren Verhältniffe, der Le ltuungce Fähigkeit in den saͤmmtlichen Provinzen der Monarchle, sient sodann' die wirkii⸗ chen Leistungen der wesllichen und der öFfflichen Provinzen verglel⸗ chend geen einander und ö. auf die Ergebnisse die ser Verglei⸗ chung den Schluß, daß die von den Ständen nur im Kügemclnen und ohne allen näheren Erweis hehauptete Ücherbürdung der erste— ren gegen die letzteren Provinzen schon im ., Bezug auf die bei⸗ derseltlgen Grund ⸗Steuer⸗Lesstungen der Wirklichkeit nach nicht be⸗ stehe und bei ,,, des verschledenartigen Beltrags⸗ Verhaͤltnisses zu anderen Staatglasten sich vollends er .

Bei den jungsten Landtagen in der Provinz Westphalen und in der Rhein⸗Provinz sind jene Anträge gleichwohl abermals in Frage ,, und durch abermalige Petitlonen zur Allerhöͤchsten Ent⸗ cheidung gestellt. J

Der Lintrag der Westphälischen Provinzial-Staͤnde lautet

auf gern we. Steuer⸗Vertheilung, waͤhrend das Gesuch des Rheinischen Landtages ; auf eine vorbehaltlich der allgemeinen Steuer⸗Parification n far en. e, g. . , n, der etlichen Provinzen um eln Vierthe gerichtet is⸗ ö ö.

Beide Antraͤge sind hiernach insofern als identisch zu betrachten, als dasjenige, was im zweiten erbeten wird, auf derselben Voraus⸗ sfenns beruht, welche der ersteren Petition ebenfalls zum Grunde

Wenn nun, wie oben bemerkt ist, die Staats-⸗Regierung sich be⸗ müht hat, jene schon früher geäußerte Vorgussetzung, als seyen die westlichen Provinzen in Vergleich zu den zstüichen überbuüͤrdet, durch akten mäßige Zusammenstellungen zu widerlegen, so haͤtte wohl ge⸗ bofft werden Können, daß bei Wiederaufnahme desselben Antrags die Nothwendigkeit erkannt seyn würde, jene fruͤhere Widerlegung zu entkraͤtzen.

Die Petition der Westphaͤlischen Staͤnde laͤßt von einer solchen Widarlegüng wenig oder gar nichts wahrnehmen.

Es wird in derselben auf das Gesetz vom 27. Oktober 1810 und auf den Eingang zum Gesetze vom 30. Mai 1820 Bezug genommen, bingegen die Modisieation, welche ersteres Gesetz durch das spaͤtere vom 7. September 1811! erlitten hat, und die Bedingung, an welche nach dem Gesetze vom 30. Mai 1820 die weitere Ausdehnung der allgemeinen Steuer⸗Reform . worden ist, mit Still schweigen , ,, wahrend auf vdeide gleich wesentliche . in der Den sschrift vom 18. Mai 1830 ausdruͤcklich hingewiesen war.

Es wird ferner ohne allen Nachweis die Behauptung aufge— it, daß die Staats- Abgaben nach langen Friedens- Jahren nöch etzt beinahe 30 pCt. mehr betragen, als im lehten Jahre der Fremd herrschaft. Ez ist aber erweislich die Grundsteuer in der Provinz Westphalen ihrem Gesammt⸗Betrage nach nicht erhöht, sondern er⸗ maͤßigt, und deren Ahtrag durch die seit einer Reihe von 20 Jahren Vermehrte und einträͤglicher gewordene Masse der steuerpflichtigen Objekte, so wie durch die gleichere i der Last erleichtert worden. Die Klassen⸗ und Gewerbesteuer erträgt allerdings mehr,

als die an deren Stelle w m fe aͤlteren Personal⸗ und Patent⸗

steuern 6; dies wird jedoch durch die geringtren Satze der derma⸗ ligen indirekten Steuern (3ö6lle, innere CFonsumtions-Abgabe:, tempelsteuer und Salz- Monopol) gegen die fruheren gleichartigen Abgaben unter der Zwischen-Herrschaft mehr als ausgeglichen, wo⸗ hei die damaligen Leistungen und Abgaben-Erhöhungen, welche der Kriegs- Zustand mit sich brachte, noch ganz außer Anschlag bleiben. ) Zum Nachweis der Ueberbuͤrdung der Provinz Westyhalen im Vergleich gegen die ostlichen Provinzen wird dann ferner eine Ver— gleichung der Grundsteuer⸗Betraͤge in der Stadt Muͤnster gegen die Residenzstadt Berlin aufgestellt, wonach letztere ziemlich uͤm die

