1835 / 233 p. 1 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

soll zu diesem Ende wieder Franzoͤsische . engagiren wol⸗ len, da er die Erfahrung gemacht, daß die Anzahl derselben zu gering gegen die großen Cadres der Regimenter sey. Mithin ist den Franzoͤsischen Militairs eine abermalige Aussicht geoͤffnet, in der Aegyptischen Armee ihr Gluͤck versuchen zu koͤnnen. Die ge— ringen Finanz⸗Mittel, uͤber die der Vice⸗Koͤnig zu verfuͤgen hat, werden es jedoch noͤthig machen, wenn er sein Heer durch Offi⸗ ziere vermehren will, daß die Besoldung derselben verringert werde, denn der Sold, den er ihnen jetzt zahlt, ist ungewoͤhnlich groß und uͤbersteigt den bei den Europaäischen Armeen gebraͤuch—⸗ lichen Maßstab. Das waͤre aber nicht das Mittel, den Geist der Unzufriedenheit zu beschwichtigen, der sich bei den Arabischen Trupen täglich mehr kund thut. Man will wissen, daß bei dem letzten Aufstand in Haleb ein Regiment Arabischer Jäger seine Schuldigkeit nicht gethan und es Ibrahim Pascha nur durch Anwendung der Artillerie gelungen sey, es zum Gehorsam zu bringen. In diesem Augenblick hat Ibrahim sein Hauptquartier nach Haleb verlegt, wo er den Winter zuzubringen gedenkt. Die Pest macht auf Cypern Fortschritte, in Konstantinopel zeigt sie sich milder, doch sind ei—⸗ nige Eleven in der Militair-Akademie ein Opfer derselben ge— worden. Seitdem sind die Sanitaͤts-Verordnungen bei allen offentlichen Instituten verschaͤrft und mit großer Sorgfalt ge— handhabt worden. Ueberhaupt schenkt der Sultan allen oͤffent— lichen Anstalten große Aufmerksamkeit, besonders aber der Er— ziehung der jungen Leute, die sich dem Militair- oder Civildienste widmen wollen. Er soll zur Absicht haben, Professoren und Instruktoren aus Deutschland, namentlich aus Oesterreich und Bayern, kommen zu lassen, und zu dem Ende naͤchstens einen eigenen Beamten mit einem dem Wunsche des Sultans ent—⸗

sprechenden Auftrage nach Deutschland zu senden.

Griechenland.

Das schon erwaͤhnte Gesetz uͤber die National-Guͤter⸗-Ver⸗ theilung, oder, wie es genannt wird, uͤber die Dotation der Hellenischen Familien, enthaͤlt folgende Haupt-Bestimmungen:

„Alle Griechische Familien⸗Haͤupter haben das Recht, unter dem Titel einer Hellenischen Dotation bis zum Belaufe von 2000 Drach⸗— men National⸗Gut nach den im gegenwaͤrtigen Gesetze enthaltenen Modalitaͤten zu erwerben. Als Griechen, welche auf die Hellenische Dotation Anspruch haben, werden betrachtet:; 1) Alle eingeborne Griechen, welche in eine Gemeinde eingeschrieben sind oder sich bis zur Herstellung der im Artikel 7 angeordneten Dotations-Verzeich—⸗ nisse noch einschreiben lassen werden. 2) Alle Griechen, die, außer⸗ halb der jetzigen Graͤnzen des Königreichs geboren, herbeieilten, um Theil an dem Befreiungs-Kampfe hu nehmen, wenn sie sich in Griechenland niedergelassen haben und bei einer Gemeinde als Mitglieder eingeschrieben sind, oder wenn sie ihre Niederlassung und Aufnahme in einen Gemeinde ⸗TVerband innerhalb zwei Jahren noch bewirken werden. 3) Die Griechen, welche in Laͤndern und Inseln geboren sind, die Theil an dem Befreiungs⸗Kampfe ge⸗ nommen haben und nicht zu dem Griechischen Reiche gehoren, vöor⸗ ausgesetzt, daß sie sich in demselben gleichfalls binnen zwel Jahren vom Tage gegenwartigen Gesetzes an niederlassen und einer Ge⸗ meinde foͤrmlich anschliegßen. Die ledigen Mannspersonen, welche aus diesen Laͤndern und Inseln einwandern, konnen auf die Dota⸗ tion aber erst dann Anspruch machen, wenn sie sich verehelichen und also eine Familie begruͤnden. 4) Alle Auslaͤnder, von welcher Nation sie seyn mögen, die nach Griechenland gekommen sind, um für seine Unabhaͤngigkeit zu kaͤmpfen, sich niedergelassen haben und Glieder von Gemeinden geworden sind oder bis zur Auf⸗ stellung der Dotations-Verzeichnisse noch werden, so wie auch ale biejenigen, welche zur Zeit des Kampfes wenigstens zwei Jahre lang

