1835 / 95 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

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der sehr ehrenwerthe Baronet zu

kund gegeben, den Inhalt der Motion, welche er (Lord J. Rus— sell am Montage vorschlagen wolle, anzugeben, er wolle, obgleich er sich nicht an die Worte binde, auch sich nicht verpflichte, die Ausdruͤcke seiner Motion nicht noch zu verändern, darauf antragen, daß das Haus sich in einen Ausschuß verwandle, um uͤber die Zweckmäßigkeit, zu berathen, die uͤberschuͤssigen Ein— kuͤnfte der Irländischen Kirche, welche nicht zu den kirch— lichen Beduͤrfnissen der Mitglieder dieser Kirche erforderlich waͤ— ren, zu dem religissen und moraltschen Unterricht al— ler Klassen der Gesellschaft zu verwenden. goorn hort) Sir Robert Peel wuͤnschte nun zu wissen, ob, im Falle das Haus diesen Antrag annahme und sich in einen Aus— schuß verwandle, der edle Lord dann auch vorbereitet seyn werde, einen anwendbaren Plan zur Ausfuͤhrung der vorgeschlagenen Verwendung der Kirchengüͤter vorzulegen. (Hoͤrt!) Hierauf erwiederte Lord John Russell: „Das ist eine Frage, die ich, wie ich glaube, nicht verpflichtet bin, zu beantworten. (Hoͤrt! von der Opposition.) Sollte das Haus meinen Antrag annehmen, so werde ich schon danach zu handeln wissen.“ Herr Finch bemerkte, da in der Motion des edlen Lords von „dem religioͤsen Unterricht aller Klassen der Gesellschaft“ die Rede sey, so wuͤnsche er zu wissen, ob der edle Lord meine, daß die Katholiken in Irland nach den Grundsaͤtzen der katholischen Re— ligion erzogen werden sollten. (Hoͤrt.“ Hierauf soll, wie die Times bemerkt, Lord John Russell keine Antwort gegeben haben. Nunmehr erhob sich der Oberst Evans und sagte, er habe in den Zeitungen eine Nachricht von der Anerken“ nung der Unabhängigkeit der Fuͤrstenthuͤmer Moldau und Wallachei gelesen (vergl. den Art. London im vorgestrigen Blatte der Staats⸗Zeitung.) und wuͤnsche zu wissen, ob der edle Lord gegenuͤber (Lord Mahon) irgend einen Einwurf zu machen habe gegen die Vorlegung einer Abschrift dieser Anerkennung, wenn eine solche, in Folge des Vertrags von Adrianopel, wirklich stattgefunden habe, so wie der Korrespondenz zwischen England und der Tuͤrkei hinsichtlich der Stellung des letzteren Landes zu Ruß— land und der Einmischung Russischer Agenten in die Tuͤrkischen Ange⸗ legenheiten. Lord Mah on erwiederte, daß er durchaus nicht vorbereitet sey, die von dem ehrenwerthen und tapferen Mitgliede an ihn gerichteten Fragen zu beantworten, da die Ausdruͤcke, mit denen der Oberst fruͤher von seiner Motion Anzeige gemacht habe, ihn haͤtten glauben lassen, es sey nur von der Korrespondenz zwischen der Britischen und Tuͤrkischen Regierung die Rede. linter diesen Umstaͤnden muͤsse er sich entschuldigen, wenn er fuͤr jetzt keine Antwort auf die Frage gebe, ob er glaube, daß die Vorlegung der verlangten Dokumente sich mit seiner Pflicht ver— einigen lasse. Er habe nur hinzuzufuͤgen, daß die Frage uͤber Englands Verhaͤltnisse mit Rußland und der Tuͤrkei in kurzem durch ein ehrenwerthes Mitglied werde vor das Haus gebracht werden, er halte es daher fuͤr rathsam, jene Erklaͤrung uber die im Orient befolgte Politik bis dahin aufzuschieben. Herr Herries (der Kriegs⸗Secretair) trug nun darauf an, daß das Haus sich in einen Subsidien⸗Ausschuß verwandeln solle, um die Veranschlagung fuͤr die Armee in Berathung zu ziehen, und machte das Haus auf die Lage aufmerksam, in welche das Land versetzt, und auf die Gefahren, mit denen der Staatsdienst bedroht seyn wuͤrde, wenn die Motionen durchgingen, welché Hr. Hume und Herr Ward bei dieser Gelegenheit hatten einbringen wollen, namlich einerseits, die Armee⸗Veranschlagungen einem be— sondern Ausschusse zur Pruͤfung zu uͤberweisen, und an— dererseits, diese Veranschlagungen bis nach der Entschei— dung der auf den Montag angesetzten Motion des Lord John Russell zu verschieben. Herr Herries bemerkte, daß das Finanz-Jahr mit dem 31. Maͤrz endige, daß Lord John Russell's Antrag zu langen Debatten Anlaß geben duͤrfte, daß die Veranschlagungen fuͤr die Armee, wenn sie nicht heute Abend zur Sprache kaͤmen, erst am naͤchsten Freitage beantragt werden konnten, und daß es folglich unmoͤglich seyn wuͤrde, den Staats⸗Dienst auf gesetzliche Weise zu verwalten, da die jetzt zur Verfugung der Regierung stehenden Mittel dazu nicht ausrelch— ten; uͤberdies laufe die Aufruhr⸗Akte mit dem 25. April ab, und

. heute und ann Termin traten die Osterferien ein; er

halte es daher fuͤr seine Pflicht, dem Hause zu sagen, daß die groͤßte Verwirrung und Verlegenheit fuͤr den Staats-Dienst ent— stehen koͤnnte, wenn jetzt der Beruͤcksichtigung der Veranschla— gungen fuͤr die Armee ein Hinderniß in den Weg gelegt würde. Dessenungeachtet bestand Herr Hume auf seinem oben erwöäͤhnten Antrage und hielt bei dieser Gelegenheit eine lange Rede, die ungefaͤhr dasselbe besagte, was er seit sieben oder acht Jahren stets uͤber die Veranschlagungen fuͤr die Armee zu aͤußern pflegte. Lord John Russell und Lord Stanley empfahlen ihm jedoch an, seine Motion fe, n Sir R. Peel machte auf das zaudernde, furchtsame und schwankende Benehmen der Opposition aufnerksam, indem dieselbe fortwaͤhrend init An— trägen drohe, auf denen sie zu bestehen nicht den Muth habe. Er sagte in dieser Beziehmng unter Anderem:

