in dem letztverg 7 mit. Darauf hielten zwei Studirende egenstaͤnde aus der Chemie und Giftlehre und der Stabs— arzt Dr. Seemann pruͤfte eine Abtheilung der Studirenden Aber einen neuerdings vielfach zur Sprache gekommenen Gegen⸗ stand der operatwen Chirurgie, indem er den Steinschnitt mit der Stein- Zertrüͤmmerung parallelisirte. Zum Beschlusse dieser Wissenschaftlichen Feier hicit der Professor Jr. Mitscherlich elne Nebe über den gewichtigen Einfluß det Chemie auf die Arznei⸗ kunde und berührte namentlich auch die in der letzten Zeit so vielfach geaͤnderte Stellung des Arztes im buͤrgerlichen Leben so— wohl, als auch insbesondere den einflußreichen Wirkungskreis des Militair Arztes, unter dessen Aufsicht bei uns die ganze maͤnnliche Bevblkerung des Staats einige Jahre lebe = Der Kaiserl. Russische Hof.⸗Jägermeister, Wirkliche Staats— Rath und Kammerherr, Herr Paul Demidoff, hat auf seine Lebenszeit jährlich Fu Rthlr. Gold zur Vertheilung unter die rmen in Potsdam am Geburtstage Sr. Maßjestaͤt des Königs ausgesetzt und fuͤr das laufende Jahr an die dortige Armen⸗Di⸗ rection zahlen lassen. ( Auf. den Antrag der hiesigen Stadt⸗ Kommune ist, um den HaucEigenthuͤmern das Anlegen von Granit-Trottoirs in den Straßen der Residenz zu erleichtern, folgende Einrichtung ge— troffen und Allerhoͤchsten Grts bestaͤtigt worden: Zur Anlegung von Granit Bahnen sind verpflichtet? 1) die Haus Eigenthuͤmer in denjenigen gepflasterten Straßen innerhalb der Stadt, die von den Behoͤrden jahrlich dazu ausersehen werden; 2) die Eigenthuͤ— mer solcher auch in anderen Straßen belegenen Grundstuͤcke, auf denen in der Straßen- Front neue Gebäude errichtet, oder schon bestandene Gebäude bis auf den Grund abgetragen und durch andere ersetzt werden. Die Granit-⸗Bahnen muͤffen eine Breite von mindestens 3 Fuß haben, die Unterhaltung derselben liegt den Haus-Eigenthuüͤmern ob. Eine Unterbrechung der Bahn darf nur ver den Einfahrten statifinden. Um die. Ausfuhrung dieser Maßregel zu erleichtern, wird eine Summe von 10, 009 Thlr. jahrlich aus dem Ertrage der . und deren bereits angesammelten Bestaͤnden zur Disposition gestellt, und aus der— selben den Haugeigenthuͤmern, welche Granitbahnen von vor— schriftsmäßiger Beschaffenheit angelegt haben, eine Verguͤtigung von 26 Sgr, fuͤr den laufenden Fuß bewilligt. Eine groöͤßere Breite der Grantibahn als von 3 Fuß giebt keinen Anspruch auf einen höheren Eiischaͤdigungssatz. Bei denjenigen Grund— stuͤcken, deren Eigenthümer die Legung von Granitbahnen nicht innerhalb der bei der jedesmaligen Auswahl der Straßen gleich⸗ zeitig zu bestimmenden Frist bewirken, soll solche im Wenge der Executien auf ihre Gefahr und Kosten zur Aus fuͤh⸗ rung gebracht werden. — Dieses ist der wesentliche In— halt eines unterm z30sten Juni dieses Jahres von dem Königl. Ministerium des Innern und der Polizei und der Köoͤnigl. Ver * altung fuͤr Handel, Fabrication und Bauwesen erlassenen Reglements, dessen Dauer vorlaͤufig auf 5 Jahre von 1835 bis 1839 festaesetzt worden ist.
— Nachrichten aus Danz ig zufolge, werden dort große Vorbereitungen zum Empfange JJ. MM. des Kaisers und der Kaiserin von Rußland getroffen. Auf dem Artushofe, der zu diesem Behufe stattlich dekorirt wird, soll ein Festball gege— ben werden, auf welchem man die hohen suͤrstlichen Haͤupter zu sehen sich schmeichelt.
Vermischte Nachrichten.
Handels⸗Verhältnisse im suͤdlichen Afrika. (Tus der in der Kapstadt eischeinenden Literary Gazette.)
Die Holländische Regierung batte, als sie noch in Bisitze der Kolonie am Vęrgedirge der güten Hoffnung war, zue Betreibung res Handel mit den Kaßern ein viellcscht dem Chinesischen Reiche entietntes politisches System aufgestellt, das auch von der Beitischen Regierung angenommen und vele Fahre mit unerrittlicher Strenge befolgt warde. Obgleich beide Machte keine Chinesische Mauer pon Stein errickten konnten, so suchten sie doch wenigstens einen pa— piernen Russchlitßungs. Wall um die zpsiliche Graͤnze der Kap Kolo. nie zu zicken, indem sie allen Verkehr zwischen den Kolonisten und den Kaftern- Stammen untersagten, weil dadurch nur Haß und Feindseligkeiten erzengt und den Letzteren Ge egenheit gegeben werde, sich Kenntnisst über das Land zu verschaffen und gefähr— liche Veçkin dungen mit den Hottentolten anzuknüpfcn In Folge der verschiedenen Verordnungen, welche durch diese uͤber⸗ tricbene Resorgniß hervorgerufen wurden, blieben die Parteien fast ein viertel Jahrtzundert hindurch völlig unbekannt mit syrer gegen— seitigen Maget, ihren Hůlfe quellen, ihren Angriffs oder Versheidi⸗ gung Mitteln. Es war eine gehaͤssige Scheide Linie zwischen den Curisten und den Wilden gezogen, und die naturliche Folge davon Var, daß 6e sich gegenseitig beneideten, haßten und fuͤrchteten Der Zweck dieses Verbotes wurde jedoch wahrend der ganztn Zeit feines Bestekens nicht erreicht, denn die „Streitigkeiten“ ver⸗ merten sich und die „Feindtellgkeiten“ würden immer“ erbitter ter, wöhrend die offene Beschaffenheit der Granze selbst und die Wildheit des ganzen Landes den Kaffern es gestattete, bis mitten in die Kolone voezudringen und es den Hottentotten leicht machte, mit den Kaffern zusammen zu treffen. Mit einem Worte, dies Zwangs Sytem war ungerecht, unweise und ungusfuͤhrbar. Dig Iachrichten, welche von Zeit zu Zeit durch Missionaire und einsichtg olle Reisende über die Sitten und den Charakter unserer wilden Nachbarn