indem der Durchmarsch der Kaiserl. Russischen Garden eine Menge von Gutsbesitzern aus der Nachbarschaft und von Be— wohnern der nahe erilegenen Städte herbeigezogen hatte. Am dritten Tage nach der Ankunft der Truppen, deren Einzug einen wahrhaft imponirenden Anblick gewährte, fand ein Ball in dem festlich geschmuͤckten Saale des Schauspielhauses statt, und ob⸗ gleich die Truppen schon am folgenden Morgen um G Uhr ihren Marsch fortsetzen mußten, so wohnten mehrere Offiziere dem Balle doch bis 2 Uhr bei. Während der Dauer der Anwesen— heit der Truppen wurde an jedem Abend von der aus Danzig angekommenen Schauspieler⸗Gesellschaft auf unserem glaänzend erleuchteten Theater eine Vorstellung gegeben.“ /
— Am zasten d. M. erfolgte zu Danzig die feierliche Uebergabe neuer Fahnenbaäͤnder an diejenigen 3 Regimenter der II. Division, die bereits laͤnger als 100 Jahre besteh n, nament⸗ lich an das 4te Infanterie⸗Regiment, das im Jahre 1688, das 5Fte Infanterie⸗ Regiment, das im Jahre 1699 und das 5te Kuͤ— rassier⸗Regiment, das im Jahre 1714 errichtet wurde. Zum Behufe dessen waren diese drei Regimenter auf dem großen Exerzier-Platze in einem offenen Quarré aufgestellt, ihre Gene⸗ rale und Commandeurs an der Spitze. Der kommandirende General des J. Armee-Corps, General-Lieutenant von Natzmer, dem die neuen Fahnenbänder zugesandt worden waren, hielt dar— auf eine der Feierlichkeit angemessene Anrede an die Truppen und uͤbergab nach einem Sr. Majestaͤt dem Koͤnige gebrachten Hurrah die Bänder den drei Regiments Commandeuren, die solche eigenhaͤndig an die Fahnen befestigten. Getragen resp. von dem aͤltesten Capitain und Rittmeister, wurde darauf jede Fahne eder Standarte von dem Commandeur dem Regimente unter Vorlesung der betreffenden Allerhoͤchsten Kabinets-Ordre uͤberge— ben. Die Truppen stellten sich sodann in Linie auf, und nach⸗ dem die beiden Fahnen und die Standarte in der Front der Re⸗ gimenter vorbeigefuͤhrt und vor jedem Bataillon mit dreimaligem Hurrah begruͤßt wurden, marschirten die Regimenter in Parade vor dem kammandirenden General vorbei.
— In Königsberg in Pe. beging am 18. August das dort Larnisonirende zte Infanterie⸗Regiment, zugleich das dritte 4lteste der Königlich Peußischen Infanterie, das Erinnerungs— Fest seines 1509jaͤhrigen Bestehens. Der gegenwartige Chef des⸗ selben, Se. Koͤnigliche Hoheit der Prinz Heinrich, hatte in einem huldreichen Schreiben aus Rom seine Theilnahme an der seltenen Feier dem Regimente zu erkennen gegeben, und demselben, außer einem reichten Gnaden ⸗Geschenke, Sein Brustbild in der Uniform des Regiments zum bleibenden Andenken verehrt. Hoͤchst ange— nehm war dasselbe auch noch kurz zuver durch ein Geschenk des Bildes Seines erhabenen Stifters, des großen Kurfuͤrsten, uͤber⸗— rascht worden, das der Magistrat und die Stadtverordneten-Ver— sammlung, Namens der Stadt Königsberg, in welcher das Re— giment seit 12) Jahren in Garnison steht, uͤberreichten. Zu be— dauern war, daß nicht das ganze Regiment zu dieser Feier in Königsberg vereinigt werden konnte, indem das Fuͤsilier-Bataillon kuͤrzlich die Bestin mung erhalten hatte, während der Abwesenheit des 33sten Insanterie⸗Regiments zur Revue in Schlesien, den Garnison⸗Dienst in Thorn zu versehen. Die beiden andern Bataillone versammelten sich am 18. Vormittags auf dem innern Sch oßhofe, von wo sie sich, nach Zusammensetzung der Gewehre, mit ihren Fihnen in die Schloßkirche begaben. Hier hielt der Dioisions- Pr diger, r. Toop, die Jubel-Predigt uͤber den Text: „Der Herr hat Großes as uns geihan.“ Nach Beendigung des Gottésdienstes sellt- sich das Regiment im Schloßhofe un Quarré auf und der interimistische Conmmandeur desselben, Orerst Rollas-du⸗Ros ey, ver— las die an das Regiment gerichtete Allerhoöͤchste Kabineis-Ordre. Der D vssient⸗Lommandeur, General⸗Major, Prinz Friedrich zu Hessen⸗-Kassel Turchl., schmuͤckte darauf, in Ab wesenheit des gerade in Danzig besindlichen kommandirenden Generals, die Fahnen mit den neuen Baͤndern, wobei er zugleich eine kurze Anrede an das Regiment hielt. Nach einem, Sr. Majestaͤt dem Koͤnige gebrachten dreifachen Lebehoch marschirte so— dann das Regiment in Parade bei dem Divisions⸗ Com— mandeur vorbei, worauf noch eine kurze gedruckte Dar—
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stellung der wichtigsten Schicksale und Thaten desselben unter die
Unteroffiziere und Soldaten als ein bleibendes Andenken vertheilt