„Die Zeit ist endlich gekommen, wo das Haus vor allen Din gen entscheiden muß, ob es zugeben will, daß dem offentlichen Dienst noch ferner Hindernssse in den Weg gelegt werden. Am 25 April tritt die Militair⸗Diseiplin⸗Bill außer Wirksamkeit. Sie haben da— her die Macht, entweder durch direkten Antrag ober durch Schwie⸗ rigkeiten aufrührerischer Art den Fortgang der öffentlichen Geschaͤfte zu hindern. Ich hoffe von dem Charakter des Unterhauses, daß das⸗ 1. ein maͤnnliches und rechtliches 6 befolgen wird. (Bei⸗ fall.. Wenn Sie Antraͤge zur Verweigerung der Subsidien ma⸗ chen, um die nothwendigen Staats⸗Geschäfte zu hemmen, so gebe ich ng. bedenken, wie wenig sich dies init der Wuͤrde des Hauses und dem Vortheil des öffentlichen Dienstes vertraͤgt (hört); und wenn Sie hinsichtlich des Mangels an Vertrauen auf das Ministerlum einen An⸗ trag machen wollen, so moͤgen Sie dem Hause die Gruͤnde davon angeben. (Hoͤrt!) Darin liegt keine redliche und gesetzmaͤßige Oppo⸗ sition, wenn man die Zeit des Hauses durch lange und langweilige De⸗ batten und unnütze Motionen zu verschwenden sucht. (Laüter Beifall) Ein aufrichtiges und gesetz liches Verfahren fuͤr das Unterhaus wuͤrde es seyn, wenn es erklaͤrte: , Wir haben kein Vertrauen zu Eurer Verwal⸗ tung und wir wollen Euch kein Geld bewilligen oder anvertrauen.““ Ntemals habe ich eine Motion so gewünscht, wie diese, und ich bin unbekuüͤmmert über den Ausgang derselben.“ (Großer und anhal— tender Beifall.)

Herr Ellice erwiederte auf diesen Theil der Rede des Pre⸗ mier⸗Ministers, daß sich noch Gelegenheiten genug finden wurden, uin der ee, , zu zeigen, ob das Haus ihr vertraue. „Der Zustand meiner Gesundheit“, bemerkte der Redner, „hat mir zwar nicht erlaubt, in der letzten Zeit den Sitzungen des Hau— ses beizuwohnen, aber nach Allem, was ich gesehen habe, scheint mir das Ministerium auf die Lage reduzirt zu seyn, daß es keine Maßregel e , im Stande ist, und daß es, wenn ein Antrag von der Opposition gestellt wird, hinreicht, daß sich die Minister ihm widersetzen, um den gluͤcklichen Erfolg desselben zu sichern. C Hoͤrt, 5 Wie lange die Verwaltung noch in dieser Lage verbleiben soll, ist ein Problem, welches nur . loͤsen vermag.“ Herr Hume erklaͤrte uͤbrigens hierauf, daß er sich durch die Wuͤnsche

ist zu morgen vor den Instructions

386 2 seiner Freunde bewegen lassen wolle, seinen Antrag zuruͤckzuneh⸗ men, daß er jedoch am naͤchsten Montag darauf antragen werde, die Frage, ob es nicht angemessen sey, daß der Civil-Dienst der Armee und des Feldzeug⸗Amts zusammengezogen werde, einem besonderen Ausschuß zur Prufung zu uͤberweisen. Auch Herr Ward nahm seine oben erwaͤhnte Motion zuruck, obgleich Sir

R. Peel ihn aufforderte, es daruͤber zur Abstimmung kommen

. lassen. Nachdem das Haus sich also in einen Subsidien— lusschuß verwandelt hatte, wurden vier verschiedene Ver— anschlagungen für die Armee bewilligt, namlich zuerst der Etat derselben fuͤr das Jahr 1835 zum Belauf von 81,21 Mann; ein vom Major Beauclerk hier⸗ zu vorgeschlagenes Amendement, die Staͤrke der Armee auf 75,000 Mann zu reduziren, wurde mit 255 gegen 101, also mit einer Majoritaͤt von 154 Stimmen, verworfen; dann die Summe von 2,978,528 Pfd. 6 Sh. 7 Pce. zur Be⸗— streitung der Kosten dieser Militair-Macht bis zum 31. Maͤrz 1836; ein Amendement des Lord A. Conyngham, diese Summe um 6920 Pfd. herabzusetzen, fiel mit 229 gegen 57, also mit einer Majoritäͤt von 172 Stimmen durch; ferner die Summe von 77,434 Pfd. 10 Pee. fuͤr Gehalte der an den verschiedenen Armee⸗-Departements angestellten Beamten; ein Amendement des Herrn . diese Summe um 11,980 Pfd. zu reduziren, wurde mit 196 gegen 43, also mit einer Majoritaͤt von 153 Stimmen, verworfen; endlich eine Summe von 9440 Pfd. fuͤr das Königl. Invaliden-⸗Haus. Das Haus ver— tagte sich nach 12 Uhr.

London, 28. Maͤrz. Der neue Lord-Ober-Commissair der Jonischen Inseln, General⸗Major Sir Howard Douglas, ist gestern in Begleitung seines Sohnes, des Eapitain Douglas, als seines Adjutanten, und des Oberst-Lieutenant Dawkins, von hier nach Dover abgegangen, um sich nach seinem Bestimmungs— Ort einzuschiffen; er wird den Weg uͤber Ankona nehmen.

Der Wuͤrttembergische Gesandte, Graf von Mandelsloh, ist hier angekommen.

Der Griechische Gesandte, Herr Trikupi, hatte gestern eine Unterredung mit dem Praͤsidenten der Handels-Kammer, Herrn Alexander Baring.

Als es gestern im Unterhause zur Abstimmung uͤber das Amendement des Major Beauclerk kommen sollte (s. Parlament), suchte, wie die Times meldet, der Gouverneur der Bank, Herr Pattison, sich der Theilnahme an dieser Abstimmung zu entzie—⸗ hen, indem er sich in das Zimmer der Sprechers versteckte; er wurde aber unter lautem Gelaͤchter des Hauses aus seinem Schlupfwinkel hervorgeholt und stimmte nun, „frei und unab— an gig . wie das genannte Blatt ironisch hinzufuͤgt, fuͤr den

orschlag des Major Beauclerk, die Armee zu reduziren.

Die Times glaubt zwar, daß der auf den Montag von Lord John Russell angekündigte Antrag in Bezug auf die Ir— landische Kirche ein rein persoͤnlicher Angriff, eine Aufforberun der Whigs an Sir N. Peel sey, die Minister-Bank zu verlas— sen, damit sie darauf Platz nehmen koͤnnten, meint jedoch, daß, wenn das Unterhaus wirklich im Ernst und mit Bestimmtheit die Politik des jetzigen Ministeriums mißbilligen sollte, Sir R. Peel wie ein weiser und rechtschaffener Minister handeln und sich zuruͤckziehen wuͤrde.

Die Dublin Evening Post will wissen, daß dem Lord Stanley und seinen Freunden von Seiten Sir R. Peel's Aner— bietungen gemacht worden seyen, die jene aber sehr lau aufge— nommen haͤtten; auch zwischen Lord John Russell und Lord Stanley haͤtten vertrauliche Mittheilungen stattgefunden, und diese beiden Lords stimmten in allen ihren politischen Ansichten vollkommen uͤberein, ausgenommen die Frage in Betreff der Ir— laͤndischen Kirche, um deretwillen Lord Stanley sich eben von dem Kabinet des Grafen Grey getrennt. In Bezug auf eine andere Frage aber, nämlich die Reform des Munizipal⸗Wesens, meint das genannte Blatt sogar, Lord Stanley eile darin seinen fruͤheren Kollegen noch voraus.

