2 . 6 , , 6 an mn, ö ö ? K / / / / 1 — e 0 ꝛ— n, , 6 /
den Landes⸗-Gesetzen einem Barger oder Unterthan des anderen Theils etwa zufallen, dieser aber wegen seiner Eigenschaft als Frem⸗ der sie zu besttzen nicht fabi ern sollte, so soll ihm eine angemessene Frist bewilligt werden, um dieselben zu verkaufen, und den Ertrag davon ohne Hinderniß und frei von allem Abzuge von Seiten der Regierung des hetreffenden Staates zu beziehen. —
rt. 16. Die in den vereinigten Staaten von Mexiko befind= lichen Uinterthanen Sr. Maj. des Königs von Preußen sollen auf ktine Weise wegen ihrer Religion belaͤstigt oder beunruhigt werden, vorausgesetzt, daß sie die Reltglon, so wie auch die Verfassung, die Gesetze und Gebrauche des Landes achten. Dieselben sollen des ih⸗ nen berelts bewilligten Vorrechts theilhaftig bleiben, die in den FJ nannten Staaten mit Tode abgehenden Unterthanen Sr. Majestaͤt an den hserzu bestimmten Orten beerdigen zu dürfen, und die Beer⸗ digungen und Gräber sollen in keinerlei Art und unter keinem Vor⸗
wand gestort oder beschaͤdigt werden.
Die Mexikanischen . sollen in den gesammten Königlichen
Staaten ihre Religion sowohl öffentlich als privatim, in ihren Haͤu⸗
e * rn den zum Gottesdienste bestimmten Gebaͤuden frei aus⸗ en durfen. ; ;
Art. 11. Zur größeren Sicherung des Handels zwischen den Unterthanen und Bärgern der beiden kontrahirenden Theile ist fer⸗ ner verabredet worden, daß, wenn jemals die gegenwartig zwischen den letzteren bestehenden freundschaftlichen Beziehungen abgebrochen werden follten, den altdann an den Kuͤsten befindlichen Händeltrei⸗ benden eine Frist von sechs Monaten, und denjenigen, welche sich im Innern des Landes aufhalten, eine Frist von cinein ganzen Jahre zur Berichtigung ihrer Geschäͤfte und zur Verfuͤgung über ihr Ei⸗ genthum gewährt, ferner auch denselben ein Geleitsbrief zur Ein⸗ schiffung in den hierzu nach eigenem Gutfinden ausgewählten Ha⸗ fen ertheilt werden soll. .
Alle anderen Unterthanen und Buͤrger, welche sich in den resp. Staaten Behufs der Ausübung eines Handwerks oder anderen Nah—⸗ rungszweigs fest und dauernd niedergelassen haben, sollen den Vor⸗ theil genießen, daselbst bleiben und ihr Geschaft fortsetzen zu duͤrfen, ohne irgendwie in dem vollen Genusse ihrer Freiheit und ihres Ver⸗ mögens beunruhigt zu werden, so lange sie sich friedlich betragen und' die Landes-Gesetze nicht verletzen; ihr Eigenthum oder (ihr Vermögen, von welcher Beschaffenheit es auch seyn mag, soll weder einer Beschlagnahme, einem Sequester, noch anderen Lasten oder Auflagen unterliegen, als solchen, welche von den Eingebornen ge— fordert werden. .
Eben so sollen weder , noch bffentliche Fondz, oder Geselschafts-ctien jemals mit Beschlag belegt, seque⸗ frirt oder konfiszirt werden duͤrfen.
Art. 12. Solite der Fall eintreten, daß einer der kontrahirenden Theile mit irgend einer Macht, Nation oder irgend einem Staate
im Kriege ware, so durfen die Unterthanen des anderen Theils ihren
Handel und ihre Schifffahrt mit eben diesen Staaten fortsetz en, aus⸗ genommen mit den Städten oder Hafen, welche zur See oder zu
Aus Rücksicht jedoch auf die Entfernung der respektiven Lande
Lande blokirt oder belagert waͤren. der beiden kontrahirenden Theile, und auf die daraus hervorgehende
Ungewißheit über die moglicher Weise stattfindenden Begebenhei⸗ ten, ist verabredet worden, daß ein dem einen von ihnen zugehbren⸗ des Handelz⸗Schif, welches nach einem zur Zelt seiner Abfahrt por= aussetzllch blolirten Hafen bestimmt ist, dennoch nicht wegen eines ersten Versuches, in den fraglichen Hafen einzulaufen, genommen oder verurtheilt werden foll; es sey denn, daß bewiesen werden koͤnnte, daß gedachtes Schiff waͤhrend der Fahrt die Fortdauer der Blokade des in Rede stehenden Platzes habe in Erfahrung bringen können und mässen; dagegen sollen ,,, Schiffe, welche, nach⸗ dem sie bereits einmal zuruͤckgewiesen worden, es wahrend derselben Reise zum zweiten Male verfuchen sollten, in denselben blokirten Hafen wäbrend der Fortsetzung dieser Blokade einzulaufen, der Al n⸗ haltung und Fondemnation unterworfen seyn. Es versteht sich, daß in keinem Falle der Handel mit Gegenstaͤnden, welche fuͤr Kriegs— Eontrebande gelten, erlaupt seyn soll; zum Beispiel mit Kanonen, Mörsern, Gewehren, Pistolen, Granaten, Zuͤndwuͤrfen, Laffeten, Wehrgehangen, Pulver, Galpeter, Helmen und anderen zum Ge⸗ brauche im Kriege verfertigten Werkzeugen irgend einer Art.