. zu wenig Steuer geben würde. Die Vergleichung wuͤrde sich

anders und minder auffallend stellen, wenn die Mietbs Erträge

in Bertin nach denselben Grundsaͤtzen ermittelt waͤren, welche bei

dem Nheinisch⸗Westphaͤlischen Kataster zum Grunde liegen.

Aber selbst in dem angenommenen Verhaͤltniß sind Steuer⸗Be⸗ guͤnstigungen von gleichem Belange auch in dem westlichen Theile der Monarchie vor der Anlage der Kataster haufig vorgekommen. Die bei der Kusgleichung der Grundsteuer⸗Last, welche allein durch das Kataster bezweckt wird, eingetretenen Echbhungen der fruͤher zu gering besteuerten Gemeinden sind nicht den Staats-Einnahmen zugewachsen, sondern zur verhaͤltnißmaͤtigen Enwärdung der zu hoch Belasteten in dem westlichen Kataster-BVerbande allein ver— wendet. Will man daher auch annehmen, daß die Residenz in dem zur Staatskasse fließenden Grundsteuer⸗Quantum verhaͤltnißmaͤßig zu gering angesetzt sey, so konnte, was sie bei einer anderwenien Vertheilung der Lasi mehr zu leisten hatte, immer nicht unmittelbar auf das Grundsteuer-Kontingent der westlichen Provinzen einwirken,

so wenig als umgekehrt den oͤstlichen Provinzen die Steuer⸗Erhö⸗—

bung zu Gute gekommen ist, welche unter andern im speziellen Be⸗ zuge auf die Stadt Muͤnster beinahe das Doppelte der vor Eintritt der Katastral-Ausgleichung entrichteten Grundsteuer betragt.

Es wird ferner, um eine Ueberbuͤrdung der beiden wesilichen Provinzen in ihrer Gesammtheit gegen die öͤstlicheren Landesihe le als wahrscheinlich darzustellen, auf die in letzteren noch in erhöhe—⸗ terem Maaße als im Westen bestehenden Grundsteuer-Exemtionen

Die Behauptung, daß die Staats-Abgaben sich um s0 pCt. gegen die frü— here Zeir erhöht hatten, ist übernommen aus einem im J igzz er schienenen Werke: „Preußen und Frankreich“, welches auch in der Denkschrift der Rheinischen Pro— vinzial-Stande ausdrücklich allegirt wird, und auf welches sich auch die dort aus— gesprochenen Vermuthungen und Ueberzeugungen von der Unverhaltnißmaßigkeit der Grundseuer in den westlichen Provinzen mehrentheils gründen. Bei einem großen zeichthume an Zahlen-Berechnungen und Vergleichungen ist jenes iert sehr geeignet, denjenigen Theil des Publitüms, welcher den Werth dieser Zahlen nicht genauer prijfen kann, für ich einzunehmen. Bei einer gengueren Prüfung Aber bleibt dem Verfasser zwar eine löbliche Sorgsamkeit in Aufsuchung der Da⸗ ten zu den angzsteltten Vergleichungen nachzurithnien, dagegen sich fast überall, wo es nun uf weitere aus jenen Zahlen abzuleitende Vermüthüungen und Foi— ginnen Intomnit, und in der Gegeneingnderhaltung der unmittelbar gegevenen Zahlen selbst, der Charakter einer Partei Schrift nicht verleugnet, fofern man ietz teren dahin aussprechen will, daß es bei einer jolchen Schrift nicht fowohl auf unbefangene Erörterung der Thatsachen zu dem Zwecke, um aus ihnen erst die allgemeinere Wahrheit zu tznden, als vielmehr äuf die Herbeischaffung der Beweis mmtttel für ein im voraus als sesistehend angenommenes Axiom ankonimt.