Die Times macht die Regierung sehr dringend auf die vielen besorglichen Nachrichten . die uͤber das furcht⸗ bare Umsichgreifen der Pest zu Alexandrien und in anderen Thei— len Aegyptens eingingen, während, entweder aus Unkenntniß oder aus Nachlaͤssigkeit, nicht die in solchen Faͤllen gewohnlichen Vorsichts-Maßregeln gegen die Einschleppung derselben in Eng⸗ land getroffen worden seyen; das Ministerium, meint die Times, duͤrfe keinen Augenblick zoͤgern, die sorgfaͤltigste Untersuchung uͤber diesen Gegenstand anzustellen.

Belgien.

Bruͤssel, 29. Marz. Auf Anordnung des Köoͤnigl. Pro⸗ kurators bei dem hiesigen Gerichtshof erster Instanz sind saͤmmt— liche wegen ruͤckständiger Gerichtskosten im Gefaͤngnisse befindli⸗ chen Individuen in Freiheit gesetzt worden.

Nehrere hiesige Einwohner, deren Haͤuser im September 1830, als die Holländer einen Theil der Stadt besetzt hatten, zerstoͤrt oder beschaͤdigst worden sind, haben vorgestern in einer Versammlung eine gemeinschaftliche Maßregel beschlossen, um 361 der Regierung eine Schadloshaltung für ihre Verluste zu erlangen.

Der Redacteur des bekannten orangistischen Blattes le Lynx j ichter geladen, um uͤber mehrere inkriminirte Artikel vernommen zu werden.

De ut sch land. Braunschweig, 31. Marz. Die Staͤnde⸗Versammlung ist

durch nachstehende Bekanntmachung vom 30. Maͤrz wieder ein— berufen worden: „Wilhelm 2c. Da die der Staͤnde⸗Versamm⸗

lung vorliegenden Geschäfte einer baldigen Erledigung beduͤrfen, so verordnen Wir hierdurch, daß Unsere getreuen . zur Fortsetzung und Beendigung der Berathungen sich Montag den 6. April d. J. wieder versammeln, und wollen zugleich den Schluß des Landtags auf Donnerstag den 16. April d. J. hier— durch bestimmen.“ Rainz, 30. März. Se. Koͤnigl. Hoheit der Großherzog hat dem beim hiesigen Theater angestellten Kapellmeister Ganz Leinen Bruder der beiden geschaͤtzten Koͤnigl. Kammer-Musiker in Berlin), in Anerkennung seiner Verdienstlichkeit, den Eha— rakter eines Großherzogl. Hessischen Hof⸗Kapellmeisters ertheilt.

Spanien.

Madrid, 18. Maͤrz. (Times.) Die heutige Hof⸗Zei— tung publizirt zwei offizielle Berichte uͤber die Gefechte in Na— darra, bei Larraga am 8. und bei den Muͤhlen in der Naͤhe von Bilbao am 7. Maͤrz. Es geht daraus hervor, daß Zumalaͤcarre⸗ guy eine Abtheilung von Mina's Armee, unter dem Kommando des Brigadiers Carrera, angegriffen hatte, um sie vor der An— kunft des uͤbrigen Heeres zu schlagen. Die Division von Lopez und Gurrea trafen eine halbe Stunde nach dem Ruͤck uge Zu⸗ malacarreguy's ein. Von den Truppen der Koͤnigin . 10

bis 12 getoͤdtet und 120 verwundet, auf Seiten des Feindes der Verlust jedoch weit bedeutender seyn. Bei Bilbao iel die Insurgenten am Morgen des 7ten die Backer welche. Brod in die Stadt bringen wollten, zuͤnde darauf die eine Viertelmeile von der ntfernm Muͤhlen an, und bemaͤchtigten sich eines kleinen, von ein Offizier und 35 Soldaten besetzten Forts. Der Gouvern⸗

ziehen mußte.

penmacht der Koͤnigin in Bilbao ein. Die gesammten Stun kraͤfte der Insurgenten in Navarra und den drei Baskischen Mn vinzen sollen 15,400 Mann betragen, doch werden, wie man st noch mehrere eingeuͤbt. Man spricht hier viel von einer nie wuͤrdigen Intrigüe, die den Grafen von Toreno fast verdrin haͤtte, obgleich er die Seele der neuen Verwaltung ist. Es h nämlich ein bedeutender Theil des Jahrgehaltes der Königin Ruͤckstande und einige Mitglieder der Opposition gingen halb zu dem Secretair des Königlichen Hofstaats und zu anden einflußreichen Personen, denen sie die Bersicherung gaben, ij wenn einer von ihnen Finanz-Minister ware, das Geld imm richtig ausgezahlt werden sollte. fen Toreno hinterbracht, der sogleich beschloß, die Summe um

nen Zutritt zum Kabinet erhalten sollten. Es soll der Prolhn doren-Kammer eine Petition vorgelegt werden in Betreff i Einkuͤnfte von Cuba, von denen, wie es heißt, die Koͤnigin⸗ nen Theil empfaͤngt. In der Prokuradoören⸗Kammer wirhh Diskussion der verschiedenen Abgaben fortgesetzt. Vor einin Tagen wurde, bei einer Debatte uͤber die auf den Maͤrkten zahlenden Abgaben, der Wunsch ausgesprochen, diese Abgahn durch ganz Spanien auf gleichen Fuß zu setzen; nach ein Bemerkungen der Mitglieder fuͤr Biscaya und Navnn wurde jedoch beschlossen, den Bewohnern dieser Pro zen auch ferner zu gestatten, diese Abgaben selbst zu h stimmen, vorausgesetzt, daß sie den Belauf derselben in i Schatz lieferten. Man erwartet, daß die Discussion uber i innere Schuld in dieser Woche ihren Anfang 2 wird. NJ Zeitungen enthalten fortwährend Artikel in Betreff einen Theile derselben, um zu Gunsten gewisser Speculationen f fluß auf die Entscheidung zu uͤben. Den Nachrichten in Catalonien zufolge, giebt es daselbst drei Parteien Mibßvergni ter; 1) eine Karlistische Partei; 2) Anhänger der alten Cin tution; 3) eine Partei, welche diese Provinz von der Spanista Monarchie trennen und zu einem unabhaͤngigen Staate machn will. Personen, welche das Land kennen, leugnen zwar in Vorhandenseyn dieser drei Parteien nicht, halten aber bie bein letzten fuͤr unbedeutend. 200 Insurgenten wurden in der y rigen Woche in den Bergen von Toledo in der Nacht von in Truppen der Königin uͤberfallen, 10— 12 Mann erschossen in 26 Pferde, nebst allen Vorraͤthen, erbeutet.“

Mexiko.