wurde. Hiermit endigte diese Feierlichkeit. — Zu einem Fest— mahle, welches darauf das Offtzier-Corps den saͤmmtlichen Be— hoͤrden der Provinz und der Stadt, so wie den gerade anw
senden ehemaligen Offizieren des Regiments gab, war der Saal
des Kneiphoͤfischen Junkerhofes reich und geschmackvoll als Waf—
fenhaile ausgeschmuͤckt. Die Buͤste Sr. Majestaͤt des Koͤnigs,
men unter einem Thronhimmel die Mitte der einen Wand ein. Die gegenuͤber belegene Wand zierte das von der Stadt ge— schenkte Bildniß des erhabenen Stifters, des großen Kurfuͤrsten, und unter diesem Bildnisse waren die beiden silbernen Trompeten angebracht, welche die Stadt Koͤnigsberg dem Regimente bei der Ruͤck⸗ kehr aus dem Feldzuge von 1817 verehrt hatte. Rechts davon war das vorher erwahnte Portrait Sr. Koͤnigl. Hoheit des jetzi⸗ gen Regiments -Chefs, und links von demselben das des ersten Chefs, Sr. Durchlaucht des Herzogs Friedrich Ludwig zu Hol— stein⸗ Beck, auf Wassen⸗Pyramiden aufgestellt: bei dem letzten be⸗ fand sich auch der Degen dieses ersten Chefs, welcher als Reli— quie beim Regimente aufbewahrt wird. An den beiden Eingaͤn— gen des Speise⸗Saales hielten in dem Kostuͤme, welches das Re— ginient bei seiner Stiftung trug, zwei Grenadiere und zwei Pi— kenire Wache. An der Tafel nahmen ungefahr 160 Gaͤste Platz; den Hauptschmuck derselben bildete der werthvolle silberne Aufsatz, welchen Seine Koͤnigl, Hoheit der Prinz Heinrich dem Offizier-Corps am 8. Maͤrz 1832, als dem Tage zu schenken die Gnade gehabt hatte, an welchem dem Regimente fuͤr sein Wohlverhalten in der Schlacht bei Preußisch Ey— lau vor 25 Jahren die Auszeichnung zu Theil gewor— den war, den Bruder Sr. Majestät zum Chef zu erhalten. Bei der durch allgemeinen Frohsinn belebten Tafel brachte der Regiments-Commandeur den ersten Toast auf das Wohl Sr. Majestäͤt des Koͤnigs aus. Unterdessen hatten sich die Usteroffi— ziere und Soldaten mit ihren Familien in dem von Borckschen Garten zu einer ihnen von dem Offizier-Corps bereiteten Fest— lichkeit versammelt. Mit einbrechender Dunkelheit war dieser Garten glaͤnzend erleuchtet; es begannen Taͤnze im Freien, und ein wohlgerathenes Feuerwerk machte den Beschluß dieses durch keinen Unfall getruͤbten festlichen Tages.
Berliner Börse. Den 25. August 1835.
m ticker Eo m == n n, ee ,,. Co ur s- Zettel. Fr. Con. Fr. Von. Brief. Eerld. Brief.
1015 J 1011 1023, — Hr. Eunl. Ol. 30. 4 995,3 9ul / 1095/2 165 orimSeli. d. Sech. — 601/33 393, 1023 102155 kKurm. Obl m. l. G6. 4 101 * — 108 * Nm. Int. Seh. do. 4 101 — Berl. Stadt - Ob. 10 35 1011 Königsh. d. 1 — — Elbinger do. z — Dauz. do. iln Th. — Werstphr. Pfaudur. 4 Croszh. Das. 4a
er * Geld.
St. · Schuld- Sch. 4
zstpr. Pfaudir. Pomm. do. R ur- u. Neum. do. Schlesische do. Ri ckst. C. und Z. Seh. d. K. u. N. ö. Gold al mareo 215 Venue Hucaten J Friedriehsd'or biscouto
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Ai srerdaui Kurz do. 2 Mt. Hamhurg Kurz do. . 2 Mt. Londou 3 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 2 Mt. 8 Tage 2 Mt. 3 Woch.
Wien in 20 Xr. Augsburg
Breslau
Leipꝛig
Frankfurt a. NI. W. Petersburg
150 FI. 10 ThlI. 10 Tul. 150 FI. 100 Riyl.
—
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10215 30
— 1I1IS3I3IIIII
6 ; Aul. A5 M2. festlich bekraͤnzt, so wie das dem Regimente im Jahre 1817 bei seiner Ruͤckkehr aus Frankreich huldreichst verehrte Bildniß, nah⸗
L2zu 190 Rl. 2131/6 (i.
2A. August.
Hierauf: 2 Abth.
Aus würtige Börsen. Amsterdam, 20. August.
Nieder! wirkl. Schuld a5. 5oυ do. 1013.
—. Kauz-Bill. 213, 9. El G, Amort. 937.
9911, 3. Oesterr. 95.
— . Span. do, 36. 5. 30,, 225.
Antwerpen, 19. August.
Span. 5M 35. Tipusl. 15164. Cortes 321.
Frankfurt a. M., 22. August.
Oesterr. 5 ,! Metall. 1027. 1023/3. AG 9811583. 986 21 20/9 87169. ii 25163. Er. Bank- etien i595. i553. Hin tias-⸗0blig. 1103. 1401“. Loose zu S500 FI. 11516. 11813. H'reuss. hrüäm.- Sch. 59 /. 5915. Anl. 981“ (i. Poln. Loose 69. 6831. 34. du. 30, perp. 201. 20.
raris, 19. August.
fin cour. 109. 10. 30, 3
Coup. 20. Nen
50, Rente pr. compt. 1099. —. ; compt. 78. 80. tin eour. 78. 99). S0, Neap. 97. —. 50) Rente 26 /n. 30 do. 2214. Cortes 85/9. Ausg. Schuld is.
Warschau, 21. August.
l'fandbr. 98524. 98. Part. Oblig. 536. 509.
Meteorologische Beobachtung.
Morgens Nachmittags Abends Nach einmalig 6 Unr. 2 Uhr. 10 Uhr. Beobachtung mm. r e. * 8 zz or Par. 3 1 o Par. 3337 Par. Quellwarme 8 20 12,39 R. 18,69 R. 12,09 R. Flußwärme 17, 29 10,8 0 R. 9,70 R. 8 8 8 R. Bodenwärme 1,9
8 P h 1 ) D 1 7 J It. 22 k n,, n,, Wind ND. NO. O. Niederschlag 0. Wolkenzug .. — ON d. — Nachtkälte 8,599
1835.
