——
= , . .
— ö — ö 1
83 2 K 8 P mmm
K — w / arm,, — ö 2 . 9
gefunden und die Behoͤrden sind sehr zu tadeln, daß sie nicht größere Strenge bewiesen. Doch wurde vor einigen Tagen ein Mann, Namens Pascal Puente, der uͤberfuͤhrt war, eine Bande zu Gunsten des Don Larlos gebildet zu haben, hingerichtet. Der Widerwille dieses Verschwoͤrers gegen die Urbanos war so groß, daß er bat, die seinen Leichnam eskortirenden Seldaten moͤchten nicht die Uniform der Urbanos tragen, weil er fuͤrchte dies werde die Ruhe seiner Seele stoͤren. — Am 10ten Abends versammelten sich etwa 69 Prokuradoren in dem Hause des Herrn Cabellero, um uͤber das Verfahren, welches sie in Bezug auf den zwischen Valdez und Zumalacarreguy abgeschlossenen Vertrag zu befolgen haͤtten, zu berathen. Die Deputirten beschaͤftigten sich allein mit dem Interesse des Tandes und mit der durch ihre Wahl ihnen auferlegten Pflicht, es auf gesetzliche Weise zu unterstuͤtzen.— Ein Brief aus Pam—⸗ pelon a' vom 4. d. M. meldet, daß der General Valdez in, die, ser Stadt ist und Befehl gegeben hat, gewisse, schlecht befestigte Punkte zu raäͤumen, die wahrscheinlich in die aͤnde der Karlisten' fallen werden. Die Truppen einiger Bataillone sind unter andere vertheilt. Zwei Kommissarien der Franzoͤsischen Regierung haben sich zu Don Carlos bege⸗ ben. Ihr Auftrag hat wahrscheinlich Aehnlichkeit mit dem des Lord Elliot. Der General Cordova soll Madrid verlassen haben, um zur Armee im Norden zuruͤckzukehren; ei⸗ nige Personen versichern indeß, daß er sich noch zu Aranjuez be—⸗ finde, wohin sich am gten auch der Graf von Toreno begab. Die im Publikum herrschende Niedergeschlagenheit und Aengst⸗ lichkeit haben natuͤrlich die Aufmerksamkeit auf eine fremde In⸗ tervention gelenkt. Die gezwungene Unthaͤtigkeit des Generals Valdez in Pampelona, welche zeigt, daß die Regierung nicht im Stande ist, die Plaͤne des Feindes zu vereiteln, hat zu der Mei⸗ nung Anlaß gegeben, daß die Intervention fruͤher oder spaͤter unvermeidlich seyn wird. In Folge dieses Umstandes sind die Gerüchte von einem nahen Ministerwechsel entstanden, und es heißt allgemein, Martinez de la Rosa werde resigniren.“
Inland.
Berlin, 26. Mat. Der Pastor Grobe zu Lebendorf bei Eönnern beging am 10ten d. M. sein funfzigsaͤhriges Dienst/ Jubilaͤum. Die saͤmmtlichen Geistlichen der BDidzese Coͤnnern hatten sich an diesem Tage in der Amtswohnung des Jubilars
eingefunden, und demselben ihre Glückwuͤnsche dargebracht. Ge⸗)
gen 11 Uhr Vormittags wurde der Jubel⸗Greis . Kirche ge⸗ fuͤhrt, wo . sein Sohn, der Diakonus Grobe zu Coͤnnern, vor dem Illtare ein auf diese Feier bezuͤgliches Gebet sprach. Die Jubel⸗-Predigt hielt der Jubilar selbst. Nach Beendigung derselden trat der Superintendent Bamme vor den Altar und richtete an die versammelte Gemeinde einige eindringliche Worte uber die Bedeutung des Festes, worauf er dem Jubilar die In⸗ signien des ihm von des Koͤnigs . Allergnaͤdigst bewillig⸗ ten Rothen Adler⸗-Ordens Ater Klasse, so wie verschiedene Gluͤckwuͤnschungs- Schreiben der Koͤniglichen Regierung zu Merseburg, des Konsistoriums der Provinz Sachsen und des General⸗Superintendenten und Bischofs Dr. Draͤseke uäberreichte. Nach Beendigung der gottesdienstlichen Feier ver⸗ sammelten sich die Geistlichen der Diszese in der Amtswohnung des Jubilars, wo zur Beschließung des festlichen Tages ein Mahl veranstaltet worden war. Hier wurde durch den Superintenden— ten Bamme ein von den Geistlichen der Didzese zum Andenken an diesen Tag bestimmter silberner, inwendig vergoldeter Pokal, worauf die Namen saͤmmtlicher Geistlichen der Diszese Coͤnnern gestochen waren, dem Jubilar uͤberreicht, und aus demselben der erste Toast auf das Wohl Sr. Majestaͤt des Königs und des ganzen Königlichen Hauses dargebracht. Eben so hatte auch die Genneinde Lebendorf fuͤr den Jubilar einen silbernen, inwendig vergoldeten Pokal anfertigen lassen, welcher demselben gleichfalls
uͤberreicht wurde.
andtags⸗Abschied
fuͤr die zum fuͤnften Provinzial-Landtage versammelt gewesenen Preußischen Provinzial⸗Staͤnde.
(Schluß.) D. Angelegenheiten des Kultus und unterrichts.
12. Wiewohl Wir die Ausmerksamkeit, welche Unsere getreuen Staͤnde auf die . des weiblichen Geschlechts gerichtet haben, gern anerkennen, so erscheint doch das Bedürfniß der Ausbildung von Lehrerinnen für Tochter hoherer Staͤnde, an denen es hisher in den größeren Staͤdten nicht gefehlt hat, nicht als ein so dringendes Bedürfniß, daß der Antrag auf Unterstuͤtung derselben von Seiten des Staates gerechtsertigt gefunden werden möchte, zumal das zeit⸗ her nicht hinreichend befrichigte Beduͤrfniß der Bildung von Lehrern und Lehrerinnen für Elementar⸗-Schulen Unsere Fuͤrsorge noch im⸗ mer in Anspruch nimmt,. ; 13. Auf den Vorschlag Unserer getreuen Stande, elnige der in der Provinz Preußen bestehenden Gym̃nasien in höhere Bürgerschu⸗ len zu verwandeln, koͤnnen wir nicht eingehen, weil die Zahl der Gynnasien, welche zur Vorbereitung auf die universitaͤts Studien und auf andere Berufsgrten, die eine Gymnasial⸗Bildung erforder⸗ lich machen, mit Beruͤcksichtigung der geographischen Lage, der Sorache und der Konfession in den verschiedenen Reglerungs⸗Be⸗ zirken der Provinz errichtet sind, das desfallsige Beduͤrfniß keines⸗ . äbersteigt, und obne nachtheilige Beschränkung des Gymna⸗ sial-unterrichts fär die Bewohner der einzelnen Landestheile nicht vermindert werden kann.