Angangueo (in Mexiko), 24. Dez. 1834.) Da it Pakete gig ich abgehen, ich also sobald nicht wieder Gelegenhg zum Schreiben haben werde, so eile ich um so mehr, Ihnen in Empfang Ihrer Zeilen vom 19. September anzuzeigen, und! deren Erwiederung zu sagen, daß ich keine großen Erwartung von dem Erfolg des Beschlusses Ihrer General-Versammlun hinsichtlich der Ausgabe neuer Actien an die Stelle der verru erklaͤrten, hege, indem ich es recht wohl begreife, daß man Deutschland, der sich stets wiederholenden Taͤuschungen muh kein Vertrauen mehr zu der Sache fassen kann. Desto ß . ist dagegen das unsrige diesseits geworden, wovon ich Ihn keinen bessern Beweis geben kann, als indem ich Ihnen sach daß mein Kollege Pn“ heute der Direction in Elberfeld do Auftrag ertheilt, ihm 26 Stuͤck der neuen Actien zu kauft Noch nie waren wir dem Ziele naher; lassen Sie uns m redlich miteinander aushalten, so geht die Sache nicht z Grunde! sie kostet zwar jetzt, wo wir das Betriebs- Kapin diesseits finden muͤssen, hohe Zinsen, aber diese sind nih verloren, und ich darf in Wahrheit sagen, daß der Verch bald die Fruͤchte davon aͤrndten wird. Wir werden von nun ch Trocken, und Regenzeit im Durchschnitt gerechnet, monatlich Mark Silber produziren. Ich uͤberlasse es Ihnen, die , n. zu machen; sie wird Ihnen jeden noch uͤbrigen Zwess enehmen! Das Jahr 1834 ist in der Geschichte des Deutst, Amerikanischen Bergwerk-Vereins kein verlornes gewesen; M wird der Erfolg lehren. Der Durchschlag des jetzt circa 32 M ras tiefen Schachtes mit dem Gange, der Ende Januar erfthn soll, befreit uns von der gekuͤnstelten und kostspieltgen 8. tung auf „Purisima“, welche seit zwei Jahren 30,000 Pesoh p kostet hat. Erst durch diesen Durchschlag werden wir eln sichern und trocknen Abbau, eine schnelle Vorrichtung neuer in groͤßerer ,, eine wohlfeile Foͤrderung und einen regeln ßigen Betrieb erhalten, und fuͤr das ganze Ünternehmen den gin

igen Wendepunkt eintreten sehen, auf den wir seit drei 3 ö haben. Die Grube „Carmen“ hat n ummen gekostet, das ist nicht zu leugnen; aber sie hat auch ge

sten Zeit geschehen ist, bedeutende Ueberschuͤsse liefern kann, um sie wird uns nunmehr wohl in den naͤchsten vier Jahren eine großen Theil ihrer Schuld zuruͤck erstatten. Welche Freld verspreche ich mir nicht von der nun mit raschen Schritten heran nahenden Periode eines guͤnstigeren Betriebs und dem damit gh fuuͤhrten Beweis, daß wir keiner Sisyphos⸗-A1rbeit gefroͤhnt haben

Mexiko, 31. Dez. 1834. Die Erkundigungen, welche zn in Ihrem Auftrag uͤber den Deutschen Minen-Verein in An gangueo eingezogen haben, lauten dahin, daß sich seit mehrermn Monaten der reine Silber-Ertrag auf 2a06 2500 Mark pa Monat in steigendem Verhältniß gehoben, und in dem letzten Monat bereits sehr nahe 3000 Mark erreicht hat. In den U kosten, welche bisher monatlich 16,000 Pesos betrugen, wird m.

da in diesen Tagen eine Wasser-Ableitung vollendet seyn wird

sich nach der Vollendung auf eine Ausgabe von 40 Pesos red ziren wird. Schreiber dieses hat selbst mit dem Haupt⸗Ag

ten, Herrn E. Schleiden, gesprochen, und es schien ihm, 3 obwohl sich derselbe wenig von neuen Zufluͤssen aus Elberft

Werke sich gradatim so verbessern werde, daß nach und nach . Schulden abgetragen werden konnen, theils durch die ver shh ten Unkosten, theils durch den vermehrten Ertrag der Wer

). Die beiden obigen Schreiben aus Angangueo und aus det Hauptstadt Mexiko entlehnen wir dem in Kbln erscheinenden, ö an für Handel c.“; das erste ist von einem Beamten des Deut . merikanischen Bergwerk⸗Vereins, und das zweite von einem

geschrieben.

sandte ein Detaschement gegen sie ab, das sich jedoch bald zurn Am folgenden Tage ruͤckte eine bedeutende Tu

Dies Alles wurde dem 6 der Bedingung vorzuschteßen, daß die Oppositions⸗Mitglieder .

v. J. noch 26 männliche und 12 weibliche in der Anstalt. Das

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zeigt, daß sie, wenn zweckmaͤßig bearbeitet, was erst in der neun

Anfang des neuen Jahres eine bedeutende Reduction stattfinden

welche einen woͤchentlichen Lohn von 800 Pesos absorbirte, def

verspricht, er dennoch der Meinung ist, daß der Ertrag 9. n

f der Probinz * selbst

diesem Vereine nicht betheiligten Handlungshause (F. S. & Com 8

tes der Fall seyn wird, bestaͤtigen uns auch andere acht— daß . en . jetzt auf einer Stelle in den Gruben get die durch Breite und Tiefe eine lange und große Aus⸗ ute an Erzen verspricht, ja dem bloßen Auge zeigen soll, und zren Bearbeitung durch die vollendeten Bauten keine Schwie⸗ keit mehr darbieten soall. Schließlich bemerken wir Ihnen, z die hiesigen Herren Echeveria und Soͤhne, die einen ihnen hr vortheilhaften Kontrakt zum Vorschießen des Betriebs⸗Ka— als mit dem Minen⸗Verein abgeschlossen hatten, welcher im honat Maͤrz ablaͤuft, diesen gern verlaͤngern wollten, daß dies her Herr Schleiden abgeschlagen hat, wonach der Beweis vor— anden waͤre, daß der Verein jetzt in den eignen Werken die hiittel besitzt, die Unkosten zu bestreiten, ehe noch die Silber—⸗ zrren mobil gemacht werden koͤnnen!

Inland.

Berlin, 4. April. Des Koͤnigs Majestaät haben nachste—

ende Verordnung zu— erlassen geruht: . ö. „Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden Koͤnig von Preußen ꝛc. ꝛc. thun kund und fuͤgen , wissen: daß, da sich das Beduͤrfniß hergusgestellt hat, die evangeli— en Gemeinden der Provinz Westphalen und der Rhein— Provinz durch eine gemeinschaftliche Kirchen⸗Ordnung unter (nander zu verbinden, Wir mit Beruͤcksichtigung der verschie⸗ denen dort bisher geltenden Kirchen-Ordnungen und der ein— cholten Gutachten und Antraͤge der dortigen Synoden die hachfolgende Kirchen⸗Ordnung fuͤr alle Gemeinden beider evan— gelschen Konfessionen in den dortigen Provinzen haben abfas⸗ sen lassen. Wir ertheilen derselben mit Aufhebung aller ent⸗ gegengesetzten fruuͤheren Bestimmungen hierdurch Gesetzeskraft, ünd befehlen, daß dieselbe durch die Amtsblaͤtter der Regierun— en in den beiden Provinzen bekannt gemacht werde. Des ju Urkund haben Wir diese Kirchen- Ordnung Hoͤchsteigenhaͤndig vollzogen und mit Unserm Koͤniglichen Insiegel versehen lassen. So geschehen und gegeben zu Berlin, den 5. Maͤrz 1835.