Luftdruck .. .. Luftwärme n.
Thaupunkt .. Dunstsättigung
Tagesmittel: 33423“ Par . 1439 R. .. 6,82 R. . . 73 p6h . ; . . Angelegenheiten, Nicolovius, nach Stettin.
—
Königliche Sch auspiele. Mittwoch, 26. August. Im Schauspielhause: Sie ist ii sinnig, Drama in 2 Abth., nach Melesville, von L. Am Der reisende Student, musikalisches Quobllba
Donnerstag, 27. August. Im Schauspielhause: Wann Lustspiel in 1 Att. Hierauf: Der Ball zu Ellerbrunn, Lusssh in 3 Abth., von C. Blum.
Königstädtisches Theater. Mittwoch, 26. August. Norma, Hper in 2 Akten, nach dem Italiänischen, von Seyfried. Musik von Bellini. (Dll Vial: Norma, als Gastrolle.) Preise der Plaͤtze; Ein Platz in den Logen und im Ballo
des ersten Ranges 1 Rthlr. ꝛc.
Donnerstag, 27. August. Zum erstenmale: Der Journals Original⸗Lustspiel in 1 Att, von E. M. Oettinger. Hieran Das goldene Kreuz, Lustspiel in 2 Akten, frei nach dem Fran von G. Harrys.
Markt- Preise vom Getraide. Berlin, den 20 Auzust 183ͤ. Zu Lande: Wezen 1 Mtolr. 18 Ser.; Roggen 1 Ri
3 Sgr., duch 1 Rihir: große Gerste 23 Sgr. 9 Pf. auch 22 Sy
klein- Gemste 22 Sgr.: Hajer 23 Sgr. 9 Pf, auch 20 Sgr.; gn sen 1 Rtblr. 6 Sgr. 3 Pf., auch 1 Rihlr. 6 Sgr. ; Eus 2 Rihle. 22 Sgr. 6 Pi,, auch 1 Rihlr. 27 Sgr. 6 Pf.
Zu Wals(tec: Weizen weißer) 1 Nihir. 27 Sgr. 6 f, auh 1Rtoylr. 2 Sar. und 1 Mihlc. 13 Sgr.; Roggen Rthlt. Sat 6 Pl., auch 1 ARtztt. 2 Sar. 6 Pf.; tleine Gerste 235 Sgr., ig 22 Sgr. 6 Pf.; Haftr 22 Sgr. 6 Pf., auch 20 Sgr.
Sonnabend, den 22 August 1838.
Das Schock Stroh 6 Rthle., auch 8 Rthlr.; der Centner h
1 Rthlr. 10 Sge., auch 20 Sgr.
Redaeteur Cote“ /
Gedruckt bei A. W. Hayn.
1 **
— r 0 —
Allgemeiner
Bekanntmachungen. Bekanntmachung.
in dem Werderschen Dorfe Klein Zuender gelegene
und Ne. 2 auf dasz Thlr. 23 sgr Apf. gerichtlich veranschlagte
cullmisch Land eigener Qualitat nebst Wohn- und
dee sofort eine annehmliche Caution in baarem Gelde t. — oder in Staats, Papieren bestellt, und daß im Falle Das jetzt dem Gutzvesitze, von Kleïn zugehörige, einez annehmlichen Gebots auf Nachgebote nicht feü er dem Gutöbesitzer Haber zugehdrig gewesene, Ruͤcksicht genommen werden wird. h Die Licitatio ns-KBedingungen sind taͤglich in un— in dem Hypotheken Buche verzeichnete, serer Registratur cinzusehn. ö Marienwerder, den 22 Mal iszs. Rusti al⸗Grundstuͤck, welches in 4 Schulzen⸗Hudben Königl. Provinzial-Landschafts-Direction
Anzeiger füuͤr die Preußischen Staaten.
daß nur derjenige zum Gebote gelassen werden kann, niss, dass sie sich mit der Umwechsclung aller Ar. Vortrag sind zu bekannt, als daß es einer naͤhh ten Spanischer Stautspapieré befassen, intlein siJd in Darlegung seines, mit groͤßter Umsicht und En der Gelrgenheit gaskaellt sind, diesnllie so sechleuniz kenntnis entworfenen und mit bewährter Soth als mößssen zu esargen und dus Risico des lin- aus- esuüͤh t werdenden Planz beduͤrfte, wobel den
und Ilersendens garunliren.
Amsterdam, den 135. August 1835. A. S. van Raalt'te & Sohn.
sein besonderes Augenmerk af Richtig keit,hj längliche Ausführlichkeit und Klarbelhh Eczählung richtete, außerdem dieses Werk n ahlreiche chronologische Tabellen, Sta — stafeln, historische Charten und ein vol
Wirthschafts⸗Gevguden bestehet, soll in nothwendige⸗ Subhbastation verlauft werden.
Hierzu ist ein Termin auf
den 26 October n, Vormittags 11 uhr,
stelle angesetzt
Negisratur eingesehen werden. Danzig, den 2 Maͤrz 1838ͤ. Konig Preuß. Land⸗ und Stadtgericht
den Bekanntmachung.