Art. 13. Jeder der kontrahirenden Theile soll Konsule, Viee⸗ Konfule unꝰ Handels- Agenten in dem Gebtete des anderen Theils zum Schutze des Handels ernennen durfen. Bevor gher irgend ein Konsular⸗Beamte feine konsularischen Functionen ausüben darf, muß derselbe von demjenigen Gouvernement, in dessen Gebiete er residi⸗ ren soll, in der hergebrachten Form anerkannt und zugelassen wor⸗ den seyn, wobei von beiden Theilen die Befugnitz vorbehalten wird, von der Niederlasung der Konsuln einzelne Platze auszunehmen, woselbst er dergleichen zuzulassen nicht angemessen findet. Die diplomatischen Agenten und Konsuln Meriko's in den Staaten Sr. Majestaͤt des Kpnigs von Preußen werden aller derjenigen pelreß g. tive, Freibeiten und Vorrechte theilhaftig seyn, welche den in glei chem Range gehenden Agenten der be uͤnstigtesten Nation zustehen ober noch serner cingeraumt werden möchten; umgekehrt werden die divlomatischen he, und Konsuln Sr. Majestt des Königs in dem Gheblete der Vercinigten Staaten von Meriko aller derjenigen
raͤrogative, Freiheiten und Vorrechte genießen, welche den Merl⸗ anischen diplsmatischen Agenten und Konsuln in dem Kbnigreich Preußen zustehen.
Die beiderseltigen Konsuln, Vice⸗Konsuln und Handels⸗-Agen⸗ teu follen bei dem Absterben eines ihrer Nationalen berechtigt seyn, auf Ansuchen der betheiligten Partesen oder auch von Amts wegen, den von der kompetenten Behbede auf die Effekten, Meubeln und Papiere des Verstorbenen gelegten Siegeln die ihrigen hinzuzufügen, in welchem Falle diese doppelten Siegel nicht anders als im ge⸗ meinschaftlichen Einverstandnisse gelbset werden koͤnnen. Dicsel ben werden der nach Abnahme der Siegel erfolgenden Inventarlsation des Rachlasses beiwohnen, und es soll ihnen durch die betreffende Behbrde einc Abschrift sowohl des Inventars als der etwa hinter⸗ lassenen letztwilligen Disposition des Verstorbenen ertheilt werden. Wenn die Konfuin, Bicc⸗Konsuln und Handels⸗Agenten von Sei ren der gehörig legitlmirten Erben mit Vollmacht in gesetzlicher Form versehen sind, so soll ihnen der Nachlaß sofort ausgeliefert werden, den Fall der Einsprache eines einheimischen oder fremden Glaͤubigers ausgenommen.
Diè Konfufn, Vice⸗Konsuln und Handels⸗Agenten sollen als solche das Recht haben, bei Streitigkeiten zwischen den Capitginen und der Rannschaft von Schsffen derienigen Nation, deren Inte= essen sic wahrnehmen, als Richter und Schiedsmänner zu dienen, ohne daß die Lokal⸗Behörden dabei einschrästen durfen, sofern nicht das Betragen der Mannschaft oder des Capitains etwa die Ordnung oder Ruhe des Landes stoͤrt, oder wenn nicht die Konsuln, Vice⸗ Konsuln oder Handels-Agenten zur Ausführung oder Aufrechthal⸗ tung ihrer Entscheidungen das Einschreiten jener Behörden nachsu⸗ chen. Es voersteht sich, daß diese Art von Entscheidungen oder schieds⸗ richterlichen Aussprächen die streitenden Parteien nicht des ihnen zu⸗ siehenden Rechts beraubt, nach ihrer Heimkehr den Rekurs an die Gerichtö⸗Beh rden ibrez Landes zu ergreifen. ö
Die gedachten Konsuln, Vice⸗Konsuln oder Handels⸗ Agenten sollen ermächtigt seyn, zum Zwecke der Ausmittelung, Ergreifung, Festuahme und Verhaftung der Deserteure von gr: und Han⸗ belsschiffen ihres Landes den Beistand der Orts⸗Behorden anzuru⸗ sen; sie werden zu dem Ende an die kompetenten Gerichts- Hehör⸗ den, Richter und Beamten sich wenden und die erwähnten Deser⸗ teure schriftlich rellamiren, wobei sie durch Mittheilung der Schiffs⸗ Register oder Musterrollen, oder durch andere amtliche Dokumente den Beweis zu fuhren haben, daß diese Individuen zu der betreffen⸗ den Schiffs-⸗Mannschaft gehört haben; nach welcher Beweisfuͤhrung die Austteferung nicht verweigert werden soll. Solche Deserteurs sollen nach ihrer Ergreifung zur Dispositlon der Konsuln, Viee⸗ Konsuln ober Handels Agenten gestellt, konnen auch auf Ansuchen umd Kosten des reklamirenden Theils in den dffentlichen Gefaͤngnis⸗ sen festgehalten werden, um sodann den Schiffen, denen sie angehöͤr⸗ ten, oder anderen Schiffen derselben Nation zugesendet zu werden.
292
Wuͤrde aber diese Uebersendung nicht binnen dreier Monate vom Tage ihrer Verhaftung , , erfolgen, so sollen sie in Frei⸗ e
beit gesetzt und wegen der
den duͤrfen.
ben Ursache nicht wieder verhaftet wer⸗
Sollte der Deserteur irgend ein Verbrechen oder Vergehen be⸗ gangen haben, so kann seine Auslieferung ausgesetzt werden, bis der betreffende , . sein Urtheil ausgesproͤchen haben und dieses vollstreckt seyn wird. .