(L. S.) Friedrich Wilhelm. von Altenstein.“

Die neue Kirchen⸗-Ordnung besteht aus 13 Abschnitten und z Paragraphen, und wird im neuesten Amtsblatte der Koͤnigl. Regierung zu Muͤnster zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Ihr söran geht eine Bekanntmachung des Ober Praͤsidenten der provin; Westphalen, worin es heißt: Es gereicht mir zu einer sesondern Freude, in dieser wichtigen Kirchen, Angelegenheit die unge gehegten und gruͤndlich vorgetragenen Wuͤnsche der Ge⸗ seinden und Synoden erfuͤllt zu sehen, und ich darf zuversicht⸗ ch darauf rechnen, daß die Gnade Sr. Majestaͤt des Koͤnigs, helche sich durch die Allergnaͤdigste Verleihung der gewuͤnschten Firchen-⸗Ordnung so sprechend bethaͤtigt hat, von allen Gemein— ,n und von allen Geistlichen mit innigem Danke werde ver—

rden.“

zt ö. Laut einer in dem neuesten Stuͤcke des Amtsblattes der Föͤnigl. Regierung zu Potsdam enthaltenen Uebersicht von der Verwaltung des dortigen Schullehrer-Wittwen- und Waisen⸗ nterstuͤtzungs⸗Fonds fur 1834 betrug das effektive Vermoͤgen ieser Anstalt Emit Einschluß des Verstärkungs-Fonds) am J. nnuar 1835 67,672 Rthlr., und hatte sich sonach eit einem Fahre um 4804 Rthlr. erhoͤht. Fuͤr das Jahr 1834 waren zig einzelne Wittwen⸗-Unterstuͤtzungen zu bewilligen, und sind im Betrage von 10 Rthlr. fuͤr jeden Antheil bereits angewiesen borden. z

. Aus dem kuͤrzlich erschienenen Berichte uͤber die Wirk— amkeit der Blinden-Unterrichts-Anstalt zu Breslau im Jahre 1834 ergiebt sich Folgendes: Zu den am Schlusse des Jahres 133 in der Anstalt verpflegten 32 Blinden traten im v. J. 14 inzu, so daß im Laufe desselben zusammen 46, und zwar 28 äͤnnliche und 18 weibliche, in der Anstalt unterrichtet wurden. Nach ihrer Heimath entlassen wurden 8 männliche und 6 weib⸗ iche Blinden, und es befanden sich mithin am Schlusse des

Vermoͤgen des Instituts betraͤgt gegenwartig 31, 137 Rthlr. Der Medizinal-Rath r. Karl Unger, ordentlicher Pro— esor an der Universitäͤt zu Königsberg in Pr., ist am 28sten s. M. daselbst mit Tode abgegangen. Seine Verdienste als Arzt, nd als Stifter und Leiter der dortigen chirurgischen Lehr-Anstalt chern ihm ein ehrenvolles Andenken.

Die unverehelichte Susanne Dethier zu Malmedy hat duch ein Geschenk von 2600 Rthlr. eine Schule zum Unterricht armer Mädchen daselbst gegruͤndet, und ist diese Stiftung Aller— höchsten Orts genehmigt worden.

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Landtags-A1Abschied

fuͤr die zum vierten Landtage versammelt gewosenen Rheini— schen Provinzial⸗-Staͤnde.

; r Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, Koͤnig von teußen ꝛc. 2c.

Entbieten Unsern zum vierten Rheinischen Provinzial-Landtage versammelt gewesenen getreuen Staͤnden Unsern an Gruß. „Wir haben in den Verhandlungen des vierten Rhelnischen Pro— vinzial-Landtags sowohl die treue Gesinnung, als den ernsten Eifer, welchen die Stande aufs Neue bewahrt haben, mit Wohlgefallen merkannt und ertheilen ihnen auf die abgegebenen Erklaͤrungen und Uns vorgelegten Bitten folgende Bescheide:;

. Die den Staͤnden vorgelegten n n betreffend.

) Die von Unsern getreuen Standen getroffene Wahl der De— Uutirten zur Berathung über die Erlassung einer allgemeinen Wege— Ordnung haben Wir genehmigt, fluden auch gegen die erbetene Be⸗ suzniß derfelben zur Berathung, wenn auch zufällig aus einem, oder

m andern Regierungs-Bezirke nur Einer der Deputirten der Ver— sinmlung beiwzhnen*follte' nichts zu erinnern. Ueber den beige⸗ figten Antrag, diese Deputirten als einen permanenten staͤndischen lücschuß, zur Mit- Aufsicht und Kontroll der provinzlellen Wege⸗ zu-Fonds zu ermaͤchtigen, laͤßt sich zur Zeit noch nicht, und nicht 6 als nach Erledigung der vorgedachten Berathungen, Beschluß

2 Nicht minder genehmigen Wir die Wahl der Deputirten lur Rergthung des Grundsteuer⸗Gesetzes.

„Von der gutachtlichen Erklarung des Landtags uͤber das Yrovin zial Feuer Societäts eglement fuͤr das Rheinland wird, bei der nun bevorstehenden letzten Berathung in Unserem Staats⸗Mi⸗ iterum. Behufs der endlich en Rebaction jenes Reglements der fe bi hren de Gebrauch gemacht und jedenfalls das Letztere, so weit end moͤglich, beschleunigt werden. Wir durfen auch nach Lage er Sache hofen, es werde möglich seyn, daß die Ausfertigung die⸗ is Reglements ünd der dazn gehbrigen Ausfuͤhrungs - Verordnung noch so zeitig zu Minserer Allerhbchsten Voüztehung gelange, um in r alle noͤthigen Vorbereitungen zu dessen Ausfuͤh⸗ ung vor Ablauf des Jahres 835 treffen zu konnen. sie Y Den Antrag unscrer getreuen Stande, daß es bei der Grund⸗ ker Akusgleichung zwischen den beiden westlichen Provinzen fein

ewenden behalten möge, haben Wir bereits genehmigt. Was aer

387 die Ausgleichung mit den öoͤstlichen Provinzen anlangt, so ist darauf unter B. 2. Bescheid enthalten.