(I. Juni) 1837 in Griechenland einwandern und sich in eine Ge⸗ meinte güfnehmen lassen. Die Bestimmungen des vorliegenden Ge⸗ setzes erleiden keine Ausnahme fuͤr alle Griechische Famtlienhaͤup⸗ ter, die noch gegenwärtig in der Armee oder in der Flotte dienen oder im Civil angestellt sind; diese werden vielmehr ganz und gar wie die andern Griechischen Familienhaͤupter behandelt, was na⸗ mentlich auch von allen Militairs gilt, welche an den Vortheilen des Gesetzes vom 206. Mai C1. Juni 1834 Theil haben, in⸗ dem diesen dieses Recht im Artikel 14 des besagten Gesetzes vor⸗ behalten worden ist. Die Dotation tritt nicht vereinzelt fuͤr jedes Mitglied der Familie ein, sondern faͤllt vereinigt auf die Person des Familienhauptes. Als Familienhaͤupter werden alle Personen betrachtet, welche zur Zeit der Publication dieses Gesetzes in eine der folgenden Kategorien gestellt werden konnen; naͤmlich: a) Jeder Familienvater, verheirathet oder Wittwer; b) jede Witt— we mit oder ohne Kinder; alle ledigen Mannspersonen, welche die unter 1, 2 und A geforderten Eigenschaften in sich vereinigen, vorausgesetzt, daß sie nicht zu einer schon dotirten Familie ge⸗ hören; d) die vater⸗ und mutterlosen nicht verheiratheten Wai⸗ fen, im Namen des verstorbenen Famtlienvaters. Wenn im letz⸗ ten Falle die Waisen minderjaͤhrig sind, so wird die Gelteno⸗ machung und Verwendung der Dotation durch die allgemeinen Gefetze über die Vormundschaft regulirt. Die Dotatlon wird nicht allein aus kulturfaͤhigen Staats⸗Laͤndereien, sondern auch aus schon kultivirten Grundstuͤcken und andern dem Staate gehdrigen Ii mobllien, wie Muͤhlen, Haͤuser, Bauplaͤtze, Weingarten, mit Sliven⸗, Maulbeer- und anderen Fruchtbaͤumen bepflanzt, bestehen. Ausgenommen hiervon sind jedoch: a) alle diejenigen Guter, welche auf fuͤnf Jahre und daruͤber in Pacht gegeben sind; b) Waͤlder von Oel-, Maulbeer⸗ und anderen Fruchtbdumen; e) Forsten und Hochwaldungen; d), diejenigen Theile des Staatsgutes, welche zur Dotation der Krone vorbehalten werden; e) jedes andere Gut, welches der Staat aus höheren Ruͤcksichten sich vorzubehal— ten fuͤr geeignet finden wird. Jedes Grlechische Familienhaupt, welches nach dem gegenwartigen Gesetze als solches betrachtet wird,

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soll einen Kredit von 2000 Drachmen erhalten, welcher nicht als Paplergeld betrachtet, durchaus nicht in den Handel gebracht, son⸗ dern einzig und allein nur bei der Veraͤußerung von National⸗ Guͤtern zur Hellenischen Dotation an Zahlungs Statt bei der Staats-Kasse benutzt werden kann. Stimnt das Familien⸗-Haupt, auf welches dieser Kredit lautet, vor dessen Realisirung, dann geht die⸗ ser auf seine gesetzlichen Erben über und ist von diesen in der ge⸗ setzlichen vorgeschriebvnen Weise geltend zu machen. Wann dieser Kredit erlischt, wird im Artikel 29 naͤher bestimmt. Unmittelbar nach der Aushaͤndigung der Dotations- Kredite wird in der betref⸗ fenden Gemeinde eine öffentliche Versteigerung abgehalten, bei wei⸗ cher jedes Familienhaupt von dem Staatsgute, das dabei nach dem von der Regierung bestimmten Aufwurfs⸗-Preise ausgeboten wird, his zum Belaufe seines Kredits von 2000 Drachmen erwerben kann.“

Inland.

Berlin, 21. August. nachstehende Allerhoͤchste Kabinets⸗Ordre an den kommandirenden General des Garde⸗Corps zu erlassen geruht:

„Ich habe mit großem Leidwesen aus den daruͤber einge— gangenen Berichten ersehen, welchen Excessen sich ein Theil der niedrigsten Klassen der dortigen Einwohner in den ersten Tagen dieses Monats hingegeben hat, und billige die Maßregeln und Anordnungen, welche bei der dadurch erforderlich gewordenen Einwirkung der bewaffneten Macht, sowohl Ew. Hoheit, als vor Ihrem Erscheinen die uͤbrigen hierzu berufenen Behörden zur Herstellung der Ordnung getroffen haben, indem Ich zu— gleich der Art, wie die Truppen den erhaltenen Befehlen nach— gekommen, Mein volles Anerkenntniß ertheile, welches Ew. Ho— heit denselben bekannt machen moͤgen.

Paretz, den 12. August 1835.