schlagenen Leistenauer Guter, sollen im Ganzen oder zugetheilt,
. wenn dieser nicht zu Stande toͤnmt, zum Ver- fernerweit aufe:
18 sgr. Apf), ; auf den 22. Septbr. er.; 2) von Scharnborst (Taxe 19,922 Thlr. 18 sgr.), auf den 23. Septhr. cer; 25 jgr. 8 pf), werden auf den 24. Septbr. er.; Thlr. 14 sgr.), stellen . auf den 25. Septbr. er.; dy) von xeistenau u, Carlishoff (Taxe 51,42 Thlr , 6 vil und Kowalleck (Taxe 13, 337 Thlr. gr),
Avertissement. Nachdem der Nadlergefelle Friedrich Gotthold Gulden von hier leit 22 Jahren und der Bergmann vor dem Herrn Justizrath Barnheim an der Gerichts. Christian Gottlieb Unger, ebenfalls von her, seit 21 Jahren sich auswärts befunden, ohne daß von Die Tate der neueste Hypotheken ⸗Schein und die ibrein Leben oder Aufenthalte einige Nachricht zu besonderen Kauf Bedingungen können in unserer erlangen gewesen, so werden dieselben, auf ihrer Ver⸗ wandten Antrag, oder fuͤr den Fall ihres Absterbens, alle diejenigen, welche als Ercen oder sonst rechts guͤltige Anspruͤche an deren Vernbgen zu haben ver—
meinen, , ,
15. 9 an Stadtgerichtsstelle allhter, in Person oder sonst Die im Graudenzer Landraths-Kreise belegenen, legal unter der Verwarnung zu erscheinen, daß erstere zusammen auf 136,917 Thlr 6 sgr. s pf abgeschätzten, pro martuis geachtet, und deren Vermögen denjeni. der Landschaft in nothwendiger Suphastarion zuge⸗ gen, welche begruͤndete Anspräche daran haben, werde . letztere aber ihrer Anspruͤche und der in Rversch edenen Parzellen öffentlich verkauft werden. Nechtswohlthat der Wiedereinsetzung in den vorigen Demnach ist zum Verkaufe des ganzen Comvlerxus, Stand für verlustig werden geachtet werden, und ist! Seitenstuͤck zu dem fo trefflichen Handduche der (Geo⸗ grapbie des Herrn Dr. Volg er, als wie einen Com— mentar zu dessen kleineren historlschen Lehrouͤchern zu erhalten, hat den Herrn Verfasser zu dieser neuen und bedeutenderen Arbeit veranlaßt, welche cinen eben so großen Beifall, wie dessen uͤbrige Schriften 4 erwarten 14st, indem allen Gebilde-⸗ ten und vorzüglich allen Freunden und Lebrern der Geschichte hier cin ausfuͤhrlicheres Buchbandiung von C. F. Amelang, & Handbuch dargeboten wird, welches gleich fern von rein wissenschaftlicher als wie von dͤloß populairer
Darstellung, jedoch mit Beruͤcksichtigung der neue , sllen Ansichten und Forschungen und obne ermuͤdende Bei Otto in Erfurt ist zu haben: ni Trockenheit, eine einfache und unparteitsche Er⸗ y zaͤßblung der wichtigeren Weltbegebenheiten in mög⸗ lichst natürlichem Gewande enthält und das ganze betannte Feld der Stagten- und Volkergeschichte in seines abnigs und Vaterlandes nicht obne?
der A4. No vember 18335
1) von Babken und Wutgelsdorf (Tare 11,314 Thlr. zur Inrotulation der Acten und deren Versendung
nach rechtlichem Erkenntniß, so wie
der 29. D
zur Erdffnung des eingeholten Urthels, als wozu die⸗ mit Re
; selben gleiche gestalt ünd suh paena pulilicusi hier-
3) von Thymau ußd Ossowken (Tate 28,072 Thlr. mit vorgeladen werden, anbelaumt worden , auch ge, unter Bezugnahme auf gegen⸗
waͤrtige öffentliche Bekanntmachung aufmerksam ge⸗
A) von Gottschall und Dohnastacdt (Tare 31,907 macht, Bevollmaͤchtigte am rte des Gerichts zu be⸗
uswaͤrti
Johanngeorgensladt, den . April 1sz5. Das
eben erschienen ist: Hand buch
September 1835 und Reg ister.)
ec ember 1835
Stadtgericht. Friedrich Lomatzsch, Stadtrichter.
auf den 26. Septhr. er., nach Mittags um A Uhr, ein Termin auf dem hie⸗ sigen Landschajtshause angesetzt worden, zu welchem Kauflustige mit dem Bemerken eingeladen werden,
Conversi o n Jon Spanischen Staztspapieren Die Unterzcichneten bringen hierdurch zur Kennt- Verfassers, sein anziehen
Literarische Anzeigen.
; 6 ch d i . . l ⸗ — ö e ,, n, , nen nn so gsem ausgefuhrt und der Preis wird auch i Den zahlreichen Freunden und Besitzern der allge J . ö zu erwartende Theilnahme des ganzen gebi denn! zeige willkommen sein, daß in unserem Verlage so zigicich fol zende bie- igen en g' zu f agen
der allgemeinen Weltgeschichte vom Dr. W F Volg
Rector am Johanneum in Tkuͤneburg. (2 Baͤnde in A Lieferungen. Mit Karten, Tabellen
Eesten Bandes erste Abtheilung.
Alte Geschich te. gr. Svo. 1835. Velin⸗Druckpapier, brosch 26) sgr. Der vielfach ausgesprochene Wunsch, sowohl (ein
des Ganzen klar uͤberschauen laͤßt. Die bisherigen , des verdienstvollen Herrn er, praͤciser und gedraͤngter
ges Register, auch zum Nachschlazen eine unf liche Brauchbarkeit erhält. Der Druck ist mim licher ganz neuer Schrift auf Velin⸗Drutn
bald erscheinen zen folgenden Abtheilungen uh ͤ
blikums der Verlagshandlung irgend gestattet, ki
übrizen Schriften des Herrn Dr. Volger zit zeig / bringt: ⸗ Handohuch der Geogravhie. zte Aufli er, Bände. gr. Sr, 25 Thle — An leitun Laͤnder- und Vdikerkun de. Fuͤr Et und zum Selbstunterrichte. zie Auflage.? gr Sin. 19 Thlr. — Lehrbuch der Geh phie. gr. S9. Ir Cursus, oder Leltsgh ate Auflage. I Thlr. Ir Cursus oder St Geographie. zte Auflag'. ! Thlt. . Ii te Cursus gr. S.. 1 Thir enthält in mittiere und neuere Geographie) — Lehthl der Geschichte. gr. Spο. Mit Tarlltzs Cursus oder Leitfaden. 3te Auflage. 9 Der ilte Curfus gr. Sro. . Thlr. enlss Abriß der Geschichte.) ing Hahn 'sche hofbucsu in Hanns sn a Vorstebende Buͤcher sind stets dora
Nr. II.