14. Die Errichtung eines nn, fuͤr emeritirte Gym⸗ nasial⸗Lehrer ist bereits auf sonstige Veranlassung Gegenstand einer von Uns angeordneten Berathung geworden, deren Erfolg auf die Entschließung uber die von Ünseren getreuen Staͤnden angebrachte Petition von Einfluß seyn wird, daher Wir solche Uns vorbehalten.
E. Finanzen, , , . und Wasserbau etreffend.
15. Dem Antrage Unserer getreuen Staͤnde, daß die Zwangs⸗ Verpflichtung zur Zahlung eines Theils der bffentlichen Abgaben in Fassen-AÄnwelsungen, aufgehoben werden möge, koͤnnen Wr zur Zeit noch nicht stattgeben. Ob und in wiefern aber eine allmaͤlige Ver⸗ minderung der Einthaler⸗Scheine fuͤr zulaͤssig und rathsam zu erach—⸗ ten, und spaͤterhin eine Modification der Anordnungen wegen Zah—⸗ lung der 3wangs⸗Quote in Kassen Anweisungen, in Antrag zu brin⸗ gen, daruber ist von Uns eine Pruͤfung und Berathung angeordnet, nach deren Denn nnz Wir weiter beschließen werden.
16. Die definitive Festsetzung und . der im Regie⸗
rungs⸗Bezirk Danzig den Dominien wegen der Aufhebung des Per⸗ sonal⸗Schutzgeldes zu restitutrenden Steuer⸗Betraͤge, ist bis jetzt noch nicht möglich gewesen, weil die Liquidationen noch erheblichen Bedenken unterlegen haben, auf deren baldige Erledigung indeß hingewirkt wird. Inzwischen ist der Regierung zu Danzig bereits die Summe von 10762 Rthl. 10 Sgr. 5 Pf. Üüberwiesen worden, um den Empfangsberechtigten, so weit es mit Sicherheit geschehen 66. n , einen Theil der zu restituirenden Summe abschlaͤg— ich au ;
17. Den Antrag, die in der Beilage, B. des Gewerbe⸗Steuer⸗ Gesetzes vorgeschriebenen Steuer⸗Saͤtze fuͤr die Individual⸗Verthei⸗ lung der Kontingente der Gewerhe⸗Steuer⸗Gesellschaften aufzuheben,
598
und die Subeepartition ohne Bindung an bestimmte Stufensaͤtze zu gestatten, inden Wir 7 Senehnn gußg iet ge gf n gin n it
. tr en vo e P , ne, Steuerpflichtigen die Veran⸗
kroffen werden, und fur die 6 abrlich unter *r hchtchy ung der Veranderungen in der
hnung und der Einträglichkelt ihres Geschaͤftes eintritt, so . in egebenen Sr tr if. vollkommen hin, um eine verhaͤlt⸗ nißmaßlg richtige Individual⸗-Bertheilung der auf die Steuer⸗Ge⸗ sellschaften fallenden Kontingente zu bewirken. Nach den festgesetz⸗ ten K steigt die Steuer von dem niedrigsten Satze ab, Anfangs in mehrmallger Wicherholung um 2, dann um 3, um 6, und zuletzt um 12 Rthlr; oder monatlich um 8 — 19 — 15 Sgr. und um 1 Rihlr., und die Innehaltung dieser Saͤtze ist zur Erleichte⸗ rung der Erhebung, des Rechnungswesens und der allgemeinen Ueber⸗ icht, noͤthig.
n ; 8. 9. die Petition wegen Aufhebung des Salz⸗ Mo nopols erbffnen Wir Unsern getreuen Standen, daß Wir darauf nicht ein⸗ chen öbnnen, indem der Staatshaushalt, des unverkürzten Ertrags ammtlicher bestehenden Abgaben nicht allein dringend bedarf, son= bern auch die vollige Sicherstellung des bisherigen Ertrages gegen Ausfaͤlle hedingt, welche Sicherheit nur die unveraͤnderte Belbehal⸗ tung der biöhertgen Abgaben-Erhebung gewahrt. Es mögen jedoch Unsere getreuen Staäͤnde Unserer landesvaterlichen Fürsorge fůr das Wohl üinferer getreuen Ünterthanen und Unscrsr Königl. Zusiche⸗ rung vertrauen, daß, sobald der Staats⸗Haushalt ein Ermaͤßigung der gegenwärtigen zlbgaben verstattet, Wir unverzüglich in sorgfaͤl⸗ tige Erwägung nehmen werden, welche der bestchenden, besonder der geringern Volksklasse obliegenden Abgahen einer Ermaͤßigung beduͤrfen, wobei auch ö n er Aufhebung des Salz-Mono⸗ ols nicht unerwogen bleiben wird. ö.
. 19. ig,, drr g auf Erlaß des Stempels von 35 Sgr. zu Eingaben Und Gefuchen können Wir als den Grundsaͤtzen der Steminpel⸗Steuer entgegenlaufend, ebenfalls nicht willfahren. Inwie⸗ fern bei dsefem Stempel-Satze eine weltere Erleichterung, als nach den bestehenden Vorschriften schon gegenwartig stattfindet, zu ge⸗ waͤhren feyn möchte, muß der beretts eingekelteten Revlsion des Stempel Gesetzes vom 7. März 1822 vorbehalten blelben. Der An⸗ trag, fuͤr die Strafe und gc hr n gun nicht verbrauchter Stem⸗ pel) eine kürzere Verjaͤhrungs⸗Frist zu bestlm men, wird dagegen durch den schon in' der Berathung begrtffenen Gesetz-⸗ Entwurf wegen AÄb⸗ kuͤrzung der Verjdhrungs-Fristen seine Erledigung erhalten.
