1835 / 302 p. 2 (Allgemeine Preußische Staats-Zeitung) scan diff

erst seine Regierung uͤber einige vorgeschlagene

er zu Vasparaiso erscheinende Mercurio vom 30. Mai meldet, daß in Chili Alles ruhig sey, aber daß die Angelegen— heiten Peru's sich in einem schlimmeren Der General Salaberry h ; verlassen, um den General Nieto zu bekämpsen, der mit einer gleichen Truppenzahl zwischen Santo und Huaco stand. ͤ Praͤsident der Republik Peru hatte sich mit seinen Truppen in Arequipa verschanzt und ein Dekret erlassen, wodurch alle ohne gehörige Legitimation unter Peruanischer Flag fuͤr Piraten erklaͤrt wurden.

Modisicationen t

ustande, als jemals,

befaͤnden. ma mit 500 Mann

ge segelnde Schiffe Ein aus Lima vom 6. Mai datir— tes Dekret verordnet, daß jedes Individuum, welches im Per ua⸗ nischen Befreiungs Kriege gedient hat, aus welchem Lande es auch seyn mag, wie ein geborener Peruaner angesehen wer⸗

Nieder lande.

Aus dem Haag, 25. Okt. Ihre Majestaͤten und die an—

deren hier jetzt anwesenden Mitglieder der Koͤniglichen Familie beehrten vorgestern die Kunst⸗Ausstellung mit ihrer Gegenwart.

Die zweite Kammer war gestern im geheimen Comits ver— sammelt und berieth sich uͤber den von ihre legten Adreß⸗ Entwurf,

r Kommission vorge⸗ der zum groͤßten Theil nur ein Wi der— hall der Thron-Rede ist, doch wird im Eingange derselben mit besonderm Nachdruck das Bedauern ausgesprochen, daß der po⸗ litische Zustand des Reiches noch immer nicht vollkommen geord⸗

ch die Spanischen Artikel im Jour— gewordenen General Lataple bemerkt he, daß es zwar damit,

In Bezug auf den dur nal des De bats bekannt das Journal de la Ha nicht im Heere des Don Carlos gedient, daß jedoch der General allerdings Dienste i hätte, waͤhrend ihn Don Carlos, über seinen Charakter gehabt, nicht habe anne

Belgien.

Ztg. Die Audienz, welche der agen beim Koͤnige Leopold hatte, eise nach Wien beurlaubte, hat Der Fuͤrst

daß derselbe seine Richtigkeit habe, n diesem Heere gesucht uͤnstigen Berichte men wollen.

der keine

Brüůssel, 17. Okt. Fuͤrst von Ligne vor einigen bei dem er sich vor seiner Abr im Lager unserer Oran hat zwar nie zu den len, auch hatte er sich in der Absicht vermittelnd des Volks als die der damal billigung der spaͤteren revoluliona noch als diese, neu geknuͤpfte nun durch den Tod seiner hatten ihn indessen so alten Dynastie hinuͤber zu den Subscribenten f Oranien gehörte, eler Poͤbel am wuthendst genwaͤrtigen Schritt tritt sein ausgedehnter Besitzsta entfernte Gesinnung i en. Adel ist das Haus fuͤr den Theil desselben, sehr empfindlich.

gisten großes Murren erregt. eigentlichen Orangisten gezählt seyn wol— Anfange der Unruhen von 1839, u wirken, mehr auf die Seite Regierung hingeneigt. tren Ausbruͤche, Familien ⸗Verbindungen, die

und mehr

Gemahlin wieder zerrissen sind, sehr auf die Seite der Anhaͤnger der gezogen, daß er im April 185 mit uf der Pferde des Prin— und sein Haus damals von dem Brüß⸗ en angefallen wurde. er nun in diejenige Stellung ein, die lgien und eine vom politischen hm laͤngst angerathen. Unter Ligne das erste. Der Verlust der bisher mit der neuen Ord— Ueberhaupt wird die serer Orangisten je laͤnger je unna⸗ ist es mit dem Orangismus, der und Fabrik ⸗Interesse t worden ist.

r den Ruͤckka Durch den ge—

nd in Be Parteigeiste dem Belgisch

nung geschmollt hat, Stellung dieser Fracti turlicher. seine Nohrung aus dem zieht, das durch die Revolution verletz der seinen Sitz in der Buͤrgerklasse hat, steigt und faͤllt dem die Versuche, dem Handel und der Industrie neue mißlingen oder gelingen.

ieles von der Regierung selbst ab, auch kann inan ihr die An— erkennung nicht verweigern, daß sie nach bestem Vermoͤgen zur Belebung aller Gewerbözweige wirkt; dennoch wird es. n Erfolg ihrer Betmuͤhungen nicht sobald gelingen, jenen Widerwillen ganz zu besiegen, da es nun einmal eine unabweisbare Thatsache ist, Ostindien dem diesseitigen Gewerbsi verschafften, den sich das getrennte Belgten nie wieber ben Ausdehnung versprechen darf.

Schweden und Norwegen.

So wie im gegenwartigen Jahre der n Zunahme war, so ist er besonders r und geraͤumiger Mitte des Septembers so voll von daß ein Rhederboet nur Außer den Schiffen aus der Nationen auf ein⸗ Die Berichte uͤber die Härings-Fische⸗ st befriedigend, und haben volle Ladungen

Ein Anderes Handels

je nach⸗

u erdffnen, Hier hangt nun zwar

bei dem erwünschteste

daß Holland und Hollaͤndisch eiße einen bedeutenden in dersel⸗

Bergen, 11. Okt. Handel im Allgemeinen i lebhaft in unserer Stadt gewesen, deren weit Hafen im August und in der ein- und ausladenden Schiffen war, mit Muͤhe herauskommen konnte. Umgegend waren uͤber 3060 Schiffe von allen mal hier versammelt.

rei in den nördlichen G mehrere von da mitgebracht.

egenden sind höch her kommende Fahrzeuge

D4nemartk.

