1835 / 148 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

meine Diskussion geschlossen, und man beschaͤftigte sich mit den einzelnen Artikeln. Bei dieser Gelegenheit hielt noch Herr Lau— rence einen langen Vortrag, um die unermeßlichen Vortheile auseinanderzusetzen, die, seiner Meinung c.

die Folge Frankreich verspreche. (Bei dem

war es noch zu keiner Abstimmung gekommen. Ueber die estrige Sitzung ist noch zu melden, daß Herr Guizot im

elt derselben auf das Bestimmteste erklaͤrte die Kolonie . behalten und, was das so werde die

ob demselben Folge zu geben sey oder nicht.

Der Tuͤrkische Gesandte am Londoner Hofe, Namik Pascha, ist auf der Reise nach Konstantinopel in Paris angekommen.

Der Sohn des Marschalls Soult hat sich nunmehr bereit erklaͤrt, dte von seinem Vater der Civil-Liste verkauften drei Ge⸗

maͤlde wieder anzunehmen und die bereits absch 150,000 Fr. zurückzuzahlen.

Das heutige Journal des Dabats enth die Spanischen Angelegenheiten Folgendes:

4

die anfangs das Attentat erregt hatte, von dem

de la Rosa sich bedroht keine Folge gehabt, lichen Gewalt haben den Frieden der so wie die freie Berathung der Cortes,

gesehen, haben

olonisiren betreffe, egierung sich spaͤterhin nach Maßgabe der sich meldenden Kolonisten und ihrer pecuniairen Mittel entscheiden,

und einige Demonstrationen der oͤffent⸗ auptstadt gesichert.

der Behoͤrde fuͤr die die Kolonie fuͤr bgange der Post

Spaniens verbreiteten Besorg Frankreich werde In der That, uͤbertreiben wir Nehmen wir nicht den freilich erlitten hat, fuͤr eine totale Spaniens, vergessen wir di Ueberall, einen Winkel men, gelten die Gesetze d und werden geachtet.

laͤglich erhaltenen

aͤlt in Bezug auf Die Besorgnisse, Herr Martinez gluͤcklicherweise er nicht Huͤlfe erhaͤlt.

eben ie von

und alte Ehre. Mit solchen

der Proeeres / Kammer votirte Adresse, guten Buͤrger ihre Stimmung kundgegeben, Zuͤgelung der Aufwiegler getroffenen Maßregeln zeigen, daß das Madrider Kabinet in dem Ereignisse vom 11Iten eine neue Kraft geschoͤpft hat. uͤber das Schicksal des Ministeriums und selbst der Regierung

war also wohl voreilig, als man die Spanische Regierung zur Nothwendigkeit gebracht glaubte, die Intervention zu reklamiren.

dieses schoͤnen

war gung in einigen großen . allein sie hat sich bis jetzt durch keine jener wichtigen und ernsten Explosionen Luft gemacht, die wir in unserm Lande erlebt haben. ewiß, ein Heer, das zahlreicher ist, als das der Rebellen; seine ingnzen erholen sich und Don Carlos hat kein Geld. endlich von alle dem, was wir uͤber dieses Land wissen, zeigt einen in den letzten Zuͤgen liegenden Staat, der untergeht, wenn In dem constitutionnellen Spanien liegt viele Kraft, und noch lebt, wie immer, Castiliens alter Stolz

die Art, wie die

und die von seinem Boden.“

Die in diesen Tagen vollkommen ruhig.

nisse waren uͤbertrieben, und es

auch nicht den Stand der Dinge! unleugbaren Schlag, den Valdez Niederlage! Fuͤnf Sechstheile es nicht, sind ruhig und still. Landes ausgenom⸗ constitutionnellen Regierung herrscht eine gewisse Aufre—

er

Spanien hat, das ist

Nichts

209. Cortes M).

im Auslande seinen Schutz; es findet ihn im

Der Moniteur meldet: „Die Regierung hat N aus Madrid bis zum 14ten d. M. erhalten.

Alles

ung Die Proceres⸗Kam

Nachrichten s Wohl Irn, diese Valdez sich voͤllig

Rente pr. compt. 108. 30.

81. 60. sin conur. 81. 65. z

Redaeteur Cotteæl. e , ,, m-

Huͤlfsquellen sucht ein Land nicht

Gedruckt bei A. W. Hayn,

Allgemeiner Anzeiger fuͤr die P

Bekanntmachungen.

diet al- Citation.

E Da auf die Amortisation nachstehender Westpreuß

m , ʒ 0 0 xᷣᷣQuůiVͤr „,

Namen de GS rtrahenten.

des

1. J H. F. Lehmann zu Halle.

Kaufmann Werkmeister zu Brom⸗ berg und Kaufmann C. L. Sil⸗ ling zu Cüstrin,

Depositorium des Land- u. Stadt⸗ gericht i e, ,

Bauergutsbesitzer Gottfried Pruß zu Wettschuͤh. .

Benennung

Guts.

m Q Q m, r mm.,

Nieczuchowo.

Pietrunkle. Kaezkowo. Littschen.

ischen Pfandbriefe

dachter Fakultaͤt die Administration und Kollatur des von dem vormaligen Universitaͤts Verwalter zu Wit— tenberg, Vincentius Haase, den 19. August 1361 ge— stifteten Stipendiums uͤbertragen worden. Da aber zu dem Genusse desselben zunaͤchst aus des Stifters

Be⸗ Nr. trag des Pfand⸗ hriefes.

Thl.

des Departements.

Bemerkung.

Schneidemuͤhl. 2 1000 entwendet.

desgleichen. Bromberg.

18 73 23

u 100

verdorben. desgl. dito.

46

Marienwerder.

angetragen worden ist, so werden die etwanigen un⸗ bekannten Inhaber dieser Pfandbriefe aufgefordert, sich spaͤtestens bis zum achten Zins-Zahlungs⸗Termin =. den 2. Januar 1836, bei dem General⸗andschafts-Syndieus, Herrn Ober⸗= Landesgerichts Rath Ulrich mit ihren Anspruͤchen zu melden und solche zu bescheinigen oder die gaͤnzliche Amortisatisn der gedachten Pfandbriefe zu gewaͤrti⸗

gen, wodurch die Landschaft oder das vetreffende Gut Direktion.

von allen ferneren, wegen dieser Pfandbriefe zu bil— denden Anspruͤchen ganzlich befreit wird, und die un— bekannten Inhaber derselben sich sodann ihrer Ent= schaͤdigung halber lediglich an diejenigen halten muͤssen, durch deren Haͤnde diese Pfandbriefe gegangen und an sie gediehen sind. Marienwerder, den 28. Februar 1835.