Art. in. Sollte einer der kontrahixenden Theile in der Folge anderen Nationen irgend eine besondere Beguͤnstigung in Beziehung auf Handel oder Schifffahrt zugestehen, so soll diese Beguͤnstigung
se
661 auch dem anderen Theile mit zu Gute kommen, welcher der⸗ ben ohne Gegenleistung, wenn das Zugestäaͤndniß ohne eine solche
erfolgt ist, oder aber unter Gewaͤhrung derselben Vergeltung, an welche das Zugestaͤndniß geknuͤpft ist, genießen soll. Gegenwaͤrtiger Vertrag soll zwoͤlf Jahre hindurch, angerechnet vom Taͤge der Ratifications-Auswechselung, guͤltig seyn, und wenn zwölf Monate vor dem Ablaufe dieses Zeitraumes keiner von beiden kontrahirenden Theilen dem anderen mittelst einer offi⸗ ziellen Erklaͤrung seine Absicht, die Wirkung des Vertrags aufhören zu lassen, kund thun sollte, so soll letzterer noch ein Jahr uͤber die⸗ sen Zeitraum hinaus, und so fortdauernd bis zum Ablaufe von 12 Monaten nach einer solchen Erklaͤrung, zu welcher Zeit auch diese , mag, verbindlich bleiben. rt. 16. Gegenwaͤrtiger Vertrag soll ratifizirt, und die Rati⸗ ficationen desselben sollen innerhalb zwölf Monaten, oder wo moͤg— lich noch fruͤher, zu London ausgewechselt werden. Zur Urkunde dessen haben ihn die obengenannten Bevollmaͤch⸗ tigten unterzeichnet und mit ihren Wappen besiegelt zu London den achtzehnten Februar Eintausend Achthundert und Ein und
Art. I5.
Dreißig.
Heinrich Frhr. von Bülow. Manuel Ed, von Gorostiza. L. 8 (L. 8
Vorstehender Vertrag wird mit der Bemerkung zur offentlichen Kenntniß gebracht, daß in Gemaßheit einer zwischen beiden Theilen unter dem 16. Mai 1832 bei Verlangerung der Ratifications⸗-Frist desselben getroffenen Uebereinkunft:
i) die Anwendung der Verabredungen des dritten Absatzes des
zweiten Artikels, ingleichen des dritten Absatz es des dreizehn⸗ ten Artikels auf so lange ausgesetzt seyn soll, als in den Ge⸗ setzen des einen oder des anderen Landes . wel⸗
che diesen Verabredungen zuwiderlaufen, bestehen so
ten, von
denen auch nicht zu Gunsten einer andern Nation eine Aus⸗ nahme gemacht worden waͤre; 2) hinsichtlich der im ersten Absatze des siebenten Artikels festge⸗ setzten Verkehrs-Befugnisse der beiderseitigen Unterthanen ei⸗ hem jeden der konteahirenden Thelle vorbehalten bleibt, diese Befugnisse, so weit sie sich auf die Bersendung und Ausfuͤh⸗ rung von Metallen beziehen, nach Belieben zu deschraͤnken oder auch aufzuheben, in welchem Falle jedoch auch nicht zu Gun⸗ sten einer anderen Nation eine Ausnahme hievon gemacht wer—
den darf.
Die Auswechselung der Ratifications-Urkunden hat zu London
am 6. Dezember 1834 stattgefunden. Berlin, den 27. Februar 1835. Der Minlster der auswärtigen Angelegenheiten.
Anc
i llon.
— Am 28sten v. M. bald nach 6 Uhr Morgens brach in Saabes bei Pyritz im Regierungzs-Beztrk Stettin Feuer aus,
welches in wenigen Stunden das ganze Dorf bis auf die Kirche, das Schulhaus und einige Gehoͤfte in Asche legte.
Bei der
Schnelligkeit, womit das Feuer, von der Richtung und Heftig— keit des Windes bezuͤnstigt, um sich griff, konnte fast Niemand
mehr, als das nackte Leben retten.
Mehr als 200 Menschen
. bei diesem großen Ungluͤcke mit ihrem Obdach zugleich ihr ammtliches Haus- und Acker-Geraͤth, ihre Getraide; Bestaͤnde, und zum Theil werthvolle Effekten eingebüßt und blicken von den Trümmern ihres fruͤheren Wohlstandes hinab der traurigsten Zukunft entgegen, vor der die Mildthaͤtigkeit ihrer Landsleute sie allein bewahren kann. Die Expedition der Stettiner Zeitung hat sich zur Annahme von Beitragen fuͤr die Abgebrannten be⸗
reit erklaͤrt.
Mete orologische Beobachtung.
St. Schuld · Sch. Pr. Engi. Obl. 30. Prm. Sch. d. Seh. Kurm. Ohl. m. I. C. Neum. Int. Sch. do. Berl. Stadt- Obl.
Königsb. do. Elbing. do. Danz. do. in Th. Westpr. Pfundhr. Grossh. Pos. do.
Den 12. März 1834. Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel.
1835. Morgens Nachmitt. Abends ] Nach einmaliger 11. Marz. . 6 Uhr. 2 Uhr. 10 Uhr. Beobachtung. ,,, z37, ** Par. 338, . Par. 337, 9 n gar. Nouellwarme 7, 00 R.
* 0 z z — 0 , , , n, , ,, Dunstsaͤttg S6 pCt. 2 pCt. 62 Ct. Bodenwärme 2, s ? R. . 3 . . Autdünst. G, o2 9 Rb. Wolkenzug — WSW. — Niederschlag 0, on 3 Rh. Berliner Börse.
Prem ss. Com.)
D, r, em,
vr s ion] 983 98 653 6n
2 1 9 — ***
102 —
Pomm.
Misconto
Wechsel- Cours.
Amsterdam ... dito Hamhurg dito London Paris Wien in 20 Xr. Augsburg .... Brẽslau ö Leipzig Frankfurt a. II. Pæters burg Warschau
2 2
.
100 IhlI. 1509 EI. 100 Rhl. 600 FI.
A Kur- u. Neum. do. A Schlesische do. Rkst. C. u. Z. Sch.
d. K. u. N. — Gold al marco — Neœue Duk. — Friedrichsd'or .. —
, r,, red.
Ostpr. Pfundbr. A
do.
127 166 106
78 215
18 133
2 Mt. 3 Woch.
Kurz
Preuś. Cou Hritf. Cæld.
Aus würtitg e Börsen. Amster da in, 7. Märæ.
Niederl. wirkl. Schuld S353. 53 do. 101. Ausg. Schuld 1M. M3 Amort. 99. 38 793. Rust. 98z. Oexterr.
Kanz- Bill. 253. 98. 23 273.