verbreitet wurden, die wichtige Maßregel der An— sixdlung einer neuen Klass? von Kolonissen unmittelhar. an der Gränze, so wie die sich endlich der, Kolonial-Regierung agufdraͤn— gende Ueberzeugung von der Unmöglichkeit, dies strenge System bei⸗ zuvehalten, dies Alles führte im Fahre 1822 zu einigen Erleichte⸗ rungen im Handel und bald da auf zu einem unbeschränkfen Ver= lehr durch die Errichtung der Kaffern. Meffe, über beren n= . Fortgang und Einfluß ich etwas Näheres sagen will. Als die Britischen Änsiedler im Jahre 18260 an* der hsilichen Grange ankamen, war aller Verkehr mit den Kafftrn streng untersagt. In dem vorhergehenden Jahre war, in 9 einiger kühnen Raͤu⸗ bereien und Lines glanzensen, aber unglüͤckischen Angriffs, von den Kaffern auf das Hauptquartier der Kolonjal-Druppen (in dem neuen Orte Grapam's Town) eine starke Invaston in das Gebiet jener KBilden unterngmmen worden, und „g wurde nun, sowohl fur Wilde als far Kolonisten, die Tod es strafe auf die lieberschreitung der neuen Deinareations-Linie, die nach Beendigung des Krieges im Jahre 1819 vom großen Fischflusse nach dem Keisikamma verlegt worden war, geseßt. Das Land zwijchen der alten und neuen Gꝛaͤnze, welches kamals in dem Kolonial Amte abg etrete nes oder neü⸗ trahes Geblet genannt wurde, enthielt etwa 2600 Engl. Quadrat⸗ Meilen oder etwa 289, 000 Morgen, die hindeichende Weideland
ei ore Stück Vieh darboten. Es wurde von dem Haͤupt⸗
ing Gaia abgetreien, dem wir ein unverdient? Oberge⸗ walt über wenger schuldige und weit maͤchtigere Häuptlinge ver— liehen hatten. Man enachrichtigte jhn, daß jeder Kaffer, der die neue Gräͤnfse überschreiten würde, erfchyssen werden ei und daß s unsere Ahsicht fen, unfere neus rwerbung durch eln Fort zu be⸗ schuützen. Dies würde auch vom Oberst. Licutenan: Willshire in ei⸗ ner KWeise angelegt, die mehr darauf berechnet war, dis ziplinirten Truppen, als den nagen und schiecht bewaffneten Kosa's Wider⸗ Fand zu keistrn. 6 h wurde dem Häuptling Gajka die Ver—
, n nn. daß die Neutral gt fine ehictes von. Seiten ber Hangnpsschrn Ketpyntssen unitr zen dmsdnzen, string aufrecht
angenen Jahre vorgefallenen Veraͤnderun⸗ Vorträge uͤber
920
erhalten werden solle, und die fast unmittelbar darauf folgende Nie⸗ derlassung der Britischen Kolonisten am West⸗Ufer des großen Fisch. Flusses zwischen den feindseligen Parteien schien die genaue Ausfuͤh⸗ rung der neuen Anordnung zu versprechen Der unternehmungs⸗ geist Britischer Unterthanen war indeß, wie sich leicht vorherse hen lief, bald unzufrieden mit den seiner Thaͤtigkeit angelegten Feffeln und zerbrach die eben fo unnuͤtzen als unpolirischen Schranken, die zur Verhinderung eines vortheil haften Hand ls zwischen Völkern errich tet wurden, die nander unbekannt und daher auch nich feindlich wa— ren, Die Englaͤnder wacen ohne Vzrürtheile gegen ihre schwarzen Bruͤder und, vermoöne ihrer Erziehung, freundschafilich gegen sie ge⸗ sinnt. Jedes der beiden Voͤlker' war kin Besitz von Dingen, die von dem Anderen begehrt wurden, und so entstand bald ein unerlaubter und ausgetehntec Handel und e wurden Vieh and Eifenbein gegen Kndpfse ünd Eisen ausgetauscht. Der damalige Gouverneur, Sir Rüfan S. Donkin, sah ein, daß cine aͤngstliche Befolgung der An⸗ sichten seiner Vorgänger gefährlich und unnuͤtz sey und daß er da— durch in Verbrechen befsörderc, das zwar nicht moralisch, aber doch gesetzlich er stirte. Er verordnete datzer am 27 Juli 1821, daß im Fort Willshire am Keisifamma ein Kassern-Markt gehalten werden solle, Die Uebergabe seines Amtes an Lord Charles So merset war das Zeichen zu einer völligen Aufhebung aller sesner Verord⸗ ungen, und seine Kaffern-Messe theilte dasselbe Saicksal. Die Unmdoͤglichkeit indeß, den unertaubten Verkehr zu verhindern, so wie der Wunsch, an seinem Gewinti Theil zu nehmen, veran— laßte die Kolonial— Regierung im Jahre 1822, eine beso sndere Art von Monopol aus diesein Handel zu machen, und es wurden Ver— ordnungen erlassen zu cinem Handel,. „zwischen dem Kaffern-Volk und den Beamten der Koloniaß— Negierung“, und zwar zum Han— del mit rohem Thon, den Erstere zu ihrem Putz gebrauchen, und der innerhalb der alten Graͤnze haufig vorkomntt. Der Markt sollte an, jedem Vollmonde bel den Thon⸗Gruben, westlich vom großen Fisch Flusse, gehalten werden, und am 21. Mai 1822 wunde, unter der unmittelbaren Aufsicht des Secretastz vom Dißrikt Al⸗ kany, der erste Versuch gemacht. Bei dieser Gelegenheit fand ein höckst laͤcherlicher Vorfall zwischen dem Kaffern-Haͤuptling Enno und dem Kolontal-Agenten statt, der nach langem Wortwechsel dan it endig te, daß bei Einbruch der Nacht, zwanzig alten Weibern erlaubt wurde, fuͤr srchs kleine Haͤute so viel Ton hinwegzuschleppen, als sie konnten. Am folgenden Tage erneuerten sich die Zaͤnkereien und die Wilden erhiel⸗ ten endlich deei Bägen Ladungen von diesen werthvollen Artikel für vier⸗ zig kleine Haute, zwei Elcphanten⸗Zaͤhne, zwei Büffeltörner uünd cine halbe Buͤfelhaut, zufam mien etwa 4 Pfund 10 Shilling an Werth. Enno sagte, daß dieser Einkauf der ede des weißen Mannes sehr theuer sey, und daß er sitatt derselben lieber Glaskorallen, Knoͤpfe und Eisen nehmen wolle. Ein solcher Markt war nicht nur tadelngwerth, weil er ein Monopol war, sondern auch deshalb, weil er so weit innerhalb der Graͤnze der Kolonie in den ausgedehnten dichten Gebüäschen des großen Fisch-Flusses ge⸗ halten wurde, und dadurch