unseres Köntas Bild — aufgestellt at nigl. Divistons Pedi er G Quehl. ig Worte von seltenee Kraft und Tiese, die der
gung fuͤr das Gute aus der Hand legen mich
n seinen einzelnen Theilen wie im Zusanmenhange und Erbauung lesen, nicht ohne die l äftgte . wenn es wahr wars,
Ausg. Schnlil zi ac, ner, dm Hreuss. Prüm. Scheine 108. do. A0, Aul
marschall Fuͤrst Dolgorukoff Seheime Rath Fuͤrst Radziwill, Mitglied des Reichs,aths fuͤ
benen der letzte ziemlich bedeutend war.
bewirkenden Modificationen, der Graf Gastan von Lar och efoucauld vernehmen. Der⸗ slbe erklärte sich auf das entschiedenste gegen die beantragte Re—
Allgemeine
— —— . .
Amtliche Nachrichten.
Kronik des Tages.
Se. Koͤnigl. Hoheit der Prinz Friedrich ist von Duͤssel⸗ dorf hier eingetroffen.
Im Bezirke der Koͤnigl. Regierung zu Stettin ist der bisherige Prediger in Gästrow, Mohr, um Pastor in Radeckow, und der Kandidat des Predigtamts, Rithelm Jordan, zum Pastor in Dobberphul und Goͤrke ernannt worden.
Abgereist: Der General-⸗Major und Commandeur der
Ften Infanterie⸗ Brigade, von Grabow, nach Schlesien. Ser Wirkliche Geheime Ober-Regierungs⸗Nath und Direk— or im Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal⸗
Zeitungs-Rachrichten.
Aus land.
Rußland.
St. Petersburg, 18. August. Vorgestern meldeten die jiesigen Zeitungen die am 13ten d. M. zwischen 12 und 1 Uhr Nittags in Peterhof erfolgte Einschiffung Ihrer Majestaͤten des Kuisers und der Kaiserin nach Danzig. „Ihre Kaiserliche Ma— kitten“, sagt die St. Petersburger Zeitung, „waren von Ihren Kaiserlichen Hoheiten dem Großfärsten Konstantin und ber Großfuͤrstin Olga, so wie von Ihren Koͤniglichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin Friedrich der Niederlande, und ꝛe. Sr. Durchlaucht dem regierenden Herzog von Nassau be— gleitet.
Mittelst Utase vom 2ten d. M. haben Se. Majestaͤt die knkelin des Praͤsidenten des Reichs-Raths, Fraͤulein Elisabeth Nowossilzoff, die Graͤfin Zeneide Cancrin, Tochter des Finanz Ministers, die Baronesse Adelaide Jomini, Tochter des General Wöjutanten, und das Fraͤulein Katharina Nowossilzoff, Tochter zes Staats, Secretairs, zu Hof⸗Fraͤulein Ihrer Majestaͤt der Kai⸗ stin ernannt.
Der Chef des Starodubschen Kuͤrassier⸗Regiments, General— Mijor Prinz Alexander von Württemberg, ist auf seine Bitte, (untheit halber, mit Beibehaltung der Uniform, aus dem Sienst antlassen worden.
Der Wirkliche Staatsrath Stepanoff hat fuͤr seine dem Kai—⸗ er uͤberreichte „Beschreibung des Jeniseiskischen Gouvernements“ . 6. Majestaͤt als Anerkennung einen kostbaren Brillant ⸗ Ring rhalten.
Dem Landmann Apollo Semin ist von Sr. Majestaͤt zur
Anerkennung seines Eifers eine silberne Medaille am St. Annen Bande zuerkannt worden, weil derselbe seinen Sohn, welcher de—
ertirt und nach Hause zuruͤckgekehrt war, bei der Regierung an—
— ö — gegeben hatte.
Der Wirkliche Geheime Rath Fuͤrst Golitzyn und der Hof⸗ sind von hier nach Moskau, ünd der
das Königreich Polen, nach Kauen abgereist.
Die Handels-FZeitung meldet: „Vom Koͤniglich Grie— ichen Finanz⸗Ministerium ist die Bekanntmachung erlassen wor—⸗ den, daß, zufolge des Koͤniglichen Befehls vom 29. Maͤrz ¶ 10. Arih dieses Jahres, die Ruͤssischen Kauffahrteischiffe in den Haͤ⸗ fin und Anfuhrten des Königreichs Griechenland gleiche Rechte nit den Griechischen genießen sollen, und den letztern werden hun auch in den Haͤfen und Anfuhrten des Russischen Reichs
gleiche Rechte mit den Russischen Kauffahrteischiffen zustehen.“
Am 14. Juni waren zu Kjachta zwei Erdstoͤße erfolgt, von Sie waren von keinem Bemerkenswerth waͤre es viel—
nterirdischen Getoͤse begleitet. daß die Richtung des Stoßes mit der des im vori—
icht noch,
nißmaͤßig fo billiz an geseht werden, als' wiel' Ren Jahre am 22. Dezember erfolgten Erdbebens uͤbercin zu stim⸗
nen schien. Diese war damals von Nord nach West.
Frankreich.