Königl. Westpreuß General⸗Landschafts⸗

ES dietal⸗ Citation.

Da wir uber das Vermögen des hiesigen Kauf— manns Bernhard Cohen durch Verfuͤgung vom beu⸗ tigen Tage wegen klarer Insuffieienz den Conkurs von Amtswegen erdͤͤffnet, auch date den offenen Ar⸗ rest verhaͤngt haben, so wird dieses den Glaͤubigern des gedachten Gemeinschuldners hierdurch öffentlich bekannt gemacht, und ein Termin vor dem zur In—⸗ struction des Conkurs⸗Prozesses ernannten Deputir— ten, Ober⸗Landesgerichts⸗A1Asessor Meyer an der biesi⸗ gen Gerichtsstelle auf den 27. Ju li, Vormittags 5 Uhr praͤsigirt, in welchem saͤmmtliche Glaͤubiger ihre Ansprüche an die Conkursmasse, sie moͤgen Na men baben wie sie wollen, gebührend anmelden, und deren Richtigkeit nachweisen muͤssen. Diejeni- gen, welche in diesem Termine nicht erscheinen und ihre Forderungen nicht liquidiren, haben zu gewarti⸗ gen, daß sie mit allen ihren Ansprüchen an die Masse vräͤkludirt, und ihnen deshalb gegen die ubrigen ö ein ewiges Stillschweigen auferlegt wer⸗ den soll.

Unbekannte, oder zu erscheinen Verhinderte koͤn⸗ nen sich an die hierselbst fungirenden Justiz⸗Com⸗ missarten Kreilmann zu Erwitte und Schulenburg zu Lippstadt wenden, und selbige mit gehöriger Voll⸗ macht und Information versehen,

In dem anberaumten Liguidations-Termülne haben sich die Creditoren zugleich uͤber die Beibehaltun oder Abänderung des n. Interims⸗ Curator un Contradiktor Amtsschreiber Herrn Hille unter der Verwarnung zu aͤußern, daß sonst nach pflichtmaͤßi⸗ gem Ermessen deshalb ex ollicio Verfuͤgung getroffen werden soll.

Gesecke, den 12 Maͤrz 1833.

Königl. Preuß. Ju stiz⸗Amt.

Auf jetzigen Antrag bes Doctors Oldenburg hler⸗ selbst, als Acthris Communis im Amtsrath Schön⸗ bergschen Debitwesen, wird denjenigen Gläubigern der Braemphaelschen Eheleute, vormals auf Blücher, und resp. des wail Amtsrath Schönberg auf Blaͤcher, deren Forderungen in das Bluͤchersche Hypotheken. Buch intabuliret waren, und die durch den bereits am 17. Juni 1818 legitimirten Ober⸗Appellations⸗ gerichte ⸗Procurator Hettling zu Wolffen buͤttel, resp. dessen Substituten, den Advocgten Bartning hierselbst, ihre noch habenden Anspruͤche an den Amtsrath Schznberg, moo dessen Nachlaß in dem, nach er. kannter formeller Coneurs⸗-Erdoͤffnung uͤber sothanen Nachlaß am 3. Febr. 1830 stattgehabten Liquidations⸗ Termine angemeldet haben, nachdem von dem ge⸗ dachten Procurator Hettling seine Vollmacht aufge⸗ rufen worden und dadurch auch die seines Substitu⸗ ten erloschen ist, hiermit aufgegeben:

binnen 6 Wochen, vom Tage der ersten Bekannt⸗ machung dleses bffentlichen Notisicatorit ange⸗ rechnet, einen Proeurator in lonn zu diesen De⸗ bitacten zu legitimiren und denselben cone ons- actazum inshecthons praczente Kegistratore zu einer bestimmten Erkldͤrung über einen zur Hinlegung eines Rechtsstrelts mit dem Guts⸗ besitzer Bühring auf Nutteln, pio. Rechnungs⸗ Ablegung cum annexis, gerichilich proponirten Vergleich zu instruiren, sonst aber, wie hiermit

ein fuͤr allemal angedrohet wird, unfehlbar zu gewaͤrtigen, daß sie als an die Beschluͤsse der an⸗ wesenden, oder mit Procuratoren in loco verse⸗ henen Creditoren für gebunden werden erklaͤret werden. Schwerin, den 4. Mai 1833.

Zur Großherzogl. Mectl Justiz Canzlei verordnete

Director, Vice⸗Director und Raͤthe.

(L. S.) C. v. Maydell.

Nachdem in allhier anhängigen Nachlaßsachen zu Herrn D. Carl Ernst Christian Hahmanns, weiland lur. Pract allbier, Verlassenschaft, auf. Antrag der Erben desselben mit Erlassung von Edictalien nach Vorschrift des Allergnaͤdigsten Mandats vom 13 No⸗ vember 1779 zu rh er resolviret worden ist; als werden hiermit Alle diejenigen, welche an den Nach⸗ laß vorernannten Herrn D. Hahmanns als Glaͤudbi⸗ ger oder aus irgend einem andern Grunde Anspruͤche ju haben vermeinen, andurch öffentlich geladen, daß sie