den uͤbelgesinnten Kaffern Gelegenheit gab, sich zu versammeln und zu verbergen. Die Folge davon war, daß mehrere Mordthaten begangen und mehr Vieh gestohlen wurde, ais jemalz. Diese , nahmen so zu, daß um die Mitte des Jahres die an der Ganze befindlichen Truppen zur Unter— druͤckung der Unordnunzen unzureichend erkärt und eine militairi= sche Enrollerung der Einwohner, Unter dem Ramen „Albanysche Aushebung“, fur noͤthig erachtet wurde. Diese Maßregel, welche allein auf die Britischen Kolonisten beschraͤnkt war, vergYetzßerte noch die Verluste der Kolonie, die schon durch lieberschwemmungen und Duͤ're so viel gelltten hatte. Ber Regierungs-⸗Markt wurde bald nicht mehr von den Kaffern besucht, da sie fahen, daß der Agent der Negierung fuͤr seine rothe Erde, die ihm reichlich und ohne Muhr von der Natur dargiboten wurde, so viele Gegenstaͤnde ver⸗ langte, die sie sich nur durch Anstrengungen, Geschicklich keit und
Muth verschaffen konnten. Sie vermehrten daher ihre Raubzuͤg«, as Land wurde in Krieg verwickelt und auf beiden Seiten wurde bdufig Slut vergossen, und wahrend dieser Zeit wurde der unerlaubte Handel ohne Gefahr und mit Gewinn fortgesetzt! Den Personen, welche an diesem Handel Theil nahmen, wurde nun Schuld gegeben, daß sie das Eindringen der Kaffern und ihre Excesse veranlaßt hätten, obgleich der Thon⸗ Markt und die dagurch erregte Begierde nach Europäischken Artikeln die wahre U sache ist. Im November 1823 warden zwei alte Be— kanntmachnngen der Gouverneirre Plettenbeng und Macartney aus den Jahren 17746 und 1798 wieder hervorgesucht, worin der große Tisch Fluß als die dstliche Gränze der Kölonie bestimüt und die Todesstrafe auf die Ueberschreitung dieses Stromes gesetzt wurde. Hierdurch wurde eine weiße Beypdlkerung von mehr als 20090 See— sen, die sich mit Bewilligung der Regierung jenseit diese; Flusses an zesiedelt hat e, Abgaben zahlte und inter dem Schutze eines Re⸗ gierungs⸗Agenten stand, ausgeschlossen⸗ Bald darauf wurde jedoch unter der Autoritdͤt des Lord So⸗ merset selbst ein Markt errichtet. Diese Gelegenheit zum Handel wurde von den Britischen Kolonisten mit großer Freude aufgenom— men, und in 22 Monaten gingen 112,9 Pfund Elfenbein und 46 575 Häute, an Werth 27,023 Pfd. Sterling, durch din Hauptort der neuen Niederlassung, und verwandelten ine aͤrmliche Nieder⸗ lassung wie durch ein Wunder in die zweite Studt der Kolonie? Der sichtbare Erfolg dieses Handel; lockte bald andere Theilnehmer herbei, so daß der Markt mit Handelslzuten überfüllt und der Ge— winn dadurch bedeutend geschmälert wurde. Außerdem verminderte sich auch die Menge des ausgeführten Eifenbeins schnell auf ein Viertel der gewohnlichen Quantität, indem der Vorrath mehrecer Jahre erschoͤpft war, wahrend zu gleicher Zeit die Kaffern mit den gemdhnlichen wohlfeilen Glaskorallen nickt mehr zujrieden waren, sondern werthvollere verlangten, deren Farbe, Gestalt und Groͤße fast mit jeder folgenden Messe wech selten. Die Folge davon war im Jahre 1826 der Bankerott fast aller Kaufleute, die große Vorraͤthe von besonderen Arten von Korallen angeschafft und sich in Schulden gesteckt hatten, fuͤr einen Artikel, der von den Kaffern nicht mehr verlangt wurde und für jeden an deren Käufer vollig werihlos war. Die Zahl der den Markt besuchenden Haͤndelsleute nahm daher schnell ab. Diejenigen, welche den Sturm aushalten konnten und durch di theuer erkaufte Erfahrung klug geworden waren, machten bald vorthrilhafte Geschaͤfte, und obglesch die Menge des Elfenbeins sich bekeutend vermindert hat, so findet doch ein bestaͤndiger reich— licher Zufluß anderer Produkte satt und der Kaffern⸗Markt ist jetzt als eine der wichtigsten und sichersten Huͤlssquellen der kstlichen Peevinz anzusthen. Der Werth der auf diese Weise vom 18. Au⸗ gust 1821 bis zum Juni 1829 in die Kolonie eingefuͤhrten Artikel betraͤgt gewiß an 86,000 Pfund. Bei Aufjaͤhlung der Vortheile, welche der Niederlassung, der ganzen Kolonie und selbst dem Mut— terlande aus der Errichtung eines neuen Marktes fuͤr ihre Erzeug⸗ nisse in peeuniairer Hinsicht erwachsen, sind die moralischen Wit⸗ kungen dieses neuen und liberalen Systems gewiß nicht zu uͤber⸗ sehen. Hierher gehören die verminderte Zahl Ter durch die Kaffern innerbalb der Graͤnzen der Kolonie verüdten Vieh -Diebstaͤhle und das gaͤnzliche Aufhdren der von ihnen begangenen Mordthaten. Dies sind Thatsachen, die jedem Bewohner von Albany bekannt sind, der sich jetzt unbewaffnet in die entferntesten Wildnisse des Landes begeben und sich des Nachts unbesorgt von seinen Heerden entfernen darf. Außerdem steht zu erwarten, daß der Handels-Verkehr Offenherzig⸗ kelt und Vertrauen in die Reinheit unserer Motive, Annahme un— serer Sitten und unseres Glaubens erzeugen und daß Civilisation der langsame, aber sichere Erfolg unserer Bemuhungen seyn wird. Gegen Ende des Jahres 1825 bewilligte die Kolonlal⸗Regierung aus⸗ gedehntere Handels- Rechte und gestattete den Privat Kaufleuten, in dem Lande der Kaffern selbst mit diesen Handel zu treiben, doch war hierzu eine Zeit bestimmt, die dem Markt im Fort Willshire nicht zu nahe lag. Der fuͤr die neuen Handels- Unternehmungen vorge⸗ schriebene neue Weg führte durch da; Tambuki⸗ Land laͤngs der Quellen des Kei⸗ Flusseg. Zu Ende des Jahres jS2s waren die⸗ jenigen, welche sich in biese Unternehmung eingelassen, big Port Natal, eine Strecke von 350 Engl. Mellen vorgedrungen.