(gez) Friedrich Wilhelm.“

Man schreibt aus Danzig unterm 17. d. M.: „Nach⸗ dem das freundlichste Sommerwetter die Ausschiffung, so wie den Ein- und Abmarsch der Kaiserl. Russischen Garden beguͤnstigt, trat bald eine empfindlich kalte Witterung, verbunden mit Nord⸗ stuͤrnen und Regenschauern, ein, so daß man sich schon in den Herbst hineinversetzt glaubte. Dies waͤhrte bis vorgestern, wo Se. Koͤnigl. Hoheit der Kronprinz zum Empfange JJ. MM. des Kaisers und der Kaiserin von Rußland hier erwartet wurde, und um 11 Uhr Mittags auch wirklich eintraf. Se. Koͤnigl. Hoheit stiegen in der Amtswohnung des Provinzial-Steuer-Di— rektors, Geheimen Finanzraths Mauwe, ab, wo bereits seit einer Stunde die Generalitaͤt und die Chefs der verschiedenen Tivil⸗ Behoͤrden, den Ober⸗-Praͤsidenten der Provinz, Wirklichen Gehei—⸗ men Rath von Schoͤn, an der Spitze, so wie die hier befind— lichen fremden Konsuln Ihrer Ankunft harrten. Schon in der Nacht vom 15ten auf den 16ten hatte man das hohe Kai— serpaar erwartet; indessen ließ sich auch gestern Vormittag das ersehnte Schiff noch nicht blicken. Waͤhrend des ganzen Tages war der Weg vom Langgarten bis zum Hafen mit einer unzaäͤh— ligen Volksmenge bedeckt, die dem Augenblicke entgegensahen, wo JJ. KK. MM. ans Land setzen wuͤrden. Man wußte, daß die An⸗ kunft der erhabenen Reisenden sofort durch 4 Kanonenschuͤsse vom Hagelsberge angekuͤndigt werden wuͤrde. Da lauschten denn die Harrenden in der Stadt ohne Unterlaß auf den ersten Schuß und Jeder fuͤrchtete, ihn uͤberhoͤrt zu haben. Endlich um 6 Uhr scholl ein dumpfer Kanonendonner von der See heruͤber. Das Kaiserl. Russische Dampfschiff „Herkules“ war durch scharfe Telestope, doch noch in weiter Ferne, entdeckt worden. Gegen 7 Uhr bestieg nun Se. Koͤnigliche Hoheit der Kronprinz ein anderes im Hafen sta—

unter den Fahnen gedient haben und nun laͤngstens bis 20. Mal tionirtes Russisches Dampfschiff und fuhr dem hohen Kaiserpaare

bis auf etwa eine Seemeile entgegen. Imposant war das Begegnen der beiden Schiffe, die sich mit vollen Salven bewillkommneten. Se. Königliche Hoheit bestieg hierauf den „Herkules“ und schiffte, auf diesem Fahrzeuge mit der Kaiserlichen Familie ver— einigt, in den Hafen ein. Als der „Herkules“ die Moolen er— reichte, setzte er seine Maschine außer Gang, und das Fahrzeug wurde nun bis zum Landungs-Punkte, wo eine Ehren-Wache und ein aͤußerst zierliches Zelt zum Empfange bereit standen, durch dazu beorderte Maͤnner fortgezogen. Nur periodenweise, um die Fahrt zu beschleunigen, wurde die Maschine noch fuͤr Minuten in Bewegung gesetzt. Begruͤßt von einem lauten Volks—⸗ Jubel und dem Spiele der Militair-Musik betraten die Aller— hoͤchsten und hohen Reisenden das Land, bestiegen dann, nach kurzem Aufenthalt, die bereitstehenden Wagen und erreichten um 5 Minuten nach 9 Uhr auf dem ganzen Wege von dem Zu— jauchzen des Volkes, dem Kanonendonner von den Waͤllen und dem Gelaͤute der Glocken von den Thuͤrmen begruͤßt die Stadt. Alle Haͤuser waren bereits erleuchtet; an den meisten Stellen war die entschwundene Tageshelle durch eine gen ,. Illumination ersetzt worden. Vier der hier anwesenden Koͤnigl. Preußischen und Kaiserl. Russischen Generale eroͤffneten zu Pferde den Zug; ihnen folgten zwei Wagen mit Ihren Kaiserl. Majestaͤten und Sr. Koͤnigl. Hoheit dem Kronprinzen; 5 andere Wagen mit dem Gefolge schlossen sich ihnen an. Das Koͤnigl. Gouvernements Haus auf Lauggarten nahm das hohe Kaiserpaar auf. Alle weiteren Empfangs⸗Feierlichkeiten, so wie auch ein großer Zapfen⸗ streich wurden fuͤr diesen Abend abgesagt. Die Kaiserl. Russische Flette, 20 Segel stark, ist am 185ten auf der Rhede bei Pillau vor Anker gegangen.“

Bei dem hiesigen Koͤnigl. medizinisch-chirurgischen Frie⸗ drich⸗Wilhelms-Institute sind seit dem vierzigjährigen Bestehen

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben die“

dieser Anstalt („oom 2. August 1795 bis 2. August 1835) 1923 dg⸗ linge gebildet worden. Davon sind 1497 in den Königl. lk,

tair⸗Dienst als Aerzte eingetreten, 226 anderweitig ausgeschieden N gestorben und Sl Zöglinge, 2 Volontairs und So attachitz Compagnie⸗Chirurgen befinden sich noch in dem Institute. Da leitende Ober⸗Personale besteht aus einem General⸗Arzt, so wir den Stabs- und Pensionair-Aerzten. Bei der Koͤnigl. medi zinisch-chirurgischen Akademie fuͤr das Militair haben seit de Stiftung derselhen am 2. Aug. 1811 bis zum 2. Aug. 183) also in einem 2Wäjährigen Zeitraume, 499 junge Leute studie Von diesen sind 308 als Chirurgen in den Koͤniglichen Militan Dienst, und 43 als Zöglinge in das Eingangs erwaͤhnte Institn eingetreten; 95 wurden, verschiedener Ursachen wegen, vor hery digter Ausbildung entlassen, 5 starben, und 48 bilden den gegen waͤrtigen Bestand.

ö Berliner Bör ag. Den 21. August 1835. m Ie ch e 9 n d= n, m , e e ld - Cour s- Zettel

Br. Gour. Cour. RErief. eld. Geli.

N 10113 soetpr. Pfandbr. ; 10M 4 4

Er Brief.