20. Unsere landesvaͤterliche Sorg falt wird ünausgesetzt darauf gerlchtet blelben, die Handels Intergssen des Landes wahrjunehmen und zu befördern, und dem Gꝛraͤnz⸗Verkehr mit den Nachbar ⸗Laͤn⸗ dern jede zulaͤssige Erleichterung zu gewähren. Inzwischen loͤnnen Wi, argh sichten zu neuen Verhandlungen mit Rußland bez t= nen Handels-Bertrag vorhanden sind, vor deren weiterer Entwicke— lung Über die gestellten Antraͤge keinen Beschluß fassen.
21. Auf den Antrag Unserer getreuen Stande wegen mbglich⸗ ster Ausdehnung des Chaussee⸗ Baues, extheilen Wir denselben die Versscherung, daß dafür von Uns in der Proven; Preußen die . sschste Sorge getragen, auch in den einzelnen sich darbietenden Faͤl⸗= len die Frage? in wie weit Unternehmungen von Chausser⸗Bauten von Selten der Kreise, oder Kommunen, durch Praͤmlen zu unter stätzen, in weltere Erwaͤgung gezogen werden witd. Was aber die Verbindung der Ozerlandischen Seen anlangt, so hat Unser Ober⸗ Fraͤßdent bie Andeisung erhalten, die berelts von den Provinzial⸗ Behörden ausgearbeiteten Entwürfe zur weitern Erwaͤgung einzu⸗ reichen.
. unsere Behörden sind angewiesen, bei den Strom Bauten an der Weichsel zur Sicherstellung der Stadt Schwetz, das Interesse der Stadt Culm zu beruͤcksichtigen und zum Schutze des dortigen Weichsel⸗ ufers gegen verstaͤrkte Angriff des Stroms Vcranstaltun⸗ en ju treffen, sofern die gedußerten Besorgnisse sich rechtfertigen ollten. Der allgemeine Plan zur Regulirung des Weich sel⸗Etro⸗ mes eigner sich, feiner Bestimmung näch, nicht für die Seffentlich⸗ keit, da derselbe nicht als ein fe stehender Bauplan, sondern nur als cin Leitfaden für die Behörden zu betrachten ist, um die im Laufe der Zeit erforderlichen Strom⸗Bauten, ihm gemäß, einzulel-= ten und fortzuführen, wodurch denn spaͤterhin ein normaler Zustand bes Stroms erreicht werden wird. Nach diesem Plan wird, soweit es die Umstaͤnde gestatten, schon jetzt verfahren. Eine Bekanntma⸗ chung des Plans würde aber, da derselbe nach den im Strombette und an den Ufern stets eintretenden Veraäͤnderungen, bedeutenden Modisicationen r n, und auch nur nach Maßgabe der dazu aufzuwendenden Geldmsttel, allmälig verfolgt werden kann, fuͤr die Ufer⸗Bewohner von keinem Nutzen seyn, 9.
F. Angelegenheiten der Verwaltung des Innern und
der Polizei.
23. Auf den Antrag UÜnferer getreuen Stande, daß das durch unsere Verordnung vom A ugust 1852 außer Kraft gesetzte Gesetz vom 28. September 1808, die ,, der Pferde⸗Diebstaͤhle he⸗ treffend, in Hinsicht der beim Pferde⸗Ver aufe beizubringenden obrig⸗ keltlichen Atteste und einiger sonstigen Bestimmungen, wiederherge⸗ stellt werden möge, baben Wir heschlossen, zuvbrderst die Thatsa⸗ chen, auf welche der Antrag begründet ist, speztell ermitteln und er⸗ brtern zu lafsen, ob seit Publkeation Unferer Ordre vom 1. August 1832 eine solche Vermehrung der Pferde⸗Diebstahle eingetreten sey, welche die Wiederaufhebung dieser, vor so kurzer Zelt eriheilten Be⸗ stimmung , möchte. Vom Erfolge werden Unsere ge⸗ treuen Staͤnde zu seiner Zeit bengchrichtigt werden. .
24. Wir genehmigen? dem Wunsche Unserer getreuen Staͤnde entsprechend, die Bildung einer staͤndischen Kommission zur Schluß⸗ regulirung der Angelegenheiten des ehemaligen Eomité's der Ost⸗ preußischen und Litthauischen Stande mit dem Auftrage, die von ber Säpreußischen Gencral⸗Landschafts⸗Direction über Verwaltung ber ünter dem Namen: Sustentations⸗ und Pensions⸗Beitraͤge aus den Reglerungs-Bezirken Königsberg und Gumbinnen erhobenen Gelder, gelegte Rechnung von den Jahren 1824 bis 1831, abzuneh⸗ men und dafuͤr zu sorgen, daß die von dem Reglerungs⸗-Bezlrke Königsberg, im Verhältnisse zu den aus dem Reglerungs Bezirke Gumbinnen gezahlten Geldern, zu leistenden und noch n n m gn Beiträge ausgeschrieben und eingezogen, auch bis zum naͤchsten Provinzlal-Landtage in der Kasse der gedachten General-Landschafts⸗ Bircetlon verwalttt werden, vestaͤtigen auch zugleich die auf dem Landtage vorgenommenen Wahlen der Mitglieder dieser Kommission.