53) Da Unsere getreuen Stande auf Unsere landesherrliche Pro⸗ position keine Lokal-Verhaͤltnisse angefuͤhrt haben, aus welchen in Ruͤcksicht auf die Gerechtsame der Fideikommiß⸗Anwarter eine Ver⸗ schiedenheit zwischen den Rheinischen und den Westphaͤlischen Thei⸗ len des ehemaligen Großherzogthums erg hervorgeht, und woraus sich ergeben koͤnnte, daß das Beduͤrfniß der durch die Verordnung vom 14. Juli 1833 erlassenen gesetzlichen Bestimmungen in den Rheinischen Landestheilen entweder gar nicht, oder doch weniger, als in den Westphaͤlischen vorhanden sey, so haben Wir auch fuͤr die zu Unserer Rbein-Provinz gehörigen, vormals Bergischen Lan⸗ destheile unterm 25. Aug. 183 die nöͤthigen Bestimmungen getrof⸗ fen, und solche durch die Gesetz⸗Sammlung publiziren lassen. Die Aeußerungen Unserer getreuen Stande uber das Gesetz vom 23. Maͤrz 1838 sind schon deshalb unzutreffend, weil durch dieses Ge—⸗ setz bestehende Rechts⸗Verhaͤltnisse uͤberall nicht veraͤndert, sondern vielmehr gegen unbegruͤndete Auslegungen sicher gestellt werden.

6) Auf die gutachtliche Erklarung des Landtags uͤber den dem⸗ selben vorgelegten Gesetz⸗ Entwurf die Verpflichtung der Ge— meinden ꝛc., neu anziehende Personen aufzunehmen und ihre Be— fugniß, dergleichen Aufnahme zu versagen, betreffend wird bei der bevorstehenden Berathung uͤber dlesen Gegenstand moöͤglichst Ruͤcksicht genommen werden. . .

7) Das Vextrauen in die wohlthaͤtigen Gesinnungen der Ein⸗ wohner Unserer Rhein-Provinz, welches der Provinzial-Landtag in seiner gutachtlichen Erklärung uͤber den demselben vorgelegten Ge— setz⸗ Entwurf, die Verpflichtung zur Armenpflege betreffend, aus⸗ spricht, haben Wir mit Allerhoͤchstem Wohlgefallen bemerkt. Vor⸗ laͤufig wird aber derselbe auf die Bestimmungen des Allgemeinen Landrechts, Theil II. Tit. 17. 8. 9. u. ff. für diejenigen Landestheile, in welchen das Gesetzbuch gilt, und insbesondere des Dekrets vom 15. Qktober 1793. Tit. 5. für diejenigen Landestheile, in welchen das Franzoͤsische Recht Geltung hat, aufmerksam gemacht. Uebri⸗ gens wird die Erklaͤrung des Provinzial Landtags bei der neuen bevorstehenden Berathung uͤber diesen Gegenstand beruͤcksichtigt: auch wird jedenfalls darauf geachtet werden, die Verpflichtungen der Ge⸗ meinen in der Rhein⸗-Provinz über dasjenige hingus, was die jetzt daselbst bestehende Gesetzgebung ihnen auflegt, nicht auszudehnen.

8) Das Gutachten Unserer getreuen Stande uͤber die ihnen vorgelegte Proposition, die Anwendung des Gesetzes vom 13. Juli 1825 wegen Abloͤsung der Real-Lasten in den Solms'schen und Wied'schen Standesgebieten, dem ehemaligen Nassauischen Landes⸗ theile, der Stadt Wetzlar und ihrem Gebiet, betreffend, wird bei der schließlichen Berathung uͤber diese Maßregel in Erwaͤgung gezogen werden, und behalten Wir uns die weitere Entschei⸗ dung uͤber die diesfaͤlligen Antraͤge vor. Was dagegen den beson⸗ dern Antrag anlangt, daß den zu Holz- Abgaben und zu Beitraͤgen an fremde Muͤhlen verpflichteten Grund ⸗Besitzern die Befugniß beigelegt werde, einen Beitrag zur Grund-Steuer des pflichtigen Grundstuͤcks durch Abzug eines Theils der Abgaben von den Be— rechtigten einzuziehen, so wird dieser Gegenstand bei den Berathun⸗ gen uͤber das wegen Einrichtung der Grund-Steuer zu erlassende Gesetz mit zur Erxwaͤgung kommen, indem solches im Allgemeinen uͤber die Verbindlichkeit der Realberechtigten, einen Beitrag zur Grund⸗Steuer des verpflichteten Grundstuͤcks zu leisten, Bestimmun⸗ gen ent halten wird. ö

9) Wir haben mit Wohlgefallen erkannt, daß Unsere getreuen Staͤnde die ihnen vorgelegten Gesetz⸗ Entwuͤrfe wegen Regulirung der Gemeine-Verfassung zu einem Gegenstande ihrer sorgfaͤltigsten Berathung gemacht haben. Der Inhalt der hieruͤber abgegebenen Erklarung soll gruͤndlich erwogen und die Erledigung der Sache mbglichst beschleunigt werden.

Endlich haben Wir

19) Die Wahl der Deputirten zur Zusammenstellung der Pro— vinzial⸗Rechte bestaͤtiget.

B. Die vom Landtage angebrachten Gesuche betreffend.

1) Auf den Antrag der getreuen Staͤnde; wegen der im 8 107 der Kataster-Instruction vom 11. Febr. 1822 vorgeschriebenen Ab— schaͤtzungs-Prinzipien der zum Gewerbehetriebe bestimmten Gebaͤude eine Steuer-Ermaͤßigung zu gewähren, kann nur auf die in den Landtags-Ahschieden vom is. Juli 1820 und 30. Okt. 1832 wegen dieses Gegenstandes bereits enthaltenen Erwiederungen verwiesen wer⸗ den. Inwiefern die Vorschriften des 8. 197 der gedachten Kataster⸗ Instruction einer Abaͤnderung unterliegen konnen, wird bei Gelegen⸗ heit der Berathungen uber den den Siänden vorzulegenden Entwurf eines Grundsteuer-Gesetzes nochmals in Erwägung kommen. Eine Verminderung der Steuer selbst kann aber wegen dieser, lediglich die Steuer⸗Vertheilung angehenden Bestimmungen nicht stattfinden aus den Gruͤnden, die in dem sub A. beigefügten Auszuge aus einer Darstellung des Finanz⸗Ministers, welche mit dem Landtags-Ab— schiede fuͤr die Provinzial Staͤnde von Wesiphalen vom 31. Dez. 1829 abgedruckt worden, naͤher ausgefuhrt sind.