St. Schuld- Sch. Pr. Engl. Obl. 30. PräümSch. d. Seeh. Kurm. Obl. m.. CO. Nm. Iut. Seh. do. Berl. Stadt- Obl. Königsh. do. Elbinger do. Danz. do. in Th. Westpr. Pfandbr. Grossh. Pos. do.

99 112 Pomm. do. 163 S9? / Kur- u. Neum. do. * 77 Schlesische do. Rückst. C. und Z.

Seh. d. K. u. N.

r 1 R = D , .

101 23 Gold al marco 41 19) Neue Ducaten Friedrichsd'ꝰor ö Disconto

Auswärtige Börsen.

Amsterdam, 16. August. Niederl. wirkl. Schuld Sa 16, ,

d Yo 3631. Frankfurt a. M., 18. August.

Qesterr. 8 , Metall. 103. 1627. o 9812. Sli 215 G0 5735, Br. ILυ, 25 1. 25/8. Bank- Actien 1600. 1598. . tial · Qblig. a0 . 1401M,½. Loose zu S009 G. 11531. 11816. Lan zu 109 , 2131, G. Freuss. Prüm. - Sch. Sosa. S9 1. do. hn Anl, 98½ G. Poln. Loose 69,½', 69. SH,. Span. Rente zt 353½. do. 309 perp. 22. 217.

Königliche Sch au spiele.

Sonnabend, 22. August. Im Schauspielhause: Gehrdaͤder Foster, oder: Das Gluͤck mit seinen Launen, Charakter ⸗Gemàülde aus dem 15ten Jahrhundert, in 5 Aufzuͤgen, vom Dr. C. Töpfer

Sonntag, 23. August. Im Opernhause; André, Lustspi in 1 Akt, von C. Blum. Hierauf: Der Aufruhr im Ser) Ballet in 3 Abth,, von Ph. Taglioni.

In har sottenbutg Sie ist wahnsinnig, Drama in 2 Abtz nach Melesville, von L. Angely. Hierauf: Warum? Lustspiel 1 Akt, nach dem Franz., von L. Angely.

König städtisches Theater.

Sonnabend, 22. August. Zum erstenmale wiederholt: On Selbstmoͤrder, Lustspiel in 1 Akt, frei nach dem Franz., von G . Hierauf: Die Ehrendame, Lustspiel in 1 Akt, na

upin, von A. Cosmar. Zum Beschluß: Die Wiener j Her,

lin, Posse mit Gesang in 1 Akt, von K. v. Holtei. Die . mental ⸗Musik ist vom Herrn Musik⸗Direktor Kugler.

Sonntag, 23. August. Die Goldgrotte des Geisterbann oder: Noch einmal jung! romantisch⸗komisches Original⸗Zauh spiel mit Gesang in 2 Akten, von J. E. Gulden. Musik Franz Edlen von Marinelli.

Markt⸗Preise vom Getraide. Berlin, den 20. August 1835.

Zu Lande: Welzen 1 Rthlr. 18 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rhstst auf dem Schiffswerfte von Ochta die

10 Sgr.; Roggen 1 Rihlr 3 Sgr., auch 1 Rthir. 2 Sgr.; grogq Gerstè 27 Sgr. 6 Pf., auch 26 Sgr. 3 Pf.; kleine See , , 6 Pf; Hafer 25 Sgr; 9 Pf., auch 26 Sgr.; Erbsen 1 Rin 18 Sgr Linsen 2. Rihlr. 13 Sgr., auch 2 Riblr. Jo Sgr. Ling gangen sind 235 Wispel s Scheffel. Zu Wasser: Wetzen (weißer) 1 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf., a 1 Rthlr. 26 Sgr. und 1 Rtbhlr. 13 Sgr.; Roggen F Rrhlt. 8 C 8. Pf., auch 1 Rthlr. I Sgr. 3 Pf; kleine Gerste 28 Sgr., 22 Sgr. 6 Pf; Hafer 28 Sgr. 2 Pf, auch 21 Sgr. 3 Pf i gangen sind 623 Wispel Scheffei. Mittwoch, den 19. August 182. Das Schock Stroh 6 Rthlr., auch 3 Rthlr. 20 Sgr. Centner Heu 1 Rthlr. i0 Sgr., auch 20 Sgr. Branntwein⸗Preise vom 14 bis 20. August 1835. Das Faß von 200 Quart nach Tralles a pCt. oder M Richter gegen baare ZatK lung und so sortige Ablieferung: Branntwein 18 Rthlr.; Kartoffel⸗ Branntwein 17 Rrhlr, al

Rthlr. 18 Sgr. Kartoffel⸗Preise vom 13. bis 109. August 1838. Der Scheffel 16 Sgr. 3 Pf, auch il Sgr. 3 Pf.

Redacreur Co tte]. ae m , mm m m,, mr. . Gedruckt bei A. W. Hanh

.

74

Allgemeiner Anzeiger fuͤr d

308. 640. 566. 2012. 362. 1566. A25. 1963. 395 919. 2218. 232.

Dies wird hierdurch öffentlich bekannt gemacht, mit dem Bemerken, daß die Verzinsung der ausge⸗ loosten Obligationen mit ultimo December cur. auf⸗ hoͤrt, und daß die Valuta derselben gegen Ruͤckgabe der Obligationen und der dazu gehörigen Coupons bei der Königlichen Provinzial-Steuer-Casse in Ber⸗ lin, so wie bei dem Haupt-Steuer-Amte in Prenzlow, bei Letzterm jedoch nur nach vorgaͤngigem besondern Antrag bei der Koͤniglichen Provinzial⸗Steuer⸗-Casse zu Berlin vom 2. Januar k. J. ab erhoben werden

Bekanntmachungen.

ueber die stattgefundene Verloosung von Ein hundert und zwanzig Stück der ü A b⸗ tretung der Chaussée zwischen Franzoͤsisch Buchholz und Prenzlow ausgefertigten Obligationen zu Einhundert Thalern.