Nach den Berechnungen in jener Schrift fon unter zinderem der Beitrag des Regierungs-Pezirks Achen uu der Steuer von inlandischem Wein ungefahr nnn) Rthlr, mehr betragen als der früher Beitrag des Französischen Roer-Devarte⸗ ments zu den Französischen Getranksteuern, welche bekanntlich den Haupttieil der droils rennis (jetzt eontributions indirectes ausmachen. Die Berechnung, aus welcher dies Resultat hervorgeht, ist in der Airt angelegt, dañ auf der einen Seite der Antheil des Roer⸗Devartements an dem Gesammt⸗Aufkommen der daniasigen Französifcben Getranksteuer noch nicht zu n des Ganzen angenommen wird, wahrend er nach dem Bevölkerungs-Verhältnisse etwa rn betragen müßte.

Aus der anderen Seite gber genügte dem Verfasser, um den Beitrag des jetzigen Regierungs- Bezirks Achen zu der Steuer von inländischem Wein zu er— mitteln, die aus amtlichen Quellen zu entnehmende Etats-Summe jener Steuer für die , 1354091 Nthlr. nicht, er stellt vielmehr die Steuer auf 220, Rthlr. fest . d; ist auf ziemlich das zzfache der richtigen Summe, und be— rechnet dann nach dieser festgestellten höheren Summe den Beitrag des Regie⸗ rung -Vezirks Achen na ch dem Bevsikerungs-Perhättn ix.

Bei den Flußzöllen und Kgnal⸗Gefällen wird, wo es auß die frühere Franzö⸗ sischz; Periode ankommt, dem Roer-Deygrtement von dem damaligen Gesammt⸗ , , u ,, * , , , , ,, 1. k e .

Millivnen Franken begriffen ist m wevolkerungs-Berhaltniß na 19 ur Tast gesle nt nut n inn * oder 14 nu Rthir. 88 h 5 nach 1450?

Fur die neuere per hingegen wird es besser gefunden, das Rhein⸗Oetroi zu welchem jetzt bekanntlich alle Binnenschiffiahrt gar nichts beiträgt, als eine nur der Rhein-Provinz obliegende Last an zusehen, wo dann von dem auch hier willkürlich hoher angenommenen Ertrage guf den Regierungs-Bezirk Achen zwi⸗ schen z und des lätzteren mit Ha, in Rthir. treffen foͤllen.

Bei der Salß-Abgate sollen srüher unter Französischer Herrschaft eine Con— i . oe nur 13, jetzt von is Pfund Salz auf den Kopf der Vevolterung zu rechnen seyn. ö ö

Bei, den Einnahmen aus der Lotterte wird für die ältere Periode der An— theil des Roer⸗Devartementz weil dessen Bewohner wenig in der Lotterie g?! Hielt hitten nur mit 4 seiner Bevölkerung in dinschlag gebracht, wahrend ie Bewohner des jetzigen Achener Regierungs-Pezirks zu dein lauch' hier wiederum gegen die Birklighteit zu hoch angenomnienen; Brutto-Ertrage der Lotterie voll nach dem Bevölkerungs⸗-Verhaltniß in Anschiag kommen. Bei dergleichen kal⸗ kulgtorischer Willkür zpesche sich ist durch allg si Positionen einer mit vielem Anschein von Gründlichkeit zusammengesteslten Tabelle nachweisen läßt, mag es . n, , . , i n,, , . anung von J „illr den Regierungs- Bezir en gegen da ehemalige Roer⸗Departement abschließt. . **

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hingedeutet, und fuͤr deren vorlaͤngst schon bezweckte Aufhebung das Gesetz vom 27. Okiober 1810 , Es wuͤrde aber bei gleichzeltiger Rücksichtnahme auf das spaͤtere Gesetz vom 7. September 181 ein- geleuchtet haben, daß eine im Sinne dieses letzteren Gesetzes zu be⸗ wirkende Ausgleichung sich ebenfalls zunäͤchst nur auf den Bereich der Provinz, innerhalb deren sie eintritt, erstrecken kann; wogegen sie auf das Steuer⸗Verhaäͤltniß einer entfernteren Provinz nur in fo⸗ welt ein zuwirken gl ant ist; als nachsuweisen waͤre, baß das ge⸗

esammte ertragsfühige ob steuerpflichtige oder steuerfreie - Grund⸗

, der reklamlrenden Provinz zu einer nach Maßgabe des

Reln Ertrages höheren Steuer hergngezogen sey. ,

Daß ein solches Mißverhaͤltniß zwischen den westlichen und den öͤstlichen Provinzen wenigstens bei weitem nicht in einem solchen Maße als fruher von den Staͤnden behauptet worden, obwalte, war in der oben allegirten Denkschrift vom 18. Mai 1836 unter amtli⸗ cher Angabe der in den bͤstlichen Provinzen aufkommenden Grund⸗ steuer Summen dargelegt.