2) Der von unseren getreuen Standen bis zur Ausgleichung der Grundsteuer mit den öͤstlichen Provinzen nachgesuchte vorlaͤufige Erlaß des vierten Theils des Grundsteuer⸗Kontingents wuͤrde einen so bedeutenden Ausfall in der Staats- Einnahme veranlassen, daß er schon deshalb ohne gleichzeitigen anderweitigen Ersatz nicht ge⸗ waͤhrt werden konnte. Zu einer solchen Erleichterung der westlichen Provinzen liegen aber auch keine Gruͤnde vor, die nicht von vielen Bezirken des ͤstlichen Theils der Monarchie mit gleichem Gewicht fuͤr sich angefuͤhrt werden konnten, und es laͤßt sich im Allgemeinen weder eine absolute Ueberlastung der westlichen Provinzen, noch de—= ren unverhaͤltnißmaͤßig hohe Besteuerung im Vergleich gegen die oͤstlichen Provinzen der Monarchie, letztere am wenigsten in dem Umfange und Grade, welcher bei dem Antrage von Unsern getreuen Staͤnden vorausgesetzt zu seyn scheint, als richtig anerkennen. Die dortige Grundsteuer betraͤgt nach dem Resultat des nun vollendeten . nicht vol 12 Pröeent des ermittelten Gesammt-Rein⸗-Er⸗ trages der steuerbaren Grundstuͤcke, und wuͤrde, selhst wenn man diesen Rein⸗Ertrag um I zu hoch halten und um so viel ermaͤßigen wollte, doch noch nicht das gesetzliche und erfahrun gsmaßig zuläͤs— sige Maxlmum von 29 Procent erreichen. Seit dem Jahre 1813 hät sich die Zahl der steuerbaren Gebaͤude dort sehr bedeutend ver⸗ mehrt und eben so bedeutend ist der Rein- Ertrag der kultivirten Grundflaͤchen durch neue Urbarmachungen und Kultur —Ver⸗ besserungen gestiegen. Das Steuer-Kontingent dagegen ist nicht er⸗ hoͤhet, und schon hierdurch, und durch die gleichmäßige Vertheilung der Steuer nach dem Kataster, ist beiden Provinzen eine Erleichte⸗ rung gewahrt und wird denselben fortschreitend zu Theil werden. Wegen der vermeintlichen Ueberbuͤrdung der westlichen gegen die ostlichen Provinzen des Staats sind in der unter B. beiliegenden Auseingndersetzung des Finanz-Ministers diejenigen Angaben zusam⸗ mengestellt, nach welchen das Beitrags Verhaͤltniß des einen, wie des andern Theils der Monarchie sich naher ersehen und gegen ein⸗ ander vergleichen laͤt. Wir vertrauen Unsern getreuen Staͤnnden, daß sie durch diese, aus amtlichen Quellen geschdpfte Darstellung jene vorgefaßte Meinung genuͤgend widerlegt finden werden, welche nur auf unhaltbaren Voöxaussetzungen und Vermuthungen, oder auf unzulaͤnglicher Kenntniß von den landwirthschaftlichen und Produc⸗ tions-Verhaͤltnissen der oͤstlichen Provinzen beruhen kann. Wenn hiernach der Grund sich erledigt, aus welchem Unsere getreuen Staͤnde in ihrem Interesse die Fortsetzung des Katasters in den oͤst⸗ lichen Provinzen in Antrag gestellt haben; wenn nach dem fernern Inhalt der Anlage eine Grundsteuer-Ausgleichung in der Art, wie sie zwischen den Rheinisch⸗Westphaͤlischen Provinzen stattgehabt hat, zwischen den bͤstlichen und westlichen Theilen der Monarchie ohne⸗ hin unausfüͤhrbar seyn wuͤrde: so fehlt es an aller Veragnlassung, mit der im Eingange des Gesetzes uͤber die Einrichtung des Abga— benwesens vom 30. Mai 1820 vorbehaltenen Revision der Grund⸗ steuer in den bstlichen Provinzen auf den Antrag einer andern, hier⸗ bei nicht betheiligten Provinz vorzuschreiten.

3) Wenn das Gesetz uͤber die Einrichtung des Abgabenwesens vom 0. Mai 1820 im §. 5 bestimmt: „die Domainen⸗Grundstuͤcke

und Forsten sind steuerpflichtig und, wenn sie nach Anleitung des Gesetzes vom 9. Maͤrz 1819 veräußert werden, aͤberall mit der land⸗ uͤblichen Grundsteuer zu belegen“, so ist die Absicht nicht dahin gegangen, die Besteuerung der Staats-Forsten und Domainen, da, wo solche nicht bereits stattfand, sofort einzuführen, sondern es hat nur der Grundsatz der Steuerpflichtigkeit fuͤr den Fall des Ueberganges der Domainen⸗ und Forst - Gruͤndstuͤcke in den Privat- Besitz ausgesprochen werden sollen, welcher fruͤherhin, won auch in Veräußerungs- Fallen die Grundsteuer-Freiheit mit auf den neuen Erwerber , . nicht zur Anwendung kam. Die Frage: ob in den westlichen Provinzen die im“ Besitz des Staats befindlichen und verbleibenden Waldungen überall der Grund-Steuer unterworfen, oder davon, wo die Besteuerung statt⸗ findet, ganzlich befreit werden sollen, wird bei den Berathungen äher das den Staͤnden vorzulegende Geund⸗Steuer-Gefetz zur Er⸗ waͤgung kommen. Die Entscheidung hieruͤber beruͤhrt weder die Interessen der Provinz, noch die der steuerpflichtigen Grund-Be⸗ sitzer. Hinsichtlich der Heranziehung der Staats⸗Forsten zu den Pro⸗ vinzial⸗, Kreis- und Kommunal-Lasten muß es, wie bereits in dem Landtags Abschiede vom 30. Oktober 1832 bestimmt ist, bei der bis⸗ herigen Verfassung bewenden, nach welcher diese Heranziehung nur in so weit erfolgen kann, als diese Grundstuͤcke nach den bestehenden Steuer-Einrichtungen zur Entrichtung der Haupt- (principal) Steuer pflichtig sind. Hierunter wird auch eine Aenderung nicht eintreten, wenn die bisher grundsteuerpflichtigen Forsten von der Haupt⸗-Steuer befreit werden sollten. Diese Forsten werden vielmehr nach wie vor zu den Kommunal⸗Lasten herangezogen werden können, bis durch kuͤnftige Verordnungen, zu denen bereits Einleitungen ge⸗ troffen sind, allgemeine Bestimmungen uͤber die Beitragspflichtigkeit des Staats⸗Grund⸗Eigenthums zu den Gemeine⸗, Kreis- und Pro⸗ vinzial⸗Lasten gegeben werden. ;

. Der Antrag wegen Einstellung der Erhebung der Kataster⸗ Beischlaͤge am linken Rhein- ufer hat fuͤr das Jahr 1834 nicht ge⸗ waͤhrt werden konnen. Der Betrag der Kosten des Katasters, wel⸗ cher uͤber die bis Ende 1833 dazu aufgebrachte Summe noch zu decken bleibt, war eines Theils zu bedeutend und die theilweise Be⸗ richtigung zu dringend, um die Einstellung der Ausschreibungen zu⸗ zulassen; andern Theils aber steht der Maßstab, welcher der definiti⸗ ven Vertheilung zur Grundlage dienen soll, noch nicht fest. Wie die Bekanntmachungen der Regierungen ergeben, haben wir daher fuͤr das Jahr 1836 noch die Erhebung eines allgemeinen Bei⸗ schlags von 7 pCt. zu den Kataster⸗Kosten genehmigt, dagegen fuͤr das Fahr 1835 den gleichen Beischlag nur fuͤr die Regierungs⸗ Bezirke Koblenz, Koͤln und Duͤsseldorf angeordnet, und den fuͤr die Bezirke Trier und Achen, welche verhaͤltnißmaͤßig die bedeutendsten Summen fuͤr diesen Zweck aufgebracht haben, auf 2 pCt. ermäßigt. Ueber die Grundsaͤtze fuͤr die definitive Vertheilung dieser Kossen wird zunaͤchst mit der deshalb erwaͤhlten staͤndischen Deputation, unter Vorlegung der erforderlichen Berechnungen, verhandelt und weiterhin Einleitung getroffen werden, um die Ausgleichung der Regierungs⸗Bezirke mit der Repartition der zur vollstaͤndigen Dek⸗ kung des Kosten-Aufwandes noch noͤthigen Summe zu verbinden.