257 Wenn Unsere getreüen Stande gegenwartig die Absicht, das Andenken des Feldmarschalls Grafen York von Wartenburg, durch Errichtung einer Statue desselben, zu ehren, aufgegeben, und statt deffen den Wunsch ausgesprochen haben, daß dem in Koͤnigs⸗ berg belegenen Sackhejmer Thor und der Hauptstraße des Stadbt⸗ thelles, der Name Fork⸗Thor und Hork⸗Straße beigelegt und die Erbauung eines neuen Thor-Geb4udes an die Stelle des jetzt vor⸗ handenen, unschelnbaren und baufälligen Sackheimer Thores, geneh⸗ migt werden möge; so finden Wir zwar gegen diese Mod lfieation des urspruͤnglichen Planes an sich nichts zu erinnern, muͤssen indeß Bedenken tragen, die nachgesuchte Genehmigung schon jetzt und be⸗ vor nicht die zur angemessenen Ausführung des Planes erforderli⸗ chen Geldmittel beschafft, oder wenigstens als disponibel un ge f sen seyn werden, zu ertheilen, und werden daher, zuv rderst ber von dem nächsten' Landtage zu erstattenden Anzeige uͤber die Re⸗
sultate der zu veranstaltenden Beitrags⸗Sammlungen entgegen sehen.
26. Auͤf die Erinnerung an verschledene früher angeregte Ge⸗ nn, erbffnen Wir dem Landtage, daß die Gesetz⸗ Entwürfe uber as Armen⸗Wesen, über die neuen Anstedelungen in den Kommu- nen, über die Verhäͤltniffe der Juden, über bie Gewerbe⸗Pollget und äber die Verwandlung des sigdtischen Servises in eine Grundsteuer, in der Berathung begriffen sind, welche jedoch wegen der Wichtig⸗ keit und des kn fan es dieser Gegenstͤnde, und wegen der, der Er⸗ sedigung entgegenstehenden Schwierigkeiten, noch nicht zum Schluß⸗ Resuͤltat hat gebracht werden koͤnnen, ;
Die ns nen wegen Entschaͤdigung der Muller in Ost⸗ preußen ist berests definitiv regulirt. i der Lokal-Poltzei in den Litthauischen Domainen aber soll baldigst die Erledigung der
enn bierbei unsere getreuen Staͤnde noch . Adhulfe wegen der ungleich artigen Classisieatlons- Satze bel Besteuerung der Kaufleute in Königsberg und Danzig, und p) darauf angetragen haben, daß die Getrraide⸗Ein fuhr don zo. ken und Rußland nach Preußen uber die Landgraͤnze, auf den. seiben Fuß eingerichtet werden möge, wie die auf dem Stromt,
Wir denselben. ; ⸗ en eder g die ihr. ungleichartigkeit hauptsaͤchlich jn ben
inauder abweichenden Bestimmungen der Statute der Kans⸗ donn rer beider Städte ihren Grund hat, und unser 6 Praͤsident ber ufteo gj worden is, diefen Gegenstand naher zu unter, fuchen und Vorschlaͤge zur Abhuͤlfe zu erbffnen.
en sind: ; M f i nnen fuͤr die Getragide⸗Einfuhr, wie die vom
andtaac erwähnten, auf der Landgraͤnze nur in großen Städt . 9 . Landstrafen ausführbar. Insoweit ss hierngch nin lich it, sind die Wuͤnsche des Landtags berelts in Erfüllung ge⸗ angen. iger E i
ganggizn demjenigen, was in Verfolg obiger Entschlie ßungen wr angesrdnet werden wird, foll Unsern getreuen Ständen be lter näͤchsten Zusammenkunft Nachricht ertbellt werden, und verilthimn
wir denselben in Gnaden gewogen. Gegeben Berlin, den 31. Ga ember 1832.
(gc- Friedrich Wilhelm. (gez.) 5 . Kren t in Alten st ein. v Lottum. Bern storff. v. Brenn. v. Kamp. ö. Mübhlcr. neillon. v. Witz leben. v. Rochow. n
Meteorologische Beobachtung.
1833. Morgens Nachmitt. Abends Nach einmaligtt 25. Mai. 6 Uhr. 2 Uyr. 10 Uhr. ] Veobachtung.
guftdruck. 3z6, o 8 Var. z 1. S 6, Var B33. . Auellwarme 7,3 *.
0 9 0 z 8 , , , . Dunstsaͤttg s. pCt. Rz pCt. 90 pCt. Bodenwärme 10, 99.
Vetter... heiter. n, tg s. Autdünst. ,o n m
Wind .... W. Wolkenzu — W. ö. Pꝛiederlchlag o, a org
Tagesmittel: 331,0 ou“ Par.“ 1.60 R.. Jo R. ' nt Berliner Börsc. Den 26. Mai 1835. Amtl. Fonds- und Geld-Cours-Zettel. (ErerCa. Chur]
, rer enn , Fre ssbeln. 1007 Oatpr. Pfandbr. A 1920 6 — 987 bomm. do. 4 10561 Kur- u. Neum. do. A 103 Schlesische do. A Rkst. C. u. Z. Sch. d. K. u. N. 81
St. Schuld- Sch. Pr. Engl. Obl. 30. Präm. Sch. d. Seh. Kurm. Ohl. m. l. C. Neum. Int. Sch. do. Berl. Stadt - Obl. Königsb. do. Elhing. do. Danz. do. in Th. Westpr. Pfandhr. Grosshz. Pos. do.
Gold al marco 216 Neus Du. .. . 188 — Friedrichsd'or .. 13 181 Disconto 3 4 amm m 2 O t O O 2 x ·—K—ůů
tm m m, HPnensi. (pur
We ch sel- Cours. 5
Arasterdam . 1427 dito . — 1417 Hamburg 1517 dito 1515. London . ö 6 * Paris . . S0ꝛ Wien in 20 Xr 1033 Augshurg 103 Breslau 99) Leipzig Frankfurt a. M. WR. Petersburg Warschau
114
e , e e e , =, . e.
* 11
1831 5
Z Woch. Kurz
11 —
Aus würtige Eör agen.
Amater dam, 21. Mai. Niederl. wirkl. Schuld S7. S3 do. 1023. Ausg. Schul- kanz-Bill. 26 . HI 3 Amort. 86g. 398 SI. Russ. go. Oenten Dorp. Preuss. Prüm. Scheine 11A. do. A3 Anl. —. 38 303.
Span. 58 M. 33 31. EZinsl. 214. Cortes Ag. Frankfurt a. M., 23. Mai.