Spun. 53 A8.
Engl. Russ.
128. Holn. 1397.
hreuss. Prüm. - Scheine 11M.
do A5 Anl. 66
Antwerpen, 6. Märæx.
2271 3 6 * 62.
Hamburg, 10. Märæ.
1053. Hope in Cert. 983. Din. 7M. Fort. S872. Wien, 7. Mürz.
Span. 53 Aðz.
Ziusl. Itzi. Carten A8. do. Coup. 259.
Preuss. Präüm.- Scheine
853 Met. 100. 18 99. Bank. Actien 1300. Neue Anl. 5853.
uber die Wiederzusammensetzung des Kabinets weiter zu vnsls gen. Letzteres Blatt meint, die ministerielle Krisis scheine ihn K
Königliche Schauspiele.
Freitag, 13. Maͤrz. Im Opernhause: Ali Babe, ohn
Die vierzig Raäͤuber, große Oper in à Abth., mit Tanz. Mu von L. Cherubini.
Preise der Plätze: Ein Platz in den Logen des ersten Ra
ges 1 Rthlr. ꝛc. 6
Im Schauspielhause; 1) La premiere reprèésentation q́.
Une fille à établir, vaudeville nouveau en 2 actes, par .
Bayard. 2) Le dey d'Alger à Paris, vaudeville en 1 acts.“
Koönigstädtisches Theater. Freitag, 13. März. Zum erstenmale: Die Altistin, Luss⸗ in 2 Akten, nach dem Franzoͤsischen, von Kurlaͤnder. Hieraij
— 7 —
. 1
Das Koͤnigreich der Weiber, oder: Die verkehrte Welt, n]
leske mit Gesang in 2 Akten, von Friedr. Genée. x ᷣ·ᷣ Q 0 QiiQu,e i eee) e
Neueste Nachrichten.
Paris, 6. Maͤrz. Der Englische Botschafter hat die Morgen mehreremal zum Minister der auswaͤrtigen Angeltgnh, heiten geschickt und sich erkundigen lassen, ob telegraphische ; ptschen von Straßburg uͤber die Krankheit des Kaisers kin von Oesterreich eingetroffen waͤren.
Nur zwei Blatter, der National und der Counter frangais, nehmen sich diesen Morgen die Muͤhe, die Gerl
Ende heute weniger nahe, als gestern. Es sey außer Zweiff daß Marschall Soult, der den Koͤnig bei der ersten Zusamma kunft nicht zur Annahme der von ihm wvorgeschlagenn Kandidaten bewegen gekonnt, am folgenden Tage an Kun wig Philipp geschrieben habe, er koͤnne sich mit der 9 ganisation eines Ministeriums nicht mehr befassen. N Journal des Debats selbst gestehe dies ein. In Fig dieses Briefes habe man die Bildung eines Kabinets aus zn groͤßten Theil der Mitglieder des gegenwaͤrtigen Ministerin versucht. In dieser Combination stuͤnde Herr von Broglie als (n seils⸗Praͤfident und Minister des Innern aufgefuͤhrt, Herr Thnn als Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten, Herr Dumon h Großsiegelbewahrer, General Schneider als Kriegs-Ministn Die uͤbrigen Minister wurden bleiben. Dieser Plan stehe aht wieder auf schwachen Fuͤßen; denn Herr von Broglie soll sz nen Eintritt verweigert haben. Man spreche auch wieder y Herrn Dupin, und mehrere Deputirte des Centrums drinn lebhaft in den Koͤnig, den Praͤsidenten der Kammer min bh Bildung eines Ministeriums zu beauftragen. — Das Ion nal des Debats klagt heute, daß man nun schon vier Tage kein Kabinet mehr habe und kein Regierungs-Sysn Die Kammer, meint es, duͤrfe nicht laͤnger muͤßiger Zuschauer sen Alles beschaͤftigte sich heute an der Boͤrse mit den Interpeh tionen, die morgen in der Deputirten⸗ Kammer stattfinden s len. Es hat sich das Geruͤcht verbreitet, man werde diese g terpellationen nicht abwarten, und der Moniteur werde morgn fruͤh schon die Liste des neuen Ministertums veroͤffentlichen, deren Spitze der Name des Herrn Dupin stehen wuͤrde. O ses Geruͤcht hat ein Sinken in allen Effekten veranlaßt, weil n Name des Hrn. Dupin unter den Spekulanten nicht in Gunst itt. Spanischen Fonds folgten der ruͤckgaͤngigen Bewegung der lbrign Effekten. Spater verbreitete sich das Geruͤcht, Hr. Thiers hahe sel Portefeujlle in die Haͤnde des Königs niedergelegt. Herr Homan war gestern den ganzen Tag mit den Herren Thiers und Rign in Konferenz. Es heißt, daß er sich geweigert habe, die Gith eines Conseils-Praͤsidenten anzunehmen, und daß er sich sogt ganz zuruͤckiehen wolle, wenn Herr von Broglie in das nut Kabinet eintrete.
Die Election de Bordeaux vom Z3ten d. berichtet a Madrid vom 21. Februar: „Der Ex⸗Direktor der Ingenien Ambrosio de la Guadra, ist zum Procer des Königreichs erh worden. General Bacon, welcher in Spanien wahrend des h abhaͤngigkeits-Krieges diente, und der die Kavallerie des R
edro in Portugal befehligte, ist in Madrid angekommen und hatt panischen Regierung seine Dienste angeboten.“
In Bayhbnne zweifelt man noch an dem Geruͤchte Einnahme von Los Arcos durch Zumalacarreguy, trotz des M letins, welches die Insurgenten verbreitet haben. Waͤre es 6 gegruͤndet, meinte man uͤbrigens, so wuͤrde dieser Vorfall bh nichts zu bedeuten haben. Los Arcos ist ein kleiner Flecken, n einige Meilen von Estella, dem gewohnlichen Zufluchtsorte
Infurgenten, entfernt.