Die jetzt n . Petition der Westphaͤlischen Staͤnde will es bezwelfeln, ob diese unter verschiedenen Benennungen aufkom⸗= menden Llbgaben auch wirklich den Charakter der Grundsteuer ha⸗ ben und nicht viel mehr als Domainen- oder sonstige (7) Gefaͤlle anzusehen seyen. ) ;

Die Stande baͤtten aber hierin der Einsicht der Regierung und der Ordnung in unserm Etatswesen wohl dahin vertrauen können, daß ihnen hleruͤber nichts borgelegt worden sey, was nicht nach ei⸗ ner sorgfaͤltigen neuerdings noch in Folge des allgemeinen Abgaben⸗ Gesetzes vom z0. Mai 1829 nothwendig gewordenen Sonderung der verschiedenen Stagts⸗ Einnahmen wirklsch zu den landesherrlichen Real-Steuern gehört und in Hebung ist.

Endlich wird die Vermuthung, daß die Provinz Westphalen in der Grundsteuer uͤberbuͤrdet seyn muͤsse, noch daraus hergeleitet, daß die Grundsteuern der dͤstlichen Provinzen in den letzten 00 Jahren nur geringe Veranderungen erlitten haben, waͤhrend die Grundsteuer der Provinz Westphalen gegen den Zustand im Jahre 1805 sich min⸗ destens verdoppelt habe.

Hlervon aber beruhet:

19) Die behauptete Unveräͤndertheit der Grundsteuer fuͤr die Pro— vinzen Sachsen, Schlesien, Posen und den westlichen Theil der Provinz Preußen vollig, und im minderen Maße auch fuͤr die Provinzen Brandenburg, P·amern und Ostpreußen, wo überall die Ritterpferds-Gelder hinzugetreten und der Servis der Staͤdte erhoͤhet ist auf einem Irrthume.

2 Es ist ferner auch die bebaupteie Verdoppelung der Grund⸗ Steuer in der Provinz Wespphalen gar nicht als richtig anzu— erkennen. Gegentheils geben die alt kontribuabeln (schatzpflich⸗

tigen) Grundstuͤcke in den Alt-Preußischen Bestandtheilen der

Provinz, jetzt im ganzen kaum mehr, die geringeren Klassen der Grundbesitzer vielfaltig selpst weniger Grundsteuer als vor dem Jahre 1806, und die Erhoͤhung trifft hauptsaͤchlich nur die ebemals exemten und diejenigen Grundstuͤcke, welche fruͤherbin wegen gutsherrlicher Leistungen geringer besteuert waren. Fuͤr ehemals eremte Grundstuͤcke mangelt es zur Wiederherste lung der unter der Fremdherrschaft auigehobenen Steuerfreiheit an alem Rechtsgrunde; und wegen der letztgedachten, mit guts⸗ herrlichen Lasten beschwerten Grundstuͤcke wird es der Gesetz⸗ gebung vorbehalten bleiben muͤssen, Auskunft zu einer ander— weiten Erleichterung der Pflichtigen zu treffen. Wenn endlich

3) fuͤr andere Theile der Provinz, welche vor dem Jahre 1806 nicht zu der Preußischen Monarchie gehdͤrten, seis' jener Zeit und insbesondere wahrend des Zeitraums von 1806 1813 all⸗ gemeinere Erhöhungen der Grundsteuer eingetreten sind, so darf nicht uͤbersehen werden, daß eben in jenen meist ehemals geistlichen Besitzungen das Steuer⸗Verhaäͤltniß uͤberall sehr maͤßig war, wie sich dies unter anderem schon daraus ergiebt, daß, uncrachtet jener schon während der Zwischen⸗ Herr chaft stattgefundenen Erhöhungen sich die Steuer jener Landestheile durch die Katastral-Ausgleichung hier nur zu Gunsten an— derer hoͤherter Belasteten noch gesteigert hat.