Am 31. Juli d. J. hat, die Verloosung von Ein⸗= hundert und zwanzig Stuͤck der fuͤr Abtretung der Chaussse zwischen Franzbsisch Buchholz und Prenz low ausgefertigten Obligationen zu Einhundert Thlr stattgefunden und es wurden dabei folgende Nummern

ezogen: ä . 751. 1716. 2257. 967. 2397. 820. 168. 1693.

949.

529. 1352. 7509. 971. 1272. 1631. 2318. 537. 1829.

651. 126. 341. 674. 1323. 828. 1002. 793. 208. 136.

5358. 921. 1077. A9. 2035 1264. 661. 1256. 2100.

1768. 1081. 131. 762 830. 1650. 738 1837. 138.

1512. 1301. 18573. 2062 7A. 112. 576. 721. 2352.

1687. 1907. 171. A5. 68. 1629. 1660. 1611. 391.

I0. 333. A91. 1219. 120. 715. 1809. 1728. 1699.

2112. 798. 1102 1950. 975 1330. 267. 1880 sis.

können.

Potsdam, den 10. August 183.

. 3 z Königl. 235. 779. 2253. 994. 1064. 1148. 1572. A9. Abtheilung fur die Verwaltung der indi⸗ rekten Steuern.

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eu früh nach Schlesien abgereist.

Erb⸗ eltern Nachmittag von Ludwigslust hier

kana. Bill. 2M.

ommandeur der 2ten Brigade der ersten Flotten⸗Division durch

nd aus Lerchenholz (Pinus larix)

eb nicht

unten hinzuzuseßzen,

vrt sn Gir i

Allgemeine

Berlin, Sonntag den Zz len Au gu st

Amtliche Nachrichten.

Kronik des Tages.

Berlin, den 22. August 1835. Seine Majestät der König sind heute fruͤh nach Schle⸗ n abgereist.

Se. Majestaͤt der Koͤnig haben den Lieutenant Ernst Lud⸗ ig von Senden zum Kanimerherrn zu ernennen geruht. hre Durchlaucht die Frau Fuͤrstin von Liegnitz sind Ihre Koͤniglichen Hoheiten der Erb-Großherzog und die roßherzogin von Mecklenburg Schwerin sind angekommen und kuh nach Schlesien weiter gereist. ) .

Der Justiz⸗Kommissarius Dr. jur. Mens zu Karlsdor bei sbten ist zugleich zum Notar im Departement ke Ober hir, richts zu Breslau bestellt, ihm auch als Justiz / Kommissarius e . bei dem Land- und Stadtgericht zu Canth gestattet rden.

Angekommen: Se, Erlaucht der Vice-Admiral und G sral⸗Adjutant Sr. Majestaͤt des Kaisers von meg e Rentschikoff, von Danzig. n hs, Ch

Seitungs-Nachrichten. Ausland.

Rußland.

St. Peters burg, 15. August. Der General Adjuta hraf Stroganoff ist am 31. Juli von hier nach ,,. gereist, um dem Koͤnig Otto von Griechenland im Namen Sr. Najestät des Kaisers zu seiner Volljährigkeit Gluͤck zu wuͤnschen.

Der General⸗Adjutant und Minister des Hauses Sr. Ma⸗ ssut des Kaisers, Fuͤrst Wolchonski, und der General⸗Adjutant Haneral Adlerberg sind am gten d. von hier nach Danzig abgegangen. mer Senator Fuͤrst Obolensti ist aus Mostau hier ange⸗

Der Commandeur der 1sten Brigade der 2t Di sion, Contre⸗Admiral Fern sen fre zum e , 9. en Brigade der 4ten Flotten⸗Division und statt seiner der Com⸗ andeur der 2ten Brigade der l sten Flotten⸗Division, Contre⸗ dmiral Papachristo, zum Commandeur der sssten Brigade der en Flotten-Division ernannt worden. Der Letztere wird als

n Contre Admiral Kordjukoff ersetzt.

Die Nordische Biene enthaͤlt . „Am 8ten d. sregatte „Aurora“ vo Kanonen, erbaut von dem Sberst deu ner des Heer ne, nieurs-Corps, J. Amossoff, vom Stapel gelaufen. Am folgen⸗ n Tage um drei Uhr Nachmittags lief, in Gegenwart Ihrer suiserlichen Majestaͤten, der Mitglieder der Kaiserlichen Familie nd einer großen Zuschauer⸗Menge, das Linienschiff „Lefort“, von Kanonen, erbaut von dem Oberst- Lieutenant des Corps der marme⸗Ingenieurs, J. Kolodkin, auf dem Werft der neuen Ad— seustst vom Stapel. Die Ordnung und Ruhe, welche in dem ugenblick herrschten, wo die Hoͤlzer, welche das Schiff noch auf r geneigten Ebene zuruͤckhielten, weggenommen wurden, so wie leichtigkeit, womit es hinabglitt, erregten die allgemeine Aufmerk⸗ mkeit. Diese Leichtigkeit wurde durch die Construction der Unterlage, f welcher das Schiff hinabgleiten sollte, bewirkt. Man haute naͤmlich um 2 Klafter in den Fluß hinein verlaͤngert, so daß n Ende der Unterlage das Wasser 9 Fuß 3 Verschock statt wie voͤhnlich 8 Fuß 1 Verschock, betrug. Hierdurch wurde das Jchiff, noch ehe es ganz von der geneigten Ebene hinabgeglitten ars schon fast ganz von dem Wasser getragen. Der Bau bei—⸗ t Fahrzeuge wurde am 30. November 1833 begonnen. Sie mit einem bedeckten Kiel er— tut. Beide sind von sehr schoͤner und solider Bauart. Es ist es zugleich das erste Mal, daß man sich in Rußland statt des Hassers des Hanf⸗Oels bediente, das den ganzen Raum unter Wasser cin e fuͤllte, um zu sehen, ob das Schiff gut kalfa⸗ h ist, ob kein Bolzen, kein Nagel fehlt, mit einem Worte, ob 3 sich dem Wasser eine Oeffnung zum Eindringen dar—