Anl. 981“ G. Polu. Loose 691M. 6915.
z
Dle Handels-A1rntikel sind dieselben, wle auf dem Kaffern-⸗MaI und man kann den Gewinn aus diefem Handef, von seinem Sig bis zum 30. Juni 1829, auf 3569 — 4000 Pfd. schaͤtzen. Die Ri tate dieser Unternehmungen an der Graͤnze des Kaffern⸗Landes ] ten den Erfolg, daß, sechs Monate nach Errichtung des Kaff Macktes durch gord Somerset, auch das lang verschlossene und! teressante Land jenseits des Gariep 6der Ocanje⸗Flusses dem Han geüßuet würde. Etna 50 Kaufleute begaben sich in diese unbekann und entfernten Gegenden und brachten einen Gewinn von 1 Pfund zurück. Sie erreichten die tröpischen Negionen und naͤhen
sich bis auf 1660 Eunglische Meilen den Portugie sischen Niederlassun pppalin, landschaftlich auf 6619 Thlr. 19 sgr. abge⸗ an der Ostkuͤste, und bewiesen so auf eine unwiderlegbare Weiskc, daß) hhätzt, ist auf den Antrag der Gläubiger zur Süb⸗ sstatton gestellt, und der Bietungs-Termin auf
sende nur auf Erfolg rechnen konnen, wenn sie sich fur Kaufleute ausge De Leichtigkeit, womit dtese Kauftente ihre Reise vo ll enden eint zu vewesen, daß auch in Afrika in einem
tod bringende Niger, mit Sicherheit und Erfoig Dies ist die Geschichte ez zum Ende des Jull i
rühmte, aber deckunzen gemacht werden können. teressanten Haudelz init den Kaffern dis Seit dieser Zeit hat fich der Handel und sein Ein über je den Winkel des Kaffern- Landes ausgebreitet. die Beschraͤnkun zen higsichtlich des Weges durch das Tam buks kn aufgehoben wurden, so durchzo zen die Handelsleute das Land laͤng Kuͤste in jeder Richtung, siedelten sich mit Bewilligung der Haͤuptsj iü dem Kaffern Lande an, bauten Haäͤüuser und ereichteten Magi Disse Ansiedlungen waren so reichtich mit Allem versetzen, daß Reisenden fast mit glescher Leichtigkeit, wie in dem Kolonie⸗ Em ihre Berduͤfnisse befriedigen konnten. Von dem Omzimvobu⸗ St. Johannes Flusse bis zur Kolonie konnten sie fast jede Nach einer Europaͤischen Wohnung ruhen. Man schaͤßt die Zahl n Handels- Stationen, wo Europaͤische Waaren gegen Haͤute, H und Elfenbein ausgetauscht werden, auf mehr als 165. Ungg einiger Meßverstaͤnduisse zwischen den Kaffern und den Kaufla die unvermeidlich sind, wenn der Kolonist unbeschraͤnkt und zu außer dem Schutze seines Landen ist, hat der Handel ) lig zugenommen. Im Jahre 1isz2. gab er einen G von 34 490 Pfund, im Jahre 1issz3 dagegen 40,9900
Zum Schlusse will ich noch die Worte eines wohlunterri⸗ Mannes uͤber den Zustand des Distrikts Albany aus dem
ham's Town Journal vom 2. Januar 183, anführen. Handel mit den Kaffern ist jetzt ein Gegenstand der Berech geworden. Sein unsicherer und schwankender Charakter ist st versswunden und statt des Handels mit werthlosen Gegensth werden jetzt nuͤtzliche Wagren für die Bekleidung und zu haäͤugst Zwecken verlangt. Die Furcht, daß der Reichthum, welcher Kolonie aus dem Innern zusfteßt, schnell abnehmen moͤchte, ss vergessen und es ist offenbar, daß der Graͤnz⸗Handel nicht nur sndig fortdauern, fondern daß, durch eine liberale und we Polltik gegen die Kaffern und durch die Ermunterung un Beschützung der Kaufleute, der Handel eine Ausdeh tien wfrd, die sich jetzt noch gar nicht üͤbersehen laßt. Nan bles woch cine große Frage uͤbrig, von deren richtiger Lösung der kü tige Friede dieses Landes abbaͤngt. Dlese Frage ist: Was sollen nun mit den Kaffern machen und
geber erleuchten und moͤgen sie die Fragé auf die sicherste und lichste Weise erledigen, und diejenigen, welche es verdienen, Kat. stuüͤtzen, gegen diejenigen aber, welche an dem fruͤhern Unheil sch sind, mit Strenge, die jedoch durch Gnade gemildert wird, verfahrtz J. Centlivre Chase.“
Ber! n,, Den 14. August 1835. n r c 2 2 . , ,, a, , ,, , w, . Zette!⸗ Fr. Gonr. Hr. Co Eriet. Geld. Brier. 1 Ga. 10153 1011 W 905/ 991 160 5, 1061
—
—
dd
Ostpr. Efaudhr. 4 Homnr. do. *
KX ur- u. Num. do. 4
Sehlesische do., 4 nnekst. C. und Z.
Sch. d. . a. ö.
8 Nd
4
St. Schuld- Sch. Pr. Eugl. Ohl. 30. 4 Prüm eh. d. Seh. — ,, Nm. Int. Sch. do.
1081,
do.
Gold al marco Vene Ducateu Rriedrichsd'or Diseonto
kElbinzer do.
Danz. do. in Th. Westpr. l'faudhr. Grossh. Pos. do.
s wärti ge Börsen. Amsterdam, 9. August. Nis derl. wirkl. Sehuld 537“ . Hans- Bill. 2413, 9. 53 37. Aut werpen, 8. August. Span. SG 3632. Zinsl. 16159. Cotes 3411. Neue Spun. Anl. A. Guclriard 37 /. . Frankfurt a. M., 11. Qestarr. 30½ Metall. 102125. G21 216 0 57d, Br. 109, 251,9 22. Bunk- tin Oblitz. 140,4. 1461. zu 100 G. 2131 G. Preuss.
Coup. 2
ligt, ; A9, d / ssi⸗
. etien 13596. 1395. - Loose zu 500 (Cz. 153,3. II56. lia
Anm 1, *
h'riüm. . Scl. 60. 7, do. 30 Span Rente zi do. 30, perp. 2176. 2156. Faris, 8. August. —; DMM Rente pr. compi. 100. — fn cour. 109. 15. 309 comb. 8. 70. tin cour. 78. 85. 30, Neap. pr. commt. h7. . (our. 97. 13. 56M Span. Kente zz. 30, do. 21, . A Cortes 363. Coup. —. Ausg. Schuld 151,4.
3634.
Königliche Schausptele—.
Sonnabend, 15. August. Im Schauspielhause: Gerin Foster, Charakter, Gemaͤlde aus dem 15ten Jahrhundcrt, i Aufzuͤgen, vom Dr. C. Toͤpfer.
Sonntag, 16. August. Im Opernhause: Der reisende Et dent, mustkalisches Quedlibet in 2 Abth. Hierauf: Der Pon abend., Ballet in 1 Aufzug, von Hoguct. .
In Charlottenburg: Das zugeinauerte Fenster, Luststlt in 1 Akt. Hierauf: Donna Diana, Lustspiel in 3 Abth.
Montag, 17. August. Im Schauspielhause: Die Sh des Lebens, Schauspiel in 5 Akten, nach einem Maͤhrchen, E. Naupach.
Koönigstädtisches Theater. Sonnabend, 15. August. Die Goldgrotte des e st lin oder: Noch einmal jung! romantisch- komisches Original n spiel mit Gesang in 2 Akten, von J. E. Gulden.“ Miste Franz Edlen von Marinelli. 6 Sonntag, 16. August. Das goldene Kreuz, Lustspiel 9 Akten, frei nach dem Franz., von G. Harrys. Hierauf: Hi Wiener in Berlin, Posse mit Gesang in 1 Akt, von K. v, n tei. Die Instrumental-Musik ist vom Herrn Musik⸗Dire Kugler. Zwischen beiden Stuͤcken: Walzer von Lanner.