Der Graf von Holstein, der in er Seelaͤndischen Siaͤnde⸗ che Freigebung der Neger⸗ chen Inseln machte, hielt Dänemarks, da der Be⸗ inen Menschenrechte in der

Kopenhagen, 24. Ott. der (gestern erwähnten) Sitz Versammlung den Antrag auf gänzli Sklaven auf den Daͤnisch-Westindif diesen Vorschlag fuͤr eine Ehrensache griff von der Anerkennung der angebor ganzen eivilisirten Welt seit der Regierung mit dem Na Als Gruͤnde die

der Theilnahme Friedrichs VI. an es Vaterlandes eng ver— ses chrenvollen Rufs fuͤhrte er bas g der bäuerlichen Verhaͤltnisse, die Ver⸗ 1792 uͤber Abschaffung des Sklaven, das gemilderte Stlaven⸗Reglement vom 15. Mai 1823 April 1834 wegen Zulassung chen Rechten an. Schwierigkeiten an, die Eigenthuͤmer herruͤhrten, und die Entwickelung der Civilisation auf der Achtung vor be— he. Inzwischen konnte er r Gesetz gebung uͤberhaupt zu Rechts⸗Verhaltnisse, selbst schen Rechten und den klaren sation im Widerspruch Vielmehr sey es setzbuch sich aus⸗ u begründen und hervorzurufen. gend, daß die neuere

nsein die dort befindlichen vor der Willkuͤr ihrer E n waren. Der Wunsch,

men unser knüpft sey. Gesetz wegen Bestimmun ordnung vom 16. Maͤrz

und die Verordnüng vom 18.

der freien Farbigen zu buͤrgerli ; erkannte bie aus den Rechten der Sklaven ⸗E machte bemerklich, wie se und die Sicherheit der stehenden Rechts Verhaͤltnissen beru daß die Aufgabe de h wenn man alle bestehende solche, die mit den angebornen Men Anforderungen der fortschreitenden staͤnden, als unveräͤnder deren Aufgabe, druͤcke, neue Rechts ⸗Verhaͤl Er hielt es keinesweges fuͤr gen bung auf den Westindischen Sklaven, etwa 0, 990 an der Za , sicherthabe, so lange sie noch Sklave

trag steller nicht annehmen, loͤsen sey,

lich ansehen alte Juͤtlaͤndische Ge

das Vater⸗

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land im Besitze des ehrenwerthen Rufes , erhalten, dessen es

langst genossen, den es jetzt aber durch die klaven⸗Emancipation auf den Englisch-Westindischen Inseln einzubüßen Gefahr laufe, hatte ihn zur unmittelbaren Besprechung diefer Sache veran- laßt, da die Freude uͤber die umfassenderen politischen Rechte, welche Dänemarks Einwohnern durch die Einfuͤhrung der Pro⸗ vinzial Stände zugestanden worden, sich durch Bedachinahme auf denjenigen Theil der Daͤntschen Unterthanen aͤußern sosfte, die bisher von allen am wenigsten der bürgerlichen Rechte und der Wohlthaten einer fortschreitenden Civiltfation theilhaftig gewor⸗ den. Er wollte daher darauf angetragen haben, daß der Koͤnig eine Zeit bestimmen moͤge, innerhalb deren die Neger Sklaven ihre vollstaͤndige buͤrgerliche Freiheit erhalten sollten, doch so, daß sowohl die Plantagen⸗Besitzer sich durch die Betreibung des Land⸗ baues durch freie Arbeiter vorbereiten und die St aven hinlaͤnglichen Unterricht und Bildung erhalten könnten, um die Freiheit auf wuͤrdige Weise zu benutzen. Da inzwischen der Königliche Kommissarius ihm zu erkennen gegeben, daß die Regierung bereits vorbereitende Schritte zur genaueren Bestim⸗

mung der Rechts-Verhaͤltnisse zwischen den Sklaven und Plan,

tagen⸗-Besitzern in Westindien eingeleitet habe, so fand der An⸗ tragsteller sich zur Zurücknahme seines Antrages bewogen. Ein Antrag des Professors Bang wegen der Aufsicht über die Debungs⸗ Beamten und der strengen Bestrafung unredlicher Staatsdiener lautete auf eine Bittschrift an den Koͤnig, daß das anze Revisionswesen von allen oder einigen der höchsten

egierungs-Kollegien abgesondert und einer speziellen Obrigkeit uͤbertragen werden moge, deren Attributionen der Antragsteller genau auseinandersetzte, Der Koͤnigliche Commissair zeigte an, daß bereits auf Befehl des Koͤnigs eine Kommission zur Aus—

arbeitung eines neuen Gesetzes uͤher Kassen- und Hebungswesen

eingesetzt sey und am Schlusse v. M. ihren Bericht an die Ko⸗ nigl. Dänische Kanzlei abgestattet habe. Inzwischen wurde ein Tomité zur Pruͤsung des Bangschen Vorschlages niedergesetzt. Von großer Wichtigkeit war ein Vorschlag des Justizraths Sa— licath, wegen Erlassung eines neuen und uͤmstaͤndlicheren Gesetzes uͤber Diebstahl, Hehlerei und Mitwisserei, wonach unter Anderem die Ruthenstreiche und die Brandmarkung aufhoͤren sollen. Auch hieruͤber wurde ein Comité niedergesetzt.

Unterm 6ten d. haben Se. Masjestaäͤt der Koͤnig dem Herzog Karl von Schleswig-Holstein Gluͤcks burg, Capitain und Com— pagnie⸗Chef bei dem Oldenburg schen Infanterie⸗ Regiment, und dem Prinzen Friedrich von Schleswig Holstein-Gluͤcksburg, Se— conde Rittmeister bei dem Leib⸗Regiment leichter Dragoner, er⸗ laubt, den ihnen von Sr. Majestat dem Kaiser von Rußland ertheilten St. Annen- Orden erster Klasse anlegen und tragen zu dürfen.