(Fortsetzung folgt.)

age .Auch dieser Zweisel verdankt wahrscheinlich dem schon weiter ohen ange⸗ führten erke: Preußen und Frankreich“ seinen urfvrung. Ber Verrasffer di⸗=

es Buches hat es unternommen, auf den Grund der „at ral: Abschatzung im

Regierungs-Vezirk Achen den Reinertrag des Grun deigenthunis in famintitchen Pröyinzen der Monarchie fesizusiellen.

Der Boden Ertrag in Sachsen simmer nach Quadrat-Mei'en gemessem ist dem Katastral-Ertrage des Achener Rezierun a S-Kezirks, mit Weglassung jedoch des am mindest fruchtügren Kre ses Malmedy gleich.“ . ö

„Die Schlesier werden sich“, wird fortzefahnen, nicht über eine Ueberschäz⸗ zung ihrer Bodenflachen beschweren, wenn ich (der Verfasser) die selven mit dem Regierungs-Bezirk Achen, nach Russchluß zweier der ergiebigsten Kreise, Achen und Jitlich, aleighstelle Die Branden burgiichen Bodenflächen vergleiche ich nur mit denen der fünf unfruchtbaren Kreise des Negierungs⸗-Vezirks Achen, namlich Eupen, Heinsbera, Malmedy. Montjoie und Schleiden u. s w?“

Daß man guf diese Wei e, ohne den Schreib- und Rechentisch zu verlassen, mit leichter Mühe die ganze bewehnte und unkewoßnte Erdoberfiache kat istriren kann, ist schon in andexen Beurtheilungen des F„uches rühmend anerkannt, Wo ss nun atzr zu einer Vergleichung der wirklich aufkommenden gegen die näch Tleser ideellen Katastrirung zu veraniagenden Grundsteuer konimk.* genügt dem Verfasser, um das heins Brobandum die Urberiastung des Westens int Vergleich gegen die östlichen Provinzen desto sicherer naͤchzuweifen, cine einfache Gegen⸗ einanderstellung der Zahl n nech nicht, sondern es wird nun weiter angendni— men, daß ein Theil der unter dem Namen von Grundstuern autkömmenden Ab—= gäben in den östlichen Provinzen gar nicht die Ratur einer Steuer have, fondern als Domainen-Rexenue heträichtet werden müsse, wofür daun wenigstens abge⸗ rechnet werden müssen: für Schlesien s pét, für Sachfen, Posen und Branden⸗ burg 10 pCt., für Pommern und Preußen 12 pét. des etatsmaßigen Grund⸗ steuer⸗Auffommens. .

Kame es darauf an, eine Parteischrift im entgegengesetzten Sinne zu schrei— ben; um nachzuweisen, daß die östtichen Provinzen in der Steuer gegen den Westen überbürdet seyen, so würde sich mit viel größerem Anspruch auf innere Wahrscheinlichkeit die Behauptung dahin ausstellen laff'n:

daß in denienigen Prgvinz'n, in welchen sich die Grundsteuer-Einrichtung

aus den Domanial-Verwaltnissen herausgebidet hat, und wo der Einfütt'

rung einer neuen Grundsteuer eine so gewaltfame Umgestaltung der grund— herrlichen Verhaltnisse, als in dem größeren Theil der westiichen Provinzen, nicht vorangegangen oder gleichzeitig erroigt it, ein guter Theil der noch zetzt netzen der Grundsteuer zu entvichtenden Dominial? gibaaben urfrüna— lich aus auferlegten Steuern entstanden fey, und daß nian alfko, um die wirk— lich steuerartige Beiastung der Provinzen zu finden, der unter dem Namen von Grundsteuer erhobenen Abgabe noch einen Theil der Dominiai-Prasta— tionen zusetzen müsse. ö

Meteorologische Beobachtung. 1835. Morgens Nachmitt. Abends Nach einmaliger 3. Marz. 6 ubr. 2 Üübr. ji0 uyr. Beobachtung.

Luftdruck. 32, z var. 327 3 * Par. 328, 8 ar. NHueliwãrme 7, o0 R.

4 r 2.0 0R. 58 0R. 4 286 , , *. 3, ö ir . 33 . ö. k. Flußwärme 2, s OR. Dunstsaͤtta I pCt. 70 pCt. 76 vCt. Bodenwärme 2,90 R. ie,, , , n e e, ne Wolkenzug SW. Niederschlag o, o 2 1 Rh.