Das Sibirische Comits hat, in Uebereinstimmung mit de 4 ch ; n . Gesetzen und nach Durchsicht der han r des Ir⸗ ichen Gouvernements, Conseils, so wie auch des Conseils der hae Ten sltung des oͤstlichen Sibiriens, beschlossen: 1) zum n ö Artikel der Statuten fuͤr die Verbannten als Ergaͤnzung ö allen, daß eine Ehe, welche, wenn das Weib ihrem ver⸗ J ken Manne freiwillig in die Verbannung folgt, vollguͤlti 9. nicht nur durch das Absterben des Mannes, sondern au . aufgehoben werde, wenn der Mann abermals nach mn chem Ausspruche eines ihm eine Verbannung zuziehenden . nal. Verbrechens fuͤr schuldig befunden wird Und das n wuͤnscht, ihre eheliche Verbindung mit ihm fortzu⸗ 3 ind daß nach Aufhebung der Ehe dem Weibe freigestellt

ö ihren Aufenthaltsort nach eigenem Gutduͤnken zu waͤh⸗ . dieses Recht in dem angefuhrten Artikel den Wittwen

wird; 2) zum , . Statuten fuͤr die Ver⸗

a erhaupt die Kinder eines deportir—

derber s, welche vor Vollziehung des lirtheile rich ge⸗ illi nr en, ihre fruͤheren Rechte beibehalten, jedoch die nach g des Urtheils spruches Geborenen zu den steuerpflichti⸗ zugeschrieben werden und, den allgemeinen ge⸗

ris erschienene Schrift: La 6 weisen sucht, daß Hr.

von Scherer ins Franzoͤsische uͤbertragen Aus n , man,

Pariser und eines

lanten angekommen sind, um von

Blutegeln nach Frankreich und Amerika abzusenden.

P᷑Pelen.

habe.

meldet: „Vorgestern waren es

Mordthaten hervorrief Salz desselben sind; und er

zu zehnjaͤhrigem ö

lergeselle Stanislaus Focht zu neunj Viktualienhaͤndler Florian Krzaczynski,

Fleischergeselle kan g 1 der Anton Jablonski zu zweijaͤhrigem und Böttcher Johann Teen n maͤster Nikolaus Zwolinski zu einjahrigem

Joseph Zapalowicz und zer ehemalige

als ihre Strafzeit gedauert und der Ya h ĩ j

alt im Warschauer Bezirk ; untersagt seyn. schauer Bezirk soll ihnen

Freigesprochen wurden 18 einstweilen, 25

schuld. schon waͤhrend der Verhoͤre land Entflohenen anbetrifft, Theil genommen haben, so

suchung hinsichtlich

auf freiem Fuß.

,, .

Der General⸗Adjutant Fuͤrst Labano Reise von St. Petersburg nach Wilna ler Praͤsident der Kaiserlich medizinisch⸗chirurgischen

General der Kavallerie, sinski, von hier nach Kalisch abgereist.

in dieser Sitzun befand

ahl n hochwichtigen Gege

riminalisten 9.

haͤltniß zu der

urtheilen. Die man in

Einstimmigkeit bei ch will mit Ihrem beredbten Bericht⸗ selbst in den Landern, wo die Ein⸗

der Ausspruch der Jury zuweilen nicht

n nicht der Ausdruck eines wirklich einsimmi⸗ gebe das zu; aber dann ist er doch wenigstens aufrichtigen Ueberzeugung, der Ausdruck

. 9 .. 7 . ö Aber, Dank

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. Bekämpfung des Raifonnement⸗ mine g g, ner 3 en Landern zu suchen. Pie konstitui rende Verf nnrnli ng setzte

fest, daß der Angeklagte freigesprochen werden sollte,? wenn sich von 12 Stimmen nur 37 zu selnen Günsen erhoͤben; es waren also 19 von 12 Stimmen zu seiner Verurteilung noöͤthig. Die Constitution vom Sktober 1751 war dem Angeklagten noch guͤnstiger, indem er nur durch 12 Stimmen von 15 verurtheilt wer⸗ den sonnte, Niemals, seit der Einführung der Jury, weder unter der Republik, noch unter der Kaiserl chen Regicrung, noch unter . Restauration, hat die einfache Majoritat zur Verurtheilung hing: reh Ich beschwbre Sie also, meine Herren Kollegen, uber⸗ egen Sie wohl, wohin man Sie führen win Fragen Sie sich, ob

erfugünzen gemaͤß, Orts⸗Buͤrgerrecht und Stand ver⸗

es wahr ist, daß ein einziger Mensch, er mag einsicht nicht, durch . Meinung her de Ehre . H inn **