Itzehoe, 23. Okt. In der fuͤnften Sitzung der Ho lstein— schen Stände-Ver sammlung am 13ten d. wurde die Mo— tion, betreffend die Sicherung der persöͤnlichen Freiheit gegen un⸗ gerechte Verhaftungen, dahin lautend: „Die Stände⸗Per samm— lung beschließt, darauf anzutragen, daß zur Sicherung der per— soͤnlichen Rechte jedes Staatsburgers die Verhaftung desselben nur aus gesetzlich anerkannten Gruͤnden und unter gesetzlich vor⸗ geschriebenen Formen geschehen koͤnne, namentlich daß dem Ver— hafteten binnen 24 Stunden die Ursache seiner Verhaftung foͤrm⸗ lich angezeigt und er binnen zweimal 24 Stunden von seinem ordentlichen Richter vernommen werde;“ von dem Proßonenten entwickelt, und bemerkte derseibe zu dem Ende im Wesentlichen Folgendes: Zu den wichtigsten lte Men des Staatsbuͤrgers, fuͤr welche durch die neuen Inffitutionen gesorgt werden solle, sey vor allen Dingen die perfönliche Freiheit zu zählen, welche gegen jede willkuͤrliche Verhaftung gesichert weh den müsse. Eine solche Garantie werde nicht durch allgemeine Rechts ⸗Grund saͤtze gewährt, die dem Ermessen der richterlichen . obrigkeitlichen Behsrden gar zu sehr Naum ließen. Es bedürfe in dieser Be⸗ ziehung bestimmter gesetz licher Vorschriften. Dem Mangel dakan ey es zuzuschreiben, daß es in unserem Lande an Beispielen willkuͤrlicher Verhaftungen und Verzoͤgerung der Untersuchung nicht gefehlt habe. Es muͤßten die Gründe, welche eine Ver⸗ haftung zu rechtfertigen vermöchten, in dem Gesetze genau be⸗ stänmt werden. Auch sey eine bestinmte Form fuͤr die Verhaf⸗ tung vorzuschreiben. Dem Verhafteten mußte innerhalb 2 Stunden nach der Verhaftung die Ursache derselben angezeigt und innerhalb zweimal 24 Stunden mit demselben das erste Verhoͤr angestellt werden. So werde es in anderen Landern gehalten, und es wären keine Hindernisse vorhanden, weshalb es bei üns nicht eben so werde gehalten werden können. Von cinem Mitgliede wurde dieser Antrag mit dem Anfuͤhren unterstuͤtzt, daß noch ganz neulich eine obere Justiz-Behoͤrde in den Enischeidungs— gruͤnden eines Urtheils es ausgesprochen habe, daß es in unserem geltenden Rechte an bestimmten Vorschriften über die Zulaͤssigkeit

von Verhaftungen fehle. Von mehreren Seiten wurde dagegen

bemerkt, daß ein Gesetz, wie das beantragte, nicht noͤthig sey. Es ge⸗ nieße bei uns nichts mehr Achtung, als dle persoͤnliche Freiheit in Fal⸗ In der bezeichneten Art. Kämen Üingebüͤhrnisse zur Kunde der Be— hoͤrden, so erfolge gleich Abhuüͤlfe, und das Versehen des Richters ober der Obrigkeit bleibe nicht ungeahndet. Contraventionen koͤnnten aber durch das beste Gesetz nicht verhindert werden. Am besten werde es jedenfalls seyn, ehe ein Gesetz aber die Formen

und Gründe der Verhaftungen beantragt werde, wenigstens die

Erscheinung einer, dem Vernehmen nach schon beabsichtigten all⸗ gemeinen Kriminal-Ordnung, abzuwarten. Ebenfalls wurden ei— nige Bemerkungen gemacht, in Betreff der Unabhaͤngigkeit des beantragten Gesetzes, theils mit Ruͤcksicht auf die bestehende Ge— richts⸗Verfassung, theils mit Ruͤcksicht auf die Beschaffenheit der Grunde, nach welchen die Zulaͤssigkeit oder Nothwendigkeit ei⸗ ner Verhaftung zu beurtheilen sey. Diese Gruͤnde beruhten in allen Faͤl⸗ len, welche Schwierigkeit machten, immer auf bloßen Wahrschein lich⸗ keiten. Dem gewissenhaften Ermessen der Behörden müßte hier immer Vieles uͤberlassen bleiben. Der Proponent fuhrte demnächst zur Ver⸗ theidigung seines Antrages noch an, daß gesetzliche Bestimmungen über Form und Grund der Verhaftung jedenfalls große Sicher⸗ heit gewährten, und fuͤr ausführbar muͤsse er seine Vorschläge auch halten, wenn es den Behörden nur nicht an gutem Willen fehlte. Nachdem der Königl. Kommissarius auf eine besonders gegebene Veranlassung sich dahin geäußert hatte, daß allerdings eine Revision unserer Straß⸗Gesetze beabsichtigt werde, daß aber eine solche Arbeit, die besonders in den Bestimmungen uͤber den Indte ten. Beweis höͤchst schwierig sey, theils dieser und auch an— derer Schwierigkeiten wegen, theils aber, weil anderweitige wich⸗ tige Gesetz Entwürfe vorzubereiten und auszugrbeiten wären, ge⸗ wiß nicht der nächsten Stände⸗Versammlung vorgelegt werden konne, schritt die Versanimlung, von dem Präsidenten dazu aufgefordert, zur Abstimmung daruber, ob zur näheren Prüfung der Propo sition ein Ausschuß zu errichten sey. Eine greße Mehrheit entschied sich dagegen, und der Vorschlag war demnach als von der Versammlung abgelehnt 36. betrachten. Nunmehr kam die zweite Proposition desselben rdͤneten, betreffend die hier

getroffenen Bestim⸗ nicht ohnehin eine Procent der Bevölkerung glichen Truppen unterhal⸗ g verpflichtet, die Aufstel⸗ riegsverfassung durch nn, schon in Friedens⸗ daß wahrend derselben die Cadres

und Spielleuten fuͤr den drei⸗ nebst dem noͤthigen Material, bei der Kavallerie mit den auch solche Einrichtungen dem gefaßten Bundesbe⸗ stete Regimenter, Batail⸗ schlagfertig aufgestellt werden können. ssien der Bundes Versammlung wird ittheilung gemacht.

ng W 31 e. hinsichtlich der reitenden Artillerie

4 Diejenigen Bundes staaten, welche ontingent von einem herstetgende Anzahl von felddiensttau sind nach §. 33 der Kriegs v der Verstaͤrkung,

und da auf den adlichen Guͤtern stattgehabte Ein amilienstellen und deren Wiederherstellung, zu ach einigen Debatten brachte der Praͤsident mit der vorg geschickten Bemerkung, daß, im Fall der Ablehnung des gema ten Antrages, es dem Proponenten unbenommen bleibe, sein Antrag in die Form einer konstatirten Beschwerde zu verng zur Abstimmung, ob die Proposition in einem Com! Die Versammlung entschied sich du Slimmen-⸗Mehrheit gegen die Erwaͤhlung eines Ausschusses Zur Tagesordnung gehörte noch die Mortvirung des Antrag „Die Holsteinsche Staͤnde, Versammlung wolle eine Vorsteln an Se. Königliche Majestaͤt dahin richten: Das Kieler S

lehrer-Seminar, welches seit 820 dadurch suspendirt wer daß auf Allerhoͤchste Verfügung keine neue Zöglinge in da i aufgenommen werden durften, baldigzst wieder ins Leben z zu lassen.“ Nach längerer Debatte wurde ein aus drei ) gliedern bestehendes Comité beliebt. Der K. Kommisse

introducirte hierauf den Etatsrath Jensen als denjenigen Kän Beamten, welcher ihm fuͤr die Verhandlungen uͤber das Zo setz beigeordnet worden, und trug sodann eine summarische ue sicht der Grundsaͤtze vor, auf welchen die neue Zollverordn

gebaut sey. Die Versammlung erwählte sodann, zur Pris und Begutachtung des Entwurfes einer neuen einen aus 11 Mitgliedern bestehenden Ausschuß.