Oesterr. 53 Metall. 1025. 102. A8§ 97. 973. . 13 253. E. ßank . Artien 1616. i613. Fart. Gblig. in 110 Loose zu 100 G. 213. Br. HPreuas. Prüm. - Sch. 6A. Br. lo. AnJ. 983. G. Holl. 53 Oblig. v. 1832 1015 Br. Foln. Loose 10 R 53 Span. Rente A6. A6. 33 do. perp. 275 261. . to 13. * nn r. 106. 8. 2 pr. enn 3 Rente pr. compt. 108. 35. fin Cour. A5. 33 pr. 81. . fin . 81. I. 88 6. pr. compt. 99. 25. sin Vea 539. 30. J3 Span. Rente MM. 33 do. 30. Ausg. Span. Schuld '.
Cortes 8. ; —
Königliche Schauspiele. Mittwoch, 27. Mai. Im Schauspielhause: haͤndler, Possenspiel in 4 Abth., von E. Raupach. Der Anfang dieser . ist um 7 Uhr. Donnerstag, 28. Mai. Im pernhause: Robert der fel, große Oper in 8 Abth., mit Ballets. Musik von Meierhaj Mad. Betty Spitzeder, vom Koͤnigl. Hof⸗Theater zu Muͤnch Alice, als Gastrolle.)
Königstädtisches Theater. Mittwoch, 27. Mai. Der Glockner von Notre ⸗ Dame, mantisches Drama in 6 Tableaux, nach dem Roman des Vit Hugo frei bearbeitet von Charlotte Birch⸗Pfeiffer.
Coup. Il.
Die Schlih
—
Markt-Preise vom Getraide.
u Lande: Hafer 1 Rthlr. 2 Nihlt.
3 Wasser: Weizen (weißer) Pf / h
1ãRihlr. 20 Sgr. und 1 Rthlr. 15 Sgr.; Roggen 1 .
auch 1 Rthlr. 13 Sgr. 9 Pf.; große Gerste I Rthlr. 3 Sgr. ; 1ügithlr 2 Sgr. 6 Pf; Hafer 3 Rtblr.,, auch 27 Sgr. 6 P.
te 1 Rthlr. 28 Sgr. sen (schlechte Sor nn,, den err Mal 1s.
ll as Schock Stroh s Rthlr. 28 Sgr., auch ? Rthlr. 16 der n , I Rthlr. 2 Sgr. 6 Pf, auch 18 Sgr.
Redaeteur Cottel.
— —— m —
Gedruckt bel A. W. Hayt
Beschwerde erfolgen.
*.
*
— — 0
Span. 53 y)nn 4
Antwerpen, 20. Mai . , n, . . ö . Kanze Fahrt aso vier Tage, ist die Zahl der Fahrten freilich sehr
213 8s. M
zie widerspenstigen Angeklagten
theidiger der Gesetzlichkeit.
und Semonville pfii le pflichteten ihm b . dung der n en il hm bei, und verlangten die Vorla—
Allgemeine
scht Staats⸗Zeitung.
renß
Berlin, Donnerstag den 258sten Mai
183.
—
Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.
Ihre Koͤnigl. Hoheiten der Prinz und die Prinzessin sriedrich der Niederlande sind aus dem Haag hier ein— getroffen.
Im, Bezirke der Koͤnigl. Regierung
zu Stettin ist der bisherige Prediger in Guͤstrow, Mohr, nach Keesow und Damitzow, so wie der bisherige Prediger in Reeßelkob, Albert Brede, nach Guͤstow und Curow versetzt, stmner der Kandidat der Theologie, Er nst Rudolph Kombst, zum Pastor in Sallenthin, Klemmen und Muscherin, und der andidat August Emil Herrmann Steinbruͤck zum Pa— sör in Langenberg ernannt worden.
Abgereist: Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Staats und Minister des Innern und der Polizei, von Rochow, nach Nagdeburg.
Der Koͤnigl. Dänische Kammerherr, außerordentliche Ge— södte und bevollmächtigte Minister am hiesigen Hofe, Graf von Reventlow, nach Kopenhagen.
Zeitungs⸗Nachrichten. A n g 9 n 8.
Rußland.
St. Petersburg, 20. Mai. Aus Moskau wird ge— mebet: „Am 12. Mal Morgens um 12 Uhr begaben sich IJ. MM. der Kaiser und die Kaiserin, so wie JJ. KK. HH. der Großfuͤrst Konstantin Nikolajewitsch und die Großfuͤrstin Alexan— bra Nikolajewna, nach der St. Maria⸗Himmelfahrts⸗-Kathedrale, wo Sie an dem Eingange durch den Metropoliten von Moskau, Philaret, mit einer Bewillkommnungs-Rede empfangen wurden. Nach dem Gottesdienste wohnte Se. Majestaͤt der Kaiser der Wacht-Parade des Susdalschen Infanterie⸗Regiments bei. Um Uhr führen JJ. MM. durch die Twersche Barriere den Großfuͤrsten Nikolaus und Michael Nikolajewitsch entgegen, mit welchen Sie spaͤter durch die Woßkressenskische Pforte zuruͤck— lehrten und um 9 Uhr beim Palais anlangten.
Die Ausfuhr von Rußland nach den Fuͤrstenthuͤmern Mol— dau und Wallachei hat im vorigen Jahre 1,015,354 Rubel an Waaren und Landes-Produkten und 455,589 Rubel an Contan— ten, die Einfuhr von dort nach Rußland dagegen 395,294 Ru— bel an Waaren und Landes-Produkten und 378,972 Rubel an
Contanten betragen.
siga, 21. Mai. Hier wurde am 14ten d. M. der außer—
ardentliche Landtag der Ritterschaft eröffnet, wozu der General— Superintendent von Klot die Weihpredigt hielt.