den Siebzehnten October 1833, als welcher zum Liquidations-Termine anberaumt worden, zu rechter fruͤber Gerichtszeit an biesiger uUniversitdͤts⸗Gerichtsstelle, resp gehörig bevormundet, in Person erscheinen, mit dem bestellten Herrn Ver— lassenschafts · Vertreter gutlich Verhör und Ünterhand⸗ lung pflegen, auch da moglich einen Vergleich treffen, in dessen Entstebung ihre Anspruͤche und Anforderun—⸗ gen liquidiren und bescheinigen sollen, und zwar un⸗ ter der Verwarnung, daß diejenigen, welche ihre An⸗ spruͤche nicht gebörig liquidtren, fuͤr ausgesch lossen an der Tbeilnahme, an der Masse und ihrer An⸗ spruͤche, so wie der ihnen etwa zustehenden Rechts⸗ wohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand fuͤr verlustig, nicht weniger diejenigen, welche zwar erschienen, sich aber wegen Annahme eines etwaigen Vergleichs nicht deutlich erklaͤren, fuͤr einwilligend werden crachtet werden, sodann mit dem Herrn Ver⸗ lassenschafts⸗Vertreter binnen der gesetzlichen sechs⸗ wöchentlichen Frist verfahren, und den Siebenten November 1835 der Publication eines Praͤclusiv⸗Bescheides wegen der Außengebliebenen, so wie den Fünften Dezember 18335 der ren , on der Acten zur Versendung nach rechtlichem Erlenntniß oder zur Abfassung eines Ge⸗ richts⸗Bescheides, ingleichen den Sechszehnten Januar 1836 der Publication sotbanen Erkenntnisses ge vaͤrtig sein, auch diejenigen n n , welche nicht im Orte des Gerichts wohnen, zu Annahme kuͤnftiger Ladungen und Zufertigungen einen hiesigen Bevollmaͤchtigten bestellen sollen.

Leipzig, den 8. Mai iszs.

Das universitätsgerich Dr. Rùl B

daselb st. ing.

oͤtiger, Act. In Gemaͤßhelt der zu Dresden am 27. September

1825 zwischen der Königl. Saͤchsischen und Königl. Preußischen Regierung getroffenen Uebereinkunft, so

J, und wiederum an bisheriger Stelle, auf den bei⸗

oder seiner Frauen, einer gebornen Kirchhoff, Ver— wandtschaft abstammende, oder in deren Ermangelung vorzugsweise aus seiner Vaterstadt Plauen gebuͤrtige, arme und fleißige Studirende gelangen sollen: so werden die allhier Studirenden, welche ihre Ver— ,, mit dem Stifter oder dessen Ehegattin zu bescheinigen vermögen, und in deren Ermange⸗ lung solche, die aus Plauen gebuͤrtig, arm und flei⸗ ßig sind, hiermit aufgefordert, sich bei dem unter—⸗ zeichneten Dechanten der Fakultaͤt binnen 6 Wochen, spaͤtestens bis . den 13. Juli dieses Jahres schriftlich zu melden, die Nachweisung der Verwandt—⸗ schaft oder Zeugnisse uͤber den Geburtsort, die Ar— muth und den Fleiß, beizubringen, darauf aber der Anweisung wegen des Genusses gewaͤrtig zu sein. Nach Vorschrift der hohen Verordnung vom 8 November 1828 wird diese Aufforderung oͤffentlich bekannt gemacht. Leipzig, den 15. Mai 1835. De Georg Bened Wiener, d Z. Dechant der theologischen Fakultaͤt.

Ei

Lieferung

Lage, nebst

Bekanntmachung. Der diesjaͤhrige Wollmarkt hieselbst, wird, in den dafür bestimmten Tagen, 14, 185. und 16. Juni d

den Paradeplaͤtzen, zwischen dem Berliner und An— clammer Thore, abgehalten werden. Die bestehenden Einrichtungen zur Befoͤrderung und Bequemlichkeit des Verkehrs nehmen wir als be⸗ kannt an. Stettin, den 18. Mai 1835. Die Wollmarkts⸗-Commission.

und der Sin

Bekanntmachung.

Die mir gehoͤrige, bei hiesiger Stadt gelegene und zum Zweck der Eintragung in das Hypothekenbuch auf 13,692 Thlr. gerichtlich abgeschaͤtzte Ziegelei will ich aus freier Hand

am 10. Juni dieses Jahres Mittags 12 Uhr an Ort und Stelle oͤffentlich meist— bietend verkaußen und lade Kauflustige zu diesem Ter— min hiermit ein. Havelberg, den 20. Mai 1835. Eras my.

Die klare

Nordsee⸗Bad der Insel Helgoland. Ein geehrtes Publikum wird hiermit von der Er— oͤffnung des hiesigen Scebades am 15. Juni in Kennt— niß gesetzt.

Auf eine zweckmaͤßige Erweiterung und Vervoll— kommnung aller Anstalten, welche die so sehr guͤn— stige Aufnahme des Bades in den letzten Jahren noͤ—⸗ thig machte, wurde fuͤr die naͤchßse Saison mit Eifer hingearbeitet, und namentlich durch viele neuerbaute Logis, Vermehrung der Hadekutschen auf funfzig Stuck, durch Ueberfuͤhrung von lebendigem Schlacht⸗— vieh ꝛc ꝛ6., den Beduͤrfnissen und Anforderungen der resp. Badegaͤste moͤglichst entgegen gekommen. Als Badearzt wird, wie fruͤher, Herr Pr. von th aus Bremen waͤhrend der Curzeit gegenwaͤr—= tig seyn.

Die Ueberfahrt geschieht woͤchentlich mit den sehr elegant eingerichteten Hamd. Damp schiffen von Ham⸗ burg und Cuxhaven aus, und von sonstigen Haͤfen mit bekannten Pactetboͤten. Bestellungen von Logis del mit Vergnuͤgen

) ie Direction Helgoland, Mai 1835.

staͤnd ig in

Exemplar.

Prenzlau:

Erste General-Versammlung der Leipzig— Dresdner Eisenbahn⸗Compagnie, Nachdem das Capital der Leipzig-Dresdner Eisen⸗ bahn⸗Compagnie vollstaͤndig unterzcichnet worden ist, so werden in Folge der Ällerhoͤchsten und Hoͤchsten Orts genehmigten Statuten, und Kraft der im §5 2 des hohen Decretes vom 6. Mai d. J. dem unter— zeichneten Comité ertheilten Befugniß saͤmmtliche Actien⸗Inhaber hierdurch eingeladen, sich bei der er—

sten constituirenden General⸗Versammlung Freitags, den 5 Juni d. J., früh um s uhr, im Saale des hiesigen Gewandhauses einzufinden, und, in Gemaͤßheit der Bestimmungen des F. 23. des Statuten Entwurfs, Zwanzig Actionairs zu Mitgliedern des Ausschusses, welchem nach 8§. 36. die Wahl der Directoren und deren Stellvertreter ob⸗ liegt, zu erwaͤhlen.