Deutschlan d. . Okt. (Schw. Merk.) Im Namen Agnaten des regierenden Haufes in Kurhessen ist jetzt win eine umstaͤndlich begruͤndete Protestation gegen das Testament essen⸗ Rotenburg erschienen. graf Karl von Hessen⸗Philippsthal⸗Barchfeld, der damit fur und in Auftrag seines Gesammthauses aufgetreten ist. hort nicht, daß auch die anderen Agnaten, die beiden Oheime des Kurprinzen⸗ Regenten, die Landgrafen Karl in CC. wig und Friedrich in Rumpenheim, sich der Protestation schlossen haben. Die agnatische Verwahrung ist vorzuͤglich diejenigen Willens-Verfuͤgungen des Landgrafen gerichtet, ü welche aus seinen Allodial-Guͤtern in Schlesien und Westy zwei Fideikommisse in der Form von Gu zweier dem Kurfuͤrstlich Hessischen Hause fremden Prinzen älteren Sohnes des Fuͤrsten von Hohenlohe Waldenburg⸗ & lingsfuͤrst, Prinz Viktor, und des juͤngeren Sohnes jenes sten, Prinz Clodewig, errichtet werden sollen.

Bernburg,

me en lich.

welche nach §5. 8 Bundes beschluß gefordert werden ka ten in der Art vorzubereiten, on Offtzieren, Unteroffizieren nndertsten Theil der Bevoͤlkeru wie es sich von seibst versteht sorderlichen Dienstpferden, vorhande ftroffen sind, daß, zehn Wochen nach Hlusse, voll ständig geuͤbte und ausgern ho und Eskadrons Der Militair- Kommi hn diesem Beschlusse M Frankfurt a. M., 25. Okt. ch an unserm Platze lassen sich oßen militairischen und politischen. Bᷣchauplatz kuͤrzlich die oͤstlicheren ahm namentlich der Besuch, den uns me iste abstatteten, und von denen noch hroßfuͤrst Michael von Rußland in er Herzoglich Nassauischen Residen; zahlin verweilt. Dieser Prinz war zlrober hier anwesend, wo die z te Militair-⸗Parade dessen Aufm nspruch nahm, daß er sich in inglischen Hofe am Roßmarkte gelegenes Privath begab, um von einem

naͤher zu pruͤfen sey.

Das Kieler Sh

(Braunschw. Nat. Ztg.) noch einige Nachklaͤnge der Vorgange vernehmen, deren Es gehoͤrt e hrere hohe nordische in diesem Augenblicke der unserer Naͤhe, naͤmlich in Biberich, nebst seiner Ge⸗ unter anderm auch am 18. ses Festes angeord⸗ erksamkeit in dem Grade in ein neben dem Ga

Gegenden waren.

Zoll verordi

ur Feier die

sthause zum aus, das Fenster desselben der Trup⸗ Kaiseril. Hoheit soll sich bei er die militairische Haltung unserer Stadt wehrmannschaft schmeichelhafter zweideutigen Sachkenner hiesigen Gewerbs-Indu⸗ Beifalls des Großfäͤrsten hnen, neben der Ehre der sentlichen Nutzen zu Wege d dessen erlauchte Gemahlin letten an Bijouteriewaaren ansehnliche Bestellungen aus

Landgrafen von H Es ist der n. ontar J en⸗Aufstellung zuzuschauen. eser Gelegenheit sehr beifaͤllig uͤb d die geschmackvolle Uniformirung ein Lob, da es von einem un ; Zweige der haben sich ebenfalls des Uf eine Art zu ersreuen gehabt, ohen Goͤnnerschaft, noch manchen we Der Prinz namlich un aben hier nicht unbedeutende Emp emacht, auch bei Gewerbsleuten ühren lassen.

An unserm Geldmarkte macht sich der Erscheinung bemerklich, die s wohl verdienen mochte, lers in naͤhere Betrachtung poche naͤmlich, Personen, wie namentlich mehrer Absicht öffentlich verkuͤndigen . ntrahirten Schulden auf 31,

igen Gläubigern aber, die sich us Kapital heimzuzahlen, steht hi ß pCt.; bei Verpfaͤndung von e Kapitalisten wohl das Doppelte dieses Preis des Baargelde

ajoraten zu Güin bracht hat.

Das hiesige Wo chenhh enthaͤlt eine Bekanntmachung, wonach Se. Herzogl. Durchlu die hiesige Hauptschule zu einem Gymnasium erhoben und d Errichtung einer Realschul⸗Anstalt erweitert haben, damit ha so wie biüher dem gelehrten Stande, kuͤnftig auch den Genn

hinreichenden, zeitzemaͤßen Au

malen eine seltsame ihres innern Widerspruchs wegen, von Staatsphilosophen und Finan—; gezogen zu werden.

Zu derselben wo nicht nur Staaten,

sondern auch Privat⸗ e Deutsche Standes⸗Hereen, die Zinsen der von ihnen fru Hundert herabzusetzen, den— hierzu nicht verstehen wollen, er der Wechsel Dis conto 51 Effekten aber nehmen Zins⸗Betrages in An⸗ s nun ist keinesweges ndern er besteht als Thatsache an ein und demselben vorerwähnten Verkuͤndigungen

ias Kohl, Win⸗ orden seit mehreren ist jetzt endlich wieder nach seiner befand sich gestern hier, um den r die Verwendung zu danken, in bewirkt worden ist.

Oesterre ich. Der ehemalige Franzoͤsische Mar⸗ hier angekommen und im G Nach kurzem Verweilen fuhr X. Es heißt, er werde sich laͤngere M. verlor der Oesterrei⸗ eichneten Generale, den Grafen hn des Fürsten Lichtenstein. n der Brustwassersucht im

staͤnden ,, J einer dung dargeboten werde. gn . 23. Okt. Zu der Feier des fuͤnfundzwanz i rigen Hochzeits Festes Ihrer Koͤnigk. Majestãten haben aiich drei Landes, Universituten durch Programme das Ihrige beigg gen. Die Ludwig⸗Maximiliansüniversitat hier hat ihrem gramm eine Epistula gralulatoria vorausgeschickt. Darmstadt, 26. Okt. 449 rungsblatt Nr. MN. enthaͤlt den Bundes, Veschluß, die auf tische Interpretation der 88. 31 und I3 der Kriegs⸗-Verf des Deutschen Bundes betreffend, mit folgender Einle „Nachstehender in der 34. Sitzung der Deuischen Bund sammlung vom 13. Sept. 1832 gefaßter und durch Vo ben Ständen des Gro lich verkundeter Bescht

eute erschienene Nes d sch e uch. Dieser hohe nur ephemere Erscheinung, so einahe zwei Monate lang

bo durch notable H zweise erlassen worden sind. emb urg, 24. Okt. h Ehnen, der von den Men festgehalten worden, math zuruͤckgekehrt und ußherzoglichen Beamten fu na deren seine Freilassung