Auswväürti ge körsen. . . Amsterdam, 27. Februar. Niederl. wirkl. Schuld 88. 33 do. 194. Ausg. Schuld 172. Knnz-Hill. 2853. AFS Amort. 9. 313 783. Rutz. ost. Oesterr. 13 . Prüm. Seheine 113. do Pz Anl. —. vpun. g 83. 9 2 X ; ( Antwerpen, 26. Februar. Span. S5 13. 35 2775. Zinal. 185 Coin M.. Belg. 100. n 9. . 2. Mürz. ngl. Russ. Aope in Cert. 98]. Preuss. Prüm. -Schei 126. Toln. 135. ; J V ö. . t nn, 27. Februar. ; ons, 553 9lr. Belg. 16-3. Span. Cortes 584. 353 v. 1833 dr 3 Prümie. Griech. v. is25 z2ꝛ. Hon. 213 56. 87 102! l'ortux. vIz. Kuß. Russ. 1103. Kras. S. Columib. v. 1821 371. Mex. a2. . . 1 24 8 Met. ; Iz. Bauk Actien 1273733. N ibe v. 1am , 24 8 91 79 eue Anleibe

. Königliche Schauspiele. Donnerstag, 5. Maͤrz. Im Schauspielhause: Die X. von Messina, Trauerspiel in J Abth., von Schiller. (Die Stich: Beatrice, als Gastrolle. )

Freitag, 6. Febr. Im Opernhause: Othello, Oper h Abth., mit Tanz. Musit von Rossini. (Dlle. Sabine Hwa fetter: Desdemona, als erste Gastrolle.)

Im Schauspielhause: 1) Salvoisy, ou: L'amoureux q Reine, pièce en 2aetes, par Serihe. 2) Judith et Holophen vaudeville en 2 actes, par Mr. Théaulon.

Sonnabend, J. März. Im Schauspielhause: Der stmn hafte Prinz, Don Fernando von Portugal, Trauerspiel i Abth., nach dem Spanischen des Calderon, von Schlegel uͤbet fuͤr die Darstellung eingerichtet von Gothe. (Neu einstudih

Königstädtisches Theater. Donnerstag, 5. Mäͤrz. Zum erstenmale:; Julerl, die macherin, parodirende Posse mit Gesang in 2 Akten, von M Musik von A. Muͤller. Freitag, 6. Marz. Staberl als Freischuͤtz, Parobsen Gesang in 3 Akten. Vorher: A B C, Posse in 2 Akten, dem Engl., von G. Kettel.

Neueste Nachrichten.

Paris, 26. Febr. Vorgestern Abend wurden der hg von Vassano, der Graf Mols, der Baron von Barant un der General Flahault von dem Könige empfangen. Gssn arbeiteten Se. Majestaͤt nach einander mit den Ministern mann, von Rigny, Persil und dem Conseils-Praͤsidenten.

Es heißt, Marschall Soult werde in seinem Hotel Sonntag Abend nicht erwartet.

Man erfaͤhrt, daß gestern Abend gegen 103 Uhr Hr. M in das Schloß berufen worden ist, wohin er sich denn auch begeben hat. Er ist einige Zeit mit dem Koͤnige in Konsm geblieben. Es heißt, Herr Thiers habe sich entschlossen, in! Ministerium Soult einzutreten. r

Der Marschall Gérard begab sich gestern zu dem Praͤsn ten der Deputirten⸗Kammer. Da aber die Sitzung der mer schon eröffnet war, so konnte der Marschall nicht mit Hn Dupin konferiren.

Das Journal de Paris enthaͤlt Folgendes: „Der niteur du Commerce meinte gestern, die gegenwärtige Lage Ministeriums sey nicht dieselbe wie am 13. November, denn Minister hatten nicht abgedankt. Dies ist wahr, denn in That haben die Minister ihre Dimission noch nicht eingen Aber dasselbe Blatt fuͤgt hinzu, der Koͤnig habe geglaubt, i es moglich wäre, ohne sie eine neue Verwaltung zu iin Dies ist unwahr, denn nicht der Konig ist es, der die gu waltung ganz oder theilweise hat aͤndern wollen, es war mehr das Conseil, das geglaubt hat, es sey in seiner gu waͤrtigen Lage nothwendig, daß das Ministerium reconstst werde, und diese Meinung hat den Koͤnig bewogen, sich hün zu beschaͤftigen.“ J

Die Deputirten⸗Kammer hat noch am Schlusse gestrigen Sitzung, nach einer zwoͤlftägigen Debatte, den Ga Entwurf uͤber die Bankerotte mit 193 gegen 78 Stimmen! genommen. Die Versammlung trennte sich sodann ohne At raumung ihres naͤchsten Sitzungs⸗Tages, so daß heute keine fentliche Sitzung stattfindet.