) 4
Redacteur Co ttæl.
Gedruckt bei A. W. Hayn.
Beil
—
— —
. . 66 nm gesunden Kisbormittags um 10 uhr, vor dem Deputirten, Herrn und in Landern, die eb'n so interessant sind, wie der zu ange Pher Landesgerichts Affessor Eding hierselbst angeseht worden,
Schein und die Verkaufs Vedingungen sind Kbri— fl 9 jederzeit in der hiesigen Ober-Landesgerichts— Registratur ein zusehen.
Eivil⸗Senat de
paar und 170 Thlr. Banco Activo im Bestande hat
tine Erben, die sich als solche im hier noch nicht rmittelten erbschaftlichen Gerichtsstande gehdͤrig zu egitimiren haben, werden hiermit benachrichtiget, aß bei ferner unterbleibender Abforderung besagter BHelder dieselben aus der Depositen-Kasse zur gllge⸗ meinen Justiz⸗Officianten⸗Wettwen-Kasse abgeliefert werden sollen.
1ung gew leniese . h und é nebst Pertinenzien und Gerechtig. kitten, welches nach der unterm 17. Oktober 185 aufgenommenen landschaftlichen Taxe auf 19,576 Thlr ; Was sollen z sge. Spf gewuͤrdigt worden, ist zur nothwendigen 3 nd, was sollnn wir fuͤr sie ihm Subhastaͤtion gestellt, und zum offentlichen Verkauf ige der, Gelnt der Weishit un sere Regierung und unscrt Rn Ein Bietungstermin auf den 35. Be cem ber d. F.,
re Vor i ten, dem Ober Landesgerichts Rath Hendeß angesetzt;
pelches hierdurch mit dem Bemerken zur offentlichen Kenntniß gebracht wird, daß die Taxe, der neueste
lich in unserer Concurs-Registratur eingesehen wer⸗ den koͤnnen.
üivil⸗Senat des Königlichen Ober-gan—
legene, im Jahre 1834 von der Landschaft auf . Thlr. A8 sgr. abgeschaͤtzte Allodialgut Hein⸗ richsdorff ist, im Wege der Exekution, zur Subhasta⸗ ; tion gestellt und der Bietungs Termin hierselbst auf Gerechtsame g dem Ober⸗-Landesgerichte an gewohnlicher Gerichts—⸗
stelle auf
vor dem Deputirten, Oger⸗Langesgerichts⸗Assessor Sonnenschmidt anberaumt worden.
Kaufbedingungen konnen in unserer Registratur ein⸗ gesehen werden.
nen. Zuͤgĩesch
Beilage zur Allgemeinen Preußisch
921
en Staats-Zeitung M 225.
Allgemeiner A
Bekanntmachu ngen. tendenten des ad J.
Avertissement. Das im Neustaͤdter Kreise belegene adlige Gut
legt werden. November
den 11. C.
Die Taxe von Oppalin, der neueste Hypotheken—
Marienwerder, den 12. Maͤrz ] s Koͤnigl. gerichts.
835. Ober⸗Landes⸗
—
Pub licand um. ; In dem Judicial-Deposito des unterzeichneten Koö⸗ igl. Dber⸗Landesgerichts befindet sich eine Masse in achen Sello wider Jung, welche 7 Thlr. 28 sgr.
urspruͤnglich fuͤr den Nalurforscher Friedrich . der y., im Octoher 1831 in Brasilien rtrunken seyn soll, eingezahlt worden, Der gedachte rspruͤngliche Eigenthuͤmer dieser Gelder, dessen Tod och nicht hier juridisch feststeht, und eventualiter
9, 10 und 11,
Marienwerder, den 21 Juni iss5. ; Köoͤnigl Preuß Ober⸗-Landesgericht.
— —
Bre kanntm ach ung J. Das im Fuͤrstenthums Kreise belegene Gut Hoel—
mittags 11 Uhr, vor dem ernannten Depultir—
ypotheken Schein und die Kauf-Bedingungen taͤg⸗
gli en 9. Maͤrz 18335. Coͤslin, d ) eingetragen.
desgerichts.
Subhastations⸗Patent. Das im Greiffenhagenschen Kreise Hinterpommerns
den 22. September dieses Jahres,
Vormittags 10 Uhr, auf
Die Taxe, der neueste Hypothekenschein und die
Stettin, den 19. Januar 1835.
l. Ober⸗Landesgericht von Pommern. H ? Boettich er.
Avertissement. fahren werden.
Die Erbpachts- Gerechtigkeit auf die Pitzerwitzschen Pfarr⸗Laͤndereien, welche zur Concurs-Masse des Kam-= merherrn von Flötow gehort, wovon jedoch nach der im Jahre 1828 aufgenommenen Taxe die als Kanon zn entrichtenden Natural-A Angaben den Werth der Laͤndereien um 188 Thlr s sgr. 8 pf. uͤbersteigen, ist zur nothwendigen Subhastation gestellt, und der Bietungs⸗Termin auf
den 19 September d. JF, Vorm. 10 Uhr, vor dem Deputirten, Ober⸗Landesgerichts⸗Assessor v. Rohr anberaumt, zu welchem Kauflustige mit dem Bemerken vorgeladen werden, daß die erforderlichen Gebäude und Inventarienstuͤcke vom Ersteher anzu⸗ schaffen sind. Die Tare, so wie der Hypotheken⸗ Schein und die Verkaufs-Bedingungen konnen in e sl fftatn des Ober⸗Landesgerichts eingesehen werden.
Frankfurt a. d. O., den 21. Februar 1838.
Koͤnigl. Preuß. Ober-Landesgericht.
Bek
in 19 Huben,
Wintersaaten beste
— —
Avertissement.
Das zur Concurs Masse des Kammerherrn von . gehbrige, im Soldinschen Kreise gelegene Rittergut Pitzerwitz, welches aus vier Antheilen;
I) dem Naulinschen, im Jahre 1820 auf ah Thlr.
26 sgr. taxirt, ; Y dem v. Scheelschen, im Jahre 1827 auf 76333 Thlr. G sgr. gerichtlich abgeschaͤtzt, 3) dem v. d, Goltzschen, im Jahre 1827 auf 12383 Thlr, 3 sgr taxirt, ) dem Kruͤgerschen, im Jahre 1828 auf 83 n Thlr. 11 sꝗgr. G pf. abgeschaͤtzt, kö besteht, iß zur nothwendigen Subhastation gestellt, und der Bietungs⸗Termin auf
den 19 September d F. Vorm. 10 uhr, vor dem Deputirten, Ober- Landesgerichts Assessor Marz zugehdrige bon Rohr, anberaumt, zu welchem Kauflustige mit des Hypotheken⸗ dem Bemerken vorgeladen werden, daß nur Gebote Grundstuͤck, ab auf alle Antheile zusammen als ein Ganzes ange⸗ nusolß⸗ der nebst nommen werden sollen, und daß die Taxen, Kauf⸗ gen e en ng hd Hypothekenscheine in der Registra⸗ den 16. Fan
Pacht⸗Kontrakte,
wird, daß die
len verpachtet.
tur des Sber⸗ werden die unbekannten Regl⸗Praͤ⸗ Königl. Lande
aufgefordert, in dem anssehenden Termine ihre An⸗ surüche anzuzeigen und nachzuweisen, widrigenfalls die Aus bleibenden mit ihren etwanigen Real⸗-An⸗ spruͤchen auf das Grundstuͤck werden praͤcludirt und ihnen deshalb ein ewiges Stillschweigen wird aufer⸗
Frankfurt a O, den 24. Februar 1835. . z Koͤnigl. Preuß. Ober-Landesgericht.