Ein gewisser Math

sßherzogthums für dieses bereits land Belgischen Beh

üuß soß, zur Erfüllung der dem Grösg zogthum hiernach obliegenden Bundespflicht, den des fallsig n, die Staͤnde⸗Versammlung gelangten näheren Eröffnungen gen sofort in Vollzug gesetzt werden; was hiermit, nach Beseitigung Grunde, aus welchen solches bisher nicht geschah, auch durch! Regierungsblatt, zur allgemeinen Wissenschaft im Groß her o bekannt geinacht wird. Darmstadt, den 2. Oktbr. 18353. Allerhöchstem Auftrage. Geoßh. Hess. Ministerium der auchh tigen Angelsgenheiten. du Thill. v. Harnier.“ zun beschluß lautet: Nachdem die Großh. Vad. Gesandtscheh af eine authentische Interpretatlon der §§. 31. und 33. der Sig verfassung des Deutschen Bundes den Antrag gestellt hat; ß 9 nach gepflogener Berathung hiermit erklaͤr:; J) Durch dan §. 31. der Kriegs vomrfasfung des Deutschen Bundes gufnbin Maßstab fuͤr denjenigen Theil der Mannschaft, so wie der D. pferde des ordentlichen Kontingents, von einem Procent der n völkerung, welcher stets bei den Fahnen und im Dienste verbki muß, ist das Minimum vieses stets gegenwartig zu halten den Stange stgesetzt. 2) Der im §. 31 a. der Deutschen Rr legs⸗Ver fassun hn rauchte Ausdruck! „eLingeuͤbte Mannschaft schließt die Einrer jn von Rekruten ganzlich aus; dagegen ist die Aufstellung einer i meinen Regel fuͤr die zur Ausbildung eines Rekruten ehh geuͤbten Soldaten ersorderliche Zeit nicht beabsichtigt worden, dem hierbei so Vieles von den Lokalitäten und von den zelnen Bundes⸗Staaten stattfindenden militairischen Einrichtun Wenn daher auch aus diesem En die in dieser Beziehung geeigneten Anordnungen, jedoch mi tem Ausschlusse der Rekruten von der eingeuͤbten Manng den Bundes-Regierungen zur Beurtheilung und pflichtm Erwägung dessen, was die Erfüllung der gegen den M aus dem militairischen sichtspunkte erfordert, auch ferner uͤberlassen bleiben; nichts destoweniger, nach technischen Gruͤnden, als Vg 6 die militairischen Einrichtungen der einzeinen Bundes- Stan ein Zeitraum von sechs Monaten als das Minimum anzusshh welches zur Ausbildung eines Infanterie, Rekruten zu eingenbten Soldaten im Sinne der Vorschrift des der Kriegs-Verfassung angenommen werden muß. 3) . 8. 31 b. der Deutschen Kriegs, Verfassung im ersten m enthaltene Bestimmung, wonach der dienstthuende Stan Regel auf zwei Drittel der M schaft und der Dienst- Pferde festgesetzt wird, findet n . diejenigen Bundes- Staaten eine Anwendung, bei denen Se 30 nachgelassene Beurlaubung der Mannschaft und der d pferde eingefuhrt ist. Wenn hlernaͤch diesenigen Bundes ten, bei welchen keine Beurlaubung stattfindet, und keine Land wehr⸗Kavallerie stellen, gehalten seyn würden, maͤßheit der Vorschrift des 5. 30), wonach auch im Frieden ordentliche Kontingent von einem Prozent der Bevbllerung staͤndig erhalten werden muß, den nach 8. 11. ein Sieb selben betragenden Pferdestand im Frieden vollständig pra zn komplett zu halten, so ist in den Staaten dieser Kategorie im 59. im zweiten Absatz, als eine verhaͤltnißmaͤßige Erleichterun gelassene Vakanthaltung von einem Fuͤnftel des praͤsenten standes allein von dein, gemaͤß des hier eintretenden verhaͤltnisses, mit dem praͤsentzen gleich bedeutenden kom 1 Siebentel des vollen Kontingen verstehen, und darnach zu berechnen. Dasseibe gilt von

Kloͤster zur Verfi

Prag, 25. Okt. U Graf von Bourmont ist warzen Roß abgestiegen. n Sr. Majestaͤt Karl

hier aufhalten.

Staat einen seiner ausge enz von Esterhazy, larb zu Eisgrub in Mähren a Jahre seines Alters.

Sch welz.

Der am Wuͤrttembergischen Hofe und Eidgenossenschaft bevollmaͤchtigtẽ Königl. err von Rochow, hat am 21sten d. M. ororts in feierlicher Audienz seine Kredi⸗

Der Bunch

Am 19ten d. Sch wiegerso

Bern, 24. Okt. der Schweizerischen Mußische Gesandte, Praͤsidenten des

In der Basel-Landschaftlichen Landrathssitzung vom 19. Ok, Bezug auf die Angelegenheit des Franzoösischen nach 4 —5stuͤndiger Disküssion, mit ossen, bei dem bisherigen Leegenschaftskauf als unguͤl

wurde mit liten Wahl, Stimmen beschl wren und den mne Kommission wurde beauftragt, dem Landesgesetze zu beweisen, und der S t habe; zugleich den Vo

abhängig bleiben muß. Benehmen zu be⸗

tig zu betrachten. Vorort mit Hinweisung daß Basel⸗Landschaft die zwi⸗ chweiz bestehenden Vertrage nicht rort dahin zu vermoöͤgen, zu behandeln und König Ludwig P ner Ordonnanz zu bewegen. zähler theilt in Beziehung auf den obschwebenden h und Basel-Landschaft folgende

cingegangen Verbindlichkeiten . ö die Sache

hilipp zur

Htreithandel ber die, dem mit Frankreich abgeschlossenen Nieder

zwischen Frankrei

ausgegangenen Unterhandlungen st bei allen Anlaͤssen in sorg— und dann auch von Frankreich Wuͤnschen der Schweiz berüͤcksich= handlungen ernst⸗ satzung zu muͤndlicher Bespre— tschafter, von Rayneval, eine mit Benutzung der

den Gegenstand der Unterhandlung roͤrterung setzte, wurde auch besondere uden gepflogen. Einzelne Stände hatten Instruction ertheilt, zu einer Aufnahme nicht zu verpflichten. Der Franzoͤsische nsch ein und gab daruͤber eine schriftliche raͤsidenten der Kommission (7 Aug. daß, da der projektirte Rechte einraͤume, Kantonen gewahrt