Herr J. Lefebvre ist zum Berichterstatter uͤber das get des Finanz-Ministeriums ernannt worden.

Der Temps bemerkt: „Man kuͤndigt fuͤr morgen e kanntmachung einer zweiten Ausgabe von der Broschüͤre Grafen Roͤderer mit einer Vorrede von ihm an. Es heißt,) er darin seine Thesis mit mehr Zuversicht behaupte, und daß zur Unterstuͤtzung seiner neuen Charte neue Gruͤnde anfuͤhrt /

Heute von 11 Uhr Morgens an maren die Spekulant vor dem Casé Tortoni versammelt; sie erwarteten mit Ungtw die Ankunft der Estaffeite aus London vom Qästen d., die Thron-Rede des Koͤnigs von England uͤberbringen sollte. Alt ihre Hoffnungen wurden sehr getäuscht. Widtige Winde han das Packetboot zu landen verhindert.

Der verantwortliche Herausgeber des „National“, . Nou der wegen eines am 31. Oktober v. J. publizirten Artikels! Beleidigung der Person des Koͤnigs angeklagt war, ist ges von dem hiesigen Assisenhofe freigesprochen worden; eben so!

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Herausgeber der „Estaffette“, der den inkriminirten Artikel nat r

druckt hatte.

Herr Cavaignac, einer der fluͤchtig gewordenen Theilneht an den Ayril- Unruhen, hat sich vor einigen Tagen als Gefan ner gestellt.

Die Legitimisten geben in den nächsten Tagen wieder i Ball zum Besten der Pensionaire der alten Civilliste. Billot kostet 30 Fr.

Der Moniteur enthaͤlt heute uͤber die Spanischen An legenheiten folgende Mittheilung aus Bayonne vom 23 Fi „Eine Sendung Geld und Effekten ist am 22sten von den! duden abgegangen; Mina hat sie bei dem Gebirgspasse von h tiago in Empfang genommen, und den Weg uͤher Engum ih Pampelona eingeschlagen, wo er noch an demselben Tage ih troffen seyn muß. Fünf Karlisten-Bataillone befanden sch St. Estevan; Mina hatte eine Recognoscirung nach dieser 6 gend unternommen; bei seiner Annaherung aber zogen sich Karlisten zuruͤck.“

Eine zweite Depesche aus Bayonne vom Zösten (gleicht im Moniteur) meldet, daß die Koͤnigin von Spanien mitt Dekrets vom 17ten den General Valdes zum Kriegs-Minss Don Juan de la Dehesa zum Justiz-⸗Minister und Herrn drano, den Vice⸗Praͤsidenten der Prokuradoren⸗Kammer, inte mistisch zum Minister des Innern ernannt habe. (Demn sind die Herren Gareli und Moscoso aus dem Ministerij ausgeschieden. )

Nach dem Journal von Saragossa hätten die Karlss bei ihrem Angriffe auf Maesta großen Verlust erlitten. Gi ral Lorenzo traf am 7. bei Maesta ein, nachdem er die Insurtt ten in dem Passe von Arquijas und Santa Cruz de Camp geschlagen hatte. Am Sten folgte rn, den Bewegungen! Feindes. Der Kampf währte von 11 Uhr Morgens bis um Uhr in der Nacht. Ein Angriff, den die Insurgenten von caha am 6ten auf die Stadt Orduña machten, soll ebenfalls v ungluͤckt seyn.

Heute schloß proc. Rente 108. 50. Zproc. Rente 78. proc. Neap. 96. —2 5proc. Span. Rente 443. Zproc. do.] Cortes 445. Ausg. Span. Schuld 153. Neue Span. Anl. b

Redacteur Cottel. Gedruckt bei A. W. Hayn.

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