Ein Schreiben aus Madrid vom 21. Febr. versichert, Infant Don Francisco de Paula beabsichtige, mit seiner Fin sie nach Paris zu gehen; die verwittwete Koͤnigin aber widersf sich seiner Abreise; der Infant jedoch habe erklart, er wh wenn ihm auch keine Paͤsse bewilligt wuͤrden, sich dennoch n fernen. — Spätere Briefe aus Madrid vom 26. Febr. zen die Annahme der Antraͤge der Finanz- Kommmission von GSsmz der Prokuͤradoren⸗Kammer als gewiß an.
— Heute schloß 5proc. Rente pr. compt. 109. 25. i cour. 105. 50. Zproc. pr. compt. 79. 60. fin cour. 79. 5proc. Neap. pr. compt. 965. 50. sin Cour. 96. 75. ht Span. 463. Zproc. 283. Cortes 47. Ausg. Span. Schl 153. Neue Span. Anl. —. 2Iproc. Holl. 57. —.
Frankfurt a. M., 9. Maͤrz. DOesterr. 5proc. Mel 16 1013. 4proc. 94. 4 26. 21proc. 563. Br. 1proc. A G. Bank Actien 1574. 1573. Part. Obl. 159 139 Loose 100 Gulden —. Preuß. Pram.⸗Sch. 64 63675 do. ph Anl. 973. G. Holl. 5proc. Obl. von 1832 99 73. 99 19. Po Loose —. 5proc. Span. Rente 463. 467. Zproc. do. pi NI. 26. .
Berlin, 12. Maͤrz, Nachmittags à Uhr. Laut Nacht ten aus Paris, die uͤber Straßburg, wohin sie mittelst Telegraphen gemeldet worden, hierher gelangt sind, ist das Fr
zoͤsische Ministerium in folgender Weise zusammengesetzt worde
, nn , , Praͤsident des Minister⸗Raihs und Krie inister. Graf Mols, Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten. Baron von Barante, Minister des Innern. err Karl Dupin, Minister des Handels. err Calmon, Minister der Finanzen. err Pelet (vom Lozere⸗-Dept.) Minister des oͤffentlich Unterrichts. Hiernach haben von den bisherigen Ministern bloß der Gr siegelbewahrer, Herr Persil, und der See-Minister, Admin Duperrsé, ihre Portefeuilles behalten.
Redacteur Cottel. Gedruckt bei A. W. Hayn,
x 73.
und Minden in genauem
aber traten auch noch dle
Allgemeine
Prenßische Staats-Zeitung.
// /// // / /// //
* — —— ————— — ? — — — ——————— — — — ——————
— ——
Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
Se. Majestaͤt der König haben dem in Großherzogl. Ba⸗ denschen Diensten stehenden Geheimen Legationsrath von Meol— senbec und dem Ober⸗-Postrath von Stoͤcklern den Rothen Jöler⸗ Orden dritter Klasse zu verleihen geruht.
Se. Majestaͤt der Koͤnig haben dem Postmeister zu Star⸗ ard in PCKnef Obersten von Beyer, den Rothen Aoler— ien dritter Klasse, dem Capitain von Ledebur außer Dienst n Ahrenshorst im Osnabruͤckschen den St. Johanniter-Orden, und hen bei der Ober⸗-Rechnungs Kammer angestellten Geh. i. Secretair Uttmann den Rothen Adler-Orden vierter
Klasse zu verleihen geruhet.
Der Justiz-Kommissarius und Notarius Buͤsching zu Sandau ist in gleicher Eigenschaft nach Rathenow versetzt und sut Justiz⸗Kommissar len Praxis bei den Unter-Gerichten des ost⸗ und West⸗Havellaͤndischen Kreises, mit Ausschluß der
raxis bei den in Brandenburg ihren Sitz habenden Gerichten, verstattet worden. . J
Der Justiz-Kommissarius August Theodor Uschner Il. in Löyben ist zugleich zum Netar in dem Departement des Koͤ⸗ nigl. Ober⸗-Landesgerichts zu Frankfurt a. d. O. bestellt worden.
Bekanntmachung.
An die Stelle der jetzigen wöchentlich zweimaligen Fahrpost hischen Minden und Oenabruͤck tritt vom 1, April d. J. ab Ine wöchentlich dreimalige dreispännige Schnellpost, zu welcher ein bequemer, auf Drucksedern ruhender, zu sechs Personen ein⸗ gerichteter Wagen in Anwendung koͤmmt. 3
Diese Schnellpost steht mit der Schnellpost zwischen Berlin Zusammenhange und erhalt zu dem ade folzenden Gang:
, . wird sie abgefertigt Sonntag, Mittwoch und Fteitäg 9 Uhr Abends, und trifft zu Minden ein Montag, Donnerstag und Sonnabend 5r Uhr fruͤh, um sich an die um uhr Morgens abgehende Schnellpost nach Berlin anzuschließen.
Aus Minden geht sie ab Montag, Donnerstag und Sonn⸗ abend 6 Uhr Abends, nach Ankunft der Schnellpost von Ber⸗ lin, und koͤmmt in Osnabruͤck an Dienstag, Freitag und Sonn— uz A uhr früh. JJ
Das Personengeld, welches beim Einschreiben gleich bis zu den Juf dem Course belegenen Endpunkte der Reise berichtigt werden kann, beträgt einschließlich des Freigewichts von 30 Pfd.
etten 6 1 der . . e . die Strecke von Minden bis Wittlage 9 Sgr. . Mei in — 3 »Wittlage » Osnabruͤck Gr. ] br. Meile, auf der , . . „die Strecke von Osnabr is ecke 79 Gr. . Mei tt ö 5 » Luͤbbecke » Minden 9 Sar. pr. Melle. Außer dem gedachten Freigewichte von 30 Pfd. kann jeder Reisende noch 50 Pfd. Ueberfracht, gegen Entrichtung des tarif⸗ maͤßigen Porto, mit sich fuͤhren; jedoch muͤssen die Effekten in Felleisen oder lederne Koffer verpackt seyn. — So weit der Raum des Wagens es gestattet, wird diese Schnellpost auch zur Befoͤrderung von Fahrpost⸗Gegenstaͤnden, gegen die gewohnliche Fahrpost-Taxe, benutzt. Dlese Einrichtung wird hierdurch zur oͤffentlichen Kenntniß
ehracht. ( ; Frankfurt a. M., den 6. Maͤrz 1835. Der General⸗Postmeister, von Nagler.