Avertissement.
Auf den im Sternbergschen Kreise der Neumark be—
segenen, dem Gutsbesitzer Eduard v. Waldow⸗Reitzen⸗
stein gehörigen . und Osterwalde, stehen in dem Hypothekenbuche:
1) Suh . II. No. 2. bei der Post von 6000 Thlr. T und Ne. 12 bei der Post von A009 Thlr , laut Urkunde d. d. Briest, den 26. 9 Maͤrz 1783 und 11. Juli 1787 und Recognition der Neumaͤrkschen Landschaft d. d. Cuͤstrin, den u 13. Fuli 1786, eine Verpfaͤndung, welche die Frau Elisabeth Dorothea v. Waldow, geb. v v Bismarck, zur Sicherheit des von ihrer Mutter der Etgts-Minister v. Bismark gesetzten Fidei⸗ commisses in Ansehung der Erbportion, der p Erstere S570 Thlr. 14 gr. 3 pf. : Thlr. A pf Cour, und der ihrer Tochter der Louise von Waldow bis zu ihrer Verheirathung event. 25sten Jahre zu berechnenden und wie⸗ der zu Kapital anzulegenden Zinsen von 300 Thlr. und resp. zur Sicherheit eines Fideiesm⸗ miß Quanti von 212 Thlr. A gr. 2 pf mit den obigen Kapitalien bestellt hat, ex decreto gern 258. Juli 1783 und 13. Juli 1786; ͤ
sul, Kuhr II. No 1. und kRubr. III. No. 7, 8, j . 3 vb dem, damals vereinigten, hiesigen Magistrat, fuͤr die
Juden⸗Aeltesten zu Berlin uͤber 100 Thlr. ausgestellte
Obligation nebst Hypotheken- Schein e eodènt die
von gedachtem Hause ist verloren gegangen, und es
werden alle diejenigen, welche daran als mer, Cessionarien, Pfand⸗ oder
Anspruͤche haben, aufgefordert, solche unter Vorle⸗
gung des Documents
den 19. November d. J.,
Adolph Friedrich von Waldow und dessen Ehe⸗ gattin Elisabeth Dorothea Sophie, geb. v. Bis⸗ mark, unterm 27. Novbr. 1788 geschlossenen Ehestiftung, laut Recognition der Neumaͤrkschen Landschaft zu Cuͤstrin vom 14. April 1759, fuͤr die damalige Braut des Lieutenants Adolph Friedrich v. Waldow, Elisabeth Dorothea So⸗ phie, geborne v. Bismark, resp. 100 Thlr. jaͤhr⸗ t lich oder freie Wohnung und Holz und z00si Thlr jaͤhrliche Alimentengelder bei ihrem Witt⸗ wenstande und 009 Thlr. Friedrichsd'or und 2000 Thlr. Cour. als Mitgabe, und das von dem Adolph Friedrich v. Waldow derselben ver- stadt Eberswalde in Vorschlag gebracht werden, an⸗ schriebene, in z009 Thlr. Friedrichsd or Ver⸗; besserung und 500 Thlr. Morgengabe in dem was sie an Schmuck und Mobilien einbringt oder durch nachherige Erbschaften uͤberkommt, und in 560 Thlr. oder Trauer⸗Kutsche u. Pfer⸗ den bestehende Gegenvermaͤchtniß, ex deer. vom 14. April 1759
Die uͤber diese Verpfaͤndungen und Eintragungen sprechenden Documente sind angeblich verloren gegan⸗ gen, die Anspruͤche daraus jedoch nach der von dem jetzigen Besitzer Eduard v. Waldow⸗Reitzenstein bei⸗ gebrachten Anerkenntnisse der Interessenten getilgt, und es werden daher Behufs der Loͤschung dieser Posten alle diejenigen, welche die oben bezeichneten Doecumente besitzen oder an die daraus eingetragenen ls Eigenthuͤmer, Cessionarien, Pfand⸗ oder sonstigen Briefs⸗Inhaber Anspruͤche zu haben vermeinen, auf den Antrag des Gutsbesitzers Eduard von Waldow⸗Reitzenstein hierdurch aufgefordert in dem zur Angabe und Rechtfertigung dieser Anspruͤche den 14. September er., vor dem Deputirten, Referendarius Cottinet auf hie— sigem Ober Landesgericht anbergumten Termine ent⸗ weder in Person oder durch zuläͤssige Bevollmaͤchtigte zu erscheinen, die in ihren Haͤnden habenden Docu⸗ mente zu produriren und ihre Anspruͤche zu beschei⸗ nigen, bei ihrem Ausbleiben aber zu gewaͤrtigen, daß sie damit praͤeludirt, ihnen ein ewiges Stillschweigen auferlegt und mit Loͤschung der Forderungen nach rechtskraͤftig ergangenem Praͤelusions⸗Urtel wird ver⸗
Frankfurt a d. O., den 12. Mai 1835. Koͤnigl. Preußisches Ober-Landesgericht.
Das zur Geheimerath George Simpsonschen Con- curs Masse gehoͤr genannt, Nr. 33 des Hypotheken⸗Buchs, auf 7450 Thlr. 13 sgr. 3 pf gerichtlich veranschlagt, welches 9 Morgen 1660 deburgisch Land und einem hause, mehreren Remisen,
nungen und Piecen, nebst todtem Inventario und
tion verkauft werden. Hierzu ist ein Termin auf
den 23. September 1833, Vorm. 10 uhr,
vor dem Herrn Kreis⸗Justiz⸗Rath am Ende an der
Gerichtsstelle angesetzt. Die Taxe, nebst allen
die hesonderen Kauf⸗Bedingungen können in unserer Registratur eingesehen werden, wobei noch bemerkt Kaufgelder haar und der Kaͤufer die Verpflichtung der Instandsetzung der Uferbauten ubernehmen muß. Auf dem Grund= stuͤcke haften überhaupt an jaͤhriichem Erbpachts-Ca— non und Kaͤmmerei und ist das Grundstuͤck
Danzig, den 27. Januar 1835. Koͤnig l. Preuß. Land⸗ und Stadtgericht.
. Nothwendiger Verkauf. Das den Erben des
eschaͤtzt auf Sogn Thlr. 19 sgr. 2pf.
n der , einzusehenden Taxe, foll uar 18365. Landesgerichts eingesehen werden koͤn⸗ an der Gẽrichtzstelle verlauft werden.