3) Der Antrag Unserer getreuen Staͤnde, die Kosten der Auf⸗ nahme und Fortschreibung des Guͤterwechsels, welche aus dem Ka⸗ taster-Fonds bisher bestritten worden, aussondern und auf die Staats -Kassen uͤbernehmen zu lassen, wird bei den bevor⸗ stehenden, mit den staͤndischen Deputirten zu pflegenden Be— rathungen über die zur Erhaltung des Katasters überhaupt er⸗ forderlichen Einrichtungen und uͤber die Beschaffung der dazu noͤthi⸗ gen Geldmittel zur naheren Erorterung gelangen. Die bestehenden Gesetze und Reglements enthalten keine Bestimmungen zur Unter⸗ stuͤtzung des gemachten Antrages, vielmehr sind nach denselben die Orts- Behdrden zur Aufnahme des Guͤterwechsels und die neuen , ö. Grundstuͤcken zur Zahlung einer Mutations-Gebuͤhr verpflichtet.

6) Die von Unseren getreuen Staͤnden befuͤrwortete Wiederher⸗ stellung der Vorschrift des 8. 30 des Gesetzes vom 25. Sept. 1820 hinsichtlich des Fuͤnftel-Abzugs bei Zehnten ist von der Frage in wiefern die Real⸗Berechtigten uͤberhaupt zur Grundsteuer einen Bei⸗ trag zu leisten haben? abhaͤngig, und diese Frage steht wiederum mit der Grundsteuer⸗Gesetzgebung in so enger Verbindung, daß eine abgesonderte legislative Erbrterung daruͤber nicht stattfinden kann. Unseren getreuen Standen wird auf dem naͤchsten Landtage der Ent⸗ wurf einer vollstaͤndigen, die gegenwaͤrtig bestehenden Gesetze zufam⸗ menfassenden Verordnung uͤber die Gründsteuer vorgelegt werden, in welcher die Vorschriften wegen der gedachten Verbindlichkeit der Real-Berechtigten nothwendig ihren Platz einnehmen muͤssen. Ueber die Befugniß der Zehntpflichtigen zum Fuͤnftel-Abzuge wird dadurch zugleich Entscheidung erfolgen.

7) Wir haben aus der Petition Unserer getreuen Staͤnde wegen Ermäßigung des bestehenden Salzverkaufs⸗Preises die richtige Wuͤr⸗ digung des gegenwaͤrtigen Staatshaushalts-Beduͤrfnisses gern wahr⸗ genommen, und moͤgen Unsere getreuen Staͤnde Unserer landesvaͤ⸗ terlichen Fuͤrsorge fuͤr das Wohl Unserer Unterthanen vertrauen, daß Wir, sobald der Zeitpunkt gekommen seyn wird, wo ohne Stoͤ— rung der zur Erhaltung des Ganzen durchaus erforderlichen Ord⸗ nung im Staatshaushalte, in den gegenwartig bestehenden Abgaben Ermaͤßigungen eintreten koͤnnen, solche gern gewaͤhren, und dann in sorgfaͤltige Erwaͤgung ziehen werden, bei welchen Abgabe-Zweigen solche, insbesondere in Ruͤcksicht auf die aͤrmeren Voltsklassen, zu⸗ naͤchst erfolgen mussen.

8) Die Einziehung der Weinsteuer-Ruͤckstaͤnde von dem noch unverkauften, oder fernerhin nicht verkauft werdenden eigenen Bein- Gewinn aus dem Jahre 1832 im Wege der Execution ist hinsichtlich derjenigen Restanten, welchen die Steuer zu berichtigen schwer fallt, bereits eingestellt. Zu einer Veranderung des Wein- steuer-Gesetzes hat wahrend der Dauer der Unterhandlungen we⸗ gen Abschluß des Zoll⸗Vereins mit Bayern und Wuͤrttemberg und den Saͤchsischen Staaten nicht wohl geschritten werden koͤnnen. Indessen haben Wir durch Unsere in der Gesetz- Sammlung publi⸗ zirte Ordre vom 28. September 1834 diejenigen Erleichterungen bei Erhebung dieser Steuer angeordnet, welche fuͤr jetzt zulaͤssig erschei⸗ nen und allen billigen Wuͤnschen Unserer Weinbau treibenden Un— terthanen entsprechen werden.

8) Das Gesuch des Landtags wegen der Gewerbe-Steuer der im Bezirke mahl- und schlachtsteuerpflichtiger Staͤdte wohnenden Baͤcker und Schlaͤchter hat Uns Veranlassung gegeben, das dieses Gegenstandes wegen bestehende, gesetzliche und faktische Verhaͤlt⸗ niß naͤher erörtern zu lassen. Das Resultat ergiebt sich aus der sub C. beiliegenden Auseinandersetzung Unseres Finanz-Ministers, aus welcher Unsere getreuen Staͤnde sich selbst uͤberzeugen werden, . 6. Aenderung der Gesetzgebung keine Veranlassung vorhan⸗ en ist.

10) Das Gesuch Unserer getreuen Staͤnde, den Vergleichs⸗ Verhandlungen der Friedensrichter die Stempel⸗Freiheit in gleicher Art, wie den Verhandlungen der Schiedsmaͤnner in den alten Pro— vinzen beizulegen, haben Wir in Gnaden bewilligt und werden eine besondere Verordnung daruͤber erlassen. Die Anträge wegen Auf⸗ hebung der Stempelpflichtigkeit der in Prozessen vorkommenden Ur⸗ kunden der Gerichtsvollzteher, so wie wegen Modificirung der Vor schriften des Stempel-Gesetzes vom 7 Maͤrz 1822. 8. 28 hinsichtlich der Bestrafung der unterlassenen Anmeldung einer Erbschaft zur Entrlchtung des Stempels, werden bei der von Uns angeoroneten Revision des gedachten Gesetzes in naͤhere Erwägung genommen werden. Der Korrespondenz zwischen Stempel-Fiskalen und den Steuerpflichtigen, wegen Ermittelung des zu versteuernden Betra⸗ ges der Erbschaften, kann die Porto- Freiheit nicht beigelegt wer—⸗ den, da solche bei der Korrespondenz der Behörden mit den Privat— Personen in Bezug auf die Entrichtung oͤffentlicher Abgaben uͤber⸗ haupt nicht stattfindet. Der Gebrauch des Stempels zu den Trans⸗ seriptions-alttesten, welche von den Hypotheken⸗Bewaͤhrern auf den urkunden vermerkt werden, wird durch die Tarif⸗Position: „At⸗ teste, amtliche, in Privatsachen“, gerechtfertigt und kann um

so weniger erlassen werden, als in den alten Provinzen die Hypo—