Krisis v

nirt. Wappen.

wie der deshalb an die fheologische Fakultaͤt hiesiger universitaͤt ergangenen hohen Here n en ist ge⸗

Es wird hierbei in Erinnerung gebracht, daß das im 5§. 12. naͤher bezeichnete Stimmrecht nur nach

Stuttgart.

Mit Koͤnigl. Wuͤrttembergischem

Verlag von L. F Rieger & Das Werk umfaßt: 1) die Einleitung, in m cher das Allgemeine uͤber den menschlichen Kön vorgetragen wird; 2) die Knochen- und HBaͤnwg lehre; 3) die Muskellehre; ) die Eingen⸗ delehre, so wie die Beschreibung des Gehin

Sendschreiben an einen eh f. binets⸗Minister uͤber die gegenwe

schen von hr. F Albert. Diefes merkwuͤrdige Pamphlet hat in Lonkt außerordentliches Aufsehen erregt, daß binnen ö gen fuͤnf starke Auflagen zu sehr hohem Preis verkauft worden sind.

reußischen Staaten.

erfolgter Legitimation durch Vorteigung der zu

digen Actien dermalen der Interims-Schaͤn.

(S. 19) ausgeuͤbt werden kann, daß durch Zen

maͤchtigte zu erscheinen unzulaͤssig ist, und de

abwesenden Actionairs an die in der General-

sammlung gefaßten Beschluͤsse gebunden sind. Leipzig, am 22. Mai 1835.

senbahn⸗Comite.

Literarische Anzeig

Wichtiges Werk für Aerzte, Anatomen, C rurgen, Studirende und Gebildelt alle

kn. Staͤnde!

So eben versandten wir die enn von: ;

Neues Handbuch

der praktischen Anatomit, oder Beschreibung aller Theile des menschlichen ; pers, mit hesonderer Ruͤcksicht auf ihre gegenshh

der Angabe uͤber die Art, dieselhen

zergliedern und anatomische Praparate zu verfertp

von Professor Dr. Ernst Alexander Lauth, Vorsteher der anatomtschen Arbeiten an der mij nischen Fakultaͤt zu Straßburg, Mitgliede vieler

lehrten Gesellschaften.

2 Baͤnde gr. Svo. mit Abbildungen. In lo Liefern

gen zu je 6 Bogen. a 7 Thlr. pr. Lieferung. Vripilegium olnp.

nes-⸗-Organe: 5) die Nervenleh

6) die Gefaͤß lehre: ?) die topog raphische n tomie; s) die Entwicklungs-Geschichte! Foͤtus: 9) die Anweisung zur Verfertign anatomischer Präparate und zur Aufbehn ung derselben; 10) das ausfuͤhrliche Inhil Verzeichniß.

gemeinfaßliche Darstellun

weise, deren sich der Herr Verfasser bemuͤht setzt auch das nichtaͤrztliche Publikum in den En sich dieses lehrreichen Handbuches mit Nuhen! dienen zu konnen, so wie die beigegevenen Tafel mit (zum Theil illuminirten Abbildungen welche wir gratis liefern, rung wesentlich beitragen. Besonders duͤrfte das Werk auch zuͤngern rut welche sich spaͤter der Mediecin und Chirurgt zu widmen gedenken, von großem Nutzen sihn. Die zweite Lieferung folgt in 14 Tigen, ganze Werk aber ist bis zum Okto ber d. Roch den Haͤnden der resp. Eubscribenn worauf sogleich der Ladenpreis von 36 Kr. od. hl fuͤr die Lieferung eintritt. ; Sammler erhalten auf 10 Exemplare ein Fi

alle Buchhandlungen des In- und Auklf nehmen Bestellungen darauf an, in Berlin Oum ler, die Ens lin sche Buchhandlung, L. Qehmit E. S. Mitt ler, Plahn u. A.: in Potsdm Riegel; in Stettin F. H. Morin.

Stuhrsche Buchhandlung, Schloßplatz Ne. 2.

Bulwer's Sendschreiben. Im Verlage der Gebruͤder Schuman! Zwictau ist so eben erschienen und durch ale handlungen zu erhalten, in Berlin bei E 6 ) ler (Stechbahn Ne 3), so wie in desten gen zu Posen und Bromberg und bei Vincem

han

emaligtes

Jlus dem 6

on E. L. Bulwer II] sgl⸗

geh.

Liebhaber der Heraldik finden in der Fran Buͤcherhandlung, Niederlagstr neh de Russie, Gelegenheit zum Ankauf ein tz cl wordenen und ursprünglich ans der Bibligtz wigs XV. herruͤhrenden Werks, betitelt: näälogiques des maisons des dues ct France. Paris, 1664, in Folio, mit zehbuen!

Nr. 3, neben

Tahle⸗ pin

; war Die Prokuradoren⸗Kammer hatte ihrn '

schlusse, das Verfahren der Minister bei dem mit abgeschlossenen Auswechselungscartel einer Pruͤ werfen, noch keine Folge gegeben. einstimmig die Adresse gegen die Urheber der Gewaltthaͤ deren Gegenstand Herr Martinez de la Rosa am Ilten d. war, angenommen.“ Trotz dieser guͤnstigeren Course an der heutigen Boͤrse zuruͤckgegangen. Persenen wollten wissen, es sey ein geheimer Traktat dez und Zumalacarreguy abgeschlossen worden. Fuͤr spricht einigermaßen der Umstand, daß, den neuesten Na von der Spanischen Graͤnze zufolge, j verhielt. Zumalacarreguy stand am 11Iten mit 18 Batalllu i Salinas, 2 Stunden von Vittoria.

Heute schloß 5proc. 108. 40. 3proc. pr. compt. Neap. 99. 5. 5proc. Span. 463. 3 proc. 297. Ausg. 9

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zwichen . .

Anst chrigh bei

zur allgemeinen l!

Innern und n

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Allgemeine

tagts-Zeitung.

——— 6

——

Amtliche Nachrichten. Kronik des Tages.