Deputirten⸗ Kammer. Sitzung vom 17. August. achtrag.) Im weiteren Verlauf der Berathungen uͤber den eset Entwurf wegen einiger bei der Abstimmüng der Jury zu ließ sich in dieser Sitzung zunäͤchst
buüction von 8 gegen 4 auf 7 gegen 5 Stimmen. Weder vor noch wahrend der Revolution, bemerkte er, habe man die ein⸗ siche Majorität zur Entscheibung uber die Straffaͤlligkeit fuͤr hinreichend gehalten, und er wolle daher nicht hoffen, daß man unter der Regierung des jetzigen Koͤnigs und unter einem Mi— usterium, an, dessen Spitze der Herzog von Broglie stehe, zu h, abscheulichen Gesetzgebung aus einer barbarischen Zeit zu⸗ cklehren werde. Der Nedner berief sich schließlich auch noch kr Begruͤndung seiner Ansicht auf den von KarllX. 'der Pairs⸗ e, vorgelegten Militair-⸗Koder, wonach zur Verurtheilung en falls 2 Drittheile der Stimmen, naͤmlich gegen 2, erfor— gr ich sind. — Ihm folgte Herr Garnier⸗Pag es auf der ednerbuͤhne. Er warf die Frage auf, was denn geschehen sey,
um die Kriminal ⸗Gesetzgebung zu andern? ᷣ niß. habe sich Ig et nge . Ein unfeliges Ereig⸗
welcher V
allerdings in der Hauptstadt zugetragen; aber in ; erbindung stehe das mot dem Zustande der Gesetzge⸗ ng? Fuͤrchte man etwa, daß die Jurh Verbrecher, wie die,
welche das Attentat vom 28. Juli begangen, freisprechen werde?
d wenn auch diese Besorgniß — p rng verhuͤten wolle — — daß solche Verbrecher von der ury freigesprochen werben konnten, so sey ein solcher Fall doch
n deshalb unmoglich, weil Verbrechen der Art vor den Pairs⸗
Yeni
erlin, Donnerstag den 27sten Aug u st
hof gehoͤrten, und dort gewiß nicht ungestraft bleiben wuͤrden. „Als, fuhr der Redner fort, „der Großsiegeibewahrer ins Mi⸗ nisterium eintrat, fragte ich ihn, warum er sich nicht beeile, die Gedanken zu verwirklichen, welche er kuͤrzlich im Schoße des Königl. Gerichtshofes gegen die Presse und gegen die Jury ausgespro⸗ chen habe. Der Minister des oͤffentlichen Unterrichtes, der damals einen wirklichen Einfluß hatte, den er jetzt verloren zu haben scheint (Herr Guizot laͤchelt), versicherte uns, daß seine Ideen uͤber die Jury fest begruͤnbet waͤren Und daß er nicht
glaube, daß man diese Institution veraͤndern duͤrfe. Damals,
vielleicht zum Erstenmale, setzte ich volles Vertrauen in das Wort des Herrn Guizot. (Unterbrechung.) Ich vertraute demselben um so mehr, als diejenigen, welche mit ihm stimmten, um die Wette versicherten, man muͤsse die Jury achten, die Juli⸗ Regierung sey eingesetzt, nicht um Buͤrgschaften abzuschaffen, sondern um diejenigen noch hinzuzufuͤgen, die den Umstaͤnden nach zulässig waͤren. Mein Verirauen erreichte aber den hoͤch⸗ sten Grad, als sogar der Minister des Innern, Herr Thiers, erklaͤrte, daß man gar nicht daran denke, das zeschwornen⸗ Gericht zu modifiziren. Ihr Minister, und Ihr Anhaͤnger der Minister, ich will Euch mit Eurer wahren Stellung bekannt machen. Warum aͤndert Ihr das Gesetz uͤber die Jurh? Das Land verlangt es nicht von Euch. Ich sage das Land; denn die Jury und die National-Garde bilden in Euern Augen das Land. Weder die Jury noch die National-Garde verlangen eine Reform. Warum also wollt Ihr die Jury andern? Weil Euch bei der gegenwaͤrtigen Gesetzgebung der Buͤrgerstand seine Unterstuͤtzung verweigert. (Unterbrechung im Centrum.) Aber der Buͤrgerstand, der das Wesen der jetzigen Regierung ist, hat nicht allein als Jury Pflichten auszuüben, er macht auch in der National Garde und als Wahlkoͤrper seine Rechte geltend. Ihr habt bereits einige vereinzelte National⸗ Garden aufgeloͤst; bald werdet Ihr weiter gehen. Bald werdet Ihr Euch ganz auf dem von der Restauration eingeschlagenen Wege befinden. Bald, ich sage es voraus, und Gott gebe, daß ich mich täusche, bald werdet Ihr die Pariser National⸗Garde auflösen. (Verworrenes Rufen und Verneinungen im Centrum.) Ich rufe 3. eine That⸗ sache ins Gedaͤchtniß zuruͤck. Sie Regierung beabsichtigte, ein Gesetz einzubringen, durch welches die Wiederaufbauung von Ba— stillen in Paris beabsichtigt wurde. Sie erfuhr, daß die National— Garde dem Gesetz⸗Entwurfe abgeneigt sey, und deshalb nahm sie den⸗ selben zuruͤck. Wohlan, jetzt wuͤrde man mit einem aͤhnlichen Gesetze nicht mehr vor der Meinung des Buͤrgerstandes und der National⸗ Garde inne halten.“ — Herr Joli vet: „Es giebt keinen Bu rger⸗ stand mehr als besondern Korper im Staate.“ Andere Stimmen: „Das ist ein ganz unpassender Ausdruck.“ Herr Garnier⸗Pag es: „M. H., nach Ihren Unterbrechungen zu urtheilen, mochte ich beinahe glauben, daß der vorliegende Gesetz⸗ Entwurf noch einen Zuwachs an Verboten erhalten konnte; denn wenn Sie verbieten, das Wort „Buͤrgerstand“ hier auf dieser Rednerbuͤhne auszusprechen, so muͤssen Sie es auch der Presse verbieten. Sie haben, m. H., vor nicht gar langer Zeit ein Vahl⸗Gesetz gemacht; bald wird der Augenblick kommen wo es Ihnen nicht mehr genuͤgt. Wenn Sie sehen werden, daß die Opposition die Majoritaͤt erlangt, so werden Sie das Gesetz um⸗ aͤndern, und wenn das neue Gefetz Ihnen auch nicht eine Kam— mer giebt, wie Sie sie wuͤnschen, so werden Sie die Charte antasten; aber dann, wie im Jahre 1830, wird Frankreich Rath zu schaffen wissen.