Verhaͤliniß der tige Erwägung genonmmen un éYInteresse und nach den Als im Jahre die Tag oͤsischen Bo r unte und diese

Juden 1

It worden. che betrieben wurden

ug mit dem Franz Konimission erna Standes voten unkt fuͤr Punkt in E Derathung wegen der 8

mlich die aus druͤckliche cher Juden sich ster ging in den zielle Erklarung

1826 jene Unter

be im Wesentlichen, en Franzosen keine anderen n Schweizern aus anderen antonen, wo die Niederlassung von Juden uͤberhaupt die Verpflichtung nicht zugemuthet aufzunehmen. Auf gleichem Fuße

diejenigen, wel erden, solchen K ht zugegeben

ist, auch

Stanp, namlich von einem ranzoͤsische Juden

1235

wurden die Unterhandlungen im folgenden ahre fortgesetzt. Ein Bericht eidgen. Kommissarien vom 2. 6 if n, .

muͤcksichtlich neuer Niederlaffungen don Juden, auf die sich

die gegenwartige Convention keines weges beziehe, bemerkte der Herr Botschafter, daß er bereits in seiner Note vom . August 1826 die nöthigen Aufschlůsse gegeben habe, dessen ungeachtet aber noch berelt sey, dieselben genuͤgend zu erklaͤ— ren; da aber die iöbl. Staͤnde unter sich jede neue Nieder⸗ lasung von Juden sich gegenseitig untersagen, so sehe er die Moglichkeit nicht ein, daß neue Ansiedelungen stattfinden. Auf Begehren werde er den betheiligten Standen eine mehrere wuͤnsch— bare Erläuterung, ertheilen.“ Zu bemerken ist uͤbrigens, daß bei obigen Unterhandlungen immer von Niederlassung die Rede war, wahrend es sich von Seiten der Gebruͤder Wahl bloß um einen Liegenschaftsauf handelt, indem dieselben, ohne die Absicht, sich niederzulassen, ein Landgut auf Speculation gekauft, um es in Parzellen wieder zu verdußern.“

Spanien.

Madrid, 14. Okt. Die Ho f⸗Zeitung enthalt heute das Koͤnigliche Derret wegen Aufhebung der Moͤnchsklöster; dasselbe lautet also: ,

„Obgleich ich, durch mein Königliches Dekret vom 25. Juli d. I, dasjenige Mittel angewendet habt, das zur Hebung der Zro— ßen uebel erforderlich schien, welche der Keliglon und dem Staa“ dadurch zugefuͤgt worden sind, daß so viele Stiftungen und Kloͤster nicht die fuͤr den Gottesdienst nöthige Zahl von Mitgliedern besttzen, so haben doch die aus verschiedenen Theilen des Königreichs mir üͤbersandten Adressen mich eine ausgedehntere Reform als unerldß⸗ lich und dringend erkennen lassen. Es hesteht in der That ein auf— fallendes Mlßverhaältniß zwischen der Zahl der jetzt vorhandenen

Klöͤster und Stiftungen und den Hülfsmltteln der Nation. Der

größte Theil dieser Kißster ist fur den geistigen Beistand, dess n öie Glaͤubigen hedurfen, inn, und ö erfördert es das Wohl des Staates, daß die Reichthümer der Kloster wieder in Umlauf gesetzt werden, üm die allgemeinen Hulfsquellen zu vermehren und neue Quellen, des Reichthunls zu eroͤffnen. Deshalb habe ich es fuͤr zweckmaͤßig gehalten, im Namen meiner er— habenen Tochter, Mate la I, Folgendes zu besch ließen? 15 Von hene an sind alie Hiönchekihser, die' der rehieltelen Chor. ren *, heiligen Benedikt, der Congregation von Taragong und Saragossa, die der Augustiner und Pramönstratenser, wie groß auch die Zahl der Moͤnche und Drdensteute derselben seyn? mag, gufgehohen. 27 Ausgenommen hiervon sind, im Falle sie jetzt noch gehffüet sine, pas Kloster der Bendiktiner von Montferrat in Eatalonien, des heiligen Juan de la Pessa und des heiligen B neditt in Valladolid, des heiligen Hieronymus im Eseurial und in Guagdaluvpe, des beili= gen Bernhard zu Poulet, der Karthäuser zu Paular, des heiligen Basilius in Sevilla; sedosch mit dem strengett Befehl, daß die noch in diesen Clöstern befindlichen Novizen nicht shr! Getübk ablegen durfen. Dle Güter und Einkünfte die ser Klöͤster werden, wie die Ter unterdruͤckten, zu den Stagts-Revenuen geschlagen. z) Was die

durch mein Hekret vom 23. Juli beibehaltenen geitlichen Stiftun⸗ Jen betrifft, so darf nur eine deffelben Ordens in jedem Flecken und

dem dazu gehdrigen Gebiete bestehen, wenn nicht hier der Fall eintritt, daß eine Ackerbau treibende Bevslkerung ju dem Gebete einer Hauptstadt gehört und die Regierung, in der Erwartung, daß sich daselbst eine Gemeinde bilden werde, ez fuͤr zweckmaͤßig haͤlt, das Kloster bestehen zu lasstn. A Verschtiedene Pralaͤten haben mich aufgefordert, ihre Klöster aufzuheben, obgleich das Dekret vom 25. Jult sie fortbestehen läßt. Ich behalte mir die Aufhebung aller derjenigen Kloͤster vor, in Betreff derer eine ahnliche Maßregel, entweder von dem Präͤlaten und zwei Drittheilen der Chorgeist⸗ lichen, oder von der Munteipalität des Srtes, unterstüͤtzt von einer Deputation der Provinz, nachgesucht wird. 3) Die Klöster und

Stiftungen, welche, ohne aufgehoben zu seyn, in diesem Augen—⸗

blick, aus welcher lirsache es dich seh, Rnicht geoͤffnet sind, bleiben geschlossen, his die Cortes uber ihr Schicksal entschieden haben wer- den. 6) Die verschledenen Ministersen werden unverzuͤglich die nͤ⸗ thigen Befehle erlassen, damit die Bestimmungen des gegenwaͤrtigen Dekrets zur n , nnn gebracht und die Güter der unterdrückten

. gung des Staates gestellt werden. Der Finanz Minister wird mir die Maßregeln zur Genehmigung vorlegen, wei⸗ che er fuͤr die zweck maäßigsten hält, um die Existenz der Mönche, sowohl der unterdrückten, ais der durch Art. 2 beibehaltenen Klö— ster, zu sichern. Bis dahin werden sie aus dem Tilgungs-Fondz taͤglich 5 Realen erhalt n. Prado, den 11. Ottober 133)

; Sch, die Koͤnigin. An Don Alvarez Gomez Becerra“

Der a von Rivas hat, bis zur Wiederherstellung der Ruhe im Lande, auf die jährliche Pension von 24,660 Realen verzichtet, die ihm der versterbene Konig als eine Schadlos hal⸗ tung fuͤr die eils Wunden ertheilte, weiche er im Unabhaͤngig⸗ keitskriege erhalten. Unter den Beamten, welche ahnliche Opfer dargebracht, befindet sich auch der jubihirte General⸗Konsful Don Blas de Mendizabal.