Das 10te Stuͤck der Gesetz- Sammlung, welches heute ausge⸗ wird, enthaͤlt unter 15666. den Tarif, nach welchem die Markt- und Stand⸗ Gelder auf dem Markt zu Alt⸗Dollstaͤdt zu entrich⸗ ten sind. Vom 8. April d. J.; und die Allerhoͤch⸗ sten Kabinets⸗Ordres, unter vom 18ten ejusd., betreffend die Anwendbarkeit der Preußischen Strafgesetze hinsichtlich der Muͤnz⸗Ver⸗ brechen in denjenigen Provinzen, in welchen das All⸗ gemeine Landrecht bisher nicht eingefuͤhrt worden, und vom L2zsten ejusd,, wonach die Fuͤhrer von Fracht⸗ Fuhrwerken verpflichtet sind, die empfangenen Chaus⸗ see⸗Zettel den Steuer Aufsichtsbeamten und Wege⸗ Waͤrtern . , vorzuzeigen.

rlin, den 29. Mai 1835. Der ger, Conti der Gesetz⸗Sammlung.

i der 25sten d. M. fortgesetzten und am 2östen been⸗ i ö . kern Klasse 71 ster Ir gh Klassen⸗Lotterie fiel ö zte Haupt-Gewinn von 50, 000 Rthlr. auf. Nr. 68,708 nach Ruden bei Wolfers; 2 Gewinne zu. 5090 Rthlr. fielen auf Rr. 36, 864 und 46,583 nach Coͤln bei Reimboldt und nach z inkfurt bei Kleinberg; 7 Gewinne zu 2000 Rthlr, auf Nr. I' z6,588. A, 33f. zz, 9J3. 42,038. 4 d03 und gz, dh in Darn bei Gronau und bei Seeger, nach Bleicherode bei Fruͤh⸗ leg, Halle bei Lehmann, Koͤnigsberg in Pr. bei Burchard, ligiitz bei Leitgebel und nach Stargard bei Hammerfeld; 18 Haöinne zu 1060 Rthlr. auf Nr. 18, 946. 19,816. 25,806. 25, 042. nn ag, 21. So, 5zI. S2, Bb. Sg, m7. So, 583. G62 184. 63, 303. ä. 77572. z, l53. S8, 714. 9h, 9s und 10ꝛ, 80 in Berlin he Alvin, bei Gronau und Amal bei Seeger, nach Coͤln bei Reinbold, Duͤsseldorf bei Wolf, Glogau bei Bamberger, Jauer ze Guͤrtler, Magdeburg bei Brauns und bei Roch, Marien⸗ werder bei Schroͤder, Memel bei Kauffmann, Naumburg a. d. S. ie Kayser, Oppeln bei Birkenfeld, Potsdam bei Bacher und nach Stettin bei Wilsnach; 42 Gewinne zu 5900 Rthlr. auf Nr. 633. All. 2906. 4500. 11, 865. 18,618. 22,975 23,187. 25,567. cg. , is. 29,702. 29,968. z0, 5865. Za, 181. ö, 180. 33,296. än, Won. A6 bsg. Tö„hzz. 6,43. Zö,os3. 6 230. 6, sz. Bz. Sipa8. 65,75. Jo 222. 71119, 71573. 74576. i oo); dꝛ 2. Sz Mo. Sb. 7x6. S6, 974. 88, 394. 190, 321. 102,861. 102, S6j9 und 104,782 in Berlin bei Alevin, bei Burg, bei Gronau, bei iller, 2Bmal bei Jonas, bei Israel, mal bei Matzdorff, bei WMendheim, bei J. L. Meyer und bei Seeger, nach Breslau bei J. Holschau und Amal bei Schreiber, Bunzlau bei Appun, Loblenz Zmal bei Stephan, Coͤln bei Reimbold, Danzig bei Rotzoll, Duͤsseldorf bei Simon und bei Spatz, Halle 2mal bei lehmann, Königsberg in Pr. bei Burchard, Liegnitz bei Leit⸗ gebel, Magdeburg 2mal bei Brauns, Merseburg bei Kieselbach, Munster bei Lohn, Posen bei Bielefeld und 2mal bei Leipziger, otsdam bei Hiller, Prenzlow bei Herz, Torgau bei Schubart, . bei Gall und nach Zeitz bei Zuͤrn; 66 Gewinne zu 2060 Rthlr. auf Nr. 5924. 6080. 9031. 9336. 10,191. 10,353. 11 „80. IIJ5. Il, 075. 14,015. 19, 252. 23, 207. 23, 6142. 25,898. 24,571. Biß. 26 955. 27 597. 28.372. 290,617. 30, 868. 34,121. 37,102. zd 336. 10, 998. A3, 642. 48,571. 49,790. 52,877. 3/26. d 194. 5,333. 61, 184. 62,213. G62, 532. 66, 1 14. S6, 288. 6d,/ . 9, 128. Ilz. 72 816. 75,523. 73, 27. 73, 8I3. 74, 156. 6, 262. Jog]. 7JS,I9Iĩ. 83, 2065. 87, 252. S8, 82. 9,373. 90, 205. 90, 882. 92, 930. oe zz. 95,422. gs, 0s. Sh, 063. 100,129. 100,366. 101, Sgö. 104,600. 167,544. 108,337 und 108,846. Berlin, den 27. Mai 1835. Koͤnigl. Preußische General-Lotterie-Direction.

Nr.

160.

lI608.

Angekommen: Se. Durchlaucht der General⸗Major und Commandeur der Zten Division, Prinz George zu Hessen⸗ Kassel, von Frankfurt a. d. S.

Zeitungs⸗Nachrichten. Aus lidland—.

Rußland.