Nach der Anzeige uͤber die diesjaͤhrige Dampfschifffahrt wird das Schiff in diesem Sommer nur acht Mal von Riga nach Lübeck hin und zuruͤck fahren. Ein hiesiges Blatt bemerkt:
„Da die Fahrt von Riga nach Swinemuͤnde nur drei Tage, von Swinemuͤnde nach Laͤbeck nur Einen Tag dauern soll, die
Lering. Nur jeden 21sten Tag wird das Dampfschiff von Luͤbeck und Riga abgehen. Diese Einrichtung sindet ihre Erklaͤrung und Rechtfertigung in der geringen Zahl von Passagieren, auf die man bei kleineren Zwischenräumen glaubt rechnen zu koͤnnen, undõ den Kosten jeder Fahrt. (Im vorigen Jahre kostete jede h Rubel S.) Ist die Benutzung dieses Communications— mittels erst mehr gebraͤuchlich geworden (vielleicht, wenn man sich entschließt, mehrere Orte zu beruͤhren), so werden die Zwi— schenzeiten allmaͤlig abgekürzt werden.“
. Hier und in der Umgegend ist am 18ten d. M. bei einer Temperatur von 4 1” R. ungewoͤhnlich viel Schnee gefallen, der an einigen Stellen mehrere Stunden lang liegen blieb.
Frankreich. Paris, 2090. Mai. Die gestrige Sitzung des Pairs—
hofes wurde (wie bereits erwaͤhnt worden), statt um 12 Uhr,
erst um drei Uhr eroͤffnet. Ueber die Veranlassung zu dieser n , ghen Verzögerung liest man in den , ö n. Folgendes: „Der General-Prokurator . Praͤsidenten benachrichtigt, daß einer der anwesenden
a n sich vorgenommen habe, die Kompetenz-Frage zu be— . n;. Zugleich hatte er zu erkennen gegeben, daß es fuͤr . Fall angemessen seyn moͤchte, sämmtliche Angeklagte bei . . zuzulassen, damit jene Präjudicial-Frage auch von . erdrtert werde und eventuel auch ihnen zu Gute kommen . Als der Praͤsident hieruͤber den Gerichtshof befragte, . ngten einige Pairs, daß er thun moͤchte, was er fuͤr gut t e indem der Gerichtshof die Sache seinem Ermessen anheim . Der Baron Pasguier weigerte sich dessen aber, indem er da nn te, daß, da der Gerichtshof den Beschluß wegen Exclu— 6 9g der protestirenden Angeklagten von den Debatten gefaßt, ! uch seine (des Gerichtshofes) Sache sey, diesen Beschluß 3 . Es kam hieruͤber zu einer sehr lebhaf— , atte, indem es sich um die Entscheidung der Frage andelte, ob der Pairshof nh , Beschluß t o uüuͤr die Dauer ;
. der Anklage-Akte, oder fuͤr die Dauer des . . ven den Debatten habe ausschließen wollen. Wohl . ner ließen sich fuͤr unb wider vernehmen. Der Gräf dlé zeigte sich, wie gewohnlich, wieder als der beredte Ver— Die Herren von Bassano, Mounier
O ü Ihnen gegenuͤber traten die Herren B a 36. rd, Cousin, Girod, Barthe und mehrere andere Pairs auf.
——— —
Bekanntlich hat der Gerichtshof zwei Abstimmungs-Methoden entweder durch Aufheben der Haͤnde, . . laut eg. sprochenes Ja oder Nein. Diejenigen Pairs, welche die Nicht— vorladung verlangten, erklaͤrten sich fuͤr die erstere Methode; doch ward auf den Antrag des Herrn Molé die zweite beliebt. Das Resultat der Abstimmung war, wegen der faͤst gleichen Theilung der Ansichten, bemerkenswerth. Von 166 Pairs (16127), die zugegen waren, stimmten 82 fuͤr und 78 wider“ das Erscheinen der Angeklagten. Unter jenen befand sich der Praͤsident selbst. — Desee Resultat veranlaßt den Eonstitutionnel zu folgenden Betrachtungen; „So gehen denn aus dem Schoße der Vorurtheile und Leidenschaften selbst, die man unter den Pairs zu erregen gesucht hatte, jene Gefüͤhle der Gerechtigkeit und Wuͤrde geläu— tert hervor, welche einer Versammlung von Maͤnnern, die ihr gaben dem Dienste Frankreichs gewidmet haben, so wuͤrdig sind. Es bildet sich unter den Pairs eine neue Majorität, zu der wir dem Lande und der Pairie selbst nur Gluͤck wuͤnschen koͤnnen, denn die Fehler, in die das Ministerium sie verwickeln wollte, wuͤrden nicht wieder gut zu machen gewesen seyn. Die gestrige Abstimmung ist eine dem Vertheidigungsrechte gebrachte Huldi— gung, und mit solchen Aeußerungen hatte der Gerichtshof sich ö. karg gezeigt; aber es ist zugleich auch ein stillschweigendes Aner enntniß der Incompetenz, das unseres Erachtens allein dem Prozesse eine ehrenvolle Loͤsung geben kann. Aus dem Gesichts⸗ punkte des Rechts erwogen, fehlt es noch an einem Gesetze uber die Kompetenz; was dagegen das Thatsächliche betrifft, so ist das Verbrechen des Angriffs auf die Sicherheit des Staats noch keineswegs klar erwiesen, sicherlich aber weit weniger als bei den unter der vorigen Regierung gleichzeitig ausgebrochenen Unruhen in Saumur, Befort, Toulon ünd ia Rochelle, die gleichwohl nicht dem Pairshofe uͤberwiesen wurden. In politischer Hinsicht hat der Pairshof bei dem gegenwartigen Prozesse nichts zu gewin— nen, aber viel zu verlieren, da er sich genoͤthigt sieht, ein unge⸗ braͤuchliches gerichtliches Verfahren einzuschlagen, das mehr oder weniger den Schein der Willkür an sich traͤgt. Gewiß werden diese Betrachtungen nicht auf duͤrren Boden fallen. Zwar hat der Gerichtshof sich bereits fuͤr kompetent erklart; die Erfahrung aber, die Jedermanns Lehrmeisterin ist, hat seit der Instruirung des Prozesses schon manche Ueberzeugung zum Wanken gebracht.