In den Blaͤttern Nr. 166 und Nr. 167 der Nordischen Biene ist ein Aufsatz von 8. Skromnenko gegen die dich ronique de Nestor traduite en frangais par Louis . enthalten, worin der Verfasser zu be⸗ ) aris weder die Russische Sprache, n die Geschichte Rußlands und Literatur 6 3 . 36 . er groͤßtentheils nur die schlechte Deutsche Uebersetzung der sog. Koͤnigsberger, ebenfalls nicht historisch zuverlaͤssigen Handschrift

n, daß daselbst im Auftrage eines ord⸗Amerikanischen Handelshauses Speku⸗ hier aus Transporte von

Warsch au, 18. August. Der Dziennik Pow szechny e : vier Jahre her, daß der Aufstand, nachdem er seine voͤllige Reife erreicht hatte, die furchtbaren , 21 . die i, ,,, ; gestern verkuͤndigte das Kriminalgericht Wojewodschaften Masovien und 6 nach . 9 gesammelten Beweise und des Antheils, den die im Lande be—⸗ sindlichen Angeklagten an jenen Verbrechen genommen, folgenden Urtheils spruch: Der Bediente Valentin Posiadle wurde zu zwan⸗ zigjaͤhrigem, der Warschauer Hauseigenthümer Thomas Slawinski, der Gerber Karl Daszkiewicz uaͤnd der Schenkwirth Adam Balewich der Musikus Karl Matuszewski zu vierjaͤhri⸗ gem Festungs⸗-Gefaͤngniß verurtheilt; die Theophile Lanckoronska, geborne Radoszewska, Eigenthuͤmerin eines Kaffeehauses, und der Buchbindergeselle Michael Grabowski zehnjaͤhrigem, der Drechs⸗ l rigem, der Joseph Czar— nomski, waͤhrend des Aufstandes Unter⸗Leutenant 9 ke Chas⸗ seur⸗Regiment des Insurgenten Heeres, zu en, der

, der Adam Bojanowski wahrend des Aufstandes Unter, Lieutenant im Sten ga, n,, terie⸗Negiment des Insurgenten⸗Heeres, zu sechsjaͤhrigem, der Guts⸗ Nikodemus Boski zu dreijaͤhrigem, der Schnei⸗ fuͤnfmonatlichem, der zu ,, , und 986 Vieh r 9 weren Gefaͤngni verurtheilt. Nach uͤberstandener Strafe sollen Alle noch ff . unter polizeilicher Aufsicht stehen, fuͤr immer wegen gaͤnzlichen Mangels an Beweisen und 13 wegen erwiesener Ün⸗ Die Freigesprochenen waren, mit Ausnahme von fuͤnfen, Was die ins Aus⸗ die an dem besagten Verbrechen n hat r rig die Unter⸗ ihrer zwar zu Ende gefuͤhrt, aber den Ur— theilsspruch uͤber dieselben so an, aufgeschoben, bis sie ,,.

* *

ist gestern auf seiner , , , der t ademie, wirk liche Staatsrath Kucgzkowski, von Wilna hier angelangt und be General⸗ Adjutant Graf Vincenz Kra⸗

Sitzung vom 14. August.