“ — Der Groß siegelbewahrer sagte, daß er sich beim Besteigen der Nednerbuͤhne gluͤcklich schaͤtze, erklären zu koͤnnen, daß er bei dieser Gelegenheit nur seine fruͤher und oͤfñentlich ausgesprochenen Meinungen zu vertheidigen habe. Der vorige Redner habe so eben daran erinnert, daß er (Herr Persil) schon vor zwei Jahren er— klaͤrt haͤtte, daß die Institution der Jury keine Sicherheit dar⸗ boͤte, wenn nicht zwei Veraͤnderungen damit vorgenommen wuͤr⸗ den: die Herabsetzung der Majoritaͤt und die geheime Abstim⸗ mung. Der Minister behauptete, im Widerspruch mit Herrn Hennequin, daß bei einer Verurtheilung durch J gegen 5 Stim⸗ men, keinesweges durch eine Majorität von Einer Stimme, sondern durch eine von zwei Stimmen entschieden werde; denn wenn man der Minorität von 5 Stimmen aus der Majorität 3 Stimmen gegenuͤberstelle, so büseben zwei Stimmen Und nicht Eine, um die Majoritaͤt zu konstituiren. ) Nuf die in der letz⸗ ten Sitzung von Herrn Arago angestellte Berechnung uͤber⸗ gehend, daß bei den Urtheilen, die durch 5 gegen 7 Stimmen erlassen wuͤrden, im Durchschnitt unter je 3 Verurtheilten ein Unschuldiger waͤre, bemerkte der Minister: „Wenn ich glaubte, daß ein Irrthum möglich waͤre, ich will nicht sagen, unter 8, sondern unter 16,000 Verurtheilungen, so wurde ich in diesem Augenblick die Rednerbuͤhne verlassen und keinen Antheil mehr an der Abfassung des Gesetzes nehmen; aber ich bin innig und fest uͤberzeugt, daß es bei dem Zustande unserer Sitten und bei unseren gerichtlichen Formen nicht wahrscheinlich ist, daß unter 10,099 Angeklagten auch nur Einer irrthuͤmlich verurtheilt werde.“ — Eine Stimme: „Und Gilliard!“ — Herr Persil: „Man nennt mir Gilliard, der als Mitschuldiger Lemoine's bei der Ermordung der Kammerfrau der Madame Dupunytren verur⸗ theilt wurde. Die Verurtheilung wurde nicht durch 8 gegen 4, sondern durch 10 gegen 2 Stimmen ausgesprochen. Der Praͤsi⸗ dent theilte mir seine Zweifel mit; sogleich flog ich zum Koͤnige und ließ seine Begnadigung vollziehen. Nun sage man, ob bei einer solchen Justiz, ob bei solchen Gesinnungen wohl die Ver—⸗ urtheilung eines ÜUnschuldigen moͤglich ist. (Lautes Gelaͤchter von den Oppositions: Bänken. Lange Unterbrechung. Ich wiederhole es, meine Herren, daß ich die Verurtheisung eines Unschuldigen nicht fuͤr moglich halte. Durchlaufen Sie die Ge— faͤngnisse, die Zuchthaͤuser; befragen Sie die Gefangenen, und Sie werden sich uͤberzeugen, daß Alle mit Recht verurtheilt wor⸗
Herr Persil bat hier nichts Anderes hewlesen, als daß, wenn man 3 von 7 abziebt, 2 übrig bleiben; aber daß von diesen übri bleibenden zwei Stimmen eine einzige den Ausschlag giebt, wor schwerlich sigend Jemand in Abrede ffesien konnen.
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, , besteht zwar schon jetzt,
che Staats- Zeitung,
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den sind, Alle gestehen ihre Verbrechen selbst ein, wenn sie nur erst einen Monat im Gefaͤngnisse zugebracht haben; man muß also nicht ein so großes Geschrei gegen die Irrihuͤmer der Justiz erheben. Noch mehr, ich habe die Ueberzeugung, daß viele Schuldige freigesprochen werden. Es liegt aber sehr im Interesse der Gesellschaft, daß mehr Angeklagte verurtheilt werden, als es gegenwärtig der Fall ist. Wenn ich bloß die Gefuͤhle der Menschlichkeit zu Rathe ziehen wollte, welche in dem Herzen eines Jeden von uns wohnen, so wuͤrde auch ich wuͤnschen, daß mancher Schuldige der Strafe entgehe; aber mir liegen in mei— ner amtlichen Stellung andere Pflichten gegen die Hesellschaft ob; ich kann die Augen nicht vor der Thatsache verschließen, daß die Gesellschaft bei uns seit vier Jahren immer mehr und mehr ihrer Aufloͤsung entgegengeht. Es bedarf eines schnellen und wirksamen Huͤlfsmittels. Ich begreife es, daß man mit Eifer die Interessen des Angeklagten verficht; ich werde meinestheils nach allen meinen Kraͤften dazu beitragen, daß das uns vorlie— gende Gesetz niemals einen Unschuldigen treffe; aber ich beschwoͤre Sie auch, das Interesse der Gesellschaft nicht aus den Augen zu verlieren, es nicht ferner zuzugeben, daß sie angegriffen, er— schuͤttert und alles Schutzes beraubt werde, und dafur zu sor⸗ gen, daß die Strafen ihren wahren Zweck, Verbrechen vorzu— beugen, erreichen. Je mehr Freiheit in einem Lande ist, desto staͤrker muß auch die Macht der Gerichte seyn; Alles bei uns beruht auf dieser Grundlage; in einem Lande, wie das unsrige, ist die Justiz der einzige Schutz; wenn sie nicht die gesellschaftliche Ordnung beschuͤtzt, so muß dieselbe untergehen, denn das Gleichgewicht ist alsdann gestoͤrt.