2 e nzeiger fuͤr gedachten Naulinschen Antheils ge ge tu
V
* und 378 t
aus der zwischen dem Gutsbesitzer
anntmach ung. ige Erbpachtsgut, die Insel Holm UR. S7 (Fuß Mag⸗ herrschaftlichen Wohn Staͤllen, Familien⸗Woh⸗
het, soll in nothwen diger Subhasta⸗
Belaͤgen und namentlich die der neueste Hypotheken⸗Schein und
gankenberg, Nr. z und 4 potheken⸗ Scheine und Bedingungen in der Registra⸗
an Ko
. des Predigers Boͤlicke oldin rige Haus neost Wiesewachs, welches auf 9082 Thlr.
denhalber an den Meistbtetenden verkauft werden,
in dem Vartheien zimmer des unterzeichneten Gerichts, in dessen Registratur die Taxe
und Kauflustigen hierdurch bekannt gemacht wird. Königl. Preuß. Land- und Stadtgericht.
der Gruͤnstraße sub
son oder durch legitimirte ö bei mangelnder Bekanntschaft die Justiz⸗Commissa⸗ rien Herrn Doerrstock zu
gedachte Obligation füͤr null und nichtig erklaͤrt, und die darin gedachte Summe, welche bei der erfolgten Subhastation des dafuͤr stuͤchs und Belegung der Kaufgelder, im Hypotheken⸗
die Preußi
Freiwilliger Verkauf. d Die zum Nachlasse der Wittwe Maria Flachs haar, an borne Lesse, gehdrigen Grundstuͤcke im Dorfe Zi⸗ lich des Hypotheken⸗Buchs, ab⸗ schutzt auf 769 Thlr. 290 sgr zufoige der nebst Hy—= r einzusehenden Taxe, soll am wanzigsten Fanuar 1836, Vorm. 11 uhr, Ort und Stelle zu Zigankenberg verkauft werden. nigl Land- und Stadtgericht zu Danzig.
Subha stati ons -⸗-Patent.
Das in der Richtstraße Nr. 28 hieselbst gelegene, ol. J. No. 158 des Hypotheken- Buches verzeichnete, zu Bruͤgge bei Raußendorff, gehöͤ⸗
im Ki Emilie Albertine, geb. ko
sgr. Spf gerichtlich gewürdigt worden ist, soll Schul⸗ nd ist der Hietungs Termin auf den 11. Marz sz, Vormittags 11 Uhr,
or dem ernannten Deputirten Justiz⸗Rath Zastrow
und der neueste Hy⸗ otheken⸗-Schein des Grundstuͤcks eingesehen werden oͤnnen, angesetzt worden, welches den Interessenten
Frankfurt a. d. O., den 18. Juli 1835.
ri Oeffentlich es Aufgebot. von dem ehemaligen Besitzer des allhier in No. 8 belegenen Hauses, Schutz⸗ unterm 14. September 1775 vor
Die uden Ruben Levin
Eigenthuͤ⸗ sonstige Brief⸗Fnhaber
10. Vorm um 11 uhr, m hiesigen Land⸗ und Sfadtgericht entweder in Per⸗ Bevollmaͤchtigte, wozu
Wriezen und Cassel zu Neu⸗
sung zu gewaͤrtigen. ,. der Wilser und Hemmer fuͤr todt erklaͤrt, und die Besitz ihres Vermögens gesetzt werden. Gollnow, den 15. April 1835.
Das Wilhelm von Behr gehörende, in Neu⸗Vorpommern,
schen Staaten.
en. April 1838, Vormittags 11 uhr, hiesig er Gerichtsstelle anstehenden ermine schrift⸗ oder versßnlich zu melden und weitere Änwei⸗ Im Fall ihres Ausbleibens
sich gemeldeten legitimirten Erben in den
Kodnigl. Stadtgericht. Guts - Verkauf.
zur Verlassenschaft des Wohlseeligen Herrn
Grimmer Kreise und im Kirch-Baggendorfer
rchspiele belegene freie Allodial⸗Gut Brön⸗ w soll öffentlich meistbietend verkauft werden, und
sind nachstehende Termine zum Aufbot angesetzt, als
der 28ste (acht und zwanzigste) d. R., der 16. (sechszehnte) Septbr. d. I/ und der 3. (dritte October d. J.
Die Vorzuͤglichkeit des Gutes, fowohl räͤcksichtlich des Grund, und Bodens und des Ertrages, als der Gebaͤude ist den Herren Kaufliebhabern der hiesigen Provinz hinlaͤnglich bekannt; jedoch wird fuͤr Aus⸗ waͤrtige bemerkt, daß das Gut Broͤnkow zu den schoͤnsten und ertragreichsten Gütern Pommerns zu rechnen ist, daß jetzt auf selbigem uber 200 Haͤupter Rindrvieh und 1500 Schaafe gehalten werden, daß die Gebäude fast alle neu sind, und daß das herr⸗ el g Wohnhaus besonders geschmackvoll einge⸗ tet ist.
Die annehmlich gestellten Verkaufs-Bedingungen
sind bei Unterzeichnetem oder in dessen Abwesenheit bei dem Herrn Polizei⸗Direktor Dr. Schwartz, und gleichfalls auf dem Hofe zu Broͤnkow bei dem In⸗ spektor Marien einzusehen, bei welchem auch die Gutscharte und Areal⸗Beschreibung sich befindet.
Die Herren Kaufliebhaber werden ergebenst ein⸗
geladen, auf den vorgedachten Aufbots-Terminen in dem Gasthofe des Herrn Engel hierselbst, Morgens 10 Uhr, Sich gefaͤlligst einzusinden.
Greifswald, den 1. August 1835. Dr. Billroth, als Executor testamenti des Wohl⸗ seel. Herrn Wilhelm von Behr, und Namens der Herren Erben ⸗ desselben.
umelden und gehörig nachzuwelsen, widrigenfalls die
verpfaͤndet gewesenen Grund⸗
Buche geloͤscht und bei uns d deposiiämm gezahlt worden, den urspruͤnglichen Eigenthuͤmern der Sbli= gation ausgeantwortet werden soll. ö Freyenwalde a. d. O., den 3. August 18335. Kdnigl. Preuß. Land- und Stadtgericht. ͤ
Ediectal⸗ECitation.
Der am 19. December 1785 hiersclbst, geborene Ghristign Friedrich Weißgaerber, ein Sobn des Dra“]; goners Johann Weißgaerber und dessen Ehefrau Bar— barg Sophie, geborne Lange, ist im Jahre 1807 als Soldat mit zu Felde gegangen, und hat seit dieser Zeit von seinem Leben und Rufenthalt keine Nachricht gegeben. Auf den Antrag des dem ze. Weißgaerber bestellten Kurators, wird derselbe, so wie seine etwa⸗ nigen unbekannten Erben hierdurch aufgefordert, sich binnen 9 Monaten und spaͤtestens in dem auf den 14 Januar 18Sz6, Vormittags inuhr, in, er, hiesigen Gerichtsstube ansiehenden Termine persoͤnlich oder schriftlich zu melden und weitere An⸗ weisung zu gewaͤrtigen, Friedrich Welßgaerber für todt erklärt, und sein Ver- moͤgen den sich gemeldeten naͤchsten Erben zugespro⸗ chen werden soll— Zugleich wird zu dem anstehenden Termine der sei⸗ nem Aufenthalte nach unbekannte Halbbruder des rc. Weißgaerber, der. Muͤllergesell Gottiieb Lange zur Wahrnehmung seiner Gerechtsame, mit dem Bemor— ken hierdurch vorgeladen, daß ihm bei seinem Aus⸗ bleiben ein Abwesenheitskurator hestellt werden wird. Schoͤnfließ, den 8. Maͤrz 1835. Königl. Preuß. Land?! und Stadtgericht. Kacehn e.