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geklagten entschelden darf? Ich sehe einen Einwand voraus. Man wird sagen, selbst die Einstimmigkeit der 12 Geschwornen biete keine unumstbßliche Gewißheit fuͤr die Straffaͤlligkeit oder die Unschuld des Angeschuldigten dar. Ohne Zweifel, m' H.; es ist ein philesopbischer Grundsat, daß die mörafifch Ueberzeugung nie⸗ malt eben fo flgrk, eben so vonstgndig ist, als dicjenige, welche wir uns durch das Siu gh unserer eigenen Sinne verschaffen. Aber wit, weil 12 Stimnien keine physische. keine vollstndige, keine unum stoͤßliche Ucherzeugung gi eg will man sich dieselbe nicht mehr durch 8 Stimmen verschaffen, fondern erwartet sie von? Stimmen? Erlauben Sie mir, daß ich mich auf diesen Punkt nicht weiter ein⸗ lasse, aus Achtung vor dem gefunden Menschen⸗Verstande. (Lauter Beifall) Man hat ferner eingewendet, daß zwischen? Stimmen, die verürthellen, und 8, die freisprechen, der unterschied zwei Stim= men sey, und daß also die Verurtheilung keinesweges von Einer Stim⸗ me abbäͤnge. Das ist ein reiner Sophismus; denn wenn 6 Stim— men fuͤr die Freisprechung, und 5 für die Verurtheilung sind, so wird der Angeklagte freigesprochen; aber wenn einer der 6 Heschwornen, die freisprechen wollten, sich anders bestunt, se entscheidet seine einzige Stimme uber? das Leben und die Ehre eines Menschen. Der Grund, den der Groß⸗ siegelhewahrer zur Ünterstützung des vorliegenden Gesetz⸗Entwurfes angefuͤhrt, ist gerade ein solchert, der demselben den Todesstoß ver⸗ setzen muͤßte. Er hat Ihnen gesagt: „„In einer Repräͤsentattv⸗ Re ern s, m Alles durch die einfache Majoritaͤt; durch die einfache Majoritat erlassen die Kammern alle ihre Gesetze.““ Aber, m. H., welch' ein ungeheurer Unterschied? Die Gesetze, wir wissen es nur zu gut, können modifteirt werden; bie gerichtlichen Urtheile aber haben einen feierlichen 36 der Stabilitat. Schlechte Fesetze kann man, wie gast ndern; aber die Irrthuͤ⸗ mer der Assisenhöfe, m. H., lassen i nie wieder gut machen. Auch die Gesellschaft zicht, sobald die Jury sich in der Alternative befin⸗ det, das Blut eines Unschuldigen zu vergießen, oder einen Schuldi⸗ 64 freizusprechen, stets das letztere vor. Jer Großsiegelbewahrer eklagt sich mit allen aufgeklaͤrten Männern über die we⸗ nige Stabilitaͤt unserer Gefetze in den letzten 50 Jahren; und doch zer nf, er selbst von uns die wesentliche Aen⸗ derung eines Gesetzes, das erst vor Jahren erlassen worden ist. Welche berlagengwerthe Resultate hat denn diefes Gesetz her⸗ beigeführt. Die Freisprechungen, die bel anderen Kriminal⸗Sachen gin Verbäͤltniß vön z. vom 106 ergeben, sind in den polmischen Angelegenheiten 9 „69 vom 100 gestiegen. Wohlan! Um deslo besser; ich meinestheils freue mich sehr. daß das Kand unter *!* Angeklagten mehr Unschuldige als Strafbare gefunden hat; aber ich hahe eine andere Antwort darauf zu ertheilen. Es sitzen auf allen Banken dieser Kammer Rechtsgelehrte, welche an politischen Ankla— gen Thell gebabt haben. Ich fordere sie auf, zu erklaren, ob nicht b r Thatsachen in das ereich der Win ib f. geschoben worden ind, die sich ö, nur für das Zuchtpollzei⸗Gericht eigneten? Was ist aus dieser außerordentlichen Strenge des Parquets und der Raths Kammer entstanden ? bie gleichsan gezwungene Freisprechung von Vergehen, die von dem Zuchtpoöi ei Gerichte gewiß sreng bestraft worden waren. Wir können es uns nicht verhehlen, daß der Minister, bei Vorlegung seines Gesetz⸗ Entwurfes, nur die politischen Vergehen im Auge gehabt hat, und er hat in seinem Eifer nicht darauf ge⸗ achtet, daß alle gewohnlichen Verbrechen gegen Perfonen und E= genthum ebenfalls dadurch betroffen werden. Also mit Blut, mit vielleicht unschuldigem Blute will man sich die Freude einer politi⸗ , Rache verschaffen! Die Gefahr des Gesetzes liegt nicht allein

1 er Herabsetzung der Zahl der Stimmen, die zur Len e gl, nöthig sind, sondern auch' in der geheimen Abstimmung. Es ö. ut, m. H., daß die Oeffentlich leit welche bei den Debatten ge⸗ der Jury bis in ihr Berathungs⸗ Zimmer folge.

Geschworner wird doch einige Scham empfin⸗

inen eilf Kollegen die Straffalsigkeit oder oi—

ten, die sich durch die Debatten auf eine un⸗

n erausgestellt hat, leugnen will. Der Ge⸗ se Votum nun wirklich geheim halten

gal enln zen, g, men.

; Ge rnen

sie in ihr Berathun J, , ,, Stimmzettel zu schre ben, ohne weiter e den Versuch zu machen, sich gegenseitig me Abstinmung er⸗

durch oft so wich

rn , e , . t ) ederhole e ndern

. nicht die die Insiltutlon der Jury in J cht, daß die unziemliche Weift⸗

Jury gesprochen hat, mir Muth, ihren Patriotismus

tige Fragen

geklagten, wie fuͤr

, ,, en des Auge ;

sten Iren, 5 .

a errn Hennequin war Herr Salverte a ihe Derselbe erklaͤrte jedoch, daß er . den Fall, en r . , Vertheidigung des Gesetz⸗ Entwurfes uͤbernehmen sollte, das Wort ergreifen . da er den Bemerkungen des vorigen Redners nichts hinzuzufuͤgen habe, und diese ihm hinreichend zu seyn schienen, um die Verwerfung des Gesetzes zu bewirken? Herr von Salvandy trat jetzt zu Gunsten desselben auf. Er behaup⸗ tete, Herr Hennequin habe bei seinem Vertrage bloß das Inter esse des Angeklagten, nicht aber das der Gesellschaft im Auge ge⸗ habt; diese muͤsse aber eben so gut wie jener beschuͤtzt wer⸗ den, was indessen bei der gegenwaͤrtigen Organisation der Jury keineswegs der Fall sey, da die Geschwornen im mer eine gewisse Parteilichkeit fuͤr den Angeklagten hät⸗ ten, weshalb er sie auch nicht tadeln wolle. Ber ed⸗ ner ließ sich jetzt in eine sehr lichtvolle uUntersuchung des Geschwornen⸗Gerichts, wie solches in England besteht, ein, wo⸗ bei er im Allgemeinen die Meinung aussprach, daß dasselbe dem Angeklagten weniger Buͤrgschaften gewaͤhre, als die J Frankreich. Er erklärte sich schließlich sowohl des Stimmen ⸗Verhaͤltnisfes auf die einfache mentlich auch fuͤr die . Abstimmung.

äußerte sich jetzt Herr Salverte in dem Sinne ö

des Herrn

ennequin, worauf die allgemeine Berat

: u Als nun ver erste Artifes den 6. ng geschlossen wurde.

ntwurfes an die Reihe

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