Bekanntmachung.
Die Kandidaten der Baukunst, welche an der ersten dies— sͤhrigen architektonischen Vorpruͤfung Theil nehmen wollen, wer— ben aufgefordert, sich bis zum 25. Maͤrz é. schriftlich bei uns zu melden, worauf ihnen das Weitere eroͤffnet werden wird.
Berlin, den 6. Maͤrz 1835.
Königliche Sber-Bau-Deputation.
Im Bezirke der Koͤnigl. Regierung zu Gum binnen ist der bisherige Pfarrer in Allenstein, Schüllong, zum zweiten Prediger in Kallinowen berufen
worden; zu Minden ist die durch die Versetzung des Pastors Muͤnter nach Holzhausen am Limberge erledigte zweite Pfarrer⸗ Stelle dem bisherigen Pfarrer zu Büren, Heinrich Ludwig Wilhelm Heidsteck, verliehen worden.
Zeitungs-Nachrichten. Aus land.
Frankreich.
Paris, 7. Maͤrz. Gestern Abend ertheilte der König dem Grafen von Rigny, Herrn Thiers, dem Marschall Soult und
dem Grafen von Ste. Aulaire Audienzen.
Zu der heutigen Sitzung der Deputirten Kamm er hatten sich auf den oͤffentlichen Tribunen die Zuhoͤrer in unge—
woͤhnlicher Menge eingefunden, da man die vorgestern von dem
rafen von Sade angekuͤndigten Interpellationen an die Mi— nister erwartete. Auch die Baͤnke der Deputirten waren stark besetzt und in der ganzen Versammlung herrschte eine unge— wöhnliche Aufregung, so daß die Petitions, Berichte, mit denen die Sitzung gegen 3 Uhr begann, fast ganz unbeachtet blieben.
Anfangs befand sich Herr Persil allein auf der Ministerbank,
und unterhielt sich eine Zeit lang mit Herrn von Sade; bald Herren Thiers, Duperré und von
. . 2 8 ö . 2 . * t (em , g . a , , , 2
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Rigny in den Saal und nahmen ihre gewohnlichen Plaͤz— ze ein. Mittlerweile dauerte das Geraäͤusch der Privat— Conversationen fort. Vergeblich war Herr Montépin be— muͤht, die Aufmerksamkeit der Versammlung auf die von ihm vorgetragenen allerdings nur unerheblichen Bittschriften zu lenken. Der Praͤsident sagte daher: „Es scheint, daß die
Kammer eben nicht in der Stimmung ist, Petitions-Berichten Gehoͤr zu schenken. Das Wort ist an Herrn von Sade fuͤr die
von ihm angekuͤndigten Interpellationen.“ Letzterer bestieg dar— auf die Rednerbuͤhne und bemerkte, es sey allerdings seine Ab⸗ sicht gewesen, die Minister wegen der gegenwaͤrtigen Kabinets— Krisis zur Rede zu stellen, indem er geglaubt habe, daß noch nichts geschehen sey, um dieser Krisis ein Ende zu machen; in— dessen habe er so eben (wahrscheinlich durch Herrn Persil) er— fahren, daß die Krone mit der moͤglichst raschen Bildung eines neuen Kabinets beschäsftigt sey, und nach dieser Zusicherung halte er es fuͤr angemessen, seine Interpellationen vor— laͤufig bis zum nächsten Mittwoch auszusetzen. Herr Guizot, der eben jetzt in den Saal trat, ergriff sofort das ort und erwiederte: „Es steht mir nicht zu, die Absichten der Krone aufzudecken; Alles, was ich sagen kann, ist, daß dieselbe sich eifrigst mit der Frage beschäftigt, die man hier erörtern will, und daß die Loͤsung dieser Frage nicht mehr lange auf sich war— ten lassen wird.“ Herr von Sade erklaͤrte sich durch diese kurze Antwort, der auch die Centra ihren Beifall zollten, zufrieden gestellt; die Zuhoͤrer auf den oͤffentlichen Tribunen dagegen, die sich in ihren Erwartungen so bitter getaͤuscht sahen, machten laut ihrem Unmuthe Luft, was zuletzt ein anhaltendes Gelaͤchter in der ganzen Versammlung erregte. Selbst der Praͤsident theilte diese Stimmung, die sich verdoppelte, als er ankuͤndigte, daß nunmehr die Petitions⸗Berichte fortgesetzt werden wuͤrden. Eine große Menge von Deputirten verließen sofort ihre Plaͤtze, um in verschiedenen mehr oder minder belebten Grup— pen, Gespräche uͤber die muthmaßlichen Nachfolger der jetzigen Minister anzuknuͤpfen. „Ich wuͤrde den Vorschlag machen“, rief der Praͤsident, „daß die Herren Deputirten sich in zwei Lager theilten: diejenigen, die sich unterhalten wollen, moͤgen solches in dem Konferenzsaale thun, und dirjenigen, die einen Petitions⸗Bericht hoͤren wollen, moͤgen ihre Platze wie— der einnehmen.“ Dies geschah unter allgemeinem Gelächter, worauf endlich die Bittschriften⸗Berichte fortgesetzt werden konn⸗ ten: sie fuͤllten den Rest der Sitzung, die gegen 3 Uhr schon wieder aufgehoben wurde. (Die neue Zusammenstellung des Mi—⸗ nisteriums war, wenigstens ihren wesentlichen Bestandtheilen nach, gegen den Schluß dieser Sitzung schon bekannt.)