Griechenland.

Athen, 20. Sept. Der hier erscheinende Sotir vom tz. Sept. enthaͤlt Folgendes uͤber die bereits erwaͤhnten Vor faͤlle in Samos: „Man meldet aus Negroponte, daß die Insel Sa— mos, des Joches, welches ihr der (Tuͤrkische Gouverneur dieser Insel auflegte, muͤde, von reuem in vollem Ausstande gegen die Pforte sey. Der Gouverneur ist genoͤthigt worden, die Flucht u ergreifen und sich in einem Fort zu verbergen. Das Volk at eine General⸗Versammlung gebildet, und es ist darin der Be⸗ schluß gefaßt worden, daß eine Kommission nach London geschickt werden solle, um dort laut gegen das Tuͤrkische Gouvernement zu protestiren, wenn es mit Gewalt die Einwohner dieser Insel . wollte.“ Man wird sich erinnern, daß die Einwoh— ner der Insel Samos, nachdem sie wahrend der ganzen Dauer des Unabhängigkeits- Krieges die Tuͤrken verhindert hatten, in Samos einzubringen, nur mit Unwillen im verflossenen Jahre, auf Befehl der Maͤchte, welche sie unter die Tuͤrkische Herrschaft zuruͤcktreten ließen, sich unterworfen haben. Es hat sogar einer betraͤchtlichen Armada bedurft, um sie dazu zu näͤthigen.

Peru.

Nordamerikanische Blatter enthalten ein Schreiben aus Callae vom 7. Juni, worin es heißt: „Der General Sala⸗ verry, Oberhaupt der Republik, wie er sich selbst nennt, ist vor kurzem, in Begleitung des Generals Neato, der, nachdem seine Truppen zu Salaverrh übergegangen waren, selbst in dessen Ge⸗ fangenschaft gerieth, in der Hauptstadt (Lima) angekommen. Der General Neato befindet sich jetzt am Bord eine g Franzoͤsischen Schiffes, das in einigen Tagen nach Valparaifo abgehen wird, und Viele prophezeihen ihm ein gleiches Schicksal, wie dem Ge⸗ neral Valle Riestra, dessen Ermordung ein Schandfleck für diese ungluͤckliche Republik ist. Es heißt, daß der Prästdent von Bo— livien, General Santa Cruz, auf seinem Wege hierher, mit 3009 Mann in Arequipa angekommen sey, wo sich der eigentliche Präsident von Peru, Orbegoso, mit einer geringen Macht befin⸗ det, um sich mit ihm zu vereinigen. Man erwartet, den Gene⸗ ral Salayverry mit seinen Truppen in einigen Tagen nach Are— . aufbrechen zu schn Er hat jetzt eiwa 3060 Mann und

ebt noch taglich mit Gewalt Rekruten aus,. Vor einigen Tagen

zu Zweien mit Stricken zu⸗ ung von Kavallerie, hier an⸗ alaverry's gesteckt zu werder.

sah ich einige drei sammengebunden, kommen, um unte Der Handel stockt gänzlich.“

Inland.

Bonn meldet man die am 25sten unft Ihrer Koͤnigl. Hoheit der Prin- Mittags⸗

ßig junge Leute, unter der Bedeck r die Soldaten S

Berlin, 30. Okt. d. M. daselbst erfolgte Ank zessin Auguste von Sachse mahlt nahmen Ihre Koͤnigl. Hoheit die Stadt und Umgegend in Aug Free co-Gemaͤlden im Universttaͤts⸗ Geb

Nach eingenommenem ) Sehenswuͤrdigkeiten der wobei Sie namentlich den

aͤude Ihre Aufmerksamkeit

ugenschein,

Se. Königl. Hoheit der Prinz Georg von Cumberland at den Komponisten Greulich zu Seinem Kapellmeister ernannt.

Man schreibt aus Breslau unterm „Heute fand in der hiesigen Kathedral⸗Kirche Fuͤrst-Vischofs fuͤr das seit dem Tode d 18342 verstorbenen Fuͤrst⸗Bischofs E ledigte Bisthum von Breslau statt. d die Geistlichkeit des hohen Dom-Stiftz in dem Kapitul Zim⸗ Königl. Wirklichen Geheimen Rath und n Merckel, welcher von Sr. Maj. dem Koͤnige zu Allerhoͤchstihrem Bevollmaͤchtigten bei der bevorstehen⸗ den Wahl ernannt worden war, zu erwarten. ; u der gedachten Stunde in dem großen Fuͤrst⸗ Bischsflichen Galla-⸗Wagen, geleitet ven zwei Domherren, vor dem Kapitul Hause an, allwo er von zwei anderen Domherren empfangen undo in die Versammlung gefuhrt wurde. er Bevollmächtigte uͤbergab seine Kredentiales dem Praäͤses des Dom-Stistes, Demprobst Grafen von Sedlnitzky, mit einer würdevollen Anrede, weiche von diesem in angemessener Weise Unter dem Gekäute aller Glocken begab sich nun die gesammte hohe Geistlichtkeit, welcher sich der Koͤnigliche Kommissarius anschloß, in die Kirche, woselbst von dem Grafen Geist⸗Messe hal ͤ ieß der Herr Bevolnrräͤchtigte die zwei Domherren in die Fuͤrst Brf chöfliche Residenz begleitet. Zum dritten Male ertoͤnten setzt die Gurken l zinnenden Wahl, welche, nach Entfernung Stift gehörigen Anwesenden, in der her Nach publizirter Wahl, Hochwuürden den General- Administrator des Bisthums, Do mprobst, infulirten Prälaten z. Grafen von Sedlnitzky, gefallen i st, würden die Kirchthuͤren dem versammelten Volke wieder geoͤffnet, und, nachdem der Koͤnigliche Kommissarius wieder an seinen im Presbyter'um erhöhten Sitz geleitet worden, verkuͤndigte der „Pfarrer Faustmann aus Polkwitz, vollzogene Wahl eines Fuͤrst⸗Bischofs Der neu erwählte Fuͤrst-⸗Bischof wurde von dem nunmehrigen Praͤses des Dem Stifts, Dom -Dechanten und infulirten Praäͤlaten von Montmarin, und dem Prälaten und Domherrn Neander vor den Hochaltar gefuͤhrt, woselbst de „Te deum lau dumus“ Beendigung desselben brachten der Wirkliche Geheime Rath Pr. von Merckel, so wie die gesammte hohe Geistlichkeit dem erwaͤhl⸗ ten Fuͤrst-⸗Bischof ihre Gluckwuͤnsche dar, womit die Feierlich— keit schloß.“

Literarische Nachrichten.