2 Beek anntmach ung. Es ist der hier wohnhaft gewesene ehemalige Tanz⸗ lehrer Heinrich Engst am 27. Juli 1834 ohne Testa⸗ ment verstorben, und da derselde zwei eheliche Toͤch⸗ ter, wobgn die aͤlteße an einen Schaufpieler Hoppe, die jungste Wilheimine aber an einen! Schauspieler Bertram verheirathet sein soll, angeblich nachgelassen hat, so werden diese ihrem Aufenthalt nach unbe⸗ kannte Schwestern Engst hiervon in Kenntniß ge⸗ kk und aufgefordert, sich binnen à Monaten und laͤngstens in dem am 14. November c., Vorm. 10 uhr, anstehenden Termine zu melden, ihre Abstammung
erlegt werden muͤssen, Gefaͤllen 131 Thlr. 13 sgr. pf.
zur Zeit in allen seinen Thei⸗
Kaufmanns Daniel Gottlieb zu Freudenthal bei Oliva Nr. A7
von dem Erblasser nachzuweisen und ihre Rechte wahrzunehmen.
Empfang zu nehmen, widrigenfalls der gesetzlichen Erfordernisse die dafur heit den Bestellern nachgelassen und jenes unversichert den Verwandten uͤberlassen wuͤrde.
widrigenfalls der Christian F
Das Vermoͤgen des seit langer Zeit abwesenden
Feliz Dominikus Sterath (auch Johann Michael Sterath genannt,, aus Stockheiin, befindet sich in Folge fruͤherer Antraͤge und Verfuͤgungen in den Haͤnden seiner naͤchsten Anverwandten gegen eine von diesen auf den Betrag von 219 Fl. hypotheka⸗ risch gestellte Caution. Da nun aber von den Ver⸗ wandten dermal der weitere n. gestellt wird, das Vermoͤgen ohne Caution auszuh
bestellte Caution im Hypotheken buche zu ldschen, so wird hiermit Felix Dominikus Sterath, auch Jo⸗ hann Michael Sterath genannt, aufgefordert,
ndigen, resp. die
bin nen 5 Monaten
dato dahier zu erscheinen, und sein Vermögen in
nach Erfuͤllung bestellte Sich er⸗
Mellerichstadt, am 15. Juli 1835. dnigliches Landgericht.
E diet al-⸗gLadumng. Nachdem in dem vor hiesigem Amte anhaͤngigen
Schuldenwesen des Handelsmanns Gottlob Hemmrich
icker zu Bernsbach zwischen den bekannten Gläu— bigern durch Vermittelung der Ehefrau des Gemein⸗ schuldners ein , worden; so ist zu Befestigung dieses Vergleichs und zu Sicherstel⸗ lung des judicii auf den Fall, daß noch bis jetzt unbekannte Glaͤubiger sich vorfinden sollten, die Er⸗ lassung von Edietalien nach Maßgabe des Allerhoͤch⸗ sten Mandats vom 13. Novbr. 1779 beschloffen, und . , . jum Anmeldungs⸗Termine festgesetzt worden. Amtswegen wird dieses daher hierdurch bekannt gemacht, und werden faͤmmtliche noch unbekannte, in dem am 31. Maͤrz d. J hier abgeschlossenen Ver⸗ gleiche nicht mitbegriffene Fickersche Glaͤubiger, oder wer sonst aus irgend einem Rechtsgrunde an dessen Vermoͤgen Anspruͤche zu haben glaubt, hierdurch öffentlich und peremtorisch geladen, am gedachten Tage zu rechter fruher Gerichtszeit in Person und so weit es noͤthig bevormundet, oder durch gehörig legitimirte Bevollmaͤchtigte zu erscheinen, ihre An⸗ sprüche und Forderungen, bel Vermeidung der Aus schließung von der Masse und bel Verlust der etwa zustehenden Rechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, gehörig anzumelden und zu be= scheinigen, hieruͤber mit dem verpflichteten Contra⸗ dietor, so wie unter sich uͤber die Prioritaͤt binnen 6 Wochen zu verfahren, sodann denz . J gen n gr a. Ff. . der Publication eines Praͤelusiv⸗Bescheids rucksichtlich der Außengebliebenen suh poena publicati gewaͤrtig
Im Fall sie sich nicht melden Nachlaß gesetzlich verfügt werden. Aschersleben, den 21. Juli 1833. ;
Koͤnigl. Preuß. Land- und Stadtgericht.
wird uͤber diesen
Edietal⸗ Citation. Nachbenannte verschollene Personen;
zu sein, ferner .; den 18. J aen u ar a2. E., welcher eventuell zum Verhörs⸗Termin festgesetzt wor⸗ den ist, zu rechter fruͤher Gerichtszeit hier an Amts stelle nochmals personlich und da noͤthig bevormundet oder durch hierzu Beauftragte zu erscheinen, gütlich zu unterhandeln und wo möglich einen Vergleich abzuschließen, wobei diejenigen, welche nicht erschie⸗ nen, oder fuͤr Annahme und Verwerfung des Ver
1) der in Ober⸗Schlesien ungefaͤhr im Jahre 176*
geborene, Chirurgus Joh. Ehristoßh Wilzer, welcher im Jahre 180 die letzte Rachricht aus Amsterdam don sich gegeben hat, und hier circa 1585 Thlr. Vermögen besitzt;
Buchs gelegene, erbemphyteutische Hypotheken⸗Schein und Bedingun⸗ Vormittags 11 uhr,
der am 13. Octbre 1785 hier geborne, seit meh⸗ reren 30 Jahren abwesende Büchsenmacher Sa⸗ muel Friedrich Hemmer, der hier circa 7 Thir. Vermögen hat, ingleichen deren etwanige unbekannte Erben und Erbnehmer, werden hiermit aufgefordert, sich binnen
und Stadtgericht zu Danzig
leichs nicht deutlich sich erklaͤren, fär cinwilligend el angesehen werden, in Entstehung Vergleichs aber den 25. Januar a. F des Actenschlussez und der Einholung rechtlichen Er— kenntnisses, endlich den 26. Marz 2. f. der Publication des einzuholenden Erkenntnisses sub Höena bublicati ohne weitere Ladung sich zu gewaͤr⸗=
tigen. Diejenigen Interessenten, welche nicht im hiesigen
o Monaten, und spaͤtestens in dem auf
Orte wohnhaft sind, haben zu Annahme der an sig