Der bekannte ministerielle Deputirte, Herr Viennet, hat an den Redacteur des Constitutionnel folgendes Schreiben ge— richtet: „Sie sagen in ihrem gestrigen Blatte, daß ein Deputir—⸗ ter sich dem Antrage des Herrn von Sade widersetzt habe; da ich nun der einzige war, der nach ihm noch das Wort nahm, so ist es klar, daß der Vorwurf mich treffen soll. Sie haben sich indeß geirrt. Ich werde gewiß der Oeffentlichkeit auf keine Weise etwas in den Weg legen. Mich ermuͤdet, wie die Kam— mer und das Land, die Krisis, die wir erleiden. Um so schlim— mer fuͤr den, der Schuld daran ist; aber es ist nothwendig, daß die oͤffentliche Meinung aufgeklaͤrt werde, und daß sie wisse, an wen sie sich zu halten habe. Ich habe gesagt: „„Die Umstaͤnde sind zu wichtig und zu dringend, als daß die Interpellationen des Herrn von Sade verschoben werden konnten; ich trage dar— auf an, daß sie sofort gemacht werden.““ — Ich gehoͤre zu denen, die wirklich ein offenes Spiel spielen, und solches nicht bloß betheuern. Es liegt mir daran, daß man mich so kennen lerne, wie ich in der That bin, und nicht so, wie man mich gern schildern mochte, und deshalb erwarte ich von Ihrer Unpartei— lichkeit die Veroffentlichung dieser Zeilen. Empfangen Sie
(gez. Viennet.“
Die heutigen Zeitungen enthalten noch keine bestimmte An— deutungen uͤber die (gestérn in der Nachschrift mitgetheilte) Zu— sammenstellung des neuen Ministeriums; doch sagt das Jour- nal des Debats, ganz im Widerspruch mit seiner gestrigen Behauptung, daß der Marschall Soult definitiv mit der Bildung des Kabinets beauftragt sey. ,
Als in einer der letzteren Unterredungen, die der Praͤsident der Deputirten-Kammer mit Ludwig Philipp uͤber die ministe⸗ rielle Krisis hatte, der Koͤnig mit einiger Heftigkeit sein Recht, die Minister zu wahlen, geltend machte, soll ihm Herr Dupin geantwortet haben: „Die Charte giebt Ew. Majestät allerdings das Recht, Minister zu waͤhlen; aber sie giebt Ihnen nicht das Recht, keine zu waͤhlen.“
Die Regierung hat gestern Abend durch den Telegraphen die Nachricht von dem Tode des Kaisers Franz erhalten. Gleich nach Eingang dieser Nachricht hat der Minister der auswaͤrtigen Angelegenheiten alle, den Mitgliedern des diplomatischen Corps ertheilte Urlaubs-Bewilligungen zurückgenommen. Demzufolge reist der Graf von Ste. Aulaire morgen nach Wien ab, und der Graf Sebastiani kehrt am kuͤnftigen Montag auf seinen Posten nach London zuruͤck. — Der Graf von Appony ließ ge— stern Abend, sobald er von dem Minister der auswärtigen An— gelegenheiten die Nachricht von dem Tode seines Souverains erhielt, die Buͤreaus der Gesandtschaft schließen. Auf die Fonds hat diese Nachricht, da unsere Spekulanten der Meinung sind, daß sich in der inneren und aͤußeren Politik Oesterreichs nichts aͤndern werde, keinen besonderen Einfluß gehabt; die Course sind vielmehr, gegen die gestrigen, etwas gestiegen.
Herr Rouen, der verantwortliche Herausgeber des „Na— tional von 1834“, erschien gestern abermals vor dem Assisenhofe.
Er war der Beleidigung der Person des Koͤnigs wegen eines
auf den Entschaͤdigungs-Vertrag mit den Vereinigten Staaten bezuͤglichen Artikels angeklagt. Herr Rouen trug darauf an, daß der Prozeß so lange verschoben werde, bis er einige zu seiner Vertheidigung nothwendige Papiere aus Amerika erhalten habe. Der General⸗Advokat widersetzte sich diesem Antrage, indem durch eine solche Stundung stillschweigend eingeraͤumt werden wurde, daß der Angeklagte das Recht habe, die Wahrheit seiner Belei⸗
digungen zu erweisen. Der Gerichtshof trat dieser Ansicht bei, und verweigerte jeden Aufschub, und da nicht Rede stehen wollte, sondern sich entfernte, so verurtheilte ihn der Gerichtshof, ohne Zuziehung der Geschworenen, in gon= tumaciam zu einjähriger Gefängnißstrafe und einer Geldbuße
Berlin, Sonnabend den 14ten Maͤrz
von 10, 000 Fr.
Vor dem Tribunale erster Instanz wurde gestern der Schei— dungs-Prozeß der beruͤhmten Sängerin, Madame Malibran— Garcia, verhandelt. Dieselbe ließ naͤmlich durch ihren Advoka— ten darauf antragen, daß ihr, im Jahre 1826 in New-⸗JYork vor dem Franzoͤsischen Konsul mit Herrn Malibran abgeschlossener Ehe⸗Kontrakt annullirt wuͤrde, weil nach Amerikanischen wie nach Spanischen Gesetzen eine Ehe und einer Spanierin nicht vor dem abgeschlossen werden koͤnne. gab, daß der Vater der Madame Herr Malibran zwar ein Franzose von Geburt, aber in Amerika naturalisirt war, so erklaͤrte der Gerichtshof die Ehe fuͤr unguͤl⸗ tig. Die Musikliebhaber mogen es sich daher gesagt seyn lassen, daß Madame Malibran, die, wie sich aus dem Prozesse ergiebt,
1835.
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27 Jahr alt ist, jetzt wieder Mademoiselle Garcia heißt.
In Marseille greift die Cholera auf beunruhigende Weise um sich. Am 1. Marz starben 36, am 2ten schon g0 Personen.