“ ö Eben dieses Blatt will wissen, daß in Bezug auf den Prozeß, und namentlich auf das zu befolgende gerichtliche Ver— fahren, Spaltungen im Minister-Rathe ausgebrochen waͤren. w 3 weit, aß es behauptet, zwei ; e nige bereits i, re E g eingerei ö . Alen elle. k . wischen dem Intendanten der Civil-Liste, Gra Montalivet, und dem Marschall Soult ö ö X chen ein Streit, der mit jedem Tage bitterer wird, und zu des— sen Veroͤffentlichung der Sohn des Marschalls Anlaß gegeben hat. Die Sache ist in wenigen Worten folgende: Der „Eouͤrrier frangais“ meldete unterm Tten d. M., daß die Civil-Liste dem Marschall Soult 3 Gemaͤlde (2 von Murillos und 1 von Ri— beira) fuͤr die Summe von 50,000 Fr. abgekauft habe, indem er zugleich zu verstehen gab, daß diese Bilder weit uͤber ihren Werth bezahlt worden seyen. Der Sohn des Marschalls fand sich hierdurch veranlaßt, gleich am folgenden Tage ein Schreiben in den „Courrier frangais“ einrücken zu lassen, worin er erklaͤrte, sein Vater habe die Absicht gehabt, seine ganze Gemaͤlde-Galle— rie zu verkaufen, und um nun zu verhuͤten, daß nicht saͤmmt— liche Bilder nach dem Auslande gingen, habe der Konig drei der werthvollsten bezeichnet, um solche fuͤr Rechnung der Civil-Liste zu erwerben, und dadurch wenigstens theilweise die Verluste zu ersetzen, die Frankreich im Jahre 1815 erlitten habe. Der Schreiber fuͤgte zugleich hinzu, daß die Herren De— non und Girodet den gedachten drei Gemaͤlden noch vor wenigen Jahren einen hoͤheren Werth zuerkannt gehabt haͤtten, als den— jenigen, fuͤr den sein Vater sie verkauft habe. — Gegen diese Be— hauptungen trat nun der Graf von Montalivet seinerseits wieder oͤffentlich auf. Er schrieb dem „Courrier frangais“ unterm Aten, es sey eine falsche Angabe, wenn der Marschall behaupte, daß der Koͤnig jene drei Bilder selbst ausgewaͤhlt habe; vielmehr habe der Marschall Sr. Majestaͤt seine ganze Gemaͤlde⸗Samm— lung angeboten gehabt; da nun aber der Zustand der Civil— Liste einen so beträchtlichen Ankauf nicht gestattet habe, so haͤt— ten Se. Majestaͤt eine Summe von 506,000 Fr. zur Erwer— bung einzelner Bilder bestimmt, und zugleich ihn (Montalivet) beauftragt, den Marschall zu ersuchen, daß er diejenigen Gemaͤlde lbst bezeichne, die er ihm um jenen Preis ablassen wolle; der Marschall habe darauf die gedachten drei Bilder namhaft ge⸗ macht, und er (Montalivet) sie unweigerlich angenommen. — Hier—⸗ über waren 14 Tage vergangen, als in dem gestrigen „Coutrier franggis/ ein von dem Marschall Soult selbst abgefaßtes, an den Grafen von Montalivet gerichtetes und aus St. Amans im Departement des Tarn (einem Landgute des Marschalls) vom 13. Mai datirtes Schreiben erschien, worin derselbe zugab, daß die beiden Murillos von ihm selbst bezeichnet worden waren; da— gegen erinnerte er den Grafen daran, daß das Gemaͤlde von Ri— beira von ihm gewahlt worden sey. Uebrigens, fuͤgte er hinzu, sey dies Nebensache; die Hauptsache sey die, daß man dem gan— zen Verkaufe anscheinend ein Motiv unterlegen wolle, das er sei— nerseits nicht gelten lassen koͤnne; er habe einen offenen und redlichen Handel gemacht, und wenn man hierin die mindesten Zweifel setzen sollte, so sey er jeden Augenblick bereit, ihn ruͤckgaͤngig zu ma—
Die Antwort auf diese Herausforderung ließ nicht lan i
warten, denn schon 6 heutigen W rt der , liest man wieder ein Schreiben des Grafen von Montalivet an den Marschall Soult, worin er sagt; „Es thut mir leid, Herr Marschall, daß ich Sie eines neuen Irrthums zeihen muß, denn auch das dritte Bild von Ribeira hatte nicht ich, sondern Sie gewaͤhlt. Ich hatte bloß Ihre Agerbietungen angenommen, ohne mir irgend eine Bemerkung daruber zu erlauben, wie der Konig
mir Solches ausdruͤcklich vorgeschrieben hatte. Was nun Ihre Erklaͤrung betrifft, daß Sie bereit seyen, den ganzen 33
chen, und er habe hierzu seinen Sohn mit Vollmacht versehen. —
ruͤckgaͤngig zu machen, insofern er dem Koͤnige irgend leid seyn sollte, so muß ich Ihnen meinerseits erklaren, daß ich, als In— tendant der Eivil-Liste, hierzu, so bald Sie es Ihrem Interesse gemaͤß halten, gern bereit bin, da der Konig seit dem Tage, wo Sie sich an ihn gewandt, keine andere Absicht gehabt hat, als dasjenige zu thun, was Sie von ihm gewuͤnscht hatten.“ — Man ist jetzt begierig, ob der Kauf zurückgehen werde oder nicht.
Der Handels-Minister veranstaltet gegenwartig eine Samm— lung von Aktenstuͤcken zu einer Statistik der Bankerotte, die in dem Zeitraume von 1850 bis inel. 1834 in Frankreich ausgebro— chen find. Diese Dokumente, die dem Minister am geeignetsten scheinen, um sich einen Begriff von dem Zustande des Handels und von der Moralität der Kaufmannschaft zu machen, sollen den Kammern vorgelegt werden.
Großbritanien und Irland.