Menschen und Gegenden, von Karoline von Woltmann— Ir Band. Deutschland und die Schweiz. VI und 313 S 2r Band. Italien und die Italiäner. 330 S. 8. 1835. Breslau, im Verlage bei Josef M (2 Rthlr. 7! Sgr.

unzähligen Beschreibungen des su , .

Italiens, er artet das Publikum, wenn ein

27sten d. M.: die Wahl eines es am 27. Dezember manuel von Schimonsky er—

Bereits gegen 8 Uhr hatte

mer versammelt, um den Ober⸗Praͤsidenten Dr. vo

Der Herr Ober⸗ Praͤsident langte

Der Herr

beantwortet wurde.

Sedlnitz ky Nach Beendigung derselben verl Kirche, und wurde von

als Zeichen der nun be— aller nicht zum Don-; koͤmmlichen feierlichen Weise stattfand. welche einstimmig auf Se.

Prolonolarius pos lulirus der Gemeinde die so eben von Breslau.

Dom- Dechant das anstimmte.

ar und Cemp. geh.

Nach so u dwestlich en Deutsch⸗ der Schweiz und Reisender mit einer neu

en Schilderung dieser Gegenden auftritt, daß er daruͤber neu sey,

auf eine oder die andere Art. .

Frau von Woltmann hat diesem AÄAnspruche. vermittelst einer t, wodurch die von ihr geschilderten vergegenwärtigt werden. das von der Schwelz und von Ita⸗ Als ein Beispiel, theilen wir jhre Beschreibung

sonnenheller Maitag; von dem vielen in den soll wohl heißen geschmol⸗ sehr groß. Dlefes Dun kelblan Masse und Gewalt des durchsichtigsten Stürzen, Aufspringen, Zurüäckschaudern, ückwirken der Wellen gegen die folgenden! eln, Aufspritzen, Auf⸗ Nebel und Nebelstaub! Die⸗ Regenbogen! 2 übereinander⸗ Durch sichtige chrysoprasfarbige ergossen. Bebend der Felt, Laube, zum Ufer geweht der gerettet und

Auffassung der Natur gen Gegenden gewissermaßen all Wtr hahen vielleicht kein Buch, len so eigenthüm . erfasserin zu schildern weiß,

en Sinnen liche, lolkalwahre Bilder gaͤbe.

tes Rheinfalls mit: „Es war ein Alpen gefallenen, f zenen Schnee war der Rhein se und Chrysoprasgrün, diese Wassers! Dieses Strömen, Dahing erissenwerden, Zur Dleses Tosen, Wuͤhlen, brausen, Aufsteigen, Dahsnwehen in verhauchende, wiederkehrende riesenmäßige Keystal Schale ert zu Perlen.

rüh gefallenen

Donnern, Aufsprud

ser schwantende/ Chrysoprasfarbige gestürzt, zertruͤmm Fluth über weiße Alabaslerkuppen Geruͤsch mit haͤngendem g, erschreckt der wleder der Flug versucht, hinwe Und ringsum milde H bewegte, staünende Mensch der besetzte schwankende Kahn ab vorbei zum diesselt die schwankenden Und doch ist lang konnte man hinstarrer alte Schloß gegenuber d umgewandelt zu einem Asyl gastlicher Aufnahme. /“ Die geschilderten Gegenden von den verschiedensten Mensch troffen, kräftig gezeichnet, zw stimmte Charaktere. derholten Beschreibungen der leblose durch eine reiche Folge sinniger Be Betracht ngen unterbrochen; z. B. T den Schwindel; Th. 11. S. Bild, welches Frau von W 1 J ein Gegenbild der Auffassung Gustav Nikolai Lande. Ihre Relse geht aber nur vom Simplon folgt eine abgerlssene Beschreibung von Ferrara, daus und die Reslguie Ariost s enthält. stellt die Kunst einen Zug dar. ) bei Gelegenheit ihres Romans „die wir bei dieser Gelegenheit von nicht unterlassen koͤnüen —— allgemei Urtheils und ihres Kunstsinnes sich erwo in Malland, in Genua und Blaͤtter manches Neue und vie Leser von großem Interesse seyn wird. lieber eines Medamllon Albergo dei Poveri zu G

zitternd das Sch mette rlln Vogel, auf die Klippe . g uͤber die donnernde Tiefe uͤgel s Reben, der Muhle Rad, fröhlich Vom Ufer gegenuber sdßt „treibt seewarts an dem Sturze n Ufer. Und dieses Bild, bald klar, bald durch egenbogen erblickt = Es laͤßt sich nicht be—= es hier vortrefflich beschrieben Tage 1, denken ohne Gedanken. das alte Schloß oberhalb mit seinen Ver⸗ e kuͤnstlerischer Betriebsamkeit,

en⸗Gruppen.

Verfallen das

sind durch skizzenbafte Zeichnungen en belebt, wie sie die Reisende ge⸗ nte Namen, jedoch be ie Ein oͤrmigkeit, welche wie⸗ n Natur auf die Lange eigen, merkungen, ja oft durch tiefe h. J. S. 301 die Reflexionen über z22 über das Schicksal Tasso's. Das oltmann von Italien

zwar keine beruüͤhn Außerdem wird d

aufgefaßt hat, ist von eben diesem bis Carrara, dann welche Neues aber Im Bilde Italiens istreiche Verfasserin hat ildbauer“ auf den uem aufmerksam zu nachen lnerkennung ihres Kunst⸗ rben. Ueber die Skulptur Caxrarg bringen die gegenwar l Wichtiges, welches dem Wir erwähnen h Mich agel Angelo

n Hautrelief von , ; n Malers und geg

enua, als dieses große