Ein großer Theil der Einwohnerschaft hat die Stadt verlassen.
Der Phare de Bayonne enthält folgende Details uͤber das Gefecht bei Los Arcos: „Am 24. Februar griff Zumalacar⸗ reguy die Garnison von Los Arcos an, welche aus 230 Mann bestand, die zwei befestigte Haͤuser besetzt hielten. dauerte von 5 Uhr Morgens bis 7 Uhr Abends. reguy hatte ihnen zwei Parlementairs gesandt, um sie aufzufor⸗ dern, sich zu ergeben, was aber die Garnison verweigerte. gen 7 Uhr Abends hatte Zumalacarreguy große Haufen duͤrren Holzes, Stroh und Schwefel zusammenbringen lassen, womit die befestigten Haäͤuser in Brand gesteckt wurden. Ein Theil der Garnison kam in den Flammen um, und der uͤbrige wurde er— stochen oder erschossen. Nur einem Offizier und 4 Soldaten ge⸗— lang es, sich durch die Flucht zu retten; diese trafen noch den— selben Abend in Estella ein, wo sie uͤber das, was vorgefallen,
„Am 2bhsten
Bericht erstatteten.“
Aus Baponne schreibt man vom 3. Maͤrz: Februar hielt Zumalacarreguy mit 6 Bataillonen Piedra milliera Don Carlos befand sich bei dieser Division. — Es scheint, daß die Kolonnen Oraa's und Lorenzo's sich am 25sten nach Salvatierra begeben haben, um den Transport zu eskortiren, der von Vittoria nach Pampelona abgehen soll, und an dessen Spitze sich der General Caratala be⸗ findet. — Am 27sten versicherte man in Pampelona, daß der General Mina sich nach Estella begeben, und sich an die Spitze der fruͤher von Linares befehligten Kolonne stellen wuͤrde. — Es heißt, daß Zumalacarreguy in Los Arcos 160 Verwundete von den Truppen der Königin gefunden, und fuͤr deren Verpflegung
und die umliegenden
Dorfer besetzt.
auf s beste gesorgt habe.“
In der Quotidienne liest man: „Carnieer, dieser Chef der großen Guerilla von Aragonien, den man seit Anfang des Krieges so oft todt gesagt hat, ist seit einigen Wochen wieder zwischen Tabar und Zabalza mit weit großeren Streitkraͤften als Die von Mina angeordnete Befestigung Lumbier's scheint mit dem Wiedererscheinen Carnicer's zusam—
fruͤher erschienen.
menzuhaͤngen.“
Großbritanien und Irland.
Parlaments⸗-Verhandlungen. zung vom 4. März. (Nachtrag.) Herr Ward machte das Haus auf die Nothwendigkeit aufmerksam, den Abstimmungen die gehoͤrige Publizitàt zu geben. „Der jetzige Gebrauch, die Namen der Mitglieder dieses Hauses zu publiziren“, sagte er, „indem die Listen von einigen einzelnen Mitgliedern desselben ge— liefert werden, ist, meiner Meinung nach, von allen den Uebeln begleitet, welche moͤglicherweise aus einer authentischen Veroͤffent⸗ lichung entstehen konnten, ohne die Vortheile zu gewaͤhren, die gewiß aus dem Plan hervorgehen werden, den ich vorzuschlagen gedenke. Jetzt werden die Listen, sobald eine Abstimmung ' statt gefunden hat, ohne Bestätigung des Sprechers, an die Zeitun— gen geschickt, und die einzige Möglichkeit, wie die Mitglieder die bei diesem Gebrauch unvermeidlichen Irrthuͤmer berichtigen kon nen, ist, daß sie die Redacteure um die Gefaͤlligkeit bitten, un⸗ richtige Angaben zu widerrufen. sicht nach, vermittelst Zetteln abgestimmt werden, und spaͤter, wenn mein Plan angenommen wird, duͤrfte sich die Sache mit noch größerer Authentizitaͤt bewerkstelligen lassen. wohl die vielen Unannehmlichkeiten nicht erst hervorzuheben, welche die jetzige Abstimmungsart zur Folge hat; doch ich kann nicht umhin, zu erwaͤhnen, daß wahrend der letzten Wahlen häufig unrichtige Stimmlisten aus der vorigen Session auf den Wahi— Geruͤsten vorgezeigt wurden und daß es oft fast unmoͤglich war, den Eindruck wieder zu zerstoͤren, der durch solche unrichtige Angaben von dem Votum dieses und jenes Repraͤsentanten auf die Waͤhlerschaften einmal hervorgebracht war. trage daher auf die Ernennung eines Ausschusses an, um darwuher zu berathschlagen, wie dem Publikum am besten richtige uns authentische Listen von den Abstimmungen im Unterhause gelit—
Hr. Ruth ven unterstuͤtzte diese Motion und meinte, wenn die Mitglieder nicht unter der Kontrolle ihrer Konstituenten staͤnden, so waͤre es besser, sie kamen sobald als moͤglich aus dem Hause heraus. Diese Aeußerung erregte großes Geläck da bekanntlich gegen die Rechtmidßigkeit der Wahl des Ruthven, so wie des Herrn O Connell, eine lange Petition von den Dubliner Waͤhlern eingereicht i der Meinung, daß es sehr angem den Sprecher einer unangenehmen Pflicht überheben wurde,
fert werden konnen.“
Die im gestrigen Blatte der Staats- Zeitung mitgetheilten
Unterhaus.
arlaments-Verhandlungen waren nicht aus der Sitzung vom 4.
ondern aus der vom 3.
Maͤrz.
err Rouen nunmehr
wischen einem Amerikaner onsul einer fremden Nation Da es sich nun aus den Akten er⸗ kalibran ein Spanier und
Das Feuer Zumalacar⸗
Ge⸗
Siz⸗
Einstweilen koͤnnte, meiner An—
Ich brauche
(Höri Ich
chter, Herrn
st. Sir S. Whalley war essen sey, Zeit ersparen und
—