“ — Herr Sauzet aͤußerte, daß Niemand mehr wie er von der Nothwendigkeit durchdrungen sey, zur Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung die Hand zu bieten, daß er indessen gegen die Ueberzeugung seines ganzen Lebens handeln wuͤrde, wenn er nicht oͤffentlich gegen die vorgeschlagene Einfuͤhrung der einfachen Ma— jovitaͤt bei der Abstimmung der Jury protestirte. „Es dreht sich hier Alles darum“, sagte er, „daß man die politische Majoritaͤt mit der richterlichen verwechselt. Im Laufe der gegenwartigen Session hat die Kammer selbst (in dem Gesetz⸗Entwurfe uͤber die Verantwortlichkeit der Minister) entschieden, daß bei dem Pairshofe „ der Stimmen erforderlich seyn sollten, nicht bloß um zu verurtheilen, sondern sogar um die Straf⸗Anwendung zu be— stimmen. Als politischer Koͤrper stimmt dagegen die Palrs-Kam⸗ mer mit der einfachen Majoritaͤt ab, und hieraus ergiebt sich doch klar der Unterschied zwischen der politischen und der richterlichen Majoritaͤt. Wie will man nun verlangen, daß die Jury, die ihrer Natur nach eine richterliche Institution ist, bei der Ent⸗ scheidung uͤber gewohnliche Verbrechen oder Vergehen mit der— selben politischen Majoritaͤt votiren soll, welche selbst die großen Staatskoͤrper bei richterlichen Fragen aufgeben muͤssen! Es wäre dies eine unbegreifliche Inkonsequenz, woburch man bei der Jury ein Verfahren einfuͤhren wuͤrde, das weder bei den Kriegsgerich⸗ ten, noch beim Pairshofe, noch bei den ehemaligen Parlamen⸗
ten, weder in England noch in Amerika, weder unter der
Kaiserlichen Regierung noch unter der Restauration jemals bestanden hat. Wir wollen uns nicht fuͤr kluͤger halten, m. H., als die Gesetzgeber aller Zeiten und Laͤnder.“ — Herr Janvier tadelte eine andere Bestimmung des Gesetz⸗Entwuͤrfes, wonach die Majoritaͤt der Richter das Recht haben soll, eine Entschei⸗ dung der Jury zu annulliren, sobald sie der Meinung ist, daß die Geschwornen sich in der Sache geirrt haben. Eine solche doch bedarf es zur Annul— lirung der Entscheidung der Unanimität der Richter. — Herr Dufaure ruͤgte es im Allgemeinen, daß die Gesetze in Frank⸗ reich so oft veraͤndert wuͤrden. — Herr Hsöbert berief sich da⸗ gegen darauf, daß in letzterer Zeit viele Angeklagte, deren Schuld gewissermaßen erwiesen gewesen, freigesprochen worden seyen; Jedermann solle sich aufs Gewissen fragen, ob nicht in der Regel die Geschwornen fuͤr den Angeklagten guͤnstig gestimmt waren; man muͤsse indessen auch das Interesse der Gefelischaft nicht aus den Augen lassen. — Der Minister des offentlichen Un⸗ terrichts beleuchtete in einem sehr ausfuͤhrlichen Vortrage die 3 Systeme, um die es sich eigentlich handelt, nämlich das System einer Majoritaͤt von 8 gegen 4 Stimmen, das System einer Majoritaͤt von 7 gegen 5 Stimmen und das System dieser naͤm⸗ lichen Majoritaͤt mit Hinzuziehung der Richter. Die Regierung, äußerte er, sey der Meinung, daß das zweite dieser Systeme der Gesellschaft einerseits und dem Angeklagten andererseits hinlaͤng⸗ liche Buͤrgschaften gewaͤhre, und daß es sonach der Fin ziehung der Richter in dem Interesse des Angeklagten nicht bedurfe. Er muͤsse sich ubrigens sehr wundern, daß man die oftmalige Ver⸗ aͤnderung der Gesetze dem Ministerium vorwerfe; nicht er und seine Kollegen waͤren an dem Unfuge Schuld, der jetzt eine abermalige Aenderung der Gesetze nothwendig mache; die Schuld treffe vielmehr jene unruhigen Koͤpfe, die sich zu Werk— zeugen des Aufruhrs machten, und zu deren Bekaͤmpfung die , Gesetzgebung nicht ausreiche. Er wolle nicht in
brede stellen, daß man im Jahre 1831 dem Angeklagten die Buͤrgschaft von einer Stimme mehr, also von 8 gegen 4 Stini= men, bewilligen zu koͤnnen geglaubt habe; die Erfahrung habe indessen seitdem gelehrt, daß man sich im Irrthum befunden, und sehr verbreitet sey im Lande die Ansicht, daß viele neuere Urtheile in Kriminal-Prozessen von einer strafbaren Schwaͤche zeugten. „Man wirft uns vor“, fuhr der Minister fort, „daß wir unter den Eindruͤcken des Augenblicks handelten, und daß wir das letzte beklagenswerthe Ereigniß benutzen wollten, um dem Lande allmaͤlig alle seine Freiheiten zu entziehen. Erlauben Sie mir, m. H., daß ich Ihnen hier ohne Ruͤckhalt meine Mei⸗ nung sage. Nicht jetzt erst haben wir die Nothwendigkeit der Ihnen vorgeschlagenen Maßregeln erkannt; schon laͤngst wa⸗ ren wir davon uͤberzeugt; in freien Laͤndern aber ent— schließt man sich nicht gern zu solchen Maßregeln, bevor nicht die Nothwendigkeit derselben allgemein anerkannt wird. Hier⸗ über geht freilich oftmals eine kostbare Zeit verloren, und in' der Regel werden die erforderlichen Gesetze erst erlassen, nachdem die Gesellschaft Monate, Jahre lang gelitten; es ist dies ein un⸗
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