St. Petersburg, 206. Mai. Aus Moskau wird fer— ner berichtet, daß die Einwohner dieser Hauptstadt, nach einer ain Russischen Sitte, bei dem Wiederaufleben der Natur am 1. Mai dem Fruͤhlinge vor die Stadt entgegen zu gehen, und sich auf einer öffentlichen Promenade in einem nahen Lustwaͤld— chen zu versammeln pflegen; Ihre Majestaͤten der Kaiser und die Kaiserin geruheten, um dem Wunsthe Aller zu entsprechen, diesc Promenade ebenfalls am 1. (13.5 Mai Nachmittags von sechs bis halb zehn Uhr mit Ihrer Gegenwart zu beehren. Ein einstmmiges und vielfach wiederholtes herzliches Hurrah! em— z ö das Herrscher-Paar, dem in einem anderen Wagen Ihre Rai erlichen Hoheiten der Großfuͤrst Constantin Nikolajewitsch Und die Großfuͤrstin Alexandra Nikolajewna folgten. Tausende

rzten den beiden Equipapen entgegen, und hemmten das Wei— terfahren derselben, um sich langer an dem Anbsicke der erhabenen Vaiser⸗Familie zu erfreuen. Das Entzuͤcken, welches Alle beseelte, ist nicht zu beschreiben. Unter mehreren ruͤhrenden Charakterzuͤgen, die der Berichterstatter der Nordischen Biene bei dieser Gele— genheit wahrgenommen, befindet sich auch der, daß, als ein unter . Volksnienge befindlicher ehrwuͤrdiger Greis um die Ursache fragt wurde, warum er beim Verlassen der Promenade so an⸗

chtig ein dreifaches Kreuz geschlagen, dieser zur Antwort gab: 6. habe dem Höͤchsten gedankt, daß Er ihm die Gnade erwie—⸗ en, in seinem 8Sosten Lebensjahre seinen Landesvater, den Kaiser,

Berlin, Freitag den 29sin Mai

und seine Kaiserin noch einmal zu sehen.“ Der Platz vor dem Schlosse, den die Erlauchte Herrschir-Familie bewohnt, ist den ganzen Tag von der Menge besetzt, ja es bringen sogar Viele die Naͤchte daselbst zu.

Der diesseitige Botschafter in Paris, Graf von der Pahlen, ist am 15ten d. M. auf seinen Posten und der Kaiserl. Oester⸗ reichische Botschafter am hiesigen Hofe, Graf Ficquelmont, am 16ten d. M. nach Wien abgereist.

Der Wirkliche Staatsrath Ruͤckman ist auf Allerhoͤchsten Befehl zum General⸗Konsul in der Moldau und Wallachei und der in der Kaiserlichen Privat-Kanzlei fungirende Staatsrath Kutusoff zum Wirklichen Staatsrath ernannt worden.

Frankreich.

Deputirten-⸗Kammer. Sitzung vom 20. Mai. (Nachtrag.) Im Laufe der Debatten uͤber das Ausgabe⸗Bud⸗ get fuͤr die Kolonie Algier ließ der Minister des oͤffentli— chen Unterrichts sich folgendermaßen vernehmen:

„Es ist nicht meine Absicht, meinem ehrenwerthen Vorgaͤnger auf der Rednerbuͤhne (Herrn Passy, der sich unbedingt gegen alles Kolonisiren ausgesprochen hatte) in seinen der Kammer augseinan⸗ dergesetzten allgemeinen Betrachtungen über die Nutzlichkeit oder die Angemessenheit entfernt liegender Besitzungen und das System der Verwaltung der in fernen Gegenden gemachten Eroberungen zu folgen; und eben so wenig gedenke ich, in die einzelnen Erdrte⸗ rungen in Bezug asf die verschiedenen Gegenden des Afrikanischen Bodens, ihrer Wichtigkeit und ihres Werthes fuüͤr uns, mich einzu⸗ lassen. Was ich scharf und bestimmt hervorheben will, betrifft die Ansicht, welche die Regterung sich von unseren Afrikanischen Besitzungen gebildet, und die Verhaltungs⸗Regel, die sie sich in Bezug auf diese Besitzung vorgezeichnet hat, un dies wird die gegenwartige Debatte vielleicht rascher zum Ziele fuͤhren. Zuvor aber kann ich nicht umhin, dem vorigen Redner fuͤr die Aufrichtig⸗ keit und den Muth, womit er seine Gedanken entwickelt hat, mei⸗ nen Dank abzustatten. Er hat damit ein edles und seltenes Beispiel gegeben, wie man dem Lande, ohne sich an dessen Leidenschaften zu krhren, sagen koͤnne, was man fuͤr wahr und dem National-Inter—⸗ esse entsprechend haͤlt. (Beifall) Weit entfernt also, mich, wie we⸗ nig ich auch die von Herrn Passy ausgesprochenen Ideen theile, über ihn zu beklagen, danke ich ihm vielmehr, und wünsche der Kammer zu seiner Rede Gluͤck, indem ich eine solche Sprache, von dieser Rednerbuühne herab, als einen dem Lande geleisteten wahrhaft nuͤtz= lichen Dienst betrachte. Mehr als einmal schon, m. H., hat die Regierung ihre Absichten in Bezug auf unsere Besitzungen in Afrika ohne Um⸗ schweife und klar ausgesprochen. Frankreich hat die Regentschaft von Algier erobert, Frankreich wird seine Eroberung behaupten. (Sehr gut!) Wir handeln mit einer vollkommenen unabhaͤngigkeit ünd befragen nichts als das Interesse der Nation; erheischte dieses Interesse, wie Herr Passy solches glaubt, daß wir Afrika aufgaben, fo wurde ich ohne Anstand meine Stimme dazu geben. Allein es verhalt sich umgekehrt. Zwei Grunde, m. H., muͤssen in dieser

rage entscheiden. Erstlich das Motiv der National-Wuͤrde, ein i. starkes und selbst von seinem moraltschen Werthe voͤllig unabhängiges. Das erste Element der Macht eines Stgates besteht in der Achtung, in der Meinung, welche die Welt sich von dessen Festigkeit, Muth und Entschließung bildet; es wiegt dieses Element die Kraft materieller Krafte bei weitem auf, ja, es überwiegt sie . Oft, haben sehr kleine Laͤnder, einzig durch das Ansehen, dessen sie in der Welt genvssen, durch die allgemeine Ueberzeugung von ihrer Kraft und Festigkeit im Wollen und Entschließen, und ihrer Bereitwilligkeit, das Ge⸗ wollte selbst mit Opfern durchzusetzen, eine große politische Wichtig⸗ keit errungen. Aus diesem Gesichtspunkte vor Allem muß die Frage über die Beibehaltung von Algier in Erwägung gezogen werden. Ein zweiter Punkt betrifft die große Wichtigkeit des Mittellaͤndischen Meeres in den Europaischen Handels⸗Angelegenheiten und Verbaͤlt⸗ nissen. Hier bin ich mit allen Verstaͤndigen weit entfernt, zu sagen, daß das Mittelmeer ein Franzbsischer See werden, und daß