Parlaments-Verhandlungen. Oberhaus. Siz— zung vom 21. Mai. Der Marquis von Londonderry zeigte an, daß er am naͤchsten Dienstage eine von 50,000 Pro— testanten aus dem Norden Irlands unterzeichnete Bill zu uͤber— reichen gedenke. „Ich mache diese Anzeige“, fuͤgte er hinzu, „damit diejenigen edlen Lords, die etwa ihre Ansichten uͤber diese wichtige Bittschrift aussprechen wollen, sich darauf vorbereiten koͤnnen. Hoffentlich wird bis dahin auch der edle Viscount, der an der Spitze der Verwaltung steht, die noͤthigen Mittheilungen aus Irland erhalten haben, um etwas Bestinimtes uͤber die Pro— zession sagen zu koͤnnen, welche den Lord-Lieutenant bei seinem Einzuge in Dublin begleitete (. den Art. London im gestrigen Blatte der Staats-Zig.), so wie, ob Se. Excellenz der Lord— Lieutenant die erforderlichen Maßregeln ergriffen hat, um solchen Vorfaͤllen in Zukunft vorzubeugen.“ Lord Melbourne hatte gegen die Ueberreichung der erwaͤhnten Bittschriften nichts einzuwen— den, meinte jedoch, sie hatte wohl schon fruͤher vorgelegt werden koͤnnen, da sie schon vor laͤnger als sechs Monaten entworfen worden sey. Der Minister erklaͤrte sich auch bereit, jeden ge— wuͤnschten Aufschluß uͤber die Lord-Lieutenants-Prozefsion zu ge— ben. „Aus Allem, was ich gehoͤrt habe“, sagte er, „glaube ich nicht, daß irgend etwas dabei vorgekommen ist, was im gering— sten Grade gesetzwidrig waͤre und geruͤgt zu werden verdiente. (Hort!) Es ist nichts vorgefallen, was nicht bei der allgemeinen Aufregung und der großen Anzahl der versammelten Menschen ganz natuͤrlich zu erwarten war. Was die Banner anbetrifft, so sind die Nachrichten daruͤber hoͤchst uͤbertrieben; so viel ich vernommen, ist nichts geschehen, wodurch eine Parla— ments-Akte verletzt worden wäre, nichts, was die Freiheit, die man dem Volke bei solchen Gelegenheiten wohl gestatten kann, uͤberschritten haͤtte.“ Hierauf bemerkte der Graf v. Wicklow, wenn sich Alles so verhielte, wie es der Premier-Minister so eben versichert habe, dann seyen nie großere Unwahrheiten und Erdichtungen durch die Presse irgend eines Landes, als bei dieser Gelegenheit durch die Irlaäͤndische verbreitet worden. (Hort!) Der Graf benutzte diese Gelegenheit, um zu erklären, daß er neulich dem General-Fiskal fuͤr Irland, Herrn O Loghlin, Un— recht gethan, indem er, nach Anleitung von Zeitungs-Nachrichten, gesagt habe, derselbe sey bei einer Versammlung zugegen gewä— sen, in der ein gesetzwidriger Toast ausgebracht worden, den er durch seine Gegenwart gewissermaßen sanctionirt oder wenig— stens doch nicht gemißbilligt haͤtte. (Hort! „Ich empfing darauf“, fuhr der Redner fort, „einen Brief von jenem Herrn, worin derselbe sagte, daß er sich durch meine Behauptung sehr verletzt fuͤhle, da dieselbe ganz ungegruͤndet und kein solcher Toast in seiner Gegenwart ausgebracht worden sey. Ich freue mich sehr, daß die Sache sich so verhält; aber der ehrenwerthe und gelehrte Herr ist doch in zwei Irrthuͤmer verfallen. Erstens glaubt er, jene Angabe sey von mir ausgegangen, und zweitens, ich hätte ihm damit einen Vorwurf machen wollen. Nun er— waͤhnte ich aber der Sache nur als einer in verschiedenen Ir— laͤndischen Blaͤttern und in einer Zeitung, die in England am meisten gelesen und auch am besten redigirt wird (großes Gelaͤch⸗ ter und Ruf zur Ordnung), erschienenen Nachricht. Und wenn ich sagte, daß der ehrenwerthe und gelehrte Herr eine gewisse Maßregel in Schutz genommen habe, so wollte ich ihm damit keinen Vorwurf machen. Im Gegentheil, wenn der ehrenwerthe und gelehrte Herr fuͤr die Auflösung der Union ist, wenn er zu denjenigen gehort, deren Zahl ziemlich bedeutend ist, welche sich von einer solchen Maßregel Heil fuͤr Irland verspre— chen, so wuͤrde er in der That sehr unrecht handeln, wenn er dies verhehlen und es nicht maͤnnlich und offen erklaͤren wollte, denn es ist nichts Arges, daß Jemand irgend eine Maßregel vertheidigt, wenn er es nur maͤnnlich und offen thut. Wenn auf Jemand dabei ein Vorwurf faͤllt, so ist es das Ministerium, das einen Mann, der Maßregeln vertheidigt, welche es als mit einer hohen und verantwortlichen Stellung ganz unvertraͤglich ansieht, zu einem Posten in der Staats-Verwaltung ernennt.“ Nach dem Grafen von Wicklow nahm Lord Brougham das Wort, um, einer fruͤheren Anzeige zufolge, dem Hause eine Reihe von Resolutionen zum Behuf der Verbesserung des jetzigen mangelhaften Zustandes des Erziehungswesens in England vor— zuschlagen. Die Berathung uͤber diese Beschluͤsse wurde jedoch bis nach dem Druck derselben ausgesetzt. Der Hauptzweck der— selben geht auf die Einsetzung einer permanenten Kommission fur das Erziehungswesen, welche uͤber die gehörige Verwendung der von dem Parlament fuͤr den Volks- Unterricht bewilligten Gelb summen zu wachen, Schullehrer⸗Seminarien einzurichten und auch uͤber Privat-Stiftungen, welche zum Zwecke des Erziehungswe— sens gemacht wuͤrden, die . zu fuͤhren haben soll. Die von Lord Brougham geaͤußerten Ansichten und Absichten wurden nicht nur von Lord Melbourne und Lord Denman, sondern auch von dem Erzbischofe von Canterbury und dem Bischofe von Gloucester gebilligt. Ersterer äußerte sich in dieser Be— ziehung folgendermaßen: „Ich erhebe mich, Mylords, um mei— nen vollkommenen Beifall uͤber das Verfahren kundzugeben, wel—
ches mein edler und gelehrter Freund eingeschlagen hat, so wie meine gaͤnzliche und herzliche Uebereinstimmuüng mit den / Zwecken, bie