der Franzoͤsische Handel den Handel der uͤbrigen Maͤchte gus—⸗

schlichen muͤsse. Solche Anspruͤche kennt Frankreich nicht. Nur als ein Faktum spreche ich aus, von welcher Wichtig⸗ keit in den Europaäͤischen Angelegenheiten das Mittellaͤndische Meer ist, als ein Faktum, das reiflich erwogen zu werden verdient. Ohne Zweifel ist eg nicht die Bestimmung Frankreichs, die erste Seemacht von der Welt zu seyn. Frankreich ist vor allem eine Kon⸗ tinental⸗Macht. Seine Graͤnzen gegen den Rhein, die Pyrenden, die Alpen haben größere Wichtigkeit fuͤr dasselbe, als seine Graͤnzen gegen die Meere. Allein, war auch Frankreich und wird es auch niemals die erste Seemacht werden, m. H, so war es wenigstens im⸗ mer die zweite. Soll also in einem Augenblicke, wo das Mittelläͤn⸗ dische Meer an neuer Wichtigkeit gewinnt, Frankreich gutwillig von dem Range herabsteigen, den es als Scemacht so lange behauptete? Gewiß nicht, m. H. Und dies scheint mir eine von aller Uebertrei⸗ bung freie Sprache, einfach und von Thatsachen abgenommen, welche die . Politik sehr zu beachten hat. Wenn jetzt diese Gruͤnde fuͤr die

elbehaltung unserer AÄfrikanischen Besitzungen so deutlich sprechen, auf welche Weise, fragt sich nun, wird Frankreich diese Besitzungen behaupten? nach welchem Systeme sollen sie verwaltet werden? Etwa nach einem Systeme der Ausbreltung, Eroberung und direkter Colonisation, wozu die Reglerung selbst die Hand boͤte? Auf dieses Feld hat Herr Passy alle seine Einwuͤrfe und Gegengründe ver— pflanzt! und gewiß, seine Gedanken uͤber die bedeutenden Ausgaben, die entsetzliche Menge von Ungerechtigkeiten gegen die Eingebornen, die Unsicherheit der zu erwartenden Vortheile, kurz, über ellles, was ein solches System mit sich bringt, sind sehr richtig; und sowohl die Kanimer als die Regierung muß darauf nach ihrem Gewissen eingehen. Aber ich muß bemerken, daß Alles, was hierüber vorgebracht worden, auf jede im Entstehen begriffene Niederlassung dieser Art seine Anwendung finden wuͤrde; auch sind diese Einwen—⸗ dungen oft genug erhoben, nirgends aber sind sie mit glaͤnzenderem Erfolge widerlegt worden, als wo es am lautesten geschah, ich meine bei den Vereinigten Staaten von Nord-Amerika.“ Hier gab der Redner ein gedraͤngtes Bild von den Schwierigkelten, womit die ersten Ansiedelungen in Nord⸗Amerika Jahrhunderte lang zu kaͤmpfen hatten, bis sie endlich Wurzel , und fuhr dann also fort: „Ich welß, daß die Zeiten sich geaͤndert haben; weiß, daß dergleichen Thatsachen bei dem Systeme unserer Institutionen, der Preßfreihelt, der Oeffentlichkeit, den varlamentarischen Debatten, bei einer viel klügeren, mit den Interessen der Gegenwart und Wirklich eit weit schonender umgehenden Regierung nicht wieder erlebt werden kön⸗ nen. Doch ist dies kein Grund, auf Unternehmungen der Art ganz und gar Verzicht zu leisten und den Glauben , . daß ein Land an Groͤße gewinne, wenn ihm andere Niederlaffungen, andere Staaten, andere Rationen ihr Entstehen verdanken, die ihrerselts wie⸗

1835.

der die Civilisation und den Wohlstand weithin verbreiten. Es handelt sich hier, m. H., um Prinzipien der Wohlfahrt und Große, und obgleich man bei dieser Aufgabe mit unendlich mehr Maß, Srarsamkeit und Vorsicht zu Werke gehen muß, als es im itzten und 17ten Jahrhundert ge⸗ schah, so muß man doch nicht glauben, daß diese Fabrhunderte ganz ohne Vernunft handelten, und daß ibnen gar nichts nachzuahmen wäre. Nein, viel Nuͤtzliches und Großes if bei den Ansiedelungen im 16ten und 17ten Jahrhundert geschehen, und wenn von der einen Seite viele Fehler begangen worden, so muͤssen wir diese jetzt zu vermiiden suchen.“ (Sehr ger Der Minister gab hierauf einen Umriß der Ansichten und ÄÜbsichten der Regierung in Bezug auf die in Rede stehende Frage. Die Regierung, sagte er, muͤsse sich auf eine sichere und ruhige Occupation der Kuͤste und sol⸗ cher Theile des Land⸗Gebtetes beschraͤnken, welche zur Deckung der Kuͤste unumgaͤnglich noͤthig seyen. Naͤchstdem habe die Regie⸗ rung uͤber das gute und friedliche Verhalten gegen die Eingebornen des Landes n wachen, damit die Handels⸗Verbaͤltnisse sich üngestoͤrt entwickeln könnten; dies muͤsse der alleinige Zweck der Verwaltung seyn. Sollte die Zukunft eine weitere Entwickelung der Kolonie be— günstigen, sollten ihr Menschen und Kapitalien von Europa aus zu⸗ siießen, fo wuͤrde die Franzbsische Regierung zur Hand seyn; nur müsse sie dies abwarten, und nichts versprechen, was sie nicht halten könne. (Neue deutliche Zeichen des Beifalls. Diesen Grundsaͤtzen zufolge, werde die Verwaltung jedes Jahr darauf bedacht seyn, die Fortschritte oder etwanigen Räckschritte der Kolonie genau zu ver⸗ folgen, und im Interesse des Landes ihre , danach ergrei⸗ fen Unter den unzweideutigsten Zeichen des Beifalls verließ der Minister die Rednerbuͤhne.

Paris, 21. Mai. Der gestern von dem Pairshofe auf den Antrag des General⸗Prokurators gefaßte Beschluß lautet also: „Zur Erledigung des von dem Advokaten Desaubiez, als An— walt der Angeklagten Arnaud, Boyet, Marcadier und Girod, ge— machten Antrages, daß der Gerichtshof sich fuͤr inkompetent er— klaͤre; nach Anhoͤrung des General⸗Prokurators in seinen Requi—⸗ sitionen und nach Einsicht des 28. Artikess der Charte, welcher also lautet: „„Die Pairs⸗Kammer erkennt uͤber Verbrechen des Hochverraths und uͤber Angriffe auf die Sicherheit des Staats, wie solche gesetzlich näher bezeichnet werden sollen;““ nach Einsicht ferner des Artikels des Gesetzes vom 10. April 1834, welcher besagt, daß die von den Associationen gegen die Sicher heit des Staats begangenen Attentate, dem 28. Artikel der Charte gemaͤß, vor die Pairs Kammer verwiesen werden können; in Betracht, daß bereits unter der Charte von 1814 und nach Inhalt des 33. Artikels derselben die e nn, uͤber die durch ein Gesetz naͤher zu bezeichnenden

erbrechen des Hochverraths und Angriffe auf die ᷣ̊ 3 des Staats erkannt hat; daß der 68. Art. derselben Charte, als er alle bestehende Gesetze, die mit den Bestimmungen dersel—⸗ ben nicht in Widerspruch staͤnden, aufrecht erhielt, diejenigen Ar—⸗ tikel des Strafgesetzbuches von 1830 bestaͤtigte, welche die An—⸗ griffe auf die Sicherheit des Staats naͤher bezeichnen; daß aus einer Vergleichung dieser beiden Artikel der Charte offenbar hervorgeht, daß, wenn quch die Kompetenz der Pairs, Kammer nicht diejenige der Assisenhoͤfe ausschließt, sie nichtsdestoweniger vorhanden ist, und von der Behoͤrde, der die Verfassung die speziellere Sorge fuͤr die Ausfuͤhrung der Gesetze anvertraut hat, mit Vorbehalt des Rechts und der Pflicht der Pairs⸗-Kammer, die Gruͤnde und das Gewicht der Anklage zu wuͤrdigen und uͤber ihre Kompetenz selbst zu entscheiden, angerufen werden konnte; daß diese Bestimmungen der Charte stets in dieser Weise verstan⸗ den und angewandt worden sind, und daß die Jurisprudenz der Gerichtshoͤfe mit dieser Auslegung uͤbereinstimmt; in Betracht, daß im Jahre 1830 der 33. Art. der Charte woöͤrt— lich zum 28sten gemacht worden ist, ohne daß der Gesetzgeber es fuͤr noͤthig erachtet hat, das Gesetz zur näheren Bezeichnung des Hochverraths und des Angriffs auf die Sicherheit des Staats unter die Zahl derjenigen aufzufuͤhren, die der 69. Art. als noth⸗ wendig zur definitiven Organisation unserer verfassungsmaͤßigen Ordnung bezeichnet hat, worin stillschweigend die Anerkennung liegt, daß bisher in jener Beziehung richtig verfahren worden, und daß die Kompetenz der Pairs- Kammer bei Verbrechen ge—⸗ dachter Art durch die bestehenden Gesetze und unabhangig von den noch zu erlassenden festgestellt worden ist; in Erwägung uͤbrigens, daß das Gesetz vom 10. April 1834 uͤber die Associa⸗ tionen, als es im 4. Art, erklaͤrte, daß die von diesen Assoeia—⸗ tionen begangenen Angriffe auf die Sicherheit des Staats, dem 28sten Artikel der Charte gemaͤß, vor die Pairs-Kam—⸗ mer verwiesen werden koͤnnten, die Kompetenz der Kammer anerkannt hat; daß die im April v. J. zu Lyon, St. Etienne und Paris begangenen Attentate vor den Pairshof verwiesen worden, und daß dieser durch seinen Beschluß vom 6. Februar d. J. erklaͤrt hat, daß jene Attentate, ihrer Natur und den Ne⸗ benumstaͤnden nach, zu der Kategorie der in den Artikeln 86 u. f. des Straf⸗Gesetzbuches bezeichneten Verbrechen gehoͤrten, die der 28. Artikel der Charte vor sein Forum verweist; erklart der 6 . daß auf den gemachten Einwand der Inkompetenz keine Ruͤcksicht zu nehmen sey. Und was den letzten Theil der Antraͤge des General-Prokurators betrifft: in Betracht, daß die Kompetenz des Gerichthofes heute nur von 4 der Angeklagten angefochten worden ist, erklaͤrt derselbe, daß daruͤber keine Ent⸗ scheidung zu fassen sey, und verordnet schließlich, daß die gericht⸗ lichen Debatten fortgesetzt werden sollen.“

Der Constitutionnel sagt heute in Bezug auf diesen Beschluß: „Der Pairshof hat sich fuͤr kompetent erklaͤrt, und wir täͤuschten uns sonach, als wir Besseres von ihm erwarteten. Die Berathung muß indessen lebhaft gewesen seyn, denn sie hat fast 4 Stunden gedauert, und obgleich die Details derselben uns nicht bekannt sind, so laßt sich doch annehmen, daß der Beschluß nicht ohne energische Protestationen gefaßt worden ist. Jetzt bleibt dem Gerichtshofe nichts weiter übrig, als den Pro ep un— ter einer Masse von Ausnahme⸗Formen, die er sich täglich selbst wird schaffen muͤssen, zu Ende zu bringen. Dies ist eine trau— rige Lage. Noch nie hat Frankreich den Fall eines Erkenntnisses uͤber Kriminal ⸗Verbrechen ohne eine Vertheidigung und Vernehmung der Angeklagten erlebt. Umsonst wendet man uns ein, daß der Lauf der Gerechtigkeit von den Angeklagten nicht unterbrochen werden duͤrfe.